Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.01.2000 Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 15:10 Uhr


Ende: 18:15 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

RM Neumann
RM Adomeit
RM Euchler
RM Follert
RM Frank
RM Leniger
RM Offermann

RM Uhrmann
sB Steden

RM Zupfer (bis 17:00 Uhr)
RM Berndsen
RM Fischer
RM Lehmann (für RM Kräft)
RM Lütkehaus
RM Schnittker
RM Riesel (für RM Siemund)
RM Weyer
sB Radtke

RM Schneckenburger
RM Rüttgers


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisko
sE Zeriouh



3. Beratende Mitglieder:

____________

4. Verwaltung:

Herr Kienas, StA 01
Frau Matthies, 3/Dez
Herr Buchbender, StA 20
Herr Spottke, StA 32
Herr Klüh, StA 33
Herr Grote, StA 60
Herr Hofmeister, StA 63
Herr Hausmann, StA 66
Herr Marx, StA 67
Herr Langensiepen, EDG



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Heinz Neumann - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ordnungs- und fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 30.11.99

2. Beratung von Eingaben

2.1 Baugenehmigungsverfahren

2.2 Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (1)

2.3 Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (2)

2.4 Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (3)

2.5 Verkehrsverhältnisse sowie Geh- und Fahrbahnzustand der Hiddingstraße in Do-Brackel

2.6 Anregung zu einer verkehrsberuhigenden Maßnahme im Bereich des Anschlusses "Am Remberg"/B236n

2.7 Baumpflanzung Schützenstraße

2.8 Reinigung des Bürgersteiges der Siegenstraße durch die EDG

2.9 Einrichtung eines Wildgeheges im Landschaftsschutzgebiet

2.10 Ablehnung eines Antrages zur Benutzung eines Megaphons

3. Ausführung von Ausschussbeschlüssen

3.1 Umbenennung von Teilstücken der Wittener Straße in Do-Oespel

3.2 Widerspruch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes in Do-Sölderholz

3.3 Parkgebühren an der Spielbank Hohensyburg und Verkehrssituation in den umliegenden Straßen

3.4 Fahr- und Parksituation in der Syburger Kirchstraße in Do-Syburg


- Einschränkung der Befahrbarkeit durch den Rückbau -

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

4.2 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen


- 1. Stufe zum 01.01.2000
- 2. Stufe zum 01.01.2002

4.3 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
-Entlastung der Kassenleiterin -

5. Anträge der Fraktionen

5.1 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 03. Januar 2000 mit der Bezeichnung "Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben"



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird RM Berndsen (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Tagesordnung in der vorliegenden Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 30.11.99

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 30.11.99 wird in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt.


zu TOP 2.1
Baugenehmigungsverfahren

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
"Aufgrund der Festlegungen der Aufsichtsbehörde in Arnsberg musste der seinerzeit erteilte positive Bescheid vom Bauordnungsamt zurückgenommen werden. Der Ausschuss bedauert diese Entwicklung. Er sieht sich nicht in der Lage, dem Verfahren von hier aus eine andere Wendung zu geben.

Der Ausschuss stellt dem Beschwerdeführer anheim, ggf. durch die Anrufung des Petitionsausschusses beim Landtag in Düsseldorf oder durch Beschreiten des Rechtsweges zu einer Baugenehmigung zu gelangen."


zu TOP 2.2
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (1)
zu TOP 2.3
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (2)
zu TOP 2.4
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (3)

Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Tagesordnungspunkte 2.2 bis 2.4 gemeinsam aufzurufen und zu behandeln.

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Beschwerde wurde mit dem inhaltlich gleichen Text von verschiedenen Anwohnern eingereicht.

Der Ausschuss hat volles Verständnis für die Petenten und möchte, dass alles seitens der Verwaltung getan wird, was nötig ist, um die die Lebensqualität beeinträchtigenden Störungen in der Lessingstraße zu beseitigen. Der mit der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigte Lösungsvorschlag ist vernünftig und es sollte versucht werden, umgehend in Gespräche zu seiner Verwirklichung einzutreten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird über die Absicht der Verwaltung durch Übersendung des vorliegenden Materials in Kenntnis gesetzt."


zu TOP 2.5
Verkehrsverhältniss sowie Geh- und Fahrbahnzustand der Hiddingstraße in Do-Brackel

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und überweist das vorligende Material an die Bezirksvertretung Brackel mit der Bitte darüber zu beraten, ob Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in vorgetragenem Sinne grundsätzlich und auch im Hinblick auf die begrenzten finanziellen Mittel ratsam erscheinen. Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang bleiben, dass die Anlieger zu einem erheblichen Teil an den enstehenden Kosten zu beteiligen wären."


Zu TOP 2.6
Anregungen zu einer verkehrsberuhigenden Maßnahme im Bereich des Anschlusses "Am Remberg"/B236n

Der Ausschuss fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, dass beabsichtigte ist, möglichst zügig eine Verkehrsinsel auf der Straße "Am Remberg" zu schaffen, um dadurch die Sicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen.

Damit ist dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen.


Zu TOP 2.7
Baumpflanzung Schützenstraße

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Mit dem starken Rückschnitt der Robinien vor dem Hause Schützenstraße 39 ist dem vrodergründigen Anliegen der Beschwerdeführerin gefolgt worden. Die Verwaltung wird künftig regelmäßig den Zustand der Bäume kontrollieren und bei Bedarf regulierend eingreifen."

Zu TOP 2.8
Reinigung des Bürgersteiges der Siegenstraße durch die EDG

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Eine alle zufriedenstellende Lösung für die Reinigung der Straßen im Herbst scheint es aufgrund des jahreszeitlich bedingten Laubfalles nicht zu geben. Aufgrund einer früheren Beschwerde des Petenten vom 02. März 1998 ist die Straßenreinigung und Gebührensatzung in § 7 Abs. 3 wie folgt ergänzt worden:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen, oder Verspätungen der Straßenreinigung die von der Stadt nicht zu vertreten sind, die insbesondere durch gesetzliche Feiertage, Heiligabend und Silvester, Naturereignisse, starken Laubfall, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten u. ä. verursacht werden, haben die Gebührenpflichtigen keinen Anspruch auf Gebührenminderung. Mit starkem Laubfall ist insbesondere in der Zeit von September bis Dezember zu rechnen. In dieser Zeit kann es zu Reinigungsausfällen kommen.

Der Ausschuss nimmt dies so zur Kenntnis und spricht keine Emfpehlung im Sinne der Einsender aus."


Zu TOP 2.9
Einrichtung eines Wildgeheges im Landschaftsschutzgebiet

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Wegen erheblicher unterschiedlicher Meinungen soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden. Vielmehr ist beabsichtigt, in einem vom Umweltamt anberaumten Gespräch unter Beteiligung des Petenten und der Sprecher der Fraktionen die gesamte Problematik außerhalb dieses Gremiums eingehend zu diskutieren mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu finden."


Zu TOP 2.10
Ablehnung eines Antrages zur Benutzung eines Megaphons

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss sieht sich aufgrund der eindeutigen Rechtslage außerstande, eine Empfehlung im Sinne des Einsender auszusprechen.

Dem Begehren des Herrn Winkler, eine Sondergenehmigung zur Benutzung eines Megaphons für Demonstrationszwecke zu erhalten, kann nicht gefolgt werden."


Zu TOP 3.1
Umbenennung von Teilstücken der Wittener Straße in Do-Oespel

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21. Juni 199 sowie den Bericht des Oberbürgermeisters vom 06. Dezember 1999 zur Kenntnis."


Zu TOP 3.2
Widerspruch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes in Do-Sölderholz

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung vom 30. Dezember 1999 zur Kenntnis."


Zu TOP 3.3
Parkgebühren an der Spielbank Hohensyburg udn Verkehrssituation in den umliegenden Straßen

Zu TOP 3.4
Fahr- und Parksituation in der Syburger Kirchstraße in Do-Syburg
- Einschränkungen der Befahrbarkeit durch den Rückbau -

Die Tagesordnungspunkte 3.3 und 3.4 werden wegen der gleichen Thematik zusammengefasst:

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Mit dem von der Verwaltung angebotenen Gesprächstermin am Donnerstag, dem 10.02.2000 um 17:00 Uhr im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Syburg, 44265 Dortmund, Westhofener Straße 4, ist der Empfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 23. März 1999 gefolgt worden."


Zu TOP 4.1
Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet."


Zu TOP 4.2
Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
- 1. Stufe zum 01.01.2000
- 2. Stufe zum 01.01.2002

Zu dem o. g. Tagesordnungspunkt lat dem Ausschuss der nachstehende Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25. Januar 2000 vor.
"1. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der erweiterten Innenstadt wird in der ersten Stufe so ausgeweitet, dass je drei MitarbeiterInnen pro Team in den Stadtbezirken zum Einsatz kommen. Die Personalaufstockung im Innenbereich erfolgt im entsprechenden Verhältnis.

2. In der zweiten Stufe wird in Abhängigkeit von der Auswertung der Erfahrungen im Rahmen der ersten Stufe eine Ausweitung des Personalbestandes um weitere 15 Personen im Außenbereich sowie eine entsprechende Aufstockung im Bereich der Innendienste vorgenommen."

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Mitglieder von CDU und SPD abgelehnt.

Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Vorlage zu und empfiehlt dem Hauptausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage zu und fasst dazu folgenden Beschluss:

"Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personalbestand der Stadtämter 32, 30 und 21 - wie in der Beschlussvorlage aufgeführt - aufgestockt. Das Personal- und Sachkostenbudget der Stadtämter 32, 30 und 21 wird um die ermittelten Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsinternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen."


Zu TOP 4.3
Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu und empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

"Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen und in der Anlage 1 dargestellen Sollabschlussergebnissen.

Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus."








Zu TOP 5.1
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 03. Januar 2000 mit der Bezeichung "Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben"

Zusätzlich zu dem nachstehenden Antrag der SPD...
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, in Anlehnung an die Arbeitsweise des Petitionsausschusses des Landtages NW, kurzfristig ein Konzept zur bürgerorientierten Beschwerdeabwicklung auch für den hiesigen Ausschuss zu entwickeln, das insbesondere sicherstellt, dass die Petentinnen und Petenten ihre Anregungen und Beschwerden im Vorfeld der Ausschusssitzung einem Ausschussmitglied als Berichterstatter persönlich vortragen können.

Die Geschäftsordnung des Ausschusses und die Hauptsatzung des Rates der Stadt Dortmund sind entsprechend anzupassen."

... lag dem Ausschuss ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24. Januar 2000 vor mit folgender Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund:

"Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Beteiligung der Dortmunder und Dortmunderinnen durch eine Veränderung des Bearbeitungsverfahrens für Anregungen und Beschwerden im zuständigen Ausschuss verbessern. Dazu hält der Rat die im folgenden genannten Einzelpunkte für erforderlich:
1. Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt den PetentInnen den Eingang ihrer Anregungen und Beschwerden.

2. Eingegangene Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgetragenen Anregungen und Beschwerden werden durch die Geschäftsstelle des Ausschusses zeitgleich mit der Versendung an die Ausschussmitglieder den Petenten und Petentinnen zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für alle Unterlagen zu den vorgebrachten Anregungen und Beschwerden, die den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

3. In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, in der ihre Anregungen und Beschwerden behandelt werden, haben Petenten und Petentinnen auf ihren Wunsch die Möglichkeit, persönlich im Ausschuss Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme in der Ausschusssitzung findet statt, nachdem die Verwaltung Stellung genommen hat und bevor der Ausschuss über den Vorgang entscheidet.

Falls sich mehrere Personen zum selben Sachverhalt mit dem selben Anliegen an den Ausschuss gewendet haben, soll eine oder einer der Petenten und Petentinnenfür die gesamte Gruppe Stellung nehmen.

4. Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen mit dem/der Ausschussvorsitzenden mit den Petentinnen und Petenten sprechen, deren Anliegen behandelt werden und Ortsbesichtigungen vornehmen und dabei Gespräche mit den Petentinnen und Petenten über ihr Anliegen führen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zu einer entsprechenden Veränderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erforderlichen Vorarbeiten umgehend zu erledigen und die veränderte Geschäftsordnung zur Verabschiedung in den Rat einzubringen."

Über den weitergehenden CDU-/Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus-Antrag fasste der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss stimmte dem Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zu."

Damit erübrigte sich eine Abstimmung über den SPD-Antrag.





Neumann Berndsen Kienas
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführer






Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 30.11.99 wird in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt.


zu TOP 2.1
Baugenehmigungsverfahren

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
"Aufgrund der Festlegungen der Aufsichtsbehörde in Arnsberg musste der seinerzeit erteilte positive Bescheid vom Bauordnungsamt zurückgenommen werden. Der Ausschuss bedauert diese Entwicklung. Er sieht sich nicht in der Lage, dem Verfahren von hier aus eine andere Wendung zu geben.

Der Ausschuss stellt dem Beschwerdeführer anheim, ggf. durch die Anrufung des Petitionsausschusses beim Landtag in Düsseldorf oder durch Beschreiten des Rechtsweges zu einer Baugenehmigung zu gelangen."


zu TOP 2.2
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (1)
zu TOP 2.3
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (2)
zu TOP 2.4
Gewerbebetriebe im Innenhofbereich der Lessingstraße 54 - 68 und damit verbundene verkehrliche Beeinträchtigungen (3)

Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Tagesordnungspunkte 2.2 bis 2.4 gemeinsam aufzurufen und zu behandeln.

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Beschwerde wurde mit dem inhaltlich gleichen Text von verschiedenen Anwohnern eingereicht.

Der Ausschuss hat volles Verständnis für die Petenten und möchte, dass alles seitens der Verwaltung getan wird, was nötig ist, um die die Lebensqualität beeinträchtigenden Störungen in der Lessingstraße zu beseitigen. Der mit der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigte Lösungsvorschlag ist vernünftig und es sollte versucht werden, umgehend in Gespräche zu seiner Verwirklichung einzutreten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird über die Absicht der Verwaltung durch Übersendung des vorliegenden Materials in Kenntnis gesetzt."


zu TOP 2.5
Verkehrsverhältniss sowie Geh- und Fahrbahnzustand der Hiddingstraße in Do-Brackel

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und überweist das vorligende Material an die Bezirksvertretung Brackel mit der Bitte darüber zu beraten, ob Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in vorgetragenem Sinne grundsätzlich und auch im Hinblick auf die begrenzten finanziellen Mittel ratsam erscheinen. Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang bleiben, dass die Anlieger zu einem erheblichen Teil an den enstehenden Kosten zu beteiligen wären."


Zu TOP 2.6
Anregungen zu einer verkehrsberuhigenden Maßnahme im Bereich des Anschlusses "Am Remberg"/B236n

Der Ausschuss fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, dass beabsichtigte ist, möglichst zügig eine Verkehrsinsel auf der Straße "Am Remberg" zu schaffen, um dadurch die Sicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen.

Damit ist dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen.


Zu TOP 2.7
Baumpflanzung Schützenstraße

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Mit dem starken Rückschnitt der Robinien vor dem Hause Schützenstraße 39 ist dem vrodergründigen Anliegen der Beschwerdeführerin gefolgt worden. Die Verwaltung wird künftig regelmäßig den Zustand der Bäume kontrollieren und bei Bedarf regulierend eingreifen."

Zu TOP 2.8
Reinigung des Bürgersteiges der Siegenstraße durch die EDG

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Eine alle zufriedenstellende Lösung für die Reinigung der Straßen im Herbst scheint es aufgrund des jahreszeitlich bedingten Laubfalles nicht zu geben. Aufgrund einer früheren Beschwerde des Petenten vom 02. März 1998 ist die Straßenreinigung und Gebührensatzung in § 7 Abs. 3 wie folgt ergänzt worden:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen, oder Verspätungen der Straßenreinigung die von der Stadt nicht zu vertreten sind, die insbesondere durch gesetzliche Feiertage, Heiligabend und Silvester, Naturereignisse, starken Laubfall, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten u. ä. verursacht werden, haben die Gebührenpflichtigen keinen Anspruch auf Gebührenminderung. Mit starkem Laubfall ist insbesondere in der Zeit von September bis Dezember zu rechnen. In dieser Zeit kann es zu Reinigungsausfällen kommen.

Der Ausschuss nimmt dies so zur Kenntnis und spricht keine Emfpehlung im Sinne der Einsender aus."


Zu TOP 2.9
Einrichtung eines Wildgeheges im Landschaftsschutzgebiet

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Wegen erheblicher unterschiedlicher Meinungen soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden. Vielmehr ist beabsichtigt, in einem vom Umweltamt anberaumten Gespräch unter Beteiligung des Petenten und der Sprecher der Fraktionen die gesamte Problematik außerhalb dieses Gremiums eingehend zu diskutieren mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu finden."


Zu TOP 2.10
Ablehnung eines Antrages zur Benutzung eines Megaphons

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss sieht sich aufgrund der eindeutigen Rechtslage außerstande, eine Empfehlung im Sinne des Einsender auszusprechen.

Dem Begehren des Herrn Winkler, eine Sondergenehmigung zur Benutzung eines Megaphons für Demonstrationszwecke zu erhalten, kann nicht gefolgt werden."


Zu TOP 3.1
Umbenennung von Teilstücken der Wittener Straße in Do-Oespel

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21. Juni 199 sowie den Bericht des Oberbürgermeisters vom 06. Dezember 1999 zur Kenntnis."


Zu TOP 3.2
Widerspruch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes in Do-Sölderholz

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung vom 30. Dezember 1999 zur Kenntnis."


Zu TOP 3.3
Parkgebühren an der Spielbank Hohensyburg udn Verkehrssituation in den umliegenden Straßen

Zu TOP 3.4
Fahr- und Parksituation in der Syburger Kirchstraße in Do-Syburg
- Einschränkungen der Befahrbarkeit durch den Rückbau -

Die Tagesordnungspunkte 3.3 und 3.4 werden wegen der gleichen Thematik zusammengefasst:

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Mit dem von der Verwaltung angebotenen Gesprächstermin am Donnerstag, dem 10.02.2000 um 17:00 Uhr im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Syburg, 44265 Dortmund, Westhofener Straße 4, ist der Empfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 23. März 1999 gefolgt worden."


Zu TOP 4.1
Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet."


Zu TOP 4.2
Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
- 1. Stufe zum 01.01.2000
- 2. Stufe zum 01.01.2002

Zu dem o. g. Tagesordnungspunkt lat dem Ausschuss der nachstehende Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25. Januar 2000 vor.
"1. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der erweiterten Innenstadt wird in der ersten Stufe so ausgeweitet, dass je drei MitarbeiterInnen pro Team in den Stadtbezirken zum Einsatz kommen. Die Personalaufstockung im Innenbereich erfolgt im entsprechenden Verhältnis.

2. In der zweiten Stufe wird in Abhängigkeit von der Auswertung der Erfahrungen im Rahmen der ersten Stufe eine Ausweitung des Personalbestandes um weitere 15 Personen im Außenbereich sowie eine entsprechende Aufstockung im Bereich der Innendienste vorgenommen."

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Mitglieder von CDU und SPD abgelehnt.

Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Vorlage zu und empfiehlt dem Hauptausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage zu und fasst dazu folgenden Beschluss:

"Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personalbestand der Stadtämter 32, 30 und 21 - wie in der Beschlussvorlage aufgeführt - aufgestockt. Das Personal- und Sachkostenbudget der Stadtämter 32, 30 und 21 wird um die ermittelten Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsinternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen."


Zu TOP 4.3
Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu und empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

"Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen und in der Anlage 1 dargestellen Sollabschlussergebnissen.

Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus."








Zu TOP 5.1
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 03. Januar 2000 mit der Bezeichung "Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben"

Zusätzlich zu dem nachstehenden Antrag der SPD...
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, in Anlehnung an die Arbeitsweise des Petitionsausschusses des Landtages NW, kurzfristig ein Konzept zur bürgerorientierten Beschwerdeabwicklung auch für den hiesigen Ausschuss zu entwickeln, das insbesondere sicherstellt, dass die Petentinnen und Petenten ihre Anregungen und Beschwerden im Vorfeld der Ausschusssitzung einem Ausschussmitglied als Berichterstatter persönlich vortragen können.

Die Geschäftsordnung des Ausschusses und die Hauptsatzung des Rates der Stadt Dortmund sind entsprechend anzupassen."

... lag dem Ausschuss ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24. Januar 2000 vor mit folgender Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund:

"Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Beteiligung der Dortmunder und Dortmunderinnen durch eine Veränderung des Bearbeitungsverfahrens für Anregungen und Beschwerden im zuständigen Ausschuss verbessern. Dazu hält der Rat die im folgenden genannten Einzelpunkte für erforderlich:
1. Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt den PetentInnen den Eingang ihrer Anregungen und Beschwerden.

2. Eingegangene Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgetragenen Anregungen und Beschwerden werden durch die Geschäftsstelle des Ausschusses zeitgleich mit der Versendung an die Ausschussmitglieder den Petenten und Petentinnen zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für alle Unterlagen zu den vorgebrachten Anregungen und Beschwerden, die den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

3. In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, in der ihre Anregungen und Beschwerden behandelt werden, haben Petenten und Petentinnen auf ihren Wunsch die Möglichkeit, persönlich im Ausschuss Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme in der Ausschusssitzung findet statt, nachdem die Verwaltung Stellung genommen hat und bevor der Ausschuss über den Vorgang entscheidet.

Falls sich mehrere Personen zum selben Sachverhalt mit dem selben Anliegen an den Ausschuss gewendet haben, soll eine oder einer der Petenten und Petentinnenfür die gesamte Gruppe Stellung nehmen.

4. Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen mit dem/der Ausschussvorsitzenden mit den Petentinnen und Petenten sprechen, deren Anliegen behandelt werden und Ortsbesichtigungen vornehmen und dabei Gespräche mit den Petentinnen und Petenten über ihr Anliegen führen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zu einer entsprechenden Veränderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erforderlichen Vorarbeiten umgehend zu erledigen und die veränderte Geschäftsordnung zur Verabschiedung in den Rat einzubringen."

Über den weitergehenden CDU-/Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus-Antrag fasste der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss stimmte dem Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zu."

Damit erübrigte sich eine Abstimmung über den SPD-Antrag.





Neumann Berndsen Kienas
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführer