Niederschrift

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 08.02.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:15 - 19:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter (B´90/Die Grünen), stellv. Vorsitzende
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i. V. für RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Herr RM Tönnes (B´90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Bluhm – 3/Dez.-Büro
Frau Wedemann – 3/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Neuhaus – 64/AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schröder – StA 67
Herr Marx – 68/WL
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Herr Liesen – Büro grünplanzu TOP 11.1
Herr Geisler – Emschergenossenschaft zu TOP 10.1
Frau Dr. Oldengott – Emschergenossenschaftzu TOP 10.1


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.02.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2006
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04437-06)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-05)

3.2 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

Schreiben des Herrn StR Sierau zur textlichen Festsetzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten
(Drucksache Nr.: 03768-05-E1)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03650-05)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04098-05)

3.5 Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)

3.6 Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)

3.8 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Lanschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04218-06)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04149-05)

3.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -;
I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04096-05)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04369-06)

3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144- Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses (Änderung Nr. 3) sowie des Beschlusses zur Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hu 123 - Kiepacker - vom 13.05.1998; II. Aufstellungsbeschluss; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04072-05)

3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04148-05)

3.14 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 190 - Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan, Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04221-06)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 248
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04213-06)
Schreiben des Herrn StR Sierau vom 25.01.2006
(Drucksache Nr.: 04213-06-E1)

3.16 Bauleitplanung; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sckellstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04156-05)

3.17 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 - Kurler Straße / Merkurstraße; I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03985-05)

3.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04065-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04071-05)

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04232-06)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-05)

10.2 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 03741-05-E1)

10.3 Standort für eine Mobilfunkantenne in Dortmund-Benninghofen
- mündlicher Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 04062-05-E3)

10.4 Auswirkungen nicht einheimischer Arten auf Ökosysteme in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04271-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

11.1 StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03835-05)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04161-05)

12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04143-05)

13. Anfragen
- unbesetzt -

Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der
Sitzung des AUSW am 08.02.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW - behandelt im AUSW am 18.01.2006, TOP 12.3
a) Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Arnsberg am 08.12.05 - TOP 15: IGVP -Beschluss
b) Städtetag Nordrhein Westfalen, Informationen für Rat und Verwaltung - Eildienst, Heft 1 - 13.01.2006
Kommentar: Keine verkehrspolitischen Weichenstellungen gegen die betroffenen Kommunen
(Drucksache Nr.: 04158-05-E4)

Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Ollech benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Frau Reuter weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung legt zwei Vorlagen mit der Bitte vor, diese im Wege der Dringlichkeit auf die TO zu setzen und zu behandeln:
- Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes im Dortmunder Stadthafen, hier: Änderung des Durchführungsbeschlusses (Drucksache Nr.: 04207-06) als TOP 3.19 und
- Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund: Instandsetzung und Umsetzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke – 2. Bauabschnitt – und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei Hansa (Drucksache-Nr.: 03038-05) als TOP 3.20.
Auf die Schreiben des Herrn StR Sierau vom 27.01.2006 zur Dringlichkeit wird verwiesen.

Der AUSW genehmigt einstimmig, bei TOP 3.20 bei Enthaltung durch die DVU und die CDU, die Erweiterung der Tagesordnung.

Herr StR Steitz bittet mit Schreiben vom 06.02.2006 darum, den Tagesordnungspunkt 10.2 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen, - mündlicher Bericht - (Drucksache Nr.: 03741-05-E1) von der Tagesordnung abzusetzen. Es wird eine Berichterstattung im März erfolgen. Damit verbunden ist auch entsprechend das Vertagen der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zu diesem Punkt.

Herr RM Pisula spricht sich für die CDU-Fraktion für eine Stellungnahme in der heutigen Sitzung aus.

Bei Abstimmung über ein Absetzen des Berichtes und der Bitte um Stellungnahme und Vertagen auf die Tagesordnung des AUSW auf den 22.03.2006 sprechen sich die SPD-Fraktion und die Fraktion B’ 90/Die Grünen (mit elf Stimmen) für ein Vertagen und die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste (neun Stimmen) für einen Verbleib auf der Tagesordnung aus. Damit sind sowohl der mündliche Bericht als auch die Bitte um Stellungnahme mit Mehrheit von der Tagesordnung abgesetzt.

Außerdem bittet die CDU-Fraktion im Wege der Dringlichkeit darum, die Tagesordnung um die Bitte um Stellungnahme „Planfeststellungsbeschluss Bahnhofsprojekt 3do“, Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache-Nr. 04544-06) zu erweitern.

Der AUSW stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu, so dass die Bitte um Stellungnahme als TOP 2.2 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Frau RM Reuter weist darauf hin, dass entsprechend der Absprache im AUSW heute die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorzuziehen sind. Das heißt, nach Tagesordnungspunkt 2 werden die Punkte des Umweltdezernates behandelt.

Im Anschluss daran werden die Tagesordnungspunkte 3 – 9 und 12 – 13 beraten.

Da aber zu TOP 11.1 StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung, hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung (Drucksache Nr.: 03835-05) das Büro grünplan, büro für landschaftsplanung, vertreten ist, schlägt Frau RM Reuter vor, diesen Punkt außerhalb dieser Regelung direkt im Anschluss an TOP 2 und noch vor TOP 10 zu behandeln.

Der AUSW ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

Herr RM Tönnes bittet darum, die Vorlage zu TOP 3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -, hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Drucksache Nr.: 04369-06) in die nächste Sitzung zu vertagen, da die Bezirksvertretung Hörde dazu erst nach Vertagen am 28.02.2006 eine Empfehlung aussprechen werde.
Die Vorlage zu TOP 9.1 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund" (Drucksache Nr.: 04232-06) bittet er wegen Beratungsbedarfs der Fraktion B’ 90/Die Grünen zur Ratssitzung durchlaufen zu lassen.

Diesen Änderungen stimmt der AUSW einstimmig zu.

Herr RM Carl ist der Meinung, dass die Vorlage zu TOP 3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -, hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss (Drucksache Nr.: 04149-05) auch an den Rat durchlaufen sollte, da noch die Behandlung der Vorlage in der Bezirksvertretung Lütgendortmund aussteht.

Herr RM Münch hält eine Beschlussfassung des AUSW für erforderlich, so dass die Vorlage heute behandelt werden sollte.

Der AUSW schließt sich einstimmig dem Wunsch auf Durchlaufen an.

Mit diesen Änderungen und Ergänzungen wird die Tagesordnung festgelegt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2006
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04437-06)
- Bitte um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 08.02.2006 (Drucksache-Nr. 04437-06-E1)
- Stellungnahme des Herrn StR Steitz (Drucksache-Nr. 04437-06-E2)

Frau RM Reuter verweist auf die vorliegende Stellungnahme des Herrn StR Steitz. Zusätzliche Fragen bestehen zur Zeit nicht.

Beschluss:
Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 04437-06-E2) wird zur Kenntnis genommen.

TOP 2.2 wird nach TOP 11.1 und 10.1 behandelt.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 11.1
StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03835-05)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.02.2006

Bezüglich der Präsentation des Herrn Blume wird auf den zur Sitzung versandten StdtgrünPlan und die Vorlage verwiesen. Im Rahmen der Projektbeschreibung waren Ziele und Inhalte:
- die Erfassung der aktuellen Freiraumversorgung in den zwölf Stadtbezirken und der Gesamtstadt
- die Bewertung der Grünflächensituation vor allem im bebauten Innenbereich unter Einbeziehung des landschaftsbezogenen Freiraums
- die Analyse und Definition von vorrangigen (Grünflächen-)Entwicklungsräumen auf Gesamtstadtebene und
- die Entwicklung von konkreten Handlungsempfehlungen.
Als Projektcharakter bezeichnet er, dass der StadtgrünPlan eine relative Versorgungsanalyse für die Stadt Dortmund ist, sämtliche Flächen des Regiebetriebs Stadtgrün erfasst, Datenaktualisierungen durch den Regiebetrieb bedarf und als mittelfristiges Handlungskonzept angelegt ist.

Herr RM Pisula sieht den StadtgrünPlan als Diskussionsgrundlage für das Thema Grün an.

Herr RM Tönnes ist der Meinung, dass der StadtgrünPlan als Fachbeitrag bei der politischen Arbeit berücksichtigt werden sollte, hier insbesondere die Leitlinien ab Seite 28. Der Plan bilde die „grüne“ Infrastruktur gut ab. Er bittet um Auskunft, wie der Plan in der Verwaltung genutzt werde.

Für Herrn RM Münch ist der Plan eine gute Ergänzung zum Umweltplan Dortmund. Ansonsten sei der StadtgrünPlan ein Plan unter vielen.

Herr RM Harnisch bezeichnet den Plan als weiteres Abwägungsinstrument bei divergierenden Entscheidungen. Die Kleingartenanlagen zeigen wenig Verknüpfung, es sollten Ruhepositionen vorgesehen werden.

Herr Prof. Dr. Finke verweist auf den vorliegenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde. Er verdeutlicht, dass es zwischen einer intensiven Erholungsnutzung einer Grünfläche und der ökologischen Funktionen der Fläche Konkurrenzen geben könne. Auch sei nicht klar, anhand welcher Kriterien welche Qualität erfasst sei und ob es Vorstellungen darüber gibt, ob z. B. durch eine höhere Qualität fehlende Quantität kompensiert werden könne.

Auf Nachfrage erläutert Herr Blume, dass die Friedhöfe in die Bewertung mit eingeflossen sind. Ein Ziel sei, in mindestens 250 m eine kleine Grünanlage zu erreichen.
Das Instrument des StadtgrünPlans und seine Aussagen fließen u. a. in die Überlegungen des Stadtplanungs – und Umweltamtes ein. Es sind differenzierte Aussagen möglich. Den Hinweis zu den Park-/Ruhebänken zwischen den Kleingartenanlagen nimmt er entgegen. Hier müssen Einzellösungen gefunden werden.

Herr RM Thieme gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
“Ich kann mich nicht des Eindrucks erwähren, dass es sich hier um ein unglaubliches bürokratisches Machwerk handelt. Auf der einen Seite geben sie sich so viel Mühe, jeden Hundekotplatz mit der nächsten Kleingartenanlage oder umgekehrt zu verbinden und das statistisch zu erfassen. Ich halte dies für Akribie. Auf der anderen Seite erleben wir fast täglich die Zersiedelung, Zerstörung unserer Stadt, unserer Landschaft, unserer Heimat. Ich nenne hier nur zwei Beispiele: Rahmer Wald oder Stadtgärtnerei. Wir werden dann noch dazu kommen, wo z. B. der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde die Einhaltung und Berücksichtigung der von der Stadt selbst entwickelten Fachpläne anmahnen muss. Was sollen die Bürger davon halten? Wir haben detaillierte Stellungnahmen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu den einzelnen Vorlagen hier und die Verwaltung ist wild entschlossen sich über diese Einwände auch der Bürger hinwegzusetzen, unverdrossen und ungetrübt besserer Einsicht eine Fläche nach der anderen zu entwickeln und aufzuwerten, wie sie es nennen. Wobei ich der Meinung bin, das Gegenteil ist der Fall.
Für mich besteht ein Widerspruch zwischen diesem bürokratischen Machwerk und dem Zubauen jeder Pferdekoppel, jeder Streuobstwiese, deren man habhaft werden kann, um das zu verwerten. Dankeschön.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorgestellten Bericht zum 'StadtgrünPlan - Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung -' zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede vom 25.01.2006

Herr Geisler als Leiter des Teams Masterplan emscher:zukunft führt in das Thema ein. Seit 1992 befasst sich die Emschergenossenschaft mit dem Umbau der Emscher, mit dem auch u. a. die Modernisierung der abwassertechnischen Infrastruktur einhergeht.

Frau Dr. Oldengott stellt den Masterplan anhand einer Präsentation vor. Hierzu wird auf die Langfassung des Masterplanes bzw. die CD verwiesen.

Herr StR Sierau fragt nach der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Emscher Landschaftspark und die Rolle der Emschergenossenschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren bezüglich der Projekte, die nicht von der Emschergenossenschaft betrieben werden.

Herr Geisler erklärt, dass zukünftig eine Vernetzung der beiden, nicht konkurrierenden Masterpläne erfolgen solle. Es müsse zu einer Ergänzung in der Umsetzung kommen. Die Emschergenossenschaft hat nach seiner Aussage nicht die Absicht, die planungshoheitlichen Aufgaben der Stadt bzw. der Städte an der Emscher einzugreifen. Er bittet nur darum, bei Planungen, die den Bereich an der Emscher betreffen, Verbindung mit der Emschergenossenschaft aufzunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Dortmund begrüßt die Vorlage des Entwurfs zum Masterplan emscher:zukunft durch die Emschergenossenschaft.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht im Entwurf des Masterplans emscher:zukunft eine geeignete Grundlage für den Umbau der Emscher und für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Gewässersystems. Er stellt auch eine wichtige Perspektive für die Stadtentwicklung dar.

zu TOP 2.2
Planfeststellungsbeschluss Bahnhofsprojekt 3do
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04544-06)

Herr StR Sierau verweist auf den am 24.01.2006 erfolgten positiven Beschluss des Holding Vorstandes der Deutschen Bahn zum 3do. Am 26.01.2006 ist der positive Bauvorbescheid an den Investor gegangen. Am 07.02.2006 wurde die Stadt darüber informiert, dass das Eisenbahnbundesamt der Deutschen Bahn – Station & Service – den Planfeststellungsbeschluss zur Bahnstation zugeleitet hat.

Soweit der Planfeststellungsbeschluss der Verwaltung vorliege, gebe es nach erster Prüfung verschiedene Nebenbestimmungen und Auflagen, die aber nicht zu einer Bauverzögerung führen werde. Es handelt sich um Aspekte und Aufgaben, die bei der Ausführungsplanung zu beachten sind. Die Ausführungsplanung wird dem Eisenbahnbundesamt noch vorzulegen sein. Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich ausgelegt werden.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass nach Gesprächen mit den Fördermittelgebern noch zu verschiedenen Punkten Klärungsbedarf bestehe. Die Bundesmittelberechtigung wurde inzwischen dem Eisenbahnbundesamt testiert. Von Seiten des Landes wurde angegeben, dass recht kurzfristig mit der Unterzeichnung der Verträge zum 3do zu rechnen sei.
Zum Teil sind im wesentlichen durch den Projektentwickler noch liegenschaftliche Fragestellungen zu klären.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die mündliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 03741-05-E1)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 02.02.2006 (Drucksache Nr. 03741-05-E2)
- Schreiben des Herrn StR Steitz (Drucksache-Nr. 03741-05-E4)

Der Tagesordnungspunkt wird bei Feststellung der Tagesordnung (TOP 1.3) unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn StR Steitz mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 10.3
Standort für eine Mobilfunkantenne in Dortmund-Benninghofen
- mündlicher Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 04062-05-E3)

Herr Dr. Grote verweist auf den Appell, der vom AUSW in der Sitzung am 07.12.2005 an die Betreiber der Mobilfunkantennen gerichtet wurde. Danach teilt der Ausschuss die Befürchtungen des Trägervereins des Kindergartens, dass die unmittelbare Nähe der Mobilfunkantenne für ihre Einrichtung existenzgefährdend sein könnte.

Unter Hinweis auf den zusätzlich am 07.12.2005 beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion erklärt Herr Dr. Grote, dass mit dem Betreiber der Mobilfunkantenne verhandelt und ein neuer Standort gesucht werde.

Die Abstimmung innerhalb der Verwaltung über die Orte, an denen Antennen aufgestellt werden, erfolgt nun im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mit dem Schulverwaltungs- und dem Jugendamt, die Einrichtungen anderer Träger und die städtischen Einrichtungen sind dort soweit bekannt. Mit dem Bauordnungsamt wurde vereinbart, Nutzungsänderungen von Kindergärten, Schulen und anderen empfindlichen Einrichtungen dem Umweltamt bekannt zu geben.
Herr Dr. Grote bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass Umzüge der Einrichtungen ggf. auch von den Betreibern solcher Einrichtungen beim Umweltamt gemeldet werden.
Der Internetauftritt des Umweltamtes zu den genehmigten Mobilfunkantennen wird auf einem aktuellen Stand gehalten. Die Darstellung geplanter Einrichtungen könne nicht öffentlich erfolgen, da es hier die Konkurrenz der Mobilfunkbetreiber untereinander gebe.

Laut Herrn Dr. Grote werde mehr als bisher sichergestellt, dass solch ein Einzelfall, wie an der Benninghofer Straße, nicht noch einmal vorkomme, auch wenn er nicht 100%ig ausgeschlossen werden könne.

Herr RM Münch erhofft sich einen entsprechenden Effekt davon, dass Mobilfunkbetreiber, die in der Nähe empfindlicher Einrichtungen Antennen planen, in die Negativkritik geraten.

Herr Dr. Grote sieht es bereits als erfreulich an, dass der Mobilfunkbetreiber im Fall Benninghofer Straße daran interessiert sei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Zwischenbericht zum Standort für eine Mobilfunkantenne in Dortmund-Benninghofen zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Auswirkungen nicht einheimischer Arten auf Ökosysteme in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04271-06)
- Stellungnahme des Herrn StR Steitz (Drucksache-Nr. 04271-06-E2)

Herr RM Pisula kann der Einschätzung der Verwaltung zur Einwanderung von Arten nicht folgen. Seines Erachtens können Auswirkungen dieser Arten in der Belästigung der Bürgerinnen und Bürger bestehen, z. B. durch Waschbären oder Sittichkolonien. Gefahren sieht er für die einheimischen Arten, beispielsweise durch Verdrängung. Von anderen Ländern und Städten sollte gelernt und eine Prävention geplant werden.

Herr Münch gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
„Ergänzend zur Stellungnahme des Umweltamtes gebe ich als herpetologischen Zusatz zu Protokoll:
Nachweislich ist in Dortmund an einem Felsenbiotop im Naturschutzgebiet Syburg die heimische Waldeidechse durch Mauereidechsen aus dem Mittelmeer vollständig verdrängt worden. An einigen Gartenteichen ist der nordamerikanische Ochsenfrosch und an einigen Park- und Bergsenkungsgewässern sind nordamerikanische Schmuckschildkröten heimisch geworden. Diese Arten können lokal eine Gefährdung der heimischen Amphibienfauna darstellen. Im Gegensatz zur Französischen Schweiz, wo türkische Seefrösche, die zum Verzehr eingeführt worden sind, die heimischen Wasserfrösche flächendeckend verdrängen, sind derartige Auswirkungen auf Amphibienpopulationen in Deutschland noch nicht festgestellt worden. Das allerdings dort, wo Riesenbärenklau und das japanische Springkraut wachsen, die heimische Flora fast vollständig verdrängt wird, ist hinlänglich bekannt.
Die Gefährdung der heimischen Artenvielfalt – jetzt speziell in Dortmund - liegt im Wesentlichen an der Unterlassung notwendiger Biotopschutz- und –pflegemaßnahmen sowie der Freiraumvernichtung und Zerschneidung durch vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Baumaßnahmen und nicht durch die Einbürgerung fremder Tier- und Pflanzenarten.“

Herr Dr. Grote weist auf die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung hin. Eine Gefahr oder Gefährdung sei rein subjektiv. Ein Bekämpfen kann nur erfolgen, wenn der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen relevant ist. Bezogen auf Dortmund hält er es derzeitig nicht für erforderlich.
Das genetische Potenzial werde schon verändert, aber es handle sich nicht um Gentechnik. Bei der Gentechnik nehme der Mensch Einfluss auf das genetische Material der Natur.

Herr RM Berndsen erklärt, dass die Evolution nicht aufzuhalten sei. Sie wurde bereits in der Vergangenheit durch Reisen und mitgebrachte Mitbringsel von Reisen verändert. Dies werde auch weiter passieren, außer es werden keine Reisen mehr durchgeführt.

Beschluss:
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 26.07.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 23.01.2006 (Drucksache Nr. 03768-05-E1)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede vom 25.01.2006

Herr RM Mause macht deutlich, dass er die Forderung der Bezirksvertretung Mengede nach einem Park- and Ride-Parkplatz an der Wenemarstraße für berechtigt halte. Der Parkplatz werde für die Zukunft benötigt.

Herr RM Harnisch lehnt es ab, die Forderung nach diesem Parkplatz zu beschließen, um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, obwohl die Notwendigkeit vorhanden ist. Er gibt den Hinweis an die Verwaltung, dass – sobald möglich – die Einleitung des Verfahrens für den Park- and Ride-Parkplatz an dieser Stelle erfolgt.

Herr StR Sierau sieht dies als Arbeitsauftrag für die Verwaltung an. Im nächsten Jahr werden die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte fortgeschrieben, so dass dieser Punkt konzeptionell einfließen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Deutsche Bahn bereit ist, die Fläche hierfür vorzusehen. Derzeitig sei die Fläche anderweitig verplant.

Frau RM Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen dem Vorschlag des Herrn RM Harnisch zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltungen durch die DVU und die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157
- Bodelschwingher Straße -.

II. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplan-Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 letzter Satz des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 weitergeführt wird.

III. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (3. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der 3. Flächennutzungsplan-Änderung nach § 3 des Baugesetzbuches abzusehen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

V. beschließt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bodelschwingher Straße – mit Begründung vom 02.11.2005 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. beschließt, den Beschluss vom 06.03.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8, § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 letzter Satz BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 157 – Bodelschwingher Straße – für den unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111) und der Begründung vom 02.11.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 letzter Satz BauGB.

VIII. beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 11.03.2003 für den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich um ein weiteres Jahr bis zum 21.03.2007.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


Dieser Beschluss erfolgt unter Beachtung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 23.01.2006 (Drucksache-Nr. 03768-06-E1) zu den textlichen Festsetzungen zur Begründung der Anzahl der Wohneinheiten in einem Wohngebäude:

„Im vorliegenden Planverfahren muss daher die textliche Festsetzung § 2 „zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)“ wie folgt geändert werden:

§ 2 „Zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)“

Je Einfamilienhaus sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig, sofern die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.

Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen (Punkt 5.1). Der 1. Absatz auf Seite 8 wird ersatzlos gestrichen.“

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03650-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

III. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 03.05.2005 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 für den unter der Ziffer 1 dieser
Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04098-05)

Herr RM Follert bringt für die CDU-Fraktion zum Ausdruck, dass in diesem Bereich kurzfristig etwas geschehen müsse. Offenbar wolle der Eigentümer Abhilfe an der derzeitigen Situation schaffen. Die Verlängerung der Veränderungssperre wird abgelehnt.

Frau RM Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen der Vorlage zu. Der beantragte Media-Markt entspreche nicht den Grundlagen des Einzelhandelskonzeptes, da er zentrenschädlich sei.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die Verwaltung an dieser Stelle eine Weiterentwicklung durchsetzen möchte. In der nördlichen Innenstadt wird von der Verwaltung viel unternommen, um die lokale Ökonomie zu stärken. Das zeigt sich z. B. an den Aktivitäten in den Quartierszentren. Der Besatz werde in den Versorgungszentren verbessert. U. a. ist dies auf die URBAN II-Projekte zurückzuführen.
Würde hier ein Media-Markt entstehen, würden die Kunden in diesem Bereich auch andere nahversorgungsrelevante Konsumwünsche befriedigen. Somit wird Kaufkraft aus den Nahversorgungszentren abgezogen, d. h. die Nebenzentren würden geschwächt. Er verweist als Beispiel auf die Firma Berlet, die sich in zentraler Citylage angesiedelt habe mit dem Ergebnis, dass die zentralen City-Funktionen gestärkt wurden.

Herr RM Harnisch hebt hervor, dass an dieser Stelle eine Entwicklung verhindert werden müsse. Die Entwicklungsmöglichkeiten sollten getrennt von dieser Vorlage diskutiert werden.

Frau Dr. Hetmeier erinnert daran, dass die Veränderungssperre noch bis Juni 2006 läuft, nur sollte das Tischtuch zwischen den Gesprächspartnern nicht zerschnitten werden. Inzwischen habe es Gespräche gegeben. Die Bezirksvertretung hatte um einen Informationsaustausch gebeten, diese könnten nun gegeben werden.
Frau Dr. Hetmeier bestätigt, dass am Gebäude etwas gemacht werden müsse. Aufgrund des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes dürfe dort kein Media-Markt untergebracht werden, es müsse nur eine Perspektive für eine mögliche Entwicklung aufgezeigt werden. Daher solle die Veränderungssperre beschlossen werden.

Herr StR Sierau ist der Meinung, dass die stadtstrukturellen Zusammenhänge nicht leiden dürfen, so dass ggf. die Verwaltung intervenieren muss, wie hier mit einer Veränderungssperre.

Herr Ostholt gibt an, dass das Baugesuch zum Media-Markt auf die Veränderungssperre anzurechnen sei. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache muss bis März 2006 eine Regelung erfolgen. Vermutlich wird der Bebauungsplan Anfang 2007 aufgestellt sein, so dass spätestens in der Ratssitzung am 16.02.2006 die Veränderungssperre verlängert werden muss.

Frau RM Horitzky hält den Standort des WEZ für heruntergekommen. Ggf. sei ein Abriss das Beste.

Herr StR Sierau bietet an, in nichtöffentlicher Sitzung Hintergründe, die zu einer Beschlussfassung führen könnten, zu benennen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die DVU, die CDU-Fraktion und Herrn RM H. Fischer folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.02.2005 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungs­planes In N 215 n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ) - um ein Jahr bis zum 09.06.2007 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1).

zu TOP 3.5
Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)

Herr RM Tönnes regt an, das Thema „Fahrradwachen an Schulen“ heute in Kooperation mit den neuen Arbeitsmarktinstrumenten und der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Masterplan Mobilität wieder aufleben zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)

Herr RM Tönnes regt an, sich auch in den Veranstaltungen mit dem Ansatz der „business improvement districts“ zu beschäftigen. Sich nur auf die Immobilienstandortgemeinschaften zu beziehen hält er für zu kurz gegriffen.

Herr sE Tigges bedauert, dass der Ausländerbeirat nicht für eine Beratung vorgesehen sei, da es inzwischen eine breite Unternehmerschaft und eine große Bürgerschaft mit Migrationshintergrund mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Einzelhandels gebe. Für die Zukunft bittet er um Berücksichtigung bei der Beratungsreihenfolge.

Herr StR Sierau sagt dies zu.
In 2005 war u. a. die „ambulante Versorgung“ Thema beim Masterplan Einzelhandel. Hier konnten viele Versorger zusammengetragen werden. Stationär sind zwar verschiedene Bereiche unterversorgt, aber zusammen mit der mobilen Versorgung wird diese Unterversorgung reduziert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 01.02.2006
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.02.2006

Frau RM Weyer gibt für die SPD-Fraktion an, dass dem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nicht gefolgt wird.

Herr RM Münch gibt zur Niederschrift:
“Der Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage stellt eine wichtige Grünverbindung dar. Anstatt diese ökologisch und für die Naherholung aufzuwerten, wird diese Freiraumverbindung durch Bebauung verriegelt.
Für eine bessere ökologische Durchlässigkeit ist es insbesondere für bodenlebende Tiere notwendig, zumindest die Bordsteine an den die Flächen eingrenzenden Hauptverkehrsstraßen teilweise abzusenken. Daher stelle ich folgenden Antrag:
’Die Ausgleichsfläche soll im Stadtbezirk Brackel realisiert werden.’“

Auf die Aufforderung der Frau RM Weyer, den bestehenden, südlich des Baugeländes liegenden Rad- und Fußweg zu beleuchten, erklärt Herr Wilde, dass der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Beleuchtung treffen kann. Dies sei Gegenstand der Ausbauplanung. Er sagt zu, dass der zuständige Fachbereich informiert werde. Die Ausbauplanung müsse anschließend noch der Bezirksvertretung vorgestellt werden, die sich dann dazu äußern könne.
Zum Wortbeitrag des Herrn RM Münch erläutert Herr Wilde, dass die Planung sich im Rahmen des vom Rat der Stadt beschlossenen Flächennutzungsplan bewegt. Die Grünverbindung ist auch Bestandteil des Bebauungsplans. Auf der Südseite der Bebauung gibt es eine durchgehende Ost-West-Grünverbindung, so dass hier nicht von einer Unterbrechung gesprochen werden könne. Die Ausgleichsflächendiskussion gab es schon im Zusammenhang mit der Auslegung des Bebauungsplans. Die eigentliche Ausgleichsfläche, die außerhalb des Stadtbezirks dargestellt wird, sei im Verhältnis zu der innerhalb des Stadtbezirks dargestellten Fläche, zu vernachlässigen. Es handelt sich um eine Fläche des Sondervermögens. Bevor andere Flächen hinzugekauft werden, werden diese Flächen herangezogen.

Herr Prof. Dr. Finke macht unter Hinweis auf den vorliegenden Beiratsbeschluss die Meinung des Beirates deutlich.

Herr RM Thieme verweist auf seinen Wortbeitrag zu TOP 11.1 und stellt dar, dass man sich nicht um den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Schutz der menschlichen Belange kümmere.

Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dass die von Frau RM Weyer angesprochene Wegebeleuchtung erfolgen soll.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird vom AUSW einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Herrn RM H. Fischer und Herrn RM Thieme bei Stimmenthaltung durch Herrn RM Tönnes, Frau RM Pohlmann-Rohr und Herrn RM Carl dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 20.1, 20.2 und 20.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 20.4 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den die Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 21 genannten Änderungen als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 10 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.12.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Beschluss erfolgt unter Berücksichtigung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 01.02.2006 (Drucksache-Nr. 04153-05-E1), das folgenden Inhalt hat:
“Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel am 16.06.2005 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 07.09.2005 eine Tischvorlage vorgelegt, in der die von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Änderungen des Planentwurfes beschlossen worden sind.

Diese Änderungen sollten in den Plan sowie in die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans eingearbeitet werden.

Versehentlich wurden jedoch folgende Änderungen lediglich in den nun zum Satzungsbeschluss vorliegenden Plan eingearbeitet. Aus diesem Grund muss die Begründung in folgenden Punkten modifiziert werden:

Punkt 5.6 Örtliche Bauvorschriften –Dachformen- sowie –Dachgauben-. Diese Festsetzungen sind künftig wie folgt zu fassen:

Dachform und Dachneigung
Im städtebaulich wichtigen Eingangsbereich und entlang der Haupterschließungsstraße (Planstraße A) soll durch die Festsetzung einer Mindest- und einer Maximaltraufhöhe sowie durch eine einheitliche Gestaltung der Dachflächen der Straßenraum möglichst homogen gefasst werden. Als Dachform werden hier Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30°- 45° zugelassen.

In den Baufeldern B, C und D werden Pult, Sattel- oder Flachdächer zugelassen. Da es sich um locker bebaute Einfamilienhausgrundstücke handelt, die relativ abgeschirmt an kurzen Stichstraßen liegen, kann hier dem unterschiedlichen persönlichen Gestaltungswillen der Bauwilligen Ausdruck verliehen werden. Die unterschiedlichen Festsetzungen zu den maximalen Traufhöhen für Flach-, Sattel- und Pultdächer werden ergänzt durch Festsetzungen zu den Dachneigungen für die jeweilige Dachform. Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 30° - 45° und Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° - 20° zugelassen.

Die festgesetzte Firstrichtung verläuft immer parallel zu den erschließenden Planstraßen A- F. In Zusammenhang mit den relativ detaillierten Festsetzungen entlang der Planstraße A, dem städtebaulichen Rückrat der Siedlung, wird die klare und einheitliche Gestaltung durch eine einheitliche Firstrichtung unterstrichen. Da in den Stichstraßen unterschiedliche Dachformen möglich sind, bildet hier die einheitliche Firstrichtung die wesentliche Gemeinsamkeit bei der Ausprägung der Dachlandschaft.

Entsprechend der bestehenden Baustrukturen wird östlich des Graffwegs die Dachform ‚Satteldach’ mit einer Dachneigung von 38° - 45° zugelassen. Nördlich und südlich des Elchwegs wird aufgrund der städtebaulichen Vorprägung die Ausbildung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von 5° - 15° festgesetzt.
Dachgauben
Die Breite der möglichen Dachgauben darf aus gestalterischen Gründen maximal die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand eines Einzelhauses oder einer Doppelhaushälfte betragen.

Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen.“

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04218-06)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.02.2006
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel vom 02.02.2006
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
B´ 90/Die Grünen vom 08.02.2006 (Drucksache Nr. 04218-06-E1)

Herr RM Follert hält es für wichtig, die Bürgerinteressen im Zusammenhang mit dem Autozentrum ernst zu nehmen. Die CDU-Fraktion könne dem gemeinsamen Antrag der SPD und der B’ 90/Die Grünen nicht zustimmen, da er zusammen mit anderen Anträgen erst kurz vor der Sitzung eingegangen sei, so dass die CDU-Fraktion sich bezüglich des Antrages enthalten werde. An sich folgt sie dem Bezirksvertretungsbeschluss, kann aber nicht dem zweiten Absatz des Antrages folgen.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nur marginal berücksichtigt werden.

Herr Prof. Dr. Finke weist auf die Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hin.

Herr RM Tönnes erklärt, dass der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen auf der öffentlichen Veranstaltung Anfang Januar in Brackel basiere. Er fragt unter Hinweis auf den zweiten Absatz des Antrages, was mit dem Lärmschutz passiere, wenn es zu einem Abriss der derzeitig geplanten Gebäude komme. Hier müsse es eine Option auf eine Lösung geben.

Nach Auffassung des Herrn RM Harnisch hat die Verwaltung alle erdenklichen Punkte bei der Planung berücksichtigt, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner nicht über Gebühr durch Lärm belästigt werden.

Herr RM H. Fischer schlägt vor, dem Bezirksvertretungsbeschluss zu folgen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass es neben den formalen Gesprächen viele informelle gegeben habe. Er gibt einen redaktionellen Hinweis zu Punkt 4 des Beschusses der Bezirksvertretung Brackel und schlägt vor, bei diesem Punkt das Wort „keine“ zu streichen:
“4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt werden.“

Zudem gibt Herr StR Sierau an, dass es sich hier um zwei Verfahren handelt, das Bebauungsplan- und das Planfeststellungsverfahren. Für das Bebauungsplanverfahren wird ein Dispens der Planfeststellungsbehörde von der gegenwärtig dort gültigen Veränderungssperre benötigt, die im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren läuft. Herr StR Sierau macht deutlich, es sei nachzuweisen, dass der Lärmschutz, wie er im Bebauungsplan festgesetzt ist, aktuell mindestens den gleichen guten Lärmschutz hat wie er im Planfeststellungsverfahren erreicht würde und es müsse eine Regelung geben, die die langfristige Wirkung der Lärmschutzmaßnahme sicherstellt.

Herr RM Thieme sieht die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen und lehnt im Namen der DVU die Vorlage ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU und des Herrn RM Carl folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen vom 08.02.2006:

„Der AUSW schließt sich der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Brackel an fordert die Verwaltung auf, die Anregungen der Bezirksvertretung zu berücksichtigen.

Der AUSW fordert die Verwaltung auf sicherzustellen, dass der durch die Gebäudefront gewährleistete Lärmschutz an der B1 langfristig auch bei Abgängigkeit der Baukörper ohne finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund garantiert wird.“

Der Beschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 02.02.2006 lautet unter Beachtung des redaktionellen Hinweises des Herrn StR Sierau wie folgt:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt bei dem Planungs- und Bauvorhaben Automeile an der B1 auf den ehemaligen britischen Rugbyflächen folgende Auflagen, die auch in der Baugenehmigung und Betriebserlaubnis festzuhalten sind:

1. Der Fußweg entlang des Rütligrabens muss maßvoll elektrisch beleuchtet werden,
damit kein dunkler Angstraum für Fußgänger gebildet wird.

2. Die regelmäßige Durchführung und Finanzierung der Grünpflege entlang des Rütli-
grabens ist auf Dauer sicher zu stellen.

3. Lichtquellen auf der zu bebauenden Fläche dürfen nicht im nördlichen Wohnbereich
bemerkbar sein; die genannte Definition von „keine unzumutbaren Belastungen durch
Licht“ ist unzureichend!
Hierzu zählt insbesondere: Autoscheinwerferlicht vom Dachparkdeck, Autoschein-
werferlicht in den Auf- und Abfahrrampen zum Dachparkdeck und die Außenbe-
leuchtung der Gebäude durch Strahler an der Nordseite.

“4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des Antrages und damit auch des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel mit Mehrheit bei Stimmenthaltung des Herrn RM Carl gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter den Punkten 11.1, 11.2 I, 11.2 IV – VII, 11.2 IX - 11.61 und 11.63 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Punkten 11.62, 11.2 VIII, 11.2 II (tlw.) und 11.2 III (tlw).sowie die unter Punkt.14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung (bisher Erläuterungsbericht) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 dem Bebauungsplan Br 197 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 197 (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 202) einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum (/3 – Grün- und Sportflächen) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen den Investoren und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt den Oberbürgermeister, das städtische Grundstück Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 1201 – anteilig in einer Größe von ca. 25.000 m² - für Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabenträgers dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks beträgt 325.000,-- €.

Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04149-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -;
I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04096-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU,

1. den Bebauungsplan Scha 137 – Glimmerstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04369-06)
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde vom 31.01.2006

Herr RM Tönnes bittet im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – darum, die Vorlage auf die Sitzung am 22.03.2006 zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage zu vertagen und am 22.03.2006 zu behandeln.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144- Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses (Änderung Nr. 3) sowie des Beschlusses zur Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hu 123 - Kiepacker - vom 13.05.1998; II. Aufstellungsbeschluss; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04072-05)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.02.2006
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
B` 90/Die Grünen vom 08.02.2006 (Drucksache Nr. 04072-05-E1)

Herr RM Neumann spricht sich im Namen der CDU-Fraktion dafür aus, die Vorlage zu beschließen. Auch wenn die Bebauung bereits im gemeinsam beschlossenen Flächennutzungsplan vorgesehen war, wird die CDU-Fraktion dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen folgen.

Herr RM Münch hält einen Prüfauftrag hinsichtlich des Abstandes der Wohnbebauung zum Waldrand für zu wenig, da hier ein Freiraum zerstört werde. Er stellt in Frage, ob die Filetstücke der Flächen für die Bebauung genutzt werden müssen, und hofft auf eine Reduzierung der Wohnbebauung.

Frau RM Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um eine Fläche handelt, die aufgrund geomantischer Kriterien entwickelt werden soll. Hier sollten auch regenerative Energien vorgesehen werden. Sie befürwortet eine Reduzierung der Wohnbebauung an dieser Stelle. Der Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde sollte einbezogen werden.

Herr Prof. Dr. Finke fordert im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde dazu auf, diese ökologisch wertvolle Fläche nachrangig für eine Bebauung vorzusehen. Durch die Art der Bebauung sollte zumindest auf die besondere Situation der Fläche Rücksicht genommen werden.

Für Herrn RM Harnisch handelt es sich um eine Wohnbaufläche, die – auch wenn sie nicht im Dortmunder Süden liegt – aufgrund ihrer attraktiven Lage angeboten werden sollte. Zudem sei es eine Aufwertung, wenn Grundstücke angeboten werden können, die über die herkömmliche Größe hinausgehen. Herr RM Harnisch begründet anschließend den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen und spricht sich für den Prüfauftrag an die Verwaltung aus.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Verwaltung angehalten sei, in der Siedlungsflächenentwicklung der Stadt unterschiedliche Angebote zu machen, die in die verschiedenen Segmente des Wohnungsmarktes hineingreifen. Er merkt zudem an, dass nördlich an das Plangebiet Infrastruktureinrichtungen angrenzen, die berücksichtigt werden müssen. Hier werden vorhandene Siedlungsbereiche arrondiert.

Herr RM Thieme gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
“Ich muss leider noch mal an das anknüpfen, was ich vorhin zu Protokoll gegeben habe. Ich möchte das jetzt auch zu Protokoll geben. Denn die Deutsche Volksunion lehnt diese Vorlage aus den bisher genannten Gründen ab. Ich frage Herrn Sierau, was wollen sie denn noch entwickeln, wenn sie jetzt schon die ökologisch wertvollen Flächen vermarkten? Was sollen sie dann in Zukunft entwickeln?“

Herr Wilde gibt an, seitdem bekannt geworden sei, dass die Stadt Dortmund hier einen Bebauungsplan auflegen möchte, seien etliche Anrufe und Nachfragen nach Grundstücken in diesem Bereich eingegangen. Das zeigt, dass es eine erhebliche Nachfrage in Huckarde gebe. Es gibt wenige Potenziale in diesem Stadtbezirk.
Zum Ist-Stand erläutert Herr Wilde, dass es hier einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gebe, der Dauerkleingärten vorsieht. Südlich des Plangebietes gibt es eine Kleingartenanlage. Dort sieht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Wohnbaufläche vor. Wenn heute keine Dauerkleingärten mehr benötigt werden, kann es nicht sein, eine bestehende Kleingartenanlage aufzugeben, um dort Wohnen entstehen zu lassen und weiter nördlich eine Dauerkleingartenanlage einzurichten. Die Kleingartenanlage sollte bleiben, wo sie ist, und weiter nördlich kann eine Wohnbebauung entstehen.
Der Prüfauftrag wird dahingehend wahrgenommen, inwieweit die Planung optimiert werden kann. Nach der Bürgeranhörung und zum Offenlegungsbeschluss werde das Prüfergebnis vorliegen.

Herr RM H. Fischer bedauert, dass die Bebauung sich in die Landschaft fressen wird. Nur um Dortmunder in Dortmund zu halten, könne er der Vorlage zustimmen. Er befürwortet, den Abstand zum Wald zu vergrößern.

Herr RM Ollech spricht sich für den Stadtbezirk Huckarde für den Bebauungsplan aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen vom 08.02.2006:
„Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit der Abstand der Wohnbebauung zum Waldrand auf 50 m ausgedehnt werden kann.

Darüber hinaus ist die Anregung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen, eine Waldrandzone mit standortgerechten Gehölzen anzulegen und eine Erschließung dieser Randzone durch Wege zu vermeiden.“

Unter Berücksichtigung des Antrages beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU,

I. den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker – (Änderung Nr. 3) sowie den Beschluss zur Bürgerbeteiligung vom 13.05.1998 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I, S 2414, BGBI, III / FNA 213-1),

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04148-05)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
B´ 90/Die Grünen vom 08.02.2006 (Drucksache Nr. 04148-05-E1)

Frau RM Zupfer erklärt, dass die Vorlage ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans sei. Anschließend begründet sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen zu den regenerativen Energien.

Herr RM Follert macht deutlich, dass mit dem in 2005 beschlossenen Antrag zu den regenerativen Energien seines Erachtens die im Antrag gemachte Forderung eine Selbstverständlichkeit sei, so dass die CDU-Fraktion sich zu diesem Antrag enthalten werde.

Herr RM H. Fischer folgt der Meinung des Herrn RM Follert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU den folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der B’ 90/Die Grünen vom 08.02.2006:
“Die Verwaltung wird beauftragt,
- im weiteren Bebauungsplanverfahren für die Feuerwache Zillestraße die Nutzung regenerativer Energien vorzusehen,
- insbesondere den Einsatz von Geothermie zu prüfen,
- auf dem Dach der Feuerwache die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Anbringung von Solaranlagen zu schaffen.“

Unter Beachtung dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 264 – Feuerwache Zillestraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 111).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 190 - Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan, Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04221-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit gegen die Stimme des Herrn RM H. Fischer bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 – Verkehrsband Gottesacker / Marsbruchstraße – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung vom 17.05.1990 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / BGBl. III / FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Ap 190
-Gewerbepark Stadtkrone Ost- aufzustellen (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 248
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04213-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 25.01.2006 (Drucksache-Nr. 04213-06-E1)

Herr RM Pisula nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau RM Pohlmann-Rohr stimmt für die Fraktion B’ 90/Die Grünen der Vorlage zu, bringt aber ihre Unzufriedenheit mit der Antwort des Herrn StR Sierau vom 25.01.2006 zur regenerativen Energie zum Ausdruck. Sie erklärt, dass ein erster Überblick anhand bestehender Karten zur Geothermie möglich und - wie im letzten Absatz auf Seite 1 des Schreibens dargestellt - kein erheblicher wirtschaftlicher Aufwand erforderlich ist.

Nach Angaben des Herr StR Sierau ist Dortmund für Geothermie geeignet. Eine Nutzung ist möglich, aber aus Sicht des Projektentwicklers muss es wirtschaftlich möglich sein. Dies kann aber im Bebauungsplan nicht vorgeschrieben werden, sondern der Projektentwickler muss sich selbst dafür entscheiden. Es könnte aber in einen Bebauungsplan aufgenommen werden, um für die Geothermie zu werben.

Herr Wilde erläutert, dass für dieses Baugebiet drei Aspekte untersucht wurden. Die Nutzung von Solarenergie wurde mit Hilfe einer Software für den Bereich der Godekinsiedlung überprüft. Eine Optimierung ist erfolgt, aber es gibt Verschattungen. Mit dem Betreiber des Heizwerkes wurde die Versorgung besprochen. Das Ergebnis war, dass sich diese nicht für eine Einzelvermarktung anbietet, da für jeden Bauherrn Kosten entstehen, so dass die Versorgung nicht lukrativ gegenüber anderen Versorgungsarten ist. Da diese Versorgung nicht festgesetzt werden kann, wurde das Thema vom Planungsamt nicht weiter verfolgt.
Herr Wilde stellt heraus, dass keine weiteren Untersuchungen zur Geothermie für dieses Grundstück durchgeführt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse geben dem einzelnen Bauherrn genug Sicherheit, wie es hier mit der Geothermie aussieht. Wenn keine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt, werde das Mögliche in Sachen Sonnenenergie optimiert. Die Entscheidung, welcher Energieträger genutzt wird, ist dem Einzelnen selbst überlassen. Ergänzend wird in Verbindung mit dem Umwelt- und Liegenschaftsamt für 16 von den 23 Grundstücken, die über das Sondervermögen vermarktet werden, angeboten, ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Inhalt der Beratung wird die Nutzung regenerativer Energien und die Möglichkeiten vor Ort sein.

Herr RM Mause hebt insbesondere den Kostenfaktor hervor, der nicht zu unterschätzen sei. Zum Teil rechnet sich die Nutzung regenerativer Energien erst nach zehn bis zwölf Jahren, dies sei abhängig von den Förderungsmöglichkeiten.

Herr RM Thieme hat kein Verständnis dafür, dass die laut Begründung (Seite 4, Punkt 1.2) „großzügig durchgrünte Freifläche“ und die dadurch entstehende positive Wohnsituation mit großer Lebensqualität durch Bauverdichtung zerstört wird.

Frau RM Lührs findet eine Beratung sehr wichtig. Evtl. könnte es doch erforderlich sein, sich mit Zahlen auseinander zu setzen, um anhand der Zahlen Interessenten die Relation Aufwand zu Nutzen zu verdeutlichen. Die DEW könnte zusätzlich zum Solarcontracting auch Geothermiecontracting anbieten. Für Flächen, die der Stadt gehören, sollte eine Beratung zu den regenerativen Energien stattfinden.

Frau RM Reuter fasst zusammen, dass ggf. auch Modellrechnungen durch die Verwaltung aufgestellt werden sollen, die zeigen, wann sich eine Investition rechnen könnte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hö 248 – Godekinsiedlung – teilweise zu reduzieren und teilweise zu erweitern. Der Geltungsbereich wird

a) im Norden um ein Teilstück des Flurstückes 570 (Gemarkung Niederhofen,
Flur 1) reduziert und

b) nordwestlich des Autobahnkreuzes Dortmund/Witten um eine externe Ausgleichsfläche, die Teile des Flurstückes 291, Gemarkung Persebeck, Flur 1 umfasst, erweitert. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) zum Bebauungsplan Hö 248 geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 248 – Godekinsiedlung - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 10.01.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sckellstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04156-05)

Herr RM Follert hätte hier eher höherwertige Wohnbebauung gesehen, die Schule an dieser Stelle bringe leider viele Pkw in diesen Bereich. Der Verkehr werde sich noch verdoppeln. Dieser Standort sei verkehrt für eine Schule.

Herr RM Harnisch befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung. Die Verkehrsprobleme hält er für lösbar.

Als Ersatzschulstandort benennt Herr RM Follert weiterhin Phoenix-West. Nach Auskunft eines Verkehrsplaners der Stadtverwaltung werden die Verkehrsknotenpunkte an der Märkischen Straße der Belastung gerecht, zu den Anliegerstraßen wurden keine Aussage gemacht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen gegen die CDU-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (4. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (4. Änderung des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.17
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 - Kurler Straße / Merkurstraße; I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03985-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU

1. den Bebauungsplan Scha 113 – Kurler Straße / Merkurstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
2. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04065-05)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.02.2006
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
B´ 90/Die Grünen vom 08.02.2006 (Drucksache Nr. 04065-05-E1)

Herr RM Neumann spricht sich für diese Bebauung aus, da auch Bövinghausen eine qualifizierte Wohnbebauung benötige. Er befürchtet, dass mit Hilfe des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen der Bebauungsplan gekippt werden soll, und lehnt daher den Antrag ab.

Herr RM Münch gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
“Die geplante Bebauung zerstört nicht nur eine Pufferzone zum Naturschutzgebiet, sondern auch mit der „Alten Halde“ eine ökologisch wertvolle Brachfläche.
Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung fordern hier ein Freihalten von Bebauung. Im Umweltplan der Stadt gilt für die Fläche „Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes“.
Der StadtgrünPlan für Dortmund sieht den Bereich als Vorrangfläche für die Naherholung. Es handelt sich um eine der ökologisch bedeutendsten Flächen in Dortmund. Wir können nicht ganz Dortmund kaputt bauen, nur um den städtischen Haushalt zu sanieren.
Ich stelle deshalb folgenden Antrag:
’Der AUSW empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes, um den Bereich des Bebauungsplanes Lü 181 als Grünfläche auszuweisen.’“

Frau RM Pohlmann-Rohr verdeutlicht, dass auch die Fraktion B’ 90Die Grünen Kompromisse eingehen müsse. Die Fläche Rhader Hof sei keine der bevorzugt zu bebauenden Flächen. Die Fraktion B’ 90/Die Grünen werde der Vorlage zustimmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Wohnbebauung soweit reduziert werde, dass ein Einklang mit den Umweltschutzzielen hergestellt wird.

Herr RM Harnisch gibt an, dass dem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nicht immer gefolgt werde, und begründet den Antrag. Die Verwaltungsprüfung bleibt abzuwarten.

Herr RM H. Fischer hält es für wichtig, im Zusammenhang mit der sensiblen Fläche Rhader Hof als Politik die Signale auszusenden, dass hier eine Wohnbebauung möglich ist und die Politik sehr verantwortungsvoll mit den ökologischen Belangen umgehe.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen vom 08.02.2006 mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der DVU:
„Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Wohnbebauung so weit reduziert werden kann, dass die Umweltschutzziele in diesem Bereich zumindest teilweise realisiert werden können und den Ausschuss über das Ergebnis zu informieren.“

Unter Beachtung dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gegen die Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 181 - Rhader Hof - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-gung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich die Anordnung einer Umlegung.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 BauGB.

zu TOP 3.19
Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes im Dortmunder Stadthafen
hier: Änderung des Durchführungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04207-06)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 27.01.06

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) im Dortmunder Stadthafen mit einem maximalen Volumen von 104.400 Euro beschlossen.
Entgegen der bisherigen Planungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Stadt Dortmund Eigentümerin des WWRP wird und die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. maximal 20.900 Euro aus der Teilfinanzrechnung 2006 des Amtes 61 über die
Investitionsfinanzstelle 61_130 02 01 4007 abgewickelt wird.

zu TOP 3.20
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund:
Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke -2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei Hansa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03038-05)

Herr RM Follert lehnt diese Vorlage ab, da die CDU-Fraktion grundsätzlich die Maßnahmen auf der Kokerei Hansa abgelehnt habe.

Herr StR Sierau verweist auf eine Antwort der Landesregierung auf mehrere Anfragen. Dort führt die Landesregierung aus, dass sie wegen des besonderen Landesinteresses an der dauerhaften Qualitätssicherung der im Rahmen der IBA-Emscherpark realisierten Projekte beteiligt ist und sich an der Finanzierung der erforderlichen Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen mit 50 % beteiligt hat. Hier sei als einer von vier Standorten die Kokerei Hansa in Dortmund genannt. Parallel bestehe die Erwartung an die Region, ein dauerhaftes Konzept für die Standorte der Industriekultur zu erarbeiten.

Herr RM Ollech stellt fest, dass der Standort von den Besucherinnen und Besuchern gut angenommen werde und ist erfreut über die geplante Aufwertung.

Für Herrn RM Münch geht es hier um das kulturelle Erbe.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion die zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredete und finanziell gesicherte Maßnahme:

Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle
Zwecke - 2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei
Hansa mit Transferein- und –auszahlungen in Höhe von 344.767,74 €.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt –

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04071-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 31.01.2006

Frau RM Pohlmann-Rohr erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Thema „Wohnen im Alter“ die Anpassungsmaßnahmen an die dort lebenden älteren Menschen in der Regel nicht auf Vorrat durchgeführt werden. Betreutes Wohnen ermöglicht oft den Verbleib in der eigenen Wohnung. Das Wohnungsamt und die Wohnungswirtschaft sollten das Thema begleiten und öffentlich machen. Um den Wandel in den Köpfen zu erreichen, sei Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

Frau RM Horitzky stellt fest, dass das in 2005 behandelte Thema des Wohnens im Alter den demographischen Wandel zeigt. Durch gute Öffentlichkeitsarbeit können zumindest den Älteren, die noch Zeitung lesen, Anlaufstellen etc. mitgeteilt werden.

Frau RM Falkenstein-Vogler hält die Initiative der Verwaltung und die Veranstaltungen für sehr positiv, es war offenbar der Beginn des Themas „Wohnen im Alter“ in Dortmund und darüber hinaus.

Herr Neuhaus sagt auf die Bitte des Herrn RM Tönnes zu, die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen und die Abweichungen zu den bisherigen Förderbestimmungen in Kürze im Ausschuss vorzustellen.
Auf die Frage der Frau RM Horitzky zum Seniorenbüro Wohnen informiert er darüber, dass das Büro Anfang Dezember 2005 eröffnet wurde. Es besteht reger Zulauf und es gibt viele Kooperationen, die mit anderen Akteuren am Wohnungsmarkt getroffen wurden. Das Wohnungsamt bemüht sich, diese zu bündeln. Herr Neuhaus macht den Vorschlag, im Frühjahr dem Ausschuss zu berichten, was sich im Seniorenbüro ergeben hat.
Zur Öffentlichkeitsarbeit weist er auf die Serie in den Ruhr-Nachrichten hin, die die Vielfältigkeit des Angebotes verdeutlicht. Darüber werden auch die privaten Vermieter und auch Mieter erreicht.

Herr StR Sierau stellt fest, dass die Kerngebiete und –städte nicht von der Thematik der Altersstruktur abgekoppelt sind. Von außen gibt es derzeitig eine Zuwanderung. Herr StR Sierau gibt an, dass Dortmund als Stadt sich von anderen Städten abkoppelt. Qualitativ gibt es eine Zuwanderung im Zusammenhang der Ausbildung und aufgrund des in Dortmund betriebenen Wohnungsbaus. Die Abwanderung von jüngeren Menschen ins Umland sei deutlich zurückgegangen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt –

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04232-06)
- Synopse zur Betriebssatzung vom 16.01.2006 (Drucksache Nr. 04232-06-E1)

Herr RM Tönnes hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen darum gebeten, wegen Beratungsbedarfs die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

TOP 10. Angelegenheiten des Umweltamtes und TOP 11. Angelegenheiten des
Regiebetriebes 'Stadtgrün' sind zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.1 behandelt worden.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04161-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aktionsfonds in den drei Quartieren der Nordstadt fortzuführen und aus den bereits zur Verfügung gestellten Projektmitteln des Quartiersmanagements Nordstadt bis zu 30.000,00 Euro pro Quartier bis zum Ende der Projektlaufzeit (30.06.2007) einzusetzen.

zu TOP 12.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04143-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der anteiligen Aufwendungen für Dienstleistungen für die drei Nordmarkt-Hausmeister und den Anleiter nach Wegfall der Mittel aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) durch URBAN II, um das Projekt bis zum geplanten Ende in seiner Gänze fortführen zu können. Damit ist eine Verschiebung von 12.400,00 € aus dem Teilprojekt „Informationspfad“ zu den „Platz- und Straßenhausmeistern“ verbunden.

Betrag für
01.04.2006 bis zum 30.09.2006 12.400,00 €




R e u t e r
O l l e c h
S k o d z i k
stellv. Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)