Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 10.12.2014
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Sitzungsdauer: 16:10 - 18:55 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Laurissa Janine Ahrenhöfer
Doris Giebel
Gabriele Hammacher
Andrea Hüsken
Dagmar Wally Elfriede Prange
Peter Räther
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Reinhold Paul Czarnetzki
Petra Frommeyer stellv. Bezirksbürgermeisterin
Alexander Leidag
Gotthard Ploch
Michaela Uhlig
B90/Die Grünen
Christian Krause
Mia Krause
Die Linke
Sylvia Wrubel
FBI
Detlef Münch
Ratsvertreter / in
SPD
Hendrik Berndsen ab TOP 5.7
Carsten Giebel
CDU
Andre Buchloh
Anke Kopkow
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Göken Bürgerdienste
Nicht anwesend:
SPD
Ute Franz
Unterbrechung: TOP 5.7
17:15-17:35, 17:50-18:00 u. 18:02-18:05 Uhr
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 10.12.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.11.2014
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015 - Empfehlung (Drucksache Nr.: 14257-14)
5.2 Beratung zum Haushalt 2015; - hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13996-14)
5.3 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13999-14)
5.4 Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13998-14)
5.5 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14000-14)
5.6 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht) - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13222-14)
5.7 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Jahr 2015 Beschluss (Dr. Nr.: 14330-14)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13871-14)
6.2 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) Empfehlung (Dr. Nr.: 13976-14)
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13) Empfehlung (Dr. Nr.: 13847-14)
11.2 Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 Empfehlung (Drucksache Nr.: 13782-14)
11.3 Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund 2015ff.
Beschluss/Empfehlung (Drucksache Nr.: 13172-14)

11.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13815-14)
11.5 Aufstellung zweier Messstationen zur Messung von Feinstäuben an der Kemminghauser Straße (L 657) und an der Evinger Straße (B54)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14642-14)
11.6 Anbringung von Absperrbügeln am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg
hier: Anbringung eines „Mäanderganges“ am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg

Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13406-14-E2)
11.7 Gehwegabsenkung Steckestraße / Ecke Alte Ellinghauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14600-14)

11.8 Reinigung oder Erneuerung Straßenschild „Holthauser Straße“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14601-14)
11.9 Optimierung des Reitrundweges im Grävingholz
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14619-14)
12. Mitteilungen
12.1 Information zu Bauanträgen und Bauvoranfragen im Stadtbezirk Eving durch die Verwaltung
Mitteilung (61) (Drucksache Nr.: 12700-14-E1)
12.2 Auswirkungen einer möglichen Einstufung des Ortsteils Brechten als Atomgefahrenzone - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13386-14-E2)
12.3 Zukunftsperspektive der „Förderschule Minister Stein“
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14239-14-E1)
13. Anfragen
13.1 Ersatzbepflanzungen der Baumscheiben entlang der Evinger Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14632-14)
13.2 Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Installierung einer Schaukel TEK Steiermarkstraße

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14636-14)
13.3 Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Erwerb einer Teeküche TEK Grävingholzstraße

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14637-14)
13.4 Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Grundstückseinfriedung mit Unterstellplatz für den U3-Bereich TEK Probstheidastraße - Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14640-14)

13.5 Einsatz Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14276-14)
13.6 Ankauf von Problemimmobilien im Stadtbezirk Eving durch die DOGEWO
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14597-14)
13.7 Vermarktungsstand Brachfläche neben „McDonalds“, Evinger Straße 154
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14598-14)
13.8 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
hier: Anfrage zum Planungsfortgang Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Dr. Nr.: 10932-13-E3)

13.9 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
hier: Sachstand „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10932-13-E5)

13.10 Spielplatzausstattung im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14616-14)
14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
hierzu ->
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 14691-14)

Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Giebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.11.2014
Die Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.11.2014 wird- einstimmig - genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Geplante Bebauung Im Löken / Lohkampweg

Mehrere Einwohner Brechtens, die im Umfeld der geplanten Bebauung Im Löken / Lohkampweg wohnhaft sind, thematisieren Probleme, die sich ihrer Ansicht nach durch die Bebauung, dort ergeben.
Zunächst wird beanstandet, dass die Anwohner bisher nicht informiert wurden und ihnen die Pläne nicht bekannt sind. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. Grundsätzlich wird auch die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frage gestellt, da der Fragesteller der Ansicht ist, dass es ausreichend wäre, sich bei der Neubebauung an der bereits vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft zu orientieren.
Bedenken bestehen auch bei der Zufahrt. Derzeit existiert nur eine „kleine“ Zufahrt zwischen zwei Gebäuden Im Löken. Es wird befürchtet, dass die Zufahrt für das Baugebiet durch die Straßen Wiedehopfweg, Brehtonweg, Im Löken und Lohkampweg führen wird und damit das gesamte Gebiet überlastet wird.
Wie der Fragesteller aus Presseberichten erfahren hat, soll die Errichtung eines Seniorenheimes mit vierzig Plätzen geplant sein, vermutlich ohne Tiefgarage. Bei vierzig Tagespflegeplätzen wird das Verkehrsaufkommen durch An- und Abfahrten und Lieferverkehre, da weder Gastronomie noch Küche geplant sind, stark zunehmen. Bei den Straßen in der unmittelbaren Umgebung handelt es sich um verkehrsberuhigte Zonen, die von den Anwohnern im Rahmen von Erschließungsbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) teilweise mitfinanziert wurden.
Der Ortsteil Brechten, ist wie ein Beschwerdeführer weiter ausführt, ein Dorf mit überwiegend ein- bzw. eineinhalbgeschossiger Bauweise. Die Absicht, eine derartige „Wohnklotzsiedlung“ mitten in einem gewachsenen Dorfkern zu errichten, ist daher für ihn nicht nachvollziehbar. Er plädiert daher für eine höchstens eineinhalbgeschossige Bauweise im gesamten Baugebiet. Eine höhere, bis zu drei Geschossen, Bauweise fügt sich nicht in die umgebende Bebauung ein und verschattet die Nachbargrundstücke.
Abschließend fordert der Beschwerdeführer eine „regelmäßige und rechtzeitige“ Information der Anwohner.

Ein weiterer Anwohner weist auf die „Insellage“ des für die Bebauung vorgesehenen Grundstückes hin. Die umliegenden Straßen sind für eine dauerhafte Befahrung mit schweren Lkws, wie dies in der Bauphase notwendig wäre, nicht vorgesehen und könnten beschädigt werden.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – und die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin – Frau Frommeyer – verweisen auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 11.4 der heutigen Sitzung.

zu TOP 2.2
Bebauung bzw. Autohandel an der Fürst-Hardenberg-Allee

Ein Anlieger der Fürst-Hardenberg-Allee fragt nach, ob der für diesen Bereich aufgestellte Bebauungsplan weiterhin Gültigkeit besitzt und sich dort weitere Autohändler ansiedeln können. Er erklärt, dass dort wieder ein Grundstück verkauft wurde, auf dem ein Geschäft für Autohandel errichtet werden soll. Seines Wissens, ist in diesem Bereich eine Hallenbauweise verpflichtend, es werden aber nur Baucontainer aufgestellt. Der Anlieger fragt nach, ob diese Baucontainer toleriert werden.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass ihm bisher nicht bekannt war, dass in diesem Bereich Grundstücksverkäufe stattgefunden haben. Er sagt zu sich in dieser Angelegenheit bei der Wirtschaftsförderung Dortmund sachkundig zu machen und bestätigt, dass vertraglich gesichert werden soll, in angemessener Zeit eine Halle zu errichten.



zu TOP 2.3
Rückstau Bergstraße Fahrtrichtung Evinger Straße / Laub im Grävingholz

Ein Anwohner der Bergstraße beanstandet, dass der „Grüne Pfeil“ an der Ampelanlage auf der Bergstraße, in Fahrtrichtung Evinger Straße, nicht funktioniert. Aus diesem Grund entstehen Rückstaus, die teilweise bis zur Schillstraße reichen. Kinder, die hier an der Bushaltestelle warten, sind gezwungen, die Autoabgase einzuatmen.

Des Weiteren beschwert sich der Bürger darüber, dass im Grävingholz immer noch das im Herbst abgefallene Laub auf dem Boden liegt und noch nicht entfernt wurde.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass es sich bei der Signalanlage an der Bergstraße um eine hochkomplexe Schaltung handelt, die nicht weiter verbessert werden kann. Es hat teilweise den Anschein, dass der „Grüne Pfeil“ nicht ordnungsgemäß funktioniert, da eine Vorrangschaltung für den ÖPNV installiert ist, verzögert sich die Umschaltung von „Rot“ auf Grün“ entsprechend. Eine andere Regelung ist nicht möglich. Wie Herr Stens weiter erläutert, schalten sich moderne Pkws bei einem längeren Aufenthalt an Signalanlagen automatisch ab, ansonsten liegt es bei jedem Verkehrsteilnehmer sich hier umweltgemäß zu verhalten.

Zum Laub im Grävingholzstraße erklärt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dass bisher alle städtischen Kräfte mit der Beseitigung der Sturmschäden beschäftigt sind, und dass aus diesem Grund die Prioritäten in diesem Jahr anders gesetzt werden müssen.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen

5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14257-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen – den Haushaltsplanentwurf 2015 zu beschließen.


zu TOP 5.2
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13996-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund, das Damwildgehege im Süggelwald zu erhalten und Möglichkeiten zur Finanzierung zu finden.


Begründung:
Das Damwildgehege im Süggelwald bietet nicht nur der Evinger Bevölkerung ein kostenloses Erlebnis von Wald und vor allem Wild in natürlicher Umgebung.
Kindergärten und Schulen, auch aus den umliegenden Stadtbezirken, nutzen das Gehege um Kindern und Jugendlichen Natur und Umwelt durch Projekte unterschiedlichster Art nahezubringen.
Die Einsparung der Unterhaltungskosten in Höhe von 4.500 € steht in keinem Verhältnis zu dem Verlust eines im Dortmunder Norden einzigartigen Naturerlebnisses.

zu TOP 5.3
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13999-14)
Beschluss:
Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis ´90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die zentralen Stellvertretungen der Bezirksverwaltungsstellenleitungen beizubehalten.

Begründung:
Es handelt sich bei diesen beiden Stellen um eine zwingend notwendige Aufgabe, um den internen Dienstbetrieb innerhalb der Verwaltungsstellen ordnungsgemäß abwickeln zu können. Die zentrale Stellvertretung sorgt während der Abwesenheiten der Verwaltungsstellenleitungen für einen reibungslosen Ablauf des Einwohnermelde- und KFZ-Zulassungsteams.
Des Weiteren nimmt sie im Abwesenheitsfall der Geschäftsführer der Bezirksvertretungen an Terminen der Fraktionen, Ortsterminen, Arbeitskreisen teil und übernimmt die Schriftführung während der Sitzungen der Bezirksvertretungen.
Eine gegenseitige Vertretung über die Vertreterkreise der Verwaltungsstellenleiter würde zu wesentlichen Einschränkungen der Standards im internen sowohl im politischen Bereich führen, da sie nicht zeitnah zur Verfügung stehen um akute Problemstellungen lösen zu können, während Abwesenheitsüberschneidungen gar nicht zur Verfügung stünden. Inhaltlich müsste des Weiteren die jeweilige Ortskenntnis zunächst angeeignet werden, was zu zeitlichen Verlusten führt.
Als Ehrenamtliche, unter die auch die jeweiligen Mitglieder der Bezirksvertretungen fallen, können wir zur Ausübung unserer Mandate immer auf den Sachverstand der Verwaltung zurückgreifen. Eine Einschränkung in diesem Bereich ist daher für uns nicht hinnehmbar.
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Ein Antrag des Vertreters FBI, mit dem die Bezirksvertretung Eving dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dass auch die Ratsfraktionen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und ihre jährlichen städtischen Zuwendungen für ihre Fraktionsgeschäftsstellen adäquat gekürzt werden, wird – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltungen – abgelehnt.







zu TOP 5.4
Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13998-14)
Beschluss:
Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis ´90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, das dezentrale Leistungsangebot des Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen beizubehalten.

Begründung:
Die Aufgabe des dezentralen Beratungsangebotes vor Ort würde insbesondere ältere Menschen in schwierigen Lebenslagen treffen. Das Einsparpotential steht in keinem Verhältnis. Daher ist dieses wichtige Vor-Ort Angebot für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten.

zu TOP 5.5
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14000-14)
Beschluss:
Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis ´90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, das Stadtbezirksmarketing beizubehalten, die Strukturen und Organisationsformen jedoch in anderer Form fortzusetzen.

Begründung:
Die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen können als Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Lenkungsgruppen des Stadtbezirksmarketings fungieren und die organisatorischen Aufwände in Eigenregie übernehmen. Die finanzielle Zuwendung sollte so reduziert werden, dass das Stadtbezirksmarketing noch angemessen ausgestattet wird.

Im Stadtbezirk Eving hat sich eine Projektstruktur als sehr erfolgreich bewiesen. Mit einer großen Anzahl kleiner, preisgünstiger Projekte konnte der Stadtbezirk gut vermarktet werden. Das ehrenamtliche Engagement würde gebündelt und zahlreiche Projekte, angestoßen durch das Stadtbezirksmarketing, wurden durch ortsansässige Vereine in Eigenregie fortgeführt. Bei dem Prozess des Stadtbezirksmarketings Eving handelt es sich um reines Bürgerengagement ohne jegliche politische Einflussnahme.

zu TOP 5.6
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13222-14)
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Eving nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Eving nimmt die in der Anlage 2 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4,171 Mio. Euro zur Kenntnis.

zu TOP 5.7
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Jahr 2015
Beschluss (Drucksache Nr.: 14330-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt:
1. Die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel des Ergebnis- und Finanzplans 2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 1-4).
2. Die Bezirksvertretung beschließt im Rahmen des Budgets die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen und priorisiert die konsumtiven und investiven Maßnahmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –, die Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu verwenden:
Konsumtiver Haushalt 2015
Haushaltsmittel 2015:
509.963 €
Restmittel 2014
0 €
insgesamt zur Verfügung stehende konsumtive Haushaltsmittel 2015:
509.963 €
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
TV Brechten e.V. Anschubfinanzierung für Kunstrasenplatz
(Vorschlag SPD-Fraktion)
75.000,00
2.
Schwimmgemeinschaft Eving e.V. (Hallenbad Eving)
Beckensanierung und Anschubfinanzierung für Planung der Sanierung Umkleidekabinen (Vorschlag SPD-Fraktion)
40.000,00
3.
Projekte in den Evinger Aktionsräumen, Soziale Stadt
(Vorschlag SPD-Fraktion)
20.000,00
4.
Mahnmal Widumer Platz
(Vorschlag SPD-Fraktion)
10.000,00
5.
OGS Elisabeth Grundschule, Anschaffung einer Musikanlage
(Vorschlag SPD-Fraktion)
1.000,00
6.
Brechtener GS (Am Birkenbaum 35) - Erneuerung der Dachabdichtung - (Vorschlag StA 65)
202.000,00
7.
Brechtener GS (Evinger Straße 600), Bodenbeläge
(Vorschlag StA 65)
9.000,00
8.
TEK Steiermarkstraße, Innenanstrich (Vorschlag StA 65)
12.500,00
9.
Stadtbezirk – behindertengerechte Gehwegabsenkungen nach Absprache (Vorschlag StA 66)
30.000,00
10.
Grünanlage Burgholz, Wegesanierung II. Bauabschnitt, Sanierung der Asphaltwege in der Anlage (Vorschlag StA 66)
15.000,00
11.
Grünanlage im Stadtbezirk – Pflanzungen in Grünanlagen
(Vorschlag StA 66) (5.000 € über Anforderung)
15.000,00
12.
Grünanlagen im Stadtbezirk –Herrichtung Wege in Grünanlagen
(Vorschlag StA 66)
10.000,00
13.
Notfallreserve für in 2015 zu beschließende dringliche Maßnahmen
5.000,00
Konsumtive Mittel insgesamt:
444.500,00€

Die Stadtkämmerei wird gebeten Haushaltsmittel in Höhe von 65.463 € vom konsumtiven in den investiven Haushalt zu übertragen.
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Investiver Haushalt 2015
Haushaltsmittel 2015:
86.200 €
Übertrag aus dem konsumtiven Haushalt 2015
65.463 €
Restmittel 2014
0 €
insgesamt zur Verfügung stehende investive Haushaltsmittel 2015:
151.663 €
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
Friesenstraße von Schwarzenbergstraße bis Körnerstraße
Fahrbahndeckenerneuerung
s. Beschluss BV-Eving vom 05.11.2014 (Drucksache Nr.: 13827-14)
40.000,00
2.
Innsbruckstraße (von Verschenkung bis Dornstraße),
Fahrbahninstandsetzung 2 lagig
(Vorschlag StA 66)
60.000,00
3.
Grünenlagen im Stadtbezirk,
Senioren- und Jugendbänke
(Vorschlag StA 66)
5.000,00
4.
TEK Steiermarkstraße, Tandemmarkise
(Vorschlag FABIDO)
8.000,00
5.
Hessische Straße, Anschubfinanzierung Sanierung der Fahrbahn
(Vorschlag SPD-Fraktion)
38.663,00
Konsumtive Mittel insgesamt:
151.663 €
Die Maßnahmen sind nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen in der genannten Reihenfolge durchzuführen und getrennt nach konsumtiven und investiven Maßnahmen untereinander deckungsfähig.
Sollten Maßnahmen nicht im Jahr 2015 begonnen werden, sind die entsprechenden Haushaltsmittel in das Jahr 2016 zu übertragen.
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Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving des Weiteren folgenden Antrag zum Haushalt 2015:
Heisenberg Gymnasium – Innenanstrich- Sporthalle, Vorschläge FB 65
17.000,00 €
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Innenanstrich in der Turnhalle des Heisenberg Gymnasiums aus Mittel des Fachbereiches zu realisieren. Diese Maßnahme fällt nicht in die Haushaltsmittelvergabe der Bezirksvertretung Eving, da die Schule einen überörtlichen Charakter hat und somit in den Bereich des gesamtstädtischen Haushalts fällt.

Begründung:
Durch Reparaturen im Bereich der Umkleiden und Sanitärräume ist der Innenanstrich nicht mehr einheitlich und bedarf daher der dringenden Erneuerung. Die stark frequentierte Nutzung im Nachmittags- und Abendbereich und am Wochenende dieser dreifach Turnhalle, die über die Grenzen Dortmunds hinaus durch Turniere und Meisterschaften von Vereinen genutzt wird, sollte ein Aushängeschild für Dortmund sein, daher ist ein optimales Erscheinungsbild dieser Turnhalle wünschenswert.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13871-14)

Beschluss:
Ein Antrag der Vertreters FBI, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, aus Gründen der städtischen Sicherheit und der steigenden Kriminalität, die Anzahl des Personals der Ordnungspartnerschaften von 48 auf 60 Mitarbeiter aufzustocken, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und acht Stimmenthaltungen – abgelehnt.
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Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving– einstimmig –, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, die Anzahl der Ordnungspartnerschaften beizubehalten.
Begründung:
Die kontinuierlichen, dezentralen Doppelstreifen von Polizei und Ordnungspartnerschaften
sind ein wichtiger, unerlässlicher Baustein zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Weiterhin stellen diese einen unverzichtbaren Beitrag für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgern/Innen in ihrem persönlichen Lebensumfeld da.
In Zeiten steigender Kriminalitätsraten und neuen Herausforderungen der Kommunen durch zunehmende Zuwanderung stellt ein Abbau von städtischen Sicherheits- und Ordnungspersonal einen unverhältnismäßigen Eingriff zu Lasten der Bürger/Innen dar.
Mit nur 48 Planstellen im Bereich der Ordnungspartnerschaften ist die Stadt Dortmund im Verhältnis zu anderen Großstädte schon jetzt deutlich unterbesetzt. Die Stadt Duisburg mit ca. 100.000 weniger Einwohnern hat z.B. derzeit 60 Ordnungspartner im Einsatz und diskutiert eine Aufstockung auf 81.
Weiterhin sind die zu erwartenden Folgekosten durch z.B. zunehmenden Vandalismus und der Wegfall von Einnahmen durch ungeahndete Ordnungswidrigkeiten langfristig höher einzuschätzen als die eingesparten Kosten.






zu TOP 6.2
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13976-14)
Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Angebot der Service- und Präsenzdienste aufrechtzuerhalten

Begründung:
Die ständige, örtliche Präsenz der SuPD der ist ein wichtiger, unerlässlicher Baustein zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung so wie ein unverzichtbarer Beitrag für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgern/Innen in ihrem persönlichen Lebensumfeld.
In Zeiten steigender Kriminalitätsraten und neuer Herausforderungen der Kommunen durch zunehmende Zuwanderung stellt ein Abbau von städtischen Sicherheits- und Ordnungspersonal einen unverhältnismäßigen Eingriff zu Lasten der Bürger/Innen dar.
Im Rahmen der frühzeitigen Konfliktbewältigung durch das Personal der Service- und Präsenzdienste können Eskalationen im Vorfeld geschlichtet werden. Somit leisten diese einen nicht unerheblichen Beitrag zur Entlastung der Polizei.
Weiterhin stellen die Mitarbeiter/innen der SuPD eine wichtige Schnittstelle zur Verwaltung dar, um z. B. zeitnah auf beschädigtes, städtisches Eigentum und fehlende/ defekte Beschilderung aufmerksam zu machen. Somit haben sie einen wesentlichen Anteil daran, ein positives Erscheinungsbild des Stadtbezirks und der Stadt zu gewährleisten.
Insbesondere auch für ältere Menschen sind die Mitarbeiter/innen der SuPD wichtige Ansprechpartner und ermöglichen diesen u. a. einen unbeschwerteren Friedhofsbesuch.

7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13847-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).


zu TOP 11.2
Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13782-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach Kenntnisnahme und Empfehlung der Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.475.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.
Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 sind vorgesehen:
Haushaltsjahr 2015, 2. Halbjahr: 3.575.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016, 1. Halbjahr: 2.900.000,00 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 92.367,75 Euro ab 2016 und weiteren 70.036,50 Euro ab 2017.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.
Gleichzeitig hebt der Rat den Teilbeschluss zur Erneuerung der Altenderner Straße von Haus-Nr.17 bis Im Schellenkai aus dem Beschluss DS-Nr.: 11004-13 vom 12.12.2013, Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 auf.

zu TOP 11.3
Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund 2015ff.
Beschluss/Empfehlung (Drucksache Nr.: 13172-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2015 in seiner Sitzung am 11.12.2014, die Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk. Gleichzeitig empfiehlt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig - den politischen Gremien die Maßnahmen überbezirklicher Bedeutung in deren Sitzungen am 25.11.2014 (ABVG) bzw. 11.12.2014 (Rat) zu beschließen.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13815-14)
Beschluss:
Ein Antrag des Vertreters FBI, die Verwaltung zu beauftragen, künftig Verwaltungsvorlagen, die den Stadtbezirk Eving betreffen, zuerst in der Bezirksvertretung Eving und erst danach im zuständigen Fachausschuss zu behandeln, wird – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen – abgelehnt.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Da bei der Bezirksvertretung Eving noch Informationsbedarf, besonders bezüglich der geplanten Bauweise (Größe und Höhe) sowie der Baustellenzufahrt und auch der späteren Zufahrt zum Siedlungsbereich besteht, wird die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 04.02.2015 vertagt.
Zu dieser Sitzung ist ein Berichterstatter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes einzuladen, um offene Fragen klären zu können.

zu TOP 11.5
Aufstellung zweier Messstationen zur Messung von Feinstäuben an der Kemminghauser Straße (L 657) und an der Evinger Straße (B54)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14642-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Aufstellung zweier Messstationen zur Messung von Feinstäuben an der Kemminghauser Straße (L 657) und an der Evinger Straße (B54) zu veranlassen.
Begründung:
Die Kemminghauser Straße und die B 54 im Evinger Straße sind u.a. die Hauptadern für Lkw-Verkehre im Stadtbezirk Eving. Da die sogenannte Nordspange „Zurzeit bezüglich der Planung aufgrund anderer Prioritäten und begrenzter Personalressourcen ruht“ (Zitat aus einem Schreiben von Herrn Stadtrat Lürwer vom 08.10.2014 -Nordspange und Verkehrskonzept Hafen-), obwohl diese so dringend benötigt wird, um die aufkommenden Verkehre bürgerfreundlich zu regeln.

zu TOP 11.6
Anbringung von Absperrbügeln am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg
hier: Anbringung eines „Mäanderganges“ am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13406-14-E2)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, am Evinger Parkweg, durch Anbringung eines Mäanderganges, mit 2 Elementen im Abstand von 1,50 m, eine direkte Durchfahrt zu verhindern und auch das Befahren des Fahrbahnrandes durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
Begründung:
Der Fuß- und Radweg vom Evinger Parkweg zum Externberg wird vermehrt auch von Mofas
und Motorrädern genutzt. Die genannten Zweiräder rasen diesen entlang und fahren mit entsprechend erhöhter Geschwindigkeit von dort auf den Wendehammer am Evinger Parkweg
ein. Die Gesamtsituation (siehe Antrag vom 17.09.2014) stellt ein erhöhtes Risiko für Fußgänger, insbesondere auch für Kinder dar.
Primäres Ziel der Maßnahme ist es, die direkte Durchfahrt in erhöhter Geschwindigkeit zu unterbinden nicht jedoch wie in der Antwort der Verwaltung angenommen, diese gänzlich zu verhindern.

zu TOP 11.7
Gehwegabsenkung Steckestraße / Ecke Alte Ellinghauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14600-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, beidseitig im Bereich Steckestraße/ Ecke Alte Ellinghauser Straße eine Gehwegabsenkung vorzunehmen.
Begründung
Im Einmündungsbereich der „Steckestraße“ zur „Alten Ellinghauser Straße“ ist es für
gehbehinderte Personen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen äußerst schwierig,
die Straße zu überqueren oder zum gegenüberliegenden Friedhof zu gelangen.
Zu bedenken ist, dass es sich auch um einen gut genutzten Gehweg in der Nähe der
Bushaltestelle handelt, sowie um die Wegeverbindung ins alte Dorf Ellinghausen.

zu TOP 11.8
Reinigung oder Erneuerung Straßenschild „Holthauser Straße“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14601-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Straßenschild „Holthauser Straße“ im
Kreuzungsbereich Fürst-Hardenberg-Allee zu reinigen bzw. ggf. zu erneuern.
Begründung
An der Abzweigung von der Fürst-Hardenberg-Allee kommend im Kreuzungsbereich Richtung Eving- Lindenhorst und Mengede ist das Straßenschild der „Holthauser Straße“ nicht mehr lesbar.
Es handelt sich scheinbar um Verwitterungen (vermoost). Inwieweit darunter das Schild noch
erkennbar ist, kann nicht beurteilt werden.
Insbesondere für ortsunkundige Fahrer, welche die Entlastungsstraße Fürst-Hardenberg-Allee
nutzen, ist eine Orientierung ohne eine lesbare Straßenbezeichnung deutlich erschwert.

zu TOP 11.9
Optimierung des Reitrundweges im Grävingholz
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14619-14)
Beschluss:
Ein Antrag der Vertreters FBI, die Reitwegerunde aufzuheben, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – abgelehnt.



Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen an dem Reitrundweg durch den Grävingholz vorzunehmen:

1. Räumung eines Reitwegabschnittes (s. Markierung 1 in der untenstehenden Karte) Hier führt der Reitrundweg auf einem ungefestigten Feldweg am Waldrand entlang. Der Weg ist wegen der Pferde zeitweilig sehr matschig und dementsprechend für Fußgänger nur eingeschränkt begehbar. Zudem ist der Weg relativ schmal, was es für Reiter und Fußgänger schwierig macht, einander auszuweichen. In einem Abstand von wenigen Metern gibt es parallel zu diesem Abschnitt einen ausschließlich für Reiter vorgesehenen Reitweg im Wald. Dieser ist jedoch aufgrund von umgestürzten Bäumen nicht benutzbar. Das Umweltamt wird gebeten, diesen Reitweg zu räumen, um den Feldweg von den Pferden zu entlasten.
2. Räumung eines Reitwegabschnittes (s. Markierung 2 in der untenstehenden Karte) Das Umweltamt wird gebeten, den umgestürzten Baum, der den Reitweg, der an dieser Stelle Teil des ausgeschilderten Rundweges ist, blockiert, zu entfernen. Sowohl für Pferde, die nicht im Springen ausgebildet sind, als auch für unerfahrene Reiterinnen und Reiter stellt der Baum ein Hindernis dar.
3. Verbesserung der Ausschilderung (s. Markierung 3 in der untenstehenden Karte) An der markierten Stelle fehlt für Reiterinnen und Reiter, die den Reitweg im Uhrzeigersinn nutzen, eine Beschilderung. Dies führt immer wieder dazu, dass gerade ortsunkundige Reiterinnen und Reiter geradeaus weiter reiten und nichtfreigegebene Waldwege benutzen. Das Umweltamt wird gebeten, analog zum anderen Ende des Weges an dieser Stelle ein Schild „Reitweg“ (Zeichen 238 StVO) anzubringen.
4. Verbesserung der Ausschilderung (s. Markierung 4 in der untenstehenden Karte) Für Reiterinnen und Reiter, die über die Straße „Am Stadtwald“ in den Wald reiten, fehlt ein Übersichtsschild unmittelbar am Waldrand. Es ist für ortsunkundige Reiterinnen und Reiter dort nicht möglich, den Verlauf des Reitrundweges zu erkennen. Das Umweltamt wird gebeten, ein Schild mit der Übersichtskarte am Waldrand aufzustellen oder durch eine andere Kennzeichnung den Verlauf des Reitrundweges zu markieren.






12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Information zu Bauanträgen und Bauvoranfragen im Stadtbezirk Eving durch die Verwaltung
Mitteilung (61) (Drucksache Nr.: 12700-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Geschäftsbereich Bauaufsicht, Az.: 61/5-2-041854 vom 24.10.2014 zur Kenntnis:
Die Aufgaben der Bezirksvertretungen sind in § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie in § 20 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund geregelt. Von der Möglichkeit nach § 41 Abs. 3 GO NRW, die dem Oberbürgermeister obliegenden Geschäfte der laufenden Verwaltung zu delegieren, hat der Rat der Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss vom 22.05.2003 Gebrauch gemacht. Die Zuständigkeiten wurden mit diesem Beschluss zwischen dem Rat, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), den Bezirksvertretungen und der Verwaltung (Bauordnungsamt) abgegrenzt und die Aufgaben im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) übertragen.
Mit Ratsbeschluss vom 03.07.2014 wurde das Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen geändert und aktualisiert. Die Zuständigkeiten des AUSW ergeben sich demnach nach Ziffer 6 b), die der Bezirksvertretungen nach Ziffer 15 b) des Verzeichnisses. Der Verwaltung -Stadtplanungs- und Bauordnungsamt- sind wie bisher die übrigen Geschäfte der laufenden Verwaltung im baurechtlichen Bereich übertragen.
Die Bezirksvertretungen erhalten somit nur Bauvorhaben, welche unter Ziffer 15 b) des Zuständigkeitsverzeichnisses aufgelistet sind, zur Kenntnis.
15. Bezirksvertretungen
b) Zuständigkeit der Bezirksvertretungen im Rahmen einer Aufgabenübertragung nach Baugesetzbuch (BauGB) durch Ratsbeschluss vom 22.05.2003
Die Bezirksvertretungen sind für alle baurechtlichen Entscheidungen zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, sofern der Rat nicht ausschließlich zuständig ist.
Die Bezirksvertretungen nehmen die nachfolgenden Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmen ihnen zu:
® wenn ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht,
gemäß § 75 BauO NW ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht, das Bauvorhaben aber von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist;

® Dies gilt unabhängig von der gesetzlichen Grundlage insbesondere bei Entscheidungen über Vorhaben, die in der Baumasse von der vorhandenen Bebauung wesentlich abweichen,
® deren Nutzung einen besonderen Einfluss auf die verkehrliche Situation ausübt und einen Umbau beziehungsweise Ausbau der verkehrlichen Situation erfordert
u n d
® deren Gestaltung das Stadtbild besonders prägt, insbesondere in städtebaulichen Problembereichen.
® Für folgende Entscheidungen der Verwaltung gilt ein Zustimmungserfordernis:
a) Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit Ausnahme der in § 1 Absatz 3 Nr. 3 Buchstabe a - f und § 2 Absatz 3 Buchstabe b dieser Verfügung geregelten Fälle,
b) Entscheidungen über Vorhaben während der Bebauungsplanaufstellung gemäß § 33 BauGB, sofern noch kein Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt bzw. den Fachausschuss gefasst worden ist und kein Fall des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a) bis i) dieser Verfügung vorliegt.
c) Entscheidungen über Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB, insbesondere in städtebaulichen Problemgebieten und nicht eindeutig abgrenzbaren Baugebieten,
d) Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 und 4 BauGB sowie § 35 Abs. 1 Nr.4 - 6 BauGB mit Ausnahme der in § 1 Absatz 3 Nr. 1 Buchstabe a dieser Verfügung geregelten Fälle.
* unter diesen Voraussetzungen Zustimmung insbesondere in folgenden Fällen:
a) Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB mit Ausnahme der in § 1 Abs. 3 Nr.1 Buchstabe a dieser Verfügung geregelten Fälle,
b) Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB in folgenden Fällen:
o bei der Überschreitung der vorgegebenen Geschossigkeit um mehr als ein Vollgeschoss sowie
o bei einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung
o bei einer Überschreitung der Trauf- und Firsthöhe um mehr als 20%.
Weicht das Votum der Bezirksvertretung vom Vorschlag der Verwaltung ab und kann die Verwaltung den Anregungen der Bezirksvertretung nicht folgen oder diese gegenüber dem Bauherrn durchsetzen, ist der AUSW unverzüglich zu unterrichten.
Weiterreichende Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen sehen die auf der GO NRW fußenden Ratsbeschlüssen der Stadt Dortmund nicht vor.
Eine Beteilung der Bezirksvertretungen zu allen Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen bedarf somit eines Ratsbeschlusses zur Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen. Ich darf dazu darauf hinweisen, dass der entstehende Aufwand mit den zu Verfügung stehenden personellen Kapazitäten in der Verwaltung nicht leistbar wäre.

zu TOP 12.2
Auswirkungen einer möglichen Einstufung des Ortsteils Brechten als Atomgefahrenzone
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13386-14-E2)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Jägers vom 06.11.2014 zur Kenntnis:
Vorbemerkung:
Ausgehend von dem schweren Reaktorunfall in Fukushima im Jahr 2011 hat die Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK) die dort gewonnenen Erkenntnisse bewertet und die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz im Zusammenhang mit Unfällen in kern- technischen Anlagen in Deutschland einer Überprüfung unterzogen. Dabei orientiert sich die SSK stärker an den potenziellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls.
Im Zuge dieser Überprüfung sah die SSK Änderungsbedarfe insbesondere hinsichtlich der Planungsgebiete im Umfeld kerntechnischer Anlagen. Die von der SSK daraufhin angepasste Empfehlung „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ ist den Ländern vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Umsetzung empfohlen worden. Das Land NRW ist dieser Empfehlung gefolgt.
Die von der SSK beschriebenen Maßnahmen richten sich an alle Verwaltungsebenen des Bundes und der Länder. Die Stadt Dortmund ist in ihrer Eigenschaft als untere Katastrophenschutzbehörde betroffen.
Durch die Ausweitung der so genannten Planungsgebiete in der Empfehlung der SSK liegen kleine Teile des Dortmunder Stadtgebietes (Brechten, Groppenbruch, Mengeder Heide und Schwieringhausen) nun im Planungsgebiet „Außenzone“ (100km-Radius um die Anlage) des Kernkraftwerks Lingen im Emsland.
Zu 1.
Durch die Einbeziehung in das Planungsgebiet „Außenzone“ sind durch die untere Katastrophenschutzbehörde Planungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören vorbereitende Maßnahmen zur Ermittlung und Überwachung der radiologischen Lage, die es ermöglichen, im Ereignisfall die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen festzustellen. Darüber hinaus sind die in der SSK- Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“ und „Einnahme von Iodtabletten“ für das betroffene Gebiet vorzuplanen.
Zu 2.
Zur Umsetzung der Maßnahme „Überwachung der radiologischen Lage“ stehen der Stadt Dortmund die entsprechenden Messeinheiten für atomare, biologische und chemische Gefahrenlagen der Feuerwehr Dortmund zur Verfügung.
Die Umsetzung der Maßnahme „Aufenthalt im Gebäude“ erfolgt im Ereignisfall durch unmittelbare Warnung und Information der Bevölkerung.
Für die Umsetzung der Maßnahme „Einnahme von Iodtabletten“ sind die für die Zielgruppen im betroffenen Stadtgebiet benötigten Mengen an Kaliumiodidtabletten vom Bund zur Verfügung gestellt und bei der Feuerwehr Dortmund eingelagert worden. Bezüglich der Planungen zur Verteilung der Tabletten im Ereignisfall werden derzeit verwaltungsintern Abstimmungsgespräche geführt.
Zu 3.
Die Kosten der durch die untere Katastrophenschutzbehörde zu veranlassenden Maßnahmen sind durch die Stadt Dortmund zu tragen.
Zu 4.
Vor dem Hintergrund der sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines entsprechenden schweren kerntechnischen Unfalls mit Auswirkungen auf das Stadtgebiet Dortmund ist eine vorherige Information der Bürgerinnen und Bürger nicht vorgesehen. Eine nachhaltige Informationsbereitstellung mit dem Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger auf die Maßnahmen im Ereignisfall vorzubereiten, müsste vor dem Hintergrund der Bevölkerungsfluktuation in den betroffenen Stadtgebieten laufend erfolgen um nachhaltig zu sein. Dies ist vor dem Hintergrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht der unteren Katastrophenschutzbehörde unverhältnismäßig.
Im Ereignisfall erfolgt die umfassende Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die etablierten Führungsstrukturen des Krisenmanagements der Stadt Dortmund.

Gerne steht Ihnen ein Mitarbeiter der Feuerwehr Dortmund bei Bedarf für eine mündliche Berichterstattung zur Verfügung.

zu TOP 12.3
Zukunftsperspektive der „Förderschule Minister Stein“
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14239-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Bonekamp vom 11.11.2014 zur Kenntnis:
1. Welche Anmeldezahlen hat die „Minister-Stein-Förderschule“ zu verzeichnen und welcher Entwicklungstrend der Zahlen ist zu erkennen?
Im Schuljahr 2014/15 besuchen insgesamt 96 Schüler/innen die Minister-Stein-Förderschule. Die Primarstufe umfasst 13 Schüler/innen, die Sekundarstufe hat 74 Schüler/innen. Darüber hinaus gibt es eine Klasse mit neun Schülerinnen und Schülern, die an dem Projekt „Betrieb und Schule“ teilnehmen. Seit dem Schuljahr 2009/10 sind die Schülerzahlen an der Minister-Stein-Schule stark rückläufig. Eine Übersicht über die Schülerzahlenentwicklung der letzten zehn Jahre gibt das folgende Diagramm.
2. Ist eine Schließung der Einrichtung kurz- oder mittelfristig geplant?
Stellungnahme der Verwaltung:
Voraussetzung für die Fortführung von Förderschulen ist, dass sie eine bestimmte Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern haben (Mindestgröße). Die Mindestgröße wurde -begleitend zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz - durch eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" auf ausnahmslos 144 Schülerinnen und Schüler festlegt.
In Dortmund erreicht im Schuljahr 2014/15 keine der 10 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" mehr die erforderliche Mindestgröße.
Die Stadt Dortmund muss nun bis zum Beginn des Schuljahres 2015/16 entscheiden, wieviele und welche Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" zukünftig weitergeführt werden.
Bis zum Ende des Jahres 2014 werden derzeit in einem dialogischen Planungsprozess Organisationsvarianten erarbeitet, welche den politischen Entscheidungsgremien im Frühjahr 2015 vorlegt werden sollen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Ersatzbepflanzungen der Baumscheiben entlang der Evinger Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14632-14)
Die Baumscheiben an der Evinger Straße werden u.a. aufgrund der Sturmschäden (Ela) teilweise vollständig abgeräumt.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Wann mit Ersatzbepflanzungen der Baumscheiben zu rechnen ist?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.


zu TOP 13.2
Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Installierung einer Schaukel TEK Steiermarkstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14636-14)
Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV-Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel, Drucksache Nr.: 13921-14, Anlage 2, Seite 4, investive Maßnahmen, dort:
Beschluss Datum 09.11.2011,
Objekt: TEK Steiermarkstraße, Bezeichnung: Schaukel, Beschlusshöhe: 4.000,00 €, Status: ausgesetzt, Bemerkungen: ----------------
Die oben näher bezeichnete Maßnahme wurde laut Bemerkung der Verwaltung „ausgesetzt“.
Es erfolgt keine nähere Erläuterung dazu.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
1. Warum die o.g. Maßnahme die Bemerkung trägt: „ausgesetzt“?
2. Wir bitten um Aufklärung, welcher Sachverhalt sich dahinter verbirgt?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Am 12.12.2014 teilte FABIDO per Mail folgenden aktuellen Sachstand mit:
Die Erneuerung der Schaukel wurde im Sinne einer Ersatzbeschaffung der BV Eving zum Beschluss vorgeschlagen.
Die vorhandene Schaukel musste jedoch aus verkehrssicherungstechnischen Gründen vorzeitig abgebaut werden. Da der Beschluss der BV Eving zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag, erfolgte die Finanzierung aus einem anderen Haushaltsansatz. Nach Angaben des Fachbereichs Bürgerdienste - welcher für die Verwaltung der Haushaltsansätze der Bezirksvertretungen verantwortlich ist - wurde die Maßnahme mit der Bemerkung „ausgesetzt“ versehen.
Im Nachgang hat FABIDO darüber beraten, was aus den nunmehr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden könnte. Im Ergebnis wurde im ersten Ansatz ein Balanciergerät favorisiert, welches aber bis heute nicht realisiert werden konnte.
Aktuell wird jedoch die Ersatzbeschaffung der Hangrutsche von FABIDO priorisiert, da die alte Hangrutsche durchgerostet ist und erneuert werden muss.

zu TOP 13.3
Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Erwerb einer Teeküche TEK Grävingholzstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14637-14)

Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV-Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel, Drucksache Nr.: 13921-14, Anlage 2, Seite 1, investive Maßnahmen, dort:
Beschluss Datum 13.11.2013, Objekt: TEK Grävingholz, Bezeichnung: Erwerb einer Teeküche, Beschlusshöhe: 5.000,00 €, Status: beschlossen, Bemerkungen: Mittel werden im konsumtiven Ansatz gesperrt
Die oben näher bezeichnete Maßnahme wurde laut Bemerkung der Verwaltung „gesperrt“.
Es erfolgt keine nähere Erläuterung dazu, was so nicht hinnehmbar ist.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
1. Warum die o.g. Maßnahme die Bemerkung trägt: „Mittel werden im konsumtiven Ansatz gesperrt“?
2. Wir bitten um Aufklärung, welcher Sachverhalt sich dahinter verbirgt?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.
---------------------------------------
Die Anfrage wird in der Sitzung mündlich durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving beantwortet:
Bei den „im konsumtiven Ansatz gesperrten Mitteln“ handelt es sich um Haushaltsmittel, die vom konsumtiven in den investiven Ansatz verlagert wurden. Diese Mittel werden auch weiterhin im konsumtiven Ansatz als „gesperrt“ aufgeführt, um die ursprünglich zur Verfügung gestellte Gesamtsumme darzustellen.

zu TOP 13.4
Umsetzungsstand BV-Maßnahmen
hier: Grundstückseinfriedung mit Unterstellplatz für den U3-Bereich TEK Probstheidastraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14640-14)

Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV-Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel, Drucksache Nr.: 13921-14, Anlage 2, Seite 2, investive Maßnahmen, dort:
Beschluss Datum 13.11.2013, Objekt: TEK Probstheidastraße, Bezeichnung: Grundstückseinfriedung mit Unterstellplatz für den U3-Bereich, Beschlusshöhe: 10.000,00 €, Status: in Planung, Bemerkungen: Mittel werden im konsumtiven Ansatz gesperrt

Die oben näher bezeichnete Maßnahme wurde laut Bemerkung der Verwaltung „gesperrt“.
Es erfolgt keine nähere Erläuterung dazu, was so nicht hinnehmbar ist.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
1. Warum die o.g. Maßnahme die Bemerkung trägt: „Mittel werden im konsumtiven Ansatz gesperrt“?
2. Wir bitten um Aufklärung, welcher Sachverhalt sich dahinter verbirgt?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.
---------------------------------------
Die Anfrage wird in der Sitzung mündlich durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving beantwortet:
Bei den „im konsumtiven Ansatz gesperrten Mitteln“ handelt es sich um Haushaltsmittel, die vom konsumtiven in den investiven Ansatz verlagert wurden. Diese Mittel werden auch weiterhin im konsumtiven Ansatz als „gesperrt“ aufgeführt, um die ursprünglich zur Verfügung gestellte Gesamtsumme darzustellen.

zu TOP 13.5
Einsatz Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14276-14)
Insbesondere auch im Hinblick auf die geplanten Sparmaßnahmen zum Haushalt 2015
bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Personalstärke sind Ordnungspartnerschaften derzeit im Stadtbezirk Eving unterwegs?
2. Welche örtlichen und zeitlichen Einsatzschwerpunkte im Stadtbezirk Eving gibt es?
3. Für welche Aufgabenbereiche werden die Ordnungspartnerschaften konkret im Stadtbezirk Eving eingesetzt?
4. Gibt es Aufstellungen darüber, zu welchen Anliegen und wie oft Ordnungspartner auch direkt von Bürgern/innen kontaktiert werden? Gibt es hierbei Schwerpunkte?

zu TOP 13.6
Ankauf von Problemimmobilien im Stadtbezirk Eving durch die DOGEWO
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14597-14)

Nach dem Ankauf des „Ekelhauses“ an der Evinger Straße 279 durch die DOGEWO
und der erfolgreichen Sanierung mit Nachnutzung als Jugendwohnhaus bitten wir um
Beantwortung folgender Fragen.
1. Sind kurz- und mittelfristig weitere Ankäufe von Problemimmobilien durch die DOGEWO im Stadtbezirk Eving geplant?
2. Falls Ja: Welche Folgenutzungen sind vorgesehen?
3. Welchem grundlegenden Konzept folgen die Ankäufe, z.B. bei der Auswahl der Objekte und der weiteren Vermietung?

zu TOP 13.7
Vermarktungsstand Brachfläche neben „McDonalds“, Evinger Straße 154
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14598-14)

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es Planungen zur Nutzung des nach wie vor brachliegenden Geländes an der Evinger Str. 154 neben dem Restaurant Mc Donalds?
2. Welche Aktivitäten sind seitens der Stadt nach Beilegung des Rechtstreites um die verhinderte Lidl-Ansiedlung zur Vermarktung dieses Standortes unternommen worden?

zu TOP 13.8
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
hier: Anfrage zum Planungsfortgang Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10932-13-E3)
Nach der Informationsveranstaltung am 01. Juli 2014 bitten wir um Mitteilung über den weiteren Planungsverlauf zu den Windkraftanlagen in Brechten (Brechtener Niederung und Holthausen).
Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind bereits weitere Aktivitäten zur Umsetzung der Planungen unternommen worden?
2. Wurde inzwischen ein Umweltgutachten in Auftrag gegeben?
3. Ist wie angeregt das Gesundheitsamt in die Planungen involviert worden?
4. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit für den Standort Brechten durchgeführt?
5. Wann ist mit neuen Erkenntnissen zu dem Vorhaben zu rechnen?
6. Inwieweit kommen die im neuen Windenergieerlass des Landes NRW vom 14.11.2014 veränderten Vorschriften auch für das Vorhaben in Brechten zum Tragen?



zu TOP 13.9
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
hier: Sachstand „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10932-13-E5)

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving den aktuellen Sachstand zum
Thema „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ mitteilen.
Am 10.04.2014 beschloss der Rat der Stadt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu dem
Vorhaben durchzuführen und die Ergebnisse anschließend dem Rat vorzulegen. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 01.07.2014 statt. Für die Fraktion Bündnis ´90 / Die Grünen stellen sich noch folgende Fragen:
§ Betrachtet die Verwaltung den Beteiligungsprozess als abgeschlossen oder sind noch weitere Informationsveranstaltungen, insbesondere in den betroffenen Stadtbezirken, geplant oder möglich?
§ Wie wird mit den vorgebrachten Einwänden, Fragen und Bedenken der Bürger umgangen, die zwar in einer Niederschrift zusammengefasst, aber noch nicht alle beantwortet wurden?
§ Wann ist mit der Information des Rates über die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren zu rechnen?

zu TOP 13.10
Spielplatzausstattung im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14616-14)

Die Bezirksvertretung Eving hat für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Mittel für die Aufstellung von Spielgeräten auf diversen Spielplätzen im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Diese
Beschlüsse sind größtenteils noch nicht umgesetzt. Aktuell sind noch 9 Spielplätze offen.
Manche sind kaum benutzbar. Andererseits ist auf dem KSP Brechtener Heide kurzfristig
eine Rutsche aufgestellt worden.
Die Fraktion Bündnis ´90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Einige Spielplätze wurden in der Maßnahmenliste über 2 Jahre als „in Planung“ geführt. Warum dauert die Umsetzung der Beschlüsse so lange?
2. Wie ist es erklärbar, dass eine Kletterkombination eine 2jährige Planungsphase benötigt, während eine Rutsche innerhalb kurzer Zeit aufgestellt werden kann?
3. Nach welchen Kriterien werden die Prioritäten für die Aufstellung von Spielgeräten festgelegt?
4. Wann ist mit der tatsächlichen Ausführung zu rechnen, auch bei den drei Spielplätzen, die aktuell noch als „in Planung“ geführt werden?







14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
zu TOP 14.1
Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 14691-14)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem zur Kenntnis:

Entwicklung der Bergstraße, Antrag Fraktion B'90/Die Grünen, Sitzung 11.12.2013 und Anfrage CDU-Fraktion, Sitzung 17.09.2014 (Drucksache Nr.: 11458-13)
Abschlussbericht Wirtschaftsförderung Dortmund
Im Stadtbezirk Eving soll sowohl eine soziale Stabilität als auch eine solide Kaufkraft erreicht werden. Dazu wird die Neunutzung der gewerblichen Leerstände angestrebt. Die Wirtschaftsförderung steht deshalb im ständigen Austausch mit dem Bezirksbürgermeister, der Lenkungsrunde des Stadtbezirksmarketings und dem Vorstand des Gewerbevereins Eving.
Im Rahmen ihrer Dienstleistungspalette macht das DLZW bei Standortnachfragen aus der Wirtschaft auf bestehende Leerstände aufmerksam, es werden Kontakte zwischen potenziellen Mietern und Eigentümern/Verwaltern hergestellt.
In Kooperation mit 61/2 wird dem DLZW ab 2015 ein Leerstandskataster (Datenbank) zur Verfügung stehen. Aktuell werden Eigentümer von Leerständen der Bergstraße in Eving ermittelt. Geplant ist eine gezielte Themenveranstaltung um den entsprechenden Hauseigentümern Möglichkeiten (Weitervermietung, Umbau, Zwischennutzung usw.) zur Beseitigung ihrer Ladenlokalleerstände aufzuzeigen.





Stens Giebel Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin