Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR´in Jägers
StR’in Schneckenburger
StR´in Zoerner
StR Lürwer

StR Wilde
Herr Westphal
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.06.2017

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 08.12.2016 versandt. -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2017
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

3.4 Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07907-17)

3.5 Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08016-17)
3.6 Dortmund Hbf Umfeld Nord
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-17)

3.7 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)

3.8 Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017

3.9 Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08149-17)

3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 01.06.2017 versandt. -

3.11 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sachstandsbericht zum Programm

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

3.12 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

3.13 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

3.14 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

3.15 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-17)

3.16 Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

3.17 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

3.18 Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06551-16)

3.19 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05930-16)

3.20 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

3.21 Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08110-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07509-17)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07876-17)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Investitionen in das EMV - Labor

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
- Die Vorlage wurde bereits im Zuge eines sog. reduzierten Versandes verschickt. -



5.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

6.2 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)

6.3 Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

7. Schule

7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 01.06.2017 versandt. -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07210-17-E1)

7.2 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

8.3 Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07471-17)
8.4 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07448-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07884-17)

9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

9.3 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

9.4 Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08218-17)

9.5 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07605-17)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1


Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Weyer (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

7.3 Förderschullandschaft in Dortmund - Fröbelschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08406-17)


9.6 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08217-17)


und

9.7 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-17)

zu erweitern.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um die genannten Punkte.


Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, die Vorlagen

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16),

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 - Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

und

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.06.2017

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.06.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt –


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07907-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08016-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Dortmund Hbf Umfeld Nord
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.8
Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017 vor:
„ … im Verzeichnis der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Betroffen ist die Ortsangabe des geschützten Landschaftsbestandteiles (OV 015) im Stadtbezirk Scharnhorst.

Statt Grunewaldstraße / Eichwaldstraße muss es hier Grunewald / Eichkamp heißen.

Ich bitte, diese Korrektur bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Schreibens der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08149-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 13.07.2017 vor:

„ … in der Vorlage „Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung“ Drucksache-Nr.:
08149-17 werden Mitglieder dieses Beirates benannt, die der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2017 berufen soll. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Vorlage standen noch Rückmeldungen der angeschriebenen Fraktionen / Organisationen aus. Inzwischen wurden jedoch noch Mitglieder vorgeschlagen, die ich Sie bitte, mit in den Beirat zur Lärmminderung zu berufen.

Eine aktualisierte Liste der vorgeschlagenen Mitglieder hängt an.

Aktualisierte Liste der vorgeschlagenen Mitglieder zum Beirat zur Lärmminderung

1. Vertreter der Ratsfraktionen

Fraktion: Mitglied Vertretung


SPD Frau Rm Lührs Frau Rm Albrecht-Winterhoff
CDU Herr Rm Weber Herr Rm Pohlmann
Bündnis 90/Die Grünen Frau Rm Hawighorst-Rüßler Frau Rm Barbara Brunsing
Die Linke & Piraten Frau Rm Konak -
AfD Können aus personellen Gründen kein Mitglied benennen
FDP/Bürgerliste Herr sB Schmidtke-Mönkediek -

2. Vertreter von Institutionen / Verbänden

Mitglied Vertretung

- Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Aus personellen Gründen keine Mitarbeit möglich
Wohnungsunternehmen
- IHK Herr Pelzer Herr Mack
- DSW21 Herr Habbes -
- Einzelhandel Herr Schäfer Herr Kaluza
- VCD Herr Buscher -
- Umweltverbände Herr Dr. Otterbein -
- TU Dortmund angefragt
3. Vertreter aus der Bürgerschaft


- Frau Dr. Spieler
- Frau Schneider


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Schreibens ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Den Mitgliedern das Hauptausschusses und Ältestenrates lag die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07132-17-E2) vom 30.06.2017 vor, die Bestandteil nachfolgender Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.07.2017 ist, die den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu ebenfalls vorlag:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvetretung Hörde vom 27.06.2017:

Herr Meißner, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, nahm als Berichterstatter zu den vorliegenden Änderungswünschen (Bündnis 90/Die Grünen s. 11.4.1 und Linke/Piraten s. nächste Protokollnotiz) Stellung.

Er bewertete aus Sicht der Fachverwaltung die einzelnen Beschlussvorschläge.

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis.

Die Fraktion Linke/Piraten stellte folgende Änderungsanträge zur Verwaltungsvorlage:
1. Seite 1 unter Beschlussvorschlag
2.Spiegelstrich……………und sind grundsätzlich durch eine geräuschentwickelnde Markierung von der Pkw-Fahrbahn abgegrenzt.
2. Die noch vorhandenen Betonmasten ohne jegliche Funktion werden demontiert.
3. 4. Spiegelstrich: der Stiftsplatz wird von der Straße „Am Stift“ durch Zu- und
Abfahrten erschlossen. Der ausfahrende Verkehr in Richtung Norden, hat die Gelegenheit über die veränderte Hermannstraße signalisiert den Parkplatz zu verlassen.
4. Der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.“

Die Bezirksvertretung Hörde fasste danach zu jedem Maßnahmenvorschlag einzelne Beschlüsse und im Abschluss einen Beschluss zur Gesamtvorlage.

Zunächst wurde die Liste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgearbeitet und danach die Liste der Fraktion Linke/Piraten.
1. Beschluss:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ersetzt Punkt 1 ihrer Liste durch Punkt 3 der Liste der Fraktion Linke/Piraten:

Der Stiftsplatz wird von der Straße „Am Stift“ durch Zu- und Abfahrten erschlossen. Der ausfahrende Verkehr in Richtung Norden hat die Gelegenheit, über die veränderte Hermannstraße signalisiert den Parkplatz zu verlassen. Die Wendemöglichkeit auf der Faßstraße entfällt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


2. Beschluss:

Im Bereich des noch vorhandenen Autohandels, entsprechend der farblichen Darstellung im Plan, einen kombinierten Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr umzusetzen, um eine direkte Anbindung an die Radabstellanlage an der Schule und das Ortszentrum sicher zu stellen.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen (Linke und Piraten), 1 Enthaltung (AfD) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen


3. Beschluss:

Im Bereich der Einmündung der Seekante den geplanten Gehweg auf der südwestlichen Seite im Eckbereich des dortigen Wohnhauses so breit zu belassen, dass hier ein gefahrloses Betreten/Verlassen des Hauses möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


4. Beschluss:

Eine Querungshilfe im Bereich Wallrabenhof im Mittelstreifen der Faßstraße vorzusehen. Nachdem die neu angelegte Wegeverbindung zwischen Treppchen und Polizeigebäude nutzbar ist, haben sich hier Fußgängerrouten neu entwickelt.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (3 Grüne, 1 AfD) 13 Gegenstimmen abgelehnt


5. Beschluss:

Einen Schutzstreifen für Radfahrer entlang der neu geplanten Längsparkbuchten gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 umzusetzen, um so die Sicherheit für Radfahrer wie die Einsehbarkeit für Fußgänger zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


6. Beschluss:

Im Bereich vorhandener Geschäftsbetriebe spezielle Anlieferzonen tagsüber mit LKW-tauglichen Breiten vorzusehen, um ansonsten absehbare Behinderungen bzw. Gefährdungen für fließende Verkehre auszuschließen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (Grüne, Linke/Piraten, AfD) und 11 Gegenstimmen abgelehnt


7. Beschluss:

Im Bereich der östlichen Haltestelle südlich der Einmündung Hörder Burgstraße eine überdachte Wartemöglichkeit für ÖPNV Nutzer umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, AfD) und 13 Gegenstimmen abgelehnt


8. Beschluss:

Straßeneinläufe für Niederschlagswasser so zu konzipieren, dass ein Verstopfen durch Blätter selbst bei Starkregen vermieden wird, um ein Aufstauen zu verhindern

Abstimmungsergebnis: mit 4 Enthaltungen ( 2 x CDU, SPD, AfD) und 13 Ja-Stimmen so beschlossen


9. Beschluss:

Der Antragsteller – Bündnis 90/Die Grünen - änderte den ursprünglichen Beschlussvorschlag in folgenden ab:

Den Bereich der Überfahrt zur Fußgängerzone Hörder Burgstraße zu separieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


10. Beschluss:

Tempo 30 im Umgestaltungsbereich beizubehalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

11. Beschluss: (Liste Linke/Piraten)

2. Spiegelstrich……………und sind grundsätzlich durch eine geräuschentwickelnde Markierung von der Pkw-Fahrbahn abgegrenzt.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke/Piraten) und 15 Gegenstimmen abgelehnt


12. Beschluss:

Die noch vorhandenen Betonmasten ohne jegliche Funktion werden demontiert. Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen (Grüne, Linke/Piraten, AfD, SPD) und 6 Enthaltungen (CDU, SPD) so beschlossen

Der 3. Beschlussvorschlag dieser Liste wurde bereits als 1. Beschluss beschlossen und der 4. Beschlussvorschlag (der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.) wurde zurückgezogen.


13. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit der Drucksache Nr. 07132-17 mit den 12 vorher genannten Beschlüssen zu beschließen und ergänzt die Vorlage um folgende Formulierung:

Der gesamte Radfahrstreifen soll rot markiert werden.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen (Linke/Piraten, 1 x CDU) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen



Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07132-17-E2):


„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat am 27.06. die o.g. Vorlage beraten und dem Rat zur
Beschlussfassung mit verschiedenen Änderungen empfohlen. Zu den Empfehlungen der BV
und den damit einhergehenden Änderungen/Beschlüssen kann wie folgt Stellung genommen
werden:

1. Der Stiftsplatz soll durch Zu- und Abfahrten erschlossen und die geplante Wendemöglichkeit
in der Straße Am Stift für die ausfahrenden Verkehre nach Norden aufgehoben werden. Um den Pkw-Verkehr in der Herrmannstraße möglichst gering zu halten, ist dies möglich, wenn vom Stiftsplatz aus direkt zur Hermannstraße ausgefahren werden kann. Am Knoten Hermannstraße/Faßstraße / Am Stift ist ein Ausfahren in alle Richtungen mittels Signalanlage möglich.

2. Diese Forderung ist bereits in den Planungen enthalten und kann umgesetzt werden, sofern die entsprechenden Grundstückskäufe erfolgt sind.

3. Durch eine Umplanung im Eckbereich südliche Seekante / Faßstraße kann der Gehweg im Scheitel auf 3,80 m erweitert werden.

4. Wurde durch die BV abgelehnt.

5. Die Verwaltung hat den Vorschlag eines 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens zwischen Längsparkständen und Radfahrstreifen noch einmal geprüft und kann dieser Empfehlung folgen. Dies ist möglich, in dem die Parkstände auf insgesamt 2,50 m (2,0 m Längsparkstand + 0,5 m Sicherheitstrennstreifen) verbreitert werden. Dies ist nach der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zulässig, da „diese Sicherheitstrennstreifen (…) nicht Teil der Radverkehrsanlage“ sind. Dies hat zur Folge, dass der Gehweg im Bereich der Parkstände um 0,25 cm schmaler wird. Um die empfohlene Regelbreite für den Gehweg von 2,50 m an möglichst allen Stellen einhalten zu können, muss ein Längsstellplatz in Höhe Wallrabenhof entfallen. Im Bereich der westlichen Straßenseite in Höhe Faßstraße 4 wird – um zwei weitere Stellplätze zu erhalten – das Regelmaß um 15 cm unterschritten. Eine Gehwegbreite von 2,35 m wird für eine Länge von rd. 12 m als hinnehmbar angesehen. Der Sicherheitstrennstreifen soll durch eine Pflasterreihe farblich hervorgehoben werden, so dass den Fahrzeugführern signalisiert wird, dass dieser Bereich freizuhalten ist.

6. Wurde durch die BV abgelehnt.

7. Wurde durch die BV abgelehnt.

8. Oberste Prämisse bei der Anordnung der Abläufe ist eine ordnungsgemäße Abführung des Oberflächenwassers. Aufgrund von Starkregenereignissen werden inzwischen bereits doppelt so viele Einläufe eingeplant, wie früher, so dass ein verbesserter Abfluss des Oberflächenwassers gewährleistet ist.

9. Dieser Anregungen wird dahingehend gefolgt, dass der Ein- und Ausfahrtbereich gestalterisch getrennt wird.

10. Tempo 30 im Mittelabschnitt ist weiterhin vorgesehen, ist aber eine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde nach der Realisierung und kein Bestandteil der Ausbauplanung.

11. Wurde durch die BV abgelehnt.

12. Der Abbau der Betonmasten wird im Rahmen des Umbaus erfolgen.

13. Zusätzlich wurde der Beschlussvorschlag der Ratsvorlage dahingehend ergänzt, dass der gesamte Radfahrstreifen rot markiert werden soll. Dieser Anregung kann im Rahmen der Umsetzung gefolgt werden.


Alle Empfehlungen der BV Hörde haben keinen wesentlichen Einfluss auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit oder die ermittelten Gesamtkosten. Da den genannten Kosten bisher kein Ausschreibungsergebnis, sondern lediglich eine Kostenberechnung zu Grunde liegt, kann es noch zu Abweichungen kommen.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der BV Hörde zu folgen.“

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass man die Verbesserungsvorschläge der BV Hörde gerne unterstützen werde. Da diese seiner Fraktion aber noch nicht weit genug gehen, werde man sich bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten.

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion der gesamten Angelegenheit nicht zustimmen werde. Man halte den Verkehrsversuch für gescheitert und sei auch bezüglich der nachträglichen Änderungen der Meinung, dass diese nicht tragfähig seien.

Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der BV Hörde zustimmen werde. Durch die in Hörde beschlossenen Änderungsvorschläge erfolge insgesamt nochmal eine qualitative Verbesserung. Grundsätzlich halte man den Verkehrsversuch nicht für gescheitert sondern für ein Projekt, welches man nun in einen Dauerzustand umwandeln sollte.

Herr Rm Klösel verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage und den Änderungsvorschlägen aus der BV Hörde zustimmen werde.

Herr Rm Waßmann führt an, dass die CDU-Fraktion die gesamte Maßnahme inkl. der Anregungen aus den anderen Gremien heute endgültig ablehnen werde. Nach langer Diskussion habe man keine neuen Erkenntnisse gewinnen können, welche vom Gegenteil überzeugen konnten.

Herr sB Happe teilt mit, dass auch seine Fraktion die gesamte Angelegenheit ablehnen werde, da man nach Gesamtbetrachtung der Maßnahme, auch des Verkehrsergebnisses, diese nicht für sinnvoll halte.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 27.06.2017 und der hierzu erstellten schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Schreiben der Verwaltung vom 30.06.2017 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sachstandsbericht zum Programm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zum Programm Stadtumbau Hörde zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 17. Zwischenbericht 2016 zur Lokalen Agenda 21 zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.07.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Innenstadt Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:

Nach intensiver Diskussion fasst die Bezirksvertretung folgende Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig die Ausschüsse, bzw. den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Empfehlung bzw. den Beschluss auf die Sitzung nach dem 19.09.2017 zu verschieben. Die Begründung ist, dass der in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung beschlossene „Runde Tisch“ wurde seitens der Fachverwaltung erst wenige Tage vor der heutigen Sitzung angeboten und konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisiert werden. Der Wunsch besteht aber weiterhin in diesem Stadium mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Ausschüsse und den Rat der Stadt Dortmund ein Dialogverfahren ohne die Beschränkung (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016) in Erwägung zu ziehen.

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07470-17-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Vorlage folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e.V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge zur Kenntnis.



2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus" vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes" mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.“

ABVG 27.06.2017:

Frau Uehlendahl informiert mündlich zur Vorlage mittels Powerpoint-Vortrag.

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen regt an, den Personenkreis, der an dem Dialogverfahren teilnehmen soll vorher festzulegen.

Auf Vorschlag von Frau Uehlendahl einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dieser Anregung nachkomme, indem sie die Festlegung des Personenkreises in bilateralen Gesprächen mit den Fraktionssprechern abstimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund, ebenfalls einstimmig, den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e.V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus" vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes" mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.“

Beirat der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17:

Der Beirat stimmt der Vorlage mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltung unter folgendem von ihm abgeänderten Beschlussvorschlag zu:

„1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-
Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.“

Unter dem o.g. Abstimmungsverhältnis beschließt der Beirat zudem die Favorisierung einer Lösung unter dem weitgehenden Erhalt der Bäume, der Förderung des Umweltverbundes, der Barrierefreiheit sowie der Reduzierung der Schadstoffbelastung.

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17:

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost (BV Innenst.-Ost) vom
27.06.2017:

siehe oben

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom


27.06.2017:
siehe oben

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:

siehe oben

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zum Eintritt in das Dialogverfahren unterstütze. Die o.a. Empfehlungen der BV Innenst.-Ost und des BuNB erhebe er zum Antrag, da beide sich dafür ausgesprochen hätten, frei und offen, also ohne Festlegungen und Ausnahmen in dieses Dialogverfahren zu gehen. Bezüglich des „Runden Tisches“ für die Innenstadt-Ost, gehe man davon aus, dass auch auf diese Form des Dialoges eingegangen werden sollte, obwohl mit dem beabsichtigten Dialogverfahren die Mitglieder der Bezirksvertretung bereits involviert seien. Insgesamt folge man auch der heute vorliegenden, geänderten Beschlusslage aus dem ABVG und werde diese heute so auch mittragen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zu der heutigen Vorlage die Beschlusslage des ABVG zum Antrag erhebe, weil man die dortige Beschlusslage als am weitestgehend bewerte. Diese beinhalte den Wunsch nach einem Dialogverfahren und damit auch den Wunsch der BV Innenst.- Ost, da die Beteiligung am Dialogverfahren hiermit nicht begrenzt sei. Den Wunsch der Fraktion B’90 /Die Grünen, hier ohne Vorfestlegungen in das Verfahren zu gehen, könne man nicht entsprechen, da man, wie bereits auch im Rahmen des ABVG –Beschlusses erwähnt, man weiterhin auf „niveaufreie Zuwegungen“ bestehe.

Frau Rm Lührs schließt sich im Wesentlichen ihrem Vorredner an. Ihre Fraktion sehe es so, dass es der BV Innenst.- Ost vorrangig darum gehe, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Dies sei aus ihrer Sicht mit dem geplanten Dialogverfahren möglich, da die BV Innnest.-Ost sich entweder in das Dialogverfahren einbringen oder ihr eigenes Dialogverfahren parallel durchführen könne. Der Beschränkung „niveaufreie Querung“ könne man nun auch nicht mehr folgen. Weiter betont sie, dass ihrer Fraktion sehr daran gelegen sei, wie dieses Dialogverfahren besetzt werde. Es sei wichtig, dass sowohl Politik als auch alle betroffenen Bevölkerungsgruppen entsprechend hieran beteiligt würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage mit den Änderungen, laut Beschlusslage aus dem ABVG folgen werde.

Herr Rm Urbanek schließt sich seinen Vorredner insofern an, als dass auch seine Fraktion der Verwaltungsvorlage hier entsprechend folgen werde.

Herr Rm Dudde regt bezüglich der Festlegung des Personenkreises an, dass man sich hierzu vorher mit den Bürgerinitiativen absprechen möge, da diese sich bereits im Vorfeld stark für dieses Dialogverfahren eingesetzt hätten. Im Sinne eines „offenen Dialoges“ müsse man auf jeden Fall verhindern, dass sich einzelne Bürger ausgegrenzt fühlen.

Frau Rm Lührs betont hierzu, dass es ihrer Fraktion hauptsächlich darum gehe, zu verhindern dass die Bürgerinitiativen „ihre Leute“ aufrufen und es dann zu Abstimmungen komme, deren Zustandekommen man später nicht mehr nachvollziehen könne. Es sei ihrer Fraktion wichtig, dass man die einzelnen Betroffenen zu Wort kommen lasse, um ein gewisses Gleichgewicht herzustellen.

Herr Rm Waßmann erläutert hierzu, dass genau das die Intention der Beschlusslage aus dem ABVG gewesen sei, dass natürlich diejenigen, die sich hier bereits eingebracht hätten, auch ohne Beschränkung ihren Beitrag im Dialogverfahren leisten sollen und erst anschließend durch Verwaltung und Politik eine entsprechende Bewertung bezüglich der Tragbarkeit vorgenommen werde.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur gesamten Angelegenheit wie folgt:
1. Zu der durch Herrn Rm Dudde zum Antrag erhobenen Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/ Bürgerliste) ab.

2. Zur Vorlage der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.06.2017 an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund demnach einstimmig der Empfehlung des ABVG zu folgen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt alle vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis und folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung, einstimmig, der Empfehlung des ABVG zu folgen:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06551-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05930-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08110-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07509-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 06.07.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegen folgende ergänzende Unterlagen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur
nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.

Begründung:

Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.



Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.

Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre
2017/18 und 2018/19 laufen.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E2)

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund einen schriftlichen Sachstandbericht zur satzungsmäßigen Verwendung der Finanzmittel des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V. u. a. zu folgenden Fragen:

1. Aus welchen Personen besteht der Vorstand des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.?

2. Wer ist Mitglied im Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.?

3. Hat sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung gegeben und wenn ja: Wie lautet deren Inhalt?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Einrichtung der sogenannten Lenkungsgruppen /
-runden?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruft der Bezirksbürgermeister die Mitglieder in die Lenkungsgruppen / -runden der einzelnen Stadtbezirke einund nach welchem Verfahren/ welchen Kriterien?

6. Wie ist § 4 Abs. 1 der Satzung des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V. „Mitglied in einer der vom Rat der Stadt eingerichteten Lenkungsrunden des Stadtbezirksmarketing eines Stadtbezirks“ zu verstehen und hat der Rat eine solche jemals eingerichtet?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E3)

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen.

Es wird erwähnt, dass für die Bewertung eine versicherungsmathematische Berechnung vorliegt. Die ist dem Ausschuss jedoch nicht bekannt, so dass sich für die CDU Fraktion folgende Fragen ergeben:

- Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

- Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

- Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor? Wenn ja in welcher Höhe?

- Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

- Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?

- Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt. Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird?

Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht? Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt? Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Auf Grund der schwierigen Materie, bitten wir um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Sollte dies nicht bis zur Sitzung des Betriebsausschusses möglich sein, sollte die Sitzung des AFBL am 6.7.2017 Ziel der Antworten sein.

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07509-17-E5)

… zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen für die Pensionäre der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 10.12.2009 beschlossen (s. Drucksache-Nr.: 06160-09), dass Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Dadurch ist die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen bei den Eigenbetrieben entfallen.

Die Bilanzierung im städtischen Haushalt erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Nach der Vorgabe des § 36 GemHVO NRW werden Pensionsrückstellungen im Teilwertverfahren nach Barwert ermittelt. Hierbei wird ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt.

Rm Rüther begründete ausführlich den Antrag der SPD-Fraktion.

Rm Penning bezeichnete die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Pensionsrückstellungen als unzureichend. Aus diesem Grunde könne man für den Jahresabschluss noch kein Votum abgeben.
Dem Antrag der SPD könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, da es sich um einen Antrag zum Haushalt handele, den man unterjährig nur in Ausnahmefällen beschließen
würde. Die schriftliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme zum Thema „Stadtbezirksmarketing“ zur nächsten Sitzung sei ausreichend.

Herr Westphal wies darauf hin, dass die Fragestellung der Pensionsrückstellung bereits vor zwei Jahren im Ausschuss vom Wirtschaftsprüfer beantwortet wurde. Der Sachzusammenhang müsse jedoch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diskutiert werden, da es sich um eine gesamtstädtische Regelung handelt, die auf Beschluss des Rates aus dem Jahr 2009 auch für alle städtischen Eigenbetriebe angewandt wird.

sB Englender wies darauf hin, dass der SPD-Antrag sehr kurzfristig vorgelegt wurde und bat um Verschiebung in die nächste Sitzung des Ausschusses.

Rm Waßmann betonte, dass seine Fraktion – auch im Interesse der Beschäftigten – eine Aussage an den Betriebsausschuss erwarte, ob die gebildeten Rücklagen von der Betriebsleitung als ausreichend bewertet werden. Alternativ sollte die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgen.

Rm Garbe bezeichnete den Antrag der SPD-Fraktion als durchaus nachvollziehbar, er sei jedoch skeptisch in Bezug auf die Erfolgsaussichten, da häufig nicht die Informationen fehlen, sondern die in Frage kommenden Personen nicht qualifiziert erscheinen.

Rm Karacakurtoglu signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Mittel sollte die Wirtschaftsförderung alles daran setzen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu entwickeln.

Herr Westphal bat die CDU-Fraktion, den Antrag im AFBL erneut zu stellen. Er wiederholte die Feststellung, dass sich die gestellten Fragen auf eine generelle Regelung zum gesamtstädtischen Haushalt beziehen und nicht ausschließlich die Wirtschaftsförderung betreffen.

Rm Penning bat, die Fragen an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen und dort eine ergänzende Stellungnahme vorzulegen.

Rm Rüther äußerte die Bitte, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund bis zur Behandlung des SPD-Antrags in der nächsten Ausschuss-Sitzung die Idee für ein mögliches Projekt vorstellt. Die Rückfrage von Rm Penning zu den Rückstellungen für nicht in Anspruch genommene Urlaube wies Herr Poth darauf hin, dass diese Erhebung jeweils zum Jahresende durchgeführt werde. Auch im vergangenen Jahr habe es einen ähnlichen Wert gegeben.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Darüber hinaus wird die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den in der Anfrage gestellten Fragen, habe ich zunächst folgende grundsätzliche Anmerkungen:

Mit der Ratsvorlage „Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben“ (DS Nr.16160-09) vom 17.11.2009 hat der Rat beschlossen, dass

„Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Eine Bilanzierung bei den Eigenbetrieben entfällt damit“.

Des Weiteren wurde in der Entscheidungsvorlage als Begründung ausgeführt: Durch die Zahlung einer laufenden Versorgungsumlage sind die Eigenbetriebe von den künftigen Versorgungsleistungen freigestellt. Die Pensionsrückstellung als originäre Verpflichtung ist somit ausschließlich im städtischen Jahresabschluss zu passivieren. Aus Gründen der Transparenz geben die Eigenbetriebe die Höhe der Rückstellung für die in Eigenbetrieb tätigen Beamten künftig im Anhang zum Jahresabschluss an.

Die maßgeblichen Grundlagen für die Berechnung der Pensionsrückstellung im städtischen Haushalt sind demnach nicht die Vorschriften des HGB sondern „ausschließlich“ die Vorschriften des § 36 GemHVO NRW.

Die Beantwortung der einzelnen Fragen erfolgt dementsprechend auf Basis der Vorgaben des § 36 GemHVO NRW.

Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung. Änderungen im HGB haben folglich keinerlei Auswirkungen auf die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen für die Pensionen. Dazu gehört auch die im Frühjahr 2016 vorgenommene handelsrechtliche Änderung der Verlängerung des Betrach­tungs­zeitraumes für die Berech­nung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 Jahre.

Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind künftige Besoldungserhöhungen (Preissteigerungen) nicht zu berücksichtigen. Diese werden erst im Jahr der Verabschiedung im entsprechenden Jahresabschluss in der Bewertung der Pensionsrückstellung berücksichtigt.

Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor? Wenn ja in welcher Höhe?

Gem. § 36 Absatz 1 GemHVO ist ein Rechnungszinsfuß von 5 % zur Abzinsung der Rückstellung gesetzlich festgeschrieben. Wäre im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer eine Über- oder Unterdeckung festgestellt worden, wäre dies entsprechend im Bestätigungsvermerk aufgeführt worden.

Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gem. § 36 GemHVO wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Hierzu wird der Barwert der gesamten künftigen Pensionsleistungen als Annuität auf die Dienstjahre verteilt.

Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung.

Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt. Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird? Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht? Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt? Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Durch den gesetzlichen vorgeschriebenen Prozentsatz von 5 % ist sowohl die Anwendung eines Durchschnittszinssatzes oder die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nicht möglich. Von daher erübrigt sich die Erläuterung der Restlaufzeiten der Anwartschaften.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07876-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Investitionen in das EMV - Labor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht 2017 zur Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung am 13.06.2017 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:

Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-Strukturen aufeinander abstimmen

in Verbindung mit

2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UN-Behindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.


Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015/2016 mitsamt der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 6.2
Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 06.07.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten, den nachstehenden Antrag zum Thema Westbad zur Beschlussfassung zu stellen:

Beschluss:

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unabhängig von der Standortwahl, auf ein Kleinkinderbecken im Neubau des Westbades nicht zu verzichten.



Begründung:

Eine Reduzierung der ohnehin in Dortmund zu geringen Kapazitäten im Kleinkinderbereich im Einzugsgebiet des Westbades um rund 50 % ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Mehrkosten des Wiederaufbaus eines derzeit vorhandenen Kleinkinderbeckens im Westbad schlagen finanziell nur marginal zu Buche. Das in Wischlingen derzeit vorhandene Kinderbecken mischt verschiedene Altersklassen und ist daher für Babys nur sehr einge- schränkt geeignet, zumal es in einem Durchgangsbereich von den Umkleiden zum Solebad einerseits und zum Saunabereich anderseits liegt.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion bittet, über folgenden Antrag eine Abstimmung herbeizuführen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die weiteren Planungen beim Neubau des Schwimmbades in Wischlingen folgende zusätzliche Maßnahmen vorzusehen

- 1 zusätzliches Kleinkindbecken im Neubau neben dem bereits vorhandenen Kleinkindbecken im Freizeitbau,

- 1 Lehrschwimmbecken im Neubau mit Hubboden,


- sowie ggf. weitere sinnvolle standortverbessernde, sportspezifische Maßnahmen, die insbesondere den Belangen der Vereine und des Schwimmverbandes Rechnung tragen.

Begründung:

Wenn der Neubau erfolgt, sollte von vornherein auf eine langfristige Lebensdauer und die Attraktivität am Standort des Schwimmbades Wert gelegt werden, denn davon hängt eine hohe Besucherentwicklung maßgeblich ab.



Weil spätere Umbauten oder Erweiterungen im Bestand immer mit Unwägbarkeiten verbunden sind, sollten attraktivitätssteigernden Elemente bereits bei den Neubauplanungen berücksichtigt werden können.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hält es für politisch sinnvoll, den Neubau Westbad am Standort Kortental zu errichten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss nicht zu fassen:





Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.


Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und lässt die Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.06.2017 vor:
„ … in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 11.05.2017 wurde die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme zur Kostenbeteiligung an den Investitionen für die Infrastruktur der Berufskollegs durch Dritte
abzugeben.

Die Frage beantworte ich wie folgt:
Nach §78 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) sind Schulträger verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist.

Es entspricht einer seit Jahrzehnten geübten Praxis, dass Kommunen es wechselseitig akzeptieren, dass ihre Schulen auch von gemeindefremden Schülerinnen und Schülern besucht werden. Eine Kostenbeteiligung anderer Kommunen an den Investitionskosten für die Infrastruktur der Dortmunder Berufskollegs gibt es nicht.

Die Gemeinden erhalten zur Erfüllung dieser Aufgabe Teilrefinanzierungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) in Form von Zuweisungen des Landes NRW. Darüber hinaus erhalten die Kommunen eine sog. „Schulpauschale/Bildungspauschale“, die sie u.a. für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einsetzen, sowie Finanzmittel aus Förderprogrammen von Land und Bund.

Die Verteilung der Mittel erfolgt u.a. auf der Basis der Schülerzahlen für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Ermittlung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt unabhängig von deren Wohnort, differenziert also nicht nach gemeindeeigenen oder –fremden Schülerinnen und Schülern.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 06.07.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:

Herr Katsougris (CDU) stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Schülerzahlen in Dorstfeld niedriger sind als der Richtwert (Seite 4 der Vorlage) und ob ein Grund dafür sein könnte, das Dorstfelder verzogen sind oder ihre Kinder auf Schulen ins Kreuzviertel schicken. Nach seiner Beobachtung sind in Dorstfeld Auffangklassen, in Schulen im Kreuzviertel nicht.

Eine Mutter, die Kinder auf der Liebigschule hat, spricht in der Einwohnerfragestunde vor und äußert ihre Sorge um den neuen Schulweg der Schüler und Schülerinnen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich dem an, ergänzt die Empfehlung um den Aspekt der Schulwegsicherung und empfiehlt einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelischeBekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).



e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke Vinckestraße/Querstraße

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung, einstimmig, folgenden ergänzten (fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).

e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und
Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke Vinckestraße/Querstraße


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Förderschullandschaft in Dortmund - Fröbelschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08406-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zur Förderschullandschaft zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie



zu TOP 8.1
Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.3
Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07471-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.4
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07448-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07884-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Konzernberichterstattung für das Jahr 2016 der STEAG GmbH zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08218-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08217-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07605-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Renate Weyer
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer