Niederschrift

über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 24.08.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Taranczewski
Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK´in Dr. Uthemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StAR´in Korbmacher
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2006

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Bericht zum Stand der E-Government Aktivitäten der Stadt Dortmund im Rahmen des neuen digitalen Rathauses (doMap)
Kenntnisnahme
- ohne Vorlage -

2.1.2 5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05954-06)
2.2 Finanzen

2.2.1 Bericht zur Haushaltslage der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
- ohne Vorlage -

2.2.2 Vermarktung von Grundstücken
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06135-06)

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Anwendbarkeit des § 113 GO bei mittelbaren Beteiligungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05953-06)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-06)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05172-06)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse ( Gesamtmaßnahme )
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05175-06)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05579-06)


3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05659-06)

3.6 Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05821-06)

3.7 Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04575-06)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05072-06)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05947-06)

3.10 Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Projektantrag "Intercultural Cross Mentoring - Kompetenzentwicklung für weiblichen Führungsnachwuchs und für Betriebe der Region" im EU-Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05927-06)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05804-06)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05457-06)

7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05750-06)

7.3 Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-06)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen - SIEH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05417-06)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden - hier: Auswirkungen einer Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren städtischen Beteiligungsgesellschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05720-06)

10.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05440-06)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 nachträglich bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05646-06)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05866-06)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05941-06)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- unbesetzt -


12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- unbesetzt -

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I.+II. Quartal 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06021-06)

13.2.2 Reduzierung der Kapitalrücklage beim Eigenbetrieb Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06047-06)




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reppin (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.11 Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05897-06)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2006

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2006.


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Bericht zum Stand der E-Government Aktivitäten der Stadt Dortmund im Rahmen des neuen digitalen Rathauses (doMap)

Herr Meyer-Jäkel stellte das Dienstleistungsportal der Stadt Dortmund (doMap) anhand einer Präsentation, die im Echtbetrieb vorgenommen wurde, vor.

Dabei bezog er sich insbesondere auf die Neuerungen, die seit Mai 2006 zur Verfügung stehen.

Er verwies darauf , dass für Oktober 2006 die nächste Version der doMap angekündigt sei, die u. a. Veränderungen in den Bereichen Kfz-Mehrfachanmeldung, digitale Bauauskunft, Urkunden sowie Erweiterungen im GEO-Shop und eine Anbindung an das Friedhofssystem enthalten soll.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.










zu TOP 2.1.2
5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05954-06)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.08.2006 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt bei Enthaltung durch die Stimme der DVU einstimmig folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zur Nachrückmaßnahme „Dachsanierung der Sporthalle im Schulzentrum Aplerbeck , Schweizer Alle 25“ eine Nachrückmaßnahme zu benennen, die entsprechend der politischen Festsetzungen eine niedrige Amortisationszeit und eine hohe Energieeffizienz aufweist.“

Unter Beachtung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen.

Rm Monegel verwies darauf, dass der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.06.2006 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen verwiesene Antrag der CDU-Fraktion mit der Bezeichnung „Energiesanierungsprogramm“ (Drucksache Nr.: 05617-06-E1) einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU beschlossen worden sei.

OB Dr. Langemeyer stellte fest, dass mit dieser Beschlussfassung eine erneute Behandlung des Antrages im Rat der Stadt entbehrlich sei.

Unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Bericht zur Haushaltslage der Stadt Dortmund

StK´in Dr. Uhtemann erläuterte anhand eines Folienvortrages, der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ausführlich die Haushaltslage der Stadt. Sie verwies darauf, dass die vorgelegten Zahlen nicht den derzeitigen Stand abbilden, sondern eine Prognose für das zu erwartende Jahresergebnis des Jahres 2006 darstellen. Dazu seien alle vorliegenden Erkenntnisse für die noch ausstehenden 4 Monate bis zum Ablauf des Jahres einbezogen worden.

Das zu erwartende Jahresdefizit werde voraussichtlich geringer ausfallen, insbesondere durch die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, die sich voraussichtlich auch auf die nächsten Jahres auswirken wird.

Abschließend merkte StK´in Dr. Uthemann an, dass den Fachbereichen in den nächsten Tagen eine Bewirtschaftungsverfügung zugehen werde. Dies sei notwendig geworden, da in einigen Bereichen erhebliche Verschlechterungen eingetreten seien. Dieser Entwicklung solle nun entgegengetreten werden, um durch die Mehreinnahmen aus den Gewerbesteuern eine Verbesserung des Jahresergebnisses zu erzielen.

Rm Reppin wies darauf hin, dass bislang erst 30 % der Investitionen veranlasst seien, was
u. U. die Bildung von Haushaltsresten in erheblicher Höhe zur Folge haben könnte.

StK´in Dr. Uthemann entgegnete, dass es sich bei den vorgelegten Zahlen nicht um eine Prognose, sondern um die Ist-Zahlen gehandelt habe, da Investitionen erst nach der Genehmigung des Haushaltes im Mai 2006 erfolgen konnten.

Rm Dr. Littmann bat um Auskunft, ob weitere Belastungen, die den Ausschussmitgliedern bislang noch nicht bekannt seien, für den Haushalt 2006 zu erwarten seien und ob der Haushaltsplan für das Jahr 2007 der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde unterliegen werde.

StK´in Dr. Uthemann stellte fest, dass ihr bislang keine weiteren als die im Vortrag erwähnten Belastungen für den Haushalt des Jahres 2006 bekannt seien. Auch gehe sie nach derzeitigem Stand davon aus, dass der Haushalt 2007 nicht der Genehmigungspflicht unterliegen werde.

Rm Krüger führte aus, dass die Mehrausgaben im Bereich der Kosten der Unterkunft seines Wissens nach aus dem Dezernat heraus bereits erwirtschaftet werden konnten und erbat Mitteilung über den Mittelabfluss im Bereich der Investitionen aus den Vorjahren.

StK´in Dr. Uthemann sagte zu, die Frage nach dem Mittelabfluss schriftlich zu beantworten.

StR Pogadl wies darauf hin, dass bei der Aufstellung des Haushaltes 2006 von rückläufigen Fallzahlen im Bereich der Kosten der Unterkunft ausgegangen wurde, die sich jedoch nicht eingetreten seien. Der entstandene Mehrbedarf sei durch eine Erstattung des Bundes fast ausgeglichen worden.

Die Rückfrage von Rm Reppin, ob bei der stetigen Steigerung der Kassenkredite zu erwarten sei, dass diese den Betrag von 700 Mio. Euro erreichen, führte StK´in Dr. Uthemann aus, dass sie zwar eine weitere Steigerung erwarte, aber einen endgültige Prognose z. Zt. nicht möglich sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Haushaltslage der Stadt Dortmund zur Kenntnis.







zu TOP 2.2.2
Vermarktung von Grundstücken
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06135-06)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag von SPD/Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06135-06-E1) vom 09.08.2006 vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Veräußerungen von Grundstücken, über die der Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen hat, ausführlich über alle wesentliche Vertragsbedingungen vor der Beschlussfassung zu unterrichten.

Hierzu zählt insbesondere:

1) die genaue Bezeichnung und Darstellung des Verkaufobjekts (z. B. Flurstück, Lageplan) sowie der Nutzungszweck
2) die vollständige grafische Darstellung (Flurstück, Lageplan) welche weiteren Vermögenswerte / Grundstücke der Stadt Dortmund und deren städtischen Töchter um das Verkaufsprojekt herum liegen und die nachvollziehbaren Erklärungen, warum diese nicht bei der Veräußerung mit einbezogen werden konnten
3) die Angabe des Erwerbers, wobei bei juristischen Personen des Privatrechts die Geschäftsführer und die Gesellschafter anzugeben sind. Sind die Gesellschafter selber jur. Personen, so sind bis auf natürliche Personen herunter zu brechen. Aufgrund elektronischer Handelsauszüge ist dies ohne weiteren Aufwand möglich.
4) Wesentliche Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit des Kaufpreise; Übernahme der Erschließungskosten; weitere Vertragsoptionen)
5) Buchungswert des Verkaufsobjektes

Bei der halbjährlichen Berichterstattung der Verwaltung über die Veräußerung von geringwertigen Grundstücken im Rahmen ihrer Ermächtigung wird der Haupt- und Finanzausschuss informiert, ob seit der Veräußerung im unmittelbaren Umkreis bereits vorher ehemalige städtische Vermögenswerte veräußert worden sind, und wenn ja, zu welchen Bedingungen.

Rm Radtke begründete den vorgelegten Antrag dahingehend, dass dieser zwei wesentliche Punkte enthalte. Einerseits die Verbesserung von Informationen, insbesondere beim Verkauf geringwertiger Grundstücke, andererseits die geforderten Informationen zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.08.2006.

2.3 Personal

- unbesetzt -





2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Anwendbarkeit des § 113 GO bei mittelbaren Beteiligungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05953-06)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2006 (Drucksache Nr.: 05953-06-E1) vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet vom Oberbürgermeister, dass er zukünftig gemäß
§ 113 (5) GO NW auch im Bereich der mittelbaren Beteiligungen der Gemeinde über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig unterrichtet wird.

OB Dr. Langemeyer führte aus, dass in § 115 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Regelung getroffen sei: „Die Unterrichtspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.“

Ein solches Gesetz sei das Aktienrecht, welches als Bundesgesetz höherrangiger als die landesgesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW sei.

Da es sich bei den Dortmunder Stadtwerken um eine Aktiengesellschaft handele, habe die Stadt als Aktionär lediglich die Möglichkeit, auf der Hauptversammlung Fragen zum Bericht des Vorstandes zu stellen; Einzelfragen zum operativen Geschäft hingegen sind nicht vorgesehen. Die vom Rat der Stadt in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder unterliegen ebenfalls den aktienrechtlichen Bestimmungen und dürfen dem Rat zu Angelegenheiten, die sie im Aufsichtsrat erfahren, keine Auskunft geben.

Bereits vor einigen Jahren habe es eine ausführliche Debatte zur Thematik der Steuerung der städtischen Beteiligungen gegeben. Die damalige Verabredung, nämlich die Geschäftsführer und Vorstände der kommunalen Unternehmen in den Haupt- und Finanzausschuss einzuladen, halte er noch immer für sachgerecht, da diese auskunftsberechtigt sind.

Rm Reppin begründete den vorgelegten Antrag dahingehend, dass das Bewusstsein. Was ein Geschäftsvorfall von besonderer Bedeutung sei, gestärkt werden müsse. Dies sei seiner Auffassung nach nicht immer sensibel genug gehandhabt worden. Dabei seien natürlich nicht die mittelbaren, sondern auch die unmittelbaren Beteiligungen von Interesse.

Rm Prüsse unterstützte den Vorschlag von OB Dr. Langemeyer, die Vorstände und Geschäftsführer in den Haupt- und Finanzausschuss einzuladen, damit die relevanten Dingen direkt diskutiert werden können. Den Antrag der CDU-Fraktion werde seine Fraktion ablehnen.

Rm Dr. Littmann hingegen lehnte den Vorschlag ab, da dies bei einer Regelmäßigkeit sehr zeitaufwändig sei. Von daher hält sie den Antrag der CDU-Fraktion für sachgerechter. Es sei für Sie ausreichend, wenn der OB alle Informationen direkt erhalte und dann den Haupt- und Finanzausschuss entsprechend informiere.

Sie warnte davor, dass die Unternehmen untereinander Gelder ausleihen, da die Risiken, die sonst die Banken tragen, nicht abzuschätzen seien. Dies habe der Fall mit den Stadtwerken Cottbus gezeigt.

OB Dr. Langemeyer entgegnete, dass der Fall Cottbus ein einmaliger gewesen sei und zur Folge habe, dass dieses System der gegenseitigen Ausleihungen beendet sei.
Sein Vorschlag, die Geschäftsführer und Vorstände einzuladen würde bewirken, dass die Information des Rates in Angelegenheiten der Beteiligungen deutlich verbessert werde.

Rm Hengstenberg bat um sachgerechte Darstellung dessen, was in den städtischen Gesellschaften passiert. Dazu müsse für die Zukunft eine zielführendere Verfahrensweise gefunden werden als die bisherige. Der Haupt- und Finanzausschuss solle als Fachausschuss für die städtischen Beteiligungen prägnante Aussagen zur Situation der Unternehmen erhalten, aber auch zu den anstehenden Herausforderungen und den angestrebten Zielen. Auch sollten die Informationen vorgelegt werden, bevor diese der Presse zu entnehmen seien.

Rm Dr. Eiteneyer wies darauf hin, dass eine Berichterstattung nicht nur turnusmäßig erfolgen dürfe, sondern selbstverständlich auch in besonderen Fällen auf Eigeninitiative der Geschäftsführungen und Vorstände erfolgen müsse. Es sei ein Defizit in Bezug auf die Controllingfunktion des Haupt- und Finanzausschusses eingetreten, welcher als Fachausschuss für die städtischen Beteiligungen die Verantwortung trage. In anderen Gemeinden sei man sogar dazu übergegangen, einen eigenständigen Beteiligungsausschuss einzurichten.

Er führte weiter aus, dass das Ziel des Antrages sei, die Kommunikation zwischen dem Rat und den Geschäftsleitungen der wichtigen Unternehmen zu verbessern , selbstverständlich unter Beteiligung der städtischen Beteiligungsverwaltung.

OB Dr. Langemeyer bekräftigte seinen Vorschlag, in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses den alten Beschluss zu den Beteiligungsrichtlinien zu verteilen und zu dieser Sitzung die Geschäftsführungen und Vorstände der direkten Beteiligungen der Stadt Dortmund einzuladen.

Rm Dr. Eiteneyer bat darum, in diesem Zusammenhang auch den CDU-Antrag mit in die Diskussion einzubeziehen, so dass in der heutigen Sitzung eine Abstimmung nicht erfolgen müsse. Er wies darauf hin, dass das Wort „er“ im Antrag durch das Wort „Haupt- und Finanzausschuss“ zu ersetzen sei.

Ob Dr. Langemeyer beendete die ausführliche Diskussion mit dem Hinweis, dass der Antragsteller eine Abstimmung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht wünsche.















3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße.


zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05172-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds


zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße (Fußgängerzone) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse
( Gesamtmaßnahme )
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05175-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 – Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse ( Gesamtmaßnahme )


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05579-06)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein ergänzendes Schreiben von OB Dr. Langemeyer (Drucksache Nr.. 05579-06-E2) vor, in dem der Beschlussvorschlag ergänzt wurde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden (mit Schreiben von OB Dr. Langemeyer vom 21.08.2006 ergänzten) Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 9 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 13.05.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.05.2006 dem
Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 286 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd „Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, hier Entwicklungsprogramm 8/1.4 – Botanischer Garten Rombergpark – mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 286 außer Kraft tritt (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05659-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des
Bebauungsplanes Lü 108 geprüft und beschließt:

a) die Stellungnahme unter Punkt 12.1 nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu berücksichtigen und die textlichen Festsetzungen und die Hinweise im Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 27.02.2006 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.05.2006 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 – Auf der Kiste – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05821-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, das Investitionsvolumen für den Neubau der Geh- und Radwegbrücken über die Ardeystraße und B 54 um 2.000.000 Euro von 8.000.000 Euro auf neue investive Gesamtauszahlungen in Höhe von 10.000.000 Euro zu erhöhen.


zu TOP 3.7
Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04575-06)

Die Rückfrage von Rm Dr. Littmann, ob das Führen eines Ökokontos auch für Private möglich ist, bejahte StR Steitz.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht des Modellprojektes „Landwirtschaft und Ökokonto“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1) und beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, im Sinne des dort beschriebenen Verfahrens auf ausgewählten landwirtschaftlichen städtischen Liegenschaften naturverträgliche Landbewirtschaftung zu organisieren und für diese Flächen ein städtisches Ökokonto einzurichten.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05072-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 geprüft und beschließt:
a) die Stellungnahmen unter Punkt 17.1 und 17.2 dieser Vorlage gänzlich und die Stellungnahme unter 17.3 teilweise nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahme unter Punkt 17.3 teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 18 und 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 03.11.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 19 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.07.2006 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 – Flaspoete – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05947-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 – Littgenloh – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 28.07.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.10
Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05897-06)

Die Vorlage ist ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet worden.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
EU-Projektantrag "Intercultural Cross Mentoring - Kompetenzentwicklung für weiblichen Führungsnachwuchs und für Betriebe der Region" im EU-Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05927-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorhaben zu, sollte es von Seiten der EU-Kommission genehmigt und finanziert und die Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen werden.


5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -














6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05804-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zum Leasing eines HPLC-MS-MS Gerätes.


7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05457-06)

Rm Dr. Littmann kritisierte aus finanzpolitischen Aspekten den vorgelegten Jahresabschluss.
Zwar sei es gelungen, bei einem städtischen Zuschuss von über 30 Mio. Euro einen Überschuss von 250.000 Euro zu erwirtschaften, gelungen sei dies aber nur, weil eine Forderung der Stadt in Höhe von 300.000 Euro erlassen wurde.

Auch betrieben die Kulturbetriebe laufenden Substanzverzehr, da die Abschreibungen höher als die Investitionen seien.

Die angewandte Praxis, bei der Bilanz den Aufwand für Pensionsrückstellungen der Eigenbetriebe durch eine Forderung gegen die Stadt wirtschaftlich auszugleichen, bezeichnete Rm Dr. Littmann als Bilanzkosmetik.

StR Stüdemann widersprach Rm Dr. Littmann und wies darauf hin, dass der durch die gestiegenen Energiekosten benötigte Mehrbedarf selbst erwirtschaftet worden sei. Auch befänden sich die Gebäude der Kulturbetriebe in einem ausgezeichneten Zustand. Er verwahrte sich ausdrücklich gegen die Behauptung, bei der Aufstellung der Bilanz sei eine Bilanzkosmetik betrieben worden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:







Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.605.343,19 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 245.675,31 €, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 245.675,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 7.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05750-06)

Rm Dr. Littmann erläuterte, dass sie sich aus finanzpolitischer Sicht bei der Abstimmung zu den vorgelegten Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe enthalten werde. Bereits im Vorjahr habe sie darauf hingewiesen, dass durch das Aufstellen der Bilanz für die gesamte Stadtverwaltung Dortmund ab dem Jahr 2006 die Pensionsrückstellungen als Aufwand zu verbuchen seien. Auch halte sie ihre unter TOP 7.1 aufgestellte Aussage der Bilanzkosmetik aufrecht.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2005,
abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.296.743,70 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 195.231,81 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 195.231,81 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für einen Teilbetrag i.H.v. 107.669,62 EUR erfolgt eine Entnahme aus den Rücklagen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.














zu TOP 7.3
Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen der Umbaumaßnahme an der Hansastraße um 121.000,- € auf insgesamt 1.256.500,- €.

Die Umsetzung dieses Beschlusses darf erst erfolgen, wenn der entsprechende Bewilligungs-bescheid der Bezirksregierung vorliegt.


8. Schule

unbesetzt


9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen - SIEH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05417-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen der Stadt Dortmund.


10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden - hier: Auswirkungen einer Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren städtischen Beteiligungsgesellschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05720-06)

Rm Starke begrüßte die Vorlage, die die Wichtigkeit der städtischen Unternehmen verdeutliche, so dass die von der Landesregierung NRW angestrebte Änderung des § 107 GO NRW abgewendet werden müsse.

Rm Reppin widersprach, da einige der angedachten Geschäftsentwicklungen der städtischen Gesellschaften besser durch mittelständische Unternehmen abgedeckt werden können. Die Darstellungen in der Vorlage seien sehr tendenziös ausgerichtet, zumal ein diskutierbarer Entwurf noch nicht vorliege. Es sei aber wohl Absicht, den bisherigen Status quo beizubehalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beschriebenen möglichen Auswirkungen der von der Landesregierung beabsichtigten Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren Beteiligungsgesellschaften zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05440-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig, folgenden Beschluss zufassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer
Bilanzsumme von 24.478.242,44 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von
314.444,27 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 314.444,27 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit
dem Gewinnvortrag zu verrechnen.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 10.3
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 nachträglich bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05646-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW nachträglich Kenntnis von den nachträglich bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.242.177,17 Euro.











zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05866-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Städtischen Immobilienwirtschaft zum 31.12.2005, abschließend mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 22.956.924,98 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe
von 7.302,30 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.302,30 EUR wird zur teilweisen Tilgung des
Verlustvortrages verwendet.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05941-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von
162.875,77 Euro sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 36.756,97 Euro.


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- unbesetzt -


12. Anfragen

- unbesetzt -










13. Betriebsausschussangelegenheiten


13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund"

- unbesetzt -


13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I.+II. Quartal 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06021-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. + II. Quartal 2006 zur Kenntnis.


zu TOP 13.2.2
Reduzierung der Kapitalrücklage beim Eigenbetrieb Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06047-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die vorhandene Kapitalrücklage beim Dortmunder Systemhaus in 2006 um 1.600 TEUR zu reduzieren.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:35 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Reppin
Ratsmitglied


Feuler
Schriftführer

Anlage:
(See attached file: Bericht zur Haushaltslage.pdf)