Niederschrift

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt


am 16.12.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 21:30 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bayezit-Winner (SPD)
Rm Grebe (CDU)
Rm Pisula (CDU)
Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Steitz
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StR´in Skodzik

Als Gäste waren anwesend:
Herr Lürwer
Frau Zoerner



Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Ernennung und Vereidigung der künftigen Beigeordneten Frau Birgit Zoerner und Herrn Martin Lürwer

2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02208-10)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02214-10)

3.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -;
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02238-10)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02253-10)

3.4 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02322-10)

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Koordination für quartiersbezogene Dienstleistungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02218-10)

3.6 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02224-10)

3.7 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02362-10)

3.8 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01853-10)

3.9 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme Brennaborstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02263-10)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02645-10)

3.11 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)

3.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteilligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02499-10)



3.13 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02688-10)

3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02347-10)

3.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02743-10)

3.16 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02706-10)

3.17 Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02712-10)

3.18 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02649-10)

3.19 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02188-10)

3.20 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02774-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2011 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02007-10)


4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2011 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02236-10)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Dortmund Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02911-10)

5.2 Schuldnerberatung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02912-10)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Entgeltordnung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01736-10)

6.2 Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02579-10)

6.3 Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02337-10)

6.4 Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2011
- Entgeltordnung der Musikschule Dortmund
- Entgeltordnung des Stadtarchivs Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung des Dietrich-Keuning-Hauses
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund.
Freier Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die städtischen Museen und zu Veranstaltungen des Kulturbüros sowie freier Leseausweis für die Stadt- und Landesbibliothek sowie Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02346-10)

6.5 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02471-10)

6.6 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02474-10)



6.7 Verlagerung des Deutschen Kochbuchmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02635-10)

6.8 Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02515-10)

6.9 Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02864-10)

6.10 Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02875-10)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02424-10)

8.2 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02282-10)

8.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02777-10)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Übertragung von Grundstücken und Gebäuden von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02539-10)

9.2 Vertreter der Stadt Dortmund für die Trägerversammlung des JobCenterDortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02634-10)

9.3 Satzung zur elften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02576-10)




9.4 Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02693-10)

9.5 - unbesetzt -

9.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02765-10)

9.7 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02689-10)

9.8 Anpassung der Festwerte des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01740-10)

9.9 Trennung der bisherigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund in zwei Satzungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02792-10)

9.10 Schulbauprioritätenliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02913-10)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

10.2 Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01377-10)

10.3 Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01842-10)

10.4 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02355-10)

10.5 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02244-10)

10.6 Neuorientierung der Verwaltung,
hier:Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02761-10)

10.7 Genehmigung einer außerplanmäßigen Mehraufwendung der Zentralen Ausländerbehörde Amt 31 (32/5-ZAB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-10)

10.8 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02663-10)

10.9 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012
hier: Auflösung des Zweckverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02851-10)

10.10 Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02888-10)

11. Anfragen

11.1 Anfragen von Rm Münch (FBI)

11.1.1 Öffnung der Sperrbarke an der JFS Hombruch Fall 1 und 2
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02662-10)

11.1.2 Verunstaltung des Olleroh-Wäldchens durch die Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02762-10)

11.1.3 Einnahmen durch eine kommunale Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02873-10)

11.1.4 Ausnahmeregelung für die Dortmunder Bürgermeisterin bei einer kommunalen Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02874-10)

11.1.5 Rechtswidriges Reiten im Raum Salingen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02876-10)

11.1.6 Hinweis auf das Reitverbot in Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02879-10)


11.1.7 Hinweis auf die Anleinpflicht für Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02880-10)

11.1.8 Einsparungspotential bei Nichtwiederbesetzung eines Dezernenten und Höherstufung des Wirtschaftsförderers als Wirtschaftsdezernent mit erweitertem Aufgabenbereich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02872-10)

11.1.9 Verhinderung illegaler Müllablagerungen durch Abpfostung des Weges an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02887-10)

11.1.10 Deutschenfeindlichkeit an Dortmunder Schulen mit hohem Muslimanteil
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02899-10)

11.1.11 Unterstützung der Integrationsbeauftragten der Bezirksvertretungen durch das Integrationsbüro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02896-10)

11.1.12 Ungleichbehandlung der beratenden BV-Mitglieder durch den Hombrucher Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02922-10)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 14:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

Weiterhin machte er den Rat der Stadt darauf aufmerksam, dass man sich in der vorangegangen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, ab dem Tagesordnungspunkt 3.1 die Redezeit auf drei Minuten pro Person und pro Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt um die Punkte

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2010

2.3 Erwerb von Anteilen an der Evonik Steag GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-10-E3)

3.21 Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02931-10)

3.22 Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt 2011 und 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02813-10)

9.11 Verlängerung der Vereinfachungen im Vergaberecht auf Grundlage des Runderlassentwurfes des Ministeriums für Inneres und Kommunales –34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02946-10)

10.11 Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Seniorenbeirates
hier: Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02941-10)

10.12 Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellung sowie der "Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02950-10)

10.13 Reintegration des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie in die Feuerwehr (StA 37)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02818-10)

erweitert.

Weiterhin wurde mit Zustimmung des Rates der Stadt der Punkt

3.20 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02774-10)

von der Tagesordnung abgesetzt, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gab.






Abschließend machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Fraktion Die Linke ihren Vorschlag zum Tagesordnungspunkt

5.2 Schuldnerberatung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02912-10)

zurück gezogen hat, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2010

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2010.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Ernennung und Vereidigung der künftigen Beigeordneten Frau Birgit Zoerner und Herrn Martin Lürwer

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 19.10.2010 mitgeteilt habe, dass sie keine Bedenken gegen die Wahlen von Frau Birgit Zoerner und Herrn Martin Lürwer zu Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt, wurden Frau Zoerner und Herr Lürwer durch Aushändigung ihrer Ernennungsurkunden als Beigeordnete der Stadt Dortmund ernannt.

Nachdem OB Sierau anschließend Frau Zoerner und Herrn Lürwer gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW als Beigeordnete vereidigt hatte, wünschte er ihnen für ihre kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.2 HAUSHALTSBERATUNGEN 2011

zu TOP 2.2
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02208-10)

1. Zusätzlich zur Sitzung des Rates der Stadt vorliegende Anträge:

A. Antrag von Rm Münch vom 03.12.2010
(Drucksache Nr.: 02127-10-E28)

Folgende Vorschläge macht die Freie Bürger Initiative FBI zur Haushalsdebatte mit dem Ziel, endlich auch die Politik ans Sparen zu bekommen und nicht immer nur auf Kosten des Bürgers zu sparen.
96 Ratsmitglieder (von, nach § 3 Abs. 1 KWG eigentlich nur 82 vorgesehenen) und 12 x 19 = 228 Bezirksvertreter sind mit ca. 2,5 Mio Euro jährlich eine erhebliche Belastung für den städtischen Haushalt und nicht notwendig, um die Stadt wirkungsvoll politisch zu vertreten, zumal die meisten Mandatsträger sowieso nur Fraktionsabnicker sind und in den 5 Jahren kaum einmal den Mund aufmachen.

Nach § 3 Abs. 2 KWG kann der Rat, die Anzahl seiner Mitglieder bis um 6 reduzieren, was weniger Wahlbezirke und keine Überhangmandate mehr zur Folge hätte.
Nach § 35 Abs. 3 GO NRW soll eine kreisfreie Stadt nicht mehr als in 10 Stadtbezirke aufgeteilt sein. Dortmund leistet sich den teuren Luxus von 12 Stadtbezirken. Die 3 Innenstadtbezirke könnten deshalb zu einem einzigen Stadtbezirk zusammengefasst werden. Nach § 36 Abs. 2 GO NRW muss eine Bezirksvertretung mindestens 11 Mitglieder umfassen. In Dortmund umfasst eine Bezirksvertretung 19 Mitglieder und könnte auf 11 reduziert werden.

Ein positiver Begleiteffekt im Kampf gegen den Rechtsextremismus wäre, dass für einen Sitz in einer 11-köpfigen Bezirksvertretung mindestens 4 % der Stimmen erforderlich wären, so dass bezogen auf das Wahlergebnis vom 30.09.2009 die rechtsextreme DVU in keiner BV mehr vertreten wäre.

Insgesamt gäbe es dann in Dortmund nur noch 44 Bezirksvertreter, was ausreichend wäre, da die Bezirksvertretungen bislang SPD, CDU und GRÜNE im wesentlichen dazu dienen, verdiente Parteimitglieder mit einem Pöstchen zu versorgen, worunter besonders die Qualität in den Vorortparlamenten sehr gelitten hat.
Ein fraktionsangehöriger Ratsvertreter kostet die Stadt jährlich mindestens 12.000 Euro.
Ein fraktionsangehöriger Bezirksvertreter kostet die Stadt jährlich mindestens 4.000 Euro
„Der Rat der Stadt Dortmund setzt angesichts der schwierigen Haushaltslage auch ein deutliches politisches Signal und strebt gegenüber der Wahlperiode 2009 – 2014 für die Wahlperiode 2014 – 2019 eine Reduzierung der Dortmunder Mandatsträger von 324 auf 120 Personen mit einer Einsparung von mindestens 5 Mio Euro an und beschließt:

1. Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76.
2. Reduzierung der Anzahl Bezirksvertretungen von 12 auf 4 durch: Zusammenlegung der 3 Innenstadtbezirke zu einem Stadtbezirk mit einer BV Innenstadt. Zusammenlegung der Stadtbezirke Hom, Hö, Ap zu einem Stadtbezirk mit einer BV DO-Süd. Zusammenlegung der Stadtbezirke Lüdo, Hu, Me zu einem Stadtbezirk mit einer BV DO-Nordwest. Zusammenlegung der Stadtbezirke Ev, Scha, Br zu einem Stadtbezirk mit einer BV DO-Nordost.
3. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder von 19 auf 11.
4. Festsetzung nur noch eines stellv. Bezirksbürgermeisters.
5. Sofortige Reduzierung der Fraktionszuwendungen von 1,5 Mio Euro um 50%.“
Ich hatte einen ähnlich lautenden Antrag bereits im Jahr 2004 gestellt. Wäre der Rat damals meinem Vorschlag gefolgt, hätten wir heute das Problem mit den Überhangmandaten nicht und könnten so über die letzten 6 Jahre summiert auch ca. 6 Mio Euro für die Jugend- und Bildungsarbeit ausgeben bzw. die Schließung von Sport- und Jugendfreizeitstätten verhindern.

Berechnung:
Rat: 20x12.000= 240.000 Euro
BV: 8x19 + 4x8 = 184 x 4.000= 736.000 Euro

B. Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010
(Drucksache Nr.: 02127-10-37)

Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter des Gesellschafters
bei ServiceDo – also beim Klinikum – auf die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes bei ServieDo zum Haushaltsjahr 2011 hinzuwirken.

Darüber hinaus fordert der Rat die Geschäftsführung von ServiceDo auf, die 2007 abgebrochenen Tarifverhandlungen mit ver.di wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Tarifbindung für die Mitarbeiter von ServiceDo zu erreichen.
Begründung
ServiceDo ist derzeit das einzige kommunale Unternehmen in Dortmund ohne jegliche tarifliche Regelung. Die Folge sind eine Arbeitsverdichtung und Ausdehnung der Arbeitszeit über das erträgliche Maß hinaus, niedrige Löhne und sogar das Fehlen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

MitarbeiterInnen werden im Regelfall nur noch befristet eingestellt und bei nicht willfährigem Verhalten aus dem Betrieb wieder entfernt. Ein Großteil der MitarbeiterInnen bewirbt sich kontinuierlich außerhalb von ServiceDo und wechselt bei Erfolg in andere Unternehmen. Eine ständige Fluktuation im Mitarbeiterbestand kann nicht Ziel in einem kommunalen Unternehmen sein – kommunale Einrichtungen haben für die freie Wirtschaft Vorbildfunktion. Die ständige Suche von ServiceDo nach neuen MitarbeiterInnen in den örtlichen Zeitungen und Anzeigenblättern unterstreicht die Probleme im Personalbereich.

C. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 15.12.2010
(Drucksache Nr.: 02127-10-E38)

Reiter zahlen eine Reitabgabe, mit der lediglich Reitwege für sie hergestellt werden sollen. Für den Pferdemist auf den Wegen und Straßen, die Behinderung von Spaziergängern und Radfahrern oder die Zerstörung von Wanderwegen durch im Wald rechtswidrig Reitende zahlen Reiter keinen Pfennig bzw. Cent. Deshalb macht eine Pferdesteuer Sinn, da der Schaden, den Reiter mit Dreck und Ärger in Dortmund anrichten größer ist als der Nutzen für die wenigen Pferdebegeisterten. Der Unmut in der Bevölkerung über die Reiterei in Dortmund ist in den letzten Jahrzehnten ständig gewachsen, so dass die zahlreichen rechtswidrig oder rücksichtslos Reitenden sich die Quittung in Form einer Pferdesteuer nur selbst zuzuschreiben haben. Ausnehmen von der Pferdesteuer soll nur das therapeutische Reiten sein. Nachdem die SPD einen Rückzieher bei der von ihr ins Spiel gebrachten Pferdesteuer machen wird, hält die Freie Bürger Initiative FBI an der Pferdesteuer fest und will die 500 – 1000 in Dortmund gehaltenen Pferde besteuern, da es nicht angehen kann, dass Hundehalter und Prostituierte besteuert werden, Reiter aber nicht, und stellt folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Pferdesteuer in Höhe von 500 Euro pro Pferd ab 2011 zu schaffen.“

D. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 15.12.2010
(Drucksache Nr.: 02127-10-E39)
Der Rat der Stadt möge beschließen:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit Kontrollen gegen Umweltschutzverstöße in Naturschutzgebieten und Wäldern wie z.B. Müllablagerungen, freilaufende Hunde, rechtwidriges Reiten u. ä. vorzugehen.“
2. Anträge aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 mit der Empfehlung zu beschließen:

E. Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

1. Grundsatzbeschluss und Selbstbindung des Rates der Stadt Dortmund
1.1 Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die Kommunen unmöglich selbst aus ihrer prekären Finanzlage befreien können. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht des Landes NW, notleidende Kommunen mit 300 – 400 Mio. € jährlich beim Abbau von Altschulden zu unterstützen. Der Bund wird aufgefordert, die Kommunen insbesondere bei ihren Soziallasten spürbar (mind. um 50%) zu entlasten. Die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen ist vollständig zu erhalten.
1.2 Auch wenn die Stadt Dortmund offensichtlich in den nächsten Jahren ohne Haushaltssicherungskonzept auskommt, fordert der Rat der Stadt alle Anstrengungen
ein, das strukturelle Defizit weiter abzubauen. Ein langfristiger Rückgriff auf die allgemeine Rücklage und der Verzehr des Eigenkapitals sind dringend abzubremsen. Der Rat beschließt, dass zusätzliche Einnahmen in 2011 zwingend zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind.
2. Schule /Bildung

2.1 Ausbau von offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe
Die Schulen haben den OGS-Betrieb schon bereits zum Schuljahr 2007/08 begonnen, die Baumaßnahmen sind aber immer noch nicht im HH-Entwurf 2011 enthalten.

Beschlussvorschlag:
Die Finanzierung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an den OGS-Schulen ist in den HH 2011 einzustellen, damit ein Baubeginn schnellstens erfolgen kann.

2.2 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
Die Schulen haben den Ganztagsbetrieb schon zum Schuljahr 2008/09 begonnen.
Es müssen dauerhafte Ganztagsbereiche geschaffen werden. Das ist auch vor dem
Hintergrund der Absicht, ab 2012 in Dortmund (eine) Gemeinschaftsschule(n) zu planen geboten, weil speziell diese beiden Schulen in Stadtbezirken liegen, in denen noch keine Gesamtschule existiert.

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zum HH 2010 ist umzusetzen, die Ganztagsbereiche an der Emscherschule und der HS Westerfilde zu errichten.

2.3 Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln
Den Bezirksvertretungen werden regelmäßig Maßnahmevorschläge an Schulen
(Toilettensanierung, Fenstererneuerung usw.) unterbreitet, die den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel weit übersteigen.

Beschlussvorschlag:
Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten von größeren Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen eingesetzt.

2.5 Verstärkung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen
Der beschlossene Stufenplan zur „Ausweitung und Verstärkung der Schulsozialarbeit in Schulzentren“ ist noch nicht in allen Aktionsräumen umgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Der Stufenplan zur Ausweitung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen wird ab 2011, beginnend mit Scharnhorst, fortgesetzt. Die dazu erforderlichen Mittel in Höhe von 55.000 € jährlich sind entsprechend anzupassen.

2.6 Medienausstattung an Schulen
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens im Sommer 2011 einen aktualisierten
Medienentwicklungsplan vorzulegen mit dem Ziel, beginnend ab 2011 die Umsetzung
zu organisieren. Die dazu erforderlichen Mittel sind ab 2011 ff. jährlich bereit zu stellen.






3. Kinder / Jugend / Familie

3.1 Familienprojekt : Übermittagbetreuung
Bislang wird das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ an Schulen durch 2/3 vom Land und 1/3 durch die Kommunen finanziert. Das entspricht derzeit 290.000 € im laufenden Etat. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll auch die Mittagsverpflegung für Bedürftige in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert werden können.
Die 145.000 € städt. Anteil für ein Schulhalbjahr können als Deckung für den weiteren OGS-Ausbau (s. nachfolgender Punkt) verwendet werden.

3.2 Familienprojekt : Ausbau offene Ganztangsangebote an Grundschulen
Im Land sind noch nicht alle Fördermittel für den Ausbau des offenen Ganztagsbetriebs an Grundschulen abgerufen, so dass Dortmund auf Antrag mit einer zusätzlichen Bewilligung rechnen kann. Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig weitere 150 Plätze geschaffen werden. Das Land beteiligt sich mit 2/3 an der Finanzierung. Auf den städt. Haushalt kämen Mehrkosten von 73.500 € pro Jahr für 150 Plätze hinzu. Damit könnten insgesamt 8350 Plätze angeboten werden.

Beschlussvorschlag:
Soweit damit kein besonderer städtischer baulicher Investitionsaufwand verbunden ist, sollen
150 weitere OGS-Plätze für das nächste Schuljahr beim Land beantragt werden.
Deckung: Wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Für den städt. Zuschuss sind die Mehrkosten von 73.500 € für 2011 für 150 Plätze in den Haushalt einzustellen. Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen (wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“) kann dieser Zuschuss reduziert werden.
3.3 Ausbau Tagesbetreuung für Kinder
Alle zusätzlichen Mittel aus Land und/oder Bund, die durch das Urteil des Landesverfassungs-gerichtshofes zu erwarten sind, werden für den Ausbau der U-3-Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, damit es gelingt, den Rechtsanspruch ab 2013 möglichst doch noch zeitgerecht erfüllen zu können.

3.4 Kinder- und Jugendförderung
Die zukünftig nicht mehr für das FZW benötigten Mittel in Höhe von 350.000 € verbleiben im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Darin sind nicht die 292.000 € für die Jugendkulturarbeit enthalten.

3.5 Jugendfreizeitstätte Dorstfeld
Die für Jugendfreizeitstätten zur Verfügung stehenden Mittel sind seit Jahren kontinuierlich gesunken, so dass Öffnungszeiten reduziert wurden und darüber hinaus kein Geld mehr für neue Projekte vorhanden ist. Das führt dazu, drängende gesellschaftspolitische Projekte (z.B. gegen Rechtsextremismus) nicht in der gewünschten Form anstoßen oder begleiten zu können.

Beschlussvorschlag:
Für die neue Jugendfreizeitstätte in Dorstfeld werden 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.
Für die Kinder- und Jugendarbeit gegen „Rechts“ in Dorstfeld werden 50.000 € im Etat des Jugendamtes zusätzlich bereitgestellt.
Verbunden damit ist der Auftrag, für Dorstfeld einen Aktionsplan zu initiieren, der eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung aller Träger für Kinder- und Jugendarbeit vor Ort beinhaltet und mit dem u. a. entsprechende Aktionen gegen Rechts unter besonderer Beteiligung Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können. Die Koordination obliegt dem Jugendamt.




4. Bürgerdienste / Öffentliche Ordnung / Feuerwehr

4.1 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt
Der Rat der Stadt fordert das Ordnungsdezernat und die Leitung des Ordnungsamtes in Kooperation mit dem Personalamt auf, bis Ende des 1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungsamt (insbesondere in der Verkehrsüberwachung) vorzulegen. Dazu sind nachvollziehbare Aussagen zum Stellenplan zu treffen und entsprechende Einnahmeprognosen der Verkehrsüberwachung vorzulegen.

4.2 Stellenbesetzungen bei den Bürgerdiensten
Der Rat der Stadt fordert 3/Dez. und die Leitung der Bürgerdienste auf, bis Ende des
1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen bei den Bürgerdiensten (insbesondere im Bereich EWO und KFZ) vorzulegen.

4.3 Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle
Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des neuen Brandschutzbedarfsplanes die erforderlichen investiven Mittel für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle und 50.000 € für Bodensanierung in zwei Raten für 2011/2012 in den Haushalt einzustellen.
4.4 Abbau von Beschaffungsrückständen bei der Feuerwehr
In 2010 und 2011 werden nur die notwendigsten Investitionen bei der Feuerwehr getätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beschaffungsprogramm für die Feuerwehr zu entwickeln, das nach Anpassung an die Bedarfspläne den Abbau von Beschaffungsrückständen mittelfristig ermöglicht.
Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten der technischen Gefahrenabwehr bzw. für den Rettungsdienst eingesetzt.

6. Integration

6.1 Masterplan Integration
Mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den Masterplan Integration Projektmittel in Höhe von 100.000 € jährlich beschlossen.
Im Haushaltsentwurf 2011 stehen lediglich 45.000 € zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Projektmittel für den Masterplan Integration aus
dem Gesamtetat wieder auf 100.000 € zu erhöhen. Die Agentur für Migration und Integration im StA 1 wird aufgefordert, diese Projektmittel in Kooperation mit dem Integrationsrat, den Migrantenselbstorganisationen und den Wohlfahrtsverbänden für konkrete Integrationsmaßnahmen und –projekte einzusetzen.

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.1 JEKI
Seit Einführung des landesweiten Projekts ist die Zahl der dieses Angebot nutzenden
Schüler an Grundschulen von 700 auf über 7.000 gestiegen. Die Teilnahmequote liegt bei
80 %. Das Projekt wird finanziert durch Landesmittel und Mittel der Bundeskulturstiftung. Lediglich die „Sozialkosten“ (Ermäßigungen für bedürftige Kinder) werden von den Kommunen selbst getragen. Beliefen sich diese Kosten im Jahr 2007 auf 25.000 € werden sie in 2011 auf insgesamt 235.000 € gestiegen sein. Der städt. Zuschuss ist seit dem Eröffnungsjahr allerdings nie angepasst worden.



Beschlussvorschlag:
Die Sozialkosten für bedürftige Kinder im Programm „Jedem Kind ein Instrument“ werden der Teilnehmerzahl entsprechend durch eine Aufstockung des Zuschusses erstattet, wenn das Land das Projekt in der bisherigen Form weiterführt. Es ist zu prüfen, ob künftig für diesen Zweck auch auf Mittel der ARGE zurück gegriffen werden kann.
7.2 Kulturzentren
Im Juni und bei der Nachtragssatzung im November 2009 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion hin beschlossen, ab 2010 den jährlichen Zuschuss für die freien Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € zu erhöhen. Diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan für 2011 nicht zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:
Die beschlossene Erhöhung der Mittel für die Zuschüsse der Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € jährlich sind ab dem HH-Jahr 2011 im Wirtschaftsplan zusätzlich bereitzustellen.

7.3 RuhrHOCHdeutsch im Spiegelzelt
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen für eine Finanzierung und ggf. einen
geeigneten Standort zu suchen, die es ermöglichen, das Spiegelzelt mit dem
Programm RuhrHOCHdeutsch auch im Jahr 2011 wieder in Dortmund zu präsentieren.
Das Spiegelzelt mit dem Programm RuhrHOCHdeutsch soll für die nächsten 3 Jahre in Dortmund etabliert werden. Dazu sind Fehlbetragsfinanzierungen (Ausfallbürgschaften) bis zu 125.000 € zusätzlich bereit zu stellen.
Deckung: Die Verwaltung wird beauftragt, durch Einnahmeverbesserungen beim Flächenmanagement eine Deckung zu finden.

7.5 Ungeahnte Kosten für neue Handyfrequenzen
Auf das Theater und andere Kulturbereiche kommen neue Kosten und Gebühren in
ungeahnter Höhe zu. Grund ist die vom Bund erfolgte Versteigerung der Frequenzbereiche, mit der die Mikrofontechnik arbeitet, an anderen Mobilfunkbetreiber. Deshalb stehen bald andere Frequenzbereiche für den Mikrofonbetrieb zur Verfügung, auf deren Basis die bisherigen Geräte nicht mehr funktionieren.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Umrüstung bestehender Mikrofonanlagen zu ermitteln und Lösungsvorschläge für einen Austausch nicht mehr funktionsfähiger Anlagen zu machen.

7.6 Zoo / Neubau Robben-Anlage
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen Neubau der Robben-Anlage zu konkretisieren und den politischen Gremien realisierbare Umsetzungsvorschläge zu machen.
Es sollen darüber hinaus alle Anstrengungen unternommen werden, den darüber hinaus bestehenden Sanierung- und Investitionsstau in der 57 Jahre alten Zoo-Anlage zu beheben. Den politischen Gremien soll dazu ein Stufenkonzept vorgelegt werden.

7.7 Parkgebühren am Westfalenpark
Es wird zunehmend ein Problem, dass der SBB-betriebenen Parkplätze am Westfalenpark 4 € kosten, was insbesondere Familien in Verbindung mit dem (moderaten) Eintrittspreis zu teuer ist.

Beschlussvorschlag:
In Verhandlungen mit SBB soll versucht werden, die Parkgebühren mit Hinweis auf die geringeren Parkgebühren am Zoo für Westfalenparkbesucher deutlich zu senken.

7.8 Fortsetzung Kunstrasenprogramm
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine zweite Auflage des Kunstrasenprogramms
entsprechende Kriterien und Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Fachschaften und dem Stadtsportbund sowie einen Stufenplan für eine Rangfolge zu erarbeiten und eine Fortsetzung der Finanzierung sicherzustellen.
7.9 Neuanlage Tennenplätze
Sollte es weiterhin keine befriedigenden Lösungen für die Sanierung bestehender Tennenanlagen geben, sind die Planungen für Tennenbeläge zugunsten von Kunstrasen auszusetzen.

7.10 Sporthallenbau- und Sanierung
Das Investitionsbudget für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen in Höhe von
3 Mio. € wird fortgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Sanierungskonzept für die Sport- und Turnhallen zu
aktualisieren sowie einen Stufenplan zu erstellen. Zur Realisierung im Sinne eines
ganzheitlichen Gesamtkonzepts sollen auch Lösungen durch externe Anbieter einbezogen
werden.

F. Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.1 Haushaltsbegleitkommission
Der Rat beschließt die dauerhafte Einrichtung einer interfraktionellen „Kommission Haushaltskonsolidierung“. Ziel ist die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse. Sie soll in regelmäßigem Turnus (einmal im Quartal) tagen und sich aus Fraktionsvorsitzenden, finanzpolitischen Sprechern und Geschäftsführern sowie Oberbürgermeister mit Kämmerer sowie bei Bedarf Dezernenten betroffener Ressorts zusammensetzen. Zielsetzung der Arbeitsgruppe soll es sein, losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Die Arbeitsergebnisse der Kommission bereiten die Beschlussfassungen der Ratsgremien vor.
1.2 Personal- und Organisationskonzept

Grundsätzlich muss einem Personalentwicklungs- und -bedarfskonzept ein aufgabenkritisches Organisationsprojekt vorgeschaltet sein, damit auf dem Weg des verwaltungsinternen Umbaus, der Reorganisation, das vorhandene Personal an zukunftssichere Funktionen und Aufgabenerfüllungen geführt wird und damit in einem produkt- und aufgabenkritischen Verfahren Leistungen der Stadt reduziert werden können (z. B. Bezirksverwaltungsstrukturen, Marketing, Öffnungszeiten...), die Leistungserbringung optimiert wird (z. B. Verringerung von Flächenverbrauch und Fahrzeugbestand in der Verwaltung, Kostenoptimierung in der Jugendhilfe etc.) oder die Bürgerschaft zur Zusammenarbeit eingeladen wird
(z. B. Hallenbadbetreibung, Führung von Kitas und Jugendeinrichtungen, Übernahme von Sportanlagen, Aufgaben der Seniorenarbeit etc.) Erst wenn diese Überlegungen angestrengt worden sind, lassen sich künftige Personalbedarfe und somit Wiederbesetzungsnotwendigkeiten belegbar definieren. Bis Abschluss 1. Quartal 2011 sollen StA 10 und 11 eine integrierte Planung vorlegen. Die Vorgabe 1,5 % Personalbudgetreduktion in 2011, min. 2% ab 2012 kann bestehen bleiben.
1.3 Reduzierung der Personalkosten um 10% im 5-Jahres-Zeitraum
Entgegen der Drucksachen-Nummer 02761-10 „Neuorientierung der Verwaltung, hier: Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept“ wird das wirtschaftliche Ziel verfolgt, den Personalaufwand in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils nicht um 1,5 % (entspricht ca. 4,5 Mio. €) zu reduzieren, sondern ab dem Jahr 2012 um jeweils jahresdurchschnittlich min. 2,0 % bis einschließlich 2015. Dies entspricht dem „Mittelwert“ der ursprünglich von der Verwaltung genannten Einsparvorgabe von 2,5 % p.a. und der nunmehr deutlich nach unten korrigierten Vorgabe. Die vorgeschlagene Anpassung der jährlichen Personalaufwandsreduzierung von 2,5 % auf 1,5 % wird zurückgewiesen.

Eine insgesamt zehnprozentige Rückführung des Personalaufwands im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2015 übersteigt den Rahmen einer Abschöpfung der tatsächlichen Fluktuation (1,5 % p. a.) nur geringfügig und ist in jedem Fall sozialverträglich erzielbar.
1.4 Bezirksverwaltungsstellen / Bezirksvertretungen
Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden Modelle und der ergänzenden Ausführungen der Verwaltung ist ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/Familienprojekt und bei Bedarf weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen. Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen Gremien zu fassen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Projektgruppe anhand der dargelegten Kennzahlen, der vorgeschlagenen Modelle und insbesondere unter Erstellung einer Vollkostenrechnung für die Vorhaltung jeder einzelnen Bezirksverwaltungsstelle Kriterien und Ausgestaltungsformen für ein zukunftsfähiges Konzept der Struktur der Stadtbezirke und BVStn entwickelt und beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten der alternativen Dienstleistungsangebote vor Ort näher zu betrachten (mobile Dienstleistungen, Nachbarschaftsbüros). Nach weiterer Ausgestaltung der verschiedenen Modelle sind dann in einem weiteren Schritt die Kosten und Einsparpotentiale bis Ende des 2. Quartals 2011 exakt zu berechnen.
1.5 Externe Organisationsuntersuchung für das Jugendamt und FABIDO
Das Jugendamt sowie der Eigenbetrieb FABIDO werden einer externen Organisations- sowie einer Personaleinsatz- und -entwicklungsanalyse unterzogen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, STA51 (inklusive Familienprojekt) und FABIDO auf Verbesserungspotenziale hinsichtlich eines an den Aufgaben orientierten Personal- und Sachmitteleinsatzes zu durchleuchten. Damit sollen einerseits durch interne Umbesetzungen den Überlastungsanzeigen und Rückstandsmeldungen in einzelnen Abteilungen des Jugendamtes vorgebeugt und begegnet sowie Wege aufgezeigt werden, den hohen Grad der Unzufriedenheit des FABIDO-Personals, der sich im Rahmen der Mitarbeiterbefragung gezeigt hatte, merklich zu senken. Andererseits wird der Aufforderung des Regierungspräsidenten nachgekommen, die Aufwendungen im Produktbereich „06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ dauerhaft zu senken. Vordringliches Ziel ist nicht, im Bereich Kinder, Jugend und Bildung zu „sparen“, sondern vielmehr den erheblichen und zukünftig ggf. wachsenden Mitteleinsatz einer Effizienz- und Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und ggf. ablauf- und aufbauorganisatorische Umstrukturierungen einleiten zu können.
Art und Umfang einer externen Untersuchung sind dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis und dem Rat der Stadt vor Auftragsvergabe zur Entscheidung vorzulegen.
1.6 Reinigung aus einer Hand
Im Zuge einer kosteneffizienten Neuorganisation der städtischen Grünpflege (Zusammenlegung der Fachbereiche 52/5 und 66/7) wird die Verwaltung erneut aufgefordert, in Gespräche mit der Entsorgung Dortmund GmbH einzutreten mit dem Ziel, die Reinigung des Straßenbegleitgrüns (Mittelstreifen, Randstreifen, Baumscheiben) komplett auf die EDG zu übertragen und damit die hinreichend bekannte „Schnittstellenproblematik“ zwischen Tiefbauamt und EDG auszuräumen.
Der Rat erwartet zu Beginn des zweiten Quartals 2011 einen Zwischenbericht mit einer Abschätzung erwartbarer haushaltwirksamer Effekte spätestens zur Einbringung des Etatentwurfs 2012.


1.8 Erstellung eines Schulentwicklungsplans und einer Schulbauprioritätenliste
Die Schulverwaltung wird aufgefordert, die Beschlüsse der Gremien (zuletzt im Schulausschuss am 19.05.2010) umzusetzen, wonach dem Rat neben einer aktualisierten Schulbauprioritätenliste auch ein Schulentwicklungsplan vorzulegen ist. Dieser soll basierend auf den neuesten Erkenntnissen zur Entwicklung der Schülerzahlen und unter Zuhilfenahme der sich derzeit in Aufstellung befindlichen Schulstrukturanalyse in erster Linie Ergebnisse liefern, an welchen Standorten Schulen aufgrund ihrer solitären Lage im Raum mittelfristig aufgelöst werden müssen.
1.9 Entwicklung von Wohnbauflächen

Bei der zukünftigen Entwicklung von Wohnbauflächen soll stärker als bisher darauf geachtet werden, dass eine über die Zeitschiene gleichmäßig verteilte Marktplatzierung der einzelnen „Neubaugebiete“ gewährleistet ist. Schleppende Vermarktungen wie z.B. in der Brechtener Heide, im Erdbeerfeld Mengede oder in der Godekinsiedlung in Niederhofen sollen somit durch ein abgestimmtes Vorgehen vermieden werden.
1.10 Infrastrukturrevision
Im Rahmen des vom Oberbürgermeister initiierten Projekts „Neuorganisation der Verwaltung“ soll die Projektgruppe „Flächenmanagement“ ihren Fokus auch auf die im Jahr 2002 seinerzeit definierten Suchfelder der „Infrastrukturrevision“ lenken. Ziel muss es sein, nicht mehr benötigte unbebaute Flächen für z.B. Friedhofserweiterungen, ÖPNV-Planungen, Schulerweiterungen, Kinderspielplätze etc. schnellstmöglich zu identifizieren und im Zuge der Haushaltskonsolidierung zeitnah an den Markt zu bringen.

2. Haushaltskonsolidierung durch Einzelprojekte

2.1 Gebühren Busbahnhof
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis spätestens zur Ratssitzung am 31.03.2011 ein Konzept zur konsequenten Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vorzulegen mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das bisherige Argument der Verwaltung, bei ausländischen Reisebussen habe man die Schwierigkeit, dass es keine internationalen Abkommen gibt, mit Hilfe derer eventuell ausgesprochene Verwarnungsgelder vereinnahmt werden könnten, ist durch das EU-weite Abkommen „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)“ seit dem 01. Oktober 2010 obsolet. Nunmehr können Verwarnungsgelder ab einer Höhe von 70 Euro inklusive der Verfahrenskosten vollstreckt werden, so dass dies auch für geringere Bußgelder gilt. Ziel ist u. a. die zumindest partielle Mitfinanzierung der Verlegung des Busbahnhofs in Folge der Umwidmung des derzeitigen Standortes / Realisierung des Nationalen Fußballmuseums des DFB. Die Entscheidung über die Bewirtschaftung fällt auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse.

2.2 Übertragung Rathaus – Gegenfinanzierung durch Entmietung und weitere Maßnahmen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung
Die Einlage des Rathauses in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ erfolgt unter der Maßgabe, dass die entstehende Belastung des Etats ab 2011 durch die Rückmietung des Rathauses in Höhe von rund 925.000 Euro pro Jahr durch Abmietungen, Standortfusionen, Reduzierung der Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter, sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Flächenmanagements und einer effizienteren Immobilienbewirtschaftung zumindest ausgeglichen, bestenfalls sogar überkompensiert werden. Dieser Effekt soll zusätzlich zu dem bislang beschlossenen Maßnahmenpaket (Etat-Beschlüsse 2010) erzielt und den Ratsgremien bis zur Sommerpause belegt und vorgestellt werden.


2.3 Verkauf Ostwallmuseum
Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude des ehemaligen Museums am Ostwall inklusive des dazugehörigen Grundstücks schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern. Jeglichen Überlegungen, das exponierte Gebäude im Rahmen von möglichen Zwischennutzungsalternativen interessierten Dritten kostenlos oder lediglich durch Übernahme der Betriebskosten dauerhaft zur Verfügung zu stellen, erteilt der Rat eine Absage. Bevorzugt sollen Nutzungskonzepte/Bieter Berücksichtigung finden, die einer adäquaten und hochwertigen Grundstücksnutzung des ehemals von kulturellem Flair geprägten Quartiers entsprechen.
2.4 Steueraußenstände schneller beitreiben
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Sitzung am 31.03.2011 darzustellen, wie die Außendiensttätigkeiten des StA 21 Stadtkasse und Steueramt (bisher z.B.: Mahn- und Vollstreckungswesen, Unterhaltsvorschuss, hinzugekommen: Beherbergungsabgabe, „Sexsteuer“) personell und organisatorisch umgesetzt werden und ob die zu erwartenden Mehreinnahmen auch tatsächlich und zeitnah erzielt werden können. Geprüft werden soll auch, ob sich unter Kosten-Nutzen-Aspekten die Hinzuziehung von externen Dienstleistern anbietet.
2.5 Finanzierung Betriebskosten U-Turm
Zur Senkung des jährlichen Betriebskostenzuschusses für den U-Turm wird die Verwaltung aufgefordert, weitere dauerhaft tragfähige Förderzugänge zu erschließen. Zu denken ist dabei an eine dauerhafte Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, aber auch an städtische Tochtergesellschaften und Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie an Kooperationen mit Kultureinrichtungen in anderen Städten des Ruhrgebiets. Ein Zwischenbericht über entsprechende Bemühungen wird spätestens bis zur Sommerpause des Rates vorgelegt.

2.6 Entmietung von Flächen am Museum für Kunst- und Kulturgeschichte
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gespräche mit dem Vermieter des Gebäudes am Königswall (Ausstellungshalle) einzutreten, den bis zum Jahr 2020 abgeschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen und die eingesparten Mietzahlungen in voller Höhe zur Mitfinanzierung der Betriebskosten des U-Turms einzusetzen (Vergleiche hierzu Niederschrift zur Ratssitzung vom 24.03.2003, Drucksachennummer 04474-03 sowie Niederschrift zur Ratssitzung vom 09.10.2003, Drucksachennummer 04888-03).

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen

3.1 Fortschreibung des Kunstrasenprogramms
Das Kunstrasenprogramm der Stadt wird fortgeschrieben. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Finanzierungsplan sowie eine Rangliste der zu sanierenden Plätze, die sich an objektivierbaren Kriterien wie Anzahl der nutzenden Mannschaften, Anteil der Jugendlichen, Sanierungsstau, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Vereine orientiert und nicht wie einem der ersten Tranche zugrundeliegenden stadtbezirklichen Proporz. Insbesondere sollen Dabei können die Vereine bevorzugt werden, die sich im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung eines Platzes, einer darüber hinausgehenden Kooperation oder sogar einer Vereinsfusion darauf einigen können, zwei oder mehrere Tennenplätze zugunsten eines neuen Kunstrasenplatzes aufzugeben. Im Zuge des Neubaus eines Kunstrasenplatzes sollen Flächen der nicht mehr benötigten Tennenplätze somit vermarktet werden und zur Haushaltskonsolidierung beitragen.




3.2 Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund zu überarbeiten und die Gebühren für Ordnungswidrigkeiten zu erhöhen. Darüber hinaus ist von der Verwaltung sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von entsprechend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes an sieben Tagen in der Woche Werktagen bis in die späten Abendstunden bei Verstößen Verwarnungs- und Bußgelder aussprechen bzw. Aufklärungsarbeit leisten. Des Weiteren ist von der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das eine Erhöhung der Sauberkeitsstandards im öffentlichen Raum, wie beispielsweise das Aufstellen von ausreichend Toilettenanlagen, Asch- und Abfallbehältern, vorsieht.

3.3 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung im Bereich Verkehrsüberwachung zu sorgen. Einnahmeausfälle wegen nicht vorhandener Außendienstmitarbeiter sind nicht zu tolerieren. Es soll außerdem dargestellt werden, wann die Einrichtung der beschlossenen 35 Planstellen bei den Ordnungspartnerschaften und die sukzessive Aufstockung auf 48 Mitarbeiter erfolgt.

3.4 Fortführung des Festivals „Klangvokal“ und „Fest der Chöre“
Das Musikfestival „Klangvokal“ und dessen Bestandteil „Fest der Chöre“ soll auch in den Jahren 2011 ff. finanziert und fortgeführt werden. Für das Jahr 2011 soll hier insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09.-25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ gesucht werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.

G. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

1) Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen
Dortmund hat seit Jahren nicht nur die ökonomischen und sozialen Lasten des Strukturwandels zu tragen, sondern wird zusätzlich durch das bestehende Gemeindefinanzsystem benachteiligt und somit in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Restgewerbesteuer mit einem kleinen Kreis an steuerpflichtigen Unternehmen und die hohe Sozialausgabenbelastung haben zu einer fortschreitenden kommunalen Finanzkrise geführt.
Die Übertragung von Aufgaben und Lasten auf die kommunale Ebene ohne auskömmlichen finanziellen Ausgleich hat dazu geführt, dass sich immer mehr Kommunen gezwungen sehen, notwendige Investitionen zurückzustellen und freiwillige Leistungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Inzwischen wird ein hoher Teil der laufenden Ausgaben durch kurzfristige Kassenkredite finanziert. Angesichts hoher Aufgabenlasten bei rückläufiger Bevölkerung sind eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und eine Rückführung der Verschuldung de facto nicht mehr realistisch.

Entlastung ist insbesondere bei den Sozialtransferleistungen dringend erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:
· die Kosten für Unterkunft und Heizung bei den Familien,
· die Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe
· die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
· die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung
· die Kosten der Hilfe zur Pflege
Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf mit der Rücknahme der in der Vergangenheit vorgenommenen strukturellen Verschlechterungen im kommunalen Steuerverbund reagiert.
Daraus ergeben sich landesweit Verbesserungen in Höhe von rund 300 Mio. € für die kommunalen Haushalte. Daneben erhalten die NRW-Kommunen 150 Mio. € für Investitionen zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen. Zusätzlich erhalten die auf Liquiditätskredite besonders angewiesenen Kommunen ab 2011 durch Übernahme der Zinsbelastungen eine deutliche merkbare Entlastung.
Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, ein tragfähiges Steuerkonzept vorlegen, das die Gewerbesteuer gerechter gestaltet und zugleich die Einnahmen stabilisiert.
Dazu müssen die gewinnunabhängigen Elemente weiter gestärkt werden und auch die
Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommenssteuer zu ersetzen, wird demgegenüber einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Städten und Landkreisen um wohlhabende Einwohner auslösen.

2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln
2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen vorzunehmen.
Der Rat stellt fest, dass das bereits im November 2007 geforderte Personalentwicklungs- und -qualifizierungskonzept für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Dortmund bis zum heutigen Tage nicht vorliegt.
Zielsetzung des Personalkonzeptes ist es, auf veränderte kommunal wahrzunehmende Aufgaben reagieren zu können. Ebenso ist die Verwaltung der Aufforderung nicht nachgekommen, ausgelagerte und sich selbst refinanzierende Aufgabenbereiche wieder einzugliedern und unter Einbeziehung der städtischen Töchter entsprechende Vorschläge zu entwickeln.

Der Rat erwartet, dass bis Januar 2011 ein qualifiziertes Personal- und Organisations-
entwicklungskonzept für die Stadtverwaltung vorgelegt wird.
2.3 Der Rat stellt fest, dass trotz anderweitiger Beschussfassung bisher keine Berichterstattung über Ergebnisse zur Intensivierung einer ruhrgebietsweiten Zusammenarbeit im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden seitens der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit Beteiligung des Regionalverbands Ruhr Vorbereitungen für die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts getroffen. Dies eröffnet einerseits die Möglichkeit den Bestand an Geodaten als Eigenkapital für den städtischen Haushalt zu bilanzieren. Gleichzeitig werden Einsparungspotenziale bei den Personal- und Sachausgaben erschlossen, weil die gesetzliche Pflichtaufgabe mit einer höheren Effizienz durchgeführt werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Stadt an einer Gründung einer solchen Anstalt öffentlichen Rechts für die Metropole Ruhr zu prüfen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt vorzulegen.

2.4 Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein differenziertes Beschlusscontrolling über die
Verwendung von Haushaltsmitteln zu entwickeln. Die verantwortliche Fachverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse so zeitnah umgesetzt werden, dass die Mittel aus den zugewiesenen jährlichen Budgets tatsächlich verausgabt werden können. Den Bezirksvertretungen ist quartalsweise über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Finanzausschuss erfolgt einmal jährlich in der ersten Sitzung des Jahres eine Berichterstattung über die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen.
2.5 Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis.
Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf
weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus
jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen. Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen Gremien zu fassen.

4) Städtische Unternehmungen
4.1 Die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkassen ist für den Zeitraum von 2011 bis 2014 von 2 Mio. auf 4,5 Mio. € zu erhöhen. Die darüber hinausgehenden Gewinne verbleiben als Rückstellung im Unternehmen.

6) Kinder und Jugend
6.1 Die Verwaltung wird aufgefordert, analog des Konzeptes der Grundschule Kleine-Kiel-Straße zu prüfen, an welchen anderen Grundschulen eine Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der OGS im Vormittagsbereich zur Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz möglich ist.
Mit den infrage kommenden Schulen sind entsprechende Gespräche zu führen.
Hinsichtlich der personellen Besetzung sind bei geeigneter Qualifikation vorrangig die MitarbeiterInnen der OGS zu berücksichtigen. Notwendige Mittel für die personelle und eventuell zusätzliche sächliche Ausstattung sind einzustellen.
6.2 Bei der Ausweitung der Tagespflege ist das Konzept der „Kinderstuben“ bevorzugt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt gebeten zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis vorzulegen, inwieweit an Investoren und Wohnungsgesellschaften bereit sind heranzutreten, um eine mögliche Nutzung von zurzeit leer stehenden und geeigneten Ladenflächen und Wohnungen für „Kinderstuben“, eventuell auch im Rahmen einer Zwischennutzung, zur Verfügung zu stellen zu erreichen. Dabei sind die Bemühungen vorrangig auf die Aktionsräume „Soziale Stadt“ sowie Stadtumbaugebiete zu konzentrieren.
6.3 Im Rahmen der geplanten Errichtung von 140 zusätzlichen Gruppen in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind hinsichtlich einer Trägerschaft verstärkt auch Elterninitiativen und verstärkt Migrantenselbstorganisationen anzusprechen und zu unterstützen.
6.4 Die in den Verträgen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendförderung enthaltene Dynamisierungskürzung ist bei Bedarf bis maximal von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzu- nehmen, da ansonsten die Planungssicherheit der Träger sowie Personalstellen gefährdet sind. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Den Mittelbedarf muss jeder Träger nachweisen.

6.6 Unterstützung der Arbeit mit unterrichtsverweigernden Kindern und Jugendlichen
Die Problematik schulmüder und unterrichtsverweigernder Kinder und Jugendlicher
nimmt auch in Dortmund zu. Unter anderem das Projekt „Neuer Lernort“ des „Freien
Bildungswerkes in Scharnhorst e.V.“ bietet Projekte für Schulverweigerer bieten einen alternativen Lernort für diese Kinder und Jugendlichen. Zur zusätzlichen Unterstützung dieses und ähnlicher Projekte werden 50.000 Euro bereitgestellt.

7) Schule

7.1 Bei der Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule sind die Bauteile A und B entgegen
den bisherigen Planungen barrierefrei auszubauen. Entsprechende Planungen sind dem Fachausschuss vorzustellen.

7.2 Bei anstehenden, umfassenden Schulsanierungen sowie eventuellen Neubauten
sind hinsichtlich der Baumaßnahmen grundsätzlich die Standards zu berücksichtigen,
die für eine inklusive Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung zu
erfüllen sind. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept ist im Fachausschuss einzubringen.

7.4 Im Rahmen des Schulentwicklungsplans ist in Abhängigkeit zur demographischen
Entwicklung und zum geänderten Elternwahlverhalten der vorgehaltene Schulgebäudebestand einer kritischen Würdigung als Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung weiterer Investitionsmittel zu erarbeiten.

8) Soziales

8.1 Die Landesregierung plant die Wiedereinführung der vierten Personalstelle (ab
2011) in Frauenhäusern. Die Ko-Finanzierung dieser Stelle ist im Haushalt sicherzustellen.
8.2 Die Mittel für den Masterplan Integration werden auf 100.000 Euro erhöht. Das entspricht der ursprünglichen finanziellen Ausstattung.

8.3 Die kommunale Förderung der Schuldnerberatung ist von derzeit 216.000 Euro auf
300.000 Euro zu erhöhen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zum Jahresende auslaufenden Verträge nach SGB II im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens umgehend neu abzuschließen. Bei der Neufassung dieser Verträge sind Ziele sowie Qualitäts- und Wirkungsindikatoren für die Schuldnerberatung zu formulieren und die tatsächlichen Finanzbedarfe zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der neuen Verträge die kommunalen Mittel sodann auf insgesamt max. 300.000 € zu erhöhen. Bis zum Februar 2011 ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dazu Bericht zu erstatten.

9) Umwelt und Stadtgestaltung
9.1 Die im Haushaltsplan unter der Bezeichnung „Energiesparfonds“ vorgesehenen Auszahlungen von durchschnittlich 500.000 € per anno werden ausschließlich für investive und konsumtive Energie-Einsparmaßnahmen verwandt.

H. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02127-10-E34)
2. Der Rat stellt fest, dass die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit mit erheblichen Kostenaufwendungen über DSW 21 beschafft werden, trotz bestehender Haushaltsrestriktionen und eines eindeutigen Ratsbeschlusses bisher nicht vorgenommen worden ist. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages umgehend vorzunehmen.

I. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

V. Flächen-/Liegenschaftsmanagements i. v. m. Personaleinsatz

Beschlussvorschlag:
a) Die Verwaltung ist angehalten, dem Rat unverzüglich die (bereits beschlossene) Darstellung über nicht (mehr) von der Verwaltung benötigte Flächen- und Gebäuderessourcen mit dem Ziel zur Beratung vorzulegen, diese Potentiale durch Veräußerungen zugunsten der Haushaltskonsolidierung schnellstmöglich zu nutzen.
Dabei sind auch gegenwärtig genutzte bzw. vorhandene Flächen zu reduzieren und diese mit dem Bedarf eines künftig (reduzierten) Personaleinsatzes in Einklang zu bringen.
Nicht mehr benötigtes Personal ist der Personalagentur zuzuführen. Dies umfasst auch eine Reduzierung / Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen, die vorrangig im Wege der Privatisierung zu erreichen ist.
b) Die Verwaltung wird im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements beauftragt, die Flächenbedarfe Dortmunder Schulen den gesicherten Erkenntnissen demografischer, organisatorischer und struktureller Entwicklungen anzupassen.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zudem verpflichtet, ein kurzfristiges Lösungskonzept für die künftige Nutzung der Gebäude der Hauptschule Derne vorzulegen. Dabei sind auch Veräußerung und Verpachtung einzubeziehen.

Begründung:

zu a:
Ausgehend von dem Erfordernis einer Optimierung der vorhandenen Büroflächennutzung durch die Verwaltung, bedarf diese eine nachhaltige Zukunftsentwicklung und Neuordnung der städtischen Büroflächen. Zentrale Aufgabe ist dabei eine Reduzierung und Bündelung der Büroflächenstandorte. Ziel muss es sein, durch Flächeneinsparungen – z.B. durch gemeinsame Nutzungen – Synergien zu bilden sowie durch eine effektive Bewirtschaftung Betriebsausgaben zu senken und gleichzeitig eine bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Gestaltung der Gebäude zu gewährleisten. Angesichts der für den städtischen Haushalt zu erzielenden positiven finanziellen Effekte, duldet die Umsetzung dieser vom Rat beschlossenen Aufgabe keinen Aufschub und ist unverzüglich umzusetzen.
Die Prüfung „Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen“ ergab bereits, dass die Verwaltung eine Flächeneinsparung im Bereich der Büroflächen in einer Größenordnung von mindestens rd. 11.000 m² bis spätestens 2009 erreichen könnte. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verwaltung künftig die Potenziale, die aus der Optimierung der Büroflächen generiert werden können, konsequenter und nachhaltiger erschließt.
Dies setzt u. a. voraus, dass die Nutzung der städtischen Büroflächen an bestehende Personalressourcen der Verwaltung angepasst wird. In Zeiten sinkenden Personaleinsatzes muss daher auch eine Anpassung der Büroflächen nach unten erfolgen. Möglich erscheinen gerade die Auflösung kleinerer Büroflächenstandorte und deren Zentralisierung in größere Gebäudeeinheiten. Auf diese Weise können die bislang im Rahmen des Projekts 2020 erwarteten Einsparungen von ca. 7 Mio. € um mindestens eine weitere Million Euro ergänzt werden.
Da ein facility Management für entbehrliche und damit insgesamt geringere Flächen überflüssig wird, bietet die Flächenoptimierung einen Wirtschaftlichkeitsanreiz, die bestehende Hausmeisterquote - über zusätzliche Privatisierungseffekte hinaus - weiter zu senken. Damit kann auch dem Umstand Rechnung getragen werden, das altersbedingte Einsparungen von Planstellen nicht realisierbar seien (vgl. Controllingbericht 2010, Maßnahme-Nr.: 24004 U; Reduzierung von 8 Schulhausmeister-Planstellen).

zu b:
Mit dem bis 2016 prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen (rd. 10% im Grundschulbereich) korrespondiert auch ein Rückgang der notwendigerweise vorzuhaltenden Flächenbedarfe an den Schulen im Stadtgebiet.

Aufgabe des bereits im Mai 2010 vom Schulausschuss beschlossenen Schulentwicklungsplans
ist es u. a., schulische Strukturen und Entwicklungsprozesse zu prognostizieren um Infrastruktur- und Flächenpotentiale diesen Bedarfen in verlässlicher Weise anpassen zu können. Dabei müssen auch schulorganisatorische/schulstrategische Überlegungen, wie bspw. die Einführung einer Gemeinschaftsschule oder Zusammenlegungen von Schulen eine frühzeitige Rolle spielen, um vermeidbare finanzielle Aufwände zu auszuschließen. Schließlich liefe es den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung entgegen, wenn bspw. Brandschutz- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten finanziert würden, die wohlmöglich aufgegeben oder verlagert werden sollen. Dies umfasst ebenfalls Planungen zur Einführung einer Gemeinschaftsschule, deren Umsetzung maßgeblich vom Elternwillen abhängig ist.
Nach der Auflösung der Hauptschule Derne und der Übernahme der dortigen Turnhalle sowie des Sportplatzes durch den SV Derne, ist die Frage einer künftigen Nutzung der Schulgebäude noch immer offen und bedarf einer bestmöglichen Lösung für den städtischen Haushalt. Dabei sind alle denkbaren Überlegungen inkl. einer möglichen Veräußerung oder einer wirtschaftlich sinnvollen Verpachtung einzubeziehen.

XII. Freiwillige Feuerwehr

Beschlussvorschlag:
Der Freiwilligen Feuerwehr wird ein zusätzliches Sachmittelbudget von 5.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt, aus dem kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten bestritten werden können. Restmittel sind zum Jahresende an den städtischen Haushalt zurückzuzahlen.
Die Verwaltung dieser Gelder hat so zu erfolgen, dass Probleme - wie bspw. im Fall der sog. „Bargeldaffäre“ - nicht auftreten können.

Begründung:
Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungen werden derzeit im Rahmen einer entsprechenden Antragstellung gegenüber der Stadt Dortmund geltend gemacht. Durch lange Verfahrensdauern kommt es nicht selten vor, dass dringende Arbeiten erst mit großer zeitlicher Verzögerung ausgeführt werden.
Da es nicht nachvollziehbar ist, z.B. auf das Auswechseln einer Glühlampe mehrere Wochen zu warten, ist es – auch im Hinblick auf die Haushaltslage – sinnvoll und vertretbar, der Feuerwehr hierfür ein separates geringfügiges Budget zum jederzeitigen Zugriff zur Verfügung zu stellen. Die Handhabung hat dabei unter größtmöglichen Prüfbedingungen zu erfolgen.
Die Mehrkosten können aus den vorgenannten Haushaltseinsparungen gedeckt werden.

XIII. Kultur:

1. Vereinsförderung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kulturelle Vereinsförderung mit der Maßgabe einer verstärkten Einbindung von Migranten neu auszurichten.
Begründung:
Für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund werden jährlich mehrere hunderttausend Euro im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe zur Verfügung gestellt. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, um die kulturelle Vielfalt in Dortmund zu erhalten und die hervorragenden Leistungen freier Initiativen zu würdigen. Dabei sind jedoch auch die gestiegene Bedeutung und das zunehmende Engagement von Migranten durch eine verstärkte Einbindung in die Vereinsförderung zu würdigen. Nur durch eine Verbesserung der strukturellen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung - die im Vergleich hinter denen der einheimischen Vereine zurückbleibt – kann die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft u. a. nach mehr Integration erfüllt werden.
Dies bedarf künftig jedoch eines strukturierteren und breiter gestreuten Einsatzes der vorhandenen Mittel.






3. Prüfaufträge an die Verwaltung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2010 beschlossen wurden:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13)

5. Soziales / Arbeit / Gesundheit

5.1 Aufsuchende Elternberatung des Gesundheitsamtes

In der Aufsuchenden Elternberatung verfügt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst über Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation Kinderkrankenschwester, Krankenschwester sowie Arzthelferin. Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen haben eine sozialmedizinische Zusatzausbildung. Vollzeitverrechnet stehen rd. 2,4 Stellen zur Verfügung.
Im Jahr 2009 wurden 105 Familien betreut. 423 Hausbesuche fanden statt.
Viele Frauen nehmen aus unterschiedlichsten Gründen nicht an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Gynäkologen sowie an der Nachsorge durch Hebammen teil.

Die Familienhebamme betreut vor, während und nach der Geburt. Hierdurch können z.B. Erkrankungen und Risikoschwangerschaften behandelt und beobachtet werden. Sie können die komplette Schwangerschaftsvorsorge durchführen. Der Schwerpunkt liegt in der Versorgung der Kinder nach der Geburt.

Dieses Angebot kann die aufsuchende Elternberatung leider schon aufgrund fehlender fachlicher und quantitativer Ressourcen nicht anbieten.

Diese vorhandene entstehende Lücke im Versorgungsangebot könnte durch die Eingliederung von 2 Familienhebammen in das Team der Aufsuchenden Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche geschlossen werden. Nur so ist gewährleistet, dass bedürftige Familien von Beginn einer Schwangerschaft an, die nötige Unterstützung erhalten.
Beschlussvorschlag:

Für diese zwei Hebammenstellen werden Personalkosten in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung prüft dazu eine finanzielle Beteiligung der Stiftung „Eine Chance für Kinder“.
7.12 Sauberkeitsstandards in öffentlichen Parks und Anlagen

Die Dortmunder Parks und stark frequentierte öffentliche Anlagen sollen nach und nach eine hinreichende Ausstattung mit Toilettenanlagen erhalten.
Insgesamt ist ein besseres Kontrollsystem zur Erhaltung der Sauberkeit und ggf. die Einführung von stärkeren Sanktionen gegen Zuwiderhandlungen zu entwickeln.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2.2 Zur Sicherstellung einer Flächentransparenz ist eine Bestandsaufnahme der städtisch genutzten Immobilien zu erstellen, auf deren Grundlage die Verrechnung der
immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen und Kostenblöcke gegenüber den Nutzern vorzunehmen ist. Weiterhin sind mit den Fachbereichen budgetrelevante Anreiz- und Sanktionssysteme in Abhängigkeit zu den genutzten Immobilien zu vereinbaren. Es ist zu prüfen, inwieweit die von den Eigenbetrieben in Eigenregie genutzten Immobilien in die Bewirtschaftung des StA 65 zu überführen sind.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17) inkl. mündlicher Ergänzungen

X. Büro für Anregungen und Beschwerden

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit aufgegeben und das dadurch frei werdende Personal an anderer Stelle in der Verwaltung eingesetzt werden kann.
Eine entsprechende Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgt bis zum Mai 2011.

Begründung:
Mit täglich rund 19 Kontakten bestehen Zweifel an der Effektivität und Auslastung des Bürgerbüros (5 Planstellen inkl. Leitung). Eine Aufgabe dieses Büros erscheint angesichts des städtischen Konsolidierungsbedarfs notwendig und verhältnismäßig; das Volumen beträgt rund 300.000 €.

4. Ergänzende Verwaltungsvorlage Drucksache Nr.: 02127-10-E35:

Unter Einbeziehung der in Anlage 2 dargestellten Veränderungen aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 10.12.2010 sowie der aktuellen Haushaltsveränderungen durch die Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011,
2. die als Anlage 3 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.



Zu Beginn der Beratungen für den Haushalt 2011 wies zunächst OB Sierau daraufhin, dass nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen der zuständige Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich intensiv mit dem Haushalt 2011 beschäftigt und entsprechende Empfehlungen diesbezüglich dem Rat der Stadt vorgelegt habe. Von daher habe man sich in der voran gegangen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt, wie folgt zu verfahren, um letztendlich die Haushaltsberatungen bis möglichst 17:00 Uhr abgeschlossen zu haben:

- Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 20 Minuten in folgender Reihenfolge:

- Fraktion FDP/Bürgerliste
- SPD-Fraktion
- CDU-Fraktion
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Fraktion Die Linke

- Erklärungen der fraktionslosen Ratsmitglieder von jeweils 10 Minuten

- Debatte

- Abstimmungen:
- Antrag von Rm Münch vom 03.12.2010
- 2 Antrage von Rm Münch vom 15.12.2010
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010

- Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 10.12.2010
- Verwaltungsvorlage vom 25.11.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E12)
und vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E35)
- Vorlage Stellenplan (Drucksache Nr.: 02208-10)

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen bzw. die Erklärungen der fraktionslosen Ratsmitglieder zum Haushalt 2011.


Die Wortbeiträge von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Prüsse (SPD), Rm Monegel (CDU),
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

In der nachfolgenden Debatte brachte bezugnehmend auf die vorangegangenen Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden Rm Reppin (CDU) zum Ausdruck, dass es für seine Fraktion wichtig sei, dass aus den entsprechenden Berichterstattungen deutlich wurde, dass in der Verwaltung der Wille für notwendige Umstrukturierungsprozesse vorhanden sei.

Weiterhin erläuterte Rm Reppin (CDU) nochmals einige von seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften unterbreiteten Vorschläge wie die Reduzierung der Personalkosten um 10% in den nächsten fünf Jahren oder die externe Organisationsuntersuchung für das Jugendamt sowie für FABIDO und machte dabei deren Notwendigkeit deutlich.

Weiterhin brachte zunächst für die Fraktion Die Linke ergänzend zu den Ausführungen von
Rm Kowalewski (Die Linke) zum vorliegenden Stellenplan Rm Dr. Tautorat zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den geplanten Stellenabbau ablehnen werde, da es nicht einsichtig sei, dass Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre auf dem Rücken der Beschäftigten, und damit auch der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden.


Weiterhin kritisierte Rm Dr. Tautorat (Die Linke) nochmals die sinkende Ausbildungsquote bei der Stadtverwaltung, die ihrer Einschätzung nach dazu führen werde, dass die Verwaltung nicht mehr zukunftsfähig sein werde. Abschließend brachte Rm Dr. Tautorat (Die Linke), nachdem sie sich kritisch mit dem Stellenzuwachs im OB-Amt auseinander gesetzt hatte, zum Ausdruck, dass ihre Fraktion ein konkretes Personalentwicklungskonzept, das grundsätzlich für einen Stellenplan erforderlich sei, vermisse. Von daher werde die Fraktion Die Linke die vorliegende Stellenplanvorlage ablehnen.

Ergänzend fügte Rm Konak (Die Linke) hinzu, dass ihre Fraktion den von der Landesregierung geplanten Ausbau von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen und deren Umsetzung in Dortmund ausdrücklich begrüße.

Dagegen kritisierte Rm Konak (Die Linke) nochmals die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen von FABIDO. Nach Auffassung ihrer Fraktion wäre es richtiger gewesen, wenn man die Wirtschaftsküchen nicht nur erhalten, sondern ausgebaut hätte.

Im weiteren Verlauf der Diskussion kritisierte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Schütte-Haermeyer den in der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften enthaltenen Antrag der CDU-Fraktion ohne jegliche Beteiligung des hierfür zuständigen Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, eine externe Organisationsuntersuchung für das Jugendamt und FABIDO durchzuführen.


Abschließend setzte sich Rm Starke (SPD) kritisch mit den Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke) auseinander, die ihrer Auffassung nach durch ein gewisses Wunschdenken geprägt seien und forderte gleichzeitig dazu auf, in die Realität zurück zu kehren.

Ihre Meinung nach sei es wichtig, durch den Haushalt Rahmenbedingungen zu schaffen, die positive Entwicklungen für alle Menschen in der Stadt Dortmund ermöglichen. Dies sei ihrer Meinung nach durch den vorliegenden Haushalt unter Einbeziehung der vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegten Empfehlungen gelungen.

Vor der Abstimmung über den Haushalt 2011 erklärte StD Stüdemann hinsichtlich der in der Diskussion gestellten Nachfrage bezüglich der Empfehlung des Schulausschusses zum Tagesordnungspunkt

9.10 Schulbauprioritätenliste

dass es beabsichtigt sei, die Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs über das Sondervermögen abzuwickeln. Von daher werde man anhand des ausgewählten Sanierungskonzeptes nochmals auch im Schulausschuss hierüber diskutieren.

Hinsichtlich des Beschlusses des Schulausschusses, jährlich 500.000 € für das Fachraumprogramm zu berücksichtigen, erklärte weiterhin StD Stüdemann, dass es sich hierbei um eine reale Belastung des Investitionskreditrahmen handele. Er schlug von daher vor, den Investitionskreditrahmen diesbezüglich nicht zu verändern und stattdessen diesen Betrag im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes zu berücksichtigen und bereitzustellen. Im Rahmen der Managementberichte werde man dann hierüber Bericht erstatten.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) den unter „A“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) vom 03.12.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E28) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E37) ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) den unter „C“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E38) ab.

4. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) den unter „D“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02127-10-E39) ab.

5. Der Rat lehnt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den mündlich von Rm Kowalewski (Die Linke) gestellten Antrag, die Mittel für die Sozialräume Dortmunder Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz auf 15.000 € und für die anderen zehn Sozialräume auf 10.000 € anzuheben sowie für den Bereich der übergeordneten Projekte die Mittel um 100.000 € zu erweitern, ab.

6. Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die aufgrund der Empfehlung des Schulausschusses (TOP 9.10 „Schulbauprioritätenliste“) erforderlichen 500.000 €, wie oben angeführt durch StD Stüdemann dargestellt, im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2011 bereitgestellt werden.

7. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion
Die Linke der Stimmen von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Münch (FBI) die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 (Anträge „E“ bis „I“).

8. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Anträge/Empfehlungen und der ergänzenden Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 02127-10-E35) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Branghofer (DVU),
Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:
Unter Einbeziehung der in Anlage 2 dargestellten Veränderungen aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 10.12.2010 sowie der aktuellen Haushaltsveränderungen durch die Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011,
2. die als Anlage 3 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlagen 6 und 7 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.

5. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt
- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die
Sonderrechnungen geführt werden (Anlage 8),

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung
der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der
Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die
Gemeinde mit mehr als 50 v. H. unmittelbar beteiligt ist (Anlage 9),

- gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu
Anlagen des Haushaltsplanes 2011.

Weiterhin fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011.


Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17:20 Uhr bis 17:50 Uhr für eine Pause unterbrochen.










zu TOP 2.3
Erwerb von Anteilen an der Evonik Steag GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-10-E3)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Anträge vor:

A. Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E4):
Sichere, preiswerte und umweltschonende Energieversorgung

Der Erwerb von zunächst 51% der Steag-Anteile durch ein Konsortium kommunaler Energieversorger unter Einschluss der Stadtwerke Dortmund und der DEW21 wird vom Rat der Stadt Dortmund - unter der Maßgabe, dass die Beteiligung am atomaren Zwischenlager in Ahaus nicht mitgekauft wird, sondern bei Evonik verbleibt - begrüßt und grundsätzlich unterstützt. Der Erwerb der Steag eröffnet große energie- und regionalpolitische Chancen.

Ergänzend zur Beschlussdrucksache verbindet der Rat mit einem Erwerb der Steag-Anteile folgende Erwartungen:

1. Die kommunalen Anteilseigner setzen sich für eine konsequente Strategie der ökologischen Nachhaltigkeit in der Energieerzeugung und –vermarktung sowie allen damit verbundenen Aktivitäten ein. Dieser Grundsatz gilt auch für den eigenen Bestand.
2. Die Stadtwerke Dortmund und die DEW21 werden sich im Konsortium und gegenüber der Steag für sichere, preiswerte und umweltschonende Energieversorgung als Handlungsmaxime einsetzen.
3. Die Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten der erworbenen Kohlekraftwerke werden öffentlich transparent gemacht. Neue Kohlekraftwerke werden nicht mehr gebaut. Abgängige Kohlekraftwerke werden zügig durch GUD-Kraftwerke bzw. Anlagen der erneuerbaren Energien ersetzt. Bei erkennbaren Überkapazitäten wird auf Neubauten verzichtet.
4. Im Steag-Profil enthaltene weitere Unternehmensanteile, die der Atomindustrie zugerechnet werden können, sollen zum frühmöglichsten Zeitpunkt abgestoßen werden.
5. Die mit dem Anteilserwerb verbundene Fernwärmeversorgung wird aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Versorgungssicherheit optimiert. Neuere Kraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung werden entsprechend umgestellt.
6. Die künftige Beteiligungs- und Unternehmensstruktur ist so anzulegen, dass die Stadtwerke als kommunale Tochterunternehmen erhalten bleiben und die demokratische Einflussnahme sichergestellt wird. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften wird garantiert. Neben dem Aufsichtsrat des Konsortiums wird ein fachspezifischer Beirat unter Einschluss von Verbraucherinitiativen installiert.
7. Kraftwerksstilllegungen und Umstrukturierungen werden sozialverträglich und unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durchgeführt.
B. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E6):

I. Der Rat der Stadt Dortmund stellt zum Bieterverfahren für den Erwerb der Evonik STEAG GmbH fest:

Leistungsfähige Stadtwerke sind eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährleistung der sozialen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der Stadtwerke, wie sie mit der aktuell eingeleiteten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts verbunden ist, zu begrüßen.

Der beabsichtigte Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch ein Stadtwerkekonsortium – bestehend aus der Stadtwerke Duisburg AG, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21), der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), der Energieversorgung Oberhausen AG (EVO), der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Essen AG und der Stadtwerke Dinslaken GmbH könnte zu einer Stärkung der Kommunalen Stadtwerke im Wettbewerb auf den Energiemärkten beitragen.

Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass der Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch das Stadtwerkekonsortium mit einer grundsätzlichen ökologisch nachhaltigen Neuausrichtung des Kraftwerkeparks verbunden werden muss.

Der Rat anerkennt, dass mit dem Erwerb der Evonik STEAG GmbH die Stadtwerke ihren Anteil an der Stromerzeugung von aktuell lediglich ca. 10 % erhöhen und so auch auf dieser Wertschöpfungsstufe zu einem stärkeren Marktakteur werden könnten.

Der Rat bewertet darüber hinaus positiv, dass die Stadtwerke im Falle eines kommunalen Engagements Zugang von dem ingenieurwissenschaftlichen Know-how speziell bei der Nutzung von Biomasse und Geothermie des Unternehmens profitieren würden.

II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Eine Zustimmung des Rates erfolgt unter dem Vorbehalt, dass folgende Unternehmensziele im Gesellschaftsvertrag verbindlich verankert werden:

1. Als vorrangiges Unternehmensziel wird der ökologische Umbau des STEAG-Kraftwerksparks durch eine deutliche Fokussierung auf das Geschäftsfeld „Erneuerbare Energien“ mit der Maßgabe einer 40 %igen CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 bzw. einer 50 %-igen
CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2050 der erzeugten Stromleistung definiert.

2. Das Handeln des Unternehmens ist an den Prinzipien der Nachhaltigkeit sowie an den
ILO-Kernarbeitsnormen zu fairen Arbeitsbedingungen auszurichten.

3. Eine Selbstverpflichtung des Städtekonsortiums „Corporate Responsibility“ zur weltweiten Einhaltung festgelegter Arbeits- und Sozialstandards wird verschriftlicht und die Einhaltung in ausländischen Kraftwerken und Bergwerken sichergestellt.
4. Neue Kraftwerke an bestehenden Standorten werden nur als GuD-Kraftwerke errichtet bzw. wird Ersatz durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien geschaffen.
5. Abgängige Kohlekraftwerke werden durch kleinere, dezentrale Anlagen sowie GUD-Anlagen ersetzt.
6. Die Kohlekraftwerke Lünen 6 und 7 (500 MW), Herne 3 (300 MW) und MKV Völklingen Venne (230 MW) mit einer Gesamtleistung von 1.030 MW werden außer Betrieb gesetzt.
7. Es erfolgt der Ausbau und die Verdichtung der kommunalen Fernwärme-Aktivitäten, um auch die enormen KWK-Potenziale dezentraler, kleiner Anlagen ausschöpfen zu können. Erforderlich ist weiter ein Ausbau des Fernwärmeverbundnetzes.
8. Der Fokus des Stadtwerkekonsortiums liegt zukünftig auf der Stärkung der Energieversorgung im Inland. Eine Ausweitung der Auslandsaktivitäten ist auf den Bau von GuD-Kraftwerken, KWK-Anlagen und Erzeugeranlagen auf Basis erneuerbarer Energien zu beschränken.
9. Die Planungen neuer inländischer Kohlekraftwerke werden nicht weiterverfolgt. Dies gilt insbesondere für den planfestgestellten Standort Herne (Herne 5) und mögliche Planungen in Lünen.
10. Der Geschäftsbereich „Nuclear Technologies“ der STEAG Energy Service Gruppe wird unverzüglich aufgegeben.
III. Zu den zukünftigen Handlungsoptionen der Bietergemeinschaft beschließt der Rat der Stadt Dortmund darüber hinaus:

1. Die sogenannte Put-Option ist von den Räten im Bieterkonsortium gesondert zu entscheiden. Wird die Put-Option nicht wahrgenommen, muss garantiert sein, dass die STEAG-Anteile in der verhandelten Kaufpreishöhe zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 7% zurückveräußert werden können.
2. Sollten mit Wahrnehmung der Put-Option weitere Anteilseigner in die Steag AG einsteigen ist vertraglich sicherzustellen, dass die unter Punkt II genannten und im Gesellschaftervertrag festzuschreibenden Unternehmensziele auch für die künftigen Anteilseigner bindend sind.

IV. Der Rat der Stadt .Dortmund erwartet im Falle eines Kaufs der Evonik Steag GmbH, dass


1. der zuständige Fachausschuss regelmäßig über die Aktivitäten der Steag-Gruppe unterrichtet wird.
2. durch die Gesellschafterversammlung der Evonik STEAG GmbH ein 20-köpfiger kommunaler Beirat eingerichtet wird, der die Stimmenverhältnisse der Fraktionen in den Räten der kommunalen Bietergemeinschaft widerspiegelt.

C. Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E2):
Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich den beabsichtigten Erwerb eines 51 %-igen Anteils an der STEAG und die mit dem Engagement des Stadtwerke-Konsortiums verbundenen Ziele:

· das Unternehmen STEAG als einen wichtigen deutschen Stromerzeuger mit Sitz im Ruhrgebiet als integriertes Unternehmen zu erhalten und als bedeutende Plattform kommunaler Energieerzeugung weiterzuentwickeln

· die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke durch eine Verlängerung der Wertschöpfungskette zu behaupten, um die kommunale Energieversorgung dauerhaft zu gewährleisten

· die Abhängigkeit der Stadtwerke von Erzeugungskapazitäten Dritter zu verringern, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu garantieren.

Die CDU geht daher davon aus, dass die Bewertung der STEAG auf der Grundlage konservativer Annahmen erfolgte, dass weitgehende Sicherungsmechanismen vereinbart wurden, die einen Durchgriff auf den Haushalt der Stadt Dortmund verhindern und dass nach Zuschlagserteilung keine wesentlichen vertraglichen Änderungen vereinbart werden, die den Rat der Stadt Dortmund zu einer abweichenden Einschätzung der angestrebten Beteiligung hätte veranlassen können.

Grundlage für die Zustimmung der CDU zu der beabsichtigten kommunalen Beteiligung an der STEAG bilden die im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs durch die Geschäftsführungen von DSW21 und DEW21 getroffenen Aussagen, die im Folgenden zusammengefasst auch den Erwartungen / Forderungen des Rates der Stadt Dortmund Ausdruck geben und entsprechen sollten.

Die CDU-Fraktion stellt daher zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat geht davon aus, dass:

· sich durch die Beteiligung der städtischen Gesellschaften DSW21 und DEW21 keine Risiken für den Haushalt der Stadt Dortmund ergeben,

· die Beteiligung von DSW21 und DEW21 an der Übernahme von 51% der Anteile an der STEAG nach geltendem Gemeindewirtschaftsrecht zulässig ist,

· durch die Beteiligung keine negativen Einflüsse auf zukünftige Bilanzergebnisse und die Gewinn- und Verlustrechnung der beteiligten Unternehmen DSW21 und DEW21 erfolgen können,

· das Geschäftsmodell der STEAG als Kraftwerksplaner und –betreiber im In- und Ausland grundsätzlich bestehen bleibt,

· zukünftig notwendige Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen hinreichend berücksichtigt wurden und durch die STEAG selbst zu leisten sind ohne negative Auswirklungen auf die gute Ertragskraft der STEAG,

· das finanzielle Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme des Neubaus Walsum 10 auch über den 1. Juli 2011 hinaus berücksichtigt wurde und vertragliche Absicherung erfährt,

· das maximale Ausfallrisiko für DSW21 und DEW21 auf je 33 Mio. Euro +10% die von den Vorständen dargestellten Beträgen beschränkt wird und,

· die Verhandlung einer Garantiedividende für Evonik nicht dazu führt, dass zukünftige Risiken aus dem operativen Geschäft einseitig auf das kommunale Konsortium übertragen werden.

Vor Eintritt in die Beratung wies OB Sierau ausdrücklich daraufhin, dass bei der anschließenden Diskussion nur die öffentlichen Aspekte dieser Angelegenheit verwandt werden dürfen.

Dies bedeute, dass Fakten, die unter die Verschwiegenheitspflicht der Mandatsträger fallen, auch dann nicht geäußert werden dürfen, wenn diese bereits schon über die Medien verbreitet worden sind.

Außerdem machte OB Sierau nochmals darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Aufsichtsratsmitglieder einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Damit man erst gar nicht in eine diesbezügliche Konfliktsituation komme, bat OB Sierau die Mitglieder des Rates der Stadt, diese Anmerkungen bei der folgenden Diskussion zu beachten.

Anschließend erläuterte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz den Standpunkt seiner Fraktion hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs von Anteilen an der Evonik Steag GmbH.

In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass seine Fraktion sich nach gewissenhafter Prüfung mehrheitlich dazu entschieden habe, der später zu beschließenden Verwaltungsvorlage in o. g. Sache zu zustimmen, da sich seine Fraktion bekanntermaßen für eine lokale Versorgung mit Energie und Wasser ausspreche.

Nach Auffassung seiner Fraktion könne man hierdurch die Bedingungen verbessern, um die lokale Energiewirtschaft ökologisch nachhaltig, sozialer und nicht zuletzt im Sinne der Bürger zu gestalten, als dass unter Beteilung eines marktbeherrschenden Großkonzerns möglich sei. Außerdem könne nach Ansicht seiner Fraktion eine lokal gesteuerte Energieversorgung für die Kommunen und auch die Endverbraucher wirtschaftlicher sein.

Nachdem Rm Stammnitz (Die Linke) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag erläutert hatte, wies er außerdem daraufhin, dass seine Fraktion auch die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU-Fraktion mit Ausnahme des Punktes 4, in dem es um das Geschäftsmodell der Steag gehe, zustimmen werde.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass der beabsichtigte Erwerb von Anteilen an der Evonik Steag GmbH für seine Partei und Fraktion eine schwierige Situation sei, in dem man sich beispielsweise einerseits gegen Bau neuer Kohlekraftwerke ausspreche und andererseits sich über eine kommunale Bietergemeinschaft in ältere Kohlekraftwerksblöcke einkaufe.

Von daher habe man sehr viele Gespräche auf den verschiedensten Ebenen geführt, um diesbezüglich letztendlich zu einer Einschätzung und Bewertung hinsichtlich der vorliegenden Problematik zu kommen, die durch den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag dokumentiert werde.

Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, dass ein Großteil der Anlagen von Steag und der damit verbundenen Arbeitsplätze im Ruhrgebiet liegen. Hinzu komme, dass Steag über ein großes Fernwärmenetz verfüge, und dass es bei Steag eine Reihe von Aktivitäten im Bereich der regenerativen Energien gebe.

Abschließend machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals ausdrücklich deutlich, dass seine Fraktion dem vorliegenden Erwerb der Anteile nur bei gleichzeitiger Annahme des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages zustimmen werde, da man nicht dazu bereit sei, nur die Ertragskraft von Steag abzuschöpfen, ohne dabei letztendlich im Sinne einer nachhaltigen Energieerzeugung Steag umzubauen.

Anschließend erklärte für die CDU-Fraktion Rm Reppin, dass auch seine Fraktion es sich aus verschiedenen Gründen nicht leicht mit der vorliegenden Problematik gemacht habe. Dazu gehörten u. a. auch die Fragen, ob der Erwerb der Anteile an der Evonik Steag GmbH aus ordnungspolitischer Sicht richtig sei oder wie die Risikoeinschätzung in dieser Angelegenheit für DSW21 und DEW21, gerade im Hinblick auf sich schnell verändernde Rahmenbedingungen im Energiebereich, zu bewerten sei. Hinzu komme, welche eventuell negative Risiken diese Angelegenheit auf den städtischen Haushalt haben könnte.

Unter Berücksichtigung aller dieser Aspekte seien Grundlage für die Zustimmung der CDU-Fraktion an dem Erwerb der Anteile an der Steag die im Rahmen der Beantwortung eines Fragekataloges durch die Geschäftsführungen von DSW 21 und DEW21 getroffenen Aussagen gewesen, die man im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion als Erwartungen und Forderungen zusammengefasst habe.

Außerdem brachte für die CDU-Fraktion Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion die diesbezüglich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vorgelegten Anträge ablehnen werde, da diese einen Eingriff in das operative Geschäft darstellen würden, was nicht richtig sei.

Anschließend schlug OB Sierau vor, den vorletzten Punkt des Antrages der CDU-Fraktion wie folgt zu ändern, damit dieser auch öffentlich beschlossen werden könne:

· das maximale Ausfallrisiko für DSW21 und DEW21 auf die von den Vorständen dargestellten Beträge beschränkt wird und, ...

Im Verlauf der weiteren Diskussion erklärte Rm Konak (Die Linke), dass sie abweichend vom Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion den Erwerb von Anteilen an der Evonik Steag GmbH ablehnen werde, da sie nicht der Auffassung sei, dass dies zur Rekommunalisierung der Energiewirtschaft beitragen werde, zumal Steag mit veralteten Technologien Strom erzeuge.

Des Weiteren erläuterte seitens der SPD-Fraktion Rm Schilff den Standpunkt seiner Fraktion hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs von Anteilen an der Evonik Steag GmbH.

In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass sich auch seine Fraktion die Entscheidung über die vorliegende Angelegenheit nicht leicht gemacht habe, man aber letztendlich zu der Überzeugung gelangt sei, dass eine positive Entscheidung hinsichtlich der Verwaltungsvorlage ein für Dortmund und für die ganze Region wichtiges Signal sei, da hierdurch über Jahrzehnte der heimische Energiemarkt und die damit verbundenen Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen gesichert werden. Gleichzeitig mache man sich hierdurch auch unabhängiger gegenüber den inländischen und ausländischen Energieriesen.

Weiterhin brachte Rm Schilff (SPD) zum Ausdruck, dass durch den Kauf der Rechte durch die entsprechenden Stadttöchter die Energieversorgung in der Region solide und seriös bleibe. Wichtig sei dabei für ihn auch, dass die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten durch den Einfluss der Kommunen nachhaltig gesichert werde. Letztendlich sei hierdurch auch die Möglichkeit gegeben, dass kommunale Töchter in der ertragsreichen Bereichen aktiv werden, was letztendlich den Kommunen zugute komme.

Abschließend erklärte Rm Schilff (SPD), dass seine Fraktion den vorliegenden Anträgen der
CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke zustimmen werde, da die hierin enthaltenen Aussagen der Intention seiner Fraktion entsprechen. Ablehnen dagegen werde man den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da dieser nach Auffassung seiner Fraktion ein Eingriff in das operative Geschäft darstellen würde, der in dieser Form nicht vertretbar sei.


Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Faenger zum Ausdruck, dass seine Fraktion den Erwerb von Anteilen an der Evonik Steag GmbH ablehnen werde, da man dies ordnungspolitisch als Unfug betrachte, und die Übernahme eines international agierenden Konzerns, wie die Evonik Steag GmbH, durch den Verbund der Stadtwerke, um mehrere Nummern zu groß sei.

Die vorliegende Stellungnahme der IHK zu dieser Angelegenheit bestätige für seine Fraktion auch, dass hierdurch die Grenzen der kommunalen Daseinsvorsorge überschritten werden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass seine Fraktion die finanziellen Risiken dieser Angelegenheit anders bewerte. Die Fraktion FDP/Bürgerliste befürchte, dass die anteilsbedingten Gewinnerwartungen an der Evonik Steag GmbH bei realistischer Betrachtung nicht so sein werden, wie dies von den beteiligten Stadtwerken derzeit angenommen werde. Von daher sei es seiner Einschätzung nach sogar nicht unrealistisch, da der Erwerb der Anteile fremdfinanziert werden solle, wenn hierdurch die Haushalte der beteiligten Stadtwerke, und damit auch der Kommunen belastet würden.

Hinzu komme, dass die hierzu vorgelegten Ergänzungsanträge in dieser Form wohl kaum zu realisieren seien, sondern diese seiner Fraktion wie eine Feigenblatt vorkommen. Von daher forderte Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) nochmals dazu auf, den Ankauf der Steag Anteile abzulehnen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass er für eine Stärkung der Dortmunder Stadtwerke, und damit auch für eine Rekommunalisierung der Energiewirtschaft, die jedoch ökologisch geprägt sein müsse, sei. Von daher befürchte er, dass Steag nicht das richtige Unternehmen sei, um diese Zielsetzung umzusetzen.

Deshalb mache für ihn der Ankauf der Anteile an der Evonik Steag GmbH nur Sinn, wenn man gleichzeitig auch dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der damit verbundenen ökologisch nachhaltigen Neuausrichtung des Kraftwerkeparks, zustimmen würde.

Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) die in dem Antrag ihrer Fraktion enthaltenen Bedingungen nochmals verdeutlicht hatte, wies sie hinsichtlich des Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion daraufhin, dass man den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke, obwohl man eine Festschreibung der Bedingung im Gesellschaftsvertrag für richtig halte, zustimmen werde.

Zustimmen könne man auch den ersten drei Punkten des Antrages der CDU-Fraktion, da man eine Sicherung der finanziellen Risiken für vernünftig erachte.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „A“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E4).

2. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E6) ab.

3. Unter Einbeziehung der o. a. von OB Sierau zu Protokoll gegebenen Veränderung des vorletzten Punktes des Antrag der CDU-Fraktion und unter Einbeziehung der von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zu Protokoll gegebenen Anmerkung zum Abstimmungsverhalten beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „C“ aufgeführten Antrag der
CDU-Fraktion vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02696-10-E2).

4. Die Beschlussfassung über die entsprechende Verwaltungsvorlage erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02214-10)

Vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes 3.1 wies OB Sierau nochmals auf die zu Beginn der Sitzung vereinbarte Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt und pro Redner hin.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) Herrn Marcus Erlenbauer als neues stellvertretendes Mitglied in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -;
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02238-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.














zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02253-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

I. den Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße – für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 27.05.2010 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. m. §10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. dem Bebauungsplan InN 229 - südlich Brackeler Straße - die Begründung vom 10.03.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.4
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02322-10)

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Stammnitz, dass trotz vieler Einzelmaßnahmen, die seine Fraktion auch begrüße, man die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde ablehnen werde, da dieses Konzept nach dem Verständnis seiner Fraktion von Stadterneuerung auf dem Kopf stehe.

Nachdem seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Schütte-Haermeyer entgegen den Aussagen von Rm Stammnitz (Die Linke) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass man gerade bei diesem Projekt sehr viel Wert auf Bürgerbeteiligung gelegt habe, machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass der Regierungspräsident mittlerweile die entsprechenden Förderbescheide für diese Maßnahme überreicht habe.

Bei einigen Stimmenthaltungen fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde zu und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.




zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Koordination für quartiersbezogene Dienstleistungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02218-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von
Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage des Förderbescheides 02/003/10 des Landes NRW folgende Maßnahme im Rahmen des Stadtumbaus Rheinische Straße:
Das Projekt „Koordination für quartiersbezogene Dienstleistungen“ soll entsprechend der in der Begründung dargestellten Form unter Federführung der Stadt Dortmund im Stadtumbaugebiet für 3 Jahre mit einem Gesamtvolumen von 210.000 € durchgeführt werden.

zu TOP 3.6
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02224-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2011.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02362-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag basierend auf einer Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2010 folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 15.12.2010 vor:

Der Beschlussvorschlag wird in der Form erweitert, dass nicht nur eine Auslegung vorgenommen wird, sondern die Einwohner zeitnah in einer Einwohnerversammlung informiert werden.

Bezugnehmend auf seine ausführliche Begründung im Ausschuss für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass er die Verwaltungsvorlage zum o. g. Tagesordnungspunkt ablehnen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 15.12.2010 fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(14tägiger Planaushang) unter Ziffer 15 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der
Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
(Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie eine zeitnahe öffentliche Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner.

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 –
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – im Norden um 30 qm zu vergrößern und im
Südosten, östlich der Planstraße um 2.240 qm zu verkleinern (siehe auch Ziffer 1

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 -
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Bereich und der Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie eine zeitnahe öffentliche Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Mitte, hier Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, mit der
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 177 tlw. außer Kraft treten (siehe auch
Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).

VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft
und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der verlängerten
Uranusstraße auf der Grundlage des Lageplanes vom 03.11.2010 unter der Maßgabe,
dass während der einmonatigen öffentlichen Auslegung keine neuen Erkenntnisse oder
Bedenken zu der geplanten Verlängerung der Uranusstraße vorgetragen werden.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB

VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine
Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufzentrum
(EKZ) Provinzialstraße – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu
erteilen.


Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB

zu TOP 3.8
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01853-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion
Die Linke folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der BR Arnsberg zur Förderung, die Neugestaltung des Bauabschnittes Petrikirchhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
3.150.000 €.


zu TOP 3.9
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme Brennaborstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02263-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme Brennaborstraße eine überplanmäßige Mehrauszahlung in der Finanzrechnung des Tiefbauamtes unter der Investitionsfinanzstelle 66L01202014191.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen auf der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 .

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02645-10)

Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 15.12.2010 vor:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein sicherer Verlauf des Radweges entlang der Parsevalstrasse zwischen der Huckarder Allee und dem Hülshof ohne Zuleitung des Fahrradweges auf die PKW Fahrspur gewährleistet werden kann. Dabei ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, Teile des Geländes der Alten Schmiede entsprechende dem Beschlussvorschlag in die Planung mit einzubeziehen.



Begründung
Den von der Verwaltung ausgelegten Plänen des Architektenbüros Regina Bieber ist zu entnehmen, dass die geplante Nutzug des Geländes der Alten Schmiede zu einer Beeinträchtigung des Radweges im o. g. Bereich führen könnte. Um auch künftig eine sichere Nutzung des Radweges sicherzustellen, wird die Verwaltung um Prüfung des Beschlussvorschlages gebeten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der FDP/BL einstimmig zu.

Unter Einbeziehung der o. g. genannten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 15.12.2010 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 bis 6.4 zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 6.5 bis 6.6 teilweise zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.7 bis 6.12 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 sowie die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 08.07.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 16 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. den §§ 12 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.10.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.11
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)

Unter Einbeziehung der Erweiterung des Beschlussvorschlages vom 15.12.2010 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die Fenstersanierung in der Pausenhalle der Winfried-Grundschule in Höhe von 100.000 € im Rahmen des Konjunkturprogramms II.
zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02499-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.04.2010 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB und § 13 BauGB


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 – Kocklinckeweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB und § 13 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.13
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02688-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02347-10)

Rm Münch (FBI) wies daraufhin, dass er aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde.

Weiterhin bat Rm Münch (FBI) in diesem Zusammenhang die Verwaltung, bei derartigen Vorgaben mehr Wert auf die Qualität von Ausgleichsmaßnahmen zu legen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Münch (FBI) sowie Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 242 – Bergfeld - geprüft und beschließt,

a) die Stellungnahmen unter den Ziffern 13.6 und 13.7 der Vorlage zu
berücksichtigen,
b) die Stellungnahme unter der Ziffer 13.1 der Vorlage teilweise zu
berücksichtigen,
c) die Stellungnahmen unter den Ziffern 13.2, 13.3, 13.4 und 13.5 der Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 14 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.05.2010, entsprechend Ziffer 14 dieser Vorlage, zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.11.2010 dem Bebauungsplan Hom 242 –Bergfeld - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 242 – Bergfeld – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich, einschließlich der unter Ziffer 14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen und der unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02743-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 18 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- geprüft und beschließt

a) der Stellungnahme unter Ziffer 18.1 dieser Vorlage nicht zu folgen
b) der Stellungnahme unter Ziffer 18.2, 18.3 und 18.4 dieser Vorlage teilweise zu folgen

und die bisherige Mischverkehrsfläche gegen Separationsprinzip auszutauschen sowie eine behindertengerechte Ausgestaltung des Kreisverkehrs anzustreben. Der Änderungsentwurf ist entsprechend zu modifizieren. Die Begründung ist begleitend zu aktualisieren

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2010 entsprechend der Ziffer 18.2, 18.3, 18.4 und 19.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.11.2010 der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. mit § 1 Abs.8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter der Ziffer 18.2 beschriebenen Modifizierung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02706-10)

Hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass er diese aufgrund der durch den Einzelhandelstandort Widumer Straße verursachten verkehrlichen Belastungen für die Bürgerschaft ablehnen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zur
23. Änderung der Flächennutzungsplanänderung zum Punkt 12.1.1 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.1.2 bis 12.1.6 nicht zu folgen.

- den Anregungen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße- zu den Punkten 12.2.1 bis 12.2.8 nicht zu folgen, den Anregungen unter den Punkten 12.2.9 und 12.2.10 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.2.11 bis 12.2.14 zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. beschließt, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- mit der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.10.2010 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

III. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 08.07.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW;

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 25.10.2010 beizufügen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

V. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149 die unter Punkt 4.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).

zu TOP 3.17
Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02712-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Änderung zum Baubeschluss vom 20.04.1989:

Auf die Nachrüstung von 5 Aufzügen des 2. Bauabschnittes an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote wird verzichtet.

Anstelle der Aufzüge werden 5 vorhandene Rampen zu den betreffenden Bahnsteigen barrierefrei umgebaut, einschließlich Ausstattung der Bahnsteige mit einem Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Verknüpfung mit den Bushaltestellen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. akt. Eigenleistungen beträgt 3.636.000 €. Die Maßnahme führt zu einer durchschnittlichen Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 55.660 €.

zu TOP 3.18
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02649-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von
Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche ZOB (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 472 tlw.).

zu TOP 3.19
Brandschutz an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02188-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund:

· stimmt der Umsetzung der verbleibenden Brandschutzsanierungen zu und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit dem unverzüglichen Planungsbeginn auf der Grundlage von Brandschutzkonzepten,
· beschließt den Weiterbetrieb der Schulen, bei denen die Brandschutzsanierung noch nicht komplett abgeschlossen ist oder sich in Ausführung befindet, auf Grundlage der Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter, bis die in den Brandschutzkonzepten beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind und
· beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, die Vernetzung von Schulgebäuden als Grundvoraussetzung für die Medienentwicklung in Schulen bei den noch anstehenden Brandschutzmaßnahmen mitzuplanen und auszuführen.

zu TOP 3.20
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02774-10)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.21
Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02931-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.2010 vor:

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zur Inklusion für die Hauptschule Mengede zu erstellen und dem Schulausschuss vorzulegen.

Hinsichtlich der o. a. Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.2010 bei der Gesamtsanierung der Hauptschule Mengede den Gedanken zur Inklusion zu berücksichtigen, entwickelte sich eine zum Teil recht kontrovers geführte Diskussion, wie diese Empfehlung zu interpretieren sei. Letztendlich fasste OB Sierau die Diskussion und damit den diesbezüglichen Willen des Rates der Stadt wie folgt zusammen:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Umsetzungskonzept zur Inklusion für die Hauptschule Mengede zu erstellen und dem Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Umsetzungskonzept zur Inklusion für die Hauptschule Mengede zu erstellen und dem Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

2. Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1.1 Die Sanierung der Hauptschule Mengede zwecks räumlicher Zusammenführung der Hauptschulen Mengede und Nette am Schulstandort Mengede, Mengeder Markt 6-8 gemäß den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.02.2009 - Drucksache Nr. 13631-08 (Kosten: 4.913.000 Euro)
1.2 Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Hauptschule Mengede
(Kosten: 182.000 Euro) mit einem Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro.
Der Differenzbetrag in Höhe von 357.000 Euro zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen lt. Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 5.452.000 Euro und dem oben dargestellten finanzierten Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro stellt die aktivierbaren Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

zu TOP 3.22
Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt 2011 und 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02813-10)

Nachdem seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger erklärt hatte, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da für seine Fraktion die Notwendigkeit für den Beitritt zu diesem Netzwerk nicht nachvollziehbar sei, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für zwei Jahre mit einem jeweiligen Aufwand i. H. v. 9.906,75 € dem Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ beizutreten. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen.










4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2011 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02007-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2011 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02236-10)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Faenger zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsförderung Dortmund zustimmen werde. Gleichzeitig machte er deutlich, dass es aus Sicht seiner Fraktion begrüßenswert wäre, wenn sich die Wirtschaftsförderung Dortmund an dem Pilotprojekt des wirkungsorientierten Haushaltes beteiligen würde.

Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) im Zusammenhang mit dem o. a. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Marketing für die ökologisch bedeutende Fläche Groppenbruch nachrangig zu verfolgen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

- stellt den Erfolgsplan 2011 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.369.200 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2011 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
82.200 EUR fest,

- beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 857.400 EUR im Wirtschaftsjahr 2011 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2011 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014 (Anlage 2.1 und 2.2),
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2011 zur Kenntnis (Anlage 3).

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Dortmund Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02911-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02911-10-E1) vor:

Beschlussvorschlag 1:
Der Rat der Stadt beschließt die Ausweitung Berechtigtenkreises des DO-Passes um die Bezieher von Wohngeld.
Zusätzlich beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung kurzfristig ein Konzept zu entwickeln und vorzustellen bei dem sichergestellt wird, dass jede/r Berechtigte/r den DO-Pass erhält.

Beschlussvorschlag 2:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit den nicht mehr in städtischer Regie befindlichen Hallenbädern eine Vereinbarung zu treffen, die es diesen ermöglicht DO-Pass und Inhabern des Schwerbehindertenausweises kostenfreien Eintritt in die Hallenbäder zu ermöglichen.
Analog zu dem Vorgehen bei den Kulturbetrieben, ist auch bei Schwerbehinderten der kostenlose Eintritt für eine Begleitperson zu berücksichtigen.

Begründung:

Zu 1:Der „Dortmund-Pass“ ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um auch einkommensschwachen Menschen in Dortmund den Zugang zu kulturellen und freizeitorientierten Angeboten zu ermöglichen (siehe DS 05731-06). Der DO-Pass ist somit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und der Berechtigtenkreis auszuweiten, da zu einkommensschwachen Menschen auch z.B. prekär Beschäftigte und Niedriglöhner zu zählen sind.

Zu 2: Durch das Übertragen der städtischen Hallenbäder in andere Trägerschaften, haben DO-Pass-Inhaber und Schwerbehinderte keine Vergünstigung mehr bei der Nutzung der Bäder, sondern müssen den vollen Eintrittspreis entrichten. Diese erneute deutliche Verschlechterung für finanziell benachteiligte Menschen ist zu verhindern.

Nachdem bei der Begründung des Antrages seiner Fraktion Rm Kowalewski (Die Linke) verdeutlicht hatte, dass hierdurch der Dortmund-Pass an die aktuellen Gegebenheiten, wie beispielsweise die Übertragung der städtischen Hallenbäder in andere Trägerschaft, angepasst werden solle, brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Langhorst zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke voll und ganz unterstütze, da hier ein Anpassungsbedarf erforderlich sei.

Dagegen machten Rm Grollmann (CDU) sowie Rm Taranczewski (SPD) deutlich, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke hinsichtlich des Dortmund-Passes ablehnen werden, da man beispielsweise durch eine Erweiterung auf die Wohngeldempfänger, die eigentlich gewünschte Zielgruppe verfehlen würde. Hinzu komme, dass eine Ausweitung des Dortmund-Passes, so wie dies beantragt worden sei, zu nicht unerheblichen Mehraufwendungen führen würde.

Abschließend verdeutlichte StD Stüdemann nochmals, dass der Dortmund-Pass in der bisherigen Form sehr gut in der Bürgerschaft angenommen werde, und nach wie vor die Möglichkeit bestehe, die in städtischer Regie verbliebenen Bäder zu nutzen.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02911-10-E1) ab.


zu TOP 5.2
Schuldnerberatung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02912-10)

Die o. g. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Entgeltordnung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01736-10)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatten empfohlen, die Entgeltordnung für das Theater Dortmund um folgenden Punkt zu ergänzen:

5.5 Der Mieter wird verpflichtet, eine Veranstalterversicherung abzuschließen und dies bei Abschluss des Mietvertrages zu dokumentieren.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag eine entsprechend veränderte Entgeltordnung im Sinne der o. a. Empfehlungen vor.

Unter Einbeziehung der geänderten Entgeltordnung fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

- die als Anlage beigefügte (ergänzte) Entgeltordnung des Theater Dortmund ab
01.01.2011,

- die analoge Steigerung der Preise laut Haushaltsbegleitbeschluss 2010 (ab 2012 um
5 % und ab 2013 jährliche Anpassung an den Lebenshaltungsindex)
- den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung von Räumen und Gegenständen der Städtischen Bühnen Dortmund.











zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02579-10)

Nachdem Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Mais (CDU) die Zustimmung ihrer Fraktionen hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes kurz verdeutlicht hatten, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. € festgesetzt.

zu TOP 6.3
Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02337-10)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verdeutlichte, dass es insbesondere hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund unterschiedliche Auffassungen bestehen, und dabei lediglich die SPD-Fraktion für eine Bestellung des Herrn Bernd Kruse, so wie dies auch von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, zum Geschäftsführer ausspreche.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie von Rm Thieme (NPD) aufgrund des mündlich gestellten Antrages von Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) – fett und kursiv dargestellt – folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- Herr Stadtdirektor Jörg Stüdemann wird als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2010 abberufen,

- Herr Bernd Kruse StR Steitz wird bis zum 31.12.2011 als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund bestellt,

- der anhängende Entwurf wird als Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund beschlossen,

- die Personalkosten von Herrn Kruse werden ab dem 01.01.2011 durch den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund getragen. Der Betriebskostenzuschuss für 2011 ff. wird in Höhe der im Jahr 2010 anfallenden Personalkosten erhöht.

- die Verwaltung wird ermächtigt, eine Anpassung des Dienstvertrages mit Herrn Kruse auszuhandeln,

- die Ausführungen zur beabsichtigten Zusammenarbeit zwischen dem Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Revierpark Wischlingen GmbH werden zur Kenntnis genommen,
Alle Formen der Zusammenarbeit, die Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Revierpark Wischlingen haben, oder in 50/50 Parität der Zuständigkeit zwischen RVR und die Stadt Dortmund berühren, sind zuvor dem zuständigen Fachausschuss und dem Verwaltungsrat des Revierpark Wischlingen zur Entscheidung vorzulegen.

- im Rahmen der Leitentscheidung besteht zum 31.12.2011 eine Revisionsoption.

zu TOP 6.4
Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2011
- Entgeltordnung der Musikschule Dortmund
- Entgeltordnung des Stadtarchivs Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung des Dietrich-Keuning-Hauses
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund.
Freier Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die städtischen Museen und zu Veranstaltungen des Kulturbüros sowie freier Leseausweis für die Stadt- und Landesbibliothek sowie
Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02346-10)

Bezugnehmend auf seine Ausführungen im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen, dass seine Fraktion einem Großteil in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Entgeltordnungen mittragen könne.

Nicht zustimmen dagegen könne seine Fraktion den Regelungen hinsichtlich des freien Samstags sowie der Erweiterung der Regelungen des freien Zutritts für Kinder und Jugendliche auch auf junge Erwachsene bis 21 Jahren.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen für:

- die Entgeltordnung für die Musikschule Dortmund (Anlage 1)
- die Entgeltordnung für das Stadtarchiv Dortmund (Anlage 2)
- den Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus
(Anlagen 3 und 4)

- die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund (Anlage 5 und 6)

sowie

- den freien Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre in die
städtischen Museen und zu Veranstaltungen des Kulturbüros und freier Leseausweis
für die Stadt- und Landesbibliothek.

zum 01.01.2011.

Die Eintrittsentgelte für einrichtungsübergreifende Veranstaltungen im Dortmunder U und zeitlich begrenzte Werbemaßnahmen legt die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe im Benehmen mit den Nutzern fest. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) ist über den Entgelttarif zu unterrichten.

Der Rat beschließt ferner

- die Schulordnung der Musikschule Dortmund (Anlage 7)

zum 01.01.2011.






zu TOP 6.5
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02471-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.12.2010 vor:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 8.800,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.12.2010 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 8.800,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 6.6
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02474-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.

Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 4.600 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 6.7
Verlagerung des Deutschen Kochbuchmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02635-10)

Bezüglich der Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hinsichtlich der Verlagerung des Kochbuchmuseums erklärte StD Stüdemann, dass es beabsichtigt sei, dieses Museum in die Nähe der Volkshochschule, dessen Kochstudio hierfür genutzt werden solle, zu verlagern.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Deutsche Kochbuchmuseum zu verlagern,
1. um ein neues Gastronomiekonzept am Standort Buschmühle zur Steigerung der Attraktivität im Westfalenpark umzusetzen sowie
2. um an einem neuen Standort in der Innenstadt ein neu profiliertes Kochbuchmuseum zu etablieren.

Zur Erarbeitung einer neuen Konzeption des Deutschen Kochbuchmuseums mit dem Schwerpunkt „Vielfalt der Kulturen“ sowie „Gesunde Ernährung“ wird beim Museum für Kunst und Kulturgeschichte eine auf anderthalb Jahre befristete Stelle eingerichtet.

zu TOP 6.8
Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02515-10)

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Stammnitz, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe, der die von seiner Fraktion bereits vor Jahren geäußerten Bedenken hinsichtlich der Kosten des U-Turmes bestätige, ablehnen werde.

Weiterhin wies für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen daraufhin, dass auch seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund aufgrund der hierin enthaltenen enormen Kosten für den U-Turm, die seiner Meinung nach nicht kalkulierbar seien, nicht zustimmen werde.

Dagegen brachte für die CDU-Fraktion Rm Dr. Eigenbrod zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2011, obwohl noch hinsichtlich des neuen Geschäftsbereiches, Dortmunder U Zentrum für Kunst und Kreativität noch vieles unklar sei, zustimmen werde.

Er gehe davon aus, dass im kommenden Jahr noch einiges nachgesteuert werden müsse. Wichtig dabei sei für seine Fraktion, dringend notwendige Drittmittel zu generieren.

Außerdem erklärte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen), dass seine Fraktion unabhängig vom U-Turm und dessen Finanzierung, den vorliegenden Wirtschaftsplan 2011 aufgrund der Unterfinanzierung ablehnen werde.

Nachdem StD Stüdemann nachfolgend noch einmal verdeutlicht hatte, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund, der auf durch Beschlüsse des Rates der Stadt festgelegte Vorgaben basiere, ging er anschließend noch auf weitere in der Diskussion gestellten Fragen ein.

Abschließend machte für die SPD-Fraktion Rm Thiel kurz deutlich, dass ihre Fraktion dem Wirtschaftsplan 2011 der Kulturbetriebe Dortmund zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke und Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2011 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2011 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2011 (Anlage 4)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Der Rat beschließt zum 1.01.2011 die Einrichtung eines 8. Geschäftsbereichs
- Dortmunder U - bei den Kulturbetrieben Dortmund und die Ausweisung eines eigenen Teilwirtschaftsplanes für den neuen Geschäftsbereich entsprechend §11 Abs. 5 der Betriebssatzung vom 16.02.2006. Die Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund wird in §2 (Zweck, Gliederung) und §4.2 b (Betriebsleitung) um „Dortmunder U“ ergänzt. Die Geschäftsbereichsleitung wird kommissarisch vom Geschäftsführer der Kulturbetriebe Dortmund wahrgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen umzusetzen.

zu TOP 6.9
Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02864-10)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Reuter, dass ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man diesbezüglich gegen eine Kostendeckung aus dem Kinder- und Jugendbereich sei.

Nachdem StD Stüdemann nochmals wie bereits im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verdeutlicht hatte, dass es technisch nicht möglich sei, diese Mittel nochmals zu übertragen, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung investiver Mittel in Höhe von 1,65 Mio. Euro zur Erneuerung der Inspizientenanlage Oper inklusive Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS)

- beschließt die außerplanmäßige Verlagerung von investiven Mitteln gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 1.650.000,00 Euro aus der Finanzstelle 51_00601014004 (Anlagevermögen für alle Kindertageseinrichtungen) und 78080.0 (Auszahlung für Hochbaumaßnahmen) auf die Investitionsfinanzstelle 4D_00401024001 „Theater Dortmund“

- nimmt zur Kenntnis, dass nach vorheriger Entscheidung des Kämmerers nicht genutzte Ermächtigungen für Auszahlungen 2010 zugunsten des Haushaltsjahres 2011 übertragen werden.

zu TOP 6.10
Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02875-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgender Auszug der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 vor:

Der Beschlussvorschlag wird unter Einbeziehung des unter TOP 2.1 gefassten Beschlusses zum Haushaltsplanentwurf (siehe Punkt 3.4 des CDU-Antrages, Drucksache Nr.: 02127-10-E25) sowie einer redaktionellen Änderung wie folgt angepasst:

· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund mit dem Fest der Chöre im Jahre 2011 ff. und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Konzepts zur Weiterentwicklung des Festivals im Rahmen der neuen umfassenden Dachstruktur „Music City Dortmund“ (siehe Anlage) bis zum 15. Mai 2011.

· Für die Realisierung des Festivals 2011 werden Sachmittel in Höhe von 100 T EUR bereitgestellt. Das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur, Sport und Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.
Darüber wird es beauftragt, für das Jahr 2011 insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09. – 25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ zu suchen. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.
· Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund für die Fortsetzung des Klangvokals Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 100 T EUR durch Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund (Amt 2D, Sachkonto 531610 -Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 2D0403010001 -Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund-) haushaltsneutral bereitzustellen. Dieser Mehrbedarf im Amt 2D wird durch Minderung der Aufwendungen im Amt 66, Sachkonto 522200 -Aufw. Unterhaltung der Grünanlagen, Fremdrechnung (IMMO), Auftrag 6613041H0200 -Unterhaltung Grünanlagen im PB Nord- in gleicher Höhe gedeckt.

Weiterhin stellte seitens der CDU-Fraktion Rm Dr. Eigenbrod folgenden Antrag:

Ergänzung zu Punkt 3 der Vorlage:
Dabei ist auch eine weitergehende komplementäre Finanzierung bis zur Höhe der in Aussicht gestellten Kostenübernahme und Sponsorengeleder denkbar, soweit dies haushaltsneutral gestaltet werden kann ohne den Eigenbetrieb Kultur zusätzlich zu belasten.

Nachdem anschließend für die SPD-Fraktion Rm Thiel verdeutlicht hatte, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage mit den entsprechenden Ergänzungen sowie dem mündlich gestellten Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde, stellte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich des Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion Rm Reuter folgenden Zusatzantrag:

Nicht nur der Bereich Kultur, sondern auch die Bereiche Sport und Freizeit sowie die Bereiche Soziales, Kinder, Jugend und Schule sollen hierdurch nicht zusätzlich belastet werden.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Ergänzungsantrag von Rm Dr. Eigenbrod (CDU).

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den o. a. von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Ergänzungsantrag ab.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 und dem von Rm Dr. Eigenbrod (CDU) gestellten Ergänzungsantrag zu Punkt 3 der Vorlage fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen folgenden Beschluss:
· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund mit dem Fest der Chöre im Jahre 2011 ff. und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Konzepts zur Weiterentwicklung des Festivals im Rahmen der neuen umfassenden Dachstruktur „Music
City Dortmund“ (siehe Anlage) bis zum 15. Mai 2011.
· Für die Realisierung des Festivals 2011 werden Sachmittel in Höhe von 100 T EUR bereitgestellt. Dabei ist auch eine weitergehende komplementäre Finanzierung bis zur Höhe der in Aussicht gestellten Kostenübernahme und Sponsorengeleder denkbar, soweit dies haushaltsneutral gestaltet werden kann ohne den Eigenbetrieb Kultur zusätzlich zu belasten. Das Dezernat für Kultur ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen. Darüber wird es beauftragt, für das Jahr 2011 insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09. – 25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ zu suchen. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.

· Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund für die Fortsetzung des Klangvokals Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 100 T EUR durch Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund (Amt 2D, Sachkonto 531610 -Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 2D0403010001 -Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund-) haushaltsneutral bereitzustellen. Dieser Mehrbedarf im Amt 2D wird durch Minderung der Aufwendungen im Amt 66, Sachkonto 522200 -Aufw. Unterhaltung der Grünanlagen, Fremdrechnung (IMMO), Auftrag 6613041H0200 -Unterhaltung Grünanlagen im PB Nord- in gleicher Höhe gedeckt.

7. Schule
- keine Vorlagen -

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02424-10)

Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Standort für das geplante Vorhaben Tageseinrichtung (TEK) für Kinder an der Burgholzstraße West als Ersatz für den am 11.08.2009 beschlossenen Standort Burgholzstraße Ost im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sicherzustellen, und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu initiieren.

zu TOP 8.2
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02282-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 mit Anlagen.





zu TOP 8.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02777-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 3.175.000 Euro für den Bereich:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen,
Sachkonto 533510 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Heimpfl. Minderjähr.)

Der Rat beschließt die erforderlichen Mittelverlagerungen wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt vorzunehmen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Übertragung von Grundstücken und Gebäuden von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02539-10)

Nachdem Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck gebracht hatte, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wie andere nach Auffassung seiner Fraktion taktische Finanzmanöver ablehnen werde, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die betriebsnotwendigen Grundstücke und Gebäude zum 31.12.2010 (23:59 Uhr) auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zu übertragen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, alle dazu erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Schritte vorzunehmen.

zu TOP 9.2
Vertreter der Stadt Dortmund für die Trägerversammlung des JobCenterDortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02634-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund entsendet ab dem 1. Januar 2011 als weitere Vertreterin der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung des JobCenterDortmund die Sozialdezernentin.

zu TOP 9.3
Satzung zur elften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02576-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur elften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 9.4
Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02693-10)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Erhöhung des Stammkapitals der Krematorium Dortmund GmbH zur Kenntnis.

zu TOP 9.5
- unbesetzt -

zu TOP 9.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02765-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 680.000 Euro für das Dortmunder Systemhaus im Haushaltsjahr 2010. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Personalamt sowie durch Mehrerträge beim Dortmunder Systemhaus und der allgemeinen Finanzwirtschaft.

zu TOP 9.7
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02689-10)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ aus den bekannten Gründen als eine Art von Schattenhaushalt kritisch gegenüberstehe.

Von daher werde seine Fraktion auch den vorliegenden Wirtschaftsplan ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 9.8
Anpassung der Festwerte des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01740-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festwerte des Tiefbauamtes für die Straßenbeleuchtung, die Seilleuchten, Sonderleuchten, Tunnelleuchten, Großbeschilderung, Steuerkabel und Kabelleerrohre im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 außerplanmäßig abzuschreiben. Damit entsteht eine saldierte Ergebnisbelastung von 8,4 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt gem. § 83 GO NRW durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.

Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden anstelle der aufwandswirksam zu veranschlagenden Festwertersatzbeschaffungen („planmäßige“) Abschreibungen im Haushaltsplan berücksichtigt. Die saldierte Ergebnisbelastung pro Jahr beträgt dann 1,7 Mio. Euro.

Der Festwert für Kleinbeschilderung (Verkehrsschilder) soll aufrechterhalten werden, da es in der Abwicklung/Abbildung im Rechnungswesen der Stadt Dortmund nicht wirtschaftlich ist, sämtliche Verkehrsschilder einzeln in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren. Das Tiefbauamt ist aber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Ersatzbeschaffungen auf dem Sachkonto 549300 –Aufwendungen für Festwerte- in Höhe von jährlich rd. 84.000 Euro gebucht werden.

zu TOP 9.9
Trennung der bisherigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund in zwei Satzungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02792-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer
in der Stadt Dortmund (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); (Anlage 1).


2. den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von
Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung); (Anlage 2).


zu TOP 9.10
Schulbauprioritätenliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02913-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.2010 vor:

Der Schulausschuss empfiehlt folgende Änderungen:

1. Punkt 3 des Beschlussvorschlages erhält folgende Ergänzung: die Sanierung/den Teilneubau a) ...
2. Der Finanzbedarf für das Fritz-Henßler-Berufskolleg in Tabelle A (Programmbaustein C) wird mit 16 bis 25 Mio. Euro beziffert.

3. Für das Fachraumprogramm (Tabelle B, Programmbaustein G) sind jährlich 500.000 Euro zu berücksichtigen, z.B. für einen Biologieraum am Leibniz-Gymnasium.

Nachdem OB Sierau nochmals bezugnehmend auf die vorangegangene Haushaltsberatung (TOP 2.2) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die durch die Empfehlung des Schulausschusses verursachten Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden sollen, fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP sowie von Rm Thieme (NPD) unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.2010 folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt

1. die überarbeitete Schulbauprioritätenliste – Liste A –,
2. hinsichtlich der Liste B eine Projektgruppe mit Vertretern der Fachbereiche 40, 20, 65 und 23
- als federführende Dienststelle - einzurichten, die sich ausschließlich mit der Priorisierung,
Umsetzbarkeit und Finanzierung der bau- und schulfachlich notwendigen Maßnahmen der
Liste B beschäftigt und einen entsprechenden Umsetzungs- und Finanzierungsplan erarbeitet
und

3. die Sanierung/den Teilneubau:
a) Anne-Frank-Gesamtschule,
b) Fritz-Henßler-BK/Brügmannzentrum
c) Immanuel-Kant-Gymnasium/Max-Born-Realschule und aus dem Sondervermögen
Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zu finanzieren und entsprechende
Ratsbeschlüsse für die erforderliche Übertragung ins Sondervermögen herbeizuführen.


zu TOP 9.11
Verlängerung der Vereinfachungen im Vergaberecht auf Grundlage des Runderlassentwurfes des Ministeriums für Inneres und Kommunales –34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02946-10)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den o. a. Tagesordnungspunkt enthalten werde. Seine Fraktion habe zwar nichts gegen eine Vereinfachung des Vergaberechtes, halte es jedoch nicht für richtig, einen Beschluss zu fassen, bevor der Runderlass, der letztendlich Rechtsgrundlage des Ganzen sei, veröffentlicht worden ist.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlängerung der Vereinfachungen im Vergaberecht auf Grundlage des Entwurfes des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales –34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung des Runderlasses.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlage vor:

1. Auszug aus der Niederschrift des Integrationsrates vom 14.12.2010:
Frau Güntürk stellte die Vorlage vor.

Herr Ucuran bedankte sich im Namen seiner Liste für die Vorlage. Er betonte die Wichtigkeit zur Fortführung der Projekte und der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema Integration in jedem Dezernat bei der Stadt Dortmund.

Herr Gülec sagte, dass trotz der ausführlichen Vorlage die Themen der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten (mehr Plätze im Rat/in den Bezirksvertretungen und Mitarbeit in den örtlichen Parteien) sowie die Schaffung des Dialogs bzw. der Schnittstelle zwischen den Einheimischen und den Migrantinnen und Migranten nicht aufgegriffen worden sind. Er hofft, dass diese Themen bei der Integrationskonferenz im März 2011 Berücksichtigung finden werden.

Herr Taranczewski lobte die gelungene und wegweisende Vorlage. Er regte an, dass bei der Integrationskonferenz im März 2011 nur Projekte realisiert werden sollten, die auch haushaltsrechtlich abgesichert sind, damit eine gewisse Kontinuität bestehen bleibt. Er sagte, dass das Handlungsfeld der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung mit der Unterzeichnung des Kontraktes für ihn mit am wichtigsten war. Ferner begrüßte er auch die Bemühungen der Verwaltung über einen Sprachkompetenzpool, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Dezernaten als „Werber“ und „Wächter“ für das Thema Integration sowie die Projektpartnerschaft mit der türkischen Stadt Trabzon, bei der jetzt die ersten Projekte realisiert werden. Aber auch den neu gewählte Integrationsrat mit den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bezeichnete er als wegweisend.

Herr Baran sagte, dass er bereits beim Ausländerbeirat und jetzt auch im Integrationsrat in den Arbeitskreisen zum Masterplan Integration mitgewirkt hat. Der Ausländerbeirat war seiner Zeit sehr enttäuscht über das Verfahren zum Masterplan Integration, da der partizipative Prozess nicht im Vordergrund gestanden hat. Er lobte den neuen Weg für Dortmund und den gemeinsamen Prozess zum neuen Masterplan Integration mit dem Oberbürgermeister und dem Integrationsrat. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er sagte ferner, dass jedes Mitglied des Integrationsrates sich aktiv in den Prozess einbringen muss. Seine Fraktion begrüßt den Masterplan Integration und wird diesen auch begleiten. Er fügte noch hinzu, dass es wichtig sei, dass Migrantinen und Migranten außerhalb des Integrationsrates auch in der Verwaltung und in der Politik tätig sind. Er appellierte deshalb in die Dortmunder Parteien, als Mitglied einzutreten und aktiv mitzuwirken. Herr Baran lobte zudem die Arbeit von MIA-DO, denn durch seine Tätigkeit im Landesintegrationsrat wisse er, dass die Arbeit die in Dortmund geleistet wird nicht in jeder Stadt in NRW zu finden sei.

Herr Frommeyer schloss sich seinen Vorrednern an und bedankte sich im Namen seiner Fraktion für die Vorlage. Die Fraktion wertet den Masterplan Integration als einen wichtigen roten Faden in der Integrationsarbeit. Die Wichtigkeit der Partizipation wurde von Herrn Frommeyer noch einmal hervorgehoben, denn es seien immer mehr Migrantinnen und Migranten, die sich engagieren möchten und dies sei am einfachsten über die Parteien bzw. durch den Eintritt in eine Dortmunder Partei zu realisieren. Herr Frommeyer fragte zu dem Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, wenn ein Bewerber ein bestimmtes Talent bzw. eine bestimmte Sprache besitzt und dadurch die Menschen besser beraten kann, dann ist es für ihn keine gleiche Qualifikation, sondern eine höhere Qualifikation.

Frau Güntürk antwortete, dass es sehr schwierig sei eine Quote durchzusetzen. Die Verwaltung muss sich an die bestehenden Gesetze halten und orientieren. Wichtig sei die gleiche Qualifizierung, der kulturelle Hindergrund bzw. die sprachlichen Kompetenzen die jeder mitbringt sind eine zusätzliche Qualifikation die man nutzen kann. Die Frage der besseren Qualifizierung von Jugendlichen sollte aber mehr im Vorgrund stehen. Dazu gibt es auch bereits bestehende Projekte z. B. bei der Stadt Duisburg.

Herr Sönmez fügte hinzu, dass der kulturelle Hintergrund nicht als zusätzliche oder höhere Qualifikation anerkannt wird.

Herr Baran sagte, dass es weder eine positive noch eine negative Diskriminierung geben sollte. Der Ausländerbeirat wollte bereits früher keine Quote. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Beschäftigen der Verwaltung in einem gewissen Zeitrahmen einen Migrationshintergrund haben sollten. In anderen Stadtverwaltungen enthalten die Stellenausschreibung bereits den Zusatz „Bei gleicher Qualifikation werden Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bevorzugt berücksichtigt“. Er regte an, dass dieser Zusatz bei Stellenausschreibungen bei denen ein Migrationshintergrund erwünscht oder erforderlich ist eingesetzt wird.

Herr Prof. Dr. Schwarze regte an, dass die Vorlage im Nachgang dem Seniorenbeirat zur Verfügung gestellt werden sollte. Zudem sollten die Senioren in diesem Prozess miteinbezogen werden, denn es besteht bei ihnen ein unschätzbares Potential an integrativer Aktivität.

Herr Taranczewski fügte noch hinzu, dass der Vorstand des Integrationsrates in der letzten Woche eine Pressekonferenz gegen hat, bei der die Resonanz nicht sehr hoch war. Er hofft, dass man in Zukunft mehr Medien erreichen kann. Ferner sagte er, dass die SPD-Fraktion einen Antrag zur Erhöhung der Projektmittel für den Masterplan Integration auf insgesamt 100.000 € jährlich gestellt hat und der Antrag in der Ratssitzung am 16.12.2010 beschlossen werden soll.

Herr Gülec sagte, dass man die Gruppe der Studentinnen und Studenten mit Migrationshintergrund in dem Masterplanprozess noch mit einbinden sollte.

Herr Güclü sagte, dass Dortmund bereits immer schon ein Vorreiter für eine gute Integrationspolitik für die anderen Städte in Deutschland war.
2. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 10.12.2010 (Drucksache Nr.: 01941-10-E1):
Aufgrund aktueller Defizite in der Integration möge der Rat der Stadt beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Außenstadtbezirke auf Vorschlag der Bezirksvertretungen jeweils eine/n ehrenamtlichen Integrationsbeauftragte/n zu bestellen, die/der eine monatliche Aufwandsentschädigung von 30 Euro erhält.

Der Rat erwartet eine optimale Unterstützung der Integrationsbeauftragten durch die Integrationsagentur, sowie einen Jahresbericht über die Erfahrungen aus den Stadtbezirken.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine „Integrationsrunde“ in Form eines vierteljährlich im Rathaus statt findenden Erfahrungsaustausches aller beteiligten Akteure und interessierten Bürgern zu etablieren.

Bei der Begründung seines Antrages machte Rm Münch (FBI) deutlich, wie wichtig das Thema Integration sei. Von daher hielte er es für zielführender, die Problematik Integration dezentral vor Ort, so wie er dies beantragt habe, zu lösen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte Rm Frommeyer (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Masterplan Integration mit seinen vielen positiven Ansätzen vom Grundsatz her als guten Leitfaden für eine funktionierende Integrationspolitik betrachte. Das es sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle, wie zum Beispiel im Handlungsfeld interkulturelle Öffnung der Verwaltung Diskussionsbedarf gebe, sei für ihn ein ganz normaler Vorgang.

Des Weiteren machte Rm Taranczewski (SPD) deutlich, dass für seine Fraktion in der vorliegenden Verwaltungsvorlage zum Masterplan Integration viele gute Ansätze, was für ihn auch durch den vorliegenden Auszug aus der Sitzung des Integrationsrates deutlich werde, enthalten seien.

Ergänzend fügte Rm Baran (SPD) hinzu, dass es für ihn wichtig sei, den Integrationsprozess weiter zu verfolgen, um auf gleicher Augenhöhe mit Respekt und ohne Vorurteile gemeinsam zu gestalten.

Außerdem erklärte Rm Köse (Bündnis 90/Die Grünen), dass es für sie wünschenswert wäre, wenn durch geeignete Maßnahmen das Interesse an dem so wichtigen Thema Integration vergrößert werden könnte.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. g. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 10.12.2010 ab.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage „Masterplan Integration – Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund und neue Wege in der Migrations- und Integrationsarbeit in Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01377-10)
zu TOP 10.3
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01842-10)

Die Tagesordnungspunkte zu 10.2 und 10.3 wurden zusammen behandelt.

Hinsichtlich der beiden o. a. Tagesordnungspunkte lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.12.2010 vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlagen als eingebracht zu betrachten und der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu folgen.

Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis.

Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf
weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus
jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.

Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen
Gremien zu fassen.

Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) folgende Anträge:

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dass Modell drei zu favorisieren.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung einmal ein Modell zu entwickeln, nachdem die Anzahl der Bezirksvertreter von 19 auf 11 reduziert werden können.

Nachdem Rm Becker (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Goosmann (SPD) kurz verdeutlicht hatten, dass auch ihre Fraktionen der von dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgeschlagenen Verfahrensweise zustimmen werde, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die o. a. Anträge von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig entsprechend der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu verfahren.


zu TOP 10.4
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02355-10)

Unter Einbeziehung der Ergänzung vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02355-10), wonach das Umweltamt mit Ratsbeschluss vom 30.09.2010 dem Dezernat 6 zugeordnet worden ist und dieser Geschäftkreis ab 01.01.2011 die Bezeichnung „Planen, Bauen und Umwelt“ erhalten soll, nimmt der Rat der Stadt den Dezernatsverteilungsplan mit Vertretungsregelung ab 01.01.2011 zur Kenntnis.

zu TOP 10.5
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02244-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 10.6
Neuorientierung der Verwaltung,
hier:Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02761-10)

Der Rat nimmt den Entwurf der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 10.7
Genehmigung einer außerplanmäßigen Mehraufwendung der Zentralen Ausländerbehörde Amt 31 (32/5-ZAB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NW außerplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 1.492.000 Euro für die Zentrale Ausländerbehörde im Haushaltsjahr 2010 (Sachkonto 549 900 – Sonstige Aufwendungen – Auftrag 310228011000 und 310228013000). Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der allgemeinen Finanzwirtschaft.

zu TOP 10.8
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02663-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von 850.000 € bei den Sachkonten 525 800 (Erstattungen an übrige Bereiche: 500.000 €) sowie 525 630 (Erstattungen an verbundene Unternehmen: 350.000 €).


zu TOP 10.9
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012
hier: Auflösung des Zweckverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02851-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt die nachfolgenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung zur Auflösung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012:

Mitglieder:

1.
OB Ullrich Sierau

2.
Rm Ernst Prüsse
(SPD)
3.
Rm Thorsten Hoffmann
(CDU)


Stellvertreter:

1.
StD Jörg Stüdemann

2.
Bm´in Birgit Jörder
(SPD)
3.
Rm Erwin Bartsch
(CDU)

zu TOP 10.10
Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02888-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs.2 GO NRW einen überplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 850.000 € beim Sachkonto 543110 (Versicherungen und Schadenersatzleistungen).

zu TOP 10.11
Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Seniorenbeirates
hier: Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02941-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 02941-10E1) vor:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Mitgliedern des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro monatlich zu gewähren.



Begründung:

Den Mitgliedern des Seniorenbeirates wird ein Sitzungsgeld von 35,60 € gewährt. Ebenso wie z.B. beim Integrationsrat wird damit auf die Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung verzichtet.

Mit der Ausübung des Ehrenamtes entstehen jedoch regelmäßig Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für Besuche in Altenheimen), die durch die gezahlten Sitzungsgelder nicht gedeckt und damit von den Mitgliedern aus privaten Mitteln bestritten werden. Diese belaufen sich angesichts der Vielzahl wahrgenommener Termine zum Teil auf bis zu 500 € p.a. und stellen vor allem für Senioren mit geringem Renteneinkommen eine finanziell hohe Barriere dar. Diese hat in der Vergangenheit nicht selten dazu geführt, dass interessierte und engagierte Senioren von einer Kandidatur zum Seniorenbeirat Abstand genommen haben. Um diesen Personenkreis nicht faktisch von der Ausübung dieses Ehrenamtes auszuschließen, erscheint es sinnvoll und trotz der angespannten Haushaltssituation angemessen, den Mitgliedern des Seniorenbeirates zusätzliche Mittel zu gewähren.

Die gegenüber anderen Beiräten damit eröffnete abweichende Handhabung ist sowohl mit dem einem Seniorenbeirat immanenten hohen Lebensalter der Mitglieder sowie mit der damit verbundenen geringen Flexibilität in der Einkommenserzielung zu begründen.

Die Mehrkosten (rd. 10.000 € p.a.) können aus den vorgenannten Haushaltseinsparungen gedeckt werden.



Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Taranczewski, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Er äußerte in diesem Zusammenhang jedoch die Bitte, nochmals darüber nachzudenken, inwieweit die Mitglieder des Integrationsrates sowie des behindertenpolitischen Netzwerkes trotz der bekannten Schwierigkeiten diesbezüglich mit dem Seniorenbeirat gleichgestellt werden können.

OB Sierau erwiderte hierauf, dass der Verwaltung durchaus die Problematik bewusst sei. In der Kürze der Zeit sei es jedoch nicht möglich gewesen einen entsprechenden Lösungsweg zu finden.

Weiterhin machte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion deutlich, dass seine Fraktion die Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 30,00 € für richtiger erachte, zumal diese Regelung den städtischen Haushalt weniger belaste als die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates Sitzungsgelder. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.

zu TOP 10.12
Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellung sowie der "Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02950-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der Zuführungsaufwendungen zur „Pensionsrückstellung Versorgung“, „Altzusagen der Eigenbetriebe“ sowie zur „Rückstellung Dienstherrenwechsel“ in Höhe von 5.056.815,83 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen im Bereich der Gewerbesteuer.






zu TOP 10.13
Reintegration des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie in die Feuerwehr (StA 37)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02818-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Reintegration des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR, StA 39) in die Feuerwehr zum 01.01.2011.

2. Der Rat beschließt zudem die Auflösung des StA 39 zum 01.01.2011.

3. Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund.

11. Anfragen

11.1 Anfragen von Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Öffnung der Sperrbarke an der JFS Hombruch Fall 1 und 2
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02662-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02662-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Verunstaltung des Olleroh-Wäldchens durch die Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02762-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02762-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Einnahmen durch eine kommunale Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02873-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02873-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Ausnahmeregelung für die Dortmunder Bürgermeisterin bei einer kommunalen Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02874-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02874-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.






zu TOP 11.1.5
Rechtswidriges Reiten im Raum Salingen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02876-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02876-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Hinweis auf das Reitverbot in Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02879-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02879-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Hinweis auf die Anleinpflicht für Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02880-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02880-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.8
Einsparungspotential bei Nichtwiederbesetzung eines Dezernenten und Höherstufung des Wirtschaftsförderers als Wirtschaftsdezernent mit erweitertem Aufgabenbereich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02872-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02872-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.9
Verhinderung illegaler Müllablagerungen durch Abpfostung des Weges an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02887-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02287-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.10
Deutschenfeindlichkeit an Dortmunder Schulen mit hohem Muslimanteil
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02899-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02899-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.







zu TOP 11.1.11
Unterstützung der Integrationsbeauftragten der Bezirksvertretungen durch das Integrationsbüro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02896-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02896-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.12
Ungleichbehandlung der beratenden BV-Mitglieder durch den Hombrucher Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02922-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 02922-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:30 Uhr von OB Sierau beendet.







Der Oberbürgermeister







Ullrich Sierau Dr. Jürgen Brunsing
Ratsmitglied









Uwe Feuler
Schriftführer





Anlagen:

(See attached file: Haushaltsrede 2011 - Rm Thieme (NPD).pdf) (See attached file: Haushaltsrede 2011 FDP Bürgerliste.pdf) (See attached file: Haushaltrede 2011 - CDU.pdf) (See attached file: Haushaltrede 2011 - Die Linke.pdf) (See attached file: Haushaltrede 2011 - Grüne.pdf) (See attached file: Haushaltrede 2011 - SPD.pdf) (See attached file: Haushaltsrede 2011 - Rm Münch (FBI).pdf)