Niederschrift

über die 2. Sitzung des Schulausschusses


am 12.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:49 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i. V. f. Rm Martin Grohmann
Rm Volkan Baran (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Justine Grollmann(CDU
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen) bis 16 Uhr
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen) ab 16 Uhr
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)


Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Ralf Dallmann
Klaus Flesch
Ahmed Mustafa Gönen
Martina Raddatz-Nowack
Christian Ravagni
Christian Sievers
Sabine Steckelbach
Renate Tölle

4. Schulaufsicht

Leon Moka


5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Manegold (Sprecher der technischen Berufskollegs)
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)


Nicht anwesend waren:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (BPN)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Schulausschusses,
am 12.12.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Verpflichtung sachkundiger Bürger/Innen


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Barrierefreie Grundschulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08232-12-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08232-12-E2)

2.2 Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08225-12)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08225-12-E1)

2.3 Schultoiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08231-12-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08231-12-E2)

2.4 Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)

2.5 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulrechtliche Veränderungen und Konsequenzen für die Dortmunder Bildungslandschaft
Präsentation

3.2 Übergangsmanagement Schule - Hochschule: Dortmunder Hochschultage
Mündlicher Bericht

3.3 Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08215-12-E2)

3.4 Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08376-12)

3.5 Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-12)

3.6 "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW (8. Schulrechtsänderungsgesetz)" vom 13.11.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06106-11)

3.7 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde;
hier: Umbenennung der Hauptschule Hörde am Schulstandort Stettiner Straße 10, 44263 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08261-12)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)

5.2 Abendrealschule
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08238-12-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08238-12-E2)

5.3 3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015
(Stand: 30.06.2012)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07933-12)

5.4 Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)


6. Anträge / Anfragen
unbesetzt




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Baran benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um die

TOP 2.6 Haushaltsplanentwurf 2013
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 08515-12


TOP 2.7 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 08502-12


Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.



zu TOP 1.4
Verpflichtung sachkundiger Bürger/Innen

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Heidrun Erdmann-Rapkay

Herr Fabian Erstfeld

Frau Claudia Plieth



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Barrierefreie Grundschulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08232-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08232-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den Ergebnissen „Errichtung von barrierefreien Grundschulen sowie weitere Abläufe zur Realisierung“.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2009 (DS-Nr. 15726-09) die Verwaltung u. a. beauftragt, als ersten Schritt zur barrierefreien Gestaltung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Dortmund ein stadtweites Entwicklungskonzept mit zunächst jeweils einer Grundschule je Stadtbezirk zu erstellen.

Die stadtbezirksübergreifende Bestandserhebung an den Grundschulen - als Entscheidungshilfe für einen möglichen Umbau - in denen eine Umrüstung mit einem voraussichtlich vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand möglich ist, ist abgeschlossen. Die Umbaukosten für die identifizierten Schulen können allerdings lt. Städtischer Immobilienwirtschaft derzeit nicht benannt werden, da zunächst weitere Vorplanungsleistungen (Leistungsphase 1 und 2 gem. Honorarordnung für Architekten) unter Beteiligung externer Fachplaner erforderlich werden.

Es ist beabsichtigt, im Jahr 2013 für 6 Schulen Vorplanungsleistungen zwecks Ermittlung des Planungs- und Umbauumfangs in Auftrag zu geben. Nach der Geschäftanweisung für Hochbaumaßnahmen entscheidet hierüber zunächst die Investitionskonferenz, die erneut einzubinden ist, wenn die Kostenschätzungen nach DIN 276 vorliegen. Eine mögliche Finanzierung oder Priorisierung der Maßnahmen kann daher zum heutigen Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden.“

Herr Kunstmann äußerte seine Enttäuschung über die Dauer der Planung. Der Ratsbeschluss sei 2009 erfolgt und es seien jetzt erst 6 von 12 ausgesuchten Grundschulen in die Vorplanung genommen worden. Er bat um Benennung dieser Grundschulen.

Frau Steckelbach beantwortete dieses wie folgt:
Erich-Kästner-Grundschule/ Brackel, Elisabeth-Grundschule/ Eving, Hangeney-Grundschule /Huckarde, Hansa-Grundschule/Huckarde, Landgrafen-Grundschule/In-Ost und Eichwald-Grundschule/Scharnhorst.
Für diese Grundschulen werde ein Maßnahmenpaket erarbeitet.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache-Nr.08225-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08225-12-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu dem beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf anhängigen Nachprüfungsverfahren in dem europaweiten Ausschreibungsverfahren zur Bebauung des U-Nord-Areals.

In diesem Nachprüfungsverfahren war für den 31.10.2012 ein weiterer mündlicher Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf anberaumt. Dieser Termin wurde auf Antrag der Bieter verschoben, da noch abschließender Gesprächsbedarf bestand.

Ein neuer Termin wurde vom OLG für den 16.01.2013 festgelegt.

Zwischenzeitlich konnte erreicht werden, dass alle Bieter verbindlich ihre Zustimmung zu einer vergleichsweisen Beilegung des Nachprüfungsverfahrens erklärt haben.

Inhalt dieses Vergleiches ist:
- dass die wirtschaftlichen Bedingungen für die Stadt unverändert bleiben
- dass der vom Rat in seiner Sitzung am 30.06.12 ausgewählte Bebauungsentwurf
umgesetzt wird
- dass ein wirtschaftlicher Interessensausgleich zwischen den Bietern erfolgt

Es ist beabsichtigt, diesen Vergleich vor dem OLG am 16.01.2013 protokollieren zu lassen. Um stadtseitig dem Vergleich beizutreten, ist durch den Rat der Stadt am 20.12.2012 ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates kann nach dem Termin vor dem OLG Düsseldorf ein Abschluss der vorbereiteten Verträge erfolgen. Analog zu der ursprünglichen Rahmenplanung ist eine Fertigstellung der Berufskollegs dann in II /2015 zu erwarten.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Schultoiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08231-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08231-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in Ihrer Sitzung am 07.11.2012 wurde die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses einen Sachstandsbericht zum Zustand der Toiletten an den Dortmunder Schulen zu geben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Gibt es eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation der Toiletten an den Dortmunder Schulen?
2. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der Toiletten an den Dortmunder Schulen?
3. Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung vor?
4. Welche zusätzlichen Informationen über Schäden an den Toiletten liegen der Verwaltung vor?
5. Gibt es einen Sanierungsplan bzw. eine Priorisierung zur Behebung dieser Schäden?
6. Wie oft werden die Schultoiletten gereinigt?
7. Wie hoch sind die separaten Kosten für die Reinigung der Schultoiletten?
8. Welche Informationen liegen der Verwaltung über Extra-Gebühren an Schulen für die Reinigung, Beaufsichtigung oder Nutzung separater Toiletten vor?

Zunächst erfolgt die Beantwortung der Fragen:

Fragen 1, 4 und 5
Eine flächendeckende auswertbare Bestandsaufnahme speziell zu den Schultoiletten liegt nicht vor. Bei Störungen wenden sich die Schulen über den/die Schulhausmeister/in an die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Städtische Immobilienwirtschaft begeht jährlich alle Gebäude (so auch die Schulgebäude) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Weiterhin schlägt die Städtische Immobilienwirtschaft seit Jahren den Bezirksvertretungen die Sanierung von Toiletten vor und setzt entsprechende Beschlüsse baulich um. Über eigene Mittel für ganzheitliche Sanierungen von Toiletten verfügt die Städtische Immobilienwirtschaft leider nicht. In Einzelfällen wird eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet und anschließend baulich umgesetzt.

Frage 2
Da keine flächendeckende Bestandsaufnahme vorliegt, liegt auch keine systematische Bewertung vor.

Allgemein beschrieben ist der Zustand der Schultoiletten sehr unterschiedlich zu bewerten. Das Spektrum reicht von der neuen bzw. grundsanierten Toilette bis hin zu der alten noch nicht sanierten Toilette, die zwar funktionstüchtig ist, aber nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügt.

Zudem sind in vielen Toiletten erhebliche Vandalismusschäden wie Graffiti und mutwillige Zerstörungen, wie z. B. abgetretene Druckspüler, aus der Wand gerissene Armaturen und Verstopfungen durch Toilettenrollen zu verzeichnen. Diese Vandalismusschäden treten leider auch vereinzelt in neuen bzw. frisch sanierten Toiletten auf.

Frage 3:
Es liegen in dem Team der Gebäudereinigung vereinzelt Informationen durch die Schulhausmeister vor, wenn Schultoiletten beschädigt oder stark verschmutzt sind. Deutlicher und öfter sind die Informationen von den Reinigungskräften. Diese beklagen sich oft über unsachgemäße Nutzung von Schultoiletten. In wenigen Fällen veranlasst die städtische Immobilienwirtschaft die sofortige Schließung solcher Toiletten und eine Information an das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund. Von dort erfolgen weitere Maßnahmen.

Schadensmeldungen gehen über die Schulhausmeister ein. In vielen Schulen hat die Städtische Immobilienwirtschaft in den letzten Jahren zusammen mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Liegenschaften-Immobilienentwicklung „Kundengespräche“ mit den Schulleitungen durchgeführt, bei denen auch „Schultoiletten“ immer ein Thema waren.

Frage 6:
Die Toiletten in Dortmunder Schulen werden grundsätzlich einmal täglich (nach Schulschluss) gereinigt. Dies ist in dem Reinigungsplan für Schulgebäude als Teil des Hygieneplans nach § 36 Infektionsschutzgesetz in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Leistungswerte für Schultoiletten in der Eigenreinigung wurden im Projekt Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Gebäudereinigung“ (Abschluss 2006) unter Beteiligung des Personalrats und des Dortmunder Systemhauses sogar herabgesetzt und sind seitdem unverändert. Hierdurch steht den Reinigungskräften mehr Zeit für die Reinigung der Toilettenanlagen zur Verfügung.

Frage 7:
Die Kosten für die (einmal) tägliche Unterhaltsreinigung der Schultoiletten betragen insgesamt 342.726 € / Jahr für Eigen- und Fremdreinigung.
Für eine weitere Unterhaltsreinigung pro Tag kämen Fahrt- und Wegezeiten zur eigentlichen Arbeitszeit hinzu. Hier sind bei der Eigenreinigung die tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. In der Fremdreinigung müssten entsprechende Angebote eingeholt werden.

Frage 8:
Bei der Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Schülertoiletten handelt es sich um eine "innere Schulangelegenheit", die ausschließlich in der Zuständigkeit und im Ermessen der jeweiligen Schule liegt. Entsprechende Informationen liegen der Verwaltung daher nicht vor.

In der Praxis haben sich verschiedene Bewirtschaftungskonzepte bewährt. Beispiele sind:
- Beschäftigung von Aufsichten über einen Förderverein
- Schüler/innen-Aufsicht in den Pausen
- Schlüsselverwaltung und Schließzeiten (Außentoiletten sind nur in den Pausen
geöffnet, Innentoiletten können nur einzeln aufgesucht werden)
- Verwendung von speziellen Behältnissen für Toilettenpapier und Papierhandtücher

Neben der Beantwortung der Fragen kann die Verwaltung folgenden zum Redaktionsschluss aktuellen Sachstandsbericht geben:

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien fanden verschiedene Gespräche innerhalb der Verwaltung und zum Teil mit den Stadteltern (Frau Landgraf und Herr Volmer) mit folgenden Ergebnissen statt.

Die Bewirtschaftung von Schultoiletten über arbeitsmarktliche Förderinstrumente ist über die folgenden Alternativen möglich: Der Förderverein der Schule stellt eine Kraft ein und nutzt Fördermöglichkeiten des Jobcenters (individuelle Förderung über die Förderinstrumente Reha/SB (Rehabilitanden und Schwerbehinderte). Gefördert wird eine reguläre Beschäftigung bis zu 8 Jahre und bis zu 70%. Die Förderung ist jedoch immer individuell an die Person gebunden. Ziel dieses Förderinstrumentes ist der Ausgleich individueller Vermittlungshemmnisse. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Fördervereine von Schulen Gebrauch gemacht.

Dieselbe Möglichkeit hat (theoretisch) die Stadt, Fachbereich Schule. Praktisch scheidet die Möglichkeit jedoch auf Grund der Haushaltslage und des Einstellungstopps aus.

Wenn der Rat der Stadt Dortmund im Dezember die Vorlage „Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015, ergänzende Projekte und Aktivitäten“, Drucksache Nr.: 07773-
12, beschließt, bestände ggf. die Möglichkeit, hierüber einige Vollzeitstellen (von insgesamt 100) einzurichten, wobei 70 % der Kosten der Bund und 30 % der Kosten die Stadt (Budget des Bereichs Sozialamt, Abteilung 7) übernehmen würde. Ggf. ist eine höhere Förderung möglich, wenn wiederum die Förderinstrumente Reha/SB (Rehabilitanden und Schwerbehinderte) greifen, siehe oben.

Unter diesen Voraussetzungen sollte die derzeitige dezentrale Zuständigkeit der Schulen für die Bewirtschaftung von Schultoiletten beibehalten werden. Lediglich in den Fällen, bei denen sich Schulen um eine Bewirtschaftung bemüht haben, jedoch nachweislich ohne Erfolg, könnte die vorgenannte Variante zum Zuge kommen. Auf Vorschlag von Frau Landgraf sollen eine Reihe von Pilotprojekten entwickelt werden und zwar in Schulen mit besonders hohem Handlungsbedarf.
Möglichst sollten unterschiedliche Schulformen Berücksichtigung finden: Realschule, Gymnasium, Berufskolleg. Zur Identifizierung wird es ein weiteres gemeinsames Gespräch geben. Unklar ist geblieben, wie die Finanzierungslücke von 30% geschlossen werden kann. Eine finanzielle Eigenbeteiligung der Eltern lehnen die Vertreter der Stadteltern ab.

Weiter besprochen wurde, dass die Stadtteilwerkstatt des Sozialamtes, Abteilung 7 nach wie vor Graffiti auf Anforderung entfernen kann und dies auch für die Toiletten gilt. Allerdings muss sicher gestellt sein, dass nicht sofort wieder Graffiti durch die Schülerschaft angebracht wird.

Die an Schulen eingesetzten Bürgerarbeiter können lediglich Sichtkontrollen an den Schultoiletten „geschlechterspezifisch“ durchführen. Weitere Arbeiten können nach der Stellenbeschreibung nicht durchgeführt werden.

Abgesehen von der praktischen Lösung mit Hilfe der Jobcenter soll geprüft werden, welche finanziellen Konsequenzen sich aus einer zweite Reinigung der Toilettenanlagen pro Tag ergeben. Dabei sollen unterschiedliche Szenarien (Eigenreinigung/Fremd- reinigung) betrachtet werden (siehe dazu auch Antwort zu Frage 6).

Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung berichten.“
Herr Kunstmann dankte der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Darüber hinaus müssten aus seiner Sicht noch folgende Punkte geklärt werden:
- Eigen- oder Fremdreinigung
- Kostenzunahme bei einer zusätzlichen Reinigung
- Kosten-Gegenüberstellung von Eigen- und Fremdreinigung
- Einstellung von zusätzlichem Personal.
Er bat zudem, die Vertreter der Schulformen in das Thema einzubinden, um von den Schulen Rückmeldungen und ggf. Lösungsvorschläge zu bekommen.

Herr Flenner erklärte zu den Mehrkosten einer zusätzlichen Fremdreinigung, dass in diesem Fall das Reinigungspersonal zweimal am Tag die Schule aufsuchen müsse und somit auch weitere Wegekosten entstünden. Es erfolgte dazu über das Vergabe- und Beschaffungsamt, StA 19, eine Angebotsabfrage an Reinigungsfirmen, ein Ergebnis stehe noch aus. Im Falle der Eigenreinigung müssten noch Gespräche geführt und der Personalrat einbezogen werden.

Frau Landgraf bekräftigte die Forderung nach einer zweiten Reinigung.

Herr Hoffmann sprach die Ursachenbekämpfung an, die wichtig sei, um die Folgen nicht ausufern zu lassen.

Die weitere Diskussion ergab, dass eine leistbare Lösung gefunden werden muss. Diese müsse für alle Schulen gelten. Es sei nötig, auch die Schulleitungen in die Pflicht zu nehmen, um auf die Schulen einzuwirken. Es solle jedoch auch das geänderte Angebot der Schulen berücksichtigt werden, das zu einem längeren Aufenthalt der Schüler in der Schule führe. Grundsätzlich solle sich jeder Toilettennutzer in die Pflicht nehmen, diese auch sauber zu hinterlassen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fraktion B’90/Die Grünen will die Fragestellung nochmals konkretisieren und die Verwaltung um Stellungnahme bitten.


zu TOP 2.4
Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die dargestellten Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereich im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen von rd. 708.730 Euro
2. die Ausstattung mit beweglichem Vermögen
(Kosten rd. 152.500 Euro)
3. die Städtische Immobilienwirtschaft unter zu Hilfenahme externer Planungs- und Projektsteuerungsleistung mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beauftragen.

zu TOP 2.5
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)

Frau Raddatz-Nowack beantwortete die Fragen von Herrn Spieß und Herrn Kunstmann:
Die Schulen ohne Wartung seien noch nicht vernetzt, einen konkreten Zeitpunkt zur Übernahme aller Schulen in die Wartung könne sie nicht nennen. Bei bestimmten Schulformen könne der Support oft vor Ort vorgenommen werden.

Der Schulausschuss nahm den Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)

Herr Spieß bat um Angabe, ob es in der Vorlage um haushaltswirksame Auswirkungen oder Umschichtungen gehe.

Frau Bonekamp stellte fest, dass es sich um Mittel handle, die aufgrund veränderter Realisierungsabläufe nicht abgeflossen seien.

Der Schulausschuss empfahl mehrheitlich (13 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40.


zu TOP 2.7
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

Der Schulausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulrechtliche Veränderungen und Konsequenzen für die Dortmunder Bildungslandschaft
Präsentation

Herr Dallmann präsentierte die schulrechtlichen Veränderungen und Konsequenzen anhand von verschiedenen Themenkreisen (s. Anlage).

Die Vorsitzende dankte Herrn Dallmann für den Vortrag.


zu TOP 3.2
Übergangsmanagement Schule - Hochschule: Dortmunder Hochschultage
Mündlicher Bericht

Für Frau Blotenberg stellten sich die Fragen, ob die Lehrerausbildung ausreichend für die Vor- und Nachbereitung der Hochschultage ist, um die Schüler entsprechend zu informieren, und die Schüler- und die Elternvertreter genügend in die Planung und Prozesse einbezogen sind. Ggfs. könne die Beteiligung noch verstärkt werden.

Frau Landgraf erklärte, bei der vorjährigen Veranstaltung das Grußwort gesprochen zu haben. Der Informationsfluss sei da, aber noch ausbaufähig.

Frau Manzel stimmte zu, dass Lehrer/Innen durchgängig geschult werden müssen. Dazu gebe es Fortbildungsveranstaltungen.

Der Schulausschuss nahm die Präsentation zur Kenntnis


zu TOP 3.3
Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08215-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem o.g. Zusatz / Ergänzungsantrag nehme ich wie folgt Stellung:
Bei der Thematik „Sauberkeit an Dortmunder Schulen“ handelt es sich im Sinne des § 3 Schulgesetz NRW um eine innere Schulangelegenheit.

Insbesondere werden Regelungen zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebes in der Schulordnung festgeschrieben. Die Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsorgan erlässt gem. § 65 Schulgesetz NRW die Schulordnung.
Diese enthält die Regeln, die sich die Schulgemeinschaft gibt, um im Schulalltag Verhaltensweisen und Einstellungen einzuhalten, die ihrer Vorstellung eines gemeinsamen Lernens in sozialer Verantwortung entspricht. Diese Selbstverpflichtung findet sich in der Gesamtheit von Schulordnungen der Dortmunder Schulen wieder.

Der Schulträger hat keine rechtliche Handhabe, ohne Einverständnis der Schule und Beschluss der Schulkonferenz eine Befragung -wie im o.g. Antrag definiert- durchzuführen.

Vorausgesetzt, die 169 Schulen würden per Beschluss ihrer Schulkonferenzen einer solchen Befragung zustimmen, kann zur Sicherstellung einer validen Datenerhebung und ihrer umfangreichen Auswertung diese ausschließlich über eine externe Beauftragung erfolgen. Die entstehenden Kosten müssten noch entsprechend ermittelt werden.

Zum inhaltlich verwandten Thema „Vandalismus“ hat der Rat am 15.12.11 im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse der Verwaltung den Auftrag erteilt, präventive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung an den Schulen zu erarbeiten. In der Sachstandsvorlage (DS Nr. 07228- 12) wird bereits darauf hingewiesen, dass die Schulen auf Anfrage mitgeteilt haben welche Ordnungsmaßnahmen und Programme zur Vermeidung von Schäden erarbeitet und gelebt werden.
Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden in einer Vorlage im Februar 2013 den Gremien zur Kenntnis gegeben.

Zusammenfassend empfehle ich, vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens, diese Ergebnisse zunächst abzuwarten und nach Kenntnisnahme im Schulausschuss eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen.“


Herr Dingerdissen dankte der Verwaltung für die Beantwortung.
Mit der Vorlage zu den Ergebnissen des Prüfauftrages „Vandalismus“ im Februar 2013 erklärte er sich einverstanden.
Er erklärte zu dem Verweis auf § 3 Schulgesetz NRW, dass ein anderes Gesetz besage, das Verhältnis zwischen der einzelnen Schule und dem Träger sei ebenfalls entscheidend. Der Träger habe, auch im Sinne des Steuerzahlers, eine Verantwortung für den Zustand und die Sauberkeit der Schulen. Der Verweis auf die Schulkonferenz sagt, dass sie bestimmte Dinge inhaltlich eigenständig regeln kann. Aber Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Trägers liegen, wie Ordnung, Zustand, Sanierung usw., könnten seiner Meinung nach bei den Schulen abgefragt werden – z. B. aktueller Sachstand, Tätigkeiten im Sinne der schulischen Arbeit zu dem Thema. Das sei keine Angelegenheit der Schulordnung. Er äußerte nochmals die Bitte an die Verwaltung, bei den Schulen zu diesem Thema nachzufragen.

Der Ausschuss verständigte sich darauf, das Thema im Februar zusammen mit der angekündigten Vorlage zu Vandalismusschäden nochmals aufzugreifen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08376-12)

Auf die Nachfrage von Herrn Kunstmann erklärte Herr Dallmann, dass der neue Bildungsgang in das Angebot des Paul-Ehrlich-Berufskollegs aufgenommen und durch Informationstage und Werbung in den Schulen verbreitet werde.

Frau Altundal-Köse bat um einen Sachstandsbericht über den Bildungsgang für Bürokaufleute.

Frau Schnittker ging davon aus, dass es einen Bericht der Verwaltung darüber geben werde, wie die zusätzlichen Bildungsgänge aufgenommen werden.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)die Errichtung des Bildungsganges „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg als Schulversuch zum 01.08.2013.


zu TOP 3.5
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-12)

Herr Spieß signalisierte Zustimmung.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass ihr die Vorlage als Entscheidungshilfe nicht ausreiche. Es fehlten konkrete Darstellungen. Aus diesem Grund werde sie sich enthalten.

Frau Altundal-Köse stimmte Frau Dr. Tautorat zu, äußerte aber die Hoffnung, dass die interkommunale Zusammenarbeit verstärkt werde. Es sollte die Empfehlung an den Rat ausgesprochen werden, um die Möglichkeit der genauen Ausarbeitung des Projektes zu geben.

Frau Tölle stimmte dem zu. Es handele sich um eine Absichtserklärung. Die beteiligten Kommunen möchten damit sicherstellen, dass sie das Projekt RuhrFutur selbst gestalten können. Grundlage seien die Ergebnisse des Bildungsberichtes Ruhr, an dem die Stadt Dortmund aktiv beteiligt war. Anfang 2013 werde es Veranstaltungen zur Gestaltung des Projektes geben, wobei die Stadt Dortmund ihre wichtigen Themenschwerpunkte in die Planung einfließen lassen wird.
Die Stiftung Mercator brauche die Absichtserklärungen der beteiligten Kommunen, um die entsprechenden Haushaltsmittel durch einen Beschluss des Stiftungskuratoriums rekrutieren zu können.

Frau Blotenberg bemängelte, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen nicht erwähnt werden.

Der Schulausschuss empfahl einstimmig mit einer Enthaltung dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, die gemeinsame Erklärung für die Stadt Dortmund zu unterzeichnen, und beauftragt die Verwaltung, die Projektbeschreibung, sobald sie detailliert ausgearbeitet ist, vorzulegen.


zu TOP 3.6
"Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW (8. Schulrechtsänderungsgesetz)" vom 13.11.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06106-11)

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein. Das Anmeldeverfahren zu den Grundschulen sei abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass alle eine Eingangsklasse bilden können. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz habe Auswirkungen auf die Grundschullandschaft. Dortmund werde in der Zukunft ausreichende Schulkapazitäten haben, die im Gesetz vorgesehenen Neuerungen entsprächen den Raumkapazitäten. Inklusion und Ganztag könnten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Flexibilität des Gesetzes ermögliche die wohnortnahe Versorgung der Kinder und könne ein qualitativ hochwertiges Grundschulangebot sicherstellen.

Der Schulausschuss nahm den Bericht zum "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen
(8. Schulrechtsänderungsgesetz)" und die Einschätzung möglicher Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung im Bereich der Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde;
hier: Umbenennung der Hauptschule Hörde am Schulstandort Stettiner Straße 10, 44263 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08261-12)

Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme

Die Vorsitzende bat darum, folgende Änderung bei den folgenden Berichten zu berücksichtigen:
Die Sporthalle Bert-Brecht-Gymnasium gehört in den Stadtbezirk Huckarde und nicht Innenstadt-West.

Der Schulausschuss nahm den Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)

Herr Buchloh merkte an, dass am 16.10.2010 keine Ratssitzung stattgefunden habe, und bat darum, bis zur Sitzung des Rates am 20.12.2012 folgende Frage durch die Kämmerei beantworten zu lassen:

- Aus welchem Grund ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses erforderlich, wenn aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage sowieso keine Gelder zur Verfügung stehen?

Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.2
Abendrealschule
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08238-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08238-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Rahmen der zur Zeit laufenden Prüfung bezüglich einer neuen kommunalen Nutzung oder einer möglichen Vermarktung wurde vom Jugendamt festgestellt, dass der Standort Adlerstraße als TEK(Tageseinrichtung für Kinder) nur durch Abriss und Neubau nutzbar wäre. Dem steht der Denkmalschutz entgegen.

Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigt, die Immobilie Adlerstraße 44 unter Schutz zu stellen und hat sich diesbezüglich bereits ins Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (der Oberen Denkmalbehörde) gesetzt.

Mit einer Wohnungsbaugenossenschaft, die im Umfeld der Immobilie Adlerstraße 44 einen nicht unerheblichen Wohnungsbestand besitzt, wurde bezüglich einer möglichen Vermarktung Kontakt aufgenommen. Nach einer Überprüfung des Objekts wurde festgestellt, dass die Immobilie für das Portfolio dieses Unternehmens nicht geeignet ist.

Aktuell bestehen Kontakte mit mehreren Institutionen die sich u. a. mit interdisziplinärer Frühförderung, Psychomotorik und Inklusion von Kindern und selbstbestimmtes Leben Behinderter betätigen und sich eine gemeinsame Nutzung der Immobilie Adlerstraße 44 vorstellen könnten. Sollten die Rahmenbedingungen es zulassen, ist ein Etablieren von behindertengerechtem Wohnen denkbar.

Weiterhin wurde einem Verein, der einen Standort zur Einrichtung einer Waldorfschule in der nördlichen Innenstadt sucht, die Immobilie Adlerstraße 44 angeboten.“


Frau Mais merkte an, dass der Denkmalschutz immer in laufende Verfahren eingreife. Es sei wünschenswert, wenn dieses schon zu Beginn einer Planung geschehe.

Die Vorsitzende schlug vor, die Untere Denkmalbehörde um eine schriftliche Stellungnahme zum Verfahren des Denkmalschutzes in einer der nächsten Sitzungen zu bitten.

Herr Neumann monierte die nicht korrekte Form des Antwortschreibens. Es fehle die Drucksachen-Nr. sowie die Art der Antwort.
Die Vorsitzende sagte zu, dieses über die Geschäftsführung weitergeben zu lassen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015
(Stand: 30.06.2012)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07933-12)

Der Schulausschuss nahm den 3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen
- nicht besetzt –



Die Vorsitzende bedankte sich bei den Mitgliedern für die Zusammenarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.49 Uhr.





S c h n i t t k e r B a r a n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: Präs SchA SEP 12.12.2012 TOP 3.1.pdf)