Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 19.10.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Heidkamp i.V. für Rm Gottwald
RM Heymann
RM Giebel i.V. für Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

2. CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
3. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Frebel i.V. für sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


4. Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

5. Fraktion AfD

Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Herr Hibbeln, 51/stv. FBL
Frau Siekmann, 32/FBL
Frau Dr. Breidenbach, 53/6
Herr Spitzer, 65/1
Frau Bonan, 01/GB III
Herr Konzack, 10/A1
Herr Zilian, 10
Herr Siebert, 10
Herr Bals, 10/A2
Herr Bernecker, 11/1
Frau Schween, 11/2
Herr Jödicke, 11/2
Herr Niestroj 10/A2



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 19.10.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.09.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)

3.1.2 Personal- und Organisationsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08707-17)

3.1.3 Stadt Dortmund - Gute Aussichten - Imagefilme zur Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08775-17)

3.1.4 Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher nach S 8a bzw. S 8b
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08346-17-E1)
Anfrage aus der Sitzung vom 07.09.2017
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08346-17-E2)

3.1.5 Ein Jahr Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - ein Überblick zur Umsetzung in der Verwaltungspraxis
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09101-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Nachversand.

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017
(Drucksache Nr.: 08445-17)

3.2.2 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

3.2.3 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

3.2.4 Sachstandsbericht Situation in der Ausländerbehörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08823-17)
3.2.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08490-17)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06601-16-E3)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
6. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Heymann benannt.


zu TOP 1.2
7. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
8. Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur
für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09008-17)

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.1.6 zu behandeln.


Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ –
Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.2.6 zu behandeln.


Die Tagesordnung mit diesen Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.4
9. Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.09.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.09.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
10. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) schlägt vor die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu verschieben.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
11. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08646-17-E2)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 08646-17-E3)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende redaktionelle Änderung der Verwaltung zur oben genannten Vorlage vor:
im Jahr 2018 werden im Jobcenter 2,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Stellen eingespart.
Da die Personalzuweisung an das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur nicht zur Kernverwaltung der Stadt Dortmund gehört, hätten diese beiden Einsparungen nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen, jedoch nicht in die Berechnung der Stelleneinsparungen (Seite 6, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 2) einfließen dürfen. Der korrigierte Planstellenbestand im Jahr 2018 beläuft sich somit auf 6.413,87 vzv. Planstellen statt der angegebenen 6.411,87 vzv. Planstellen (Seite 2, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 1).

Ich bitte diese Änderung zur Kenntnis zu nehmen.


Redaktionelle Änderung der Vorlage DS.-Nr.: 08646-17 Seite 2-7 (rot):

„ …


Begründung

Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 umfasst unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Veränderungen 6.413,87 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen. Im Vorjahr belief sich die Anzahl auf 6.301,19 vzv. Planstellen.

Darüber hinaus werden im Jobcenter gemäß Trägerbeschluss vom 04.05.2017 im Jahr 2018 insgesamt 429 vzv. Planstellen ausgewiesen. Dies entspricht einem städtischen Anteil in Höhe von 43 % des gesamten Planstellenbestands des Jobcenters. Außerdem werden 15 vzv. Planstellen für Soziale Arbeit, 2 vzv. Planstellen für soziale Vergünstigungen und 2 Planstellen für Integrationslotsen vorgehalten.

Im Laufe des Jahres 2017 führten Gesetzesänderungen, politische Entscheidungen sowie Ergebnisse von durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zu den nachfolgend aufgeführten Stellenausweitungen.



Veränderungen des Planstellenbestands 2017 - 2018
Neue Planstellen
(Einzelheiten können der Langfassung entnommen werden)
Plan-stellen (vzv.)
Bildung des Teams „Effizienzgewinn“ im Dezernatsbüro 2

(Ratsbeschluss vom 10.12.2015, Organisationsverfügung vom 25.08.2016)

+3,00
Aktionsraumbeauftragter im Dezernatsbüro 5

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 04.04.2017)

+0,50
Einrichtung eines Personal- und Organisationsdezernats

(Ratsbeschluss vom 08.12.2016)

+6,00
Koordinierungsstelle „Nordwärts„ StA 1

(Organisationsverfügung in der Mitbestimmung)

+2,00
Freiwilligen Agentur, StA 1

(Organisationsverfügung vom 20.04.2017)

+1,00
Chief Information Officer, StA 1

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+2,50
Ratsinformationssystem und Gremieninformationssystem, StA 1

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+1,00
Dortmund-Redaktion, StA 3

(Organisationsverfügung vom 27.04.2017)

+2,50
Online-Kommunikation, StA 3

(Organisationsverfügungen in Abstimmung)

+1,00
SAP Anwendungsbereitstellung, StA 10

(Organisationsverfügung vom 27.07.2017)

+1,00
Infrastrukturdienst im Technischen Bereich, StA 10

(Organisationsverfügung vom 13.04.2017)

+1,00
Sicherstellung der zentralen Speicher- und Sicherungssysteme, StA 10

(Organisationsverfügung vom 22.06.2017)

+1,00
Technischer Außendienst, StA 10

(Organisationsverfügungen vom 12.01.2017)

+4,00
Förderprogramm „Gute Schule 2020“, StA 10

(Organisationsverfügungen vom 20.07.2017)

+2,00
Zentraler Massendruck, StA 10

(Organisationsverfügungen vom 13.07.2017)

+1,00
Schnittstellenbereinigung im Personal- und Organisationsamt, StA 11

(Organisationsverfügung vom 10.11.2016, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+6,00
Förderprogramm „Gute Schule 2020“, StA 19

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 29.06.2017, Organisationsverfügung vom 17.08.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+4,00
EU Förderung und int. Netzwerke, StA 21

(Organisationsverfügung vom 11.05.2017 in der Mitbestimmung)

+1,50
Vollstreckungsaußendienst, StA 21

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 04.04.2017, Organisationsverfügung vom 24.05.2017)

+1,00
Büroflächenmanagement, StA 23

(Organisationsverfügung vom 22.12.2016 und vom 18.07.2017 (in der Mitbestimmung))

+2,00
Förderprogramm „Gute Schule 2020“, Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Immobilienprojekte und technische Aufgaben, StA 23

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 28.02.2017, Organisationsverfügung vom 06.04.2017)

+4,00
Juristische Betreuung des FB 65, StA 30

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 13.06.2017, Organisationsverfügung vom 17.08.2017)

+1,00
Grobkonzept , StA 32

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 29.06.2017)

+51,72
Gebührenbescheiderstellung in der Lebensmittelüberwachung, StA 32

(Organisationsverfügung vom 16.03.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,50
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, StA 32

(Organisationsverfügung vom 13.10.2016)

+1,00
Prostituiertenschutzgesetz, StA 32

(Gesetzesänderung, Organisationsverfügung vom 24.05.2017)

+2,20
Debitorenbuchhaltung, StA 33

(Organisationsverfügung vom 04.05.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+0,80
Führerscheinstelle, StA 33

(Organisationsverfügung vom 16.03.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessungen)

+1,29
Organisatorische und personelle Anpassungen im Fachbereich Schule, StA 40

(Organisationsverfügung vom 08.12.2016)

+3,00
Förderprogramm „Gute Schule 2020“, StA 40

(Organisationsverfügung vom 23.02.2017)

+2,00
Externe Revision, StA 50

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02.05.2017, Organisationsverfügung in Abstimmung)

+1,00
Poststelle, StA 50

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+0,50
Finanzen und Controlling, StA 50

(Organisationsverfügung vom 12.01.2017)

+0,50
Fachdienst Senioren, StA 50

(Ratsbeschluss vom 10.12.2015)

+4,00
Heimaufsicht, StA 50

(Gesetzesänderung, Organisationsverfügung in Abstimmung, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,60
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen", StA 50

(Ratsbeschluss vom 13.07.2017)

+2,00
Elternbeiträge und Kindertagespflege, StA 51

(Organisationsverfügung vom 24.11.2016, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+3,18
Unterhaltsvorschuss, StA 51

(Gesetzesänderung, Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 28.02.2017)

+18,00
Jugendhilfedienste, StA 51

(Organisationsverfügung in Abstimmung, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+6,00
Familienunterstützung bzw. Straßensozialarbeit in der Nordstadt, StA 51

(Organisationsverfügung vom 08.09.2016)

+2,00
Springerstellen für Unterstützungskräfte für den Bereich Kinder- und Jugendförderung, StA 51

(Organisationsverfügung vom 19.07.2017 in der Mitbestimmung)

+2,56
Familien-Projekt, StA 51

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 23.05.2017, Organisationsverfügung vom 24.08.2017)

+11,25
Amtsärztlicher Dienst, StA 53

(Organisationsverfügung vom 20.07.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+0,75
Gesundheitliche Pflichtberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz, StA 53

(Gesetzesänderung, Organisationsverfügung vom 18.05.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,00
Chemikaliensicherheit, StA 53

(Organisationsverfügung vom 08.06.2017)

+1,00
Umwelt- und Infektionshygiene – Hygienekontrolle, StA 53

(Organisationsverfügung vom 20.10.2016, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,00
Umwelt- und Infektionshygiene – Tuberkulose, StA 53

(Organisationsverfügung vom 20.10.2016, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,12
Zahnärztlicher Dienst, StA 53

(Organisationsverfügungen vom 29.06.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+1,81
Koordinationsstelle, StA 53

(Gesetzesänderung, Organisationsverfügung vom 20.04.2017)

+0,28
Untere Naturschutzbehörde im Bereich Internationaler Artenschutz, StA 60

(Organisationsverfügung vom 11.05.2017)

+1,00
Untere Wasserbehörde im Bereich Gewässeraufsicht, StA 60

(Organisationsverfügung vom 27.04.2017)

+2,00
Klima, Luft und Lärm, StA 60

(Organisationsverfügung vom 14.06.2017)

+1,00
Mobilitätsplanung, StA 61

(Ratsbeschluss vom 01.06.2017, Organisationsverfügung vom 06.07.2017)

+1,00
„Stadterneuerung“ und „Förderung und Finanzierung von Stadterneuerungsmaßnahmen“, StA 64

(Organisationsverfügung vom 20.10.2016)

+4,00
Projektmanagement, StA 65

(Organisationsverfügung vom 22.06.2017)

+2,00
Kaufmännische Objektverantwortung, StA 65

(Organisationsverfügung vom 18.05.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+2,00
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II, StA 65

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+8,00
Widerspruchsverfahren, StA 66

(Organisationsverfügung vom 06.04.2017)

+1,00
Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive, StA 66

(Ratsbeschluss vom 08.12.2016, Organisationsverfügung vom 09.02.2017)

+11,00
Kontrolle und Abrechnung der Sinkkästenreinigung im Bereich Straße, StA 66

(Organisationsverfügung vom 01.12.2016 und Entscheidung aus dem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister und Stadtkämmerer vom 23.08.2017)

+2,00
Straßenunterhaltung / Verkehrssicherheitskontrollen, StA 66

(Entscheidung aus dem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister und Stadtkämmerer vom 23.08.2017, anerkannte Personalbedarfsbemessung)

+6,00

+213,06


Stellenneueinrichtungen im refinanzierten Bereich
(Einzelheiten können der Langfassung entnommen werden):
Zahnärztlicher Dienst – Prophylaxe, StA 53

(Organisationsverfügung vom 06.10.2016)

+1,00


Für das Jahr 2017 können auch Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 101,38 vzv. Planstellen realisiert werden. Diese Stellen sind folglich nicht mehr im Stellenbestand des Jahres 2018 enthalten.

Der Großteil der Einsparungen stammt aus der Auflösung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Ordnungsamt. Aufgrund der Schließung der ZAB zum 31.12.2017 werden die dort vorhandenen Planstellen bis auf eine Ausnahme komplett eingespart.

Im Jugendamt konnten aufgrund der gesunkenen Fallzahlen insgesamt 14,50 vzv. Planstellen im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge eingespart werden.

Aufgrund der Reorganisation des Technischen Betriebes im Westfalenpark konnten in der Immobilienwirtschaft 5,00 vzv. Planstellen eingespart werden. Dafür werden im Gegenzug 5,00 vzv. Stellen mit dem nächsten Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund geschaffen.

Außerdem war an 0,85 vzv. Planstelle ein KW-Vermerk hinterlegt. Hier konnte die mit Einrichtung bzw. zwischenzeitlich erklärte Einsparungsabsicht im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden.



Eingesparte Planstellen:
Planstellen (vzv.)
Verlagerung in Eigenbetriebe
Dezernat 7: StA 65
-5,00
Wegfall von Aufgaben
Dezernat 3: StA 32
-81,03
Veränderung der Fallzahlen
Dezernat 4: StA 51
-14,50
durch Fluktuation freigewordene Stellen
Dezernat 5: 5/Dez
Dezernat 7: StA 66
-0,50
-0,35

-101,38

Aufstellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018

12. Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 GO NW – in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO eine vorgeschriebene Anlage zum Haushaltsplan und nach § 74 Abs. 2 GO NW verbindlich einzuhalten. Der bisherige Stellenplan ist dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 beigefügt. Die Steuerungsfunktion des Stellenplanes besteht u.a. darin, Art und Umfang des „Arbeitsmarktes Stadtverwaltung“ festzulegen. Nach § 8 GemHVO sind „wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres zu erläutern“.

13. Veränderung des Planstellenbestandes 2017 – 2018

Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 (Kernverwaltung ohne Eigenbetriebe) umfasst 6.413,87 vzv. Planstellen. Der Planstellenbestand wird laufend einer weitergehenden Überprüfung unterzogen um eine Bereinigung und damit eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.



Mit der Stellenplanvorlage 2018 werden insgesamt 214,06 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 101,38 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 112,68 vzv. Planstellen vorgenommen wird.

Im Jahr 2017 fanden ebenfalls unterjährige Verschiebungen zwischen den Dezernaten bzw. Fachbereichen statt. Hierdurch ergeben sich aus Sicht der jeweiligen Fachbereiche Stellenab- bzw. -zugänge. Beispielsweise wurden Stellen im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks aus den Fachbereichen 65 und 66 zum Vergabe- und Beschaffungszentrum verlagert.
Auswirkungen auf die Anzahl des Planstellenbestands der Kernverwaltung ergeben sich hierdurch allerdings nur, wenn Planstellen aus der Kernverwaltung zu bzw. von Eigenbetrieben verlagert werden, wie beispielsweise mit der Verlagerung des Technischen Betriebes im Westfalenpark vom Stadtamt 65 zum Eigenbetrieb 52. Hierdurch verringert sich der Planstellenbestand der Kernverwaltung in 2018 um 5 vzv. Planstellen.

Im Jahr 2018 erfolgen aufgrund von gesetzlichen Regelungen, politischen Entscheidungen sowie zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung notwendige Stellenneuschaffungen. Kategorisiert man die Neuschaffungen thematisch lässt sich folgendes feststellen.
- Insgesamt 26,36% der Neuschaffungen entfallen auf den Bereich Sicherheit und Ordnung. Innerhalb des Ordnungsamtes sind insbesondere die Ordnungspartnerschaften und die Verkehrsüberwachung, sowie aufgrund der Flüchtlingsthematik der vergangenen Jahre weiterhin der Bereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betroffen.
- 20,08% der neuen Planstellen werden im Jugendamt eingerichtet. Vor allem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die Weiterentwicklung des Familien-Projektes haben zu den dargestellten Stellenausweitungen geführt.
- Rund 13,55% der neu einzurichtenden Stellen sind für die Abwicklung von Förderprogrammen erforderlich. Hierunter fallen Landesprogramme wie „Gute Schule 2020“ (StA 10, 19, 23 und 40), das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (StA 65) und die Infrastrukturoffensive (StA 66).
- Die verbleibenden 40,01% der Stellenneuschaffungen verteilen sich relativ gleichmäßig auf viele verschiedene Bereiche der Verwaltung, sodass neben den bereits angesprochenen Punkten keine Aufgaben oder Themenkreise besonders hervorstechen.
Im Folgenden werden die Stellenneuschaffungen tabellarisch dargestellt.
…“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste hat zur Vorlage folgende Frage:
1. Wieviele der neu zu schaffenden 213 Stellen sind für externe Ausschreibung und wieviele für interne Besetzung vorgesehen?


Darüber hinaus wird folgende Stellungnahme des Personalrates zu Beginn der Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt:

Der PR hat den Stellenplan 2018 in seiner Sitzung am 12.10.2017 zur Kenntnis genommen.
Wir begrüßen die Erhöhung der Planstellen um 110 Planstellen, möchten jedoch zu dem Stellenplan die nachfolgende Stellungnahme abgeben.
Obwohl der Personalbestand in kommenden Jahr um circa 110 Planstellen erhöht wird, müssen wir feststellen, dass noch eine Vielzahl von Vakanzen vorhanden ist und einige Bereiche hohe Arbeitsbelastungen haben.
Bereits mit der Erstellung des Stellenplans 2018 hätten wir erwartet, dass die bereits bekannten bzw. absehbaren Stellenmehrbedarfe in den Fachbereichen 30 (erhöhte Fallzahlen) und 33 (Organisationsänderung) berücksichtigt wurden.
Im Zusammenhang mit der Kalkulation der künftigen Personalbedarfe weisen wir auf den demographischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Personalbestand der Stadt­verwaltung hin. Hier muss erstes Ziel sein, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, auch um einen geordneten Wissenstransfer sicherzustellen.
Hierzu eignet sich in erster Linie die Ausbildung eigenen Personals. Neben einer bedarfs­gerechten Erhöhung der Auszubildendenzahlen sind auch Anreize für Praxisanleiter und ausbildende Fachbereiche zu geben, um eine ordentliche Ausbildung zu ermöglichen.
Im Rahmen der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren mussten wir häufig feststellen, dass geeignete Fachkräfte intern und auch extern nicht zur Verfügung stehen und daher die Besetzungsverfahren erfolglos beendet wurden. Um diesen Fachkräftemangel abzumildern, empfiehlt der Personalrat, die Förderung bzw. Weiterbildung eigener Kräfte zu verstärken.
Soweit neue Aufgaben in der Stadtverwaltung entstehen bzw. dieser übertragen werden, ist direkt der benötigte Personalbedarf festzustellen und geeignete Kräfte einzusetzen bzw. einzustellen.
Um in besonderen Bereichen, wie zum Beispiel dem arbeitsmedizinischen Dienst, geeignetes Personal einzustellen, empfehlen wir den sachgerechten, begrenzten Abschluss von AT-Verträgen.


Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, die schriftliche Antwort auf seine Anfrage vor der Ratssitzung zu erhalten. Er erklärt, dass bei einem geplanten Zuwachs die Planung und tatsächliche Entwicklung nicht immer einhergehe. Man werde die Planung in 2018 nochmal anpassen.
Wichtig sei ihm zu wissen, wie dies angedacht sei. Die personalpolitischen und haushaltspolitischen Auswirkungen werden sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob man einen hohen Anteil der Neubesetzungen intern realisieren könne, oder externe Einstellungen erfolgen müssten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sichert zu, dass die Antwort der Verwaltung den Ausschussmitgliedern zeitnah über die Geschäftsführung zugeleitet werde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Vorlage in der nächsten Sitzung nochmal zu behandeln.
Zum Thema „StA 10 - zentraler Massendruck“ bittet sie um Erläuterung, wie das Druckvolumen von 2016 auf 2017 um 20% ansteigen konnte.

Herr Zilian (StA 10) erläutert, dass es sich bei dem Wert weniger um das Druckvolumen handele, sondern um die Programmiertätigkeit. Der angegebene Wert beziehe sich auf die Mitarbeiter, die benötigt werden um die Programmiertätigkeiten leisten, die im Vorfeld an den Massendruck von Wahlbenachrichtigungen und Bescheiden erfolgen müssen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) geht auf die Stellungnahme des Personalrates ein. Er bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des Personalrates nach der Erstellung durch das Personalamt zeitnah zugeleitet zu bekommen. Zu der Kritik des PR zum Thema Altersfluktuation und der Probleme bei der Neubesetzung von Stellen bittet er um eine qualifizierte und quantifizierte Antwort der Verwaltung. Der Personalbericht greife das Thema ebenfalls auf. In diesem Kontext wäre es interessant zu wissen, ob die, durch prognostizierte Altersfluktuation plus die anderweitige Fluktuation freiwerdenden Stellen, im Rahmen der Ausbildung aufgefangen werden und wenn nicht, durch welche alternativen Maßnahmen diese nachbesetzt werden sollen.
Diese Antwort könne dann in der nächsten Sitzung mit der Vorlage nochmal beraten werden.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt folgende Fragen:
1. Um welche Bereiche handele es sich, bei denen in Absatz 2 benannten Fachbereichen mit einer sehr hohen Arbeitsbelastung?
2. Gibt es aktuelle Analysen nach §5 Arbeitsschutzgesetz?
Sofern es diese gibt:
3. Hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen vorgeschlagen um hier Abhilfe bei der Gesundheitsgefährdung zu schaffen?, wurden diese mit dem Personalrat beraten?, sind sie umgesetzt worden?, wie ist der aktuelle Sachstand?
Sofern es diese nicht gibt:
4. Wann wird diese Analyse durchgeführt um entsprechende Maßnahmen einzuleiten?

Herr Stüdemann teilt mit, dass es sich bei den Bereichen mit erhöhter Belastungssituation um die Fachbereiche handele, die mit dem Thema Flüchtlinge beschäftigt sind (hier: 50, 51, 32, teilweise 33, 30, 65, 23, 40, 57). Zusätzlich gebe es derzeit verstärkte Belastungssituationen bei den Ämtern 23 und 65, bei denen die großen Förderprogramme in Bautätigkeit umgesetzt werden müssten. Hier sei eine Verdopplung bis Verdreifachung des Investitionsvermögens zu stemmen.
Zu der Arbeitssituation erklärt er, dass die Fachbereiche das sehr weit ausgereifte Verfahren zu den Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mittarbeiter haben hierdurch die Möglichkeit, für sie unerträgliche Arbeitssituationen zu bemängeln und anzuzeigen. Diese werden ausführlich protokolliert und mit Abhilfemaßnahmen hinterlegt, welche wiederum nach drei Monaten überprüft würden. Es fände ein enger Austausch mit dem Personalrat statt um das Verfahren noch praktikabler in der Handhabung zu gestalten.
Zusätzlich müsse erwähnt werden, dass aufgrund der rapiden Veränderung der Arbeitssituation dieser Stadt, der Verwaltungsvorstand dazu übergegangen sei, sogenannte Grobkonzepte für einzelne Fachbereiche zu beraten und abzusegnen. Darin seien bestimmte Grundverabredungen festgehalten, diese werden zur Verbesserung der Arbeitssituation weiter ausgefeilt. Weiterer Inhalt sei die Qualifizierung und die Qualitätssicherung in den einzelnen Gruppen, Teams, Abteilungen, etc.
Die Grobkonzepte seien sehr umfangreich und würden bereits für die Fachbereiche 19, 33, 66, 23, 50 und 10 vorliegen, weitere werden folgen.

Herr Dr. Tödt fragt den Personalrat, ob die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen und mit dem Personalrat abgestimmten Maßnahmen greifen? Anderenfalls würde es sich nicht um geeignete Maßnahmen, wie vom Gesetz gefordert, handeln.

Frau Fromme (Personalrat) stimmt der von Herrn Stüdemann dargelegten Verfahrensbeschreibung zu. Bezüglich der Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen gibt sie an, dass die Maßnahmen, die innerhalb der Ämter getroffen werden sehr schnell umgesetzt würden. Die Fachbereiche hätten ein großes Interesse, dass die Arbeit erledigt werde. In dem Moment, wo die Fachbereiche nicht mehr in der Lage sind die Probleme zu lösen, werden in Zusammenarbeit von PR und dem Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement Strukturen erarbeitet um dort Abhilfe zu schaffen.
Herr Stüdemann habe sehr trefflich die Bereiche benannt, die betroffen seien. Es werde irgendwann reagiert und mehr Personal eingesetzt. Allerdings ergebe sich hierbei der Sachverhalt, dass theoretisch alle Stellen besetzt seien, da extern eingestellt werden konnte. Allerdings sind die Kollegen noch nicht
eingearbeitet, sodass sie den Arbeitsalltag des Fachbereiches erstmal nur eingeschränkt unterstützen können. Aus Sicht des Personalrates ist es kritisch zu betrachten, dass überhaupt keine Personalreserve vorgehalten werde. Früher habe es die eine oder andere Springerreserve gegeben, die hätte einspringen können, wenn Vorfälle, wie aktuell der „Haniball 2“ passieren. Mittlerweile habe die Stadtverwaltung Dortmund nur noch eine dünne Personaldecke, so dass solche Ereignisse sofort in die Arbeitssituation der Kolleginnen und Kollegen durchschlagen und die Kollegen überfordern. Die Situation stelle sich so dar, dass die Mitarbeiter an vielen Stellen am Ende seien, weil sie permanent noch etwas schaffen müssen, was oben drauf kommt.

Herr Dr. Tödt erklärt, dass er einen Springerpool durchaus als geeignete Maßnahme ansehe, so wie der Gesetzgeber es vorschreibt.

Der Personalrat stimmt dieser Aussage zu.

Herr Stüdemann erklärt, dass das Personalamt dies ebenfalls als geeignete Maßnahme ansehe und es durchaus Fachbereiche gäbe, bei denen diese Maßnahme ergriffen wurde. Dieses Verfahren wurde nicht Flächendeckend eingeführt, aber in einigen Fachbereichen werde mit einem Springerpool gearbeitet.

Herr Suck bittet ebenfalls darum die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmal aufzurufen.
In diesem Zusammenhang geht er auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, sowie die Presseberichterstattung von heute zu dem Thema „2. Rettungsweg“ ein. Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen bittet er um einen aktuellen Sachstand zu dem Thema. Dies sei wichtig, da der Ausschuss für Personal und Organisation auch von dieser Thematik betroffen sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass zu dem Thema 2. Rettungsweg, derzeit eine stadtinterne Meinungsbildung stattfände. Die Umsetzung werde einen hohen personellen Auffand bedeuten und einen beträchtlichen Sachauffand in Millionenhöhe. Weiterhin befassen sich der Städtetag, die Behörden und die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls mit dem Thema. Es wäre denkbar, dass aufgrund dessen die Stadt in Teilen verändert werden müsse. Deshalb werde derzeit daran gearbeitet eine angemessene und umsetzbare Lösung zu finden. Die Feuerwehr und das Baudezernat stehen hierzu in einem regen Austausch, von einem Mehraufwand sei auszugehen. Eine genaue Größenordnung könne er allerdings noch nicht prognostizieren.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) geht auf Seite 4 des Stellenplanes „Fachdienst Senioren StA 50“ ein. Dort seien +4 Mitarbeiter durch Ratsbeschluss vom 10.12.2015 aufgeführt. Er habe sich den benannten Ratsbeschluss noch einmal angeschaut. Bei den finanziellen Auswirkungen stehe, dass der Einsatz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters geplant sei und die Stelle intern besetzt werde. Somit erfolge keine Ausweitung des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets.
Aus seiner Sicht stehe der Ratsbeschluss in einem Widerspruch zu der hier vorliegenden Angabe zu dem Sachverhalt. Er bitte um eine Erklärung.

Herr Müller (StA 11) sagt eine schriftliche Antwort zum Protokoll zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung, sowie die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.


zu TOP 3.1.2
14. Personal- und Organisationsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08707-17)

Herr Müller (stellv. FBL 11) stellt den Personal- und Organisationsbericht 2017 anhand einer PowerPoint Präsentation vor (Anlage 1) und beantwortet die im Nachgang gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Personal- und Organisationsbericht 2017 zur Kenntnis







zu TOP 3.1.3
15. Stadt Dortmund - Gute Aussichten - Imagefilme zur Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08775-17)

Frau Hülsmann (FB 11/2) präsentiert die Arbeit zur Entstehung des Ausbildungsfilms (Anlage 2).

Der Film kann über folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=Ay2Y5g7osT0


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Image-Filme zur Ausbildung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
16. Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher nach S 8a bzw. S 8b
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08346-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08346-17-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung von 07.09.2017 vor:
bei einer Personalversammlung der Erzieherinnen und Erzieher vor der Sommerpause ist eine Höhergruppierung für diese Berufsgruppe diskutiert worden.
Unbestritten ist, dass Erzieherinnen und Erzieher jeden Tag schwierige und komplexe Aufgaben zu erledigen haben und sich ständig neuen Herausforderungen stellen müssen.
Fraglich ist, unter welchen Bedingungen eine Höhergruppierung nach den tarifvertraglichen Regelungen möglich ist.

Deshalb bittet die SPD-Ratsfraktion zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :
1. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind bei der Stadtverwaltung beschäftigt?
In welchen Fachbereichen und Eigenbetrieben sind sie tätig?

2. Wie sind die Erzieherinnen und Erzieher eingruppiert?

3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Höhergruppierung nach S8b TVöD
zulässig?
4. Wie wird mit der Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern in anderen Städten verfahren?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher wurde vor der Sommerpause behandelt.
Zu diesem Thema entstand die Bitte um Stellungnahme zu der tarifvertraglichen Regelung.

Insgesamt sind 1092 gelernte Erzieher/innen aktiv bei FABIDO tätig. Von dem vorgenannten
Bestand sind 903 Mitarbeiter/innen im Bereich der Kitas eingesetzt und werden nach S 8a
oder S 8b SETV(Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst) vergütet. Die
Verbleibenden 189 Mitarbeiter/innen sind Erzieher/innen in anderen (fachfremden)
Aufgabengebieten oder Mitarbeiter/innen in einer Leitungsfunktion.

Der/Die Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung mit der jeweils entsprechenden Tätigkeit als
Erzieher/in wird nach S 8a SETV vergütet. Gemäß dem Abrechnungssystems SAP sind in
dieser Vergütungsgruppe 727 Mitarbeiter/innen erfasst.

Darüber hinaus sind 176 Erzieher/innen mit fachlich schwierigen Aufgaben betraut, z.B. der
Sprachförderung. Die Erzieher/innen erhalten für dieses Tätigkeitsfeld ein Entgelt nach S 8b
SETV.

Für eine Bewertung nach S 8b SETV muss das Tätigkeitsmerkmal „besonders schwierige
fachliche Tätigkeit vorliegen“. Gemäß der tarifrechtlichen Protokollerklärung 6b sind dies,
u. a. Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder von
Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten.

Die Rechtsprechung führt hierzu aus, dass besonders schwierige fachliche Tätigkeiten einer
Erzieherin bzw. eines Erziehers dann vorliegen, wenn sich die Aufgaben aus der Normal bzw.
Grundtätigkeit sehr deutlich herausheben. Zum Berufsbild gehört es, dass Erzieher/innen
das Verhalten und Befinden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beobachten,
diese betreuen und fördern, die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen analysieren und beurteilen z. B. Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage
erstellen sie langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische
Maßnahmen vor. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen und dokumentieren die Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche,
unterstützen und beraten bei verschiedenen Aufgaben und privaten Problemen.

Bei der Betrachtung der Schwierigkeit ist dabei grundsätzlich auf die fachlichen
Anforderungen im Umgang mit den zu betreuenden Personen abzustellen. Entscheidend ist,
dass die Tätigkeiten mit den zu betreuenden Personen, denen von Behinderten nach dem
Sozialgesetzbuch bzw. von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen
Erziehungsschwierigkeiten nahe kommen und somit von der sozialpädagogischen
Anforderung sich erheblich aus der Normaltätigkeit herausheben.

Die Stadt Köln hat im September 2017 eine bundesweite Umfrage zu der Bewertung der
Erzieher/innen nach S 8a und S 8b gestartet. Die Auswertung ergab, dass alle befragten
NRW-Städte (z.B. Düsseldorf, Essen, Hagen, Oberhausen, Wuppertal, etc.) Erzieher/innen
mit entsprechender Tätigkeit nach S 8a SETV vergüten. Eine höhere Vergütung erfolgt auch
hier i.d.R. bei Nachweis bzw. Anerkennung von besonders schwierigen Tätigkeiten, z.B. bei
integrativen Gruppen, Behinderungseinrichtungen, Sprachförderung oder ähnliches.

Im bundesweiten Vergleich folgen die Städte (z.B. Stuttgart, Chemnitz, Augsburg, Darmstadt,
Mainz, Leipzig, etc.) dem gleichen Bewertungsrahmen.

Ausnahmen bilden hierbei Berlin und Hannover. Die Stadt Berlin vergütet nach dem TV-L
(Tarifvertrag Land), daher besteht keine Vergleichbarkeit zum SETV.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 3.1.5
17. Ein Jahr Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - ein Überblick zur Umsetzung in der Verwaltungspraxis
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09101-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 3.1.6
18. Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09008-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet darum die Vorlage durchlaufen zu lassen, da die Fraktion noch nicht abschließend entschieden habe, wer den Posten im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit übernehmen werde.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
19. Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017
(Drucksache Nr.: 08445-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 vor:
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt den Ergänzungsvorschlag von Herrn Stüdemann (Stadtkämmerer) auf und stellt folgenden mündlichen Antrag:
„Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen“.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.
Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Ursprünglich war eine befristete Einrichtung geplant. Inzwischen haben sich die Bedingungen verändert, sodass sich unterm Strich pro Hebamme nur ein Kontakt pro Tag ergeben würde.


Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.


zu TOP 3.2.2
20. Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 28.11.2017.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass auch der Rat der Stadt Dortmund die Befassung mit der Vorlage entsprechend vertagt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.


zu TOP 3.2.3
21. Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den ersten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.






zu TOP 3.2.4
22. Sachstandsbericht Situation in der Ausländerbehörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08823-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Sachstandsbericht und die Beantwortung der politischen Anfragen aus 06/2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.5
23. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017 vor:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

1. nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag
30.06.2017 und

2. den aktuellen Stand der Planungen sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die
Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen
(nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle
Brügmannblock, zur Kenntnis.
Auf Bitte von Herrn Rm Waßmann soll die Vorlage auch dem Personalausschuss (APO) zur Kenntnis vorgelegt werden.


Der Ausschuss für Personal und Organisation

1. nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag
30.06.2017 und

2. den aktuellen Stand der Planungen sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die
Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen
(nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle
Brügmannblock, zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.6
24. Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ - Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bemängelt, dass die Vorlage erst sehr kurzfristig an den Ausschuss gegangen sei. Seine Fraktion habe hierzu noch Beratungsbedarf. Nachdem er die Vorlage gelesen habe sei ihm nicht klar, ob sie dem entspreche, was vom Rat zu diesem Thema beschlossen worden sei. Aus diesem Grund könne seine Fraktion die Vorlage heute nicht zur Kenntnis nehmen.
Laut der Vorlage werde der CIO neuerdings „Innovation Officer“ und nicht mehr „Information Officer“ genannt. Deshalb sei seiner Fraktion die Einbindung dieser Stelle unklar. In der Vorlage sei eine Grafik enthalten, die die Vernetzung zwar darstelle, aber die praktische Umsetzung bliebe weiter unklar. Er bittet die Verwaltung um eine Erläuterung. Aufgrund der Grafik habe man den Eindruck, dass diese Person ebenfalls die Masterpläne begleiten solle. Weiterhin ergebe sich aus dem Stellenplan, dass 2,5 Stellen zusätzlich zu dem CIO in diesem Bereich angesiedelt werden sollen. Diese Information gehe aus der hier vorliegenden Vorlage nicht hervor, da sich die entsprechende Organisationsverfügung noch in der Abstimmung befinde. Auch hierzu bitte er um eine Erklärung, wie diese 2,5 Stellen für diesem Bereich konkret aussehen sollen.

Frau Bonan (FB 01/GBIII) erläutert, dass das vorliegende Schaubild in der Tat sehr komplex sei. Dies würde die Komplexität der zum Thema Digitalisierung und Einrichtung von digitalen Prozessen gefassten Beschlüsse vereinen. Der CIO soll in diesem Fall nicht CIO genannt werden, da dies klassischerweise der Leiter des Dortmunder Systemhauses ist und es nicht zu Überschneidungen kommen soll oder Verwechslungen entstehen. Aus diesem Grund werde der Begriff des „Innovation Officer“ vorgeschlagen.
Die aufgeführten Masterpläne würden lediglich die Komplexität des Themas aufzeigen. Die jeweiligen Zuständigkeiten seien ebenfalls ausdrücklich in der Vorlage benannt. Der CIO werde keinesfalls die Masterpläne verantworten oder sie inhaltlich begleiten. Es ginge darum, darzustellen dass irgendwo die Prozesse mit ihren Anforderungen, Herausforderungen und Umsetzungsbedingungen, welche in den einzelnen Masterplänen formuliert werden, zusammengeführt würden. Hieraus werde dann eine Strategie entwickelt, wie die einzelnen Anforderungen miteinander „sprechen“ um sie miteinander kompatibel zu machen. Daraus wiederum könne das Dortmunder Systemhaus die Informationen ziehen, um sich zukunftsfähig aufzustellen.
Es würde sich anbieten eine Art Steuerungsteam einzurichten, in dem alle Projektmanager der Masterpläne regelmäßig an einen Tisch kommen um die einzelnen Anforderungen miteinander zu besprechen. Ebenfalls sollen hier der Personalrat, die Fachverwaltung, die Kämmerei und das Personalamt miteinbezogen werden, um eine abgestimmte Strategie zu entwickeln.
Dazu komme das Themengebiet „Allianz Smart City Dortmund“. Hier habe sich für die Stadt Dortmund ein starkes Kommitment mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Unternehmerschaft ergeben.
Diese hinzukommenden Anforderungen an die Verwaltung und wie sich die Verwaltung den Anforderungen gegenüber aufstelle (zukünftige Kommunikation nach außen) solle hier erarbeitet werden.
Es wurde versucht darzustellen, welche diversen Projekte, wie Elektromobilität und erneuerbare Energien durch den CIO als vernetzende, koordinierende Instanz, die die internen Prozesse fachlich und inhaltlich begleitet und die externen Angebote zu den internen Anforderungen bringt.
Die Stellenausweitung im Stellenplan hätte sie erst gestern gesehen. Sie gehe davon aus, dass diese 2,5 Stellen ein Vorratsbeschluss seien. Der Stellenplan sei viel früher erstellt worden, als die hier vorliegende Vorlage, sodass die Angaben überholt seien und nicht miteinander harmonisieren.
Ebenfalls sehe sie es als erforderlich, an das im neu einzurichtenden Dezernat für Personal und IT eine Kopfstelle oder Referent gäbe, dessen Aufgabe es ist die IT-lastigen Anforderungen aus den einzelnen Bereichen zueinander zu bringen und zu bündeln.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage auch nicht zur Kenntnis nehmen werde. Die Intention des gemeinsamen Antrages von SPD und CDU vor der Sommerpause wurde in der hier vorliegenden Vorlage nur rudimentär aufgenommen. Die mündlichen Ausführungen von Frau Bonan unterstreichen diesen Eindruck ebenfalls.
Der Antrag von CDU und SPD war geprägt von dem Rollenmodell der KGST. Demnach gibt es einen IT-Leiter, das ist der Chef von Dosys und einen „Information Officer“ – nicht „Innovation Officer“. Dessen Aufgabe ist es zuvorderst die Digitalisierung der Verwaltung über alle Dezernate hinweg quer zu überdenken und mit Dosys umzusetzen, woraus sich die Anbindung an den Oberbürgermeister ergibt.
In dem Antrag taucht die Diskussion um Smart City, die diese hier vorliegende Vorlage auf macht überhaupt nicht auf.
Die Erwartungshaltung des Rates ist, dass der am 01.06.2017 zugestimmte gemeinsame Antrag von SPD und CDU auch umgesetzt werde.
Er bemängelt, dass offensichtlich dies nur als Anlass oder Diskussionsanstoß genutzt wurde, um etwas ganz anderes vorzulegen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der von Frau Bonan erläuterten und im Text stehenden Rückkopplung zwischen den Expertenteams und den Projekten in der Stadtverwaltung, sowie den Masterplänen. Dies greife das vorliegende Schaubild nicht auf. Der daraus resultierende Erkenntnisgewinn müsse irgendwie wieder aufgegriffen werden.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf zu dieser Vorlage hat und sie daher heute nicht zur Kenntnis nehmen wird.

Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Ausschuss für Personal und Organisation gegen die oben genannte Vorlage aus.

Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verfahrensvorschlag zur Entwicklung einer gesamtstädtisch koordinierten, vernetzten Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ nicht zur Kenntnis zu nehmen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
25. IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06601-16-E3)

Herr Bartel (FBL 10) präsentiert das IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017 anhand einer PowerPoint Präsentation (Anlage 3) vor und antwortet auf noch offene Fragen.

In diesem Zusammenhand bietet Herr Bartel dem Ausschuss für Personal und Organisation an im Februar 2018 einen ganztägigen Termin unter dem Motto „APO meets Dosys“ in seinem Haus zu koordinieren. Die einzelnen Inhalte werde er im Vorfeld an die Fraktionsbüros verschicken (siehe auch Folie 16-20 der Präsentation) und steht für Nachfragen und weitere Anregungen zur Verfügung.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den aktuellen Bericht zum IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017 zur Kenntnis.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- nicht besetzt -


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
- nicht besetzt -




Schilff Heymann Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(See attached file: Personal- u. Organisationsbericht 2017 APO 19.10.17.pdf)
(See attached file: Imagefilm APO 19.10.17.pdf)
(See attached file: 2017_10_18_APO_HJ_Arbeitsprogramm_2017_Ausblick_2018.pdf)