Niederschrift

über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 08.12.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Lührs i.V. für Rm Poschmann
Rm Prüsse (bis 16.30 Uhr) Rm Matzanke (ab 16.30 Uhr)
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Horitzky i.V. für Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Bitter i.V. für Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 08.12.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03757-05)

2.1.2 Einführung eines Großkunden-Abonnement ("Firmenticket")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03897-05)


2.1.3 Straßenreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03946-05)

2.2 Finanzen

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
(Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

2.2.2 Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000-2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03654-05)

2.2.2 Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000-2005
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03654-05-E1)

2.3 Personal
-keine Vorlagen-

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Zinswende
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03974-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-05)

3.1 Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel".
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlich Sitzung vom 02.11.2005
(Drucksache Nr.: 02927-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03349-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken -
hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03527-05)

3.4 Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-05)

3.5 Fluss Stadt Land
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-05)

3.6 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03593-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03530-05)

3.8 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-05)

3.9 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03732-05)

3.10 Rahmenplanung Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03680-05)

3.11 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-05)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-05)

3.13 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03796-05)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03684-05)

3.16 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03797-05)

3.17 Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03787-05)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-05)

3.19 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03733-05)

3.20 Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03806-05)

3.21 Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03361-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03420-05)

4.2 Wirtschaftsplan 2006 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03817-05)

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW); hier:
Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03402-05)

6.2 Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03421-05)

6.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03710-05)

6.4 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03712-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2006 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03627-05)

7.2 Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03371-05)

7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund, der Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund und der Schulordnung der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03484-05)

8. Schule
-keine Vorlagen-

9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO - Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund und Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02863-05)

9.2 Sachstandsbericht Kinder-Citytreff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03800-05)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-05)

(Drucksache Nr.: 03279-05-E1)

10.2 Prüfung der Jahresrechnungen der HJ 2002 - 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung - PB 38/05
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03471-05)

10.3 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03199-05)

(Drucksache Nr.: 03199-05-E1)

10.4 - unbesetzt -

10.5 Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-05)

10.6 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03677-05)

10.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03749-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-05)

11.2 Neubenennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03740-05)

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
-keine Vorlagen-

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03779-05)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von Bürgermeisterin Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bürgermeisterin Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Pisula (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Bürgermeisterin Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

9.3 Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit externer Auftragsvergabe für die Planung

10.8 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2006)

10.9 Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.10 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund ab 2006 und Änderungssatzungen zu den Vergnügungssteuersatzungen für die Jahre 2003 bis 2005

10.11 Umstellung der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

13.2.2 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 3. Quartal 2005


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.








zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2005.


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03757-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen.


zu TOP 2.1.2
Einführung eines Großkunden-Abonnement ("Firmenticket")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03897-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einführung eines Großkunden-Abonnements („Firmentickets“) bei der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.3
Straßenreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03946-05)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03946-05-E1)
10.8 Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03782-05)
Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, beide Tagesordnungspunkte zusammen zu behandeln.

Zum TOP 2.1.3 lag den Mitgliedern des Ausschusses folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.11.2005 vor:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie Sie in Ihrer Antwort zu TOP 12.3. „Rückholung der übertragenen Anliegerreinigung“ der letzten Ratssitzung am 10.11.2005 ausgeführt haben, haben in letzter Zeit immer mehr Anlieger eine Übertragung der Straßenreinigungspflicht gewünscht.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wie viele Anlieger haben in den letzten drei Jahren Interesse an einer Übertragung der Straßenreinigung beantragt?
2. In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Übertragung der Straßenreinigungspflicht stattgegeben?
3. Inwieweit sind aus den eingegangenen Interessenbekundungen Rückschlüsse auf Schwerpunkt-Gegenden innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes ableitbar?

4. Nach welchen Kriterien wurde bislang über eine Selbstreinigung durch Anlieger entschieden? Hierzu wird um Vorlage eines abschließenden Kriterienkataloges gebeten.

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 06.12.2005 eine Stellungnahme abgegeben.


Zum TOP 10.8 lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 05.12.2005 vor:

Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Im Jahr 2006 bleibt die bisher auf Anlieger übertragene Reinigungspflicht bestehen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zum 01.01.2007, zunächst alle Anlieger in eine neue Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Eine vollständige Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr wird ab dem 01.01.2007 aufgehoben.

Die Kämmerei wird im Zusammenwirken mit der Entsorgung Dortmund GmbH beauftragt, eine gerichtsfeste Satzung und eine Gebührenordnung zu erarbeiten, die z.B. eine Grundgebühr und eine Arbeitsgebühr ausweist und die sog. „Hinterliegerproblematik“ sowie die Heranziehung aller Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau hinreichend und zutreffend berücksichtigt. Die frontmeterunabhängige Grundgebühr wird dabei von allen Anliegern erhoben, die frontmeterabhängige Arbeitsgebühr von denjenigen Anliegern, denen die Straßenreinigungspflicht nicht übertragen wird.

Die Übertragung der Straßenreinigungspflicht an Anlieger auf Antrag erfolgt nach Maßgabe eines objektiven, nachvollziehbaren und unmissverständlichen Kriterienkatalogs, der sich vor allem an der technischen Machbarkeit und an lokalen Voraussetzungen orientiert.Darüber hinaus spricht sich der Rat der Stadt Dortmund dafür aus, eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen EDG und Stadtverwaltung herbeizuführen. Ziel muss es sein, die Qualität der Reinigung weiter zu verbessern. Die Reinigung des öffentlichen Raums darf nicht allein der Verkehrssicherungspflicht dienen, sie muss ebenso optischen Ansprüchen an den Zustand des öffentlichen Raumes genügen. Etwaige Vertragsmodalitäten sind dementsprechend anzupassen.

Ferner hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste unter dem 07.12.2005 folgenden Antrag gestellt:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bringt folgenden Antrag zur Sitzung des HFA ein und bittet um Beratung und Abstimmung darüber in der Sitzung des Rates am 15.12.2005:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung erstellt eine neue Straßenreinigungssatzung unter Einbeziehung sämtlicher Anlieger und Hinterlieger ab dem 01.01.2006.
2. Zur Berechnung der anfallenden Gesamtkosten für die Straßenreinigung geht die EDG zunächst von der Annahme aus, dass die Zahl der potentiellen Selbstreiniger gleich bleibt.

3. Die so ermittelten Gesamtkosten sind zu bereinigen um die für das Jahr 2006 vorgesehenen Kosten für Zu- und Absetzungen, die aufgrund verwaltungsinterner Leistungsverrechnungen bzw. aufgrund des zwischen der Stadt und der EDG geschlossenen Straßenreinigungsvertrages anfallen, sowie um den „gleich bleibenden“ Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 21,4%.
4. Auf dieser Grundlage wird eine für alle Anlieger und Hinterlieger verbindliche Gebührenpauschale festgesetzt. Damit sollen 10% der berechneten bereinigten Gesamtkosten gedeckt werden; Verteilungsschlüssel ist der Frontmeter eines jeden Anliegers / Hinterliegers.
Die verbleibenden 90% der Kosten werden gedeckt durch Gebühren der nicht selbst reinigenden Anlieger / Hinterlieger; Verteilungsmaßstab ist hier der Reinigungsfrontmeter.

5. Die Verwaltung stellt einen Kriterienkatalog auf, nach dem sich Anlieger / Hinterlieger auf Antrag auch künftig durch die EDG von der Reinigungspflicht befreien lassen können. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

a) Es muss sich um eine Anliegerstraße aus der Kategorie A handeln.
b) In dieser Straße darf es keinen Durchgangsverkehr geben.
c) Der Antrag auf Befreiung von der Reinigungspflicht ist von allen
Anliegern / Hinterliegern zu unterzeichnen.
d) Die Freistellung gilt für die Dauer von fünf Jahren und muss sodann neu beantragt werden.

6. Die EDG wird zur Rückholung der Straßenreinigung verpflichtet, wenn Befreiungstatbestände später wegfallen.
Rm Hengstenberg (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion. Die vorgeschlagene Aufteilung der Kosten in eine Grundgebühr für alle und eine Arbeitsgebühr werde seit dem Jahr 2004 beispielsweise auch in Potsdam praktiziert.

StK Pehlke erläuterte, dass möglicherweise nach dem Kommunalabgabenrecht in Brandenburg ein Splitting der Gebühren zulässig sei, in Nordrhein-Westfalen komme nach Ansicht der Verwaltung und mit Blick auf die Rechtsprechung eine solche Praxis nicht in Betracht.

Rm Starke (SPD) erklärte, ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen, weil dadurch eine Stärkung des Solidaritätsprinzips sowie eine finanzielle Entlastung der Bürger erreicht werde. Zum Antrag der CDU-Fraktion äußerte sie ebenfalls rechtliche Bedenken. Außerdem werde dadurch mehr Bürokratie verursacht. Letzteres gelte auch für den Antrag der FDP/Bürgerliste.

Rm Dr. Littmann (FDP/BL) ging zunächst auf den CDU-Antrag ein. Die Erhebung einer Grundgebühr halte ihre Fraktion eigentlich für vernünftig. Allerdings habe ein eingeholtes Rechtsgutachten zum Ergebnis gehabt, dass eine solche Praxis in Nordrhein-Westfalen nicht zulässig wäre. Dagegen stelle die im Antrag der FDP/BL vorgesehene Regelung ihres Erachtens das rechtlich Machbare dar.

Darüber hinaus fragt Rm Dr. Littmann nach der Grundlage für die in der Vorlage enthaltene Staffelung der Gebühren.

StK Pehlke führte aus, ursprünglich sei die Staffelung gesetzlich geregelt gewesen. Das Gesetz gelte nicht mehr, jedoch sei die Staffelung im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung aufrecht erhalten worden.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass nach seiner Einschätzung eine Straßenreinigungssatzung auf der Grundlage der Anträge der CDU oder der FDP/BL einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

Nach Ansicht von Rm Prüsse (SPD) werde mit der neuen Satzung eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 05.12.2005 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.

Über den Antrag der FDP/Bürgerliste vom 07.12.2005 soll in der Ratssitzung am 15.12.2005 abgestimmt werden.


2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)
(Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

Die Beratung des Hauhaltes wurde auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Februar 2006 vertagt.


zu TOP 2.2.2
Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000-2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03654-05)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03654-05-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 19.10.2005 vor:

Die CDU-Fraktion bittet Sie, o. g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzusehen.

Gleichzeitig bitten wir Sie, die umfangreiche Projektliste, die dem Ausschuss am 15.09.2005 zur Kenntnis gegeben worden ist, um die Spalten „Gesamtkosten der Maßnahme“, „Eigenanteil“ sowie „periodengerechte Aufstellung des Mittelzuflusses“ zu ergänzen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Ausschusses die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.11.2005 vor.


2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Zinswende
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03974-05)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03974-05-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.11.2005 vor:

Aufgrund einer steigenden Inflationsrate hat die europäische Zentralbank eine Leitzinserhöhung für Anfang Dezember angekündigt. Beobachter rechnen nun mit weiteren Zinserhöhungen, auch im Laufe des kommenden Jahres.

Eine – mögliche – Zinswende kann größere Auswirkungen auf die Zinsbelastung der Stadt Dortmund haben, gerade im Bereich kurz laufender Verbindlichkeiten (etwa Kassenkredite).
Daher wird die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie schätzt die Verwaltung das Risiko steigender Kreditzinsen, insbesondere im kurzfristigen Bereich, für die Stadt ein?
2. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, finanziell nachteiligen Auswirkungen entgegenzuwirken?

Außerdem lag den Ausschussmitgliedern die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2005 vor.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-05)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlich Sitzung vom 02.11.2005
(Drucksache Nr.: 02927-05)

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, die Verknüpfung der Buslinien 440, 465 und 470 am S-Bahnhaltepunkt Oespel, beizubehalten.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03349-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Korrektur des Beschlussvorschlages vor:

In der o.g. Beschlussvorlage ist unter Punkt II und III des Beschlussvorschlages die Rechtsgrundlage nicht vollständig aufgeführt worden. Richtig muss es heißen:

Punkt II
„Rechtsgrundlage
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 I) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).“

Punkt III
„Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414,, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW“.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, dass der Beschluss unter Nennung der vollständigen Rechtsgrundlage gefasst wird. Ich bitte daher, den Beschluss unter Einbeziehung der o.g. Rechtsgrundlagen zu fassen.

Unter Einbeziehung der Korrektur der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 14.1 bis 14.4 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 25.05.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - die Begründung vom 28. 09. 2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken -
hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03527-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken – im Einmündungsbereich Lütge Vöhde / Hangeneystraße vor Haus Nr. 201 um angrenzende Flächen zu erweitern bzw. geringfügig zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 17.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.10.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 – Siedlung Am Nocken – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-05)

Ratsmitglied Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass in der Vorlage von einem Investor die Rede sei, der ein Einzelhandelsvorhaben plane. Sie bitte die Verwaltung um Auskunft, um welche Planung es sich dabei handele und wer der Investor sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes - Ev 110 – Feuerwache-Nord - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache-Nord - die modifizierte /aktualisierte Begründung vom 24.10.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.5
Fluss Stadt Land
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Dortmunder Anteil an der Finanzierung der regionalen Geschäftsstelle und der regionalen Öffentlichkeitsarbeit für 2005 und 2006 sicher zu stellen.



zu TOP 3.6
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03593-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - vom 18.07.2005 als Satzung, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf
Rechtsgrundlage: §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2003)

II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 1 der Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03530-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 29.04.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.







zu TOP 3.8
Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


zu TOP 3.9
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03732-05)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03732-05-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03732-05-E2)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 06.12.2005 vor:

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung hinsichtlich der Neuorganisation des städtischen Reinigungsdienstes um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung und insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen :

1. Wie ist das erwartete negative Ergebnis in Höhe von 529.000 € zu erklären ?

2. Wie hoch ist die Kostensenkung durch das laufende Projekt ?

3. Zu welchem Zeitpunkt ist das Projekt zur Neuorganisation des städtischen Reinigungsdienstes beendet ?

4. Welche Optimierungsansätze konnten bereits im laufenden Projekt bei der Arbeitsgestaltung der Mitarbeiterinnen und bei der Reinigungsqualität erreicht
werden ?

5. Wieso erwirtschaftet der Reinigungsdienst trotz Kostensenkung ein negatives
Ergebnis ?
6. Kann jetzt schon über die Weiterbeschäftigung der 60 eingestellten Mitarbeiterinnen entschieden werden ?

Außerdem lag den Mitgliedern des Ausschusses die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.12.2005 vor.

Rm Starke (SPD) erklärte, sie lese aus der Antwort der Verwaltung, dass das Projekt zur Neuordnung des Reinigungsdienstes durchaus wirtschaftlich sei. Man habe dort Einsparungen in Höhe von 1,16 Mio. Euro noch vor Abschluss des Modellprojektes realisiert.

StK Pehlke verdeutlichte, die Immobilienwirtschaft weise ein Defizit aus. Das liege daran, dass man dem Eigenbetrieb im Vorfeld der Umsetzung der Maßnahmen der Immobilienwirtschaft bereits 2 Mio. Euro bei den zu verrechnenden Mieten genommen habe, um diese für den Haushalt zu gewinnen. Da die Immobilienwirtschaft tatsächlich jetzt 1,16 Mio. Euro an Einsparungen erbringen konnte, ergebe sich im Wirtschaftsplan zwar ein Minus, gesamtstädtisch bliebe jedoch eine Einsparung.

Auf die Frage von Rm Prüsse (SPD) ob dieser und die weiteren heute auf der Tagesordnung stehenden Wirtschaftspläne im Februar 2006 zusammen mit dem Haushalt besprochen werden könnten, erläuterte StK Pehlke, die Wirtschaftspläne müssten noch im laufenden Jahr beschlossen werden, weil die Geschäftsführungen ansonsten nicht handlungsfähig seien.

Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 3.10
Rahmenplanung Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03680-05)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 07.12.2005
(Drucksache Nr.: 03680-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der folgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:

Frau RM Reuter spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Ergänzungen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst einzubeziehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich einstimmig folgender Ergänzung der Bezirksvertretung Scharnhorst an:

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig den Beschluss der Rahmenplanung Derne mit folgender Ergänzung zur eindeutigen Klärung der Prioritäten bezüglich der zukünftigen Wohnbebauung in Derne sowie der Nutzung des südwestlichen Bereichs des Geländes der ehemaligen Zeche Gneisenau:

1. Oberste Priorität für eine zukünftige Wohnbebauung hat das Gebiet der 'Gartenäcker'. Darüber hinaus werden kurz- bis mittelfristig das Gebiet nördlich des Derner Bahnhofes und das Gelände des ehemaligen Bauhofes (Hardenbergstraße) einer Bebauung zugeführt. Die Schließung von Baulücken - insbesondere auch im Bereich der Hafer- und Niederbecker Vöhde sind obligatorisch.

Eine weitere Ausweitung /Ausweisung von Bauland für den Wohnungsbau, hier insbesondere das Gelände des Sportplatzes 'Am Gasometer' (Vorsteherstraße) und der umliegenden Flächen wird erst dann realisiert, wenn auf den unter Ziffer 1 benannten Gebieten tatsächlich eine Wohnbebauung realisiert worden ist.

2. Seite 21 des Rahmenplans, letzter Abschnitt, Satz 7, wird wie folgt geändert: Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage - die B 236 wird zukünftig auch für den Fernverkehr eine Verbindung zwischen den Autobahnen 1 und 2 darstellen - sind Logistik - oder ähnliche Gewerbe dort denkbar.“

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Derne als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Derne und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.



zu TOP 3.11
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei der Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2006.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-05)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 07.12.2005
(Drucksache Nr.: 03284-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der folgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:

Frau RM Poschmann bittet im Namen der SPD-Fraktion, den in der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossenen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt den Antrag der Bezirksvertretung Aplerbeck , die Ost-West-Querspange aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Unter Hinweis auf diesen Prüfauftrag empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 192 geprüft und beschließt die Anregungen unter Ziffer 9.1 bis 9.8 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 192 – Stadtkrone Ost – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der aktualisierten Begründung vom 25.10.2005 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monates. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

Da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Behandlung der Vorlage verschoben hatte, verständigten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darauf, die Beratung im Februar 2006 vorzusehen.



zu TOP 3.14
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03796-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).


zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03684-05)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 07.12.2005
(Drucksache Nr.: 03684-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend folgender Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen zwei Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, Punkt I. – III. des Beschlussvorschlages wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den am 28.06.2001 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 (75. Änderung) aufzuheben und das Verfahren einzustellen,
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 215n vom 28.06.2001 hinsicht-lich des räumlichen Geltungsbereichs zu reduzieren und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Aufteilung des am 28.06.2001 beschlossenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n, die Bezeichnung dieser Teile als "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich WEZ“ und "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich Gewerbegebiet Bornstraße West" und die vorrangige verfahrensmäßige Weiterführung des Teilbereichs WEZ für den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Punkt IV. des Beschlussvorschlages abzulehnen:

IV. die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.02.2005 für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 215n - Eisenstraße - um ein Jahr bis zum 09.06.2007 zu verlängern,

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.16
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03797-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat die Verwaltung um Auskunft, um welchen Investor und um welches Vorhaben es sich handele.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs-sperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße- als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III/FNA 213) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 3.17
Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03787-05)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 07.12.2005
(Drucksache Nr.: 03787-05)

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der folgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:

- Gemeinamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache-Nr. 03787-05-E1)

Frau RM Lührs macht darauf aufmerksam, damit mehr Dachflächen in Frage kommen, solle von der auf Seite 2 unter Punkt 2 der Vorlage genannten Voraussetzung, eine Eignung für die pädagogische Arbeit solle vorhanden sein, abgewichen werden. Sie bittet um Beantwortung folgender, zur Niederschrift gegebener Frage:
„Wieviel kostet eine Potenzialstudie für alle Dortmunder Dachflächen mit z. B. Neigung, Winkel und Richtung?“ Hier gehe es darum festzustellen, wie viele Dächer städtischer Gebäude in Dortmund sich eignen könnten.

Um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Herr RM Pisula bittet für die CDU-Fraktion um die Ergänzung, dass in einem Jahr über den Erfolg dieser Ausschreibung im AUSW zu berichten ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
“Beim Ausschreibungsverfahren soll bei jedem zu vergebenden Los eine einzelne Dachfläche (1.000 – 2.000 qm groß) einzeln ausgeschrieben werden um Initiativen, Privatpersonen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, an dem Verfahren teilzunehmen.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages und der Ergänzung, dass in einem Jahr dem AUSW über den Erfolg der Ausschreibung zu berichten ist, nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt das vorgeschlagene weitere Vorgehen und die Umsetzung der Maßnahmen.


zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ändert den Baubeschluss vom 21.04.2005 und beschließt für die Begrünung der Flurstraße, Robertstraße und Hirtenstraße einen erhöhten Aufwand von insgesamt 65.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2004 200,00 Euro
HJ 2005 30.000,00 Euro
HJ 2006 34.800,00 Euro


zu TOP 3.19
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03733-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Volumen von 124.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 weiterzu­führen.

Betrag für das:
HJ 2006 124.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.


zu TOP 3.20
Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03806-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Qualifizierungsverfahren wie beschrieben durchzuführen.







zu TOP 3.21
Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03361-05)
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2005
(Drucksache Nr.: 03361-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig folgenden erweiterten Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der SPD Fraktion:

1. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass die B 1 oberirdisch stadt- und anwohnerInnenverträglich zurückgebaut und für den innerstädtischen Verkehr erhalten wird.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost verweist auf ihren Beschluss vom 1. März 2005, in dem die Verwaltung gebeten wird, „kurzfristig ggf. im Zusammenwirken mit anderen Behörden ein Lkw-Nachtfahrverbot für die B 1 einzuführen“ (Anfrage an die Verwaltung, wann mit der Beantwortung dieses Antrages zu rechnen ist ?). Dieses „oberirdische“ Nachfahrverbot für Lkw ist nach der Tunnelfertigstellung beizubehalten.
3. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung weitere Information zum Immissionsschutz an den Tunnelportalen und zur Entlüftung des Tunnels vorzulegen und darauf hinzuwirken, dass die derzeit bzw. in Zukunft geltenden Werte für Feinstaub, Stickoxid etc. eingehalten werden, so dass keine zusätzliche Schadstoffbelastung durch den B 1 Tunnel entsteht.
4. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund als Träger öffentlicher Belange die Interessen der unmittelbar betroffenen AnwohnerInnen (z.B. Familie Hock) unter Ausnutzung aller möglichen Ermessensspielräume vor und während der Bauphase sowie nach Beendigung der Tunnelarbeiten zu wahren. Auf die Eingabe der Familie Hock wird verwiesen.


Dem Rat der Stadt Dortmund wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen (3 Stimmen) bei Enthaltung von Frau Faber (Die Linke.PDS) empfohlen der Vorlage der Verwaltung (Planfeststellung Neubau A 40) zu folgen.
Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.










4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03420-05)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2006 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03817-05)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW); hier:
Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03402-05)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlich Sitzung vom 06.12.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der folgenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales. Familie und Gesundheit zu beschließen:

Bei 14 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird folgender gemeinsame, während der Sitzung ergänzte (siehe Unterstreichung zu § 3 Abs. 3) Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen:







Beschluss:

1. Der Satzungstext erhält an folgenden Stellen eine neue Formulierung :

§ 3 Abs.1
„Um im Rahmen des Verwaltungshandelns die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, bestellt der Oberbürgermeister eine/n kommunale/n,
hauptamtliche/n Behindertenbeauftragte/n.
Das behindertenpolitische Netzwerk wird im Bestellungsverfahren beteiligt.“

§ 3 Abs.3
„Der/die kommunale Behindertenbeauftragte legt dem Rat alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ und eine Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerkes zu diesem Bericht vor.
Der Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ enthält jeweils eine Darstellung des behindertenpolitischen Sachstandes und zeigt behindertenpolitische Handlungsansätze auf.
Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit Veröffentlichung zur Kenntnis vorgelegt.
Unbeschadet der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters hat die/der Behindertenbeauftragte das Recht, an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilzunehmen und auf Wunsch in Angelegenheiten seines/ihres Aufgabenbereiches das Wort zu ergreifen.“

2. Der Ausschuss empfiehlt dem behindertenpolitischen Netzwerk im Rahmen der Geschäftsordnung den Vorsitz des Netzwerkes in der Weise zu besetzen, dass eine Person aus der Mitte des Netzwerkes für den Vorsitz gewählt wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestellung des/der Behindertenbeauftragten erst nach der Konstituierung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beginnen.

Bei 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und die gleichzeitige Durchführung der Verfahren zur Benennung der Mitglieder des behindertenpolitischen Netzwerks und der Bestellung der/des Behindertenbeauftragten.








zu TOP 6.2
Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03421-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte eines Konzeptes zum Ausbau der Regiestellen des Familien-Projektes zu Familienbüros und zum
Aufbau eines Familieninformationssystems zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03710-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 5.600 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 6.4
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03712-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 249.500 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.










7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Wirtschaftsplan 2006 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03627-05)

Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 7.2
Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03371-05)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

In seine Einführung stellt Herr Eichler die zentralen Eckpunkte des Wirtschaftsplanes vor. Mit etwas unter 30 Mio. Euro bleibe der städt. Zuschuss für die Kulturbetriebe im kommenden Jahr annähernd unverändert. Für die Sanierung des Museums am Ostwall werde eine Sonderzuwendung i.H.v. 575T€. durch die Kämmerei bereitgestellt. Große Sprünge, so Herr Eichler, lasse der Finanzrahmen nicht zu. In den letzten Jahren habe man noch die Erlöse und Drittmittel steigern können, was nunmehr an eine Grenze stoße. Man kalkuliere weder eine Steigerung der Einnahmen – etwa durch Erhöhung der Eintrittspreise – noch mehr Drittmittel – z. B. aus Landesstiftungen. Auch Mäzene und Sponsoren hielten sich zunehmend zurück. Insgesamt werde jedoch das Ziel verfolgt, das Angebot quantitativ und qualitativ zu erhalten.

Aufgrund weiterer Personalkostensteigerungen in 2006 müssten zum Ausgleich erneut Stellen gestrichen werden. Auch mittelfristig bliebe die Personalkostenentwicklung das Hauptproblem.

Besondere Herausforderungen, so Herr Eichler weiter, seien zukünftig die Gebäudeinstandhaltung und die Ausstattungsmodernisierung – Aufgaben, die trotz Umschichtung innerhalb des Wirtschaftsplanes immer schwieriger würden. Schwerpunkte in 2006 würden gesetzt bei den Museen mit der Eröffnung des Brauereimuseums und der weiteren Sanierung des Museums am Ostwall, beim Medien-Etat der Bibliotheken und bei der Medienkunst. Die Zentren- und Projektförderung werde im vertretbaren Rahmen angehoben.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Sauer, dass die Zahlen deutlich machten, wie sehr der Gürtel enger geschnallt werden müsse. Es stelle sich die Frage, wie man mit neuen Projekten, z. B. dem Dortmunder „U“, umgehen solle.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brunsing erklärt Herr Eichler, dass die prozentuale Höhe des Overhead-zuschlages von der Kämmerei vorgegeben sei. Was den internen Overhead der Kulturbetriebe betreffe, sei man ständig darum bemüht, ihn zu senken.

Für die SPD-Fraktion bleibt nach Meinung von Herrn Goosmann festzustellen, dass die Kulturbetriebe mit diesem Wirtschaftsplan ihre Flexibilität deutlich gezeigt hätten. Ein Mehr an Aufgaben, bei etwa gleicher Zuschusshöhe, lasse erkennen, dass die Kultur und die Kulturbetriebe in Dortmund leben und man flexibel auf die wirtschaftliche Lage reagiere. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.

Herr Frebel spricht sich dafür aus, die abschließende Beratung und Empfehlung zu verschieben. Es mache Sinn, die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes zeitnah mit der Beschlussfassung des gesamtstädtischen Haushaltes zu verbinden.

Herr Dr. Brunsing stellt, bezogen auf die Produkt- und Leistungsplanung 2006 (Seite 3 / Ankauf von Kunstwerken und Betrieb des städt. Kunstarchivs) folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:
- Ankauf von Werken zur Förderung heimischer professioneller Künstler/Innen, Ausstellung der angekauften Werke, Inventarisierung und Ausleihe durch das Kunstarchiv des Kulturbüros.

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung stellt die Vorsitzende die Änderungs- und Ergänzungsanträge und die Vorlage zur Abstimmung:

1. Der Grammatik geschuldet, beschließt der Ausschuss einstimmig, den Beschlussvorschlag im vorletzten Absatz wie folgt zu ändern: „Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.“
2. Ergänzt wird die Produkt- und Leistungsplanung 2006 (Seite 3 / Ankauf von Kunstwerken und Betrieb des städt. Kunstarchivs) durch den Passus ...Ausstellung der angekauften Werke,...

Mit dieser Änderung bzw. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei einer Enthaltung (RM Frebel), vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
den Wirtschaftsplan 2006 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2006 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2006 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan (Anlage 1)
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche (Anlage 1)

sowie der Produkt- und Leistungsplanung 2006 (Anlage 4)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahren 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sogenannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereitzustellen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 7.3
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund, der Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund und der Schulordnung der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03484-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 1),
· die Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 2),
· die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund (Anlage 3),
· die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 4),
· die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 5),
· die Entgeltordnung der Musikschule (Anlage 6) und
· die Schulordnung der Musikschule (Anlage 7)

zum 01.01.2006.


8. Schule
- unbesetzt -


9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO - Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund und Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02863-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgenden Namensvorschläge für die Besetzung des Betriebsausschusses vor:

- Namensvorschläge -

- Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter

1. Rm Sohn SPD Rm Thiel
2. Rm Nolte SPD Rm Jäkel
3. Rm Pieper SPD Rm Pöting
4. Rm Brandt SPD Rm C. Neumann
5. Rm Fischer SPD Rm Schreurs
6. Rm Liedschulte CDU
7. Rm Middendorf CDU
8. Rm Michenbach CDU
9. Rm Reppin CDU
10. Rm Frebel B’90/Die Grünen Rm Unger
11. Rm Carl FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold



- Wahl der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Mitglieder Stellvertreter/innen

1. Herr Piechota Frau Kalwa
2. Frau Giesbert Frau Scharf
3. Herr Gdanietz Herr Kleff



Benennung des/der Vorsitzenden und deren Stellvertretung

- Vorsitzende: Rm Liedschulte CDU

- Stellv. Vorsitzender Rm Carl FDP/Bürgerliste


Unter Einbeziehung der Namensvorschläge empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


a) Der Rat der Stadt beschließt, den § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO wie folgt zu ändern: „Die Bildung und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern sowie drei Vertreterinnen oder Vertretern der Beschäftigten als beratende Mitglieder. Die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses erfolgt durch den Rat.“

b) Der Rat der Stadt wählt für den Betriebsausschuss FABIDO gemäß § 7 Abs.1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO elf stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie drei Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter als beratende Mitglieder.

c) Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder zur/zum Vorsitzenden bzw. zur/zum stellv. Vorsitzenden des Betriebsausschusses FABIDO.





zu TOP 9.2
Sachstandsbericht Kinder-Citytreff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03800-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht über den städtischen Kinder-Citytreff zur Kenntnis. Er beschließt, den Kinder-Citytreff organisatorisch an den neuen städtischen Eigenbetrieb FABIDO- Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund- anzugliedern.


zu TOP 9.3
Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04022-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Erweiterung der städtischen
Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit den Baukosten und der
Projektplanung in der Gesamthöhe von 270.000 €.



10. Finanzen Liegenschaften


zu TOP 10.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-05)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlich Sitzung vom 01.12.2005
Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2005
(Drucksache Nr.: 03279-05-E1)
Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 05.12.2005
(Drucksache Nr.: 03279-05-E2)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen neben der Verwaltungsvorlage folgende Beratungsunterlagen vor:

- Korrektur der Verwaltungsvorlage

Redaktionelle Korrekturen der Vorlagen:
a) Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 09.09.2005
(Drucksache Nr. 03279-05)
b) Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund vom 31.08.2005
(Drucksache Nr.: 03199-05)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, bei der Beschlussfassung zu den og. Vorlagen folgende redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen. Die Geschäftsführungen der Gremien bitte ich, die Korrekturen im jeweiligen Sitzungsprotokoll festzuhalten.

a) "Friedhofssatzung" (DSNr. 02379-05)

1. In ihrer Sitzung vom 02.11.05 hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost darauf hingewiesen, dass der Friedhof Wambel, Breierspfad , im § 3 Abs. 2 der Satzung dem Stadtbezirk Innenstadt-Ost zugeordnet wurde, obwohl der Friedhof im Stadtbezirk Brackel liegt. Dies ist selbstverständlich zutreffend und dementsprechend zu korrigieren.

2. Des weiteren lautet die Anschrift dieses Friedhofes nicht „Am Breierspfad“ sondern lediglich „Breierspfad“ . Hier ist die Formulierung anzupassen.

3. Ein weiterer Zuordnungsfehler betrifft den Friedhof Westerfilde, der sich nicht im Stadtbezirk Huckarde, sondern im Stadtbezirk Mengede befindet. Eine Korrektur muss auch in diesem Punkt erfolgen.


b) "Friedhofs-Gebühren-Satzung" (DSNr. 03199-05)

Nach der vorgeschlagene Änderung der Friedhofssatzung sollen ab dem 01.01.2006 neben Urnen- auch Aschebeisetzungen zulässig sein. Die Terminologie im Gebührensatzungstext wurde versehentlich nicht dementsprechend angepasst. Deshalb bitte ich darum, dies bei der Beschlussfassung der o.a. Angelegenheit wie folgt zu berücksichtigen:

Zu I. 2.2 und I. 2.2.1 des Tarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund:

I. 2.2 Für Urnen-/Aschebeisetzungen



I. 2.2.1 im Reihengrab in einem Grabfeld gem. § 14 Abs. 2 Buchstaben
c, d und e der Friedhofssatzung oder in einem Wahlgrab
(Die Gebühr beinhaltet die Grabherstellung, den Konduktführer
(Urnenträger) sowie allgemeine Grünpflege und
Infrastrukturunterhaltung.
Ein Kranztransport wird nur durchgeführt, wenn die Trauerfeier
und die Beisetzung auf dem selben Friedhof stattfinden.)


- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel

Der Bezirksvertretung Brackel liegen Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Friedhofssatzung vor, über die einzeln wie folgt abgestimmt wird:

Zu § 2
Friedhofszweck
Ergänzung: Friedhöfe dienen auch der Naherholung und -in begrenztem Umfang- auch dem Natur- und Umweltschutz.

Dieser Ergänzung wird mit 11 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme zugestimmt.

Zu § 6 Abs. 2 S. 1 + 2
Verhalten auf dem Friedhof
Der Begriff Fahrwege ist in einer gesetzlichen Bestimmung zu unbestimmt und muss entweder in der Satzung selbst definiert oder in der Örtlichkeit markiert werden, um überhaupt eine Rechtswirkung entfalten zu können.

Dieser Anregung wird mit 9 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen zugestimmt.

Zu § 6 Abs. 2
Befahren des Friedhofes für Besucher
Hier sollte geregelt werden, dass nur Gehbehinderte (G u. aG) Zufahrt mit Kfz haben. So hat auch der Ausschuss für Anregungen nach Beschwerden von Bürgern entschieden (kein Weg zur Grabstelle ist weiter als 600 m vom jeweils nächsten Parkplatz entfernt). Zur Zeit erhält jeder (Zitat eines Pförtners: vom Gelähmten bis hin zum Langstreckenläufer) eine Fahrgenehmigung
Der durch die Großzügigkeit immer stärker werdende Kfz-Verkehr ist nicht dazu geeignet, die in der Begründung zur Änderung der Satzung genannten „Abwanderung zu anderen nicht städtischen Friedhöfen oder in andere Kommunen gering zu halten“.
Die Aufenthaltsqualität und Sicherheit lassen durch mehr und mehr Kfz mehr und mehr nach.

Dieser Anregung wird mit 10 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen zugestimmt.

Die Bezirksvertretung weist außerdem darauf hin, dass die Vorlage auf Seite 4 im § 3 sachlich falsch ist, denn der Friedhof WAMBEL, Am Breierspfad, liegt im Stadtbezirk Brackel und nicht, wie irrtümlich genannt, in der Innenstadt Ost.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge mit 16 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B’90/Die Grünen, FDP/BL) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Kinner, DVU), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.“


- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Friedhöfe Dortmund vom 11.08.2005
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (6 x CDU, 7 x SPD,
1 x Bündnis90/Die Grünen, 1 x FDP) und 2 Enthaltungen (1 x CDU, 1 x Bündnis90/Die Grünen), dem Vorschlag der Verwaltung mit folgender Anmerkung zu folgen:

Die Trauerruhe ist nach Ansicht der Bezirksvertretung Hombruch nicht mit dem beabsichtigten Streichen des bisherigen Verbotes von sportlichen Aktivitäten auf Friedhöfen in Einklang zu bringen.
Es wird empfohlen, den Passus „Auf den Friedhöfen ist verboten: zu lärmen, zu spielen, Jogging oder sonstige sportliche Übungen zu betreiben...“ beizubehalten (siehe § 6 Absatz 4, Buchstabe h auf Seite 9. der Anlage 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund).


- Stellungnahme der Verwaltung zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen

Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 03279-05)
Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlägen der Bezirksvertretungen Brackel und Hombruch



Anregungen der BV Dortmund-Brackel vom 01.12.2005

Ergänzungsvorschlag zu § 2 (Friedhofszweck):

"Friedhöfe dienen auch der Naherholung und - in begrenztem Umfang - auch dem Natur- und Umweltschutz"

Stellungnahme:

Der rechtliche Status eines Friedhofes ist in dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) geregelt. Der Regelungsinhalt der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund bestimmt sich nach § 4 des BestG NRW. Die Betriebssatzung für die „Friedhöfe Dortmund“ vom 13.01.2004 regelt in § 3 Abs. 3, dass die „Friedhöfe Dortmund“ über die Bereitstellung von Friedhöfen mit ihrer gesamten Infrastruktur wichtige soziale, ökologische und kulturelle Funktionen erfüllen. In der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ vom 15.06.1994 sind die Friedhöfe in § 3 als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen aufgeführt.

Die von der Bezirksvertretung Brackel beschlossene Ergänzung ist in der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund auf Grund dieser eindeutigen Rechtslage nicht notwendig.

Anregung zu § 6 Abs. 2 Satz 1 + 2 (Begriff „Fahrwege“):

"Eindeutige Definition des Begriffes oder Markierung der 'Fahrwege'"

Stellungnahme:

Die von der Friedhofsverwaltung ausgestellten Genehmigungen berechtigen zum Befahren der Hauptwege des Friedhofes, die als Wege über zwei Meter Breite definiert sind. Pflanz- und Rasenflächen dürfen nicht befahren werden. Fahrzeuge müssen ganz rechts an einem Hauptweg geparkt werden. Diese Beschränkung wird den Berechtigten bei jeder Genehmigung schriftlich ausgehändigt und nach den Erkenntnissen der Friedhofsverwaltung in der Regel auch befolgt.

Eine weitere Definition in der Satzung oder eine Markierung in der Örtlichkeit ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Anregung zu § 6 Abs. 2 (Befahren des Friedhofes für Besucher):

"Restriktive Handhabung der Erteilung von Fahrerlaubnissen"

Stellungnahme:

Entsprechend der Entscheidung des (ehemaligen) Ausschusses für Anregungen und Beschwerden erhalten nur Personen eine Jahresfahrgenehmigung, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „G“ oder - als absolute Ausnahme - ein ärztliches Attest über eine Behinderung vorlegen. Tagesfahrgenehmigungen werden für Lasttransporte zur Grabpflege, für Trauergäste und für sehr alte Menschen, die zwar keinen Schwerbehindertenausweis „G“ besitzen, aber objektiv sonst keine Grabbesuche durchführen könnten, ausgestellt. Der Hinweis, dass zur Zeit "jeder eine Fahrgenehmigung erhält" ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar.

Alle Fahrgenehmigungen gelten nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 – 15.00 Uhr, in Ausnahmefällen auch samstags von 10.00 – 12.00 Uhr. Für andere Zeiten werden keine Genehmigungen erteilt und die Friedhöfe sind während dieser Zeit i. d. R. auch fahrzeugfrei. Einzelfälle von unberechtigtem Befahren sind in der Vergangenheit bekannt geworden, allerdings nicht in einem Ausmaß, das eine Einschreiten der Friedhofsverwaltung erfordert hätte.



Anregungen der BV Dortmund-Hombruch vom 29.11.2005

Empfehlung zu § 6 Abs. 4 Buchstabe h:

"Beibehaltung des Passus > Auf den Friedhöfen ist verboten: zu lärmen, zu spielen, Jogging oder sonstige sportliche Übungen zu betreiben .<"

Stellungnahme:

In der Neufassung der Satzung wurden die Verbote „..zu spielen, Jogging oder sonstige sportliche Übungen zu betreiben,“ fallengelassen, weil sie aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß sind und auch nicht den Realitäten entsprechen.

Friedhöfe werden verstärkt für gehbezogene Freizeit- und Erholungsaktivitäten (Walking, Jogging, etc.) genutzt. Solange derartige sportliche Betätigungen und auch das Spielen von Kindern (z. B. Schlittenfahren im Winter) im Rahmen des § 6 Abs. 1 der Friedhofssatzung unter Beachtung der Würde des Ortes und Befolgung evtl. notwendiger Anordnungen des Friedhofspersonals erfolgen, sollte die Nutzung der Friedhöfe in ihrer Zusatzfunktion als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nicht eingeschränkt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind die verbliebenen Verbote in § 6 Abs. 4 der Satzung und der Hinweis auf die ohnehin geltenden Verbote in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ ausreichend. § 6 Abs. 4 Buchstabe h der Friedhofssatzung verbietet zudem weiterhin „zu lärmen und in der Nähe von Bestattungen Arbeiten auszuführen“.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 10.2
Prüfung der Jahresrechnungen der HJ 2002 - 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung - PB 38/05
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03471-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW a. F. in Verbindung mit § 96 GO NW a. F. die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-rechnungen für die HJ 2002 – 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesenen und als Anlagen 2 a – c des Schlussberichtes dargestellten Sollabschlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung die Entlastung aus diesen Rechnungen aus.


zu TOP 10.3
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03199-05)
(Drucksache Nr.: 03199-05-E1)
Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 25.11.2005
(Drucksache Nr.: 03199-05-E2)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Korrektur der Verwaltung vor:

b) "Friedhofs-Gebühren-Satzung" (DSNr. 03199-05)

Nach der vorgeschlagene Änderung der Friedhofssatzung sollen ab dem 01.01.2006 neben Urnen- auch Aschebeisetzungen zulässig sein. Die Terminologie im Gebührensatzungstext wurde versehentlich nicht dementsprechend angepasst. Deshalb bitte ich darum, dies bei der Beschlussfassung der o.a. Angelegenheit wie folgt zu berücksichtigen:

Zu I. 2.2 und I. 2.2.1 des Tarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund:

I. 2.2 Für Urnen-/Aschebeisetzungen



I. 2.2.1 im Reihengrab in einem Grabfeld gem. § 14 Abs. 2 Buchstaben
c, d und e der Friedhofssatzung oder in einem Wahlgrab
(Die Gebühr beinhaltet die Grabherstellung, den Konduktführer
(Urnenträger) sowie allgemeine Grünpflege und
Infrastrukturunterhaltung.
Ein Kranztransport wird nur durchgeführt, wenn die Trauerfeier
und die Beisetzung auf dem selben Friedhof stattfinden.)

Unter Einbeziehung der Korrektur der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.



zu TOP 10.4
- unbesetzt -



zu TOP 10.5
Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.6
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03677-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 3.504.802,92 Euro.


zu TOP 10.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03749-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.121.204,04 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.923.893,26 Euro.






zu TOP 10.8
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03782-05)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03782-05-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03782-05-E2)

Die Angelegenheit wurde bereits zusammen mit dem TOP 2.1.3 behandelt.


zu TOP 10.9
Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03561-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.10
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund ab 2006 und Änderungssatzungen zu den Vergnügungssteuersatzungen für die Jahre 2003 bis 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03920-05)

Rm Reppin (CDU) signalisierte noch Beratungsbedarf seiner Fraktion hinsichtlich der möglichen Steuermaßstäbe.

Rm Starke (SPD) bat die Verwaltung, im 2. Halbjahr des nächsten Jahres einen Bericht abzugeben, wie sich die neue Berechnung in Kombination mit der am 01.01.2006 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderung für die Spielhallen auswirke.

StK Pehlke sagte zu, dass die Verwaltung in vierteljährlichen Abständen berichten werde. Sollte sich abzeichnen, dass für die Steuerpflichtigen eine nicht gewollte Belastung eintrete, werde man eine entsprechende Satzungsänderung vorschlagen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








zu TOP 10.11
Umstellung der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04013-05)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 10.12
Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Hartz IV
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04002-05)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006.


zu TOP 11.2
Neubenennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03740-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Wilhelm Scheer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund zu benennen.



12. Anfragen
- unbesetzt -




13. Betriebsausschussangelegenheiten


13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -


13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03779-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 4.000 T€ zur Finanzierung von Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2006 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 T€ festgesetzt.


zu TOP 13.2.2
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 3. Quartal 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03896-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 3. Quartal 2005 zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.40 Uhr von Bürgermeisterin Jörder beendet.


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Jörder Pisula Weber
Bürgermeisterin Ratsmitglied Schriftführer