Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 05.12.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:54 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Frau RM Meyer (SPD) i.V.f. Herrn RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V. f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau sB Wrubel (Die Linke &Piraten) Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 16:25 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat



3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Dr. Rath-60/stv.AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe -61-
Herr Meißner-61-
Herr Draxler -61-
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv.AL
Herr Kücük –FB 1-
Herr Brückner-FB 1-
Frau Güntürk- FB1-
Herr Ledune-WF-
Herr Gruber-23-
Herr Schiebold-23-
Herr Depenbrock- 40-
Frau Dr. Dr. Möllmann -41-
Herr Dückershoff- 41-
Herr Pohlmann -50-
Frau Uehlendahl -66-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Frau Moers – Planerbüro „raumwerk“
Herr Prengel- Planerbüro „raumwerk“

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 05.12.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.11.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)

3.2 Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

3.3 Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

3.4 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

3.5 Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

3.6 Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

3.7 Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)

3.8 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

3.9 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

3.10 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

3.11 Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

3.12 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11153-18)

3.13 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Herrichtung einer gärtnerischen Anlage an der Dönnstraße - Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12692-18)

3.14 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

3.15 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12478-18)

3.16 PCB-Belastung im Hafengebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12886-18)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-18)

4.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes verschickt.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018

4.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes verschickt.

4.4 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11722-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2018

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11722-18-E2)

4.5 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11908-18)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier:
I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12690-18)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 203 - südlich Hörder Bahnhofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12412-18)

4.9 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12617-18)

4.10 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10547-18-E2)

4.11 Tödliche Unfälle mit Radfahrern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12887-18)

4.12 Vorgartengestaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12898-18)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11953-18)

5.2 Veränderungen im Baumbestand
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12375-18)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12375-18-E1)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-18)

6.2 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächengestaltung im Bestand der Vonovia SE

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12653-18)

6.3 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Alt-Scharnhorst"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12667-18)

6.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

6.5 Hoeschpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12592-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

6.6 Förderprogramm "Heimat.Zukunft.NRW"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12119-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

6.7 Wohnraumförderprogramm
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12443-18)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12443-18-E1)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

7.1 Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen

10.1 Asphaltierung des Wanderweges Rheinischer Esel
Anfrage (FBI)
(Drucksache Nr.: 12627-18)
Lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor.

10.2 Parkraum
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12904-18)

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Neuer TOP 2.1: Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund /Umfeld Hauptbahnhof Nord –Überarbeitung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12588-18) -Dringlichkeitsschreiben liegt vor-

Neuer TOP 4.13: Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151-Im Löken /Lohkampweg- Empfehlung (Drucksache Nr.: 12374-18) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor-

Neuer TOP 4.14: Bauleitplanung : In N 240- Ostseite Bornstraße-
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12741-18) -Dringlichkeitsschreiben liegt vor-
Neuer TOP 4.15: Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a
Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609 61/5-2-044317- Vorhaben nach § 34 Abs.1
und 2 BauGB- Empfehlung (Drucksache Nr.: 12907-18) -Dringlichkeitsschreiben liegt vor-

Neuer TOP 4.16: Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst , Flur 1, Flurstück 1031 61/5-2-044853- Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - Empfehlung (Drucksache Nr.: 12907-18) -Dringlichkeitsschreiben liegt vor-
Neuer TOP 3.17:Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung- (Drucksache Nr.: 11685-18)

Hierzu liegt zusätzlich vor Empfehlung des AFBL vom 29.11.2018 mit dem dort gestellten Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11685-18-E2)

Hinweis: Die Vorlage lag bereits zur AUSW-Sitzung am 07.11.2018 vor und wurde zur heutigen Sitzung vertagt. -


Absetzungen:

TOP 3.16PCB-Belastung im Hafengebiet“ Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12886-18) wurde inzwischen durch die Fraktion Die Linke & Piraten
zurückgezogen

TOP 10. Parkraum“ Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 12904-18)
wurde inzwischen durch die Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen

Sonstige Änderungen:

Herr Rm Münch beantragt die Tagesordnungspunkte 4.15 und 4.16 heute nicht zu behandeln, weil die Bezirksvertretung Eving erst in der nächste Woche darüber entscheidet. Daher schlägt er vor, diese Punkte entweder von der Tagesordnung abzusetzen oder heute hierzu keinen Beschluss zu fassen.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass sich die Bezirksvertretung Eving bereits in der Vergangenheit mit beiden Bauvorhaben befasst und keinen negativen Beschluss hierzu gefasst habe. Der dortigen Bitte, mit den beiden Antragstellern nochmal zu verhandeln, sei die Verwaltung nachgekommen. Diese Verhandlungen hätten nicht dazu geführt, dass man dem Wunsch der Bezirksvertretung folgen könne. Die Tatsache, dass es hier aber um Bauanträge gehe, zu denen es bereits einen langen Moderations- und Beratungsprozess gegeben hätte, mache nun eine Ratsentscheidung im Dezember erforderlich.

Herr Rm Waßmann beantragt die Tageordnungspunkte 4.2. bis 4.4 in die nächste Sitzung zu vertagen, da man hier noch erheblichen Beratungsbedarf habe und man diese Punkte u. A. im Kontext mit der Luftreinhalteplanung sehe.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, macht darauf aufmerksam, dass man heute die Möglichkeit habe, noch Informationen zu diesen Punkten zu bekommen. Daher schlage sie vor, diese Punkte zunächst auf der Tagesordnung lassen und sich für den weiteren Meinungsbildungsprozess zunächst die Informationen der Verwaltung hierzu anzuhören.

Herr Rm Waßmann erklärt sich hiermit einverstanden, bleibt aber bei dem Wunsch danach, die Entscheidung hierzu zu vertagen.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion, aufgrund des bisher bereits hierzu stattgefundenen umfangreichen Beratungsprozesses, den durch Herrn Rm Waßmann deklarierten Beratungsbedarf nicht nachvollziehen könne.

Herr sB Tietz führt zum Wunsch nach Vertagung des Tagesordnungspunktes 4.4 an, dass er die Information habe, dass dem RVR hierzu bis zu Jahresende eine Rückmeldung vorliegen müsse.

Hierauf schlägt Frau Rm Reuter vor, dass man Top 4.4 zunächst aufrufe, um dann hierzu eine Einigung darüber zu erzielen, wie man damit umgehen wolle.

Zum Antrag des Herrn Münch und zur Feststellung der geänderten Tagesordnung wird hiernach wie folgt getrennt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag des Herrn Rm Münch mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt der Feststellung der Tagesordnungen mit allen o. a. Ergänzungen, Absetzungen und sonstigen Änderungen einstimmig zu.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen, Absetzungen und sonstigen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.11.2018

Herr sB Kühr bittet um folgenden Korrektur der Anwesenheitsliste:

Herr RM sB Kühr (AfD)


Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.11.2018 genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12588-18)

AUSW, 05.12.2018:

Herr Draxler informiert den Ausschuss mündlich darüber, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord heute auf eine breite Zustimmung gestoßen sei, wobei man diese mit dem Zusatz versehen habe, dass die Zu-und Abwegungen des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) nochmal dahingehend überprüft werden sollen, ob diese nicht weiter westlich über die Westfaliastraße erfolgen können.

Herr Prengel (Büro „raumwerk“ Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH) stellt dem Ausschuss via PP-Vortrag (siehe Anlage) die Projektplanungen vor.

Der Ausschuss nimmt diese zur Kenntnis.

In Kenntnis der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.



















3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)

AUSW, 05.12.2018:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt NOX-Block – „NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des BMWi im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 sofort umzusetzen und in diesem Zusammenhang drei Projektstellen befristet einzurichten.

Zudem beschließt der Rat in Höhe der Fördermittel Mehraufwendungen sowie Mehrauszahlungen in den endgültigen Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 sowie 2020 aufzunehmen.


zu TOP 3.2
Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KuDeQua zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur beabsichtigten Entwicklung der ehemaligen Hochofenanlage einschließlich der westlich gelegenen Freifläche sowie des Schalthauses auf dem Standort PHOENIX West durch das Unternehmens World of Walas zur Kenntnis.








zu TOP 3.4
Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachstandsberichte 2018 zu den Themen „Masterplan Migration/Integration“, „Integration durch Bildung“ und „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 12269-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts
Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung
vorgelegt.

Begründung:
In der Aufgabenbeschreibung eines Planungswettbewerbs (Ausschreibung) werden die
Anforderungen an ein zukunftsfähiges Objekt verankert. Um in Anlehnung an die Vergabe
im Konzeptverfahren die festzulegenden Parameter zu bewerten, sollten die Ausschreibungstexte
für Planungswettbewerbe grundsätzlich dem Ausschuss vorab vorgelegt werden.“

AUSW 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig zu.

Mit diesem Zusatz empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
a) Die weitere Qualifizierung des Nutzungskonzeptes
b) Die Wettbewerbsaufgabe stellt die Sanierung des Bestandes (Königswall 29) und die Erweiterung durch einen Neubau dar.
c) Die städtebauliche Schließung der Brinkhoffstraße unter Berücksichtigung des Gebäudes Königswall 25-27 (ehem. AOK-Gebäude). Dabei ist die sich anschließende nördlich liegende Fläche zum Nutzungskonzept und zur weiteren städtischen Nutzung als städtebauliche Arrondierung anzustreben.
d) Im Nachgang zum Wettbewerb ist die Anpassung der nördlichen Fassade des Königswalls 25-27 entsprechend der geplanten Fassadengestaltung des Entwurfes, der aus dem Wettbewerb resultieren wird, um einen städtebaulich ansprechenden Abschluss dieser Gebäudekörper herbeizuführen
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.

Zusatz:
Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts
Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung
vorgelegt.


zu TOP 3.6
Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den FB 23 mit
- der weiteren Entwicklung des Objektes Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 für eine zukünftige Nutzung als Büroimmobilie durch die Stadt Dortmund und die Erarbeitung eines Nutzungs- und Realisierungskonzepts als Grundlage für eine weitere Planung
- der Erstellung eines Konzepts zur städtebaulichen Arrondierung des Standorts Hansastraße 2-4 unter Einbeziehung der Anrainer.

Die für die Projektentwicklung anfallenden Kosten werden im städtischen Haushalt finanziert.










zu TOP 3.7
Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)

AUSW, 05.12.2018:

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion eher einen Neubau bevorzugen würde und dass er daher der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds (SV GVVF) mit einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Stadtarchivs an der Märkischen Straße (Gebäudeensemble Kronenturm und Wenkerkeller).

Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt, mit den Eigentümern der Immobilien eine schriftliche Absichtserklärung (LOI) hierüber abzuschließen. Der LOI sichert der Verwaltung für die Dauer von einem Jahr eine Erbpacht/Ankauf-Option für beide Objekte und ein Begehungs- und Beprobungsrecht. Die tatsächliche Realisierung und der Erwerb des Objekts hat eine weitere Ratsbefassung mit einem entsprechenden Beschluss zur Voraussetzung.



zu TOP 3.8
Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.





zu TOP 3.10
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 28.11.2018:

Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand: 30.09.2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte), die in der Vorlage und im Sachstandsbericht dargestellten Veränderungen im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insbesondere in Bezug auf die aufgezeigten Budgetausweitungen einzelner Maßnahmen und in Bezug auf die aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ent-fallenen Maßnahmen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den Zusatz/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis´90/Die Grünen wie folgt:

die Fraktionen bitten die Geschäftsführung der Bezirksvertretung eine Folgeveranstaltung
zum Thema „Gute Schule 2020“ analog des erstmaligen schulpolitischen
Forums vorzubereiten.
Vorbereitend auf diese Veranstaltung wird die Verwaltung gebeten, die aufgeführten
Maßnahmen der Vorlage S. 6 in der BV Huckarde zu erläutern und zu begründen:
- Außensportanlage BBG, Kirchlinde SZ, unzumutbarer Zustand alte Sporthalle
- Sanitäranlagen Hansa GS, kein Bedarf mehr gegeben
- Sanitäranlagen Widey GS, wegen Projektentwicklung/Zweckbindungsfrist
Weitere Themen werden dann innerhalb des Forums diskutiert.

Begründung:
Das schulpolitische Forum ist von allen Seiten als Aufschlag für einen ständigen
Dialog betrachtet worden. Es ist zumindest der Eindruck entstanden, dass
Entscheidungen und Priorisierungen nicht mit der Bezirksvertretung abgesprochen
werden.

AUSW, 05.12.2018:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand: 30.09.2018 zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage und im Sachstandsbericht dargestellten Veränderungen im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insbesondere in Bezug auf die aufgezeigten Budgetausweitungen einzelner Maßnahmen und in Bezug auf die aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ent-fallenen Maßnahmen.

zu TOP 3.12
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11153-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 27.11.2018:

Frau Rm Kleinhans bittet darum, für die zukünftige Aufstellung von Sitzbänken darauf zu achten, dass diese möglichst aus witterungsbeständigem, recyclebarem Material bestehen. Außerdem solle man auf eine angemessene Sitzhöhe für Senioren achten und die Papierkörbe mit etwas mehr Abstand zur jeweiligen Sitzbank als in der Vergangenheit aufstellen.
Herr Rm Berndsen ergänzt diese Bitte darum, die Sitzbänke auch mit Aufstehhilfen zu versehen und möglichst so aufzustellen, dass an den Seiten jeweils entsprechende Flächen für Rollatoren eingeplant werden.
Frau Uehlendahl nimmt die Hinweise auf und führt an, dass sie gemeinsam mit dem Seniorenbeirat beraten werde, welche hiervon als Standard festgelegt werden können.
In Kenntnis der o. a. Hinweise empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AUSW, 05.12.2018:

Frau Löhken- Mehring führt an, dass der Seniorenbeirat dieses Projekt ausdrücklich begrüße und auch bereits sehr aktiv im Rahmen der Umsetzungen in den einzelnen Referenzbereichen und Quartieren beteiligt sei. Weiter berichtet sie, dass die Quartiersanalysen und auch die Ergebnisse der Bürgerwerkstätten sehr genau die Schwächen und die Vorteile der einzelnen Referenzgebiete wieder- spiegeln würden. Was aber etwas verwirrend sei, dass zum Teil auf Zahlen zurückgegriffen wurde, die auf der Datenbasis von 2015 basieren würden. Diese Arbeit mit veraltetem Zahlenmaterial hätte natürlich Auswirkungen (Beispiel: Hohe Diskrepanz in Bezug auf die tatsächliche Anzahl der Begegnungsstätten in Derne), welche der Verantwortung der Bürger/innen für aktives Tätigwerden in den einzelnen Referenzbezirken entgegenwirken könnte. Sie bitte daher darum, dieses für die Zukunft zu korrigieren.

Herr Rm Klösel bittet die Verwaltung ergänzend darum, bei den Wohnungsgesellschaften zu erheben, wie viele barrierefreie Wohnungen es in den einzelnen Stadtbezirken gebe.
Weiter macht er darauf aufmerksam, dass es in allen Stadtbezirken nicht nur einen Mangel an Sanitäreinrichtungen sondern auch an barrierefreien Sanitäreinrichtungen gebe. Es wäre aufgrund der Erkenntnisse, die hier beschrieben wurden, wichtig, zukünftig auch entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Korrektur:
Herr Rm Klösel führt an, dass man die Vorlage mit Interesse gelesen habe und begrüße auch, was Verwaltung zusammen mit den Beteiligten im Projekt festgestellt habe. Wenn man sich hierbei mal die einzelnen Bereiche anschaue, würde immer wieder das auffallen, was man schon lange wisse. Man habe dort beispielhaft eine unbekannte Anzahl barrierefreier Wohnungen aufgelistet. Man habe allerdings zuletzt in einer Vorlage gehört, dass es in ganz Dortmund 169 barrierefreie Wohnungen gebe. Das lasse sich allerdings offensichtlich noch nicht auf die Quartiere herunterbrechen. Das wäre sicherlich ein interessanter Auftrag für Verwaltung, in den einzelnen Stadtbezirken mal bei den Wohnungsgesellschaften nachzuhalten, wie viele barrierefreie Wohnungen es beispielsweise in Derne, in Hörde etc. gebe. Dass lasse sich, so wie er glaube, wohl durch eine einfache Umfrage erheben. Dann, auch wieder interessant und dann wisse man, dass das seine persönliche Vorliebe sei. In allen diesen Stadtteilen gebe es einen absoluten Mangel, nicht nur an Sanitäreinrichtungen sondern auch an barrierefreien Sanitäreinrichtungen. Es wäre also sicherlich wichtig, dass man die Erkenntnisse, die man hier wiederholt beschrieben bekommen habe, für die Zukunft auch umsetze. Er erinnere mal nur daran, dass eigentlich alle wissen würden, dass, bis auf wenige Ausnahmen, z. B. der Zugang zu Arztpraxen in der Regel nicht barrierefrei sei. Das könnte also eine interessante Aufgabe für Stadtteilförderprogramme sein, da auch mal zu gucken, wie man solche Arztpraxen in die Förderkriterien reinbekommen könne. Bei der Gelegenheit übrigens auch, wenn man als Mensch mit Rollstuhl versuche, in einer Gaststätte in einer Gartenanlage eine Sanitäreinrichtung aufzusuchen, würde dieses häufig nicht gelingen, weil es das da auch nicht gebe, wie an vielen anderen Stellen in Dortmund auch. Von daher sollte man diese Vorlage nutzen, die Ergebnisse auch relativ bald (nicht in den nächsten 50 aber vielleicht in den nächsten 10 Jahren) Punkt für Punkt umzusetzen. Er glaube, dass der Seniorenbeirat und auch das Behindertenpolitische Netzwerk dafür äußerst dankbar wären und es könnte durchaus auch mal ein Teil der Haushaltsberatungen sein, in dem Bereich Fakten zu schaffen.

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die Quartiersprofile der Ortsteile Menglinghausen, Derne, Jungferntal und Marten zur Erarbeitung einer Demografiestrategie mit dem Schwerpunkt „Alter“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gewonnenen Erkenntnisse in der gesamtstädtischen Demografiestrategie für altersgerechte Quartiersentwicklungen in Dortmund zu berücksichtigen.

zu TOP 3.13
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Herrichtung einer gärtnerischen Anlage an der Dönnstraße - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12692-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.14
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12480-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:
ABVG 27.11.2018:
Frau Rm Kleinhans weist darauf hin, dass die Maßnahme Nr. 74 „Schwarze Becker Str.“ nicht zum
Bezirk Hörde, sondern zum Bezirk Innenstadt-Ost gehöre.
Herr Rm Bartsch bezieht sich auf die Nr. 225 „LSA 0173 Bodelschwingher Str./ Haberlandstr.-
Westerfilder Str.“ und teilt mit, dass es zunächst noch zu dieser Maßnahme zwischen der
Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt einen Ortstermin geben werde. Aus diesem Grund
bittet er die Verwaltung, erst nach diesem Ortstermin mit der Planung zu beginnen. Die Verwaltung
teilt mit, dass man dies berücksichtigen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Anmerkung und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

AUSW 05.12.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Anmerkung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016 Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung Empfehlung (Drucksache Nr.: 12478-18)

AUSW, 05.12.2018:Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion in Bezug auf die verschiedenen Varianten (Verwaltungsvariante und der Kompromissvariante der einen Bürgerinitiative) noch unentschieden sei. Daher werde man zu diesen beiden Varianten heute auch unterschiedlich abstimmen.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man den Dialogprozess insgesamt als sehr positiv empfunden habe. Nachdem man zunächst im Ausschuss mit dem Thema der „niveaugleichen Querung der B1“ und damit der Errichtung von Ampeln gescheitert sei, sich aber im weiteren Prozess durchaus hierzu eine positivere Stimmung abgezeichnet hätte, wäre man enttäuscht darüber, dass man diese positive Stimmung aus dem Dialogprozess in der vorliegenden Verwaltungsvorlage nicht in der Form wiederfände. Daher werde man sich heute zur Vorlage enthalten.

Herr Rm Münch führt an, dass er an seiner bisherigen Kritik hierzu festhalte, weswegen er auch hoffe, dass man nach wie vor daran arbeiten werde so viel wie möglich von dem schützenswerten Baumbestand zu erhalten und ggf. auch wieder einen neuen Allee-Charakter zu entwickeln.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann nach dem Zeitplan teilt Frau Uehlendahl mit, dass man als Ziel habe, 2021 das Genehmigungsverfahren einzuleiten. Dieses dauere im günstigsten Fall 1 Jahr. Zeitgleich benötige man noch die Bewilligung der Fördermittel. Hierzu sei man aber bereits in der entsprechenden Vorbereitung und im Gespräch mit dem VRR. Wie man tatsächlich den Bauablauf gestalten werde, hänge jetzt noch davon ab, wie die Planung dies vorsehe. Es müsse alles noch geplant und getaktet werden. Erst im Rahmen der Konstruktion könne man ggf. abschätzen, wo man Bauzustände habe, wo man zeitgleich bauen könne und wo nicht. Sie verspreche aber, dass man gemeinsam mit DSW 21 alles dafür tun werde, um die Strecke dort so schnell wie möglich mit Hochbahnsteigen anzubinden. Sie gehe heute nicht davon aus, dass man den Stadtteil Aplerbeck abhängen müsse.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und 2 Stimmen Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1.
Der Rat der Stadt nimmt den Ergebnisbericht über das extern moderierte Dialogverfahren zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost zur Kenntnis.

2.
Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ im Hinblick auf eine Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ der Verwaltung zu ändern. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse aus dem Dialogverfahren und die für das Jahr 2019 zu erwartenden Erkenntnisse aus den zusätzlich beauftragten Gutachten
- zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in
den Baumbestand und
- zum Baumschutz bzw. zur Verpflanzbarkeit von Bäumen
zu berücksichtigen. Vor allem der Grundsatz der möglichen Eingriffsminimierung in die Allee ist bei der weiteren Qualifizierung der Planung angemessen zu berücksichtigen.

3.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren wurde eine weitergehende Verkehrsuntersuchung der B1 insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Voßkuhle / Semerteichstraße beauftragt. Vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung B1 sowie zukünftiger städtischer, aber auch übergeordneter Entwicklungen in diesem räumlichen und inhaltlichen Kontext hält der Rat der Stadt zunächst weiter an seiner Entscheidung vom 29.09.2016 fest, die Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ausschließlich niveaufrei zu gestalten. Die Verwaltung wird den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung B1 unterrichten. Sofern sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, die einen Perspektivwechsel in der Betrachtung begründet zulassen, bereitet die Verwaltung auf dieser Grundlage eine weitere Entscheidung durch den Rat der Stadt vor.

4.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planung einer Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ zu qualifizieren und die notwendigen Schritte zur rechtlichen und finanziellen Sicherung des Vorhabens zu unternehmen.

5.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, weiterhin bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.




zu TOP 3.16
PCB-Belastung im Hafengebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12886-18)

Dieser Tagesordnungspunkt zurückgezogen und daher von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.17
Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11685-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Frakion) (Drucksache Nr.:11685-18-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.

2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.

3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)om 04.12.2018:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.11.2018 vor:
AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 05.12.2018.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 13.11.2018 vor:
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (Frau Wehde) empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Variante B unter den nachfolgenden Bedingungen:

- Dem Schützenverein muss ein Ausweichquartier bereitgestellt werden,
- für den Umzug etc. dürfen dem Schützenverein keine zusätzlichen Kosten entstehen,
- nach der Renovierung dürfen dem Schützenverein keine finanziellen Nachteile ent-
stehen, d.h. die finanzielle Belastung muss im tragbaren Rahmen liegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
die Weiterentwicklung des Museumskomplexes Westfälisches Schulmuseum zu einem „Bürger- und Kulturzentrum“ in Marten. Hierbei wird, neben der baulichen und technischen Gebäudesanierung sowie der Modernisierung der Ausstellung, der Pavillon auf dem Schulhof durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt und der Schulhof umgestaltet. Im Neubau sollen die Verwaltung und die Bibliothek des Museums untergebracht sowie mehrere Veranstaltungsräume geschaffen werden. Die Entwicklung des Bürger- und Kulturzentrums soll partizipativ durch die Moderation von nordwärts in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ geschehen

und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2018 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.
2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.
3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.

Die CDU-Fraktion zieht nach ausführlicher Diskussion ihren Antrag zurück.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob neben dem Kochbuchmuseum auch das Westfälische Schulmuseum am neuen Standort der VHS am Königswall untergebracht werden kann.

Die Beschlussfassung zur Vorlage „Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)“, Drucksache Nr.: 12269-18, wird bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung zurückgestellt und ggf. entsprechend ergänzt.

Begründung:
Ggf. mündlich

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ab.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er im Auftrag des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nachgefragt hat, ob eine Trägerschaft des Landschaftsverbandes für das Schulmuseum möglich sei. Er habe hierauf eine negative Antwort erhalten.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Standort des Schulmuseums in Marten verbleiben solle (Variante B).

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis io/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion eher einen anderen Standort und ein Bildungsquartier mit der VHS sehe.

Herr Stüdemann teilt mit, dass die Bruttogeschossfläche des zukünftigen VHS-Standortes keine gemeinsame Unterbringung möglich mache.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht sich für den Standort in Marten und die Variante A aus.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, ob die Fördermöglichkeiten auch für die Variante A bestünden und ob ein anderer Standort von der Verwaltung geprüft worden sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass sich die Fördermöglichkeit der Variante B durch die Einbeziehung eines Bürgerzentrums ergebe. Dies werte den Standort Marten auf. Andere Standorte seien mit Blick auf die osten abgewogen worden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) und Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sprechen sich für die Variante B aus.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist auf das Balou in Brackel hin, welches ein ähnliches Zentrum für Bürgerinnen und Bürger sei.

Herr Dingerdissen schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit unter dem Vorbehalt der Förderung für die Variante B entscheidet und die Variante A zum Zuge kommen soll, wenn der Vorbehalt der Förderung nicht zu erfüllen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, Variante A zu realisieren.

AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 04.12.2018 vorzunehmen.

Herr Rm Waßmann und Frau Rm Hawighorst-Rüßler sprechen sich für Ihre jeweilige Fraktion für die Variante A aus.








Herr Rm Kowalewski favorisiert die Variante B und bittet darum, die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mit einzubeziehen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund schließt sich der
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Variante A zu realisieren.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-18)


AUSW, 05.12.2018:

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne, weil man hier eine Verhinderung von Investitionen sehe. Es werde den Investoren vorgegeben, wie sie zu bauen bzw. wie sie ihre Nutzung der Gebäude vorzusehen hätten. Da seine Fraktion dieses für eine Form von „Zwangswirtschaft“ halte, lehne man die Vorlage heute ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zur Errichtung/Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben eine mehrgeschossige Mischnutzung festzusetzen, soweit sich der Standort städtebaulich dafür eignet.


zu TOP 4.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.11.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) ihr sobald entsprechende Pläne für die Anbindung U 41 bis Berghofen und zur Taktverdichtung U 47 vorliegen, diese vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke)
mit den o. g. Ergänzungen dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.

AUSW, 05.12.2018:

Herr Meißner informiert mittels Powerpoint-Vortrag (sieh Anlage) den Ausschuss insgesamt zur Thematik.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und vertagt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.4
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.10.2018:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
und gibt folgende Anregung:
Es muss in einem 2. Schritt, Verknüpfungen des innerstädtischen Radwegenetzes mit diesem überregionalem Radwegenetz geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) schlägt vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, seitens der Verwaltung prüfen zu lassen, ob der aus der Innenstadt kommende südliche Radweg in Richtung der Stadt Herdecke über die „Hohe Straße“ und nicht über die Bundestraße 54 geführt werden könnte.
BV-Mitglied Anne Lotz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, das innerstädtische mit dem überregionalen Radnetz zu verknüpfen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 11.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführten Anregungen sollen berücksichtigt werden.



Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom13.11.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die folgenden in der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage der Verwaltung vorgelegten Ergänzungen:
Nördliche Route:
1. Von Gevelsbergstraße in Richtung Osten nicht bei der ev. Kirche nach Süden, sondern erst an dem östlichen Ende der Kleingartenanlage „Im Massbruch“
2. Statt Führung der Route über Rodenberg-Center, Führung über den bisherigen Privatweg gegenüber der Zufahrt zu Haus Rodenberg. (Hierzu verweist die Bezirksvertretung Aplerbeck auf ihre gefassten Beschlüsse)

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr zu beauftragen, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2) (siehe Anlage)


AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Außerdem einigt man sich darauf, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen schon mal als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung alle heute vorliegenden Empfehlungen und auch die mündlich durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) (siehe Anlage) bewerten und soweit erforderlich, hierzu zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme vorlegen.


zu TOP 4.5
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.11.2018:

Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigt seine kritische Haltung zur geplanten Ausdehnung der Wohnbebauung in Grevel aus seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan von 2004 und seinem Beschluss vom 31.01.2017 zum Erlass der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel (Drucksache Nr.: 05944-16).

Die im Rahmen des FNP und der jetzt vorgelegten Planung vorgesehene Ausdehnung der Wohnbebauung würde zu einer Verdoppelung der Einwohnerzahl in einer der letzten dörflich geprägten Siedlungen Dortmunds führen.

Betroffen wäre eine kleinteilige Siedlungsstruktur mit Hecken, Wiesen und Gärten, die einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen Lebensraum bietet. Mehrere Umweltgutachten der Stadt Dortmund empfehlen den Verzicht auf die Bebauung, u.a. die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung.

Aus diesem Grund lehnt der Beirat die Wohnbebauung im Rahmen der Bebauungspläne Scha 141, Scha 142 und Scha 143 ab. Die jetzt beabsichtigte Ausdehnung der Wohnbebauung nach Norden im Rahmen einer baulichen Innenentwicklung (ohne B-Plan) könnte der Beirat nur zustimmen, wenn im Gegenzug die genannten Bebauungspläne aufgegeben würden.

AUSW, 05.12.2018:



In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Satzung – Nördliche
Dorfergänzung Grevel – eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung – wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1).

II. beschließt die Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2016 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen.


Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 08.10.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.





zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11908-18)


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 20.11.2018:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt es ab, den aufgeführten Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen.
Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen (SPD), 1 Enthaltung (AfD) und 10 Ja-Stimmen so beschlossen

AUSW, 05.12.2018:


Herr Rm Klösel führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Der Umbau der Faßstraße sei ein wesentlicher Baustein des Projektes „Stadtumbau Hörde Zentrum“ und man freue sich, wenn es nun weitergehe und die Gesamtmaßnahme positiv abgeschlossen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Maßnahme weiterhin ablehne. Beachtlich sei hier auch das Umdenken in der Bezirksvertretung Hörde. Es sei aus seiner Sicht eines der umstrittensten Projekte der letzten Jahre in dieser Stadt, welches zu einer „Welle“ von Zuschriften und Empörungen der Bürgerschaft geführt habe, die man so nicht oft erlebe und auch nicht als Erfolg verbuchen könne.

Herr Rm Kowaleski teilt mit, dass seine Fraktion den Verkehrsversuch bisher immer positiv begleitet habe. Allerdings habe man jetzt auch feststellen müssen, dass die Verkehrsgrundgesamtheit, die dem Verkehrsversuch zugrunde lag, sich nicht bewahrheitet habe. Man habe jetzt erheblich mehr Verkehr auf der Straße als ursprünglich angenommen, was dazu führe, dass der Radstreifen, so wie er sich jetzt darstelle, eigentlich nicht benutzbar sei. Wenn man diesen benutze, stelle dieses für die Radfahrer/innen eine Gefahr für Leib und Leben dar.

Herr sB Tietz kündigt an, dass seine Faktion der Vorlage heute zustimmen werde, da man der Meinung sei, dass man sich hier auf einem guten Weg befinde. Nach langer Planung sehe man hierin einen ersten sinnvollen Schritt, den man jetzt auch umsetzen sollte.

Ergänzung:
Herr Rm Klösel führt an, dass politische Entscheidungen manchmal schon sehr seltsam laufen würden. Hier habe Verwaltung in einem mehrjährigen Beratungsprozess, auch in der Bezirksvertretung Hörde, in umfassenden Gesprächen mit der Bürgerschaft, umfassendem Abstimmungsverhalten, einer 3D Animation, die das Projekt Faßstraße sehr gut beschreibe und auch die vorgetragenen Bedenken zur Sicherheit des Radweges, beispielsweise, umfasse, eine Menge gemacht. Die Abstimmung in der Bürgerschaft in den letzten 3 oder 4 Jahren, wären eigentlich durchweg positiv gewesen, sei es die Geschäftswelt oder die, die Veranstaltungen besucht hätten. Das nun, nach der Beschlussfassung, plötzlich wieder Leute kommen würden, die bei der Beschlussfassung nicht dabei gewesen wären, nun aber die Ansicht vertreten würden, dass das alles schlecht sei, was beschlossen worden sei, das kenne man auch aus anderen Bereichen. Normalerweise versuche man die Beschlüsse der Bezirksvertretung auch zu befolgen aber in diesem Fall erscheine es seiner Fraktion nicht für logisch. Man werde daher die Maßnahme leider gegen die Mehrheitsbeschlusslage der Bezirksvertretung Hörde unterstützen und freue sich auf die Umsetzung.


Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Maßnahme ablehnen werde, da man der Überzeugung sei, dass hier aus einem ohnehin schon bestehenden „Nadelöhr“ ein noch engeres gemacht werde. Es möge durchaus sein, dass der eine oder andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der der zu erwartenden Staus auf der Faßstraße dann eine andere Route wählen werde als jetzt, es werde sich aber keine Verbesserung der Verkehrssituation in Hörde selbst ergeben. Es wäre eine bessere Lösung gewesen, den Verkehr aus Hörde herauszuholen und durch eine Umgehung unbebauter Flächen, z. B.in Richtung „Phoenix West“ zu lenken, um die Faßstraße zu einer Anliegerstraße zu machen.

Herr Rm Happe teilt mit, dass auch er diese Maßnahme nach wie vor ablehnen werde. Der Verkehrsversuch habe für seine Fraktion von Anfang gezeigt, dass dieser hier nicht wirklich zu einer Verbesserung geführt habe. Man sei eher der Meinung, dass sich die Situation hier sogar verschlechtert habe, zumal nun auch noch die Kosten gestiegen seien.

Herr Rm Waßmann betont an dieser Stelle nochmal, dass er es nicht für nicht richtig halte, diese Maßnahme als groß abgestimmt und befürwortet in der Bevölkerung zu bezeichnen. Es sei hier immer noch der richtige Zeitpunkt dafür, dass für die Verwaltung sage, dass hier mal etwas falsch gelaufen sei.

Herr Rm Thieme …...
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung hier einen Kompromiss vorschlage, welcher stadträumlich nach wie vor gut sei. Man erziele weitgehend eine Allee in dem Bereich, man bekomme eine Leistungsfähigkeit im Straßenraum hin, die in der Lage dazu sei, die Quell-und Zielverkehre aufzunehmen und man bekomme einen Radweg, welcher dazu in der Lage sei, den Verkehr sicher aufzunehmen. Es handele sich heute noch nicht um den Zustand, der abschließend hergestellt werde. Danach werde der Radweg breiter sein, so dass die Überfahrungsnotwendigkeit für die Kraftfahrzeuge so nicht mehr gegeben sei. Man werde zusätzlich durch entsprechende farbliche Markierung und Einfärbungen für Autofahrer/innen deutlich machen, dass diese sich im Falle einer Überfahrung hier auf einem Radweg befinden. Er halte die Maßnahme insgesamt sowohl inhaltlich als auch aufgrund zeitlicher Aspekte für gut und appelliere daher an den Ausschuss, diesem heute zuzustimmen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, geringfügig zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Hö 281 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 281 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 12.10.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB




zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier:
I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12690-18)

AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Bebauungsplan In W 106 – Rheinische Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 9).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).

II. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftige Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan In W 106 – Rheinische Straße – planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 9 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 203 - südlich Hörder Bahnhofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12412-18)



AUSW, 05.12.2018:

Da es sich um einen großen Verkehrsknotenpunkt handele, bittet Herr Rm Klösel die Verwaltung darum, bei der Überplanung zu beachten, dass an so einem großen Verkehrsknotenpunkt auch eine Sanitäreinrichtung zu betreiben wäre.

Auf Nachfrage von Herrn sB Kühr informiert Herr Wilde darüber, dass es richtig sei, dass der Vorhabenträger derzeit dort einen Parkplatz betreibe. Dieser habe der Verwaltung gegenüber aber deutlich gemacht, dass er durchaus dort auch andere Entwicklungsabsichten habe. Mit dem Aufstellungsbeschluss werde die Verwaltung steuerungsfähig. In diesem Zusammenhang werde man in diesem Bereich auch Einfluss auf die durch Herrn Rm Klösel angesprochene Toilettenausstattung nehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 203 - südlich Hörder Bahnhofstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


zu TOP 4.9
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12617-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10547-18-E2)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:10547-18-E2) (siehe Anlage)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.12.2018:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr
Grotjahn, dass die negative Stellungnahme von Herrn Stadtrat Wilde bezgl. der Einrichtung
eines Kreisverkehres am Knotenpunkt Hagener Straße/Olpketalstraße/Hollmannstraße für
seine Fraktion nicht zufriedenstellend sei. Unverständlich sei es, die abschlägige Antwort
damit zu begründen, dass dadurch die Hierarchie zwischen den Straßen aufgelöst würde und
die Topographie ungünstig sei. Denn die Verwaltung hält nach seiner Ansicht bei gleichen
örtlichen/verkehrlichen Verhältnissen die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt
Hagener Straße/Gotthelfstraße (auf der anderen Seite der Eisenbahnbrücke) nach seiner
Kenntnis für machbar.
Er bittet deshalb die Mitglieder der Bezirksvertretung, zu beschließen, für eine der nächsten
BV-Sitzungen einen Berichterstatter der Verwaltung zu der Thematik einzuladen.
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, dass er Kreisverkehren ebenfalls positiv
gegenüberstehen würde. In Frankreich und anderen Ländern seien wesentlich mehr
Verkehrsknotenpunkte zu Kreisverkehren ausgebaut.
BV-Mitglied Dr. Christa Rogge (parteilos) erklärt, dass sie für die Argumentation der
Verwaltung Verständnis aufbringen könne. Die Platzverhältnisse am Knotenpunkt Hagener
Straße/Gotthelfstraße seien wesentlich größer und die beiden sich dort kreuzenden Straßen
fast gleichwertig. Dies sei am Knotenpunkt Hagener Straße/Olpketalstraße/Hollmannstraße
nicht gegeben.
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) erklärt, bei einer neuen Untersuchung von
Knotenpunkten im Stadtbezirk DO-Hombruch bezgl. der Einrichtung von Kreisverkehren
sollte auch der Knotenpunkt Universitätsstraße/Steinsweg/Stockumer Straße in die
Überlegungen einbezogen werden. Dieser liege allerdings im Zuständigkeitsbereich des
Landesbetriebes Straßen NRW.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme von Herrn Stadtrat Wilde vom
12.11.2108 zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig, die Verwaltung zu bitten, in einer der
nächsten BV-Sitzungen über die Möglichkeiten einer Einrichtung eines Kreisverkehres am
Knotenpunkt Hagener Straße/Olpketalstraße/Hollmannstraße zu berichten und für Fragen zu
weiteren Kreisverkehren zur Verfügung zu stehen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler bittet die Geschäftsführung der BV-Hombruch, den
Mitgliedern des Gremiums die Vorlage „Konzept für Kreisverkehre“, Drucksache Nr. 11517-
08, als Vorbereitung auf die Berichterstattung zukommen zu lassen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.11
Tödliche Unfälle mit Radfahrern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12887-18)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:12887-18-E1):

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgende Anträge:

1) Bei zukünftigen Sanierungen sowie bei Um- und Neubaumaßnahmen werden Fahrradstreifen
auch im Kreuzungsbereich mindestens in Regelbreite nach den ERA
ausgeführt (Schutzstreifen 1,5 m, Radfahrstreifen 2 m an stark und 1,85 m an
schwach befahrenen Straßen).

2) Alternative Strecken zu stark befahrenen Straßen werden als Fahrradstraßen ausgebaut
und für den Radverkehr optimiert. Auf diese Strecken wird durch entsprechende
Beschilderung hingewiesen.

Begründung
Zu 1: Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind an vielen Kreuzungen so schmal, dass Radfahrer
schlecht zu sehen sind und daher zu eng überholt werden. Radfahrer werden
dadurch gefährdet.

Zu 2: Das Führen des Radverkehrs über Nebenstraßen ist oft mit Umwegen und Zeitverlust
verbunden. In der Nordstadt gibt es bspw. mehrere sehr direkte, verkehrsarme Paral-
lelstrecken zu den Hauptverkehrsstraßen, welche sich durch gezielte Maßnahmen für den
Radverkehr ertüchtigen und zu Fahrradstraßen ausbauen ließen. So könnte ein großer
Teil des Radverkehrs sicher, direkt und schnell über diese Nebenstraßen abgewickelt
werden. Durch die geringere Kfz-Geschwindigkeit und das Fehlen der konfliktträchtigen
großen Knoten steigt das Sicherheitsniveau. Die Notwendigkeit, auch die Hauptstraßen
sicher zu gestalten, bleibt bestehen, weil dort wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs
liegen.

Mögliche Routen:
a) Im Spähenfelde-Osterlandwehr-Enscheder Str.-Lütgenholz-Heroldstr.-Priorstr.-
Westerbleichstr.-Feldherrnstr.-Fichtestr.-Sunderweg.
b) Stollenstr.-Haydnstr.-Erwinstr.-Bülowstr.-Lagerhausstr.
c) Uhlandstraße
d) Leuthardstr.-Krimstr.-Nordstr.-Burgholzstr. oder Leuthardstr.-Münsterstr.-Kleine
Burgholzstr.-Burgholzstr.

AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie in den Beirat für Nahmobilität.


zu TOP 4.12
Vorgartengestaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12898-18)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 12898-18-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

1. Bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen wird eine begrünte Gestaltung der Vorgärten
mit standortgerechten Pflanzen und deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festgesetzt.

2. Die Verwaltung prüft, ob analog der Regelungen zur Dachbegrünung, auch im Bestandsbereich
begrünte Vorgärten verpflichtend eingeführt werden können.

Begründung:
In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei
mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder
städtebaulich noch ökologisch sinnvoll. Insbesondere angesichts des Klimawandels und des zunehmenden
Insektensterbens sollten begrünte Vorgärten baurechtlich dauerhaft gesichert werden.
Vorgartenflächen in Wohnbereichen werden zudem häufig für die Anlage von zusätzlich Stellplätzen
zweckentfremdet und versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als
versiegelt bewertet wird. Damit kann in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad
überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen auf
privaten Flächen nach sich ziehen kann.
Über die Landesbauordnung (BauO NRW, §9 Abs.1.) gibt es die Möglichkeit, grüngestalterische
Ziele für Vorgartenflächen zu treffen. Diese Option sollte in Dortmund zukünftig verbindlich genutzt
werden.

AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Hawighorst –Rüßler erläutert nochmal mündlich die Intention des o.a. Antrags ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Kowalewski möchte von der Verwaltung wissen, ob diese das nicht ohnehin bereits bei Neubaugebieten über die Aufnahme in die Gestaltungssatzungen steuere. Grundsätzlich halte er das Ansinnen aber für sinnvoll.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen aber immer dafür werben werde, in der Sache auf freiwilliger Basis zu überzeugen, da es sicherlich ökologisch sinnvoll sei, dieses anzugehen.

Herr sB Kühr teilt mit, dass er seinem Vorredner nur zustimmen könne. Auch seine Fraktion lehne eine weitere Regulierung und Bevormundung der Bürger/innen ab.

Frau Rm Lührs kündigt an, dass ihre Fraktion hier, insbesondere wegen des voranzutreibenden Klimaschutzes und der Klimafolgeanpassung heute dem 1. Punkt des o. a. Antrags zustimmen werde. Bei dem 2. Punkt handele es sich ohnehin nur um einen Prüfauftrag, wozu man die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung dann erstmal abwarten könne.

Herr Rm Münch vertritt die Meinung, dass der Großteil der Bevölkerung heute nicht mehr über die erforderliche ökologische Einsicht verfüge. Insbesondere mit Blick auf die Verantwortung für künftige Generationen müsse man darüber nachdenken, inwieweit Politik hier eventuell doch restriktiv eingreifen müsse. Er werde sich auf jeden Fall weiterhin dafür einsetzen, dass es wieder eine Mehrheit für eine nachhaltige, ökologische Lebensweise geben wird, die letztendlich dazu beitrage, dass auch künftige Generationen auf diesem Planeten leben können.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Umweltverwaltung es schon mit Sorge betrachte, dass Vorgärten immer mehr durch entsprechende Steinschüttungen versiegelt würden. Es sei unzweifelhaft, dass sowohl die Artenvielfalt als auch die Klimafolgenanpassungsmaßnahmen damit konterkariert werden. Daher sei man froh, wenn das nicht so eintreffe. Man habe tatsächlich bei den Bebauungsplänen der letzten 1-2 Jahre solche Festsetzungen getroffen, um bei Neubaumaßnahmen (nicht bei Bestandsobjekten) solche Vorgartenversiegelungen zu vermeiden. Daher habe er auch viel Sympathie dafür, wenn heute zumindest der Punkt 1. des Antrages so beschlossen werde, da hiermit die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung auch politisch nochmal mit Nachdruck eingefordert und unterstützt würde. Zu Punkt 2. des Antrags könne man erst nach erfolgter Prüfung eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Herr Rm Thieme …...
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Herr Rm Happe teilt mit, dass er diesen Antrag ablehnen werde, da auch seine Fraktion zwar die ökologische Notwendigkeit sehe aber gegen Zwang sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), zu.
















zu TOP 4.13
Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
V. Satzungsbeschluss
VI.Beifügung der aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12374-18)

AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler kündigt an, dass ihre Fraktion sich hierzu enthalten werde, da in der Vorlage die Rede davon sei, dass hier die 25 %-Regelung nicht eingehalten und dafür eine Ausgleichszahlung erfolgen werde. Auch die Begründung hierzu, dass dieses nicht zum Marktsegment des Investors gehöre, könne man nicht akzeptieren und befürchte, dass damit eine Öffnung für weitere Ausnahmefälle zur 25 %-Regelung geschaffen werde.

Herrr Rm Kowalewsi führt an, dass man das ähnlich bewerte. Allerdings werde man aus diesem Grund die Vorlage ablehnen. Er sei der Meinung, dass man es dem Vorhabenträger zu leicht mache. Man müsse diesen ja nicht dazu nötigen, geförderten Geschosswohnungsbau zu realisieren, könnte aber sehr wohl einfordern, dass hier geförderte Mietreihenhäuser errichtet würden, um damit die 25%-Regelung doch noch einzuhalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung – wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. hat die im Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.1 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beschrieben zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW


III. hat die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachte Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.
Rechtsgrundlage:

§ 13a und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO

IV. hat die im Rahmen der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

V. beschließt, den Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13a und § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage aktualisierte Begründung vom 31.10.2018 dem Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/ Lohkampweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 13a und §§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.14
Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12741-18)


AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen, den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 240 – Ostseite Bornstraße – geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung,
wie unter den Punkten 6.1, 6.2, 7.1 und 7.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 07.11.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Dritte Offenlegung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




AUSW, 05.12.2018:

Herr Rm Münch verdeutlicht ausführlich seine ablehnende Haltung und die der Bezirksvertretung Eving hierzu. Er appelliert an den Ausschuss, die Angelegenheit abzulehnen und bittet darum, den ortskundigen Bezirksvertretern zu vertrauen, die diese Maßnahme mit Mehrheit weder für eine integrative Maßnahme noch für eine Maßnahme halten würden, die das gemeinschaftliche Zusammenleben von Muslimen und Christen im Stadtbezirk fördere.

Frau Rm Lührs kündigt an, dass ihre Fraktion, aufgrund des Rechtsanspruches für beide Bauvorhaben (TOP 4.15 und 4.16), heute beiden Vorlagen zustimmen werde. Hierzu führt sie die Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung nach dem Grundgesetzt an. Dazu gehöre ihrer Meinung auch, dass kein Bauvorhaben diskriminiert werden könne, wenn es einem religiösen Zweck diene. Das Grundgesetzt sei die wichtigste Grundlage für das Zusammenleben, seit dem zweiten Weltkrieg und nach dem Naziterror und daher nicht verhandelbar.

Herr sB Kühr teilt mit, dass seine Fraktion große Bedenken wegen der baulichen Form, insbesondere auch wegen der Minarette habe und man es nicht für vereinbar mit dem Einfügungsgebot gem. § 34 halte. Man sehe hierin einen ganz klaren architektonischen Ausdruck, dass der Islam hier Fuß fassen und einen Anspruch auf eine gesellschaftliche Führung manifestieren wolle. Der Moscheebau passe absolut nicht ins Stadtbild, nicht in deutsche bzw. europäische Städte. Seine Fraktion halte es für bedenklich, dass hier knallhart eine traditionelle, islamische Architektur durchgesetzt werde. Hinzu kämen die Bedenken seiner Fraktion gegen die dortigen Gebetsräume, bezüglich derer nicht sichergestellt werden könne, ob hier nicht grundgesetztfeindliche Predigten gehalten oder Aufforderungen zum Terrorismus oder Anderem erfolgen würden. Man könne daher nicht verantworten, dass hier ein Bauwerk entstehen würde, durch welches insgesamt massiv gegen die Gesellschaft vorgegangen werde.


Herr Rm Waßmann führt an, dass auch er beide Tagesordnungspunkte (TOP 4.15 und 4.16) gemeinsam abhandeln werde. Inhaltlich verdeutlicht er, dass seine Fraktion immer dann, wenn ein Antragsteller das Recht auf Baugenehmigung habe und man nicht dagegen argumentieren könne, dieses auch nicht tun werde. Daher empfehle man heute beide Vorlagen.
Die „Überschriften“ hierzu seien genannt worden: Religionsfreiheit sei hier ein grundgesetzliches Gut, welches hochzuhalten sei, das Baurecht sei zu beachten und die Diskussion, ob ein Minarett sich baulich einfüge, sei auch bereits geführt worden. Es gebe hierzu inzwischen entsprechende, höchstrichterliche Rechtsprechung. Wünschenswert wäre hier, wenn die beiden betroffenen Stadtbezirke mit dafür sorgen würden, dass Integration dort positiv gelebt werde und dass Transparenz hergestellt werde.

Frau Wrubel teilt mit, dass sie auch Bezirksvertreterin im Stadtbezirk Eving sei. Sie wolle hier richtig stellen, dass es sachlich nicht richtig sei, dass sich die Bezirksvertretung Eving gegen den Bau der Moscheen ausgesprochen habe. Man habe dort nur empfohlen, zu prüfen, ob man die Bauwerke architektonisch mehr in das Stadtbild integrieren könne. Es sei aber auf keinen Fall um irgendwelche ideologischen Absichten gegen Moscheen gegangen.

Herr Rm Thieme …...
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Herr Rm Logermann betont, dass man hier zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln habe, die man nach rein bauordnungsrechtlichen Aspekten und nicht unter Berücksichtigung irgendwelcher Unterstellungen von „rechts-außen“, Wunschvorstellungen oder sonstigen Ideen zu betrachten habe.

Herr Rm Münch führt an, dass man es sich sehr einfach mache, sich hier aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehle. Man könne dieses Projekt nicht einfach nur nach baurechtlichen Gesichtspunkten beurteilen. Er glaube, wenn an dieser Stelle irgendeine Naziorganisation ein Gebäude zur Fortbildung errichten würde, dass dann der Großteil des Ausschusses auf jeden Fall dazu bereit wäre, dieses nicht nur nach baulichen Gesichtspunkte zu betrachten. Die Bezirksvertretung hätte keine Minarette gewollt. Alle sollten hier Toleranz zeigen aber die, die hier bauen wollen, würden diese Toleranz nicht zeigen, seien nicht auf die Bezirksvertretung, auf die Bürger zugekommen. Daher würden am Ende auch keine offenen Moscheen oder irgendwelche multikulturellen Feste mehr ausreichen, wenn hier jetzt nicht einfach mal nach den Bürgerinteressen entschieden werde.

Nachdem Frau Rm Matzanke den Antrag auf „Ende der Debatte“ laut Geschäftsordnung gestellt hat und diesem Antrag mehrheitlich gefolgt wird, wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 4.16
Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
61/5-2-044853
-Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12910-18)


AUSW, 05.12.2018:

Herr Rm Münch wiederholt hierzu seine zuvor zu TOP 4.15 dargelegte, ausführliche Begründung dazu, warum man auch diese Vorlage ablehnen solle.

Frau Rm Matzanke stellt hiernach einen Antrag auf „Ende der Debatte“ laut Geschäftsordnung und begründet diesen damit, dass auch zu dieser Vorlage bereits unter TOP 4.15 alle Argumente hinreichend ausgetauscht wurden.

Herr Rm Thieme …...
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Nachdem dem Antrag auf „Ende der Debatte“ mehrheitlich zugestimmt wurde, erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.








5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11953-18)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11953-18-E1):

…die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
Sollte der Fall eintreten, dass die Gerichte ein ganztägiges Fahrverbot für Diesel-LKW auf
der Bundesstraße 1 auf Dortmunder Stadtgebiet anordnen, beauftragt der Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung Schilder entlang der B1 aufzustellen,
die signalisieren, dass Elektro-, Biomethan- und andere umweltfreundliche LKW weiterhin
tagsüber die B1 nutzen können.

Begründung:
In Kürze werden die Gerichte entscheiden, ob der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen
den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Arnsberg für die Stadt Dortmund stattgegeben
wird und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf Dortmunder Straßen ausgesprochen werden.
Von einem Fahrverbot für LKW ist hierbei insbesondere die B1 bedroht. Durch das
Aufstellen von Schildern entlang der B1, die signalisieren, dass Elektro-, Biomethan- und
andere umweltfreundliche LKW weiterhin tagsüber die B1 nutzen können, sollen Unternehmen
dazu ermutigt werden in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Insbe-
sondere soll aber verhindert werden, dass diejenigen Unternehmen bestraft werden, die
bereits ihre Fahrzeuge auf umweltfreundliche Technologien umgestellt haben.


AUSW 05.12.2018:

Herr Rm Waßmann schlägt vor, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion heute zunächst als eingebracht zu werten und im Zusammenhang mit der Vorlage zum Luftreinhalteplan wieder aufzurufen.

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis, wertet den o. a. Antrag der SPD-Fraktion als eingebracht und wird diesen zu gegebener Zeit zusammen mit der Vorlage zum Luftreinhalteplan erneut aufrufen.


zu TOP 5.2
Veränderungen im Baumbestand
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12375-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12375-18) (Fraktion Die Linke & Piraten):

…wie möchten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen zum Baumbestand in Dortmund bitten:

1. Wie viele Bäume auf städtischen Flächen wurden in den Jahren 2016 und 2017 gefällt oder sind abgestorben? Wie stellt sich dies vergleichend für das bisherige Dürrejahr 2018 dar?

2. Wie viele Bäume auf städtischen Flächen wurden in den gleichen Zeiträumen (2016/2017/Planung 2018) nachgepflanzt? Mit welchen Kosten waren diese Pflanzungen verbunden?

3. Wie viele Bäume wurden unter Anwendung der Baumschutzsatzung in den gleichen Zeiträumen privat gefällt? Welche städtischen Einnahmen waren damit verbunden?


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12375-18-E1) (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12333-18)

Hierzu Empfehlung des Integrationsrates vom 20.11.2018:

Der Integrationsrat empfiehlt die Entwicklung und Nennung konkreter Maßnahmen gegen Armut im Rahmen des Handlungskonzepts zu berücksichtigen und empfiehlt unter Berücksichtigung der vorherigen Ausführungen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.



AUSW, 05.12.2018:

Herr Rm Kowalweski erhebt die o. a. Empfehlung des Integrationsrates zum Antrag.

Dieser wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion B‘90/Die Grünen), abgelehnt.

In Kenntnis der Empfehlung des Integrationsrates empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt das Integrierte Handlungskonzept in der fortgeschriebenen Fassung und die Fortführung des Stadterneuerungsprozesses in der vorgeschlagenen Form.
- beauftragt die Verwaltung, im Rahmen ihrer fachbereichsbezogenen Zuständigkeit, den Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen sowie mögliche Förderzugänge zu prüfen und etwaig erforderliche Beschlussvorlagen vorzubereiten.


zu TOP 6.2
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächengestaltung im Bestand der Vonovia SE
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12653-18)
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt das Gestaltungskonzept für die privaten Freiflächen im Bereich des Vonovia-Bestandes im Soziale Stadt-Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, eine vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Maßnahme im Teilquartier „Süd“ (Westerfilder Straße/Kiepeweg/Zum Luftschacht) mit der Vonovia SE abzuschließen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.3
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Alt-Scharnhorst"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12667-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Alt-Scharnhorst“ zur Kenntnis.



zu TOP 6.4
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom :

Einstimmiger Beschluss


Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide. Er bittet, den Anteil der Bodenversiegelung gering zu halten sowie die botanischen Gegebenheiten des Waldbereichs (Brügmanns-Hölzchen) in der Planung zu berücksichtigen. Zudem bittet der Beirat darum, im weiteren Verfahren beteiligt zu werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.5
Hoeschpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12592-18-E1)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.: 12592-18-E1):

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der AUSW beschließt den Siegerentwurf zum ausgelobten Plan des Architektenwettbewerbes zur Umgestaltung des Hoesch-Parks zu ergänzen.
1) Die geplante Loop-Bahn als Rundkurs durch das Brügmanns-Hölzchen wird fallen gelassen. Stattdessen wird der vorhandene Fitness-Parcours erneuert und ergänzt.

2) Das Teich-Biotop wird gesäubert und durch einen Springbrunnen bzw. eine andere geeignete Technik wird die nötige Sauerstoffzufuhr gewährleistet.
3) Des Weiteren soll der Charakter als Kultur, Musik- und Gastronomieort der DO-BO-Villa erhalten bleiben. Die benötigten Umkleiden/Duschen sollen am nahegelegenen Tennisplatz eingerichtet werden.

Begründung

Der Gewinner-Plan sieht vor, den Park in eine ausgedehnte Sportstätte zu verwandeln, was auch den Vorgaben der Stadt Dortmund entspricht und insgesamt stimmig ist. Allerdings soll die Ruhe des angrenzenden Wäldchens durch einen Loop-Parcours für Skater, Radfahrer etc. gestört werden, was ökologisch nicht sinnvoll für die dort lebenden Tiere ist und auch von den Menschen, die dort Ruhe und Erholung suchen, nicht gewünscht ist.


Nach einer vor Tagen durchgeführten Umfrage der Ruhr-Nachrichten ist die Mehrheit der Befragten für den Erhalt der DO-BO-Villa als Kultur-und Musikveranstaltungs- sowie Gastronomieort mit Außenterrasse.


AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass indirekt in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) bereits darüber gesprochen wurde. Insbesondere zu Punkt 3 sei gesagt worden, das in den Vorgesprächen mit allen Betreibern und Nutzern nie gesagt wurde, dass das Gastronomieangebot aufrechterhalten werden sollte. Man bevorzuge dort vielmehr und so nah wie möglich an den Sportstätten Umkleiden und Duschen. Außerdem habe sie die Information erhalten, dass das Teichbiotop derartig viel Pflege benötige, so dass man ständig irgendetwas tun müsse, damit dieses erhalten werden könne. Herr Rm Berndsen sehe im Moment keine Möglichkeit dieses zu erhalten. Die Loop-Bahn bestehe eigentlich schon. Dies sei eine Chance insbesondere Fahrradfahrer aus den geschützten Bereichen herauszuhalten. Einen Fitness-Parcour halte man dagegen nicht für zeitgemäß. Man werde diesen Antrag also ablehnen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion die Punkte 1. und 2. des o. a. Antrags ablehnen und dem 3. Punkt zustimmen werde.

Frau Linnebach informiert darüber, dass der Antrag in der Bezirksvertretung Innenstadt Nord ohne weiteren Kommentar zur Kenntnis genommen worden sei.

Frau sB Wrubel widerspricht den Ausführungen der SPD-Fraktion. Es sei nicht so, dass die Mehrheit der Bevölkerung und auch der Kulturtreibenden für den Einsatz der DO-BO-Villa als Umkleide sei. Es sei sogar das Ergebnis einer groß angelegten Befragung in der Ruhrnachrichten erschienen, wonach sich die Mehrheit eben dafür ausgesprochen habe, das Kulturangebot in der DO-BO-Villa zu erhalten. Es bestehe dort eine jahrelange Praxis, wonach zu günstigen Preisen ein breit gefächertes Kulturangebot gemacht werde, welche wesentlich zum Thema „Integration“ beitrage.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass er sich für seine Fraktion im Wesentlichen den Ausführungen er SPD-Fraktion anschließe, erinnert aber auch daran, dass der Plan darin bestehe, den Hoeschpark fit für die Zukunft zu machen. Da man die hierzu in Auftrag gegebenen und inzwischen gelieferten Planungsergebnisse stützen wolle und die drei Themen des o. a. Antrags hierin nicht enthalten seien, werde man diesen insgesamt heute ablehnen.

Zum o. a. Antrag wird danach folgendermaßen getrennt abgestimmt:

Zu Punkt 1 und 2:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), ab.

Zu Punkt 3:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), ab.


zu TOP 6.6
Förderprogramm "Heimat.Zukunft.NRW"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12119-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste ) (Drucksache Nr.: 12119-18):


mit der Überschrift
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ bewirbt die Landesregierung einen vielschichtigen Fördertopf der von 2018 bis 2022 jährlich bis zu 30 Millionen Euro Fördergelder landesweit bereit hält.

Die Fraktion FDP/ Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Frage:

1. Ist der Verwaltung der neue Fördertopf bereits bekannt?

2. Gibt es Vereine und Träger die bereits für das Kalenderjahr 2018 Anträge auf Förderung gestellt haben?

3. Wird die Verwaltung / die Stadt den Fördertopf bewerben um Vereine und Ehrenamt’ler auf den Fördertopf aufmerksam zu machen?

4. Plant die Verwaltung die Vergabe des Heimat-Preis? Wenn ja, wann wird dem Rat der Stadt Dortmund die Beschlussvorlage vorgelegt

5. Gibt es Projekte die bereits für den Heimat-Fonds in Frage kommen?

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12119-18-E1) :

…Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

a) Der Verwaltung ist der o.g. Fördertopf bekannt. Im Rahmen des Förderelementes
„Heimat-Zeugnis“ wird derzeit ein erster Förderantrag der Stadt Dortmund zur Umgestaltung
und Umnutzung des denkmalgeschützen Wasserschlosses Haus Wenge in
Dortmund-Lanstrop vorbereitet.

b) Nach fernmündlicher Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg liegen bereits 10 Anträge
von Vereinen zum Förderelement „Heimat-Scheck“ und ein Antrag zum Förderelement
„Heimat-Zeugnis“ vor. Alle Anträge wurden ohne Begleitung der Stadt
Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.

c) Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage zum Umgang mit dem Fördertopf
vor. Diese soll dem Ausschuss in der Sitzung am 13.02.2019 vorgelegt werden.

d) Die Verwaltung plant die Vergabe eines „Heimat-Preises“. Es ist vorgesehen im
Sommer 2019 den Ratsgremien einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

e) Zum Förderelement „Heimat-Fonds“ liegen der Verwaltung derzeit keine Projekthinweise
vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 6.7
Wohnraumförderprogramm
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12443-18)

…in der im Finanzausschuss vom 20.09.2018 vorgelegten Übersicht über die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse (Drucksache Nr. 11870-18) wird unter der laufenden Nr. 52 berichtet, dass die neue Zielvereinbarung zum Globalbudget aus dem Wohnraumförderprogramm vorbereitet wird.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Inwieweit führt die durch die neue Landesregierung vorgenommene Modifizierung des Wohnbauförderprogramms zu Veränderung der bisherigen Zielvereinbarung? Welche neuen Ziele werden möglicherweise definiert, welche werden aus der bisherigen Vereinbarung übernommen?

2. Inwieweit haben sich die Anforderungen für den geförderten Wohnungsbau in Dortmund seit Abschluss der letzten Zielvereinbarung verändert und wie werden diese Veränderungen berücksichtigt?

3. Von welchem Fördermittelbudget geht die Verwaltung aus? Wann ist mit der Zuweisung zu rechnen?

4. Wann wird die Zielvereinbarung dem Ausschuss vorgelegt?


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12443-18-E2) (Analgen hierzu siehe Anlage):

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

a) Der Verwaltung ist der o.g. Fördertopf bekannt. Im Rahmen des Förderelementes
„Heimat-Zeugnis“ wird derzeit ein erster Förderantrag der Stadt Dortmund zur Umgestaltung
und Umnutzung des denkmalgeschützen Wasserschlosses Haus Wenge in
Dortmund-Lanstrop vorbereitet.

b) Nach fernmündlicher Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg liegen bereits 10 Anträge
von Vereinen zum Förderelement „Heimat-Scheck“ und ein Antrag zum Förderelement
„Heimat-Zeugnis“ vor. Alle Anträge wurden ohne Begleitung der Stadt
Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.

c) Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage zum Umgang mit dem Fördertopf
vor. Diese soll dem Ausschuss in der Sitzung am 13.02.2019 vorgelegt werden.

d) Die Verwaltung plant die Vergabe eines „Heimat-Preises“. Es ist vorgesehen im
Sommer 2019 den Ratsgremien einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

e) Zum Förderelement „Heimat-Fonds“ liegen der Verwaltung derzeit keine Projekthinweise
vor.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen nimmt Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)


AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935




8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
10. Anfragen

zu TOP 10.1
Asphaltierung des Wanderweges Rheinischer Esel
Anfrage (FBI) (Drucksache Nr.: 12627-18)

Hierzu Anfrage Rm Münch vom 07.11.2018 (Drucksache Nr. 12627-18):
1. Aus welchem zwingenden Grund will sie nach § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung erteilen?
2. Sollte sie ein notwendiges öffentliches Interesse als zwingenden Grund erkannt haben, worin besteht das notwendige öffentliche Interesse?
3. Wie kommt sie auf eine angesichts des Eingriffs so geringe Öko-Punktezahl von nur 11.500?
4. Wieviel Euro Ausgleichszahlung entsprechen die 11.500 Öko-Punkte?
5. Wie schätzt sie die Minderung des Naturerlebnisses in der freien Landschaft durch klima- und umweltschädliche, asphaltierte Wanderwege aus einem synthetischen Erdölprodukt Bitumen im Gegensatz zu wassergebundenen Wegen aus natürlichem Material ein?
6. Wieso behauptet sie, dass es bei einer geplanten Asphaltierung auf eine Breite von 3 m (Mindestregelbreite = 2,50 m) des größtenteils nur 2 m breiten Weg zu keiner Wegverbreiterung kommt?
7. Für welche Asphaltbreite und welche Bankettebreite hat sie den ökologischen Ausgleich berechnet?
8. Wie breit soll der Wanderweg denn jetzt tatsächlich asphaltiert werden oder wird nur der aktuell vorhandene wassergebundene Weg asphaltiert, sodass auf den 2,5 km unterschiedliche Wegbreiten von minimal 2m und maximal 3 m resultieren?
9. Was ist ihr über Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel, der mitten in einem Amphibienlebensraum liegt, bekannt?
10. Wenn ihr nichts bekannt ist, was wird sie tun, damit sie die für eine Befreiung von den Geboten des Landschaftsplans notwendigen Informationen erhält?
11. Wieso ist der Verwaltung nicht bekannt, dass selbst hellerer Asphalt eine höhere Wärmespeicherkapazität als Dolomitsand hat, sodass asphaltierte Wege grundsätzlich die Wärme länger, auch bis in die amphibienrelevanten Nachtzeiten, halten.
12. Wie will die Verwaltung verhindern, dass durch die asphaltbedingte, längere Verweilzeit auf bis zu fast doppelt so breiten Wegabschnitten und die Attraktivitätssteigerung für mehr Radverkehr, nicht noch mehr Amphibien totgefahren werden?
13. Hat die Verwaltung bei ihrer Eingriffsbewertung berücksichtigt, dass der Rheinische Esel an zahlreichen Bereichen oft nur 2 m breit ist und durch eine 3 m breite Asphaltierung mit beidseits jeweils 0,5 m Steinschüttungen ein effektiver Biotopverlust von 2500 m x 4 m = 1 ha entsteht?
14. Ist es nicht notwendig, um ein künftiges vermehrtes Amphibiensterben zu verhindern, an den Hauptwanderrouten ein Amphibienleitsystem mit Krötentunneln zu installieren?
15. Reicht es nicht, dass schon genügend Amphibien auf Straßen in Dortmund totgefahren werden, dass jetzt noch mehr auf asphaltierten Waldwegen sterben sollen?

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 12627-18-E1):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Die Befreiung soll gem. § 67 Abs.1 Nr.1 – überwiegendes öffentliches Interesse
einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art – erteilt werden.

Zu Frage 2:
Es handelt sich hier um einen viel frequentierten Weg, für den ständige Unterhaltungsarbeiten
erforderlich sind. Dem soll die geplante Maßnahme entgegen wirken. Außerdem soll die
Maßnahme der Förderung des Radverkehrs dienen.

Zu Frage 3, 6, 7, 8 und 13:
Es soll der aktuell vorhandene Weg asphaltiert werden. Dieser Weg weist unterschiedliche
Wegebreiten auf, die auch nicht verändert werden sollen. Für die zusätzliche Versiegelung
(vorher wassergebundene Wegedecke, jetzt heller Asphalt) sind pro Quadratmeter 1,5
Ökopunkte berechnet worden. Da es keine genauen Vermaßungen des Weges gibt, ist eine
Wegebreite von ca. 3,10 m für die Berechnung zugrunde gelegt worden.

Zu Frage 4:
Ein Ökopunkt entspricht 2,50 €.

Zu Frage 5:
Diese Frage ist auch Gegenstand der Ratsanfrage Drucksache-Nr. 12185 und ist dort wie folgt
beantwortet worden: Die Definition „Naturerlebnis“ im Duden lautet: in der Begegnung mit
der Natur erlebter Eindruck. Ob und inwieweit dieser individuelle Eindruck beim Anblick
eines asphaltierten Wanderweges beeinträchtigt wird, liegt also beim jeweiligen Betrachter.

Zu Frage 9, 10, 11, 12, 14 und 15:
Obwohl der vorhandene Radweg bereits jetzt stark frequentiert wird, sind hier keine
Beeinträchtigungen von wandernden Amphibien oder anderen Tierarten bekannt.
Da die Wegebreiten, wie oben, beschrieben nicht verändert werden und gemäß des
Ratsbeschlusses vom 15.11.2018 im Bereich des geplanten Naturschutzgebietes keine
Asphaltierung vorgenommen wird, verändert sich für die Amphibien nur die Beschaffenheit
der Wegeoberfläche in den übrigen Bereichen. Die amphibienrelevanten Nachtzeiten sind die
Zeiten, in denen der Weg eher nicht befahren wird, so dass es hier zu keinen
Beeinträchtigungen kommen dürfte.

AUSW, 05.12.2018:

Herr Rm Münch möchte wissen, worin der zwingende Grund des öffentlichen Interesses bestehe, obwohl die Öffentlichkeit glaubhaft gemacht habe, dass der überwiegende Teil weiter auf einem wassergebundenen Weg Spazierengehen und Radfahren wolle.

Die erfragte Information ist Bestandteil der ursprünglichen Vorlage (Drucksache Nr. 12361-18) und wurde in den vorherigen Sitzungen der entsprechenden Gremien bereits hinreichend diskutiert. Daher erfolgt heute keine weitere Beantwortung der Verwaltung hierzu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 10.2
Parkraum
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12904-18)

Dieser Punkt wurde zurückgezogen und daher von der Tagesordnung abgesetzt.


11. Informationen der Verwaltung

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 19:54 Uhr


Gebel Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 2.1:PP-Vortrag Fa. "raumwerk": (See attached file: 181205_Präsentation Raumwerk.pdf)

Zu TOP 4.2+ 4.3: PP-Vortrag Herr Meißner: (See attached file: Masterplan Mobilität Vortrag AUSW 05.12.2018.pdf)


Zu TOP 5.2.: (See attached file: Stellungnahme der Verwaltung TOP 5.2.pdf)

Zu TOP 6.7: Anlagen zur Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: Anlagen_12443-18-E1.pdf)