Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 28.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Torsten Heymann (SPD) i. V. für Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Karl Krämer (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Susanne Meyer (SPD) i. V. für Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. für Rm Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Dr.Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Thomas Friedhoff (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

Petra Fisch, 52/1


5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Dr. Frank Brandstätter - 52/GL
Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Viktor Kidess - 41/DKH
Heinz Bünger –41/VHS
Bettina Pesch – 42/TL
Patrick Paulus – 42/GfD Con.
Bernd Kruse – 52/GL
Hobrecht, Peter – 52/4
Annette Kulozik - 52/3
Ute Spreen – 52/4
Reiner Limberg, 65/Fachbereichsleiter

6. Gäste:

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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 28.06.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.05.2016


2. Angelegenheiten des Theaters

2.1 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

3.2 Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04797-16)

3.3 Hoesch-Park
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04718-16)
Die Bitte um Stellungnahme lag Ihnen bereits zur Sitzung am 24.05.2016 vor.

3.4 Gastronomiekonzept Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 05114-16)


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Umgestaltungskonzept für das Außengelände des Kinder- und Jugendbereiches im Dietrich-Keuning-Haus (DKH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04754-16)

4.2 Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-16)

4.3 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

4.4 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Sportlerorganisationen - Präsentation des Olympiastützpunktes Westfalen
Mündlicher Bericht

5.2 Nutzung und Verwendung des Begriffs "Barrierefreiheit" in Veröffentlichungen der Stadt Dortmund
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04903-16)

5.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

5.4 Verbesserung des Informationssystems in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04984-16)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04984-16-E1)


Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Hans-Joachim Pohlmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.1 behandelt.

Die Fraktion B’90/Die Grünen bittet, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Gastronomiekonzept Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 05114-16)
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Dringlichkeit zur Behandlung des TOP’s „Gastronomiekonzept Westfalenpark“ in dieser Sitzung von seiner Fraktion nicht gesehen wird.

Herr Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass seine Fraktion neue Erkenntnisse hat, aus denen sich die Dringlichkeit ergibt und eine Antwort der Verwaltung erforderlich ist.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit spricht sich mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Behandlung des TOP’s „Gastronomiekonzept Westfalenpark“ im Wege der Dringlichkeit aus.

Auf Nachfrage von Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zur Vorlage „Fortführung des Kabarettfestivals RuhrHOCHdeutsch und des Vokalmusikfestivals Klangvokal ab dem Jahr 2017 sowie Statusbericht zum Vokalmusikzentrum“, die eigentlich in der heutigen Sitzung für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen war, teilt Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) mit, dass hierzu lediglich heute nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes eine Pressemeldung herausgegeben wurde. Die Vorlage wird erst in den nächsten Beratungszug gehen, da sie ansonsten nicht mehr alle politischen Gremien erreicht hätte.

Frau Jörder (Vorsitzende) teilt mit, dass Herr Limberg für die Vorlage zu TOP 5.3 als Ansprechpartner vorgesehen ist und darum bittet, die Beratung zu diesem TOP vorzuziehen. Sie schlägt vor, die Vorlage nach den Regularien zu beraten.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.05.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.05.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 2.1
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) führt aus, dass es für ihn einige Verständnisprobleme bei Formulierungen im Wirtschaftsplan gibt. Auf Seite 2 wird erwähnt, dass bei „Sonderveranstaltungen“ ein marktpreisorientierter Eintrittspreis erhoben wird. Unter Ziff. 3.1 wird aufgeführt, dass der Wirtschaftsplan erstmals nicht ausgeglichen sei und es mittelfristige Auswirkungen „struktureller Art“ gäbe. Lt. Wirtschaftsplan ist das Theater Dortmund bemüht, einen Ausgleich zu schaffen. Fast jede Veranstaltung schlägt hingegen mit einem Minus zu Buche. Zu überlegen wäre es an dieser Stelle, das Angebot dem Markt anzupassen und Stücke auszuwählen, die viele Besucher ansprechen. Des Weiteren sind in der Anlage 7.2 Besucherzahlen in Prozent genannt, die für ihn nicht nachvollziehbar seien. In diesem Zusammenhang wird auch ein „Deckungsbeitrag I“ genannt. Für ihn stelle sich die Frage, ob es auch Deckungsbeiträge mit den Ziffern II, III oder IV gibt. Weiterhin liegt bisher nur der 1. Quartalsbericht vor, weitere gebe es wohl (noch) nicht. Er fragt nach dem Verbleib des folgenden.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) teilt mit, dass es sich bei den sogenannten „Sonderveranstaltungen“ um z. B. eine Ballettgala oder Musicalveranstaltung handelt, für die erhöhte Eintrittsgelder erhoben werden sollen. Bei den Produktionskosten werden die Kosten für Personal und Ausstattung hinzugerechnet. Zieht man von dieser Summe die Einnahmen ab, muss man oftmals feststellen, dass nicht kostendeckend gearbeitet wurde und ein Zuschuss diese Summen ausgleichen muss. Strukturelle Auswirkungen im Wirtschaftsplan sind dann gegeben, wenn Personalkosten entstehen, die bisher nicht in der Planung waren. Es handelt sich im vorliegenden Fall um den Verwaltungsdirektor, der ab der neuen Spielzeit seinen Dienst aufnehmen soll sowie einen Tontechniker. Dies sind Personalkosten, die nicht nur vorübergehend entstehen sondern dauerhaft. Sie gibt Herrn Pohlmann Recht, dass die Formulierungen deutlicher ausgeführt werden müssten.
Frau Pesch teilt mit, dass die Ballettgala keine Freikarten mehr beinhaltet und sie einen leicht erhöhten fixen Preis hat. Für Musicals sollen Sonderpreise gelten. Sie ist gerne bereit, die Situation dezidiert darzustellen.

Der angesprochene Quartalsbericht ist erstellt und geht in den nächsten Beratungsgang.

Herr Paulus (Controlling Theater Dortmund) führt aus, dass es bei der einfacheren Form der Kostenrechnung lediglich einen Deckungsbeitrag 1 gibt, der zu berechnen ist. Des Weiteren ist es oftmals so, dass die Theaterstücke nicht kostendeckend seien.

Herr Dingerdissen (FDP-Fraktion/Bürgerliste) ist der Auffassung, dass einige Formulierungen nicht ganz klar und die Kosten für verschiedene Risikopositionen nicht abschätzbar sind, beispielsweise beim zusätzlichen Brandschutz.

Frau Pesch antwortet darauf, dass das Bauen im Theater Dortmund im Bestand erfolgt. Der Brandschutz im Foyer, im Zuschauer- und Bühnenbereich ist bereits angepasst worden, hinzugekommen sind jedoch weitere Räume. Sie weist darauf hin, dass der Umgang mit dem Thema Brandschutz auch wegen der vielen Beteiligten sehr schwierig ist. Des Weiteren steht die gesamte technische Anlage auf dem Prüfstand und wird möglicherweise Investitionen erfordern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erfragt den Sachstand Werkstattumbau sowie einen Sachstand im Hinblick auf das Gutachten für die Hydranten. Ebenso erklärt sich für sie nicht, welche Gründe es dafür gibt, dass der Kostenplan in der zeitlichen Abfolge nicht relativ gleich bleibt.

Herrn Bartsch (CDU-Fraktion) ist unklar, warum sich die Trinkwasseranlage nicht bei den Investitionen wiederfindet. Ebenso erklären sich für ihn nicht die relativ hohen Kosten für das Stück „Einstein on the Beach“ bei einer vergleichsweise geringen Besucherzahl.

Frau Pesch erwidert, dass sich das Theater Dortmund im Werkstattumbau in der Rohbauphase 1 befindet. Das Magazin ist abgerissen worden und der Neubau wird vorbereitet. Die Rohbauphase 2 liegt im Bereich der alten Werkstätten, die inzwischen geräumt sind. In den nächsten 10 Tagen wird der Zuschlag an einen weiteren Rohbauer erteilt wird. Der Kostenplan zeigt kleine Abweichungen, die aber aufgefangen werden sollen.

Das Thema Hydranten und Trinkwasseranlage soll zunächst fachplanerisch gewürdigt werden. Die Vorgabe ist, Gefährdungspotenziale mit finanzieller Auswirkung rechtzeitig zu benennen. Mit dem herkömmlichen Investitions- und Instandhaltungsvolumen kann das je nach Einstufung jedoch nicht aus dem vorhandenen Finanzvolumen bewerkstelligt werden, hierfür werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt.

Frau Pesch führt aus, dass das Veranstaltungsprogramm eine künstlerische Entscheidung ist. Sie gibt ein sogenanntes Kostencenter nur frei, wenn es unter dem Strich ausgeglichen ist und das Budget somit nicht überschritten wird.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt fest, dass sich für ihn im Bereich Stellenbesetzung Bühne und Orchester Abweichungen ergeben.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass Deckungsbeiträge zur Deckung der Fixkosten eine Rolle spielen. Das Problem scheint seiner Auffassung nach im Schauspielhaus zu liegen, bei dem fast nur negative Deckungsbeiträge aufgeführt sind und ein Ausgleich somit nicht gegeben ist.

Frau Pesch teilt mit, dass zur Zeit der Werkstattumbau durchgeführt wird und Deckungsbeiträge aus diesem aber auch anderen Gründen nicht ausgeglichen sein können. Das Musiktheater hat ein Plus erwirtschaftet, das sich im Wirtschaftsplan positiv niederschlägt.
Hinsichtlich der Stellenbesetzungen führt Frau Pesch aus, dass sich das Theater Dortmund im Prinzip an die vorgesehene Besetzungszahl hält. Das Theater muss jedoch in verschiedenen Situationen flexibel reagieren, so dass durchaus tolerable Veränderungen auftreten, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden (Kostencenterprinzip). Wenn das Budget überschritten wird, wird dies angezeigt (beispielsweise Kosten für den neuen Verwaltungsdirektor). Der Ausgleich von fixen und variablen Kosten wird beobachtet, kontrolliert und umgesetzt.
Nach Abstimmung mit Herrn Stüdemann wird das Theater Dortmund in einer der nächsten Ausschusssitzungen über mögliche Risikofaktoren und finanzielle Auswirkungen berichten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für jeweils ein Konzert an den Schubert-Wettbewerb sowie den Dortmunder Musikverein.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2016/2017 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2016/2017 mit einem Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 36.804.468 Euro (siehe Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2016/2017 in Höhe von 5.735.000 Euro mit dem städtischen Zuschuss in Höhe von 2.410.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2016/2017 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt und Leistungsplan (Anlage 7)

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des Werkstattumbaus einen Investitionskredit über 7,5 Mio. Euro (gegenüber Vorjahr 7 Mio. Euro, siehe DS-Nr. 14318-14 und 03356-15) am Kapitalmarkt aufzunehmen.
- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses einen Investitionskredit über 325.000 Euro (siehe DS-Nr. 03357-15) am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen: damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 180.851.687,48 € und einem Jahresverlust von 6.627.684,79 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.627.684,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.593.093,30 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 1.034.591,49 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.2
Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04797-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Hoesch-Park
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04718-16)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04718-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 24.05.2016 erneut vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des Punktes “Hoeschpark“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 24. Mai. Die
Dringlichkeit ergibt sich aufgrund der Medienberichterstattung zur aktuellen Situation der
Fußballer im Hoeschpark. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation der Nordstadt-Fußballer*innen und Freizeitsportler*innen im Hoeschpark zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann wird das in der Ratssitzung vom 26.03.2105 beschlossene Konzept vorgelegt,
das einen öffentlichen Zugang für einen der beiden Kunstrasenplätze sowohl für
Vereine als auch für Freizeitsportler*innen gewährleisten soll?

2. Inwieweit wurde die frei zugängliche Spielfläche für unorganisierte Freizeitsportler*
innen mittlerweile entsprechend dem Ratsbeschluss eingerichtet?

3. Wie wird derzeit der Rasen im Leichtathletik-Rund genutzt?

4. Welche in der Machbarkeitsstudie „Hoeschpark“ aufgezeigten Entwicklungs- und
Modernisierungsmaßnahmen wurden bisher zum Förderprogramm „Soziale Stadt“
oder für weitere Förderprogramme angemeldet und mit welchem Ergebnis?

5. Wann werden dem Ausschuss welche weiteren Projektschritte zur Beschlussfassung
vorgelegt? Welche Priorisierung ist angedacht?


Begründung:

Die Entwicklung und Modernisierung des Hoeschparks, als zentraler Freizeitpark im Siedlungsgebiet rund um den Borsigplatz, wurde in der Ratssitzung am 26. März 2015 mehrheitlich begrüßt. Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Trainings- und Wettkampfbedingungen der Dortmund Giants sowie für den Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine wurden rund 1,2 Mio. Euro Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund an die Sportwelt Dortmund GmbH gewährt. Aufgrund der Befürchtungen, dass durch das Training der Giants und die Umwandlung von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze die Nutzungsmöglichkeiten für Freizeitsportler* innen massiv eingeschränkt würden, wurde auch die Erstellung eines Nutzungskonzepts für die Plätze beschlossen. Ein solches Konzept liegt bisher nicht vor. Schon jetzt kommt es offenbar aufgrund der zunehmenden Nutzung der Sportplätze und Gemeinschaftseinrichtungen durch die Giants zu Engpässen für die ansässigen Nordstadt-Fußballvereine. In der Folge werden sich auch die Nutzungsmöglichkeiten für Freizeitkicker*innen verschlechtern.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2016 vor:
Nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.05.2016
1. Die Kunstrasenspielfelder (American-Football, Fußball, Kleinspielfeld) sind fertig gestellt. Die Bauendabnahme erfolgte am 20.05.2016. Als Anlage ist der zwischen der Sportwelt gGmbH und den Vereinen abgestimmte Belegungsplan des Kunstrasenplatzes für Fußball beigefügt. Der Zugang zum Kleinspielfeld ist für Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler während der gesamten Öffnungszeiten des Hoeschparks gegeben.

2. Für den Freizeitsport wurde ein Kleinspielfeld errichtet, das analog zur Antwort unter Punkt 1 während der Öffnungszeiten des Hoeschparks zugänglich ist.
3. Bei der Nutzung der Rasensportfläche hat es keine Veränderungen gegeben. Diese Fläche wird sowohl von den unorganisierten als auch von organisierten Sportlerinnen und Sportlern genutzt.
4. Für eine Förderung aus dem Programm Soziale Stadt ist es zunächst erforderlich, dass ein Projekt Bestandteil eines Integrierten Handlungskonzepts ist oder wird. Die Aufnahme ist mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungsprogramms Dortmund Nordstadt am 24.05.2016 im AKSF beraten und am 02.06.2016 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen worden (siehe DS. Nr.: 03327-15).
Im enthaltenen Projektbogen ist die Entwicklung des Hoeschparks und Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark beschrieben. Für die konkrete Beantragung von Fördermitteln ist nun die Erarbeitung von qualifizierten Antragsunterlagen erforderlich, die auf Basis der nachgewiesenen Bedarfe und neuer Betreibermodelle, Maßnahmebeschreibungen und Kostenkalkulationen erfordern.
Eine Förderung ist nur für die Inhalte denkbar, die die bestehende Infrastruktur für den Grün- und Sportbereich aufwerten und erweitern. Im Fokus steht dabei vor allem die ökologische Perspektive, die der Umgang mit der aktuellen Grundwassersituation im Brügmanns Hölzchen mit dem Ziel einer Erhöhung der Biodiversität bietet. Des Weiteren sind konzeptionelle Verbesserungen und Aufwertungen für die Nutzung der Sportbereiche und des Freibades denkbar.
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Instandhaltungsmaßnahmen, Neubauten und Parkplätze.
5. Für einen Förderantrag ist ein politischer Beschluss zur Maßnahme erforderlich.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass der Belegungsplan für den Hoesch-Park (Kunstrasenplatz Fußball) bis zum Auslaufen der Saison gilt. Ihr stellt sich die Frage, wo sich diejenigen Sportler umziehen, die den Rasenplatz nutzen. Des Weiteren wird unter Pkt. 5. der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt, dass für das Stellen eines Förderantrags ein politischer Beschluss zur Maßnahme erforderlich ist. Sie bittet hierzu um Erläuterung des weiteren Vorgehens hierzu.

Herr Kruse (Leiter der Sport- und Freizeitbetriebe) weist darauf hin, dass der Politik der aktuelle Belegungsplan mit der Stellungnahme vorliegt. Dieser Plan ist mit allen Vereinen und der Sportwelt, die den Hoesch-Park betreibt, abgestimmt. Sofern nicht neue Mannschaften für eine Nutzung hinzukommen, wird dieser Plan auch in der nächsten Saison gelten. Die Umkleidesituation im Hoesch-Park ist völlig entspannt. Es gibt 8 Umkleidekabinen, von denen 2 am Kunstrasenplatz liegen und sanierungsbedürftig sind. Die Möglichkeit Förderanträge stellen zu können ergibt sich aus dem Integrierten Handlungskonzept unter der Rubrik „Nordwärts“. Es gibt einige Projektideen dazu, ein Funktionsgebäude für eine verbesserte Versorgung zu realisieren. Die neuen Sportarten (z. B. durch die Giants und Baseballer) werden dann zukünftig verbesserte Möglichkeiten vorfinden. Als weiterer Punkt im Rahmen des Förderantrags soll überprüft werden, wie mit dem Thema Grundwasser umgegangen werden kann. Es ist geplant, eine entsprechende Vorlage nach der Sommerpause vorzulegen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Umgestaltungskonzept für das Außengelände des Kinder- und Jugendbereiches im Dietrich-Keuning-Haus (DKH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04754-16)

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass das Votum der Bezirksvertretung zu dieser Beschlussvorlage noch nicht vorliegt. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird am 29.06.2016 beraten.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist auf den aktuellen Ist-Zustand mit krimineller Belastung im Bereich des DKH hin. Aus der Beschlussvorlage ist für ihn nicht zu erkennen, wie dagegen vorgegangen werden könnte.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass anlässlich eines Ortstermins u. a. die Schließung der direkten Wegeverbindung vom bzw. zum Hauptbahnhof und die vorgesehene Umzäunung kritisiert wurden.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Ausführungen von Herrn Zweier hinsichtlich des Zauns und der dadurch entstehenden Nichtzugänglichkeit an. Nach ihrer Auffassung sollte möglichst viel Fläche zur Nutzung zur Verfügung stehen. Sie empfiehlt, den Zaun zunächst nicht zu installieren und zunächst Erfahrungswerte zu sammeln. Die Installation könne auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Herr Eichler (Fachbereichsleiter Kulturbetriebe) teilt mit, dass die Jugendkriminalität im Bereich des DKH nicht tragbar sei. Es ist bereits ein Wachdienst im Einsatz, die Polizei ist ebenfalls sensibilisiert. Der Zaun ist zusätzlich zum Schutz der kleinen Kinder notwendig. Des Weiteren handelt es sich beim DKH um eine anerkannte Jugend- und Freizeitstätte, die Fördergelder genießt. Deshalb ist ein sensibler Umgang gefragt. Es werden Investitionen in einem größeren Umfang getätigt, die auch eine Betrachtung der Sicherheit erfordern. Durch den Zaun wird das Gelände gesichert und trägt zum Schutz bei.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass sich die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Vorfeld mit den geplanten Maßnahmen auseinandergesetzt hat. Die Initiative der Verwaltung wird von ihr begrüßt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass der Zaun eine Maßnahme gegen die Kriminalität sei und Einfriedungen auch in anderen Bereichen von Jugend- und Freizeitbetrieben Normalität sind. Des Weiteren handele es sich nur um einen Bruchteil des Geländes, das eingezäunt werde.

Herr Kidess (Geschäftsbereichsleiter 41/DKH) teilt mit, dass die Einzäunung zum Schutz der Kinder wichtig ist, ebenfalls müssen die Mitarbeiter des DKH geschützt werden. Mit allen Beteiligten seien die geplanten Maßnahmen abgestimmt worden. Die Nutzungseinschränkung liege nach seiner Ansicht im Moment lediglich für die Kinder vor.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu überweisen. Sie sei Mitglied im Betriebsausschuss FABIDO und beauftragt worden, den Wunsch nach Überweisung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiterzugeben. Dieser Wunsch wird von allen Fraktionen befürwortet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgenden Beschluss zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, vorbehaltlich der Empfehlung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, die Durchführung der vorgeschlagenen Umgestaltungsmaßnahmen des Außengeländes des Kinder- und Jugendbereiches im Dietrich-Keuning-Haus (DKH) in Höhe von voraussichtlich 403.000 €.

zu TOP 4.2
Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.

zu TOP 4.3
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt nach, weshalb im Bereich der Bibliotheken zeitlich befristete Lizenzen erforderlich sind. Des Weiteren stellt sich für ihn die Frage, mit welchen Tätigkeiten die Mitarbeiterin im Kochbuchmuseum beschäftigt ist, da die Sichtung von Kochbüchern zur Zeit wohl nicht dazu gehört. Weiterhin ist die Rede davon, dass die Parksituation am Dortmunder U unbefriedigend sei. Dort sei aber vor einiger Zeit ein großes Parkhaus eröffnet worden. Ebenso stellt sich für ihn die Frage nach der rechtlichen Stellung im Hinblick auf das Domizil.

Herr Eichler (Fachbereichsleiter Kulturbetriebe) führt aus, dass die Lizenzen für die Arbeit mit digitalen Medien erforderlich sind. Die Lizenzen müssen gekauft und später auch erneuert werden. Dieser Bereich wird künftig eine Steigerung erfahren. Das Kochbuchmuseum hat durch die bauliche Situation der Volkshochschule im Augenblick seine Heimat verloren. Es soll zukünftig wieder an den Standort der Volkshochschule angedockt werden. Die angesprochene Mitarbeiterin entwickelt zur Zeit eine kleine „Appetitschau“, die im Haus des Museums für Kunst und Kulturgeschichte einen Platz finden soll. Das ist eine provisorische Lösung, aber es handelt sich um eine wissenschaftliche Vorarbeit, die hoffentlich später im Neubau der Volkshochschule mit untergebracht werden kann. Die Parksituation am Dortmunder U wird sich durch das neu eröffnete Parkhaus zukünftig entspannen. Zusätzlich gibt es eine neue Wegeführung in diesem Bereich. Für das Domizil wurden Investitionszuschüsse geleistet. Die Kulturbetriebe haben für dieses Objekt grundstücksgleiche Rechte, die durch entsprechende Freikontingente abgegolten werden. Dieses Verfahren hat seinerzeit auch die Umnutzung an dieser Stelle möglich gemacht. Es handelt sich für die Kulturbetriebe um eine komfortable Situation, weil dadurch keine Mieten mehr zu zahlen seien.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.020.660,15 € einem Jahresverlust von 6.186.120,60 € und einem Bilanzverlust von 1.972.000,00 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.186.120,60 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.214.120,60 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 1.972.000,00 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.4
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) führt aus, dass im Jahre 2014 der politische Beschluss gefasst wurde, die Dauerausstellung der Mahn- und Gedenkstätte zu modernisieren. In der jetzigen Vorlage gehe es um die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs für die bauliche Erweiterung der Mahn- und Gedenkstätte. Die im Rahmen dieses Wettbewerbs ausgewählte Architektur werde dann als Ergebnis der Politik vorgestellt.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Modernisierung der Mahn- und Gedenkstätte für sehr wichtig, auch was die Seminararbeit dort angehe.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Sportlerorganisationen - Präsentation des Olympiastützpunktes Westfalen

Herr Thomas Friedhoff (Vertreter des StadtSportBundes und Leiter des Olympiastützpunktes Westfalen) stellt den Olympiastützpunkt Westfalen mit seinen Aktivitäten anhand einer Powerpoint-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird.


zu TOP 5.2
Nutzung und Verwendung des Begriffs "Barrierefreiheit" in Veröffentlichungen
der Stadt Dortmund
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04903-16)

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass das Behindertenpolitische Netzwerk im Rahmen einer Klausursitzung am 23.01.2016 Verabredungen hinsichtlich der Nutzung und Verwendung des Begriffs „Barrierefreiheit“ in Veröffentlichungen der Stadt Dortmund getroffen hat. Die Ergebnisse aus der Klausursitzung liegen den Mitgliedern des Ausschusses vor und werden von Frau Opitz erläutert.

Grundlage für die Klausurtagung war eine Veröffentlichung der Kulturbetriebe Dortmund, in der bei den Gebäuden u. a. von Barrierefreiheit die Rede war. Diese sogenannte Barrierefreiheit gilt bei genauerem Hinsehen nicht für alle Behinderungen. Im Wesentlichen gehe es darum, unter dem Strich mehr Einheitlichkeit zu erzielen. Piktogramme seien in diesem Zusammenhang nicht immer hilfreich. Man solle von Begriffen wie „barrierearm“ abweichen und bei Nichterreichen von Barrierefreiheit von einer teilweisen Barrierefreiheit zu sprechen. Die Lösung solle aus ihrer Sicht an einem „grünen“ Tisch erarbeitet werden und ein etwas einheitlicheres Bild ergeben.

Frau Dr. Dr. Möllmann (Geschäftsbereichsleiterin Museen) führt aus, dass die Einrichtungen für die Erstellung von Broschüren etc. selbst verantwortlich sind. Sie habe bei der in Rede stehenden Veröffentlichung die Beiträge der Fachbereiche zusammengestellt und die dort angegebenen Eingruppierungen übernommen. Die Eingruppierung wird von vielen Institutionen jedoch unterschiedlich vorgenommen. Bei einigen Geschäftsbereichen gibt es bereits eine Qualifizierung und Einstufung in ein entsprechendes System. Hierzu gab es in der Vergangenheit auch eine Veranstaltung von Dortmund Tourismus. Es gibt andererseits aber auch viele Einrichtungen, die sich einem solchen System nicht angeschlossen haben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) schlägt vor, das das Behindertenpolitische Netzwerk seine Unterlagen zum Thema an Frau Dr. Dr. Möllmann weiterleitet und von ihr auch nach Rücksprache mit ggf. anderen Fachbereichen/Institutionen eine Korrektur zur Nutzung bei weiteren Veröffentlichungen vorgenommen wird.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass ihm die Bedeutung des Punktes 4 in dem Ergebnis der Klausurtagung nicht deutlich geworden ist.

Frau Opitz antwortet, dass es dem Behindertenpolitischen Netzwerk um die genauere Formulierung in allen Veröffentlichungen der Stadt Dortmund geht. Deshalb auch der Wunsch, eine Klärung und Strukturierung am „grünen Tisch“ durch die Beteiligten herbeizuführen. In Veröffentlichungen sollte aus Sicht des Behindertenpolitischen Netzwerkes angegeben werden, welche positiven Dinge bereits klassifiziert sind und nicht welche noch zu klassifizieren sind.

Frau Jörder (Vorsitzende) weist darauf hin, dass das Vorhaben, alle Veröffentlichungen der Stadt Dortmund einer einheitlichen Klassifizierung zu unterziehen, sehr ambitioniert sei.

Frau Opitz erwidert, dass es dem Behindertenpolitischen Netzwerk darum geht, eine Vereinheitlichung zu erarbeiten, damit sich die Beteiligten nicht immer wieder zusammensetzen und die Veröffentlichungen neu überarbeiten müssen.

Frau Jörder dankt Frau Opitz für den Bericht und die Anregungen.


zu TOP 5.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt zu diesem TOP folgender Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2016 vor:
zu TOP 11.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1.
Sachstandsbericht
- Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft und der Liegenschaftsverwaltung vom
31.05.2016 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes weist BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) auf
folgenden Beschluss der BV-Hombruch aus dem Jahre 2013 hin:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift zu TOP 14.3 der 12. BV-Sitzung vom 12.11.2013:

Zu TOP 14.3
Einrichtung eines beidseitigen Radfahrschutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-13)

Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013
als Prüfauftrag zu beschließen.

Antrag der SPD-Fraktion:
Einrichtung eines beidseitigen Radfahr-Schutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße beidseitig einen Radfahrer-Schutzstreifen einzurichten.

Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist einer der verkehrlich wichtigsten Nord-Süd-Achsen des
Stadtbezirks Hombruch. Für Radfahrer ist lediglich in nördlicher Richtung der Gehweg zur
Benutzung freigegeben, weitere Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs fehlen.
Die Fahrbahn ist mit Ausnahme der Einmündung Stargarder Weg (Linksabbiegerspur) und
dem Bereich auf Höhe des Hauses Nr. 48 mindestens 8,50 m breit, so dass beidseitig ein
Schutzstreifen aufgebracht werden kann.
Wir regen zudem an, nach Einrichtung der Schutzstreifen in nördlicher Richtung weiterhin
die Radnutzung des Gehweges zu gestatten („Radfahrer frei“), damit sich unsichere
Radfahrer wegen der Steigung der Straße auf dem Gehweg sicherer fühlen.
Darin werde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Radfahrschutzstreifen auf der Hagener
Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße eingerichtet werden könnte. Bisher habe
die Verwaltung diesen Beschluss der BV mit folgender Begründung nicht umgesetzt:

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Auszug aus der Beschluss- und Auftragsverwaltung des Gremieninformationssystems (GIS):
„Die Maßnahme wird ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Es sind umfangreiche
Untersuchungen zum Bestand erforderlich, um daraus in sich schlüssige
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
abgewickelt Kurzfristige Ergebnisse sind nicht zu erwarten. (21.11.2013).
Der fortgeschriebene Eintrag vom 25.04.2016 lautet, „dass mit den erforderlichen
Untersuchungen noch nicht begonnen werden konnte.“
Da nach der Vorlage, Anlage 3, Ziffer 17, der Ausbau der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße in Vorbereitung ist, macht BV-Mitglied Michael
Twardon (SPD) den Vorschlag, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des
Ausbaus der oben aufgeführte Prüfauftrag ausgeführt werden könnte. Begründung: ein
Teilstück der seitens der Bezirksvertretung gewünschten Radfahrschutzstreifen sei identisch
mit dem geplanten Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur
Bozenerstraße.
Nach kurzer Diskussion ist sich die BV-Hombruch einig, dem Vorschlag von Herr Twardon
zu folgen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft
und des Fachbereichs Liegenschaften vom 31.05.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die
Verwaltung wird gebeten, im Zuge des Ausbaus der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße den oben aufgeführten Vorschlag von BV-Mitglied
Michael Twardon (SPD) zu prüfen.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erfragt, ob es richtig ist, dass es sich bei den vier vorgeschlagenen Sporthallen um eine Förderung aus verschiedenen Töpfen handelt und ob die Priorität an vorderer Stelle liegt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) teilt mit, dass das Programm für die Phase nach den Ferien gemeinsam mit der Schulverwaltung, dem Liegenschaftsamt und dem Sport- und Freizeitbetrieb ausgearbeitet wird und die Turn- und Gymnastikhallen betrifft. Hierbei handelt es sich um die Initiative aus der Politik. Bei der Vorlage zu TOP 5.3 handelt es sich um die Sporthallen, die nach Behandlungsnotwendigkeit in Kategorien eingeteilt werden.

Herr Limberg (Fachbereichsleiter Städt. Immobilienwirtschaft) führt aus, dass es sich im Rahmen des KIF um 5 Sporthallen handelt. Bei den 20 Sporthallen, die bearbeitet werden sollen, wurden zwischen 2007 und 2015 im Rahmen der nutzungsorientierten Ertüchtigung insgesamt 5,9 Mio. investiert. Die jetzigen Sporthallen haben einen höheren Bedarf. Zwei Sporthallen in Brackel werden jetzt zurückgestellt und später neu angegangen, weil die Herrichtung in der vorgeschlagenen Weise nicht förderungswürdig ist.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Prüfauftrag der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2016 an die Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS

Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.

zu TOP 5.4
Verbesserung des Informationssystems in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04984-16)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04984-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 21.06.2016 vor:
Der Rat hatte im Dezember 2014 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, ein gesamtstädtisches Informationssystem für touristische Ziele zu kulturellen, sportlichen, freizeitorientierten oder städtebaulichen Örtlichkeiten, aber auch öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (wie Toiletten, Haltestellen usw.) zu entwickeln, das einem internationalen Vergleich standhalten kann. Dabei sollten sowohl fußläufige als auch mit Verkehrsmitteln zu erreichende Ziele berücksichtigt sein. Darüber hinaus ist im letzten Jahr der Masterplan „Erlebnis.Dortmund“ auf den Weg gebracht worden, der zum Inhalt hat, das Image und die Sichtbarkeit Dortmunds als Freizeitstandort zu verbessern.

Bei unterschiedlichen Kontakten mit Kultur- oder Freizeiteinrichtungen wird wiederholt an
einer fehlenden Beschilderung zu den entsprechenden Veranstaltungsorten Kritik geübt.
So findet sich bei den innerstädtischen rot/weißen Touristikschildern beispielsweise kein
Hinweis auf das DOMICIL. Darüber hinaus gibt es für den direkt an der U-Bahnhaltestelle
Kampstraße gelegenen bundesweit größten Jazz- und Veranstaltungsclub keinerlei Be-
schilderung am Bahnausgang. Gleiches gilt für die Haltestelle Leopoldstraße, die direkt
am Dietrich-Keuning-Haus liegt, das aber nicht als Ziel des Haltepunktes erkennbar ist.
Es wurde auch wiederholt darauf gedrängt, dass an der Endstation Hacheney der U 49
eine Ausweisung für den Zoo erfolgt. Die Linie, die die bequemste und schnellste Verbindung
zwischen Hauptbahnhof/Stadtmitte und Zoo ist. Die Beschilderung der Zufahrtstraßen
wurde ebenso kritisiert.

Ein weiteres Beispiel betrifft neben dem Zoo auch den Westfalenpark, für den es auf den
umliegenden, aber auch den innerstädtischen Straßen keine Anfahrtshinweise gibt, bis auf
den stilisierten Florian in unmittelbarer Nähe. In Wuppertal weisen die bekannten braunen
touristischen Schilder schon auf der Autobahn auf den städtischen Zoo hin. In Dortmund
sollte eine solche Beschilderung für die Anlagen Zoo, Westfalenpark und Botanischer
Garten Rombergpark unbedingt anzustreben sein. Alle drei thematisch mit „Natur“ verbundene Freizeit- und Erholungsanlagen liegen nah beieinander und könnten sogar auf
jeweils einem Schild gemeinsam Platz finden.

Insgesamt weisen das innerstädtische Informationssystem sowie die Infrastruktureinrichtungen, die Aufenthaltsqualität bieten sollen, nach wie also vor noch viele Mängel bzw. Verbesserungsbedarfe auf.

Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion im AKSF um eine Berichterstattung der
Verwaltung, wie und in welcher Form den Absichten Rechnung getragen wird, das
Erscheinungsbild Dortmunds und seiner attraktiven Einrichtungen zu verbessern
und die Aufenthaltsqualität für Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.
Konkret sollten Aussagen über Ergebnisse und das weitere Vorgehen für die anfangs
genannten Ziele gemacht werden.

Herr Wedekin (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der im Jahre 2014 gefasste Beschluss noch einmal in Erinnerung gerufen wird, nach dem Dortmund zukunftsfähig aufgestellt werden soll und die Stadt mit den internationalen Standards mithalten kann.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) regt an, dass auf Schildern, die auf Einrichtungen hinweisen, Symbole wie beispielsweise „Barrierefrei“ angebracht werden sollten.

Frau Jörder (Vorsitzende) dankt Herrn Zweier für seinen Hinweis und bittet, diesen bei der Stellungnahme der Verwaltung mit zu berücksichtigen.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zugesagt.




Jörder Pohlmann Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin