Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 11.12.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Brandt i.V. für Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer


FDP/Bürgerliste
sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat
sE Siegmund Seniorenbeirat



c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Frommeyer, 3/Dez.
Herr Hundorf, FB 65/5-3
Frau Güntürk, FB 1/GBIII
Frau Perschbacher, FB 60/2-1
Herr Vetter, FB 60/4-1
Frau Jaschewski, FB 1/GBIII
Hr. Lincke, FB 50
Herr Käppel, FB 51/2-3
Herr Schiebold, FB 23/2
Herr Menzel, FB 23/2-2



Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 11.12.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.11.2018


2. Beratung von Eingaben

2.1 Antrag auf vorläufige Sicherstellung des Naturschutzes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 12217-18)



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12672-18-E1)

3.2 Duldungen beenden – Bevölkerung vor Gewalt schützen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12677-18-E1)

3.3 Zukünftige Belastung durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz für Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12675-18-E1)

3.4 Parkbänke in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen in den Wintermonaten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12665-18-E2)

3.5 Anti-Aufkleber-Lack
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12663-18-E2)

3.6 Hundekotbeutelspender
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12662-18-E3)

3.7 Betreuung von Intensivtätern im HdJR
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12676-18-E1)

3.8 Sachstand "Einführung einer Ehrenamtskarte"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12948-18)

3.9 Sauberkeit der barrierefreien öffentlichen Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12958-18)

3.10 Erhebung von Verwarnungsgeldern für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12973-18)

3.11 Aufwandsentschädigung für Schiedsleute
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12972-18)

3.12 Beschaffungswesen bei der Feuerwehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12970-18)
3.13 Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12664-18-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 13.11.2018 erhalten.



4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des reduzierten Versandes für den Rat.

4.2 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

4.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)

4.4 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

4.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

4.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

4.7 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

4.8 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

4.9 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

4.10 Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)







Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schmidt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.11.2018

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.11.2018 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Antrag auf vorläufige Sicherstellung des Naturschutzes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 12217-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Bürgerinitiative „Rettet den Schnee und den Löttringhauser Wald!“ vor:




Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen auf den gleichlautenden Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 19.09.2018 vor:
zu TOP 5.4
Landschaftsplanung im Ortsteil Schnee
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12048-18)
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 12048-18-E 1)

..wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Der AUSW beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass vor der Ausweisung des
Löttringhauser Waldes als Naturschutzgebiet der Wald keinen Schaden nimmt. Dazu ist
eine einstweilige Sicherstellung zu prüfen. Dem AUSW ist zeitnah Bericht zu erstatten.
Begründung
Aus Kreisen des NABU wurde die Bitte an uns heran getragen, den Löttringhauser Wald
am Dortmunder Ortsteil Schnee vorläufig sicherzustellen. Derzeit ist der Wald
Landschaftsschutzgebiet und soll mit der Verabschiedung des neuen Landschaftsplanes als
Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hintergrund der Bitte des NABU sind Baumfällungen
durch den privaten Waldbesitzer. Es besteht nun die Befürchtung, dass die Schutzwürdigkeit bereits vor einer Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die kommerziell ausgerichteten Waldarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
AUSW, 19.09.2018:
Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zum heutigen Zeitpunkt hier nicht in Rechte Dritter
eingreifen wolle und daher dem Antrag nicht zustimmen könne.
Frau Rm Neumann teilt mit, dass ihre Fraktion das ähnlich sehe, wolle aber zunächst von der
Verwaltung über den aktuellen Sachstand informiert werden.
Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass es sich um einen Privatwald im
Landschaftsschutzgebiet handele. Die in einem solchen Gebiet geltenden Regelungen würden hier eingehalten. Auch eine Ortsbesichtigung habe keine Erkenntnisse ergeben, dass hier über das Maß, welches der Landschaftsplan vorsehe, gehandelt werde. Im Übrigen sei auch in einem Naturschutzgebiet Waldwirtschaft (mit gewissen Flächenbegrenzungen) möglich und auch
vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag (Fraktion Die Linke & Piraten) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) ab.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Eingabe der Bürgerinitiative „Rettet den Schnee und den Löttringhauser Wald!“ vor:
zwar ist die Abholzung der Buchenbestände aus Sicht des Naturschutzes bedauernswert. Ein Verbleib alter Bäume oder von Totholz ist für die Vielfalt von Pilzen, Pflanzen und Tieren wünschenswert. Die hier im Privatbesitz vorgenommene Holzernte ist jedoch, wie von der Bürgerinitiative selbst vorgetragen, rechtmäßig. Dies wurde vom Revierforstamt Ruhrgebiet als zuständiger Behörde für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft bestätigt. Auf der Fläche sei Naturverjüngung, d. h. Nachwuchs aus Saat umstehender Bäume, freigestellt worden.
Ein gleichlautender Antrag zur Sicherstellung des Waldes als Naturschutzgebiet wurde in der Sitzung des AUSW am 19.09.2018 (DS 12048-18) behandelt. Der Antrag wurde mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Die zurzeit geltende Regelung im Landschaftsplan Dortmund-Süd wurde als ausreichend betrachtet, um den Schutz des Waldes bis zu seiner Ausweisung als Naturschutzgebiet im neuen Landschaftsplan Dortmund sicherzustellen.
Weiter liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vor:




Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem anwesenden Petenten Herrn Frank Bergmann, als Mitglied der Bürgerinitiative „Rettet den Schnee und den Löttringhauser Wald“ (BI), Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Bergmann veranschaulicht wie wichtig der Erhalt des Waldes sei und dass eine Bewirtschaftung auch anders erfolgen könne. Er regt an, die Bäume nicht als Ware sondern als Wesen wahrzunehmen. Die BI fordere insbesondere alle alten Buchenwälder in Dortmund unter Schutz zu stellen. Zudem schlägt die BI vor, die Wälder in Dortmund nach dem Lübecker Modell mit Rückepferden zu bewirtschaften, um so den Wald im Hinblick auf den Klimawandel zu schützen. Dies würde zudem zu einem Imagegewinn der Stadt führen. Herr Bergmann nennt weitere Vorschläge der BI, die zur naturnahen und zukunftsorientierten Gestaltung und Nutzung der Wälder beitrügen: - Einrichtung eines Ruheforstes,
- Einrichtung größerer Hundeauslaufflächen im Wald, - Sponsoring für lokalen Umweltschutz,
- Schutzflächen/Naturwaldzonen für wilde Wälder, - Einrichtung eines Waldbeirates, der unabhängig vom Naturschutzbeirat tätig sein solle und die Waldpflegemaßnahmen kontrolliere, - die Anwohner auf dem Schnee wünschen sich, dass ihre natürliche Lärmschutzwand erhalten bliebe.

Frau Krause (Vorsitzende) bedankt sich bei Herrn Bergmann für seine ausführliche Darstellung und weist auf die Stellungnahme der Verwaltung hin.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Eingabe und erklärt, dass das Thema bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) diskutiert worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Baumfällungen im Hinblick auf die im Zusammenhang mit dem neuen Landschaftsplan zukünftige Umwandlung des Waldes von einem Landschaftsschutzgebiet in ein Naturschutzgebiet, durchaus kritisch zu sehen seien. Durch den bereits im AUSW mehrheitlich abgelehnten Antrag auf Sicherstellung des Löttringhauser Waldes sehe Frau Noltemeyer jedoch für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden keine weiteren Handlungsmöglichkeiten mehr.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) dafür zuständig sei zu schauen ob Verwaltung oder Politik mit einem Begehren so umgegangen seien, dass es etwas zu kritisieren gebe. Man könne dann versuchen über die Eingabe beim ABöAB etwas nachzubessern. Dies sehe Herr Goosmann hier jedoch nicht. Recht und Gesetz wurden hier im Verfahren und auch bei der Entscheidung im AUSW berücksichtigt. Es bleibe dem ABöAB daher nur die Ausführungen der BI zur Kenntnis zu nehmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung, den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die Eingabe der Bürgerinitiative „Rettet den Schnee und den Löttringhauser Wald“ zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12672-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:
Frage 1:

Herkunftsland Personen im Besitz einer Duldung
Guinea 146
Republik Kosovo 134
Albanien 133
Republik Serbien 113
Libanon 95
Ghana 91
Nigeria 87
Armenien 66
Marokko 59
Irak 59
Mazedonien 50
Tadschikistan 49
Afghanistan 49
Türkei 40
Bangladesch 40
Georgien 39
Pakistan 39
Indien 38
China 36
Russische Föderation 35
Iran, Islamische Republik 35
Algerien 35
Aserbaidschan 25
Gambia 18
Angola 14
Bosnien und Herzegowina 13
Ägypten 11
Syrien, Arabische Republik 10
Tunesien 10
Jordanien 10
Ukraine 9
Sri Lanka 9
Eritrea 7
Kamerun 7
Somalia 7
Jugoslawien (alt) 6
Kirgisistan 6
Kongo, Dem. Republik 5
Cote d'Ivoire 5
Guinea-Bissau 5
Mali 4
Mongolei 4
Senegal 4
andere Staaten ≤ 3 41
Gesamt 1.698







Herkunftsland Personen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung
Irak 400
Afghanistan 282
Syrien, Arabische Republik 208
Türkei 121
Iran, Islamische Republik 101
Guinea 83
Tadschikistan 75
Nigeria 75
Libanon 55
Aserbaidschan 54
Russische Föderation 47
Pakistan 46
Armenien 41
Ägypten 34
Bangladesch 28
Eritrea 19
Georgien 18
Somalia 18
Sri Lanka 17
Ghana 15
Republik Kosovo 12
Ukraine 12
Angola 11
Marokko 11
Jordanien 11
Indien 10
ungeklärt 10
Mongolei 9
Mali 8
Albanien 8
Gambia 8
Kongo, Dem. Republik 7
Republik Serbien 5
Kirgisistan 5
Usbekistan 5
Libyen 4
China 4
staatenlos 4
andere Staaten ≤ 3 31
Gesamt 1.912

Frage 2:

2018
Herkunftsland Personenanzahl
Marokko 7
Tunesien 2
Algerien 5
Georgien 1
Gesamt 15

Für die Jahre 2015, 2016, 2017 wurden diese Daten nicht systematisch erfasst.


Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bittet um eine Stellungnahme bezüglich der Tatsache, dass zu Frage 2 die Daten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht systematisch erfasst wurden.


Die Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage der AfD-Fraktion wird für die nächste Sitzung zugesagt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Duldungen beenden – Bevölkerung vor Gewalt schützen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12677-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:
Frage 1:
Für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
Frage 2:
Für die Strafverfolgung und –vollstreckung ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
Frage 3:
Für die Strafverfolgung und –vollstreckung ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
Frage 4:
Geduldete Personen sind grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet, hinzukommende
strafrechtliche Verurteilungen ändern an der bestehenden Ausreiseverpflichtung nichts.
Entsprechend liegen hierzu keine statistischen Informationen vor.


Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt fest, dass sich die Antworten der Verwaltung nicht auf die gestellten Fragen bezögen und dass der Verwaltung diese Informationen vorliegen müssten.

Herr Dahmen erklärt, dass sich die Fragen der AfD-Fraktion auf durch die Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren bezögen. Die Verwaltung sehe jedoch nur die Verfahren die zur Anklage kämen. Auch die Fragen 2 und 3 basierten darauf, fielen daher in den Bereich der Staatsanwaltschaft und könnten demzufolge nicht beantwortet werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Zukünftige Belastung durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz für Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12675-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:

Frage 1:
Es sind noch keine Personen nach dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz eingereist.

Frage 2:
Hierzu können keine Angaben gemacht werden.
Frage 3:
Nein.
Frage 4:
In Dortmund halten sich aktuell 2.443 subsidiär Schutzberechtigte auf. Wie viele davon
Einzelpersonen sind, die außerdem noch familiennachzugsberechtigt sind, kann systemisch
nicht ausgewertet werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Parkbänke in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen in den Wintermonaten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12665-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.
Sitzbänke in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen, z. B. Friedenplatz und Alter Markt,
werden in den Wintermonaten nicht abgeholt und eingelagert.
Damit die im öffentlich Raum befindlichen Bänke nicht von Dritten verrückt werden und zum
Schutz vor Vandalismus insgesamt, sind sie jeweils fest verankert.
Allenfalls nach Beschädigungen (z. B. durch rangierende Fahrzeuge) oder durch einen
besonderen Platzbedarf bei Veranstaltungen in der Innenstadt, sind einzelne Bänke temporär
nicht vor Ort.
Falls durch die Anfrage ein bestimmter Bankstandort angefragt wird, bittet das Tiefbauamt
ggf. um Konkretisierung.
Für Rückfragen stehen Ihnen ggf. Herr Finger und Herr Rüthers vom Tiefbauamt unter der
Rufnummer 0231/50-29011 zur Verfügung.


Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert, dass sich die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion insbesondere auf die Zeit nach dem Weihnachtsmarkt bezöge und hierbei beobachtet wurde, dass die Bänke erst im Frühjahr wieder aufgebaut würden.

Herr Hundorf (FB 66/5-3) erklärt, dass fast alle Bänke im Stadtgebiet fest eingebaut seien und nur nach Bedarf vor Ort repariert würden. Dass Bänke in den Wintermonaten zur Aufarbeitung reingeholt würden, gebe es schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Sollten andere Beobachtungen gemacht werden, so könne man sich gerne an die Mitarbeiter in seiner Abteilung wenden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 3.5
Anti-Aufkleber-Lack
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12663-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.
Das im Jahr 2012 entwickelte Farb-/Sandkörnungsgemisch („Antiaufkleberfarbe“) wurde
seinerzeit in Dortmund-Dorstfeld erstmals erfolgreich eingesetzt. Die festzustellenden
Aufkleber sind deutlich weniger geworden. Allerdings befreit dies nicht davon, weiterhin die
restlichen Aufkleber durch eine Reinigungsfirma beseitigen zu lassen.
Die „Antiaufkleberfarbe“ wird inzwischen auch stadtweit eingesetzt. Neben Dorstfeld sind
Schwerpunktbereiche hierbei die City, Marten, Huckarde und Mengede.
Auch wenn damit das Aufkleben nicht komplett verhindert wird, so kann man doch von
einem deutlichen Teilerfolg sprechen.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Finger vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
29011 zur Verfügung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Hundekotbeutelspender
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12662-18-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:
zu dem o g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Grünanlagen im Stadtgebiet
Hundekotbeutelspender aufgestellt. Leider musste aber wiederholt festgestellt werden, dass die Hundestationen immer wieder beschmiert und zerstört bzw. komplett abgebaut und entwendet wurden. Auch die Beutel selbst wurden oft innerhalb kürzester Zeit aus den
Spendern entfernt bzw. mutwillig herausgerissen.
Selbst dem wiederholten Versuch, die Hundekotbeutelspender über Patenschaftsprojekte zu
betreiben, war leider immer nur für kurze Zeit Erfolg beschieden, weil auch bei diesem
Modell die Vandalismusschäden nicht einzuschränken waren.
Diese durchaus bedauerlichen Erkenntnisse veranlasste die Verwaltung, die noch
verbliebenen und bereits beschädigten Stationen abzubauen.
Die Übertragung der Aufstellung und Betreuung von Hundekotbeutelspendern auf die EDG
wurde geprüft, ist aber im Rahmen der Straßenreinigungssatzung nicht möglich. Auf
ergänzende Nachfrage bei der EDG wurde von dort mitgeteilt, dass eine derartige Betreuung
von dort auch nicht mitgetragen würde.
Für nähere Informationen dazu und eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Franke vom
Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-24949 zur Verfügung.


Herr Weber (CDU-Fraktion) drückt sein Unverständnis darüber aus, dass das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern in anderen Kommunen möglich sei und in Dortmund nicht. Aus der Stellungnahme ging hervor, dass es in der Vergangenheit Patenschafts-Projekte gegeben habe und diese erfolglos waren. Er wundere sich darüber, dass darüber nie berichtet worden sei und fragt nach wo diese Patenschaften durchgeführt worden seien.

Herr Hundorf (FB 66/5-3) äußert, dass er zu den speziellen Patenschaften nichts sagen könne und dies recherchieren müsse, da der Vorgang schon einige Zeit zurück läge.
Im Nachgang zur Sitzung teilt Herr Hundorf mit, dass sich die Paten für die Hundekotbeutelspender nicht mehr ermitteln ließen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Betreuung von Intensivtätern im HdJR
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12676-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:

folgende Fragestellungen wurden durch die AfD-Fraktion im Ausschuss für „Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden“ an die Verwaltung gerichtet und werden
wie folgt beantwortet:
1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche
Staatsbürgerschaft?
Von den insgesamt 72 im Jahr 2017 betreuten jungen Menschen hatten 50 eine deutsche
Staatsangehörigkeit.
2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen
Migrationshintergrund?
Dieses Kriterium wird aufgrund der Definitionsunschärfe statistisch nicht erfasst.
3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche
Staatsbürgerschaft?
Von den insgesamt 72 im Jahr 2017 betreuten jungen Menschen hatten 22 eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit.
4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen
Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?
Von den insgesamt 72 im Jahr 2017 betreuten jungen Menschen hatten 15 neben der
deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) zitiert zur Beantwortung der Frage 2 die Definition des Statistischen Bundesamtes und weist eine Definitionsunschärfe zurück. Die AfD-Fraktion vermute, dass es nicht an einer debitorischen Abgrenzung mangele, sondern dass man Angst vor den Ergebnissen habe die eine entsprechende Erfassung hervorbringen würde.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 33. Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 19.02.2019
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2018

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist auf einen Fehler der sich unter TOP3.7 der Niederschrift auf Seite 15 eingeschlichen habe und bittet um das Ersetzen des im Folgenden durchgestrichenen bzw. rot markierten Wortes:
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) zitiert zur Beantwortung der Frage 2 die Definition des Statistischen Bundesamtes und weist eine Definitionsunschärfe zurück. Die AfD-Fraktion vermute, dass es nicht an einer debitorischen definitorischen Abgrenzung mangele, sondern dass man Angst vor den Ergebnissen habe die eine entsprechende Erfassung hervorbringen würde.

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2018 wird mit dieser Änderung genehmigt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Sachstand "Einführung einer Ehrenamtskarte"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12948-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Rates am 17.05.2018 beschloss der Rat mehrheitlich die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar 2019 und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung Planung und Konzept zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar kommenden Jahres in der Ausschusssitzung am 11.12.2018 vorzustellen.


Frau Jaschewski (FB 1/GB III) nimmt mündlich Stellung und stellt zunächst fest, dass der Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund e.V. den umfassenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN sehr begrüße, da er eine sehr umfassende Anerkennungskultur anspreche. In diesem Antrag sei nicht nur die Ehrenamtskarte zu berücksichtigen, es gebe nun auch die Möglichkeit die neuen Formen des Ehrenamtes einzubeziehen, außerdem sei die strukturelle Förderung darin angesprochen. Der Vorstand des Vereines habe sich in einer Sondersitzung mit dem Beschluss befasst, man sei aktuell in der Detailklärung. Momentan werde auch geklärt, wie die Angliederung eines Förderfonds so gestaltet werden könne, dass der Verein nicht seine Gemeinnützigkeit verliere. Ende Januar 2019 werde der Vorstand eine abschließende Beratungssitzung abhalten. Frau Jaschewski geht davon aus, dass das Konzept im 1. Quartal 2019 der Politik vorgestellt werden könne.

Frau Krause (Vorsitzende) macht deutlich, dass es hier nicht so sehr um die FreiwilligenAgentur sondern um die Ehrenamtskarte ginge, deren Einführung der Rat der Stadt Dortmund bereits im Mai 2018 beschlossen habe und die Umsetzung daher für den Januar 2019 erwartet wurde. Man hätte sich gewünscht darüber informiert zu werden, dass sich die Einführung verschiebe.

Herr Siegmund (Seniorenbeirat) drückt seine Enttäuschung darüber aus, dass die Einführung der Ehrenamtskarte nun nicht im Januar stattfände. Man warte jetzt schon so lange auf die Einführung und habe sich über die breite Zustimmung aus der Politik gefreut. Alles sei durch das Land NRW vorgegeben. Es seien im Grunde nur zwei Punkte zu klären: 1. Wie lange müsse jemand ehrenamtlich tätig gewesen sein um die Karte zu erhalten und 2. wie lang ist die Dauer der Erteilung einer Ehrenamtskarte. Er sei des Weiteren verwundert darüber, dass die FreiwilligenAgentur die Einführung der Ehrenamtskarte, entgegen dem was dazu bisher zu vernehmen war, nun begrüße.
Frau Krause (Vorsitzende) betont, dass die CDU-Fraktion hier lediglich nach dem Sachstand der Einführung der Ehrenamtskarte des Landes gefragt habe und dazu habe man jetzt keine befriedigenden Antworten bekommen.

Herr Dahmen (Stadtrat) kündigt an, dass das Thema noch einmal mit zurück in die Verwaltung genommen werde und stellt in Aussicht, in der nächsten Sitzung ein Ergebnis vorlegen zu können.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sauberkeit der barrierefreien öffentlichen Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12958-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12958-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
es wurden Beschwerden von gehandikapten Personen an unsere Fraktion herangetragen, dass die barrierefreien Toiletten teilweise in einem sehr unsauberen Zustand sind und somit gerade für den Personenkreis deswegen nicht nutzbar.

In diesem Zusammenhang haben wir nachfolgende Fragen an die Verwaltung:
1. In welchen Intervallen erfolgt eine Reinigung der öffentlichen Toiletten?
2. Wie oft wird die Sauberkeit der öffentlichen Toiletten kontrolliert?
3. Wie kommt es, dass bei einer sich selbstreinigenden Citytoilette trotzdem starke Verschmutzungen bestehen?
4. Wieso ist in der Übersichtsliste der öffentlichen Toiletten auf der Stadt Dortmund Seite so oft „Keine Angabe“ zur Barrierefreiheit?
5. Gibt es seitens der Stadt Dortmund eine Planung zum Ausbau der öffentlichen barrierefreien Toiletten? Wenn ja, wie sieht diese aus?


Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion. Man erhoffe sich von der Beantwortung der fünf Fragen Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob es sich bei den geschilderten Erfahrungen um Einzelmeinungen handele oder ob die Verwaltung auch Kenntnisse darüber habe. Sollten beispielsweise die Reinigungsintervalle nicht stimmen, könne sich daraus für diese Personengruppe unserer Stadt ein Handlungsbedarf ergeben.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.10
Erhebung von Verwarnungsgeldern für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12973-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht zu der in den vergangenen Wochen öffentlich diskutierten und kritisierten Erhebung von Verwarnungsgeldern an Obdachlose auf Grundlage des Paragraphen 7b der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu geben.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele und welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt 2018 bis zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage des Paragraphen 7b der Ordnungsbehördlichen Verordnung eingeleitet?

2. Wie viele und welche Maßnahmen waren es 2017?

3. Wie viele der Maßnahmen 2017 und 2018 wurden gegenüber obdachlosen Menschen eingeleitet?

4. Wie stellen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes vor Ort konkret fest, dass es sich um obdachlose Menschen handelt?
5. Wie viele der eingeleiteten Maßnahmen kamen aufgrund von konkreten Beschwerden bzw. wie viele dieser Maßnahmen kamen aufgrund der Initiative des Ordnungsamtes zustande?

6. Wie viele Platzverweise wurden dabei gegenüber obdachlosen Menschen verhängt?

7. Wie viele Verwarnungsgelder wurden dabei in welcher Höhe gegenüber obdachlosen Menschen verhängt, wie viele Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, in wie vielen Fällen ist es zur Verhängung einer Ersatzhaft gekommen?

8. Wie läuft beim Eingreifen des Ordnungsamtes bei der Übernachtung obdachloser Menschen im Freien die konkrete und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Sozialamt bzw. anderen Behörden sowie den Trägern der Hilfsangebote für obdach- und wohnungslose Menschen?

9. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über den Umgang anderer Städte mit der Übernachtung obdachloser Menschen im Freien insbesondere hinsichtlich der Erhebung von Verwarnungsgeldern?

10. Wie müsste der entsprechende Text in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geändert werden, damit erkennbar obdachlose Menschen nicht von der Erhebung von Verwarnungsgeldern aufgrund des Campierens und Übernachtens im Freien betroffen sind?


Frau Siekmann (FB 32) nimmt zu den oben genannten Fragen mündlich Stellung.
Sie erläutert, dass es eine ausführliche Pressemitteilung gegeben habe die die statistische Auswertung der Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) enthalte. Zu Frage 1 gibt sie an, dass im Jahr 2018 insgesamt 464 Maßnahmen wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 lit. b) OBVO ergriffen worden seien. Darin enthalten waren 208 mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld, 265 Verwarnungen mit Verwarngeld und 91 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zu Frage 2 teilt sie mit, dass die Anzahl der Maßnahmen 2017 bei 408 lag, diese Zahl aber systemisch nicht differenziert dargestellt werden könne. Für das Jahr 2018 habe man dies händisch und mit einem erheblichen Zeitaufwand dennoch einmal erfasst. Bei Beantwortung der Frage 3 macht sie deutlich, dass es gemäß § 7 OBVO Abs. 1 lit. b) nicht gestattet sei auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten. Es würde hier nicht statistisch unterschieden um welchen Personenkreis es sich dabei handele, im Schwerpunkt seien dies aber Obdachlose. Zu Frage 4 gibt Frau Siekmann an, dass die Mitarbeiter des KOD hier mit ihrem gesunden Menschenverstand und Menschenkenntnis agieren würden und ihnen zudem ein Großteil der Obdachlosen bekannt sei. Zu Frage 5 und Frage 6 lägen keine statistischen Werte darüber vor, wie viele Maßnahmen eigeninitiativ und wie viele durch Beschwerden initiiert waren. Zu Frage 7 gibt Frau Siekmann noch einmal den Hinweis, dass es sich um den Tatbestand „Lagern und Campieren“ handele und hier 265 Maßnahmen ergriffen wurden, bei denen im Schwerpunkt 20 € Strafe verhängt wurde. Eine Ersatzhaft gäbe es nicht, es handele sich um die sogenannte Erzwingungshaft nach einem Bußgeldtatbestand und auch hier führe das Rechtsamt als federführende Stelle keine Statistik. Zu Frage 8 führt Frau Siekmann aus, dass Menschen, die vom KOD vorgefunden würden über alle Hilfsangebote informiert würden. Das Repertoire der Hilfsangebote, dass auch in der Pressemitteilung aufgelistet wurde, sei bekannt - die Plätze seien erhöht worden. Es sei jedoch auch hinzunehmen, dass viele Menschen diese Hilfsangebote nicht annehmen wollten, d.h. sie kennen die Hilfsangebote, wollen sie aber nicht nutzen. Eine Zusammen-arbeit insbesondere mit der Gesundheitsbehörde erfolge, wenn Menschen dabei seien, die erkennbar und offensichtlich gesundheitliche Probleme haben. Namentlich bekannte Menschen würden dem Gesundheitsamt gemeldet um festzustellen, ob möglicherweise der sozialpsychartrische Dienst tätig werden könne, dies erfolge im Nachhinein durch einen Bericht. Zu Frage 9 berichtet Frau Siekmann, dass man Erkenntnisse habe und führt aus, dass klassischerweise in NRW jede Kommune eine eigene Formulierung in ihrer ordnungsbehördlichen Verordnung habe, inhaltlich seien diese jedoch gleich. In der Regel werde überall mit Verdrängung gearbeitet, d.h. mit Platzverweisen und entsprechenden Ansprachen und nur in wenigen – besonders schweren Fällen – mit Verwarngeldverfahren. Sie nennt als Beispiel die Stadt Köln, wo frühmorgens eine Hilfsorganisation im Bereich rund um Dom und Bahnhof die Menschen wecken würde. Auf Wunsch würden diese Menschen an einen Ort gebracht, wo sie sich aufwärmen könnten und Kaffee bekämen. Ähnlich würden auch andere Großstädte in der Bundesrepublik verfahren, man müsse hier schauen Ordnungsrecht und Sozialrecht zusammen zu bringen um den Menschen gemeinschaftlich zu helfen.
Zu Frage 10 gibt Frau Siekmann an, dass es nicht notwendig sei den Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu ändern, da er sich allgemein auf das „Lagern und Campieren“ bezöge. Vor dem Grundgesetz seien alle Menschen gleich und daher könne es nicht für eine Menschengruppe gelten und für eine andere nicht. Und auch ein „Freifahrtschein“ für eine bestimmte Personengruppe sei daher ausgeschlossen. Eine Zusammenarbeit mit dem Bereich „Soziales und Jugend“ sei unerlässlich – nur gemeinschaftlich ließe sich gewährleisten, dass vorhandene Hilfeleistungen greifen könnten. Man müsse jedoch auch hinnehmen, dass ein Teil dieser Menschen diese Hilfen niemals in Anspruch nehmen würden.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) führt an, dass die inhaltliche Diskussion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit geführt würde. Die ordnungsrechtliche Eingriffsregelung würde ihrer Meinung nach jedoch zu skurrilen Situationen führen. Sie gibt Frau Siekmann Recht, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssten, trotzdem müsse der Jugendliche, der aus unbekannten Gründen auf der Straße schliefe, anders behandelt werden als der Obdachlose, der ja kein Zuhause habe. Daher würde die Fraktion B‘90/Die Grünen schon gerne wissen, ob man die Verordnung nicht dahingehend verändern müsse, dass man keine Verwarn- und Ordnungsgelder mehr an Obdachlose verhängt.

Herr Dahmen (Stadtrat) bestätigt, dass der Tatbestand hier „Lagern und Campieren“ hieße. Der Gleichbehandlungsgrundsatz stelle auf den Tatbestand ab. Eine Unterscheidung nach Bevölkerungs-gruppen sei daher schwierig.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die bestehende Regelung so angewandt würde, dass es nicht zu Verwarngeldern gegenüber Obdachlosen käme. Er sehe daher keine Notwendigkeit Veränderungen an der Verordnung vorzunehmen.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass Obdachlose nicht campieren sondern auf der Straße wohnen würden, d.h. sie schliefen „Zuhause“ und daher könne man sie nicht wegen „Lagerns uns Campierens“ belangen. Es sei das Wesen der Obdachlosigkeit, dass man kein Zuhause habe.

Frau Karakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bemerkt, dass man nicht von einer Handvoll Maßnahmen sprechen könne, wenn von den hier angeführten Maßnahmen bei mehr als der Hälfte Verwarngelder verhängt wurden. Die Frage sei Ihrer Meinung nach wie man als Kommune vorgehen könne? Man könne die Menschen doch in Ruhe lassen solange sich niemand gestört fühle.

Frau Krause (Vorsitzende) betont, dass dies gängige Praxis sei. Solange sich niemand beschwere unternehme die Stadt nach ihrem Erkenntnisstand nichts.

Frau Karakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass sie dann die Beantwortung der Frage 5 nicht verstünde.

Frau Siekmann (FB 32) erläutert, dass man bei den 464 Maßnahmen im Nachhinein nicht unterscheiden könne, ob sie aufgrund einer Beschwerde oder durch Selbstinitiative vorgenommen wurden. Der Großteil der Maßnahmen sei im weiteren Bereich des City-Umfeldes gewesen und basiere auf Beschwerden. Rund 70 % der Maßnahmen würden sich gegen Mehrfachtäter richten und nur bei 30 % der Fälle handele es sich um unbekannte Menschen. Auch sei der Beschwerdeansatz - gerade in der City - größer geworden, da hier neben dem „Lagern und Campieren“ auch das Urinieren, das Koten und die Müllablagerung ein Thema seien. Frau Siekmann betont, dass man keine Obdachlosen jage. Man sei aber - im Schwerpunkt in der Nordstadt - hergegangen und habe bestimmte Szenen aufgelöst. Dies sei auch die Aufgabe des Ordnungsamtes. Die Verwaltung habe sich entschlossen den Tatbestand „Wildes Lagern und Campieren“ nicht mit einem Verwarngeld zu sanktionieren. Und dies erfolge nun auch nicht mehr.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Aufwandsentschädigung für Schiedsleute
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12972-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12972-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat die Verwaltung Rückmeldungen auf die seit Anfang 2018 geltende Erhöhung der Aufwandspauschale für Schiedsleute bekommen? Wenn ja, welche?

2. Wie ist die Aufwandsentschädigung steuerrechtlich einzuordnen und zu beurteilen?

3. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Erhöhung der Pauschale aus steuerlichen Gründen zu finanziellen Nachteilen für einzelne Schiedsleute geführt hat?

4. Kann vor diesem Hintergrund auf einen Teil der Entschädigung verzichtet werden?

5. Hat die Erhöhung der Pauschale erkennbar dazu beigetragen, neue Schiedsleute zu gewinnen?

6. Wie viele der Schiedsamtsbezirke in Dortmund sind aktuell besetzt bzw. nicht besetzt?

7. Was hat die geforderte Prüfung der Anpassung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke ergeben?

8. Welche Konsequenzen schlägt die Verwaltung hinsichtlich der Ergebnisse vor?

9. Wann werden dem Ausschuss die Ergebnisse der Prüfung vorgestellt?

Begründung:
Die Aufwandspauschale für Schiedsleute ist Anfang des Jahres auf 80 Euro monatlich erhöht worden. Dazu kam eine Anhebung der Sprechzimmervergütung auf 15,00 Euro pro Fall. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Anpassung und Reduzierung der Schiedsbezirke zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Insbesondere in Schiedsbezirken mit geringen Fallzahlen oder in längerfristig vakanten Bezirken sollte eine mögliche Anpassung geprüft werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.12
Beschaffungswesen bei der Feuerwehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12970-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12970-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie eine Darstellung der Organisation und der Abläufe des Beschaffungswesens der Feuerwehr. Insbesondere sollte dabei dargestellt werden, welche Notwendigkeiten die Feuerwehr sieht, um die Abläufe des Beschaffungswesens zu verbessen.

Begründung:
Hintergrund sind die häufigen Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes am Beschaffungswesen der Feuerwehr. Wenn es erkennbar organisatorische Probleme gibt, sollte sich der für die Feuerwehr zuständige Ausschuss damit befassen.


Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erläutert die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion. Das Interesse ihrer Fraktion sei allgemeiner Natur. Man wolle erfahren was man optimieren könne und welche organisatorischen Maßnahmen noch getroffen werden müssten, um eine Verbesserung zu erzielen.

Herr Dahmen (Stadtrat) kündigt für das Thema „Beschaffungswesen bei der Feuerwehr - Anders strukturieren/Neuorganisieren“ eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung an.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.13
Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12664-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12664-18-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:

die Verwaltung nimmt zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund wie folgt
Stellung:
Die Verwaltung verfolgt einen wesentlichen Teil der Zuwiderhandlungen zum Thema
„Sauberkeit“ im öffentlichen Raum nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
KrWG (vormals Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) als Ordnungswidrigkeiten. Zu
nennen sind insbesondere
- das Wegwerfen von Zigarettenkippen (15 EURO), von Pappbechern (15 EURO) oder
von Kaugummi (25 EURO),
- das Hinterlassen von Müll nach dem Grillen im Freien (ab 25 EURO),
- das widerrechtliche Ablagern von Sperrmüll (teilweise vierstellige Bußgelder) oder
- das Abstellen von Autowracks (300 EURO).
Für diese nach dem KrWG sanktionierbaren Ordnungswidrigkeiten ist der „Bußgeldkatalog
Umwelt NRW“ anzuwenden (abrufbar im Internet: https://recht.nrw.de > Suchbegriff
„Bußgeldkatalog“).
Dieser Bußgeldkatalog differenziert nach Art des Abfalls und der Menge/Größe und gibt eine
Bußgeldhöhe, in der Regel einen Rahmen von – bis in Euro vor. Mit RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 2.1.2002 - I -
3/406.51.00 – werden die zuständigen Behörden angewiesen, bei der Ahndung von Verstößen gegen Umweltschutzbestimmungen diesen Bußgeldkatalog zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat die Stadt Dortmund in der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO)
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
vom 17.12.2013 festgelegt, welche Verhaltensweisen im öffentlichen Raum zu beachten sind,
damit ein gedeihliches Miteinander im öffentlichen Raum möglich ist. Verstöße gegen die
Ordnungsbehördliche Verordnung können nach § 20 der Verordnung als Ordnungswidrigkeit
mit einem Verwarn- oder Bußgeld sanktioniert werden. § 20 der OBVO ist als Anlage
beigefügt.
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der OBVO richtet sich nach
dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach
können Bußgelder je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 EURO betragen.
Die Bemessung der Höhe von Bußgeldern erfolgt bei der Stadt Dortmund auf der Grundlage
einer „interne Richtlinie des Rechtsamtes (FB 30) zur Festsetzung von Geldbußen im Bereich
der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten“, die im Einzelfall zur gleichmäßigen Ausübung des
Ermessens vor Ort dient.
Hierzu sind in den internen (und mit dem Ordnungsamt abgestimmten) Richtlinien des
Rechtsamtes Richtsätze vorgesehen. Dazu zählen z. B.
- das öffentliche Koten (50 EURO) oder Urinieren (25 EURO)
- das Nicht-Entfernen von Verunreinigungen durch Tiere, also vor allem Hundekot
(50 EURO, in besonders sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen: 75 EURO).
Die in der o.g. internen Richtlinie festgesetzten Beträge bewegen sich in diesen
Rahmenvorgaben und lassen einen Spielraum, um angemessen zwischen z.B. Vorsatz und
Fahrlässigkeit oder Art und Umfang des „Abfalls“ zu differenzieren.
Die internen Richtlinien werden immer wieder einmal ergänzt (zuletzt um die neu
hinzugekommenen Delikte des Prostitutionsschutzgesetzes im Mai d. J.) oder angepasst, wie
etwa im Jahr 2014 bei der Erhöhung des Verwarngeldes für Hundekot von bis dato 35 EURO
auf 50 EURO oder in der neu eingefügten Differenzierung der Verwarn-/Bußgeldhöhe zu
Koten und Urinieren.
Einer Erhöhung der Geldbußen zum Thema Sauberkeit sind durch den Bußgeldkatalog
Umwelt NRW Grenzen gesetzt. Außerdem ist bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten die
Grenze für Verwarnungsgeldverfahren (55 EURO) zu beachten. Regelgeldbußen über 55
EURO für solche Delikte, somit Bußgeld- statt Verwarnungsgeldverfahren sind rechtlich
kaum begründbar.
Hinzu kommt, dass in vielen Fällen für solche Delikte oftmals "Szeneangehörige" als Täter in
Erscheinung treten (etwa die Alkoholiker- und BtM-Szene), bei denen oft schon fraglich ist,
ob das Verwarn- oder Bußgeld tatsächlich bezahlt wird bzw. werden kann und ob mit solch
einer Sanktion dieser Personenkreis überhaupt bewegt werden kann, sich künftig
rechtskonform zu verhalten. Nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Ordnungskräfte
vor Ort wäre für den genannten Täterkreis mit einer Erhöhung der Beträge keine
Abschreckungsfunktion verbunden.
Die Verwaltung hält derzeit eine Erhöhung der Verwarn- bzw. Bußgelder für derartige
Delikte für nicht zielführend. Stattdessen werden Aufklärungskampagnen, verstärkte und
wiederkehrende Öffentlichkeitsarbeit und eine angemessene Kontrolle für sinnvoller gehalten.
Das Thema und die Änderung von unerwünschten, gesellschaftsschädlichen
Verhaltensweisen muss in den Köpfen der Menschen ankommen.
Hinsichtlich der besonderen Kennzeichnung von Abfallbehältern wurde Kontakt mit der EDG
aufgenommen. Von dort wurde auf die bereits laufenden Aktivitäten im Rahmen der
Aktionen „Sauberes Dortmund 2018“, die „Abfallpatenschaften“ (Einsatz für die
Stadtsauberkeit) und die App „Dreckpetze“ hingewiesen. Weiter sind zahlreiche
Abfallbehälter in der Innenstadt mit auffälligen gelben Banderolen versehen, z.B. mit der
Aufschrift „BEWEISMITTELVERNICHTER“ und dem Motto: „Mehr Sauberkeit. Mehr
Sicherheit. Mehr Dortmund. EDG“. Die Anregung, mit farblich gestalteten Fußabdrücken auf
dem Bürgersteig auf den Weg zu Abfallbehältern zu weisen, wird an die Fachverwaltung
weitergeleitet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung vor:
§ 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Dortmund vom 17.12.2013
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 5 Abs. 1 Abfälle nicht unverzüglich den entsprechenden Abfallbehältern
zuführt,
2. entgegen § 5 Abs. 2 Buchst. a) Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen unbefugt beklebt,
bemalt, besprayt, beschreibt oder beschmiert,
3. entgegen § 5 Abs. 2 Buchst. b)
Versorgungseinrichtungen, Denkmäler, Brunnen, Blumenkübel, Bänke, Straßenmobiliar,
Plakatträger, Schilder, Hinweise, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen
beschädigt, beschmutzt, zweckentfremdet benutzt oder unbefugt beklebt oder entfernt,
4. entgegen § 5 Abs. 3 Werbematerial, Zeitungen und Zeitschriften in Hauseingängen ablegt,
ohne dass durch geeignete Vorkehrungen eine Verunreinigung der öffentlichen Straßen und
Anlagen ausgeschlossen ist,
5. entgegen § 5 Abs. 4 den ordnungsgemäßen Zustand nicht unverzüglich wiederherstellt,
6. entgegen § 6 Abs. 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt,
7. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 Abfallbehälter, Sammelbehälter oder abholbereiten
Sperrmüll oder Sammelgut durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt oder verstreut,
8. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 3 Abfälle oder Gegenstände für die Rohstoffwiederverwendung
auf oder neben die dafür bestimmten Behältnisse stellt,
9. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 keine ausreichenden Abfallbehälterkapazitäten aufstellt,
10. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 die aufgestellten Abfallbehälter nicht nach Bedarf, mindestens
jedoch täglich spätestens 30 Minuten nach Geschäftsschluss, entleert,
11. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 3 nicht täglich, spätestens 30 Minuten nach Geschäftsschluss,
die Abfälle der von ihm verkauften Waren auf den Gehwegen in einem Umkreis von 30
Metern um die Verkaufsstelle beseitigt,
12. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. a) Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. a) bis c) unbefugt
mit Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) befährt oder diese dort abstellt,
13. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. b) auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders
freigegebenen Flächen lagert, campiert oder übernachtet,
14. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. c) auf Straßen oder in Anlagen Absperrungen beseitigt,
verändert oder übersteigt oder Sitzmobiliar entgegen seiner Zweckbestimmung benutzt oder
unbefugt von seinem Standort entfernt,
15. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. d) auf Straßen oder in Anlagen durch unmittelbares
Einwirken von Person zu Person aggressiv sowie durch Kinder oder unter Beteiligung von
Kindern bettelt,
16. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. e) auf den vorhandenen Blindenleitsystemen Gegenstände
abstellt oder näher als 0,60 m von beiden Seiten an diese Leitlinien heranstellt,
17. entgegen § 7 Abs. 1 Buchst. f) auf Straßen und in Anlagen außerhalb der hierfür
vorgesehenen Toiletteneinrichtungen die Notdurft verrichtet,
18. entgegen § 7 Abs. 2 an ständig wiederkehrenden ortsfesten Ansammlungen von Personen,
von denen regelmäßig Störungen ausgehen, teilnimmt,
19. entgegen § 7 Abs. 3 in Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 Buchst. b)
und e) alkoholische Getränke verzehrt oder andere Rauschmittel benutzt,
20. entgegen § 8 Abs. 1 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
a) Blumen, Zweige oder Früchte abbricht, abschneidet oder abpflückt,
b) außerhalb der dafür bestimmten und entsprechenden gekennzeichneten Stellen Rad fährt,
Wintersport betreibt, reitet, badet oder Boot fährt,
c) sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere
berauschende Mittel, aufhält,
d) Feuer anzündet,
21. entgegen § 8 Abs. 2 Spielanlagen auf Spielplätzen nutzt, ohne Kind oder Jugendlicher zu
sein oder ohne ein Kind oder einen Jugendlichen zu beaufsichtigen,
22. entgegen § 9 innerhalb des Sperrbezirks Kontakt zu Personen aufnimmt, um sexuelle
Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren,
23. entgegen § 10 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden nicht unverzüglich beseitigt,
24. entgegen § 11 Abs. 1 das Anbringen, Ausbessern oder Entfernen derjenigen Zeichen,
Aufschriften oder Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse erforderlich sind, nicht duldet,
25. entgegen § 11 Abs. 3 Abdeckungen für Hydranten, Schieber, Armaturen, Revisions- und
Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen, Schaltschränke, Transformations- und
Reglerstationen sowie Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 2 beschädigt, ändert, verdeckt,
beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar macht,
26. entgegen § 12 Abs. 1 eine zugeteilte Hausnummer nicht von der Fahrbahn aus stets gut
sichtbar anbringt oder nicht dauernd in lesbarem Zustand hält,
27. entgegen § 12 Abs. 3 eine Hausnummer bei einer Umnummerierung vor Ablauf eines
Jahres entfernt, nicht rot durchstreicht oder nicht in lesbarem Zustand hält,
28. die Vorschriften über die Tierhaltung gemäß § 13 Abs. 1 und 3 missachtet,
29. entgegen § 13 Abs. 2 Verunreinigungen nicht sofort beseitigt,
30. die Vorschriften über das Führen von Hunden auf Straßen und Anlagen gemäß § 13 Abs.
4 missachtet,
31. entgegen § 13 Abs. 5 Hunde in Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchst. e) mitführt,
32. entgegen § 13 Abs. 6 Wildtauben oder verwilderte Haustauben füttert,
33. entgegen § 13 Abs. 7 Wassergeflügel und Fische füttert,
34. entgegen § 14 Abs. 1 unbefugt in Anlagen Flugblätter, Druckschriften, Handzettel,
Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften verteilt, abwirft oder mit anderen
Werbemitteln wirbt,
35. entgegen § 14 Abs. 2 unbefugt in Anlagen, auf Trennstreifen, Banketten, Böschungen,
Straßenbegleitgrün und in Gräben Werbeständer, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger
aufstellt oder anbringt,
36. entgegen § 14 Abs. 3 Werbung durch Bild oder Ton von Grundstücken aus auf die Straße
einstrahlt,
37. entgegen § 15 in Anlagen oder in der Nähe von Krankenhäusern, Friedhöfen, Kirchen,
Schulen oder Veranstaltungsplätzen ein Reisegewerbe ausübt,
38. entgegen § 16 auf Straßen oder in Anlagen Fackeln oder ähnliche Beleuchtungskörper mit
offener Flamme mitführt.
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden. Die Verfolgung und
Ahndung richtet sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen
Fassung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass die Stadt Dortmund mit der heutigen Einbringung des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ einen wichtigen Meilenstein setze, um das Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ weiter zu systematisieren. Das vorgelegte Konzept, bei dem die unterschiedlichsten Handlungsfelder miteinander in ihrer Wirkung kombiniert werden, sei in seiner Form und Tiefe bislang einmalig. Bereits bei der Erstellung des Plans unter Beteiligung unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen, Organisationen, der Justiz, der Polizei sowie auch der Wissenschaft wurde ein Weg eingeschlagen, der nicht alltäglich sei. Dementsprechend enthalte das Konzept nicht nur rein städtische Ziele, sondern greife auch Thematiken auf, die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten vorbehalten sei. Die Kernaussage wirke einfach, sei aber bedeutsam: Kommunale Sicherheit kann nur gelingen, wenn sich alle aus ihren unterschiedlichsten Blickwinkeln gemeinschaftlich und aufeinander abgestimmt mit einbringen. Wichtig war auch, dass bei der Erstellung des Masterplans die Bürgerschaft über vier sogenannte Quartierslabore mit einbezogen worden sei. Ein Masterplan kommunale Sicherheit muss sich immer an den Bedürfnissen der Menschen, die von diesem profitieren sollen, orientieren. Daher sei es unerlässlich, diese von vornherein in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Dies sei gelungen. Herr Dahmen dankte allen Akteuren die an der Realisierung des Masterplans mitgearbeitet haben. Sein besonderer Dank gelte Tim Frommeyer, der dieses Werk maßgeblich auf den Weg gebracht habe. Nicht alle Maßnahmen, die der Masterplan zur Verbesserung der kommunalen Sicherheit vorschlage, werden auf eine ungeteilte Zustimmung stoßen. Dies sei aber nicht ungewöhnlich. Herr Dahmen freue sich, dass man mit der heutigen Einbringung des Masterplans einen Diskussions- und auch Handlungsprozess angestoßen habe und hoffe, dass dieser auf eine breite Resonanz stoßen werde. Herr Dahmen schlägt vor, den Masterplan heute in den Ausschuss einzubringen, danach werde er den Weg durch die Bezirksvertretungen und Ausschüsse gehen, um in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden endgültig beschlossen werden zu können. Nach der Verabschiedung durch den Rat beginne umgehend die Umsetzungsphase, denn das Ziel sei es, im nächsten Schritt operative Maßnahmen heraus zu formulieren, die es dann umzusetzen gelte. Das Thema Öffentliche Sicherheit könne dann für Dortmund – auch als Vorbildfunktion für andere Großstädte – auf den Weg gebracht werden.

Frau Krause (Vorsitzende) drückt stellvertretend den Dank des Ausschusses an alle am Masterplan beteiligten Akteure aus und betont, dass es sich dabei um ein sehr umfangreiches Werk handele, das vom Ausschuss entsprechend bearbeitet und gewürdigt werden müsse. Daher mache sie den Vorschlag, den Masterplan mit der heutigen Sitzung als eingebracht zu betrachten. Man habe so bis zur nächsten Sitzung am 19.02.2019 eine Pause zur Bearbeitung und Beurteilung des Masterplans. Bis dahin lägen außerdem Hinweise und Anregungen aus den Bezirksvertretungen und den anderen Ausschüssen vor. So habe der Ausschuss die Gelegenheit, noch etwas zum Masterplan zu sagen, bevor der Rat darüber beschließe.

Herr Weber (CDU-Fraktion) möchte sich sowohl der von Frau Krause vorgeschlagenen Vorgehensweise als auch dem besonderen Dank, insbesondere an Tim Frommeyer, anschließen. Der Masterplan sei eine tolle Arbeit und eine gute Grundlage für die Gewährleistung und für die Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.




zu TOP 4.2
Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Sachstandsberichte 2018 zu den Themen „Masterplan Migration/Integration“, „Integration durch Bildung“ und „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.



zu TOP 4.4
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

Herr Krummacher (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass sich bei seiner Fraktion folgende Nachfragen ergeben hätten: 1. Die Höhe der Gebühren sei mit den Krankenkassen zu verhandeln. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2016. Für wann ist die nächste Anpassung der Gebühren geplant?
2. Bei der Begründung heißt es, dass der entstandene Verlust bei einer künftigen Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt werde. Die Refinanzierung des Verlustes erfolgt somit durch eine erhöhte Gebühr in den folgenden Jahren. Heißt das, dass ein finanzieller Rückfluss von 2,8 Mio. Euro stattfinden wird? Wenn ja, welcher konkrete Zeitraum ist dafür angedacht?

Herr Aschenbrenner (FB 37) beantwortet die Fragen der Fraktion B‘90/Die Grünen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen für eine neue Satzung in 2019 liefen bereits. Man hoffe spätestens im Januar die Verhandlungen abgeschlossen zu haben, so dass man schon im Februar in der Lage sei dem Rat eine neue Satzung für Rettungsgebühren vorzulegen.
Zu Frage 2: Was die Verlustbeträge anginge sei es so, dass die gemachten Verluste innerhalb von 3 Jahren, hier von 2018 also bis 2021, innerhalb der Gebühren zurück zu fordern seien.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.821.685 Euro für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (FB 37) im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.



zu TOP 4.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.



zu TOP 4.7
Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.



zu TOP 4.8
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
(Drucksache Nr.: 12480-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 27.11.2018 vor:

ABVG 27.11.2018:

Frau Rm Kleinhans weist darauf hin, dass die Maßnahme Nr. 74 „Schwarze Becker Str.“ nicht zum Bezirk Hörde, sondern zum Bezirk Innenstadt-Ost gehöre.


Herr Rm Bartsch bezieht sich auf die Nr. 225 „LSA 0173 Bodelschwingher Str./ Haberlandstr.-Westerfilder Str.“ und teilt mit, dass es zunächst noch zu dieser Maßnahme zwischen der Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt einen Ortstermin geben werde. Aus diesem Grund bittet er die Verwaltung, erst nach diesem Ortstermin mit der Planung zu beginnen. Die Verwaltung teilt mit, dass man dies berücksichtigen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Anmerkungen und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.



zu TOP 4.9
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Tätigkeitsbericht in Bezug auf die Behandlung von Eingaben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2018 zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)

Herr Krummacher (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ausdrücklich begrüße. Es habe sich noch eine Rückfrage zu Punkt 2. „Einsatz oder Bereitstellung von Fahrzeugen je Stunde“ ergeben: Wie lässt sich die Differenz von 268 Euro zwischen dem Einsatzleitwagen mit 44 Euro und dem Einsatzleitwagen für Großschadeneinsätze mit 312 Euro pro Stunde erklären?

Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, dass sich der kalkulierte Preis auf den Beschaffungswert des Fahrzeuges und die Nutzungsdauer bezöge. Der Einsatzleitwagen für Großschadensereignisse sei ein Fahrzeug mit einen sehr hohen Anschaffungswert. Es handele sich dabei um einen Sattel-schlepper mit ausziehbaren Führungsteilen und einer eigenen Kommunikationszentrale, der ein Vielfaches von dem koste was normale Einsatzleitwagen kosten. Man habe daher auch nur einen dieses Typs und sein Beschaffungspreis werde letztlich auf die Nutzungsgebühren umgelegt.



Herr Krummacher (B‘90/Die Grünen) möchte wissen, ob der ELW 3 das teuerste Fahrzeug im Bestand der Feuerwehr sei.

Herr Aschenbrenner (FB37) bestätigt, dass der ELW 3 mit zu den teuersten Fahrzeugen gehöre, die die Feuerwehr Dortmund beschaffe.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.





Christiane Krause Rüdiger Schmidt Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin