Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 03.12.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:21 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herr RM Pisula
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Thiel (SPD) i. V. f. Frau RM Weyer
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD) i. V. f. Herr RM Urbanek
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat


Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde



3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Scholz - 20/1
Frau Bonan - 1/III
Herr Schultenkämper - 1/III
Herr Ellerkamp - 8/WF
Frau Schlüter - 8/WF
Frau Hansmeier - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Frau Dipl.-Ing. Janßen (Gesellschafterin und Geschäftsführerin der LK Argus Kassel GmbH)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.12.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.11.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Haushaltsberatung 2015

3.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

3.1.2 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung (Drucksache Nr.: 13968-14)
3.1.3 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13996-14)

3.1.4 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-14)

3.1.5 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13951-14)

3.1.6 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13950-14)

3.2 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14174-14)

3.3 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

3.4 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

3.5 Envio
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

3.6 Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13563-14-E1)

3.7 Schadstoffplaketten bei den Bussen von DSW 21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14210-14)
-lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor-






4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12816-14-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2014
zu TOP 5.1.1

(Drucksache Nr.: 12816-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2014

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2014


4.2 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift
über die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 18.09.2014

(Drucksache Nr.: 13168-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Information der Verwaltung über die inzwischen erfolgten Beschlüsse der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 13168-14-E2)

4.3 Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

4.4 Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

4.5 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

4.6 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

4.10 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13915-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -


4.11 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes (57. Änderung) und Weiterführung des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark -
hier: Beschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches und Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Hom 285 – südlich Am Rombergpark - mit neuer Zielsetzung, erneuter Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des teilweise Außerkrafttretens des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13835-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2014
(Drucksache Nr.: 13835-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)

4.13 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14236-14)

4.14 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Umgestaltung des Busbahnhofes Rigwinstraße - Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14205-14)

4.15 Anbindung Universitätsstraße an Marie-Curie-Allee - Ergebnisse der Verkehrszählung im Uni-Umfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14400-14)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)

5.2 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

5.3 Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12301-14-E1)

5.4 Geruchsbelästigung in Brackel
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -






6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Evaluation der Quartiersanalyse "Bövinghausen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13841-14)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Kopkow benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der/Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.









zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung, im Wege der Dringlichkeit, um folgende Vorlagen zu ergänzen:

1. Vorlage: „Planung von öffentlichen Verkehrsflächen hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage entlang der Geßlerstraße von Nußbaumweg bis Winkelriedweg in Dortmund - Körne nach §125 Abs. 2 Baugesetztbuch (BauGB) (Drucksache-Nr.: 14389-14)

Dieser Punkt wird als TOP 4.16 aufgeführt.

2. Vorlage: „Lärmaktionsplan Dortmund“ Einbringung (Drucksache Nr.: 14090-14) hierzu: Überweisung aus dem ABVG (Bitte um Stellungnahme zum Thema „Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf großen Ausfallstraßen (Fraktion FDP/BL) (Drucksache-Nr.:14449-14-E1)

Dieser Punkt wird als TOP 5.5 aufgeführt und aufgrund der Anwesenheit der externen Berichterstatterin vorgezogen, zu Beginn der Sitzung, vor TOP 3. behandelt.

Weiter einigt man sich darauf, folgende Informationen der Verwaltung mit auf die Tagesordnung zu setzen.
1. Informationsschreiben der Verwaltung zum Thema:
„Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B1 von Bau-km30+830AS Dortmund–Ost(b236) bis Bau-km40 +353AK A1/A44/Do/Unna
hier: Deckblattverfahren IV (DS-Nr.: 14638-14)“

Dieser Punkt wird als TOP 11.2 aufgeführt.
2. Informationsschreiben der Verwaltung zum Thema:
„Wohnsiedlung Lanstrop – Information zur aktuellen Situation“
(DS-Nr.: 14490-14)

Dieser Punkt wird als TOP 11.3 aufgeführt.



Änderungen :

Auf Bitten von Rm Waßmann (CDU-Fraktion) sowie Rm Lührs (SPD-Fraktion), einigt man sich darauf, die Tagesordnungspunkte 3.1.1. bis 3.1.6 in die Haushaltsberatungen (AUSW-Sitzung am 11.02.2015) zu schieben.
Auf weitere Bitte von Rm Lührs einigt man sich darauf, TOP 4.12 in die nächste Sitzung des AUSW (11.02.2015) zu schieben, damit hierzu die Beratungsfolge eingehalten wird.



Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.11.2014

Die Niederschrift über die 2.Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.11.2014 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Haushaltsberatung 2015

zu TOP 3.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 3.1.2
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13968-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 3.1.3
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13996-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.1.4
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.1.5
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13951-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.




zu TOP 3.1.6
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13950-14)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.




zu TOP 3.2
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14174-14)


Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 2. Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Smart Cities and Communities“ des EU Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizont 2020, einen Projektantrag gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren entwickelt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Antragstellung als Gesamtkonsortialführer zu koordinieren. Die Antragsstellung muss nach jetzigem Stand bis zum 05.05.2015 erfolgen.

Im Falle einer Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkonsortialführung auszuüben und eine externe Projektträgerschaft als Koordinator des Projektes zu organisieren.







zu TOP 3.4
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)
Nachfragen hierzu werden durch Herrn Schultenkämper beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.




zu TOP 3.5
Envio
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13664-14-E1)-lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor-


Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13664-14-E2)
(siehe Anlagen)


Nachfragen hierzu werden durch Herrn Ellerkamp beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)

hierzu liegt vor : Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 13563-14)

„zur Überwachung des Durchfahrtsverbotes für LKW an der Brackeler Straße zwischen „Borsigplatz“ und „Im Spähenfelde“ und der damit verbundenen Hoffnung, die Luftqualität durch Absenkung der Feinstaub- sowie Stickoxidbelastung verbessern zu können mittels Minimierung des unzulässigen LKW-Verkehrs, wurde vor einigen Wochen eine hochmoderne Blitzanlage installiert.

Medienberichten zufolge arbeitet die Anlage zurzeit aber noch nicht ganz störungsfrei. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kosten sind bisher für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Blitzanlage entstanden?

2. Wie hoch ist die Quote der verwertbaren Fotos, die ausreicht, um einen entsprechenden Bußgeldbescheid auszustellen?

3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Quote der nicht verwertbaren Fotos (die Presse nennt hier Multivans mit Dachaufbau, zu denken wäre aber eventuell auch an Linienbusse der DSW oder an Kehr- und Müllfahrzeuge der EDG) zu minimieren?

4. Ist davon auszugehen, dass sich die Blitzanlage jemals amortisieren wird? Wenn ja, wann könnte dies frühestens der Fall sein?“


hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13563-14-E2):



die o. a. Anfrage beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1:
Für den Kauf der Anlage sowie die notwendigen Fundament- und Installationsarbeiten wurde
ein Betrag von rund 145.500,- € aufgewendet.

Zu Frage 2:
Die beiden Anlagen zur Messung der Geschwindigkeit sowie zur Kontrolle des Durchfahrtsverbotes
für Fahrzeuge ab 2,8 t wurden bis zum 04.07.2014 installiert und dann sukzessive in
Betrieb genommen.
Bis zum 13.10.2014 wurde noch kein Foto zur Ahndung des Durchfahrtsverbotes verwertet.
Die von den Anlagen festgehaltenen Verstöße des LKW-Durchfahrtsverbotes konnten von der
Schnittstelle der Bildauswertung leider immer noch nicht in die von der Verkehrsüberwachung
des Ordnungsamtes genutzte Software übertragen werden, da immer noch EDV-Schnittstellenproblematiken bestehen, an denen intensiv gearbeitet wurde. Leider konnten
diese technischen Probleme noch nicht vollständig gelöst werden, so dass eine weitere externe
Nachprogrammierung erfolgen muss, die jedoch noch nicht aktiviert werden konnte.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Ansprüche aus den Verstößen aus Juli und
August 2014 (bis 13.08.2014) wegen der Verfolgungsverjährung von 3 Monten nicht mehr
geltend zu machen. Ab 14.08.2014 bis einschließlich 07.09.2014 wurde eine manuelle Erfassung
und Auszählung der Fälle vorgenommen.
Von den 1.665 Fotos konnten lediglich 565 Fotos verwertet werden. Das entspricht einer
Quote von 33,9 %.
Zieht man die Anzahl der LKW-Verstöße, die wegen fehlender Kompatibilität der Schnittstellen
bisher nicht geahndet werden konnten (228 Fälle) ab, ergibt sich aktuell eine Quote von
20,2 %. Aktuell wurde seitens des Dortmunder Systemhauses in der 46. KW eine Interimslösung
mittels eines Tools programmiert. Über diesen provisorischen Umweg kann die Schnittstelle
zwischen der Bildauswertung und dem Innendienst SC-Owi produktiv geschaltet werden.
Ein interner Test hat gezeigt, dass die Funktionalität gegeben ist. Es kann nunmehr mit
der Verarbeitung von Durchfahrtsverstößen begonnen werden. Die Aktivierung der Systemschnittstelle
bleibt abzuwarten.

Zu Frage 3:
Nach Übernahme der Anlagen in den Echtbetrieb wurde festgestellt, dass diese LKW mit einem
Gewicht von 7,5 t und mehr sowie Busse einwandfrei erkennt. Bei Fahrzeugen mit einem
Gewicht zwischen 2,8 t und 7,5 t ist die Erkennbarkeit nicht durchgängig gegeben. Die Technik
erkennt Fahrzeuge als LKW, wenn sie eine Fahrzeugbreite von 2,01 m und mehr haben.
Dabei werden Fahrzeuge der Sprinterklasse, die häufig über 2,8 t liegen, jedoch unter 2 m
breit sind, regelmäßig nicht als LKW erkannt. Anders herum wurde eine große Anzahl von
Fotos festgestellt, in denen die Anlagen einen LKW erkannt haben wollen, die Fotos allerdings
PKW zeigen. Sämtliche Geschwindigkeitsverstöße hingegen werden einwandfrei erfasst
und laufen problemlos bis in die Vorgangssachbearbeitung. Belastbare Aussagen können
daher erst getroffen werden, wenn sowohl das technische Überbrückungstool als auch die
Systemschnittstelle im Echtbetrieb funktionieren.
Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 t (LKW, Busse) mit einer Ausnahmegenehmigung
oder Behördenfahrzeuge können nur in der Bildauswertung selektiert und manuell ausgeschlossen
werden. Eine technische Möglichkeit vor Ort durch Einstellungen etc. bieten die
Anlagen nicht.

Zu Frage 4:
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen, dem erstmaligen Einsatz einer solchen
Anlage sowie der Tatsache, dass bei stationären Anlagen sehr schnell ein Gewöhnungseffekt
eintritt, können derzeit keine Angaben zum Zeitpunkt einer möglichen Amortisation getroffen
werden. Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Installation der Blitzanlage
vorrangig aus Gründen des Umweltschutzes auf dringende Empfehlung des Umweltdezernenten
installiert wurde (siehe Drucksache Nr.: 09458-13). Damit sollte eine nachhaltige Senkung
der gesundheitsgefährdenden Feinstäube und Stickoxide durch Kontrolle und Ahndung verbotswidriger LKW- Durchfahrten auf der Brackeler Straße erreicht werden.“

AUSW, 03.12.2014:

Aufgrund der o.a. Stellungnahme der Verwaltung teilt Rm Waßmann mit, dass seine Fraktion diese heute zunächst so zur Kenntnis nehmen werde, bittet die Verwaltung aber darum, dem Ausschuss Mitte nächsten Jahres eine Auswertung darüber vorzulegen, ob und wie die geplanten Optimierungen realisiert werden konnten.

Die Verwaltung signalisiert hierzu ihre Zustimmung.

Weitere Nachfragen werden durch Herrn Lürwer und Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und wird sich bei Vorliegen der o.a. Auswertung erneut mit dem Thema befassen.


zu TOP 3.7
Schadstoffplaketten bei den Bussen von DSW 21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14210-14)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 14210-14):

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten, den o.g. TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Ausstattung der Busse von DSW21, bzw. deren Subunternehmen mit der erforderlichen Schadstoffplakette (als Indikator für die entsprechende Schadstoffklasse).

Dabei bitten wir auch um die Beantwortung der Frage, ob Sondergenehmigungen für den Konzern ausgestellt wurden und wenn ja, wie viele?

Die Beantwortung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur nächsten Sitzung schriftlich
vorgelegt werden.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14201-14-E1) (siehe Anlagen)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Hierzu liegt vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 12816- 14-E2) - lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor-:

„Zum TOP LKW-Routennetz bittet die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN um Behandlung des nachstehenden

Ergänzungsantrages:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um die Aufnahme der bisherigen und jetzt aktuell noch neu hinzugekommenen Änderungen in den Routenplan um dort entsprechende
Änderungen zu erreichen.
Zusätzlich zu den schon vorgelegten Planungen sollen folgende Änderungen schon jetzt in den
LKW-Plan aufgenommen werden:

1. Brackeler Hellweg komplett ab westlich der LKW -Zufahrt T€Di. (Abb. 1)
2. Flughafenstr. ab Brackeler Hellweg bis zur Hannöverschenstr. (Abb. 1)
3. Holzwickederstr. zwischen Brackeler Hellweg und S-Bahn-Brücke. (Abb. 1)
4. Leni Rommelstr. zwischen Brackeler Hellweg und B1. (Abb. 1)
5. Juchowstr. zwischen Körner Hellweg und Hannöverscherstr. (Abb. 2)
6. Klönnestr. zwischen Halleschestr. ( Verlängerung der Hannöverschen str.)bis zur S-Bahnbrücke;
über Von der Goltzstr. und Düsseldorferstr. Brücke ist eh nur zw. 2,5 ( Seite )und 3,2 m ( Mitte
)hoch. .(Beschränkung auf 7,5 Tonnen) (Abb. 3)
7. Hülshoffstr auf ganzer Länge um Huckarde zu entlasten. (Abb. 4)

Begründung

Erfolgt mündlich. Wir bitten die Anlage mit dem Kartenmaterial zum Antrag beachten.“


Empfehlungen der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 12816-14) - lagen bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor bzw. sind in der nachstehenden Stellungnahme der Verwaltung mit aufgeführt -


Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12816-14-E3)
(zu den inzwischen vollständig vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen sowie zu dem o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten)

„Die o. g. Vorlage ist in allen Bezirksvertretungen beraten worden. Es liegen hierzu Empfehlungen und ergänzende Beschlüsse vor, zu denen die Planungsverwaltung Stellung genommen hat. In der Übersicht als Anlage finden Sie die jeweilige Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen. Ebenfalls wird hiermit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke / Piraten vom 04.11.2014 zur Sitzung des AUSW am 05.11.2014 (Drucksache Nr. 12816-14-E2) Stel-
lung genommen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass folgende Vorschläge bereits in der Vorlage als Änderung enthalten sind und denen somit gefolgt werden sollte:
· Brackeler Hellweg westl. Flughafenstraße
· Juchostraße zwischen Hannöversche Str. und Hellweg
· Franziskanerstraße,
· Von-der-Goltz-Straße,
· Im Defdahl von Voßkuhle bis Von-der-Goltz-Straße
Darüber hinaus sollte folgendem Vorschlag zur Herausnahme eines weiteren Abschnittes gefolgt werden:
· Brackeler Hellweg zwischen Holzwickeder Str. und TEDI

Die Hinweise bzgl. der Beschilderung in Aplerbeck und der Innenstadt-Nord werden geprüft. Ebenso wird der Ergänzungsantrag der BV Scharnhorst zum Lkw-Fahrverbot Im Karrenberg geprüft. Die Bezirksvertretungen erhalten hierzu gesonderte Mitteilungen.


Lkw-Routennetz (Drucksache Nr.: 12816-14)

1. Stellungnahme zu den Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen

Stadtbezirk
Beratungs-termin
Empfehlung
Protokollnotizen / ergänzende Beschlüsse
Stellungnahme Planungsverwaltung
Lütgendortmund
21.10.
Zustimmung
Wenn der gewünschte Effekt durch die Veränderung des Lkw-Routennetzes nicht eintritt, wird die Umsetzung des Beschlusses zum Lkw-Durchfahrverbot weiter verfolgt.
Die Entwicklung gilt es abzuwarten.
Hörde
28.10.
Zustimmung


Innenstadt-West
29.10.
Zustimmung


Huckarde
29.10.
Zustimmung
Lt. Herrn Bernstein soll aufgrund der fehlenden Durchfahrtshöhe an der Franziusstraße zwischen Huckarder Straße und Westfaliastraße dieses Teilstück nicht in das Lkw-Routennetz gehören. Der Bezirksbürgermeister fordert dazu auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ein Antrag ist bisher nicht gestellt worden.

Es ist richtig, dass dieses Teilstück aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtshöhe nicht für alle Lkw nutzbar ist. Die Informationen über die Höhenbeschränkung werden aber ebenso wie das Lkw-Routennetz an die Navigationskartenhersteller weitergegeben und können somit beim Routing in den Navigationssystemen berücksichtigt werden. Für kleinere Lkw bietet diese Route aber trotzdem eine kurze Verbindung zwischen NS IX und Hafen. Als Alternative blieben ansonsten nur Umwege über Lindberghstraße oder OW IIIa
Brackel
30.10.
Zustimmung
Zusätzlich soll der Hellweg von Flughafenstraße bis Asselner Straße herausgenommen werden
Das Lkw-Routennetz dient u.a. dazu die Gewerbegebiete an das höherrangige Straßennetz anzubinden. Eine Herausnahme des Hellwegs in dem Abschnitt würde die Abbindung der Gewerbegebiete am Asselner und Brackeler Hellweg bedeuten.
Lediglich der Abschnitt zwischen Holzwickeder Straße und Zufahrt TEDI kann herausgenommen werden (siehe auch Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke / Piraten)
Aplerbeck
04.11.
Zustimmung
An der Ausfahrt B1 Sölde/Buddenacker soll die Fahrt nach Brackel / Asseln ergänzt werden.
Da das Lkw-Routennetz nicht beschildert wird, wird der Hinweis zur Kenntnis genommen und an die das Tiefbauamt zur Überprüfung der Beschilderung weitergeleitet.
Hombruch
04.11.
Zustimmung


Innenstadt-Ost
04.11.
Zustimmung


Scharnhorst
04.11.
Zustimmung
Zusatzantrag: Sperrung der Straße im Karrenberg für Lkw ab 7,5t „Anlieger frei“
Die Straße Im Karrenberg ist bereits heute nicht Bestandteil des Lkw-Routenkonzepts. Zur Sperrung gibt es bereits eine ablehnende Aussage in der Vorlage. Der Antrag ist erneut durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen.
Mengede
05.11.
Ablehnung
Ablehnung wegen der KV-Anlage in Huckarde.
Das Lkw-Routennetz dient dazu den Lkw-Verkehr über die Hauptrouten auf schnellem Weg zu den Autobahnanschlussstellen zu leiten. Das mit geplanten Vorhaben wie der KV-Anlage in Huckarde zusätzlicher Lkw-Verkehr entsteht, ist nicht auf das Lkw-Routennetz zurückzuführen. Für Mengede ergibt sich, wie in der Vorlage dargestellt, kein Änderungsbedarf.
Eving
05.11.
Zustimmung


Innenstadt-Nord
05.11.
Ablehnung
Keine Zustimmung zur Aussage, dass sich kein Änderungsbedarf für die Innenstadt-Nord ergibt. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone sei nicht ausreichend und von Westen sei keine Beschilderung vorhanden.
Aufgrund der Lkw-Entlastungszone ist schon seit langem keine (!) Ost-West-Verbindung in der Nordstadt Bestandteil im Lkw-Routennetz. Lediglich die Nord-Süd-Achsen (Leopoldstraße, Bornstraße,) sind als Bundes- bzw. Landesstraße Bestandteil des Lkw-Routennetzes. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone wird überprüft.
2. Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten vom 04.11.2014 (Drucksache-Nr.: 12816-14-E2)

Folgende Abschnitte sollen aus dem Lkw-Routennetz herausgenommen werden:

Abschnitt
Stellungnahme der Planungsverwaltung
1. Brackeler Hellweg komplett ab westlich der Lkw-Zufahrt TEDI
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Brackeler Hellweg westlich der Flughafenstraße herausgenommen werden soll. Die Abschnitte zwischen Flughafenstraße und Holzwicker Straße sowie die Holzwickeder Straße zwischen S-Bahn und Brackeler Straße werden für die Anbindung des Gewerbegebiets Westfälische Straße in Richtung OWIIIa benötigt.
Auch die Flughafenstraße und Leni-Rommel-Str. bilden als K7 eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen und sollen im Lkw-Routennetz verbleiben. Lediglich der Abschnitt des Brackeler Hellwegs von Holzwickeder Straße bis Zufahrt TEDI könnte zusätzlich aus dem Netz genommen werden.
2. Flughafenstraße ab Brackeler Hellweg bis Hannnöversche Straße
3. Holzwickeder Straße zwischen Brackeler Hellweg und S-Bahn-Brücke
4. Leni-Rommel-Straße zwischen Brackeler Hellweg und B1
5. Juchostraße zwischen Körner Hellweg und Hannöversche Straße
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass dieser Abschnitt herausgenommen wird.
(ist im Text der Ratsvorlage erwähnt, aber nicht noch einmal bei den Spiegelstrichen gesondert aufgeführt worden).
6. Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und bis zur S-Bahn-Brücke
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Abschnitt zwischen Hellweg/Kaiserstraße und Voßkuhle aus dem Routennetz herausgenommen werden soll.
Der nördliche Abschnitt wird als Verbindung zwischen Hallesche Straße und Hellweg/Kaiserstraße bzw. Wallring benötigt, da der Borsigplatz inzwischen vollständig für den Lkw-Verkehr gesperrt wird.
7. Hülshoffstr (gemeint ist vermutlich Hülshof/Huckarder Straße)
Die Nord-Süd-Achse Hülshof/Huckarder Straße ist als Landesstraße (L609) eine wichtige Verbindung z.B. vom Gewerbegebiet Hansa zur OWIIIa und A40.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden.



Überweisung aus dem ABVG vom 25.11.2014
(hierin enthalten Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme zum Thema
„Routennetz f. Fernbusse“) (CDU-Fraktion, Drucksache-Nr.: 14429-14)

„ ….Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 14429-14):

Derzeit befindet sich eine Verwaltungsvorlage „LKW-Routennetz“, Drucksache Nr.: 12816-14, im
Beratungsgang. Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung des AUSW am 05.11.2014 beauftragt,
sich mit den Änderungsvorschlägen der Bezirkvertretungen sowie mit dem ebenso vorliegenden
Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu beschäftigen und zu einer der
nächsten Sitzungen bereits insgesamt eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Die CDU-Fraktion schlägt in diesem Zusammenhang eine Ergänzung des LKW-Routennetzes
dergestalt vor, dass auch die „boomende“ Branche der Fernbusse Berücksichtigung in einem
Dortmunder Routennetz findet und es somit zum „Routennetz Nutzfahrzeuge“ ausgewertet wird.
Bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün wird die Verwaltung um eine
Einschätzung gebeten, ob dieses technisch, finanziell und organisatorisch möglich wäre oder welche
Ersatzmaßnahmen andernfalls denkbar sind, um den zunehmenden Fernverkehr mit Omnibussen auf
den Dortmunder Hauptverkehrsstraßen zu kanalisieren und aus Siedlungs- und Wohnstraßen
möglichst fernzuhalten.


ABVG, 25.11.2014:
Auf Hinweis der Verwaltung einigt man sich darauf, diese Angelegenheit in den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Hier soll sie zusammen mit der Vorlage
„LKW-Routennetz“ behandelt werden. Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Punkt, soll
anschließend auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis vorgelegt
werden.“


Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 14429-14-E1)

„Zu dem Vorschlag, das "LKW-Routennetz" (vgl. Drucksache Nr. 12816-14) gesondert um den
Bereich der Fernbusse zu ergänzen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Routennetz für LKW derzeit
auch Anwendung bei der Auswahl von Fahrtrouten für Fernreisebusse findet.

Die meisten größeren der derzeit am wachsenden Marktsegment „innerdeutscher Fernbus-
Linienverkehr“ teilnehmenden Unternehmen, wie z. B. die Deutsche Post AG oder das Unternehmen
Meinfernbus.de, haben sich mit Anfragen zu Haltemöglichkeiten und Fahrtrouten an die
Verwaltung gewandt.
Im Rahmen ihrer Auskünfte verweist die Verwaltung stets auf den im Internet downloadbaren
LKW-Stadtplan und bringt außerdem gezielt Routenempfehlungen abseits der Wohngebiete ein.
Für die Erreichbarkeit des Dortmunder ZOB von Osten wird bisher die Heiligegartenstraße -
Bornstraße / Wallring empfohlen. Für die Anfahrt aus westlicher Richtung werden regelmäßig
die OWIIIa und die Heinrich-August-Schulte-Straße empfohlen. Das Befahren der Mallinckrodtstraße
im Innenstadtbereich, insbesondere in Verbindung mit der Nutzung z. B. der Schützenstraße
oder Leopoldstraße, wird seitens der Verwaltung stets abgelehnt.

Da inzwischen viele Unternehmer Doppeldeck-Reisebusse einsetzen, ist ein wichtiger Aspekt v.
a. die Durchfahrtshöhe unter Brücken, die die Unternehmen dem LKW-Stadtplan entnehmen.
Für die Hinweise zeigen sich die Busunternehmen im Regelfall aufgeschlossen und dankbar.
Eine vergleichbare Ansprache, wie gegenüber den Busunternehmern des Linienverkehrs, ist bei
den Betrieben mit sogenanntem Gelegenheitsverkehr kaum möglich, da diese grundsätzlich ihre
Fahrtrouten und Halteplätze frei wählen dürfen. Dieses Bus-Marktsegment stagniert allerdings
und ist insbesondere am ZOB als rückläufig einzuschätzen.
Da speziell für das wachsende Bus-Marktsegment die Routenplanung bereits heute gut funktioniert,
sieht die Verwaltung derzeit nicht das Erfordernis, Bus-Routen gezielt in den LKWStadtplan
mit aufzunehmen.“


AUSW, 03.12.2014:

Aufgrund der heutigen Beratung zu diesem Punkt signalisiert die Mehrheit des Ausschusses (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion B’90 Die Grünen), dass sie bereits heute hierzu beschlussfähig wäre und die Vorlage, unter Einbeziehung der vorliegenden Ausführungen der Verwaltung, befürworten könne.

Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen werde.

Nachdem Rm Kowalewski für seine Fraktion nochmaligen Beratungsbedarf deklariert und beantragt hat, diesen Punkt in die nächste Sitzung des AUSW zu schieben, einigt man sich darauf, die Angelegenheit in die Ratssitzung am 11.12.2014 durchlaufen zu lassen.

Die entsprechende Beschlussfassung des Rates soll anschließend noch mal allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die gesamte Angelegenheit an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 4.2
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Hierzu liegt vor Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschriftüber die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 18.09.2014 (Drucksache Nr.: 13168-14-E1) - lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

Hierzu liegt vor Information der Verwaltung über die inzwischen erfolgten Beschlüsse der
Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 13168-14-E2):

„Die Beschlussvorlage wurde durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.09.2014 an alle Bezirksvertretungen überwiesen.

Bis einschließlich 05.11.2014 haben sich alle Bezirksvertretungen mit dem Thema befasst. Das jeweilige Ergebnis kann der beigefügten Anlage „Zusammenstellung der Behandlung in den politischen Gremien unter dem Punkt 2. Behandlung durch die Bezirksvertretungen entnommen werden.“



Anlage zum Schreiben:

Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten-auf einen 15-/30-Minuten-Takt
Drucksache Nr.: 13168-14
Hier: Zusammenstellung der Behandlung in den politischen Gremien



1. Geplante Beratungsfolge

Geplante Beratungsfolge
Beratungstermine
Beschluss
Zuständigkeit
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
24.09.2014
Stadtbezirke sind zu beteiligen, dann wieder in den Ausschuss und den Rat
Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat
02.10.2014
abgesetzt
Empfehlung
Rat der Stadt
02.10.2014
abgesetzt
Beschluss

2. Behandlung durch die Bezirksvertretungen

Geplante Beratungsfolge
Beratungstermine
Beschluss
Bezirksvertretung Lütgendortmund
21.10.2014
Einstimmiger Beschluss, dem Ratsvorschlag zu folgen und Umstellung abzulehnen
Bezirksvertretung Hörde
28.10.2014
z. Kenntnis genommen
Bezirksvertretung Huckarde
29.10.2014
z. Kenntnis genommen
Bezirksvertretung Innenstadt-West
29.10.2014
z. Kenntnis genommen
Bezirksvertretung Brackel
30.10.2014
und 18.09.2014
Auftrag, der Taktumstellung entschieden entgegen zu treten.
Bezirksvertretung Aplerbeck
04.11.2014
z. Kenntnis genommen
Bezirksvertretung Hombruch
04.11.2014
Kenntnisnahme und Empfehlung an den Rat, die Taktumstellung v. 20- auf einen 15-/30-Min.-Takt nicht zu beschließen
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
04.11.2014
Kenntnisnahme und stimmt einstimmig für die Beibehaltung des bisherigen Taktsystems der S4
Bezirksvertretung Scharnhorst
04.11.2014
Kenntnisnahme und stimmt für die Beibehaltung des bisherigen Taktsystems der S-Bahn.
Bezirksvertretung Eving
05.11.2014
Kenntnisnahme und Beschlussvorschlag wie Rat.
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
05.11.2014
Kenntnisnahme und lehnt die geplanten Veränderungen des VRR ab und stimmt dem entsprechenden Votum der BV Brackel zu.
Bezirksvertretung Mengede
05.11.2014
Die Bezirksvertretung Mengede folgt dem Rat und lehnt die Umstellung des S-Bahn-Taktes für das Dortmunder Stadtgebiet ab.

3. Weitere geplante Beratungsfolge

Geplante Beratungsfolge
Beratungstermine
Beschluss
Zuständigkeit




Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
03.12.2014

Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat
11.12.2014

Empfehlung
Rat der Stadt
11.12.2014

Beschluss



AUSW, 03.12.2014:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung hierzu verdeutlicht
haben, wird wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einigen Enthaltungen (Fraktion B’90 Die Grünen, Fraktion AfD und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Umstellung des S-Bahn-Taktes vom heutigen 20-Minuten-Takt auf einen 15-/30-Minuten-Takt für das Dortmunder Stadtgebiet ab. Die Dortmunder Vertreter in den VRR-Gremien werden aufgefordert, in diesem Sinne zu votieren.



zu TOP 4.3
Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)


AUSW 03.12.2014:

Auf Hinweis von Rm Kowalewski hat es hierzu in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Hörde eine Anmerkung gegeben, die er gerne berücksichtigt hätte. Da diese Anmerkung heute dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nicht als Empfehlung vorliegt, kündigt Herr Wilde an, dem nachzugehen und ggf. hierzu eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsitzung am 11.12.2014 vorzulegen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und einer Enthaltung (FDP/BL), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt

1. die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Soziale Stadt, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes und

2. den Bericht zur Evaluierung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde Zentrum zur Kenntnis. Die Ergebnisse der Evaluierung sind in der Anlage 2 zusammengefasst





zu TOP 4.4
Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und einer Enthaltung (FDP/BL), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Teilprojekte Stadtteilmanagement, Eigentümerberatung und -aktivierung sowie Sanierungsträger (zusammengefasst als Stadtteilmanagement) innerhalb des Stadtumbaus Hörde Zentrum für sechs Jahre von 2015 bis 2020 (01.01.2015 bis 31.12.2020) mit Gesamtaufwendungen in der Teilergebnisrechnung von StA 64 in Höhe von 2.163.000 Euro vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung.


zu TOP 4.5
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

AUSW, 03.12.2014:

Neben der Zustimmung zur heutigen Vorlage kündigt Rm Waßmann an, dass seine Fraktion das Thema zu einer der nächsten Sitzungen noch mal mit ganz konkreten Fragen zum aktuellen Status des Brückstraßenviertels aufgreifen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ im Stadtbezirk Innenstadt – West

2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ im Stadtbezirk Innenstadt – West







zu TOP 4.6
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14251-14-E1):

„In Ergänzung zur Vorlage der Verwaltung „Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum integrierten Handlungskonzept“ stellt die Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN den nachstehenden Ergänzungsantrag zur Beratung und Beschlussfassung.
Der AUSW/Rat der Stadt möge beschließen:

1) Die Verwaltung wird beauftragt ein Stadtumbaugebiet mit Satzung nach §171d
BauGB für den Kernbereich Westerfildes vorzubereiten.

2) Die Verwaltung wird beauftragt ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach
§§142ff. BauGB im Kernbereich Westerfildes zur Beschlussfassung vorzubereiten.

3) Die Verwaltung wird beauftragt ein Modernisierungsgebot- und Instandsetzungsgebot
nach § 177 BauGB im Rahmen des Sanierungsgebietes zu erlassen.

Begründung:
Für ein Stadtumbaugebiet oder einen Teil kann eine Satzung zur Sicherung der Durchführungsmaßnahmen
nach §171d erlassen werden. Sie setzt eine Veränderungssperre
in Kraft. Bau, Abriss oder Änderung von baulichen Anlagen bedarf einer Genehmigung
(§14 BauGB). Die Genehmigung wird erteilt, solange das Vorhaben einer sozialverträglichen
Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen nicht im Wege steht. Es besteht die Möglichkeit
der Enteignung zum Erhalt oder Beseitigung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (im
Gegensatz zum Sanierungsgebiet muss hierfür kein Bebauungsplan aufgestellt werden).
Übereinstimmung mit dem mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der
Gemeinde muss bei Enteignung gegeben sein. Damit entsteht ein „Drohpotenzial für nicht
mitwirkungsbereite Eigentümer“. Es besteht ebenfalls eine Auskunftspflicht nach § 138
BauGB mit Zwangsgeldoption nach § 208 BauGB. Ein Vorkaufsrecht nach § 24Abs. 1 Nr.
4 BauGB ist durch Satzung gegeben, kein eigener Bebauungsplan notwendig (Ersatz der
bisherigen Vorkaufsrechtsatzung).
Änderungen an den Gebäuden sowie deren Verkauf werden durch ein förmlich festgelegtes
Sanierungsgebiet nach §§142ff. BauGB genehmigungspflichtig. Die Eigentümer
können entstandene Kosten vergünstigt von der Steuer abschreiben lassen. Voraussetzung
hierfür ist ein Vertrag mit der Gemeinde oder städtebauliche Gebote. Dies ermöglicht
neue Einflussmöglichkeit für die Stadt Dortmund. Wertsteigerungen, die durch das Sanierungsgebiet
erzielt werden, können abgeschöpft werden. Eigentümer können nach §177
BauGB zur Beseitigung von Missständen und Mängel verpflichtet werden. Angedrohte
bzw. im Raum stehende Gebote helfen bei der Durchsetzung von Verhandlungslösungen
mit dem Vermieter.
Die drei Teilanträge entsprechen den Anforderungen des Dortmunder Mietervereins an
das Stadterneuerungskonzept. Sie sind dringend nötig um den richtigen Forderungen des
von der Verwaltung vorgelegten Konzeptes auch zur Durchsetzung zu verhelfen.“


AUSW 03.12.2014:

Rm Kowalewski bergündet den o.a Antrag seiner Fraktion.



Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung, zu den in dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten aufgeführten Themen im kommenden Jahr eine gesonderte Vorlage erstellen und vorlegen wird, deshalb macht er den Vorschlag, diesen Antrag als Prüfauftrag mitzunehmen und entsprechend bei der Erstellung der Vorlage zu berücksichtigen.

Man stimmt diesem Vorschlag zu. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird insofern heute als eingebracht angesehen und zusammen mit der durch Herrn Wilde angekündigten Vorlage erneut vorgelegt.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und Stimmenthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept für Westerfilde/Bodelschwingh zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Soziale Stadt, im Grundsatz dieses Konzept. Er beauftragt die Verwaltung, ein Stadterneuerungsgebiet vorzubereiten.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und Stimmenthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1).


II. beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 15.05.2014 offengelegten Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 29.10.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion FDP/BL und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg - geprüft und beschließt:
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.1.4, 7.4 b, 7.6.6, 7.9.2, 7.10.6 a, 7.11.2, zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter der Ziffer 7.12 b teilweise zu folgen,
c) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.5, 7.1.6, 7.1.7, 7.2, 7.3, 7.4 a, 7.4 c, 7.4 d, 7.5, 7.6.1 bis 7.6.5, 7.6.7 bis 7.6.20, 7.7, 7.8, 7.9.1, 7.9.3, 7.9.4, 7.10.1 bis 7.10.5, 7.10.6 b, 7.10.7, 7.10.8, 7.10.9, 7.11.1, 7.12 a nicht zu folgen.

Der Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 8 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.02.2014 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.10.2014 dem Bebauungsplan Lü 148n beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

III. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 1 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148n teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 )




zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und NPD) sowie Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die in Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen klarstellenden Präzisierungen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13915-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.11.2014:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Vorlage bei 15 Nein-Stimmen, bei 1 Ja-Stimme
und 1 Enthaltung ab, da sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion in diesem
Bereich keinen Bedarf und Zentrumsschädlichkeit u. a. für Schüren sehen.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 13915-14-E1):

„Vor dem Hintergrund der Änderung des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I, stellt die SPDFraktion
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur
Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung zu
prüfen, welche langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Nahversorgung
in Neu-Schüren für die „Ladenzeile Markscheiderstraße 1“ bestehen.“


AUSW, 03.12.2014:

Rm Frank nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.

Rm Lührs erläutert den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu diesem Antrag und zur Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und NPD).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und Enthaltung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss:



Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (58.Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.











zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes (57. Änderung) und Weiterführung des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark -
hier: Beschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches und Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Hom 285 – südlich Am Rombergpark - mit neuer Zielsetzung, erneuter Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des teilweise Außerkrafttretens des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13835-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.11.2014:

„Auf die Ausführungen zu TOP 2.4 „Einwohnerfragestunde“ wird hingewiesen.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion stellen folgende Anträge:

Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion beantragt, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu
empfehlen, die Vorlage, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Antrag der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion beantragt, die Vorlage auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am
02.12.2014 zu schieben. Die Fraktion habe noch Informationsbedarf, z. B. zur Entwässerung,
zu Altlasten des Geländes, zur Bewertung und zum Erhalt sowie zur Anordnung der Gebäude.
Die Verwaltung und der Investor sollen gebeten werden, die geplante Baumaßnahme in der
nächsten BV-Sitzung vorzustellen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage nicht um
einen Baubeschluss handele. Im weiteren Verfahren bleibe genügend Gelegenheit, alle
offenen Fragen zu klären.
Der Vorsitzende lässt zuerst den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, der
mit 9 Nein-Stimmen (7 x CDU und 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 8 Ja-Stimmen (6 x
SPD, AfD und Die Linke.) abgelehnt wird.

Beschluss:
Danach wird der oben aufgeführte Antrag der CDU-Fraktion, dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, die Vorlage, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen mit 9 Ja-Stimmen (7 x CDU, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
1 Nein-Stimme (AfD) und 7 Enthaltungen (6 x SPD, Die Linke.) beschlossen“


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13835-14-E1):

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:

Befassung erst, wenn die im folgenden Text erwähnten Vorlagen, Gutachten etc.
vorgelegt werden.

Stellungnahme und Begründung:

Generell: Der eigentlichen Umfang der geplanten Änderungen wurde in wesentlichen Teilen
nicht oder nur unzureichend darstellt. Gravierend ist, dass z.B. weder für die Änderung
des FNP noch des Bebauungsplan- Änderungsverfahrens zeichnerische Darstellungen
(außer 2 Übersichtsplänen) vorgelegt wurden, die einen genauen Überblick über die tat-
sächlich geplanten Änderungen ergeben könnten. Die beiden Anlagen (Rahmenplanungund
Lageplan) können diese Lücke nicht füllen. Weder lesbare Legenden, Maßstäbe etc.
sind vorhanden, um dem Ausschuss zu ermöglichen, die Planungen im Detail nachzuvollziehen.
Da es sich hier um ein Historisch wertvolles Gebäude- Ensemble handelt, welches
in die Umplanung einbezogen ist, wären ausführliche Darstellungen über den Umfang
und die Geschichte der historischen Gebäude und deren aktuellen Erhaltungszustand erforderlich.
Geeignete Gutachten wurden nicht vorgelegt.
Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative, die sich seit Jahren für den Erhalt der Gebäude
einsetzt, (um Prof. Dr. W. Neuhaus) wurde ebenfalls nicht vorgelegt. Weder die Grundbesitz,
noch die Eigentumsverhältnisse an den Gebäuden wurden aufgezeigt, noch die zukünftige
diesbezüglichen Verhältnisse.

Detailkritik anhand der vorgelegten Vorlagenpunkte.
1 Kurzfassung: Es werden keine Angaben über den Vorhabenträger „ Interessengemeinschaft
Romberghöfe“ gemacht. Es ist daher nicht möglich, abzuschätzen, inwieweit diese
IG dazu in der Lage ist, dies städtebaulich und kulturhistorisch wichtige Projekt, verantwortungsvoll
durchzuführen.
Die historischen Mauerfunde und verbliebene Gebäude werden zwar erwähnt, der zukünftige
Umgang damit aber nicht dargestellt.

1.1 Sachverhalt Bebauungsplan 285
Warum wurde das ehemalige Wohnhaus des Stadtgärtners aus der Planung herausgenommen
und was sind die Vorstellungen damit für die Zukunft?

1.2 Der Grenzverlauf ist ungenau beschrieben. Z.B. ist unklar auf welcher Seite der Schondelle im
Abstand von nur 5m die Grenze verlaufen soll. Eine verlässliche zeichnerische Darstellung gibt
es nicht.

1.3 Und 1.4 Weder für die Reduzierung noch für die Erweiterung der Plangebiete werden die Gründe
dargelegt. Der alte B-Plan HOM 285 wurde in der B-Planauskuft, als in Bearbeitung befindlich,
herausgenommen und somit ist der Istzustand nicht mehr einsehbar. Warum?

1.4 Keine Begründung erfolgte, warum südlich ein kleiner Flächenanteil neu ins Plangebiet aufgenommen
werden soll.

3.2 Nicht begründet wird, warum nach Umzug der WIHOGA die, hier als Entwicklungsflächen
bezeichneten, Teile des ehemaligen Betriebshofes vom Schloß Brünninghausen
leergezogen und Teile der Gebäude abgerissen wurden. Dabei wurden teilweise historisch
wertvolle Gebäude abgerissen. Auch wurde nicht dargelegt, welche Erhaltungsmaßnahmen
der Eigentümer bisher erfolgten, um die verbliebenen Gebäude zu sichern und vor
Vandalismus und Brandstiftung zu schützen. Im letzten Abschnitt wurde auf ein erarbeitetes
Städtebauliches Konzept in der Anlage verwiesen. Dies ist Anhand der planmäßigen
Vorlage weder nachvollziehbar oder lesbar. Eine ausführliche Erläuterung dazu gibt es
nicht. Die Erläuterungen in 3.4 sind da ebenfalls nicht hinreichend. Es ist aus dem wenigen,
was zu erkennen ist, z.B. nicht nachvollziehbar, warum der geplante Aussichtsbalkon
am Ende der Fußgängerbrücke nicht in die Betrachtung der Blickachsen einbezogen wurde.
3.2 Hier wird dargelegt, das nur das Torhaus und gefundene Mauerreste einzig überkommene
Zeugen des ehemaligen Schlosses Brünninghausen (Wasserschloss Romberg) seien.
Ein einfacher Blick auf vielfältig erhaltene historische Dokumente und Postkarten hätte
genügt, um zu wissen, dass es da umfangreiche andere Quellen gibt. Siehe z.B. folgende
Ansichtskarten:
Ansicht des Schlosses von Westen. (Besitz Wilhelm Auffahrt )
( AK Besitz Wilhelm Auffahrt)Auf der Ansichtskarte gut zu erkennen, einer der Türme, von denen Mauerreste gefunden
wurden.
Schon Gefundene und freigelegte Mauerreste
Foto: Prof. Dr. W. Neuhaus, Dortmund
Ak Besitz Wilhelm Auffahrt
Hier auch gut zu erkennen, dass die Schondelle ursprünglich östlich des Schlosses
(rechts vom Turm ) entlang geflossen ist. AK Besitz Wilhelm Auffahrt

3.3 Bewertung des Gebäudebestandes

Hier wird zwar der noch verbliebene Gebäudebestand des zum Schloss gehörigen Gutes
beschrieben, dies jedoch völlig unzureichend und ohne den äußerst wichtigen kulturhistorisch
bedeutsamen Zusammenhang gebührend darzulegen. Das erwähnte Gutachten
lässt eine Erhaltung in allen Fällen zu, wenn auch mit erhöhtem Aufwand! Auch das nördlichste
Gebäude, die Remise mit dem ehemaligen Wohnhaus des Schweitzers ist durchaus
erhaltenswert und riegelt den südlicheren Bereich der Anlage gegen den Lärm der
Straße am Rombergpark ab. Das zum Teil durch einen vorsätzlich gelegten Brand zerstörte
Dach der Remise ist jederzeit widerherstellbar. Eine ganze Anzahl von Nutzungen
ist für dies, auch attraktive Gebäude, denkbar. ( Aussen / Innengastronomie, Galerien,
Kleinwerkstätten etc.)
Insbesondere sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht auch hier ein Heimatkundemuseum
untergebracht werden könnte, welches das Erbe des Schlosses Brüninghausen
und der landwirtschaftlichen Vergangenheit der Stadt Dortmund zum Thema haben könnte.
Ein Abriss sollte daher auf jeden Fall nicht erfolgen. Leider wurde das Gutachten nicht zur
Einsicht vorgelegt.
Ähnlich verhält es sich mit dem 2. Gebäude, der Rentei. Weder wurde dargelegt, warum
dies Gebäude, was lange als Wohngebäude für Studenten gedient hat, leergezogen wurde,
noch warum danach plötzlich Wasser ins Gebäude eindringen konnte, was all die Jahre
vorher, als es noch bewohnt war, nie geschehen ist.
Hier als Nutzungen denkbar, Ärztehaus, Studentenwohnungen, Verwaltung etc. Auch hier
wäre ein Heimatkundemuseum als Nutzung möglich.
Auch bei der Rentei ist durch geeignete Maßnahmen ein Erhalt jederzeit möglich. Ja auch
ein ursprünglicher Erhaltungszustand ist wieder herstellbar, nachdem das Gebäude durch
die Stadt Dortmund als Eigentümer, leider verputzt wurde. Leider wurden auch hier weder
Fotos und Gutachten vorgelegt.
Foto: Peter Bandermann RN
Auch für die übrigen dort dargestellten Gebäude ist scheinbar keine Erhaltung gesichert
oder beabsichtigt. Wenn überhaupt, ist nicht erläutert, in welcher äußeren Gestalt ( entsprechend
dem historischen Zusammenhang) das dann erfolgen soll.
Aspekte des Denkmalschutzes werden hier nur angedeutet.

Ein Erhalt der Gebäude in der ursprünglichen Gestalt sollte aber unter allen Umständen
erfolgen, um ein einmaliges Ensemble der Geschichte Dortmunds für die
Nachwelt zu erhalten.
Bei diesem Gut und Wirtschaftshof handelt es sich um nichts geringeres, als eines
der Besitztümer des „ Tollen Blomberg“ wie er im Roman von Josef Winkler beschrieben
wird.
Gisbert II der Rombergs wohnte zeitweise in dem Wasserschloss. Einige seiner berühmten
Schelmereien sind auch wohl im hiesigen Umfeld vollbracht worden. Oft erzählt, die
Geschichten vom „Schweinerennen“ oder dem „ Ritt über die Festtafel“, die in Brüninghausen
stattfanden.
Der "tolle Bomberg" leistete sich seine Streiche vor allem auf Kosten des Adels. Wenn er
einmal dem einfachen Volke Schaden zuführte, ließ er die Rechnung von seinem Rentmeister
großzügig begleichen.
Gisbert - der „tolle Bomberg” hatte mit seinen Adelsgenossen auch fast permanent Krach.
Seine Art zu leben, seine Freigiebigkeit und Großzügigkeit brachte viele Adelige in Rage.
Doch Gisbert II rächte sich.
Als der westfälische Adel in Bonn im Hotel "Zum Stern" seinen Adelstag ohne den Baron
Gisbert II abzuhalten gedachte, erschien der Schelm wenige Stunden vor dem Termin im
besagten Lokal, kaufte dem Besitzer das Haus mit allen Rechten ab, engagierte eine
Rausschmeisserkolonne und ließ, als die Adeligen nach und nach eintrafen, kraft Hausrecht
einen nach dem anderen die Treppe hinunterwerfen. ( Quelle:
http://www.offizierscorps.de/html/der_tolle_bomberg.html)
Jede andere Stadt wäre stolz auf eine Person derartigen auch literarischen Erbes.
Warum sollte das nicht auch für Dortmund gelten? Es wäre daher unbedingt angebracht,
alle Reste des baulichen Erbes zu erhalten und Touristisch für die Stadt zu
nutzen. Schon aus diesem Grund sollten alle noch erhaltenen Gebäude , vollständig
bewahrt und restauriert, in neue Nutzungen einbezogen werden.
Auch für die Investoren hätte dies ja einen nicht unerheblichen Werbeeffekt.
Es wäre daher nicht nur angebracht, weitere Grundmauern des ehemaligen Schlosses
freizulegen und zu erhalten, sondern auch sicherlich sinnvoll, dies museal aufzubereiten
und eventuell sogar einen der Türme nach historischen Vorlagen neu zu
errichten.
Unbedingt sollten daher auch vielfältig vorhandene Mauerreste, Gewölbe, der Eiskeller
etc. erhalten und der Nachwelt zugänglich bleiben.

3.5 Bei der hier vorhandenen Darstellung des Ausbaukonzeptes sollte der Denkmalschutz
vorrangig behandelt werden. Dies gilt für die Außengestaltung des Hotels genauso wie für
den Ausbau und Neubau eines Teils der alten Stallgebäude, den Erhalt der Remise und
der Rentei.

3.6 Erforderliche Stellflächen sollten um die Remise und die Rentei erhalten zu können,
zum Teil räumlich woanders angeordnet werden. Dies könnte z.B. dadurch geschehen,
dass an der B54 ein begrüntes zweistöckiges Parkgebäude errichtet wird, welches, wenn
zur B54 geschlossen, gleichzeitig auch die Lärmschutzfunktion für einen großen Teil der
Anlage übernehmen kann. Das Gelände kann von dort dann ebenfalls über eine Treppenund
Aufzugsanlage am Ende der Fussgängerbrücke, barrierefrei erschlossen werden.
Auch ohne über 160 m lange Rampen bei 6% Steigung, ist so auch der übrige Bereich des
Rombergparkes bequem erschließbar.
Im Wiederspruch zur textlichen Darstellung ist nach Auswertung der Anlage Lageplan,
eine PKW Erschließung der geplanten Stellflächen im Südöstlichen Teil der Anlage ohne
Durchquerung des Biergartenbereiches gar nicht zu machen. Hier sollte auch ein diesbezügliches
Verkehrskonzept für den inneren Bereich vorgelegt werden. Denkbar wäre.: Zufahrt
zwischen Straße Am Rombergpark und der Remise über eine Rampe zur hochgelegenen
Parkanlage parallel zur B54. Im Einbahnverkehr weiter bis zu den höher gelegenen
Parkflächen im Südosten und zurück über die Durchfahrt auf die Parkflächen um die
Rentei. Von da aus dann zurück zur Ausfahrt.
Unbedingt sollte eine Anbindung für Radfahrer und Fußgänger zum bisher gesperrten
Waldweg entlang der B54 errichtet werden.

4. Hier sollte offengelegt werden, welche Grundstücksteile aus dem Städtischen Sondervermögen
an die IG veräußert werden sollen und welche nicht. Warum soll welcher Teil
bei der Stadt verbleiben?

6.1 Absolut unverständlich ist die Einlassung, dass zwar die Denkmal- Schutzwürdigkeit
des Gutshofes geprüft wurde, aber kein Ergebnis vorliegen soll. Soweit uns bekannt, gab
es dies Ergebnis sehr wohl und hatte eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Der Sachverhalt
sollte daher geklärt werden, bevor an eine Neuplanung nur zu denken ist. Auch
diese Gutachten sollten dem Ausschuss vor der Beratung und Beschlussfassung zugänglich
gemacht werden!
Da das Plangebiet archäologische Verdachtsfläche ist, sollte das ehemalige Schlossgebiet
komplett ausgegraben und freigelegt werden. Wie schon erwähnt würde dadurch eine bedeutsame
Grabungsstätte für die Besucher entstehen, die museal aufgearbeitet werden
sollte. Der Hotelneubau sollte sich daher eindeutig außerhalb der ehemaligen Fundamente
des Schlosses befinden. Dadurch würde das Areal auch Touristisch attraktiv werden. Hier
sei daher nochmal an den tollen Bomberg erinnert. Warum nicht auch wieder Insel?
Auch aus den später erwähnten Bergbau Relikten könnten sich zusätzliche Denkmalschutzaspekte
ergeben.

6.2 Der in der Anlage „Lageplan“ eingezeichnete Fußweg mit Bassin (vor dem Hotel)
könnte doch auch zur Regenrückhaltung für Starkregenereignisse und Entwässerung des
Regenwassers dienen, wenn eine Verbindung zur Schondelle in ihrem Ursprungslauf geschaffen
würde. Insel?

6.5 Da in früheren Zeiten in diesem Bereich oberflächennaher uralt- Kohle- Bergbau betrieben
wurde, ist zu erwarten, dass bei einer Bebauung auch noch Relikte dieser Zeit gefunden
werden können. Einige Stollen und Schächte sind schon gefunden worden und
teilweise verschlossen. Deren Existenz wir in der Vorlage nur angedeutet. Einige davon
wären eventuell auch Touristisch nutzbar.

7.1 Keinerlei Erklärungen wurden geliefert, warum aus Sicht des Vorlagenverfassers eine
teilweise Beseitigung des Baumbestandes und der Abriss einiger Gebäude Notwendig
war. Dies sollte incl. Dokumentation der dafür erforderlichen Genehmigungen vorgelegt
werden.
Ebenfalls vorgelegt werden sollte die 2006 erstellte Baumerfassung und Bewertung, in der
ja auch erhebliche Teile Planungsrelevanter Aspekte dokumentiert sind. Z.B. Grünstrukturen
und Denkmalobjekte!

7.2 Hier muss die Frage gestellt werden, warum hier im südlichen Bereich eine kleine Fläche
neu ins Plangebiet aufgenommen werden soll.

8. Eine Bürgerbeteiligung sollte zwingend vorgeschrieben werden. Eine Bürgerversammlung
für alle Interessierten, auch über den Stadtteil hinaus, einberufen werden. Immer
unter Beteiligung der Bürgerinitiative, die sich seit Jahren aktiv für den Erhalt aller Zeugnisse
der Vergangenheit einsetzt.
Eine Stellungnahme der BI zum Vorhaben sollte auch jetzt schon vor einer eventuellen
Beschlussfassung eingeholt und vorgelegt werden.
Was in der Vorlage nicht oder nur unzureichend behandelt wurde, ist die historische Dimension
des Geländes. Der Gutshof war ab 1818 Teil des Wasserschlosses im klassizistischen
Stil. Neben einer Wassermühle entstanden dort Wohnungen für den Rentmeister,
die Landarbeiter, die Schmiede etc.. Zugehörigen Werkstätten und Remisen wurden genauso
errichtet, wie Stallungen und Lagerräume. Eine Brauerei wurde errichtet mit dazu
gehörigem Eiskeller etc. Das Gut lieferte auch frische Vorzugsmilch an die umliegenden
Bewohner und kann daher als einer der ersten Biohöfe Deutschlands gesehen werden.
Viele dieser Gründe zur Erhaltung des Gutes werden genannt in der Broschüre:“ Heimat
Dortmund 2/2014.
In dem Artikel“ Wirtschaftshof, Stadtgut und Betriebshof“ ( Seite 39 bis 43) wurden die
wesentlichen Gründe dafür zusammengestellt. Eine sehr gute und umfangreiche Darstellung
zum Thema, die in der Vorlage leider auch keine Erwähnung fand.
Hier nur stichwortartig genannt:
Historisch: der Erbauer, Gisberg der I hat als erster Dampfmaschinen im Bergbau eingesetzt
und damit den Bergbau revolutioniert.
Zwangsarbeiter die auf dem Gut im 2. Weltkrieg arbeiten mussten, haben Einritzungen am
Zugang der Brauerei hinterlassen.
Literarisch: Gisbert II als der „ Tolle Blomberg „ mit seinen Schelmereien auch in
Brüninghausen.
Landwirtschaftlich: Durch die Abgabe der Vorzugsmilch an die Bevölkerung einer der
ersten Biohöfe Deutschlands.
Soziologisch: Arbeiten und die Manufakturen waren noch in unmittelbarer Nähe zu den
Wohnungen. Das Gut diente auch der Versorgung der Bevölkerung im Wiederaufbau der
Stadt.
Städtebaulich: Bedeutsam wegen aller vorgenannten Gründe.“

AUSW, 03.12.2014:

Herr Auffahrt (sB) erläutert den Antrag seiner Fraktion und schlägt vor, die Angelegenheit zu vertagen, bis die darin beantragten Vorlagen und Gutachten vorliegen. Außerdem regt er an, die Angelegenheit in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und einer Enthaltung (NPD), ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im Parallelverfahren zu ändern (57. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Bebauungsplanverfahren Hom 285 – südlich Am Rombergpark - weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark – teilweise zu reduzieren bzw. im südöstlichen Bereich geringfügig zu erweitern.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger erneut an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-ligung).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit dem Entwicklungsziel
„Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung“ mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark – teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).

zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.




zu TOP 4.13
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14236-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.14
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Umgestaltung des Busbahnhofes Rigwinstraße - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14205-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.15
Anbindung Universitätsstraße an Marie-Curie-Allee - Ergebnisse der Verkehrszählung im Uni-Umfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14400-14)

Hierzu liegt vor Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 02.12.2014 (siehe Anlage):



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.









zu TOP 4.16
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage entlang der Geßlerstraße von Nußbaumweg bis Winkelriedweg in Dortmund-Körne nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14389-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen beschließt den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage entlang der Geßlerstraße von Nussbaumweg bis Winkelriedweg in Dortmund - Körne im Stadtbezirk Innenstadt-Ost auf der Grundlage des Planungsvorschlags vom 01.09.1994 (zuletzt geändert am 24.04.2009)

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)





5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)


AUSW 03.12.2014:


Herr Dr. Mackenbach beantwortet Nachfragen zur Vorlage.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Aufstellung des Klimaschutz-Teilkonzeptes „Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund Dorstfeld West - Innovation Business Park“ als Teil des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020), Stand Oktober 2014, zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12301-14-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.4
Geruchsbelästigung in Brackel
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14-E3)
„uns zugetragene Berichte von Anwohnern und Bürgerinitiativen aus dem Einzugsgebiet
sprechen durchaus von fortgesetzten Belästigungen und Beschwerden bei Polizei, Stadt
oder Bezirksregierung, auch wenn die Anlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen
mögen. Das die Beschwerden zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung offenbar nicht
durchdringen ist bedauerlich.

Vor dem genannten Hintergrund stellen wir zum Sachverhalt „Geruchsbelästigungen durch
die Firma Tremonis in Brackel“ den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung.

1) Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Bezirksregierung zusätzliche
Maßnahmen zu prüfen, die ein dauerhaftes Unterbinden der Geruchsbelästigungen
nachhaltig zur Folge haben (z.B. eine Intensivierung der Reinigungsintervalle in den
Sommermonaten). Der Bezirksvertretung Brackel und dem AUSW ist dazu Bericht
zu erstatten.

2) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auch Bußgelder oder andere
Sanktionen zum Abstellen der Geruchsbelästigungen für die Brackeler Bevölkerung
möglich sind.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die, wegen der Geruchsbelästigungen entstandenen,
Kosten der Firma Tremonis nach dem Verursacherprinzip gesondert in Rechnung
zu stellen.
Begründung
erfolgt mündlich“

AUSW, 03.12.2014:

Nachdem Rm Auffahrt die Hintergründe des o.a. Antrages seiner Fraktion erläutert und Sprecherinnen sowie Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung hierzu verdeutlicht haben, wird wie folgt hierzu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13663-14-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD) ab.








zu TOP 5.5
Lärmaktionsplan Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14090-14)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem ABVG (Bitte um Stellungnahme zum Thema „Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf großen Ausfallstraßen (Fraktion FDP/BL) (Drucksache-Nr.: 14449-14-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen zu der geplanten
Temporeduzierung auf 30 km/h für die Ausfallstraßen Märkische Straße, Ruhrallee und Hohe Straße
in der Dortmunder Innenstadt:
-Wie hoch ist die erwartete prozentuale Lärmreduzierung durch die geplante
Tempoverringerung prozentual im Vergleich zur jetzigen Belastung?
-Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den oben genannten Straßen sind
bereits durchgeführt worden oder sind geplant?
-Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass "Schleichwege" in reinen Wohngebieten als
alternative Wege genutzt werden und der Autoverkehr sowie die Lärmbelästigung dort steigt?
-Warum sind diese Straßen (Märkische Str., Hohe Str. und Ruhrallee) in den Fokus der
Verwaltung gerückt, obwohl auch andere große Ausfall- und Einfallstraßen eine ähnliche
Verkehrsbelastung aufweisen?
-Welche Ausfallstraßen sind als Stadt-Umland-Verbindung besonders wichtig für den schnellen
Verkehrsfluss aus und in die Innenstadt?
-Ist ein Umbau der betroffenen Ausfallstraßen geplant um durch ihre bauliche Gestaltung
(mehrspurig, sehr breit, baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) die Wirkung einer
durchgängigen Tempo 30 Zone zu erzeugen?
-Ist eine Umleitung des Verkehrs (z.B. über die Semerteichstr.) mit eingeplant worden?“

ABVG, 25.11.2014:

Auf Hinweis der Verwaltung einigt man sich darauf, diese Angelegenheit in den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Hier soll sie zusammen mit der Vorlage
„Lärmaktionsplan“ behandelt werden.“



AUSW 03.12.2014:

Frau Janßen (Geschäftsführerin der LK Argus Kassel GmbH) erläutert den Lärmaktionsplan anhand eines Powerpoint-Vortrages (siehe Anlage).

Nachfragen hierzu werden durch Frau Janßen, Herrn Lürwer und Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage ein und wird diese zusammen mit der noch ausstehenden Stellungnahme der Verwaltung zur o. a. Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/BL, Drucksache Nr.: 14449-14-E1) in seiner Sitzung am 29.04.2015 zwecks Beratung erneut aufrufen.








6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Evaluation der Quartiersanalyse "Bövinghausen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13841-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Bövinghausen“ zur Kenntnis.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die dargestellte Vorgehensweise verfolgen und die aufgeführten Maßnahmen umsetzen bzw. erforderliche Beschlussfassungen der zuständigen politischen Gremien vorbereiten.




zu TOP 11.2
Information der Verwaltung zum Thema:
"Planfestestellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von Bau-km30+830 AS Dortmund-Ost (B236) bis Bau-km 40+353 AK A1/A44/Do/Unna
hier: Deckblattvefahren"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14638-14)

Hierzu liegt vor Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen des Oberbürgermeisters Sierau
zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B1 zur Kenntnis.
Sie regt einstimmig eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Strecke von der B 236 bis
zur Leni-Rommel-Straße auf 80 km/h auf der A40 an und bittet um Überprüfung der
bisherigen Berechnung des Lärmschutzes bei einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h
unter Berücksichtigung der Reduzierung auf 80 km/h.
Des Weiteren regt die Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig an, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h von der Leni-Rommel-Straße bis zum
Autobahnkreuz Unna.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Bezirksbürgermeisterin um sofortige Weiterleitung
der Anregung an die Bezirksregierung Arnsberg.“


AUSW, 03.12.2014:

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Rm Harwighorst-Rüßler erhebt die o.a. Empfehlung der BV Aplerbeck zum Antrag.

Nach entsprechender mündlicher Aufklärung durch Herrn Wilde, wonach der Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung bereits den Vorschlägen der BV Aplerbeck entspräche, einigt man sich darauf, dass eine Abstimmung zu dem o.a. Antrag nicht mehr erforderlich ist, die Angelegenheit somit heute zur Kenntnis genommen werden kann und man zunächst die hierzu, für Anfang des Jahres, angekündigte Vorlage abwarten wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 11.3
Wohnsiedlung Lanstrop - Informationen zur aktuellen Situation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14490-14)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Böhm beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Informationen über die aktuelle Situation der Wohnsiedlung Lanstrop zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung endet um 18.21 Uhr.





Kopkow Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin

Zu TOP 3.5:Stellungnahme der Wirtschaftsförderung zum Thema "Envio"(See attached file: Hauptvorgang_13664-14-E2.pdf)

Zu TOP 3.7: Stellungnahme der Verwaltung zum Thema "Schadstoffplaketten"(See attached file: Hauptvorgang_14210-14-E1.pdf)

Zu TOP 4.15: Auszug aus der BV Hombruch(See attached file: ~4954674.pdf)
Zu TOP 5.5.: Vortrag Frau Janßen (LK Argus Kassel GmbH) (See attached file: Lärmaktionsplan.pdf)