Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 07.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Schmidt i.V. für RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

RM Kopkow i.V. für Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
RM Langhorst i.V. für Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

RM Kowalewski i.V. für Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt abwesend


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez. abwesend
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Hülsmann, 11/2

Frau Kraushaar, 11/3
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Herr Sagolla, 61/3
Frau Siekmann, 32/AL
Herr Depenbrock, 40/5
Herr Kruse, 33, AL
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 07.09.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.06.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08117-17)


3.1.2 Gute Personalarbeit! Führungskräftequalifizierung bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08520-17)

3.1.3 Gute Personalarbeit! Das Jahresgespräch - Konzept zur Neuausrichtung des strukturierten Mitarbeiter(innen)gesprächs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07974-17)

3.1.4 Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher nach S 8a bzw. S 8b
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08346-17)

3.1.5 Gleichstellung und Frauenförderung - Darstellung der aktuellen gesetzlichen Entwicklung im Landesbeamtengesetz NRW und Landesgleichstellungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
Die Vorlage erhalten Sie als Tischvorlage


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
(Drucksache Nr.: 07508-17)

3.2.2 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

3.2.3 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07978-17-E1)
Lag bereits zur Ratssitzung am 13.07.2017 vor.
hier: nachträgliche Kenntnisnahme


3.2.4 Geschäftsanweisung Gefährdungs- und Überlastungsanzeige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08633-17)

3.2.5 Sachstandsbericht Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08292-17)
Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 22.06.2017
hierzu -> Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07786-17-E3)
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 22.06.2017




4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bohnhof benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.06.2017

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt er, dass er zu TOP 3.2.2 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik gesagt habe, er empfinde den Artikel 28 GG sehr weit gefasst.
Gemeint sei gewesen: „Weiterhin empfinde er die Auslegung des Artikel 28 GG hier sehr weit gefasst.“
Er bittet diesem redaktionellen Hinweis entsprechend zu ergänzen.

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.06.2017 wurde genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08117-17)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 08117-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 08117-17-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU- Fraktion vor:

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderungen zur Beschlussvorlage zu beschließen:

1. Das neue Dezernat 8 umfasst lediglich die Fachbereiche 10 und 11 sowie die Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“.
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum einschl. Mobilitätszentrum verbleibt im Dezernat 7.
2. In der Stellenausschreibung wird deshalb im zweiten Absatz das Vergabe- und Beschaffungszentrum gestrichen.
Zudem erhält der vierte Absatz der Stellenausschreibung folgende neue Fassung:
Gesucht wird eine engagierte, einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die ausgeprägte Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten besitzt und die fachlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbereich erfüllt. Ferner ist die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) erforderlich. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind wünschenswert.

Begründung :

Zu TOP 1 :
Das Vergabe und Beschaffungszentrum (StA 19) nimmt mittlerweile fast alle Vergaben und Beschaffungen der anderen Fachbereiche und Eigenbetriebe wahr.
Die Hälfte aller Vergaben sind Bauvergaben.
Deshalb ist es sinnvoll, dass StA 19 im Dezernat für Bauen und Infrastruktur verbleibt, um keine neue Schnittstellenproblematik zu schaffen.
So können auch Kommunikationsprobleme, die in letzter Zeit sehr häufig mit dem Tiefbauamt aufgetreten sind (z.B. bei der Beschaffung von Kinderspielgeräten) direkt aufgelöst und politische Beschlüsse schneller in die Tat umgesetzt werden.
Zudem ist das neue Dezernat 8 in der og. Zusammensetzung zum Ausschuss für Personal und Organisation kongruent und es ergeben sich keine Überschneidungen mit dem AFBL, dem StA 19 zugeordnet ist.

Zu TOP 2 :
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.17 beschlossen, dass die Funktion eines CIO in der Verwaltungsspitze beim Oberbürgermeister angesiedelt wird.
Dort ressortiert ebenfalls schon das Projekt Smart City.
Eine Verlagerung dieses Bereiches auf die Dezernatsebene ist vom Rat nicht beabsichtigt.
Im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion ist die organisatorische Ansiedlung der Geschäftsführung für den Masterplan Digitale Stadt zu klären.
Diese Geschäftsführung könnte auch bei 8/Dez. angesiedelt werden.
Die anderen Dezernate und die Wirtschaftsförderung bleiben in der Verantwortung, den Masterplan zur Digitalisierung mit umzusetzen.
Deshalb sind diese besonderen Fachkenntnisse der/des neuen Dezernenten/in nicht erforderlich.
Zudem würde dieses spezialisierte Anforderungsprofil die Bewerberlage unnötig einschränken.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
der Personalrat hat die oben genannte Drucksache, insbesondere den Ausschreibungstext, beraten und möchte die nachfolgenden Anmerkungen machen.
Es ist uns aufgefallen, dass das Bewerberprofil sehr kurzgefasst formuliert ist. Weiterhin mussten wir verwundert feststellen, dass zum umfangreichen Aufgabengebiet Personal keine Anforderungen gestellt werden.
Nachdem sich der Personalrat in der Vergangenheit stark für die Einrichtung eines Personaldezernates engagiert hat, möchten wir Sie bitten unsere nachfolgenden Anregungen und Aspekte in dem Ausschreibungstext zu berücksichtigen.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte bereit sein, das Thema Wissenstransfer ernsthaft anzugehen und bezüglich des demografischen Wandels über Visionen verfügen und diese auch sozialverträglich und human unter Einbeziehung der Menschen umsetzen.
Weiterhin sollte die Person über Kooperationsbereitschaft mit den Gremien sowie über Konfliktbereitschaft und Durchsetzungsvermögen verfügen, um die von ihr vertretenen Interessen auch gegen andere Dezernate zu behaupten.
Erfahrungen im Bereich Personalentwicklung wären wünschenswert. Wenn dazu noch Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht vorhanden wären, würde dies den Einstieg sicher erleichtern.

Für uns stellt sich abschließend die Frage, ob der Verzicht auf den Hinweis
„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“ bewusst erfolgte.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion.
Er halte es für sinnvoll, das Vergabe und Beschaffungszentrum nah bei den Bereichen angesiedelt zu belassen, die viel mit komplizierten Beschaffungsvorgängen zu tun hätten.
Weiterhin sei in der letzten Ratssitzung die Einrichtung einer Stelle des CIO für das Thema Digitale Stadt beschlossen worden, mit Ansiedlung an das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates. Der Bereich Smart City sei ebenfalls dort und nicht in dem neuen Dezernat angesiedelt.
Bezüglich des Anschreibens des Personalrates erklärt er, dass der Gleichstellungspassus nur in Ausschreibungen aufgenommen werden müsse, in denen Frauen unterrepräsentiert seien. In diesem Fall könne er das derzeit nicht erkennen. Würde man in dieser Ausschreibung den Gleichstellungspassus aufnehmen, würde man hingegen die Männer diskriminieren. Seiner Meinung nach sei die rechtliche Grundlage des Landesgleichstellunggesetzes hier nicht gegeben.
Er bittet die Verwaltung für diesen Einzelfall zu überprüfen, ob die Anmerkungen des Personalrates zu berücksichtigen seien. Sollte dies der Fall sein, spräche aus seiner Sicht nichts dagegen, den Passus aufzunehmen.
Er stelle sich weiterhin die Frage, ob die gesuchte Person über spezielles/weiterreichendes Fachwissen im Arbeits- und Tarifrecht verfügen müsse. Grundlegende Kenntnisse auf diesem Gebiet wären sicherlich von Vorteil, aber als zwingend erforderlich empfinde er sie an dieser Stelle nicht. Das Personal- und Organisationsamt sei auf diesem Gebiet sehr weitreichend ausgebildet und habe gegenüber dem Beigeordneten eine beratende Funktion. Die Beratung, ob Entscheidungen rechtskonform seien, werde durch die entsprechenden Fachbereichsleitung erfolgen.
Er halte es für sinnvoll, die Anmerkungen des Personalrates durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Hier könne er lediglich seine Sicht auf den Sachverhalt äußern.

Herr Plätz (Fachbereichsleiter des Personal- und Organisationsamtes) weist darauf hin, dass in der Anlage zur Vorlage, sowie dem Ausschreibungstext ein redaktioneller Fehler aufgetreten sei. Die benannte Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“ müsse richtigerweise „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ heißen.
Er bittet diesen Hinweis für den weiteren Beratungsgang zu berücksichtigen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion grundlegend der Vorlage zustimme. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen werde in der Vorlage allerdings nur auf die entstehenden Ausschreibungskosten hingewiesen. Er fragt nach, in welcher Höhe die laufenden Personalkosten für das neue Dezernat lägen und bittet um Zurverfügungstellung dieser Information bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 28.09.2017.
Dem gemeinsamen Zusatzantrag von den Fraktionen SPD und CDU stimme seine Fraktion zu.
Die Anmerkungen des Personalrates halte er für berechtig und genau dies sei auch die Aufgabe des Personalrates. Eine ausführliche Prüfung durch die Verwaltung sollte eine unanfechtbare Ausschreibung ermöglichen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor, das Schreiben des Personalrates heute zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Ergebnisse der Prüfung bittet er bis zur Ratssitzung am 28.09.2017 vorzulegen und gegebenenfalls in den Ausschreibungstext einzuarbeiten.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion das Schreiben des Personalrates unterstütze.
Zu dem Verbleib des Vergabe- und Beschaffungszentrums teilt er mit, dass gute Gründe dafür sprächen es im derzeitigen Dezernat zu belassen, ebenso aber auch gute Gründe, um es in dem neu zu bildenden Dezernat anzusiedeln. Seiner Fraktion sei daran gelegen, aufgrund der Schnittstellenproblematik den Fachbereich an der sinnvollsten Stelle anzusiedeln. Diese Entscheidung werde seine Fraktion mittragen und sich heute zu dem Punkt enthalten.
Er unterstreicht, dass das Thema Digitalisierung thematisch und sinngemäß in das neue Dezernat gehöre. Nur, wenn alle drei Bereiche in dem Dezernat angesiedelt würden, könne das Thema Mitarbeitermitnahme, Personalentwicklung und das Thema der Digitalisierung aus einer Hand bearbeitet werden.
Seiner Meinung nach, sollten die jeweiligen Fachbereiche die fachliche Qualifikation für ihren Bereich verantworten. Der Gestalter der Digitalisierung sei immer der/die Dezernent/-in des neuen Dezernates. Deshalb halte seine Fraktion es für sinnvoll, dass der/die zukünftige Dezernent/-in über Erfahrung in den Bereichen Personalentwicklung und IT verfüge.
Damit sei eine größere Informationsbreite und ein feinfühligeres Gespür für Entscheidungen gewährleistet.
Seine Fraktion stimme der Verwaltungsvorlage mit dem redaktionellen Hinweis auf den „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ zu.
Zum Antrag von SPD und CDU werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Meinung an, die Anmerkungen des Personalrates an die Verwaltung weiterzuleiten.
Hinsichtlich des Vergabe- und Beschaffungszentrums sei es unproblematisch, dies im Dezernat 7 zu belassen.
Das Thema Digitalisierung und dem Zusammenhang zur Smart City sehe er hingegen etwas problematischer.
Smart City sei nicht primär die Verwaltungsdigitalisierung, sondern gehe weit darüber hinaus. Die Arbeit nach außen nehme hier einen großen Teil ein, die Digitalisierung der Verwaltung beinhalte dagegen viel mehr die Arbeit nach innen. Wenn man die Stelle des CIO gemeinsam mit Smart City beim Oberbürgermeister ansiedele, müsse man die Zuständigkeiten sehr genau definieren. Auch die Kompetenzen müssten genau festgehalten werden, sodass nicht der CIO dem zukünftigen Personaldezernenten sagen könne, was dieser zu tun habe, oder umgekehrt. Es sollte eher so sein, dass der CIO lediglich beratend dem Personaldezernenten zur Seite stehe. Eine Regelung sei durch den vorliegenden Antrag nicht abgedeckt, sodass die genauen Strukturen in einer der nächsten Sitzungen dargestellt werden müssten. Seiner Meinung nach erfordere das eine Absprache mit dem Oberbürgermeister, um eine Vernünftige Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung herzustellen.
Der Verwaltungsvorlage stimme seine Fraktion zu.
Bei dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU werde sich seine Fraktion bezüglich dem CIO enthalten, dem Rest stimme seine Fraktion zu.

Frau Feldmann (Gleichstellungsbeauftragte) merkt bezüglich des Gleichstellungspassus an, dass aus ihrer Sicht keine Parität unter den Beigeordneten gegeben sei.
Es sei zwar so, dass im Landesgleichstellungsgesetz die kommunalen Beigeordneten nicht erfasst seien, dennoch würden viele Verwaltungen sich auch bei den Beigeordneten nach dem Landesgleichstellungsgesetz richten. Am Ende würde die Bestenauslese greifen und eine Frau nur bei gleichen Qualifikationen bevorzugt werden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimme.
Zum Antrag von SPD und CDU stimme seine Fraktion dem Punkt 1 zu, dem Punkt 2 könne er ebenfalls zustimmen, wenn die Anmerkungen des Herrn Kowalewski berücksichtigt würden.
Bezüglich des Gleichstellungspassus folge er den Ausführungen von Herrn Tölch.

Herr Suck (CDU-Fraktion) geht auf den Bereich der Digitalisierung des gemeinsamen Antrages seiner Fraktion mit der SPD-Fraktion ein und führt weiter folgendes aus:
Die Stelle des CIO decke den Bereich der Digitalisierung quer für die ganze Verwaltung ab. Die logische Folgerung daraus sei, dass diese Stelle beim Oberbürgermeister angesiedelt werde, um den Blick über die gesamte Verwaltung und alle Dezernate zu haben. Die Digitalisierung betreffe die Verwaltung insgesamt. Heruntergebrochen auf die Ausgestaltung des neuen Dezernates, würden hier die Themen Personal, Organisation und Umsetzung der Digitalisierung, geleistet durch das Dortmunder Systemhaus, angesiedelt. Nach seinem Verständnis werde durch den hier vorliegenden Zusatzantrag eine widerspruchsfreie Beschlussfassung gewährleistet, passend zum Ratsbeschluss vor der Sommerpause. Eine solche konsistente Beschlussfassung wäre so, wie die Verwaltungsvorlage sich darstelle nicht gegeben, da bewusst ein Widerspruch zwischen dem CIO und dem Personal- und Organisationsdezernat entstehen würde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt bezüglich des Gleichstellungspassus den mündlichen Antrag, dass folgender Satz des Schreibens des Personalrates zum festen Bestandteil des Ausschreibungstextes wird:

„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“

Herr Tölch erklärt, dass seine Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen werde. In dem Fall, dass das Landesgleichstellungsgesetz Wahlämter vom Passus ausnehme, ergäbe sich eine Diskriminierung von Männern. Die Benachteiligung eines Geschlechtes sei nur dann zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Dies sei hier nicht der Fall und somit könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Das LGG sagt, wenn in einem Bereich Frauen unterrepräsentiert seien, müssten sie gefördert werden. In dem hier vorliegenden Eingruppierungsbereich seien folgende Personen berücksichtigt:

weiblich: Frau Jägers, Frau Zoerner und Frau Schneckenburger
männlich: Herr Stüdemann, Herr Lürwer und Herr Wilde
Herr Sierau ist gewählter Oberbürgermeister
Herr Westphal ist Geschäftsführer des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund“

Demnach gäbe es bei der Stadt Dortmund drei weibliche Beigeordnete und drei männliche. Eine Benachteiligung eines Geschlechtes liege somit nicht vor.

Frau Jägers (Stadträtin) teilt mit, dass die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister, durch Urwahl gewählt, eine besondere Stellung gäbe. Der Oberbürgermeister habe eine repräsentative Funktion und eine Funktion als Chef der Verwaltung. Ihm angesiedelt sei in der Regel ein Dezernat, aber er gelte nicht als Beigeordneter im Sinne der Gemeindeordnung.
Somit könne man den Oberbürgermeister nicht zu den Beigeordneten zählen.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung sei ebenfalls nicht mitzuzählen, da er als Geschäftsführer eines Eigenbetriebes zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zähle.

Frau Brunsing merkt an, dass es der Stadtverwaltung gut täte, wenn man den Fokus auf den Verwaltungsvorstand lege und eine Frau in den Kreis aufgenommen werden könnte. Sie sei der Meinung, dass man zumindest einer Frau die Chance geben solle und das sei ohne den Antrag ihrer Fraktion nicht möglich.

Herr Suck gibt an, dass er den vorliegenden Ausschreibungstext so verstehe, dass es Frauen nicht untersagt sei sich zu bewerben.
Seine Fraktion lehne den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Herr Bohnhof erklärt, dass er sich der rechtlichen Bewertung von Frau Jägers und Herrn Tölch anschließe. Er sehe es aus rechtlichen Gründen als problematisch an, den Passus aufzunehmen und plädiere dafür keine, anfechtbare Ausschreibung zu veröffentlichen.

Herr Schilff weist darauf hin, dass die Stellenausschreibung geschlechterneutral sei, sodass Frauen sich durchaus bewerben könnten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis und leitet sie zur Prüfung an die Verwaltung weiter.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rat bis zum 28.09.2017 vorgelegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den o.g. mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion mehrheitlich mit Hinweis auf das oben genannte Abstimmungsverhalten (fett/kursiv) der einzelnen Fraktionen zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2018 zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat Personal und Organisation zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.2
Gute Personalarbeit! Führungskräftequalifizierung bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08520-17)

Frau Hülsmann (FB 11/2) erläutert die Führungskräftequalifizierung bei der Stadt Dortmund anhand einer Präsentation (Anlage 1).

Herr Tölch (SPD-Fraktion) lobt die Arbeit im Bereich der Führungskräftequalifizierung des Personal und Organisationsamtes.
Zu den genannten Modulen merkt er an, dass das Thema Korruption in der Vergangenheit häufig besprochen werden musste. Für das, zu diesem Thema vorgesehen Modul 5 sei lediglich ein halber Tag angesetzt. Dies erscheine ihm etwas wenig. Er fragt nach, ob in weiteren Schulungen weitergehende Kenntnisse vermittelt würden?
in den vorliegenden Dokumenten tauche das Thema Datenschutz gar nicht auf. Er würde gerne wissen, wie dieses Thema vermittelt werde, da es sich hierbei eindeutig um eine Führungsaufgabe handele.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die differenzierten Gedanken der Verwaltung zu dem Thema Führung sehr begrüße. Dieses zentrale Thema sei von großer Wichtigkeit und unterstütze die Motivation und Arbeitsbereitschaft der gesamten Belegschaft.

Er stellt für seine Fraktion folgenden mündlichen Änderungsantrag:
Der zweite Satz auf Seite 13 der Anlage unter „5. Einstieg von neuen Führungskräften“ wird gestrichen.
„Somit müssen Führungskräfte vor der Übernahme einer Führungsfunktion nicht zwingend in andere Fachbereiche rotiert sein.“

Er begründet den Antrag wie folgt:
Die Personal und Organisationskonzepte der einzelnen Fachbereiche stellen kein gesamtstädtisches Personalentwicklungskonzept dar. Die Schwierigkeit der Rollenwechsel innerhalb eines Fachbereiches sei in der Präsentation angesprochen worden. Die Klärung der Frage „heute Mitarbeiter – morgen Führungskraft“ sei ein essenzieller Baustein eines gesamtstädtischen Personalentwicklungskonzeptes. Die Vorfestlegung durch den oben genannten Satz sei zu vermeiden. Eine entsprechende Diskussion könne man führen, wenn das Personalentwicklungskonzept vorliege.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion sich zudem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion enthalte. Der Vorlage stimme seine Fraktion zu.
Er fragt nach, in wie weit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Gelegenheit hätten, an der Gestaltung der einzelnen Module mitzuwirken, beziehungsweise diese selbst anzubieten?
Er bittet um Information, ob diesbezüglich Kompetenzerhebungen stattfänden um geeigneten Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben ihre Fähigkeiten weiterzugeben?

Frau Hülsmann antwortet, dass der Bereich Korruption in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt als Grundlagenmodul geschult werde. Hierbei würden die bei der Stadt Dortmund, geltenden konkreten Regelungen vermittelt. Weiterhin werde das Grundverständnis zum Thema Korruption in allen Neu- und Quereinsteigerkursen als Pflichtseminar geschult. Weiterhin biete das Studieninstitut Ruhr Seminare zu diesem Thema an. Das Rechnungsprüfungsamt halte sehr genau nach, welche Mitarbeiter die Seminare besucht hätten und lade turnusmäßig entsprechend die Mitarbeiter der Fachbereiche ein.
Genauso verhalte es sich beim Thema Datenschutz. Es würden nicht ausschließlich die EU-Richtlinien geschult, sondern genau die auf die Verwaltung passenden Sachverhalte. Das Qualifizierungscenter des Fachbereiches 10 biete Seminare zu speziellen Themen, wie Datenschutz im E-Mailverkehr oder Datenschutz im Internet an. Der Datenschutz werde durch den Datenschutzbeauftragten bei allen Neukonzeptionen berücksichtigt, wie zum Beispiel beim Konzept zur Einführung der E-Akte o.ä.
Weiterhin würden bestimmt Prozesse und Datenbanken durch den Personalrat mitbestimmt. Hier herrsche die Regel, der Personalrat stimmt nicht zu, wenn der Vorgang nicht vorher durch den Datenschutz mitbestimmt sei.
Bezüglich des mündlichen CDU-Antrages erklärt sie, dass der Satz „Somit müssen Führungskräfte vor der Übernahme einer Führungsfunktion nicht zwingend in andere Fachbereiche rotiert sein.“ gestrichen werden könne.
Auf die Frage von Herrn Ossau teilte sie mit, dass die Beschäftigten als Dozent/-in am Studieninstitut oder der FH in der Nachwuchskräfteausbildung aktiv sein könnten. Weiterhin bestehe die Möglichkeit sich in das Seminarangebot einzubringen. Derzeit herrsche ein Dozentenmangel, sodass man über jedes Engagement qualifizierter Mitarbeiter froh sei. Das Trainernetzwerk des Qualifizierungscenters des Fachbereiches 10 sei ebenfalls eine gute Einrichtung, um sich zu engagieren.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt die Wichtigkeit des vorgestellten Konzeptes, um ein gleichartiges Verständnis von Führung und Führungsqualität innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten, hervor. Den modularen Aufbau und die Berücksichtigung des individuellen Bedarfs der Fachbereiche befürworte seine Fraktion.
Er fragt nach, ob es auch Auffrischungsseminare für die langjährigen Führungskräfte gäbe?

Frau Hülsmann erklärt, dass versucht werde, das Erfahrungswissen von langjährigen Führungskräften an neue Führungskräfte, mit entsprechender Zeit zu reifen, weiterzugeben. In dieser Entwicklungsphase würden immer wieder Auffrischungsseminare in kurzen Sequenzen angeboten.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Beschluss, sowie dem mündlichen Antrag zustimmen werde.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls den Antrag mittragen werde.
Er halte es für wichtig, die Führungskräfte für das Grundverständnis des Datenschutzes zu sensibilisieren. Hierrunter fielen seiner Meinung nach Fragestellungen, wie zum Beispiel: „Was darf ich in einer E-Mail schreiben?“, oder „darf ich eine Liste mit personenbezogenen Daten an einer Pinnwand im Büro hängen haben?“


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig die Führungskräftequalifizierung und die Umsetzung in der Verwaltung.


zu TOP 3.1.3
Gute Personalarbeit! Das Jahresgespräch - Konzept zur Neuausrichtung des strukturierten Mitarbeiter(innen)gesprächs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07974-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Konzept zur Neuausrichtung des strukturierten Mitarbeiter(innen)gesprächs zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher nach S 8a bzw. S 8b
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08346-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08346-17-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
bei einer Personalversammlung der Erzieherinnen und Erzieher vor der Sommerpause ist eine Höhergruppierung für diese Berufsgruppe diskutiert worden.
Unbestritten ist, dass Erzieherinnen und Erzieher jeden Tag schwierige und komplexe Aufgaben zu erledigen haben und sich ständig neuen Herausforderungen stellen müssen.
Fraglich ist, unter welchen Bedingungen eine Höhergruppierung nach den tarifvertraglichen Regelungen möglich ist.
Deshalb bittet die SPD-Ratsfraktion zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :
1. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind bei der Stadtverwaltung beschäftigt?
In welchen Fachbereichen und Eigenbetrieben sind sie tätig?
2. Wie sind die Erzieherinnen und Erzieher eingruppiert?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Höhergruppierung nach S8b TVöD
zulässig?
4. Wie wird mit der Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern in anderen Städten verfahren?

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass es wichtig sei ein Signal zu setzen, dass die Arbeit der Erzieherinnen und Erziehern wertgeschätzt werde. Eine Prüfung der Eingruppierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung halte er für wichtig. Das dies nach Tarifrecht geprüft werden müsse, sei klar und es würden sicherlich noch Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi stattfinden. Seine Fraktion würde es sehr begrüßen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben seien, die Eingruppierung entsprechend umzusetzen.

Herr Plätz (11/FBL) teilt mit, dass ausgehend von der Teilpersonalversammlung FABIDO genau diese Gespräche geführt werden. Der Termin sei für den 22.09.2017 angesetzt.
Die Ergebnisse werden zur nächsten Sitzung am 19.10.2017 schriftlich vorgelegt.


zu TOP 3.1.5
Gleichstellung und Frauenförderung - Darstellung der aktuellen gesetzlichen Entwicklung im Landesbeamtengesetz NRW und Landesgleichstellungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08552-17)

Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
(Drucksache Nr.: 07508-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017 vor.


Den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise wird von Frau Stork (StA 61)
vorgestellt und von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung in die Sitzung am 19.09.2017 und
fordert die Verwaltung auf, aussagekräftige Pläne vorzulegen aus denen Details des
Radschnellwegs Ruhr hervorgehen.
Vor der nächsten Sitzung am 19.09.2017 wird es einen „Runden Tisch“ mit der
Fachverwaltung zur Feinabstimmung der Vorlage geben.

Anfrage der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu folgender Frage bis zum „Runden Tisch“ Stellung
zu nehmen:
Besteht die Möglichkeit, die auf Seite 7 im vorletzten Absatz angekündigte Prüfung einer
Trassierung, östlich der S-Bahn Haltestelle Körne aufzugeben und stattdessen die Führung der Trasse über die Peter-Paul-Rubens-Straße für die Planung und spätere Ausführung
verbindlich festzulegen?

Begründung:
Eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie erfordert unverhältnismäßig hohe Investitionen
und ignoriert den bereits seit längerer Zeit in diesem Straßenabschnitt gefahrlosen
Radverkehr.
Folgende Argumente sprechen gegen eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie:

1. Direkt am östlichen Rad- und Fußgängertunnel des Haltpunktes Körne befindet sich
die bebaute Immobilie Albrecht-Dürer-Str. 2a, die der beabsichtigten Trassierung
durch Abriss weichen müsste.

2. Die Trasse würde im weiteren Verlauf an der Grundstücksgrenze der Immobilie
Matthias-Grünewald-Str. 17 -19 verlaufen und zu nicht akzeptablen zusätzlichen
Immissionen durch Planierung des bewaldeten Hügels ( Verlust Lärmschutz zur S4 )
und bisher nicht vorhandenem Radverkehrs führen. Außerdem müsste die Immobilie
einen gesonderten Lärmschutz zur S 4 erhalten und eingezäunt/-gefriedet werden.

3. Im östlichen Abschnitt müsste der komplette Grünzug zwischen S-Bahn-Brücke
Nußbaumweg und in Höhe der kleinen Platzes an der Arnold-Böcklin-Straße bestehend aus dichten Gehölzen, Sträuchern und Bäumen (Nistplätze für viele Vogelarten) weichen.

4. Der bisherige und aktuelle Radverkehr auf der Peter-Paul-Rubens-Straße als Teil der
Nord-Ost-Radfahrroute funktioniert reibungslos und störungsfrei und wird durch das
partnerschaftliches Verkehrsverhalten der Anwohner unterstützt.

5. Die Ampelquerung über den Nussbaumweg erfolgt aufgrund einer optimalen Grüntaktung
der Ampel problemlos und ermöglicht Fußgängern und Radfahrern ein
zügiges Überqueren der Straße.

6. Gleichzeitig sorgt die Ampelschaltung auf dem Nußbaumweg für Anhaltephasen des
Kfz-Verkehrs, die zu einer Regulierung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf dem
Nußbaumweg führen.

7. Auf der östlichen Seite des Nussbaumwegs befindet sich bereits ein komfortabel
ausgebauter Radweg, der keine im Vergleich zum Wieckesweg oder innerstädtischen
Straßenabschnitten kostspielige und unwirtschaftliche, zusätzliche Baumaßnahmen
entlang der S-Bahn-Linie incl. Brückenbauwerks über den Nußbaumweg benötigt.
Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung außerdem auf, bis zum Termin des „Runden
Tisches“, detaillierte Informationen zur angedachten Trasse zwischen Hohe Straße und
Ruhrallee/Güterbahnhof zur Verfügung zu stellen. Leider finden sich in dem vorliegenden
Papier für diesen Abschnitt z. B. keine Angaben zur Parkraumsituation oder zur geplanten
Vorgehensweise bei den angedachten Brückeninstallationen.

Weiterhin enthält die Empfehlung folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2017.

Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung
Brackel mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker,
Piratenpartei) bei 6 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke)
zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt der Verwaltung dringend, die Kreuzung
Steinbrinkstraße/Webershohl/Stemmering zügig zu überplanen und bereits in der
Anfangsphase umzubauen!

Begründung:
Die versetzte Kreuzung vor dem einspurig zu befahrenden Tunnel mit Ampellösung ist bereits
heute für Radfahrer auf der Trasse gefährlich und gefährdet auch Fußgänger!
Von Westen kommend fahren die Radler in eine Warteschlange hinein. Oftmals steht auch
der Bus wartend vor der Ampel. Sollen sie auf der linken Seite bleiben? Sollen sie sich
zwischen den Autos eine Lücke suchen, sich ggf. mit einem breiten Rad mit Satteltaschen
durchzwängen und seitlich am Bordstein aufstellen oder bis vorne durchfahren? Nach der
StVO müssten die Radler warten, bis der Stau vor der Ampel abgeflossen ist (dauert oft
mehrere Ampelphasen) oder sie jemand in die Warteschlange hinein winkt – eine Lösung fern
jeder Realität.
Von Osten kommend geraten sie in eine noch unübersichtlichere Situation, da die eigentliche
Einfahrt auf die Steinbrinkstraße durch die Kombination aus rotem Signallicht und
Stoppschild geregelt ist und der Verkehr unvermittelt aus dem Tunnel auftaucht. Dazu kommt
die Extra-Ampelphase für Fußgänger (Schulweg!). Von Osten kommend ist die jetzige
Regelung eigentlich nur akzeptabel, weil sie bislang allein die wenigen Kraftfahrzeuge der
Anlieger sowie den normalen innerörtlichen Radverkehr betraf, alles Menschen mit
Ortskenntnis. Fußgänger (viele Schulinder, KITA-Kinder in Kinderwagen usw.) haben hier
das Problem, dass sie nicht nur wegen der Passage durch den Tunnel, sondern auch noch
wegen der Überquerung des Stemmerings aufpassen müssen. Sie müssen an dieser
gefährlichen Stelle sehr oft ausweichen.
Der Durchgangs-Radverkehr hat bereits in den letzten Jahren deutlich zugenommen, es
kommt immer wieder zu kritischen Situationen eben wegen dieser Gemengelage. Aus diesem
Grunde halten wir eine Entschärfung dieses neuralgischen Punktes für unbedingt notwendig,
da der Radverkehr auf einem RS1 auch viele ortsunkundige Fahrer an diese Kreuzung bringen wird.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen
Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.


Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Radschnellweg Ruhr nicht mittrage.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.2.2
Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, ob die beiden hier angegeben vollzeitverrechneten Stellen ausschließlich beim Fachbereich 32 angesiedelt würden, oder ob die Anforderungen des Gesundheitsamtes hiermit ebenfalls abgedeckt seien? Sollte dies nicht zutreffen, bittet er um Information zu den Bedarfen des Gesundheitsamtes.

Frau Siekmann (32/FBL) antwortet, dass die 2,2 Stellen sich ausschließlich auf das Ordnungsamt beschränkten. Das Prostituiertenschutzgesetzt habe 2 Facetten, den ordnungsrechtlichen- und denn gesundheits- und sozialrechtlichen Teil. Zu der Stellenbedarfsplanung des Gesundheitsamtes könne sie keine Angabe machen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es sich bei der Vorlage um die Umsetzung des Bundesrechtes handele und seine Fraktion diesem zustimme. Die Konexität und die Möglichkeit der Finanzierung, die dieses Gesetz verursache seien zu beachten.

Frau Jägers (Stadträtin) weist darauf hin, dass die Aufgaben gebührenbewährt seien. Hierzu gäbe es eine Gebührenordnung, die die Kosten nicht komplett decken wird. Die Frage der Gebührenhöhe sei Verhandlungssache, demnach könne das Thema Konexität hier nicht greifen.

Frau Siekmann erläutert, dass die Gebührenhöhen derzeit abschließend mitgeteilt würden. Da es sich um Bundesrecht handele, sei es ein langwieriger Prozess. Die für Dortmund wichtigen Positionen konnten in die Verhandlungen einfließen und es sei viel davon berücksichtig worden. Ergänzend hierzu gäbe es eine Öffnungsklausel in den gesetzlichen Regelungen, die es ermöglicht Erstattungsansprüche an die jeweiligen Wirtschaftsministerien geltend zu machen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Ordnungsamtes zur Kenntnis und beschließt die angemeldeten Personalmehrbedarfe.


zu TOP 3.2.3
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07978-17-E1)

Den Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung aus der Ratssitzung vom 13.07.2017 vor:
zu der aufgeworfenen Frage nach der Herkunft der Drittmittel zur Finanzierung des Eigenanteils beim Förderprogramm Koordination kommunaler Entwicklungspolitik nehme ich wie folgt Stellung:

Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik wäre mit
einem jährlichen Aufwand von 106.200,- € für zwei Jahre verbunden.
Die Finanzierung erfolgt über eine Förderung von 90 % durch die Servicestelle Kommunen in
der Einen Welt/Engagement Global und mit 10 % durch Drittmittel.
Die Drittmittel werden bereitgestellt über die DSW21. Der Vorstand der DSW21 hat am
11.07.2017 beschlossen, das Projekt mit maximal 10% der Projektkosten zu unterstützen.
Gelingt es der Stadt Dortmund weitere Projektmittel einzuwerben, würde sich der Prozentsatz
entsprechend reduzieren. Die DSW21 wird mit der Stadt Dortmund einen entsprechenden
Dienstleistungsvertrag abschließen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung aus der Ratssitzung vom 13.07.2017 nachträglich zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.4
Geschäftsanweisung Gefährdungs- und Überlastungsanzeige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08633-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08633-17-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
der Ausschuss für Personal & Organisation hat sich zuletzt im August 2015 mit der Geschäftsanweisung Gefährdungs- und Überlastungsanzeige beschäftigt.
Vor dem Hintergrund des zeitlichen Ablaufs bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Instrument der Überlastungsanzeige.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

vorab kann das Resümee gezogen werden, dass das Instrument der Gefährdungs- und
Überlastungsanzeige in den einzelnen Fachbereichen und Eigenbetrieben gut
angenommen wurde und weiterhin genutzt wird.

Mit der Geschäftsanweisung zu der Gefährdungs- und Überlastungsanzeige vom
22.05.2015 wurde ein standardisiertes Verfahren festgelegt. Dieses ist dreistufig
aufgebaut und wurde im Rahmen der Schulungen zu den Unternehmerpflichten in
der Fläche vorgestellt. Mit der Anlage 1 zeigt der/die Mitarbeiter/-in die Gefährdung
an. Innerhalb von 2 Wochen werden über die Anlage 2 mit der direkten
Führungskraft entsprechende Maßnahmen vereinbart, die innerhalb der nächsten 3
Monate über die Anlage 3 evaluiert werden.

Bei der Dokumentation der eingehenden Anzeigen zeigte sich seit 2015, dass häufig
die Anlage 2, aber insbesondere die Anlage 3 nicht ausgefüllt bzw. als Durchschrift
an die am Verfahren beteiligten Bereiche (StA 11, PR, BAGM) geschickt wurde.
Zum einen haben erste Rückmeldungen ergeben, dass schlichtweg Anlage 3
vergessen wurde. Zum anderen wurde durch erfolgreich abgeschlossene
Maßnahmen nicht mehr die Notwendigkeit gesehen Anlage 3 zu bearbeiten.

Folgende Tabelle dient der quantitativen überschlägigen Auswertung:

Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen (quantitativ)

Jahr Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
2015 141 112 100
2016 218 163 39
2017 147 90 5
Summe 506 365 144

Aus den derzeitigen Erfahrungen und Gesprächen ist festzustellen, dass der Bedarf
besteht, das Verfahren in eine elektronische Form zu überführen. Hierzu wurde mit
dem Dortmunder Systemhaus bereits Kontakt aufgenommen, um den Ablauf
papierlos zu generieren. So kann auf der einen Seite die erwünschte
Erinnerungsfunktion eingebaut werden, die sich entsprechend der Fristen
einschaltet. Auf der anderen Seite können Auswertungen einfacher und präziser für
die jeweiligen Nutzer vorgenommen werden.

Eine qualitative Auswertung erfolgte nach folgenden Themenschwerpunkten, da
diese häufig genannt wurden.
Hierbei ergaben sich folgende Ergebnisse:
Auswertung nach Themenschwerpunkten (qualitativ)
2015 2016 Summe
Unbesetzte Stellen 61 94 155
personelle Unterbesetzung 99 117 216
Krankheitsvertretung/Krankheit 74 105 179

Anhand dieser Zahlen und Auswertungen wurde als erste Maßnahme veranlasst, mit
den Fachbereichen 32, 33, 37, 50, 51, 66 und dem Eigenbetrieb 57, im Zeitraum von
Juli bis August 2017, Fallkonferenz zum Thema „Gefährdungs- und
Überlastungsanzeigen“ durchzuführen.

Ziel war es, das Verfahren auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen und
Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Darüber hinaus wurde erörtert an
welchen Stellen die Fachbereiche bzw. der Eigenbetrieb Unterstützung benötigen.
Eine entsprechende Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse wird derzeit
erstellt. Daher können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen und
gegebenenfalls daraus resultierenden Maßnahmen entwickelt werden.


Herr Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für diese erste Information. Seine Fraktion bittet nach der in der Antwort der Verwaltung benannten Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse, die Ergebnisse aufzubereiten und dem Ausschuss vorzustellen.

Herr Rosen (BAGM) sagt dies für eine der nächsten Sitzungen zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.5
Sachstandsbericht Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08292-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07786-17-E3)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 22.06.2017 vor:
vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Situation in der Ausländerbehörde:

1. Wie viele der 126 Planstellen in der Ausländerbehörde waren in den vergangenen 12 Monaten jeweils zu Monatsanfang besetzt?

2. Wie viele Personalabgänge gab es in den vergangenen 12 Monaten?

3. Welche unterschiedlichen Gründe gab es für diese Abgänge?

4. Welche Bemühungen gab und gibt es, die offenen Planstellen intern und extern schnellstmöglich zu besetzen?

5. Welche Auswirkungen hatten und haben die nichtbesetzten Planstellen
- auf die organisatorischen Abläufe in der Behörde
- auf die Belastung der Mitarbeiter*innen?
- sowie auf die Interessen und Wünsche der betroffenen Menschen

6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, über zusätzliche Anreize Mitarbeiter*innen für die Ausländerbehörde zu gewinnen?

7. Gibt es Mitarbeiter*innen der aufgelösten ZAB, die gewonnen wurden, bzw. noch gewonnen werden können?

8. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeitsfähigkeit der Behörde bei einer Vollbesetzung der vorhandenen Planstellen? Sind darüber hinaus zusätzliche Stellen notwendig?

9. Welche Pläne hinsichtlich einer Verlagerung der Ausländerbehörde gibt es?
10. Welche Möglichkeiten hinsichtlich einer Verbesserung der organisatorischen Abläufe für Kund*innen und Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde sind damit verbunden?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 22.06.2017 vor:
im Wege der Dringlichkeit, die sich insbesondere auch aus der Presseberichterstattung vom 19.06.2017 ergibt, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um einen umfassenden schriftlichen Sachstandsbericht zur derzeitigen Situation in der Dortmunder Ausländerbehörde.
Insbesondere eingegangen werden soll in dem Bericht auf die derzeitige Personalausstattung der Ausländerbehörde, Sollstärke, Fluktuation, Organisation, angemessene Einarbeitungszeit sowie auf liegenschaftliche Fragestellungen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, den schriftlichen Sachstandsbericht dem Ausschuss für Personal und Organisation am 07.09.2017 sowie dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.09.2017 vorzulegen.

Die Verwaltung sagt eine ausführliche Vorlage zur nächsten Sitzung zu.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017 (MEP 3) und beauftragt den Fachbereich Schule und das StA 10 - Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung.

Die vorgelegte Planung mit einem Planungshorizont von 5 Jahren ist Basis für die Verstetigung der Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen und beschreibt die - auch über diesen Planungshorizont hinaus - dauerhaft zu finanzierenden Bausteine.

Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und der Finanzplanung 2018 ff. zu berücksichtigen.

In der Laufzeit des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ ist eine weitgehende Fördermittelnutzung für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen.

Der Schulausschuss wird jährlich über den aktuellen Stand zur Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen unterrichtet.



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation und die Bezirksvertretungen nimmt den Sachstand des Projektes sowie das im Projekt erarbeitete Grobkonzept zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.




5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt





Schilff Bohnhof Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Führungskräftequalifizierung APO 07.09.17.pdf)