Niederschrift

über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 17.06.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V. f. Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU) bis 17:30 Uhr
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD) ab 15:15 Uhr
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Frau RM Krämer-Knorr (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schulz (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lente – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:
Herr StD Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Appel – 61/7
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/BL
Herr Nagusch – 8/KAR
Frau Jänsch – 6/Agenda-Büro
Herr Schneider – StA 23
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro

4. Gäste:

Herr von der Kluse - WIBERA
Herr Steltzer – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.06.2009, Beginn 15.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund
hier: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15086-09)
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2009

2.2 Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2009 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14821-09)



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14553-09)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2009
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2009
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2009

3.2 EU - Ziel 2 - Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Integriertes Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt
hier: Grundsatzbeschluss zum integrierten Handlungskonzept und Festlegung des Gebietes EU - Ziel 2 - Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14677-09)

3.3 EU - Ziel 2 – Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
hier: Startende Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14678-09)

3.4 Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Weiterführung des Projektes bis Ende 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-09)

3.5 Soziale Stadt "Dortmunder Nordstadt"
"Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss und Ausführungsbeschluss "NORDSTADT[PLUS]
Gründen.Mikrofinanzieren.Qualifizieren = Lokale Ökonomie für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14888-09)

3.6 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Grundsatzbeschluss: Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde,
Festlegung des Stadtumbaugebietes "Hörde Zentrum"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14623-09)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2009

3.7 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Ausführungsbeschlüsse zu Teilmaßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes / integrieten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14720-09)

3.8 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15037-09)

3.9 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Lanstrop gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14782-09)

3.10 Faire Kulturhauptstadt 2010 "Magna Charta"
Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14569-09)

3.11 Lokale Agenda 21 - 9. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14522-09)

3.12 Kommunales Handlungsprogramm Klimaschutz
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15339-09)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)
- Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 06.05.2009 vor. -

4.2 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Spielpunkt Brüderweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14647-09)

4.3 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"
Neugestaltung der Spielplätze im Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14664-09)

4.4 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14970-09)

4.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Stadtteilmarketing"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14662-09)



4.6 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Rheinische Straße _kreativ 2010"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14603-09)

4.7 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"; hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14966-09)

4.8 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -,
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-09)

4.9 Umstufung der Kreisstraße 3 in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15070-09)

4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14528-09)

4.11 Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Seniorenresidenz Limburger Postweg- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 -Seniorenresidenz Limburger Postweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15036-09)

4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 Änderung Nr. 8 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15042-09)

4.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15064-09)

4.14 Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14635-09)




4.15 Bericht über die Machbarkeitsstudien für die "Kath. Kirche St. Albertus Magnus" und die "Ev. Kirche Lindenhorst" im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14648-09)

4.16 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15083-09)

4.17 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße / Möllerstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-09)

4.18 Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15149-09)

4.19 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 271 - Wohnbebauung Am Hang -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15072-09)

4.20 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss vom 17.12.1962 und Offenlegungsbeschluss vom 05.05.1969) zum Bebauungsplan 138 für einen Teilbereich
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14875-09)

4.21 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (23. Änderung), Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14791-09)







4.22 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Hu 144 mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14974-09)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2009

4.23 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße – gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Änderung des Planbereichs, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14529-09)

4.24 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift BV Hombruch vom 10.03.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09-E1)
- Masterplan Einzelhandel - Bauleitplanung Bebauungsplan Hom 295
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2009
(Drucksache Nr.: 14097-09-E1)
- 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zum B-Plan Hom 295 "Grünfläche statt Bebauungsfläche
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13745-09-E2)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 11.02.2009 und 06.05.2009 vor. -

4.25 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-, hier: I. Fortführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14609-09)
- Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 06.05.2009 vor.-

4.26 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: Erneuter Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14582-09)

4.27 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 - Kurler Straße / Merkurstraße -;
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Offenlegungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14980-09)

4.28 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 –Kronprinzenviertel – und teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15094-09)

4.29 LKW-Verkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14903-09)

4.30 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park & Ride-Anlage (P&R) am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Wickede nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15099-09)

4.31 Entwurf des VRR-Nahverkehrsplan 2009 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV);
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15139-09)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Errichtung eines Betriebsgebäudes für Dienstleistung und Einzelhandel auf dem Grundstück Altenderner Straße 20-30, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstücke 993 und 994
61/5-2-036594
- Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-09)

5.2 Abbruch des Schaltanlagengebäudes, des Maschinenhauses und des Kesselhauses am Kraftwerk Dortmund, Weißenburger Straße 70, Gemarkung Dortmund, Flur 32, Flurstücke 2, 704, 820 und 821, Az: 61/5-1-037001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15006-09)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Brandschutzsanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Theodor-Heuss-Realschule und Hauptschule Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-09)







7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Entwicklung des Zukunftsstandortes Phoenixsee in Dortmund-Hörde
Bebauungsplanentwurf Hö 252, Teilbereiche A, B und C, vom 05.02.2007
Antragstellerin: Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14495-09)

7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Westentorallee ( Kampstraße / Brüderweg, 1. Bauabschnitt ) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14178-09)

7.3 Kanalerneuerung Benninghofer Straße - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-09)

7.4 Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße, sowie der Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg in Dortmund-Eving - 2. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14752-09)

7.5 Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15141-09)

7.6 Kanalbau Anpassung Emschersystem Marsbruchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15142-09)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Germaniasiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14794-09)


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14642-09)

10.2 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14704-09)


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord;
hier: Antrag zur Errichtung eines Mehrgenerationenhauses und einer Halle zur landwirtschaftlichen Nutzung mit integriertem Legehennenstall in Dortmund-Lanstrop, Am Burhag 51
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15075-09)


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

12.1 Einrichtung eines Geburtenwaldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-08-E2)


13. Anfragen

13.1 Ökologische Ausgleichsmaßnahme am Kanal in Deusen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14918-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14918-09-E1)

13.2 Ökologische Ersatzmaßnahme im Gewerbepark Hansa
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14919-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14919-09-E1)

13.3 Optimierung von Laichgewässern im Haldenbereich des NSG Siesack
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14920-09)
- Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.-

13.4 Optimierung der Absperreinrichtungen im Bereich des NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14921-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14921-09-E1)

13.5 Pflege von Regenrückhaltebecken
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14922-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14922-09-E1)




13.6 Umwandlung einer Pizzeria in eine Moschee
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 15146-09)
- Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. -

13.7 Kein Preis für eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 15147-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 15147-09-E1)

13.8 Effektivität von Umsiedlungsmaßnahmen für FFH-Arten
Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung vom 06.05.2009
(Drucksache Nr.: 14633-09-E1)


Sonstige Informationen

Initiative Dortmund Parks, Wanderung am 20.06.2009
Zur Information
(Drucksache Nr.: 15355-09)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Dr. Eigenbrod benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet mit Schreiben des Herrn Stadtdirektor Sierau darum, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Ø TOP 4.32 Einrichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für
Elektrofahrzeuge
Empfehlung
(Drucksache Nr. 15093-09)

Ø TOP 4.33 Bauleitplanung, Bebauungsplan In O 229 – nördlich Ernst-Mehlich-Straße,
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr. 15374-09)

Ø TOP 7.7 Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis Kortental
hier: Neubau NS IX von der Anschlussstelle A 1/A 40 bis an den bestehenden Abschnitt Kortental
Empfehlung
(Drucksache Nr. 15169-09)
Ø TOP 7.8 Gehwegausbau Greveler Straße
Beschluss
(Drucksache Nr. 15223-09)

Ø TOP 7.9 Neubau Gneisenauallee -Straßen- und Kanalbau-
Empfehlung
(Drucksache Nr. 15228-09)

Weiterhin hat die CDU-Fraktion einen Vorschlag zur Tagesordnung zum „Lärmschutz an der Autobahn A2“ (Drucksache Nr. 15395-09) im Wege der Dringlichkeit eingereicht. Hierzu liegt ein Zusatz-/Ergän-zungsantrag vor:

Ø TOP 3.13 Lärmschutz an der Autobahn A2
gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 15395-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit an und erweitert die Tagesordnung um die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte.

RM Pisula schlägt vor, die folgenden Tagesordnungspunkte aufgrund von Beratungsbedarf an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen:

Ø TOP 2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes [...]“
(Drucksache Nr. 15086-09)
Ø TOP 2.2 Investitions- und konsumtive Maßnahmen im
Hochbau/Maßnahmepriorisierung 2009 ff“
(Drucksache Nr. 14821-09)

Ø TOP 3.8 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde [...]
(Drucksache Nr. 15037-09)
Ø TOP 3.9 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Lanstrop [...]
(Drucksache Nr. 14782-09)

RM Reuter bittet, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte ebenfalls durchlaufen zu lassen:

Ø TOP 3.4 Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Weiterführung des Projektes bis Ende 2010
(Drucksache Nr. 14937-09)

Ø TOP 4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am
Heisterbach [...]
(Drucksache Nr. 14528-09)

Ø TOP 4.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld [...]
(Drucksache Nr. 15064-09)

Ø TOP 4.16 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216
- Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße [...]
(Drucksache Nr. 15083-09)

RM Münch plädiert für eine inhaltliche Beratung der Vorlagen, auch wenn keine Beschlussempfehlung ausgesprochen wird.

RM Becker kündigt an, dass sich die Fraktion FDP/Bürgerliste bei den Tagesordnungspunkten im Abstimmungsprozess enthalten wird, bei denen noch Beratungsbedarf gesehen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Tagesordnungspunkte 2.1, 2.2, 3.4, 3.8, 3.9, 4.10, 4.13, 4.16 ohne Abgabe einer Empfehlung durchlaufen.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund
hier: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15086-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27.05.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.








zu TOP 2.2
Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2009 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14821-09)

Hierzu liegt vor:
- Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr. 15321-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlagen ohne Empfehlung durchlaufen.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14553-09)

Hierzu liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede
vom 05.05.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck
vom 05.05.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 19.05.2009

Herr Wilde trägt vor, dass die Bezirksvertretung Aplerbeck im Rahmen der Ausgestaltung des Rosengartens die Einrichtung eines behindertengerechten Spielgerätes gefordert hat. Dies stellt aus seiner Sicht kein Problem dar, da die Flächenkonzeption noch nicht festgezurrt worden ist. Der Rosengarten ist zwar im Jahresförderprogramm 2010 bereits enthalten, die Fertigstellung ist jedoch erst nach Abschluss des Emscherumbaues möglich. Herr Wilde bekräftigt in Bezugnahme auf die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes vom 19.05.2009, dass die Belange von behinderten Menschen grundsätzlich Berücksichtigung finden. Er erwähnt zudem, dass das auf Seite 5, Anlage 1 der Vorlage, gesponserte Brunnenprojekt von der Reinoldigilde vorläufig nicht weiterverfolgt wird.

RM Reuter sieht noch Klärungsbedarf bei der Kostenkalkulation für die Projekte Nr. 7 (Zeche Germania) und Nr. 10 (Künstlerdorf Achenbach), äußert im Grundsatz jedoch Zustimmung zu der Vorlage.

RM Neumann äußert aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten Kritik an Projekt Nr. 7 der Vorlage (Umbau der Zeche Germania zu einer Veranstaltungshalle).

Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu, weist aber darauf hin, dass lfd. Nr. 7 aus der Projektliste (Zeche Germania) aus grundsätzlichen Erwägungen noch einer Überprüfung bedarf.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zum Gesamtprogramm und beauftragt die Planungs- und Bauverwaltung diese Projekte zum Jahresförderprogramm 2010 zu beantragen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bewilligungen zum Jahresförderprogramm 2008 zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zum Jahresförderprogramm 2009 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
EU - Ziel 2 - Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Integriertes Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt
hier: Grundsatzbeschluss zum integrierten Handlungskonzept und Festlegung des Gebietes EU - Ziel 2 - Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14677-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das in Anlage 2 dargestellte integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung der Projekte dieses Konzeptes.
2. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes für die Dortmunder Nordstadt wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt, in dem Soziale Stadt-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Die namentliche Bezeichnung des Gebietes lautet: EU-Ziel 2 – Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt. Der räumliche Umfang des Gebietes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan Anlage 5

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.


zu TOP 3.3
EU - Ziel 2 – Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
hier: Startende Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14678-09)

Hierzu liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 14678-09-E1) vor:

Beschlussvorschlag:
1. Die Projekte "2.1.3 Nordbildung" und "2.1.7 Erfahrungstransfer Lokaler Ökonomie" sowie "3.1.6 Jugendforum" mit einem konsumtiven Aufwand von insgesamt 661.000 € werden gestrichen.

2. Die dafür eingeplanten Gelder werden zur Neubegründung der Projekte
"Anti-Graffiti-Mobil nach Vorbild des Kölner Vereines Hinsehen e.V.", "Reduzierung der Unfallhäufigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund" und "Integrationsförderung im Sportverein" eingesetzt.

3. Die Projekte "2.1.4 Profilierung spezifischer Gewerbetriebe" sowie das noch umzusetzende Projekt "Aktivierung von Immobilieneigentümern" werden zusammengelegt.

4. Der Schwerpunkt des Projektes "3.2.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum" wird neu gesetzt: Hierzu wird der Unterpunkt "Aufsuchende Arbeit / Streetwork" durch den Unterpunkt "Schaffung von tagesstrukturierenden Angeboten" ersetzt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei einer Enthaltung des RM Thieme ab.

RM Becker hebt hervor, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Gesamtvorlage zustimmen wird, jedoch nach wie vor dafür plädiert, die Projekte 2.1.3 „Nordbildung", 2.1.7 „Erfahrungstransfer Lokaler Ökonomie" sowie 3.1.6 „Jugendforum" zu streichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung folgender Projekte:

- Im Programmschwerpunkt 1 „Neue Urbanität und Image“ die
- Durchführung des Projektes „1.1.2 Hof-, Fassaden- und Lichtgestaltung“ mit einem konsumtiven Aufwand von 390.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften / housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500,00 €.
- Durchführung des Projektes „1.4.1 Stadtbezirksmarketing“ mit einem konsumtiven Aufwand von 690.000,00 €.

- Im Programmschwerpunkt 2 „Lokale Ökonomie und Beschäftigung“ die
- Durchführung des Projektes „2.1.1 Nordstern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.2 Nordhand“ mit einem konsumtiven Aufwand von 120.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.3 Nordbildung“ mit einem konsumtiven Aufwand von
240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.4 Profilierung spezifischer Gewerbebetriebe“ mit einem konsumtiven Aufwand von 420.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.5 Gewerbevereine, Migrantenselbstorganisationen“ mit einem konsumtiven Aufwand von 120.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.6 Existenzgründungs- und Firmenberatung für Migranten/-innen“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.7 Erfahrungstransfer Lokaler Ökonomie“ mit einem konsumtiven Aufwand von 140.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.2.1 Unterstützung des Übergangs Schule in Ausbildung / Beruf“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.

- Im Programmschwerpunkt 3 „Soziale und ethische Integration“ die
- Durchführung des Projektes „3.1.1 Schüler helfen Schülern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 58.800,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.2 Schuldenprävention an Schulen der Dortmunder Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 126.400,00 €. Zusätzlich stellt der Projekterbringer 3.600,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.3 Gewaltprävention“ mit einem konsumtiven Aufwand von 203.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.4 Mediation während der Ausbildung“ mit einem konsumtiven Aufwand von 46.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.5 Stärkung der Erziehungs- und Bildungskompetenz von Eltern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 164.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.6 Jugendforum“ mit einem konsumtiven Aufwand von
281.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.2.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum“ mit einem konsumtiven Aufwand von 497.000,00 €. Zusätzlich werden 225.000,00 € durch die ARGE/Diakonie erbracht.

- Im Programmschwerpunkt 4 „Technische Hilfen“ die Durchführung der Verwaltungs-, Durchführungs-, Begleit- und Kontrollaufgaben, Evaluation, Netzwerk, Publizitätsmaßnahmen und Sonstiges mit einem konsumtiven Aufwand von 123.000,00 €.

Der konsumtive Aufwand wird in den Haushaltsjahren wie folgt fällig:
Projekt Nr.
Summe
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1.1.2
390.000
80.000
80.000
80.000
80.000
70.000

1.3.1
13.500
0
4.500
4.500
4.500
0

1.4.1
690.000
50.000
150.000
150.000
150.000
150.000
40.000
2.1.1
240.000
60.000
60.000
60.000
60.000
0

2.1.2
120.000
20.000
50.000
30.000
10.000
10.000

2.1.3
240.000
0
60.000
60.000
60.000
60.000

2.1.4
420.000
40.000
130.000
130.000
120.000
0

2.1.5
120.000
20.000
40.000
40.000
20.000
0

2.1.6
240.000
10.000
60.000
60.000
60.000
50.000

2.1.7
140.000
10.000
20.000
30.000
40.000
40.000

2.2.1
240.000
0
60.000
60.000
60.000
60.000

3.1.1
58.800
9.800
19.600
19.600
9.800
0

Projekt Nr.
Summe
2009
2010
2011
2012
2013
2014
3.1.2
126.400
0
44.000
43.000
39.400
0

3.1.3
203.000
23.470
44.883
44.883
44.883
44.881

3.1.4
46.000
8.600
9.800
9.200
9.200
9.200

3.1.5
164.000
0
82.000
82.000
0
0

3.1.6
281.000
35.000
70.250
70.250
70.250
35.250

3.2.1
497.000
33.000
149.500
133.000
121.000
60.500

4
123.000
12.000
36.000
31.000
31.000
13.000

Summe
4.352.700
411.870
1.170.533
1.137.433
990.033
602.831
40.000


zu TOP 3.4
Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Weiterführung des Projektes bis Ende 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2009
- Schreiben des Bezirksbürgermeisters Böcker des Stadtbezirks Innenstadt-Nord

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.5
Soziale Stadt "Dortmunder Nordstadt"
"Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss und Ausführungsbeschluss "NORDSTADT[PLUS]
Gründen, Mikrofinanzieren, Qualifizieren = Lokale Ökonomie für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14888-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in Anlage 1 dargestellten Teilprojekte zur Kenntnis, die sich in das integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt einbetten und beschließt, vorbehaltlich der durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung der Projekte dieses Konzeptes im Bereich des Stadtbezirks Dortmund Innenstadt-Nord.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit der Durchführung der nachfolgend genannten und erläuterten Projekte begonnen wird, wenn der Förderbescheid oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.


zu TOP 3.6
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Grundsatzbeschluss: Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde,
Festlegung des Stadtumbaugebietes "Hörde Zentrum"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14623-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 26.05.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das in Kapitel 1 der beigefügten Anlage1 dargestellte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde (überarbeitete Fassung) von September 2008 zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die als Anlagen 4 und 5 beigefügten Ergebnisse der nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

3. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde (überarbeitete Fassung) von September 2008 wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB als Gebiet festgelegt, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Die namentliche Bezeichnung des Gebietes lautet Stadtumbaugebiet “Hörde Zentrum“. Der räumliche Geltungsbereich des Gebietes wird nach außen wie im Kapitel 3 der beigefügten Anlage 1 beschrieben abgegrenzt. Die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ist flurstückscharf in zwei Karten im Maßstab 1: 1000 dargestellt, die in der Sitzung ausliegen. Diese Pläne sind Bestandteil der Beschreibung der Gebietsabgrenzung. In dem beigefügten Übersichtsplan – Anlage 5 - sind die Gebietsgrenzen unmaßstäblich zeichnerisch dargestellt (Planzeichnung).


zu TOP 3.7
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Ausführungsbeschlüsse zu Teilmaßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes / integrieten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14720-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ergänzend zur Vorlage Drucksache Nr. 14623-09 und zum Beschluss vom 28.09.2006 Drucksache Nr. 05906-06, die Umsetzung der folgenden Teilprojekte aus dem städtebaulichen Stadtentwicklungskonzept / integrierten Handlungskonzept für den Stadtumbau Hörde Zentrum mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 973.500 €. Durch eine 80% Förderung mit Landes-, Bundes- und EU-Fördergeldern (778.800 €) beträgt der städtische Eigenanteil 194.700 €.
1.1 Erstellung eines Werbe- und Gestaltungskonzeptes (Aufwand 20.000 €)
1.2 Erstellung eines Stadtgestaltungsleitplanes (Aufwand 100.000 €)
1.3 Erstellung eines Parkraumkonzeptes (Aufwand 20.000 €)
1.4 Die Einrichtung und den Betrieb eines Stadtteilbüros (Aufwand 182.500 €)
1.5 Die Durchführung von Bewohnerbeteiligungen (Aufwand 125.000 €)
1.6 Weitere Durchführungen von Öffentlichkeitsarbeiten, Maßnahmen zur Verbesserung des
Images (Aufwand 65.000 €)
1.7 Weitere Durchführungen von Maßnahmen im privaten Bereich – Förderung der Gestaltung und
Begrünung auf privaten Grundstücken (Hof- und Fassadenprogramm) –
(Auszahlung 461.000 €)

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn ein Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 28.09.2006 gefassten Beschluss zur Beauftragung eines Sanierungsträgers (Aufwand 765.000 €) Punkt 3.5 des Beschlussvorschlages (Drucksache Nr. 05906-06) aufzuheben, da sich bei der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungs-konzeptes herausgestellt hat, dass zur Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahme ein Sanierungsträger nicht mehr benötigt wird.





zu TOP 3.8
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15037-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.9
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Lanstrop gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14782-09)

Hierzu liegt vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.10
Faire Kulturhauptstadt 2010 "Magna Charta"
Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14569-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Dortmund auch künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft.


zu TOP 3.11
Lokale Agenda 21 - 9. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14522-09)

RM Reuter vermisst die Umsetzung des Beschlusses vom 23.05.2007 (Drucksache Nr. 08361-07-E1). Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Rat und den Ausschüssen Indikatoren zur kommunalen Nachhaltigkeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

StD Sierau erklärt, dass entsprechende Nachhaltigkeitsindikatoren entwickelt worden sind, diese fanden bislang jedoch nicht die Zustimmung des Verwaltungsvorstandes.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Kommunales Handlungsprogramm Klimaschutz
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15339-09)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein Zusatz-/Ergänzungs-antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 15339-09-E1):

„Der Ausschuss bittet die Verwaltung, über den Stand der Erarbeitung des Handlungsprogrammes Klimaschutz zu berichten.

Das Controlling und Berichtswesen des Handlungsprogramms soll so ausgestaltet werden, dass der Rat jährlich über die jeweiligen Fortschritte in folgenden Handlungsfeldern informiert wird:

1. Energiemanagement
2. Energetische Gebäudesanierung
3. Klimaschutz in der Bauleitplanung
4. Ausbau Erneuerbarer Energien
5. Ausbau Kraft-Wärme-Koppelung
6. Energieberatung
7. Klimaschutzbeiträge der städtischen Gesellschaften
8. Energieversorgung

Der Ausschuss geht davon aus, dass der örtliche Energieversorger DEW sich gemäß dem Ratsbeschluss vom 26.02.09 zur Neufassung der Konzessionsverträge dazu verpflichtet, den Teilbereich Energieversorgung des Klimaschutzkonzeptes umzusetzen und die Finanzierung der Teilaufgabe Energieberatung zu übernehmen.

Stadtverwaltung und DEW 21 werden aufgefordert, gemeinsam eine Beratungsvorlage zu dem Teilbereich Energieversorgung zu erarbeiten, die deutlich macht, welchen Beitrag DEW zur Umsetzung der Ziele des Kommunalen Handlungsprogramms Klimaschutz leistet.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.


zu TOP 3.13
Lärmschutz an der Autobahn A2
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15395-09)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt ein gemeinsamer Zusatz-/Ergän-zungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 15395-09-E1):

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Lärmbelastung an der A2 zwischen Dortmund Nord-Ost und Mengede seit dem sechsspurigen Ausbau massiv zugenommen hat.

Der Ausschuss erklärt seine Solidarität mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.

Die vom A2-Lärm betroffenen Menschen haben ein Anrecht darauf, dass in einem koordinierten Verfahren alle Entscheidungsgrundlagen zusammengetragen, erneut bewertet und Maßnahmen ergriffen werden, um die Wohn- und Lebenssituation wieder erträglich zu gestalten.
Deshalb fordert der Ausschuss die mit dem Betrieb von Autobahnen befassten Behörden des Bundes und des Landes eindringlich auf, die gegenseitige Zuweisung von Zuständigkeiten zu beenden und sich des Problems gemeinsam anzunehmen.

Der Ausschuss fordert die Behörden auf, insbesondere den Einsatz von offenporigem Asphalt („Flüsterasphalt“), die Erhöhung der Lärmschutzwände und die Einführung von Geschwindigkeits-begrenzungen zu prüfen.

Der folgende mündliche Antrag des RM Münch wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet den vorliegenden Antrag an den Rat der Stadt Dortmund weiter und empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Zusatz-/Er-gänzungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 15395-09-E1).

In seiner Funktion als Vorsitzender hat RM Hengstenberg den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 mit Schreiben vom 19.06.2009 an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee, an den Landesminister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper sowie an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergeleitet.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)

Hierzu liegt vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-Nord. Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-Nord und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.2
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Spielpunkt Brüderweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14647-09)

RM Müller-Späth geht davon aus, dass es sich um eine bekletterbare Graffiti-Skulptur handeln wird. Erfahrungen an künstlerisch gestalteten Graffitis am Hallenbad in Aplerbeck zeigen, dass eine nano-versiegelte Fläche, verbunden mit einer Wachsversiegelung, eine relativ einfache Reinigung verspricht und zur Vermeidung von Schäden beiträgt.

StD Sierau sagt zu, eine Visualisierung der Skulptur nachzuliefern. Es handelt sich in der Tat um einen dreidimensionalen bekletterbaren Graffiti-Schriftzug. Die technischen Hinweise werden in der weiteren Ausgestaltung Berücksichtigung finden. Entwürfe der Skulptur werden der Niederschrift beigefügt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Realisierung des Spielpunktes Brüderweg in Form einer bekletterbaren Graffitiskulptur mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 210.000 €.

Die Investition teilt sich in 20.000 € Planungs- und Bauüberwachungskosten und 190.000 € Baukosten auf. Die Baukosten werden zu 80% (152.000 €) aus Städtebauförderungsmitteln und zusätzlich durch ein Sponsoring des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen Dortmund e.V. i.H.v. 10.000 € gefördert.

Die Finanzierung erfolgt – vorbehaltlich der Förderung - aus dem Budget von StA 61 bei der Investitionsfinanzstelle 61W00903015001. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Sammelansatz 61_00903016300. Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechung i.H.v. 8.867 €.


zu TOP 4.3
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"
Neugestaltung der Spielplätze im Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14664-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Kinderspielplätze im Westpark im Rahmen des Projektes „Spiel- und Toberaum Westpark“. Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 119.422 € wird mit 80.000 € im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße bezuschusst. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 auf der Investitionsfinanzstelle 61W00903014010 (Deckung erfolgt aus dem investiven Sammelansatz 61_00903016300) mit 100.000 € sowie im Budget des Amtes 51 auf der Investitionsfinanzstelle 51_00603044002 mit 19.422 € im Haushaltsjahr 2010 vorgesehen.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 3.679,38 €.


zu TOP 4.4
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14970-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 180.000 €.


zu TOP 4.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Stadtteilmarketing"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14662-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Stadtteilmarketing“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 160.000 €.


zu TOP 4.6
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Rheinische Straße _kreativ 2010"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14603-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Rheinische Straße_kreativ 2010“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 50.000 €.


zu TOP 4.7
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"; hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14966-09)

Das beratende Mitglied Müller bittet die Verwaltung, die Planung des Leitsystems dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten aktuellen Sachstand zur Kenntnis.






zu TOP 4.8
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -,
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst Hardenberg – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 12.1 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 12.2 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 142 – Fürst Hardenberg – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.01.2007 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 13 genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 142 – Fürst Hardenberg – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 24.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4, § 9 Abs. 8 i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.9
Umstufung der Kreisstraße 3 in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15070-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes das zur Umstufung der Kreisstraße 3 erforderliche Verwaltungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14528-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Seniorenresidenz Limburger Postweg- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 -Seniorenresidenz Limburger Postweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15036-09)

Hierzu liegt vor:
-Ergänzungsschreiben des Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die unter Punkt 7 und Punkt 8 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise und der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 19.09.2008 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.04.2009 der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage :
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V. mit § 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 19.09.2008 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 7 und Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.04.2009 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 265 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 265 einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41. Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (Entwicklungsziel 1 und 8 „Beibehaltung der Funktion“ und „Erhaltung“) mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 265 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV. NRW. 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 Änderung Nr. 8 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15042-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die unter Punkt 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 einschließlich der Hinweise entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 offengelegte Begründung vom 22.10.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 8 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.04.2009 der Änderung Nr. 8 des Br 157 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 157 -Änderung Nr. 8- einschließlich der unter der Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15064-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 4.14
Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14635-09)

Herr Müller stellt zu den Tagesordnungspunkten 4.14 und 4.15 die Frage, ob die Barrierefreiheit ein Prüfkriterium für die möglichen Folgenutzungen dargestellt hat.

Herr Wilde bestätigt, dass die Belange von Menschen mit Behinderung selbstverständlich auch hier eine Rolle spielen und beachtet werden.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg hat insgesamt den Eindruck, dass die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Vorlagen generell ablesbar sein sollte.

StD Sierau befürwortet, in die Vorlagen der Verwaltung zukünftig entsprechende Hinweise aufzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich einer Bewilligung der beantragten Fördermittel, die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld, Hochstraße, mit Gesamtkosten i.H.v. 30.000,00 € im Haushaltsjahr 2009.







zu TOP 4.15
Bericht über die Machbarkeitsstudien für die "Kath. Kirche St. Albertus Magnus" und die "Ev. Kirche Lindenhorst" im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14648-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über die Machbarkeitsstudien für die „Kath. Kirche St. Albertus Magnus (In-Nord)“ und die „Ev. Kirche Lindenhorst (Eving)“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -;
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15083-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße / Möllerstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-09)

RM Reuter äußert den Wunsch, die konkretisierten Planungen in den Gestaltungsbeirat einzubringen.

StD Sierau stimmt der Beteiligung des Gestaltungsbeirates zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1 und 8.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 8.3 und 8.5 zu folgen, sowie den Anregungen zu Punkt 8.4 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt den Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße/Möllerstraße - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 134 und 135) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.05.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

III. beschließt, dem Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße/Möllerstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 28.05.2009 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. nimmt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zustimmend zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 4.18
Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15149-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 3 Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste, RM Thieme) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes für den Radverkehr.


zu TOP 4.19
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 271 - Wohnbebauung Am Hang -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15072-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 271 - Wohnbebauung Am Hang - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen (gleichzeitig Aufhebung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 7).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.20
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss vom 17.12.1962 und
Offenlegungsbeschluss vom 05.05.1969) zum Bebauungsplan 138 für einen Teilbereich
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14875-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,

1. die Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss vom 17.12.1962 und Offenlegungsbeschluss vom 05.05.1969) zum Bebauungsplan 138 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. den Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

3. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB






zu TOP 4.21
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (23. Änderung), Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14791-09)

RM Pisula teilt die Sorgen der Anwohner hinsichtlich einer erhöhten Verkehrsbelastung im Falle der verkehrlichen Anbindung über die Widumer Straße. Er bekräftigt, das Alternativen für die verkehrliche Anbindung geschaffen werden müssen. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Erschließung sollen die Ergebnisse der Bürgerversammlung abgewartet werden, die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.06.2009 eingefordert worden ist. Da es sich jetzt lediglich um einen Einleitungsbeschluss handelt und über die verkehrliche Erschließung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Beschlussfassung über die Realisierung des Discount-Marktes entschieden wird, trägt seine Fraktion die Vorlage mit.

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (23. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1).

II. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße -) frühzeitig zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

IV. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.22
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Hu 144 mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14974-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde vom 27.05.2009

RM Pohlmann-Rohr schließt sich dem Votum ihrer Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde vom 27.05.2009 an.

RM Münch bringt aus ökologischer Sicht seine Ablehnung gegen die Bebauung des Freiraums zum Ausdruck. Die weitere Flächenversieglung entspreche nicht dem Gebot der Nachhaltigkeit.

Prof. Dr. Finke macht darauf aufmerksam, dass sich der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde immer schon gegen die Bebauung dieser Fläche ausgesprochen hat. Er beruft sich auf eine Vereinbarung im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes, wonach ökologisch wertvolle Flächen in der Rangordnung erst ganz zum Schluss zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen angegangen werden sollen. Es liegen zwei informelle Planwerke („Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung“ und der „Umweltplan Dortmund“) vor, die zwar keinen Bindungscharakter haben, aber als Abwägungsgrundlage zu verstehen sind. Der Waldfläche wird in diesen Werken ein hoher Wert bescheinigt. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass der Freiraum erhalten werden sollte.

RM Ollech befürwortet die Entwicklung des Baugebietes. Hierfür sei eine breite Zustimmung innerhalb des Stadtbezirkes und innerhalb der Bezirksvertretung Huckarde erkennbar.

StD Sierau ruft in Erinnerung, dass in der Planungsphase des am 31.12.2004 neu aufgestellten rechtskräftigen Flächenutzungsplanes im Zeitraum 2000 bis 2004 große Flächenanteile ökologisch reflektiert und im Zuge dessen von der Ursprungsnutzung als Industrie-/Gewerbe- und Wohnbauflächen der Freiflächenvorhaltung zugeführt worden sind. Die Fläche „Im Totenacker“ ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen worden. Die Verwaltung entspricht mit dem hier vorgesehenen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Hu 144 dem Ratsbeschluss vom 23.09.2004 (Drucksache Nr. 07183-04) sowie dem Beschluss des Ausschusses vom 08.02.2006 (Drucksache Nr. 04072-05). StD Sierau hebt in Bezugnahme auf die Äußerung des Prof. Dr. Finke hervor, dass er selbst für die zusätzlichen informellen Planinstrumente gestritten hat, um eine höhere Qualifizierung in Abwägungsprozessen zu erhalten. Er verweist hinsichtlich der Abwägung zum Wohnbauflächenpotential des Abschnitts „Im Totenacker“ auf die ausführliche Darstellung in der Vorlage. Er fügt klarstellend hinzu, dass Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Belange beschränkt werden darf. Eine nachhaltige Stadtplanung beinhaltet ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte und stellt einen partizipativen Prozess dar. Die vorliegende Planung liegt im Interesse der Siedlungsflächenentwicklung.

RM Münch spricht sich dafür aus, die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.

RM Harnisch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Die Redeliste wird durch den Vorsitzenden RM Hengstenberg geschlossen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimme des RM Thieme und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144.

II. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Hu 144 mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker – mit Begründung vom 06.05.2009 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund – Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hu 144 teilweise aufgehoben werden sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).


zu TOP 4.23
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße – gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Änderung des Planbereichs, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14529-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 16.06.2009:

„Nach Aufruf des TOP´s und eingehender Diskussion fasst die BV Lütgendortmund einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob das Baugebiet zusätzlich noch von der Zweiwiedenstraße erschlossen werden kann.
2. Es wird um eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gebeten, in der der B-Plan vorgestellt wird, damit betroffene Bürger ihre Bedenken anbringen können.

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund empfahl dem AUSW einstimmig, die Vorlage zu beschließen.

RM Neumann stellt richtig, dass die Bezirksvertretung Lütgendortmund die Durchführung einer Bürgerversammlung eingefordert hat (nicht die „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“).
RM Neumann gibt zu Punkt 1 zu Bedenken, dass bereits jetzt ein hoher Parkdruck in der Zweiwiedenstraße zu verzeichnen ist. Dieser führt zu einer Fahrbahnverengung, wodurch die Befahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen im Zweifel nicht mehr sichergestellt werden kann. Darüber hinaus erscheint ihm der Kreuzungsbereich gegenüber der Einmündung Zweiwiedenstraße in die Volksgartenstraße sehr schmal zu sein.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme an mit der Einschränkung, dass keine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, sondern eine Bürgerversammlung vor Ort durchgeführt wird.

Offen geblieben ist eine Anmerkung des RM Neumann. Er befürchtet, dass sich die Erreichbarkeit der vier Mehrfamilienwohnhäuser über die Limbecker Straße für die Bewohner vor dem Hintergrund der Wegeverbindung als ungünstig erweist und bittet um Erläuterung. Herr Wilde bietet an, die Informationen im Rahmen der Niederschrift nachzuliefern.

RM Schnittker hat eine Diskrepanz in der Anzahl der Wohneinheiten festgestellt, die vermarktet werden sollen. In der hier behandelten öffentlichen Vorlage (Drucksache Nr. 14529-09) ist die Rede von ca. 40 Wohneinheiten, in der nichtöffentlichen Vorlage des Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (Drucksache Nr. 14684-09) sind ca. 45 Mietwohnungen genannt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erschließung der geplanten Mehrfamilienhäuser soll von der Limbecker Straße aus über eine private, 5,5 Meter breite Erschließungsfläche gemeinsam für Fußgänger und Kraftfahrzeuge erfolgen. Die Erschließung ist parallel zu den geplanten Wohnhäusern angeordnet an der sich durchgängig Stellplätze in Längsaufstellung befinden. Kurze Wege sind so gewährleistet. Der Investor sieht vor, in den vier Mehrfamilienhäusern ca. 40-45 Wohneinheiten neu zu bilden. Die konkrete Anzahl der geplanten Mietwohnungen wird in der Detailplanung festgelegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Planbereich im Westen um 160 qm zu verkleinern und im Osten um 2050 qm zu vergrößern (siehe auch Ziffer 1 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße – (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 12 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 26.05.2009 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.24
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)

Der Vorsitzende RM Hengstenberg nimmt vorweg, dass es sich vorläufig nur um einen Einleitungsbeschluss handelt. Die Entscheidung, ob das in der Vorlage vorgestellte Einkaufszentrum als Vollsortimenter mit Getränkemarkt zur Ausführung kommt, wird durch den zuständigen Ausschuss erst im Rahmen des Satzungsbeschlusses nach Vorlage des Verkehrsgutachtens und nach weiterer Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen.

Aufgrund der bedenklichen Freiraumsituation lehnt RM Reuter das Bauprojekt ab.

RM Krämer-Knorr betrachtet die verkehrliche Situation als bedenklich, insbesondere die Befürchtung der Lärmbelästigung teilt sie mit den Anwohnern. Eine gutachterliche Prüfung erscheint ihr ein adäquates Mittel zu sein, um eine argumentative Grundlage für oder gegen das Projekt zu erhalten und um die Situation abschließend beurteilen zu können.

Prof. Dr. Finke trägt erhebliche Bedenken gegen den Standort aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, des Biotop-Verbundes und aus klimaökologischer Sicht vor.

Herr Wilde betont, dass der Einzelhandelsstandort auf der Grundlage des durch den Rat beschlossenen Nahversorgungskonzeptes vorgeschlagen worden ist. Die Kirchhörder Straße stellt einen Bereich dar, der bislang keine fußläufige Erreichbarkeit eines Lebensmittelmarktes bietet. Eine ausreichende Versorgung ist somit nicht gegeben. Alternativstandorte kommen nicht in Frage.

Für RM Becker ist der Standort vor dem Hintergrund der Anwohnerbeschwerden inakzeptabel. Er bezeichnet das Projekt als ökologisch zweifelhaft. Der geplante Vollsortimenter erscheint ihm insbesondere dann überdimensioniert, wenn dieser ein Einzugsgebiet versorgt, welches der fußläufigen Erreichbarkeit dienen soll.

Dem Ausschuss liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag des RM Münch (Drucksache Nr. 13745-09-E2) vom 23.04.2009 vor:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Umwandlung der Bebauungsfläche in eine Grünfläche“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Rat der Stadt Dortmund hat den folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 14097-09-E1) in seiner Sitzung am 26.02.2009 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen:

1. Der Rat der Stadt spricht sich gegen die von der Verwaltung vorgesehene
Bauleitplanung zum B-Plan Hom 295 (DS-Nr. 13745-09) aus und beauftragt
Die Verwaltung, die Vorlage zur Neubearbeitung zurückzuziehen.

2. Gemessen an den Zielen des Masterplans Einzelhandel und des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzepts (InSEkt) für Hombruch hält der Rat das geplante
Einkaufzentrum an der Kirchhörder Straße für überdimensioniert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen für die Ansiedlung eines Lebensmittelanbieters in Lücklemberg zu eruieren, die einen sachgerechten
Interessenausgleich zwischen wohnortnaher Einzelhandelsversorgung und
Bedarfslage der Anwohner bieten.

4. Über das Ergebnis sind die Ausschüsse zeitnah zu informieren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (26. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.






II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 Einkaufszentrum Kirchhörder Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 Einkaufszentrum Kirchhörder Straße - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).
V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil A (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.25
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes In O 226 –Im Dreieck-, hier: I. Fortführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes In O 226 –Im Dreieck-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14609-09)

Hierzu lag vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 05.05.2009

RM Pisula schließt sich der Auffassung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 05.05.2009 an. Ihm liegen Hinweise auf eine bestehende Altlastenproblematik vor. Von der ehemaligen Zink-Hütte Wambel sollen um das Jahr 1900 herum Altlasten abgelagert worden sein. Dieser Vermutung sollte die Verwaltung nachgehen. Er spricht sich daher gegen ein beschleunigtes Verfahren und für eine gründliche Prüfung der Bodenbeschaffenheit aus. Seine Fraktion wird die Vorlage aus diesem Grund ablehnen.

Laut RM Reuter lag das Interesse der Bezirksvertretung darin, dass vor der Wohnbebauung eine umfassende Untersuchung durchgeführt wird. Das beschleunigte Verfahren könnte aus Ihrer Sicht mitgetragen werden, sofern die vorhandenen Bedenken ernst genommen werden und im Rahmen einer gesonderten Öffentlichkeitsbeteiligung ausdrücklich angesprochen werden.

Es lag ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14609-09 E1) vor:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zeitraum der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen. Neben der Erläuterung der Inhalte der Planung ist auf die von der Bezirksvertretung angesprochenen Punkte (insb. Bodenbeschaffenheit und Lärmschutz) besonders einzugehen. Anregungen und Bedenken sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme den vorgenannten Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund

I. beschließt, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 226 –Im Dreieck- als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Durchführung der am 16.11.2005 beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a, § 13 und § 244 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. beschließt, den Beschluss vom 16.11.2005 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 226 –Im Dreieck- hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und den Planbereich nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage festzusetzen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes In O 226 –Im Dreieck- für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 01.04.2009 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB









zu TOP 4.26
Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: Erneuter Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14582-09)

Da es sich um ein Vorhaben auf der Grundlage der am 19.06.2008 im Rat beschlossenen Sortimentsliste (Drucksache Nr. 11376-08) handelt, wird die Fraktion FDP/Bürgerliste laut RM Becker gegen die Vorlage votieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

den Entwurf des B-Planes In N 229 –südlich Brackeler Straße – und die Begründung vom 20.04.2009 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 4.27
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 - Kurler Straße / Merkurstraße -;
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Offenlegungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14980-09)

RM Becker lehnt die Abwicklung des Vorhabens über das Sondervermögen ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den am 08.02.2006 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 113 – Kurler Straße / Merkurstraße - hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);


II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Scha 113 - Kurler Straße / Merkurstraße -;

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Scha 113 und der Begründung vom 04.05.2009 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 4.28
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 – Kronprinzenviertel – und teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15094-09)

Hierzu lag vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 16.06.2009

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor (Drucksache Nr. 15094-09 E1):

1. „Die Anrechnung auf den Grünzug im Ostbahnhofbereich ist grundsätzlich zu befürworten. (S. 8 - 25%-Regelung). Allerdings darf dies nicht zu Lasten der „vorhandenen Grünstrukturen entlang der Böschung im Norden des Plangebietes“ gehen (s. S. 6/7 der Vorlage). Diese Grünverbindung muss erhalten bleiben.
2. Die Verhandlungen mit DB und VRR zur Erschließung eines neuen S-Bahn-Knotenpunktes an dieser Stelle, die seit vielen Jahren immer wieder verzögert werden, sind wieder aufzunehmen und zum Erfolg zu führen.“

RM Fischer erläutert den Zusatz-/Ergänzungsantrag sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 16.06.2009.

RM Reuter wirbt für den vorgenannten Antrag. Zusätzlich bittet sie die Verwaltung, den durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost angesprochenen problematischen Kurvenbereich Kronprinzenstraße/ Düsseldorfer Straße einer Prüfung zu unterziehen sowie die Lärmschutzsituation zu betrachten.

Herr Wilde stellt heraus, dass die Einrichtung einer zusätzlichen S-Bahn-Haltestelle Kronprinzenstraße schon seit langem von der Verwaltung forciert wird. Bislang scheiterte dies an der Forderung der Deutschen Bahn AG nach Beteiligung der Stadt Dortmund an den Betriebkosten. Die direkte S-Bahn-Anbindung verspricht zwar eine bessere Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs, unabhängig davon liegt aber ein hohes Entwicklungspotential der im Bebauungsplan In O 225 festgelegten Fläche als attraktives Wohnquartier sowie als innenstadtnaher Büro- und Dienstleistungsstandort vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.





Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,

I. den Bebauungsplan In O 225 – Kronprinzenviertel – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen und den Bebauungsplan In O 101 sowie den Durchführungsplan 25 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In O 225 – Kronprinzen-
viertel -) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.29
LKW-Verkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14903-09)

Hierzu lagen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 16.06.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zum LKW-Verkehr in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.30
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park & Ride-Anlage (P&R) am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Wickede nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15099-09)

Aus der beigefügten Planzeichnung ist für das beratende Ausschussmitglied Herrn Müller nicht erkennbar, wie die behindertengerechten Stellplätze baulich umgesetzt werden. Er legt im Interesse der Belange von behinderten Menschen Wert darauf, dass die Stellplätze auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle eingerichtet werden. Rasengittersteine sowie Bordsteinkanten sollten vermieden werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zur Kenntnis.

zu TOP 4.31
Entwurf des VRR-Nahverkehrsplan 2009 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV);
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15139-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Entwurf des VRR-Nahverkehrsplanes 2009 und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.32
Einrichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15093-09)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 15093-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt, im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer von 2-3 Jahren die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu gestatten bzw. vorzunehmen.


zu TOP 4.33
Bauleitplanung, Bebauungsplan In O 229 - nördlich Ernst-Mehlich-Straße –
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15374-09)

Hierzu lag vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 16.06.2009

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. den Bebauungsplan In O 229 - nördlich Ernst-Mehlich-Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In O 229) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Errichtung eines Betriebsgebäudes für Dienstleistung und Einzelhandel auf dem Grundstück Altenderner Straße 20-30, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstücke 993 und 994
61/5-2-036594
- Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-09)

Hierzu lag vor:
- Ergänzungsschreiben des Stadtdirektors Sierau mit Hinweis auf eine Korrektur in der Vorlage (Drucksache Nr. 15143-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst unter Einbeziehung der Korrektur einstimmig nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Erteilung des landesplanerischen Einvernehmens durch die Bezirksregierung Arnsberg die Zulassung des Vorhabens.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen, zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Abbruch des Schaltanlagengebäudes, des Maschinenhauses und des Kesselhauses am Kraftwerk Dortmund, Weißenburger Straße 70, Gemarkung Dortmund, Flur 32, Flurstücke 2, 704, 820 und 821, Az: 61/5-1-037001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15006-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung eine Abbruchgenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Brandschutzsanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Theodor-Heuss-Realschule und Hauptschule Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Städtische Immobilienwirtschaft zur Durchführung von baulichen Maßnahmen der Brandschutzsanierung (Ausführungsbeschluss) an der

· Gustav-Heinemann-Gesamtschule mit einer Gesamtsumme von 2.406.000,00 €
· Theodor-Heuss-Realschule mit einer Gesamtsumme von 1.509.000,00 € und
· Hauptschule Mengede mit einer Gesamtsumme von 1.117.000,00 €.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Entwicklung des Zukunftsstandortes Phoenixsee in Dortmund-Hörde
Bebauungsplanentwurf Hö 252, Teilbereiche A, B und C, vom 05.02.2007
Antragstellerin: Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14495-09)

RM Becker ist der Ansicht, dass derartige infrastrukturelle Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden sollten und nicht aus dem „Schattenhaushalt“ der Dortmunder Stadtwerke AG.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Erschließung des Phoenixseegeländes in Dortmund-Hörde nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 10.12.2001, in der Fassung vom 14.05.2009, sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund zu übertragen.

Der Erschließungsvertrag soll auf Basis des zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 09./21.06.2004 und des Zusatzvertrages vom 15.06./ 25.07.2007 zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost nunmehr die konkrete Erschließung regeln. Der städtebauliche Vertrag bildet insofern die Geschäftsgrundlage für den abzuschließenden Erschließungsvertrag.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:


- Straßenbau
- Beleuchtung
- Kanalbau/Entwässerungsanlagen
- Kinderspielplätze
- Öffentliche Grünflächen (Oberflächengestaltung)
- Verkehrsgrün
- Beschilderung
- Markierung


zu TOP 7.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Westentorallee (Kampstraße/Brüderweg, 1. Bauabschnitt) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14178-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Anlage Westentorallee (Kampstraße/Brüderweg, 1. Bauabschnitt) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz.


zu TOP 7.3
Kanalerneuerung Benninghofer Straße - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung Benninghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.100.000 Euro. Damit wird das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 02236-05 am 30.08.2005 beschlossene Investitionsvolumen um 645.000 Euro erhöht.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014863 – Kanalerneuerung Benninghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2008 150.492,97 Euro
Haushaltsjahr 2009 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2010 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011 149.507,03 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 16.313,00 Euro.










zu TOP 7.4
Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße, sowie der Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg in Dortmund-Eving - 2. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14752-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße sowie den Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.280.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66E01202014588 – Ausbau Lütge Heidestraße/Seilerstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschließlich Haushaltsjahr 2008: 9.401,69 Euro
Haushaltsjahr 2009: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2010: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 570.598,31 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 14.929 Euro.


zu TOP 7.5
Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15141-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Neubau des Geh- und Radweges Aplerbecker Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014034 –Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße- mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2008 28.530 Euro
Haushaltsjahr 2009 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 300.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 271.470 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.900 Euro.






zu TOP 7.6
Kanalbau Anpassung Emschersystem Marsbruchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15142-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Anpassung des Emschersystems Marsbruchstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 120.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanz-stelle 66_01104014002 - Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten an Entwässerungsanlagen
(Baukasse) -. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66A01104014164 – Kanalbau Anpassung Emschersystem Marsbruchstraße – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 120.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 2.225 Euro, der im Rahmen der Gebühren-kalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.7
Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis Kortental
Hier: Neubau NS IX von der Anschlussstelle B 1/A 40 bis an den bestehenden Abschnitt Kortental
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15169-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der NS IX von der Anschlussstelle B1/A 40 bis an den bestehenden Abschnitt Kortental mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.200.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014638 – Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis Kortental - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009 500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 3.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 2.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2012 1.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2013 700.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 87.625 Euro.







zu TOP 7.8
Gehwegausbau Greveler Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15223-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Ausbau des Gehwegs Greveler Straße von Hostedder Straße bis In der Liethe in Dortmund-Grevel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 60.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitions-finanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66S01202014974 – Gehweg Greveler Straße – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 60.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 1.894 Euro.


zu TOP 7.9
Neubau Gneisenauallee -Straßen- und Kanalbau-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15228-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Gneisenauallee – Straßen- und Kanalbau- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.100.000 Euro. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beträgt 1.500.000 Euro, das für den Straßenbau beläuft sich auf 5.600.000 Euro.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014636 – Kanalbau Gneisenau Ost – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009: 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 700.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 750.000 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2012 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung
i.H.v. 52.250 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung des Straßenbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014201 – Neubau Gneisenauallee – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Ende 2008: 395 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.750.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 2.149.605 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2013 eine jährliche Belastung der städtischen
Ergebnisrechnung i.H.v. 71.375 Euro.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Germaniasiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14794-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Germaniasiedlung“ zur Kenntnis.



10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14642-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2008, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.656.527,99 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 22.313,49 EUR, sowie der Lagebericht 2008 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 22.313,49 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 10.2
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14704-09)

Der Vorsitzende RM Hengstenberg weist auf eine Vereinbarung aus der Sitzung des Ältestenrates vom 26.03.2009 hin. Aufgrund der langen Sitzungspause von Ende Juni bis Ende Oktober 2009 kann der nächste Quartalsbericht dem Ausschuss nicht zeitnah vorgelegt werden. Es wurde daher angeregt, dem Ausschussvorsitz, der Stellvertretung sowie den Fraktionen jeweils ein Exemplar des Berichtes zur Kenntnis vorab zukommen zu lassen. Anschließend wird der 2. Quartalsbericht 2009 dem neu gebildeten Ausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2009 informationshalber zugeleitet. Nach der sitzungsfreien Zeit wird der ordnungsgemäßen Berichtspflicht dann wieder zeitnah nachgekommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.



11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord;
hier: Antrag zur Errichtung eines Mehrgenerationenhauses und einer Halle zur landwirtschaftlichen Nutzung mit integriertem Legehennenstall in Dortmund-Lanstrop, Am Burhag 51
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15075-09)

Prof. Dr. Finke nimmt Bezug auf die irrtümlicherweise zu gering bezifferte Anzahl der innerhalb der Stallungen vorgesehenen Schweinehaltung. Er bezweifelt, dass die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bei der städtebaulichen Planung hinreichend abgewogen worden sind und plädiert für eine generelle Neubewertung.

RM Thieme und RM Münch empfehlen, die Vorlage abzulehnen.

StR Steitz bedauert die falsche Mengenangabe bei der Schweinehaltung, betont aber, dass dies keinen Einfluss auf die Gebäudeerscheinung hatte. Die landschaftliche Verträglichkeit der Konzentration des gesamten Betriebshofes an einen Standort ist gegeben und zweckmäßig. Nebenbei ist zu begrüßen, dass die Legebatterien für die Hühnerzucht im Rahmen des Bauvorhabens aufgelöst werden und stattdessen Bodenhaltung vorgesehen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und weist den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zurück.



12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Geschäftsbereich Stadtgrün -

zu TOP 12.1
Einrichtung eines Geburtenwaldes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12889-08-E2)

Hierzu lag dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zu dem Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 12889-08-E1) der CDU-Fraktion aus der Ausschusssitzung vom 15.10.2008 vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Müller bittet im Falle einer Umsetzung um die Anlegung von barrierefreien Wegen, um das Angebot unter anderem auch für Eltern mit behinderten Kindern attraktiv zu machen.

RM Pisula würde sich für den Geburtenwald ein repräsentativeres Grundstück wünschen. Sollte sich jedoch keine Alternative anbieten, würde seine Fraktion das vorgeschlagene Grundstück an der Stockumer Straße akzeptieren.

Für die CDU-Fraktion stellt RM Pisula mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines Geburtenwaldes und mit der Aufnahme des Projektes in die anstehenden Haushaltsberatungen. Zu der vorgeschlagenen Fläche Stockumer Straße sollen möglichst noch weitere Alternativen aufgezeigt werden.“

RM Harnisch empfiehlt, den Antrag als eingebracht anzusehen. Die Entscheidung über die Umsetzung des Vorhabens sollte seines Erachtens aber bis zu den Haushaltsberatungen vertagt werden, da die Investitionskosten für die Herstellung der Fläche und die Folgekosten bislang nicht im Budget des Eigenbetriebes vorhanden sind. Er kündigt für seine Fraktion an, sich zu enthalten, sollte es zu einer Abstimmung kommen.

RM Reuter spricht sich ebenfalls dafür aus, die Entscheidung über die Beauftragung der Verwaltung zu schieben, da Beratungsbedarf ihrer Fraktion vorliegt.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg lässt über den Antrag des RM Pisula abstimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste den vorgenannten Antrag.


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Ökologische Ausgleichsmaßnahme am Kanal in Deusen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14918-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14918-09-E1).


zu TOP 13.2
Ökologische Ersatzmaßnahme im Gewerbepark Hansa
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14919-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14919-09-E1).


zu TOP 13.3
Optimierung von Laichgewässern im Haldenbereich des NSG Siesack
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14920-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14920-09-E1).


zu TOP 13.4
Optimierung der Absperreinrichtungen im Bereich des NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14921-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14921-09-E1).


zu TOP 13.5
Pflege von Regenrückhaltebecken
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14922-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14922-09-E1).


zu TOP 13.6
Umwandlung einer Pizzeria in eine Moschee
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 15146-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 15146-09-E1).


zu TOP 13.7
Kein Preis für eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 15147-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 15147-09-E1).


zu TOP 13.8
Effektivität von Umsiedlungsmaßnahmen für FFH-Arten
Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung vom 06.05.2009
(Drucksache Nr.: 14633-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis (Drucksache Nr. 14633-09-E1).



zu TOP 14.
Initiative Dortmund Parks, Wanderung am 20.06.2009
Zur Information
(Drucksache Nr.: 15355-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Flyer der Initiative Dortmund Parks über die am 20.06.2009 geplante Wanderung zur Kenntnis.




Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17:55 Uhr.






Hengstenberg Dr. Eigenbrod Lüdeking
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 4.2

(See attached file: Entwurf - Spielpkt Pylon Perspek 300dpi.pdf) (See attached file: Entwurf - klein.pdf) (See attached file: Entwurf - Spielfläche klein1_neu_geschnitten.pdf) (See attached file: Entwurf - Lageplan Spielplatz Pylon klein.pdf) (See attached file: Entwurf - Spielpkt Pylon Perspek 150dpi.pdf)