Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Schulausschusses


am 13.06.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Uwe Wallrabe (CDU) i. V. f. Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Anke Starr (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Martin Depenbrock (FB 40)
Sandra Fitzen (FB 40)
Rainer Peper (FB 23)
Christiane Fiene (FB 23)

4. Schulaufsicht

Holger Nolte

5. Gäste

Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)


6. Abwesend:

Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Schulausschusses,
am 13.06.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Schulausschusses am 16.05.2018
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

2.2 Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-18)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Gestaltung von Übergängen (Übergangsmonitoring)
Mdl. Bericht

3.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10054-18-E1)

3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10816-18-E2)

3.4 Schulraumbedarfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10971-18-E3)

3.5 Arbeits- und Kommunikationsplattform "Logineo"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10969-18-E3)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Exzellenzschulen/Laborschulen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11181-18)

6.2 Mobiles Lernen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11182-18)
6.3 Entwicklung der Auffangklassen und Bilanz der Schulabschlüsse
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11194-18)

6.4 Lehrkräfte in der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11193-18)

6.5 Übergang nach Klasse 10
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11192-18)

6.6 Gesamtschule Scharnhorst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11195-18)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dingerdissen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgenden Tagesordnungspunkt:



TOP 5.2 Weiterführung der Integrations- und Integrationsagentur Dortmund –
Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung
durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) festgestellt.

Die Fraktion B‘90/Die Grünen zog den Zusatz-/Ergänzungsantrag zum

TOP 2.1 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schul-
Infrastruktur, Sachstandbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum
Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)
zurück.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Schulausschusses am 16.05.2018

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Schulausschusses am 16.05.2018 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

Frau Dr. Goll bat um Ergänzung, dass es die Vereinbarung der halbjährlichen Berichterstattung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ im Schulausschuss gebe (s. S. 5).
Sie fragte nach, ob verbindlich beschlossen werden solle, alle Einzelmaßnahmen (Teil b), die nicht in den Förderprogrammen bearbeitet werden können, durch den Haushalt zu finanzieren oder ob es die Absicht sei, dieses aus Haushaltsmitteln zu finanzieren und dann für jedes Vorhaben eine Einzelvorlage zu erstellen.

Herr Depenbrock erklärte, dass es sich bei der aktuellen Vorlage um eine Verschiebung zwischen den Programmen handele. Eine halbjährliche Berichterstattung zum Programm Schule 2020 sei durch den Schulausschuss beschlossen worden sei und werde auch erfolgen.
Der Rat solle grundsätzlich beschließen, alle Maßnahmen der Liste als Bedarf einzustufen. Allerdings sei schon jetzt absehbar, dass es durch hohe Preissteigerungen dazu komme, dass einige Programme 2022/2023 nicht mehr finanziert werden können. Der Rat solle jetzt ein Signal für alle Schulen setzen, dass die Finanzierung später sichergestellt werden könne.

Herr Dingerdissen führte aus, dass es keine Beteiligung des Schulausschusses mehr gebe, wenn der Rat bei Veränderungen der Maßnahmen auch nicht beteiligt werde. Er stellte die Frage nach den finanziellen Dimensionen des Verzichtes auf Mitsprache.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es sich um einen umfänglichen Maßnahmenkatalog von ca. 400 bedarfsgeprüften Einzelmaßnahmen handele. Eine Maßnahme könne sich aus den o. g. Gründen verteuern, durch Schadstoffsanierungen u. ä. können sich zeitliche Verzögerungen entstehen. Es sei nicht machbar, wg. jeder einzelnen Veränderung den Ausschuss um einen Beschluss zu bitten. Es sei gemeinsames Interesse, das Fördervolumen schnell und bedarfsgerecht an die Schulen zu bringen. Der Rat sei der Haushaltsgesetzgeber, dieses gebe den Schulen auch Sicherheit der Planung. Die Politik sei bei den Haushaltsberatungen und
-beschlüssen immer beteiligt.

Frau Raddatz-Nowack ergänzte, dass auch die Beschlüsse zu KIF I und II so gefasst worden sind. Der bestehende Gesamt-Finanzrahmen werde nicht überschritten.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzel-maßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.


zu TOP 2.2
Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Herr Klösel monierte den späten Zeitpunkt der Vorlage im Schulausschuss nach der Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Es gebe einiges, was diskutiert werden könnte.

Herr Peper (FB23) bat um Verständnis, dass sich die Reihenfolge der Beratung so ergeben habe.

Herr Dingerdissen fragte nach der Wieder-Verwendbarkeit von Containern.

Herr Peper erklärte, dass die im Rahmen der zusätzlichen Schulraumressourcen (Willkommensklassen) angeschafften Container noch in der Nutzung seien. Im vorliegenden Fall sei die wirtschaftlichste Lösung die Anmietung gewesen.

Frau Plieth ging auf den starken Anstieg der Anmeldezahlen an der Brechtener Grundschule ein. Grund sei sicherlich das Neubaugebiet.
Sie fragte nach, warum nicht auf Container aus zur Verfügung stehenden Flüchtlingsunterkünften zurückgegriffen werde.

Herr Peper erklärte, dass es sich bei den für die Flüchtlingshilfe angeschafften Containern überwiegend um Duschcontainer handele, die als Klassenräume nicht umgerüstet werden können.

Frau Raddatz-Nowack führte zu den Anmeldezahlen aus, dass zum einen das bereits vorhandene Neubaugebiet zum Anstieg der Schülerzahlen geführt habe. Weitere Neubaugebiete seien in Planung, die in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen würden. Es gebe an der Schule ebenfalls erhöhten Platzbedarf für den offenen Ganztag. Schulräume würden auch für den offenen Ganztag genutzt. Aktuell mussten die gestiegenen Anmeldezahlen und der Bedarf im OGS-Bereich abgedeckt werden.

Herr Klösel bat um Erklärung, warum die Container nicht gekauft wurden. Es gebe sicherlich die Möglichkeit, diese nach den 3 Jahren an der Brechtener Grundschule weiter zu verwenden. Er bat ebenfalls darum, den Schulausschuss über solche Anschaffungen zu informieren.

Herr Peper führte dazu aus, dass es schwierig sei vorherzusagen, wo nach 3 Jahren die Container eingesetzt werden könnten. Ein Nicht-Einsatz verursache ebenfalls Kosten.

Frau Dr. Goll merkte an, dass es durchaus möglich gewesen sei, diese Vorlage noch in die Schulausschuss-Sitzung im Mai vor der Ratssitzung zu bringen.
Sie fragte nach, ob es sicher sei, dass die Baumaßnahme nach 3 Jahren beendet sei. Eine Stellungnahme der Verwaltung dazu habe nicht die Sicherheit einer Finanzierung des Bauvorhabens enthalten. Deshalb könne es keine Garantie für den Abschluss nach 3 Jahren geben.

Herr Peper erklärte, dass die Baumaßnahme in der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste stehe und eine Finanzierung durch den Haushalt gesichert sei. Die Projektentwicklung und die Machbarkeitsstudie seien zum Jahresende abgeschlossen, danach gehe es in die Realisierungsphase durch die städtische Immobilienwirtschaft.

Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.





3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Gestaltung von Übergängen (Übergangsmonitoring)
Mdl. Bericht

Frau Fitzen berichtete und beantwortete kurz Fragen.

Der Schulausschuss nahm den Bericht (wird der Niederschrift beigefügt) von Frau Fitzen dankend zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10054-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Rahmen der Diskussion des o.g. Sachstandsberichtes blieb die Frage nach den Schulen offen, bei denen aktuell mobile Raumeinheiten zur Deckung des Schulraumbedarfs eingesetzt werden.

An folgenden Schulen sind derzeit mobile Raumeinheiten im Einsatz:

Name der Schule Anzahl Räume in mobilen Räumen
Gymnasium-An-der-Schweizer-Allee 5
Europa-Gesamtschule 3
Helene-Lange-Gymnasium 4
Albrecht-Brinkmann-Grundschule 6
Diesterweg-Grundschule 2
Nordmarkt-Grundschule 4
Libellen-Grundschule 4 (davon aktuell einer nicht genutzt)

Summe der Klassenräume in mobilen Raumeinheiten: 28“


Frau Dr. Goll bat um Information zu dem nicht benutzten Container an der Libellenschule.
(Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit: die Container an der Libellen-Grundschule befinden sich im laufenden Schuljahr alle in der Nutzung. Es gibt dort aktuell keinen ungenutzten Container.)

Auf die Frage von Frau Albrecht-Winterhoff nach Containern an der Kruckeler Grundschule erklärte Frau Raddatz-Nowack, dass dort eine Baumaßnahme geplant sei.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10816-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

„Zum Sachstandsbericht Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund bittet die CDU-Fraktion um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchem Jahr stammt der Ratsbeschluss, der die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen in Dortmund festlegt?

Die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen basieren auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahre 1992 und berücksichtigen ggf. später erfolgte beschlossene bauliche Veränderungen. Die Zügigkeit der Sekundarschule geht aus dem Errichtungsbeschluss der Schule aus dem Jahre 2011 hervor.

2. An welchen weiterführenden Schulen Dortmunds wurden in den letzten 3 Jahren Eingangsklassen genehmigt, die oberhalb der vom Rat der Stadt Dortmund festgelegten Zügigkeit liegen?
3. An welchen weiterführenden Schulen Dortmunds wurden in den letzten 3 Jahren weniger Eingangsklassen eingerichtet als eigentlich durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund festgelegt?
Die gewünschten Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Es sind nur die Schulen aufgeführt, die die nachgefragten Abweichungen aufweisen.



4. Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und angebracht aufgrund der Erfahrungen die Ratsbeschlüsse zu aktualisieren und entsprechend der aktuellen Entwicklung andere Zügigkeiten festzulegen?

Im Mai 2018 startete die quantitative Schulentwicklungsplanung mit externer Beratung über das gesamte Stadtgebiet und über alle Schulformen. Konkrete Ergebnisse werden für den Herbst 2018 erwartet. Erst am Ende dieses Prozesses kann entschieden werden, ob es notwendig ist, die Anzahl der Schulzüge per Ratsbeschluss neu zu regeln.“


Frau Dr. Goll fragte die Vorstellung der Schulentwicklungsplanung an.

Frau Raddatz-Nowack kündigte einen Bericht zur ersten Information für die nächste oder übernächste Sitzung an.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Schulraumbedarfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10971-18-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Mit den aktuellen Förderprogrammen KIF 1 und KIF 2 oder dem Kreditprogramm des Landes „Gute Schule 2020“ stehen in den nächsten Jahren rund 250 Mio. Euro Investitionsmittel bereit. Inwieweit können damit auch Schulraumbedarfe abgedeckt werden, die zukünftig aufgrund steigender Schülerzahlen zu erwarten sind?

Für den schulischen Bereich stehen aus dem 1. und 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) und dem Kreditprogramm "Gute Schule 2020" insgesamt ca. 207,9 Mio. Euro einschließlich des im Rahmen des KInvFG zu leistenden Eigenanteils über 10 Prozent zur Verfügung. Die reine Förder- bzw. Kreditsumme beträgt ohne Eigenanteil ca. 196,5 Mio. Euro. Darüber hinaus stehen durch das 1. Kapitel des KInvFG noch ca. 41,27 Mio. Euro für die Stärkung der Infrastruktur im Straßenbereich, im Bereich der frühkindlichen Bildung und für die energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur zur Verfügung. Diese Mittel können nicht im schulischen Bereich eingesetzt werden.

Alle in den Programmen bereitgestellten Mittel sind bereits durch Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund in Maßnahmen gebunden (auf die DS-Nr.: 02040-15, 09128-17 und 09188-17 wird verwiesen), daher können derzeit keine weiteren Maßnahmen aufgenommen werden.

Die Mittel aus dem 1. Kapitel des KInvFG dürfen lediglich für energetische Sanierungen an Schulen eingesetzt werden. Im Rahmen des 2. Kapitels des KInvFG hat der Fördermittelgeber in § 6 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 des KInvFG festgelegt, dass die Erweiterung von Schulgebäuden nur dann förderfähig ist, "soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (z.B. Anbau von Fachräumen, einer Mensa) und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt". Demnach können die Mittel aus dem 1. und 2. Kapitel des KInvFG nicht zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum zur Deckung von künftigen Schulraumbedarfen eingesetzt werden.
Das Kreditprogramm "Gute Schule 2020" sieht jedoch bereits Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum vor. Ich verweise dazu auf die Drucksache Nr.10828-18. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:
· G67 - Nordmarkt-Grundschule, Erweiterung der Unterrichtsräume um Willkommensklassen
· G68 - Graf-Konrad-Grundschule, Schaffung von zusätzlichen Raumressourcen
· G69 - Helene-Lange-Gymnasium, Schaffung von zusätzlichen Raumressourcen.

Weitere Maßnahmen zur Deckung der zu erwartenden Schulraumbedarfe können im Kreditprogramm "Gute Schule 2020" nicht berücksichtigt werden, weil die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vollständig für die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Maßnahmen verplant sind.

2. Wie stellen sich die zu erwartenden Raumbedarfe an den einzelnen Schulformen dar?
Konkrete und belastbare Daten liegen aktuell noch nicht vor. Ein mit externer Begleitung gestarteter quantitativer Schulentwicklungsprozess über das gesamte Stadtgebiet über alle Schulformen (außer Berufskollegs) zum Abgleich der zu erwartenden Anzahl der Schulkinder mit den vorhandenen Schulraumkapazitäten wird im Herbst 2018 Ergebnisse liefern. Dem Ergebnis kann hier nicht vorgegriffen werden.

Folgende Faktoren werden den Schulraumbedarf maßgeblich beeinflussen und ggf. die Einführung neuer baulicher Standards erfordern:
· Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren (G9)
· steigende Anzahl der Schulkinder insgesamt
· Diskussion über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung auf bundespolitischer Ebene
· zusätzliche Raumbedarfe aufgrund pädagogischer Konzepte und aus den Anforderungen der Themenbereiche Inklusion, Integration und Schulsozialarbeit

Parallel zu dem o.g. Schulentwicklungsprozess werden alle Schulen in der Innenstadt-Nord ebenfalls mit externer Begleitung auf ihre Kapazitäten und Sanierungsbedarfe geprüft. Ein vergleichbarer Prozess findet auch unter externer Begleitung für die Berufskollegs statt. Beide Prozesse werden im Dialogverfahren unter größtmöglicher Beteiligung der Schulen durchgeführt.
3. Bestehen grundsätzlich an den „wachsenden“ Schulen Möglichkeiten, vor Ort am Standort selbst, notwendige Kapazitätserweiterungen zu schaffen?
4. Inwieweit sind darüber hinaus neue Schulstandorte erforderlich und wo?
Hierzu wird auf die Antwort der Fragen eins und zwei verwiesen.

5. Lässt die derzeitige demografische Entwicklung eine realitätsnahe Schulentwicklungsplanung überhaupt noch zu oder sind ggf. andere Steuerungsintrumente erforderlich? Wie stellt sich die Verwaltung in dieser Beziehung auf, damit Politik entsprechend vorsorgen und reagieren kann?
Die größtmögliche Realitätsnähe zu erreichen, ist das Ziel der o.g. Untersuchungen. Bei aller Sorgfalt und Umsichtigkeit ist jede Prognose jedoch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, so dass stets auch mit dem Eintreffen von Entwicklungen zu rechnen ist, die sich außerhalb der getroffenen Annahmen bewegen. Es wird daher versucht, dieser Variabilität mit dem Aufbau von unterschiedlichen Szenarien zu begegnen. Die Komplexität der Untersuchungen wird neben der demografischen Entwicklung auch durch die Entwicklungen in der Bildungspolitik deutlich erhöht. Um möglichst viele Aspekte und fundierte Erkenntnisse berücksichtigen zu können, werden im Rahmen der externen Beratungen unterschiedlichste Kompetenzen abgerufen. Eingebunden sind Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Schulentwicklungsplanung, der Architektur und des Bauwesens sowie aus der Schulbauberatung. Auch die Erfahrungen und Entwicklungen aus den Schulen fließen über die Beteiligung der Schulen mit ein.
Im Innenverhältnis arbeiten die Schul-, Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung sehr eng zusammen, um der Politik möglichst zeitnah Prognosen und Szenarien vorzulegen, die eine weitblickende Entscheidung über die notwendigen Anpassungen der Dortmunder Schullandschaft ermöglichen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Arbeits- und Kommunikationsplattform "Logineo"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10969-18-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 09.05.2018 beantworte ich wie folgt:

1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über den Einführungsprozess von LOGINEO, die über die Mitteilung des Schulministeriums vom Oktober 2017 hinausgehen?

Erstmalig nach der Mitteilung des Schulministeriums aus Oktober 2017 wurden der Verwaltung neue Erkenntnisse mit Schulmail des Schulministeriums vom 2.5.2018 bekannt:
Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, eine digitale Arbeitsplattform (LOGINEO NRW) für Schulen anzubieten, die Ihnen vor allem auch im Umgang mit personenbezogenen Daten Unterstützung bieten soll. Sie will sich dabei jedoch sicher sein, den Schulen ein Produkt zur Verfügung stellen zu können, das reibungslos funktioniert und den Ansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer auch gerecht wird. Hierzu sind technische Nachbesserungen und neue Vereinbarungen mit unseren Projektpartnern zwingend erforderlich.“

Weitere Informationen liegen der Verwaltung bislang nicht vor.
2. Welche Angebote können den Dortmunder Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrern schon jetzt als Alternativen zu LOGINEO empfohlen werden?

Es können zurzeit, mangels auf dem Markt erhältlicher Lösungen, keine datenschutzkonformen Alternativen zu LOGINEO empfohlen werden. Ob eine im Raum Aachen und bei der Stadt Köln eingesetzte Lösung die Kriterien erfüllen würde, wird bis zu den Sommerferien vom Dortmunder Systemhaus in Zusammenarbeit mit dem Medienzentrum und den Medienberatern/innen des Landes geprüft.
Im Kern geht es bei den Basis-Funktionalitäten von LOGINEO um innere Schulangelegenheiten (dienstl. Mailadressen der Lehrkräfte, Austausch von personengebundenen Daten, Erstellung von Zeugnissen,…) und nicht um eine Unterrichtsunterstützung. Daher liegt die Verantwortlichkeit zur Einführung und zum Betrieb einer solchen Plattform beim Land NRW und nicht beim Schulträger.

3. Welche (datensicheren) Angebote gibt es für Dortmunder Schulen, um Dienst-Emailadressen einzurichten, ähnlich wie sie bei LOGINEO vorgesehen waren?

Datensichere Angebote, die den Anforderungen des Landes genügen, sind zurzeit nicht bekannt. Hier müsste eine Prüfung durch das Dortmunder Systemhaus erfolgen. Auch hier gilt, dass es sich dabei um innere Schulangelegenheiten handelt, für die die Schulleitung verantwortlich ist und eine Beauftragung durch die Schulleitung an mögliche Dienstleister erfolgen müsste.
4. Welche Handlungsempfehlungen zur Nutzung alternativer Cloud-Lösungen wie Dropbox oder Moodle für Dortmunder Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer gibt es?

Allen Dortmunder Schulen steht für den pädagogischen Bereich die kostenlose Nutzung des vom Dortmunder Systemhaus betriebenen Moodle-Servers offen. Dropbox und vergleichbare Angebote entsprechen in keiner Weise den vorgeschriebenen Datenschutzregelungen.

Sowohl mit als auch ohne LOGINEO sind viele Schulen mit zu wenigen PC-Lehrerarbeitsplätzen ausgestattet. Wie kann die angestrebte Ausstattung von einem Arbeitsplatz je 10 Lehrerinnen und Lehrer (vgl. Medienentwicklungsplan 2017, S. 47) so schnell wie möglich gewährleistet werden und ist die angestrebte Zahl i.H.a. die Nutzungsmöglichkeiten mit LOGINEO ausreichend?

Die Aussage, dass viele Schulen mit zu wenigen PC-Lehrerarbeitsplätzen ausgestattet sind, kann nicht nachvollzogen werden. Sollte an Schulen die angestrebte Ausstattung von einem Arbeitsplatz je 10 Lehrerinnen und Lehrern noch nicht erreicht sein, so erfolgt diese im Rahmen der nächsten regulären Medienausstattung.
Die angestrebte Relation wird von Experten - auch vor dem Hintergrund der Nutzung von LOGINEO - als ausreichend angesehen.“



Herr Liskatin fragte nach, welche weiteren Funktionalitäten, die keine inneren Schulangelegenheiten betreffen, vom Schulträger bereitgestellt werden könnten? Es gehe ja um Unterrichts-Unterstützung.

Herr Depenbrock erklärte, dass einige Möglichkeiten in der Stellungnahme benannt würden.
Diese angefragten Funktionalitäten seien erst für die 2. Phase von Logineo vorgesehen. Die 1. kostenfreie Phase solle nur zu schulinternen Zwecken (Schulorganisation, Adressen) genutzt werden. Die 2. Stufe sei die für Schüler und Schülerinnen nutzbare. Es gebe dafür allerdings noch keinen Betreiber.

Die SPD-Fraktion zog aufgrund der vorliegenden Stellungnahme den Antrag unter 6. des Zusatz-/Ergänzungsantrages vom 09.05.2018 zurück.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Schulausschuss nahm die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Exzellenzschulen/Laborschulen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11181-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11181-18-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In welchem Umfang hat die Verwaltung Kenntnis von dem Projekt Exzellenzschulen des Landes NRW?

2. Kam es bereits zu einer Kontaktaufnahme zwecks Bewerbung als Träger einer Exzellenzschule/Laborschule (Digitale Schule)?

3. Gibt es die Möglichkeit den Haushaltsvorschlag der FDP/Bürgerliste in diesem Rahmen umzusetzen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung


zu TOP 6.2
Mobiles Lernen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11182-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11182-18-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit ist der Verwaltung das „FabMobile“-Projekt bekannt?
2. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die Adaption (.z.B. die Anschaffung eines Busses und Personalstamms, um damit alle Schulen in Dortmund und Umgebung zu versorgen) des Projekts für die Dortmunder Schullandschaft sinnvoll sein könnte?
3. Wäre die Verwaltung bereit, Gespräche mit anderen, umliegenden Kommunen zu führen, um eventuell das Projekt gemeinsam auf den Weg zu bringen, Synergieeffekte zu nutzen und die Kosten somit zu reduzieren?
4. Die Verwaltung wird gebeten, eine auf Dortmund und seine Bedürfnisse angepasste Konzeption des „mobilen Klassenzimmers“ anzufertigen und einen ersten Kostenrahmen zu benennen.
5. Wie weit würde sich dieses Projekt im Rahmen von „Gute Schule“ integrieren lassen?


Informationen zum Projekt:

http://fabmobil.org/

Das Fabmobil ist ein mit Digitaltechnik und Werkzeugmaschinen ausgestatteter Doppeldeckerbus und bietet Workshops und Kurse an. Ein fahrendes Kunst-, Kultur und Zukunftslabor für die Oberlausitz und darüber hinaus. Für Kreative jeden Alters, besonders aber für Kids und Jugendliche. Ziel des Fabmobils ist es, Creative Technologies wie 3D Druck, Hacking, Robotik und Programmierung in den ländlichen Raum zu bringen. Zur Vitalisierung und Aktivierung bestehender Angebote und zum Aufbau neuer, digital und zeitgenössischer Kultur- und Erlebnisformate in einer weltoffenen Gesellschaft. Das Fabmobil ist über ein Jahr lang regelmäßig in Ostsachsen unterwegs und fährt Schulen, Jugendzentren und Begegnungsorte an.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung:


zu TOP 6.3
Entwicklung der Auffangklassen und Bilanz der Schulabschlüsse
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11194-18)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11194-18-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… der aktuelle Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen liegt vor. Es wird deutlich, dass höhere Geburtenraten und die Anzahl neu aus dem Ausland zugezogener Kinder zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Schulanfänger(innen) geführt haben und weiter führen werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Auffangklassen der unterschiedlichen Schulformen seit 2016 entwickelt?

2. Wie verteilen sich die Kinder nach der Grundschulzeit auf die unterschiedlichen Schulformen?

3. Wie viele Kinder können direkt nach der Grundschule in eine weiterführende Regelklasse überführt werden? Wie viele müssen weiterhin eine Auffangklasse oder Förderklasse besuchen?

4. Mit welchen Schulabschlüssen haben die ehemals in Auffangklassen aufgenommenen Kinder ihre Schullaufbahn beenden können?

5. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dieser Biografie verlassen die Schule ohne Abschluss und was machen sie danach?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.4
Lehrkräfte in der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11193-18)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… angesichts der in NRW flächendeckenden Unterversorgung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen, bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1.) Wie viele Lehrkräfte arbeiten derzeit im Schulverwaltungsamt bzw. den damit verbunden Einrichtungen (RBB, Dienstleistungszentrum Bildung, etc.)? Es wird a) um Differenzierung nach entsendender Schulform und b) um präzise Benennung der Projekte gebeten, mit denen die Lehrkräfte betraut sind.
2.) Mit welchen Laufzeiten sind diese Stellen besetzt? Ist eine regelmäßige Wiederbesetzung / Verlängerung vorgesehen, oder laufen die Stellen z.B. nach dem Ende spezifischer Projekte aus?

3.) Ist für die von diesen Personen verrichtete Tätigkeit ein Lehramtsstudium unabdingbar notwendig oder könnten diese Arbeiten auch von Verwaltungskräften erledigt werden? (Auch diese könnten vom Land finanziert werden wenn es sich um Kooperationsprojekte handelt.)

Angesichts des Lehrermangels in Schulen erscheint es uns notwendig einmal grundsätzlich die Vielzahl der Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern außerhalb von Unterricht zu hinterfragen. Durch Umstrukturierung in Programmen, deren Bearbeitung nicht zwangsläufig ein Lehramtsstudium nötig erscheinen lassen, könnten unserer Einschätzung nach viele Lehrerinnen und Lehrer wieder in den Schuldienst gehen, wo sie dringend benötigt werden. Zu erfahren, wie groß das zu hebende Potential ist und wie die Verwaltung das Anliegen bewertet, ist Ziel dieser Anfrage.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.5
Übergang nach Klasse 10
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11192-18)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… angesichts der Umstellung von G8 auf G9 stehen Schulabgänger nach der Mittelstufe (von vermutlich hauptsächlich Realschulen) vor einem Anschlussproblem in eine gymnasiale Oberstufe im Umstellungsjahr. Um eventuell die Einrichtung einzelner Züge zum Auffangen dieser Schüler an einzelnen Dortmunder Gymnasien einzuplanen, bedarf es einer Erhebung des bisherigen Wechselverhaltens der Schulabgänger und der frühzeitigen Entwicklung eines Konzeptes.

Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler in den letzten fünf Jahren nach Abschluss der Sek I. an einer anderen Schule in die Sek II. der Dortmunder Gymnasien aufgenommen wurden? Es wird um Differenzierung nach abgebender Schulformen gebeten.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.6
Gesamtschule Scharnhorst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11195-18)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… wie aus der Presse zu erfahren war, gibt es an der Gesamtschule Scharnhorst wenige Schüler in den Eingangsklassen, die eine Gymnasialempfehlung haben, was folgerichtig trotz Förderung zu geringen Übergangsquoten in die gymnasiale Oberstufe führt. Damit verbundenen sind Schwierigkeiten wie ein geringes Kursangebot und große Unzufriedenheit der SuS und Eltern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Wie lautet die Mindestgrößenzahl für Oberstufen an Gesamtschulen? Wie groß waren Jahrgänge in der Oberstufe der Gesamtschule Scharnhorst in den vergangenen 5 Jahren? Bitte jeweils je Schuljahr alle drei Jahrgänge auflisten.
2) Wäre eine Umwandlung der Gesamtschule in eine Sekundarschule möglich? Wie wäre das Verfahren (müsste z.B. eine Befragung der Eltern der Grundschüler im Einzugsbereich durchgeführt werden, oder wäre das bei einer Umwandlung dieser Art entbehrlich)?

3) Gibt es weitere Gesamtschulen in Dortmund, die vergleichbare Schwierigkeiten haben ausreichend Schülerinnen und Schüler für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu generieren? Bitte hier die aktuellen Größen der Jahrgänge in den Oberstufen aller Gesamtschulen angeben.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.20 Uhr.

A l t u n d a l – K ö s e D i n g e r d i s s e n F ä r b e r

Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: TOP_3.1_Präsentation_Übergangsmonitoring.pdf)