Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 10.05.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Rüding i.V. für Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Dudde i. V. für Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32

d) Gäste
Herr Polizeipräsident Lange


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 10.05.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.04.2016


2. Beratung von Eingaben
- unbesetzt-

3. Anträge

3.1 Service- und Präsenzdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04061-16-E2)

3.2 Falschparker bei BVB-Heimspielen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04497-16)

3.3 Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04505-16)

3.4 Videoüberwachung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04114-16-E3)

3.5 Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
-Liegt bereits aus der letzten Sitzung vor

(Drucksache Nr.: 04059-16-E2)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Die Ratsmitglieder, Fraktionen, Dezernate, Presse und der Personalrat haben die Vorlage bereits erhalten - Sonderversand)

(Drucksache Nr.: 04402-16)

4.2 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

4.3 Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund zur Vermietung an Landes- und Bundesbehörden, hier das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie an ggf. weitere am Asylverfahren beteiligte Träger und Einrichtungen und zur Unterbringung der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund (ZAB) - Grundsatzbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04167-16)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Schauenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:


TOP 4.4 Bombenentschärfung im Ortsteil Hacheney, Hacheneyer Str. 180 am 26.04.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04523-16)
Dringlichkeitsschreiben Stadträtin Jägers 29.04.2016


TOP 3.6 Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen
Dringlichkeitsentscheidung zur TO
Bündnis 90/ Die Grünen
(Drucksache Nr.: 04605-16)


TOP 3.7 Vorkommnisse am 01.05.2016 im Stadtbezirk Mengede
Dringlichkeitsentscheidung zur TO
SPD-Fraktion

(Drucksache Nr.: 04611-16)


Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den TOP 3.3
Videoüberwachung
(Drucksache Nr.: 04505-16) zurück

Die Verwaltung zieht den TOP 4.3
„Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund zur Vermietung an Landes- und Bundesbehörden, hier das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie an ggf. weitere am Asylverfahren beteiligte Träger und Einrichtungen und zur Unterbringung der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund (ZAB) - Grundsatzbeschluss –„
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04167-16)
zurück

Die Tagesordnungspunkte 3.3 und 3.4 werden zusammen vor TOP 1.4 behandelt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.04.2016

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.04.2016 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben
-unbesetzt-

3. Anträge

zu TOP 3.1
Service- und Präsenzdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04061-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.04.2016 vor:

…die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus Dezember 2013 ist es nach Auslaufen der dreijährigen „Bürgerarbeit“ im Zusammenwirken mit dem JobCenter Dortmund gelungen, im
Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie Finanzmittel bereit zu stellen und den Service- und Präsenzdienst (SuPD) ab April 2014 mit insgesamt 80 Beschäftigten bis Ende 2016 fortzuführen. Hierfür wurde das arbeitsmarktpolitische Instrument der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren eingesetzt. Als Anstellungsträger fungiert nach wie vor die „Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme“ (GFA).
Die im Laufe der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme aus verschiedenen Gründen
ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Kündigung wegen Vertragsverletzung, reguläre Arbeitsaufnahme) wurden bis in das Jahr 2015 hinein ersetzt, allerdings seit 2016 wegen des verbleibenden kurzen Einsatzzeitraumes nicht mehr. Soweit der Höchstförderzeitraum von 24 Monaten bei einzelnen Beschäftigten noch nicht ausgeschöpft war, sind Arbeitsverhältnisse entsprechend verlängert worden.
Unter Berücksichtigung dessen sind bis Ende März 2016 insgesamt 54 Arbeitsverhältnisse
ausgelaufen, bei denen eine Verlängerung oder ein Nachersatz durch andere (Langzeit-)
Arbeitslose nicht mehr möglich war.
Der SuPD umfasste damit zum Stichtag 01.04.2016 insgesamt nur noch 26 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
Sukzessive scheiden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter regulär und endgültig aus dem Beschäftigungsverhältnis beim SuPD aus. Ab Anfang Oktober 2016 stehen voraussichtlich noch 10 Einsatzkräfte zur Verfügung, bis dann Ende dieses Jahres die gesamte Maßnahme ausläuft.
In Anbetracht der geschilderten Personalsituation arbeitet der SuPD seit April d. J. im Ein-
Schicht-Betrieb – wöchentlich wechselnd montags bis freitags mit allen Einsatzkräften entweder in der Frühschicht (08.00 – 16.00 Uhr) oder in der Spätschicht (13.00 – 21.30 Uhr).
Neben den wenigen verbleibenden festen Einsatzgebieten, in denen die Streifendienstteams
des SuPD täglich anwesend sind (z. B. der Hauptfriedhof, der Fredenbaumpark inkl. der
Bootshäuser oder der Martener Ortskern), werden Präsenzgebiete temporär und in Abhängigkeit von der Beschwerdelage aufgesucht.
Es ist das Ziel, den seit 1997 existierenden SuPD auch im nächsten Jahr mit Hilfe einer neuen
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme – ggf. verbunden mit einem Trägerwechsel und mit reduzierter Beschäftigtenzahl – fortzuführen. Hierzu steht die Ordnungs- und Sozialverwaltung in Kontakt mit dem JobCenter Dortmund. Eine Entscheidungsvorlage für den Rat der Stadt Dortmund bzw. die entsprechende Gremienbeteiligung wird rechtzeitig erfolgen….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis

zu TOP 3.2
Falschparker bei BVB-Heimspielen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04497-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & Piraten vor:


Wir bitten um Berücksichtigung des oben genannten Tagesordnungspunktes und die Beantwortung nachstehend genannter Fragen:
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung nach Bekanntwerden von Anwohner-Beschwerden – insbesondere nach der Beschwerde der Anwohner aus der Schönaustraße / Am Talenberg / Am Kucksberg im März 2016 – ergriffen?

2. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant?

Begründung: siehe Anwohner-Schreiben im Anhang.


Frau Siekmann erklärte, dass es regelmäßig Kontrollen im Umfeld gäbe, es aber subjektiv als nicht ausreichend empfunden werden könne, was nicht zuletzt an den nicht ausreichenden Personalressourcen liege. Sie kündigte für das letzte Heimspiel eine weitere Aktion an.

Herr Zweier findet dies nicht ausreichend und hätte mehr Personal vor Ort erwartet, um konsequent durchzugreifen. Er gab zu bedenken, wer verantwortlich wäre, wenn dort etwas passiere und die Rettungswagen nicht durchkommen würden.

Frau Siekmann erwiderte, dass mit dem momentan vorhandenen Personal mehr Überwachung nicht möglich sei.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich.




zu TOP 3.3
Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04505-16)
-wurde von der Fraktion FDP-Bürgerliste zurückgezogen – siehe TOP 1.3-

zu TOP 3.3 (behandelt vor TOP 1.4. siehe TOP 1.3)
Sicherheit durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016
(Drucksache Nr.: 04428-16)

Resolution zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 20.04.16
hier: Videoüberwachung in der Münsterstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2016
(Drucksache Nr.: 04456-16)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung (Drucksache Nr.:04428-16) des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 28.04.2016 vor:

„ … die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zur Sitzung am 28.04.2016 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:Einleitung
Die Straftaten in der Silvesternacht auf der „Domplatte“ in Köln zum Nachteil vieler Frauen haben zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, ob der Staat in der Lage ist, die Sicherheit seiner Bürger jederzeit zu gewährleisten. Das subjektive Sicherheitsgefühl großer Teile derBevölkerung ist gestört. Im Rahmen der parlamentarischen Aufarbeitung der Kölner Taten hat der Innenminister des Landes NRW die Polizeibehörden aufgefordert, im Rahmen der restriktiven Regelungen des Polizeigesetzes zu prüfen, ob weitere Orte der Öffentlichkeit dazu geeignet scheinen, durch eine Videoüberwachung die subjektive und objektive Sicherheit der Bevölkerung zu stärken.In diesem Zusammenhang hat das Polizeipräsidium Dortmund einen Vorschlag zu einer zeitlich befristeten Videoüberwachung im Brückstraßenviertel erarbeitet und vorbereitet.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Polizeipräsidiums Dortmund für eine temporäre Videoüberwachung im Brückstraßenviertel und bittet um regelmäßige Berichterstattung zu den gewonnenen Erkenntnissen im zuständigen Fachausschuss.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet um die Erarbeitung eines erweiterten Gesamtkonzeptes für die verstärkte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Landesgesetzgeber auf, entsprechende Veränderungen zur Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Videoüberwachung auch für die Zwecke des Ordnungswidrigkeitenrechts zu ermöglichen.
Begründung
Schon seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadt Dortmund, insbesondere mit städtebaulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, die Aufenthalts- und Wohnqualität im Brückstraßenviertel als Teil der Dortmunder Innenstadt zu verbessern. Dabei ist das erstrebte Ziel noch nicht komplett erreicht.
Daher macht die angedachte temporäre Videoüberwachung Sinn zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04428-16-E2)der SPD-Fraktion vom 26.04.2016 vor:
„ … mit einem 15-Punkte-Programm hat die Landesregierung NRW ein umfangreiches Paket zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Integration auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Sofortprogrammes will die Polizei Dortmund ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt zur Videobeobachtung im Bereich der Brückstraße durchführen. Da der Einsatz von Video-beobachtung an Kriminalitätsbrennpunkten an sehr enge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft ist, bittet die SPDRatsfraktion zur Ratssitzung am 28.04.2016 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Polizei Dortmund für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet zusätzlich zur Videobeobachtung im Bereich der
Brückstraße ein schlüssiges Gesamtkonzept der Polizei Dortmund,um Verdrängungseffekte
insbesondere in die Nordstadt zu unterbinden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die angekündigte Einstellung von 35 Beschäftigten bei der Polizei Dortmund. Durch diese Entlastung können mehr Streifenbeamte bei Schwerpunktaktionen als ergänzende Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen eingesetzt werden.
4. Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, die grundsätzlichen Erkenntnisse nach der Auswertung in den „Masterplan Sicherheit“ einzubringen und zu bewerten, ob die
Videobeobachtung tatsächlich ein geeignetes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung darstellt.

Bei Feststellung der Tagesordnung bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Anträge zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen….

Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden noch folgende Empfehlung (Drucksache Nr.:04456-16) aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus öffentlicher Sitzung vom 20.04.2016 zur Kenntnisnahme vor:

..Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (3), Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Borchardt (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Koske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) folgende Resolution:

Resolution:
Die SPD-Fraktion bittet, die nachstehende Resolution auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.04.2016 zu setzen. Eine fristgerechte Antragsstellung war nicht möglich, da wir erst nach Redaktionsschluss durch Medienberichte über die Absichten des Polizeipräsidenten informiert worden sind.

Mit Erstaunen nimmt die Bezirksvertretung zur Kenntnis, dass der Polizeipräsident beabsichtigt, lediglich im Brückstraßenviertel Videokameras zu installieren, um die Kriminalität in diesem Straßenzug zu senken.

Auch in der Nordstadt gibt es Kriminalitätsschwerpunkte, die geeignet wären, die Videotechnik einzusetzen. Hierzu gehört die Einkaufsmeile in der Münsterstraße. Die Gewerbetreibenden beklagen seit längerem Drogen- und Diebstahldelikte, die dazu führen, dass potentielle Kunden ihre Geschäfte meiden. Dies führt zu hohen wirtschaftlichen Einbußen, so dass zu befürchten ist, dass alteingesessene Inhaber ihre Geschäfte aufgeben müssen. Hinzu kommt ein Verdrängungseffekt von der Brückstraße in die Nordstadt, die noch zum weiteren Anstieg der Kriminalität in der Münsterstraße führen wird.

Die Bezirksvertretung fordert daher, auch in der Münsterstraße Videotechnik einzusetzen. Diese dient nicht nur dazu, Kleinkriminelle abzuschrecken, sie kann gleichzeitig dazu beitragen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger zu verbessern…



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einigte sich darauf, die durch den Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.:04428-16) überwiesenen Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion einzeln zu jedem Punkt abzustimmen zu lassen:

Zusatz-/ Ergänzungsantrag CDU-Fraktion:
Punkt 1. und 2. mehrheitlich Zustimmung/ 16 Ja gegen die Stimmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (3) und DIE LINKE & PIRATEN (2)
Punkt 3. mehrheitlich Ablehnung 15 Nein/ 6 Ja (CDU-Fraktion)

Zusatz-/ Ergänzungsantrag SPD-Fraktion:
Punkt 1. und 3. mehrheitlich Zustimmung/ 19 Ja gegen die Stimmen DIE LINKE & PIRATEN (2)
Punkt 2. und 4. mehrheitlich Zustimmung/ / 16 Ja gegen die Stimmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (3) und DIE LINKE & PIRATEN (2)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.:04456-16) zur Kenntnis.

Die Anträge wurden mit der Maßgabe beschlossen, sie zur Prüfung an die Verwaltung zu geben und sie in den Masterplan kommunale Sicherheit einfließen zu lassen.


zu TOP 3.4 (behandelt vor TOP 1.4. siehe TOP 1.3)
Videoüberwachung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04114-16-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.04.2016 vor:

….Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2016 zur Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
10.05.16DS-Nr.: 04114-16-E2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Eine Stellungnahme des
Polizeipräsidenten Dortmund vom 21.04.2016 ist daher als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 7:
Die Stadt Dortmund steht im Rahmen der Sicherheitsarchitektur für diese Stadt mit allen
fachberührten Dienststellen und Behörden in einem stetigen Austausch. Aktuelle Konzepte
befinden sich darüber hinaus nicht in Planungen…

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme des Polizeipräsidenten vom 21.04.2016 vor:

die von Ihnen übersandten Fragen zum Thema Videobeobachtung
beantworte ich nachfolgend:
1. Welche Informationen hat die Verwaltung bisher über die
vom Innenministerium angekündigte Videoüberwachung des
öffentlichen Raumes?
Die Ausweitung der Videobeobachtung wurde bereits durch die
Landesregierung in einem 15-Punkte-Programm vom 14.01.2016 angekündigt.
Am 11.03.2016 erläuterte ich in einem persönlichen Gespräch Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau die „Videobeobachtung Brückstraße“ als Teil eines Präsenzkonzeptes für den Innenstadtbereich.
An diesem Gespräch nahmen seitens der Stadtverwaltung Stadträtin
Diane Jägers sowie aus meiner Behörde der Leitende Polizeidirektor
Dieter Keil und der Leiter meines Leitungsstabes, Polizeidirektor Michael Stein, teil.
2. Wie sind die vom Polizeipräsidenten gemeldeten Orte für eine Videoüberwachung in Dortmund im Vorfeld mit der
Verwaltung be- und abgesprochen worden?
Siehe Frage 1
3. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über weitere Orte in Dortmund, die neben der Brückstraße für den Einsatz von Videoüberwachung geprüft worden sind?
Siehe Frage 1
4. Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in der Brückstraße, vor allem hinsichtlich des Merkmals „Kriminalitätsschwerpunkt“?
Ein Großteil der Dortmunder Veranstaltungs-, Party- und Vergnügungsszene
konzentriert sich auf den engen Raum der Brückstraße.
Durch die dort ansässigen Kneipen und Diskotheken, aber auch
durch das dort befindliche Konzerthaus, übt die Brückstraße eine
starke Anziehungskraft auf Dortmunder Bürgerinnen und Bürger
sowie auf vergnügungsorientierte Besucher aus anderen Städten
bzw. auf internationale Besucher Dortmunds, insbesondere an
den Wochenenden, aus.
Zusätzlich für starken Publikumsverkehr zur Nachtzeit der
Wochenenden sorgen die dortigen Imbiss- und Verpflegungsmöglichkeiten
sowie die Eigenschaft der Brückstraße als Verkehrsweg zwischen Innenstadt und Bahnhof, Bahnhofsvorplatz und U-Bahn-Haltestellen. Die oftmals alkoholisierten Personen sind aufgrund ihres Rauschzustandes leicht zu überwältigende Opfer für Straftäter. Die Täter greifen die Opfer entweder direkt in der Brückstraße an
oder folgen ihnen von der Brückstraße in Seitenstraßen. Die Opfer bemerken aufgrund ihres Zustandes die Tat oft gar nicht oder erst erheblich später. Mit der damit einhergehenden verspäteten Erstattung einer Anzeige sinkt das Entdeckungsrisiko der Täter erheblich. Auch gewaltsuchende Täter finden in der Brückstraße „leichte Beute“, da alkoholisierte Opfer leichter zu provozieren sind.
Delikte der Straßenkriminalität, Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte sowie andere Straftaten, ereignen sich in den Abend- und Nachtstunden der Wochenenden massiert und überproportional häufig in der Brückstraße.
Daher beschränkt sich die beabsichtigte polizeiliche Videobeobachtung aus Verhältnismäßigkeitsgründen zurzeit auch nur auf Freitag- und Samstagnacht.
5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Entwicklung einzelner Straftatbestände in der Brückstraße in den vergangenen fünf Jahren?
Auch wenn in den letzten fünf Jahren ein leicht rückläufiger Trend der Straftaten, der auch auf konzentrierte polizeiliche Maßnahmen zurückzuführen ist, zu erkennen ist, ist der Raum Brückstraße sowohl orts- als auch zeitgebunden ein Kriminalitätsbrennpunkt, der im Vergleich zu anderen Dortmunder Vierteln erheblich
höher belastet ist.
6. Laut §15 der Verwaltungsvorschrift des Polizeigesetzes NRW ist Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zulässig. Das Konzept muss auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein und ergänzende Maßnahmen zur Polizeiarbeit vorsehen. Wie ist die Verwaltung in die Erarbeitung dieses
Konzeptes eingebunden?
Ein entsprechendes Präsenzkonzept mit dem Bestandteil Videobeobachtung
wird derzeit erstellt. Dieses Konzept war auch Bestandteil meines persönlichen Gesprächs mit der Stadtverwaltung (siehe Frage 1). Das Thema Videobeobachtung ist zudem Bestandteil der Tagesordnung für die Sitzung des Polizeibeirates
am 28.04.2016.
7. Sind darüber hinaus Konzepte geplant, die Maßnahmen für den Städtebau, das Ordnungsrecht bzw. deren Handhabe vorsehen und die in ein Kommunikationskonzept mit betroffenen Anwohnern bzw. Gewerbetreibenden integriert sind?
Durch meine Behörde werden keine o. g. Konzepte geplant.
8. Welche Einschränkungen sieht die Verwaltung für die Bürger*innen durch die Videoüberwachung? Welche Möglichkeiten für Bürger*innen gibt es, gegen die geplante Videoüberwachung vorzugehen?
Die Durchführung der Videobeobachtung gem. § 15 a PolG NRW ist an enge gesetzliche Vorgaben gebunden: Die Beobachtung ist durch entsprechende Beschilderung kenntlich zu machen, die Daten dürfen höchsten 14 Tage gespeichert werden. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, erfolgt
die Videobeobachtung nur stundenweise und an wenigen Tagen der Woche. Besonders geschulte Beamtinnen und Beamte werden zur Videobeobachtung eingesetzt. Die Maßnahme erfolgt unter Einbindung der Landesdatenschutzbeauftragten und ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Durch die Videobeobachtung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, polizeiliche, aber auch ärztliche Hilfe durch schnellstmögliche Aktivierung der Rettungskette, erheblich früher, nämlich bereits vor einem möglichen Notruf, zu erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Videobeobachtungvorzugehen.
9. Wie und wann werden die politischen Gremien in die konkreten Abläufe einbezogen und gehört?
Die Videobeobachtung ist Thema der Polizeibeiratssitzung am 28.04.2016. Darüber hinaus ist die Thematik Bestandteil unserer aktiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Gerne bin ich auch bereit, in politischen Gremien persönlich Auskunft zu geben…



Die Vorsitzende übergab das Wort an den Polizeipräsidenten Herrn Lange, der noch einmal erklärte, dass es sich bei der Videobeobachtung nicht um eine isolierte Aktion handele, sondern die in ein polizeiliches Gesamtkonzept zur weiteren Erhöhung des Kontrolldruckes und Verstärkung der polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum eingebunden sei. Er erläuterte noch einmal die Standortwahl Brückstraße mit den gesetzlichen Voraussetzungen und, dass es sich um ein einjähriges Projekt handele.

Frau Noltemeyer bedankte sich für die Informationen, gab jedoch zu bedenken, dass Sicherheit ein Thema ist, das sehr subjektiv behandelt wird. Da die Zahlen in der Brückstraße um 1/3 zurückgegangen sind, ist es für sie fraglich, ob Videoüberwachung ein sinnvolles Instrument sei, vor allem im Hinblick auf Prävention und nicht auf Strafverfolgung. Des Weiteren ist sie der Meinung, dass eine dauerhafte Videoüberwachung in diesem belebten Bereich dem Ort seine Qualität nehme. Deshalb hält sie eine verstärkte Präsenz für sinnvoller.

Herr Lange erläuterte hierzu, dass die Videobeobachtung nur am Wochenende geplant sei, da die Auswertung der Straftaten eine erhöhte Quote zu dieser Zeit aufweise. Die Aufnahmen enthalten nur die wesentlichen Bereiche, der Rest wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verpixelt, sodass die Kneipenszenerie drumherum nicht sichtbar sein wird.

Herr Goosmann bedankte sich ebenfalls für die Informationen und erklärte, dass er gespannt sei auf die Ergebnisse des Pilotprojektes in einem Jahr. Dann könne man eine vorläufige Bewertung vornehmen und daraus folgend das Projekt auf andere Orte im Stadtgebiet ausweiten oder beenden. Des Weiteren wünsche er sich, dass die Ergebnisse im Masterplan Kommunale Sicherheit berücksichtigt werden.

Herr Weber erklärte, dass die Videoüberwachung ein Reizthema sei und die CDU sich ganz klar für die Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen positioniere. Auch bei der Bevölkerung hat sich seit den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln die Akzeptanz erhöht.

Frau Reigl stellte klar, dass sie sich gegen die Videoüberwachung ausspreche. Sie sieht die Gefahr in der Auswirkung auf die Zivilcourage der Bürger, da sie sich darauf verlassen, dass hinter der Kamera jemand alles beobachte und eingreife bzw. helfe.

Hierzu antwortete Herr Lange, dass es Teil des Konzeptes sei, die Geschehnisse nicht aufzuzeichnen, sondern zu beobachten um eingreifen zu können.

Herr Dr. Reinbold gab an, dass das Thema in seiner Fraktion kontrovers diskutiert wurde. Die Fraktion könne es mittragen, da es eine temporäre Maßnahme sei und es sich um Beobachtung mit der Möglichkeit des Eingreifens und nicht um Überwachung handele.

Herr Bonhof erklärte, dass er grundsätzlich das Konzept befürworte und es größtmöglichen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen biete.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und der Polizei zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
-Liegt bereits aus der letzten Sitzung vor
(Drucksache Nr.: 04059-16-E2)

Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04059-16-E3)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…das Innenministerium NRW hat mit Schreiben vom 22.02.2016, bei der Stadt Dortmund eingegangen am 29.02.2016, die Verwaltung darum gebeten, eine dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu bauen. Dem o.g. Schreiben des Innenministeriums ist auch zu entnehmen, dass bei einem Gespräch in Düsseldorf zwischen der Stadt Dortmund und dem MIK bereits am 03.02.2016 abschließende Pläne für den Bau einer EAE am Standort Huckarde vorgelegt wurden. Am 01.03.2016 wurde dann eine Verwaltungsvorlage für einen möglichen Standort auf der ehemaligen Kokerei Hansa angekündigt und den Medien die detaillierte Planungen vorgestellt, ohne dass weitere Gespräche mit der örtlichen Politik sowie den möglichen Betroffenen vor Ort geführt worden sind.


Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung am 12.04.2016 um Stellungnahme zu folgenden Fragen.

Warum wurden die politischen Gremien und insbesondere die Akteure vor Ort erst so spät informiert?

Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die derzeitige Anrechnungsquote der in der EAE untergebrachten Flüchtlinge von 1,3 auf die kommunale Zuweisungsquote dauerhaft festgeschrieben wird?

Wie kann das Land NRW einen für Dortmund kostenneutralen Betrieb der EAE dauerhaft sicherstellen?

Wie könnte eine Einbindung der geplanten EAE in ein landesweites System zur Erstaufnahme von Flüchtlingen erfolgen bzw. welches Aufgabenspektrum wäre für die Dortmunder Einrichtung vorgesehen?

Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Flüchtlingszahlen über einen Zeitraum 10 Jahre ein? Ist davon auszugehen, dass ein langjähriger Betrieb einer EAE in der geplanten Größenordnung erforderlich sein wird?

Welche Rückbaumöglichkeit bzw. Folgenutzung der Gebäude wäre nach derzeitigem Sachstand möglich?

Für den Fall, dass eine dauerhafte EAE in Dortmund-Huckarde gebaut wird, wie soll die Einrichtung eines angekündigten Beirates sichergestellt werden, um politischen Sachverstand vor Ort mitzunehmen und welche Besetzung könnte ein solcher Beirat haben?

Wann und wo soll eine angekündigte Bürgerveranstaltung stattfinden?

Welche Folgenutzung wäre für den Standort in Hacheney nach einer Zusammenlegung der Standorte möglich? …


Dazu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2016 vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden der Stadt Dortmund hat um Stellungnahme zu folgenden Fragen im
Zusammenhang mit der Planung einer Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtbezirk Huckarde
gebeten. Diese beantworte ich wie folgt:
Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die derzeitige Anrechnungsquote der in der EAE
untergebrachten Flüchtlinge von 1,3 auf die kommunale Zuweisungsquote dauerhaft
festgeschrieben wird?
Hierzu finden sich Ausführungen im Beschlussvorschlag c) sowie auf Seite 14, 15, 28 und 29
der Beschlussvorlage 04167-16.
Wie kann das Land NRW einen für Dortmund kostenneutralen Betrieb der EAE dauerhaft
sicherstellen?
Hierzu finden sich Ausführungen auf Seite 11, 27 bis 29 der Beschlussvorlage 04167-16.
Wie könnte eine Einbindung der geplanten EAE in ein landesweites System zur Erstaufnahme
von Flüchtlingen erfolgen bzw. welches Aufgabenspektrum wäre für die Dortmunder
Einrichtung vorgesehen?
Hierzu finden sich Ausführungen auf den Seiten 7 bis 13 der Beschlussvorlage 04167-16.
Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Flüchtlingszahlen über einen Zeitraum 10
Jahre ein? Ist davon auszugehen, dass ein langjähriger Betrieb einer EAE in der geplanten
Größenordnung erforderlich sein wird?
Die Stadt Dortmund stellt keine eigenen Prognosen für die Entwicklung der Flüchtlingszahlen
an, sondern wertet Statistiken anderer Stellen, z.B. des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge oder des Bundesinnenministeriums, aus.
Welche Rückbaumöglichkeit bzw. Folgenutzung der Gebäude wäre nach derzeitigem
Sachstand möglich?
Hierzu finden sich Ausführungen auf den Seiten 27 und 28 der Beschlussvorlage 04167-16.
Für den Fall, dass eine dauerhafte EAE in Dortmund-Huckarde gebaut wird, wie soll die
Einrichtung eines angekündigten Beirates sichergestellt werden, um politischen Sachverstand
vor Ort mitzunehmen und welche Besetzung könnte ein solcher Beirat haben?
Hierzu finden sich Ausführungen auf den Seiten 26 und 27 der Beschlussvorlage 04167-16.
Wann und wo soll eine angekündigte Bürgerveranstaltung stattfinden?
Eine Bürgerinformation hat bereits am 12.04.2016 in der Aula der Gustav-Heinemann-
Gesamtschule stattgefunden.
Welche Folgenutzung wäre für den Standort in Hacheney nach einer Zusammenlegung der
Standorte möglich?
Überlegungen zu einer Folgenutzung des EAE-Standortes Hacheney werden erst nach der
Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund über die Beschlussvorlage 04167-16 angestellt
werden können….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04605-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt auf dem Weg der Dringlichkeit die Aufnahme des Punktes „Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen“ auf die TO sowie um Beratung und Abstimmung der folgenden Punkte:
1. Die Rechtsdezernentin wird gebeten darzustellen, ob sie ihre öffentlichen Äußerungen in der Presse zu Abschiebungen als Rechtsdezernentin der Stadt Dortmund oder als Mitglied der CDU Ruhr gemacht hat.
2. Der Ausschuss hält fest, dass er verschiedene inhaltliche Aussagen der Rechtsdezernentin nicht teilt und distanziert sich davon.
Das betrifft insbesondere die Aussagen hinsichtlich der konsequenten Abschiebungen von Familien.
3. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Erlasse der Landesregierung zu Abschiebungen vorzustellen.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie diese Erlasse von der Ausländerbehörde umgesetzt werden.
5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die geltenden Erlasse so weitestgehend wie möglich im Sinne der Betroffenen auszulegen. Das betrifft insbesondere die Situation von Menschen über 65 Jahren, Kranken, Pflegebedürftigen, alleinerziehenden Müttern, Familien mit Kindern oder allein reisenden Frauen.

Begründung:
In der Berichterstattung über einen Parteitag der CDU Ruhr wurde die Rechtsdezernentin in mehreren Medien zum Thema Abschiebungen zitiert.

http://www.derwesten.de/wp/politik/abschiebungen-nrw-kommunen-land-cdu-aimp-id11776178.html

Dabei entsteht der Eindruck, dass sie als Dezernentin der Stadt Dortmund die Beschlüsse der CDU Ruhr erläutert und verteidigt. Zusätzlich wird dadurch der Eindruck erweckt, dass die von ihr als Rechtsdezernentin zitierten Positionen auch die offiziellen Positionen der Stadt sind. Das gilt es klar zustellen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Presseberichterstattung nach der Anmeldefrist für den Ausschuss lag….



Frau Noltemeyer begründete noch einmal ihren Antrag und bat um Klärung, ob Frau Jägers diese Aussagen als Rechtsdezernentin gemacht habe.

Zu Frage 1 erklärte Frau Jägers, dass sie bei der Delegiertenversammlung als Vorsitzende der Antragskommission einen Antrag des Bezirksvorstandes der CDU Ruhrgebiet begründet habe und als diese auch vorgestellt wurde. Dies habe nichts mit ihrer Rolle als Rechtsdezernentin zu tun, sondern ist eine Arbeit innerhalb der Partei.

Herr Goosmann sah nach der Mitteilung von Frau Jägers zu Frage 1 den Punkt 2 als erledigt an, da geklärt sei, dass sie nicht als Dezernentin gesprochen habe.


Nach kontroverser Diskussion kamen die Ausschussmitglieder überein, dass ihnen zur Information erstmal die Erlasse zur Verfügung gestellt werden und der Tagesordnungspunkt mit der schriftlichen Beantwortung der Verwaltung zu den Fragen 3 und 4 wieder auf die Tagesordnung genommen wird.



zu TOP 3.7
Vorkommnisse am 01.05.2016 im Stadtbezirk Mengede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04611-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Ratsfraktion beantragt im Wege der Dringlichkeit die Aufnahme des Punktes „Vorkommnisse am 01. Mai 2016 in Mengede“ auf die Tagesordnung der Ausschuss-Sitzung am 10.05.2016. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Ereignisse am 01. Mai 2016 und somit nach der Anmeldefrist für den Ausschuss stattgefunden haben.


Unter dem Motto „Mengede – nicht Weltstadt aber weltoffen“ hatte das „Netzwerk gegen Rechts“ alle Menschen im Stadtbezirk aufgerufen, am 1. Mai 2016 mit einem „Sternmarsch für Toleranz, Demokratie und Respekt“ ein deutliches Zeichen für Anstand, Mitmenschlichkeit und für die Achtung der Menschenwürde zu setzen. Im Vorfeld dieses Sternmarsches wurden dann in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2016 im Stadtteil Nette Stromkästen, Laternen, Container, Wege und Straßen mit Parolen wie "Nein zum Heim", "SPD Verbot jetzt", "Nazi Kiez", "NS Kiez" besprüht und mit Aufklebern beklebt. Betroffen waren auch Gebäude der Vonovia, der evangelischen Kirchengemeinde und Bushaltestellen. Einige Aufkleber sind zweifelsfrei der Partei "Die Rechte" und der sogenannten "Bürgerinitiative gegen Asylheimerrichtungen in Mengede" zuzuordnen. Die sogenannte Bürgerinitiative hatte auch auf seiner Facebookseite zu Aktionen in Umfeld der Kundgebung des Netzwerkes gegen Rechts vor dem evangelischen Gemeindehaus in Nette aufgerufen. Das Tiefbauamt hat dann in den Morgenstunden des 01. Mai 2016 mit großem personellem und zeitlichem Aufwand versucht, die Umgebung zu reinigen bzw. die Schmierereien unkenntlich zu machen. Außerdem hat die Polizei offenbar vor Ort ermittelt und Personalien aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im ABöAB um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz des Tiefbauamtes?
2. Sind der Stadt Dortmund Ermittlungsergebnisse bekannt? Hier wäre insbesondere die Auswertung der sichergestellten Aufkleber von Interesse, da darauf Fingerabdrücke gewesen sein könnten.
3. Kann die Stadt Dortmund die Erstattung der angefallenen Kosten einfordern, soweit die Aufkleber oder Graffitis der Partei "Die Rechte" oder der sogenannten BI zweifelsfrei zuzuordnen sind?
4. Kann von Einzelpersonen Schadensersatz verlangt werden, wenn durch die polizeilichen Ermittlungen die Täter identifiziert werden? …

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Die Ratsmitglieder, Fraktionen, Dezernate, Presse und der Personalrat haben die Vorlage bereits erhalten - Sonderversand)
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Herr sB Krummacher bittet um Antwort zu Seite 6 der Vorlage: „Auf Grund der Minderung der Förderquote durch das Land NRW um 10% wurde der Städtische Eigenanteil bzw. die Erhöhung des städtischen Eigenanteils bisher nicht geplant..“
Wurden die Anträge gemäß § 83 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung bereits durch den FB 64 bereits gestellt oder wird das noch geschehen?

Frau Wittig-Flick (FB64) gab zu Protokoll, dass momentan noch kein Bedarf besteht, da noch Budget vorhanden ist. Anträge gemäß § 83 GO NRW sind dementsprechend noch nicht gestellt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (20 Ja/ 1 Enthaltung AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.



zu TOP 4.3
Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund zur Vermietung an Landes- und Bundesbehörden, hier das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie an ggf. weitere am Asylverfahren beteiligte Träger und Einrichtungen und zur Unterbringung der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund (ZAB) - Grundsatzbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04167-16)


Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück (siehe TOP 1.3).

zu TOP 4.4
Bombenentschärfung im Ortsteil Hacheney, Hacheneyer Str. 180 am 26.04.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04523-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zum Verfahrensablauf im Zuge der Bombenentschärfung im Ortsteil Hacheney, Hacheneyer Str. 180 zur Kenntnis.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:50 Uhr.




Christiane Krause Dr. Eva Maria Schauenberg Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin