Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 12.05.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU) bis 17:30 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU) bis 17:20 Uhr
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i.V. für RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen) i.V. für RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Lagoda (Fraktion Die Linke)




2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr Halbsguth – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Sierau – 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Müller – StA 65
Herr Onnebrink – StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Thurm – StA 66
Herr Schließler - 69/AL
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Brückner – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro

4. Gäste:

Herr Schmied – Bezirksregierung Arnsberg
Herr Nieft – Behindertenpolitisches Netzwerk


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien,
am 12.05.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 14.04.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)
hierzu -> Haushaltsplanentwurf 2010
(Drucksache Nr.: 00677-10)

2.2 Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)
Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00192-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.03.2010 vor. -
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)
hierzu -> Ergänzungsschreiben
(Drucksache Nr.: 00696-10-E1)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2010

3.3 Radverkehrsförderung für Quartiere in Stadt und Peripherie am Beispiel Dortmunds (2008 - 2009)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01055-10)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00824-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2010




4.2 Erhalt der Anbindung der Universitätsstraße durch Verzicht des Rückbaus der provisorischen Baustraße, Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2010, Überweisung an den Rat der Stadt Dortmund
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2010
(Drucksache Nr.: 09946-07-E4)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00807-10)

4.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00747-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2010

4.5 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00793-10)

4.6 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Hö 225, Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone- mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00769-10)

4.7 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (29.Änderung); II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00825-10)


4.8 Bauleitplanung, 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Karl-Liebknecht-Straße-
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 36, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00894-10)

4.9 Bauleitplanung; 1. Änderung Bebauungsplan 158 - Semerteichstraße/Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00841-10)

4.10 Kampagne SEHEN LERNEN der Landesinitiative StadtBauKultur NRW in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00982-10)

4.11 L663n (OWIIIA)
Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00753-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.04.2010 vor. -

4.12 Middelmannstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01029-10)

4.13 Entwicklung des oberen Ostenhellwegs
Vorschlag zur TO sowie Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01007-10)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00858-10)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

7.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis
Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00570-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2010

7.3 Anlage von Radverkehrsanlagen in der Lindemannstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00786-10)

7.4 Stolpersteine
Vorschlag zur TO sowie Antrag zur Beschlussfassung (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01040-10)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Union-Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00705-10)

10.2 Vorkaufsrechtssatzungen für Großwohnsiedlungen
Vorschlag zur TO sowie Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01009-10)


10.3 Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00752-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.04.2010 vor. -

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Kampagne "Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken"
Mündlicher Bericht
Powerpoint-Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Oscar Reutter, ab 17.00 Uhr möglich

12.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Jahresbericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00419-10)

12.3 Pleckenbrinksee
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00754-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.04.2010 vor. -

12.4 Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00748-10)

12.5 Neuerungen im Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00984-10)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -

14. Anfragen

14.1 Entfernung der Autodurchfahrts-Sperre an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01033-10)

14.2 Verkehrsrechtliche Widmung der von Autos befahrenen Spielfläche an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01034-10)

14.3 Optimierung des Abbiegens auf den Radweg Hombrucher Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01039-10)

14.4 Omnipräsenz des Planungsdezernenten auch bei Angelegenheiten des Umweltdezernates
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01041-10)

14.5 Abholzung eines Wäldchens am Steinklippenweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01042-10)

14.6 Einladungspraxis zum Bürgergespräch Umwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01047-10)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Harnisch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet im Wege der Dringlichkeit, die Tagesordnung um den folgenden Punkt zu erweitern:
· Stilllegung von Betriebsteilen der Firma Envio im Hafen Dortmund
(Drucksache Nr. 01118-10)

Hierzu ist Herr Joachim Schmied von der Bezirksregierung Arnsberg anwesend, um im Falle der Aufnahme in die Tagesordnung Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit an. Die Angelegenheit wird unter TOP 2.3 einsortiert. Aufgerufen wird das Thema jedoch als erster Beratungsgegenstand vor TOP 2.1, um den externen Berichterstatter anschließend wieder aus der Sitzung entlassen zu können.

Die BV Innenstadt-West schlägt im Wege der Dringlichkeit vor, die Tagesordnung der Ausschusssitzung um den folgenden Punkt zu erweitern:
· Benennung des Platzes am U – hier: Verlegung des Platzes von Buffalo; Gemeins. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u. CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.05.2010
(Drucksache Nr. 16314-09-E14)

Die Vorsitzende erläutert, dass der Ausschuss eine Empfehlung für die Ratssitzung am 27.05.2010 abgeben soll, um eine Verständigung über die Namensgebung rechtzeitig vor der Eröffnung des U-Turmes am 28.05.2010 herbeizuführen. Der Ausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu. Der Vorschlag der Bezirksvertretung wird unter
TOP 7.5 behandelt.

RM Münch bittet, im Wege der Dringlichkeit folgende Angelegenheit zu behandeln:
· Massiver Eingriff in den Lebensraum einer streng geschützten FFH-Art beim Bau der Kanalbrücke Lindenhorst (Drucksache Nr. 01171-10)
Der Ausschuss lehnt die Dringlichkeit für den Vorschlag zur Tagesordnung einstimmig ab. Die Tagesordnung wird nicht um die vorgenannte Angelegenheit erweitert.

Des Weiteren informiert die Vorsitzende RM Reuter darüber, dass TOP 12.1 von der Tagesordnung abgesetzt werden muss. Der geplante Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Oscar
Reutter zur Kampagne „Kopf an: Motor aus, Für Null CO2 auf Kurzstrecken“ kann krankheitsbedingt nicht stattfinden. Das Thema wird in der nächsten Sitzung am 02.06.2010 erneut aufgerufen.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden werden TOP 10.2 (Vorkaufsrechtssatzungen für Großwohnsiedlungen) und 10.3 (Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände) zusammen behandelt.

RM Harnisch kündigt Beratungsbedarf zu den Tagesordnungspunkten 4.6 (Bauleitplanung; [...] Bebauungsplan Hö 225n – Zeche Crone – [...]) und 4.8 (Bauleitplanung; [...] Karl-Liebknecht-Straße [...]) an. Die Behandlung mit den Vorlagen der Verwaltung wird in die nächste Ausschusssitzung geschoben.

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke unter TOP 4.12 zum Thema „Middelmannstrasse“ wurde im Vorfeld zur Sitzung von der Antragstellerin zurückgezogen. Die Angelegenheit wird von der Tagesordnung abgesetzt.

RM Pisula schlägt vor, TOP 2.1 (Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2010) in die nächste Sitzung zu schieben. Hierzu liegt Beratungsbedarf vor. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 14.04.2010

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 14.04.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.3 (vorgezogen)
Stilllegung von Betriebsteilen der Firma Envio im Hafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01118-10)

Es liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 01118-10-E1).

Die Bitte um Stellungnahme wird weitgehend mündlich von Joachim Schmied, Hauptdezernent des zuständigen Dezernates für Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Arnsberg, beantwortet. Herr Schmied koordiniert die Arbeitsgruppe „PCB-Belastung im Dortmunder Hafenbereich“:

Zu Frage 1.
Über welche aktuellen Erkenntnisse verfügt die Bezirksregierung in Bezug auf die festgestellten Belastungen und welches weitere Vorgehen ist nach der vollzogenen Teilstilllegung geplant?

Die bekannte Belastung der Umwelt ist unverändert. Es liegen jedoch neue Erkenntnisse zur Ursache der PCB-Belastung vor. Am 28.04.2010 ist ein anonymer Hinweis eingegangen, dass auf dem Gelände der Firma Envio ein altes Trafogehäuse steht, welches PCB-belastetes Material enthalten soll. Innerhalb von 48 Stunden erfolgte durch die Bezirksregierung gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) eine Beprobung. Das Ergebnis lag am 05.05.2010 vor. Eine 150-fache Überschreitung der zulässigen PCB-Konzentration wurde in einem Transformator in der sogenannten „weißen Halle“ 55 festgestellt. Am selben Tag wurde eine Teilstilllegung der Firma Envio angeordnet. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Auf der Grundlage einer ‚eidesstattlichen’ Erklärung eines ehemaligen Envio-Mitarbeiters laufen seit dem 12.05.2010,
13 Uhr, aktuelle Ermittlungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und des Umgangs mit Transformatoren, die angeblich weniger als 50 Milligramm/kg PCB enthalten sollen.

Zur Zeit wird geprüft, welche Trafos in den letzten Jahren mit welcher Belastung von Envio angenommen worden sind und ob ggf. nicht ausreichend gereinigter Schrott abgegeben worden ist. Es wird untersucht, wohin die verarbeiteten Trafos geliefert worden sind, wie hoch die Belastung der ArbeitnehmerInnen ist und welche Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Zu Frage 2.
Wie bewertet die Bezirksregierung die bei Envio festgestellten PCB-Werte hinsichtlich eines Zusammenhangs mit der festgestellten PCB-Belastung in den Kleingartenanlagen der Nordstadt. Geht die Bezirksregierung nach wie vor von mehreren Verursachern aus?

Die stark erhöhte PCB-Belastung ist im konkreten Fall in einem Transformator in einer Halle festgestellt worden. Unmittelbare Rückschlüsse auf die festgestellte Beeinträchtigung der Umwelt (Kleingartenanlage) sind derzeit noch nicht möglich. Im Vordergrund der weiteren Untersuchungen steht derzeit der Hinweis darauf, dass PCB-belastete Transformatoren „im Freien“ demontiert worden sein sollen. Dabei kann es zu einer Freisetzung von PCB gekommen sein. Dies könnte zu einer Belastung der Umwelt beigetragen haben. Sofern benachbarte Firmen verunreinigte Transformatoren zur Weiterverarbeitung erhalten haben sollten, können natürlich auch dort PCB-Emissionen verursacht werden.

Die örtliche Lage der PCB-Quellen konnte in den letzten Jahren konsequent durch ein immer engeres Messraster eingeschränkt werden. Als letzten Schritt zur Quellenermittlung wurde Anfang 2010 zwischen dem LANUV NRW, der Stadt Dortmund, der unteren Immissionsschutzbehörde und der Bezirksregierung weitere Staubniederschlagsmessungen in Verbindung mit Staubproben bei den potentiellen Verursachern vereinbart. Darüber hinaus erfolgten Überprüfungen aller Hafenflächen, um möglicherweise noch nicht erfasste Emittenten zu erfassen.
Im April wurden dann potentielle Verursacher aufgesucht und innerhalb und außerhalb der Betriebsgebäude Staubproben entnommen. Bei Envio wurden allein vier Proben entnommen. Die Ergebnisse der Staubproben werden in der übernächsten Woche erwartet. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass der PCB-Ausstoß von mehreren Verursachern ausgeht. Dies bestätigen auch die Immissionsmessungen des LANUV NRW.


Zu Frage 3.
Welche Gefährdung ist von der erhöhten PCB-Belastung bei Envio für die Mitarbeiter der Firma ausgegangen? Wurden die Mitarbeiter über die Gefahren informiert und werden sie ggf. gesundheitlich untersucht?

Die MitarbeiterInnen der Firma Envio wurden durch regelmäßige Schulungen und Aufklärungsarbeit über die PCB-Kontaminationen der Trafos informiert. In der nächsten Woche sollen Blutuntersuchungen der MitarbeiterInnen und der bei Envio beschäftigten LeiharbeiterInnen im Rahmen eines Biomonitoring stattfinden.

Zu Frage 4.
Wie erklärt sich die Diskrepanz in der Einschätzung der Bezirksregierung in der Stellungnahme zur Sitzung des AUSWI am 03.02.2010 zur Firma Envio und der Teilstilllegung der Anlage? In der Stellungnahme heißt es u.a.: „Die letzte Genehmigung datiert vom 29.05.2009 ... Die Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft gehen deutlich über den Stand der Technik hinaus. Die Reinigung der Transformatoren erfolgt in einem geschlossenen System.“

Sofern die Anlage genehmigungskonform betrieben wird und Transformatoren nicht außerhalb der Halle demontiert werden, ist die oben zitierte Aussage zutreffend.

Zu Frage 5.
Hat die Bezirksregierung aufgrund der Hinweise, die sowohl in der Medienberichterstattung als auch im Rahmen der oben genannten Ausschusssitzung geäußert wurden, unangemeldete Kontrollen in der Firma Envio vorgenommen?

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Regelüberwachung und anlassbezogener Überwachung. Bei der Regelüberwachung lässt man sich alle Unterlagen vorlegen, die entsprechend der Betriebsgenehmigung vorzuhalten sind. Regelüberwachungen werden wegen der vorzulegenden Unterlagen angekündigt. Anlassbezogene Überwachungen werden dann durchgeführt, wenn Hinweise auf einen nicht genehmigungskonformen Betrieb vorliegen. Diese Überwachungen werden in der Regel nicht angemeldet. Es lagen in der Vergangenheit keine Hinweise auf einen nicht genehmigungskonformen Betrieb bei der Firma Envio vor, so dass die Regelüberwachungen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 angemeldet waren. Im Jahr 2010 sind aufgrund der aktuellen Sachlage bislang bereits vier unangemeldete Kontrollen durchgeführt worden.

Zu Frage 6.
Aufgrund welcher Hinweise ist die Bezirksregierung aktuell tätig geworden?

Aufgrund der vorliegenden anonymen Hinweise sowie aufgrund einer ‚eidesstattlichen’ Erklärung eines ehemaligen Mitarbeiters der Firma Envio ist die Bezirksregierung tätig geworden.

Zu Frage 7.
Wurden auch Proben im so genannten schwarzen Bereich gezogen?

Im sogenannten „schwarzen Bereich“ dürfen PCB-belastete Transformatoren / Kondensatoren entsprechend der Genehmigung demontiert werden. Insofern war dort eine Probenahme zunächst nicht beabsichtigt.


Zu Frage 8.
Gibt es eine Genehmigung für die Behandlung und/oder Lagerung großer PCB-haltiger Trafos in der so genannten weißen Halle?

Bei der sogenannten „weißen Halle“ handelt es sich um die Halle 55. Entsprechend der Betriebsgenehmigung dürfen in dieser Halle nur gebrauchte Geräte mit einer PCB-Belastung kleiner als 50 MilligrammPCB/kg gelagert und demontiert werden. Diese Geräte gelten als „PCB-frei“.

Zu Frage 9.
Ist es möglich, einen 150 t-Transformator mit den vorhandenen betrieblichen Anlagen unzerlegt in die Halle zu verbringen?

Unabhängig von der Größe der Transformatoren ist der genehmigungskonforme Betrieb entscheidend. Transformatoren, die nur unter Verstoß gegen die Genehmigung behandelt werden können, dürfen durch Envio nicht angenommen werden.

Zu Frage 10.
Ist der Bezirksregierung bekannt, ob 150 t Transformatoren in der so genannten weißen Halle oder in der schwarzen Halle demontiert wurden?

Die Bezirksregierung wird dies anhand der angenommenen Transformatoren prüfen..

Zu Frage 11
Welche Einrichtungen gibt es, um Trafos in dieser Größenordnung zu reinigen?

Transformatoren mit einer Belastung größer als 50 Milligramm/kg dürfen nur innerhalb der geschlossenen Reinigungsanlage in der „schwarzen Halle“ gereinigt werden.

Zu Frage 12.
Gibt es eine Genehmigung für das Recycling von Trafos mit Bindemitteln?

Die Annahme von Transformatoren, die Bindemittel enthalten, um PCB-haltige Öle aufzunehmen, ist zulässig. Mit einem Staubsauger ist das Bindemittel abzusaugen und separat zu entsorgen. Die Abluft ist über einen Aktiv-Kohlefilter zu führen.

Zu Frage 13.
Wie viele Trafos wurden nach Kenntnis der Bezirksregierung bei Envio angenommen und vollständig recycelt?

Die konkrete Anzahl wird dem Ausschuss nachgeliefert.

Zu Frage 14.
In welchem Bereich werden die Trafos zerlegt? Wird dabei permanent Unterdruck erzeugt? Gibt es Schleusen, die einen permanenten Unterdruck gewährleisten.

Im Genehmigungsbescheid aus 2005 ist geregelt, dass PCB-belastete Transformatoren nur im „schwarzen Bereich“ zerlegt und gereinigt werden dürfen. In dem Arbeitsbereich, in dem die Trafos demontiert werden, gibt es Absaugeinrichtungen für PCB-belastete Abluft, die über eine Leistung von ca. 3.000 Kubikmeter Abluft/h verfügen. In der gesamten Halle existiert jedoch kein Unterdruck. Der reine Reinigungsvorgang (mehrfache Spülung mit PER -Tetrachlorethen-) findet in geschlossenen Einrichtungen statt.

Zu Frage 15.
Seit wann gibt es eine neue Abgasanlage? Woraus ergab sich die Notwendigkeit der Installation einer neuen Anlage?

Eine Abgasanlage mit einer Aktivkohlereinigung gab es immer schon. Da Envio mehr Transformatoren annehmen und reinigen wollte, ist die Anlagenkapazität erweitert worden. Eine neue Genehmigung für die erweiterte Anlage wurde in 2009 erteilt.

Zu Frage 16.
Wo wird PCB-haltiges Bindemittel entsorgt? Welche Mengen werden in einem Jahr entsorgt?

Über die genauen Mengen kann keine Aussage getroffen werden. Das PCB-haltige Bindemittel als auch das PCB-haltige Öl werden in der Regel durch eine externe Sonderabfallverbrennungsanlage verbrannt. Die entsprechenden Daten und Nachweise hierüber liegen vor.

Zu Frage 17.
Sind sämtliche Betriebsabläufe lückenlos dokumentiert?

Die Transformatoren werden bei der Firma Envio angeliefert, erfasst und erhalten eine interne Verarbeitungsnummer. Anschließend wird festgelegt, welche Betriebsbereiche sich mit den Trafos befassen und was nach der Verarbeitung mit ihnen passiert.

Zu Frage 18.
Wurden im Zuge von Kontrollen auch die Messgeräte in der schwarzen Halle kontrolliert oder lediglich die Messprotokolle?

In der schwarzen Halle gibt es eine Raumüberwachung für die Konzentration von Tetrachlorethen, für das Lösungsmittel, mit dem ÖL und PCB von den verunreinigten Trafos entfernt wird. Dieses Warnsystem funktioniert nachweislich. Bei zu hoher Belastung ertönt ein akustisches Warnsignal. Bislang wird dies jedoch noch nicht anhand von dauerhaften Aufzeichnungen dokumentiert. Envio hat zugesagt, eine dauerhafte Dokumentationseinrichtung zu installieren.

Herr Schmied dankt für den vorgelegten Fragenkatalog und stellt sich für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.

RM Märkel schickt voraus, dass ihr der Zeitraum zwischen Entnahme der Staubproben und der Laboranalyse viel zu lang erscheint (6 Monate). Die ersten konkreten Hinweise auf den rechtswidrigen Umgang der Firma Envio mit PCB lagen außerdem bereits im Januar 2010 vor. Sie fragt nach, warum bei Envio nicht schon im Januar eine unangemeldete Ortsbesichtigung durchgeführt worden ist. Im April ist im Übrigen bekannt geworden, dass Envio sich gegenüber dem Finanzinvestor Murphy & Spitz verweigert habe, vorhandene Messdaten über die Schadstoffkonzentration bekannt zu geben. Dies lässt auf eine nicht tragbare Informationspolitik schließen. Murphy & Spitz hat daraufhin empfohlen, Envio aus dem Umweltfonds herauszunehmen. RM Märkel hebt weiterhin darauf ab, dass Frau Prof. Fritsche (Heinrich-Heine-Universität) Blutuntersuchungen ausdrücklich empfiehlt. Mit einer schwerwiegenden PCB-Belastung können multiple Störungen des Hormon- und Immunsystems einhergehen.
PCB kann Krebs verursachen. Vor diesem Hintergrund bittet sie um genaue Angabe, wie die MitarbeiterInnen über den Schadstoffverdacht informiert worden sind. Laut Erläuterung des Herrn Schmied werden die Betriebsabläufe von Eingang der Trafos bei Envio bis Ausgang nach Verarbeitungsprozess lückenlos erfasst. Sie bittet, die Dokumentation darüber dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

RM Dr. Hetmeier wirft Envio eine Verschleierung von Messwerten mit hoher krimineller Energie vor. Sie kann darüber hinaus nicht bestätigen, dass die Bezirksregierung Arnsberg unverzüglich und mit den gebotenen Maßnahmen entsprechend der vorliegenden Dringlichkeit gehandelt hat. Sie interessiert explizit, ob nun alle Anwohnerinnen und Anwohnern einer gesundheitlichen Untersuchung unterzogen werden sollen, um Klarheit über die Auswirkungen der PCB-Belastung auf die Menschen zu erhalten.

RM Kowalewski schließt sich seiner Vorrednerin an. Der Bevölkerung sollte angeboten werden, sich einer freiwilligen stichprobenhaften Kontrolle unterziehen zu können. Sofern bei Envio in jüngster Vergangenheit verseuchte Transformatoren in unzulässigerweise Art und Weise verarbeitet worden sind, interessiert ihn, woher diese Trafos stammen und ob eine weitere Zunahme der Belastung der Umwelt zu erwarten ist. RM Kowalewski äußert ebenfalls den Wunsch nach Vorlage einer Übersicht über alle bei Envio eingegangenen und nach Verarbeitung ausgelieferten Transformatoren.

RM Pohlmann-Rohr hält es für völlig unzureichend, dass überraschende Betriebskontrollen lediglich anlassbezogen durchgeführt werden. Gerade bei Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen hantieren, sollten unangemeldete stichprobenhafte Kontrollen an der Tagesordnung sein.

Herr Schmied kündigt an, sich eine Liste über die bei Envio eingegangenen und gereinigten Transformatoren vorlegen zu lassen. Er räumt ein, dass es in der Tat als Skandal bezeichnet werden kann, wenn die unter eidesstattlicher Versicherung erläuterten Vorfälle in den Jahren 2009 und 2010 tatsächlich so stattgefunden haben. Der entsprechende Nachweis muss erst noch geführt werden. Herr Schmied weist den Vorwurf zurück, nicht frühzeitig tätig geworden zu sein. Laut den Unterlagen, welche Envio der Aufsichtsbehörde in den letzten Jahren bei den Regeluntersuchungen vorgelegt hat, bestand kein Anlass für weitergehende Kontrollen. Das gesetzlich geregelte abfall- und immissionsschutzrechtliche System für die Überwachung der Verarbeitung von Gefahrenstoffen sieht Beprobungen durch externe Sachverständige vor. Die Untersuchungsberichte sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Falle von krimineller Energie ist nicht auszuschließen, dass belastendes Datenmaterial vorenthalten und vernichtet worden ist. Der Nachweis von Verfehlungen beim Umgang mit PCB kann daher bei der momentanen intensiven Betriebsuntersuchung durchaus schwierig werden.
Anfang 2010 wurden vom LANUV NRW, der Stadt Dortmund, der unteren Immissionsschutzbehörde und der Bezirksregierung die potentiellen PCB-Emittenten benannt, bei denen Staubproben genommen werden sollten und wurden. Die Ergebnisse der Staubproben sollen in Verbindung mit den Staubniederschlagsmessungen Aufschluss über die Ursache der PCB-Belastung geben.
Die ersten Blutproben sollen im Laufe der nächsten Woche genommen werden. Das Biomonitoring erstreckt sich in erster Linie auf die Beschäftigten der Firma Envio. Der Untersuchungskreis kann ausgeweitet werden.
Das Verzehrverbot von angebautem Gemüse in der benachbarten Kleingartenanlage wird weiterhin aufrecht erhalten. Die konkreten weiteren Schritte hängen nun von den Befunden in den Blut- und Staubproben ab. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden sich die beteiligten Behörden im Rahmen der gegründeten Arbeitsgruppe unverzüglich über das weitere Vorgehen verständigen.

Die Vorsitzende RM Reuter dankt für den Sachstandsbericht und kündigt eine weitergehende Befassung nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse in der nächsten Ausschusssitzung an.

Es wird vereinbart, den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien über die weitere Entwicklung zeitnah in Kenntnis zu setzen.



zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Haushaltsplanentwurf 2010
(Drucksache Nr.: 00677-10)

RM Pisula hat unter Feststellung der Tagesordnung Beratungsbedarf mitgeteilt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Haushaltsberatung in die nächste Sitzung am 02.06.2010.



zu TOP 2.2
Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)

Es liegen vor:
- Vorlage Rhein Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund (Drucksache Nr. 00148-10)
- Vorlage Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof – Sachstandsbericht – (Drucksache Nr. 00696-10)
- Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 00696-10-E1)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.05.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E3)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes (Drucksache Nr. 00192-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00192-10-E1)

Das beratende Mitglied Stefan Müller bittet um Angabe, wann die neuen Aufzüge für die Stadtbahnanlage installiert werden und was mit den vorhandenen Aufzügen geschehen wird.

Herr Wilde stellt den Beginn des Planfeststellungsverfahren zum zweiten Bauabschnitt der Deutschen Bahn AG für 2012 in Aussicht. Er geht davon aus, dass erste Baumaßnahmen in 2013 stattfinden.

Herr Schließler informiert, dass die vorhandenen Hydraulik-Aufzüge am Ende der Stadtbahnsteige durch die neu geplanten Seilaufzüge abgelöst werden sollen. Die Lebensdauer der Hydraulik-Aufzüge ist bald erreicht. Die vorhandenen Aufzüge werden solange in Betrieb gehalten, bis die neuen Aufzugsanlagen funktionsfähig sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorgelegten Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Zusatz/-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion werden zurückgezogen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen:

„Folgende Vereinbarungen der Stadt Dortmund mit der DSW21 liegen vor:
- die geplante Baustufe 1 wird mit dem Ziel eines schnellst möglichen Baubeginns der Stadtbahnanlage vorangetrieben

- der stadtbahnseitige Anschluss an eine nördliche Verknüpfung der DB AG wird vorbereitet

- die Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstrecke erfolgt z. Zt. nicht

- für zukünftig mögliche Stadtbahngleiserweiterungen sind entsprechende Trassen und Öffnungen baulich frei zu halten

- die Klärung der Fördermöglichkeiten beim Land wird stadtseitig fortgeführt

- die Bahnhofsinnenarchitektur wird unter Einbeziehung eines wettbewerblichen Verfahrens ohne gestalterische Vorfestlegungen entwickelt.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, entsprechend weiter zu verfahren.“


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2010
(Drucksache Nr.: 00852-10)

RM Kowalewski kündigt Beratungsbedarf bis zur Ratssitzung am 27.05.2010 an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.2
Radverkehrsförderung für Quartiere in Stadt und Peripherie am Beispiel Dortmunds (2008 - 2009)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01055-10)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01055-10-E1)

Herr Wilde kündigt an, die Bitte um Stellungnahme schriftlich zur Ausschusssitzung am 23.06.2010 zu beantworten.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung


zu TOP 4.1
Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00824-10)

Es liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2010
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.02.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den „Regionalen Masterplan A40|B1“ sowie das „Gestalthandbuch A40|B1 Grundregeln“ und stimmt dem weiteren Vorgehen zu den beiden Planwerken zu. Er beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Leitlinien durchzuführen.


zu TOP 4.2
Erhalt der Anbindung der Universitätsstraße durch Verzicht des Rückbaus der provisorischen Baustraße, Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2010, Überweisung an den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 09946-07-E4)

Es liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2010 an den Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 09946-07-E4)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 09946-10-E5)

Nach Auffassung des RM Münch sollte die Verwaltung darlegen, wie sich die Verkehrsströme entwickeln, bevor die Anbindung der Universitätsstraße an die Straße Am Gardenkamp zur Beschlussfassung gestellt wird.

RM Dr. Brunsing bemängelt, dass eine Verkehrsuntersuchung erst jetzt durchgeführt werden soll.

RM Kaeder stellt die Frage nach der Finanzierung der Baumaßnahme. Vor dem Hintergrund der fehlenden Finanzmittel lehnt er eine Beschlussfassung ab.

Die Kostenfrage ist für RM Kowalewski ebenfalls ausschlaggebend, den Beschlussvorschlag abzulehnen.
RM Schilff befürwortet eine Anbindung an die Straße Am Gardenkamp. Einen Auftrag an die Verwaltung, die Umsetzbarkeit zu prüfen, unterstützt er.

Herr Wilde lenkt ein, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Anbindung an eine Hauptverkehrsstraße entscheidet. Die vorgelegte Stellungnahme erläutert das weitere Verfahren der Verwaltung, welches sich im Falle des Beschlusses einer Vorprüfung anschließen würde. Die Verwaltung würde die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersuchen, das Für und Wider erläutern und erst im Anschluss daran die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Abstimmung stellen. Die Verkehrsuntersuchung würde nach Aussage des Herrn Wilde erst dann sinnvoll erfolgen, sobald die wesentlichen Netzelemente da sind, d.h. wenn auch die B1 sechsspurig ausgebaut ist. Die Untersuchung könnte zudem Aufschluss darüber geben, ob die damaligen Prognosen, die in Zusammenhang mit dem Umland der Universität aufgestellt worden sind, noch Gültigkeit haben. Die tatsächliche Anbindung ist derzeit noch nicht Gegenstand der Entscheidung.

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien besteht Einstimmigkeit darüber, den nachfolgenden Wortlaut aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch nicht zum Antrag zu erheben:

1. Der Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung werden gebeten, den Ratsbeschluss zur Vorlage „Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp/Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Str.“, Drucksachen-Nummer 09946-07, dergestalt zu ändern, dass die Universitätsstraße zur Straße „Am Gardenkamp“ durch die derzeitig provisorische Baustraße dauerhaft angebunden wird. (s. Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zu TOP 3.3 der 32. Sitzung vom 24.04.08).

2. Die Fahrspuren der Universitätsstraße sollen durch Fahrbahnmarkierungen von vier auf zwei Fahrspuren reduziert werden.

3. Die eventuell entsiegelten oder freiwerdenden Flächen sollen soweit wie möglich ökologisch aufgeforstet werden.

Stattdessen wird folgender mündlicher Antrag des RM Harnisch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke beschlossen:

"Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt ein Planverfahren einzuleiten, um zu gegebener Zeit über die Anbindung der Universitätsstraße an die Straße Am Gardenkamp im Sinne der Bezirksvertretung Hombruch zu entscheiden."


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00807-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2001 zum Bebauungsplan In O 219
- Rheinlanddamm/ Westfalendamm - für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 – östlich Schnettkerbrücke – wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen geringfügig zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. hat die vor und im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In W 218 (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) sowie im Nachgang im Rahmen eingeschränkter Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.4, 11.7, 11.8 und 11.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 11.1, 11.2, 11.3, 11.5, 11.6 und 11.10 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt den Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. beschließt, dem Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 07.04.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 4.4
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00747-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 27.04.2010
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2010
- Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2010 (Drucksache-Nr. 00747-10-E1)

RM Schreurs gibt zu Bedenken, dass die Anbindung des Güterverteilzentrums Feineisenstraße noch nicht Gegenstand der Vorlage ist. Er betont die Wichtigkeit einer Entlastung des Stadtbezirks Eving vom Lkw-Durchgangsverkehr.

RM Dr. Brunsing teilt Beratungsbedarf mit und schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf ohne Diskussion durchlaufen an den Hauptausschuss, Ältestenrat und Rat.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00793-10)

Aufgrund des Bezugs zur am 19.06.2008 durch den Rat mehrheitlich beschlossenen Dortmunder Sortimentsliste lehnt RM Kaeder die Vorlage ab. Er sieht in dieser Form der Steuerung des Einzelhandels eine zu starke Einschränkung der Gewerbefreiheit.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

den Entwurf des B-Planes In N 229 –südlich Brackeler Straße – und die Begründung vom 10.03.2010 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

Der Rat der Stadt beschließt,

die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 für den unter Punkt dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße – um ein Jahr bis zum 09.06.2011 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Hö 225, Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone- mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00769-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung über die Vorlage in die nächste Sitzung am 02.06.2010.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (29.Änderung); II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00825-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2010

sB Tietz plädiert gegen die zusätzliche Inanspruchnahme der derzeit landwirtschaftlich genutzten Freifläche für die geplante Wohnnutzung. Er würde es bevorzugen, wenn sich die Wohnbebauung auf die Fläche des ehemaligen Sportplatz beschränkt.

RM Schreurs bekräftigt, dass der Stadtteil Derne dringend Bauland benötigt. Als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Freifläche wird südlich davon ein riesiger Stadtteilpark entstehen, der mit alten- und behindertengerechtem Wohnangebot verknüpft wird.

sB Lagoda stellt den Bedarf nach Wohnangebot in Frage. Die Einwohnerzahl von Dortmund geht zurück bei gleichzeitiger Ausweitung der Eigenheimangebotes. Er sieht Leerstandsgefahr. Er spricht sich ebenfalls gegen die Überplanung der Freifläche aus.

Anderer Auffassung ist RM Harnisch. Er ist sich sicher, dass trotz eines Überangebotes an Mietwohnraum in Dortmund der Bedarf nach Eigenheimen vorhanden ist. Die Wohnraumentwicklung in Derne befindet sich in einer sehr guten Lage, darüber hinaus verspricht die Entwicklung der Fläche auch wirtschaftliche Vorteile, da sich diese im Eigentum des städtischen Sondervermögens befindet. Insgesamt hält er das städtebauliche Konzept für schlüssig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (29. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. den Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße- für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-) frühzeitig zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung, 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Karl-Liebknecht-Straße-
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 36, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00894-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung über die Vorlage in die nächste Sitzung am 02.06.2010.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; 1. Änderung Bebauungsplan 158 - Semerteichstraße/Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00841-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan 158 (Innenstadt-Ost) - Semerteichstraße/Im Defdahl - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13 a BauGB zu ändern. (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 158
(Innenstadt-Ost) - Semerteichstraße/Im Defdahl - und der Begründung vom 07.04.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).



zu TOP 4.10
Kampagne SEHEN LERNEN der Landesinitiative StadtBauKultur NRW in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00982-10)

Stefan Müller würde ein entsprechendes Angebot an sehbehinderte Menschen befürworten, beispielsweise taktile Gebäudepläne.

Herr Wilde wird den Wunsch an die Landesinitiative StadtBauKultur weitergeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Aktivitäten der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
L663n (OWIIIA)
Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00753-10-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag einschließlich einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 00753-10-E1):
1) „Wie passt der geplante Bau einer neuen Schnellstrasse durch den größten zusammenhängenden Freiraum im Dortmunder Osten zur aktuellen Haushaltslage und zur Haushaltslage der Stadt auf längere Sicht ? Wäre es nicht sinnvoller, zuerst die Instandhaltung des bestehenden und derzeit schwer geschädigten Strassennetzes zu sichern?
2) Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf das Naturschutzgebiet Wickeder-Ostholz auswirken? Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf die Weiterentwicklung des bestehenden Naturschutzgebietes hin zu einem bereits angedachten interkommunalen Naturschutzgebiet mit der Stadt Unna auswirken?
3) Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf eine eventuelle Vermarktung eines möglichen Neubaugebietes Wickede-West in direkter Nachbarschaft zur geplanten Trasse auswirken?
4) Im Flächennutzungsplan sind sowohl die Weiterführung der OWIIIa vorgesehen, sowie die gleiche Fläche als vorgesehener Ausgleichsraum ausgewiesen. Würde der Bau der OWIIIa eine mögliche Ausweisung des Pleckenbrinksees als Ausgleichsfläche für den geplanten Ausbau der B1/A40 gefährden?

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund eine Streichung der Nordtangente der OWIIIa aus dem aktuellen Flächennutzungsplan.“


Es liegt darüber hinaus eine Beantwortung der Bitte um Stellungnahme durch die Verwaltung vom 10.05.2010 vor (Drucksache Nr. 00753-10-E1). Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Der vorgelegte Antrag der Fraktion Die Linke wird durch sB Tietz modifiziert. RM Kowalewski stimmt zu, den Antrag in modifizierter Form zur Abstimmung zu stellen.

Der folgende Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt:

"Der AUSWI empfiehlt dem Rat, den Bau der Nordtangente der OWIIIa nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung NRW auf eine Streichung dieses Vorhabens aus dem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan und dem Landesstraßenausbauplan hinzuwirken. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist im Nachgang entsprechend anzupassen."





zu TOP 4.12
Middelmannstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01029-10)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde seitens der Antragstellerin im Vorfeld zur Sitzung zurückgezogen.


zu TOP 4.13
Entwicklung des oberen Ostenhellwegs
Vorschlag zur TO sowie Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01007-10)

Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01007-10)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2010 (Drucksache Nr. 01007-10E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung


zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00858-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

RM Dr. Brunsing fehlt die Auflistung der Verwaltungskosten (LSA-Kosten, Veränderung Park-Leitsystem, Planungs- und Folgekosten).

Herr Keune stellt heraus, dass sämtliche Planungs-, Investitions- und Folgekosten durch ECE entsprechend städtebaulicher Vereinbarung übernommen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister, bzw. seinem Stellvertreter und einem Mitglied des Rates getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die unten genannten Maßnahmen durchzuführen.

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Verkehrsgerechter Umbau der Hövelstraße inklusive Herstellung aller Nebenanlagen und Einmündung in den Straßenzug Hoher Wall,
· Verkehrsgerechter Umbau des Knotenpunktes Hövelstraße / Silberstraße / Kolpingstraße / Eisenmarkt als Kreisverkehr,
· Verkehrsgerechter Umbau der Einmündung der Straße Grafenhof in den Straßenzug Hoher Wall,
· Umbau der Straßenzüge Silberstraße zwischen Potgasse und Kreisverkehrsplatz Hövelstraße, Potgasse und Martinstraße, einschließlich Minikreisverkehrsplatz Martinstraße,
· Anpassung der LSA-Steuerung an Hövelstraße / Ecke Hiltropwall sowie Integration neuer LSA an Knotenpunkt Grafenhof / Hoher Wall und mögliche spätere Anpassung neuer Knotenpunkte,
· Einbeziehung der Stellplätze des Parkhauses in das Parkleitsystem der Stadt Dortmund.
Die Maßnahmen werden durchgeführt im Zuge der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.770.000,00 Euro.
Die Finanzierung ist im städtebaulichen Vertrag in voller Höhe durch die Firma ECE sichergestellt.


zu TOP 7.2
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00570-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.04.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße.


zu TOP 7.3
Anlage von Radverkehrsanlagen in der Lindemannstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00786-10)

Stefan Müller hält die Trennung von Rad- und Fußweg im Interesse der Belange von behinderten Menschen für begrüßenswert. Im Bereich nähe Möllerbrücke und südlich der Kreuzstraße/Wittekindstraße wird der Radweg jedoch mit dem Gehweg zusammen geführt. Er möchte wissen, inwieweit an der Stelle eine taktile Trennung vorgenommen werden kann. Des Weiteren sind nördlich der Einmündung Lindemannstraße/Kleine Beurhausstraße Leitstreifen
für eine sichere Überquerung angelegt worden. Diese Leitstreifen für Menschen mit Behinderung befinden sich jedoch auf dem Radweg. Auf dem angrenzenden Fußweg sind keine Leitstreifen vorhanden. Herr Müller bittet um Überprüfung und um Mitteilung, ob es hier bereits zu Unfällen gekommen ist.

Herr Keune bietet an, die Situation vor Ort gemeinsam mit Interessensvertretern zu begutachten. Unfälle mit Radfahrern oder Menschen mit Behinderungen an dieser Stelle sind ihm bislang nicht bekannt.

RM Pisula lehnt das Vorhaben ab. Er sieht eine Konfliktsituation des Radverkehrs mit dem Schwerlastverkehr, der diese Strecke Richtung Hafen befährt.

Stadtrat Sierau ist zuversichtlich, den Nutzungskonflikt verkehrsverträglich beheben zu können, sobald die NS IX fertiggestellt ist und der Schwerlastverkehr verlagert wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung einer Korrektur im Beschlussvorschlag (2. Absatz: „bis zur Wittekindstraße“ anstelle von „bis zur Lindemannstraße“):

Beschluss:

Im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund“ vom 19.03.2009 (DS.-Nr. 14320-09) erhält die Fahrbahn der Lindemannstraße vom Neuen Graben bis nördlich Wittekindstraße neue Deckschichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt im Rahmen der Umsetzung die neue Querschnittsaufteilung der Lindemannstraße von der Möllerbrücke bis zur Lindemannstraße Wittekindstraße durch Markierungsmaßnahmen.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Kosten für Markierung, Anpassung der Signalanlagen und barrierefreier Ausgestaltung erfolgt komplett aus Mitteln des Konjunkturpaketes II. Eine erschließungsrechtliche Abrechnung erfolgt nicht.



zu TOP 7.4
Stolpersteine
Vorschlag zur TO sowie Antrag zur Beschlussfassung (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01040-10)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01040-10-E1)

Es liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01040-10)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2010 (Drucksache Nr. 01040-10E1)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2010 zur Kenntnis.

Unter Bezugnahme auf die vorgelegte Stellungnahme zieht RM Pohlmann-Rohr den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion zurück.


zu TOP 7.5
Benennung des Platzes am U - hier: Verlegung des Platzes von Buffalo
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 16314-09-E14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der folgenden Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen:

„Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, in der nächsten Ratssitzung am 27.05.2010 der Verlegung des Platzes von Buffalo zuzustimmen. Der neue Platz von Buffalo soll der neu entstandene deltaförmige Platz am westlichen Ende der Kampstraße östlich vor dem Wallring sein.

Begründung:

Die Bezirksvertetung beabsichtigt, die neu gebildeten Straßen und Plätze im Quartier „Dortmunder U“ im Rahmen eines übergeordneten Themenkreises zu benennen. Dieses Konzept soll der geplanten Entwicklung und den zukünftigen Nutzungen auf dem Gelände entsprechen und ihre Ausstrahlung verstärken. Der Name „Platz von Buffalo“ würde sich in dieses Konzept nicht einfügen. Er soll nichtsdestoweniger an repräsentativer Stelle in unmittelbarer Nähe, gleich gegenüber am Abschluss des urban gestalteten „Boulevard Kampstraße“ ein ehrenvollen neuen Ort finden. Dieser von gebauten Platzwänden gefasste städtebauliche Raum ist auch besonders geeignet, dem Bronzebüffel der Partnerstadt einen wirkungsvollen Standort zu geben, der im Detail noch zu bestimmen sein wird. Herr Professor Fritschi hat diesem Konzept bei einer Begehung zugestimmt, er behält sich jedoch vor, bei der Standortfrage des Büffels beteiligt zu werden.“


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Union-Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00705-10)

RM Frank fragt nach, welche Maßnahmen aufgrund der durchgeführten Bürgerumfrage erfolgen werden.

Herr Neuhaus erklärt, dass eine Abstimmung über geeignete Maßnahmen aufgrund der nun vorliegenden Datensammlung erfolgen wid. Hierzu verweist er auf die Handlungsoptionen unter Punkt 4 des Abschlussberichtes. Darüber hinaus möchte er die Antwort auf eine offene Frage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 05.05.2010 nachliefern. Es wurde um Erläuterung gebeten, welche Gründe der Rückgang der Ausländerzahlen im Quartier hat. Fraglich war, ob es mit einer deutlichen Wegzugsbewegung von ausländischen BürgerInnen und Bürgern zusammenhängt, oder ob der Rückgang durch Einbürgerung erklärt werden kann. Die hohen Wegzugszahlen wurden insgesamt als bedenklich angesehen. Herr Neuhaus erklärt dazu, dass es erst seit 2008 die Möglichkeit gibt, deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund zu erfassen. Das Datenmaterial des vorliegenden Abschlussberichtes basiert jedoch auf Zahlen aus den Jahren 2003-2008. Die Frage kann aufgrund des fehlenden statistischen Materials nicht beantwortet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Union-Viertel“ zur Kenntnis.




TOP 10.2 wird im Zusammenhang mit TOP 10.3 behandelt.

zu TOP 10.2
Vorkaufsrechtssatzungen für Großwohnsiedlungen
Vorschlag zur TO sowie Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01009-10)

Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01009-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01009-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00752-10-E1)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke liegt vor (Drucksache Nr. 00752-10-E1):
1) „Der AUSWI empfiehlt die Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufrechtes der Stadt Dortmund für die Großsiedlung Dortmund-Wickede gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §§7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land NRW.

2) Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten eine parzellenscharfe Satzung zur Begründung eines Vorkaufsrechtes den politischen Gremien der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Das Gebiet der Vorkaufsrechtssatzung soll die LEG-Siedlung zwischen der Rauschenbuschstrasse im Norden, dem Dollarsweg im Süden, sowie dem Pleckenbrink im Osten und der Gudrunstrasse im Westen umfassen.“


Eine Beschränkung der Quartiersanalyse auf den Geschosswohnungsbau wird von RM Weyer vorgeschlagen.

RM Pohlmann-Rohr stimmt zu, den Antrag ihrer Fraktion entsprechend zu modifizieren.

sB Lagoda glaubt, dass die Vorkaufssatzungen eine abschreckende Wirkung für Immobilienspekulanten entfalten und weist auf die Dringlichkeit zum Satzungsbeschluss hin. RM Kowalewski interessiert, mit wie viel Zeitaufwand für die Durchführung einer kleinräumigen Quartiersanalyse als Beschlussgrundlage zu rechnen wäre.

Von RM Pisula wird die Vorkaufssatzung als „schwaches Instrument“ bezeichnet. Bislang haben die Vorkaufssatzungen noch keine Wirkung auf dem freien Markt erzielt und fanden selten Anwendung. Wenn die Stadt bzw. das städtische Wohnungsbauunternehmen dagegen in allen Fällen eingreifen würde, in denen es angemessen wäre, so würde dies die finanziellen Mittel der Kommune oder des städtischen Unternehmens überstrapazieren.

Die Mängelzustände von Wohnraum im Quartier sieht Stadtrat Sierau in Zusammenhang mit einer zu hohen Privatisierungsrate. Siedlungszusammenhänge wurden zerstört. Er führt die Wohnsiedlung Clarenberg an, die durch das Sanierungskonzept einer Wohnungsbaugesellschaft innerhalb von 10 Jahren eine Aufwertung erfahren hat. Nach Verkauf der LEG-Wohnungsbestände an private Hand ist jedoch ein rapider Verfall der Raumsubstanz aufgrund von vernachlässigten Instandhaltungsmaßnahmen aufgetreten. Das Instrument einer Vorkaufssatzung bezeichnet er als „Notwehr“ der Kommune, um einer zunehmenden Verwahrlosung vorzubeugen. Er stellt jedoch klar, dass die Vorkaufssatzung keinesfalls einen Kaufzwang bei der Kommune auslöst.

Herr Neuhaus greift auf, dass eine Quartiersanalyse eine sinnvolles Fundament darstellt, auf deren Grundlage über eine Vorkaufsrechtsatzung nachgedacht werden kann. Er macht darauf aufmerksam, dass Untersuchungsergebnisse für die Großsiedlung Dortmund-Wickede im Falle eines Auftrags an die Verwaltung frühestens in 2011 vorgelegt werden könnten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 00752-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in modifizierter Form (mit der Ergänzung „im Geschosswohnungsbau“) einstimmig beschlossen (Drucksache Nr. 00752-10-E2):

„Der AUSWI fordert das Wohnungsamt auf, die Großsiedlung der LEG in Dortmund-
Wickede zwischen der Rauschenbuschstraße, Dollarsweg, Pleckenbrink und Gudrunstraße im Geschosswohnungsbau einer kleinräumigen Quartiersanalyse zu unterziehen, um damit die Grundlagen für die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für diesen Stadtteil zu schaffen.“



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Kampagne "Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken"

Der geplante Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Oscar Reutter zur Kampagne „Kopf an: Motor aus, Für Null CO2 auf Kurzstrecken“ kann krankheitsbedingt nicht stattfinden und wird von der Tagesordnung abgesetzt. Das Thema wird in der nächsten Sitzung am 02.06.2010 erneut aufgerufen.


zu TOP 12.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Jahresbericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00419-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2010

RM Münch bemängelt die Kürzung des Etats für landschaftspflegerische Maßnahmen sowie für die Biologische Station um 50 %. Folglich wird auch die Höhe der einzunehmenden Fördergelder sinken.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss mit folgender Ergänzung des Beschlussvorschlags unter Punkt 2 („Halbjahresberichte“):

Beschluss

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien stimmt
dem Vorschlag der Verwaltung zu, die bisherigen vier Quartalsberichte durch
zwei
Halbjahresberichte zu ersetzen.




zu TOP 12.3
Pleckenbrinksee
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00754-10-E1)

Es liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 00754-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2010 (Drucksache Nr. 00754-10-E2)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke liegt vor:

„Der AUSWI beauftragt die Verwaltung Verhandlungen für eine Überführung des Grundstückes in öffentliches Eigentum aufzunehmen, auf dem sich 2007 der sogenannte Pleckenbrinksee in Dortmund-Wickede gebildet hat. Die Zielstellung der Maßnahme ist in einer Erweiterung des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“ zu sehen.“


Dr. Grote bittet, Prüfaufträge für Grundstücksangelegenheiten zukünftig in nichtöffentlicher Sitzung zu stellen.


Stadtrat Sierau ergänzt die schriftlich vorgelegte Stellungnahme um die Information des Landesbetriebs Straßenbau NRW, dass das Seegelände als Ausgleichsfläche für den Ausbau der B1/A40 mittlerweile abgelehnt worden ist. Die einstweilige Unterschutzstellung wird daher weiterverfolgt.


RM Kowaleski nimmt die Information der Verwaltung zum Anlass, den Antrag seiner Fraktion als eingebracht zu bewerten, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht zur Abstimmung zu stellen.



zu TOP 12.4
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00748-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Kenntnis.



zu TOP 12.5
Neuerungen im Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00984-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis




13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -



14. Anfragen


zu TOP 14.1
Entfernung der Autodurchfahrts-Sperre an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01033-10)

Die Anfrage wird zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


zu TOP 14.2
Verkehrsrechtliche Widmung der von Autos befahrenen Spielfläche an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01034-10)

Die Anfrage wird zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


zu TOP 14.3
Optimierung des Abbiegens auf den Radweg Hombrucher Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01039-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 01039-10-E1).


zu TOP 14.4
Omnipräsenz des Planungsdezernenten auch bei Angelegenheiten des Umweltdezernates
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01041-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 01041-10-E1).


zu TOP 14.5
Abholzung eines Wäldchens am Steinklippenweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01042-10)

Die Anfrage wird schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet.


zu TOP 14.6
Einladungspraxis zum Bürgergespräch Umwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01047-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis (Drucksache Nr. 01047-10-E1).




Sonstige Informationen

Es liegt ein Informationsschreiben der Verwaltung zur Thematik „Feinstaub und Klimaschutz - Sachstandsbericht zur Erarbeitung von Agenda-Kriterien“ vor (Drucksache Nr.: 00416-10-E4).




Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18:50 Uhr.



Reuter Harnisch Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin