Niederschrift (öffentlich)

über die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 05.05.2020
Franziskus-Zentrum, Gleiwitzstraße 281, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:30 - 17:30 Uhr


Anwesend: 10 Mitglieder (aufgrund der Pandemie reduziert)

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Margret Göbel – nicht anwesend -


Monika Hahn – nicht anwesend - Karin Heiermann
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Michaela Krafft – nicht anwesend -
Michelle Müller – nicht anwesend -
Herbert Niehage
Heinz Pasterny, Bezirksbürgermeister
Schlienkamp, Norbert

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath – nicht anwesend -


Jürgen Focke
Werner Gollnick, stellv. Bezirksbürgermeister
Manfred Jostes – nicht anwesend -
Thomas Offermann – nicht anwesend -

B90/Die Grünen-Fraktion
Raphael Frebel
Mamadou Bobo Barry – nicht anwesend -

Die Linke

Matthias Storkebaum

Die Rechte

Andrè Penczek – nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Jürgen Göken Bürgerdienste

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 05.05.2020, Beginn 16:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

5.1 Errichtung einer Kfz-Stellplatzanlage auf dem Grundstück Gemarkung Grevel, Flur 1, Flurstück 220 (teilweise), angrenzend an das Grundstück Droote 50
-Bauvorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB-
61/5-2-050886

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17209-20)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

5.2 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17148-20

5.3 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17159-20)

5.4 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

5.5 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)

5.6 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

5.7 Anbringung von Blumenampeln im Einkaufszentrum Scharnhorst und im Einkaufszentrum Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17408-20)

5.8 Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17407-20)

6. Bauen und Infrastruktur

6.1 TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17133-20)

6.2 Errichtung eines Hof- und Naturkindergartens und Aufstellung eines Waldkindergartenwagens als Schutzraum, Kümper Heide 21, Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 154
-61/5-2-050467-
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17104-20)

6.3 Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16902-20)

6.4 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16688-20)


6.5 Sperrung des Wendehammers in der Straße Am Dingelkamp in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15270-19-E1)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Ortstermin der Bezirksvertretung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17363-20)

8.2 Aufbereitung der Spielachse in Scharnhorst-Ost
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17409-20)

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für Kabelbrücken für die Interessengemeinschaft Scharnhorster Vereine

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E10)

11.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für eine Kinderwippe für den ev. Schalom-Kindergarten in Scharnhorst

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E11)

11.3 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für Mountainbikes für die Hauptschule Scharnhorst

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E9)

11.4 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Errichtung eines Zauns zur Anlage eines Sinnesgartens auf dem Gelände der Kirchderner Grundschule

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E8)

12. Anfragen

13. Mitteilungen

13.1 Fledermausfunde Haus Kurl
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07729-17-E3)

13.2 Grundwassersituation im Ortsgebiet Husen / Kurl
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 15928-19-E1)


Der Bezirksbürgermeister Herr Pasterny eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1

Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Focke benannt.


zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Pasterny weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3

Feststellung der Tagesordnung

Die SPD-Fraktion stellt aufgrund der Pandemie den Antrag zur Geschäftsordnung
a) Die Einwohnerfragestunde abzusetzen und
b) Die Redezeit pro Tagesordnungspunkt pro Person auf einmal – maximal drei Minuten – zu beschränken.

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) festgestellt.


3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen



zu TOP 5.1

Errichtung einer Kfz-Stellplatzanlage auf dem Grundstück Gemarkung Grevel, Flur 1, Flurstück 220 (teilweise), angrenzend an das Grundstück Droote 50
-Bauvorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugestzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB-
61/5-2-050886
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17209-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst genehmigt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel und Storkebaum - die von den Bezirksbürgermeistern Herrn Pasterny und Herrn Gollnick am 30.03.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung von Befreiungen eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 5.2

Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17148-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel und Storkebaum - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.




Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV. stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung § 8 und § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 5.3

Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17159-20)
Die SPD-Fraktion merkt an, dass sie sehr auf eine Weiterentwicklung hofft, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung von Tempo 30 auf der Hostedder Straße.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.

zu TOP 5.4

Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

Die CDU-Fraktion als auch SPD-Fraktion loben ausdrücklich, dass Ergebnis der Übertragung von Reinigungsdiensten an die EDG.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.5

Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)
Die CDU-Fraktion merkt an, dass sich der Inhalt der Vorlage bezüglich der Husener Straße mit der Vorlage zu TOP 5.2 (Drucksache-Nr. 171148-20) widerspricht.

Und zwar hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung mit Großgaragen und dem geplanten Neubau eines Lebensmitteldiscounters. Auch die Planungsskizze ist nicht korrekt.

Daher soll der Passus mit der Wohnbebauung gestrichen und die Skizze angepasst werden, um eine Klarstellung pro Lebensmittelmarkt deutlich zu machen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel und Storkebaum - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die ergänzende, nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung um die Flächen Energiecampus Kokerei Hansa (IGA 2027), Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.

zu TOP 5.6


Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.7

Anbringung von Blumenampeln im Einkaufszentrum Scharnhorst und im Einkaufszentrum Derne
geänderter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17408-20)
Die SPD-Fraktion führt aus, dass mittlerweile im Einkaufszentrum Scharnhorst Blumenampeln angebracht wurden.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig, den Bereich am Einkaufszentrum Derne und auf Vorschlag der CDU-Fraktion ebenso den Bereich am Einkaufszentrums Husen – vom Einkaufszentrum bis Bahnhof Kurl – mit Blumenampeln auszustatten.

Die u.a. zum evangelischen Kirchentag an Laternenmasten befestigten Blumenampeln haben im vergangenen Jahr allgemein Anklang gefunden, da sie das Stadtbild bereichert haben.

Bei den Beratungen des Rates zum Haushalt 2020/2021 wurde angeregt, diese Blumenarrangements nicht nur zu besonderen Veranstaltungen, sondern dauerhaft sowohl in der City als auch in den Stadtbezirkszentren zu präsentieren.
Im Stadtbezirk Scharnhorst bieten sich dafür das EKS in Scharnhorst-Ost sowie das Einkaufszentrum in Derne an.

Angesichts der nahenden Sommerzeit sollte die Anbringung dieses Blumenschmucks zeitnah erfolgen.


zu TOP 5.8

Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Derne
- zurückgezogen - Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17407-20)
- zurückgezogen -

6. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 6.1

TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17133-20)

Die CDU-Fraktion stellt die mündliche Anfrage, ob - im Hinblick auf die räumliche Entfernung der beiden Ersatzstandorte - auch die Unterbringung der Kinder in Tagesstätten anderer Träger als Fabido geprüft wurde, die in beiden Fällen vorhanden sind.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 393.204 €, davon 20.000 € Umzugskosten, die Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13 (Ausführungsbeschluss) sowie die Auslagerung der Kinder der TEK Gürtlerstraße 9-13 in den Gretelweg 35-37, 44339 Dortmund und in die TEK Am Grenzgraben während der Bauzeit. Die Investition bedingt ab 2022 einen jährlichen Abschreibungsaufwand i. H. v. 9.830,10 €, weitere Folgeaufwendungen fallen nicht an.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Umsetzung der Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13.
3. nimmt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Aufgrund der vormals angegebenen groben Kostenschätzung in Höhe von ca. 250.000 € brutto war ein Planungs- und Ausführungsbeschluss nicht erforderlich.
4. beschließt, da im Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung für 2021 in Höhe des Bedarfes fehlt, dass ein Antrag nach § 85 und § 83 GO zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für 2021 gestellt wird.

zu TOP 6.2

Errichtung eines Hof- und Naturkindergartens und Aufstellung eines Waldkindergartenwagens als Schutzraum, Kümper Heide 21, Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 154
-61/5-2-050467-
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17104-20)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.


zu TOP 6.3

Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16902-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung der Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.470.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 40.735,00 Euro.


zu TOP 6.4

Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16688-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum - dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für den Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem „kleinen Kreisverkehr“ im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10329-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 850.000,00 Euro um 300.0000,00 Euro auf 1.150.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 – Kreisverkehr Flughafenstraße / Am Buschei – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 14.969,28 Euro
Haushaltsjahr 2020: 814.970,23 Euro
Haushaltsjahr 2021: 280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 40.060,49 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 35.592,50 Euro.

zu TOP 6.5

Sperrung des Wendehammers in der Straße Am Dingelkamp in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15270-19-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung einstimmig um die Anbringung geeigneter Sperreinrichtungen zur Verhinderung der allgemeinen Nutzung des Wendehammers am Ende der Straße „Am Dingelkamp“ in Dortmund-Derne.

Mit Beschluss vom 17.09.2019 (DS 15270-19) forderte die Bezirksvertretung Scharnhorst die Sperrung der allgemeinen Durchfahrt durch die Straße „Am Dingelkamp“, bei der es sich um eine reine Anliegerstraße mit lediglich zwei bebauten und bewohnten Grundstücken handelt.
Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde von der Verwaltung jedoch abgelehnt.

Um dem dennoch weiterhin bestehenden Umstand entgegenzuwirken, dass der am Ende dieser Straße befindliche Wendehammer immer wieder von dort nicht ansässigen Personen und deren Fahrzeugen benutzt wird, um in diesem abgelegenen Bereich illegal Müll zu entsorgen, etc., sollte jedoch der am Ende dieser Straße befindliche Wendehammer für die allgemeine Zufahrt gesperrt werden.
Die Auswahl der Sperreinrichtungen ist so zu treffen, dass es insbesondere z.B. den Müllwerkern weiterhin möglich ist, ihre Fahrzeuge in diesem Bereich zu wenden.

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Ortstermin der Bezirksvertretung
geänderter Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17363-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst einigt sich einstimmig auf nachfolgende Verfahrensweise und bittet um eine aussagekräftige Stellungnahme der Fachverwaltung.

Die SPD-Fraktion merkt an, dass zurzeit persönliche Kontakte auf ein Minimum heruntergefahren werden sollen und schlägt vor, bevor ein Ortstermin stattfindet, eine Stellungnahme der Verwaltung zum Raumbedarf einzuholen. Sie geht davon aus, dass der Mehrbedarf / räumliche Enge entsprechend gemeldet wurde und vielleicht auch schon Ergebnisse, Strategien und/oder Planungsvorschläge bei der Fachverwaltung vorhanden sind.

Herr Storkebaum regt in diesen Zusammenhang an, dass die zukünftigen Schullandschaften auf Cluster geplant werden sollten.

Der von der CDU-Fraktion gewünschte Ortstermin wird bis auf weiteres verschoben.

Der von der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst hat erfahren, dass die Roncalli-Grundschule einen Raumbedarf geltend macht, der über den aktuellen Bestand hinausgeht. Um die Notwendigkeit zu überprüfen und mögliche Strategien zur Beseitigung eines möglichen Raumdefizits zu erörtern, bittet die CDU-Fraktion um die Einberufung eines Ortstermins in der Roncalli-Grundschule unter Beiladung des Schulverwaltungsamtes.


zu TOP 8.2

Aufbereitung der Spielachse in Scharnhorst-Ost
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17409-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die LEG Wohnen auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die „Spielachse“ im Bereich ihres Wohnungsbestandes in Scharnhorst-Ost zeitnah noch vor Beginn des Sommers wieder in einen ordnungsgemäßen bespielbaren Zustand zu bringen.

Die beliebte Spielachse ist in die Jahre gekommen. Defekte Spielgeräte wurden abgebaut, dafür aber kein Ersatz aufgestellt.

Die in Scharnhorst-Ost zwischen der Stadtbahn und der Straße Buschei befindliche „Spielachse“ mit Spielgeräten für größere Kinder ist in die Jahre gekommen. Es wurden auch bereits defekte Spielgeräte abgebaut, leider jedoch ohne adäquaten Ersatz aufzustellen.
Für die kleineren Kinder sind entsprechende Spielgeräte und Sandkästen zwischen den Häusern wohnungsnah vorhanden; doch auch hier ist eine Aufbesserung notwendig.
Da der gesamte Wohnungsbestand an der „Spielachse“ im Besitz der LEG Wohnen ist, sehen wir diese in der Verantwortung für die angemessene Wiederherrichtung der Spielanlagen und fordern sie daher auf, ihrer Verpflichtung entsprechend nachzukommen.
Da bedingt durch die aktuelle Krisensituation zu erwarten ist, dass die überwiegende Mehrheit der in diesem Bereich wohnenden Kinder in diesem Sommer die Freizeit zuhause verbringen wird, sehen wir zudem die dringende Notwendigkeit, die Wiederherrichtung umgehend durchzuführen.

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für Kabelbrücken für die Interessengemeinschaft Scharnhorster Vereine
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E10)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 3.000,00 € für die Beschaffung von Industrie-Kabelbrücken zur Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen des ISV Scharnhorst.

Bei allen öffentlichen Veranstaltungen der ISV Scharnhorst und anderer Vereine, Organisationen, etc. in Scharnhorst ist es erforderlich, Stromkabel zu verlegen, die zum Teil auch im öffentlich begehbaren Raum liegen.
Diese Kabel stellen dadurch eine latente Stolper- und somit Verletzungsgefahr für die Besucher dieser Feste und Veranstaltungen dar. Durch die Beschaffung von industriellen Kabelbrücken wird diese Gefahr erheblich verringert.

Da die ISV Scharnhorst diese Kabel, die im Jugendzentrum Scharnhorst zentral gelagert werden sollen, auch allen anderen Vereinen, Organisationen, etc. im Bedarfsfall zur Verfügung stellen wird, aktuell aber nicht in der Lage ist, die Kosten für diese wichtige Präventivmaßnahme aus eigenen Mitteln zu finanzieren, stellt die Bezirksvertretung Scharnhorst die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,00 Euro zur Verfügung, da letztlich alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Feste und Veranstaltungen besuchen, in beträchtlichem Maße vor Stürzen und evtl. Verletzungen geschützt werden.

zu TOP 11.2

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für eine Kinderwippe für den ev. Schalom-Kindergarten in Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E11)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.200,00 € für eine Kinderwippe im Außenbereich des evangelischen Schalom-Kindergartens Scharnhorst.

Im Außenbereich des Kindergartens sind zwar einige Spielgeräte vorhanden, jedoch würde insbesondere eine Kinderwippe, geeignet für 2 - 4 Kinder, nicht nur Spielspaß bieten, sondern die Kinder auch im grobmotorischen Bereich bezüglich Körperwahrnehmung, Körperspannung und Kraftdosierung fördern.

Um dem Kindergarten die Anschaffung und den fachgerechten Aufbau dieser Wippe zu ermöglichen, stellt die BV Scharnhorst die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.200,00 € zur Verfügung.


zu TOP 11.3

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für Mountainbikes für die Hauptschule Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E9)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.000,00 € für die Beschaffung von 3 MTB-Rädern und erforderlichem Zubehör für die Hauptschule Scharnhorst.

Um den SchülerInnen der Hauptschule Scharnhorst die nähere Umgebung ihres Wohnortes und die damit verbundenen sportlichen Möglichkeiten nahe zu bringen, wurde von der HS Scharnhorst eine Mountainbike AG gegründet. Die Nutzung der Fahrräder fördert in beträchtlichem Maße die Motorik, Fitness und das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und somit auch das Selbstwertgefühl der SchülerInnen.

Um möglichst vielen SchülerInnen die Teilnahme an dieser AG zu ermöglichen, benötigt die Hauptschule jedoch noch weitere MTB-Räder sowie entsprechendes Zubehör, das u.a. auch der Sicherheit dient.

Um die Schule bei diesem wichtigen Projekt zu unterstützen, stellt die BV Scharnhorst die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.000,00 € für die Anschaffung von 3 MTB-Rädern, 8 Schutzhelmen und weiterem erforderlichen Material zur Verfügung.

zu TOP 11.4

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Errichtung eines Zauns zur Anlage eines Sinnesgartens auf dem Gelände der Kirchderner Grundschule
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E8)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.500,00 € zur Errichtung eines Zauns für den von der Kirchderner Grundschule geplanten Sinnesgarten.

Mit Beschluss vom 14.05.2019 (DS 14260-19) bat die BV Scharnhorst die Verwaltung um Planung und Errichtung des Zaunes, da die Schülerinnen und Schüler der Kirchderner Grundschule schon zu dem Zeitpunkt seit längerer Zeit planten, gemeinsam mit dem Kollegium und dem Förderverein auf dem Schulgelände einen Sinnesgarten anzulegen.
Insbesondere dient ein solcher Garten der Förderung aller fünf Sinne des Menschen und ist für die Kinder auch von pädagogischem Nutzen.
Die Anlage des Gartens selbst wird der Förderverein finanzieren und durchführen.
Voraussetzung für die Anlage ist jedoch die Errichtung eines Zauns rund um das dafür vorgesehene Gelände, da leider berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, dass der Garten Ziel von Vandalismus werden könnte.
Leider sah sich die Verwaltung bisher außer Stande, diesen Beschluss zur Errichtung des Zauns umzusetzen; allerdings wurde eine Kostenermittlung durchgeführt, die sich auf 2.500,00 € beläuft.
Um den Schülerinnen und Schülern nun endlich zu ermöglichen, mit der schon lange geplanten Anlage des Sinnesgartens beginnen können, stellt die Bezirksvertretung Scharnhorst diesen Betrag aus Haushaltsmitteln zur Verfügung.

12. Anfragen

13. Mitteilungen










zu TOP 13.1

Fledermausfunde Haus Kurl
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07729-17-E3)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom
Zur Kenntnis.

*****


*****



zu TOP 13.2
Grundwassersituation im Ortsgebiet Husen / Kurl
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 15928-19-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Wilde vom 04.03.2020 zur Kenntnis.


*****









*****



------------------------------- ---------------------------
Pasterny, BBM Focke, Mitglied der BV



_______________________
Hardt, Schriftführerin