Niederschrift

über die 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 03.06.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:10 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm MikschCDU
Bm'in WendzinskiSPD
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Jostes
Rm Leniger
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Neumann
SPD
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Steins
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
Rm KellerLinkes Bündnis
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Ltd. StRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter



Veröffentlichte Tagesordnung:



Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2004










2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06236-04)

2.1.2 Raumnutzungsentgelte für Schulräume und Pausenflächen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06376-04)

2.1.3 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2004.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06536-04)


2.2 Finanzen

- keine Vorlagen-


2.3 Personal

- keine Vorlagen-


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen-


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05777-04)





3.2 Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05873-04)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße –
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 210n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05815-04)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06065-04)

3.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06044-04)

3.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06045-04)

3.7 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06053-04)

3.8 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06046-04)

3.9 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06049-04)
3.10 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06050-04)

3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06052-04)

3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06041-04)

3.13 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06048-04)

3.14 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06054-04)

3.15 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06051-04)

3.16 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06042-04)

3.17 Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05576-04)

3.18 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06357-04)

3.19 Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06351-04)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project;
Jahresbericht 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-04)


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Überführung der Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (MTA-Lehranstalt) in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06083-04)

6.2 Jahresrechnungen der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06364-04)


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Jahresabschluss zum 31. Juli 2003 Wirtschaftsjahr 2002/2003 des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06284-04)

7.2 Grundsanierung des Südbades
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05993-04)


8. Schule

8.1 Helmoltz-Gymnasium
hier: Pavillonersatz - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06248-04)

8.2 Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06077-04)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-


10. Finanzen Liegenschaften

- keine Vorlagen-


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Befristete Verlegung des Wochenmarktes (Hörder Stiftsmarkt) in Dortmund Hörde vom Parkplatz an der Stiftskirche zum Platz an der "Schlanken Mathilde" unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße ( vom Einmündungsbereich der Semerteichstr. bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstr.).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06325-04)

11.2 Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW e.V. über den Betrieb einer Verbraucherberatungsstelle in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06483-04)


12. Anfragen

- keine Anfragen-




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.4 Strukturgutachten Immobilienmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 06746-04)

10.1 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.000
- Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06517-04)

11.3 Neuberufung der Mitglieder für den „Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen“ bei der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06518-04)


Zum TOP 2.1.4 wies Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) darauf hin, dass die Vorlage gerade erst verteilt worden sei und er keine Gelegenheit gehabt habe, sie zu lesen.

OB Dr. Langemeyer erklärte, es handele sich dabei lediglich um eine Kenntnisnahme. Darüber hinaus haben die Fraktionen die Möglichkeit, bei Bedarf eine erneute Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu beantragen.

Die Dringlichkeit der obengenannten Vorlagen wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wurde außerdem der Punkt

4.2 Auswirkungen von Hartz IV auf lokalen Arbeitsmarkt und Finanzsituation

auf die Tagesordnung genommen.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2004

Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass er in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zum TOP 2.1.2 – Kanalbau Phoenix-West – aus der Vorlage zitiert habe, wonach für die Finanzierung der Entwässerungsanlagen für das Schmutzwasser mit der Stadt Dortmund eine Sonderregelung getroffen worden ist. Danach sind diese Baukosten letztlich von der Stadt zu tragen.

Zu der von ihm dazu gestellten Frage nach der Größenordnung dieser Kosten, habe die Verwaltung heute eine Stellungnahme vorgelegt, die allerdings den städtischen Kostenanteil nicht beziffere.

StD Fehlemann erläuterte, dass es keine getrennte Kanalisation für Regen- und Schmutzwasser gebe und die Stadt die gesamten Kanalkosten bei Phoenix-West tragen müsse.

Aufgrund von verschiedener Nachfragen von Rm Krüger schlug OB Dr. Langemeyer ein klärendes Gespräch zwischen StD Fehlemann und Rm Krüger vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.04.



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2004
(Drucksache Nr.: 06236-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Raumnutzungsentgelte für Schulräume und Pausenflächen
(Drucksache Nr.: 06376-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der SPD-Fraktion vom 04.05.2004 vor:

Die SPD-Fraktion schlägt o.g. TOP für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.04 vor und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu folgenden Fragestellungen :
1. Welche haushaltswirksamen Einnahmen erzielt die Verwaltung aus der Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen?
2. Welche Kosten entstehen der Verwaltung für die Bereitstellung von Schulräumen und Pausenflächen für außerschulische Nutzungen ?
3. Wie sind die für die Entgeltberechnung maßgeblichen Einnahmen aus der außerschulischen Nutzung definiert ?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Einführung einer Bagatellgrenze
mit dem Ziel auf kleinere Einnahmen aus der außerschulischen Raumnutzung keine Nutzungsentgelte zu erheben ?
5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung aus interkommunalen Vergleichen im Umgang mit Raumnutzungsentgelten ?

Rm Diekneite (SPD) erläuterte, man habe diesen Tagesordnungspunkt beantragt, da von den Vereinen, die bekanntlich vor Ort wichtige Aufgaben auf sportlichem, kulturellem und sozialem Gebiet wahrnehmen, die Höhe der Entgelte für die Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen beklagt worden sei. Es sollte daher über eine Änderung der Entgeltordnung nachgedacht werden. Sie müsse lesbarer und benutzerfreundlicher werden. Darüber hinaus hätten Vereine höhere Entgelte zu entrichten, wenn sie bei ihren Veranstaltungen Einnahmen erzielten. Hier sollte künftig differenziert werden, ob z. B. bei einem Kinderfest geringe Einnahmen lediglich die Kosten deckten oder ein Verein erhebliche Überschüsse erziele.

Die SPD-Fraktion halte eine Änderung der Satzung für erforderlich und habe verschiedene Fragen gestellt, die als Grundlage für eine sachgerechte Debatte von der Verwaltung in einer der nächsten Sitzung beantwortet werden sollten.

Rm Hengstenberg (CDU) führte aus, dass auch seine Fraktion eine Überprüfung der Entgeltsatzung unter dem Aspekte der ehrenamtlichen Arbeit für sinnvoll halte. Es müsse allerdings auch daran erinnert werden, dass die Erhebung von Raumnutzungsentgelten seiner Zeit beschlossen worden sei, um zur Sanierung des städtischen Haushaltes beizutragen. Sollten die Beratungen zu dem Ergebnis führen, dass eine Satzungsänderung sachlich gerechtfertigt sei, könne eine Neuregelung frühestens ab dem Jahr 2005 gelten.




StR Pogadl kündigte an, die Verwaltung werde einen Erfahrungsbericht erarbeiten, der auch einen interkommunalen Vergleich beinhalten werde.

Unter Hinweis auf das Haushaltssicherungskonzept machte OB Dr. Langemeyer noch einmal deutlich, dass eine Änderung der Entgeltsatzung erst ab 2005 möglich sei.

Rm Prüsse (SPD) erklärte, dass man die Infrastrukturrevision an dieser Stelle nicht rückgängig machen wolle und eine Änderung erst ab dem Jahr 2005 in Betracht komme. Wichtig sei für seine Fraktion, dass die Ehrenamtlichkeit nicht durch finanzielle Belastungen in Frage gestellt werde.

Die Verwaltung wird die gestellten Fragen im Schreiben der SPD-Fraktion vom 04.05.2004 in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beantworten.


zu TOP 2.1.3
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2004.
(Drucksache Nr.: 06536-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2004 zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.4
Strukturgutachten Immobilienmanagement
(Drucksache Nr.: 06746-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erstellung eines Strukturgutachtens zum Immobilienmanagement zur Kenntnis


2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -



2.3 Personal

- keine Vorlagen -





2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Kanalbau Schondellebach
(Drucksache Nr.: 05777-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Einzugsgebiet des Schondellebaches beschließt der Rat im Rahmen des neuen Emschersystems die Durchführung von weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung und Erweiterung des Entwässerungsnetzes mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 11.000.000,-- €. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten von 2.279.889,-- € ergibt sich die neue Beschlusssumme von 13.280.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0468 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 (einschl. beantragte Haushaltsreste) 2.279.889,-- €
Ausgaben 2004 102.300,-- €
Ausgaben 2005 1.000.000,-- €
Ausgaben 2006 2.500.000,-- €
Ausgaben 2007 2.000.000,-- €
Ausgaben 2008 ff. 5.397.811,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.














zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05873-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Beschlussergänzung der Verwaltung vom 17.05.2004 vor:

Der Tagesordnungspunkt ist daher um VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
und der Beschlussvorschlag um VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu erweitern.

Unter Einbeziehung der Beschlussergänzung vom 17.05.2004 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 123 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt
den Anregungen zu Pkt. 5.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt. 5.2 und 5.3 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)




II. beschließt die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - mit Erläuterungsbericht vom 10. 09. 2003 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt den Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt.6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 123 die Begründung vom 10. 09. 2003 beizufügen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - die unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)

VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW







zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung; IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 210n
(Drucksache Nr.: 05815-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In O 210n - östlich Semerteichstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu den Punkten 6.1- 6.10 und 6.12 - 6.35 nicht zu folgen
- den Anregungen zu Pkt. 6.11 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung von 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.07.2003 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 6.1 und 6.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 As. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße - die modifizierte Begründung vom 24. 03. 2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




IV. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 06065-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 123
- Ortskern Oespel - geprüft und beschließt,
a) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.4, 18.6 und 18.8 bis 18.10 sowie 19.1.5.1 und 19.1.5.2 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;
b) den Anregungen unter Punkt 18.5 und 18.7 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen;
c) sowie die unter Punkt 18.5 und 18.7 teilweise und 19.1.1, 19.1.4, 19.1.5 und 19.1.6 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen gänzlich zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung entsprechend zu ändern.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.







V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 21.02.2003 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 19.2 dieser Vorlage und die aktualisierte Begründung vom 02.04.2004 dem Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - einschließlich der unter den Ziffern 18 und 19 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 - Kleybredde - und Lü 152 - Indupark -).

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt für einen erweiterten Teilbereich die Anordnung einer Umlegung. Der erweiterte Umlegungsbereich ist unter Punkt 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.



zu TOP 3.5
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
(Drucksache Nr.: 06044-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
(Drucksache Nr.: 06045-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
(Drucksache Nr.: 06053-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
(Drucksache Nr.: 06046-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
(Drucksache Nr.: 06049-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.10
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
(Drucksache Nr.: 06050-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 06052-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:







zu TOP 3.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
(Drucksache Nr.: 06041-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.13
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
(Drucksache Nr.: 06048-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.14
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 06054-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.15
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
(Drucksache Nr.: 06051-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:


zu TOP 3.16
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 06042-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:












zu TOP 3.17
Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 05576-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Kinder- und Jugendausschusses vor:
Rm Liedschulte (CDU) wies darauf hin, dass es in dem Anhang auf Seite 20 – Hafenkonzert am alten Hafenamt – Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (nicht Bezirksvertretung Innenstadt-West) heißen muss.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
(Drucksache Nr.: 06357-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.19
Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
(Drucksache Nr.: 06351-04)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat, bei der Behandlung dieses Punktes im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die verschiedenen diskutierten Varianten vorzustellen.

StR Sierau sagte eine entsprechende Präsentation zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum geplanten Gewässerumbau der Emscher zur Kenntnis.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
dortmund-project;
Jahresbericht 2003
(Drucksache Nr.: 06229-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Jahresbericht 2003 des dortmund-project zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Auswirkungen von Hartz IV auf lokalen Arbeitsmarkt und Finanzsituation
(Drucksache Nr.: 06336-04-ATB)

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses berieten den Tagesordnungspunkt auf der Grundlage des folgenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.05.04:

1. Der Rat stellt fest, dass der aktuelle bundespolitische Entscheidungsprozess das Optionsmodell faktisch ausschließt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, endgültig von dem Optionsmodell Abstand zu nehmen und die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund schnellstmöglich zu vereinbaren.

2. Der Rat sieht als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft die Beachtung folgender Prinzipien an:
- Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Klientel müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Das erfordert ein ausreichendes Angebot an beruflicher Integration und flankierender sozialer Maßnahmen.
- Die Beratungs- und Geldleistung muss aus einer Hand erfolgen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung hat Vorrang vor der ausschließlichen Gewährung von finanziellen Leistungen.
- Eine ausreichende Finanzierung der Integrationsmaßnahmen muss gewährleistet sein. Ab 2005 sollten pro Erwerbslosem die gleichen Mittel für Integration zur Verfügung stehen wie in 2004. Der Mitteleinsatz muss zeitnah und flexibel erfolgen.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf in den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft folgende konkrete Ziele zu verfolgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen:

a. Die ARGE verpflichtet sich, einen gleichen Zugang zu den Förderinstrumenten des SGB III für alle Arbeitslosen zu gewähren.
b. Die ARGE gewährleistet die Mitbestimmung der Stadt in Fragen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auf die aktuelle bundesweite Ausschreibungspraxis wird zugunsten des Erhalts lokaler Arbeitsmarktstrukturen verzichtet.
c. Die ARGE nutzt die vorhandenen Trägerstrukturen der Verbände, der kommunalen Beschäftigungsförderung und der sonstigen ergänzenden Einrichtungen Ausbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen, um die berufliche Integration zu fördern und flankierende soziale Dienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
d. Die Aufgaben der ARGE werden von MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit, der Stadt Dortmund und ggf. von beauftragten Dritten wahrgenommen. Zwischen den Trägern wird die erforderlicher Personalkapazität und die Qualifikationsstruktur der MitarbeiterInnen (Casemanagement) vereinbart.
e. Die ARGE verpflichtet sich, zugunsten der ausreichenden Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Arbeitsstellen und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, den Fortbestand der überbetrieblichen Ausbildung in Dortmund abzusichern.
f. Analog des Verordnungsentwurfes zur Übergansregelung für die Arbeitsmarktreform wird die ARGE Vereinbarungen treffen, die eine finanzielle und fachliche Abwicklung der Aufgaben nach dem 01.01.05 sicherstellt, sofern es in technischer oder organisatorischer Hinsicht zu Verzögerungen kommt. Entsprechend wird der Übergang zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit so geregelt, dass von Trägern der Sozialhilfe begonnene Maßnahmen von der BA weitergeführt werden.
Der Rat wird vor der Sommerpause mündlich und schriftlich über den Umsetzungsstand der Verhandlungen informiert.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, vor dem Ende der Wahlperiode einen entscheidungsfähigen Entwurf für die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ab 1.1.2005 vorzulegen.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erläuterte den vom Rat der Stadt an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesenen Antrag ihrer Fraktion und sprach sich dafür aus, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung auf dieser Grundlage eine politische Entscheidung treffen sollte, um die Rahmenbedingungen für das Handeln der Verwaltung aufzuzeigen.

OB Dr. Langemeyer berichtete über den Stand der Verhandlungen zwischen dem Städtetag und dem Bund. Es sei Konsens innerhalb der Kommunen, dass die kommunale Familie ihre Haltung zu Hartz IV erst dann festlege, wenn die Vorstellungen des Gesetzgebers bekannt seien. Der Vermittlungsausschuss werde sich mit dem Thema am 16. bzw. 17. Juni 2004 befassen. Bis zur Sommerpause wollen Bundesregierung und Länder alle wichtigen Sachentscheidungen treffen. Er empfehle deshalb, diesen Prozess abzuwarten.

StR Pogadl erläuterte, dass das künftige Job-Center mit 800 bis 900 Beschäftigten ausgestattet sein müsse, um den gesetzlichen Leistungsanforderungen gerecht werden zu können. Von der Sozialverwaltung würden ca. 235 Stellen in das Job-Center gegeben. Unklar sei z. Zeit u. a. noch die künftige Rechtsform sowie die Raumfrage. Der Standort Steinstraße werde nicht ausreichen. Auch die Frage der EDV sei noch zu klären. Allerdings würden Arbeitsverwaltung und Sozialamt ihre jetzigen Programme zum 31.12.2004 nicht abschalten, damit bei Problemen mit der neuen Software auf jeden Fall gewährleistet sei, dass alle Leistungsempfänger ihre Zahlungen erhielten. Die Verwaltung beabsichtige, dem Rat am 15.07.2004 eine Vorlage in der Sache zuzuleiten, weil dann damit zu rechnen sei, dass die noch ausstehenden Rechtsverordnungen vorliegen würden.

Rm Hengstenberg (CDU) und Rm Prüsse (SPD) sprachen sich übereinstimmend dafür aus, über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus heute nicht inhaltlich zu entscheiden und stattdessen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in der Juli-Sitzung des Rates auf der Grundlage einer Vorlage die Thematik zu behandeln.

OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, dass das SGB II die Zuständigkeit zwischen den Kommunen und der Agentur für Arbeit ziemlich präzise verteile. Eine Stadt habe danach keine Kompetenz für die örtliche Arbeitsmarktpolitik der Agentur. Deshalb laufe der Punkt 3 des Antrages der Grünen ins Leere.

Er empfehle, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geschäftsordnungsmäßig zu behandeln und sich gegen eine weitere Befassung auszusprechen.

Der Geschäftsordnungsantrag des Oberbürgermeisters wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beschlossen.



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Überführung der Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (MTA-Lehranstalt) in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH.
(Drucksache Nr.: 06083-04)

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, dass Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH durch entsprechende Beschlüsse deutlich gemacht hätten, dass man von der Stadt Dortmund eine Bürgschaft erwarte, falls die in der Vorlage genannten Finanzierungsmittel nicht oder nicht vollständig vereinnahmt werden können.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die MTA-Lehranstalt zum Beginn des Jahres 2005 in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH zu überführen.




zu TOP 6.2
Jahresrechnungen der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
(Drucksache Nr.: 06364-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von den Ergebnissen der Jahresrechnungen 2002 und 2003 Kenntnis.

Über die Entlastungen gem. § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seine Berichte zu den Jahresrechnungen der Kohlgartenstiftung für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 vorgelegt hat.



7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Jahresabschluss zum 31. Juli 2003 Wirtschaftsjahr 2002/2003 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 06284-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den vom Theater Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31. Juli 2003 fest.

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2002/2003 weist einen Jahresverlust in Höhe von 30.488,06 € aus. Der Verlust wird auf Rechnung vorgetragen.

Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.


zu TOP 7.2
Grundsanierung des Südbades
(Drucksache Nr.: 05993-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor, der aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen worden war:

1. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, an den Kernaussagen des am 11.07.2002 beschlossenen Bäderkonzept festzuhalten. Insbesondere die Übergabe der noch verbliebenen städtischen Hallenbäder an einen privaten Investor sollte weiterhin oberste Priorität haben.
2. Der Rat stellt jedoch fest, dass sämtliche beschlossenen Fristen des Bäderkonzepts verstrichen sind und die Verhandlungen mit einem potentiellen Investor zumindest ins Stocken geraten sind.

3. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, zu prüfen, inwieweit das Ausschreibungsverfahren für die sieben Hallenbäder modifiziert oder aufgehoben werden kann. Gegebenenfalls ist hierbei auch an eine Neuausschreibung zu denken, an der sich der bisherige Verhandlungspartner der Stadt selbstverständlich erneut beteiligen kann.

4. Der Rat der Stadt fordert die Städtische Immobilienwirtschaft auf, sämtliche Gewerke zur Sanierung des Südbades einzeln auszuschreiben. Ziel dieser Einzelausschreibung ist es, das heimische Handwerk an den Sanierungsmaßnahmen besonders zu beteiligen.

5. Der Kämmerer wird aufgefordert, beim Wechsel von kameralistischer auf doppische Haushaltsführung im Rahmen des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass genügend Rückstellungen für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen gebildet werden.


Rm Jostes (CDU) erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

StR Stüdemann kündigte an, dass die Verwaltung in der Ratssitzung am 17.06.2004 eine Stellungnahme abgeben werde. Allerdings halte er es für erforderlich, Teile des CDU-Antrages in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Bm’in Wendzinski wies darauf hin, dass in der Vorlage für die haushaltsmäßige Finanzierung der Sanierung des Südbades u. a. ein Betrag von 3 Mio. Euro aus dem Ansatz „Verschwenkung Lindenhorster Straße“ ausgewiesen werde. Dadurch dürfe der Ausbau dieser Straße aber nicht gefährdet werden.

StK Pehlke versicherte, es handele sich bei dem Betrag um die Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung, die in dieser Höhe nicht benötigt werde. Dadurch ändere sich nichts am Zeitplan für die Sanierung der Lindenhorster Straße.

In einer kurzen Diskussion verständigte sich der Haupt- und Finanzausschuss darauf, die Vorlage heute zu beschließen und den Antrag der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

In der Ratssitzung am 17.06.04 soll der Antrag teilweise nichtöffentlich beraten werden, so dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Ratssitzung vorzusehen ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Sanierung des Südbades mit Kosten- von 10,1 Mio. € brutto. Zuzüglich sind Kosten für die baulichen Maßnahmen zur Zertifizierung
und Anerkennung als Wettkampfstätte i. H. v. 2,2 Mio. € brutto notwendig.
Zusammen mit den vom Rat der Stadt am 18.12.2003 bereits beschlossenen Kosten für die Entkernung von 1,1 Mio. € beträgt das gesamte
Investitionsvolumen 13,4 Mio. € brutto.

2. Die Veranschlagung der Grundsanierung Südbad erfordert eine veränderte Prioritätensetzung. Auch für die Haushaltsplanung 2005 und die Finanzplanung
bis 2008 muss das Ziel eines jährlich ausgeglichenen Vermögenshaushalt erreicht werden. Dies erfolgt ggf. durch die Verschiebung oder Aufgabe anderer
Projekte.

3. Die im Haushaltsjahr 2004 erforderlichen Sanierungsarbeiten i. H. v. 948.276 € netto werden aus der Finanzposition 5700.9404.0002 - Hallenbäder/
Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff - finanziert. Diese Finanzposition ist Bestandteil der im Rahmen der Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr
2004 erstellten und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Prioritätenliste (Dringlichkeitsliste gemäß § 81 II GO NRW) für Investitions- und
Investitionsfördermaßnahmen.

4. Da bisher im Haushalt noch keine Steueranteile berücksichtigt wurden, wird der Stadtkämmerer ermächtigt, die im Jahr 2004 erforderlichen Ausgaben für
Vorsteuern von 151.724 € außerplanmäßig im Verwaltungshaushalt bereitzustellen.

5. Gleichzeitig genehmigt der Rat gemäß § 84 GO die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in 2004 zu Lasten des Jahres 2005
bei der HHSt. 5700.9411.0113 - Instandsetzungsarbeiten Südbad i. H. v. 8,0 Mio. €..
Deckung: siehe Begründung, 5. Haushaltsmäßige Finanzierung.

6. Mit der Realisierung der Maßnahme wird erst nach einem positiven Ergebnis des laufenden Verfahrens zur Anerkennung als DSV-wettkampfgerechte Anlage
begonnen.

7. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Maßnahme.







8. Schule

zu TOP 8.1
Helmoltz-Gymnasium
hier: Pavillonersatz - Grundsatzbeschluss
(Drucksache Nr.: 06248-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

Unter Zugrundelegung einer 4-Zügigkeit werden die Pavillons des Helmholtz-Gymnasiums ersetzt. Bei dieser Ersatzmaßnahme werden die Räumlichkeiten der ebenfalls auf dem Schulgelände Münsterstraße 122 gelegen ehemaligen Stadtteilbücherei Nord mit einbezogen.


zu TOP 8.2
Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
(Drucksache Nr.: 06077-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley ( Grundsatzbeschluss)

2. die Erteilung eines Planungsauftrages für einen bedarfsgerechten Neubau an die städtische Immobilienwirtschaft

3. Aufgabe der bisherigen Standorte "Auf der Linnert 16" und "Kleyer Weg 90" als Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley nach Fertigstellung des Neubaus


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -






10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
(Drucksache Nr.: 06517-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. - i. H.v. 3.000.000 € und die Deckung durch Minderausgaben bei der Finanzposition 9020.8320.0000 - Umlage an den Landschaftsverband -, da diese Ausgaben nicht in Höhe der geplanten Ausgaben abfließen werden.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Befristete Verlegung des Wochenmarktes (Hörder Stiftsmarkt) in Dortmund Hörde vom Parkplatz an der Stiftskirche zum Platz an der "Schlanken Mathilde" unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße ( vom Einmündungsbereich der Semerteichstr. bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstr.).
(Drucksache Nr.: 06325-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund setzt abweichend von seinen Beschlüssen vom 01.02.1979 u. 13.03.1986 die Veranstaltungsfläche für den Hörder Stiftsmarkt gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) wie folgt befristet fest:

Für die Zeit vom 02.07. - 31.12.2004 findet der Hörder Stiftsmarkt jeweils dienstags und freitags auf dem Platz an der "Schlanken Mathilde" sowie unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstr. (vom Einmündungsbereich der Semerteichstr. bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstr.) statt.








zu TOP 11.2
Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW e.V. über den Betrieb einer Verbraucherberatungsstelle in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06483-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, einen 5-Jahres-Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW e.V. zu schließen, der

1. für die allgemeine Verbraucherberatung der Beratungsstelle Dortmund einen jährlichen Festbetrag von 136.000 Euro gewährt;
2. für die Verbraucherinsolvenzberatung einen ergänzenden Zuschuss von jährlich 18.000 Euro bereitstellt.


zu TOP 11.3
Neuberufung der Mitglieder für den "Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen" bei der Agentur für Arbeit Dortmund
(Drucksache Nr.: 06518-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg für die Berufung der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Dortmund folgendes Mitglied und 3 stellvertretende Mitglieder benannt werden:

als 1. ordentliches Mitglied = Herr Klaus-Peter Bartow, komm. Leiter des Sozialamtes;

als sein Stellvertreter = Herr Burkhard Marienfeld, Vertreter des Eigenbetriebes "WBF-DO";

als 2. Stellvertreter des 2. ordentlichen Mitgliedes = Herr Stephan Kellner, Leiter der Abteilung 2 - "Wirtschaftliche Hilfen und Soziale Arbeit" des Sozialamtes;

als 3. Stellvertreterin des 2. ordentlichen Mitgliedes = Frau Brigitte Wolfs, Leiterin der Gleichstellungsstelle.




12. Anfragen

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Liedschulte
Ratsmitglied





Weber
Schriftführer