Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 01.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:55 Uhr


Anwesend:

1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heidkamp i.V. für RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

2. CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause abwesend


Rm Penning
Rm Dr. Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
3. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing abwesend
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

RM Kowalewski i.V. für Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


4. Fraktion FDP/Bürgerliste

RM Rettstadt i.V. für sB Ossau

5. Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Kieseier, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Fitzen, 40/5
Herr Meißner, 61/3
Herr Wilde, 6/Dez
Frau Bonan, 01/GB III
Herr Neuhaus, 21/FBL
Frau Falkenroth, 2/Dez-Effizienzgewinn
Herr Heitkemper, 2/Dez-Effizienzgewinn
Herr Grewe, 11/4
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 01.12.2017, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 19.10.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal


3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08646-17-E2)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 08646-17-E3)
Der Vorgang lag bereits zur Sitzung am 19.10.2017 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08646-17-E5)
Beantwortung der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08646-17-E6)
Stellungnahme zum Schreiben des Personalrates

3.1.2 Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09222-17)

3.1.3 Umsetzung der neuen Entgeltordnung
DS-Nr.: 09462-17

Kenntnisnahme

3.1.4 Einrichtung von 100 Servicearbeitsplätzen
- Sachstandsbericht des Projektes -
DS-Nr.: 09395-17

Kenntnisnahme

3.1.5 Duale Studiengänge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09580-17)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

3.2.2 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 19.10.2017 vor.

3.2.3 Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)



3.2.4 Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Drucksache Nr.: 09566-17

Kenntnisnahme


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 13:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
6. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Gottwald benannt.


zu TOP 1.2
7. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
8. Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende schlägt vor folgende Vorlage auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Sie enthält personelle Auswirkungen, ist aber im Beratungsgang nicht für den APO vorgesehen worden:

Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.2.5 zu behandeln.
Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 4.2.2 zu behandeln.

Weiterhin bittet der Personalrat folgendes Schreiben auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Charta Digitales Dortmund 2018-2030
Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 09730-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 4.2.3 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.



zu TOP 1.4
9. Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 19.10.2017

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 19.10.2017 wird genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
10. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08646-17-E2)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 08646-17-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08646-17-E5)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08646-17-E6)

Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 19.10.2017

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende redaktionelle Änderung der Verwaltung zur oben genannten Vorlage vor:
im Jahr 2018 werden im Jobcenter 2,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Stellen eingespart.
Da die Personalzuweisung an das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur nicht zur Kernverwaltung der Stadt Dortmund gehört, hätten diese beiden Einsparungen nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen, jedoch nicht in die Berechnung der Stelleneinsparungen (Seite 6, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 2) einfließen dürfen. Der korrigierte Planstellenbestand im Jahr 2018 beläuft sich somit auf 6.413,87 vzv. Planstellen statt der angegebenen 6.411,87 vzv. Planstellen (Seite 2, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 1).

Ich bitte diese Änderung zur Kenntnis zu nehmen.


Redaktionelle Änderung der Vorlage DS.-Nr.: 08646-17 Seite 2-7:


„ …


Begründung


Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 umfasst unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Veränderungen 6.413,87 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen. Im Vorjahr belief sich die Anzahl auf 6.301,19 vzv. Planstellen.

Darüber hinaus werden im Jobcenter gemäß Trägerbeschluss vom 04.05.2017 im Jahr 2018 insgesamt 429 vzv. Planstellen ausgewiesen. Dies entspricht einem städtischen Anteil in Höhe von 43 % des gesamten Planstellenbestands des Jobcenters. Außerdem werden 15 vzv. Planstellen für Soziale Arbeit, 2 vzv. Planstellen für soziale Vergünstigungen und 2 Planstellen für Integrationslotsen vorgehalten.

Im Laufe des Jahres 2017 führten Gesetzesänderungen, politische Entscheidungen sowie Ergebnisse von durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zu den nachfolgend aufgeführten Stellenausweitungen.



Veränderungen des Planstellenbestands 2017 - 2018
Neue Planstellen
(Einzelheiten können der Langfassung entnommen werden)
Plan-stellen (vzv.)
Bildung des Teams „Effizienzgewinn“ im Dezernatsbüro 2

(Ratsbeschluss vom 10.12.2015, Organisationsverfügung vom 25.08.2016)

+3,00
Aktionsraumbeauftragter im Dezernatsbüro 5

(Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 04.04.2017)

+0,50
Einrichtung eines Personal- und Organisationsdezernats

(Ratsbeschluss vom 08.12.2016)

+6,00
Koordinierungsstelle „Nordwärts„ StA 1

(Organisationsverfügung in der Mitbestimmung)

+2,00
Freiwilligen Agentur, StA 1

(Organisationsverfügung vom 20.04.2017)

+1,00
Chief Information Officer, StA 1

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+2,50
Ratsinformationssystem und Gremieninformationssystem, StA 1

(Organisationsverfügung in Abstimmung)

+1,00
Dortmund-Redaktion, StA 3

(Organisationsverfügung vom 27.04.2017)

+2,50
Online-Kommunikation, StA 3

(Organisationsverfügungen in Abstimmung)

+1,00
SAP Anwendungsbereitstellung, StA 10

(Organisationsverfügung vom 27.07.2017)

+1,00



Für das Jahr 2017 können auch Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 101,38 vzv. Planstellen realisiert werden. Diese Stellen sind folglich nicht mehr im Stellenbestand des Jahres 2018 enthalten.

Der Großteil der Einsparungen stammt aus der Auflösung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Ordnungsamt. Aufgrund der Schließung der ZAB zum 31.12.2017 werden die dort vorhandenen Planstellen bis auf eine Ausnahme komplett eingespart.

Im Jugendamt konnten aufgrund der gesunkenen Fallzahlen insgesamt 14,50 vzv. Planstellen im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge eingespart werden.

Aufgrund der Reorganisation des Technischen Betriebes im Westfalenpark konnten in der Immobilienwirtschaft 5,00 vzv. Planstellen eingespart werden. Dafür werden im Gegenzug 5,00 vzv. Stellen mit dem nächsten Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund geschaffen.

Außerdem war an 0,85 vzv. Planstelle ein KW-Vermerk hinterlegt. Hier konnte die mit Einrichtung bzw. zwischenzeitlich erklärte Einsparungsabsicht im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden.



Eingesparte Planstellen:
Planstellen (vzv.)
Verlagerung in Eigenbetriebe
Dezernat 7: StA 65
-5,00
Wegfall von Aufgaben
Dezernat 3: StA 32
-81,03
Veränderung der Fallzahlen
Dezernat 4: StA 51
-14,50
durch Fluktuation freigewordene Stellen
Dezernat 5: 5/Dez
Dezernat 7: StA 66
-0,50
-0,35

-101,38



Aufstellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018

11. Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 GO NW – in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO eine vorgeschriebene Anlage zum Haushaltsplan und nach § 74 Abs. 2 GO NW verbindlich einzuhalten. Der bisherige Stellenplan ist dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 beigefügt. Die Steuerungsfunktion des Stellenplanes besteht u.a. darin, Art und Umfang des „Arbeitsmarktes Stadtverwaltung“ festzulegen. Nach § 8 GemHVO sind „wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres zu erläutern“.

12. Veränderung des Planstellenbestandes 2017 – 2018

Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 (Kernverwaltung ohne Eigenbetriebe) umfasst 6.413,87 vzv. Planstellen. Der Planstellenbestand wird laufend einer weitergehenden Überprüfung unterzogen um eine Bereinigung und damit eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.



Mit der Stellenplanvorlage 2018 werden insgesamt 214,06 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 101,38 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 112,68 vzv. Planstellen vorgenommen wird.

Im Jahr 2017 fanden ebenfalls unterjährige Verschiebungen zwischen den Dezernaten bzw. Fachbereichen statt. Hierdurch ergeben sich aus Sicht der jeweiligen Fachbereiche Stellenab- bzw. -zugänge. Beispielsweise wurden Stellen im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks aus den Fachbereichen 65 und 66 zum Vergabe- und Beschaffungszentrum verlagert.
Auswirkungen auf die Anzahl des Planstellenbestands der Kernverwaltung ergeben sich hierdurch allerdings nur, wenn Planstellen aus der Kernverwaltung zu bzw. von Eigenbetrieben verlagert werden, wie beispielsweise mit der Verlagerung des Technischen Betriebes im Westfalenpark vom Stadtamt 65 zum Eigenbetrieb 52. Hierdurch verringert sich der Planstellenbestand der Kernverwaltung in 2018 um 5 vzv. Planstellen.

Im Jahr 2018 erfolgen aufgrund von gesetzlichen Regelungen, politischen Entscheidungen sowie zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung notwendige Stellenneuschaffungen. Kategorisiert man die Neuschaffungen thematisch lässt sich folgendes feststellen.
- Insgesamt 26,36% der Neuschaffungen entfallen auf den Bereich Sicherheit und Ordnung. Innerhalb des Ordnungsamtes sind insbesondere die Ordnungspartnerschaften und die Verkehrsüberwachung, sowie aufgrund der Flüchtlingsthematik der vergangenen Jahre weiterhin der Bereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betroffen.
- 20,08% der neuen Planstellen werden im Jugendamt eingerichtet. Vor allem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die Weiterentwicklung des Familien-Projektes haben zu den dargestellten Stellenausweitungen geführt.
- Rund 13,55% der neu einzurichtenden Stellen sind für die Abwicklung von Förderprogrammen erforderlich. Hierunter fallen Landesprogramme wie „Gute Schule 2020“ (StA 10, 19, 23 und 40), das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (StA 65) und die Infrastrukturoffensive (StA 66).
- Die verbleibenden 40,01% der Stellenneuschaffungen verteilen sich relativ gleichmäßig auf viele verschiedene Bereiche der Verwaltung, sodass neben den bereits angesprochenen Punkten keine Aufgaben oder Themenkreise besonders hervorstechen.
Im Folgenden werden die Stellenneuschaffungen tabellarisch dargestellt.

…“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste hat zur Vorlage folgende Frage:
1. Wieviele der neu zu schaffenden 213 Stellen sind für externe Ausschreibung und wieviele für interne Besetzung vorgesehen?


Darüber hinaus wird folgende Stellungnahme des Personalrates zu Beginn der Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt:

Der PR hat den Stellenplan 2018 in seiner Sitzung am 12.10.2017 zur Kenntnis genommen.
Wir begrüßen die Erhöhung der Planstellen um 110 Planstellen, möchten jedoch zu dem Stellenplan die nachfolgende Stellungnahme abgeben.
Obwohl der Personalbestand in kommenden Jahr um circa 110 Planstellen erhöht wird, müssen wir feststellen, dass noch eine Vielzahl von Vakanzen vorhanden ist und einige Bereiche hohe Arbeitsbelastungen haben.
Bereits mit der Erstellung des Stellenplans 2018 hätten wir erwartet, dass die bereits bekannten bzw. absehbaren Stellenmehrbedarfe in den Fachbereichen 30 (erhöhte Fallzahlen) und 33 (Organisationsänderung) berücksichtigt wurden.
Im Zusammenhang mit der Kalkulation der künftigen Personalbedarfe weisen wir auf den demographischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Personalbestand der Stadt­verwaltung hin. Hier muss erstes Ziel sein, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, auch um einen geordneten Wissenstransfer sicherzustellen.
Hierzu eignet sich in erster Linie die Ausbildung eigenen Personals. Neben einer bedarfs­gerechten Erhöhung der Auszubildendenzahlen sind auch Anreize für Praxisanleiter und ausbildende Fachbereiche zu geben, um eine ordentliche Ausbildung zu ermöglichen.
Im Rahmen der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren mussten wir häufig feststellen, dass geeignete Fachkräfte intern und auch extern nicht zur Verfügung stehen und daher die Besetzungsverfahren erfolglos beendet wurden. Um diesen Fachkräftemangel abzumildern, empfiehlt der Personalrat, die Förderung bzw. Weiterbildung eigener Kräfte zu verstärken.
Soweit neue Aufgaben in der Stadtverwaltung entstehen bzw. dieser übertragen werden, ist direkt der benötigte Personalbedarf festzustellen und geeignete Kräfte einzusetzen bzw. einzustellen.
Um in besonderen Bereichen, wie zum Beispiel dem arbeitsmedizinischen Dienst, geeignetes Personal einzustellen, empfehlen wir den sachgerechten, begrenzten Abschluss von AT-Verträgen.


Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, die schriftliche Antwort auf seine Anfrage vor der Ratssitzung zu erhalten. Er erklärt, dass bei einem geplanten Zuwachs die Planung und tatsächliche Entwicklung nicht immer einhergehe. Man werde die Planung in 2018 nochmal anpassen.
Wichtig sei ihm zu wissen, wie dies angedacht sei. Die personalpolitischen und haushaltspolitischen Auswirkungen werden sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob man einen hohen Anteil der Neubesetzungen intern realisieren könne, oder externe Einstellungen erfolgen müssten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sichert zu, dass die Antwort der Verwaltung den Ausschussmitgliedern zeitnah über die Geschäftsführung zugeleitet werde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Vorlage in der nächsten Sitzung nochmal zu behandeln.
Zum Thema „StA 10 - zentraler Massendruck“ bittet sie um Erläuterung, wie das Druckvolumen von 2016 auf 2017 um 20% ansteigen konnte.

Herr Zilian (StA 10) erläutert, dass es sich bei dem Wert weniger um das Druckvolumen handele, sondern um die Programmiertätigkeit. Der angegebene Wert beziehe sich auf die Mitarbeiter, die benötigt werden um die Programmiertätigkeiten leisten, die im Vorfeld an den Massendruck von Wahlbenachrichtigungen und Bescheiden erfolgen müssen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) geht auf die Stellungnahme des Personalrates ein. Er bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des Personalrates nach der Erstellung durch das Personalamt zeitnah zugeleitet zu bekommen. Zu der Kritik des PR zum Thema Altersfluktuation und der Probleme bei der Neubesetzung von Stellen bittet er um eine qualifizierte und quantifizierte Antwort der Verwaltung. Der Personalbericht greife das Thema ebenfalls auf. In diesem Kontext wäre es interessant zu wissen, ob die, durch prognostizierte Altersfluktuation plus die anderweitige Fluktuation freiwerdenden Stellen, im Rahmen der Ausbildung aufgefangen werden und wenn nicht, durch welche alternativen Maßnahmen diese nachbesetzt werden sollen.
Diese Antwort könne dann in der nächsten Sitzung mit der Vorlage nochmal beraten werden.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt folgende Fragen:
1. Um welche Bereiche handele es sich, bei denen in Absatz 2 benannten Fachbereichen mit einer sehr hohen Arbeitsbelastung?
2. Gibt es aktuelle Analysen nach §5 Arbeitsschutzgesetz?
Sofern es diese gibt:
3. Hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen vorgeschlagen um hier Abhilfe bei der Gesundheitsgefährdung zu schaffen?, wurden diese mit dem Personalrat beraten?, sind sie umgesetzt worden?, wie ist der aktuelle Sachstand?
Sofern es diese nicht gibt:
4. Wann wird diese Analyse durchgeführt um entsprechende Maßnahmen einzuleiten?

Herr Stüdemann teilt mit, dass es sich bei den Bereichen mit erhöhter Belastungssituation um die Fachbereiche handele, die mit dem Thema Flüchtlinge beschäftigt sind (hier: 50, 51, 32, teilweise 33, 30, 65, 23, 40, 57). Zusätzlich gebe es derzeit verstärkte Belastungssituationen bei den Ämtern 23 und 65, bei denen die großen Förderprogramme in Bautätigkeit umgesetzt werden müssten. Hier sei eine Verdopplung bis Verdreifachung des Investitionsvermögens zu stemmen.
Zu der Arbeitssituation erklärt er, dass die Fachbereiche das sehr weit ausgereifte Verfahren zu den Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mittarbeiter haben hierdurch die Möglichkeit, für sie unerträgliche Arbeitssituationen zu bemängeln und anzuzeigen. Diese werden ausführlich protokolliert und mit Abhilfemaßnahmen hinterlegt, welche wiederum nach drei Monaten überprüft würden. Es fände ein enger Austausch mit dem Personalrat statt um das Verfahren noch praktikabler in der Handhabung zu gestalten.
Zusätzlich müsse erwähnt werden, dass aufgrund der rapiden Veränderung der Arbeitssituation dieser Stadt, der Verwaltungsvorstand dazu übergegangen sei, sogenannte Grobkonzepte für einzelne Fachbereiche zu beraten und abzusegnen. Darin seien bestimmte Grundverabredungen festgehalten, diese werden zur Verbesserung der Arbeitssituation weiter ausgefeilt. Weiterer Inhalt sei die Qualifizierung und die Qualitätssicherung in den einzelnen Gruppen, Teams, Abteilungen, etc.
Die Grobkonzepte seien sehr umfangreich und würden bereits für die Fachbereiche 19, 33, 66, 23, 50 und 10 vorliegen, weitere werden folgen.

Herr Dr. Tödt fragt den Personalrat, ob die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen und mit dem Personalrat abgestimmten Maßnahmen greifen? Anderenfalls würde es sich nicht um geeignete Maßnahmen, wie vom Gesetz gefordert, handeln.

Frau Fromme (Personalrat) stimmt der von Herrn Stüdemann dargelegten Verfahrensbeschreibung zu. Bezüglich der Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen gibt sie an, dass die Maßnahmen, die innerhalb der Ämter getroffen werden sehr schnell umgesetzt würden. Die Fachbereiche hätten ein großes Interesse, dass die Arbeit erledigt werde. In dem Moment, wo die Fachbereiche nicht mehr in der Lage sind die Probleme zu lösen, werden in Zusammenarbeit von PR und dem Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement Strukturen erarbeitet um dort Abhilfe zu schaffen.
Herr Stüdemann habe sehr trefflich die Bereiche benannt, die betroffen seien. Es werde irgendwann reagiert und mehr Personal eingesetzt. Allerdings ergebe sich hierbei der Sachverhalt, dass theoretisch alle Stellen besetzt seien, da extern eingestellt werden konnte. Allerdings sind die Kollegen noch nicht eingearbeitet, sodass sie den Arbeitsalltag des Fachbereiches erstmal nur eingeschränkt unterstützen können. Aus Sicht des Personalrates ist es kritisch zu betrachten, dass überhaupt keine Personalreserve vorgehalten werde. Früher habe es die eine oder andere Springerreserve gegeben, die hätte einspringen können, wenn Vorfälle, wie aktuell der „Haniball 2“ passieren. Mittlerweile habe die Stadtverwaltung Dortmund nur noch eine dünne Personaldecke, so dass solche Ereignisse sofort in die Arbeitssituation der Kolleginnen und Kollegen durchschlagen und die Kollegen überfordern. Die Situation stelle sich so dar, dass die Mitarbeiter an vielen Stellen am Ende seien, weil sie permanent noch etwas schaffen müssen, was oben drauf kommt.

Herr Dr. Tödt erklärt, dass er einen Springerpool durchaus als geeignete Maßnahme ansehe, so wie der Gesetzgeber es vorschreibt.

Der Personalrat stimmt dieser Aussage zu.

Herr Stüdemann erklärt, dass das Personalamt dies ebenfalls als geeignete Maßnahme ansehe und es durchaus Fachbereiche gäbe, bei denen diese Maßnahme ergriffen wurde. Dieses Verfahren wurde nicht Flächendeckend eingeführt, aber in einigen Fachbereichen werde mit einem Springerpool gearbeitet.

Herr Suck bittet ebenfalls darum die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmal aufzurufen.
In diesem Zusammenhang geht er auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, sowie die Presseberichterstattung von heute zu dem Thema „2. Rettungsweg“ ein. Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen bittet er um einen aktuellen Sachstand zu dem Thema. Dies sei wichtig, da der Ausschuss für Personal und Organisation auch von dieser Thematik betroffen sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass zu dem Thema 2. Rettungsweg, derzeit eine stadtinterne Meinungsbildung stattfände. Die Umsetzung werde einen hohen personellen Auffand bedeuten und einen beträchtlichen Sachauffand in Millionenhöhe. Weiterhin befassen sich der Städtetag, die Behörden und die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls mit dem Thema. Es wäre denkbar, dass aufgrund dessen die Stadt in Teilen verändert werden müsse. Deshalb werde derzeit daran gearbeitet eine angemessene und umsetzbare Lösung zu finden. Die Feuerwehr und das Baudezernat stehen hierzu in einem regen Austausch, von einem Mehraufwand sei auszugehen. Eine genaue Größenordnung könne er allerdings noch nicht prognostizieren.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) geht auf Seite 4 des Stellenplanes „Fachdienst Senioren StA 50“ ein. Dort seien +4 Mitarbeiter durch Ratsbeschluss vom 10.12.2015 aufgeführt. Er habe sich den benannten Ratsbeschluss noch einmal angeschaut. Bei den finanziellen Auswirkungen stehe, dass der Einsatz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters geplant sei und die Stelle intern besetzt werde. Somit erfolge keine Ausweitung des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets.
Aus seiner Sicht stehe der Ratsbeschluss in einem Widerspruch zu der hier vorliegenden Angabe zu dem Sachverhalt. Er bitte um eine Erklärung.

Herr Müller (StA 11) sagt eine schriftliche Antwort zum Protokoll zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung, sowie die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.


Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 01.12.2017


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste teile ich Ihnen im Vorfeld mit, dass es aufgrund der
Dynamik der Besetzungsprozesse nahezu unmöglich ist, im Vorgriff auf die
Stellenbesetzungen zu prognostizieren, ob diese intern oder extern erfolgen können.
Da ich keinen Einfluss auf das Bewerbungsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadt Dortmund habe, kann ich Ihnen aufgrund der in der Vergangenheit gemachten
Erfahrungen mitteilen, welche Planstellen voraussichtlich intern bzw. extern besetzt werden
können.
Insofern handelt es sich bei den dargelegten Zahlen um eine Stichtagsbetrachtung mit
Prognosewerten.
Nach heutigem Kenntnisstand wäre davon auszugehen, dass von den 214,06 vzv. neu
eingerichteten Planstellen 127,90 vzv. extern besetzt und 86,16 vzv. intern besetzt werden
können.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Stellungnahme zum Schreiben des Personalrates vor:

unter Hinweis auf die Zuschrift des Personalrats teile ich Ihnen ergänzend folgende
Informationen mit:

Die Stellenplanvorlage enthält ausschließlich mit dem Personal- und Organisationsamt
abgestimmte Stellenmehrbedarfe. Von den Fachbereichen angekündigte Personalbedarfe, die
bis zum Redaktionsschluss der Stellenplanvorlage noch nicht mit entsprechenden Daten
belegt wurden, können für die Vorlage nicht berücksichtigt werden. Sollten Bedarfe im
weiteren Verlauf anerkannt und durch Organisationsverfügung verfügt werden, bleibt die
Deckung dieser Bedarfe durch eine überplanmäßige Führung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 hiervon unberührt.
Die Einflüsse des demografischen Wandels und die damit einhergehenden Herausforderungen werden durch das Personal- und Organisationsamt in der Personalplanung berücksichtigt.
Hierzu verweise ich auf die, durch die Fachbereiche zu erstellenden Personal- und
Organisationkonzepte, für die die entsprechenden Fluktuationsdaten aufbereitet werden und in die Ausbildungsbedarfsplanung einfließen. Konkrete Zahlen zur gesamtstädtischen
Fluktuationsprognose finden Sie auf den Seiten 26 + 27 des Personal- und
Organisationsberichtes 2017. Grundsätzlich ist angestrebt den Großteil der absehbaren
Personalbedarfe im Rahmen der Ausbildungsplanung aufzufangen. Dazu wurden in der
Vergangenheit auch zusätzliche Ausbildungs- und Studienangebote wie beispielsweise der
Duale Studiengang Bachelor of Arts - Facility Management kombiniert mit der Ausbildung
zur/zum Immobilienkauffrau/-mann mit aufgenommen. Gleichwohl lässt sich festhalten, dass
für ungelernte Kräfte, Akademiker oder nicht absehbare Personalbedarfe eine
Personalgewinnung teilweise im Rahmen einer externen Ausschreibung durchgeführt werden
muss.
Die Gewinnung und Honorierung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern im
Verwaltungsbereich wird konzeptionell bereits durch Stadtamt 11 bearbeitet, um die
bestehenden Anreize für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu erweitern.
Das Thema Personalqualifizierung und -weiterbildung hat für das Personal- und
Organisationsamt eine hohe Priorität und wird laufend den Bedürfnissen angepasst.
Bei neuen Aufgaben sowie der Ausweitung bestehender Aufgaben wird in der Regel eine
Personalbedarfsbemessung durch die Fachbereiche in Abstimmung mit dem Personal- und
Organisationsamt durchgeführt, sodass Personalbedarfe zeitnah gedeckt werden können.
Bezüglich der Ausweitung der AT Verträge nehme ich Bezug auf den Beschluss des
Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.06.2016 (DS-Nr. 04076-16 TOP 3.1.3), in
dem im Wesentlichen festgehalten wurde, dass AT-Verträge die Ausnahme bleiben sollen und
der Abschluss ausschließlich auf die Leitungsfunktionen in den Fachbereichen beschränkt
wird.


Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Aufstellung eines Glossars zu den Begrifflichkeiten, die im Stellenplan zu den Veränderungen des Planstellenbestandes verwendet wurden. ihre Fraktion hätte gerne eine Aufstellung über die Feinheiten der Unterschiede.
Weiterhin bittet sie um eine Erläuterung, warum an folgenden Stellen die Personalbemessungsunterschiede so große Unterschiede aufzeigen:
Schnittstellenbereinigung im Personal- und Organisationsamtes (+ 6 Stellen)
Grobkonzept zur Neuorganisation des Ordnungsamtes (+ 52 Stellen)

Herr Müller (StA11) sagt zu, dass das gewünschte Glossar den Fraktionen am Montag zugeleitet werde. Die Ausweitung der Stellen würde sich aus den besonderen Gegebenheiten des Jahres ergeben. Hier spiele die Flüchtlingszuwanderung für den FB 32 eine tragende Rolle, weiterhin haben der Personalzuwachs und die Veränderungen in der Tarifstruktur auch Auswirkungen auf die Personalbetreuung in FB 11, sodass auch hier eine Personalbemessung durchgeführt wurde.
Die Erklärung der Begrifflichkeiten wurde den Fraktionen mit Datum 04.12.2017 übersandt und ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Stellenplan nicht zustimmen werde. Seine Fraktion habe an mehreren Stellen Bedenken und hierzu seien entsprechende Anträge für die Haushaltsberatung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am kommenden Donnerstag eingestellt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018.



zu TOP 3.1.2
13. Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09222-17)

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob es möglich sei die Quote der Auszubildende mit Behinderung mitgeteilt zu bekommen.

Frau Hülsmann (11/2) sagt zu die Quote mit dem Protokoll nachzureichen.
Im Einstellungsjahr 2017 wurden 6 Azubis mit Behinderung (4 x männlich, 2 x weiblich) eingestellt.
Von diesen 6 haben allerdings nur 4 eine Behinderung von mind. 50% (3 x männlich, 1 x weiblich) und gelten damit als "schwerbehindert".

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
14. Umsetzung der neuen Entgeltordnung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09462-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
15. Einrichtung von 100 Servicearbeitsplätzen
16. - Sachstandsbericht des Projektes -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09395-17)

Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
17. Duale Studiengänge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09580-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09580-17-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
1. Welche dualen Studiengänge gibt es aktuell in der Stadtverwaltung?
2. Wie viele Auszubildende profitieren derzeit davon?
3. Plant die Verwaltung weitere duale Studiengänge zu konzipieren?

Begründung:
Duale Studiengänge sind ein attraktives Angebot für junge Menschen. Gerade in Mangelberufen, zu denen mittlerweile eine Vielzahl im technischen, aber auch im sozialen Bereich zählen, sind duale Studiengänge mittelfristig dazu geeignet, Fachkräfte anzuwerben, auszubilden und zu binden.


Frau Hülsmann (StA 11/2) antwortet mündlich, dass das duale Studium der zukunftsweisende Weg für die Ausbildung von Nachwuchskräften sei.
Das Angebot des dualen Studiums würde seit 2010 immer weiter ausgebaut. Mittlerweile sei es so, dass die Hälfte der Ausbildungsberufe für die Verwaltung als dualer Studiengang angeboten werden könne. Hierzu gäbe es spezielle Studiengänge für das Jobcenter, im Bereich der „sozialen Armut – Flüchtlingshilfe/Zuwanderung“ und für den Schwerpunkt Systemtechnik, mit integriertem Ausbildungsabschluss zum Fachinformatiker.
Weiterhin habe man sich im ganzen Bereich der gesamten technischen Verwaltung weiterentwickelt, da hier der Fachkräftemangel deutlich zu spüren gewesen sei. Hier würden folgende duale Studiengänge nach und nach eingerichtet: Elektrotechnik, Versorgungstechnick, Architektur und Facilitymanagement (Gebäudeverwaltung).
Mittlerweile würden rund 200 Köpfe dieses Angebot an dualen Studiengängen annehmen mit einem Anteil von 58% weiblichen und 42% männlichen Auszubildenden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) befürwortet diesen Ausbau der dualen Studiengänge. Er fragt nach, wie sich dies auf die Besoldung nach Beendigung der Ausbildung auswirken würde? Steigen die Personalkosten durch die noch besser ausgebildeten Fachkräfte, oder seien dies Fachkräfte, die sowieso durch die Personalveränderung innerhalb der Verwaltung benötigt werden?

Frau Hülsmann erklärt, dass die Personalkosten nicht teurer werden würden, da es sich um die Ausbildung von Fachkräften handele, die man am freien Markt nicht bekommen würde. Es handelt sich hierbei um eine bedarfsgerechte Ausbildung.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach ob es eine systematische Erhebung gebe, was an dualen Studiengängen in Zukunft für die Verwaltung noch möglich wäre?
Weiterhin sei am vergangenen Mittwoch bei der Personalversammlung der Stadt Dortmund über eine 6 monatige Freistellung gesprochen worden, welche nicht ganz mit dem Vorsatz eines dualen Studienganges harmonisiere. Hierzu hätte er gerne eine Stellungnahme.

Frau Hülsmann erläutert, dass in den Personalentwicklungskonzepten der Verwaltung eine 5-Jahres-Vorausschau aufgestellt würde. Anhand dieser werde geplant mit welchen Ausbildungs- und Studienabschlüssen man diese Stellen am besten besetzen könne. Dann werde versucht eine bedarfsgerechte Ausbildung zu ermöglichen.
Bezüglich der Freistellung werde sich das Personalamt mit dem Personalrat zusammensetzen und man werde versuchen ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
18. Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der abschließenden Ausgestaltung durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW zur Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund (RBZ-Modell-Berufskolleg) sowie die Bereitstellung der in den personellen und finanziellen Auswirkungen dargestellten Beträge im Haushaltsplan 2018 ff.. Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist notwendig, um den Antrag für den Schulversuch beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einzureichen.


zu TOP 3.2.2
19. Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 28.11.2017 vor:

Hierzu liegt vor->Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.11.2017:
Herr Meißner vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gibt noch anhand einer Power-Point-Präsentation ergänzende Informationen.
Herr Vornweg (CDU-Fraktion) weist zu den Bewohnerparkausweisen in Bezug auf die Kosten auf den sozialen Aspekt hin. Ferner weist er auf die 2,43 Planstellen hin, die er für nicht ausreichend hält, um eine hinreichende Parkraumüberwachung zu gewährleisten. Weiterhin sieht er durch die Priorisierung einen Verdrängungseffekt. Auch das nördliche Bahnhofsumfeld kann sich durch die Bahnhofsumgestaltung noch deutlich verändern. Daher hält er die Verwaltungsvorlage für nicht überzeugend.
Herr Urbanek (AfD) sieht die Notwendigkeit in der City eine solche Maßnahme zu ergreifen, jedoch sieht er es für den Cityrandbereich anders. Er führt den Aspekt an, dass es sich in Bezug auf den gewerblichen Bereich auf den Standort niederschlägt. Ein anderer Aspekt ist für ihn der Bezug auf die soziale Interaktion. Jeder sollte über seine Mobilität selbst entscheiden und darüber hinaus sollte der soziale Aspekt schon bedacht werden. Daher wird er die Verwaltungsvorlage ablehnen, da sie mehr Risiken als Chancen aufweist.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (3) und Herrn Urbanek (AfD) dem beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


ABVG, 28.11.2017:

Herr Rm Mader beantragt für seine Fraktion, bezüglich der zeitlichen Abfolgen:

den Bereich „Westerbleichstraße/ Hauptbahnhof“ in der 4. Realisierungsstufe
und den Bereich „Kreuzviertel“ in die 2. Stufe zu verlagern.
Man verspreche sich hiervon eine relative Zeitgleichheit und somit die Verhinderung von Verdrängungseffekten.
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitplanung folgen werde, da es Sinn mache von „Innen“ (vom Stadtkern) nach „Außen“ zu gehen. Insofern werde man der Empfehlung der Bezirksvertetung Innenstadt Ost nicht folgen, da man da auch sehe, dass in der Erstellung des Konzeptes weitere Bürgerinformationsangebote gemacht bzw. die Konzeptionen dort auch nochmal aktualisiert werden müssten.
Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017 folgen wolle, die „Hainallee“ und die „Markgrafen straße“ vorzuziehen, weil die Vorarbeiten dort zum Teil bereits erfolgt seien und man zudem den Druck im Hinblick auf die Versprechungen, die dort wiederholt von einem Gewerbetreibenden vorgestellt aber noch nicht umgesetzt wurden, erhöhen wolle. Das werde natürlich nur funktionieren, wenn die Verwaltung einen weiteren Mitarbeiter akquiriere.
Ansonsten folge man dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, da man auch die Verdrängungen sehe, wenn man irgendeinen Teil herausnehme, welcher im Innenstadtbereich liege. Von daher befürworte man, dass das „Kreuzviertel“ etwas warten müsse.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Pisula, bestätigt Frau Rm Neumann-Lieven, dass sie folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag erhebe:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock
(fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke &
Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke &
Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5)
und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den
folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:
Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder
Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der
Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1
(höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der
Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt.
Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage
Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.“
Herr Rm Urbanek führt für seine Fraktion an, dass man die Vorlage nicht befürworte. Man halte zwar für den unmittelbaren Citybereich eine Parkraumbewirtschaftung für sehr sinnvoll, für den Cityrandbereich jedoch nicht. Hier sehe man mehr Risiken und Nebenwirkungen als positiven Nutzen. Vor allem für Gewerbetreibende und Freiberufler wolle man hier eine Lanze brechen, da diese die Hauptleidtragenden wären.
Herr Rm Dudde möchte zum o.a. Vorschlag aus der Bezirksvertretung Innenstad Ost wissen, für wie realistisch, die von der SPD-Fraktion eingeforderte zusätzliche Personalbeschaffung gehalten werde. Wenn diese für realistisch gehalten werde, würde man durchaus auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstad Ost unterstützen.
Herr Meißner informiert darüber, dass eine Aufnahme der Bereiche „Markgrafenstraße“ und „Hainallee“ in die 1. Stufe aufgrund der beschränkten Kapazitäten zunächst einmal bedeuten würde, dass der Zeitraum für die Realisierung nicht 3 sondern 4 Jahre betragen würde. Mit mehr Personal, welches er aus Sicht des Planungsamtes allerdings nicht verbindlich zusagen könne, wäre natürlich eine Beschleunigung möglich.
Zum Beschluss aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost führt er ergänzend an, dass hier, entgegen der dortigen Ausführungen noch nicht alle Beschlüsse in der Begründung vorlagen. Da die damalige Erhebung und Konzepterstellung bereits einige Jahre zurückliege, sei es hier zunächst erforderlich, ein aktuelles Konzept zu erstellen und zu beschließen.
Herr Rm Berndsen verdeutlicht nochmal, dass sämtliche Bürgerinfomationsveranstaltungen in diesem Stadtteil bereits stattgefunden hätten und seine Fraktion den Bürgerinnen und Bürgern der Bezirksvertretung Innenstadt Ost den dortigen, bereits seit vielen Jahren bestehenden und mehrfach diskutierten, unbefriedigenden Zustand nicht weiter zumuten wolle. Daher werde man heute der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost folgen.

Herr Rm Dudde bestätigt die Aussage zu den Bürgerveranstaltungen, hält dem jedoch entgegen, dass einige Fragen der Bürgerschaft und auch der Politik noch nicht beantwortet und zunächst abzuarbeiten seien. Insofern teile man die Einschätzung der Verwaltung zur zeitlichen Abfolge der Umsetzbarkeit.

Hiernach wird wie folgt getrennt abgestimmt:

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich dieser Empfehlung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion B’90/ Die Grünen) an.


Zum o.a. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.
Zur Vorlage der Verwaltung in der entsprechend geänderten Fassung (einschließlich des Vorschlags aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost) :

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.2.3
20. Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
21. Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates nachträglich zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € im Rahmen und in Folge der Ersatzvornahme Vogelpothsweg 12 - 26. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits vereinnahmte Gebührenmehrerträge bei StA 61.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass alle von der Evakuierung betroffenen Menschen im Grundsatz die gleichen, notwendigen finanziellen und persönlichen Hilfeleistungen durch die Verwaltung erhalten können. Die in voraussichtlich wenigen Einzelfällen anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, werden durch die Verwaltung in der Form angehoben und individuell berechnet, dass die bewährten Beträge im Kontext der seinerzeitigen Hilfen bei den Starkregenereignissen (DS-Nr. 13151-14 u.a.) zur Anwendung gelangen.


zu TOP 3.2.4
22. Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09566-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Verfahrensvorschlag zur Entwicklung einer Gesamtstrategie „Smarte Stadt Dortmund“ und die Einbindung eines Chief Information Office zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.5
23. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist in der Beratungsfolge der o.g. Vorlage nicht vorgesehen. Da diese Vorlage personelle Auswirkungen enthält wurde sie auf Wunsch der Politik dem Ausschuss für Personal und Organisation zu Beratung vorgelegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros).



4. Organisation


4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten


zu TOP 4.2.1
24. Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion diese Maßnahme als Gehaltskürzung durch die Hintertür und als Abbau von Sozialmaßnahmen empfinde. Seine Fraktion werde die Vorlage ablehnen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.2.2
25. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan der Dortmund-Agentur (FB 3) in Höhe von insgesamt 795.280,66 €.


zu TOP 4.2.3
26. Charta Digitales Dortmund 2018-2030
Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 09730-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Personalrates zur Kenntnis.


5. Mitteilungen des Vorsitzenden

zu TOP 5.
27. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Schilff (Vorsitzender) teilt mit, dass derzeit an der Veränderung des derzeit verwendeten DoRat-Systems gearbeitet werde. Hierzu sei ein Team in FB1 eingerichtet, welches sich mit der potenziellen neuen Software und den hieran gestellten Ansprüchen der Verwaltung und der Politik beschäftige.
Er habe Herrn Meyer-Jäkel gebeten das Projekt in einer der ersten Sitzungen des Ausschusses für Personal und Organisation im kommenden Jahr vorzustellen und regelmäßig über das Fortschreiten zu berichten.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Sachkundigen Bürger derzeit keinen Zugang zum DoRat-System hätten. Er würde dafür plädieren, dass dies bei einer neuen Software möglicherweise Berücksichtigung finden könnte. Die sachkundigen Bürger würden gerne im Hinblick auf die Aktualität der Unterlagen Zugriff auf die elektronischen Sitzungen haben.
Gerne werde seine Fraktion dieses Anliegen auch als Antrag einreichen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich den Ausführungen des Herrn Gurowietz anschließe und bittet zu erweitern, dass auch die Bezirksvertreter einen Zugrifft auf das System erhalten sollten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass dieses Thema vor ca. 8 Monaten im Sonderältestenrat ebenfalls besprochen wurde. Hier habe der Oberbürgermeister zugesagt, das Anliegen weiterzugeben. Bisher habe es hierzu aber noch keine Rückmeldung an die Politik gegeben.
Er weist weiterhin darauf hin, dass sein Notepad sich regelmäßig dadurch auszeichnen würde, wenn er sich zuhause auf die Sitzungen vorbereiten wolle, den Zugrifft auf des DoRat-System nicht herstellen zu können.

Herr Schilff schlägt vor einen gemeinsamen Antrag hierzu zu verfassen und das Voranschreiten des Projektes zu unterstützen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob erstmal nur das Konzept im Ausschuss vorgestellt werde und die technische Umsetzung dann in den kommenden Jahren erfolge. Ihre Fraktion wäre sehr daran interessiert an der Einstellung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse dieses Systems mitzuwirken. Die Sicht aus der Perspektive der Ratsmitglieder sei eine andere, als die der Verwaltung und da würde Ihre Fraktion gerne ihre Ideen einbringen.

Herr Schilff erklärt, dass die technische Umsetzung bis zu 3 Jahre andauern werde und die Politik auf jeden Fall die Gelegenheit bekommen werde ihre Ideen und Bedürfnisse in diesen Prozess einzubringen.








Schilff Gottwald Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Schreiben APO bzgl. Anfrage Die Grünen.pdf)