Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Schulausschusses


am 20.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten) i. V. f. Rm Nursen Konak (Die Linke &
Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Bernadette Weinberg (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Andreas Große-Holz (FB 65 AL)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Rainer Peper (FB 23)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)

6. Abwesend

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Margit Dreischer
Anja Kästner
Peter Rieger
Holger Nolte






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Schulausschusses,
am 20.11.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Schulausschusses am 25.09.2019


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15027-19)

3.2 Bericht zum Beratungshaus Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15867-19)

3.3 Schüler*innen mit Förderbedarf an den Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14839-19-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15864-19)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

5.2 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)


6. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

6.1 Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15609-19)

6.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

6.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

6.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Verfahren zu Anmeldung und Platzvergabe in OGS
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15828-19)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Liskatin benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende Tagesordnungspunkte:

TOP 6.5 Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14923-19)

TOP 6.6 Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ an den städtischen Schulen der Stadt
Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)
TOP 6.7 Schulbauprogramm 2020 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15816-19)

TOP 7.2 Rechtsanspruch auf Ganztag
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16159-19)

Frau Dr. Goll begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Der Schulausschuss folgte mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und AfD dem Vorschlag der Verwaltung, TOP 6.6 Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ … nicht unter 6.6, sondern unter 3.1 aufzunehmen. Die folgenden TOPs unter 3. und 6. wurden entsprechend in der Reihenfolge geändert.

Mit diesen Erweiterungen und Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Schulausschusses am 25.09.2019

Frau Dr. Goll bat um folgende Änderung zum TOP 3.11:

„Frau Dr. Goll fragte nach, ob bauliche Maßnahmen in Einzelfällen in kurzer Zeit erfolgen können und ob es sich bei diesen Maßnahmen dann auch um eine längerfristige bzw. dauerhafte Nutzung handle.

Herr Willeke erklärte, dass ein Bau für ein einzelnes Schulkind zeitlich nicht schnell realisierbar sei und auch so nicht vorgenommen werde. Bei Neu-/Anbauten werden die Richtlinien der Barrierefreiheit berücksichtigt. In der o. g. Stellungnahme ging es um sächliche Ausstattung, die zur Verfügung gestellt werde, um eine Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Dabei handele es sich um technische Geräte, aber auch um raumakustische Maßnahmen, die dann schon eine leichte bauliche Komponente haben, indem Elemente an den Decken angebracht werden. Das sei dann in dem Moment Schülerbezogen, werde aber nicht mehr entnommen und für weitere Schüler und Schülerinnen (SuS) mit dem gleichen Förderbedarf genutzt. Bei entsprechendem Bedarf werde SuS dann diese Schule empfohlen.“


Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Schulausschusses am 25.09.2019 wurde mit den
o. g. Änderungen einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Es lagen folgende Empfehlungen vor:

Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“


Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.1.02019:

Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird.
Sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung.
Dies führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.
Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das
Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.
Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge
darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die
Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.
Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene
Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den
Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung
für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den
gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.“


Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 30.10.2019 vor:



Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den
Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung
für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den
gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“


Frau Weinberg (FB 40) präsentierte die Erläuterungen zum Teilergebnis- und Finanzplan des Fachbereiches Schule. (Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.)

Folgende Fragen wurden kurz beantwortet:
Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2020, für 2021 kann es Veränderungen geben. (Frau Plieth)
Verlagerung von KidsDo zum FB 50 aus organisatorischen Gründen. (Frau Albrecht-Winterhoff)
Frau Dr. Goll fragte nach den veränderten Zahlen für 2021. Lt. Frau Weinberg ändern sich Zahlen bei Dynamisierung durch gesetzliche Vorgaben sowie bei Personalaufwendungen.


Der Schulausschuss nahm die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis und ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1 (neu)
Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)

Frau Schneckenburger führte kurz aus, dass die Vorlage aus systematischen Gründen mit dem Gesamtverfahren Gute Schule 2020 zusammengeführt werden solle. Dieses werde auch so im Rat behandelt. Mit dem DigitalPakt sei die Möglichkeit gegeben, mit dem Förderprogramm des Bundes Investitionen in Schulen im Bereich digitaler Ausstattung zu finanzieren. Dieses kann in den kommenden Jahren umgesetzt werden, dazu mussten jedoch zuerst die Ausführungsbestimmungen des Landes NRW abgewartet werden. Außerdem musste auch die Personalkapazität für die Bearbeitung dieser Fördermittel (Volumen 4 Mio Euro, davon 10 % Eigenanteil) im Haushalt dargestellt werden. In den betroffenen Bereichen Schulverwaltung und dosys sei es notwendig, Personalkapazitäten bereit zu halten. Leider werden die Personalkosten bei den Förderprogrammen nicht berücksichtigt.
Zum 2. sei es möglich, beide Programme miteinander zu kombinieren. Aus sachlogischen Gründen müsse daher zuerst die Vorlage DigitalPakt beschlossen werden, da in der Verwaltungsvorlage Gute Schule 2020 davon ausgegangen werde, dass bestimmte Teile des Finanzierungsvolumens des DigitalPakts Schule an der Stelle verwendet werden, an der im Förderprogramm Gute Schule 2020 digitale Ausstattung vorgesehen ist.

Herr Dingerdissen dankte für die Ausführungen und fragte nach der Verhältnismäßigkeit der befristeten und unbefristeten Stellen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass beim Fachbereich Schule nur für die Phase der Antragstellung ein Mehrbedarf an Personal bestehe. Auf Dauer sei eine Stelle ausreichend. Bei dosys sei eine dauerhafte Stellenzunahme nötig, da sich der Administrationsbedarf an den Schulen erhöhe, je mehr digitale Ausstattung es gebe.

Herr Depenbrock und Frau Schneckenburger antworteten kurz auf verschiedene Fragen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ zur Kenntnis und beschließt

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „DigitalPakts Schule“,

b) den Mehrbedarf im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditpro-grammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von ca. 3,68 Mio. Euro über den „DigitalPakt Schule“ zu decken (s. DS-Nr.: 15027-19),

c) die von der Verwaltung genannten Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes entsprechend anzupassen (s.DS.-Nr.: 06580-16) und

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

Analog zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ werden der Rat der Stadt Dortmund jährlich und der Schulausschuss halbjährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ unterrichtet. Die erste Berichterstattung wird – aufgrund dessen, dass zunächst die notwendigen technisch-pädagogischen Konzepte erarbeitet werden müssen - in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund im Dezember 2020 erfolgen.




zu TOP 3.2
4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15027-19)

Herr Grosse-Holz stellte sich dem Ausschuss kurz als neuer Leiter der städtischen Immobilienwirtschaft vor.

Frau Dr. Goll fragte nach der in der Vorlage genannten vollständigen Umsetzung aller vom Rat beschlossenen Maßnahmen über den städtischen Haushalt. Es habe im 2. Sachstandsbericht die Aussonderung einzelner Maßnahmen gegeben, die durch einzelne Vorlagen beschlossen werden sollten. Sind diese jetzt wieder eingeschlossen?
Zum Investitionsschwerpunkt Außenanlagen stelle sich die Frage, was „ aus Kapazitätsgründen vorerst zurückgestellt“ bedeute (Gesamtschule Scharnhorst).

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass der Zeitpunkt für die Arbeiten an der Gesamtschule Scharnhorst noch nicht feststehe. Die Maßnahme könne in dem bisher beschlossenen Zeitrahmen nicht umgesetzt werden, soll aber im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden.
Zu den Maßnahmen erklärte sie, dass im städtischen Doppel-Haushalt alle Maßnahmen abgebildet sind, und man das komplette Programm umsetzen kann.

Frau Dr. Goll konkretisierte ihre Frage dahingehend, dass ursprünglich ein Maßnahmenpaket beschlossen wurde, einzelne Maßnahmen dann jedoch wg. Überzeichnung des Programms rausgenommen werden mussten.

Herr Depenbrock führte aus, dass einige der sogen. herausgefallenen Maßnahmen anders finanziert wurden, andere wiederum durch Preissteigerungen und/oder Folgekosten teurer. Die Maßnahmen seien aber weiterhin gesetzt.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.08.2019 und die Ausführungen zur Finanzierung des aktuell prognostizierten Mehrbedarfs zur Kenntnis und beschließt, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf sein Ausgangsbugdet in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden.
Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“, die zur Deckung der Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden sollen, nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht einzusetzen.


zu TOP 3.3
Bericht zum Beratungshaus Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15867-19)

Herr Drolshagen führte aus, dass das BPN das Beratungshaus Inklusion als sehr verwaltungsorientiert und nicht unabhängig ansehe. Außerdem gebe es keine Partizipation der Menschen mit Behinderungen. Es solle Evaluationskriterien geben, die der Ausschuss begleiten sollte. Das sei seine Bitte an die Fraktionen, dieses zu unterstützen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es sich beim Beratungshaus Inklusion nur um eine Bündelung aller Beratungsangebote des LWL an einem Ort handele, an dem sich die Stadt Dortmund beteilige. Diese Beteiligung bestehe darin, die Angebote der Schulpsychologie zusammen zu führen, wenn Eltern einen komplexen Beratungsbedarf neben den Beratungen des LWL haben. Das könne dann an einem Ort erledigt werden. Ein solches Angebot gebe es auch in anderen Kommunen. Dem Schulausschuss werde regelmäßig berichtet.

Herrr Spieß führte aus, dass die aktuelle Vorlage eine Nachfolgeregelung der Vorlage aus Mai 2019 beinhalte. Er stimmte Herrn Drolshagen zu, dass dem Ausschuss Bericht erstattet und die Evaluationskriterien ausgeführt werden sollen. Zudem sprach er die dargestellten Kündigungsfristen des Vertrags an. Seiner Meinung nach seien diese ambitioniert, wenn bereits nach nur einem vorgelegten Bericht gekündigt werden könne. Er hätte diese Frist weiter ausgelegt.

Die Vorsitzende fragte nach, ob die Aussage von Herrn Drolshagen durch die SPD-Fraktion zum Antrag erhoben werde. Herr Spieß stimmte dem zu.

Frau Dr. Tautorat erklärte, sie sei Mitglied im Schulausschuss des LWL. Die Vorlage basiere auf einem Konzept des LWL, an 2 Standorten in jedem Regierungsbezirk NRWs ein Beratungshaus zu etablieren. Sie halte die Arbeit des LWL für Menschen mit Behinderungen für sehr gut und immer im Sinne der Betroffenen.

Frau Staar unterstützte die Aussagen von Herrn Drolshagen. Sie sprach das neue Bildungs. und Teilhabegesetz an, das eine Beteiligung von Betroffenen als verpflichtend ansehe, so wie eine neutrale Beratung.

Frau Schneckenburger führte aus, dass es sich beim Beratungshaus Inklusion nicht um eine Umsetzung des BTHG handele.

Frau Landgraf begrüßte die Vorlage und schloss sich dem Antrag der SPD-Fraktion an.

Herr Dingerdissen erklärte, Neutralität in der Sache sei durch fachliche Versiertheit gegeben.

Frau Schneckenburger sagte zu, dem Schulausschuss die Evaluationskriterien rechtzeitig mitzuteilen. Man solle jedoch nicht schon über mögliche Kündigungen nachdenken, sondern der Sache Zeit geben, sich zu entwickeln. Sie schlug vor, eine Vertretung des LWL in den Ausschuss einzuladen, um zu dem Thema zu berichten.

Die Vorsitzende formulierte folgenden Antrag:

"Die Evaluationskriterien werden dem Schulausschuss im ersten Quartal 2020 vorgestellt.
Im 3. Quartal 2020 soll dem Schulausschuss ein erster Sachstandsbericht zum Beratungshaus Inklusion gegeben werden.
Eine Vertretung des LWL wird zur Berichterstattung eingeladen."

Der Schulausschuss stimmte dem o. g, Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Beratungshaus Inklusion zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Schüler*innen mit Förderbedarf an den Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14839-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu den von der SPD-Fraktion gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

Primarstufe:
1. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/2020 an den Grundschulen angemeldet?

Es sind 887 Schülerinnen und Schüler in allen Klassen angemeldet (Stand:
14.08.2019).
2. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/2020 an den Förderschulen (Klasse 1 - 4 und an GG-Schulen für Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in der Vor- und Unterstufe angemeldet?

Förderschulen "LE"


Adolf-Schulte-Schule
48

Paul-Dohrmann-Schule
35

Wilhelm-Rein-Schule
48

Förderschule "ES"


Tremoniaschule
55

Schule an der Froschlake
30

Förderschule "SQ"


Johannes-Wulff-Schule
240

Förderschulen "GG"


Max-Wittmann-Schule
143

Mira-Lobe-Schule
42
Abkürzungen:
LE = Lernen, ES = Emotionale und soziale Entwicklung, SQ = Sprache, GG = Geistige Entwicklung, KM = Körperliche und motorische Entwicklung, HK = Hören und Kommunikation, SH = Sehen

3. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf befinden sich pro Schuljahr / Eingangsphase (Klasse 1 - 2) im gemeinsamen Unterricht an den Grundschulen?

Schuljahr 2019/2020



Klasse 1
55


Klasse 2
63



118
insgesamt
4. Inwieweit ist eine wohnortnahe Beschulung an den Förderschulen sichergestellt?
Die Eltern erhalten einen Bescheid, in dem jeweils die dem Wohnort nächstgelegene Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt vorgeschlagen wird. Da die Verfahren vor Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen werden, steht an der jeweiligen Förderschule ein Schulplatz zur Verfügung.

Übergang Sek I
5. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/20 an den Schulen der S1 für die 5. Klasse (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen und Gymnasien) angemeldet?
Anzahl der aufgenommenen Schüler/innen in Klasse 5 der Schulen des Gemeinsamen Lernens und in Einzelintegration für das Schuljahr 2019/2020:

Schule
Förderschwerpunkt
Summe
LE
ES
SQ
GG
KM
HK
SH
HS Am Externberg
2
1
1
4
HS Schule am Hafen
6
2
1
9
HS Emscherschule
5
3
1
9
HS Husen
3
3
6
HS Jeanette-Wolff
5
5
HS Kley
4
1
5
HS Konrad-v.d.-Mark
4
1
1
1
7
HS Scharnhorst
3
1
2
6
RS Albert Einstein
2
3
1
6
RS Albert Schweitzer
3
3
2
8
RS Albrecht Dürer
7
2
1
1
11
RS Droste Hülshoff
7
2
1
10
RS Gertrud Bäumer
6
3
1
1
11
RS Johann Gutenberg
4
2
6
RS Marie Reinders
3
3
2
8
RS Max Born
2
4
1
7
RS Ricarda Huch
7
2
2
1
12
RS Robert Koch
4
2
3
1
10
RS Theodor Heuss
6
2
2
1
11
RS Wilhelm Busch
8
2
1
11
RS Wilhelm Röntgen
9
9
GY Heinrich Heine
1
1
1
3
GY Stadt
1
1
GY Käthe Kollwitz
1
1
GY Helene Lange
1
1
GY Helmholtz
1
1
2
GY Immanuel Kant
1
1
1
3
GY Leibniz
1
1
1
3
GY Reinoldus u. Schiller
1
1
GY Schweizer Allee
1
1
GY Heisenberg
1
1
GE Anne Frank
8
4
4
1
17
GE Europa
2
5
3
1
11
GE Gartenstadt
8
7
1
16
GE Geschwister Scholl
6
7
1
1
2
17
GE Gustav Heinemann
10
3
3
1
17
GE Heinrich Böll
10
3
3
1
17
GE Scharnhorst
9
3
4
16








299
Schulformbezogen ergeben sich zusammengefasst folgende Zahlen:
Hauptschule 52
Realschule 120
Sekundarschule 0
Gesamtschule 111
Gymnasium 17

insgesamt 299
6. Wie viele Schüler*innen werden für das Schuljahr 2019/2020 in den Klassen der Förderschulen erwartet? (auch GG-Schule für Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Auf Grundlage der derzeitigen Daten ergibt sich folgende Prognose (Stand Juli 2019):

LE
852
GG
408
ES
272
SQ
243
insgesamt
1.775
Weiterführende Schulen Sek I
7. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf befinden sich pro Schuljahr / Orientierungsstufe im gemeinsamen Unterricht an den Schulen der S1 (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen und Gymnasien)?
2018/2019

Klasse 5
284
Klasse 6
288

572


2019/2020

Klasse 5
299
Klasse 6
252

551
8. Wie viele Schüler*innen werden für das Schuljahr 2019/2020 in der Sek I voraussichtlich erwartet? (auch GG-Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Im Gemeinsamen Lernen werden insgesamt 1.917 Schüler*innen erwartet. Für die Förderschulen liegen laut Schuldatenbank bisher 35 Anmeldungen vor. Eine Statistik kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erstellt werden.
9. Nimmt die Schulverwaltung durch Beratung Einfluss auf die Verteilung der Schüler*innen mit Förderbedarf auf die verschiedenen Schulen und Schulformen um die bestmögliche Förderung zu gewährleisten und die Anforderungen des Inklusionserlasses der Landesregierung zu erfüllen?

Gemäß § 20 Abs. 5 SchulG ist die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens Aufgabe der Schulaufsichtsbehörde. Zuvor erörtert sie die beabsichtigten Maßnahmen mit dem Schulträger mit dem Ziel des Einvernehmens und holt seine Zustimmung ein.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert und wurde der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Verfahren nach §§ 10 ff der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF - BASS 13-41 Nr. 2.1) förmlich festgestellt, entscheidet das Schulamt nach § 17 Abs. 5 AO-SF, ob sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin notwendig ist.

In diesem Fall wird den Eltern mindestens eine weiterführende allgemeine Schule vorgeschlagen, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist (§ 17 Abs. 5, § 16 AO-SF). Entscheiden sich die Eltern für eine Förderschule, berät sie das Schulamt gemäß § 16 Abs. 2 AO-SF über ein entsprechendes Angebot. Der detaillierte Verfahrensablauf ist im Aufgaben- und Kommunikationskonzept der Bezirksregierung Arnsberg geregelt.

Die Daten zu den Förderbedarfen werden zukünftig für eine regelmäßige Berichterstattung bereitgestellt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15864-19)

Frau Dr, Goll fragte nach, ob Änderungen aus der Schulentwicklungsplanung in dem Bericht berücksichtigt seien.
Frau Plieth bat um Antwort, ob an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule der Übergang vom Alt- in den Neubau barrierefrei sei.

Herr Gönen erklärte, dass die Veränderungen aus der Schulentwicklungsplanung noch nicht am Halbjahresbericht enthalten seien.
Zur Barrierefreiheit an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird er dem Schulausschuss weitere Informationen schriftlich zur Verfügung stellen.


Der Schulausschuss nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

Der Schulausschuss leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.2
2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019
(Drucksache Nr.: 15484-19)
hier: Abriss Altgebäude Osterfeld-Grundschule
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
(Drucksache Nr.: 15484-19-E1)


Es lagen folgende Empfehlungen vor:

Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des
Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung am 10.12.2019
schriftlich mitzuteilen, welche Maßnahmen konkret an den 3 Schulen aus dem Stadtbezirk
Aplerbeck mit den aufgeführten Mitteln umgesetzt werden sollen.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich den Abriss des Altgebäudes der Osterfeld-Grundschule zu veranlassen, um den Weg für eine andere Nutzung (Wohnbebauung) auf dem Grundstück zu ermöglichen.

Begründung:
Das Altgebäude der Osterfeld-Grundschule befindet sich in einem maroden Zustand.
Eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück wäre erstrebenswert.“


Frau Dr. Goll sprach die unterschiedlichen Darstellungen von Schulbaumaßnahmen in den Vorlagen an. Einmal seien Kosten und Priorisierung benannt, dann in der BeMa-Liste die Maßnahmenbeschreibung. Sie könne leider nicht erkennen, dass beides übereinander gelegt die gleichen Maßnahmen zeige.

Herr Peper führte aus, dass alle Bedarfe und Maßnahmen zwischen den Fachbereichen Liegenschaften, Schulverwaltung und Städtische Immobilienwirtschaft abgestimmt und dann in die Bedarfs- und Maßnahmenliste und somit ins Jahresarbeitsprogramm aufgenommen werden. Eine Priorisierung sei schwierig, mal gehe es um Instandhaltung, dann um weiteren Schulraum. Die Schulstandorte würden ganzheitlich betrachtet, aufgrund der Menge an Maßnahmen sei es nicht leicht, Schwerpunkte zu setzen und die Maßnahmen zu synchronisieren.


Der Schulausschuss nimmt die o. g. Empfehlungen und den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



6. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15609-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
(Drucksache Nr.: 15609-19)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen
(SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Herr
Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Gegenstimmen (CDU-Fraktion) den
mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die Anzahl der Grundschulen bzw.
Grundschulplätzen der zu erwartenden Schüleranzahl angeglichen werden muss.
Insbesondere wenn, grundsätzliche zu begrüßende Begrenzungen von
Klassengrößen in besonders geforderten Stadtteilen, die auf landeseben beraten
werden, umgesetzt würden (Stichwort Sozialindex), gibt es in der Innenstadt Nord,
auch mit den geplanten Erweiterungen, zu wenig Grundschulplätze.
Wir bitten zum Vergleich den Leitfaden Schulorganisation der Bezirksregierung
heranzuziehen, sowie die Schülerzahlen in der Nordstadt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (mündlicher Antrag
Fraktion Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:

…“

Frau Landgraf äußerte Zustimmung zur Vorlage, fragte aber nach, ob zusätzliche Kapazitäten bei Grundschulen nach dem Sozialindex berücksichtigt seien.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Schulentwicklungsplanung nicht auf dem Sozialindex beruhe, sondern auf Schülerzahlen, die sich Stadtbezirksbezogen und kleinräumig ergeben. Vordergründig nehme man die demografische Entwicklung und weitere prognostische Zahlen. Änderungen können sich ergeben durch Ausweisung von Neubaugebieten, das werde als Faktor einberechnet. Der Sozialindex finde Anwendung bei der personellen Ausstattung bezogen auf die konkreten Bedingungen des Sozialraums.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:
1.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der
Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten sowie einer 4-gruppigen TEK und einem Lager für die Ofenwerkstatt der Stadtteilwerkstatt, sowie Elektroladestationen
1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der Kielhorn-Förderschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm inklusive zwei Sporthalleneinheiten und den Abbruch des alten Schulgebäudes und der Einfachhalle
1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule um ein Geschoss inklusive raumstruktureller Anpassungen im Bestandsgebäude.
2. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.


zu TOP 6.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

Der Schulausschuss nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

Der Schulausschuss nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)

Der Schulausschuss nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).


zu TOP 6.5
Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14923-19)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019
(Drucksache Nr.: 14923-19)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019 vor:

„Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass er das Verfahren im Hinblick auf die Beratungsfolge und das Votum des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 für nicht in Ordnung befinde. Informationen hierzu zu einem früheren Zeitpunkt wären hilfreich gewesen. Er bittet darum, dass die Entscheidung daher im Rat getroffen werden solle ohne Votum des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.“


Herr Dingerdissen monierte, dass der Schulausschuss die Vorlage nur zur Kenntnis nehmen könne, ohne sie vorher beraten zu haben.

Der Schulausschuss nahm die Vorlage und die o. g. Empfehlung zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Schulbauprogramm 2020 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15816-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff. (differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.
b) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
c) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
d) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.



7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Verfahren zu Anmeldung und Platzvergabe in OGS
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15828-19)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… angesichts des nach wie vor bestehenden eklatanten Mangels an OGS-Plätzen bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung und um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Sind Anmeldeverfahren und/ oder Platzvergabeverfahren stadtweit detailliert einheitlich geregelt oder gibt es Unterschiede – z.B. je nach Träger oder einzelner Schule?
1.1 Wenn es einheitliche Verfahren gibt:
a) Wie lauten diese?
b) Sind sie verbindlich oder gibt es einen großen Spielraum?
c) Sind diese Regelungen öffentlich transparent? Wann/ von wem/ wie werden Eltern zukünftiger Erstklässler über diese Verfahren informiert?
1.2 Wenn es keine einheitlichen Verfahren gibt: Gäbe es die Möglichkeit zur Vereinheitlichung?
2. Gilt bei OGS-Plätzen überall, dass ein zugeteilter Platz für die gesamte Grundschulzeit erhalten bleibt?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Rechtsanspruch auf Ganztag
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16159-19)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… im Wege der Dringlichkeit bittet die CDU-Fraktion um Aufnahme des o.g. zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Nach dem Kabinettsbeschluss, dass es ab 2025 einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Kinder im Grundschulalter geben soll, stellt sich die Frage, wie Dortmund darauf vorbereitet ist.

Die Verwaltung wird daher gebeten über alle bisher bekannten Aspekte des Rechtsanspruchs zu berichten und darzulegen, wie die Stadt Dortmund das Ziel der Erfüllung erreichen will. Da Um-/ An-/ Neubaumaßnahmen ggf. mehrere Jahre Vorlauf benötigen, muss bereits jetzt angesichts der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/21 eine erste Prognose erstellt werden.

Begründung der Dringlichkeit
Die Haushaltsaufstellung läuft bereits und für die nächsten 2 Jahre sind nach der Verabschiedung umfangreiche neue Pläne nicht umsetzbar. Mit dem Haushalt 2022 schwindet die Zeit, die für ggf. nötige Planungs- und Baumaßnahmen bis 2025 bleibt.“


Frau Schneckenburger erklärte, dass es zur Planung der Verwaltung im Hinblick auf einen Rechtsanspruch eines OGS-Platzes eines Landesausführungsgesetztes bedürfe. Es sei noch nicht absehbar, mit welchen Zahlen und Faktoren das Land NRW für die einzelnen Kommunen rechnen wird. Es gebe auch noch keine rechtlichen Regelungen für einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Insgesamt könne man sagen, dass noch keine Klarheit darüber besteht, wie die Finanzierung erfolgen soll. Aus diesen vielfältigen Gründen können die Kommunen noch keine Prognosen erstellen.

Frau Dr. Goll erklärte der Geschäftsführung, dass keine weitere Behandlung des o. g. Vorschlages zur Tagesordnung nötig sei.



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.20 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e L i s k a t i n F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: TOP_2.1_Präsentation_FB_40.pdf)