Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Rates der Stadt


am 15.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:10 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Märkel (B’90/Die Grünen)
Rm Wächter (NPD)
Rm Weyer (SPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR Pompetzki




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 10.04.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt-


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12437-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08014-12-E1)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12247-14)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12423-14)

3.4 Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11927-14)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12449-14)

3.6 Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12015-14)

3.7 Nahverkehrsplan Dortmund 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12283-14)

3.8 Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11819-14)
3.9 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12454-14)

3.10 Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12282-14)

3.11 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

3.12 Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12061-14)

3.13 Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12055-14)

3.14 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11192-13-E5)

3.15 Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11496-13)

3.16 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014
(Drucksache Nr.: 12021-14)

3.17 Grünpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12705-14)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12385-14)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12279-14)



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12462-14)

5.2 "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12609-14)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12352-14-E1)

5.3 Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-14)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12059-14)

6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12272-14)

6.3 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-14)

6.4 Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12087-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014
(Drucksache Nr.: 12087-14)


6.5 Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11356-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014
(Drucksache Nr.: 11356-13)


6.6 Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12250-14)


7. Schule

7.1 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12188-14)

7.3 Mensa für den Ganztagsbetrieb der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014
(Drucksache Nr.: 12184-14)


8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11926-14)

8.2 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12223-14)

8.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12341-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12054-14)

9.2 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12461-14)

9.3 Ehemaliges Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12707-14)

9.4 Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12706-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Statistischer Bericht „Wissenschaft in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12364-14)



10.2 Sachstandsbericht Aktionsplan gegen Rechts
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12405-14)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12405-14-E1)

10.3 Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Erweiterung des Spektrums rechter Parteien und Organisationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12712-14)

11. Anfragen

11.1.1 Rückgang des Menschenhandels mit Zwangsprostitution in Dortmund und NRW seit Verbot des Straßenstrichs in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12418-14)

11.1.2 Erhalt der unter Baumschutz stehenden ortsbildprägenden Platanen auf dem Baugelände der Deutschen Bank an der Stadtkrone Ost
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12401-14)

11.1.3 Kostenabschätzung 2013 und 2014 auf Grundlage der für das Jahr 2012 berechneten Kosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro für südosteuropäische Armutszuwanderer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12506-14)

11.1.4 Aufruf zum Wählengehen am 25. Mai auf der Startseite von dortmund.de
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12565-14)

11.1.5 "Stell Dir vor es ist Ratssitzung und Keiner geht hin" - Kosequenzen für die Startseite von dortmund.de
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12566-14)

11.1.6 Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur rechtlichen Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Öffnung des Betriebsweges am renaturierten Rüpingsbach zwischen Spörkel und Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12345-14)

11.1.7 Zunahme linksextremistischer und Stagnation rechtsextremistischer Gewalttaten - Konsequenzen für die städtische Koordinationsstelle gegen Extremismus und den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12610-14)

11.1.8 Zunahme der Ausländerkriminalität in Dortmund auf 34,1 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12611-14)



11.1.9 Rechtsgültiges Stadtwappen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12614-14)

11.1.10 Eirichtung eines städtischen Kriminalitäts-Präventiosrates gegen die steigende Kriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12627-14)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Daskalakis (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte:

6.7 Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der
Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
hier: Änderungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 11354-13)

10.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster
Beschluss

(Drucksache Nr.: 12364-14)

10.5 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12730-14)



10.6 Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-14)

erweitert.


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates ein Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2014 vor, mit der Bitte, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt um die Angelegenheit
Flughafen
Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 12773-14)

zu erweitern.

Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) den vorliegenden Vorschlag ihrer Fraktion begründete, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Tagesordnung nicht um die Angelegenheit „Flughafen“ zu erweitern.


Die Vorlage

3.11 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)


wurde von der Verwaltung zurückgezogen, sodass der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.


OB Sierau machte zudem darauf aufmerksam, dass der folgende Vorschlag zur Tagesordnung:

3.17 Grünpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12705-14)
vom Antragsteller zurückgezogen wurde, sodass die Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt wurde.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll, da kein Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse vorgesehen ist. Rm Monegel (CDU) schlug vor, die Redezeit zu dem Tagesordnungspunkt

5.2 "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12609-14)

auf 5 Minuten pro Person auszuweiten.

Rm Münch (FBI) beantragte, die Redezeit zu dem Tagesordnungspunkt

3.14 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11192-13-E5)

ebenfalls auf 5 Minuten pro Person auszuweiten.

Der Rat der Stadt lehnte den vorgenannten mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Unter Einbeziehung des Vorschlags von Rm Monegel (CDU) beschloss der Rat der Stadt anschließend mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI), gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 10.04.2014

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt (öffentlich) am 10.04.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12437-14)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 08014-12-E1):

Im Rahmen der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/Bundesbank Dortmund
(Drucksache Nr.: 08014-12), hat die Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Sitzung am 30.10.2012 empfohlen, die notwendigen Ausgleichsflächen -Waldersatz- nicht im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck anzulegen. Vorgeschlagen wurde von der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ausgleichsflächen an der Ostberger Straße zu realisieren oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung am 31.10.2012 im Rahmen der Beschlussfassung die Empfehlung der Bezirksvertretung als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben. Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt:

Bei der festgesetzten Waldfläche handelt es sich um eine Ersatzaufforstung nach Forstgesetz, nicht um eine Ausgleichsfläche, die aus der Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
resultiert. Daher muss Wald i.S. des Forstgesetzes geschaffen werden. Die Anlage einer Straßenrandbegrünung als Waldersatz ist nicht möglich.

Die Verwaltung hat für den Bereich Ostberger Straße geprüft, ob geeignete, städtische Flächen
vorhanden sind, die alternativ zu der im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, liegenden Waldpotenzialfläche aufgeforstet werden könnten. Es sind 3 städtische Grundstücke (Gemarkung Lichtendorf, Flur 2), die noch nicht mit Wald bestanden sind, hinsichtlich forstlicher und naturschutzfachlicher Eignung sowie liegenschaftlicher Verfügbarkeit beurteilt worden. Grundsätzlich muss eine potenzielle Aufforstungsfläche aus Sicht aller drei Fachbelange als geeignet eingestuft werden.

Die Flurstücke 273 und 354, nördlich Ostberger Straße und westlich Aplerbecker Wald gelegen, sind aus Sicht des Umweltamtes nicht für eine Aufforstung geeignet, da es sich um Flächen handelt, die aus Naturschutzmitteln angekauft worden sind. Sie sind als Extensivwiese an einen Landwirt verpachtet und sollen weiter als Offenland genutzt werden. Entlang der Flächen verläuft ein städtischer Reitweg. Hier finden Amphibienwanderungen über von der Unteren Landschaftsbehörde eingerichtete Amphibienleitsysteme statt. Es sind gut strukturierte und dichte Waldränder vorhanden, die in ihrer Funktion erhalten bleiben sollen.

Das Flurstück 268 ist südlich Ostberger Straße und östlich sowie westlich des Friedhofs gelegen.
Für den westlichen Flurstücksbereich bestehen keine naturschutzfachlichen Bedenken gegen eine Aufforstung, jedoch ist hier neben einer Ackernutzung eine Pferdeweide für den angrenzenden Reitstall Ostberger Straße 17. Laut Liegenschaftsamt ist die Eigentümerin des Reitstalls an einer weiteren Nutzung der Pachtfläche und perspektivisch an einem Kauf von Flächen in unmittelbarer Nähe des Stalls sehr interessiert. Daher soll die Pachtfläche von einer möglichen Aufforstung unberührt belassen werden. Der westliche Flurstücksbereich ist unter Erhaltung der Pachtfläche zu klein für die erforderliche Ersatzaufforstung und damit nicht geeignet.

Eine Aufforstung des östlichen Flurstückbereichs wird aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes (besondere Kuppenlage) von der Unteren Landschaftsbehörde abgelehnt.
Laut Brutvogelatlas gibt es hier das größte Vorkommen an Brutvögeln, speziell an Bodenbrütern,
im Dortmunder Süden, was auf die vorhandene Landschaftsstruktur und das Zusammenspiel
von Offenlandflächen mit angrenzendem Wald zurückzuführen ist.

Da keine geeigneten, städtischen Flächen im Bereich Ostberger Straße oder an anderen
Standorten im Stadtbezirk Aplerbeck vorhanden sind, wurde an der Festsetzung der Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, festgehalten. Die parallel
zu diesem Schreiben in die Beratung und Beschlussfassung gegebene Satzungsvorlage zum
Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) (Drucksache -Nr.: 12437-14) sieht daher weiter die Festsetzung
einer Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, vor.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.05.2014 vor:

Die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2 wurden gemeinsam beraten.

Die SPD-Fraktion will der Vorlage zustimmen, u. a. da der Baumbestand überwiegend erhalten bleiben würde. Es wird bemängelt, dass auf den Plänen in der Vorlage die geplanten Gebäude A, B, C und D nicht eindeutig erkennbar seien. Es wird ein lesbarer Plan gefordert. Außerdem würde eine Erklärung zur Verkehrsbelastung durch eine mögliche Einrichtung der Polizei fehlen.

Die CDU-Fraktion weist auf die Aussage in der Vorlage hin, dass möglicherweise ein 8-streifiger Ausbau der A 40 geplant ist. Ein zukünftig möglicher 8-streifiger Ausbau sei weder nötig noch erwünscht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauert, dass die Ausgleichsflächen wieder nicht im Stadtbezirk Aplerbeck durchgeführt würden.

Das Einzelmitglied der Bürgerliste weist ebenfalls auf die Aussage in der Vorlage hin, dass möglicherweise ein 8streifiger Ausbau der A 40 geplant ist. Das sei nicht zu akzeptieren.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich einstimmig gegen einen 8streifigen Ausbau der A 40 aus. Außerdem bittet sie darum, möglichst viele Bäume auf dem Baufeld zu erhalten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannten Ergänzungen folgendes zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführte und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 31.10.2012 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- um eine externe und im Stadtbezirk Eving südlich der Straße „Auf dem Brink“ gelegene Waldersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw.) zu erweitern. Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- geprüft und beschließt:
- die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 bis 10.7 und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
- die Stellungnahme unter der Ziffer 10.8 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 31.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2)
- Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter den Ziffern III und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI . Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


Rm Pisula (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und wies auf die umfangreiche Erörterung zum Thema „Baumschutz“ in der Fachausschusssitzung hin.

Rm Münch (FBI) hätte sich eine Planung gewünscht, nach der Teile des Baumbestandes erhalten werden können und stellte folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt setzt den Satzungsbeschluss aus und beauftragt die Verwaltung mit einer Umplanung, um zumindest die nördlichen, stadtbildprägenden Platanen mit einem Stammumfang von mehr als zwei Metern als östliches, grünes Eingangstor der Stadt zu erhalten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Harnisch (SPD) begründeten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion als Ergebnis eines Abwägungsprozesses und verwiesen u.a. auf die im Bebauungsplan festgelegten Ersatzpflanzungen für den betroffenen Baumbestand.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich Rm Reuter für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus.

StR Lürwer verwies auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und betonte, dass die Möglichkeiten das Grün zumindest in Teilbereichen zu erhalten mit dem Investor mehrfach erörtert wurden. Im Ergebnis lassen die besonderen Erfordernisse des Vorhabens keine anderen Planungen zu. Hinsichtlich eines Ausbau der A 40 stellte StR Lürwer klar, dass dieser nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist. Diesbezüglich läuft derzeit die Planfeststellung, mit einem 6-streifigen Ausbau als Gegenstand.

Rm Thieme (NPD) erläuterte sein Abstimmungsverhalten

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den vorgenannten von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag zum obigen Tagesordnungspunkt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt den die A40 betreffenden Teil (8streifiger Ausbau) der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.05.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) sowie Rm Münch (FBI) ab.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt den den Erhalt der Bäume betreffenden Teil der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.05.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) sowie Rm Münch (FBI) ab.

4. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Thieme (NPD) sowie Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführte und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 31.10.2012 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- um eine externe und im Stadtbezirk Eving südlich der Straße „Auf dem Brink“ gelegene Waldersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw.) zu erweitern. Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- geprüft und beschließt:
- die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 bis 10.7 und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
- die Stellungnahme unter der Ziffer 10.8 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 31.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190
(Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter den Ziffern III und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI . Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.





zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12247-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 6 dieser Vorlage aufgeführte vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 04.12.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 276 geprüft und beschließt,
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage teilweise
zu folgen und
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.2 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 06.11.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.03.2014 dem Bebauungsplan Hö 276 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen - einschließlich der unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für den unter Ziffer 1 in Dortmund-Hörde angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 276 teilweise außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW 791)









zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12423-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) sowie Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278
- Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes Hö 278 und dem Entwurf der Begründung vom 28.03.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung für den geplanten REWE-Markt vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 – Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11927-14)

Rm Münch (FBI) begründete seine Ablehnung des Vorhabens u.a. dahingehend, dass die Kirchhörder Straße nicht in der Lage sei, die entstehenden Verkehre aufzunehmen.

Für die Gruppe der NPD erläuterte Rm Thieme die Ablehnung des Vorhabens.

Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion. Rm Kowalewski (Die Linke) verwies in diesem Zusammenhang auf die Befassung im Beirat der unteren Landschaftsbehörde.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 10.07.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Ziffer 7 dieser Vorlage) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 der 26. Änderung des Flächennutungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter 9 - 11 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 9.2.6, 9.7.2, 9.7.5,9.8.3, 9.9.1, 9.10, 10.2, 10.6 und 11.1 zu folgen, unter den Ziffern 9.2.1, 9.3.4 und 9.8.2 teilweise zu folgen und den Bebauungsplan sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- den Stellungnahmen der Einwender unter den Ziffern 9.1, 9.2.2 bis 9.2.5, 9.2.7, 9.2.8, 9.3.1 bis 9.3.3, 9.3.5, 9.4, 9.5.1 bis 9.5.5, 9.6, 9.7.1, 9.7.3, 9.7.4, 9.7.6, 9.8.1, 9.8.4, 9.8.5, 9.9.2, 10.1, 10.3, 10.4, 10.5 und 11.2 bis 11.14 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes vorgelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung“ mit der Rechtsver-bindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S. 791).


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12449-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Hu 117 – verlängerte Arminiusstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 5),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.04.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.6
Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12015-14)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpoltischen Netwerk aus der öffentlichen Sitzung vom
08.04.2014:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt dazu folgende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung mit einer strukturierten Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerks in die weitere Cityentwicklung zu beauftragen.“

Hierzu liegt vor ->Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der
öffentlichen Sitzung vom 30.04.2014:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12015-14-E1) vor:
„Das Kapitel „6.1.4 Gestaltung Außengastronomie“ wird aus dem Sachstandsbericht zu
Fortschreibung des Citykonzeptes – City 2030 ersatzlos gestrichen.“
Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet“

AUSWI 07.05.2014:

RM Kowalewski deklariert Beratungsbedarf und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung in
den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

RM Pisula signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Auch der s.B. Herr Tietz signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion obwohl einzelne Bereiche, wie z.B. der des Radverkehrs in diesem Konzept derzeit noch sehr zurückhaltend dargestellt worden seien. Hierzu, wie auch zu anderen Nuancen werde man aber zukünftig, bei der Umsetzung einzelner
Maßnahmen, noch diskutieren und entsprechend Einfluss nehmen können.

RM Harnisch äußert sich insgesamt positiv zu der Vorlage und signalisiert ebenfalls die Zustimmung
seiner Fraktion hierzu.

Herr Herkelmann verdeutlicht noch einmal den heute schriftlich vorliegenden Wunsch nach strukturierter Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen der weiteren Cityentwicklung.

Herr Wilde sagt zu, dass das Behindertenpolitische Netzwerk bei der Konkretisierung der Projekte mit
eingebunden werde und wirbt noch einmal dafür, das Konzept noch mit dem derzeitigen Rat der Stadt
zum Abschluss zu bringen. Man habe dieses Konzept bisher über mehrere Jahre und in konstruktiver
Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Gremien auf den heutigen Stand gebracht. Es wäre daher
schön, wenn noch durch einen Ratsbeschluss des derzeitigen Rates, der Verwaltung hiermit eine
entsprechende Handlungsvorgabe für die nächsten Jahre gegeben werden könne. Es sei außerdem
beabsichtigt, auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses den bisherigen Leitfaden (Broschüre) zur
Cityentwicklung mit den neuen Zielsetzungen entsprechend zu aktualisieren bzw. neu aufzulegen und
möglichst bereits im Herbst zur EXPO REAL 2014 in München zur Verfügung zu haben.

RM Waßmann erläutert noch einmal die Intention zu dem heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion
aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB) vom
30.04.2014. Er verdeutlicht hierzu, dass er es für problematisch halte, diese Angelegenheit zukünftig
über ein starres Regelwerk wie z.B. eine Gestaltungsrichtlinie oder sogar über eine Satzung zu
steuern. Man habe sich in seiner Fraktion bisher so hierzu positioniert, dass man zum einen die
Notwendigkeit hinterfragt habe, wenn es um die City gehe und zum anderen den Anlass immer noch
nicht erkenne. Außerdem sei man der Meinung, dass man besser da, wo es im Einzelfall erforderlich
sei, ggf. über Sondernutzungserlaubnisse eine Regelung herbeiführen solle. Die Steuerung über eine
Richtlinie oder sogar Satzung halte man an dieser Stelle für fragwürdig. Daher möchte er von der
Verwaltung wissen, wie man gedenke, das Thema der „Gestaltung der Außengastronomie“
anzugehen. Hierzu verweist er auf das Beispiel der Stadt Münster, die hierfür einen Leitfaden vorsehe,
über welchen dezenter gesteuert würde und der mit großem Einvernehmen dort angenommen werde.
Weiter möchte er wissen, welche Möglichkeiten es in Dortmund über Sondernutzungserlaubnisse gebe, um eventuell Ausreißer einzufangen.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es immer der Ansatz der Verwaltung gewesen sei, keine Satzung
sondern einen Gestaltungskatalog, ähnlich dem Leitfaden in Münster, zu erstellen, um diesen auch
über die Sondernutzungsgenehmigung beim Tiefbauamt umzusetzen. Das Verfahren ruhe im Moment
aber man werde sobald dieses Thema wieder anstehe, dieses dem Münsteraner Beispiel
entsprechend, realisieren.

Herr Lürwer bekräftigt, dass das Münsteraner Beispiel für die Stadt Dortmund zielsetzend sei und
sichert auf Nachfrage von RM Waßmann zu, dass sobald der entsprechende Leitfaden erstellt worden
sei, dieser dem Ausschuss zur Mitbestimmung vorgelegt werde.

Vor dem Hintergrund dieser Informationen der Verwaltung zieht RM Waßmann den Antrag der CDUFraktion aus dem AWB vom 30.04.2014 zunächst zurück.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der
Empfehlung aus dem behindertenpolitischen Netzwerk vom 08.04.2014, ohne Empfehlung in
den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Rm Kowalewski (Die Linke) sprach sich vor dem Hintergrund des weitreichenden Zeitraumes des Konzeptes zur Cityentwicklung dafür aus, dieses durch den neuen Rat der Stadt beschließen zu lassen.

Für die SPD-Fraktion sprach sich Rm Harnisch, u.a. im Hinblick auf die im Oktober stattfindende Internationale Immobilienmesse „Expo Real 2014“, für in eine Beschlussfassung in der aktuellen Sitzung des Rates aus.

Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich u.a. vor dem Hintergrund des umfangreichen Abstimmungsprozesses, ebenfalls für eine Beschlussfassung in der gegenwärtigen Sitzung des Rates aus.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Konzept zur Entwicklung der City mit Zeithorizont 2030 („City2030“) zu und beauftragt die Verwaltung
· die Leitlinien des Konzeptes „City2030“ bei der zukünftigen Arbeit zu konkretisieren und umzusetzen
· eine komprimierte Veröffentlichung des Konzeptes als gedruckte Fassung/ Broschüre und als digitale Version zu erstellen.
Es entstehen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Jahr 2014 Gesamtaufwendungen in Höhe von 17.000,00 €.


zu TOP 3.7
Nahverkehrsplan Dortmund 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12283-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12283-14-E1):

Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind zu einem großen Teil auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen. Die Fahrscheine für den ÖPNV, die diese Jugendlichen erhalten, sind überwiegend in ihrer Nutzungsmöglichkeit bzw. ihrer Reichweite eingeschränkt. So sind Fahrscheine, die ausschließlich für das Stadtgebiet Dortmund gültig sind, für einen Jugendlichen mit einem Maßnahmenplatz in Essen nicht sehr hilfreich.
Das Sozialticket oder auch das Schokoticket gelten für diese Jugendlichen nicht bzw. nicht mehr. Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien möchte den Jugendlichen in Schulersatzmaßnahmen helfen und alle Möglichkeiten für eine weiträumigere Mobilität dieser Gruppe prüfen lassen.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender Beschluss empfohlen:

Die Verwaltung wird beauftragt im VRR prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, um Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe mit Fahrscheinangeboten oder Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Fahrscheinen in ihrer Mobilität zu unterstützen.“

RM Dr. Brunsing beantragt, dass die Vorlage vor abschließender Beschlussfassung noch mal alle
Bezirksvertretungen durchlaufen soll. RM Kowalewski bekräftigt diesen Vorschlag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, ab.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie
zu dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1)
verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung des Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen
Der Rat der Stadt hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Nahverkehrsplans
(NVP) vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und beschließt, den in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage jeweils dargelegten Empfehlungen der Verwaltung (Abwägungsergebnis) aus den
dort genannten Gründen zu folgen.
b) Beschluss über den Nahverkehrsplan
Der Rat der Stadt beschließt den Nahverkehrsplan und fordert die Verwaltung auf, das nach dem
Beschluss zu Buchstabe a) zu übernehmende Abwägungsergebnis in den Nahverkehrsplan zu
übernehmen und den Nahverkehrsplan kurzfristig redaktionell fertig zu stellen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und den
NVP an die Träger öffentlicher Belange und an die Verbände zu versenden.

Es entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Aufwand in Höhe von 24.500,00 € in der Ergebnisrechnung des
Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, der sich in externe Kosten in Höhe von 10.000 € und interne
Leistungsverrechnung in Höhe von 14.500,00 € aufteilt. Die externen Kosten sind mit Drucksache Nr.
11216-13 bereits beschlossen.

Aus Sicht von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grüne) fehlen u.a. in Bereichen wie Barrierefreiheit strategische Überlegungen für die Zukunft. Die Entwicklung des Nahverkehrsplans wird jedoch als andauernder Prozess, mit der Möglichkeit zur Nachbesserung, angesehen.

Rm Kowalewski (Die Linke) sieht hinsichtlich der in der Anlage als an DSW21 übermittelt gelisteten Anregungen die Notwendigkeit, sich mit der Rückmeldung der Stadtwerke zu gegebener Zeit im Fachausschuss zu beschäftigen.

Rm Harnisch (SPD) betrachtet den Nahverkehrsplan als Ergebnis eines Entwicklungsprozesses der weiterhin begleitet und ggf. nachgebessert werden muss und sprach sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Thieme (NPD) die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien über den Beschlussvorschlag der Verwaltung hinaus zu berücksichtigen und fasste daraufhin einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen
Der Rat der Stadt hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und beschließt, den in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage jeweils dargelegten Empfehlungen der Verwaltung (Abwägungsergebnis) aus den dort genannten Gründen zu folgen.

b) Beschluss über den Nahverkehrsplan
Der Rat der Stadt beschließt den Nahverkehrsplan und fordert die Verwaltung auf, das nach dem Beschluss zu Buchstabe a) zu übernehmende Abwägungsergebnis in den Nahverkehrsplan zu übernehmen und den Nahverkehrsplan kurzfristig redaktionell fertig zu stellen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und den NVP an die Träger öffentlicher Belange und an die Verbände zu versenden.

Es entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Aufwand in Höhe von 24.500,00 € in der Ergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, der sich in externe Kosten in Höhe von 10.000 € und interne Leistungsverrechnung in Höhe von 14.500,00 € aufteilt. Die externen Kosten sind mit Drucksache Nr. 11216-13 bereits beschlossen.


zu TOP 3.8
Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11819-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht „Perspektive 2020“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,

· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen

· und die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.



zu TOP 3.9
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12454-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, die im Durchführungsbeschluss Drucksache Nr.: 07055-12 beschlossene Investitionssumme in Höhe von 1.500.000 € um 235.000 € auf 1.735.000 € zu erhöhen. Die Gesamtinvestition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 16.705,00 €.

2. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.735.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 61M00903015008 - Ortskern Mengede - in Verbindung mit der Finanzposition 780810 - Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen.


zu TOP 3.10
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12282-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen in der geänderten Finanzierungsform mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 50.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung durchzuführen.


zu TOP 3.11
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Die obige Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.




zu TOP 3.12
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12061-14)

Der Rat der Stadt nahm das Ergebnis der Prüfungen und den Beschluss der Bezirksvertretung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12055-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen
von 20.255.785 € die Grundsanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule (Ausführungsbeschluss). In der Kostenberechnung sind Baukosten von 19.192.078 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.063.707 € enthalten.
Die Finanzierung der Baukosten Sanierung Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 in Höhe von 19.192.078 € erfolgt durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

2. beschließt, das bewegliche Vermögen für das Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 mit insgesamt 1.063.707 € aus dem Budget des FB 40 (Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500) zu finanzieren.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten ab dem Aktivierungszeitpunkt die Ergebnisrechnung des FB 40 (IKG: Auftrag 400301040008, MBR: Auftrag 400301030007) mit 81.823,62 €/Jahr (Nutzungsdauer 13 Jahre).

3. beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015ff. die anfallenden Umzugskosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.313,00 € im Budget des FB 65 zur Verfügung zu stellen. Die Containermieten von 361.164,00 € sowie die anfallenden Umzugskosten von 100.000,00 € für die Jahre 2015 – 2017 sind bereits in der Ergebnisrechung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 veranschlagt.

4. beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft
mit der Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme.


zu TOP 3.14
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11192-13-E5)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor: Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13
Hierzu liegt vor: Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13-E5

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung
vom 28.01.2014:

„Herr Bornkessel (StA 60) informierte die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost über die deutliche Überschreitung der EU-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) an der B 1. Bei Messungen im Jahr 2012 wurden im Bereich der Kreuzung Ophoff 50 μ/m³und im Bereich Westfalendamm 45 μ/m³ gemessen. Die Belastung nimmt seit 2010 leicht ab. Auch mit der Einführung eins Lkw-Verbots für den Durchgangsverkehr auf der B 1 werden die Grenzwerte überschritten. Die Belastung wird lediglich minimiert. Herr Bornkessel betonte, dass ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung,
Umweltzonen etc.) erforderlich ist, um die Luftqualität zu verbessern. Die Entscheidung über ein Fahrverbot wird zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierung in Arnsberg getroffen. Weiterhin standen die Herren Swaton (StA 66) und Meißner (StA 61) für eine Diskussion zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des Verwaltungsvorstands.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung
vom 25.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung zu folgen und verweist auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 28.01.14.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom
05.03.2014:
„Mit Hinweis auf die Protokollnotiz zu TOP 3.1 gibt die Bezirksvertretung Mengede einstimmig eine negative Empfehlung zu der o. g. Vorlage. Die Bezirksvertretung Mengede sieht ein Problem auf den Stadtbezirk Mengede zukommen, wenn ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren kommt. Sie befürchtet, dass die LKW dann vermehrt über die A 2 und A 42 / 45 und bei deren Auslastung über die NS 9 durch den Stadtbezirk Mengede fahren werden und damit vermehrt Schadstoffe und auch Lärmbelästigungen auf den Stadtbezirk zukommen.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung
vom 18.03.2014:
„Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig die Vorlage abzulehnen. Die BV Lütgendortmund ist seit geraumer Zeit bemüht LKW-Verkehre aus den Ortskernen von Lütgendortmund und Marten zu entfernen und sieht dieses Vorhaben mit der Vorlage als gefährdet an.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) bei 3 Stimmenthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen) dem AUSWI bzw. dem Rat, ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von 4 Jahren abzulehnen.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom
25.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlungen der anderen, beteiligten Gremien zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit – bei den Ja-Stimmen der Herren
Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) - den Vorschlag der Verwaltung ab, da ein schlüssiges Verkehrskonzept fehlt, wo der Ausweichverkehr zu erwarten ist.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom
25.03.2014:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.1 „Einwohnerfragestunde“ dieser Sitzung und TOP 2.5 „Einwohnerfragestunde“ der BV-Sitzung vom 25.02.2014 wird hingewiesen. Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie die Vorlage ablehnen werde. Das Umlenken von Verkehren sorge für neue Probleme. Die Anwohner/-innen des Autobahnrings rund um Dortmund und an den Verbindungsstraßen im Stadtbezirk, z. B. an der Stockumer Straße, würden dadurch erheblich mehr belastet.

Aus Sicht der CDU-Fraktion könne die Weiterführung der A 4 allerdings für eine erhebliche Reduzierung der Durchgangsverkehre sorgen. Dafür müsse man sich politisch einsetzen. Den Schwerverkehr generell aus der Innenstadt herauszuhalten, wäre nie Thema gewesen. Die Schadstoff- und Lärmemissionen würden dadurch nur verlagert. Aus Sicht der SPD-Fraktion seien folgende Fragen nicht geklärt, um sachgerecht einen Beschluss fassen zu können. Deshalb würden sie ebenfalls eine ablehnende Empfehlung abgeben. Die Fragen werden der Geschäftsführerin der BV-Hombruch schriftlich ausgehändigt:

Fragenkatalog der SPD-Fraktion
1. Wie hoch ist die durch das Fahrverbot erhoffte NO 2-Reduzierung?
2. Warum ist die Mehrbelastung an der A 45 rechnerisch nicht darstellbar?
3. Wie hoch ist derzeit die NO 2 –Belastung? An der A 45 insbesondere in den Stadtteilen
Salingen, Kruckel und Bittermark? Könnte eine Tempobeschränkung auf 60 km/h bei
LKW’ s die Belastungen senken?
4. Sind zu befürchtende Rückstaus von LKW’ s auf der A 40 beim Autobahnkreuz Dortmund-
West berücksichtigt worden?
5. Hat die Verwaltung im Hinblick auf die Gesamtmehrbelastung der Innenstadt und
Anwohner/-innen bei Umwegfahrten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet?
6. Sind alternative Luftreinhaltepläne erwogen worden?

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde die Vorlage empfehlen, da aus ihrer Sicht auf Autobahnen schneller gehandelt werde, um die Emissionen für die Anwohner/-innen zu senken. Sie würden es begrüßen, wenn an stark befahrenen Straßen im Stadtbezirk DOHombruch, z. B. die Stockumer Straße, Messstationen, wie z. B. an der Brackeler Straße, eingerichtet werden. Dadurch könne die Belastung der Anwohner/-innen realistisch beurteilt und bewertet werden. Für eine Temporeduzierung würde sie sich ebenfalls aussprechen. Das Einrichten von Messstationen und Temporeduzierungen würden auch von der SPDFraktion begrüßt.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass es auf der Stockumer Straße in Höhe der Total-Tankstelle in der Nähe der Einmündung Steinäckerstraße früher eine Messstelle gegeben habe.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage und die Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 mit der Ergänzung vom 12.02.2014 zur Kenntnis. Sie empfiehlt mit 11-Nein-Stimmen (6 x CDU, 4 x SPD, 1 x parteilos – Herr Behm) und 3 Ja-Stimmen (3 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN) dem Rat der Stadt Dortmund, den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren abzulehnen. Der Antrag soll somit nicht an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt werden. Begründet wird die mehrheitliche Ablehnung mit den oben aufgeführten Gründen.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung
vom 26.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West spricht eine Empfehlung aus, wenn die Beantwortung der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 aufgeführten Fragestellungen zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDUFraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2) vorgelegt wird und weist die Vorlage an den Fachbereich zurück.
Darüber hinaus bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
Die Umleitung der LKW hat auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Bei einer Verlängerung der Fahrtstrecke entstehen entsprechende Zusatzfahrtkosten.
1. Wie viele Zusatzstunden entstehen bei der angenommen Fahrzeugzahl?
2. Umgerechnet, wie hoch sind die Zusatzkosten der Fahrer für die Volkswirtschaft?
Eine Marginalisierung der Kosten auf einen Betrieb sind nicht aussagegerecht.“
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:
„Da eine Umsetzung des Fahrverbots für LKW im Rahmen der LKW-Entlastungszone für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord bisher nicht wirksam durchgesetzt wurde, empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt den folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 13 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frau Dibekci und Herr Karadas) abzulehnen:
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren nicht
Begründung:
Eine Sperrung der B 1 für den Lkw-Verkehr wird die Probleme lediglich in andere Stadtbezirke verlagern. Wenn die Lkws, wie in der Vorlage prognostiziert, täglich Umwege von 21.168 Kilometern
fahren müssen und dadurch täglich ein Mehrverbrauch von 6.350 Liter Dieselkraftstoff entsteht, wird dies eine erhebliche Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastungen in anderen Bezirken verursachen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner in Eving sind schon jetzt durch die viel befahrenen Bundesstraßen (B1, B 236) und die A 2 in ihrem Stadtbezirk extrem hohen Lärm- und Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Eine weitere Zunahme dieser Belastungen ist nicht mehr zumutbar.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom
25.03.2014:
„Die CDU-Fraktion merkt an, dass es schwierig wird, Quell- und Zielverkehr vom Durchgangsverkehr zu unterscheiden. Außerdem würden die nicht unerheblichen Emissionen der Flugbewegungen über der B 1 bei der Gesamtbewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen wollen wegen der merklichen Reduzierung der Schadstoffemission zustimmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren zu unterstützen und ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung zu übermitteln.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom
26.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Herr Althoff und Herr Eker, Bündnis90/Die Grünen) ab:
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom
25.03.2014:
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage, ein zeitlich befristetes Lkw-Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von 4 Jahren zu beschließen, ab. Abstimmungsergebnis: mit einer Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen
Zudem regt die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde folgendes an:
1. die Fachverwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit die Schließung der Semerteichstraße an der B1 die dortige Ampelkreuzung überflüssig machen und damit das Problem gemindert werden könnte.
2. Die Fachverwaltung wird aufgefordert, detailliert darzustellen, welche Auswirkungen ein Lkw-Verbot auf der B1 für Umgehungs- und Schleichverkehre im südlichen Stadtbezirk Hörde haben werden.“

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-
13-E2):
„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Vor einer endgültigen Entscheidung im Rat wird die Vorlage zunächst in alle zwölf Bezirksvertretungen
überwiesen. Ziel dieser zeitunkritischen Überweisung soll sein, dort die Voten einzuholen und eventuell berechtigte Bedenken der Bezirke gegen das LKW-Fahrverbot auf der B1 und den damit
verbundenen Verlagerungsbewegungen auf den Autobahnring in die Beratung des Rates mit einfließen zu lassen.

Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden
Fragestellungen abzugeben:
1. Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgebaut wurde, für den LKWDurchgangsverkehr sperren?
2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien bezüglich der Maßnahmen und Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob Essen oder Bochum die A40 als Fortsetzung der B1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren, da hier noch höhere Messwerte als an der B1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A40 wäre auch dort unter Nutzung der A42 und A2 problemlos möglich.
3. Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße eine der höchsten Messwerte in ganz NRW. Bemerkenswert: Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKWDurchgangsfahrverbot,
und das sogar für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in Dortmund mit einem LKWDurchgangsfahrverbot erreicht werden?
4. Wie viel LKW auf der A40 und B1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viel dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?
5. Wie soll das ganztätige Fahrverbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B1 auf die schwierige
Durchführbarkeit von Kontrollen hin!
6. Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer (Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen. Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?
7. Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, dass die Realisierung des B1-
Tunnels auf unbestimmte Zeit verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 11192-13-E3):
„Die Thematik ist zwischenzeitlich im Tiefbau-, Stadtplanungs- und Bauordnungs- und Umweltamt bearbeitetet worden. Zu dem Antrag kann ich Ihnen heute folgende Stellungnahme geben:

Nr. 1
Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgestaltet wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?
In Dortmund wird anwaltlich von B 1 Anrainern ein ganztägiges LKW-Verbot beantragt, über das auch entschieden werden muss. Faktisch liegen Grenzwertüberschreitungen auf der B 1 bei dem Luftschadstoff „Stickstoffdioxid“ vor. Da das LKW-Verbot auf den Autobahnkreuzen Dortmund-West und Dortmund/Unna aufgestellt werden müsste, ist die
Bezirksregierung Arnsberg sowohl zuständige Straßenverkehrsbehörde wie auch seitens der Stadt zu beteiligende Behörde.
Die Stadt Dortmund muss in eigener Zuständigkeit entscheiden, wie mit dem Antrag umzugehen ist.
Auch wenn zu erwarten ist, dass die Maßnahme nicht ausreicht, die NO2-Belastung unter den Jahresmittelwert zu senken, sind alle Maßnahmen, die zur weiteren Absenkung beitragen, zu ergreifen. Das Instrument des LKW-Durchfahrtsverbots im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung ist nicht neu. Bereits im ersten Aktionsplan für Dortmund wurde dieses Instrument eingesetzt und ist immer noch „in Kraft“. Im Bereich der nördlichen Innenstadt ist seit Jahren eine LKW-Entlastungszone eingerichtet. Auch in anderen Städten wird dieses Instrument seit geraumer Zeit angewendet.
Verkehrsverbote für den LKW-Verkehr sind beispielsweise in Stuttgart, München, Augsburg,
Neu-Ulm, Wiesbaden, und Darmstadt vorzufinden.

Nr. 2
Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien, bezüglich der Maßnahmen und
Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob Essen oder Bochum die A 40 in Fortsetzung der B 1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren, da hier noch höhere Messwerte als an der B 1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A 40 wäre dort unter Nutzung der A 42 und A 2 problemlos
möglich.
Andere Städte versuchen, diesem Problem mit ähnlichen Mitteln zu begegnen:
Die Stadt Essen hat z.B. ein LKW-Durchfahrtverbot auf der Gladbecker Straße und eine befristete Sperrung einer B 1-Anschlussstelle (AS Frillendorf). Die Stadt Hagen hat ein immissionsabhängiges Durchfahrtverbot in Bahnhofsnähe. Ein komplettes LKW-Durchfahrtsverbot auf der B 1 z.B. in Bochum oder Essen gibt es nicht, jedoch hat die A 40 dort auch einen gänzlich anderen Charakter. Die Autobahn A 40/44 wird lediglich in Dortmund unterbrochen. Nur in Dortmund gibt es keine durchgängige Autobahnverbindung. Autobahnen sind im Gegensatz zu Bundesstraßen von der Umweltzone ausgenommen.

Nr. 3
Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße den zweithöchsten Messwert in ganz NRW. Bemerkenswert:
Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für
Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in
Dortmund mit einem LKW-Durchgangsverbot erreicht werden?
Die Einhaltung der NO2-Grenzwerte stellt eine große Herausforderung dar. Dies ist in hohem Maße darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die Immissionsgrenzwerte mit den Emissionsgrenzwerten bei Kfz zu harmonisieren. Die Immissionsgrenzwerte sind ambitioniert, aber bezogen auf das NO2 mit dem aktuellen Emissionsgrenzwerten an stark befahrenen Straßen kaum zu erreichen. Erst mit der Euro 6-Norm wird die Einhaltung der Grenzwerte möglich sein. Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden nur mit einem Bündel von Maßnahmen eine Chance haben, sich dem Grenzwert zu nähern. "Die eine Maßnahme", mit der es gelingt, die Grenzwerte an Straßen wie der B1 zu erreichen, gibt es nicht, sieht man von einer Vollsperrung dieser Straßen ab.

Nr. 4
Wie viel LKW auf der A 40 und B 1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viele dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?
Hierzu gibt es keine aktuellen Erhebungen, weil diese nur mit sehr hohem Aufwand (Kennzeichenverfolgung) durchzuführen sind. Mit Hilfe des Dortmunder Verkehrsmodells, das die Verkehrsströme in und um Dortmund abbildet, kann der Durchgangsverkehr beim LKW-Verkehr jedoch abgeschätzt werden. Demnach befahren rd. 40% der LKW-Verkehre, die am Querschnitt der A40 östlich des Autobahnkreuzes Dortmund-West auftreten, die gesamte Strecke bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Unna. Rd. 60% sind dem LKW-Verkehr zuzuordnen, der Quelle- und Ziel im Stadtgebiet hat. Dies lässt Verbesserungen erwarten.


Nr. 5
Wie soll das ganztägige LKW-Verbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B 1 auf die schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin! Die Kontrolle des LKW-Verbotes obliegt ausschließlich der Polizei. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Kontrolle des LKW-Verbotes – vor allem außerhalb des Berufsverkehrs – möglich. Neben der Möglichkeit, eine von drei Fahrspuren für Kontrollen einzuziehen, besteht beispielsweise auch die Option, die Nebenfahrbahn der B1 in Höhe der Kreuzung Ophoff für Kontrollen zu nutzen.

Nr. 6
Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz
Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer
(Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz
Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen.
Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?
Die Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs reduziert die Schadstoffemissionen entlang der B 1 und erhöht die Emissionen auf dem „Autobahnring“. Um diese Veränderungen quantifizieren zu können, wurde eine Emissionsbilanz bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben.
Bei dieser Bilanzierung wurden die realistischen Annahmen zur Verkehrsverlagerung aus der zu Grunde liegenden Beschlussvorlage (11192-13) angesetzt. Weiterhin wurden die aktuellen Daten zu den Geschwindigkeiten, Höhenverhältnissen, Flottenzusammensetzung etc. herangezogen.

Für die relevanten Luftschadstoffe kommt es zu folgenden Veränderungen:

Veränderung
Abschnitt Abschnittslänge Streckenbezogene Gesamtemissionen
(km)
NOx PM10 PM2,5
B1 zw. A45 und A1 19,63 -7,8 % -5,8 % -5,9 %
A1 zw. A45 und A2 23,15 1,8 % 1,5 % 1,4 %
A45 zw. A1 und A40 14,26 3,4 % 2,6 % 2,6 %
A45 zw. A40 und A2 10,57 3,8 % 3,2 % 3,2 %
A2 zw. A45 und A1 22,93 2,4 % 2,1 % 2,1 %
Summe 1,0 % 0,8 % 0,8 %

Es ist zu erkennen, dass für die B 1 deutliche Verringerungen der Schadstoffemissionen zu erwarten sind, während die Emissionszunahmen entlang des Autobahnrings geringer ausfallen. Im Saldo führt die ganztägige Sperrung zu einer Zunahme der Emissionen von 0,8 bis 1%.
Die Veränderungen auf der Immissionsseite konnten nur abgeschätzt werden. Diese Abschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass entlang der B 1 mit einer Abnahme der NO2-Belastung um etwa 1 μg/m³ zu rechnen ist. Die Zunahme der Belastung entlang des Autobahnringes würde deutlich geringer ausfallen und bewegt sich im „unteren Nachkommabereich“.
Damit gelingt es zwar nicht, den Grenzwert an den kritischen Punkten entlang der B 1 einzuhalten, es ist aber zu erwarten, dass diese Maßnahme gemeinsam mit der Verschärfung der Umweltzonenregelung ab dem 01.07.2014 und der bereits realisierten Geschwindigkeitsbeschränkung zu einen merklichen Beitrag der Belastungsreduzierung führen wird. Schon die Entwicklung der Belastung über die Zeit seit 2010 zeigt eine Abnahme der NO2-Konzentration, die zumindest zum Teil auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zurückzuführen sein dürfte.
Entlang des Autobahnrings ist nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Bezogen auf die Feinstaubproblematik bestehen weder an der B 1 noch am Autobahnring Probleme. Hier greifen offensichtlich die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne sehr gut.

Nr. 7
Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, das die Realisierung des B1-Tunnels auf unbestimmte Zeit verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde? Einerseits soll das LKW-Fahrverbot zunächst als Versuch für vier Jahre eingerichtet werden. Zum anderen wird die B 1/A 40 nicht an Bedeutung verlieren, da sie weiterhin von rd. 80.000 KFZ/24 h befahren wird. Auch eine Verlagerung von 25% der LKW im Tagesverkehr ändert nichts an der Bedeutung der B 1/A 40 für das regionale Verkehrssystem. Darüber hinaus sind mit der Verlagerung eines Teils der LKW auf den Autobahnring noch nicht alle Probleme entlang der B 1/A 40 gelöst. Mit dem Tunnel kann eine weitere deutliche Reduzierung der Lärm- und Schadstoffimmissionen entlang der B 1 und der Entfall der nicht barrierefreien Fußgängerbrücken ermöglicht werden. Dadurch eröffnen sich wesentliche städtebauliche Entwicklungschancen.

Ergänzungsfrage von Herrn Ratsmitglied Pisula:
Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko und welche Kosten kommen ggf. auf die Stadt Dortmund zu?
Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt ist das Prozesskostenrisiko nicht einschätzbar, da sich die Prozesskosten nach dem Streitwert der Angelegenheit richten. Seitens des Rechtsamtes kann nicht beurteilt werden, welchen Streitwert das Gericht bei einem möglichen gerichtlichen Verfahren festsetzt.“

Hierzu liegt vor: Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11192-13-E9)

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11192-13-E10):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Stadt Dortmund zeitnah ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erstellen. Das Konzept soll eine umfassende Regelung aller Verkehrsarten, vom Lastkraftwagen bis hin zum Fahrrad, darstellen. Das Konzept soll dabei mögliche Entlastungen von verkehrlich stark betroffenen Stadtgebieten beinhalten.

Zugleich muss mit dem Verkehrskonzept sichergestellt werden, dass Verbote und Restriktionen
beachtet werden. Sollte es der Verwaltung auf Grund fehlender personeller Ressourcen oder anderer Umstände nicht möglich sein, ein solches Konzept zeitnah zu erstellen, wird die Verwaltung ermächtigt ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept von Dritten für die Stadt Dortmund anfertigen zu lassen. Die Vorlage wird zunächst zurückgestellt.

Begründung:
Nachdem die Vorlage für ein „zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der
B1 für die Dauer von vier Jahren“ (Drucksache Nr. 11192-13) im Februar eingebracht wurde, hat sich
die Mehrheit des Rates darauf verständigt zu dieser Thematik auch alle zwölf Bezirksvertretungen zu
befragen. Die Reaktion der Mehrzahl der Bezirksvertretungen ist eindeutig. Gerade die Autobahnanrainern kann nicht noch eine zusätzliche Mehrbelastung an Lärm und Luftschadstoffen
zugemutet werden. Die wünschenswerte Entlastung der B1-Anwohner ist nur dann zu erklären, wenn
gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass eine Mehrbelastung für andere Dortmunder Stadtteile
möglichst ausgeschlossen werden kann. Zudem stellt die Verlagerung des Verkehrs, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, keine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Alternative zum jetzigen Stand
dar, da die Gesamtbelastung mit Luftschadstoffen durch die Umlegung des LKW-Durchgangsverkehrs
deutlich erhöht wird. Der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien ist daher eine anwohnerfreundliche und zugleich auch ökologisch vertretbare Lösung der
Problematik sehr wichtig.“

AUSWI 07.05.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit
mit allen vorliegenden Vorgängen in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2014 vor:

„Die o. g. Vorlage ist inzwischen in allen Bezirksvertretungen beraten worden und liegt nunmehr dem Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.2014 und dem Hauptausschusses/Ältestenrates sowie dem Rat der Stadt am 15.05.2014 vor. Es liegt folgender Beschlussvorschlag zu Grunde:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Mit Datum vom 09.04.2014 hat die von Anwohnerinnen und Anwohnern beauftragte Kanzlei einen Ergänzungsantrag (Überholverbot und Rechtsfahrgebot für LKW, ggf. Fahrspursperrung) eingereicht. Zu dem Ergänzungsantrag wurde mit Schreiben vom 29.04.2014 eine Zwischennachricht versandt, in der auf die laufenden politischen Beratungen verwiesen wurde. Inhaltlich wurde gleichzeitig folgender Hinweis an die Kanzlei gegeben:

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die freie Fahrstreifenwahl bei mehrspurigen Straßen nur für Fahrzeuge bis 3,5 t. Gem. § 7 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen LKW demnach rechts fahren. Eine Verkehrsregelung ist daher weder nötig noch zulässig.

Ein Überholverbot für LKW soll gem. der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für LKW) nur auf Straßen mit erheblichem und schnellem Verkehr angeordnet werden, um den reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Da die Geschwindigkeit auf der B 1 im betroffenen Abschnitt bereits auf 50 km/h reduziert wurde, sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein LKW-Überholverbot nicht erfüllt.“


Für Rm Pisula (CDU) habe die Beteiligung der Bezirksvertretung gezeigt, dass es sich bei der Angelegenheit um eine umstrittene Thematik handelt. Dem von Seiten der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung eingebrachten Antrag könne seine Fraktion nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass eine Umsetzung durch die Verwaltung zeitnah zur Sommerpause und mit vertretbaren Mitteln erfolgen kann.

Aus Sicht von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sind die Anwohner an der B 1 durch die Problematik „LKW-Verkehre“ seit Jahrzehnten belastet. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Befragung der Bezirksvertretungen spricht sich Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage mit einer verkürzten zeitlichen Befristung aus und stellt mündlich folgenden Antrag:

Der Rat beschließt den probeweisen Zeitraum für ein ganztägiges Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B1 zunächst auf ein Jahr festzulegen.

Für Rm Kowalewski (Die Linke) mache die Verwaltungsvorlage deutlich, dass die Anwohner an der B 1 einen Rechtsanspruch dahingehend haben, dass die Verwaltung etwas gegen die derzeitigen Belastungen an der B 1 unternimmt. Vor dem Hintergrund einer möglichen Klage spricht sich Rm Kowalewski (Die Linke) für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage in vorliegender Fassung aus.

Aus Sicht von Rm Münch (FBI) werden EU-Grenzwerte nicht eingehalten und somit im Ergebnis zwingend Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Bezirksvertretungen stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Bezirksregierung das NRW-Verkehrsministerium aus Gründen des Lärmschutzes und der Schadstoffminimierung auf den Dortmunder Stadtautobahnen ein generelles Tempolimit von 100 km/h zu erlassen.

Darüber hinaus bat Rm Münch (FBI) die Anregungen der Anwohner hinsichtlich eines Überholverbotes im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Rm Harnisch (SPD) verwies neben der Belastung an der B 1, auf die Belastungen rund um den Autobahnring in Dortmund. Hinsichtlich des Antrages seiner Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellte Rm Harnisch (SPD) klar, dass kein umfassendes Konzept im Sinne einer Fortschreibung des Masterplanes Mobilität gefordert wird, sondern eine Untersuchung unter Berücksichtigung aktueller Datenmaterialien, wie bspw. der in Kürze zu erwartenden Zahlen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Diesbezüglich führte Rm Prüsse aus, dass der Umfang der Untersuchung der Verwaltung ermöglichen solle, erste Ergebnisse bereits im Anschluss an die Sommerpause vorzulegen. Weiterhin sind aus Sicht von Rm Prüsse (SPD) neben den berechtigten Interessen der Anwohner der B 1 auch die Interessen der durch die Umleitung von Verkehren betroffenen Anwohner zu berücksichtigen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit, zum Schutz der Anwohner an der B 1 kurzfristig Maßnahmen zur Senkung von Lärm- und Schadstoffbelastungen zu ergreifen und spricht sich vor diesem Hintergrund für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage aus. Für Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) würde eine Ausweisung der B 1 auf Dortmunder Stadtgebiet als Mautstrecke dazu führen, dass die Strecke für Fernverkehre deutlich unattraktiver wäre. Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht die gesetzliche Verpflichtung zum Handeln und führte darüber hinaus aus, dass eine wissenschaftliche Begleitung, des von seiner Fraktion beantragten Probezeitraumes von einem Jahr, die Auswirkungen auf die Stadtbezirke belegen könnte.

Rm Waßmann (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf die seitens des Umweltamtes in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gegebene Einschätzung, dass auch mit einem geplanten Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 Immissionswerte überschritten würden. In diesem Fall wären dann auch Maßnahmen hinsichtlich der weiteren LKW-Verkehre erforderlich. Dies wiederum könnte zu Auswirkungen auf die Verkehre der ansässigen Unternehmen führen.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt den von Rm Münch (FBI) in obiger Angelegenheit mündlich gestellten Antrag bei Stimmenthaltung von Rm Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt den von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) für seine Fraktion in obiger Angelegenheit mündlich gestellten Antrag mit Mehrheit gegen die FDP/Bürgerliste, den Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Münch (FBI) ab.

3. Unter Berücksichtigung der o.g. Klarstellungen seitens des Antragstellers stimmt der Rat der Stadt dem in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.14 gestellten SPD-Fraktion vom 07.05.2014 (Drucksache Nr.: 11192-13-E10) mehrheitlich zu.


zu TOP 3.15
Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11496-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat Folgendes mit einer Ergänzung zu
beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden
Auszahlungen:
Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 14 Ja-Stimmen so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter
Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde (fett markiert), mehrheitlich gegen die
Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-
Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden
Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen sind zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der von Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) geäußerten Bitte, um Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretung Hörde führte StR Lürwer aus, dass es sich bei den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) um keine zentimeterscharfe Vorgabe, sondern um eine Richtlinie handelt, die selbstverständlich in den innerstädtischen Planungen zu Grunde gelegt wird.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.


zu TOP 3.16
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014
(Drucksache Nr.: 12021-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug des Behindertenpolitisches Netzwerk aus seiner Sitzung vom 08.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12021-14):

Das Behindertenpolitische Netzwerk überweist den TOP Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen an den Rat der Stadt Dortmund:

An den Rat der Stadt Dortmund

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Tagesordnungspunkt

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Stadt Dortmund soll dafür Sorge tragen, dass Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden
Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Stadt Dortmund sorgt dafür, dass alle Firmen, die Zusatzeinrichtungen für die Stadt Dortmund liefern, auch ausreichend Ersatzteile vorhalten, um in diesen Fällen die Reparaturzeit akzeptabel zu verkürzen.

Begründung:

In Dortmund ist die Anzahl von Zusatzeinrichtungen für LSA Anlagen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Das ist sehr erfreulich, da es die Sicherheit und Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen sehr erhöht hat. Ärgerlich ist, dass viele Zusatzeinrichtungen nicht DIN-gerecht
eingestellt sind. Nur eine DIN-gerechte Einstellung ermöglicht es, Fußgängerfurten ohne Angst für Leib und Leben zu überqueren.

Die Reparaturzeiten für einige Produkte haben sich in der letzten Zeit – nach einigen Gesprächen mit VertreterInnen des Tiefbauamtes – deutlich verbessert. Ärgerlich ist aber weiterhin, dass die Lieferzeit bei einigen Ersatzteilen wochenlang auf sich warten lässt und somit die Betroffenen
diese Fußgängerfurten ohne fremde Hilfe nicht überqueren können.

Falls eine Berichterstattung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk gewünscht wird, steht Richard Schmidt, der stellvertretende Vorsitzende, gern zur Verfügung.

Der Rat der Stadt folgte einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) der obigen Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes und fasste somit folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund soll dafür Sorge tragen, dass Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden
Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Stadt Dortmund sorgt dafür, dass alle Firmen, die Zusatzeinrichtungen für die Stadt Dortmund liefern, auch ausreichend Ersatzteile vorhalten, um in diesen Fällen die Reparaturzeit akzeptabel zu verkürzen.


zu TOP 3.17
Grünpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12705-14)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde seitens der Fraktion Die Linke zurückgezogen.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12385-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt Dortmund gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013 wird mit einem
Jahresgewinn in Höhe von 105.728,15 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 105.728,15 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12279-14)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2013 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
wird mit einem Jahresergebnis von -571.372,98 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2013 in Höhe von -571.372,98 Euro wird mit der allgemeinen Rücklage
verrechnet.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.

3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.


zu TOP 5.2
"Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12609-14)

Rm Taranczewski (SPD) begrüßt die geplante Einführung des sog. „Integrationsarbeitsmarktes“, der Menschen mit Vermittlungshemmnissen die Chance bietet, unter sozialversicherungspflichtigen Verhältnissen beschäftigt zu werden.

Rm Waßmann (CDU) stellte dar, dass seine Fraktion eine weitere konzeptionelle Ausarbeitung nur unter gewissen Voraussetzungen mittragen kann. So dürfen u.a. durch den Einsatz öffentlicher Mittel keine Konkurrenzsituationen zur heimischen Wirtschaft entstehen, keine Steuererhöhungen dazu genutzt werden einen dauerhaften öffentlich geförderten, neuen Arbeitsmarkt in Dortmund zu etablieren. Erfolglose Qualifizierungsmaßnahmen müssen kritisch hinterfragt werden und die Umsetzung des Masterplan Wirtschaftflächen muss konsequent betrieben werden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich Rm Langhorst für die Etablierung eines Integrationsarbeitsmarktes aus. Die Umsetzung des vorliegenden Eckpunktepapiers hänge allerdings auch maßgeblich von einer Sicherstellung der Finanzierung, insbesondere von Seiten des Bundes, ab.

Rm Kowalewski (Die Linke) befürwortet die Ausarbeitung eines Konzeptes mit dem Ansatz von zusätzlichen Maßnahmen, um eine Gruppe von Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, die dazu auf dem freien Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist und sieht die Chance, die durch den Strukturwandel entfallenen Möglichkeiten durch neue Maßnahmen aufzuarbeiten.

Für Rm Matzanke (SPD) belegen die aktuellen Zahlen über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, dass qualifizierte Leute derzeit schnell in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Zahlen machen aber auch deutlich, dass es eine Verfestigung hinsichtlich der Zahl von Langzeitarbeitslosen gibt. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als erfreulich, dass diesen Menschen über die weitere konzeptionelle Entwicklung des Modellansatzes eine Perspektive geboten wird.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) betont u.a. die Notwendigkeit, die Probleme vor Ort in Zusammenarbeit mit den Akteuren anzugehen. Ziel darüber hinaus müsse sein, dass Menschen die über das Konzept qualifiziert werden, auch einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere wichtig, dass der Prozess durch eine vernünftige Evaluation begleitet wird.

OB Sierau betonte das klare Ziel, dass über die Umsetzung des Konzeptes keine Konkurrenz zum etablierten Arbeitsmarkt geschaffen wird. Ebenso schloss OB Sierau Steuererhöhungen zur Finanzierung eines dauerhaften, öffentlich geförderten Arbeitsmarktes aus.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund befürwortet die weitere konzeptionelle Ausarbeitung eines Modellansatzes "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" durch die Verwaltung (Dez 5 / Wirtschaftsförderung) und die Aufnahme konkreter Umsetzungsgespräche mit den beteiligten Landes- und Bundesbehörden.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die "Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz" unter Beteiligung der Unternehmen aus Industrie, Dienstleistungen, Handel, Bau und Handwerk, kommunalwirtschaftlicher Unternehmen, der Agentur für Arbeit, der Beschäftigungsträger, dem Landschaftsverband, Straßen.NRW, GaLaBau NRW als auch den politischen Entscheidungsträgern, den Gewerkschaften, den Verbänden, Kammern, Innungen, Kirchen und Parteien durchzuführen.

-> Der zu diesem TOP vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wurde nicht zur Abstimmung gestellt.


zu TOP 5.3
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 4 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Verwaltungsstellen sowie die gestaffelte Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015.

Zum 01.07.2014 werden zunächst 3 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Stellen für die Verwaltung besetzt. Hierin enthalten sind 1,5 Stellen zur Kompensation der Fallzahlen-steigerung der vergangenen Jahre sowie 1,5 Stellen aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.07.2014. Nach einer Evaluationsphase von 6 Monaten, jedoch spätestens zum 01.01.2015, erfolgt die Besetzung der verbliebenen einen Stelle für Soziale Arbeit.

Sofern der Personalbedarf für die Stellen der Sozialarbeiter/-innen nicht durch das interne Stellenbesetzungsverfahren gedeckt werden kann, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12059-14)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme von 72.077.641,79 €, einem Bilanzgewinn von 43.624,51 € sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2013 in Höhe von 1.555.087,60 € wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der aufgelaufene Gewinnvortrag in Höhe von 43.624,51 € wird der Kapitalrücklage zum 31.12.2014 zugeführt.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12272-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2014/15 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2014/15 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
32.744.505 € (
Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2014/15 in Höhe von 2.122.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2014/15 (nachrichtlich, da bereits am 15.12.2011 vom Rat beschlossen; Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.3
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-14)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 183.058.852,25 € und einem Jahresverlust von 7.855.794,20 € sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 7.855.794,20 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.4
Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12087-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:

Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) erklärt, dass es eine nette Idee sei, er aber Probleme bei der
Durchführung sehe. Er habe Sicherheitsbedenken, da das geplante Denkmal bekletterbar sei
und es zu Unfällen kommen könne, auch Verschmutzung und Vandalismus könne nicht
ausgeschlossen werden. Außerdem fehlten ihm die Folgekosten in dieser Vorlage.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion dem ersten Satz des
Beschlusses zustimmen werde, es allerdings bei der Umsetzung nicht so wichtig sei, ob es in
2015 oder 2016 gemacht werde. Er stellt den mündlichen Antrag, dass in der Planung noch andere
Vorschläge vorgetragen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit
Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und die CDU-Fraktion ab und empfiehlt dem Rat
Der Stadt unter Einbeziehung der Bedenken von Herrn Dr. Eigenbrod einstimmig bei Enthaltung
Der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX
Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten
Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in
Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu
konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur
Abstimmung vorzulegen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert deutliche Kritik zum Verfahren.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Einbeziehung folgender Beschlüsse der
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14, die dem Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht vorgelegen hat:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende drei Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der Planung, am Südufer des Phoenixsees eine zentrale Gedenkstätte für die Zwangsarbeiter zu errichten grundsätzlich zu. Die Gedenkstätte soll am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße zum See, östlich des Sportstützpunktes (jetziger Baumstandort) errichtet werden.
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, die Gedenkstätte in der ursprünglich angedachten Größe (4 x 4 m Grundfläche mit entsprechender Höhe) zu errichten.
3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde befürwortet ausdrücklich, dass an der Hermannstraße (Beginn des Fußweges) ein Hinweis auf die Gedenkstätte angebracht wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees
eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten
Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in
Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu
konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur
Abstimmung vorzulegen.“

Rm Münch (FBI) äußerte Kritik an dem Verfahren und erklärte, dass er einem Mahnmal zustimmen werde, den vorliegenden Entwurf jedoch ablehne.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste äußerten Rm Dingerdissen und Rm Rettstadt ebenfalls Kritik am Verfahren. Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) machte darüber hinaus deutlich, dass seine Fraktion unabhängig von dem vorausgegangenen Verfahren, der Errichtung eines Mahnmals zustimmen werde.

Rm Thieme (NPD) erläuterte sein Abstimmungsverhalten.

Rm Klösel (SPD) und Rm Thiel (SPD) sprachen sich für eine Beschlussfassung der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der Bezirksvertretung Hörde aus.

Mit Verweis auf die Beratungen im Gestaltungsbeirat begründete Rm Kowalewskis (Die Linke) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer Jurysitzung ist und erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Rm Dr. Eigenbrod (CDU) betonte, dass er sich ein anderes Verfahren gewünscht hatte und bat, dass die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geäußerten Anregungen und Bedenken in der Beschlussvorlage zum Baubeschluss entsprechend Berücksichtigung finden.


Der Rat der Stadt fasste - unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und unter Berücksichtigung der entsprechenden Hinweise aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie aus der Bezirksvertretung Hörde - mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur Abstimmung vorzulegen.


zu TOP 6.5
Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11356-13)
Zum obigen Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung in der Sitzung am
03.04.14 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion in seine heutige Sitzung geschoben. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass zur Vorlage des o. g. Tagesordnungspunktes bis zur Ratssitzung am 10. April 2014, wie vom Fachausschuss Kultur, Sport und Freizeit am 28.01.2014 beschlossen, von der Verwaltung ein Finanzierungskonzept vorgelegt wird.

Begründung
In seiner Sitzung am 28.01.2014 hat der Fachausschuss Kultur, Sport und Freizeit einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage mit Finanzierungskonzept vorzulegen, die einen detaillierten Zeitplan enthält, der es dem Kinder- und Jugendtheater ermöglicht, ohne Übergangslösung das neue Haus nutzen zu können (kein Provisorium). Als Standort für das neue Haus ist der Platz am Theaterkarree vorzusehen.

In Zeiten knapper Finanzmittel ist es nicht sinnvoll, dass der Rat der Stadt Dortmund ein zwar gewünschtes und auch benötigtes Vorhaben beschließt, ohne darüber informiert zu werden, wie der Bau der „Jungen Bühne Westfalen“ finanziert werden soll. Alternativen wie eine Kreditfinanzierung oder eine Zuschusserhöhung an den Eigenbetrieb Theater sind unzureichend und lassen daher eine Zustimmung der Vorlage nicht zu.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport
und Freizeit vom 25.03.2014 mit der Drucksache Nr.: 11356-13-E1 zurück.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Ergänzung zur Vorlage
vor:

in seiner Sitzung am 25.03.2014 hat sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darauf geeinigt, die Vorlage zum Neubau der Jungen Bühne Westfalen mit einem ergänzenden Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 29.04.2014 neu zu beraten. Das Theater möchte die Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.03.2014 wie folgt beantworten:

1. Finanzierungsalternativen
Aus Sicht des Theater Dortmund und nach Rücksprache mit der Kämmerei stehen drei
Finanzierungsoptionen zur Auswahl, deren finanzielle Auswirkungen als Anlage beigefügt sind.

Variante 1
Finanzierung aus Haushaltsmitteln
Hierbei wird der Investitionszuschuss an das Theater Dortmund aus dem städtischen Haushalt für die Baukosten entsprechend erhöht.

Vorteil:
Das Theater Dortmund begleitet das Projekt als Bauherr und ist während des Projektes flexibel. Die konsumtiven Belastungen des Theaters ergeben sich ausschließlich aus den Abschreibungen. Die Einwerbung von Drittmitteln für den Bau (EU-Mittel) bzw. Innenausbau (Bürgerschaft, Unternehmen) ist problemlos möglich.

Nachteil:
Das Theater konkurriert mit anderen investiven Maßnahmen der Stadt.

Variante 2
Kreditfinanzierung
Hierbei nimmt das Theater Dortmund einen Kredit über die geschätzten Baukosten auf. Zins und Tilgungsleistungen müssen Zuschuss erhöhend dem Theater zur Verfügung gestellt werden.

Vorteil:
Geringere investive Belastung, Das Theater ist Bauherr des Projektes.

Nachteil:
Zins und Tilgungsbelastung über 20 Jahre.
Weniger Flexibilität bei der Anpassung der Kreditfinanzierung an die tatsächlichen Baukosten.

Variante 3
Leasing
Hierbei tritt ein Investor als Bauherr der Jungen Bühne Westfalen auf und geht mit den Baukosten in Vorleistung. Über einen Leasingzeitraum von z. B. 20 Jahren entrichtet das Theater Dortmund eine entsprechende Leasingrate zur Finanzierung.

Vorteil:
Mögliche Synergieeffekte durch Bauerfahrung, keine investive Belastung der Stadt.

Nachteil:
Teuerste Art der Finanzierung. Projektveränderungen können zu deutlichen Kostensteigerungen führen.

Aus dem Variantenvergleich (s. Anlage 1) wird ersichtlich, dass der klassische Kommunalkredit für Investitionsmaßnahmen gemäß Barwertmethode die kaufmännisch günstigste Lösung darstellt. Ob sich allerdings angesichts der übrigen städtischen Investitionsnotwendigkeiten, vor allem im Schulbau und im Straßenbau, die Erhöhung der städtischen Investitionskreditaufnahme empfiehlt, muss spätestens im Jahre 2015 im Rat entschieden werden. Während die klassische städtische Kreditaufnahme oder eine Kreditaufnahme für die Baufinanzierung über den Eigenbetrieb die Gelegenheit eröffnet noch einzuwerbende Drittmittel kreditmindernd zum Einsatz zu bringen, erschließt sich diese Reduktion einer Kostenbelastung für den städtischen Haushalt über ein
Leasingfinanzierungsmodell nicht.

Die Verwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, wenigstens 30% der Baufinanzierung über Drittmittel zu rekrutieren, das heißt bei Partnern der öffentlichen Hand, bei Sponsoren und bei der Bürgerschaft für das Vorhaben erfolgreich einzuwerben. Mit dem Blick auf die bisher von der Stadt Dortmund realisierten Kulturbauten der zurückliegenden Jahre ist ein vergleichbares Einwerbeergebnis für eine Unterstützung durch Dritte durchaus realistisch. Da der Rat der Stadt Dortmund erst verlässlich über das Vorhaben ,,Junge Bühne Westfalen“ beschließen kann, wenn die Ergebnisse eines Architekturwettbewerbes und nachgehend eine genaue Kostenberechnung vorliegen, soll das abschließende Finanzierungskonzept mit konkretisierten Aussagen zur finanziellen Belastung für den städtischen Haushalt im Herbst 2015 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst mit diesem Beschluss würde das Startsignal für den Neubau der Jungen Bühne Westfalen gegeben werden.

2. Zeitplan für die Errichtung der ,,Jungen Bühne Westfalen“
Die Realisierung des Bauprojektes wird sich vom Sommer 2014 bis Anfang 2019 erstrecken. Zum einen benötigt es für das künftige Gebäude am prominenten Standort noch einen Architektenwettbewerb, dessen Modalitäten, Bewertungskriterien und Juryzusammensetzung vom Rat der Stadt Dortmund im letzten Quartal 2014 beschlossen werden sollen. Des weiteren soll auf der Basis der ausjurierten Architektur und einer Entwurfsplanung eine Kostenberechnung zum Projekt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit dann zum Herbst 2015 der Beschluss zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ und zu ihrer Finanzierung gefasst werden kann. Ab Oktober 2015 könnte ggfl. mit der Ausführungsplanung und den bauvorbereitenden Maßnahmen gestartet werden. Sobald der Werkstattumbau für das Theater Dortmund im Sommer 2016 abgeschlossen ist, wird ab Herbst 2016 mit dem Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ begonnen, deren Fertigstellung für das Frühjahr 2019 vorgesehen ist.

Im einzelnen gestalten sich die Projektschritte wie folgt:

Juni – August 2014
- Vorbereitung des Internationalen Architektenwettbewerbs,
- Baugrunduntersuchung,
September 2014
- Ratsbeschluss zu den Bewertungskriterien, den Modalitäten und der Juryzusammensetzung des Architektenwettbewerbs,
Oktober 2014
- Start des Wettbewerbs,
Sommer 2015
- Ende des Wettbewerbs,
Oktober 2015
- Ratsbeschluss zum Wettbewerbsergebnis und zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses, einer Kostenberechnung entsprechend Entwurfsplanung und des von der Verwaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzept,
ab Oktober 2015
- bauvorbereitende Maßnahmen: Ausführungsplanung, Baugrundvorbereitung, evtl. Ausschachtarbeiten, Ausschreibungen und Vergabe,
ab Herbst 2016
- Umsetzen des Gebäudes der Jungen Oper / Kinderoper,
- Baubeginn, abhängig von der Fertigstellung des Werkstattumbaus (2014-2016),
Frühjahr 2019
- Fertigstellung der ,,Jungen Bühne Westfalen“, Bezug zur neuen Saison 2019/2020.

3. Übergangsszenarien für das Kinder- und Jugendtheater und die Junge Oper
Die Bauabläufe der ,,Jungen Bühne Westfalen“ haben Einfluss auf die Bestandsspielstätten für das KJT an Skellstraße und für die Junge Oper am Hiltropwall. Das KJT muss sich der Situation stellen, dass das Robert-Schumann-Berufskolleg als Hauptnutzer des Gebäudekomplexes an der Skellstraße mit der Fertigstellung seines neuen Domicils nördlich des Dortmunder U im Sommer 2016 das Areal verlassen haben wird. Falls anschließend der Gebäudekomplex nicht sofort abgerissen werden sollte, um die Fläche für Wohnraumzwecke zu nutzen, kann das KJT bis zum Sommer 2019 seine Spielstätte bis zum Umzug in das neue Theatergebäude noch nutzen. Doch selbst wenn unmittelbar
Veränderungen im Gebäudebestand des Berufskollegs an der Skellstraße eintreten würden, ließe sich nach neuerer Auskunft der Immobilienwirtschaft und des Liegenschaftsamtes der Prozess so organisieren, dass Heiz- und Versorgungssysteme nach Anpassungsinvestitionen für die Aula als Spielstätte des KJT erhalten blieben, damit der Spielbetrieb am Standort bis 2019 fortgesetzt werden kann.
Die kleine Spielstätte der ,,Jungen Oper / Kinderoper“ am Hiltropwall, muss spätestens bis zum Herbst 2016 umgesetzt werden, um den Baugrund für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ vorzubereiten. Für die kleineren Spielformate der ,,Jungen Oper“ können übergangsweise bis 2019 Aufführungsflächen im Theaterkomplex selbst wie das Opernfoyer, der Opernkeller oder Studios zum Einsatz kommen. Der fliegende Bau der ,,Jungen Oper“ soll in Abstimmung mit Sponsoren und dem Förderverein der Kinderoper an anderer Stelle im Stadtgebiet für Zwecke der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit nachgenutzt werden – er lässt sich unkompliziert demontieren, um an einem neuen Standort wieder aufgebaut zu werden.

4. Beschlussveränderungen
Ausgehend von den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen oder zu modifizieren:

- zu 2.)
Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen
– wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.

- zu 3.)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im Oktober 2014.

- Die Terminsetzungen in den übrigen Beschlusspunkten der Ursprungsvorlage zum Finanzierungs- und Betreibungskonzept (s. Pkt. 5. u. 6.) sind entsprechend auf den Herbst 2015 hin anzupassen. Ebenso sind die Auskünfte im Begründungsteil nach Maßgabe der beigefügten Zeitplanung zu überarbeiten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDUFraktion
vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs ist von den Teilnehmern eine belastbare Kostenrechnung nach DIN 276 vorzulegen. Die Kostenberechnung ist nach den Kostengruppen 100 bis 700 zu gliedern. Die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk – technische Anlagen) sind ausführungsorientiert nach Gewerken auf der Basis von Massenermittlungen zu gliedern. Die Vorprüfung des Wettbewerbs hat die Kostenangaben in die Bewertung einzustellen

Begründung
Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, diesen Antrag der CDUFraktion mit der Drucksache-Nr.: 11356-13-E3 begleitend zur Vorlage zu beachten und mit in die Planung aufzunehmen.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt
unter Einbeziehung folgender Ergänzungen/Änderungen (in Fett kenntlich gemacht) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen
Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund,
Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten, Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des Architektenwettbewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der
öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 (fett markiert), einstimmig bei Enthaltung der Fraktion
FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund, Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten, Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des Architektenwettbewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.“

Unter Bezugnahme auf die Befassung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sicherte StD Stüdemann zu, dass der Antrag der CDU-Fraktion zur Kostenrechnung nach Maßgabe der DIN 276 für den Architektenwettbewerb „Junge Bühne Westfalen“ übernommen wird, wobei die Ratsbefassung über diesen Architektenwettbewerb im Herbst 2014 die Planungstiefe der Wettbewerbsbeiträge noch definieren wird.

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund, Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten, Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des Architektenwettbewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.


zu TOP 6.6
Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12250-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Brandschutzsanierung des Büro- und Unterrichtsgebäudes der VHS inkl. der Erneuerung des Datennetzes, den barrierefreien Umbau einer Aufzugsanlage und die Erweiterung der Ausstellungsfläche mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 6.450.204 Euro.
Der Rat der Stadt genehmigt die im Jahr 2014 benötigten investiven überplanmäßigen Mehrauszahlungen gem. § 83 GO NRW.


zu TOP 6.7
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel (Drucksache Nr.: 11354-13)
hier: Änderungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12739-14)

Die Nachfrage von Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) bzgl. einer Nachfolgenutzung des Wohlfahrtsgebäudes der Alten Kolonie Eving beantwortete StD Stüdemann dahingehend, dass derzeit mit zwei konkreten Interessenten verhandelt wird. Ein gewisser Miet- und Nutzungsertrag ist die Gegenfinanzierung für den Umsiedlungsprozess. Es ist davon auszugehen, dass, wenn geklärt ist, wo sich die Chorakademie perspektivisch ansiedeln wird, die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Entsprechend der bestehenden Zweckbindung handelt es sich dabei um Bildungseinrichtungen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ändert seinen Beschluss vom 12.12.2013/Drucksachen-Nr. 11354-13 dahingehend, dass der Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e. V. gestattet wird, die Anmietung einer Fläche von 1300 qm für ihren Umzug von Dortmund-Eving ins Stadtzentrum zu den genannten finanziellen Konditionen im gesamten Brückstraßenviertel zu betreiben.


7. Schule

zu TOP 7.1
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.04.2014 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014 vor.

zu TOP 3.5
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Nach Abschluss der Diskussion folgten die Mitglieder dem Vorschlag von Herrn Sohn, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und eine erneute Thematisierung des zweiten kommunalen Bildungsberichts im neugewählten Rat (sowie den Ausschüssen) zu empfehlen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie an und nimmt den zweiten kommunalen Bildungsbericht zur Kenntnis

Rm Schnittker (SPD) wies darauf hin, dass der Schulausschuss die Vorlage in seiner Sitzung am 02.04.2014 als eingebracht betrachtet hat, mit der Maßgabe, dass eine Beratung im Ausschuss in der nächsten Legislaturperiode erfolgt.

Der Rat der Stadt nahm den zweiten kommunalen Bildungsbericht sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12188-14)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

a) die Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule „Nierstefeldstr. 87“ zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014)

b) die maximale Aufnahmekapazität der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule auf zwei Schulzüge festzulegen und ermächtigt die Verwaltung, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen zuzulassen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11926-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Netzwerkes „Frühe Hilfen“.


zu TOP 8.2
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12223-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vom 09.05.2014 vor:

A. Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 07.05.2014 vor:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass sie mit ihrer Fraktion für den Ausbau der TEK Biehleweg ist. Allerdings bittet sie, dass die Verwaltung die Planung überdenkt, da sie durch den Ausbau einen Stau befürchtet, der durch die große Anzahl an Kinder, die dort von den Eltern hingebracht werden, entstehen wird. Sie weist darauf hin, dass nur 4 Parkplätze vorhanden sind und diese nicht ausreichen werden.
Außerdem bittet sie um Überprüfung des derzeitigen Standortes der Bushaltestelle, welcher durch eine weitergehende Frequentierung evtl. verlegt werden sollte.

Herr Thieme von der NPD stellt dar, dass er der Vorlage nicht zustimmen kann.

Somit empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Thieme / NPD) mit den o. g. Ergänzungen von Frau Knappmann die Punkte 2 und 7 der o. g. Vorlage.“

B. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.14 vor:

Hierzu liegt vor -> Ergänzende Information zur Vorlage (Drucksache Nr.: 12223-14-E1, Schreiben von StR Lürwer vom 06.05.2014):
… auf der Grundlage der Vorlage Drucksache Nr.: 11492-13 wurde in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 beschlossen, die Ausführungsplanungen sowie die Vorbereitungen der Vergabe noch vor dem eigentlichen Ausführungsbeschluss des Rates, der für den 15.05.2014 vorgesehen ist, durchzuführen. Dies sollte ermöglichen, die Projektlaufzeit für die Realisierung der Anbauten um ein halbes Jahr zu reduzieren und die Fertigstellung im August 2015 zu erreichen. Sollte die Fertigstellung im August 2015 nicht zuwege gebracht werden, würden bestehende U3-Plätze abgebaut, angesetzte KiBiz Zuschüsse reduziert und vorhandene Fachkräfte zum 31. Juli 2015 vorübergehend freigestellt werden müssen. Darüber hinaus wären Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes in Höhe von 1.470.600 € gefährdet.
Am 03.04.2014 waren die Planungen der vier TEK-Anbauten Gegenstand der Erörterung im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund. Für drei der vier Maßnahmen hat es dort Empfehlungen des Beirates zur Anpassung der Planungen gegeben.
In erster Linie beziehen sich die Empfehlungen auf die Anschluss-Situationen der neuen Baukörper an die Bestandsobjekte. Diese wurden von der Städtischen Immobilienwirtschaft angesichts der aktuellen Haushaltslage so platzsparend, flächeneffizient und kostengünstig wie möglich geplant - und zwar in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, dem Jugendamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, dem Umweltamt und FABIDO. Nach Auffassung des Gestaltungsbeirates sollten diese jedoch großzügiger, freundlicher und transparenter gestaltet werden.
Auf Grundlage dieser Empfehlungen habe ich veranlasst, die Planungen für die Einrichtungen Baedekerstraße, Biehleweg und Volksgartenstraße entsprechend anpassen zu lassen. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Reicher, am 06.05.2014 sind die Anpassungen erörtert worden. Der Gestaltungsbeirat wird über die überarbeiteten Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.06.2014 informiert.
Ich muss darauf aufmerksam machen, dass die offenere, großzügigere Gestaltung der Eingangsbereiche die Investitionskosten einschließlich der Baunebenkosten möglicherweise um rd. 200.000 €, bezogen auf die Kostenberechnungen, erhöhen wird. Parallel wird es ggf. auch zu Terminverzögerungen kommen. Das faktische Ausmaß kann z. Zt. nicht benannt werden, da die Anpassungen noch nicht abschließend abgestimmt sind.
Die Städtische Immobilienwirtschaft hat die Projekte beschlusskonform und mit hohem Aufwand vorangetrieben und erstellt gegenwärtig die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauten. Um die gewünschten Planungsanpassungen des Gestaltungsbeirates noch annähernd innerhalb des geplanten Terminablaufes realisieren zu können, müssen die Ausschreibungen auf Grundlage der ursprünglichen Planung durchgeführt werden. Während des laufenden Vergabeverfahrens werden sämtliche planerischen und formalen Anpassungen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Bauausführung muss dann voraussichtlich mit Nachträgen gearbeitet werden, um die Planungsanpassungen baulich zu erreichen.
Da die Standorte mit ihren erforderlichen Erweiterungen grundsätzlich nicht in Frage stehen, sollte die Durchführung gemäß der Ratsvorlage, Drucksache-Nr. 12223-14, gleichwohl wie vorgeschlagen beschlossen werden ….

AUSWI: 07.05.2014:
Auf Nachfrage von RM Kowalewski erläutert Herr Lürwer noch mal die o.a. vorgesehenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.
RM Pohlmann signalisiert zur Vorlage mit den o.a. Anpassungen, die Zustimmung ihrer Fraktion.
Vor dem Hintergrund, dass in dem o. a. Anpassungsvorschlag der Verwaltung die Rede von Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€ sei, bittet RM Pisula um Aufklärung, ob es sich hierbei um tatsächliche Merkosten handele und signalisiert für diesen Fall, dass seine Fraktion in diesem Fall, bei aller Wertschätzung des Gestaltungsbeirates aber im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage, die Vorlage ablehnen müsse.
RM Harnisch signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage inkl. der o.a. Anpassungsvorschläge.
Herr Lürwer führt zu den Äusführungen des RM Pisula an, dass man sich hier in einem Konflikt zwischen Optimierung der Planung und Kostenminimierung bewege. Es sei der Verwaltung ein großes Anliegen, dass man hier sowohl verbindliche Zeitpläne als auch Kostentreue erreiche. Man habe vor ca. einem Jahr gesagt, dass man diese Kindergärten in einer Systembauweise realisieren wolle, um Kosten zu sparen. Bisher habe man, im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten, für alle vier TEK’s eine Kosteneinsparung in Höhe von 1,2 Millionen Euro realisiert. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, käme man nun auf Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€, wodurch die o.a. Einsparung auf 1 Millionen Euro reduziert würde und man sich damit aber immer noch erheblich unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kosten bewege.
Aufgrund dieser Klarstellung durch Herrn Lürwer, signalisiert RM Pisula die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage unter Einbeziehung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungsvorschläge.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a. Anpassungsvorschläge der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates (Drucksache Nr.: 12223-14-E1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung dieser Anpassungen, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nichtzahlungswirksam werden.
4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).


Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.
C. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (s. B.) empfahl der Betriebsausschuss FABIDO dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).



Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


zu TOP 8.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12341-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9300 Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie

2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).

3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.

4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).

5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 9.2
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12461-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Gesamtabschluss 2012.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.3
Ehemaliges Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12707-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.05.2014 (Drucksache Nr.: 12707-14-E1) vor:

Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2010, das Grundstück des ehemaligen Museums am Ostwall zu veräußern und beauftragt die Verwaltung, diesen Verkauf auf Basis des zwischenzeitlich erfolgten Interessenbekundungsverfahrens unverzüglich zu vollziehen.

Begründung
Der vom Rat der Stadt Ende 2010 gefasste Beschluss, das ehemalige Museum am Ostwall inkl. Grundstück schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung. Dabei haben sich nicht nur zwischenzeitliche Pläne zur Errichtung eines Baukunstarchivs NRW an diesem Standort aus finanziellen Gründen bislang zerschlagen, auch stehen denkmalschutzrechtliche Aspekte einem möglichen Gebäuderückbau nicht entgegen. So kommt nach Aussage des NRW Landeskonservators ein Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) hierbei zu dem Ergebnis, „dass die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt sind.“
Stattdessen warten Investoren – nicht nur seit dem jüngsten Interessenbekundungsverfahrens – darauf, ihr Engagement nicht nur zugunsten einer positiven Stadtentwicklung und einer angemessenen Nachfolgenutzung des Standortes sondern auch im Sinne einer für die Stadt wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu realisieren. Dieses nach wie vor anhaltende Interesse sollte durch weitere Verzögerungen nicht überstrapaziert werden.
Eine zeitnahe Veräußerung des Grundstücks erscheint vor diesem Hintergrund daher sinnvoll und dringend geboten.

Mit Verweis auf die vorgesehene Behandlung einer im nichtöffentlichen Teil vorliegenden Beschlussvorlage in selbiger Angelegenheit erklärte sich der Antragsteller auf Anregung von Rm Starke (SPD) bereit, den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in eine der nächsten Sitzungen des Rates zu vertagen.


zu TOP 9.4
Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12706-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 12.05.2014 vor (Drucksache Nr.: 12706-14):

Wir bitten die DEW21 für die Energiebereiche Strom und Gas einen Sozialtarif zu prüfen, der einen auch für arme Menschen bezahlbaren Basistarif für eine zur Grundversorgung notwendige Verbrauchsmenge enthält und dem Rat das Ergebnis der Prüfung vorzustellen.

Ausgehend von diesem Basistarif sollte eine progressive Preissteigerung bei Mehrverbrauch über diese Verbrauchsmenge hinaus enthalten sein. Eine solche Regelung hat zum Ziel die Versorgung auch derjenigen Bevölkerungsteile sicherzustellen, die unter Energiearmut leiden, aber gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen nicht aufzugeben.

Begründung:
Bereits im Jahr 2008, stellte der Rat u.a. fest, dass "die absehbar weiter ansteigenden Energiepreise ein zunehmendes Problem für einkommensschwache Haushalte darstellen von DEW21, durch verschiedene Maßnahmen und Angebote Zählersperrungen zu verhindern und die Anzahl der Sperrungen zu senken. Ziel muss es sein, die trotzdem noch vorhandene hohe Zahl von Sperrungen weiter zu reduzieren. Ein Sozialtarif kann dabei eines von mehreren Mitteln sein" und "Der Rat hält es unter Berücksichtigung der Prämisse, Stromtarife sowohl ökologisch als auch sozial zu gestalten für sinnvoll, Anreizsysteme zu schaffen, die allen Haushalte zugute kommen. DEW21 wird aufgefordert, Tarifmodelle zu prüfen und zu bewerten, die z.B. durch preiswerte Kontingente in Verbindung mit steigenden Preisen für hohe Verbräuche Anreize zum Stromsparen schaffen." (DS 11640-08-E2)

Leider hat sich die Situation, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, nicht verbessert, so dass es geboten ist sechs Jahre nach der o.g. Feststellung einen neuen sozial austaxierten Tarif auszugestalten.
Den Fraktionen ist nach Anfrage der LINKEN 2013 ein Schreiben von DEW21 zugegangen, aus dem eine kontinuierliche Steigerung der Zahl der Energiesperren in den letzten Jahren hervorgeht, so dass aktuell Handlungsbedarf besteht.“

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2014 vor:

Zu der Bitte um Stellungnahme hat mir DEW21 mit Mail vom 13.05.2014 mitgeteilt, dass eine fundierte Aufarbeitung des Themas Energiesozialtarif nicht mehr bis zur Sitzung des Rates am 15.05.2014 möglich sein wird. Die Verwaltung wird die Antwort von DEW21 dem Rat der Stadt in seiner nächstmöglichen Sitzung zur Kenntnis geben.

Rm Starke (SPD) fasste den Vorschlag der Fraktion Die Linke als Prüfauftrag an DEW21 auf und stellte mündlich den Antrag, über den vorliegenden Vorschlag als Antrag abzustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke) begründete den Vorschlag seiner Fraktion.

Im Anschluss begründeten Rm Reppin (CDU), Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Der Rat beschloss mehrheitlich den von Rm Starke (SPD) gestellten Antrag, den Prüfauftrag abzulehnen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Line sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD).


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Statistischer Bericht „Wissenschaft in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12364-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht „Wissenschaft in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Sachstandsbericht Aktionsplan gegen Rechts
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12405-14)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.03.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 12405-14):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. April sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des Rates am 15. Mai einen aktualisierten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Entwicklungen in den Beratungsstellen und Projekten für Opfer rechter Gewalt („Back up“) sowie für AussteigerInnen aus der rechtsradikalen Szene („Come back“) darzustellen.

Begründung:
Der letzte Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung des Aktionsplans stammt aus dem März 2013. Die konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung des Aktionsplans ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung des Rechtsextremismus in unserer Stadt. Der Rat sollte deshalb mit einer regelmäßigen Berichterstattung über die aktuellen Entwicklungen informiert und eingebunden werden.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 03.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12405-14-E1):

„In diesem Zusammenhang bitten wir um einen Sachstandsbericht in der Angelegenheit
„Stadt gegen Rassismus“ (Ratsbeschluss vom 24.11.2011 mit Hinweis auf die Niederschrift
der Ratssitzung vom 29.03.2012 TOP 1.4 / DS 04556-11-E1).“

Zu den o. a. Bitten um Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.05.2014 vor (Drucksache Nr.: 12405-14-E2):

In Beantwortung der oben genannten Bitten um Stellungnahme gebe ich nachfolgenden Sachstandsbericht zum Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus.

1. Ausgangslage

Die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten gegen den Rechtsextremismus in Dortmund haben sich, unterstützt auch von gezielten repressiven Maßnahmen durch die Polizei, in den Jahren 2013 und 2014 verstetigt und erfreulicherweise noch weiter verstärkt.
Der zivilgesellschaftliche Widerstand ist stärker in die Breite gegangen. Es haben sich weitere Runde Tische und Netzwerke gebildet und die Aktivitäten der verschiedenen Bündnisse und Akteure werden intensiver miteinander abgestimmt. So hat der BVB einen Arbeitskreis gegen Rechts gebildet, in dem die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mitarbeitet und es hat ein erstes Treffen aller Runden Tische aus den Dortmunder Vororten und Stadtbezirken stattgefunden.
Am 24.06.2013 hat sich mit hohem Dortmunder Engagement der westfälische Verein zur offensiven Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus „BackUp –ComeBack“ gegründet. Gründungsmitglieder sind unter anderem die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum und die Oberbürgermeister der Städte Dortmund und Hamm sowie der Landrat des Kreises Unna. Vorsitzender wurde der Dortmunder Hartmut Anders-Hoepgen.
Das Aufgabenprofil des Vereins umfasst vor allem die Trägerschaft der Opferberatungsstelle „BackUp“ und das im Mai 2013 ins Leben gerufene Aussteigerprojekt „ComeBack“ sowie die fachliche Beratung von Kommunen im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.
Bis zum Jahr 2013 war in Dortmund für die Ausstiegsarbeit „EXIT Deutschland“ tätig. Die Arbeit hier in Dortmund wurde von Berlin aus bis zu seiner Professur von Dr. Borstel getragen. Auf Grund seiner Erfahrungen und seiner Empfehlung wurde festgestellt, dass es die Ausstiegsarbeit in Dortmund künftig mit einem Mitarbeiter (ein Gesicht und Stimme) mit einer räumlichen Anbindung in dieser Stadt vor Ort geben soll. Diese Idee wurde mit „Exit Deutschland“ kommuniziert mit der Zielsetzung, dass „Exit Deutschland“ entweder Träger des Projektes wird oder zumindest die fachliche Begleitung übernimmt. Dies wurde nach interner Diskussion von „Exit Deutschland“ abgelehnt.
Eine offensive Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus auch in Form der Erhöhung der Ausstiegsanreize und der Entwicklung eines Konzeptes im direkten Umgang mit Angehörigen der Szene, wird von der Stadt Dortmund für notwendig erachtet.
Daher hat die Stadt ein entsprechendes Aussteigerprojekt in Kooperation mit PariSozial ins Leben gerufen mit dem Ziel, Ausstiegswilligen die Hand zu reichen und besonders in Bezug auf Jugendliche Ausstiegsanreize zu setzen und junge Menschen, die auf dem Weg in die rechtsextreme Szene sind, frühzeitig zu erreichen und ihren Weg dahin zu stoppen. Dieses Projekt ist ebenso wie BackUp mittlerweile in die Trägerschaft des westfälischen Vereins übergegangen.
Die Stadt Dortmund steht hinter der Konzeption des Vereins, in zwei klar voneinander getrennten Einrichtungen Opferberatung und Ausstiegsarbeit in einer Trägerschaft durchzuführen.
Neben der intensiven Mitarbeit im Verein „BackUp – ComeBack“ arbeitet die Koordinierungsstelle bei der Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes auf Landesebene und den jeweiligen Netzwerktreffen aktiv mit. Noch bis Ende 2014 nimmt Dortmund am Bundesprogramm „Toleranz fördern –Kompetenz stärken“ zur Entwicklung Lokaler Aktionspläne mit bisher über 30 Einzelprojekten im Förderzeitraum seit 2011 teil.
Der Antrag auf den Beitritt zur europäischen Städte - Koalition gegen Rassismus, eine Initiative der Unesco, ist in Arbeit.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Aktivitäten im Sinne der Koalition durchgeführt. Hier sind die Kampagne „Wir stehen auf“, die Vielzahl an „Schulen ohne Rassismus – mit Courage“ und die weiteren Aktivitäten zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu nennen.
Nach dem Verbot des „Nationaler Widerstand Dortmund“ im Jahr 2012 ist den Rechtsextremen schnell eine Reorganisation in der Partei „Die Rechte“ gelungen. Allerdings ist die rechtsextreme Szene in unserer Stadt geschwächt. Indizien für die Schwächung sind die geringen Teilnehmerzahlen bei den beiden Aufmärschen rund um den 1.9.2013 und die ebenfalls sehr geringe Stimmenzahl, die die Partei „Die Rechte“ bei der Bundestagswahl 2013 in Dortmund erhalten hat (178 Stimmen).
Die führenden Kader der Rechtsextremen geben sich derzeit betont zurückhaltend. Es ist ihnen bisher nicht gelungen, mit ihren Parolen nennenswerte Unterstützung aus der Gesellschaft zu erhalten.
Gleichwohl versucht die Szene Präsenz zu zeigen und auch mit der Aufstellung von Siegfried Borchert („SS-Siggi“) als Kandidaten für den Rat Stimmen zu gewinnen.
Es ist daher nach wie vor erforderlich, den Kampf gegen den Rechtsextremismus in Dortmund fortzusetzen und den „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ umzusetzen und weiterzuentwickeln.
2. Organisierter Rechtsextremismus

2.1 Erschweren der Nachwuchsgewinnung

Ø Seit März 2013 wurden die Beratungsangebote für Eltern und Bezugspersonen von rechtsextremen Jugendlichen weiterentwickelt. Das Spektrum der Angebote reicht hier von individuellen Gesprächen bei der Opferberatung und Ausstiegsberatung des westfälischen Vereins für die offensive Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus „BackUp-ComeBack“ über Workshops und Trainings von Respekt-Büro, Jugendring und den „90 Minuten gegen rechts“ des DGB an Schulen und Jugendheimen bis hin zu Fachtagungen, die die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in Kooperation mit dem Respekt-Büro, dem Jugendring und der Polizei durchgeführt hat.

Ø Durch Fortbildungsangebote werden Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter, Schulpsychologinnen und –psychologen, Trainerinnen und Trainer in die Lage versetzt, rechtsextremes Gedankengut bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.


Ausblick:
Bezogen auf die Erschwerung der Nachwuchsgewinnung steht in erster Linie immer die Zielgruppe der Jugendlichen im Mittelpunkt. In verschieden Studien wurde festgestellt, dass rassistisches Gedankengut in weiten Teilen der Bevölkerung zu verzeichnen ist und sogar bei 8% von einem relativ geschlossenem rechtsextremen Weltbild ausgegangen werden muss. Daher müssen die Zielgruppen der Maßnahmen des Aktionsplanes stärker auf alle Altersgruppen und Zielgruppen ausgeweitet werden.
2.2 Ausstiege aus der rechten Szene erleichtern und Ausstiegsangebote weiterentwickeln

Ø In Stadtteilen, die verstärkt in den Fokus der Rechtsextremen geraten sind (z.B. Dorstfeld, Huckarde oder Westerfilde), wurden durch das Respekt-Büro, die Koordinierungsstelle und „ComeBack“ Schulungen und Fachberatungen für Pädagoginnen und Pädagogen durchgeführt. Dabei wurden die Schwerpunkte Prävention („Ausstieg vor dem Einstieg“) und (Re-) Integration bearbeitet.

Ø Direkte Beratung von Ausstiegswilligen erfolgt durch „ComeBack“ auf Anfrage.


Ausblick:
Das Projekt „ComeBack“ wird weiterentwickelt und sowohl in der Zivilgesellschaft als auch in jeweiligen Szenen stärker bekannt gemacht werden.

2.3 Entwicklung eines regelmäßigen Informationsangebots für die Bevölkerung

Ø Durch Herrn Anders-Hoepgen und die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle wurden zahlreiche Vorträge, Referate und Workshops initiiert bzw. selbst gehalten und durchgeführt, um die Dortmunder Bevölkerung über die rechtsextreme Szene zu informieren.

Ø Die Broschüre „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ wurde neu aufgelegt und um zahlreiche neue Kooperationspartner erweitert.


Ausblick:
Die Entwicklung eines Newsletters und Nutzung neuer Medien stehen an.
2.4 Stärkung zivilgesellschaftlicher Gruppen und Vereine sowie kommunaler und staatlicher Institutionen

Ø Um Opfer und Zeugen bei Prozessen gegen rechtsextreme Straftäter zu unterstützen und zivilgesellschaftliche Präsenz zu zeigen, wurden von Dortmund Nazifrei und der Auslandsgesellschaft Maßnahmen zu Prozessbeobachtungen initiiert.

Ø Das Projekt „Zivilgesellschaft stärken“ der Elias-Gemeinde Dorstfeld wurde erfolgreich abgeschlossen.

Ø Die erfolgreiche Kooperation von Ordnungsamt, Polizei und Staatsschutz wurde fortgesetzt und, soweit erforderlich, ausgeweitet.


Ausblick:
Bei diesem strategischen Ziel handelt es sich um eine Daueraufgabe. Die erfolgreiche Arbeit muss nachhaltig fortgesetzt und die Aufmerksamkeit für das Thema aufrechterhalten werden.
2.5 Priorisierung der Klärung des Umgangs und der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Rats- und Bezirksvertretungsmitgliedern

Ø Der Verein „BackUp – ComeBack“ erstellt eine Argumentationshilfe, die es allen Demokraten ermöglicht, die Parolen der Rechtsextremen zu entlarven und damit die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu unterstützen.

Ø Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich in öffentlichen Veranstaltungen oder anderen Kontexten mit rechtsextremistischen Parolen auseinandersetzen müssen, werden Argumentationstrainings angeboten.


Ausblick:
Auch dies ist eine Daueraufgabe und wird darüber hinaus auch in Runden Tischen in den Stadtbezirken diskutiert.
2.6 Aktionsräume und Entfaltungsmöglichkeiten des organisierten Rechtsextremismus beschränken – öffentlichen Raum zivilgesellschaftlich besetzen.

Ø Mit den Samstagsdemonstrationen im Stadtbezirk Huckarde wurde und wird ein eindrückliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt.

Ø Bereits zweimal haben die Dorstfelder Vereine und Verbände unter dem Motto „Wir sind Dorstfeld – demokratisch und tolerant!“ eine Festwoche veranstaltet und mit jeweils über 20 Veranstaltungen gezeigt, dass Dorstfeld bunt und vielfältig ist.

Ø Das Jugendkulturcafe in der Rheinischen Straße 135 hat seine Pforten bereits geöffnet und wird genutzt.

Ø Ordnungsamt, Polizei und polizeilicher Staatsschutz zeigen in Dorstfeld weiterhin starke Präsenz. Der gemeinsame Streifendienst wurde auf andere Stadtteile wie Huckarde und Westerfilde ausgedehnt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden konsequent verfolgt und geahndet.

Ø Bisher konnte der Versuch der Partei „Die Rechte“, ein Parteibüro in Huckarde zu eröffnen, verhindert werden.

Ø Die Zivilgesellschaft stellt sich nach wie vor Nazi-Aufmärschen, insbesondere am 1. Mai und rund um den 1. September, mit Gegendemonstrationen entgegen.

Ø Aufkleber und Spuckies werden konsequent und zeitnah beseitigt.


Ausblick:
Der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen Rechtsextremismus ist in Dortmund breit und vielfältig. Um dies sicherzustellen, müssen Strategien entwickelt werden, die weitere Bevölkerungsgruppen aktivieren.
Die Konzeption des Friedensfests in Dorstfeld muss weiterentwickelt werden, um die Attraktivität der Veranstaltung weiter zu steigern.
2.7 Die Strategie der Polizei bei rechtsextremen Großdemonstrationen unterstützen

Ø Zwischen Verwaltung und der „Besonderen Aufbauorganisation Rechtsextremismus“ der Polizei findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt.

Ø Der Polizeipräsident hat den Aufmarsch der Neonazis zum 01.09.2012 verboten. Das Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ø Die Polizeistrategie im Hinblick auf die Gegendemonstrationen bei Nazi-Aufmärschen hat sich positiv verändert. So wurde die Gegendemonstration am 31.08.2013 erstmals in Sicht- und Hörweite des Nazi-Aufmarsches gestattet. Damit kam der Polizeipräsident einer langjährigen Forderung aus der Zivilgesellschaft nach.

Ø Der Repressionsdruck auf die Rechtsextremen in der Stadt bleibt hoch.

Ø Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommune und Zivilgesellschaft wurde weiter verbessert. Der Polizeipräsident hat den zivilgesellschaftlichen Bündnissen bei verschiedenen Veranstaltungen seine strategischen Überlegungen und die rechtlichen Möglichkeiten erläutert.


Ausblick:
Die erfolgreiche Arbeit von Polizei und Staatsschutz muss verstetigt werden.
Ebenfalls muss die Weiterentwicklung der polizeilichen Strategien im Hinblick auf die Gegendemonstrationen bei Nazi-Aufmärschen und Info-Ständen fortgeführt werden.
3. Information und Aktivierung der Stadtgesellschaft

3.1 Demokratische Werte herausstellen – menschenverachtende Ideologien der Rechtsex- tremen entlarven

Ø In den Einrichtungen der Jugendhilfeträger wurde die Arbeit zum Schwerpunktthema Rechtsextremismus und die Vermittlung demokratischer Werte verstärkt.

Ø Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass sich die Alltagarbeit von Jugendring sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen beim Thema Rechtsextremismus vorbildlich gestaltet.

Ø In Dortmund gibt es bereits über 30 Schulen, die sich erfolgreich um den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beworben haben. Damit ist Dortmund NRW-weit führend.

Ø Darüber hinaus setzen Schulen aller Formen in Dortmund mit den vielfältigen Aktionen deutliche Zeichen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Aktionsformen reichen dabei von Grafitti-Projekten, über Projekttage bis hin zu mehrtägigen schul- und stadtteilübergreifenden Projekten.


Ausblick:
Die erfolgreiche Arbeit in diesem Arbeitsfeld wird ständig von den verschiedenen Akteuren und Trägern reflektiert sowie den sich verändernden Gegebenheiten angepasst.
3.2 Sensibilisierung der Stadtgesellschaft im Hinblick auf die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Förderung von interkulturellen Kompetenzen

Ø Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie befindet sich im ständigen fachlichen Austausch mit MIA-DO-KI, dem kommunalen Inte
grationszentrum .

Ø Der Integrationsrat wird regelmäßig über das Thema Rechtsextremismus informiert.

Ø Es finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus statt. Dabei handelt es sich um kleinere Veranstaltungen z.B. bei Gewerkschaftsortsvereinen, Konferenzen für zivilgesellschaftliche Bündnispartner oder Fachtagungen für Multiplikatoren.


Ausblick:
Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung interkultureller Kompetenz auch der erwachsenen Altersgruppen werden weiter ausgebaut.
3.3 Aktivierung der Stadtgesellschaft für bürgerschaftliches Engagement und Zivilcourage zur Stärkung der lokalen Demokratie

Ø Der Begleitausschuss der Koordinierungsstelle tagt weiter regelmäßig. Er dient dem Informationsaustausch und diskutiert und beschließt Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des lokalen Aktionsplans. Darüber hinaus findet im größeren Rahmen der Akteursnetzwerkkonferenz zweimal jährlich ein fachlicher Austausch statt.

Ø Der „Dortmunder Runde Tisch gegen Rechtsextremismus“, eingeladen durch den Oberbürgermeister, tagt vierteljährlich und bietet Entscheidungsträgern aus vielen gesellschaftlichen Bereichen die Möglichkeit des Austausches über den Rechtsextremismus.

Ø Im Januar 2014 wurden erstmals alle Runden Tische aus den verschiedenen Stadtbezirken zu einem fachlichen Austausch eingeladen. Dieser Austausch soll zukünftig einmal jährlich stattfinden.


Ausblick:
Die erfolgreiche Arbeit an diesem strategischen Ziel soll fortgesetzt und verstetigt werden.
3.4 Vermittlung von Handlungskonzepten und Informationen an die gesamte Stadtgesellschaft und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Ø Die Broschüre „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ wurde neu aufgelegt und stark erweitert.

Ø Gefördert durch Mittel aus dem kommunalen Aktionsfond und aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ sind im letzten Jahr über 40 kleinere und größere Projekte gefördert worden.


Ausblick:
Die erfolgreiche Projektarbeit soll fortgesetzt werden.
3.5 Vorhandene Präventionsangebote bündeln, weiterentwickeln und bekanntmachen

Ø Die Präventionsarbeit ist in weiten Teilen als vorbildlich zu betrachten. Sie wird unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Beispielhaft sind hier die Angebote des Respekt – Büros des Jugendamtes, die Arbeitsstelle für Demokratie des Jugendring Dortmund und das Projekt „90 Minuten gegen rechts“ des DGB zu nennen. In der außerschulischen und schulischen Bildungsarbeit in Kooperation mit Schulen und Jugendhilfeträgern sind damit wirkungsvolle auf die jeweilige Situation zugeschnittene Fortbildungsbausteine entstanden.


Ausblick:
Die Präventionsarbeit ist als ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu betrachten. Sie soll im Jahr 2014 ausgebaut werden. Im Zuge dieser Ausweitung sollen, insbesondere im schulischen Bereich, neue Kooperationspartner gewonnen werden.
4. Institutionen und Akteursnetzwerke

4.1 Stärkung von Kooperation und Vernetzung der beteiligten Akteure – Optimierung des Informationsflusses

Ø Im Rahmen von Akteursnetzwerkkonferenzen findet zweimal jährlich ein fachlicher Austausch aller Akteure und Bündnispartner statt.

Ø Im Begleitausschuss (BGA) der Koordinierungsstelle werden Maßnahmen, Projekte und Strategien gegen Rechtsextremismus diskutiert und beschlossen. Der BGA tagt etwa 10mal jährlich.

Ø Die Koordinierungsstelle nimmt an den Sitzungen der Runden Tische und anderer Netzwerke teil und stellt damit den Informationsfluss zwischen Kommune und Zivilgesellschaft sicher.

Ø Für Projekte, die dieses strategische Ziel stärken, stehen kommunale Mittel aus dem Aktionsfond sowie Mittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zur Verfügung.

Ø Die Koordinierungsstelle stellt den überörtlichen Wissenstransfer sicher. Neben dem bilateralem Austausch mit einzelnen Städten, wird der Wissenstransfer im Rahmen der Arbeit im Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, des Arbeitskreises des deutschen Städtetages und der Vernetzungstreffen der Lokalen Aktionspläne sichergestellt.


Ausblick:
Die Erreichung dieses strategischen Ziels wird als Daueraufgabe betrachtet. Die Kooperations- und Informationswege werden fortlaufend evaluiert und im Bedarfsfalle optimiert bzw. ausgeweitet.
5. Stadtteilarbeit

5.1 Vernetzung und gegenseitige Unterstützung im Stadtteil in der Arbeit gegen Rechtsextremismus verbessern

Ø Durch die Arbeit an den Runden Tischen ist die Vernetzung in den Stadtbezirken weit fortgeschritten. In den meisten Stadtbezirken stehen bereits Ansprechpersonen zur Verfügung, die Unterstützung anbieten bzw. vermitteln können.


Ausblick:
Bei der Unterstützung der Arbeit in den Stadtteilen müssen die Erfahrungen der Runden Tische aus Dorstfeld und Huckarde sowie der Dortmunder Bündnisse auch für andere Stadtteile und Stadtbezirke nutzbar gemacht werden. In diesem Kontext war das erste Treffen aller runden Tische aus den Dortmunder Stadtbezirken ein wichtiger Schritt.

5.2 Initiativen und Gruppen gegen Rechtsextremismus vor Ort werden gefördert

Ø Mit Mitteln des kommunalen Aktionsfonds sowie der Mittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden örtliche Initiativen unterstützt und gefördert.


Ausblick:
Beim Kampf gegen den Rechtsextremismus soll das „Know-how“ der lokalen Akteure weiter verstärkt werden.
5.3 Präventionsarbeit in allen Stadtteilen intensivieren

Ø Die zivilgesellschaftlichen Bündnisse in den einzelnen Stadtteilen wurden stärker vernetzt.

Ø Die rechtsextreme Szene wird kontinuierlich von Ordnungsamt, Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteuren beobachtet.

Ø Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Ø In Dorstfeld wurden bisher fünf und in Westerfilde bisher zwei Bürgerdialoge durchgeführt.


Ausblick:
Die erfolgreiche Präventionsarbeit in den Stadtteilen soll weiter fortgesetzt und dadurch verstetigt werden.
5.4 Die erfolgreiche Arbeit der bestehenden Runden Tische in anderen Stadtteilen implementieren

Ø Neben Dorstfeld, arbeiten mittlerweile auch in den Stadtteilen Huckarde, Lütgendortmund, Hörde und Brackel Runde Tische.


Ausblick:
Die Zahl der Runden Tische soll weiter erhöht werden, um im Bedarfsfall auch in Stadtteilen, die bisher von rechtsextremen Aktivitäten verschont geblieben sind, schnell und flexibel auf etwaige „Raumgewinnungsversuche“ reagieren zu können.
6. Schutz und Hilfe für von rechtsextremer Gewalt bedrohte und betroffene Menschen

6.1 Schutz der Menschen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus in unserer Stadt einsetzen

Ø BackUp – Beratung für Opfer rechtsextremer und rassischer Gewalt ist seit dem 01.01.2014 in Trägerschaft des westfälischen Vereins zur offensiven Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus „BackUp – ComeBack“. Die Opferperspektive ist die Basis der Arbeit. So verleiht BackUp durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit den Opfern auch in den Medien eine Stimme.


Ausblick:
Mittlerweile ist die Beratungsstelle eine weit über die Grenzen Westfalens hinaus anerkannte Einrichtung. Seit Beginn der Arbeit im November 2011sind insgesamt über 100 Beratungen im gesamten westfälischen Raum durchgeführt worden.
Back up wird gefördert durch das Land NRW. Angestrebt wird mittelfristig eine rojektunabhängige Förderung in Form der Regelförderung.

Die Arbeit von BackUp wurde durch kommunale Mittel in Höhe von 59. 000,- € im Jahr 2013 gefördert. Für das Jahr 2014 ist eine kommunale Förderung in Höhe von 50. 000,- € eingeplant.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Erweiterung des Spektrums rechter Parteien und Organisationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12712-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 30.04.2014 vor:

…am 13. September 2007 gab der Rat der Stadt Dortmund der Verwaltung den Auftrag, einen lokalen Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zu erstellen.
Im Rahmen des Aktionsplans sollen Problemlagen des Rechtsextremismus in Dortmund analysiert, bestehende Strukturen und Aktivitäten gegen Rechts effektiv vernetzt, unterstützt und zielgerichtet ausgebaut, sowie ein umfassendes städtisches Handlungskonzept für Vielfalt, Demokratie und Toleranz erstellt werden.
Wir bitten von daher um eine Stellungnahme der Verwaltung / der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, in wie weit der Dortmunder Kreisverband der AfD (Alternative für Deutschland) aufgrund ihres "rechtslastigen" Dortmunder Kommunalwahlprogramms in die Betrachtung des Aktionsplanes aufgenommen werden müsste.
Das Kommunalwahlprogramm dieser Partei enthält 4 Kapitel von denen sich drei ausgesprochen fremdenfeindlich darstellen, so dass nach es unserer Einschätzung nach mit den Programmen anderer in Dortmund aktiver Parteien am rechten Rand des politischen Spektrums vergleichbar ist.

Für die Fraktion Die Linke begründete Rm Kowalewski die vorliegende Bitte um Stellungnahme.

OB Sierau verwies in diesem Zusammenhang auf den Verfassungsschutzbericht, der diesbezüglich keine Hinweise enthält. Mangels vorliegender Erkenntnisse kann von Seiten der Verwaltung substanziell keine Stellung genommen werden.


zu TOP 10.4
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12562-14)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten acht Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.


zu TOP 10.5
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12730-14)

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die unterjährige Veränderung des Abführungsbetrages für das Kalenderjahr 2013 zur Kenntnis.

OB Sierau nahm an der Beratung nicht teil.


zu TOP 10.6
Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-14)

OB Sierau übernahm die Sitzungsleitung von Bürgermeisterin Jörder.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Personen als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.

1. Rm Pieper (SPD)

2. Rm Monegel (CDU)



11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Rückgang des Menschenhandels mit Zwangsprostitution in Dortmund und NRW seit Verbot des Straßenstrichs in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12418-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12418-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Erhalt der unter Baumschutz stehenden ortsbildprägenden Platanen auf dem Baugelände der Deutschen Bank an der Stadtkrone Ost
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12401-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12401-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Kostenabschätzung 2013 und 2014 auf Grundlage der für das Jahr 2012 berechneten Kosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro für südosteuropäische Armutszuwanderer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12506-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12506-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Rates folgende schriftliche Nachfrage der FBI (Drucksache Nr.: 12506-14-E2) vom 15.05.2014 vor:

…die Verwaltung möge mitteilen, wie sich die für das Jahr 2012 berechneten städtischen Kosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro für südosteuropäische Armutszuwanderer zusammensetzen.

Die o.g. Nachfrage wird schriftlich beantwortet.


zu TOP 11.1.4
Aufruf zum Wählengehen am 25. Mai auf der Startseite von dortmund.de
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12565-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12565-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
"Stell Dir vor es ist Ratssitzung und Keiner geht hin" - Kosequenzen für die Startseite von dortmund.de
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12566-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12566-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.
zu TOP 11.1.6
Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur rechtlichen Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Öffnung des Betriebsweges am renaturierten Rüpingsbach zwischen Spörkel und Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12345-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12345-14-E2) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.7
Zunahme linksextremistischer und Stagnation rechtsextremistischer Gewalttaten - Konsequenzen für die städtische Koordinationsstelle gegen Extremismus und den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12610-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12610-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.8
Zunahme der Ausländerkriminalität in Dortmund auf 34,1 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12611-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12611-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.9
Rechtsgültiges Stadtwappen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12614-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12614-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.10
Eirichtung eines städtischen Kriminalitäts-Präventiosrates gegen die steigende Kriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12627-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12627-14) folgt in der nächsten Sitzung des Rates.










Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:10 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Emmanouil Daskalakis Ratsmitglied

Michael Pompetzki
stv. Schriftführer