Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 25.05.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:54 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Neumann (CDU) i.V. Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Detlef Niederquell – StA 23
Herr Meyer-Jäkel – StA 10
Herr Dr. Potthoff – FB 03
Herr Burkholz – StA 51
Frau Wittig-Flick – StA 64
Herr Stüssel - StA 61
Herr Heimburger – 5/Dez
Herr Pohlmann – StA 50

3. Gäste:

Herr Uwe Samulewicz (Vorstand Sparkasse Dortmund)


Herr Jörg Busatta (Vorstand Sparkasse Dortmund)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 25.05.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.04.2016


2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht 2016
mündlicher Bericht

2.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04104-16-E1)

2.3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2016

2.4 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

2.5 Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04039-16)

2.6 Ausschreibungsverfahren Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04646-16)

2.7 Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

2.8 Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04707-16)


3. Beteiligungen

3.1 Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.04.16 versandt.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.04.16 versandt.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016
(Drucksache Nr.: 04444-16)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04217-16-E4)

3.2 Steag
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04396-16-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.04.16 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04396-16-E2)

3.3 RWE
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04395-16-E1)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.04.2016 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04395-16-E2)

3.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04480-16)


3.5 EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

3.6 Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-16)



4. Liegenschaften
- nicht besetzt -

5. Sondervermögen
- nicht besetzt -



6. Sonstiges

6.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer (§ 42a SGB VIII)
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04384-16)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.04.16 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04384-16-E1)

6.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes erhalten.

6.3 Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)

6.4 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

6.5 Unterstützung von Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04706-16)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schwinn benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.04.2016

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.04.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht 2016
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04467-16)

Herr Stüdemann präsentiert den Bericht und beatwortet im Nachgang die offenen Fragen.
Der Managementbericht ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

zu TOP 2.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04104-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Sicherheitsbehörden richten seit 2012 alljährlich die Anforderung an die Stadt Dortmund,
Maßnahmen zur Steuerung und Bündelung von Fanströmen zu ergreifen, wenn Borussia
Dortmund ein nationales oder internationales Fußballfinale erreicht. Die entsprechenden
Maßnahmen umfassen nach intensiver Abstimmung mit allen Sicherheitsbehörden und
Borussia Dortmund in der Regel

- die Einrichtung sog. "Fananziehungspunkte", an denen in der Dortmunder City das jeweilige
Finale öffentlich übertragen wird, sowie

- die Durchführung eines Autokorsos der Mannschaft durch die City am Folgetag im Fall des
Titelgewinns.

In 2015 war Borussia Dortmund in das DFB-Pokalfinale eingezogen, konnte dieses jedoch
(wie bereits 2014) nicht für sich entscheiden.

2015 sind der Dortmund-Agentur als zuständigem Fachbereich Kosten für die Durchführung
der auf den Finalsamstag entfallenden Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von 94T € entstanden.
Für die Vorbereitung der sonntäglichen Maßnahmen (zu denen es aufgrund der Finalniederlage Borussia Dortmunds nicht kam) fielen insgesamt 59T € an Kosten an.

An den Gesamtaufwendungen für die geplanten sonntäglichen Maßnahmen (59T €) hat sich
Borussia Dortmund 2015 gemäß einer hierzu getroffenen Vereinbarung mit 30T € beteiligt.
Aus Einnahmen (T-Shirt Verkauf) und eigenem Budget konnte die Dortmund-Agentur
weitere 38.400,- € kompensieren. Für die Stadt Dortmund verblieb somit 2015 ein überplanmäßiger Aufwand für das gesamte Pokalwochenende in Höhe von 84.600,- Euro, von dem jedoch der deutlich größere Teil auf die samstäglichen Maßnahmen der Fanbündelung entfiel.
Für 2016 wurden bereits Gespräche mit Borussia Dortmund zur Erhöhung der Kostenbeteiligung geführt. Ein Ergebnis dazu wird in den nächsten Tagen erwartet.
Veranstaltungsausfall-Versicherungen werden am Markt angeboten, decken jedoch üblicherweise Wetterrisiken (Typ A) oder den kurzfristigen Ausfall gebuchter Künstler (Typ B) ab. Möglichkeiten bzw. Konditionen einer etwaigen Versicherung gegen den "Nichtgewinn sportlicher Titel" sind der Dortmund-Agentur nicht bekannt, werden aber für 2016ff geprüft.


Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, wie das Ergebnis des Gesprächs mit Borussia Dortmund, in Bezug auf die Kostenbeteiligung für 2016 sei und erkundigt sich, zu welchem Ergebnis die Prüfung einer Veranstaltungsausfall-Versicherung gekommen sei.

Herr Dr. Potthoff (Dortmund-Agentur) berichtet, dass Borussia Dortmund für 2016 einen Kostenbeitrag von 50.000€ zugesagt habe. Der Kostendeckungsbeitrag von Borussia Dortmund werde im erheblichen Maße ausreichen, um die Vorbereitungs- und Stornokosten abzudecken.
Das Rechtsamt der Stadt Dortmund gibt in der Stellungnahme zur Prüfung der Veranstaltungsausfall-Versicherung an, dass erst nach Ausschöpfen aller Handlungsalternativen der Abschluss einer solchen Versicherung in Betracht gezogen werden sollte. Hierzu sollte es nur kommen, wenn es sich um Handlungsrisiken handle, die zu einer erheblichen Schieflage des städtischen Haushaltes führen könnten. Auf die hier angegebenen Summen träfe dies nicht zu. Das Risiko eines Fußballspieles läge bei 50:50 und dies würde sich in erheblichen Versicherungsbeiträgen bemerkbar machen.
Nach Abwägung der vorliegenden Gegebenheiten rät das Rechtsamt in diesem Fall von einer Veranstaltungsausfall-Versicherung ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2016
hierzu -> Schreiben der Verwaltung
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:
è Es lag folgende Vorlage vor:
Änderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt
Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 03359-15
è Dazu lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1):
„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag
und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1) Der Ausschuss lehnt eine Erstattung von Elternbeitragen erst ab dem 6. Tag bzw. 11.
Streiktag ab.
2) Der Ausschuss empfiehlt stattdessen, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag
erstattet werden. Die Satzung ist entsprechend in § 2, Absatz 7 zu ändern.

Begründung
Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet
sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung
das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen.
Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung
dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause
bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig
organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also
sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle
streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge
zurück erstatten will. Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er)
in einer Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem
1. Tag wäre daher für die Stadt sowohl finanziell, als auch verwaltungstechnisch leicht
umzusetzen.“
è Außerdem lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2):
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
„… wir bitten folgenden Antrag zur o.g. Vorlage zur Beratung und Abstimmung zu stellen:
1. Anstelle der beiden vorgeschlagenen Alternativen, eine Erstattung von Elternbeiträgen
aufgrund streikbedingter Schließungszeiten vom sechsten oder elften Tag an
vorzusehen, soll auch in Zukunft eine Erstattung bereits ab dem ersten Streiktag
erfolgen.
2. Ein Erstattungsanspruch aufgrund streikbedingter Schließungszeiten soll nicht nur für
Eltern von FABIDO-Einrichtungen, sondern auch für die Einrichtungen anderer
Träger gelten.
3. Eingesparte Personalkosten der Stadt Dortmund aufgrund von Streiks verbleiben auch
zukünftig wie beim Streik im Jahr 2015 im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für
konkrete Verbesserungen und die Ausstattung der Einrichtungen eingesetzt werden.
Die nichtstädtischen Träger von Tageseinrichtungen werden aufgefordert, dieses
gleichermaßen umzusetzen.

Begründung:
Eigentlich gibt es keinen Anlass, die Satzung für die Elternbeiträge zu ändern.
Auch ohne Regelungen in der Satzung wurde in der Vergangenheit immer eine
zufriedenstellende Lösung gefunden, die eine Erstattung ab dem ersten Streiktag zum Inhalt
hatte.
Der Punkt, dass ausschließlich Eltern der städtischen FABIDO-Einrichtungen von einer
Rückerstattung im Streikfall profitieren sollen, ist ungerecht und muss angepasst werden, weil
die Elternbeitragssatzung für alle Eltern und für alle Träger gültig ist.
Eingesparte Personalkosten wegen des Streiks zweckgebunden in die Ausstattung der Kitas
fließen zu lassen, hat sich im letzten Jahr bewährt und es haben FABIDO-Einrichtungen
davon profitiert.“

Frau Schneckenburger begründete die Dringlichkeit.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich gegen die Dringlichkeit aus.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie lehnten einstimmig (14
Nein) die Aufnahme der Vorlage auf die Tagesordnung ab.

Herr Sohn brachte mit Nachdruck zum Ausdruck, dass die Behandlung einer
Satzungsänderung auf jeden Fall zunächst im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu
erfolgen hat. Es könne nicht sein, dass weitere beteiligte Ausschüsse oder der Rat ohne
Votum des Ausschusses empfehlen bzw. entscheiden.
Darüber bestand Einvernehmen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgendes Schreiben der Verwaltung mit neuem Beschlussvorschlag vor.
in seiner Sitzung am 11.05.2016 lehnte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Beratung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ab. Im Rahmen der fraktionellen Beratungen zeigte sich, dass der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist.
Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

§ 2 Abs. 7 der Satzung lautet zukünftig wie folgt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von
der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u.ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein
Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag.
Zu Ihrer Information darf ich anmerken, dass diese Änderung der Satzung für alle Träger (also z.B. FABIDO, AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Lebenshilfe, Elterninitiativen) gelten würde. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen. Die Elternbeiträge würden ab dem ersten Tag erstattet werden, sofern die Arbeitskampfmaßnahme in Summe mehr als drei Tage umfasst.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vor:
Herr Sohn wies noch einmal auf das Erfordernis hin, die Vorlage zunächst noch einmal im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu beraten, bevor der Rat endgültig entscheidet.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratungen dieser Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.4
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.

TOP 2.5
Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04039-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Stand zur Umfeldplanung Dortmund Hbf zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Ausschreibungsverfahren Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04646-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04646-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

zum oben genannten TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Führt die Stadt Dortmund ihre Softwarevergaben wettbewerbs- und produktneutral durch?

- Wie lautet das Verhältnis von Softwarevergaben nach dem Grundsatz
-> der produktneutralen Vergabe und
-> den Vergaben nach Alleinstellungsmerkmalen?
- Welche Definition legt die Stadt Dortmund für Alleinstellungsmerkmale bei der Softwarevergabe zugrunde?
- Sind die Ausschreibungen vergaberechtlich typoffene Ausschreibungen zur Ermöglichung der Koexistenz von Freier und proprietärer Software? Wenn ja, wie wird diese typoffenheit im Vergabeverfahren realisiert?
- Nutzt die Stadt Dortmund die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) für Softwareausschreibungen?


Begründung:
Im Rahmen der Beratung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 27.11.2015 wurde entschieden, den Themenkomplex "Einsatz von Freier Software" im von der Verwaltung angekündigten Masterplan "Digitales Dortmund" aufzugreifen.
Im Zusammenhang mit den hierfür stattfindenden verwaltungsweiten Beratungen, betrachten wir den mitunter wettbewerbsschwierigen Softwarevergabeprozess, welcher in einem Umfeld von weitgehend monopolistischen Marktstrukturen stattfindet. Wie das Bundesverwaltungsamt bereits erarbeitet hat, kann Freie Software in dieser Hinsicht die folgenden Auswirkungen auf Marktstrukturen haben:

- Vermeidung von Monopolbildungen:
Der Einsatz von Freier Software fördert keine monopolistischen / oligopolistischen Marktstrukturen im Softwaresektor. Die zunehmende Verbreitung von Freier Software beeinflusst die (Preis-)Politik der bestehenden Anbieter positiv für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

- Berücksichtigung kleinerer und mittlerer sowie regionaler Unternehmen:
Unternehmen die nicht die Kapazität zur Entwicklung eines eigenen Produkts (z.B. einer Office-Suite) haben, können eine solche Lösung als Freies Software Produkt mit entsprechenden Services (z.B. Customizing und Support) anbieten.

- Stärkung der Verhandlungsbasis gegenüber Anbietern proprietärer Software:
Freie-Software ermöglicht eine gestärkte Verhandlungsbasis gegenüber Anbietern proprietärer Software.

- Mehr Wettbewerb:
Auf Grund der Tatsache, dass unterschiedliche Anbieter Dienstleistungen wie die Weiterentwicklung oder Anpassung der selben Freien Software anbieten können, besteht in diesem Markt mehr Wettbewerb als bei proprietärer Software. Für Anwenderinnen und Anwender bedeutet dies grundsätzlich eine dauerhaft bessere Wirtschaftlichkeit der Software.

Herr Meyer-Jäkel (FB10) sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.7
Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene

Dringlichkeitsentscheidung

folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Umsetzung der energetischen Dach- und Fassadensanierung an der Wilhelm-Röntgen-Realschule für 2016 in der Teilfinanzrechnung des Amtes 75 (KInvFG) in Höhe von 1.550.000 € auf der Finanzstelle 75W00307014081, Finanzposition 780800.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe der Finanzstellen 75B00307014071, 75B00307014072 und 75W01013014033, jeweils Finanzposition 780800.

2. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Bereitstellung
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.028.627,18 Mio. € zu Lasten 2017.
Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 75B00307014071, Finanzposition 780800.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die für die Maßnahmen Dachsanierung Wilhelm-Röntgen- Realschule bestehende Instandhaltungsrückstellung von 730.000 € wird in 2016 ertragswirksam aufgelöst.

Per Saldo wird die Ergebnisrechnung 2016 mit 73.000 € entlastet.

zu TOP 2.8
Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04707-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04707-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
die Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund- 2016“ des Gesundheitsamtes informiert in vorbildlicher Art und Weise über alle damit zusammenhängenden Fragen.
Das Informationsheft enthält auch diverse Werbeanzeigen unterschiedlicher Anbieter aus allen Bereichen, die dem Themeninhalt der Broschüre „nahestehen“ oder auch unabhängig hiervon sind.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien werden Werbeanzeigen vergeben bzw. zugelassen? Werden die entsprechenden Werbeflächen zu marktüblichen Konditionen „verkauft“? Es wird hier um die Darstellung der konkreten Zahlen genannt.
2. Werden gezielt einzelne Anbieter bevorzugt angeschrieben und ihnen Anzeigenflächen angeboten oder findet ein „Wettbewerb“ statt, an dem sich jeder beteiligen kann?
3. Gibt es bei der Stadt Dortmund ein Controlling für den Bereich Spenden, Sponsorring und Werbung oder ist jeder Bereich in der Stadtverwaltung frei in der Gestaltung?
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat sich Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen gegeben.
Für den Fall, dass es derartige Richtlinien auch in Dortmund gibt, wird die Verwaltung gebeten, diese dem Ausschuss vorzustellen. Falls es diese nicht gibt, wird beantragt,

der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu beauftragen eine Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen zu entwickeln, diese dem Ausschuss bis zur Sitzung am 03.11.2016 vorzulegen.
Die Beantwortung der Anfrage ist schriftlich für die nächste Sitzung zugesagt.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E3)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016
(Drucksache Nr.: 04444-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04217-16-E4)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E5)

Zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind Herr Samulewicz und Herr Busatta vom Sparkassenverwaltungsvorstand anwesend.
Sie informieren den Ausschuss ausführlich zu den anstehenden Veränderungen der Sparkassenfilialen.

Herr Samulewicz und Herr Busatta berichten über die ausschlaggebenden Gründe, warum die Dortmunder Sparkasse 16 der 57 Sparkassenfilialen in reine Automatenstandorte umwandeln werde. Im Wesentlichen seien die Demografie, die Regulationsvorschriften für die Banken, die anhaltende Niedrigzinsphase und die Digitalisierung für die Neuorientierung der Sparkasse verantwortlich. Das Kundenverhalten habe sich so hingehend verändert, dass viele Menschen die Filialen nur noch selten aufsuchten.
Die Filialen, welche in reine Automatenstandorte umgewandelt würden, seien unter der Berücksichtigung verschiedener Kriterien ausgesucht worden. Hier sind die Erreichbarkeit, die bereits vorhanden Dienstleistungen im Umfeld, sowie die wirtschaftliche Betrachtung ausschlaggebend gewesen.
Es sei trotz der Umwandlung sichergestellt, dass jeder Kunde eine Filiale innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen könne. Ebenso sei die Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt.
Herr Samulewicz versichert, dass kein Kunde durch die anstehende Umwandlung zurückgelassen werde und die Umstrukturierung sozialverträglich durchgeführt werde. Der Versorgungsauftrag, den die Sparkasse als öffentliche Behörde innehabe würde keineswegs vernachlässigt.
Bei hilfebedürftigen Kunden würde der jeweilige Einzelfall geprüft, sodass der Mitarbeiterkontakt bestehen bleibe. Ein entsprechender Service würde unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Erfreulicherweise sei man bei Bürgerversammlungen und Informationsveranstaltungen in den Bezirksvertretungen auf viel Verständnis gestoßen. Ebenfalls stehe man im Informationsaustausch mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie dem Seniorenbeirat.
Die Umsetzung an den ersten 7 Standorten erfolge im Juli dieses Jahres und die restlichen 9 Standorte sollen bis Ende des Jahres folgen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor, dass der Vorstand der Sparkasse Dortmund in der nächsten Sitzung des AFBL über das neue Geschäftsmodell der Sparkasse Dortmund berichtet.
Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welche Analysen und Grundsatzüberlegungen haben bei der Sparkasse Dortmund zur Umwandlung von 16 Filialen zu Grunde gelegen?
Inwieweit hat die Sparkasse Dortmund dabei das Kundenverhalten berücksichtigt?
Wie wird die Sparkasse zukünftig noch stärker den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden Rechnung tragen?
2. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine ausbleibende Anpassung des Geschäftsstellennetzes für die Sparkasse Dortmund?
3. Welches Geschäftsmodell verfolgt die Sparkasse Dortmund zukünftig vor Ort
weiter ?
Wie ist die Sparkasse Dortmund zukünftig in der Fläche noch präsent?
Wie sieht ein Vergleich mit anderen Privat- und Direktbanken aus?
4. Welche Services bietet die Sparkasse zukünftig dort an, wo Filialen umgewandelt werden sollen?
5. Welche besonderen Services sollen nach der Umwandlung von Filialen für Senioren und Menschen mit Behinderungen verstärkt angeboten werden?
6. Welche Perspektive wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der umzuwandelnden Filialen geboten?
7. Wie informiert die Sparkasse Dortmund Kundinnen und Kunden über die Umwandlung der 16 Filialen?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Empfehlungen an den Rat:

1. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund das Konzept zur Neuorganisation des Filialnetzes vor der Umsetzung in den Bezirksvertretungen vor Ort vorzustellen, zu diskutieren und eventuelle Anregungen der Bezirksvertretungen zu prüfen und ggf. umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk zusätzliche Lösungen für mobil einschränkte Personen zu schaffen. Dabei sind insbesondere der Einsatz und Ausbau flexibler und mobiler Angebote („Rollende Sparkasse“, Ausbau des Besuchsdienst für Senior*innen, Geldexpress etc) zu prüfen.
3. Der Vorstand der Sparkasse wird aufgefordert, das Konzept in Bezug auf Akzeptanz, Praktikabilität für die Kunden vor Ort und die Angebote für Senior*innen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen nach einem Jahr erneut zu prüfen und – wenn nötig - nachzubessern.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 04444-16-E1) vom 26.04.2016 vor:
„ … anlässlich der Beschlusslage im Verwaltungsrat der Dortmunder Sparkasse zur Umwandlung von
16 Filialen in reine SB-Standorte bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung der
nachstehenden Resolution:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Sparkasse Dortmund, ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf hohem Niveau zu erhalten. Die Ausschüttungen der Sparkasse von 6 Mio. Euro jährlich in den städtischen Haushalt sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der öffentlichen Daseinsfürsorge. Wir schätzen die Sparkasse ebenfalls als wichtigen Unterstützer von gemeinnützigen Aktivitäten, großen Arbeitgeber und Steuerzahler.
Der Rat fordert die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgernähe der Sparkasse auch künftig erhalten bleibt. Die Reduzierung der Filialen im Stadtgebiet von 70 auf 53 im Jahr 2009 und im aktuellen Schritt die Umwandlung von 16 weiteren Filialen in reine Automatenstandorte geben Anlass zur Sorge.
Insbesondere das Aufgeben von Filialstandorten in den sogenannten besonders benachteiligten Sozialräumen der Dortmunder Sozialberichterstattung wie Marten, Bövinghausen, der Nordstadt und Scharnhorst löst Bedenken hinsichtlich möglicher Trading-Down-Effekte in diesen Bereichen aus. Der Vorstand der Sparkasse wird gebeten, insbesondere solche Standorte einer erneuten Prüfung zu unterziehen und Grenzfälle bei der Auslastung zugunsten des Erhaltes dieser Standorte zu bewerten.

Besonders bittet der Rat den Verwaltungsrat und den Sparkassenvorstand, keine Filialen in
Automatenstandorte umzuwandeln oder gar zu schließen, die als Ankerpunkte der wirtschaftlichen Einzelhandelsentwicklung oder in Verbindung mit den ihnen angeschlossenen
Bezirksverwaltungsstellen als besondere Anlaufpunkte dienen.
Als Anhaltspunkt empfiehlt der Rat die Berücksichtigung des Masterplans Einzelhandel auch im Hinblick auf das Angebot an Filialen der Banken am Standort Dortmund. Dies gilt besonders in Stadtgebieten mit einem besonders hohen Anteil an Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf fremde Hilfe im Umgang mit Automaten angewiesen wären.“
Bei Feststellung der Tagesordnung bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, auch den Vorstand der Dortmunder Volksbank eG zur Berichterstattung in den Ausschuss einzuladen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Mitwirkungsverbot vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am
21.04.2016 unter TOP 3.1 das Thema „Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund“ behandelt. Ausweislich des hier vorliegenden Auszuges aus der noch nicht genehmigten Niederschrift wurde dabei die Frage aufgeworfen, ob die Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglieder im „Aufsichtsrat“ (gemeint sein dürfte: „Verwaltungsrat“) der Sparkasse sind, insoweit von einem Mitwirkungsverbot betroffen sind. Herr Stadtdirektor Stüdemann hat daraufhin erklärt, er werde dem Rechtsamt die Angelegenheit zur Prüfung übergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für diejenigen Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse sind, in der vorliegenden Angelegenheit kein Mitwirkungsverbot besteht. Dazu im Einzelnen folgendes:
1) Nach § 31 Abs. 1 GO NRW besteht ein Mitwirkungsverbot eines Gremienmitgliedes bei der Beratung und Entscheidung, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit

• dem Gremienmitglied selbst (Nr. 1)
• einem seiner Angehörigen (Nr. 2)
• einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen
Person (Nr. 3)

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Das Mitwirkungsverbot nach § 31 Abs. 1 GO NRW greift bei einem Ratsmitglied, das zugleich
dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehört, z.B. dann ein, wenn der Rat gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NRW über die Entlastung der Sparkassenorgane, entscheidet. In diesem Fall ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung des Rates zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für das betreffende Ratsmitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse führt.

Im vorliegenden Fall ist es jedoch nicht ersichtlich, dass die dem Rat vorgeschlagenen Beschlussvarianten zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für die betreffenden Ratsmitglieder oder ihnen nahestehende Personen führen könnten. Es handelt sich dabei lediglich um Vorschläge bzw. Aufforderungen an die Sparkassenorgane im Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung des Filialnetzes, die keine möglichen unmittelbaren Auswirkungen auf die persönlichen Verhältnisse der betreffenden Ratsmitglieder oder ihnen nahestehender Personen erkennen lassen.
2) Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz GO NRW gilt ein Mitwirkungsverbot, wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Eine Ausnahme von diesem Mitwirkungsverbot gilt gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz GO NRW allerdings, wenn das Gremienmitglied einem der genannten Organe als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört. Nach herrschender Auffassung fallen auch Mitglieder des Verwaltungsrates einer Sparkasse unter diese Ausnahme vom Mitwirkungsverbot. Begründet wird dies mit dem Argument, die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Sparkasse seien von der Vertretung der Trägerkörperschaft gewählt (§ 12 Abs. 1 SpkG NRW) und gehörten daher dem Verwaltungsrat als Vertreter der Gemeinde an, deren Interessen sie bei ihrer Tätigkeit zu wahren hätten.
Demnach kann allein der Umstand, dass eine Beratung oder Beschlussfassung zu dem Thema „Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund“ im Rat oder in einem Ausschuss der Stadt Dortmund unter Umständen zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für die Sparkasse Dortmund führen könnte, kein Mitwirkungsverbot für die Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sind, begründen.
3) Ein Mitwirkungsverbot besteht schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass eine Beschlussfassung des Rates zu dem o.g. Thema sich künftig auf die Gestaltung des Filialnetzes der Sparkasse auswirken könnte, so dass für manche Ratsmitglieder oder ihnen nahestehende Personen der Weg zur Sparkasse kürzer, für andere dagegen länger sein wird.
Ungeachtet der Frage, ob eine entsprechende Beschlussfassung des Rates derartige Vor- oder Nachteile überhaupt unmittelbar begründen würde, greift in diesem Fall § 31 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW ein. Danach gilt ein Mitwirkungsverbot nicht, wenn der Vorteil oder Nachteil darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. Die Entscheidung über einzelne Sparkassenstandorte betrifft nicht nur die Ratsmitglieder, sondern sämtliche Sparkassenkunden in dem jeweiligen Stadtteil, so dass die Ratsmitglieder nur als Teil dieser Bevölkerungsgruppe von der Entscheidung berührt wären.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass Dortmund eine prosperierende Stadt mit steigender Bevölkerungszahl und Wirtschaftswachstum ist, in der die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zunimmt und die im Gegensatz zu vielen Nachbarstädten über einem genehmigten Haushalt verfügt.

Die Sparkasse Dortmund hat mit kompetenten Mitarbeitern und Mut einen nicht unerheblichen Anteil an der guten Entwicklung der Stadt insbesondere im Hinblick auf Förderungen von Existenzgründungen und der Unterstützung des Mittelstandes.
Ungeachtet der verschiedenen Bankenkrisen und der Auswirkungen der Zinspolitik der EZB ist die Sparkasse ein Unternehmen mit Kontinuität – als Arbeitgeber, als Steuerzahler und mit Jahresergebnissen, deren Überschüsse zur Stabilisierung der Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts beitragen.
Eine städtische Beteiligung, mit der der AFBL auch in Zukunft rechnen möchte. Gleichzeitig unterstützt die Sparkasse in namhaften Umfang mit dem Bürgerengagement eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft. Beispielhaft sind hier die Aktivitäten der Gemeinwohlstiftung zu erwähnen.
Für diese Unternehmenskultur dankt der AFBL der Sparkasse Dortmund und allen anderen regionalen Kreditinstituten, soweit sie sich entsprechend engagieren.

2. Der AFBL erkennt an, dass die Sparkasse sich der anhaltenden Entwicklung in der Kreditwirtschaft, dem Trend zum homebanking und zum homeshopping sowie der Hinwendung zu den aus Bürgersicht attraktiven Zentren durch die Umwandlung von Geschäftsstellen nicht entziehen kann, wenn sie ihre Marktposition und ihre Unternehmenskultur in einer sich dynamisch verändernden Wettbewerbssituation beibehalten will.

Der AFBL erwartet aber, dass die Sparkasse Dortmund
- den Bedürfnissen ihrer teilweise langjährigen Kunden hinsichtlich der aus Kundensicht nicht vorhandenen Barrierefreiheit an Automatenstandorten und der größeren Entfernung zu künftigen persönlichen Kontakten durch rechtzeitige individuelle Information und Aufzeigen von Alternativen Rechnung trägt
- im Einzelfall Unterstützung durch Einbindung von Seniorenbüro, Familienbüro und Freiwilligenagentur leistet

3. Die Analysen der Sparkasse über das Kundenverhalten an einzelnen Standorten als Grundlage für die Umwandlung von Sparkassenfilialen sind nicht die Ursache sondern Indikator für die bereits vorhandenen Entwicklungen vor Ort.

Eine Vitalisierung einzelner Nebenzentren sowie die Suche nach Mobilitäts- und Informationsunterstützung in den Stadtbezirken müssen weiter auf der Agenda des Rates und der Fachausschüsse bleiben.
Der AFBL empfiehlt daher dem AWBEWF und dem ASAG die Anstrengungen für die Wertschöpfung in den Nebenzentren und die Mobilität der Menschen mit individuellen Bedürfnissen fachpolitisch auch im Hinblick auf die Entwicklung von Sparkassenstandorten zu berücksichtigen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund fordert Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund auf, den Beschluss zu überdenken, bis zum Jahr 2018 16 ihrer insgesamt 53 Filialen in reine Automaten-Standorte umzuwandeln. Die geplanten Filialschließungen in Marten und Bövinghausen – sie bedeuten Sozialabbau anstatt Sozialaufbau – sind zurück zu nehmen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN und der AfD-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 3.2
Steag
Stellungnahme zum TOP aus der Sitzung am 21.04.2016 (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04396-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04396-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit DSW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Die Stadt Dortmund hält über DSW21/DEW21 mittelbar eine Beteiligung von 36% an der
STEAG GmbH.

Zu Frage 2:
Da es sich bei der STEAG um keine Aktiengesellschaft sondern um eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung handelt, hat sie keine Aktien ausgegeben. Folglich existiert auch kein
Aktienkurs.

Zu Frage 3:
Wie oben ausgeführt, handelt es sich bei der STEAG um keine Aktiengesellschaft. Folglich
schüttet sie keine Dividende aus.
Die KSBG hat in 2015 für das Geschäftsjahr 2014 jeweils 5,6 Mio. € Gewinnbeteiligung an
DSW21 und DEW21 ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2015 ändert sich der Ausschüttungsbetrag nicht.
Zu Frage 4:
Der Kaufpreis für den 36%-Anteil von DSW21 und DEW21 an der STEAG GmbH betrug
443 Mio. €. Hiervon wurden durch DSW21 und DEW21 rund 136 Mio. € als Eigenkapital in
die KSBG eingelegt. Dieses wird über Schuldscheindarlehen finanziert. Die restliche Finanzierung in Höhe von 307 Mio. € erfolgt über Kreditaufnahmen auf Ebene der KSBG.
Zu Frage 5:
Zur Finanzierung des Eigenkapitalanteils von DSW21 und DEW21 wurden Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren vereinbart.
Auf Ebene der KSBG wurde die Finanzierung im Rahmen der vollständigen Übernahme der
STEAG in 2014 neu strukturiert. Ein Bankenkonsortium, bestehend aus dreizehn Banken, hat
der KSBG einen Konsortialkredit mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung
gestellt.

Zu Frage 6:
Das Stadtwerkekonsortium ist grundsätzlich offen für Partnerschaften. Diese werden auf unterschiedlichen
Ebenen des Konzerns umgesetzt.

Zu Frage 7:
Der Konsortialvertrag kann erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
RWE
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP aus der Sitzung vom 21.04.2016 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04395-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04395-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit DSW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Die möglichen Handlungsoptionen im Hinblick auf die Neuorganisation der RWE AG werden
derzeit eingehend geprüft. Ziel der Überlegungen ist es, für das Dortmunder Aktienpaket eine
zukunftsfähige Lösung unter Würdigung aller Chancen und Risiken zu finden.

Als mögliche Handlungsoptionen kommen aktuell in Betracht:
è Halten der „alten“ RWE-Aktien,
è Tausch „alter“ RWE-Aktien gegen Aktien der RWE-Tochter Newco,
è Halten der „alten“ RWE-Aktien und Zukauf von Newco-Aktien,
è (Teil- oder Komplett-)Ausstieg aus der RWE.

Wesentliche Faktoren für die Entscheidungsfindung sind:
è die arbeitsmarkt- und finanzpolitische Bedeutung des RWE-Standortes Dortmund,
è die langfristigen wirtschaftlichen Entwicklungsprognosen der neu aufgestellten RWE,
è die wirtschaftlichen Auswirkungen auf DSW21 und die Stadt Dortmund,
è das städtische energiewirtschaftliche Interesse an der RWE-Beteiligung.

Die weitreichenden und nachhaltigen Auswirkungen der einzelnen Lösungswege erfordern
eingehende und zeitintensive Prüfprozesse. Viele Details sind erst noch zu klären.

Die möglichen Perspektiven sollten zunächst im Aufsichtsrat von DSW21 erörtert werden.

Frau Reuter (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass es sich bei der Antwort lediglich um einen Zwischenbericht handeln würde und Ihre Fraktion endgültige Antworten erwartet habe.
Eine Antwort darauf, was die Optionen genau beinhalten sei hier nicht gegeben.
Aus der Presse habe man allerdings die angestrebte Vorgehensweise entnehmen können, mit welcher der Rat sich hingegen noch nicht befasst habe.
Sie gehe davon aus, dass eine Antwort nachgesteuert werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass der Rat an allen hier anstehenden Veränderungen, Käufen und Kaufideen beteiligt werde.

Herr Rettstadt (FDP-Fraktion) gibt an, dass es sich hierbei um einen Prozess handle, bei dem die unterschiedlichen Möglichkeiten beleuchtet werden müssen und es keine abschließende Empfehlung der Verwaltung geben könne. Das Ergebnis werde sich in der politischen Debatte herauskristallisieren.

Herr Stüdemann sagt zu, dass es einen Vorschlag geben werde, zu dem die Politik dann entscheiden könne. Vorab könne das Thema im DSW21-Aufsichtsrat kontrovers diskutiert werden.
Vorzeitige Spekulationen seien zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.

Herr Monegel (Vorsitzender) weist darauf hin, dass eine kurzatmige Taktik nicht angestrebt werden sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04480-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt den aufgrund der Anmerkungen der Kommunalaufsicht und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vorgenommenen redaktionellen Änderungen des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu.

zu TOP 3.5
EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und die damit verbundene Veränderung des Rechtsstatus des Aufsichtsrates der EDG Holding GmbH zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Organ der Gesellschaft zur Kenntnis. Zudem nimmt er zur Kenntnis, dass aus diesem Grund bis auf weiteres kein Wahl- und Bestellungsverfahren nach § 108 a GO NRW für die EDG Holding GmbH vorgesehen ist.

zu TOP 3.6
Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung.


4. Liegenschaften
-nicht besetzt-


5. Sondervermögen
-nicht besetzt-


6. Sonstiges


zu TOP 6.1
Unbegleitete minderjährige Ausländer (§ 42a SGB VIII)
Vorschlag zur TO aus der Sitzung vom 21.04.2016 (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04384-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04384-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

unter Bezugnahme auf die Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland beantworte ich
die Fragen wie folgt:

- Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hat die Stadt Dortmund 2015 in
Obhut genommen und untergebracht?

Im Jahr 2015 wurden durch die Stadt Dortmund 1408 unbegleitete minderjährige
Ausländer in Obhut genommen.

- Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hat die Stadt Dortmund 2016 bis Ende
Februar in Obhut genommen und untergebracht?

In den Monaten Januar und Februar wurden insgesamt 195 unbegleitete minderjährige
Ausländer in Obhut genommen.

- Wo und wie sind diese unbegleiteten minderjährigen Ausländer untergebracht?

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer konnten zum Teil in bestehenden
Regeleinrichtungen und darüber hinaus in sog. Notunterbringung in und außerhalb von
Dortmund untergebracht werden. Grundsätzlich sind die Unterbringungen in
verschiedensten Wohnformen erfolgt; so zum Beispiel in großen Unterkünften wie
dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt, kleineren Unterkünften wie Einfamilienhäusern
oder auch in Wohnungen.
Die Unterbringungen mit Stand zum 15.12.2015 können Sie der anliegenden Karte
(Anlage 1) entnehmen.

- Wie viele Stadtbeschäftigte kümmern sich insgesamt um diese Gruppe?

Derzeit sind 44,5 vollzeitverrechnete Stellen in der Arbeitsgruppe UMF eingerichtet
worden. Davon entfallen 23,5 Stellen auf Sozialarbeiter/innen und 21 Stellen auf
Verwaltungsfachkräfte für den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

- Welche gemeinnützigen Organisationen bzw. welche Untergesellschaften dieser
Organisationen (GmbH etc.) wurden von der Stadt 2015 mit der Unterbringung und
Versorgung dieser Gruppe beauftragt?

Insgesamt wurden die unbegleiteten minderjährigen Ausländer auch über Nordrhein-
Westfalen hinaus bei über 300 Trägern untergebracht. Die wesentlichen
Unterbringungen, insbesondere in Dortmund und Umgebung, sind ebenfalls der
Anlage 1 zu entnehmen.

- Wie viele Personen brachten jeweils die einzelnen gemeinnützigen Organisationen in
ihren jeweiligen Einrichtungen unter?

Die einzelnen Organisationen sind nicht berechtigt die Jugendlichen selbständig in
Einrichtungen unterzubringen. Die Unterbringung erfolgt immer durch das
Jugendamt.

- Wie hoch waren die an die gemeinnützigen Organisationen von der Stadt zu
entrichtenden Gelder für Unterbringung und Betreuung? (bitte Aufschlüsselung nach
Organisation)

Die zur Unterbringung und Betreuung aufgewandten Kosten werden i.d.R. durch den
überörtlichen Jugendhilfeträger erstattet.

- Wie hoch werden die Kosten der Stadt für unbegleitete minderjährige Ausländer
voraussichtlich 2016 kalkuliert?

Unterbringungs- und Betreuungskosten werden ab 2016 durch den überörtlichen
Jugendhilfeträger ebenso erstattet wie Verwaltungskosten. Insofern handelt es sich
um refinanzierte Kosten mit einem derzeit angenommenen Erstattungsrisiko von
5 %.

- Welche Rolle spielt der geplante EAE-Neubau in Huckarde bei der Zumessung der
von der Stadt unterzubringenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch das
Land?

Mit der Gesetzesänderung des SGB VIII zum 01.11.2015 wurde die bundesweite
Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer eingeführt. Die Verteilung
erfolgt nach dem Königsteiner-Schlüssel. Der geplante Neubau der EAE in Huckarde
spielt bei der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer keine Rolle.
Grundsätzlich erfolgt derzeit eine Anrechnung der in Obhut genommenen
Jugendlichen auf die kommunale Aufnahmequote zum Faktor 1:1.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2016
(Drucksache Nr.: 04153-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:

Hierzu lag eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04153-16-E1)
vor.

sB Englender stellte ergänzend dazu die Frage, auf welche Weise die Wertsteigerungen von
Teilflächen, zu deren Abführung an die VGV an die newPark verpflichtet werden soll,
ermittelt und welcher Gutachter dies ermitteln wird.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Sitzung des Rates schriftlich vorgelegt werden.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Herr Langhorst (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage in Verbindung mit der Empfehlung des Sozialausschusses zustimmen werde.

Eine Empfehlung des Sozialausschusses liegt dem Ausschuss nicht vor.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) kritisiert, dass die Bestandsaufnahme zwei Jahre gedauert habe.
Die SPD-Fraktion habe die Erwartung, dass die Verwaltung mit dem Haushaltsplan 2017, indem die mittelfristige Finanzplanung fortgeschrieben werde, konkrete Werte der erforderlichen Maßnahmen zeige.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2016, die Liegenschaftsverwaltung aufgefordert habe, bis zum 4. Quartal die im Zusammenhang mit der Vorlage stehenden Zahlen zu liefen. Sie sollten spätestens zu den Haushaltsberatungen vorliegen, sodass dann das ein oder andere Gebäude der Sanierung zugeführt werden könne. Die Lieferung des Zahlenmaterials sei von der Verwaltung zugesichert worden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion nicht über eine Empfehlung des Sozialausschusses empfehlen werde, die diesem Ausschuss nicht vorliege. Die grobe mündliche Zusammenfassung von Herrn Taranczewski reiche zur Beschlussfassung nicht aus.
Seine Fraktion bittet die schriftliche Empfehlung zur Verfügung zu stellen.

Herr Monegel (Vorsitzender) bittet um Vorlage der Empfehlung des Sozialausschusses zur Ratssitzung.

Herr Niederquell (FB23) gibt an, dass die Aufgabe im 4.Quartal bearbeitet werde. Die bestehende Liste sei konkret, im Prinzip gehe es darum, die Kosten zu beziffern. Bei den komplizierteren Sanierungsvorgängen sei die Machbarkeit zu prüfen. Haushälterisch seien 20.000€ für dieses Jahr veranschlagt. Die Planungszahlen für den Haushaltsplan 2017 werden folgen.
Er weise darauf hin, dass der Rat ein neues Veranschlagungsprinzip verabschiedet habe, sodass umfängliche Hochbaumaßnahmen nicht auf Phantomzahlen basierten.

Herr Rettstadt (FDP-Fraktion) erklärt, dass es wichtig sei, eine differenzierte Bestandsaufnahme durchzuführen, um die Bedarfe zu erkennen und zu priorisieren.

Herr Taranczewski merkt an, dass die Anträge zu diesem Thema bereits in der Wahlperiode 2004-2009 angeschoben worden seien. Die Verwaltung würde allerdings erst jetzt in die Bearbeitung einsteigen. Ein Konzept zur Sanierung läge bereits vor und es fehlten lediglich belastbare Zahlen.
Die Aussage, dass im 4.Quartal mit der Bearbeitung begonnen würde sei unbefriedigend, da zugesichert worden sei, dass im 4.Quartal die Zahlen zur Beratung vorliegen würden.
Er kritisiert die langsame und widersprüchliche Bearbeitung dieses Vorgangs.

Herr Düdder ergänzt, dass aus der Vorlage sehr gut hervorgehe, wie die Zukunft für die Begegnungsstätten mit Seniorenarbeit geplant sei. Seine Fraktion erwarte für 2017 klare Haushaltspositionen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.5
Unterstützung von Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04706-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
in einem Zeitungsartikel der Westfälischen Rundschau vom 20.04.2016 wird unter der Überschrift „Schauspiel probt Nazi-Barrikade“ über Aktionen gegen die sog. Nazi-Demo am 04.06.2016 berichtet. So soll mit großen silbernen Würfeln eine sog. „Spiegel-Barriere“ errichtet werden. Das „Bündnis Blockado“ plane eine Sitzblockade. In dem Artikel wird weiter berichtet, die Stadtverwaltung habe auf Anfrage mitgeteilt, die städtische „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ unterstütze die Bündnisse bei deren Engagement.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und der immensen Kosten für die sog. Barriere stellen sich diverse Fragen, insbesondere nach eventuellen städtischen Zuschüssen. Dies auch insbesondere deshalb, weil z.B. die Landesregierung im Bundesland Thüringen auf Anfrage eines Abgeordneten der dortigen CDU-Fraktion (Drucksache 6/816) zugestanden hat, dass öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen gewährt wurden. Angesichts der Berichterstattung in der westfälischen Rundschau kann dies nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Kosten, die beim „Schauspiel“ für die Aktion „Spiegel-Barriere“ entstehen? Hierbei sind sowohl die Personalkosten zu spezifizieren, die dafür aufgewendet werden als auch die Sachkosten. Aus der Homepage über die Aktion https://www.indiegogo.com/projects/die-spiegel-barrikade--2#/ ergibt sich, dass 200 Würfel geplant sind und jeder ca. 50 € kostet. Hinzu kommen weitere Kosten. Das Crowdfunding hat hingegen erst einen Betrag von rund 3000 € erbracht. Ist beabsichtigt, aus welchen städtischen Töpfen auch immer (z.B. Theater, Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) die Veranstaltung zu bezuschussen?

2. Sind bereits in der Vergangenheit (im Zeitraum 2012-2016) Gegendemonstrationen in irgendeiner Form finanziell unterstützt worden?

3. Falls die Frage zu 2. mit ja beantwortet wird: Wann fanden in Dortmund ggf. mit Zuschüssen aus öffentlichen/städtischen Mitteln unterstützten Gegendemonstrationen statt? Um eine detaillierte Aufschlüsselung für den Zeitraum 2012-2016 wird gebeten.

4. Mit welchen öffentlichen Zuschüssen wurden die in Frage 3 aufgeführten Gegendemonstrationen unterstützt (bitte für jede Veranstaltung separat aufschlüsseln)?

5. Wurden nur die Veranstaltungen (z.B. für Sachkosten) direkt unterstützt oder wurden Demonstrationsteilnehmern Zuschüsse/Zuwendungen gewährt? Falls letzteres zutrifft, wird um Aufschlüsselung nach Anlass und Höhe gebeten.

6. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung dazu vor, ob Mitglieder der finanziell unterstützten Organisationen, während der jeweiligen Veranstaltung, in strafbare Handlungen verwickelt waren?


Die Beantwortung der Anfrage ist schriftlich für die nächste Sitzung zugesagt.




Monegel Schwinn Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin

(See attached file: 1. Managementbericht AFBL 25.05.2016 mit Anlagen.pdf)