Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Schulausschusses


am 29.01.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Monika Landgraf (B’90/Die
Grünen)
Rm Friedrich Fuß (B‘90/Die Grünen) i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Rainer Peper (FB 23)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janssen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)


6. Abwesend:

Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Holger Nolte
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Schulausschusses,
am 29.01.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Schulausschusses am 20.11.2019
wird nachversandt


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14869-19)

3.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15078-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15078-19)


3.3 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16321-19)

3.4 Gegenüberstellung von Anmeldezahlen (Grundschulen und weiterführende Schulen) zum Schuljahr 2019/20 und Statistikzahlen vom 15.10.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15675-19)

3.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 - Zusatz-/Ergänzungsanträge
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
3.6 Verfahren zu Anmeldung und Platzvergabe in OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15828-19-E2)

3.7 Schulische Aufklärungsarbeit über Zwangsheiraten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15397-19-E1)

3.8 Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14695-19-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)

5.2 Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)

5.3 Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15454-19-E2)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Angaben zu verwendeten Daten in Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16331-19)

6.2 Aufbereitung der Daten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16332-19)

6.3 Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16501-20)

6.4 Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
(Drucksache Nr.: 15989-19)

6.5 Nachnutzung der Räumlichkeiten am Falläckerweg 23
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16499-20)












Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Berichterstatter der Verwaltung sowie Herrn Schulamtsdirektor Peter Rieger, der vor seinem Eintritt in den Ruhestand zum letzten Mal an einer Schulausschuss-Sitzung teilnahm. Sie dankte Herrn Rieger für seine Mitarbeit und Unterstützung und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Spieß benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit einstimmig bei 3 Enthaltungen (B‘90/Die Grünen) erweitert um folgenden Tagesordnungspunkt:

TOP 6.6 Beschaffung von Schulmöbeln
Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion)
(DS Nr.: 16636-20)

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, folgende TOPs im Zusammenhang zu behandeln:

TOP 3.4 Gegenüberstellung von Anmeldezahlen (Grundschulen und weiterführende
Schulen) zum Schuljahr 2019/20 und Statistikzahlen vom 15.10.2019
Kenntnisnahme
(DS Nr.: 15675-19)
und
TOP 6.1 Angaben zu verwendeten Daten in Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung
Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion)
(DS Nr.: 16331-19)

sowie


TOP 5.1 2, Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(DS Nr.: 15814-19)
und
TOP 6.3 Sporthalle Übelgönne/Unionstr.
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(DS Nr.: 16501-20)

Die Tagesordnung wurde mit dieser Erweiterung und Änderung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Schulausschusses am 20.11.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Schulausschusses am 20.11.2019 wurde einstimmig genehmigt.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt –


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14869-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Aufgrund der laufenden Sanierung der Max-Wittmann-Schule beschließt der Rat
a) die temporäre Errichtung eines Teilstandortes für die Primarstufe der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37.

b) die temporäre Verlagerung des verbleibenden Hauptstandortes (Sekundarstufe I) von der Oberevinger Str. 155 zum Dollersweg 18
(„Änderung der Schule“ gemäß § 81 Abs.2 SchulG durch temporären Umzug).




zu TOP 3.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15078-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15078-19)


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019 vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft von der Verwaltung, über die geplante Entwicklung der Adolf-Schulte-Schule für den Stadtbezirk Aplerbeck. Sie wünscht das Konkretisieren der Zahlen zur Vorlage für den Stadtbezirk Aplerbeck und ihre Auswirkungen für den Schulstandort.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, …“


Frau Dr. Goll merkte an, dass dieser Bericht leider nicht schulscharf erstellt worden sei. Vielleicht könne das nachgeholt werden.

Herr Spieß dankte für den Bericht. Er fragte nach dem Stand der Prüfung des Gebäudes am Dollersweg zur weiteren Nutzung als Förderschule Geistige Entwicklung.

Herr Willeke erklärte, dass man bei den Berichten für die anderen Schulformen zu Beginn auch von schulformbezogenen Entwicklungen ausgegangen sei. Beim nächsten Bericht können dann die einzelnen Schulen berücksichtigt werden, was bei Förderschulen allerdings schwieriger sei, da der Wunsch nach Gemeinsamem Lernen oder Förderschule zu berücksichtigen sei.
Die Schule am Dollersweg werde z. Zt. noch als Ausweichstandort für die Max-Wittmann-Schule genutzt. Es könne im Bereich Geistige Entwicklung ein Bedarf entstehen, das werde bei der nächsten Statistik verifiziert. Wenn das Fall sei, werde der Standort am Dollersweg genauer geprüft. Da sich am Standort aktuell eine Förderschule für Geistige Entwicklung befinde, könne man davon ausgehen, dass der Standort geeignet sei.

Frau Schneckenburger kündigte vorab einen Schulentwicklungsplan für die Berufskollegs an.


Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis und empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den 5. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung
2018 bis 2023 für den Bereich der Förderschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

a) mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Förderschulbereich,
b) die entsprechenden Planungen aufzunehmen und die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten,
c) den Standort Dollersweg auf Eignung für eine weitere Schule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu überprüfen.
zu TOP 3.3
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16321-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §§22 und 25 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule Informatik (FOS, Klassen 11 und 12)“ am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch.


zu TOP 3.4
Gegenüberstellung von Anmeldezahlen (Grundschulen und weiterführende Schulen) zum Schuljahr 2019/20 und Statistikzahlen vom 15.10.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15675-19)
zu TOP 6.1
Angaben zu verwendeten Daten in Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16331-19)

TOP 3.4 und TOP 6.1 wurden im Zusammenhang behandelt.


TOP 3.4 Der Schulausschuss nahm die Gegenüberstellung der Anmeldezahlen der Grundschulen und der Weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 und der Statistikzahlen vom 15.10.2019 zur Kenntnis.


TOP 6.1 Es lag folgender Vorschlag/Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29. Januar 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung möge zukünftig zur Vermeidung unnötiger Nachfragen und Irritationen bei der Angabe von Daten hinzufügen, von welchem Stichtag diese Daten stammen und wann der nächste turnusmäßige Zeitpunkt zum Vorliegen aktualisierter Daten sein wird.
Begründung
Da im Schulausschuss immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Aussagen der Verwaltung und eigenem Kenntnisstand einzelner Mitglieder aus unterschiedlichen Kontexten festzustellen sind, die in aller Regel durch unterschiedliche Zeitpunkte der Datenerhebung und -mitteilung erklärt werden, ist eine Offenlegung des Erhebungszeitpunktes bereits in den Verwaltungsvorlagen und Antworten der Verwaltung hilfreich.“


Frau Dr. Goll erläuterte kurz den Antrag der CDU-Fraktion. Es gehe darum, Transparenz in die Vorlagen zu bekommen, um nicht immer nachfragen zu müssen.
Der Schulausschuss beschloss einstimmig den o. g. Antrag der CDU-Fraktion.


zu TOP 3.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 - Zusatz-/Ergänzungsanträge
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Es lag folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 vor:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)

7. Förderschule an der Froschlake
Die Verwaltung möge prüfen, ob der Standort der Dependance der Förderschule Froschlake "Auf der Linnert" aufgegeben werden kann, um am Standort an der Froschlake eine Gesamtertüchtigung vorzunehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)

Antrag 13:
Digitale Schule
In Dortmund wird eine der Gesamtschulen als Pilotschule eingerichtet mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen".

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.


Antrag 14:
Zwei zusätzliche Gesamtschulen
In Dortmund werden zwei zusätzliche Gesamtschulen errichtet.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.


Frau Schneckenburger führte aus, dass es sich um Prüfaufträge an die Verwaltung handele. Es werde in allen drei Fällen eine schriftliche Stellungnahme erstellt. Sie kündigte den Masterplan digitale Bildung an.

Der Schulausschuss stimmte die eingebrachten Haushaltsanträge einzeln ab:

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag 7 einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag 13 einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag 14 einstimmig bei acht Enthaltungen (CDU, FDP/Bürgerliste, AfD) zu.


zu TOP 3.6
Verfahren zu Anmeldung und Platzvergabe in OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15828-19-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…

1. Sind Anmeldeverfahren und/oder Platzvergabeverfahren stadtweit detailliert einheitlich geregelt oder gibt es Unterschiede – z. B. je nach Träger oder einzelner Schule?

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens der Schülerinnen und Schüler (SuS) an den jeweiligen Grundschulen wird der Wille der Eltern hinsichtlich der Nutzung eines Platzes im Offenen Ganztag (OGS) durch die Schulen erfragt. Gleichzeitig werden den Eltern schon bei der Anmeldung die Aufnahmekriterien für den Offenen Ganztag mitgeteilt. Bislang wurden die Aufnahmekriterien durch die Schulen erarbeitet und durch die Schulkonferenz beschlossen.

2. Im Laufe des Jahres 2019 wurde eine einheitliche Handlungsempfehlung hinsichtlich der Aufnahmekriterien (Platzvergabeverfahren) eines OGS-Platzes zwischen Schulamt, Schulleitungen, OGS-Trägern, Rechtsamt und dem Fachbereich Schule erarbeitet (vgl. Anlage 1).

Bei der Platzvergabe ab dem Schuljahr 2020/2021 sollen die neu erarbeiteten Handlungsempfehlungen für die Platzvergabe angewandt werden.

3. Wenn es einheitliche Verfahren gibt:

a) Wie lauten diese?
b) Sind sie verbindlich oder gibt es einen großen Spielraum?
c) Sind diese Regelungen öffentlich transparent? Wann/von wem/wie werden Eltern zukünftiger Erstklässler über diese Verfahren informiert?
In einem langen und intensiven Prozess wurden die Vergabekriterien für die OGS-Plätze unter Mitarbeit aller beteiligter Parteien erarbeitet.

Folgende Auswahlkriterien sollen gemäß der Handlungsempfehlung berücksichtigt werden:
a) Alleinerziehend und berufstätig, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeiten und Anreise in den Nachmittagsbereich fallen
b) Doppelte Berufstätigkeit, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeiten und Anreise in den Nachmittagsbereich fallen

Wenn unter Hinzuziehung dieser Kriterien nicht alle Eltern einen Platz erhalten können, obwohl sie die Kriterien erfüllen, kommen weitere Auswahlkriterien hinzu:
a) Geschwisterkinder
b) Erstklässler
cZweitklässler

Auch die Aufnahme von Kindern aus sozialpädagogischen Gründen oder sonstige Härtefallgründe wurden in die Handlungsempfehlung aufgenommen.
Da auch das Rechtsamt an der Überarbeitung und Ausformulierung beteiligt war, ergeben die Vergabekriterien eine klare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Vergabe eines OGS-Platzes.

Darüber hinaus wurden ebenfalls noch alle Musterbescheide angepasst und der Vertrag für die Eltern aktualisiert.
Die Handlungsempfehlungen wurden den Schulen mit der Bitte um Anwendung und Beschluss in der Schulkonferenz übersandt.
Die Eltern werden bei der Anmeldung über die Kriterien hinsichtlich der Vergabe eines OGS-Platzes unterrichtet.

Die Handlungsempfehlung wird im Rahmen einer Handreichung durch das Schulamt für die Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule im Jahr 2020 veröffentlicht.

4. Wenn es keine einheitlichen Verfahren gibt: Gäbe es die Möglichkeit zur Vereinheitlichung?
Es gibt einheitliche Handlungsempfehlungen.

5. Gilt bei OGS-Plätzen überall, dass ein zugeteilter Platz für die gesamte Grundschulzeit erhalten bleibt?

Nein, da aufgrund nicht ausreichender Plätze an vielen Schulen jährliche
Überprüfungen gemacht werden, ist es nicht auszuschließen, dass der Anspruch auf
einen OGS-Platz bei der neuerlichen Verteilung nach den Vergabekriterien verloren
geht. Dies kommt vor, wenn sich z. B. die Berufstätigkeit eines Elternteils reduziert
oder ganz wegfällt oder jüngere Kinder gegenüber den älteren den Vorrang haben
(s. Handlungsempfehlungen).“



Frau Dr. Goll sagte zu Punkt 2 (Absatz 4) „Geschwisterkind“ - das sei nachvollziehbar, aber nur sinnvoll, wenn das große Geschwisterkind in der 3. oder 4. Klasse seinen Platz behält, wenn das jüngere Geschwisterkind eingeschult wird. Gibt es da einen Widerspruch mit den weiteren Kriterien Erst- oder Zweitklässler. Wie werde das gehandhabt?
Zu Punkt 4 merkte sie an, dass eine jährliche Überprüfung nachvollziehbar sei. Wenn sich die Voraussetzungen nicht geändert haben, gibt es eine Bestandsgarantie des Platzes bei der Prüfung oder werde in dem Fall neu bewertet?

Herr Langhorst schloss sich der Frage von Frau Dr. Goll zu Punkt 4 an. Zur in der Anlage genannten Quotenregelung stelle sich ihm die Frage, ob es zu Kollisionen mit Bedarf an Plätzen aus sozialpädagogischen Gründen und allgemeinem Bedarf kommen kann. Gibt es dazu Erfahrungswerte?

Herr Hagedorn antwortete wie folgt:
Er stimme den Ausführungen von Fr. Dr. Goll zu. Für die Viertklässler sei das plausibel,
für die Drittklässler müsste das noch aufgenommen werden.
Es gebe eine Neubewertung, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben.
Erfahrungswerte habe man noch nicht. Die Quotierungen werden sich auch zukünftig
verändern, insbesondere wenn es zu einem gesetzlichen Anspruch auf OGS-Plätze komme,
dann können erst Aussagen getroffen werden.

Frau Schneckenburger erklärte, es gebe z. Zt. ca. 120 Kinder stadtweit auf der Warteliste. Künftig solle nach dem Willen der Bundesregierung ein Rechtsanspruch gesetzlich verankert werden. Strittig sei noch, wer die Kosten trage. Der Bedarf an Kindertagesbetreuung steige bei den U-3jährigen, das wirke sich auch auf die weitere Betreuung aus, wenn diese Kinder in die Schule kommen. Die Stadt wolle möglichst bedarfsdeckend Plätze anbieten, bevor es einen Rechtsanspruch gibt. Ziel sei, dass jedes Kind einen OGS-Platz erhalten soll.

Herr Hagedorn gab einen kurzen Überblick zur Entwicklung der OGS. Der Bedarf habe sich durch gesellschaftliche Veränderungen stark erhöht. Die Planung habe angefangen für 25 % der Kinder, mittlerweile gehe man ja von anderen Zahlen aus. Es wirke sich auf bauliche und personelle Anforderungen aus. Man müsse zu anderen Konzepten der Betreuung kommen, die Schule als Gesamtgebäude sehen, das im Ganztag genutzt werde.

Frau Dr. Goll ging auf die Nicht-Beantwortung ihrer Fragen ein. Sie bat um nochmalige schriftliche Beantwortung:
„Wie gehe man mit der Widersprüchlichkeit um, dass ein Geschwisterkind als Kriterium gesetzt ist (wenn ein großes Geschwisterkind einen Betreuungsplatz hat und ein kleines Geschwisterkind eingeschult wird, hat es einen prioritären Anspruch). Gleichzeitig wird ein Kind, das in der dritten oder vierten Klasse ist, aus der Priorität genommen.
Das könne auch mit der Frage des Bestandsschutzes zusammenhängen. Gibt es diesen auch, wenn sich bei der jährlichen Überprüfung keine Veränderungen der Voraussetzungen ergeben haben. Das könne heißen, das Geschwisterkind 3 oder 4 würde den Bestandsschutz haben, dann würde das kleine Geschwisterkind oben in der Priorität sein. Wenn das größere Geschwisterkind keinen Bestandsschutz habe, mache das Kriterium Geschwisterkind keinen Sinn.“

Frau Schneckenburger antwortete wie folgt:
- Die Schulleitung entscheide anhand der vorgegebenen Kriterien über die Aufnahme der
Kinder. Die Fallkonstellation könne nicht eintreffen, weil das Dritt- oder Viertklässlerkind
Bestandsschutz habe. Die durch Weggang der Viertklässler frei werdenden Plätze werden
anhand des beschriebenen Kriterienkataloges vergeben. Das Ziel sei, Kinder möglichst früh
in den Offenen Ganztag einzubinden.
Das Interesse der Stadt Dortmund liege darin, die derzeitige Mangelverwaltung schnellstens
zu beheben. Im Moment seien es 1 % zu wenig Plätze. Ziel sei, jedem Kind einen Platz zur
Verfügung zu stellen, dann brauche man über Kriterienkataloge nicht mehr diskutieren.

Auf eine weitere schriftliche Stellungnahme wird verzichtet.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Schulische Aufklärungsarbeit über Zwangsheiraten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15397-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 25.09.2019 darauf verständigt, die Verwaltung aufzufordern, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.

Inwiefern wurde die Informationskampagne des Mädchenhauses Bielefeld an Dortmunder Schulen umgesetzt?

Die Informationskampagne des Mädchenhauses Bielefeld wurde im Rahmen der Qualifizierung der Schulsozialarbeiter*innen ausführlich dargestellt.

Die entsprechenden Internetseiten wurden vorgestellt. Schulsozialarbeiter*innen haben bei konkreten Einzelfällen die Möglichkeit, durch kontinuierlich angebotene Fachberatung z. B. zielführende Handlungsabläufe zu entwickeln und umzusetzen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den städtischen Beratungsstellen.

Welche Maßnahmen werden in Schulen getroffen, damit Mädchen über das Beratungsangebot der „Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat“ informiert werden?

Das umfassende Beratungsangebot der Schulsozialarbeiter*innen ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften bekannt.

Führt die Stadt Dortmund in Kooperation mit bürgerschaftlichen Akteuren ähnliche Informationskampagnen durch? Wenn nein, warum nicht?

Nein, bislang wurde die Notwendigkeit weder durch die Beratungsstellen noch durch die Schulen an den FB Schule bzw. die Stadt Dortmund herangetragen.“




Herr Helferich dankte für die zufriedenstellende Antwort der Verwaltung und verwies auf den in der Sitzung vom 25.09.2019 ebenfalls gestellten Antrag. Darüber sollte nach Stellungnahme entschieden werden:
Der Schulausschuss beschließt, die Stadt Dortmund zu beauftragen, eine Kampagne zu gestalten, die junge Migrantinnen über Beratungsangebote gegen Zwangsheirat informiert. Die Ausarbeitung soll dem Ausschuss vor dem nächsten Ferienstart vorgelegt werden.“

Die Vorsitzende stellte den Antrag nach kurzer Diskussion zur Abstimmung:
Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag mehrheitlich (ohne FDP/Bürgerliste) bei 1 Ja (AfD) ab.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14695-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Bitte um Stellungnahme in der Sitzung vom 26.06.2019 nehme ich wie folgt Stellung:

„Die Verwaltung wird gebeten, eine „Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost“ zu prüfen und ggfs. die sich daraus ableitenden Maßnahmen dem Schulausschuss vorzustellen.“

Die Stadt Dortmund ist bestrebt, für alle Kinder und Jugendlichen in Dortmund bedarfsgerechte Bildungs- und Unterstützungsangebote zu stellen und die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen zu stärken. Ein Ansatz ist der Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements, das darauf zielt, einen datengestützten Überblick der Bildungssituation vor Ort zu erhalten, um bedarfsorientiert Angebote und Ressourcen zu steuern. Die Stadt Dortmund wird hierbei unterstützt durch das BMBF-Bundesprogramm „Bildung Integriert". Dadurch können nun Daten im Bildungsmonitoring evaluiert werden, die helfen, den Blick auf sozialräumliche Bedarfe zu schärfen. Bisher lagen nur Daten zum Vergleich von Einzelschulen, jedoch nicht basierend auf den Wohnort von Kindern und Jugendlichen, vor. Das Kapitel „Bildung in der Schule“ im „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ gibt daher erstmalig ein differenziertes Bild von Bildungschancen und -erfolgen in Abhängigkeit von der Lage des sozialen Raumes.

Im Vergleich der Sozialräume fällt der Aktionsraum Scharnhorst-Ost an verschiedenen Stellen durch Werte auf, die auf eine benachteiligte Bildungsbeteiligung und –chancen von Kindern und Jugendlichen in Scharnhorst-Ost hinweisen. So haben im Schuljahr 2017/18 lediglich 8,5 % der Kinder eine Übergangsempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums erhalten; hingegen bekamen 41,0 % eine Erstempfehlung für eine Hauptschule. Im Vergleich zu den anderen Sozialräumen zeigt der Stadtteil Scharnhorst-Ost hier den stadtweit niedrigsten, bzw. höchsten Anteil. Blicken wir auf den tatsächlichen Übergang zur weiterführenden Schule zeigt sich, dass der Übergang zu einem Gymnasium (12,1 %) in Scharnhorst-Ost im stadtweiten Vergleich am geringsten ausfällt. Ein Zusammenhang wird hier mit Blick auf das Schulformangebot vor Ort vermutet.
Hervorgehoben werden muss jedoch auch in Bezug auf die erreichten Bildungsabschlüsse, wie im Sozialbericht beschrieben, dass die Abiturquote höher ausfällt, als mit Blick auf die Sozialgeldquote und auf Grundlage der beschriebenen Korrelationen in den übrigen Sozialräumen erwartet werden könnte. So liegt der Anteil der Schüler*innen mit Allgemeiner Hochschulreife bei 22,7 % (zum Vergleich: Der niedrigste Anteil liegt mit 18,4 % im Aktionsraum Borsigplatz, den höchsten Anteil zeigt der Sozialraum Kirchhörde/Löttringhausen/Lücklemberg mit 69,3 %).

Das Dezernat 4 mit den Fachbereichen Jugend und Schule sowie dem Eigenbetrieb FABIDO übernimmt eine maßgebliche Rolle bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in öffentlicher Verantwortung. Aus dieser Verantwortung heraus sollen datenbasiert gemeinsame Jugendhilfe- und Bildungsziele im Rahmen einer integrierten Planung entwickelt, um Kindern unabhängig vom sozialen Status, kulturellem Hintergrund und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern eine gelingende Bildungsbiografie zu ermöglichen. Hierzu werden der-
zeit Instrumente und Verfahren entwickelt, um datenbasiert Maßnahmen zu konzipieren, be-reits vorhandene verschiedene Ansätze stärker vernetzen zu können sowie Ressourcen gebündelt zielgerichteter zu verorten.

Mit den folgenden zusätzlichen Maßnahmen ist der Fachbereich Schule bereits gemeinsam mit den Schulen im Sozialraum (Buschei-Grundschule, Kautsky-Grundschule sowie die Gesamtschule Scharnhorst) sowie weiteren Partnerinnen und Partner im Aktionsraum Scharnhorst-Ost tätig:
- alle Schulen im Sozialraum werden durch Stellen der Schulsozialarbeit unterstützt;
- alle Schulen im Sozialraum bieten Ganztagsbetreuung;
- an beiden Grundschulen im Sozialraum wird durch Unterstützung zusätzlicher Maßnahmen Leseförderung geboten;
- sowohl an der Kautsky-Grundschule sowie an der Gesamtschule Scharnhorst wird mit „FIT in Deutsch“ ein Ferienprogramm angeboten, um neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern die Chance zu geben, ihre Deutschkenntnisse zu vertiefen durch eine handlungsorientierte und alltagsbezogene Deutschförderung;
- gemeinsam mit dem StadtSportBund werden Sport- und Bewegungsangebote im Ganztag in Kooperation zwischen Schulen und Vereinen initiiert. Beteiligt sind aktuell beide Grundschulen im Aktionsraum Scharnhorst-Ost;
- die Kautsky-Grundschule war 2017 eine der Modellschulen zur Testung „Sportplatz Kommune“ (ehemals KommSport), um einheitliche Qualitätsstandards für Sportangebote innerhalb des Ganztags zu entwickeln, die Kooperationen zwischen Schulen, Sportvereinen und Kitas zu stärken sowie Sportangebote der Vereine bedarfs- und zielgruppengerecht weiterzuentwickeln;
- die Gesamtschule Scharnhorst nimmt teil am „Dortmunder Modell - Sprachkompetenz für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte“;
- die Buschei-Grundschule nimmt im Rahmen von RuhrFutur an Qualifizierungen und Coaching zur Schul- und Unterrichtsentwicklung teil;
- als weiterführende Schule wird die Gesamtschule Scharnhorst sowie auch die im benachbarten Sozialraum Alt-Scharnhorst liegenden Schulen Hauptschule Scharnhorst und Albert-Einstein-Realschule bei der Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen ab der 8. Klasse innerhalb von ZEITGEWINN begleitet;
- innerhalb des Kooperationsprojekts „Bildungspartnerschaft Schule-Wirtschaft“ wird die Gesamtschule Scharnhorst im Aufbau von Partnerschaften zu Dortmunder Unternehmen unterstützt.

Aktuell wird im Aktionsraum Scharnhorst-Ost - koordiniert durch das Familien-Projekt im Jugendamt - der Start eines weiteren Netzwerks INFamilie vorbereitet.

Die Chancen zur (Bildungs-) Teilhabe stehen in Abhängigkeit zur sozialen Lage. In Großstädten wird das vor allem auch sichtbar durch stark unterschiedliche Rahmenbedingungen und Ausgangslagen in den einzelnen Stadtteilen. Eine lokale bzw. sozialraumorientierte Perspektive ist für ein wirksames Bildungsmanagement unverzichtbar. Die Stadt Dortmund arbeitet gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern intensiv in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Projekten zusammen, um mit Blick auf die unterschiedliche Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen zu gestalten.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020
(Drucksache Nr.: 15814-19)
zu TOP 6.3
Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16501-20)

TOP 5.1 und TOP 6.3 wurden im Zusammenhang behandelt.


Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen zu TOP 5.1 vor:

Bezirksvertretung Aplerbeck aus öffentlicher Sitzung vom 10.12.2019:

„Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird
einstimmig wie folgt beschlossen:

Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im
Stadtbezirk Aplerbeck
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.“

Frau Dr. Goll bat darum, die Frage nach der Relevanz der Notstromaggregate durch die Feuerwehr prüfen und beantworten zu lassen.


Bezirksvertretung Lütgendortmund aus öffentlicher Sitzung vom 10.12.2019:

Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.

Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.“


Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 28.01.2020:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der BezirksvertretungAplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor: Text s. o.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor: Text s. o.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.

Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale Schließanlagen ausgeräumt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.

Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.“


Herr Langhorst begründete kurz den Antrag seiner Fraktion.

Herr Langhorst erklärte, dass der Antrag seiner Fraktion nicht abgestimmt werden müsse, sondern bereits in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün geschoben wurde. Die Antwort solle ebenfalls dem Schulausschuss zur Verfügung gestellt werden.

Der Schulausschuss nahm die o. g. Empfehlungen und die Überweisung sowie den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


zu TOP 6.3 Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29. Januar.

Die Schulleitungen und Lehrer*innenräte der Berufskollegs Robert-Schuman und Robert-Bosch haben mit einem Schreiben vom 19. November 2019 zur geplanten
4-fach Sporthalle Übelgönne (s. Anlage) Stellung genommen und verschiedene Sachverhalte kritisiert. Auch die Stadteltern haben sich in einer Stellungnahme dazu geäußert. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses die Aussagen des Schreibens der Berufskollegs zu bewerten.

Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Verwaltung den im Schreiben angeführten Bedarf von 8,9 Halleneinheiten für die beiden Berufskollegs?

2. Wie bewertet die Verwaltung die im Schreiben angeführten Kosten der Anmietung der TSC-Eintracht-Hallen für den Sportunterricht der BK sowie die anfallenden Kosten für den notwendigen Bustransfer?

3. Wie bewertet die Verwaltung die Befürchtungen der Schulen hinsichtlich der Einschränkung der Nutzung der Hallen durch sportliche Großveranstaltungen?

4. Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass der Neubau der 4-fach-Sporthalle den sportfachlichen und schulorganisatorischen Anforderungen der Schulen nicht gerecht wird?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 5.2
Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)

Frau Dr. Goll bat um Erläuterung der Zahl für die Antragszahl 2019 (s. S. 3). Dabei zeige sich ein deutlicher Rückgang der Anträge.

Frau Schneckenburger erklärte, die Zuständigkeit für die Vorlage liege beim Dezernat 5, Frau Zoerner. Es zeige sich allerdings ein Rückgang, der nicht unmittelbar zu erklären sei und welche Ursachen dafür verantwortlich seien. Das könne erst nach Ende der Abrechnungsperiode beantwortet werden.

Herr Langhorst stellte eine Frage zu den Gesamtmittelaufwendungen(s. S. 3 unten). Stellen diese Zahlen ein Ziel dar oder seien es nur die gesetzlichen Änderungen in den verschiedenen Leistungsbereichen.

Frau Schneckenburger antwortete, aus ihrer Sicht seien in der Zahl für 2019 (494.000 €) die Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz bereits enthalten, danach wurde fortgeschrieben, ohne weitere Veränderungen aufzunehmen. Da ein Doppel-Haushalt verabschiedet wurde, musste auf der Basis der Erkenntnisse 2019 versucht werden, in die mittelfristige Finanzplanung Daten aufzunehmen.


Der Schulausschuss nahm die Informationen über die Änderungen durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15454-19-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… wir beziehen uns auf die og. Anfrage und können Ihnen folgende, zusätzlich veranlasste
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Berufskollegs auf dem Dortmunder U-Areal mitteilen:

Bewachungsdienst

Seit Mitte Mai 2019 wurde der Fa. AGSUS die Bewachung bzw. Bestreifung zusätzlich
übertragen. Diese sieht eine stündliche Bestreifung zu folgenden Zeiten vor:
- werktags: in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr
- an Wochenenden 24 Std - stündliche Bestreifung.
-
Der Bewachungsumfang wurde vor Auftragserteilung zwischen allen Beteiligten abgestimmt.

Nochmalige Erweiterung des Bewachungsdienstes

Da während der Öffnungszeiten der Berufsschulen vermehrt Obdachlose die Gebäude
betreten und versuchen dort ihre Notdurft zu verrichten sowie Nachtlager einzurichten, wurde
die Außenbestreifung zeitlich erweitert, so dass die Bewachung bereits um 15:00 beginnt.

Als weitere Maßnahme wird in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt ein Pfortendienst
im RBB eingesetzt.

Die genauen Aufgaben des Bewachungsdienstes umfassen folgendes:
Dieser soll kurz vor der Öffnung der Berufskollegs (06:45) um 06:30 Uhr vor Ort den Dienst
aufnehmen. Die Positionierung des Dienstes erfolgt im Pfortenbereich des Robert-Bosch2
Berufskollegs. Neben der allgemeinen Zugangs-/Eintrittsüberwachung soll einmal stündlich
durch kurzen Rundgang der Innenhof kontrolliert werden.
Dabei ist das Hausrecht auszuüben, dessen Inhalt im Wesentlichen ist, die Personen auf
Zugehörigkeit zum Berufskolleg zu überprüfen und unerwünschte Personen des
Gebäudes/Innenhofes zu verweisen, notfalls Ordnungskräfte zu aktivieren, (ggf. die
Hinzuziehung der Polizei einzuleiten) oder bei hilfsbedürftigen Menschen den Rettungsdienst
zu alarmieren. Ungewöhnliche Vorkommnisse sind kurz auf einem gesonderten Formular zu
protokollieren.
Nach Schließung des Berufskollegs (Mo-Do 21:30 / Fr. 17:00) ist ein Rundgang durch das
Gebäude vorzunehmen, um eventuell unerwünschte Personen ausfindig zu machen und zu
verweisen.

Einfriedung

Das Büro Gerber Architekten hat einen Vorschlag zur Einfriedung bestimmter Bereiche
erarbeitet. Der Vermieter hat mittlerweile seine endgültige Zustimmung erteilt. Die Stadt
Dortmund hat die Kostenübernahme erklärt und der Vermieter hat das Büro Gerber
Architekten und ein Metallbauunternahmen mit der Planung und Umsetzung der Einfriedung
beauftragt. Sobald ein konkreter Ausführungsplan vorliegt, wird dieser umgesetzt.
Entfernung Graffiti

Die Beseitigung erfolgt nach Meldung durch die Schulhausmeister an die städtische
Immobilienwirtschaft. Von dort wird unmittelbar ein Fachunternehmen beauftragt.

Skateranlage

Die Einzäunung des Skaterareals wurde im südlichen Grundstücksteil vervollständigt. Der
Zugang für die Skateranlage wird ausschließlich über eine Toranlage auf der Ostseite
erfolgen, deren Schlüssel bei dem zuständigen Bewachungsunternehmen hinterlegt ist.
Der Nutzungsvertrag mit den Skatern wurde hinsichtlich der Nutzungszeiten erheblich
eingeschränkt und sieht folgende Zeiten vor:
- Montag bis Freitag 15.30 Uhr – 22.00 Uhr
- Samstag, Sonntag, Feiertags 08.00 Uhr – 22.00 Uhr
Entsprechende Schilder mit den Nutzungszeiten wurden bereits vor Ort aufgehängt.

Wir hoffen sehr, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung am
Standort Dortmunder U führen.“


Frau Dr. Goll fragte nach, ob sich zwischen den Unterrichtszeiten und den Nutzungszeiten der Skateranlage Kollisionen ergäben.

Herr Janssen (Schulleitung Robert-Schuman-Berufskolleg) erklärte, dass die Probleme mit der Skateranlage behoben seien. Allerdings sei die Nutzung der Anlage im Winter nicht so stark. Die Problemlage insgesamt habe sich allerdings durch die in der Stellungnahme genannten Maßnahmen deutlich verbessert, was sich auch auf die Skateranlage auswirke.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Angaben zu verwendeten Daten in Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16331-19)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.4 behandelt.


zu TOP 6.2
Aufbereitung der Daten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16332-19)

Es lag folgender Vorschlag/Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29. Januar 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung möge zukünftig bei den Berichten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio neben den geschätzten Kosten der für notwendig erachteten Maßnahmen auch die Maßnahmen selbst in Stichworten benennen.


Begründung
Allein über die Benennung der konkreten Maßnahmen ist ein Abgleich mit der BeMa möglich. Derzeit ist für die Politik völlig unklar, welche konkreten Maßnahmen aus Kapazitätsgründen nicht in Angriff genommen werden. Somit ist weder Transparenz über die Verwaltungsentscheidungen gegeben, noch besteht die Möglichkeit, per politischem Beschluss eventuell zu einer anderen Gewichtung zu kommen.“


Frau Dr. Goll führte kurz aus, dass der Antrag ihrer Fraktion sich auf die Unterlagen der letzten Sitzung zum Schulportfolio bzw. der Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) beziehe.

Herr Spieß fragte nach der Wertigkeit des Schulportfolios. Sollte dort die genaue Bezeichnung des zu reparierenden/instandzusetzenden Gegenstandes zu finden sein?

Herr Gönen sagte eine Prüfung der zukünftigen Berichte der Zustandsbeurteilung zu. Diese zeigen die ersten Erkenntnisse und Hinweise für einen Handlungsrahmen. In weiteren Schritten werden diese Erkenntnisse konkretisiert und fließen als Instandhaltungsmaßnahmen in die jeweilige BeMa ein. Er sei sich nicht sicher, ob sich daraus ein direkter Bezug zwischen Zustandsbewertung und BeMa herstellen lasse.

Herr Peper erklärte ebenfalls, dass alle Zustandsbewertungen in die BeMa einfließen, es finde eine Gesamt-Projektentwicklung statt. Man befinde sich dann immer noch in einem Kostenrahmen, bis eine Planung vorliege und es zur Kostenberechnung komme, dauere es noch eine gewisse Zeit.

Herr Peper antwortete, die Maßnahmen aus der Prio-Liste 1 fließen unmittelbar in die BeMa, die einmal jährlich vorgestellt werde, ein. Künftig gebe es Sachstandsberichte zu den aktuellen Baumaßnahmen zur Information, diese werden mit der BeMa abgeglichen. Er halte es nicht für sinnvoll, Prioritäten der Stufe 2 und 3 in die BeMa zu übertragen. Dann sei diese überfrachtet.

Herr Spieß fragte nach, ob es sich beim Schulportfolio um ein der BeMa vorgelagertes Verfahren handele. Ist dort dann sinnvoll und notwendig, Maßnahmen inhaltlich zu konkretisieren?

Herr Gönen legte dar, dass die Zustandsbewertungen Aufschluss über die Zustände an den städtischen Immobilien geben. Diese werden in die konkreten Projektentwicklungen aufgenommen, je nach Priorität gehen sie dann weiter in die jeweiligen Bedarfs- und Maßnahmenlisten. Es sei schwierig, eine erste Zustandsbewertung mit einer konkreten BeMa zusammenzuführen. Vielleicht sei es in Einzelfällen möglich, von der BeMa einen Verweis zur Zustandsbewertung herzustellen. Das bedeute jedoch nicht, dass es von Vorteil sein könnte. Die Zahl der Zustandsbewertung sei nur ein Baustein für die Investitionssteuerung.

Frau Dr. Goll erklärte, dass die Zahlen im Schulportfolio nur zur Information seien. Derzeit sei es so, dass ein Doppelhaushalt beschlossen worden sei. Es konnten allerdings nicht alle Maßnahmen, die mit Priorität 1 für zwei Jahre im Schulportfolio standen, in die BeMa für 2 Jahre aufgenommen werden. In der letzten Sitzung sagte Herr Peper dazu, dass es aus Kapazitätsgründen so ist. Sie möchte allerdings wissen, welche Maßnahmen dann wegfallen.
Das sei einfach in Stichworten möglich.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es wohl schwierig sei, verschiedene Verfahren in der Immobilien- und Bauverwaltung zu kombinieren und mehr Transparenz herzustellen. Sie machte den Vorschlag, nicht berücksichtigte Maßnahmen in einer Vorlage darzustellen.

Herr Peper sprach die Frage zwischen Aufwand und Nutzen an. Das Schulportfolio zeige einen groben Rahmen, die Politik möchte alles konkreter dargestellt haben. Eine Vorlage wie von Frau Schneckenburger vorgeschlagen, sei äußerst arbeits- und zeitaufwendig. Er schlug vor, kurz schriftlich zu fixieren, welche Maßnahmen betroffen sind.

Herr Klösel äußerte die Sorge, dass die Verwaltung zu viele Prüfaufträge bekomme. Sie sei damit beschäftigt, die grundsätzlichen Aufgaben zu bearbeiten.

Die Vorsitzende schlug vor, den Antrag der CDU in einen Prüfauftrag zu ändern, der die technischen Voraussetzungen für die Nennung zusätzlicher Daten zum Inhalt habe.

Frau Dr. Goll stimmte dem zu.

Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) den geänderten Antrag der CDU-Fraktion:

„Die Verwaltung prüft, ob zukünftig bei den Berichten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio neben den geschätzten Kosten der für notwendig erachteten Maßnahmen auch die Maßnahmen selbst in Stichworten benannt werden können.“


zu TOP 6.3
Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16501-20)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 5.1 behandelt.


zu TOP 6.4
Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
(Drucksache Nr.: 15989-19)

Es lag folgende Überweisung aus der der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates vom 26.11.2019 vor:

„… Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Schulausschuss sich für die Einführung eines schulscharfen
Sozialindexes für NRW einzusetzen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, sich mit den Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam bei der Landesregierung die zeitnahe Einrichtung eines klassenbildungs-relevanten Sozialindexes zu erreichen, dabei soll sich der NRW-Sozialindex an den Steuerungsfunktionen des Hamburger Sozialindexes orientieren.

Begründung:
In Hamburg gibt es seit 1996 einen Sozialindex für alle staatlichen Grundschulen,
Stadtteilschulen und Gymnasien. Die letzte Aktualisierung des Sozialindex wurde im Februar
2013 vorgenommen. Der Sozialindex beschreibt die sozialen Rahmenbedingungen an Schulen
auf einer Skala von l bis 6. Dabei steht eine l für Schulen mit sehr schwierigen sozialen
Rahmenbedingungen und eine 6 für Schulen mit sehr begünstigten sozialen
Rahmenbedingungen.
Verteilungsgerechtigkeit: Die Behörde für Schule und Berufsbildung berücksichtigt den
Sozialindex bei der Ausstattung von Schulen. Schulen mit schwierigen Rahmenbedingungen
erhalten für ihre Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel für kleinere
Klassen in Grundschulen oder für Sprachfördermaßnahmen. Das Ziel ist, Ressourcen
bedarfsgerecht zu verteilen. Für die Berechnung des Sozialindex werden die Schülerinnen und
Schüler sowie deren Eltern schriftlich befragt. Mit Hilfe von Fragebögen werden zum Beispiel die Bildungsabschlüsse der Eltern erhoben. Außerdem werden regionale Strukturdaten für die Berechnung herangezogen, zum Beispiel die Arbeitslosenquote.
Der Sozialindex berechnet sich nach Werten aus den vier Bereichen:
• „soziales Kapital" (soziale Beziehungen und Netzwerk)
• „ökonomisches Kapital" (z.B. das Einkommen)
• „kulturelles Kapital" (z.B. Bildungsabschlüsse)
• Migrationsmerkmale
Für Grundschulklassen mit Sozialindex l und 2 liegt die gesetzlich festgelegten
Klassenobergrenzen bei 19 Kindern, für GS mit dem Sozialindex 3 bis 6 bei 23
https://www.hamburq.de/bsb/hamburqer-sozialindex/
https://www.hambura.de/bsb/hamburqer-sozialindex/4025318/artikel-faa-sozialindex/


Herr Spieß äußerte Bedenken, dem vorliegenden Antrag der Internationalen SPD-Liste zuzustimmen, die Formulierung sei zu unbestimmt. Nach Rücksprache mit anderen Fraktionen im Schulausschuss würde er den Vorschlag machen, interfraktionell die Verwaltung zu bitten, eine Definition eines „klassenbildungs-relevanten Sozialindexes für Dortmund“ zu geben, welche Grundlagen gibt es dafür und wie könnte der für Dortmund aussehen. Bevor weiter diskutiert werde, müsse geklärt werden, ob sein Vorschlag überhaupt möglich sei, für Dortmund oder fürs Ruhrgebiet in Absprache mit anderen Kommunen so etwas zu fordern.

Frau Schneckenburger fasste zusammen, die Verwaltung solle eine Stellungnahme zum Gegenstand vorlegen, nicht unbedingt zu der Frage, was hier umgesetzt werden könne. Der Antrag habe Resolutions-Charakter, sich an das Land NRW zu wenden.
Der Unterschied zu Hamburg liege schon darin, dass Hamburg ein Stadtstaat ist und beide Ebenen verschränkt behandeln kann. Dortmund sei eine Kommune mit Selbstverwaltungsrecht, sei aber nur dort räumlich und sächlich zuständig, wo es eine Rechtsgrundlage gebe. Für die Zuteilung von Personalressourcen die Zuständigkeit beim Land. Sie erklärte, dass das Land NRW an einem Sozialindex arbeite, das sei auf der Ebene des Ministeriums angekündigt worden. Bislang gebe es einen Sozialindex, der die Personalzuteilung an Kommunen regelt. Es werde zusammengerechnet, wieviel Schulstandorte z. B. Typ 1 bis 5 gibt es in einer Kommune, und dann werde darüber geschlüsselt, jedoch nur für die gesamte Kommune, nicht pro Schule. In Dortmund werde daran gearbeitet, einen Index zu ermitteln, mit dem man kommunale Ressourcen (z. B. Schulsozialarbeit) insgesamt steuern kann, nicht die Ressourcen des Landes. Oder gibt es andere Steuerungsfragen, die man auf diesem Wege angehen kann und muss. Der Fachbereich Schule arbeite intensiv daran. Sie sehe keinen Handlungszusammenhang, dieses auch auf Ruhrgebietsebene zu diskutieren, obwohl man letztendlich in Abstimmung miteinander Perspektiven entwickeln müsse. Es sei nicht sinnvoll, sich an Hamburg zu orientieren.

Herr Strack würde dem Antrag nicht zustimmen, er sei noch zu überarbeiten. Die Benotung der Schulen würde bei Bekanntwerden dazu führen, dass die schlecht bewerteten Schulen einen negativen Ruf bekämen.

Frau Staar sprach an, dass Vergleichsstudien Schulen bereits kategorisieren. Die Sozialindikatoren seien ebenfalls erkannt, es fehlten die Ressourcen (Fachkräfte).

Frau Staar antwortete auf die Frage von Herrn Spieß, ob sie seinem o. g. Vorschlag zustimme, mit ja.

Frau Stegemann erklärte, es sei schon wichtig, nach den wirklichen Bedarfen und sozialräumlich kleinteilig Mittel einzusetzen.

Herr Dingerdissen stimmte den Aussagen von Herrn Spieß und Herrn Strack zu. Es sollte nicht sein, ein Ranking von Schulen öffentlich zu machen, sondern daran zu arbeiten.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es in NRW eine Einteilung der Grundschulen nach Standorttypen gebe. Der Unterschied zum Sozialindex bestehe darin, dass nicht schulscharf gesteuert werde. Das Land weise Personalpakete zu an die untere Schulaufsicht, die dann weiter verteilt. Ein Indikatorensystem für Dortmund müsste das bereits vorhandene System, den Bericht zur sozialen Lage, berücksichtigen. Daten für Sozialräume liegen somit vor. Ziel müsse sein, zu kommunizierbaren und transparenten Entscheidungen zu kommen und Steuerungsmöglichkeiten aktiv zu nutzen. D. h., kein Ranking, keine Stigmatisierung von Schulen. Die Verwaltung könne sich mit Hilfe eines solchen Steuerungsinstrumentes dann die schwierigen Rahmenbedingungen von Schulen vergegenwärtigen und wie man darauf reagieren müsse. Was veröffentlicht werde, sei eine weitere Frage.

Die Vorsitzende erklärte, dass im Sozialbericht und Bildungsbericht klare Indikatoren benannt werden, Übergangsmonitoring gehöre auch dazu. Wenn man Bildungspolitik mache, müsse gefragt werden, wohin man will. Die in der Diskussion genannten Situationen werden öffentlich wahrgenommen und müssten berücksichtigt werden. Bestimmte Stadtbezirke seien insbesondere davon betroffen, kommunalpolitisch müsse das gut begleitet werden. Die Zukunft der Kinder müsse gesichert werden hinsichtlich der Chancengleichheit, Teilhabemöglichkeiten und Zukunft mit Perspektive.


Herr Spieß konkretisierte seinen Antrag wie folgt:

„Die Verwaltung werde beauftragt, die Grundlagen für einen klassenbildungs-relevanten Sozialindex für die Stadt Dortmund zu ermitteln.“

Erst wenn die Grundlagenforschung betrieben worden sei, könne man sich mit dem weiteren Umgang damit beschäftigen. Seine Fraktion halte nur diesen Teil des Antrages aus dem Integrationsrat aufrecht.

Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Antrag mehrheitlich bei einer Nein-Stimme (AfD) zu.


zu TOP 6.5
Nachnutzung der Räumlichkeiten am Falläckerweg 23
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16499-20)

Dem Schulausschuss lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes in die Tagesordnung der Sitzung am 29.01.2020 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Gibt es aufseiten der Stadt Pläne für eine Nachnutzung der Räumlichkeiten am Falläckerweg 23, in denen aktuell die Ketteler-Grundschule untergebracht ist?
1.1 Wenn ja, welche Pläne sind das?
1.2 Wenn nein, warum gibt es noch keine Pläne für eine Nachnutzung?

Begründung
In den vergangenen Tagen war der lokalen Presseberichterstattung zu entnehmen, dass die Osterfeld-Grundschule und die Ketteler-Grundschule noch in diesem Jahr in der Osterfeldstraße 131, am Standort der ehemaligen Hauptschule Eving, zusammengeführt werden sollen. Die Räumlichkeiten am Falläckerweg 23, die aktuell noch von der Ketteler-Grundschule belegt werden, stünden somit ab August 2020 mutmaßlich leer. Angesichts dessen drängt sich die Frage auf, ob und wenn ja welche Pläne bereits aufseiten der Stadt hinsichtlich einer Nachnutzung des Gebäudes existieren.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.6
Beschaffung von Schulmöbeln
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16636-20)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… im Wege der Dringlichkeit bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29.01.2020 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist eine Alternativbeschaffung der Schulmöblierung aus vergaberechtlicher Sicht zu bewerten? Welche Grenzen existieren aus vergaberechtlicher Sicht für solche – von den Rahmenverträgen abweichenden – Anschaffungen?
2. Mit welcher Begründung wurde im Fall der Reinoldi-Sekundarschule von den Rahmenverträgen der Stadt Dortmund abgewichen?
3. Darf jede Schule bei der Beschaffung von den Rahmenverträgen abweichen?
4. Wie viel höher sind die Kosten im Vergleich zu den über die Rahmenverträge beziehbaren Möbel?
Begründung
Wie dem Lokalteil der RuhrNachrichten für den Stadtbezirk Mengede am 22. Januar 2020 zu entnehmen war, soll die Möblierung des Neubaus der Reinoldi-Sekundarschule außerhalb der im Rahmenvertrag festgelegten Parameter erfolgen. Da Rahmenverträge im Allgemeinen jedoch als verbindlich gelten sollten – günstige Konditionen gegen die Verpflichtung, sich bei der Beschaffung an die im Vertrag vereinbarten Richtwerte zu halten – stellt sich die Frage, warum im o.g. Fall von diesem Rahmen abgewichen wird und ob die Aushebelung des Rahmenvertrages tendenziell auch bei der Neumöblierung jeder anderen Schule in Betracht kommt.

Die Dringlichkeit der Anfrage ergibt sich aus der Notwendigkeit, so früh wie möglich die rechtliche Korrektheit des Vorgehens zu klären um eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Eine Behandlung der Thematik duldet aus diesem Grund keinen Aufschub.“


Frau Schneckenburger erläuterte kurz die unterschiedlichen Beschaffungsverfahren der Verwaltung. Es gebe Rahmenverträge in der Zuständigkeit des Fachbereiches Städtische Immobilienwirtschaft, aus dem die laufenden Möbelbeschaffungen abgerufen werden.
Bei Erst-Beschaffungen handele es sich um z. B. maßgeschneiderten Möbelbedarf, für den es keinen Rahmenvertrag gibt. Im o. g. Fall gehe es um einen Anbau an der Reinoldi-Sekundarschule und dessen Ausstattung. Es gebe keine vergaberechtlichen Probleme. Es werde in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat 7 eine schriftliche Antwort für den Schulausschuss vorbereitet.






Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.20 Uhr.














A l t u n d a l – K ö s e S p i e ß F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin