01 Dortmund, 17.10.00
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 21. September 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1






Laut Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
75 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm Miksch CDU
Bm Wendzinski SPD

Rm Daskalakis CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU

Rm Kräft SPD

Rm Krüger Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus







Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StOVR Weber
StVR Feuler




T a g e s o r d n u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 15.06.2000

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 a " Fremde sind Freunde " Erklärung von OB Dr. Langemeyer

2.1 b Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund"

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke


- Stadtbezirksmarketing -

3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzunsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Lü 158

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)

3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In N 213

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und
angrenzende Bereiche (REHK)

3.17 Straßenbenennung des in Dorstfeld liegenden Teils der NS IX

3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung
"Wohnungspolitik für Dortmund stärken"

3.19 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "UFO"

3.20 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Parkraumbewirtschaftung am Zoo Dortmund"


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Kröten - Haltung im Zoo Dortmund"

3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Biotoptypenkartierung in Dortmund"

3.24 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Maßnahmen gegen das Reiten im Wald"

3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Schildkrötenumzugsmeldepflicht beim Umweltamt"


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
zum 31. Dezember 1999

4.2 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens


5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Medizinstudenten im Praktischen
Jahr bei den Städtischen Kliniken und Mietauslastung der Wohnheime
der Städtischen Kliniken"

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2000 mit der Bezeichnung


"Kommunales Programm 'Arbeit statt Sozialhilfe' "






7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.1999

7.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Kultur und Projekte GmbH"

7.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch Parks"



8. Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

8.2 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort ^
DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

8.4 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"



9. Kinder und Jugend

9.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Big Tipi"



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000


10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999
des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

10.6 Beteiligungsbericht 1999/2000

10.7 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"

10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"

10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen 'Grundstücks-
verkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer' "



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates
der Stadt Dortmund vom 06.07.1995

11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

11.6 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

11.7 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft
Lokaler Rundfunk e. V."

11.8 Umbesetzungen in Gremien
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.08.2000
b) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.08.2000

11.9 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen

11.10 Anfrage der F.D.P. vom 31.08.2000 mit der Bezeichnung
"Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger"

11.11 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen des Linken Bündnisses
vom 14.05./20.06.2000 mit der Bezeichnung "Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"

11.12 Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände

11.13 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der
Stadt fest.




Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Carl (CDU) benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 GO NRW hin
und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.










1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.26 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des S traßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
8.5 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 Do-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung / Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung –
8.6 Schadstoffuntersuchungen in den Dortmunder Schulen
10.10 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des “größten W eihnachtsbaumes” 2000 in der City

erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich auf Vorschlag des Ältestenrates der Rat der Stadt darauf, die Behandlung des Tagesordnungspunktes

10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.000 mit der Bezeichnung “Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH”

vorzuziehen und diesen vor der Hauptgruppe 3 – Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – zu behandeln.


Außerdem bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, dass der Tagesordnungspunkt
10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.00 mit der Bezeichnung “ Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen “Grundstücks-
verkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer”

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zusammen mit dem Tagesordnungspunkt
4.12 behandelt werden soll.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.06.2000

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 15.06.00.

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass Herr Lucio Garcia für das verstorbene Ratsmitglied Detlef Bogdahn für die SPD-Fraktion in den Rat der


Stadt nachrücken wird.

Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Sebastian Rüttgers, Herr Wolfram Frebel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus benannt wurde.


Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Herr Frebel bzw. Herr Garcia von OB Dr. Langemeyer in ihr Amt als Ratsmitglied eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Zu Ziffer 2

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 a " Fremde sind Freunde " Erklärung von OB Dr. Langemeyer

2.1 b Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund"

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen des Rates,
meine Damen und Herren,
wie Sie wissen hatte ich am 07. September zu einem Runden Tisch eingeladen, um die vom BVB gestartete Aktion “Fremde sind Freunde” aufzugreifen.
Dieser Termin war eine Auftaktveranstaltung, bei der rd. 50 Vertreter von Organisationen und Initiativen beraten haben, wie ein Netzwerk gegen rechte Gewalt und Ausländerfeindlichkeit geknüpft werden kann.
Bevor ich zu den Ereignissen komme, möchte ich auf zwei besondere Aspekte hinweisen:
- Die Ursprungsinitiative ging nicht von der Stadt aus, sondern vom BVB. Das ist wichtig, weil nachhaltige Änderungen nur möglich sind, wenn die Bürger aktiv an diesen Themen mitwirken. Die Stadt und die großen Organisationen, zu denen ich natürlich auch die Parteien zähle, können unterstützend wirken; sie können Aktionen und Initiativen anstoßen. Die eigentliche Arbeit müssen aber die Bürger leisten, wenn sie zu Erfolgen führen soll.
Deshalb war es so wichtig, dass ein Verein wie der BVB, der hunderttausende Menschen erreicht, diese Aktion zu seiner eigenen machte.
Hier wurde eine Initiative aus dem Kreis der Bürgerschaft gestartet, die sich an die Bürger richtet. Dieser Ansatzpunkt ist ganz wesentlich.
- Zum anderen ist diese Initiative durch die Teilnahme des Kreises Unna stadtübergreifend. Das ist erstmals so.
Eine stadtübergreifende Aktion hat mehr Gewicht, ist öffentlichkeitswirksamer und erreicht einen größeren Personenkreis.
Außerdem ist sie eine Antwort auf rechte Gruppierungen, die ebenfalls stadtübergreifend agieren.
Alle Teilnehmer der Veranstaltung, meine Damen und Herren, waren sich darüber einig, dass es nicht Aufgabe der Runde sein sollte, die Reihe der Resolutionen und Betroffenheitserklärungen zu verlängern. Praktische Arbeit steht im Mittelpunkt. Das erwarten die Menschen von uns.
Es geht nach einhelliger Auffassung darum, Aktivitäten kennen zu lernen und an-zuregen, Multiplikatoren anzusprechen, über Aktionen zu informieren – auch um Doppelarbeit zu vermeiden – und die notwendige Kontinuität der Arbeit zu sichern. Besonders gefreut habe ich mich über die deutliche Gemeinsamkeit aller demokratischen Parteien im Umgang mit diesem Thema.
Im Nachhinein haben einige Organisationen und Gruppen bemängelt, dass sie nicht zur Veranstaltung am 7. September eingeladen wurden.

Hierzu erkläre ich ausdrücklich: Jeder ist zur Mitarbeit willkommen.
Der Runde Tisch am 7. September war ein Auftakt. Deshalb war eine Begrenzung auf einen Kreis von immerhin 50 Personen vertretbar. Es ging darum, funktions-fähige Strukturen zu verabreden, die nun für die Zusammenarbeit mit allen Aktiven genutzt werden können.

Ich will ein Wort zur Zusammenarbeit im Rahmen dieser Aktion sagen:
Mit diesem Thema befasst sich eine breite Palette von Organisationen, Initiativen und Gruppen. Und genauso breit und vielfältig ist das Meinungsspektrum. Hiermit müssen wir umgehen. Was zählt ist das gemeinsame Ziel, nicht die Diskussion über Detailfragen und die permanente Analyse, ob Aktionen unter Berücksichtigung aller möglichen Teilaspekte in der optimalsten Art und Weise durchgeführt wurden.
Wir wollen die Vielfalt der Menschen. Deshalb müssen wir auch die Vielfalt der Meinungen akzeptieren.

Ich will über die Ergebnisse sprechen:
1. Alle Beteiligten haben ihre Mitwirkung zugesagt und werden ihre Aktionen mit dem Runden Tisch koordinieren.
Sie reichen von den Aktivitäten der Kirchen, über die Gewerkschaften, die Wohlfahrtsverbände, den Stadtsportbund, die Parteien, die Kammern bis hin zu den Medien.
Beispielsweise haben die Ruhr-Nachrichten nicht nur intensive Berichter-stattung zugesagt, sondern auch eine ganze Anzeigenseite im Wert von 20.000,00 DM, die Gruppierungen nach ihren Vorstellungen gestalten können.
Die Künstlerinnen und Künstler des Theaters Dortmund werden genauso für Aktionen zur Verfügung stehen wie das Jugendamt mit seinen vielfältigen Möglichkeiten und Einrichtungen.


2. Das Ergebnis des Runden Tisches am 7. September und die laufenden und geplanten Aktionen werden im Internet abrufbar sein. Die Internet-Adresse lautet: http://www.dortmund.de..
3. Zum Programm des Landes Nordrhein-Westfalen “Kommunen gegen Rechtsextremismus”, aus dem den Städten und Gemeinden pro Einwohner 1,00 DM für Projekte und Aktionen zur Verfügung gestellt wird, werden Dortmunder Aktivitäten angemeldet. Dies beantwortet die beim Runden Tisch oft gestellten Frage nach finanzieller Unterstützung. Mit der Frage, welche Projekte gefördert werden, sollte sich der Ältestenrat befassen.

4. Alle Beteiligten waren sich in dem Punkt einig, dass die konkrete Projektarbeit im Vordergrund stehen muss.
Aber genauso wird die Gesamtaktion Symbole und von Zeit zur Zeit emo-tionale Höhepunkte brauchen; beispielsweise Konzerte oder andere Groß-veranstaltungen. Auf diese Weise bleibt das Thema auch für nicht oder noch nicht engagierte Bevölkerungskreise aktuell. Solche Veranstaltungen können Anstoß zur Beteiligung sein.
Der von der Ev. und Kath. Kirche geplante Aktionssonntag, der sich an 64 katholische und 55 evangelische Kirchengemeinden richtet, liegt auf dieser Linie.
5. Die Teilnehmer der Veranstaltung vom 7. September haben verabredet, sich Ende des Jahres oder Anfang 2001 erneut zu treffen, um den Verlauf der bisherigen Aktion zu bewerten und die weitere Arbeit zu planen.
Dann werden auch diejenigen beteiligt sein, die beim ersten Treffen nicht berücksichtigt wurden oder sich neu in die Arbeit eingeklinkt haben.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einige Aspekte hervorheben:

- Ich halte es für sehr wesentlich, dass sich die Akteure des Runden Tisches nicht allein als eine “Aktion gegen Rechts” verstehen. Sie sind Träger einer positiven Stimmung in der Bürgerschaft, die sich für Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt einsetzen.
Die Definition positiver Ziele beflügelt die Arbeit und macht Erfolge leichter erreichbar.

- Die Arbeit, meine Damen und Herren, darf aber nicht allein draußen ein-setzen. Wir müssen genauso im eigenen Hause beginnen. Beispielsweise müssen wir prüfen, ob Verwaltungssprache und der Umgang in den Ämtern der Verwaltung tatsächlich dem entspricht, was wir und alle Dortmunderinnen und Dortmunder von einem vernünftigen und fairen Umgang miteinander erwarten.
- Ich habe gestern – und ich gehe davon aus, dass Sie meine Auffassung teilen – dem Herrn Polizeipräsidenten einen Brief geschrieben, in dem ich
ihn darum bitte, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den für den 21. Oktober angekündigten Aufmarsch der bundesweiten rechtsextremen Szene in Dortmund zu verbieten.
Die Ermordung der Polizeibeamtin und der beiden Polizeibeamten im Juni dieses Jahres durch einen Täter, der der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist, hat die Dortmunder Bevölkerung bestürzt und erschüttert.
Durch die zahlreichen Aktivitäten, zu denen ich auch den Runden Tisch zähle, haben die Menschen unserer Stadt ihre ablehnende Haltung gegenüber Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ganz klar zum Ausdruck gebracht.

Wir dürfen nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Dortmund zum Aufmarschplatz der Rechtsextremen wird, dass dadurch ein verzerrendes Bild unserer Stadt und ein falscher Eindruck vom Geist der Menschen in Dortmund entsteht.
Rechtsextreme haben in Dortmund keine Basis. Und sie dürfen deshalb auch keinen Platz in dieser Stadt haben.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass diejenigen, die unseren demokratischen Staat ablehnen und einen anderen Staat wollen, alle Mittel, die ihnen unser Staat auf rechtlicher Ebene einräumt, ausschöpfen, um ihre Absicht durchzusetzen.
Gerade deshalb ist es notwendig, dass alle Demokraten so früh wie möglich ihre Stimme erheben, ihre ablehnende Haltung klar zum Ausdruck bringen und sich unmissverständlich von Versuchen distanzieren, unsere Stadt zum Agitationsfeld rechtsextremen Ungeistes zu machen.


Und, meine Damen und Herren, zum Schluss ein Hinweis auch nach der Debatte jetzt gerade im Ältestenrat. Es gibt bereits Aktivitäten in dieser Stadt, wie beispielsweise den Vorschlag, eine Menschenkette um die Verlagshäu-ser am 21.10.00 zu organisieren. Eine solche Aktion ist zu begrüßen. Ich denke aber auch wir selber haben Anlass hier Flagge zu zeigen. Und deshalb habe ich vorgeschlagen und habe bei denen im Rat vertretenen Fraktionen Zustimmung gefunden, dass wir am 21. Oktober hier auf dem Friedensplatz vor dem Rathaus eine Aktion veranstalten, die genau in die Philosophie des Konzeptes “Fremde sind Freunde” hineinpasst und ein klares Dortmunder Signal sein kann das klar macht, wo die Dortmunderinnen und Dortmunder wirklich stehen. Vielen Dank.

In der nachfolgenden Diskussion stellt Rm Branghofer den kontroversen Standpunkt der DVU hinsichtlich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern dar.

In einer persönlichen Bemerkung erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer, dass seiner Auffassung nach alle Dortmunderinnen und Dortmunder froh darüber seien, dass sie mit 78.000 Menschen in Dortmund gut zusammenleben, die zufälligerweise einen ausländischen Pass haben. Ohne diese Menschen wäre Dortmund nicht das, was es tatsächlich sei.

Er selbst sei, so OB Dr. Langemeyer weiter, in einer Familie mit einer Mutter, die keinen deutschen Pass habe, groß geworden. Er sei stolz darauf, in einer solchen Familie aufgewachsen zu sein.

Weiterhin stellte für das Linke Bündnis Rm Keller folgenden Antrag:

1. Abstimmung über die vorgenannte Erklärung von OB Dr. Langemeyer, damit diese den Charakter eines Ratsbeschlusses habe.


2. Unterbindung von neonazistischen und rassistischen Parolen in den Sitzungen des Rates und seiner Gremien.
Im weiteren Verlauf der Diskussion ging es im wesentlichen um den gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hinsichtlich der Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund.

Hierbei brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Rm Schneckenburger zum Ausdruck, dass die durch OB Dr. Langemeyer
ins Leben gerufenen Initiativen durchweg begrüßenswert seien, aber diesen
Worten auch Taten folgen müssen.
Ihre Fraktion habe von daher zusammen mit der SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, durch den die Verwaltung beauftragt werden soll, zu prüfen, wie ein Antidiskriminierungsbüro oder eine vergleichbare Einrichtung konzipiert und finanziert werden könne.

Auch Rm Giese sprach sich seitens der SPD-Fraktion dafür aus, ein Antidiskrimi-nierungsbüro einzurichten, wobei es für ihn wichtig sei, das dieses Büro so strukturiert werde, das eine entsprechende Wirksamkeit dieser Einrichtung gewährleistet sei.

Darüber hinaus müsse aber jeder dazu beitragen, das sicherlich vorhandene


Diskriminierungen von Bevölkerungsgruppen in den verschiedensten Bereichen
entgegen gewirkt werde.


Nachdem sich Rm Stanko (DVU) gegen die Errichtung eines Antidiskriminie-
rungsbüros für Dortmund ausgesprochen hatte, erklärte für die CDU-Fraktion
Rm Jung, es sei sicherlich richtig, dass es Diskriminierungen im täglichen
Leben gebe, die sich im wesentlichen im privaten Bereich abspielen. Dass
man solchen Dingen entgegen wirken müsse, sei für die CDU-Fraktion selbst-
verständlich.

Nach Auffassung seiner Fraktion, so Rm Jung (CDU) weiter, könnte man diese
Probleme besser lösen, in dem man die Integrationsbemühungen verstärke, als dass man ein Antidiskriminierungsbüro einrichte, dass womöglich falsche Erwar-tungen wecke.


Abschließend erklärte Rm Münch (Bürgerliste), dass man zwar ausdrücklich
die von OB Dr. Langemeyer auf den Weg gebrachten Initiativen begrüße, je-
doch Zweifel daran habe, ob dies ausreichend genug sei.

Insofern forderte er dazu auf, mehr Finanzmittel z. B. für politische Bildung
sowie für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, um letztendlich
den Symptomen von Diskriminierungen entgegen wirken zu können.


Vor der Abstimmung erklärte OB Dr. Langemeyer hinsichtlich des Punktes 2
des o. a. Antrages von Rm Keller (Linkes Bündnis), dass seiner Meinung nach
eine Abstimmung hierüber nicht notwendig sei, da es für ihn eine Selbstver-
ständlichkeit sei, dass der jeweile Versammlungsleiter hierauf achte.


Entsprechend Punkt 1 des o. a. Antrages von Rm Keller (Linkes Bündnis) fasst
der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion mit Mehrheit gegen die
Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt erhebt die o. a. Erklärung von OB Dr. Langemeyer zu einer
Erklärung des Rates der Stadt Dortmund.


Weiterhin fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
21.09.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass der Diskriminierung von
MigrantInnen und anderen von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungs-
gruppen in Dortmund stärker als bisher entgegen gewirkt werden sollte.

Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der Erfahrungen,
die u. a. auch in Dortmund mit den vom Land NRW von 1997 – 1999 geför-
derten Antidiskriminierungsprojekten gemacht wurden, zu prüfen, wie ein
Antidiskriminierungsbüro oder eine vergleichbare Einrichtung konzipiert
und finanziert werden könnte, um dieser Aufgabe in Dortmund wirkungs-
voll nachkommen zu können.

In die konzeptionellen Vorarbeiten sollen die legitimierten VertreterInnen
von Bevölkerungsgruppen, die mit Diskriminierungstatbeständen konfron-
tiert werden, einbezogen werden.



10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"

In dem von der SPD-Fraktion erwünschten Sachstandsbericht bezüglich
der Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH machte
OB Dr. Langemeyer deutlich, dass die VEW AG in dieser Angelegenheit
nur mit der Stadt Dortmund verhandele und ansonsten mit niemand anders.

Gegenwärtig sei eine Art Dreiecksgeschäft angedacht, indem Beteiligungs-
anteile der Dortmunder Stadtwerke an der DEW auf die RWE/Neu über-
tragen werden, und im Gegenzug dafür die bisherigen VEW-Anteile an
der EDG auf die Dortmunder Stadtwerke übergehen.

Aus seiner Sicht gebe in dieser Angelegenheit keinen Grund zur Eile, da dieses Geschäft ohnehin aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 01.01.2001 abge- wickelt werden könne.



Abschließend betonte OB Dr. Langemeyer, dass er aufgrund des grundsätz-
lichen Konsenses in dieser Angelegenheit sicher sei, dass der Wille des Rates
der Stadt in dieser Angelegenheit voll und ganz erfüllt werden könne.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde daraufhin von
16.45 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -


Zust. StA 33

Seitens der CDU-Fraktion erläuterte Rm Neumann die ablehnende Haltung
seiner Fraktion hinsichtlich des geplanten Stadtbezirksmarketings. Hierbei
brachte er zum Ausdruck, dass unter anderem die diesbezüglich geweckten Erwartungen keineswegs erfüllt werden.

OB Dr. Langemeyer erinnerte anschließend daran, dass das Marketing-Konzept
für die Stadtbezirke nicht zuletzt eine Forderung der CDU-Fraktion gewesen sei.
Insofern sei für ihn die jetzt beabsichtigte Ablehnung nicht nachvollziehbar.


Im Verlauf der weiteren Diskussion signalisierten die Sprecher der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die zustimmende Haltung
ihrer Fraktionen hinsichtlich des vorliegenden Stadtbezirkmarketingkonzeptes,
da man hierin die Chance sehe, die Entwicklung der Stadtbezirke positiv vor-
anzutreiben.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt stimmt der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zu und beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes “Stadtbezirksmarketing” in der beschriebenen Form.




3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße


Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bau-abschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenauf-
wand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition
6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 10 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 3 000 000,00 DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2000
empfohlen, folgende Änderungen bei der Beschlussfassung zu berück-
sichtigen:






1. Der Beschlussvorschlag zu III. muss nunmehr wie folgt geändert
werden:

anstelle ,,... einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von
zwei Jahren ...””
muss es nun richtig heißen
,,... einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum
19.06.2002...”


2. Im Punkt 1.8 “Geltungsdauer der Veränderungssperre” muss der
zweite Absatz nunmehr wie folgt lauten:
“Im vorliegenden Fall ist jedoch gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB
auf die Zweijahresfrist der abgelaufene Zeitraum seit der Zustel-
lung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches (hier: 20.06.00)
anzurechnen. Damit läuft die Geltungsdauer der Veränderungssperre
bis zum 19.06.2002.”


3. Der Text des der Beschlussvorlage beigefügten Entwurfes einer
Satzung über eine Veränderungssperre muss in § 5 “Geltungs-
dauer” lauten:

“Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn der B-Plan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße – rechtsverbindlich ist, jedoch
spätestens am 19.06.02.”


Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
schusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Scha 119 – Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße – für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Ver-bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 19.06.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119
– Obernkirchenstraße /Gleiwitzstraße – als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt zur Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
– Oetringhauser Straße –;

II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes –Oetringhauser Straße. mit Erläuterungsbericht vom 20. Juni 2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20. Juni 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, so dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
- Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG - ) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).










3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss


Zust. StA 61


Seitens der Bürgerliste wies Rm Münch auf die ablehnende Haltung der
Bezirksvertretung Aplerbeck hinsichtlich der Anbindung der Marsbruch-
straße, die in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung enthalten
sei, hin und forderte gleichzeitig den Rat der Stadt auf, eine Beschluss-
fassung im Sinne der Empfehlung bei der Bezirksvertretung Aplerbeck herbeizuführen.


OB Dr. Langemeyer machte darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich für eine Beschlussfassung im
Sinne der vorliegenden Verwaltungsvorlage ausgesprochen und die Emp-
fehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck abgelehnt habe.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU
sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den
offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,

c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den
Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB.


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter
Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktua-
lisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Än-
derung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.


3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde


Zust. StÄ 40 u. 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49 in DO-Hörde mit Gesamtkosten von 755 000,00 DM.
Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.








3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss


Zust. StA SV Grundstücksfonds


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 einen aus Mit-gliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gebildeten Ausschuss als Werksausschuss des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” einzusetzen.

Diesem Ausschuss gehören folgende Personen an:

1. Rm Jung CDU-Fraktion
2. Rm Jostes CDU-Fraktion
3. Rm Horitzky CDU-Fraktion
4. Rm Tech SPD-Fraktion
5. Rm Berndsen SPD-Fraktion
6. Rm Brauer SPD-Fraktion
7. Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus

§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung des Sondervermögens vom 30.05.2000 ist wie folgt zu ändern:

Werksausschuss im Sinne von § 5 EigVO ist eine aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund gebildeter Ausschuss. Die Bestimmung der Mitglieder des Werksausschusses erfolgt durch den Rat der Stadt.



3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Lü 158

Zust. StA 61



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 158 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 bis 11.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 18.04.2000 dem Bebauungsplan Lü 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.



III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich erneut als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung
des B-Planes Lü 158 – Drei Morgen Nord-)

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.D


IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 158 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung
der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW
S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.2995 (GV NW S. 283).


V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158 als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Bürgerliste
vom 19.09.2000 vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, den alten geschützten Baumbestand
nördlich der Harkortstraße/südl. Fläche ehem. Hoesch-Röhrenwerke zu
erhalten.
Nachdem Rm Münch (Bürgerliste) diesen Antrag kurz begründet hatte,
sagte seitens der Verwaltung StR Sierau zu, zu prüfen, inwieweit im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten diesem Wunsch nachgekommen
werden könne.








Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit 28 Stimmen gegen 26 Stimmen den
o. a. Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 ab.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Bürgerliste folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekannt-machung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm.VO) vom
26.08.1999 (GV NW, S. 516) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Konkreti-sierung der Planzeichnung der 88. Änderung des Flächennutzungs-planes und stellt diese Änderung fest:

Die Legende des Änderungsplanes ist folgendermaßen zu ergänzen:

Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – Einkaufzentrum maximale Verkaufsfläche – 6 800 qm).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, den der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Vorlage zu ergänzen und die ergänzte Begründung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügen


3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord


Zust. StA 61

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
14.09.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich um die Flächen zu re-
duzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden,
und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse fest-
zusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (119. Än-
derung – Erdbeerfeld -);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 .Erdbeerfeld-.


IV. beschließt den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


V. Stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 – Erdbeerfeld - für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Plan-bereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffent-liche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


VI. Nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes
Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Land-schaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)




3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt die Weiterleitung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40 770,00 DM an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e.V..

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61/5


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken
Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum B-Plan Ap 202
- Verkehrsknoten am Gottesacker – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht
zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der
Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der
Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 –1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem
B-Plan Ap 202 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).





3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In N 213


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt ein-
stimmig aufgrund des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000 dem
Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

“Bei der Realisierung ist folgendes zu beachten:

Die Gestaltung der nicht bebauten Flächen erfolgt für den Artenschutz ins-
besondere von Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter.”

Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion wird außerdem die folgende Er-
gänzung einstimmig beschlossen:

“Bei einer möglichen Erweiterung des Güterverteilzentrums nach Südosten
(südlich der Linie der Deutschen Bahn AG Dortmund-Lünen) ist eine Durch-
bindung der vorhandenen Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 236 n
vorzusehen.”


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgen-
den Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungs-beschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungs-bereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.


Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III-FNA 213-1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)





hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten
Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen
teilweise zu folgen;

- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12
aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
beschließt den Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit den durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 18.08.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße – als Satzung.


Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 – Blumenacker – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 313 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW .S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.05.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.08.00 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
Hom 237 – Blumenacker – einschließlich der unter Punkt 7 der Beschluss-vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Ab. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck – West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10 600 000,00 DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4 745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10 600 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:
Finanziert bis Ende 1999 4 744 735,00 DM
Ausgaben 2000 474 700,00 DM
Ausgaben 2001 1 185 000,00 DM
Ausgaben 2002 935 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 475 000,00 DM
Ausgaben 2004 1 240 000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 545 565,00 DM


3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und
angrenzende Bereiche (REHK)


Zust. StA 61


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte man sich
darauf, über den Punkt 1 des Beschlussentwurfes noch nicht abzustimmen,
sondern diesen lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da hinsichtlich des Ent-
wurfes des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrge-
biet und angrenzende Bereiche (REHK) ein umfassender Diskussions-
prozess notwendig sei.




Unter dieser Maßgabe fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt das Gutachten als Entwurf des “Regionalen Einzelhandels-konzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK) zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zur Beratung des REHK zu.
Er beauftragt die Verwaltung, Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Anregungen und die Kritik, die im Rahmen der Beteiligung der Bürgerschaft und der Fachöffentlichkeit vorgebracht werden, aufzubereiten und den Fachausschüssen hierüber mündlich zu berichten.
Der Rat begrüßt die Absicht, die in den beteiligten Kommunen, Gebietskörperschaften und Verbänden vorgebrachten Anregungen gemeinsam auszuwerten, auf dieser Grundlage abgestimmte Beschlussvorlagen zu erarbeiten und den Räten zur Beschlussfassung vorzulegen.


3.17 Straßenbenennung des in Dorstfeld liegenden Teils der NS IX


Auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschießt, die NS IX in ihrem Verlauf im Bereich des
Stadtbezirks Innenstadt-West in “Dorstfelder Allee” zu benennen.



3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung
"Wohnungspolitik für Dortmund stärken"


Nachdem Rm Tech (SPD) bzw. Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die von ihren Fraktionen vorgelegten Anträge
kurz erläutert und für die CDU-Fraktion Rm Jung zu dieser Problematik
kurz Stellung genommen hatte, verständigte sich der Rat der Stadt da-
rauf, folgende Anträge zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen zu überweisen:





a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
18.09.2000
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in direkten Gesprächen
mit den betreffenden Wohnungsgesellschaften auf einen
sofortigen Verkaufsstopp “(Moratorium”) hinzuwirken, um
die Situation in den Verkaufsgebieten zu entschärfen.

2. Die Wohnungsverwaltung wird beauftragt, eine gesamt-
städtische Bestandsaufnahme und kritische Bewertung
der bekannten und voraussichtlichen Privatisierungsvor-
haben vorzunehmen.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche
von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie lokalen über-
regionalen Mietervertretungen Alternativen zur Einzelpriva-
tisierung zu entwickeln. Diesem Ziel soll auch eine öffent-
lich durchzuführende Anhörung von Mietervertretungen,
Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von
Wohnungsunternehmen und VertreterInnen von bürger-
schaftlichen Gruppen dienen.

4. Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Woh-
nungsgesellschaften auf, eine aktive und frühzeitige Einbe-
ziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozia-
len und städtebaulichen Qualitäten eines Siedlungsgebiets
zu erhalten. MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein
Dauerwohnrecht erhalten.

5. Der Rat spricht sich dafür aus, dass eine Nachverdichtung
vorhandener Mietergärten nur stattfindet, wenn die Mieter-
Innen ihr Einverständnis erklären und die Nachverdichtung
keine ökologische Beeinträchtigung des betreffenden Ge-
bietes und angrenzender Stadtteile bedeutet. Er fordert die
Wohnungsgesellschaften auf, entsprechend zu verfahren.


6. Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genos-
senschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen
und ggfls. ihre Realisierung zu unterstützen.




b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
19.09.2000
1. Der Rat beschließt, die kommunalen Mittel zur Spitzenfinan-
zierung bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau auch im
nächsten Jahr in einer Größenordnung von 10 Mio. DM im
Haushalt einzustellen.

Folgende Maßnahmen werden als förderfähig anerkannt:
a) Zuschüsse zum Kaufpreis für städtische Baugrund-
stücke sowohl für den Eigenheimbau von Haushalten
innerhalb der Einkommensgrenzen als auch für den
öffentlich geförderten Mietwohnungsbau

b) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die über
die gesetzlichen Vorschriften hinaus geeignet sind,
Energie einzusparen und Ressourcen zu schonen
(Solarenergie, Photovoltaik) Unterschreitung der
Niedrigbauweise, Verzicht auf Verbundbaustoffe)

c) Investive Maßnahmen zur Unterstützung gemein-
schaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, ge-
meinsame Gestaltung von Freiflächen etc.)


2. Der Rat spricht sich dafür aus, kommunale Mittel zur Spitzen-
finanzierung bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau auch für
die Förderung von Projekten zu investieren, die das soziale Mit-
einander im Wohnbereich und Wohnumfeld fördern. Dazu gehört
zum Beispiel die Entwicklung von Alternativen zur Einzelpriva-
tisierung im Wohnungsbestand. Förderfähig sind dabei sowohl
Darlehen für die Bereitstellung von notwendigem Eigenkapital
als auch Mittel für die Projektentwicklung, Beratung und Mo-
deration, um die Wirtschaftlichkeit solcher Alternativen abzu-
sichern.








c) Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2000

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale
Förderung des Wohnungsbaus durch Grundstückssubventio-
nierung und Darlehensgewährung für den Familienheimbau in
vollem Umfang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Aufbereitung von
Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauför-
derung von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen
jährlich auszugehen.

Die planungsrechtliche Unterstützung des frei finanzierten
Mietwohnungsbaus wird in vollem Umfang fortgeführt.


2. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Ein-
schränkungen fortgeführt.
Die Ergebnisse werden dem Rat der Stadt kurzfristig vor-
gelegt. Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige
“Wanderungsmotiv-Untersuchung”.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan “Wohnen”
aufzustellen und den politischen Gremien rechtzeitig vor den
Haushaltsberatungen einen Zwischenbericht vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei
der Vorlage des Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 zu
berücksichtigen


3.19 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "UFO"


In der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geforderten
Stellungnahme machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass die bisherigen
Entscheidungsabläufe bei dem Investor Sonae positiv verlaufen seien
und er daher guter Hoffnung sei, dass es letztendlich zu einer Verwirk-
lichung dieses Projektes komme.

Weiterhin erklärte er ausdrücklich, dass der städtebauliche Vertrag die
Grundlage für das weitere Verfahren sei.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf den von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hin,
dass die Stadt Dortmund u. a. durch den abgeschlossenen städtebau-
lichen Vertrag rechtlich gebunden sei. Insofern könne man auch nicht,
so wie dies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ge-
fordert werde, mit der Bahn AG über alternative Möglichkeiten zur
Erneuerung des Dortmunder Bahnhofes in Verhandlungen treten.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vertrat
Rm Mohr die Auffassung, dass seiner Ansicht nach das Projekt
“Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes” in der vor 3 1/2
Jahren beschlossenen Form zum Scheitern verurteilt sei. Insofern
bestätige sich die bereits damals vertretene Auffassung seiner
Fraktion, dass es ein großer Fehler sei, nur auf eine “Karte” zu
setzen, anstatt verschiedene Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Deshalb sei es seiner Meinung nach trotz eines existierenden städte-
baulichen Vertrages legitim, über Alternativen nachzudenken.


Für die CDU-Fraktion bzw. SPD-Fraktion sprachen sich Rm Jung und
Rm Prüsse dafür aus, aufgrund der Ankündigungen der Firma Sonae,
bis zum Jahresende eine Entscheidung herbeizuführen, wie es mit der
Bahnhofsüberbauung weitergehen solle und man von daher keine Ver-
anlassung derzeit sehe, mit der Bahn AG in neue Verhandlungen ein-
zutreten. Insofern werde man auch den diesbezüglich vorgelegten
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ablehnen.


Abschließend machte StR Sierau nochmals deutlich, dass aufgrund der
derzeit laufenden intensiven Verhandlungen mit der Firma Sonae seiner
Ansicht nach dieses Projekt so weit sei, wie es noch nie gewesen sei.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste fol-
genden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
12.09.2000 ab:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bahn AG über – von der gegen-
wärtigen Planung unabhängige – alternative Möglichkeiten zur Erneuerung
des Dortmunder Bahnhofes in Verhandlungen zu treten.

3.20 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder


Zust. StA 60


Für die Bürgerliste begründete Rm Münch den vorgelegten Antrag seiner
Gruppierung, die Preisgelder für den Jugend- bzw. Bürgerumweltpreis zu
verdoppeln. Dies würde seiner Ansicht nach nicht nur den diesbezüglichen
Anreiz vergrößern, sondern außerdem könnten diese Gelder letztendlich
in weitere Umweltprojekte fließen.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte
Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion dem Antrag der Bürgerliste
mit dem Vorbehalt, dass diese Regelung zunächst probeweise für
ein Jahr eingeführt, zustimmen könne.


Dagegen sprachen sich Rm Jung (CDU) und Rm Tech (SPD) gegen den
Vorschlag der Bürgerliste aus, da ihrer Meinung nach die derzeitigen Preis-
gelder angemessen seien.


Im weiteren Verlauf der Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt
darauf, zum jetzigen Zeitpunkt nur die Besetzung der Jury unter Beibe-
haltung der bisherigen Richtlinien zu beschließen und die von der
CDU-Fraktion und der Bürgerliste vorgelegten Änderungsvorschläge
zunächst im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu
beraten.











Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt bestellt folgende Jurymitglieder sowie deren
persönlichen Vertreter:

M i t g l i e d V e r t r e t e r

Bm Wendzinski (SPD) Bm Miksch (CDU)
Rm Jung (CDU) Rm Neumann (CDU)
Rm Jostes (CDU) Rm Zuch (CDU)
Rm Grote (CDU) Rm Horitzky (CDU)
Rm Lührs (SPD) Rm Tech (SPD)
Rm Harnisch (SPD) Rm Berndsen (SPD)
Rm Brauer (SPD) Rm Steins (SPD)
Rm Kröger-Brenner (Grüne) Rm Krüger (Grüne)
Ingo Klammer Georg Breimhorst
Dieter Büscher Thomas Quittek
Ullrich Sierau Wilhelm Grote


b) Der Rat der Stadt überweist die von der Verwaltung vorgeschlagene
Änderung der Richtlinien sowie folgende Anträge an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000

Um das überaus wichtige Engagement von Jugendlichen und der
gesamten Bürgschaft für den Natur- und Umweltschutz stärker
auch finanziell zu honorieren, möge der Rat folgendes beschließen:

Jugendumweltpreis honoriert mit 5 000,00 DM statt 2 500,00 DM
Bürgerumweltpreis honoriert wie bisher mit 20 000,00 DM
statt 10 000,00 DM wie in der Beschlussvorlage

Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000

A) § 1 Zweck
Satz 2 wird gestrichen.

B) § 4 Preisverleihung
Der Jugendumweltpreis wird wie bisher jährlich verliehen.
Die Verleihung des Bürgerumweltpreises und des Umwelt-
preises für Unternehmen, Betriebe und Institutionen erfolgt
jährlich alternierend.

C) § 5 Jury
Aus der Liste der Jurymitglieder des Umweltpreises für
Unternehmen, Betriebe und Institutionen werden die Ver-
treter der Kooperationspartner gestrichen. Stattdessen wird
ein von IHK und Handwerkskammer gemeinsam zu benennen-
der Vertreter als Jurymitglied entsandt.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Parkraumbewirtschaftung am Zoo Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Kröten - Haltung im Zoo Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Biotoptypenkartierung in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.24 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Maßnahmen gegen das Reiten im Wald"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.





3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Schildkrötenumzugsmeldepflicht beim Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.26 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung
des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die
Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigen-
tums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
zum 31. Dezember 1999

Zust. StA WBF-Do


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 5 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 553.889,54 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, den Verlust aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu tilgen.


4.2 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes


Zust. StA WBF


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen vom 13.09.2000 nimmt der Rat der Stadt
Dortmund den Sachstand zum Wirtschaftsflächenprogramm zur
Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die WBF-DO, die Flächenentwicklung
zu Punkt 2.9 Sorbenweg weitergehend zu präzisieren.

Die Flächen Sorbenweg wie auch die Teilfläche östlich Overhoffstraße
sollten insbesondere in Richtung technologieorientiertes Gewerbe ent-
wickelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, insoweit diese Vorlage
zu ergänzen.

Es bietet sich an, dass dies bis zur abschließenden Beratung im Rat
geschieht.

Die Flächenentwicklung in Richtung technologieorientiertes Gewerbe
sollte zudem die Flächen bis in den Indupark hinein, die zur Zeit für
Handel nicht benutzt werden, umfassen.


4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens


Zust. StA SVTZ


Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss bestand im Rat der Stadt Dortmund Einvernehmen, dass lediglich die Punkte 2 und 7 des Beschlussentwurfes zum
jetzigen Zeitpunkt beschlossen werden sollen, da über die anderen Punkte noch
im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung diskutiert werden müsse.



Weiterhin schlug Rm Dr. Eiteneyer (CDU) vor, im Punkt 7 des Beschlussvor-
schlages die Worte im letzten Satz “... und der Geschäftsplanung ...” zu streichen,
da aufgrund der neuesten Entwicklungen eine Überarbeitung der Geschäfts-
planung notwendig sei, und das auch hierüber nochmals im Ausschuss für
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung diskutiert werden sollte.
Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Dr. Eiteneyer fasst der Rat
der Stadt auf der Grundlage des modifizierten Beschlussvorschlages bei
Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig
folgenden Beschluss:

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des Sondervermögens fest.
Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64.432,06 DM auf
neue Rechnung vorzutragen.
Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als “Software-Factory” und beauftragt das Sondervermögen gemeinsam mit der TechnologieZentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-Do, den Umbau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5.500 TDM begrenzt. Der Rat
stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwicklung zu.


Die weiteren noch nicht beschlossenen Punkte der Verwaltungsvorlage vom
13.09.2000 werden zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Wirt-
schafts- und Beschäftigungsförderung überwiesen.













Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


5.1 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen der Bürgerliste vom 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Medizinstudenten im Praktischen Jahr bei den Städtischen Kliniken und Mietauslastung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.




Hierzu stellte Rm Reinbold (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Wieso wird PJ-Studenten kein Nachlass von 10 % bis 15 % auf
die Nutzungsentschädigung für die Personalwohnheime gewährt?”


Die Beantwortung der genannten Nachfrage soll schriftlich erfolgen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von
19.00 Uhr bis 19.10 Uhr für eine Pause unterbrochen.



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2000 mit der Bezeichnung
"Kommunales Programm 'Arbeit statt Sozialhilfe' "


Hinsichtlich der o. a. Thematik kam es – wie in den vorangegangenen
Ratssitzungen – wiederum zu einer zum Teil recht kontroversen Dis-
kussion. Hierbei verständigte sich der Rat der Stadt darauf, eine Be-
schlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
sowie des Punktes 3 der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit vom 12.09.2000 (Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) nicht herbeizuführen.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt recht-
zeitig bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.2000 eine recht-
liche und steuerliche Bewertung zu dieser Thematik vorzulegen, damit
diesbezüglich endgültig in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.00
entschieden werden kann.


Außerdem fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Punktes 1 der
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom
12.09.2000 einstimmig folgenden Beschluss:



Die Maßnahmen, die innerhalb des kommunalen ASS-Programmes bean-
tragt und im Beirat ASS beraten worden sind, werden dem Ausschuss
für Soziales, Familie und Gesundheit zur endgültigen Beschlussfassung
vorgelegt.







Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e.V., Herrn Rolf Marquardt, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.1999


Zust. StA 41


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 938 500,76 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest. Der Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgt durch die Gewinnrücklage (854.606,83 DM) bzw. wird auf neue Rechnung vorgetragen (83.893,93 DM). Die Geschäftsleitung wird entlastet.

7.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Kultur und Projekte GmbH"


Die o. a. Angelegenheit wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Rates der Stadt behandelt.


7.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch Parks"


Nachdem Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag seiner
Fraktion hinsichtlich der Zukunft des Hoesch Parks kurz erläutert hatte, be-
schloss der Rat der Stadt einstimmig, den genannten Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.09.2000 sowie die Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000 an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie an den Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
15.09.2000
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Hoesch Park
mit seinen jetzigen Funktionen als Sportstätte, Freizeit-
stätte und Grünfläche zu erhalten und aufzuwerten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, TKS anzubieten, den
Hoesch Park zu einem symbolischen Preis zu erwerben.
Das Angebot soll mit Verhandlungen über eine Beteiligung
der Thyssen-Krupp-Stahl AG an der Sanierung des Parks
und der dort vorhandenen Gebäude gekoppelt werden. Die
Sanierungsmaßnahmen erfolgen im Hinblick auf die zukünf-
tige Nutzungskonzeption.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die quali-
tative Weiterentwicklung des Hoesch Parks zu erarbeiten.

4. An den konzeptionellen Arbeiten sind der Pächter der
Hoesch Parks, der StadtSportBund Dortmund, die Be-
zirskvertretung Innenstadt-Nord, der Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Umwelt,
Stadtplanung und Wohnen, die Nutzer und Nutzerin-
nen sowie die Anwohner und Anwohnerinnen in an-
gemessener Weise zu beteiligen.

5. Das Verhandlungen mit der Thyssen Krupp Stahl AG und
die Entwickung des Konzeptes sollen die Anbindung des
Hoesch Parks in Ost-West sowie Nord-Süd-Richtung durch
neu zu schaffende Grünzugverbindungen über das Gelände
der Westfalenhütte beinhalten.


b) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000
Die Bezirksvertretung spricht sich einstimmig für den Erwerb der
Liegenschaft Hoesch Park durch die Stadt Dortmund aus.

Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, umgehend die Verwaltung
entsprechend zu beauftragen.

In Ergänzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 05.04.2000
“Konzeptentwicklung zur Um- und Neugestaltung Hoesch Park” sind
neben den zuständigen Gremien die Bezirksvertretung, der jetzige
Pächter, die NutzerInnen sowie die AnwohnerInnen in angemessener
Weise zu beteiligen.





Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Abriss der 8-klassigen Pavillonanlage der Regenborgen-Grundschule und die ersatzweise Errichtung von sieben Klassenräumen und einem Mehrzweckraum in Massivbauweise.





8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,

a) im Wege der Grundsatzentscheidung die Errichtung eines bedarfsgerechten Schulneubaues einschließlich Normalturnhalle für die Hansa-Grundschule am Standort Welkener Straße 24
b) die Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrages

c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund.





8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02


Zust. StA 40


Der Schulausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 18.09.2000 darauf
verständigt, dass die Option der BV Mengede (drei Schulzüge) so ver-
standen werden solle, dass alle baulichen und planerischen Vorkehrungen
für eine Realisierung von drei Schulzügen im Bedarfsfall getroffen werden
könne.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt beschließt

a) die Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort Do-Westerfilde, Im Odemsloh 107, zum Schuljahr 2001/02 gem. § 8 I Schulverwaltungsgesetz (SchVG)
b) als Grundsatzentscheidung die Schaffung des Raumprogramms für eine 2-zügige Realschule am Schulstandort Do-Westerfilde, Im Odemsloh 107, durch Um- und Ausbau des vorhandenen Schulraumes
c) die Erteilung eines Planungsauftrages


8.4 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"


Zu dem o. a. Tagesordnungspunkt lag ein gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vor.

Die kurze Diskussion hierüber machte deutlich, dass es eine einvernehm-
liche Haltung des Rates der Stadt diesbezüglich gebe, da letztendlich
hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Mobilität von
Kindern und Jugendlichen gewährleistet werde.


Im Verlauf der Diskussion beantragte seitens der DVU Rm Stanko, den
Begriff “Schülerticket” in “Schülerfahrkarte” zu ändern.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU
den o. a. Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.


2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion
sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
12.09.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Be-
schluss:
I. Die Stadt Dortmund bewirbt sich um Aufnahme in den ab
01.02.2000 startenden Modellversuch des VRR, ein neues
preiswertes Schülerticket zu erproben.

II. Die Stadt Dortmund garantiert dem VRR bzw. den Dortmunder
Stadtwerken, die derzeitigen Leistungen des Schulträgers für
Schülerfahrkosten während des Versuchs in gleicher Höhe bei-
zubehalten und fordert das Land auf, dies ebenfalls sicherzu-
stellen.




III. Die Stadt Dortmund begrüßt die geplanten Überlegungen zur
Verwaltungsvereinfachung im Modellversuch und stimmt den
Absichten des VRR, den Vertrieb der Schülertickets durch die
einzelnen Verkehrsbetriebe zu organisieren und die Einnahmen
direkt zu erzielen, ausdrücklich zu.

IV. Darüber hinaus unterstützt der Rat die Bemühungen des VRR,
im Anschluss an die Erprobungsphase bereits zum nächsten
Schuljahr flächendeckend ein neues, preisgünstiges Ticket für
alle Schülerinnen und Schüler einzuführen.

V. Der Rat fordert den VRR auf, in Kooperation mit den anderen
Verkehrsverbünden eine einheitliche Regelung für ein Schüler-
Innenticket in NRW anzustreben.

VI. Der Rat spricht sich dafür aus, dass ein SchülerInnenticket
von 20,00 DM angestrebt wird. Das Ticket soll zur Nutzung
im gesamten VRR-Gebiet berechtigen und rund-um-die-Uhr
gelten.

VII. Der Rat fordert das Land und den VRR auf, die Erprobungs-
phase zu nutzen, an den genannten Zielvorstellungen und
einer entsprechenden Modifizierung der Preisstruktur sowie
an einer für die Verkehrsbetriebe wirtschaftlichen Gesamt-
finanzierung des SchülerInnentickets zu arbeiten. Es dürfen
weder bei den Städten und Gemeinden, noch bei den Ver-
kehrsbetrieben zusätzliche Verluste entstehen.







8.5 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittel-
bereitstellung

Zust. StÄ 40, 65
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig, folgende gem. § 60 GO NW
von StR’in Greive und Rm Hovermann (CDU) unterzeichnete Dringlich-
keitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes
der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
mit Mehraufwendungen von 1 090 000,00 DM.

Damit betragen die Gesamtkosten 1 610 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


8.6 Schadstoffuntersuchungen in den Dortmunder Schulen


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vom 18.09.2000 vor:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen
betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein wei-
teres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und Lehrer-
Innen auszuschließen.

2. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung in
den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf
(PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde,
möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsent-
scheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB m³ von gesundheitlichen Risiken für
SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist
der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich
am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur end-
gültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Ver-
waltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung der
ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000
ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zu-
sätzlich im Haushaltsplan 2001 eingestellt.



Übereinstimmend sprachen sich in der Diskussion Rm Knieling (CDU)
und Rm Dieckneite (SPD) für einen zügigen Beginn der Sanierungs-
maßnahmen und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Etat für das
Jahr 2001, die nicht zu Lasten anderer bereits beschlossener Maßnah-
men, wie z. B. die der Hansa-Grundschule oder der Sporthalle für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule gehen dürfen, aus.


OB Dr. Langemeyer erklärte, dass auch für ihn die Sanierung der be-
lasteten Schulen höchste Priorität habe und auch aus seiner Sicht
ein sofortiges Handeln notwendig sei. Hierzu sei es jedoch seiner
Meinung nach zunächst notwendig, die Frage der Kosten sowie der
entsprechenden Finanzierung zu klären. Wenn die Kosten feststünden,
sei auch zu prüfen, ob andere Maßnahmen dafür zurückgestellt wer-
den können.

Nicht möglich sei es seiner Auffassung nach, dass man diesbezüglich
ungedeckte Blankoschecks ausstelle.


Auch StD Fehlemann vertrat die Auffassung, dass zunächst die konkreten
Kosten ermittelt und anschließend die Finanzierungsfragen geregelt werden
müssen.


Außerdem erklärte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus),
dass die Sanierungsmaßnahmen nicht aus Mittel bestritten werden dürfen,
die ohnehin den Schulen zur Verfügung stünden. Seiner Meinung nach
müssen zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen
betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein wei-
teres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und Lehrer-
Innen auszuschließen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Schadstoffsanierung in
den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf
(PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde,
möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsent-
scheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB m³ von gesundheitlichen Risiken für
SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist
der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich
am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur end-
gültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Ver-
waltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Schadstoffsanierung der
ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000
ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.
Weiterhin fasst der Rat der Stadt bei Nichtbeteiligung von OB Dr. Langemeyer
einstimmig folgenden Beschluss:

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zusätzlich
im HP 2001 eingestellt.


OB Dr. Langemeyer kündigte anschließend an, dass er den Beschluss zu
Ziffer 5 beanstanden werde. Die Verwaltung sei bei ihrem Handeln an
Recht und Gesetz gebunden und werde sich im vorliegenden Fall exakt
an die Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung halten. Danach
dürfen Maßnahmen nur dann in den Haushalt eingestellt werden, wenn
dafür die entsprechende Planung und Kostenberechnung vorliegt.

Von daher sei seiner Meinung nach der Beschluss des Rates zu Ziffer 5
rechtswidrig und auch wirkungslos. Er wolle damit dem möglichen spä-
teren Vorwurf entgegentreten, die Verwaltung führe einen vom Rat ge-
fassten Beschluss nicht aus.



Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


9.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Big Tipi"


Rm Sohn (SPD) sowie Rm Altunoglu (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
machten die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Be-
schlussvorlage Errichtung der “Erlebniswelt Fredenbaum” deutlich.

In diesem Zusammenhang erinnerten sie an folgende Forderung des Kinder-
und Jugendausschusses:

Sollten die für den Transport und Wiederaufbau erforderlichen Mittel in
Höhe von 1,5 Mio. DM nicht durch einen Sponsor bereitgestellt werden,
muss eine Finanzierung aus dem städt. Haushalt, allerdings nicht zu
Lasten jugendpolitischer und sozialpolitischer Bereiche, erfolgen.

Außerdem machten sie deutlich, dass dieses Projekt einen wesentlichen
Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord
darstellen werde.


Auf Seiten der DVU erklärte Rm Stanko, dass man dem vorliegenden
Projekt nicht zustimmen werde, da die hieraus resultierenden Kosten
für die DVU unverantwortlich hoch seien.

Außerdem beantragte er, bei einer Errichtung des “Big Tipi”, dieses mit
einer Mahntafel zu versehen, aus der deutlich werde, dass die Urein-
wohner Amerikas durch die Einwanderer und Eroberer unterdrückt und
vernichtet wurden.


Für die CDU-Fraktion begründete Rm Carl die ablehnende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage, die u. a. den Aufbau des
“Big Tipi” im Fredenbaumpark beinhaltet. Zum einen brauche man nach
Auffassung der CDU-Fraktion das “Big Tipi” nicht unbedingt, um Erleb-
nispädagogik zu praktizieren, zum anderen sei nach wie vor die Finan-
zierung dieses Projektes nicht gesichert.

Hinzu komme seiner Meinung nach, dass der gewählte Standort ver-
kehrstechnisch gesehen ungeeignet sei und dieses Projekt aufgrund
fehlender Beheizung in der kalten Jahreszeit nicht genutzt werden
könne.


Nachdem OB Dr. Langemeyer nochmals seine positive Haltung gegen-
über dem “Big Tipi” dargelegt hatte, sagte er zu, für den Fall, dass der
private Finanzierungsvorschlag nicht zustande kommen sollte, er mit-
helfen werde, diesbezüglich einen Deckungsvorschlag zu suchen.


Die Diskussion wurde letztendlich durch einen Geschäftsordnungsantrag
von Rm Giese (SPD) auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beschlossen
wurde, beendet.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses
vom 13.09.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stim-
men der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bünd-
nisses folgenden Beschluss:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss begrüßt die Entscheidung,
dass Dortmund den Zuschlag für das “Big Tipi” bekommen
hat. Er spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung des
“Big Tipi” im Fredenbaumpark und der damit verbundenen
Realisierung des pädagogischen Konzeptes aus.

2. Sollten die für den Transport und Wiederaufbau erforderlichen
Mittel in Höhe von 1,5 Mio. DM nicht durch einen Sponsor be-
reitgestellt werden, muss eine Finanzierung aus dem städtischen
Haushalt, allerdings nicht zu Lasten jugendpolitischer und so-
zialpolitischer Bereiche, erfolgen.

3. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung,
schnellstmöglich eine Ratsvorlage zu erstellen, damit die lau-
fenden Verhandlungen – u. a. mit dem Bundesjugendring – zum
Abschluss gebracht werden können.



2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 20.09.2000 fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Be-
schluss:
1. Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung die
Umsetzung der Planungen zur Errichtung der “Erlebniswelt
Fredenbaum” mit dem Aufbau von “Big Tipi” und den Neubau
einer Kinder- und Jugendeinrichtung sowie die Neugestaltung
der Außenanlagen des Abenteuer- und Bauspielplatzes Freden-
baum im Gesamtvolumen von ca. 4 Mio. DM. Dabei wird die
Verwaltung angehalten, ca. 1,5 Mio. DM Sponsorengelder ein-
zuwerben und sämtliche andere Förderprogramme auszunutzen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Deutschen Bundesjugend-
ring die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zur Übernah-
me des “Big Tipi” zu treffen.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen den
den o. a. Antrag der DVU ab.




Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 30


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

1. die erweiterte Beteiligung der Stadt Dortmund am Kommunalisierungsmodell für den Aufgabenbereich “Vergnügungssteuer” gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell (KommG) durch die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen von derzeit 360,00 DM auf 450,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses fol-
genden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Pkt. 3 des Sachverhaltes aufgeführte 1. Nachtragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 Abs. 2 GO für das Haushaltsjahr 2000.





10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG


Zust. StA 20


Nachdem Rm Reppin (CDU) den von seiner Fraktion zu den Tagesordnungs-
punkten 10.3 sowie 10.4 gestellten Anträge kurz begründet hatte, fasste
der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:




1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Aufsicht über die
neu zu gründende Gesellschaft auf Seiten der DEW auch durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW ausgeübt wird.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW), der Übernahme von 50 % des Stammkapitals an der neu zu gründenden Wasserwerke Westfalen GmbH mit Sitz in Dortmund durch DEW zuzustimmen. DEW ist berechtigt, einen Anteil in Höhe von 10 % des Stammkapitals zur Beteiligung weiterer kommunaler Partner zu veräußern.
b) Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund den städt. ertreter in der Gesellschafterversammlung der DEW, der Übernahme von 40 % des Stammkapitals der neu zu gründenden Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen durch die neu gegründete Wasserwerke Westfalen GmbH zuzustimmen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sowie
Rm Monegel (CDU) nicht teil.





10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der VEW Energie AG


Zust. StA 20




Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Aufsicht über die
neu zu gründende Gesellschaft auf Seiten der DEW auch durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW ausgeübt wird.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW), der Übernahme von 50 % des Stammkapitals an der neu zu gründenden Kraftwerksgesellschaft Wärme- und Stromerzeugung Dortmund GmbH durch DEW zuzustimmen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sowie
Rm Monegel (CDU) nicht teil.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund


Zust. StA dosys


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 1999 in Höhe von 5.516.135,34 DM und der Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 43.927,95 DM werden an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.


10.6 Beteiligungsbericht 1999/2000


Zust: StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht 1999/2000 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.


10.7 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"


Die Stellungnahme der Verwaltung zur o. g. Anfrage lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.


10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"


Der o. a. Punkt wurde bereits nach dem TOP 2.1 behandelt.


10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen 'Grundstücksverkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer' "


Der o. a. Punkt wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der
Stadt behandelt.









10.10 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des “größten
Weihnachtsbaumes” 2000 in der City


Zust. StA 03


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab seitens der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Unger folgendes Gedicht zu
Protokoll:

“Drei Jahre ist es nun schon her,
als ich erzählte neue Mär‘ –
von einem Platz in dieser Stadt,
der einen Bau verloren hat!
Der “Günna” wollte ihn dort haben
und seinen Blick an jedem laben –
der sollte sein das größte Bäumchen
im weihnachtsweiten Weltenräumchen.
Nun ist der “Günna” jetzt in Rente,
ich wollt’s erst halten für ne Ente,
dass Baum zu Baum ineinandergesteckt
sich dieses Jahr wieder gen Himmel reckt.
Ich sag‘ alle Jahre wieder,
schlagt doch mal die Augen nieder,
und schaut wo in dieser Stadt
solch‘ Geld noch Verwendung hat.
Mit einem schönen Baum,
nem kleinen auf unserem Weihnachtsmarkt, dem Feinen,
wird es weihnachtlich genug
ohne diesen Bäumespuk!”


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des “größten Weihnachtsbaumes”
2000 in Höhe von 175 000,00 DM zu.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereit-
zustellen.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates
der Stadt Dortmund vom 06.07.1995


Zust. StA 32


Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Neumann die ablehnende Haltung
seiner Fraktion hinsichtlich der stationären und mobilen Verkehrsüberwachung.

Zum einen habe sich das Verkehrsverhalten der Autofahrer, was auch aus Er-
fahrungen anderer Städte deutlich werde, positiv verändert, zum anderen
hätte man das bereits vorhandene Personal viel besser an tatsächlichen Ge-
fahrenpunkten, wie beispielsweise Schulen, einsetzen können, anstatt hier-
für neue Stellen zu schaffen.


Nachdem StR’in Greive ausdrücklich den Ausführungen von
Rm Neumann (CDU) widersprochen hatte, erklärte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner,
dass ihrer Meinung nach die diesbezügliche Haltung der
CDU-Fraktion bedauerlich sei, da es letztendlich um die Verkehrs-
sicherheit beispielsweise von Kindern oder älterer Menschen gehe.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund


Zust. StA 33



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein Call Center in der beschriebenen Form einzurichten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.


11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"


Zust. StA 01


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der “Richtlinien zur Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund” mit Wirkung zum 01.01.2001.


11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 18 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehren-amtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.


11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen


Zust. StA 30



Seitens der DVU beantragte Rm Stanko, die o. a. Angelegenheit von der
Tagesordnung abzusetzen bzw. zu vertagen, da die beiden der DVU zu-
stehenden Vorschläge auf der nun vorliegenden Liste nicht berücksichtigt
worden seien.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
DVU den o. a. Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 138 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.


11.6 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder für den Beirat der
Justizvollzugsanstalt Dortmund:

1. Herr Champignon (MdL)
2. Rm Liedschulte (CDU)
3. Rm Weyer (SPD)
4. Herr Siegfried Stange (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
5. Herr Schickentanz (AA Dortmund)
6. Frau Schmidt (Handwerkskammer)
7. Herr Güclü (Ausländerbeirat)


11.7 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft
Lokaler Rundfunk e. V."


Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Herrn Prof. Ullrich Pätzold

als Mitglied der “Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Dortmund e. V.”.





11.8 Umbesetzungen in Gremien
a Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.08.2000
b Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.08.2000


a) Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 21.08.2000 beschließt der Rat der Stadt einstimmig
folgende Umbesetzungen in Gremien:
1. Anstelle von Sebastian Rüttgers wird

Rm Wolfram Frebel

Mitglied des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden.


2. Anstelle von Sebastian Rüttgers wird

Rm Wolfram Frebel

Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.


3. Herr Rm Wolfram Frebelübernimmt anstelle von
Herrn Sebastian Rüttgers die Funktion des stellv.
Mitgliedes in den übrigen Ausschüssen.



b) Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 12.09.2000
beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in
Gremien:

Nachfolge Detlef Bogdahn

Mitgliedschaft Rm Garcia im Schulausschuss

Mitgliedschaft Rm Kräft im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Rechnungsprüfungsausschuss

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Wahlprüfungsausschuss

Mitgliedschaft Rm Steins im AR Westfalenhallen

Mitgliedschaft Rm Garcia im Polizeibeirat



Sonstige Gremien

Stv. Mitgliedschaft Rm Jörder im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Kinder- und Jugendausschuss
für Rm Fischer

Mitgliedschaft Rm Mielicki im AR Kultur- und Projekte für Rm Steins

Beratende Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausländerbeirat für Rm Kräft

Stv. Mitgliedschaft Rm Mielicki im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen

Mitgliedschaft Rm Fischer im Kinder- und Jugendausschuss für
Rm Brauer

Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden für Rm Fischer


11.9 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen folgende 15 Beisitzer/innen der obersten Dienstbehörde:
Herrn Fehlemann - Stadtdirektor
Herrn Pehlke - Kämmerer
Frau Greive - Beigeordnete
Herrn Stüdemann - Beigeordneter
Herrn Pogadl - Beigeordneter
Herrn Sierau - Beigeordneter
Herrn Dr. Küpper - Geschäftsführer WBF-Do
Herrn Langguth – Geschäftsführer Eigenbetrieb “Dortmunder Systemhaus”
Herrn Schiek – Amtsleiter Personalamt
Herrn Oesterling – stellv. Amtsleiter Personalamt
Herrn Scheer – Verwaltungsleiter Eigenbetrieb “Theater Dortmund”
Herrn Kuttig – stellv. Verwaltungsleiter Eigenbetrieb “Theater Dortmund”
Herrn Eichler – Geschäftsführer Eigenbetrieb “Kulturbetriebe Dortmund”
Herrn Moeske – stellv. Geschäftsführer Eigenbetrieb “Kulturbetriebe Dortmund”
Herrn Flick – Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der Städt. Kliniken

2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von


Herrn Heinz-Ulrich Hoffmann
zum Vorsitzenden der Einigungsstelle und

Herrn Dr. Jürgen Brand

zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle.

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzern/Beisitzerinnen für evtl. anzuberaumende Einigungsstellensitzungen zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer/innen und ihre Vertreter/innen aus dem Kreis der vom Rat Bestellten direkt zu benennen.


11.10 Anfrage der F.D.P. vom 31.08.2000 mit der Bezeichnung
"Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.





Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Stratenwerth (FDP), wieso die im Rat
der Stadt vertretenen Parteien, die Fraktionsstatus haben, eine Darstel-
lungsmöglichkeit bei dem Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger
erhalten haben, erklärte StR’in Greive, dass aufgrund der eingegangen
Anmeldungen die räumlichen Kapazitäten beschränkt gewesen seien und
man von daher nur den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen eine Dar-
stellungsmöglichkeit geben konnte.

Dass die tatsächliche Anzahl der Gäste geringer war, konnte man zum
damaligen Zeitpunkt nicht absehen.


11.11 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen des Linken Bündnisses
vom 14.05./20.06.2000 mit der Bezeichnung "Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


11.12 Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände


Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt für die Verbandsversammlungen der Abwasserverbände, Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband, die Ratsmitglieder bzw. Vertreter der Verwaltung der Stadt Dortmund als städtische Delegierte.

Als Delegierte für die Emschergenossenschaftsversammlung sind 15 Personen zu benennen (drei Delegierte mehr als bisher):

1. Rm Adomeit CDU-Fraktion
2. Rm Krause CDU-Fraktion
3. Rm Gierok CDU-Fraktion
4. Rm Middendorf CDU-Fraktion
5. Rm Lührs SPD-Fraktion
6. Rm Schnittger SPD-Fraktion
7. Rm Ollech SPD-Fraktion
8. Rm Mielicki SPD-Fraktion
9. Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/D. G. i. R.
10. StD Klaus Fehlemann
11. Ltd.StBD Hubert Keune
12. Ltd.StVD Friederich Buchbender
13. StOBR Thomas Stoffers
14. Std.StBD Wihlem Grote
15. VA Friedrich Wilhelm Baumeister

Als Delegierte für die Lippeverbandsversammlung sind 15 Personen zu benennen (zwei Delegierte mehr als bisher).

1. Rm Offermann CDU-Fraktion
2. Rm Uhrmann CDU-Fraktion
3. Rm Euchler CDU-Fraktion
4. Rm Jostes CDU-Fraktion
5. Rm Berndsen SPD-Fraktion
6. Rm Giese SPD-Fraktion
7. Rm Siemund SPD-Fraktion
8. Rm Sohn SPD-Fraktion
9. Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/D. G. i. R.
10. StD Klaus Fehlemann
11. Ltd.StBD Hubert Keune
12. Ltd.StVD Friederich Buchbender
13. StOBR Thomas Stoffers
14. Ltd.StBD Wihlem Grote
15. VA Friedrich Wilhelm Baumeister


11.13 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999

Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates bis zum 30.09.1999 zur Kenntnis. Im übrigen stimmt der Rat den Verfahrensvorschlägen der Verwaltung (Ziffer 5 und 6) zur zukünftigen Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zu.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.50 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r C a r l
Ratsmitglied






F e u l e r
Schriftführer


01 Dortmund, 17.10.00
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 21. September 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1






Laut Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
75 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm Miksch CDU
Bm Wendzinski SPD

Rm Daskalakis CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU

Rm Kräft SPD

Rm Krüger Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus







Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StOVR Weber
StVR Feuler




T a g e s o r d n u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 15.06.2000

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 a " Fremde sind Freunde " Erklärung von OB Dr. Langemeyer

2.1 b Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund"

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke


- Stadtbezirksmarketing -

3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzunsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Lü 158

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)

3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In N 213

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und
angrenzende Bereiche (REHK)

3.17 Straßenbenennung des in Dorstfeld liegenden Teils der NS IX

3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung
"Wohnungspolitik für Dortmund stärken"

3.19 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "UFO"

3.20 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Parkraumbewirtschaftung am Zoo Dortmund"


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Kröten - Haltung im Zoo Dortmund"

3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Biotoptypenkartierung in Dortmund"

3.24 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Maßnahmen gegen das Reiten im Wald"

3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Schildkrötenumzugsmeldepflicht beim Umweltamt"


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
zum 31. Dezember 1999

4.2 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens


5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Medizinstudenten im Praktischen
Jahr bei den Städtischen Kliniken und Mietauslastung der Wohnheime
der Städtischen Kliniken"

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2000 mit der Bezeichnung


"Kommunales Programm 'Arbeit statt Sozialhilfe' "






7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.1999

7.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Kultur und Projekte GmbH"

7.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch Parks"



8. Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

8.2 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort ^
DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

8.4 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"



9. Kinder und Jugend

9.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Big Tipi"



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000


10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999
des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

10.6 Beteiligungsbericht 1999/2000

10.7 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"

10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"

10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen 'Grundstücks-
verkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer' "



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates
der Stadt Dortmund vom 06.07.1995

11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

11.6 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

11.7 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft
Lokaler Rundfunk e. V."

11.8 Umbesetzungen in Gremien
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.08.2000
b) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.08.2000

11.9 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen

11.10 Anfrage der F.D.P. vom 31.08.2000 mit der Bezeichnung
"Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger"

11.11 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen des Linken Bündnisses
vom 14.05./20.06.2000 mit der Bezeichnung "Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"

11.12 Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände

11.13 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der
Stadt fest.




Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Carl (CDU) benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 GO NRW hin
und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.










1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.26 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des S traßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
8.5 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 Do-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung / Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung –
8.6 Schadstoffuntersuchungen in den Dortmunder Schulen
10.10 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des “größten W eihnachtsbaumes” 2000 in der City

erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich auf Vorschlag des Ältestenrates der Rat der Stadt darauf, die Behandlung des Tagesordnungspunktes

10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.000 mit der Bezeichnung “Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH”

vorzuziehen und diesen vor der Hauptgruppe 3 – Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – zu behandeln.


Außerdem bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, dass der Tagesordnungspunkt
10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.00 mit der Bezeichnung “ Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen “Grundstücks-
verkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer”

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zusammen mit dem Tagesordnungspunkt
4.12 behandelt werden soll.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.06.2000

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 15.06.00.

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass Herr Lucio Garcia für das verstorbene Ratsmitglied Detlef Bogdahn für die SPD-Fraktion in den Rat der


Stadt nachrücken wird.

Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Sebastian Rüttgers, Herr Wolfram Frebel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus benannt wurde.


Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Herr Frebel bzw. Herr Garcia von OB Dr. Langemeyer in ihr Amt als Ratsmitglied eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Zu Ziffer 2

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 a " Fremde sind Freunde " Erklärung von OB Dr. Langemeyer

2.1 b Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund"

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen des Rates,
meine Damen und Herren,
wie Sie wissen hatte ich am 07. September zu einem Runden Tisch eingeladen, um die vom BVB gestartete Aktion “Fremde sind Freunde” aufzugreifen.
Dieser Termin war eine Auftaktveranstaltung, bei der rd. 50 Vertreter von Organisationen und Initiativen beraten haben, wie ein Netzwerk gegen rechte Gewalt und Ausländerfeindlichkeit geknüpft werden kann.
Bevor ich zu den Ereignissen komme, möchte ich auf zwei besondere Aspekte hinweisen:
- Die Ursprungsinitiative ging nicht von der Stadt aus, sondern vom BVB. Das ist wichtig, weil nachhaltige Änderungen nur möglich sind, wenn die Bürger aktiv an diesen Themen mitwirken. Die Stadt und die großen Organisationen, zu denen ich natürlich auch die Parteien zähle, können unterstützend wirken; sie können Aktionen und Initiativen anstoßen. Die eigentliche Arbeit müssen aber die Bürger leisten, wenn sie zu Erfolgen führen soll.
Deshalb war es so wichtig, dass ein Verein wie der BVB, der hunderttausende Menschen erreicht, diese Aktion zu seiner eigenen machte.
Hier wurde eine Initiative aus dem Kreis der Bürgerschaft gestartet, die sich an die Bürger richtet. Dieser Ansatzpunkt ist ganz wesentlich.
- Zum anderen ist diese Initiative durch die Teilnahme des Kreises Unna stadtübergreifend. Das ist erstmals so.
Eine stadtübergreifende Aktion hat mehr Gewicht, ist öffentlichkeitswirksamer und erreicht einen größeren Personenkreis.
Außerdem ist sie eine Antwort auf rechte Gruppierungen, die ebenfalls stadtübergreifend agieren.
Alle Teilnehmer der Veranstaltung, meine Damen und Herren, waren sich darüber einig, dass es nicht Aufgabe der Runde sein sollte, die Reihe der Resolutionen und Betroffenheitserklärungen zu verlängern. Praktische Arbeit steht im Mittelpunkt. Das erwarten die Menschen von uns.
Es geht nach einhelliger Auffassung darum, Aktivitäten kennen zu lernen und an-zuregen, Multiplikatoren anzusprechen, über Aktionen zu informieren – auch um Doppelarbeit zu vermeiden – und die notwendige Kontinuität der Arbeit zu sichern. Besonders gefreut habe ich mich über die deutliche Gemeinsamkeit aller demokratischen Parteien im Umgang mit diesem Thema.
Im Nachhinein haben einige Organisationen und Gruppen bemängelt, dass sie nicht zur Veranstaltung am 7. September eingeladen wurden.

Hierzu erkläre ich ausdrücklich: Jeder ist zur Mitarbeit willkommen.
Der Runde Tisch am 7. September war ein Auftakt. Deshalb war eine Begrenzung auf einen Kreis von immerhin 50 Personen vertretbar. Es ging darum, funktions-fähige Strukturen zu verabreden, die nun für die Zusammenarbeit mit allen Aktiven genutzt werden können.

Ich will ein Wort zur Zusammenarbeit im Rahmen dieser Aktion sagen:
Mit diesem Thema befasst sich eine breite Palette von Organisationen, Initiativen und Gruppen. Und genauso breit und vielfältig ist das Meinungsspektrum. Hiermit müssen wir umgehen. Was zählt ist das gemeinsame Ziel, nicht die Diskussion über Detailfragen und die permanente Analyse, ob Aktionen unter Berücksichtigung aller möglichen Teilaspekte in der optimalsten Art und Weise durchgeführt wurden.
Wir wollen die Vielfalt der Menschen. Deshalb müssen wir auch die Vielfalt der Meinungen akzeptieren.

Ich will über die Ergebnisse sprechen:
1. Alle Beteiligten haben ihre Mitwirkung zugesagt und werden ihre Aktionen mit dem Runden Tisch koordinieren.
Sie reichen von den Aktivitäten der Kirchen, über die Gewerkschaften, die Wohlfahrtsverbände, den Stadtsportbund, die Parteien, die Kammern bis hin zu den Medien.
Beispielsweise haben die Ruhr-Nachrichten nicht nur intensive Berichter-stattung zugesagt, sondern auch eine ganze Anzeigenseite im Wert von 20.000,00 DM, die Gruppierungen nach ihren Vorstellungen gestalten können.
Die Künstlerinnen und Künstler des Theaters Dortmund werden genauso für Aktionen zur Verfügung stehen wie das Jugendamt mit seinen vielfältigen Möglichkeiten und Einrichtungen.


2. Das Ergebnis des Runden Tisches am 7. September und die laufenden und geplanten Aktionen werden im Internet abrufbar sein. Die Internet-Adresse lautet: http://www.dortmund.de..
3. Zum Programm des Landes Nordrhein-Westfalen “Kommunen gegen Rechtsextremismus”, aus dem den Städten und Gemeinden pro Einwohner 1,00 DM für Projekte und Aktionen zur Verfügung gestellt wird, werden Dortmunder Aktivitäten angemeldet. Dies beantwortet die beim Runden Tisch oft gestellten Frage nach finanzieller Unterstützung. Mit der Frage, welche Projekte gefördert werden, sollte sich der Ältestenrat befassen.

4. Alle Beteiligten waren sich in dem Punkt einig, dass die konkrete Projektarbeit im Vordergrund stehen muss.
Aber genauso wird die Gesamtaktion Symbole und von Zeit zur Zeit emo-tionale Höhepunkte brauchen; beispielsweise Konzerte oder andere Groß-veranstaltungen. Auf diese Weise bleibt das Thema auch für nicht oder noch nicht engagierte Bevölkerungskreise aktuell. Solche Veranstaltungen können Anstoß zur Beteiligung sein.
Der von der Ev. und Kath. Kirche geplante Aktionssonntag, der sich an 64 katholische und 55 evangelische Kirchengemeinden richtet, liegt auf dieser Linie.
5. Die Teilnehmer der Veranstaltung vom 7. September haben verabredet, sich Ende des Jahres oder Anfang 2001 erneut zu treffen, um den Verlauf der bisherigen Aktion zu bewerten und die weitere Arbeit zu planen.
Dann werden auch diejenigen beteiligt sein, die beim ersten Treffen nicht berücksichtigt wurden oder sich neu in die Arbeit eingeklinkt haben.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einige Aspekte hervorheben:

- Ich halte es für sehr wesentlich, dass sich die Akteure des Runden Tisches nicht allein als eine “Aktion gegen Rechts” verstehen. Sie sind Träger einer positiven Stimmung in der Bürgerschaft, die sich für Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt einsetzen.
Die Definition positiver Ziele beflügelt die Arbeit und macht Erfolge leichter erreichbar.

- Die Arbeit, meine Damen und Herren, darf aber nicht allein draußen ein-setzen. Wir müssen genauso im eigenen Hause beginnen. Beispielsweise müssen wir prüfen, ob Verwaltungssprache und der Umgang in den Ämtern der Verwaltung tatsächlich dem entspricht, was wir und alle Dortmunderinnen und Dortmunder von einem vernünftigen und fairen Umgang miteinander erwarten.
- Ich habe gestern – und ich gehe davon aus, dass Sie meine Auffassung teilen – dem Herrn Polizeipräsidenten einen Brief geschrieben, in dem ich
ihn darum bitte, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den für den 21. Oktober angekündigten Aufmarsch der bundesweiten rechtsextremen Szene in Dortmund zu verbieten.
Die Ermordung der Polizeibeamtin und der beiden Polizeibeamten im Juni dieses Jahres durch einen Täter, der der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist, hat die Dortmunder Bevölkerung bestürzt und erschüttert.
Durch die zahlreichen Aktivitäten, zu denen ich auch den Runden Tisch zähle, haben die Menschen unserer Stadt ihre ablehnende Haltung gegenüber Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ganz klar zum Ausdruck gebracht.

Wir dürfen nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Dortmund zum Aufmarschplatz der Rechtsextremen wird, dass dadurch ein verzerrendes Bild unserer Stadt und ein falscher Eindruck vom Geist der Menschen in Dortmund entsteht.
Rechtsextreme haben in Dortmund keine Basis. Und sie dürfen deshalb auch keinen Platz in dieser Stadt haben.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass diejenigen, die unseren demokratischen Staat ablehnen und einen anderen Staat wollen, alle Mittel, die ihnen unser Staat auf rechtlicher Ebene einräumt, ausschöpfen, um ihre Absicht durchzusetzen.
Gerade deshalb ist es notwendig, dass alle Demokraten so früh wie möglich ihre Stimme erheben, ihre ablehnende Haltung klar zum Ausdruck bringen und sich unmissverständlich von Versuchen distanzieren, unsere Stadt zum Agitationsfeld rechtsextremen Ungeistes zu machen.


Und, meine Damen und Herren, zum Schluss ein Hinweis auch nach der Debatte jetzt gerade im Ältestenrat. Es gibt bereits Aktivitäten in dieser Stadt, wie beispielsweise den Vorschlag, eine Menschenkette um die Verlagshäu-ser am 21.10.00 zu organisieren. Eine solche Aktion ist zu begrüßen. Ich denke aber auch wir selber haben Anlass hier Flagge zu zeigen. Und deshalb habe ich vorgeschlagen und habe bei denen im Rat vertretenen Fraktionen Zustimmung gefunden, dass wir am 21. Oktober hier auf dem Friedensplatz vor dem Rathaus eine Aktion veranstalten, die genau in die Philosophie des Konzeptes “Fremde sind Freunde” hineinpasst und ein klares Dortmunder Signal sein kann das klar macht, wo die Dortmunderinnen und Dortmunder wirklich stehen. Vielen Dank.

In der nachfolgenden Diskussion stellt Rm Branghofer den kontroversen Standpunkt der DVU hinsichtlich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern dar.

In einer persönlichen Bemerkung erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer, dass seiner Auffassung nach alle Dortmunderinnen und Dortmunder froh darüber seien, dass sie mit 78.000 Menschen in Dortmund gut zusammenleben, die zufälligerweise einen ausländischen Pass haben. Ohne diese Menschen wäre Dortmund nicht das, was es tatsächlich sei.

Er selbst sei, so OB Dr. Langemeyer weiter, in einer Familie mit einer Mutter, die keinen deutschen Pass habe, groß geworden. Er sei stolz darauf, in einer solchen Familie aufgewachsen zu sein.

Weiterhin stellte für das Linke Bündnis Rm Keller folgenden Antrag:

1. Abstimmung über die vorgenannte Erklärung von OB Dr. Langemeyer, damit diese den Charakter eines Ratsbeschlusses habe.


2. Unterbindung von neonazistischen und rassistischen Parolen in den Sitzungen des Rates und seiner Gremien.
Im weiteren Verlauf der Diskussion ging es im wesentlichen um den gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hinsichtlich der Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros für Dortmund.

Hierbei brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Rm Schneckenburger zum Ausdruck, dass die durch OB Dr. Langemeyer
ins Leben gerufenen Initiativen durchweg begrüßenswert seien, aber diesen
Worten auch Taten folgen müssen.
Ihre Fraktion habe von daher zusammen mit der SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, durch den die Verwaltung beauftragt werden soll, zu prüfen, wie ein Antidiskriminierungsbüro oder eine vergleichbare Einrichtung konzipiert und finanziert werden könne.

Auch Rm Giese sprach sich seitens der SPD-Fraktion dafür aus, ein Antidiskrimi-nierungsbüro einzurichten, wobei es für ihn wichtig sei, das dieses Büro so strukturiert werde, das eine entsprechende Wirksamkeit dieser Einrichtung gewährleistet sei.

Darüber hinaus müsse aber jeder dazu beitragen, das sicherlich vorhandene


Diskriminierungen von Bevölkerungsgruppen in den verschiedensten Bereichen
entgegen gewirkt werde.


Nachdem sich Rm Stanko (DVU) gegen die Errichtung eines Antidiskriminie-
rungsbüros für Dortmund ausgesprochen hatte, erklärte für die CDU-Fraktion
Rm Jung, es sei sicherlich richtig, dass es Diskriminierungen im täglichen
Leben gebe, die sich im wesentlichen im privaten Bereich abspielen. Dass
man solchen Dingen entgegen wirken müsse, sei für die CDU-Fraktion selbst-
verständlich.

Nach Auffassung seiner Fraktion, so Rm Jung (CDU) weiter, könnte man diese
Probleme besser lösen, in dem man die Integrationsbemühungen verstärke, als dass man ein Antidiskriminierungsbüro einrichte, dass womöglich falsche Erwar-tungen wecke.


Abschließend erklärte Rm Münch (Bürgerliste), dass man zwar ausdrücklich
die von OB Dr. Langemeyer auf den Weg gebrachten Initiativen begrüße, je-
doch Zweifel daran habe, ob dies ausreichend genug sei.

Insofern forderte er dazu auf, mehr Finanzmittel z. B. für politische Bildung
sowie für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, um letztendlich
den Symptomen von Diskriminierungen entgegen wirken zu können.


Vor der Abstimmung erklärte OB Dr. Langemeyer hinsichtlich des Punktes 2
des o. a. Antrages von Rm Keller (Linkes Bündnis), dass seiner Meinung nach
eine Abstimmung hierüber nicht notwendig sei, da es für ihn eine Selbstver-
ständlichkeit sei, dass der jeweile Versammlungsleiter hierauf achte.


Entsprechend Punkt 1 des o. a. Antrages von Rm Keller (Linkes Bündnis) fasst
der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion mit Mehrheit gegen die
Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt erhebt die o. a. Erklärung von OB Dr. Langemeyer zu einer
Erklärung des Rates der Stadt Dortmund.


Weiterhin fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
21.09.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass der Diskriminierung von
MigrantInnen und anderen von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungs-
gruppen in Dortmund stärker als bisher entgegen gewirkt werden sollte.

Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der Erfahrungen,
die u. a. auch in Dortmund mit den vom Land NRW von 1997 – 1999 geför-
derten Antidiskriminierungsprojekten gemacht wurden, zu prüfen, wie ein
Antidiskriminierungsbüro oder eine vergleichbare Einrichtung konzipiert
und finanziert werden könnte, um dieser Aufgabe in Dortmund wirkungs-
voll nachkommen zu können.

In die konzeptionellen Vorarbeiten sollen die legitimierten VertreterInnen
von Bevölkerungsgruppen, die mit Diskriminierungstatbeständen konfron-
tiert werden, einbezogen werden.



10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"

In dem von der SPD-Fraktion erwünschten Sachstandsbericht bezüglich
der Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH machte
OB Dr. Langemeyer deutlich, dass die VEW AG in dieser Angelegenheit
nur mit der Stadt Dortmund verhandele und ansonsten mit niemand anders.

Gegenwärtig sei eine Art Dreiecksgeschäft angedacht, indem Beteiligungs-
anteile der Dortmunder Stadtwerke an der DEW auf die RWE/Neu über-
tragen werden, und im Gegenzug dafür die bisherigen VEW-Anteile an
der EDG auf die Dortmunder Stadtwerke übergehen.

Aus seiner Sicht gebe in dieser Angelegenheit keinen Grund zur Eile, da dieses Geschäft ohnehin aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 01.01.2001 abge- wickelt werden könne.



Abschließend betonte OB Dr. Langemeyer, dass er aufgrund des grundsätz-
lichen Konsenses in dieser Angelegenheit sicher sei, dass der Wille des Rates
der Stadt in dieser Angelegenheit voll und ganz erfüllt werden könne.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde daraufhin von
16.45 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -


Zust. StA 33

Seitens der CDU-Fraktion erläuterte Rm Neumann die ablehnende Haltung
seiner Fraktion hinsichtlich des geplanten Stadtbezirksmarketings. Hierbei
brachte er zum Ausdruck, dass unter anderem die diesbezüglich geweckten Erwartungen keineswegs erfüllt werden.

OB Dr. Langemeyer erinnerte anschließend daran, dass das Marketing-Konzept
für die Stadtbezirke nicht zuletzt eine Forderung der CDU-Fraktion gewesen sei.
Insofern sei für ihn die jetzt beabsichtigte Ablehnung nicht nachvollziehbar.


Im Verlauf der weiteren Diskussion signalisierten die Sprecher der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die zustimmende Haltung
ihrer Fraktionen hinsichtlich des vorliegenden Stadtbezirkmarketingkonzeptes,
da man hierin die Chance sehe, die Entwicklung der Stadtbezirke positiv vor-
anzutreiben.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt stimmt der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zu und beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes “Stadtbezirksmarketing” in der beschriebenen Form.




3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße


Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bau-abschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenauf-
wand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition
6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 10 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 3 000 000,00 DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2000
empfohlen, folgende Änderungen bei der Beschlussfassung zu berück-
sichtigen:






1. Der Beschlussvorschlag zu III. muss nunmehr wie folgt geändert
werden:

anstelle ,,... einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von
zwei Jahren ...””
muss es nun richtig heißen
,,... einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum
19.06.2002...”


2. Im Punkt 1.8 “Geltungsdauer der Veränderungssperre” muss der
zweite Absatz nunmehr wie folgt lauten:
“Im vorliegenden Fall ist jedoch gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB
auf die Zweijahresfrist der abgelaufene Zeitraum seit der Zustel-
lung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches (hier: 20.06.00)
anzurechnen. Damit läuft die Geltungsdauer der Veränderungssperre
bis zum 19.06.2002.”


3. Der Text des der Beschlussvorlage beigefügten Entwurfes einer
Satzung über eine Veränderungssperre muss in § 5 “Geltungs-
dauer” lauten:

“Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn der B-Plan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße – rechtsverbindlich ist, jedoch
spätestens am 19.06.02.”


Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
schusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Scha 119 – Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße – für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Ver-bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 19.06.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119
– Obernkirchenstraße /Gleiwitzstraße – als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt zur Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
– Oetringhauser Straße –;

II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes –Oetringhauser Straße. mit Erläuterungsbericht vom 20. Juni 2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20. Juni 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, so dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
- Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG - ) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).










3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss


Zust. StA 61


Seitens der Bürgerliste wies Rm Münch auf die ablehnende Haltung der
Bezirksvertretung Aplerbeck hinsichtlich der Anbindung der Marsbruch-
straße, die in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung enthalten
sei, hin und forderte gleichzeitig den Rat der Stadt auf, eine Beschluss-
fassung im Sinne der Empfehlung bei der Bezirksvertretung Aplerbeck herbeizuführen.


OB Dr. Langemeyer machte darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich für eine Beschlussfassung im
Sinne der vorliegenden Verwaltungsvorlage ausgesprochen und die Emp-
fehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck abgelehnt habe.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU
sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den
offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,

c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den
Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB.


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter
Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktua-
lisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Än-
derung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.


3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde


Zust. StÄ 40 u. 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49 in DO-Hörde mit Gesamtkosten von 755 000,00 DM.
Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.








3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss


Zust. StA SV Grundstücksfonds


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 einen aus Mit-gliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gebildeten Ausschuss als Werksausschuss des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” einzusetzen.

Diesem Ausschuss gehören folgende Personen an:

1. Rm Jung CDU-Fraktion
2. Rm Jostes CDU-Fraktion
3. Rm Horitzky CDU-Fraktion
4. Rm Tech SPD-Fraktion
5. Rm Berndsen SPD-Fraktion
6. Rm Brauer SPD-Fraktion
7. Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus

§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung des Sondervermögens vom 30.05.2000 ist wie folgt zu ändern:

Werksausschuss im Sinne von § 5 EigVO ist eine aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund gebildeter Ausschuss. Die Bestimmung der Mitglieder des Werksausschusses erfolgt durch den Rat der Stadt.



3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Lü 158

Zust. StA 61



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 158 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 bis 11.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 18.04.2000 dem Bebauungsplan Lü 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.



III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich erneut als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung
des B-Planes Lü 158 – Drei Morgen Nord-)

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.D


IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 158 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung
der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW
S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.2995 (GV NW S. 283).


V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158 als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Bürgerliste
vom 19.09.2000 vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, den alten geschützten Baumbestand
nördlich der Harkortstraße/südl. Fläche ehem. Hoesch-Röhrenwerke zu
erhalten.
Nachdem Rm Münch (Bürgerliste) diesen Antrag kurz begründet hatte,
sagte seitens der Verwaltung StR Sierau zu, zu prüfen, inwieweit im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten diesem Wunsch nachgekommen
werden könne.








Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit 28 Stimmen gegen 26 Stimmen den
o. a. Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 ab.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Bürgerliste folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekannt-machung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm.VO) vom
26.08.1999 (GV NW, S. 516) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Konkreti-sierung der Planzeichnung der 88. Änderung des Flächennutzungs-planes und stellt diese Änderung fest:

Die Legende des Änderungsplanes ist folgendermaßen zu ergänzen:

Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – Einkaufzentrum maximale Verkaufsfläche – 6 800 qm).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, den der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Vorlage zu ergänzen und die ergänzte Begründung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügen


3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord


Zust. StA 61

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
14.09.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich um die Flächen zu re-
duzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden,
und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse fest-
zusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (119. Än-
derung – Erdbeerfeld -);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 .Erdbeerfeld-.


IV. beschließt den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


V. Stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 – Erdbeerfeld - für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Plan-bereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffent-liche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


VI. Nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes
Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Land-schaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)




3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt die Weiterleitung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40 770,00 DM an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e.V..

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61/5


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken
Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum B-Plan Ap 202
- Verkehrsknoten am Gottesacker – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht
zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der
Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der
Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 –1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem
B-Plan Ap 202 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).





3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In N 213


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt ein-
stimmig aufgrund des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000 dem
Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

“Bei der Realisierung ist folgendes zu beachten:

Die Gestaltung der nicht bebauten Flächen erfolgt für den Artenschutz ins-
besondere von Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter.”

Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion wird außerdem die folgende Er-
gänzung einstimmig beschlossen:

“Bei einer möglichen Erweiterung des Güterverteilzentrums nach Südosten
(südlich der Linie der Deutschen Bahn AG Dortmund-Lünen) ist eine Durch-
bindung der vorhandenen Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 236 n
vorzusehen.”


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgen-
den Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungs-beschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungs-bereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.


Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III-FNA 213-1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)





hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten
Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen
teilweise zu folgen;

- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12
aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
beschließt den Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit den durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 18.08.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße – als Satzung.


Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 – Blumenacker – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 313 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW .S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.05.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.08.00 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
Hom 237 – Blumenacker – einschließlich der unter Punkt 7 der Beschluss-vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Ab. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck – West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10 600 000,00 DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4 745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10 600 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:
Finanziert bis Ende 1999 4 744 735,00 DM
Ausgaben 2000 474 700,00 DM
Ausgaben 2001 1 185 000,00 DM
Ausgaben 2002 935 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 475 000,00 DM
Ausgaben 2004 1 240 000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 545 565,00 DM


3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und
angrenzende Bereiche (REHK)


Zust. StA 61


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte man sich
darauf, über den Punkt 1 des Beschlussentwurfes noch nicht abzustimmen,
sondern diesen lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da hinsichtlich des Ent-
wurfes des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrge-
biet und angrenzende Bereiche (REHK) ein umfassender Diskussions-
prozess notwendig sei.




Unter dieser Maßgabe fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt das Gutachten als Entwurf des “Regionalen Einzelhandels-konzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK) zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zur Beratung des REHK zu.
Er beauftragt die Verwaltung, Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Anregungen und die Kritik, die im Rahmen der Beteiligung der Bürgerschaft und der Fachöffentlichkeit vorgebracht werden, aufzubereiten und den Fachausschüssen hierüber mündlich zu berichten.
Der Rat begrüßt die Absicht, die in den beteiligten Kommunen, Gebietskörperschaften und Verbänden vorgebrachten Anregungen gemeinsam auszuwerten, auf dieser Grundlage abgestimmte Beschlussvorlagen zu erarbeiten und den Räten zur Beschlussfassung vorzulegen.


3.17 Straßenbenennung des in Dorstfeld liegenden Teils der NS IX


Auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschießt, die NS IX in ihrem Verlauf im Bereich des
Stadtbezirks Innenstadt-West in “Dorstfelder Allee” zu benennen.



3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung
"Wohnungspolitik für Dortmund stärken"


Nachdem Rm Tech (SPD) bzw. Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die von ihren Fraktionen vorgelegten Anträge
kurz erläutert und für die CDU-Fraktion Rm Jung zu dieser Problematik
kurz Stellung genommen hatte, verständigte sich der Rat der Stadt da-
rauf, folgende Anträge zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen zu überweisen:





a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
18.09.2000
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in direkten Gesprächen
mit den betreffenden Wohnungsgesellschaften auf einen
sofortigen Verkaufsstopp “(Moratorium”) hinzuwirken, um
die Situation in den Verkaufsgebieten zu entschärfen.

2. Die Wohnungsverwaltung wird beauftragt, eine gesamt-
städtische Bestandsaufnahme und kritische Bewertung
der bekannten und voraussichtlichen Privatisierungsvor-
haben vorzunehmen.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche
von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie lokalen über-
regionalen Mietervertretungen Alternativen zur Einzelpriva-
tisierung zu entwickeln. Diesem Ziel soll auch eine öffent-
lich durchzuführende Anhörung von Mietervertretungen,
Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von
Wohnungsunternehmen und VertreterInnen von bürger-
schaftlichen Gruppen dienen.

4. Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Woh-
nungsgesellschaften auf, eine aktive und frühzeitige Einbe-
ziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozia-
len und städtebaulichen Qualitäten eines Siedlungsgebiets
zu erhalten. MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein
Dauerwohnrecht erhalten.

5. Der Rat spricht sich dafür aus, dass eine Nachverdichtung
vorhandener Mietergärten nur stattfindet, wenn die Mieter-
Innen ihr Einverständnis erklären und die Nachverdichtung
keine ökologische Beeinträchtigung des betreffenden Ge-
bietes und angrenzender Stadtteile bedeutet. Er fordert die
Wohnungsgesellschaften auf, entsprechend zu verfahren.


6. Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genos-
senschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen
und ggfls. ihre Realisierung zu unterstützen.




b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
19.09.2000
1. Der Rat beschließt, die kommunalen Mittel zur Spitzenfinan-
zierung bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau auch im
nächsten Jahr in einer Größenordnung von 10 Mio. DM im
Haushalt einzustellen.

Folgende Maßnahmen werden als förderfähig anerkannt:
a) Zuschüsse zum Kaufpreis für städtische Baugrund-
stücke sowohl für den Eigenheimbau von Haushalten
innerhalb der Einkommensgrenzen als auch für den
öffentlich geförderten Mietwohnungsbau

b) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die über
die gesetzlichen Vorschriften hinaus geeignet sind,
Energie einzusparen und Ressourcen zu schonen
(Solarenergie, Photovoltaik) Unterschreitung der
Niedrigbauweise, Verzicht auf Verbundbaustoffe)

c) Investive Maßnahmen zur Unterstützung gemein-
schaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, ge-
meinsame Gestaltung von Freiflächen etc.)


2. Der Rat spricht sich dafür aus, kommunale Mittel zur Spitzen-
finanzierung bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau auch für
die Förderung von Projekten zu investieren, die das soziale Mit-
einander im Wohnbereich und Wohnumfeld fördern. Dazu gehört
zum Beispiel die Entwicklung von Alternativen zur Einzelpriva-
tisierung im Wohnungsbestand. Förderfähig sind dabei sowohl
Darlehen für die Bereitstellung von notwendigem Eigenkapital
als auch Mittel für die Projektentwicklung, Beratung und Mo-
deration, um die Wirtschaftlichkeit solcher Alternativen abzu-
sichern.








c) Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2000

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale
Förderung des Wohnungsbaus durch Grundstückssubventio-
nierung und Darlehensgewährung für den Familienheimbau in
vollem Umfang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Aufbereitung von
Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauför-
derung von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen
jährlich auszugehen.

Die planungsrechtliche Unterstützung des frei finanzierten
Mietwohnungsbaus wird in vollem Umfang fortgeführt.


2. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Ein-
schränkungen fortgeführt.
Die Ergebnisse werden dem Rat der Stadt kurzfristig vor-
gelegt. Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige
“Wanderungsmotiv-Untersuchung”.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan “Wohnen”
aufzustellen und den politischen Gremien rechtzeitig vor den
Haushaltsberatungen einen Zwischenbericht vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei
der Vorlage des Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 zu
berücksichtigen


3.19 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "UFO"


In der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geforderten
Stellungnahme machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass die bisherigen
Entscheidungsabläufe bei dem Investor Sonae positiv verlaufen seien
und er daher guter Hoffnung sei, dass es letztendlich zu einer Verwirk-
lichung dieses Projektes komme.

Weiterhin erklärte er ausdrücklich, dass der städtebauliche Vertrag die
Grundlage für das weitere Verfahren sei.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf den von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hin,
dass die Stadt Dortmund u. a. durch den abgeschlossenen städtebau-
lichen Vertrag rechtlich gebunden sei. Insofern könne man auch nicht,
so wie dies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ge-
fordert werde, mit der Bahn AG über alternative Möglichkeiten zur
Erneuerung des Dortmunder Bahnhofes in Verhandlungen treten.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vertrat
Rm Mohr die Auffassung, dass seiner Ansicht nach das Projekt
“Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes” in der vor 3 1/2
Jahren beschlossenen Form zum Scheitern verurteilt sei. Insofern
bestätige sich die bereits damals vertretene Auffassung seiner
Fraktion, dass es ein großer Fehler sei, nur auf eine “Karte” zu
setzen, anstatt verschiedene Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Deshalb sei es seiner Meinung nach trotz eines existierenden städte-
baulichen Vertrages legitim, über Alternativen nachzudenken.


Für die CDU-Fraktion bzw. SPD-Fraktion sprachen sich Rm Jung und
Rm Prüsse dafür aus, aufgrund der Ankündigungen der Firma Sonae,
bis zum Jahresende eine Entscheidung herbeizuführen, wie es mit der
Bahnhofsüberbauung weitergehen solle und man von daher keine Ver-
anlassung derzeit sehe, mit der Bahn AG in neue Verhandlungen ein-
zutreten. Insofern werde man auch den diesbezüglich vorgelegten
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ablehnen.


Abschließend machte StR Sierau nochmals deutlich, dass aufgrund der
derzeit laufenden intensiven Verhandlungen mit der Firma Sonae seiner
Ansicht nach dieses Projekt so weit sei, wie es noch nie gewesen sei.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste fol-
genden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
12.09.2000 ab:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bahn AG über – von der gegen-
wärtigen Planung unabhängige – alternative Möglichkeiten zur Erneuerung
des Dortmunder Bahnhofes in Verhandlungen zu treten.

3.20 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder


Zust. StA 60


Für die Bürgerliste begründete Rm Münch den vorgelegten Antrag seiner
Gruppierung, die Preisgelder für den Jugend- bzw. Bürgerumweltpreis zu
verdoppeln. Dies würde seiner Ansicht nach nicht nur den diesbezüglichen
Anreiz vergrößern, sondern außerdem könnten diese Gelder letztendlich
in weitere Umweltprojekte fließen.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte
Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion dem Antrag der Bürgerliste
mit dem Vorbehalt, dass diese Regelung zunächst probeweise für
ein Jahr eingeführt, zustimmen könne.


Dagegen sprachen sich Rm Jung (CDU) und Rm Tech (SPD) gegen den
Vorschlag der Bürgerliste aus, da ihrer Meinung nach die derzeitigen Preis-
gelder angemessen seien.


Im weiteren Verlauf der Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt
darauf, zum jetzigen Zeitpunkt nur die Besetzung der Jury unter Beibe-
haltung der bisherigen Richtlinien zu beschließen und die von der
CDU-Fraktion und der Bürgerliste vorgelegten Änderungsvorschläge
zunächst im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu
beraten.











Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt bestellt folgende Jurymitglieder sowie deren
persönlichen Vertreter:

M i t g l i e d V e r t r e t e r

Bm Wendzinski (SPD) Bm Miksch (CDU)
Rm Jung (CDU) Rm Neumann (CDU)
Rm Jostes (CDU) Rm Zuch (CDU)
Rm Grote (CDU) Rm Horitzky (CDU)
Rm Lührs (SPD) Rm Tech (SPD)
Rm Harnisch (SPD) Rm Berndsen (SPD)
Rm Brauer (SPD) Rm Steins (SPD)
Rm Kröger-Brenner (Grüne) Rm Krüger (Grüne)
Ingo Klammer Georg Breimhorst
Dieter Büscher Thomas Quittek
Ullrich Sierau Wilhelm Grote


b) Der Rat der Stadt überweist die von der Verwaltung vorgeschlagene
Änderung der Richtlinien sowie folgende Anträge an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000

Um das überaus wichtige Engagement von Jugendlichen und der
gesamten Bürgschaft für den Natur- und Umweltschutz stärker
auch finanziell zu honorieren, möge der Rat folgendes beschließen:

Jugendumweltpreis honoriert mit 5 000,00 DM statt 2 500,00 DM
Bürgerumweltpreis honoriert wie bisher mit 20 000,00 DM
statt 10 000,00 DM wie in der Beschlussvorlage

Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000

A) § 1 Zweck
Satz 2 wird gestrichen.

B) § 4 Preisverleihung
Der Jugendumweltpreis wird wie bisher jährlich verliehen.
Die Verleihung des Bürgerumweltpreises und des Umwelt-
preises für Unternehmen, Betriebe und Institutionen erfolgt
jährlich alternierend.

C) § 5 Jury
Aus der Liste der Jurymitglieder des Umweltpreises für
Unternehmen, Betriebe und Institutionen werden die Ver-
treter der Kooperationspartner gestrichen. Stattdessen wird
ein von IHK und Handwerkskammer gemeinsam zu benennen-
der Vertreter als Jurymitglied entsandt.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Parkraumbewirtschaftung am Zoo Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 30.06.2000 mit der Bezeichnung
"Kröten - Haltung im Zoo Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Biotoptypenkartierung in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.24 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Maßnahmen gegen das Reiten im Wald"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.





3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 21.08.2000 mit der Bezeichnung
"Schildkrötenumzugsmeldepflicht beim Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.


3.26 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung
des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die
Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigen-
tums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
zum 31. Dezember 1999

Zust. StA WBF-Do


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 5 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 553.889,54 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, den Verlust aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu tilgen.


4.2 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes


Zust. StA WBF


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen vom 13.09.2000 nimmt der Rat der Stadt
Dortmund den Sachstand zum Wirtschaftsflächenprogramm zur
Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die WBF-DO, die Flächenentwicklung
zu Punkt 2.9 Sorbenweg weitergehend zu präzisieren.

Die Flächen Sorbenweg wie auch die Teilfläche östlich Overhoffstraße
sollten insbesondere in Richtung technologieorientiertes Gewerbe ent-
wickelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, insoweit diese Vorlage
zu ergänzen.

Es bietet sich an, dass dies bis zur abschließenden Beratung im Rat
geschieht.

Die Flächenentwicklung in Richtung technologieorientiertes Gewerbe
sollte zudem die Flächen bis in den Indupark hinein, die zur Zeit für
Handel nicht benutzt werden, umfassen.


4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens


Zust. StA SVTZ


Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss bestand im Rat der Stadt Dortmund Einvernehmen, dass lediglich die Punkte 2 und 7 des Beschlussentwurfes zum
jetzigen Zeitpunkt beschlossen werden sollen, da über die anderen Punkte noch
im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung diskutiert werden müsse.



Weiterhin schlug Rm Dr. Eiteneyer (CDU) vor, im Punkt 7 des Beschlussvor-
schlages die Worte im letzten Satz “... und der Geschäftsplanung ...” zu streichen,
da aufgrund der neuesten Entwicklungen eine Überarbeitung der Geschäfts-
planung notwendig sei, und das auch hierüber nochmals im Ausschuss für
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung diskutiert werden sollte.
Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Dr. Eiteneyer fasst der Rat
der Stadt auf der Grundlage des modifizierten Beschlussvorschlages bei
Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig
folgenden Beschluss:

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des Sondervermögens fest.
Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64.432,06 DM auf
neue Rechnung vorzutragen.
Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als “Software-Factory” und beauftragt das Sondervermögen gemeinsam mit der TechnologieZentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-Do, den Umbau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5.500 TDM begrenzt. Der Rat
stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwicklung zu.


Die weiteren noch nicht beschlossenen Punkte der Verwaltungsvorlage vom
13.09.2000 werden zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Wirt-
schafts- und Beschäftigungsförderung überwiesen.













Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


5.1 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen der Bürgerliste vom 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Medizinstudenten im Praktischen Jahr bei den Städtischen Kliniken und Mietauslastung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.




Hierzu stellte Rm Reinbold (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Wieso wird PJ-Studenten kein Nachlass von 10 % bis 15 % auf
die Nutzungsentschädigung für die Personalwohnheime gewährt?”


Die Beantwortung der genannten Nachfrage soll schriftlich erfolgen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von
19.00 Uhr bis 19.10 Uhr für eine Pause unterbrochen.



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2000 mit der Bezeichnung
"Kommunales Programm 'Arbeit statt Sozialhilfe' "


Hinsichtlich der o. a. Thematik kam es – wie in den vorangegangenen
Ratssitzungen – wiederum zu einer zum Teil recht kontroversen Dis-
kussion. Hierbei verständigte sich der Rat der Stadt darauf, eine Be-
schlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
sowie des Punktes 3 der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit vom 12.09.2000 (Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) nicht herbeizuführen.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt recht-
zeitig bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.2000 eine recht-
liche und steuerliche Bewertung zu dieser Thematik vorzulegen, damit
diesbezüglich endgültig in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.00
entschieden werden kann.


Außerdem fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Punktes 1 der
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom
12.09.2000 einstimmig folgenden Beschluss:



Die Maßnahmen, die innerhalb des kommunalen ASS-Programmes bean-
tragt und im Beirat ASS beraten worden sind, werden dem Ausschuss
für Soziales, Familie und Gesundheit zur endgültigen Beschlussfassung
vorgelegt.







Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e.V., Herrn Rolf Marquardt, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.1999


Zust. StA 41


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 938 500,76 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest. Der Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgt durch die Gewinnrücklage (854.606,83 DM) bzw. wird auf neue Rechnung vorgetragen (83.893,93 DM). Die Geschäftsleitung wird entlastet.

7.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Kultur und Projekte GmbH"


Die o. a. Angelegenheit wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Rates der Stadt behandelt.


7.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch Parks"


Nachdem Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag seiner
Fraktion hinsichtlich der Zukunft des Hoesch Parks kurz erläutert hatte, be-
schloss der Rat der Stadt einstimmig, den genannten Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 15.09.2000 sowie die Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000 an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie an den Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
15.09.2000
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Hoesch Park
mit seinen jetzigen Funktionen als Sportstätte, Freizeit-
stätte und Grünfläche zu erhalten und aufzuwerten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, TKS anzubieten, den
Hoesch Park zu einem symbolischen Preis zu erwerben.
Das Angebot soll mit Verhandlungen über eine Beteiligung
der Thyssen-Krupp-Stahl AG an der Sanierung des Parks
und der dort vorhandenen Gebäude gekoppelt werden. Die
Sanierungsmaßnahmen erfolgen im Hinblick auf die zukünf-
tige Nutzungskonzeption.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die quali-
tative Weiterentwicklung des Hoesch Parks zu erarbeiten.

4. An den konzeptionellen Arbeiten sind der Pächter der
Hoesch Parks, der StadtSportBund Dortmund, die Be-
zirskvertretung Innenstadt-Nord, der Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Umwelt,
Stadtplanung und Wohnen, die Nutzer und Nutzerin-
nen sowie die Anwohner und Anwohnerinnen in an-
gemessener Weise zu beteiligen.

5. Das Verhandlungen mit der Thyssen Krupp Stahl AG und
die Entwickung des Konzeptes sollen die Anbindung des
Hoesch Parks in Ost-West sowie Nord-Süd-Richtung durch
neu zu schaffende Grünzugverbindungen über das Gelände
der Westfalenhütte beinhalten.


b) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000
Die Bezirksvertretung spricht sich einstimmig für den Erwerb der
Liegenschaft Hoesch Park durch die Stadt Dortmund aus.

Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, umgehend die Verwaltung
entsprechend zu beauftragen.

In Ergänzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 05.04.2000
“Konzeptentwicklung zur Um- und Neugestaltung Hoesch Park” sind
neben den zuständigen Gremien die Bezirksvertretung, der jetzige
Pächter, die NutzerInnen sowie die AnwohnerInnen in angemessener
Weise zu beteiligen.





Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Abriss der 8-klassigen Pavillonanlage der Regenborgen-Grundschule und die ersatzweise Errichtung von sieben Klassenräumen und einem Mehrzweckraum in Massivbauweise.





8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,

a) im Wege der Grundsatzentscheidung die Errichtung eines bedarfsgerechten Schulneubaues einschließlich Normalturnhalle für die Hansa-Grundschule am Standort Welkener Straße 24
b) die Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrages

c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund.





8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02


Zust. StA 40


Der Schulausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 18.09.2000 darauf
verständigt, dass die Option der BV Mengede (drei Schulzüge) so ver-
standen werden solle, dass alle baulichen und planerischen Vorkehrungen
für eine Realisierung von drei Schulzügen im Bedarfsfall getroffen werden
könne.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt beschließt

a) die Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort Do-Westerfilde, Im Odemsloh 107, zum Schuljahr 2001/02 gem. § 8 I Schulverwaltungsgesetz (SchVG)
b) als Grundsatzentscheidung die Schaffung des Raumprogramms für eine 2-zügige Realschule am Schulstandort Do-Westerfilde, Im Odemsloh 107, durch Um- und Ausbau des vorhandenen Schulraumes
c) die Erteilung eines Planungsauftrages


8.4 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"


Zu dem o. a. Tagesordnungspunkt lag ein gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vor.

Die kurze Diskussion hierüber machte deutlich, dass es eine einvernehm-
liche Haltung des Rates der Stadt diesbezüglich gebe, da letztendlich
hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Mobilität von
Kindern und Jugendlichen gewährleistet werde.


Im Verlauf der Diskussion beantragte seitens der DVU Rm Stanko, den
Begriff “Schülerticket” in “Schülerfahrkarte” zu ändern.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU
den o. a. Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.


2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion
sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
12.09.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Be-
schluss:
I. Die Stadt Dortmund bewirbt sich um Aufnahme in den ab
01.02.2000 startenden Modellversuch des VRR, ein neues
preiswertes Schülerticket zu erproben.

II. Die Stadt Dortmund garantiert dem VRR bzw. den Dortmunder
Stadtwerken, die derzeitigen Leistungen des Schulträgers für
Schülerfahrkosten während des Versuchs in gleicher Höhe bei-
zubehalten und fordert das Land auf, dies ebenfalls sicherzu-
stellen.




III. Die Stadt Dortmund begrüßt die geplanten Überlegungen zur
Verwaltungsvereinfachung im Modellversuch und stimmt den
Absichten des VRR, den Vertrieb der Schülertickets durch die
einzelnen Verkehrsbetriebe zu organisieren und die Einnahmen
direkt zu erzielen, ausdrücklich zu.

IV. Darüber hinaus unterstützt der Rat die Bemühungen des VRR,
im Anschluss an die Erprobungsphase bereits zum nächsten
Schuljahr flächendeckend ein neues, preisgünstiges Ticket für
alle Schülerinnen und Schüler einzuführen.

V. Der Rat fordert den VRR auf, in Kooperation mit den anderen
Verkehrsverbünden eine einheitliche Regelung für ein Schüler-
Innenticket in NRW anzustreben.

VI. Der Rat spricht sich dafür aus, dass ein SchülerInnenticket
von 20,00 DM angestrebt wird. Das Ticket soll zur Nutzung
im gesamten VRR-Gebiet berechtigen und rund-um-die-Uhr
gelten.

VII. Der Rat fordert das Land und den VRR auf, die Erprobungs-
phase zu nutzen, an den genannten Zielvorstellungen und
einer entsprechenden Modifizierung der Preisstruktur sowie
an einer für die Verkehrsbetriebe wirtschaftlichen Gesamt-
finanzierung des SchülerInnentickets zu arbeiten. Es dürfen
weder bei den Städten und Gemeinden, noch bei den Ver-
kehrsbetrieben zusätzliche Verluste entstehen.







8.5 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittel-
bereitstellung

Zust. StÄ 40, 65
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig, folgende gem. § 60 GO NW
von StR’in Greive und Rm Hovermann (CDU) unterzeichnete Dringlich-
keitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes
der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
mit Mehraufwendungen von 1 090 000,00 DM.

Damit betragen die Gesamtkosten 1 610 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


8.6 Schadstoffuntersuchungen in den Dortmunder Schulen


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vom 18.09.2000 vor:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen
betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein wei-
teres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und Lehrer-
Innen auszuschließen.

2. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung in
den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf
(PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde,
möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsent-
scheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB m³ von gesundheitlichen Risiken für
SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist
der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich
am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur end-
gültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Ver-
waltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung der
ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000
ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zu-
sätzlich im Haushaltsplan 2001 eingestellt.



Übereinstimmend sprachen sich in der Diskussion Rm Knieling (CDU)
und Rm Dieckneite (SPD) für einen zügigen Beginn der Sanierungs-
maßnahmen und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Etat für das
Jahr 2001, die nicht zu Lasten anderer bereits beschlossener Maßnah-
men, wie z. B. die der Hansa-Grundschule oder der Sporthalle für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule gehen dürfen, aus.


OB Dr. Langemeyer erklärte, dass auch für ihn die Sanierung der be-
lasteten Schulen höchste Priorität habe und auch aus seiner Sicht
ein sofortiges Handeln notwendig sei. Hierzu sei es jedoch seiner
Meinung nach zunächst notwendig, die Frage der Kosten sowie der
entsprechenden Finanzierung zu klären. Wenn die Kosten feststünden,
sei auch zu prüfen, ob andere Maßnahmen dafür zurückgestellt wer-
den können.

Nicht möglich sei es seiner Auffassung nach, dass man diesbezüglich
ungedeckte Blankoschecks ausstelle.


Auch StD Fehlemann vertrat die Auffassung, dass zunächst die konkreten
Kosten ermittelt und anschließend die Finanzierungsfragen geregelt werden
müssen.


Außerdem erklärte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus),
dass die Sanierungsmaßnahmen nicht aus Mittel bestritten werden dürfen,
die ohnehin den Schulen zur Verfügung stünden. Seiner Meinung nach
müssen zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen
betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein wei-
teres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und Lehrer-
Innen auszuschließen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Schadstoffsanierung in
den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf
(PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde,
möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsent-
scheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB m³ von gesundheitlichen Risiken für
SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist
der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich
am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur end-
gültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Ver-
waltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Schadstoffsanierung der
ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000
ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.
Weiterhin fasst der Rat der Stadt bei Nichtbeteiligung von OB Dr. Langemeyer
einstimmig folgenden Beschluss:

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zusätzlich
im HP 2001 eingestellt.


OB Dr. Langemeyer kündigte anschließend an, dass er den Beschluss zu
Ziffer 5 beanstanden werde. Die Verwaltung sei bei ihrem Handeln an
Recht und Gesetz gebunden und werde sich im vorliegenden Fall exakt
an die Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung halten. Danach
dürfen Maßnahmen nur dann in den Haushalt eingestellt werden, wenn
dafür die entsprechende Planung und Kostenberechnung vorliegt.

Von daher sei seiner Meinung nach der Beschluss des Rates zu Ziffer 5
rechtswidrig und auch wirkungslos. Er wolle damit dem möglichen spä-
teren Vorwurf entgegentreten, die Verwaltung führe einen vom Rat ge-
fassten Beschluss nicht aus.



Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


9.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.09.2000
mit der Bezeichnung "Big Tipi"


Rm Sohn (SPD) sowie Rm Altunoglu (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
machten die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Be-
schlussvorlage Errichtung der “Erlebniswelt Fredenbaum” deutlich.

In diesem Zusammenhang erinnerten sie an folgende Forderung des Kinder-
und Jugendausschusses:

Sollten die für den Transport und Wiederaufbau erforderlichen Mittel in
Höhe von 1,5 Mio. DM nicht durch einen Sponsor bereitgestellt werden,
muss eine Finanzierung aus dem städt. Haushalt, allerdings nicht zu
Lasten jugendpolitischer und sozialpolitischer Bereiche, erfolgen.

Außerdem machten sie deutlich, dass dieses Projekt einen wesentlichen
Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord
darstellen werde.


Auf Seiten der DVU erklärte Rm Stanko, dass man dem vorliegenden
Projekt nicht zustimmen werde, da die hieraus resultierenden Kosten
für die DVU unverantwortlich hoch seien.

Außerdem beantragte er, bei einer Errichtung des “Big Tipi”, dieses mit
einer Mahntafel zu versehen, aus der deutlich werde, dass die Urein-
wohner Amerikas durch die Einwanderer und Eroberer unterdrückt und
vernichtet wurden.


Für die CDU-Fraktion begründete Rm Carl die ablehnende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage, die u. a. den Aufbau des
“Big Tipi” im Fredenbaumpark beinhaltet. Zum einen brauche man nach
Auffassung der CDU-Fraktion das “Big Tipi” nicht unbedingt, um Erleb-
nispädagogik zu praktizieren, zum anderen sei nach wie vor die Finan-
zierung dieses Projektes nicht gesichert.

Hinzu komme seiner Meinung nach, dass der gewählte Standort ver-
kehrstechnisch gesehen ungeeignet sei und dieses Projekt aufgrund
fehlender Beheizung in der kalten Jahreszeit nicht genutzt werden
könne.


Nachdem OB Dr. Langemeyer nochmals seine positive Haltung gegen-
über dem “Big Tipi” dargelegt hatte, sagte er zu, für den Fall, dass der
private Finanzierungsvorschlag nicht zustande kommen sollte, er mit-
helfen werde, diesbezüglich einen Deckungsvorschlag zu suchen.


Die Diskussion wurde letztendlich durch einen Geschäftsordnungsantrag
von Rm Giese (SPD) auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beschlossen
wurde, beendet.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses
vom 13.09.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stim-
men der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bünd-
nisses folgenden Beschluss:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss begrüßt die Entscheidung,
dass Dortmund den Zuschlag für das “Big Tipi” bekommen
hat. Er spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung des
“Big Tipi” im Fredenbaumpark und der damit verbundenen
Realisierung des pädagogischen Konzeptes aus.

2. Sollten die für den Transport und Wiederaufbau erforderlichen
Mittel in Höhe von 1,5 Mio. DM nicht durch einen Sponsor be-
reitgestellt werden, muss eine Finanzierung aus dem städtischen
Haushalt, allerdings nicht zu Lasten jugendpolitischer und so-
zialpolitischer Bereiche, erfolgen.

3. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung,
schnellstmöglich eine Ratsvorlage zu erstellen, damit die lau-
fenden Verhandlungen – u. a. mit dem Bundesjugendring – zum
Abschluss gebracht werden können.



2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 20.09.2000 fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Be-
schluss:
1. Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung die
Umsetzung der Planungen zur Errichtung der “Erlebniswelt
Fredenbaum” mit dem Aufbau von “Big Tipi” und den Neubau
einer Kinder- und Jugendeinrichtung sowie die Neugestaltung
der Außenanlagen des Abenteuer- und Bauspielplatzes Freden-
baum im Gesamtvolumen von ca. 4 Mio. DM. Dabei wird die
Verwaltung angehalten, ca. 1,5 Mio. DM Sponsorengelder ein-
zuwerben und sämtliche andere Förderprogramme auszunutzen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Deutschen Bundesjugend-
ring die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zur Übernah-
me des “Big Tipi” zu treffen.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen den
den o. a. Antrag der DVU ab.




Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 30


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

1. die erweiterte Beteiligung der Stadt Dortmund am Kommunalisierungsmodell für den Aufgabenbereich “Vergnügungssteuer” gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell (KommG) durch die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen von derzeit 360,00 DM auf 450,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses fol-
genden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Pkt. 3 des Sachverhaltes aufgeführte 1. Nachtragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 Abs. 2 GO für das Haushaltsjahr 2000.





10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG


Zust. StA 20


Nachdem Rm Reppin (CDU) den von seiner Fraktion zu den Tagesordnungs-
punkten 10.3 sowie 10.4 gestellten Anträge kurz begründet hatte, fasste
der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:




1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Aufsicht über die
neu zu gründende Gesellschaft auf Seiten der DEW auch durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW ausgeübt wird.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW), der Übernahme von 50 % des Stammkapitals an der neu zu gründenden Wasserwerke Westfalen GmbH mit Sitz in Dortmund durch DEW zuzustimmen. DEW ist berechtigt, einen Anteil in Höhe von 10 % des Stammkapitals zur Beteiligung weiterer kommunaler Partner zu veräußern.
b) Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund den städt. ertreter in der Gesellschafterversammlung der DEW, der Übernahme von 40 % des Stammkapitals der neu zu gründenden Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen durch die neu gegründete Wasserwerke Westfalen GmbH zuzustimmen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sowie
Rm Monegel (CDU) nicht teil.





10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der VEW Energie AG


Zust. StA 20




Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Aufsicht über die
neu zu gründende Gesellschaft auf Seiten der DEW auch durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW ausgeübt wird.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW), der Übernahme von 50 % des Stammkapitals an der neu zu gründenden Kraftwerksgesellschaft Wärme- und Stromerzeugung Dortmund GmbH durch DEW zuzustimmen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sowie
Rm Monegel (CDU) nicht teil.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund


Zust. StA dosys


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 1999 in Höhe von 5.516.135,34 DM und der Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 43.927,95 DM werden an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.


10.6 Beteiligungsbericht 1999/2000


Zust: StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht 1999/2000 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.


10.7 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste 29.05.2000
mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"


Die Stellungnahme der Verwaltung zur o. g. Anfrage lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.


10.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Zukunft der VEW-Anteile an der Entsorgung Dortmund GmbH"


Der o. a. Punkt wurde bereits nach dem TOP 2.1 behandelt.


10.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung
"Berichterstattung über die Akteneinsicht in Sachen 'Grundstücksverkauf Stadt Dortmund an Ratsmitglied Fischer' "


Der o. a. Punkt wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der
Stadt behandelt.









10.10 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des “größten
Weihnachtsbaumes” 2000 in der City


Zust. StA 03


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab seitens der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Unger folgendes Gedicht zu
Protokoll:

“Drei Jahre ist es nun schon her,
als ich erzählte neue Mär‘ –
von einem Platz in dieser Stadt,
der einen Bau verloren hat!
Der “Günna” wollte ihn dort haben
und seinen Blick an jedem laben –
der sollte sein das größte Bäumchen
im weihnachtsweiten Weltenräumchen.
Nun ist der “Günna” jetzt in Rente,
ich wollt’s erst halten für ne Ente,
dass Baum zu Baum ineinandergesteckt
sich dieses Jahr wieder gen Himmel reckt.
Ich sag‘ alle Jahre wieder,
schlagt doch mal die Augen nieder,
und schaut wo in dieser Stadt
solch‘ Geld noch Verwendung hat.
Mit einem schönen Baum,
nem kleinen auf unserem Weihnachtsmarkt, dem Feinen,
wird es weihnachtlich genug
ohne diesen Bäumespuk!”


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des “größten Weihnachtsbaumes”
2000 in Höhe von 175 000,00 DM zu.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereit-
zustellen.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates
der Stadt Dortmund vom 06.07.1995


Zust. StA 32


Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Neumann die ablehnende Haltung
seiner Fraktion hinsichtlich der stationären und mobilen Verkehrsüberwachung.

Zum einen habe sich das Verkehrsverhalten der Autofahrer, was auch aus Er-
fahrungen anderer Städte deutlich werde, positiv verändert, zum anderen
hätte man das bereits vorhandene Personal viel besser an tatsächlichen Ge-
fahrenpunkten, wie beispielsweise Schulen, einsetzen können, anstatt hier-
für neue Stellen zu schaffen.


Nachdem StR’in Greive ausdrücklich den Ausführungen von
Rm Neumann (CDU) widersprochen hatte, erklärte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner,
dass ihrer Meinung nach die diesbezügliche Haltung der
CDU-Fraktion bedauerlich sei, da es letztendlich um die Verkehrs-
sicherheit beispielsweise von Kindern oder älterer Menschen gehe.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund


Zust. StA 33



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein Call Center in der beschriebenen Form einzurichten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.


11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"


Zust. StA 01


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der “Richtlinien zur Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund” mit Wirkung zum 01.01.2001.


11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 18 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehren-amtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.


11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen


Zust. StA 30



Seitens der DVU beantragte Rm Stanko, die o. a. Angelegenheit von der
Tagesordnung abzusetzen bzw. zu vertagen, da die beiden der DVU zu-
stehenden Vorschläge auf der nun vorliegenden Liste nicht berücksichtigt
worden seien.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
DVU den o. a. Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 138 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.


11.6 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder für den Beirat der
Justizvollzugsanstalt Dortmund:

1. Herr Champignon (MdL)
2. Rm Liedschulte (CDU)
3. Rm Weyer (SPD)
4. Herr Siegfried Stange (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
5. Herr Schickentanz (AA Dortmund)
6. Frau Schmidt (Handwerkskammer)
7. Herr Güclü (Ausländerbeirat)


11.7 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft
Lokaler Rundfunk e. V."


Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Herrn Prof. Ullrich Pätzold

als Mitglied der “Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Dortmund e. V.”.





11.8 Umbesetzungen in Gremien
a Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.08.2000
b Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.08.2000


a) Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 21.08.2000 beschließt der Rat der Stadt einstimmig
folgende Umbesetzungen in Gremien:
1. Anstelle von Sebastian Rüttgers wird

Rm Wolfram Frebel

Mitglied des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden.


2. Anstelle von Sebastian Rüttgers wird

Rm Wolfram Frebel

Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.


3. Herr Rm Wolfram Frebelübernimmt anstelle von
Herrn Sebastian Rüttgers die Funktion des stellv.
Mitgliedes in den übrigen Ausschüssen.



b) Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 12.09.2000
beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in
Gremien:

Nachfolge Detlef Bogdahn

Mitgliedschaft Rm Garcia im Schulausschuss

Mitgliedschaft Rm Kräft im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Rechnungsprüfungsausschuss

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Wahlprüfungsausschuss

Mitgliedschaft Rm Steins im AR Westfalenhallen

Mitgliedschaft Rm Garcia im Polizeibeirat



Sonstige Gremien

Stv. Mitgliedschaft Rm Jörder im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen

Stv. Mitgliedschaft Rm Garcia im Kinder- und Jugendausschuss
für Rm Fischer

Mitgliedschaft Rm Mielicki im AR Kultur- und Projekte für Rm Steins

Beratende Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausländerbeirat für Rm Kräft

Stv. Mitgliedschaft Rm Mielicki im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen

Mitgliedschaft Rm Fischer im Kinder- und Jugendausschuss für
Rm Brauer

Mitgliedschaft Rm Garcia im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden für Rm Fischer


11.9 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen folgende 15 Beisitzer/innen der obersten Dienstbehörde:
Herrn Fehlemann - Stadtdirektor
Herrn Pehlke - Kämmerer
Frau Greive - Beigeordnete
Herrn Stüdemann - Beigeordneter
Herrn Pogadl - Beigeordneter
Herrn Sierau - Beigeordneter
Herrn Dr. Küpper - Geschäftsführer WBF-Do
Herrn Langguth – Geschäftsführer Eigenbetrieb “Dortmunder Systemhaus”
Herrn Schiek – Amtsleiter Personalamt
Herrn Oesterling – stellv. Amtsleiter Personalamt
Herrn Scheer – Verwaltungsleiter Eigenbetrieb “Theater Dortmund”
Herrn Kuttig – stellv. Verwaltungsleiter Eigenbetrieb “Theater Dortmund”
Herrn Eichler – Geschäftsführer Eigenbetrieb “Kulturbetriebe Dortmund”
Herrn Moeske – stellv. Geschäftsführer Eigenbetrieb “Kulturbetriebe Dortmund”
Herrn Flick – Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der Städt. Kliniken

2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von


Herrn Heinz-Ulrich Hoffmann
zum Vorsitzenden der Einigungsstelle und

Herrn Dr. Jürgen Brand

zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle.

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzern/Beisitzerinnen für evtl. anzuberaumende Einigungsstellensitzungen zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer/innen und ihre Vertreter/innen aus dem Kreis der vom Rat Bestellten direkt zu benennen.


11.10 Anfrage der F.D.P. vom 31.08.2000 mit der Bezeichnung
"Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.





Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Stratenwerth (FDP), wieso die im Rat
der Stadt vertretenen Parteien, die Fraktionsstatus haben, eine Darstel-
lungsmöglichkeit bei dem Jahresempfang für eingebürgerte Staatsbürger
erhalten haben, erklärte StR’in Greive, dass aufgrund der eingegangen
Anmeldungen die räumlichen Kapazitäten beschränkt gewesen seien und
man von daher nur den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen eine Dar-
stellungsmöglichkeit geben konnte.

Dass die tatsächliche Anzahl der Gäste geringer war, konnte man zum
damaligen Zeitpunkt nicht absehen.


11.11 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen des Linken Bündnisses
vom 14.05./20.06.2000 mit der Bezeichnung "Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


11.12 Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände


Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt für die Verbandsversammlungen der Abwasserverbände, Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband, die Ratsmitglieder bzw. Vertreter der Verwaltung der Stadt Dortmund als städtische Delegierte.

Als Delegierte für die Emschergenossenschaftsversammlung sind 15 Personen zu benennen (drei Delegierte mehr als bisher):

1. Rm Adomeit CDU-Fraktion
2. Rm Krause CDU-Fraktion
3. Rm Gierok CDU-Fraktion
4. Rm Middendorf CDU-Fraktion
5. Rm Lührs SPD-Fraktion
6. Rm Schnittger SPD-Fraktion
7. Rm Ollech SPD-Fraktion
8. Rm Mielicki SPD-Fraktion
9. Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/D. G. i. R.
10. StD Klaus Fehlemann
11. Ltd.StBD Hubert Keune
12. Ltd.StVD Friederich Buchbender
13. StOBR Thomas Stoffers
14. Std.StBD Wihlem Grote
15. VA Friedrich Wilhelm Baumeister

Als Delegierte für die Lippeverbandsversammlung sind 15 Personen zu benennen (zwei Delegierte mehr als bisher).

1. Rm Offermann CDU-Fraktion
2. Rm Uhrmann CDU-Fraktion
3. Rm Euchler CDU-Fraktion
4. Rm Jostes CDU-Fraktion
5. Rm Berndsen SPD-Fraktion
6. Rm Giese SPD-Fraktion
7. Rm Siemund SPD-Fraktion
8. Rm Sohn SPD-Fraktion
9. Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/D. G. i. R.
10. StD Klaus Fehlemann
11. Ltd.StBD Hubert Keune
12. Ltd.StVD Friederich Buchbender
13. StOBR Thomas Stoffers
14. Ltd.StBD Wihlem Grote
15. VA Friedrich Wilhelm Baumeister


11.13 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999

Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates bis zum 30.09.1999 zur Kenntnis. Im übrigen stimmt der Rat den Verfahrensvorschlägen der Verwaltung (Ziffer 5 und 6) zur zukünftigen Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zu.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.50 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r C a r l
Ratsmitglied






F e u l e r
Schriftführer