Niederschrift
über die 19. Sitzung des Schulausschusses
am 28.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Petro Möckel (SPD) i. V. f. Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
Rm Justine Grollmann(CDU) i. V. f. Rm Ute Mais (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Barbara Menzebach(CDU) i. V. f. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Peter Spineux (CDU) i. V. f. Rm Erwin Bartsch (CDU)
sB Otto Rüding (CDU)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken) i. V. f. Rm Serpil Kosan-Yüzer
2. Beratende Mitglieder:
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (BPN)
Yusuf Güclü (IR)
Tom Bühler (Bezirksschülervertretung)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)
Fabian Erstfeld (Ehemals Bezirksschülervertretung)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
3. Verwaltung
Stadträtin Waltraud Bonekamp
Renate Tölle
Martina Raddatz-Nowack
Klaus Flesch
Siglinde Zang-Friederichs
Klaus Burkholz (7/FamilienProjekt)
Sabine Steckelbach (StA 23)
Beate Reder (StA 23)
Ahmed Mustafa Gönen (StA 65)
Svenja Schrickel (StA 61)
Claudia Kokoschka (StA 41)
4. Schulaufsicht
Leon Moka
5. Gäste
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Heinrich Jost (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Herr Lenßen (Schulleiter Fritz-Henßler-BK)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 19. Sitzung des Schulausschusses,
am 28.03.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 14.12.2011
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Masterplanung Schulumfeld Brügmann-Zentrum II Dortmund
mündlicher Bericht/Präsentation
Gast: Frau Prof. Christa Reicher, TU Dortmund
2.2 Robert-Bosch-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06035-11-E2)
Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 15.02.2012 zur Verfügung gestellt.
2.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06422-12-E1)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06690-12)
3.2 Sekundarschule Westerfilde
mündlicher Bericht
3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06108-11)
Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 15.02.2012 zur Verfügung gestellt.
3.4 Schultrojaner
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06085-11-E1)
3.5 Bundeswehr an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06211-12-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen
mündlicher Bericht
4.2 Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06418-12-E2)
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06487-12)
5.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)
5.3 Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)
Powerpoint-Präsentation lt. Fr. Bracke/Kulturbüro
5.4 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)
5.5 Kooperation Jobcenter Dortmund - Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06504-12)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Auffangklassen für unbegleitete minderjährige Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06750-12)
6.2 Einrichtung von vollzeitschulischen Bildungsgängen an Berufskollegs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06751-12)
6.3 Anmeldungen an weiterführenden Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06827-12)
6.4 Anmeldungen an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06826-12)
6.5 Inklusionsbeauftragte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06823-12)
6.6 IntegrationshelferInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06824-12)
6.7 Sekundarschule Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06825-12)
1. Regularien
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Schulausschuss beschlussfähig ist.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Spiess benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 3.2 wird mit dem Tagesordnungspunkt 6.7 zusammen behandelt.
Der Tagesordnungspunkt 3.3 wird im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten 6.3 und 6.4 behandelt. Die Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen werden ebenfalls unter dem TOP 3.3 bekannt gegeben.
Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 14.12.2011
Herr Kunstmann merkte an, dass er es wünschenswert fände, wenn ersichtlich würde (s. Seite 5, TOP 3.1, Absatz 3), gegen welche grundsätzliche Position der Fraktion FDP/Bürgerliste sich Herr Spieß wendet.
Ähnliches gelte für die Ausführungen von Herrn Neumann (s. Seite 5, TOP 3.1, Absatz 4).
Herr Kunstmann sprach die Vorstellung der Schulwegsicherung aus der Dezembersitzung an. Diese wurde für die Mai-Sitzung zugesagt.
Herr Drolshagen bat darum, folgende Ergänzung zum TOP 4.2 aufzunehmen: „… Behindertenpolitische Netzwerk sowie die Schwerbehindertenvertretungen der Lehrkräfte bei der Bezirksregierung Arnsberg an den Planungen …“
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 14.12.2011 wurde genehmigt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Masterplanung Schulumfeld Brügmann-Zentrum II Dortmund
Mündlicher Bericht
Der TOP wurde wg. technischer Schwierigkeiten bei der Präsentation von Frau Professor Reicher von der Tagesordnung genommen. Ein Termin zur erneuten Vorstellung der Masterplanung Schulumfeld Brügmann-Zentrum II wird nach der Sommerpause vereinbart.
zu TOP 2.2
Robert-Bosch-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06035-11-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…mit Antrag vom 07.12.2012 hat die SPD Fraktion um einen Sachstandsbericht sowie um Aufklärung zu folgenden Fragen gebeten:
- Ist die Information des Lehrerkollegiums richtig, dass in nächster Zeit ca. 500.000 € in
Brandschutzmaßnahmen im Robert Bosch-Berufskolleg am Standort Brügmann Zentrum
investiert werden sollen, obwohl im aktuellen Brandschutzbedarfsplan lediglich
50.000 € für unabwendbare Maßnahmen ohne zeitliche Zuordnung vorgesehen sind?
- Wann ist mit einer Entscheidung in dem Vergabestreitverfahren zu rechnen, damit die
Planungen für den Neubau der Berufskollegs am Dortmunder U fortgesetzt werden
können?
Es handelt sich um reine Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen
sowohl des Robert- Bosch als auch des Leopold Hoesch Berufskollegs. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzsachverständigen, die Frage der Mindestanforderungen zur Erreichung des Schutzzieles – Personenschutz – detailliert beleuchtet.
Weitere Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des Brandschutzsachverständigen, mit
dem Ziel die Anforderungen auf das Mindestmaß begrenzt zu halten, wurden geführt. Trotz
der gemeinsamen Anstrengung zur Minimierung der Maßnahmen sind die Gesamtherstellungskosten - laut geprüfter Kostenberechnung - auf 515.576,00 € gestiegen und stellen somit den Mindestbedarf dar. Die Vorgehensweise entspricht dem Beschluss des Rates vom 16.12.2010 (Drucksache Nr.: 02188-10), wonach der Weiterbetrieb der Schulen, bei denen die Brandschutzsanierung noch nicht komplett abgeschlossen ist, auf Grundlage der Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter erfolgt.
Das Auslobungsverfahren über die Bebauung der U- Nordfläche wurde einer Überprüfung
durch die Vergabekammer Arnsberg und zwischenzeitlich auch durch das OLG
Düsseldorf durch die unterlegenen Bieter unterzogen.
Letztlich kommt die Vergabekammer Arnsberg zu dem Beschluss, dass kein zuschlagsfähiges
Angebot vorliegt; und hat insofern eine Zuschlagserteilung zunächst untersagt.
Zwischenzeitlich wurde gegen den Beschluss der Vergabekammer beim OLG Düsseldorf
Beschwerde eingelegt.
Ein Ausgang des Verfahrens vor dem OLG - der mündliche Verhandlungstermin wurde
auf den 22.02.2012 festgelegt - kann belastbar weder zeitlich noch inhaltlich prognostiziert
werden.“
Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Berichterstatter der Verwaltung.
Herr Spieß bat um Verdeutlichung, wann Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt, wann Mindestanforderungen von Brandsachverständigen zusätzlich erstellt werden und in welcher Zeitfolge sich dieses abspielt.
Herr Gönen von der Städtischen Immobilienwirtschaft erläuterte den chronologischen Ablauf der Brandschutzsanierung am Robert-Bosch-Berufskolleg. Die Überprüfung durch die Feuerwehr und das Bauordnungsamt erfolge im Abstand von 5 Jahren, beginnend im Jahr 2005. Im Bericht dieser Überprüfung wurden Sofortmaßnahmen definiert, sowie mittel- und langfristige Maßnahmen. Die Immobilienwirtschaft habe im Anschluss an diese Überprüfung ein Brandschutzkonzept bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag gegeben, das zur Ausführung kommen sollte. Im Jahre 2008 wurde festgelegt, dass keine weitergehenden Brandschutzsanierungen bei anstehenden Grundsanierungen bzw. Neubauten erfolgen sollten, was auch im Ratsbeschluss vom 27.09.2011 festgelegt wurde. Das Robert-Bosch-Berufskolleg sollte im Jahr 2009 in den Neubau am U-Turm ziehen. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeitspanne habe die Verwaltung von der großen Brandschutzsanierung aus dem Brandschutzgutachten Abstand genommen. Die Verzögerung des Neubaus habe zu Rückstellungen für Sofortmaßnahmen in Anlehnung an die Begehungen der Feuerwehr und des Bauordnungsamtes geführt. Im Zeitraum von Januar bis März 2011 seien Gespräche mit dem Brandschutzsachverständigen geführt worden, um festzustellen, welche unabdingbaren Brandschutzanforderungen zur Herstellung des Minimalschutzes unbedingt ausgeführt werden müssten. Danach sei ein externes Büro mit der Planung und Kostenberechnung beauftragt worden. Diese sei im September 2011 der Verwaltung übergeben worden. Daraus ergebe sich die Kostensteigerung von ursprünglich 100.000 € auf 515.000 €, wie in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt.
Herr Neumann bedankte sich für die Ausführungen, erfragte zusätzlich den Stand der Ausschreibungen für den Neubau am U.
Frau Reder vom Liegenschaftsamt erklärte, dass das anstehende Vergabeverfahren beim Oberlandesgericht in Düsseldorf bearbeitet werde. Ein Termin zum Vergleich sei bis zum 16.04.2012 gesetzt worden. Sollte es bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung geben, werde im Mai ein Urteil ergehen.
Herr Spieß stellte die Frage, ob der Vergleichsvorschlag während der mündlichen Verhandlung ergangen oder vorher ein Vorschlag des Oberlandesgerichtes gewesen sei.
Frau Reder erklärte, dass der Vorschlag eine Empfehlung des Gerichts gewesen sei, um eine vergleichsweise Einigung aller Bieter zu ermöglichen. Dieser Vergleich würde bei Gericht protokolliert werden können, um eine juristische Sicherheit für alle Beteiligten zu bieten.
Frau Blotenberg bat um nochmalige Behandlung der Angelegenheit Berufskollegs in der Mai-Sitzung, da sich dann wahrscheinlich zu dem Vergabeverfahren am U ein Urteil des Gerichts ergeben habe. Je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens müsse über die Zukunft der Berufskollegs, insbesondere Robert-Bosch und Fritz-Henßler, intensiv diskutiert werden.
Frau Reder äußerte sich nochmals zu der erneuten Frage von Herrn Spieß nach dem Zeitpunkt des Vergleichsvorschlags. Dieser sei vor der mündlichen Verhandlung von der Verwaltung angestrengt worden, das Gericht habe den Vorschlag erst in der mündlichen Verhandlung konkretisiert.
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde damit zur Kenntnis genommen.
zu TOP 2.3
Fritz-Henßler-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06422-12-E1)
Der Schulausschuss diskutierte die Denkmalwürdigkeit des Fritz-Henßler-Berufskollegs. Es solle in erster Linie der Nutzen für die SchülerInnen und LehrerInnen im Vordergrund stehen, der Bau sei kein Baudenkmal im klassischen Sinne. In den Fraktionen und ggfs. in anderen Ausschüssen sollte über die Denkmalschutz-Würdigkeit diskutiert werden. In der zu erstellenden Vorlage zum Fritz-Henßler-Berufskolleg sollten aktuelle Summen und Terminvorgaben genannt werden. Es solle geprüft werden, ob das öffentliche Interesse dazu führen könne, einen Abbruch des Gebäudes ins Auge zu fassen. Dazu komme auch der Aspekt der Barrierefreiheit und Inklusion, der berücksichtigt werden müsse.
Frau Schrickel erklärte, dass das Gebäude im Jahre 1989 aufgrund der besonderen Bauform und des verbauten Materials in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgenommen wurde. Das Gebäude sei trotz der aufgetretenen und weiterhin auftretenden Schäden erhaltens- und sanierungsfähig. Die Begründung des öffentlichen Interesses müsse geprüft werden, die Untere Denkmalbehörde könne dieses nicht alleine entscheiden. Dazu werde ebenfalls der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gehört. Sollte es dann keine Einigung geben, müsse der Minister entscheiden. Die angesprochene Barrierefreiheit sei kein Widerspruch zum Denkmalschutz und werde bei öffentlichen Gebäuden auch umgesetzt.
Die Vorsitzende begrüßte Herrn Lenßen. Herr Lenßen berichtete aus seiner Sicht über den baulichen Zustand des Schulgebäudes. Er führte aus, dass von dem ursprünglichen, vom Dortmunder Architekten Kullrich gebauten Gebäude nur noch 30 % erhalten seien, der Rest wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Der weitere Ausbau stamme aus den Jahren nach dem Krieg und sei nicht geeignet für den Schulunterricht. Es gebe auch zu wenig Fläche für den Unterricht, obwohl das Fritz-Henßler-Berufskolleg über 3 weitere Dependancen verfüge. Die Schule bekomme immer wieder Laufzeitverlängerungen, es werde dann festgestellt, dass die Standsicherheit auf der Torflinse für die nächsten 2 oder 4 Jahre gesichert sei. Brandschutzmaßnahmen sowie bauliche Maßnahmen für Fluchtwege würden durchgeführt, nicht immer in Absprache mit der Schule. Es gebe ebenfalls die Planung, nach Umzug des Robert-Schuman- und des Robert-Bosch-Berufskollegs auf das U-Gelände an den ehemaligen Standort Robert-Schuman-Berufskolleg zu ziehen. Das sei kein einfaches Unterfangen, da auch technische Einrichtungen verlagert werden müssten. Herr Lenßen bat darum, die weitere Planung den Erfordernissen anzupassen.
Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die für die Sitzung im Mai 2012 angekündigte Vorlage abzuwarten.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung mit den o. g. Einwänden zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06690-12)
Herr Hagedorn beantwortete verschiedene Fragen des Ausschusses zu den Inhalten und Förderungen des Programms. Im Ausbildungskonsens werde Einigung mit der Wirtschaft erzielt und im Dialog mit der Arbeitsagentur eine Anschlussberatung gemacht, die die Ausbildungsreife feststelle und bei Defiziten Jugendliche in entsprechende Maßnahmen vermittle.
Auf die Frage von Frau Herweg, ob es korrekt sei, dass die Schule die Ausbildungsverträge der Jugendlichen bis 18 Jahre als Nachweis über einen Ausbildungsplatz einsehen wolle, teilte Herr Hagedorn mit, dieses geschehe, um einen Überblick über den Verbleib der SchülerInnen nach dem Übergang von Sek I nach Sek II zu bekommen. Es habe häufig Mehrfach-Anmeldungen an den Berufskollegs gegeben, es sei nicht möglich gewesen, den Verbleib von SchülernInnen nachzuvollziehen. Es handele sich um eine Maßnahme der Schulpflichtüberwachung. Herr Lenßen erläuterte dazu die bestehende Schulpflicht, die nach der Sekundarstufe I mit dem Besuch der gymnasialen Oberstufe abgegolten werde. Sollte dieses nicht zutreffen, gebe es noch die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr. Die Berufsschulpflicht könne ebenfalls durch den Besuch von verschiedenen Bildungsgängen in den Berufskollegs abgegolten werden. Die Schulpflichtüberwachung liege bei den abgebenden Schulen der Sek I, dabei reiche die mündliche Mitteilung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages nicht aus.
Herr Rüding stellte in diesem Zusammenhang den Antrag, diese Methode der Schulpflichtüberwachung durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Dortmund prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde mit 3 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Herr Hagedorn sagte zu, zu diesem Verfahren, das in mehreren NRW-Städten benutzt werde, eine kurze schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass Dortmund als eine von 7 Referenzkommunen mit der Implementierung und Umsetzung der neuen Landesstrategie „Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ im Frühjahr 2012 beginnt.
zu TOP 3.2
Sekundarschule Westerfilde
Mündlicher Bericht
zu TOP 6.7
Sekundarschule Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06825-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06825-12-E1)
Die Sitzung wurde für einige Minuten vom stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Buchloh geleitet.
Der TOP 3.2 wurde zusammen mit dem TOP 6.7 behandelt.
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (TOP 6.7, DS-Nr.: 06825-11-E1):
„…die Verwaltung wird gebeten, unter dem o. g. TOP die folgenden Fragen zu beantworten:
1) Wie hoch ist die genaue und abschließende Zahl der Anmeldungen an der Sekundarschule?
2) Wie soll die Klassengröße im Rahmen der geplanten Dreizügigkeit aussehen?
3) Welche Mindestklassengröße geben die geltenden Bestimmungen für die Sekundarschule vor?
4) Welche Höchstgrenze ist in den entsprechenden Bestimmungen vorgesehen?
5) Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit einer vorübergehenden Vierzügigkeit der Sekundarschule im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung?
6) Wie sieht das Verfahren für eine solche Ausnahmegenehmigung aus?
7) Wie bewertet die Verwaltung die räumlichen Verhältnisse zur Einrichtung einer Vierzügigkeit?
Begründung:
Mit der Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zur Sekundarschule in Westerfilde ist ein zusätzliches Angebot entstanden, damit Kinder länger gemeinsam lernen können. Dass die Eltern genau dieses längere Lernen für ihre Kinder wünschen, zeigt die Tatsache, dass die benötigten 75 Anmeldungen für die Sekundarschule erreicht und überschritten worden sind.
Dabei sind nicht nur die Eltern davon ausgegangen, dass ihre Kinder in Klassen lernen, die nicht größer sind als 25 SchülerInnen, ähnlich wie beim Modellversuch der Gemeinschaftsschule.
Gerade zu Beginn der Arbeit der neuen Schulform ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Je größer die Klassen, desto schwieriger ist die beabsichtigte individuelle Förderung der Kinder. Vor diesem Hintergrund muss darüber nachgedacht werden, ob und wie eine vorübergehende Vierzügigkeit zum Beispiel mit einer Ausnahmegenehmigung umsetzbar ist.“
Frau Tölle berichtete, dass das Anmelde- und Aufnahmeverfahren inzwischen abgeschlossen sei. 82 SchülerInnen seien aufgenommen, zwei Klassen mit jeweils 27 und eine Klasse mit 28 SchülernInnen gebildet worden. Es gebe die Möglichkeit wie in allen anderen Schulformen der Sek I, zwischen mindesten 24 und höchstens 30 SchülernInnen pro Klasse aufzunehmen. Ein Konsens zwischen den auslaufenden Schulformen Haupt- und Realschule am Standort Westerfilde und der Sekundarschule zur Frage der zu nutzenden Räumlichkeiten sei einvernehmlich erfolgt. Der Planungsauftrag zur Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum Schuljahresbeginn an die Städtische Immobilienwirtschaft sei ebenfalls auf den Weg gebracht. Derzeit erfolge die pädagogische Vorbereitung des ersten Schuljahres durch die Projektgruppe. Die Bezirksregierung Arnsberg sei damit beschäftigt, die notwendigen Personalmaßnahmen zu treffen. Eine Fachkraft für Schulsozialarbeit werde zum Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen.
Die Frage zur eventuellen Vierzügigkeit beantwortete Frau Tölle mit dem Hinweis, dass eine Genehmigung für eine dreizügige Sekundarschule vorliege, der Schulträger könne keine Erweiterung vornehmen. Gemäß neuem Schulgesetz müsse bei nachgewiesenem Bedarf der Vierzügigkeit über eine Gesamtschule nachgedacht werden.
Der Schulausschuss diskutierte die Klassengrößen, die für alle Schulformen Gültigkeit haben sollten. Frau Tölle erklärte, dass die gesetzten Standards für alle Kommunen gelten und durch das Land vorgegeben seien. Die Kommune könne nicht davon abweichen
Herr Drolshagen stellte die Frage, ob die Sekundarschule mit Gemeinsamen Unterricht starten werde, weil ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehe. Frau Tölle sagte dazu, dieses sei in der Startphase für das kommende Schuljahr nicht möglich, jedoch Ziel für das folgende Schuljahr. So sei die Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg, da eine umfassende Vorbereitung für das Schuljahr 2012/13 nicht umzusetzen sei.
Herr Moka stellte klar, dass zielgleiche Förderung mit dem Förderschwerpunkt emotional/soziale Entwicklung im Konzept beinhaltet sei.
Auf die Frage von Herrn Kunstmann zu Lehrkräften aus dem Bereich Sek II antwortete Frau Tölle, dass die Personalmaßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt würden. Es sollen gymnasiale Lehrkräfte ins Kollegium kommen, Zahlen stünden noch nicht fest.
Der mündliche Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06108-11)
zu TOP 6.3
Anmeldungen an weiterführenden Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06827-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06827-12-E1)
Tischvorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06827-12-E2)
zu TOP 6.4
Anmeldungen an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06826-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06826-12-E1)
Die TOP 3.3, 6.3 und 6.4 wurden im Zusammenhang behandelt.
Die Mitglieder nahmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass zum TOP 3.3 trotz Einladung kein zuständiger Vertreter des Schulamtes erschienen ist.
Zu TOP 6.3 wurden die „Informationen über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2012/13“ (Tischvorlage der Verwaltung, Drucksache Nr.: 06827-12-E2) verteilt.
Es lagen folgende Bitten um Stellungnahme vor:
- TOP 6.3 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 06827-12-E1„... die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen sind inzwischen abgeschlossen. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, unter dem o.g. TOP dem Ausschuss die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für die einzelnen Schulformen und Schulen sowie sich daraus eventuell ergebende Konsequenzen vorzulegen und vorzustellen.“
- TOP 6.4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 06826-12-E1
„... die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. TOP die folgenden Fragen zu beantworten:
1) Warum werden an Grundschulen, die für eine Zwei- bzw. Dreizügigkeit ausgerichtet sind, durch eine Reduzierung der Zügigkeit Eingangsklassen von bis zu 33 SchülerInnen eingerichtet?
2) Welche rechtlichen und faktischen Möglichkeiten hat der Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, die im Rahmen des Schulkonsens NRW festgelegten Obergrenzen von Eingangsklassen bereits zum kommenden Schuljahr umzusetzen?
3) Welche Schulen wären bei der Umsetzung dieser Obergrenzen nach den der Verwaltung aktuell vorliegenden Zahlen in welcher Weise betroffen?
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses hat die Verwaltung den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen vorgelegt. Dabei ist deutlich geworden, dass es im neuen Schuljahr zu sehr unterschiedlich großen Eingangsklassen kommen wird. Die Spanne reicht dabei von 16 SchülerInnen in der Grafen-Grundschule in Huckarde bis zu 33 SchülerInnen an der Emschertal-Grundschule in Aplerbeck. Damit werden sehr unterschiedliche Unterrichtsvoraussetzungen geschaffen.
Im Rahmen des Schulkonsens NRW soll zukünftig an Grundschulen die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern nicht mehr zulässig sein. Bereits ab dem Schuljahr 2013/14 soll die Obergrenze der Eingangsklassen bei 29 SchülerInnen liegen. Bei 30 bis 56 SchülerInnen sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden, bei 57 bis 81 SchülerInnen sollen es drei Eingangsklassen sein.“
Frau Bonekamp informierte über das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen. Die Verteilung der angemeldeten Schüler/Innen ist abgeschlossen. Bei den Anmeldungen zu den Hauptschulen sei ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. An einzelnen Standorten sei die Mindestzahl zur Klassenbildung nicht erreicht worden, dort werde keine Eingangsklasse gebildet. Die Eltern wurden darüber informiert und die Schüler auf andere Schulstandorte verteilt.
Frau Tölle wies darauf hin, dass Schulen nicht kurzfristig geschlossen würden. Es solle weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass von den Realschulen oder Gymnasien nach der Orientierungsstufe abgewiesene Schüler/Innen in die Schulform Hauptschule wechseln können. Schulformübergreifend müsse in der Zukunft die Frage diskutiert werden, welcher Bedarf in Dortmund für die Sekundarstufe I bestehe. Die Schulentwicklungsplanung werde dieses aufgreifen. Dazu solle es Mitte Juni einen Workshop geben. Bei den anderen Schulformen gebe es keine Probleme, bei entstandenen Engpässen bei den Gymnasien wurden 2 Klassen zusätzlich eingerichtet. Der Ganztag an den Gymnasien werde von den Eltern gut angenommen
Herr Moka sprach den demografischen Hintergrund sowie die Neugründung einer Schulform an, die dazu beitragen würden, dass die gute Arbeit der Hauptschulen die Eltern nicht in ausreichendem Maße erreiche. Die Hauptschulen leisteten gute Arbeit mit integrativen Lerngruppen und der Integration von Jugendlichen mit nicht-deutscher Muttersprache. Das solle fortgeführt werden.
Auf Nachfrage zum Verbleib von Schülern, die keinen Platz an einer Gesamtschule bekommen haben, sagte Frau Tölle, dass dazu erst nach erfolgtem Schulbeginn eine Bewertung möglich sei.
Herr Drolshagen fragte nach den Zahlen der Förderschulen und Berufskollegs. Frau Tölle erläuterte, dass die Berufskollegs eine andere Zeitplanung für das Anmeldeverfahren hätten. Das Anmeldeverfahren an den Förderschulen sei noch nicht abgeschlossen.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis. (TOP 3.3)
Der Schulausschuss nahm die Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen zur Kenntnis und kam nach kurzer Diskussion überein, die Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben. (TOP 6.3)
Die Fragen zu TOP 6.4 sollen für die Mai-Sitzung von der Verwaltung schriftlich beantwortet werden.
zu TOP 3.4
Schultrojaner
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06085-11-E1)
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handele. Die Schulen würden verbotenerweise Kopien aus Schulbüchern in die eigenen Schulnetze stellen. Die Schulbuchverlage hätten beabsichtigt, einen Schultrojaner in die Netze der Schulen zu schicken, um zu sehen, ob und an welchen Schulen dieses wirklich geschehe. Die Datenschutzbeauftragten protestierten massiv gegen dieses Vorgehen, das auch durch die Bundes-Justizministerin verboten wurde.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Bundeswehr an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06211-12-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„...die Anfrage der Fraktion Die Linke beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Diese an die Verwaltung gerichtete Anfrage wurde am 02.03.2012 in der Sitzung der Schulkoordinierungskonferenz bekannt gegeben.
Als Rückmeldung der dort vertretenen Sprecher der Schulformen erhielt die Fachbereichsleitung die Rückmeldung, dass es sich bei dieser Anfrage um ein Thema handelt, welches den inneren Schulangelegenheiten zuzuordnen ist.
Um hier die gewünschte Antwort zu erhalten, ist die Anfrage an die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zu richten.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen
1. Quartalsbericht 2012
(Drucksache Nr.: 06903-12)
Der Schulausschuss nahm den 1. Quartalsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06418-12-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„...die Verwaltung nimmt zu den Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt
Stellung:
Welche Schulen werden in 2012 grundgereinigt?
Im Bereich der Fremdreinigung (d.h. dort wo die Stadt Dortmund Dienstleistungsfirmen mit der Durchführung von Reinigungsarbeiten beauftragt hat ) konnten im Jahr 2011 Grundreinigungsarbeiten durchgeführt werden, sofern diese in einem vorangegangenen Ausschreibungsverfahren des Vergabe- und Beschaffungszentrums - StA 19 - abgefragt und durch die Städtische Immobilienwirtschaft - StA 65 - beauftragt worden waren. Dies war in den Stadtbezirken Aplerbeck, Innenstadt Nord, Innenstadt Ost und Innenstadt West der Fall.
In den Schulgebäuden, in denen die Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet waren, wurden in den Herbstferien 2011 gründliche Unterhaltsreinigungen durchgeführt. Das Ausschreibungsverfahren für den Stadtbezirk Brackel ist seit dem 01.02.2012 beendet.
In allen fremdgereinigten Schulen der zuvor genannten fünf Stadtbezirke werden in den Oster- bzw. Sommerferien 2012 Grundreinigungsarbeiten durchgeführt.
Die Ausschreibungsverfahren für die anderen verbleibenden Dortmunder Stadtbezirke werden in diesem Jahr weitergeführt. Im Moment befinden sich die Ausschreibungen von Reinigungsdienstleistungen in den Stadtbezirken Eving, Hombruch, Hörde, Huckarde und Lütgendortmund in unterschiedlichen Prüfungsstufen.
Die Ausschreibungsverfahren sind bis zu den Sommerferien 2012 abgeschlossen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die fremdgereinigten Schulen auch in diesen fünf Stadtbezirken in den Sommerferien 2012 grundgereinigt werden können.
Die Ausschreibungen von Reinigungsdienstleistungen in den Stadtbezirken Mengede und Scharnhorst werden im Monat März 2012 veröffentlicht. Nach Auskunft des Vergabe- und Beschaffungszentrums StA 19 ist damit zu rechnen, dass die Ausschreibungsverfahren nach den Sommerferien 2012 abgeschlossen sein werden, so dass die fremdgereinigten Schulen in diesen zwei Stadtbezirken in den Herbstferien 2012 grundgereinigt werden.
Im Bereich der eigengereinigten Schulgebäude wurden im Jahr 2011 erstmalig wieder Grundreinigungsarbeiten in den Oster-, Sommer- und Herbstferienzeiträumen durchgeführt. Ab 2012 gehören die Grundreinigungsarbeiten zum Regelbetrieb.
Wie sieht das momentan praktizierte Verfahren der Intervallreinigung an den Schulen aus?
Die Intervallreinigung beinhaltet, dass alle Klassenräume, Fachräume, Betreuungsräume der OGS, Lehrerzimmer, Sekretariate und Flurbereiche bzw. Treppenhäuser ab dem 1. OG aufwärts an jedem 2. Tag gereinigt werden. An den Tagen zwischen diesen Unterhaltsreinigungen erfolgt eine Müllentsorgung. Bezogen auf einen Zeitraum von 14 Tagen werden somit insgesamt 5 Unterhaltsreinigungen in diesen Raumgruppen durchgeführt.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06487-12)
Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9000 Plätze ab dem Schuljahr 2012/2013.
zu TOP 5.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2012
(Drucksache Nr.: 06273-12)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:
„hierzu-> Empfehlung : Ausschuss Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 07.03.2012
Es lagen folgende Anträge vor:
- SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E1
„...die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt die Vorlage zur „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ außerordentlich. Damit kommt die Stadt Dortmund dem Ziel, bis 2013 den Rechtsanspruch für die Betreuung der unter- 3jährigen Kinder zu gewährleisten, ein großes Stück näher.
Die Liegenschaftsverwaltung wird gebeten, darauf zu achten und ggf. zu drängen, dass das Vergabeverfahren und der anschließende Bauverlauf zügig umgesetzt wird keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
In dem Zusammenhang fordert der AKJF, die Ausschreibungsmodalitäten – wenn nicht bereits geschehen oder ohnehin geplant – dahingehend zu konkretisieren, dass die Standards für die 14 neuen Einrichtungen den von der Immobilienwirtschaft aufgelegten „Dortmunder Immobilien Standards“ (für Ausbau, Flächen, Raumprogramm, Mobiliar) entsprechen und Grundlage der Ausschreibung werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, in gleicher Weise zu beschließen.“
- CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E2
„...die in Anlage 2 der oben genannten Vorlage dargestellte zu bebauende Fläche zeigt deutlich, dass in unmittelbarer Nähe zu der neu zu bauenden Kindertagesstätte eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt diesbezüglich folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und schriftlich darzustellen, inwieweit es für Kleinkinder von 0-6 Jahren gesundheitsgefährdend ist, wenn in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsort eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft. Welche kurz- und welche langfristigen gesundheitlichen Einwirkungen sind zu befürchten bzw. zu erwarten.
Begründung
Kleinkinder im Alter von 0-6 Jahren halten sich heutzutage bis zu 45 Stunden/Woche in einer Kindertageseinrichtung auf. Davon auch mehrere Stunden im Freien, sofern das Wetter es zulässt. Da in unmittelbarer Nähe zu dem Grundstück „Gem. Wambel Flur 2 Nr. 916, 917“, auf dem eine Kindertageseinrichtung entstehen soll, eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft ist es im Vorfeld wichtig zu erfahren, ob und welche Auswirkungen eine solche Hochspannungsleitung auf Kleinkinder hat.“
- CDU- Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E3
„...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Veräußerung und Bebauung der in der Anlage 3 (westlich Steinbrink-GS) befindlichen Fläche nicht entbehrlich ist und statt dessen Räumlichkeiten in der Steinbrink-Grundschule für eine Kindertageseinrichtung bezogen werden können.
Begründung
Erhebungen des Schulverwaltungsamtes zeigen auf, dass absehbar im Ortsteil Wickede Vakanzen in den drei Grundschul-Standorten entstehen werden. Um einem baldigen Leerstand einer Wickeder Grundschule vorzubeugen und so auch den Grundschulstandort Steinbrink-Grundschule dauerhaft zu sichern, soll geprüft werden, ob nicht durch einen Umbau des Gebäudes und einer Umorganisation der Steinbrink-Grundschule beide Einheiten unter einem Dach existieren können, da andere aufgegebene Schulstandorte aufzeigen, wie schwer Nachfolgenutzungen sind.“
Herr von Kölln äußerte den Wunsch der Träger der freien Jugendhilfe, bereits in den Planungsprozess einbezogen zu werden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig mit der Ergänzung von Frau Schütte-Haermeyer, dass die Beantwortung der Prüfaufträge spätestens bis zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 vorliegt, die o. a. Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E2 und 06273-12-E3).
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E1).
Unter Einbeziehung der o. a. Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
AUSWI, 14.03.2012:
RM Weyer weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung –Brackel erst am 15.03.2012 zu dem Thema tagt, unterstreicht mit ihren weiteren Ausführungen die beiden o.a. CDU-Anträge und appelliert dringend an die Verwaltung, für den Standort Spiegelstraße einen Alternativstandort anzubieten.
RM Pohlmann signalisiert Zustimmung zu der Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Ergänzend zu den beiden o.a. CDU-Anträgen möchte RM Barrenbrügge hinsichtlich eines Alternativstandortes für den Standort Spiegelstraße (Brackel/Wambel) geprüft wissen, ob man kompensatorisch, östlich der griechischen Schule (nördlich vom Niedersten Feldweg und östlich der Rüschebrinckstraße ) ggf. eine Realisierungsmöglichkeit sieht, um dort auch relativ nah und ohne die anderen genannten Schwierigkeiten dieses Kita-Ensemble zu errichten. Er bittet um Beantwortung hierzu bis zur nächsten Ratssitzung.
RM Kowalewski signalisiert die Ablehnung der Vorlage und erläutert diese Ablehnung mit Bedenken gegen die Finanzierung.
Herr Carl äußert Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich der 25-jährigen Mietdauer und der Gewährleistung, die Einrichtung auch bis dahin zu betreiben. Hierzu kündigt er für den weiteren Beratungsgang noch einen Änderungsantrag an. Außerdem teilt er mit, dass sich weitere Bedenken seiner Fraktion gegen die geplante Trägerschaft richten.
RM Reuter hält zusammenfassend fest, dass mehrheitlich der Standort in Do-Brackel/Wambel als problematisch angesehen wird. Hierzu werden spätesten zur Ratssitzung weitere Informationen erwartet. Außerdem bestehen bei einem Teil der Fraktionen noch Bedenken bezüglich der Finanzierungsfragen.
Herr Wilde signalisiert, dass eine Stellungnahme der Verwaltung zum Standort Spiegelstraße sowie ein Vorschlag für einen möglichen Alternativstandort hierzu (Brackel/Wambel) zur Ratssitzung erfolgen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und unter Berücksichtigung, der in der heutigen Sitzung besprochenen, speziellen Situation in Brackel/Wambel mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke sowie der FDB/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.“
Herr Spieß sprach die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie an, die Ausschreibungsmodalitäten nach den „Dortmunder Immobilien Standards“ auszurichten. Dem habe der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht zugestimmt, da der hohe Standard das gesamte Projekt behindere.
Herr Drolshagen sprach die Baustandards an, die zwischen der Immobilienwirtschaft und anderen beteiligten Gremien wie dem Behindertenpolitischen Netzwerk abgesprochen wurden. Der Standard „Barrierefrei plus“ sei ein Teil der o.g. Standards und stelle ein Problem dar. Lt. BPN solle es in jedem Stadtbezirk mindestens eine Tageseinrichtung für Kinder und eine Grundschule nach diesem Baustandard geben. Das sei durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen worden. Diese Vorlage beinhalte nicht mehr die mit der Städtischen Immobilienwirtschaft erarbeiteten Vorgaben zum Aufbau einer inklusiven Bildungslandschaft. Außerdem solle das BPN in die Beratungsfolge aufgenommen werden.
Frau Steckelbach erklärte, dass die Auflagen der Barrierefreiheit eingehalten würden und es das Ziel sei, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung „Barrierefrei plus“ zu haben. Die auch in den anderen Gremien angesprochenen Fragen würden in der Ratssitzung beantwortet werden.
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
zu TOP 5.3
Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)
Der Bericht zur Kulturellen Bildung im Dortmunder U wurde von Frau Kokoschka, Geschäftsbereich Kulturbüro, in einer Powerpointpräsentation dargestellt.
Die Vorsitzende dankte herzlich für die Präsentation.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Kulturellen Bildung im Dortmund U zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)
Der Schulausschuss nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Kooperation Jobcenter Dortmund - Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06504-12)
Der Schulausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag von Herrn Kunstmann, den Bericht auch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit weiterzuleiten.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Auffangklassen für unbegleitete minderjährige Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06750-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06750-12-E1)
Es lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:
„...wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Der Schulausschuss fordert die Schulverwaltung auf, umgehend neue Standorte für Auffangklassen zu prüfen und dem Ausschuss hierzu Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE sieht mit Besorgnis ein fehlendes Konzept der Schulverwaltung zur Bereitstellung von Auffangklassen für die stetig steigende Zahl an unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen. Durch die Schließung von Hauptschulen fallen auch die Auffangklassen weg. Nach unserem Kenntnisstand hat die Schulverwaltung bislang keine Vorsorge zur Errichtung neuer Auffangklassen an anderen Schulformen wie z. B. Gesamtschulen getroffen.“
Frau Dr. Tautorat begründete den Antrag ihrer Fraktion.
Nach kurzer Diskussion bestand Einvernehmen im Schulausschuss, dass es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt. Die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 23.05.2012 erfolgen. Herr Kunstmann bat gleichzeitig um einen Sachstand über die aktuelle Situation. Frau Bonekamp sagte sowohl die Stellungnahme als auch den Sachstandsbericht zu. Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte daher nicht.
zu TOP 6.2
Einrichtung von vollzeitschulischen Bildungsgängen an Berufskollegs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06751-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06751-12-E1)
Es lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:
„...wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Der Schulausschuss fordert die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde auf, für unbegleitete minderjährige Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in ausreichender Zahl vollzeitschulische Bildungsgänge an den Berufskollegs einzurichten.
Begründung:
In der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 30.1.2012 (DS-Nr.: 05698-11-E2) wurde die Frage 9 unter anderem dahingehend beantwortet, dass viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr keinen Platz an einem Berufskolleg erhalten, da sie nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Dabei ist gerade bei diesen jugendlichen Flüchtlingen der Erwerb/die Vertiefung von Deutschkenntnissen als auch die Vorbereitung auf den Erwerb eines Schulabschlusses bzw. einer beruflichen Ausbildung dringend erforderlich, um ihnen eine Zukunftsperspektive zu vermitteln.“
Nach Abschluss einer kurzen Diskussion über die Zuständigkeit (Schulverwaltungsamt oder Bezirksregierung Arnsberg) zog Frau Dr. Tautorat den Antrag zurück.
zu TOP 6.3
Anmeldungen an weiterführenden Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06827-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06827-12-E1)
Tischvorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06827-12-E2)
Der TOP 6.3 wurde im Zusammenhang mit TOP 3.3 und 6.4 unter TOP 3.3 behandelt.
zu TOP 6.4
Anmeldungen an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06826-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06826-12-E1)
Der TOP 6.4 wurde im Zusammenhang mit TOP 3.3 und 6.3 unter TOP 3.3 behandelt.
zu TOP 6.5
Inklusionsbeauftragte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06823-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06823-12-E1)
Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt unter dem o.g. Punkt, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses die Arbeit der im Schulamt tätigen Inklusionsbeauftragten vorgestellt wird.
Die entsprechenden MitarbeiterInnen sind zur Sitzung einzuladen.“
Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich (7 Ja, 8 Nein) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Das Thema soll in der Juni-Sitzung erneut aufgerufen werden.
zu TOP 6.6
IntegrationshelferInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06824-12)
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass für den Vorschlag zur Tagesordnung keine Konkretisierung erfolgt sei.
Herr Kunstmann erklärte, dass sich eine Diskussion der Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion im Rat erübrige.
zu TOP 6.7
Sekundarschule Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06825-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06825-12-E1)
Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 3.2 behandelt.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die Sitzung um 19.10 Uhr.
Sc h n i t t k e r B u c h l o h
Vorsitzende Stellvertretender Vorsitzender
S p i e ß F ä r b e r
Ratsmitglied Schriftführerin