Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde


am 22.06.2021
Aula (PZ) Goethe-Gymnasium, Stettiner Str. 12, 44263 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 19:18 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

CDU

Bauer, Marc


Depenbrock, Michael Bezirksbürgermeister
Gierok, Jens-Carsten
Goll, Prof. Dr. Thomas
Henze, Andrea entschuldigt
Mück, Petra ab 18:04 Uhr

SPD


Döring, Cornelia
Gemmecke, Rolf entschuldigt
Sauerländer, Werner 2. stellvertr. Bezirksbürgermeister
Schmidt, Leif
Seibt, Ute

B90/Die Grünen

Ebing, Birgit bis 18:40 Uhr


Goerke, Ute
Laneker, Claudia Änderung: bis 18:40 Uhr
Schulze-Velmede, Hartmut
Tillmann, Klaus 1. stellvertr. Bezirksbürgermeister

DIE LINKE

Wolf, Hans-Otto

FDP

Kaestner, Steffen

Die PARTEI

Guhl, Carina

b) Ratsmitglieder

Herr Weber nicht anwesend

Frau Dr. Goll nicht anwesend

Frau Lyding-Lichterfeld nicht anwesend

Frau Joest nicht anwesend

Herr Dr. Neumann nicht anwesend

Herr Gurowietz nicht anwesend

c) Seniorenbeirat

Hartmann, Dr. Edeltraud Seniorenbeirat nicht anwesend


Oltersdorf, Hans-Günter Seniorenbeirat bis 17.00 Uhr

d) Verwaltung

Spangenberg, Ulrich Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde


Nolte, Sylvia Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Boensmann, Cornelius 33/17

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung - Sondersitzung - der Bezirksvertretung Hörde,
am 22.06.2021, Beginn 15:30 Uhr,
Aula (PZ) des Goethe-Gymnasiums, Stettiner Straße 12, 44263 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


3. Berichterstattung

3.1 Bahnhof Hörde/Fahrradabstellanlage
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 18293-20-E3)

3.2 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)/Vorstellung des Gesamtkonzeptes sowie Stand der Maßnahmen Goethe-Gymnasium
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 17646-20-E1)

3.3 Situation in Hacheney
1. Straßenneubau Zeche Crone
2. Baubeginn Parkhaus

Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 18482-20-E3)

3.4 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes/Sachstand zur möglichen Änderung des Fußweges um den Phoenixsee
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 19824-21-E6)

3.5 Baugnehmigungen für Sozialwohnungen/Vorstellung der 25 %-Regelung
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 13388-19-E2)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)

3.6.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
2 Änderungsanträge

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DIE LINKE)
(Drucksache Nr.: 20955-21-E1)

3.6.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20955-21-E2)

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)




Der Bezirksbürgermeister, Herr Michael Depenbrock, eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kaestner benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksbürgermeister wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Bahnhof Hörde/Fahrradabstellanlage
(Drucksache Nr.: 18293-20-E3)

Frau Niedergethmann – Planungsamt – erläuterte die Planung der Verwaltung und beantwortete die Fragen aus der Bezirksvertretung.
- Zur Zeit werden Projekte für Förderanträge bzgl. Fahrradabstellanlagen stadtweit gesammelt
- Es werden für Hörde 30-50 Abstellplätze am Standort unterhalb der Brücke vorgesehen
- Die Grundidee ist, mit einem VRR-Ticket und einen QR-Code einen Zugang zu erhalten
- Geplant ist, in 2022 den Antrag zu stellen und in 2023 die Anlage fertig zu stellen
- Die Mobilitätsplanung – Herr Sagolla –bietet einen Ortstermin an

Aus der Bezirksvertretung Hörde wurden 2 Fragen gestellt,

1. Ist bei dem Projekt auch die Fahrradabstellanlage in Hacheney berücksichtigt?
2. Gibt es eine Auflage zur Erstellung einer solchen Fahrradabstellanlage am Bahnhofim Rahmen des städtebaulichen Vertrages?

Zudem wird von der Bezirksvertretung angeregt, zum einen mit einem Hinweisschild auf die Fahrradabstellanlage hinzuweisen und zum anderen den Bereich unter der Brücke attraktiver zu gestalten und aufzuwerten, damit es einladender wirkt.


Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)/Vorstellung des Gesamtkonzeptes sowie Stand der Maßnahmen Goethe-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 17646-20-E1)

Herr Willeke, Herr Peper und Herr Gönen erläuterten den aktuellen Sachstand.


Es handelt sich um eine komplexe Gemengelage:
Die Umwandlung zur Sportschule bedingt das Vorhalten einer Mensa und natürlich ein ausgeweitetes und differenziertes Sportangebot. Zu den vielen unterschiedlichen Förderprogrammen kam die Rückkehr zu G 9 mit einem erhöhten Raumbedarf, z. B. durch die inklusive Beschulung. Die Rückkehr zu G 9 hat Vorrang, so dass Überlegungen zum Bau einer Mensa gestoppt worden sind. In 2019 stellte man fest, dass in Hörde 3 Schulzüge an den Gymnasien fehlen – 1. Phoenix Gymnasium, 2. Goethe Gymnasium, 3. Angebot in Schwerte
Das Angebot in Schwerte besteht und aktuell wird geprüft, ob es möglich ist, sowohl Phoenix- als auch Goethe Gymnasium um einen Zug zu erweitern. Das Problem am Standort Phoenix-Gymnasiumbesteht darin, dass zwar laufend Schüler*innen abgewiesen werden müssen, aber nur durch den Abriss von Gebäuden Platz für einen Neubau entstehen kann.
Die Konrad-von-der-Mark-Hauptschule bleibt am Standort erhalten und wird demnächst renoviert.
Der Anbau am Goethe Gymnasium soll in einer Modulbauweise erstellt werden, ggfs. soll dies auch am Phoeniex Gymnasium passieren. Im Nordosten des Schulgeländes stehen am Goethe-Gymnasium ca. 8.000 qm zur Verfügung. Bis 2026 ist die Erweiterung zu realisieren. Der Abbruch der maroden Sporthalle hat begonnen, Neubaubeginn soll im November 2021 sein und die Übergabe an die Nutzerin soll im 1. Quartal 2023 erfolgen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 10 Mio Euro. Bzgl. der Johann-Gutenberg-Realschule ist die Idee einer Umwandlung in eine Gesamtschule noch nicht vom Tisch.
Bzgl. der Rolltore für das Goethe Gymnasium bittet die Verwaltung darum, dies erst im Zuge der Renovierung der Konrad-von-der-Mark-Schule mit zu erledigen.
Es wird immer noch ein Grundstück gesucht, um eine neue 3-zügige Grundschule zu bauen.
Geeignet dafür scheint der Bereich „Am Schallacker“ zu sein.
Da im südlichen Bereich Hördes ebenfalls noch Bedarf besteht, wird auch nicht ausgeschlossen, dass die alte Lohgrundschule in irgendeiner Form dafür benutzt werden kann.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Situation in Hacheney
1. Straßenneubau Zeche Crone
2. Baubeginn Parkhaus
(Drucksache Nr.: 18482-20-E3)

Frau Niedergethmann und Herr Schmerbeck nahmen Stellung zu
-Straßenneubau Zeche Crone
-Baubeginn des Parkhauses


- Der 1. Teil der Straße ist fertig, wurde vom Baumarkt erstellt und der Stadt Dortmund übergeben
- Da die Nutzung der Halde noch unklar ist, wurde der 2. Teil bislang nicht realisiert, weil der Querschnitt der Straße damit auch unklar bleibt. Zudem hat auch die Tiefbauverwaltung Kapazitätsprobleme.
- Angestrebt wird, auch den 2. Teil von dem dann tätigen Investor bauen zu lassen und Kosten- und Lastenfrei an die Stadt übergeben zu lassen
- Bei Bedarf würden die Grundstücke für den Straßenbau aber grundsätzlich auch der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen
- Die ursprüngliche Straßenplanung kann so nicht mehr realisiert werden, weil z. B. die vorgesehenen Radwege heute zu schmal wären
- Aktuell laufen Gespräche mit dem Investor
- Wenn die Pläne erstellt sind, wird es ca. 3-4 Jahre bis zur Realisierung dauern


Anfang 2022 wird es eine neue Zwischennachricht an die Bezirksvertretung geben.
- Für das Parkhaus gibt es einen genehmigten Antrag für den Bau
- Erst danach gab es den Beschluss der Bezirksvertretung: erst Verkehrskonzept, dann Baugenehmigung
- Da die Mobilitätsplanung Kapazitätsprobleme hat, ist nicht vor Ende 2022 mit ersten Ergebnissen zum Verkehrskonzept zu rechnen
- Für die Bauphase wird es 240 Ersatzstellplätze an der Mergelteichstraße geben und Angebote für die Beschäftigten, den ÖPNV zu nutzen
- Es fallen 461 Stellplätze während des Baus weg, aber danach wird es 54 Plätze mehr geben
- Die Baudauer beträgt ca. 10 Monate und die Baustelle wird auf einem Parkplatz eingerichtet
- Das Parkhaus wird nur für Mitarbeiter*innen nutzbar sein
- Der aktuelle Straßenzustand wird durch Fotos dokumentiert und Schäden sind vom Investor ggfs. zu tragen
- Die defekten Kissen werden in Kürze ersetzt
- Das Klinikbauverfahren ruht z. Zt., weil es weitere Gespräche mit dem Betreiber gibt
- Zur Idee, dass das Parkhaus am Wochenende auch für Besucher*innen des Rombergparks zur Verfügung gestellt wird, gibt es keine verbindlichen Aussagen des Betreibers

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes/Sachstand zur möglichen Änderung des Fußweges um den Phoenixsee
(Drucksache Nr.: 19824-21-E6)

Herr Finger und Herr Just vom Grünflächenamt erläuterten den Sachstand zum Fußweg um den Phoenixsee.

- Im Jahre 2018 wurde der Auftrag erteilt, die Oberfläche zu untersuchen
- Der verwendete Dolosand ist umstritten und es gibt viele Beschwerden
- Im Rahmen der Untersuchung wurden mehrere Varianten für eine festgebundene Alternative Decke gefunden
- Aktuell wird das Betonsteinpflaster favorisiert und die Kosten belaufen sich auf ca. 600.000 Euro
- Es wird mehrere Bauabschnitte geben, bei laufenden Fußgängerverkehr
- Das Oberflächenwasser soll entweder in den begrünten Bereich oder bei Starkregen in den See geleitet werden
- Nach der Sommerpause wird der Bezirksvertretung in der 2. Jahreshälfte eine Vorlage vorgelegt


Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.




zu TOP 3.5
Baugnehmigungen für Sozialwohnungen/Vorstellung der 25 %-Regelung
(Drucksache Nr.: 13388-19-E2)

Frau Laubrock vom Wohnungsamt erläuterte die 25 % Regelung für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau.
- Es gibt 3 politische Beschlüsse dazu (1994, 1996, 2014)
- Diese Regelung bezieht sich nur auf Mietwohnungen und dient der
Sicherung von bezahlbaren Mieten

- Zunächst ging es um Sofortmaßnahmen z. B. in Mengede
- Später wurden auch die städt. Tochterunternehmen mit einbezogen
- Die Regelung greift bei neuen B-Plänen und der Bebauung von städt. Flächen
- Stadtweit gibt es eine Quote von 7,4 %
- Aktuell gibt es im Stadtgebiet 22.000 öffentlich geförderte Wohnungen und der Bestand wird sich bis 2030 auf ca. 13.000 Wohnungen reduzieren
- ¾ dieser Wohnungen befinden sich im Geschosswohnungsbau
- Mit Bezugsfertigkeit besteht die Bindungsfrist ca. 30-40 Jahre inklusive Besetzungsrecht durch die Stadt
- Es wird unterteilt nach 2 Einkommensgruppen
- A) 6,40 Euro/qm
- B) 7,20 Euro/qm
- In Hörde stehen 4 Projekte an: 1. Alte Feuerwache, 2. Viaduktblick, 3. Alte Polizeiwache und 4. Auf dem Wüstenhof


Herr Wolf – DIE LINKE – kündigte an, dass er als Reaktion auf das Antwortschreiben eine weitere Anfrage stellen wird.


Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)



Frau Niedergethmann – Planungsamt – erläuterte die Vorlage und nahm Stellung zu den Anträgen.

Zu den Anträgen der Partei DIE LINKE führte sie aus, dass eine Abpfostung der Stettiner Straße jederzeit bei der Feststellung der Notwendigkeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Bzgl. des Antrages zur Anzahl der Leichtathletikveranstaltungen wurde darauf hingewiesen, dass das nicht im B-Plan festgeschrieben wird, sondern von den Sport- und Freizeitbetrieben entschieden werden muss.


Bezogen auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte sie, dass der 1. Punkt in der Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung liegen würde.
Zur Anregung bzgl. der Fußwege erklärte sie, dass wegen des Wasserbeckens im Norden und der Sperrwurfanlage im Süden dies zur Zeit nicht möglich sei. Vielleicht ergibt sich später die Möglichkeit einer Fußwegeverbindung, dies sollte an die Sport- und Freizeitbetriebe weiter gegeben werden.
Zu Punkt 3 – 25 % Regelung – führte sie aus, dass sogar ein Anteil bis zu 30% möglich sein würde. Die 25%Regelung würde auf jeden Fall eingehalten.
Zu Punkt 4 führte sie aus, dass die Erschließung kompliziert sei, insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes, aber an der jetzigen Planung festgehalten werden sollte.

Herr Bezirksbürgermeister, Michael Depenbrock, ließ über jeden einzelnen Punkt der Anträge abstimmen.
1. Beschluss
Die Partei DIE LINKE stellt folgenden Antrag: Die Zufahrt zur Stellplatzanlage soll zukünftig von der Wellinghofer Straße nur noch über die neue Planstraße „A“ erfolgen. Eine Abbindung von der Thoner -, Danziger- und Stettiner Straße zur Stellplatzanlage wäre die Konsequenz. Die auf Seite 12 der Begründung erwähnte optionale Möglichkeit einer Pollerinstallation soll bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes dauerhaft verwirklicht werden.

Abstimmungsergebnis: mit 3 Ja-Stimmen (Grüne/Linke), 5 Enthaltungen (Die PARTEI, CDU, Grüne) und 8 Gegenstimmen (SPD, CDU, Grüne, FDP) abgelehnt

2. Beschluss
Die Partei DIE LINKE stellte folgenden Antrag:

Die Häufigkeit von zulässigen sportlichen Wettkampfveranstaltungen (Seite 10 der Begründung) wird auf 10 Tage im Jahr begrenzt. Die Sportanlage soll für Wettkampfzwecke nicht das Leichtathletikstadion „Rote-Erde“ ersetzen. Es dient lediglich als Ausweichmöglichkeit bei BVB-Heimspielen.

Abstimmungsergebnis: mit 3 Ja-Stimmen (Grüne/Linke), 3 Enthaltungen (Grüne/CDU) und 10 Gegenstimmen (CDU/SPD/FDP/Die PARTEI) abgelehnt

3. Beschluss
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellte folgenden Antrag:

Aufgrund des Einwands des Umweltamtes - 60/2-1- ist der Text in 11.2 „Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll der Energieeffizienzstandard ein Vergabekriterium von Gewicht sein.“ in „Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll der Energieeffizienzstandard ein verpflichtendes Vergabekriterium sein“ zu ändern.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen (Die PARTEI/Grüne), 1 Enthaltung (DIE LINKE) und 9 Gegenstimmen (CDU/SPD) abgelehnt
4. Beschluss

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellte folgenden Antrag:

Der Einwand des Stadtplanungsamtes „Aufgrund der Interaktion zwischen Schulzentrum und dem Hallenbad ist eine direkte Fußwegeverbindung zwischen beiden einzuplanen“ soll berücksichtigt werden, ggfs. auch durch Eingriffe in den Bestand der Feuerwache.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne), 1 Enthaltung (Linke) und 10 Gegenstimmen abgelehnt

5. Beschluss
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellte folgenden Antrag:


Den Einwand des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung – 64/1-2 – zur 25 % Regelung, ist Rechnung zu tragen durch folgende Erweiterung im Text, Hauptvorgang Nr. 6 bzw. Begründung Nr. 4.1: „ Der Anteil an Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnraum wird im Bereich der städt. Flächen über städt. Kaufverträge gesichert. In den Kaufverträgen ist ein Anteil von unter 25 % öffentlich geförderten Wohnraum nicht gestattet.“

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen (Grüne/Linke), 1 Enthaltung (Die PARTEI) und 9 Gegenstimmen abgelehnt
6. Beschluss
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellte folgenden Antrag:

Der Stellungnahme des Anwohners ist im Hinblick auf die Baugrenzen bedingt zu folgen. Die Überbauung des Flurstücks 900 macht nach Wegfall der Stichstraße von der Stettiner Straße keinen Sinn mehr, da das Bestandsgebäude 202a sonst nicht mehr zu erreichen ist. Der Hinweis auf die Überschreitung der Baugrenzen ist nur bedingt sinnvoll, da es sich dabei nur um 3 m handelt. Die Baugrenzen im Bereich WA III-IV sollen so angepasst werden, dass sie im Bereich des Flurstücks 900 wegfallen und stattdessen am westlichen Ende nach Norden hin erweitert werden.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne/Linke), 1 Enthaltung (Grüne) und 10 Gegenstimmen abgelehnt




Zum Schluss ließ der Bezirksbürgermeister über die Vorlage abstimmen.



Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 04.05.2021 dem Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme (DIE LINKE), 1 Enthaltung (Grüne) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen


Die Geschäftsführung wird die Sport- und Freizeitbetriebe zu einem Gespräch einladen.


zu TOP 3.6.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
2 Änderungsanträge
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DIE LINKE)
(Drucksache Nr.: 20955-21-E1)

s. TOP 3.6


zu TOP 3.6.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20955-21-E2)

Siehe TOP 3.6

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Projekts „Querbeet Hörde – ernte deine Stadt!“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines Programms „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ zur stadtweiten Förderung und Unterstützung des urbanen Gärtnerns in den Jahren 2022 bis 2025. Dabei entstehen Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 313.700 €.

Die Bezirksvertretung Hörde stellt die Frage:
„Muss der Garten „Am Schallacker“ einem Grundschulneubau dort weichen?“



Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen








Michael Depenbrock Steffen Kaestner Ulrich Spangenberg
Bezirksbürgermeister Mitglied Schriftführer