Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 11.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:34 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU) bis 16:19 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr RM Tenbensel
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr sB Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstingshaus - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Flenner - 65/stellv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Frau Linnebach - 64/stellv. AL
Frau Schulz - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Stegemann (DEW21)
Herr Floßbach (DEW21)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 11.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Umbau der Dortmunder Wärmeversorgung - Projekt IQ
Mündliche Berichterstattung

3.2 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)

4.2 Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11645-18)

5.2 Erneuerungskonzept des Straßenbeleuchtungsvertrages und Ausblick auf das Projekt "Steuerung 2025"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11723-18)

5.2.1 Straßenbeleuchtung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09923-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.01.2018 vor -

5.3 Querungshilfe Preinstraße / Durchstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11141-18)

5.4 Querungshilfe Olpketalstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11155-18)

5.5 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0173 Bodelschwingher Straße/Westerfilder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10685-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -

hierzu -> Protokollauszug aus der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10685-18)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10685-18-E1)

5.6 Labeling-Verfahren ,StadtGrün naturnah´
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11526-18)

5.7 Ganztätige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den LKW-Verkehr
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11841-18)

5.8 Hamburger Straße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11262-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -

5.9 Ampelspiegel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11911-18)

5.10 Oberflächengestaltung bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11922-18)

5.11 Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11921-18)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11629-18)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Risikofrüherkennungssystem der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11204-18)

7.2 Zweiter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11538-18)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frank benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlagen nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

Als TOP 3.3 Internationale Gartenausstellung (IGA) 202…,
Empfehlung (DS-Nr.: 11741-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 5.12 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/ Asselner Hellweg…,
Empfehlung (DS-Nr.: 11163-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 5.13 Eisenbahnunterführung Hagener Str.,
Empfehlung (DS-Nr.: 10547-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zu der Marktsituation in der Bauwirtschaft und den Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte zur Kenntnis.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Umbau der Dortmunder Wärmeversorgung - Projekt IQ

Herr Flosbach (DEW21) und Herr Stegemann (DEW 21) stellen anhand eines Powerpoint-Vortrages das Projekt vor (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.2
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und
Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und
2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und
auf die investiven Anteile 90.000 €.

Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt
somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).

Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnis-
rechnung in Höhe von 1.500 €.



zu TOP 3.3
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11741-18)

Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:

„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:

Der Rat der Stadt (…)

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“


ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Vor diesem Hintergrund werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag stellen.

Danach wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

Ergänzung:

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.





4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 13.863.579 € die Sanierung des Sozialamtes (Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches Liegenschaften (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 462.842 €
Haushaltsjahr 2019: 500.000 €
Haushaltsjahr 2020: 7.097.205 €
Haushaltsjahr 2021: 4.731.470 €
Haushaltsjahr 2022: 600.000 €
Gesamt: 13.391.517 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 472.062 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 12001929 gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 10.401,83 € berücksichtigt.


Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65) in Höhe von 617.778,95 €.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 793.100 € die weitere Planung und Realisierung der Zusatzmaßnahmen, die nicht Bestandteil der Strukturanalyse waren, um eine ganzheitliche Sanierung des Gebäudes zu ermöglichen.

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 24 (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24 W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 26.814 €
Haushaltsjahr 2019: 29.114 €
Haushaltsjahr 2020: 405.449 €
Haushaltsjahr 2021: 270.300 €
Haushaltsjahr 2022: 34.477 €
Gesamt: 766.154 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 26.946 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 46.255,00 €.

3. beschließt die Auslagerung des Fachbereiches 50 (Sozialamt) in das Interimsquartier ehem. Frenzelschule/Entenpoth und den Rückzug in die Luisenstraße mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 200.000 €.

Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem Auftrag 65BM01509999, Sachkonto 529907, wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2019 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2020 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro

4. beschließt auf Basis einer Kostenschätzung die Einrichtung von 4 E-Ladepunkten sowie die Errichtung von Vorbereitungen, welche für den Anschluss von 4 weiteren Ladepunkten notwendig sind, mit einem Gesamtvolumen von 45.000 Euro.

Die Auszahlungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Installationen der Ladesäulen erfolgen nach Freigabe des Haushalts durch den Rat aus dem Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums (FB 19) auf der Investitionsfinanzstelle 19_00136020002, Finanzposition 780200:

Haushaltsjahr 2021: 45.000 €

5. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Ausführung der Sanierung des Sozialamtes.


zu TOP 4.2
Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11645-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 S. 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße.


zu TOP 5.2
Erneuerungskonzept des Straßenbeleuchtungsvertrages und Ausblick auf das Projekt "Steuerung 2025"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11723-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, DS-Nr.: 09923-18-E1, lag bereits zur Sitzung am 30.01.2018 vor):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zum Erneuerungskonzept zur Straßenbeleuchtung in Dortmund.
Begründung:
Nach einem umfangreichen Ausschreibungsverfahren betreibt seit dem 1. Januar 2017
erstmals ein Konsortium aus DEW21 und der SAG GmbH die Straßenbeleuchtung in
Dortmund. Mit der Neuvergabe sollten neben dem Abbau des Investitionsstaus und dem
Erhalt der Funktionsfähigkeit unter anderem auch die Umsetzung von Innovationen sowie
die Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz und die Einbindung in Smart-City-Projekte
erreicht werden.
Nach dem Vertragsbeginn am 1. Januar 2017 sollte die Erstellung des Erneuerungskonzeptes
eine der ersten Aufgaben des Konsortiums sein.“

ABVG 11.09.2018:

Frau Uehlendahl informiert den Ausschuss zu dieser Thematik mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).

Auf Nachfrage teilt Herr Rm Dudde mit, dass hierdurch die Fragen seiner Fraktion ausführlich beantwortet wurden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Erneuerungskonzept entsprechend den Ausführungen zur Planung, zum Zeitplan usw. und nimmt die Ausführungen zum Ausblick für das Projekt „Steuerung 2025“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Querungshilfe Preinstraße / Durchstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11141-18)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, das für die Querungshilfe Preinstraße/Durchstraße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06813-17 am 09.05.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 25.000,00 Euro um 15.0000,00 Euro auf 40.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 40.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.220,00 Euro.


zu TOP 5.4
Querungshilfe Olpketalstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11155-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, das für die Querungshilfe Olpketalstraße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 07544-17 am 27.06.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 25.500,00 Euro um 4.500,00 Euro auf 30.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 30.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 940,00 Euro.


zu TOP 5.5
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0173 Bodelschwingher Straße/Westerfilder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10685-18)


Hierzu liegt vor Protokollauszug des ABVG vom 19.06.2018:

„Hierhin enthalten: Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Herr Utecht von der Fraktion B‘90/Die Grünen stellte dar, dass seine Fraktion die Vorlage
ablehnt, da sie einen Kreisverkehr in dem o. g. Bereich befürworten.
Dem schlossen sich die restlichen Fraktionen an. Außerdem stellte Herr McDevitt,
Fraktionssprecher Die Linken / Piratenpartei dar, dass in dem Zusammenhang auch die
Radstreifen erneuert werden sollen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede lehnte einstimmig die Vorlage ab und forderte einstimmig im
genannten Bereich die Errichtung eines Kreisverkehrs in entsprechender Größe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 10685-18-E1):

„Die Bezirksvertretung Mengede hat in ihrer Sitzung am 13.06.2018 im Rahmen ihres
Anhörungsrechtes die im Betreff genannte Vorlage „in der derzeitigen Form“ abgelehnt und
stattdessen die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Bodelschwingher
Straße/Westerfilder Straße gefordert. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hat am
19.06.2018 die Beratung der Vorlage vertagt.
Ich möchte Ihnen zur Entscheidungsfindung in dieser Angelegenheit die Einschätzung des
Tiefbauamtes darlegen.
Zunächst ist festzustellen, dass ein Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr grundsätzlich
möglich ist und auch verkehrstechnisch durchaus sinnvoll erscheint. Die heute üppig
gestaltete Kreuzung (z. B. freie Rechtsabbieger in allen Richtungen) spiegelt eher nicht das
heutige Verkehrsverständnis wieder. Allerdings ist ein entsprechendes Vorhaben bisher nicht
im aktuellen Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes enthalten. Im Zuge der Fortschreibung ist
eine Aufnahme natürlich möglich. Es ist dann eine Frage der politischen Prioritätensetzung -
auch in der Konkurrenz zu anderen Baumaßnahmen -, für welchen Zeitraum diese Maßnahme
ggf. eingeplant wird und welches andere Vorhaben dafür eventuell zurückgestellt werden
muss.
Bei der Entscheidungsfindung für einen Kreisverkehr und gegen die Erneuerung der
Lichtsignalanlage sollte Berücksichtigung finden, dass sich die Kreuzung aus
straßenbautechnischer Sicht in einem zufriedenstellenden Zustand befindet.
Fahrbahninstandsetzungen oder andere Baumaßnahmen, die wirtschaftlich für den Umbau
zum Kreisverkehr sprechen würden, stehen daher in absehbarer Zeit nicht an. Zudem ist, wie
in dem Beschlussvorschlag dargelegt, bei der Signalanlage aufgrund ihres Alters mit einem
Ausfall zu rechnen. Bis zur Fertigstellung eines Kreisverkehrs müsste dann mit einem
kostenintensiven Signalanlagenprovisorium gearbeitet werden.
Letztendlich ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Umbau zu einem Kreisverkehr mit
Baukosten in Höhe von derzeit mindestens 650.000 Euro zu rechnen ist. Dieser
Investitionssumme stehen die Kosten für die Erneuerung der geplanten verkehrsabhängig
gesteuerten Lichtsignalanlage mit sehbehindertengerechter Ausstattung (Blindensignale/
Blindentaster) von 55.900,- Euro sowie einem jährlichen Folgeaufwand von 2.923,87,- Euro
entgegenüber.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Herrmann vom Tiefbauamt unter der Rufnummer
0231/50-24084 gerne zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Mengede erhält eine Kopie dieses Schreibens.“

ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Gebel bezieht sich auf die in der vorliegenden Stellungnahme erwähnten Kosten für einen Kreisverkehr. Er bittet darum, zukünftig erneut über die Planung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle nachzudenken, wenn eine Erneuerung des Straßenbelages ansteht. Weiter teilt er mit, dass man heute der Vorlage zustimmen werde.

Herr Rm Bartsch teilt für seine Fraktion mit, dass man an dieser Stelle für einen Kreisverkehr sei. Er geht dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung ein und teilt mit, dass man nicht der Auffassung sei, dass sich die Kreuzung aus straßenbautechnischer Sicht in einem zufriedenstellenden Zustand befinde. Hierbei geht er auf die sich dort vorhandenen „Bodenwellen“ ein. Des Weiteren sei er der Meinung, dass sich die dortige Lichtsignalanlage in einem einwandfreien Zustand befände und auch nicht aufgrund ihres Alters erneuert werden müsse.

Herr Rm Berndsen verdeutlich, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Errichtung von Kreisverkehren stehe. Hier sei aber die Situation eine andere, nämlich, dass die Lichtsignalanlage aufgrund ihres Alters ausfallen könnte, so dass dann in diesem Bereich ein großes Problem entstehen würde. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass für den Bau eines Kreisverkehrs die entsprechende mittelfristige Finanzplanung bisher nicht vorgesehen sei, was bedeuten würde, dass man durch einen Beschluss für die sofortige Errichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle und die hierdurch entstehenden Kosten anderen Prioritätenmaßnahmen der Bezirksvertretungen die finanziellen Mittel „wegnehmen“ würde. Da man dieses nicht mittragen könne, stelle er für seine Fraktion folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Einrichtung einer verlegbaren Lichtsignalanlage für den Bereich Bodelschwingher Straße – Westerfilder Straße. Die mittelfristige Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle ist einzuplanen.“

Herr Rm Dingerdissen führt an, dass er sich den Worten von Herrn Rm Berndsen grundsätzlich anschließen könne, teilt aber mit, dass seine Fraktion langfristig dort eher eine Lichtsignalanlage bevorzuge.

Herr Rm Mader ist der Auffassung, dass für einen solchen Umbau die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen würden und erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.06.2018 zum Antrag.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Mittel hierfür zur Verfügung stehen würden, aber die Kapazitäten das Problem seien. Man spreche hier von einen Kreisverkehr, der derzeit nicht in der Arbeitsplanung stehe, so dass dieser in der Arbeitsplanung erst im Anschluss an alle anderen wichtigen Projekte, welche man bereits in der Planung habe, anstehen würde. Weiter informiert sie darüber, dass der Bau eines solchen Kreisverkehrs aufgrund noch vorzunehmender Voruntersuchungen erst in 3 bis 5 Jahren beginnen könne. Sollte man diese Maßnahme vorziehen, müssten andere wichtige Projekte zurückstecken.

Herr Rm Logermann verdeutlich, dass sich seine Fraktion dem Votum der Bezirksvertretung Mengede anschließen werde.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass er aufgrund der Ausführungen von Frau Uehlendahl für eine Lichtsignalanlage in diesem Bereich sei und sich daher den Worten von Herr Rm Gebel und Herr Rm Berndsen anschließen werde.

Herr Rm Berndsen bittet zwecks Beratung mit seiner Fraktion um 5 minütige Sitzungsunterbrechung.

Danach führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion unter der Voraussetzung folgen könne, dass die Verwaltung heute zusage, dass keine anderen Prioritätenmaßnahmen von Bezirksvertretungen darunter leiden würden.

Auf Nachfrage teilt Frau Uehlendahl hierzu mit, dass die Verwaltung, diese Zusage nicht erteilen könne.

Anschließend wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum Antrag der CDU-Fraktion:

„Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt die Vorlage ab und forderte einstimmig im
genannten Bereich die Errichtung eines Kreisverkehrs in entsprechender Größe.“

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), abgelehnt.

2. Zum Antrag der SPD-Fraktion:
„Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) folgende Beschlussänderung:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Einrichtung einer verlegbaren Lichtsignalanlage für den Bereich Bodelschwingher Straße – Westerfilder Straße. Die mittelfristige Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle ist einzuplanen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage
LSA 0173 Bodelschwingher Straße – Westerfilder Straße mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.900,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019 55.900,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.923,87 Euro.


zu TOP 5.6
Labeling-Verfahren ,StadtGrün naturnah´
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11526-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Informationen zum Labeling-Verfahren ‚StadtGrün naturnah‘ zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Ganztätige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den LKW-Verkehr
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11841-18)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Ratsfraktion stellen folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Abstimmung:
1. Der Ausschuss fordert die sofortige, ganztägige Sperrung der Straße „Im Karrenberg“ zwischen Derner Straße/Im Karrenberg und Im Karrenberg/An der Hordelwiese für Lkw über 3,5 t mit dem Zusatzschild „Lieferverkehr frei“.
2. Nach einem Jahr erfolgt eine erneute Verkehrszählung in der Straße „Am Karrenberg“ zur Überprüfung der Wirksamkeit des Durchfahrtverbotes.

Begründung:

Seit vielen Jahren setzen sich Bürger*innen und Politik in Scharnhorst für die ganztägige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den Lkw-Durchgangsverkehr ein. Im Jahr 1990 wurde daraufhin zunächst ein Nachtfahrverbot für den Lkw-Verkehr umgesetzt. Weitere in der Bezirksvertretung Scharnhorst gefasste Beschlüsse zur ganztägigen Sperrung für den LKW-Verkehr wurden bis jetzt nicht umgesetzt.
Ein zuletzt im Oktober 2017 gestellter Prüfauftrag zum Verkehrsaufkommen Im Karrenberg ergab, dass die Lkw-Verkehre von ca. 500 Lkw im Jahr 2013 auf ca. 750 Lkw im Jahr 2017 angestiegen sind. Das bedeutet Steigerung von 50 % (Drucksache 09385-17-E1). Die Verkehrszählung belegt auch, dass ein nur teilweises Durchfahrtsverbot (Nachtfahrverbot) seine Wirksamkeit verfehlt.

Mit der Einführung eines ganztägigen Durchfahrtverbots kann auch das LKW-Routennetz entsprechend angepasst werden. Eine Führung über die parallel verlaufende B 236 ist für den Schwerlastverkehr ohne zeitliche Mehrbelastung möglich.
Insbesondere nach Einführung der LKW-Maut nutzen die LKW den Karrenberg, um durch Kirchderne über die B 236, Anschlussstelle Derne, auf die Autobahn A2 und umgekehrt zu gelangen. Dies führt zu einer massiven Belästigung der Anwohner durch Lärm und Abgase und kann nur durch eine ganztägige Sperrung für den LKW-Durchfahrtsverkehr verhindert werden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst den o. a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion.


zu TOP 5.8
Hamburger Straße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11262-18-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungen zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 11262-18-E1, lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt, die Ampelschaltung auf der Hamburger Straße zwischen Funkenburg und Wall dahingehend zu überprüfen, dass zukünftig ein unnötiger Rückstau vom Wall bzw. der Kreuzung Weißenburger Straße/Heiliger Weg bis hin zur Funkenburg verhindert wird.

Zur Begründung:
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich mehrfach gezeigt, dass die Hamburger Straße stadteinwärts überlastet ist. Nicht, weil dort übermäßig mehr Verkehr wäre, sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass sich wegen einer „ungünstigen“ Ampelschaltung der Verkehr sich teilweise bis zur Funkenburg staut. Dies hat sich vor allen Dingen an den Tagen gezeigt, an denen der Betrieb der Stadtbahnen bestreikt wurde. Wir möchten nicht, dass Menschen unnötig Zeit im Auto verbringen müssen und so darüber hinaus auch die Umwelt noch mehr mit Stickstoffoxiden und Feinstaub belastet wird. Daneben ergibt sich für die Anwohner der Hamburger Straße eine erhöhte Belastung durch Abgase und Lärm. Dies kann nicht im Interesse einer sachgerechten Verkehrspolitik liegen.

Eine weitergehende Begründung erfolgt mündlich.“


ABVG 11.09.2018:

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass bei der seinerzeitigen Planung des Doppelknotens nach dem Ende des Stadtbahnbaus das Hauptziel in der Vermeidung von Rückstau durch die stadtauswärtigen Verkehre in den Wallring lag. Hierzu wird bei der LSA Weißenburger Straße / Hamburger Straße eine Zufahrtssteuerung in der Hauptrichtung eingesetzt, das heißt, dass die Hauptrichtung nicht wie sonst oft üblich zusammen freigegeben wird, sondern in getrennten Phasen. Dies geht heute zu Lasten der Hamburger Straße. Es gibt also eine Art „Pförtnereffekt“.
Der Hintergrund sei, dass vom Wall aus in dem kurzen Zwischenraum zwischen den beiden Knoten folgende Verkehrsströme dominieren:
1. vom Schwanenwall linksabbiegend und dann geradeaus in die Hamburger Straße und rechtsabbiegend in Richtung Heiliger Weg bzw.
2. vom Ostwall rechtsabbiegend und dann geradeaus in die Hamburger Straße und linksabbiegend in die Weißenburger Straße.
Ein Teil dieser beiden Verkehrsströme kreuzt sich also in dem kurzen Zwischenraum stadtauswärts. Insbesondere soll durch die Signalplanung vermieden werden, dass der Linksabbieger in die Weißenburger Straße in andere Spuren zurückstaut. Dies ist zuverlässig nur mit der gewählten Schaltung möglich. Der Rückstau in der Hamburger Straße sichert somit den flüssigen Verkehr insbesondere auf dem Wallring.


Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Pisula, teilt Herr Rm Dingerdissen mit, dass er den Antrag seiner Fraktion aufgrund der Ausführungen der Verwaltung, zurückziehe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.9
Ampelspiegel
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11911-18-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 11911-18-E1):

„Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stellt folgenden Antrag zur Diskussion und Abstimmung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Ampelspiegeln in Städten, in denen sie eingesetzt werden, zusammenzutragen und dem Ausschuss vorzustellen.



2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gewonnenen Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Ampelspiegeln auf Dortmund zu übertragen und bei insgesamt positiver Bewertung ein Konzept zur Einführung von Ampelspiegeln an neuralgischen Punkten in Dortmund zu entwickeln und es den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung


In den vergangenen Monaten ist es immer wieder zu schweren, teils tödlichen Unfällen gekommen, weil LKW-Fahrer offenbar nur eine stark beschränkte Sicht neben ihr Fahrzeug haben („toter Winkel“) und neben ihrem Fahrzeug stehende oder fahrende Radfahrer nicht gesehen und deshalb angefahren haben.

Die Verbesserung der Sichtverhältnisse ist ein wichtiger Schritt, solche Unfälle künftig zu reduzieren. Ob Ampelspiegel dazu geeignet sind, soll dieser Untersuchungsauftrag klären. Sie werden in unterschiedlichen Städten eingesetzt, anderswo sind sie nach Prüfung nicht eingeführt worden.“


ABVG 11.09.2018:

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass man diese Thematik bereits im Frühjahr in der Fachkommission „Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden“ des Deutschen Städtetages angesprochen habe.
Weiter berichtet sie, dass 12 von 14 Städten aufgrund eigener Einschätzung bzw. aufgrund von Studien keine Spiegel benutzen würden.
Von diesen 12 Städten würden 2 keine Spiegel mehr einsetzen, nachdem sich trotz der Spiegel tödliche Unfälle mit Radfahrern ereignet hätten. Lediglich Frankfurt und Hannover würden im geringen Umfang Spiegel einsetzen, Hannover dabei aktuell als Projekt.
Einrichtungen wie z.B. der Bike-Flash würden einheitlich von allen Städten abgelehnt.
Die ohnehin in innerstädtischen Bereichen vorhandene Reizüberflutung für Lkw-Fahrer, unzureichende Kenntnis aller Verkehrsteilnehmer, falsche Rückschlüsse an Einmündungen mit und/oder ohne Bike-Flash waren einige der Gründe für die ablehnende Haltung.
Auch die Bezirksregierung Arnsberg habe eine erhebliche Skepsis zum Bike-Flash erkennen lassen.


Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man dem o. a. Antrag in der Form nicht zustimmen könne. Weiter möchte er aber einen Appell an die Politik im Bund weitergeben, nämlich dass man die Verkehrsassistenten für Radfahrer/innen in LKW’s auch in älteren Baujahren nachrüsten solle.

Herr Rm Gebel teilt hierzu mit, dass es über die angesprochenen 12 Städten hinaus, auch andere Städte wie z. B. Münster gäbe, die diese Spiegel eingeführt hätten und auch weiterhin einsetzen würden. Es scheine dort offenbar gut zu funktionieren, weswegen man sich bisher auch nicht dazu entschlossen habe, die Anbringung dieser Spiegel wieder rückgängig zu machen. Weiter vertrete er die Meinung, dass die von der Verwaltung angeführten Beispiele zu der gesamten Untersuchung noch nicht aussagekräftig genug seien und man sich nicht darauf verlassen könne, dass irgendwann einmal entsprechende Assistenzsysteme flächendeckend im Einsatz seien. Daher bitte er die Verwaltung um weitergehende, überzeugendere Informationen und Argumentationen.

Frau Uehlendahl erklärt hierzu, dass Münster zum Firmenjubiläum von „Brilox“ diese Spiegel gesponsert bekommen und diese dann auch großflächig an den Knotenpunkten eingesetzt habe. Allerdings seien diese Spiegel inzwischen auch nicht mehr an allen Knotenpunkte vorhanden. Man sehe es dort auch sehr kritisch, da man dem LKW-Fahrer damit signalisiere, dass er nur in diese Spiegel schauen müsse, was allerdings nicht ausreiche und natürlich auch nicht dem LKW-Fahrer von seiner Vorsicht entlaste. Zudem führt sie erneut aus, dass 2 Städte gar keine Spiegel mehr benutzen, weil es dort zu tödlichen Unfällen kommen sei. Aufgrund dessen sehe man eher von solchen Spiegel ab.

Nach den abschließenden Erklärungen der Verwaltung, teilt Herr Rm Gebel mit, dass er den Antrag seiner Fraktion zurückziehe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.10
Oberflächengestaltung bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11922-18)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, DS-Nr.:11922-18-E1):

„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt beschließt, dass bei Neubau und
Erneuerung von Fahrradwegen zukünftig ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet
werden soll, sofern dies möglich ist.

2. Bei Neubauten von Fahrradwegen in Wäldern und Naturschutzgebieten soll zukünftig als
Obenflächenbelag nicht schwarzer Asphalt, sondern farblich hellerer Asphalt verwendet
werden. Ökologische Belange sollen beachtet werden.

Begründung:
Zu 1.: Für Radfahrerinnen und Radfahrer bestehen Sicherheitsrisiken bei Fahrten auf den
unterschiedlichen Untergründen der Fahrradwege der Stadt. Insbesondere Fahrradwege,
bei denen Schotter als Oberflächenbelag gewählt wurde, bieten neben einem
Verschmutzungsrisiko ein Risiko für Stürze und Schäden am Rad. Durch die
Verwendung von Asphalt als Bodenbelag werden diese Risiken verkleinert, der
Fahrkomfort gesteigert und die ganzjährige Befahrung der Radwege ermöglicht.
Auch bietet ein Oberflächenbelag aus Asphalt im Vergleich zu einer wassergebundenen
Wegedecke eine höhere Haltbarkeit und ermöglicht eine kostengünstigere
Pflege. Hinsichtlich der Flächenversiegelung bestehen aus ökologischer Sicht keine
Bedenken gegen eine Asphaltierung der Radwege, da der Niederschlag seitlich von
den Radwegen abfließt und vor Ort verbleibt.
Insgesamt steigert die Verwendung von Asphalt als Obenflächenbelag die Akzeptanz
für die Benutzung von Fahrradwegen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
der weiter zunehmenden E-Bike-Nutzung von Bedeutung.

Zu 2.: Durch die Verwendung von hellerem Asphalt wird sichergestellt, dass sich der Bodenbelag
bei hohen Tagestemperaturen im Sommer weniger aufheizt und hierdurch
eine Querung von kleinen Tieren über den Radweg möglich ist.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.:11922-18-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stellt folgenden Ergänzungsantrag zum
oben genannten Tagesordnungspunkt:

1. Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft
fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die
rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine
Asphaltierung verzichtet werden.
Die Naturschutzverbände und der Naturschutzbeirat sind in die Planung von Radwegen
in der freien Landschaft frühzeitig vor der Erstellung von Beschlussvorlagen
einzubeziehen.
2. Die Verwaltung stellt zur nächsten Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zum
Radverkehrsnetzplan Dortnund vor.
3. Der Radverkehrsnetzplan Dortmund wird zum Radwegebedarfsplan erweitert, der
neben der Differenzierung von Haupt- und Nebenrouten auch die jeweilige Ausgestaltung
der Radwege (Bestand und Planung) sowie eine Priorisierung beim Ausbau
darstellt.

Diese Aufstellung soll als Grundlage für die weitere Erörterung mit den beteiligten
Ämtern, den Gremien und den Radfahr- bzw. Naturschutzverbänden dienen.

Begründung:
erfolgt mündlich“


ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und ergänzt diesen um folgende Punkte:

3. Bei Eingriff in Landschafts- oder Naturschutzgebiete, wird um frühzeitige Information und Mitnahme der Naturschutzverbände gebeten.

4. Die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Radwegeausbauplan vorzulegen.

5. Außerdem wird darum gebeten, nach fünf Jahren einen entsprechenden Evaluierungsbericht hinsichtlich der Kosten vorzulegen.


Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion anschließen könne, er bittet aber darum, den Punkt 5 auf drei Jahre (anstatt fünf Jahre) zu ändern.

Herr Rm Dudde bezieht sich zunächst auf den Antrag seiner Fraktion. Hierzu teilt er mit, dass man diesen Antrag zum Teil als Ergänzung zum SPD-Antrag sehe. Unter Punkt 1 seiner Fraktion sei genau das ausformuliert, was Herr Rm Berndsen mit Blick auf die Naturschutzverbände konkretisiert habe.
Über die Punkte 2 und 3 des Antrages könne man getrennt hiervon abstimmen, da diese nicht mit dem Antrag der SPD-Fraktion korrespondieren würden.

Herr Rm Urbanek signalisiert für seine Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion Zustimmung, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man als kontraproduktiv an und werde diesen dementsprechend ablehnen.

Herr Rm Dingerdissen bezieht sich auf den Punkt 2 des SPD-Antrages und teilt mit, dass man diesen Punkt für voreilig halte, weil hier noch kein konkretes Konzept dahinter stehen würde. Aus diesem Grund lehnt er für seine Fraktion den SPD-Antrag ab.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen teilt er mit, dass man diesem heute zustimmen könne, da hiermit insgesamt eine Strategie im Zusammenhang mit dem Radwegenetzplan vorgesehen sei.

Es wird wie folgt abgestimmt:

Zu Punkt 2 und 3 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diese mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion FDP/BL, ab.

Zu Punkt 1 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen:

Man einigt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) darauf, den Antrag der SPD-Fraktion um Punkt 1 des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen zu ergänzen (neuer Pkt.6.).

Insgesamt ergeht folgender Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem somit ergänzenden folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), zu:

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt beschließt, dass bei Neubau und
Erneuerung von Fahrradwegen zukünftig ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet
werden soll, sofern dies möglich ist.

2. Bei Neubauten von Fahrradwegen in Wäldern und Naturschutzgebieten soll zukünftig als
Obenflächenbelag nicht schwarzer Asphalt, sondern farblich hellerer Asphalt verwendet
werden. Ökologische Belange sollen beachtet werden.

3. Bei Eingriff in Landschafts- oder Naturschutzgebiete, wird um frühzeitige Information und Mitnahme der Naturschutzverbände gebeten.

4. Die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Radwegeausbauplan vorzulegen.

5. Außerdem wird darum gebeten, nach drei Jahren einen entsprechenden Evaluierungsbericht hinsichtlich der Kosten vorzulegen.

6. Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft
fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die
rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine
Asphaltierung verzichtet werden.


zu TOP 5.11
Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11921-18)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 11921-18):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zur Sitzung am 11.09.2018 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Verwaltung wird gebeten, beim zuständigen Straßenbaulastträger darauf hinzuwirken, dass die Lesbarkeit der Schilderbrücke westlich der Kreuzung B1/Semerteichstraße in Fahrtrichtung Unna deutlich verbessert wird.

Begründung



Wie auf dem Foto deutlich erkennbar ist, zeigt die Beschilderung deutliche Abnutzungsspuren. Zunächst rechts fahrende LKW sind dabei häufig zu beobachten, dass sie auf die mittlere Spur wechseln, weil die Fahrer glauben, dass es auf dem rechten Fahrstreifen ausschließlich „rechts“ nach DO-Hörde geht. Das „gerade aus“ nach Paderborn/Unna ist nämlich kaum noch lesbar.

Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass es vermehrt ausschließlich durch LKW verursachte Unfälle im Bereich der B1 zwischen Semerteichstraße und Joseph-Cremer.-Straße gibt, da die LKW nach Überfahren der Kreuzung B1/Semerteichstraße wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln (wollen) und dabei PKW übersehen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine bessere/deutlichere Beschilderung an dieser Stelle dringend notwendig.“

ABVG 11.09.2018:

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass man die Planungen hierfür bereits in das Arbeitsprogramm mit aufgenommen habe. Weiter fügt sie hinzu, dass die Verkehrszeichenbrücke (VZB) in Höhe Raudestr. im Zuge der B1 (FR Unna) abgängig und daher zu erneuern seien. Die stellenweise nicht mehr aktuelle Beschilderung des vor mehr als 50 Jahren errichteten Bestandsbauwerks (BW-Nr: 9007) soll dabei sowohl technisch als auch inhaltlich auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dafür werde es notwendig, die tragende Stahlkonstruktion abzureißen und neu zu errichten.
Die momentane, elektrisch illuminierte Beschilderung sei teilweise nicht mehr aktuell und entspreche nicht mehr dem Stand der Technik. Die neue Verkehrszeichenbrücke werde mit einer Beschilderung der Reflektionsklasse „Typ III“ bestückt, was wiederum erlaube, auf eine Stromversorgung des neuen Bauwerks zu verzichten. Eine erfolgte Variantenuntersuchung ergab, den Ersatzneubau aus baupraktischen Gründen einige Meter vor dem jetzigen Standort zu errichten, die wegweisende Funktionalität werde dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Maßnahme sei in der derzeitigen Haushaltplanung berücksichtigt.
Das Ziel sei, noch dieses Jahr einen Baubeschluss für die Maßnahme zu erwirken, so dass eine Durchführung der Baumaßnahme im 2. Quartal 2019 aus heutiger Sicht realistisch sei.


Herr Rm Mader führt an, dass er den o. a. Antrag seiner Fraktion unter der Voraussetzung zurückziehe, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die konkrete Planung der Beschilderung vorab zur Kenntnis vorlegen werde.

Frau Uehlendahl signalisiert hierzu ihre Zustimmung.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.12
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11163-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, das für den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs im Baubeschluss mit der DS-Nr. 04452-16 am 29.09.2016 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 3.300.000,00 Euro um 2.300.000,00 Euro auf 5.600.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 92.255,25 Euro.


zu TOP 5.13
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr.: 05299-16 aufgeführt, die finanziellen Auswirkungen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m und einer lichten Breite von 15,20 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 5.000.000,00 Euro und gleichzeitig den Umbau der Hagener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 700.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.400,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 5.000.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2019ff. aus dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300.

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11629-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Risikofrüherkennungssystem der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11204-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt das Konzept zum Risikoführerkennungssystem des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Zweiter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11538-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 17:34 Uhr.



Frank Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Zu TOP 3.1:

(See attached file: TOP 3.1.pdf)

Zu TOP 5.2:

(See attached file: zu TOP 5.2.pdf)