Niederschrift

über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 22.03.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU

c) Verwaltung

StD Sierau


StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter:

a) Gast

Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender der DSW 21) zu TOP 2.1.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2007

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Baufortschritt Phoenix-See
-mündlicher Bericht-

2.1.1 Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion mit der Bezeichnung "Stillstand der Bauarbeiten am geplanten Phoenix-See"
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
(Drucksache Nr.: 08016-07)

2.1.2 Sachstandsbericht zum Hauptbahnhof -3do-
-mündlicher Bericht-

2.1.2 Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08091-07)

2.1.3 Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07768-07)

2.1.4 5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07827-07)

2.1.5 Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeiter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08097-07)

2.1.6 Schadensersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08096-07)

2.1.7 Fuhrpark Stadt Dortmund & städtische Unternehmungen bzgl. Umweltzone Ruhr
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-07)

2.2 Finanzen

2.2.1 Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08093-07)

2.2.2 Umsetzung der Beschlüsse zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes; hier: Erstellung von Prioritätenlisten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08149-07)

2.3 Personal

2.3.1 Personalqualifizierung- und Vermittlung im Konzern Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08147-07)

2.4 Kommunalwirtschaft
-keine Vorlagen-







3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07332-06)

3.2 Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg -; hier: Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07406-07)

3.3 Neubau der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05813-06)

3.4 Neubau der dreizügigen Grundschule Oespel / Kley mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07231-06)

3.5 Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeisterstraße 12 in Dortmund-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07232-06)

3.6 Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

3.7 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)

3.8 Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07770-07)

3.9 Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07500-07)

3.10 Mittelstandsfreundliches Vergabewesen
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2007
(Drucksache Nr.: 07018-06)



3.11 Bauleitplanung;
Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier:Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07792-07)

3.12 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07804-07)

3.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07735-07)

3.14 Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07464-07)

3.15 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-06)

3.16 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07829-07)

3.17 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-07)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07933-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
-keine Vorlagen-


5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005/06 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07831-07)

8. Schule
-keine Vorlagen-

9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften
-keine Vorlagen-

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
hier: Zuständigkeitsregelung für das Mitwirkungsverfahren;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-06)

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten
-keine Vorlagen-




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Zupfer (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.3.2 Einstellung von Nachwuchskräften 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07919-07)

3.19 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18),
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08220-07)

7.3 Nationales Fußballmuseum
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 08177-07)

8.1 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule - Umsetzung der Prioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07775-07)

10.1 Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen "Städtische Immobilienwirtschaft" und "Dortmunder Systemhaus" in den NKH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-07)



10.2 Fortgeschriebener Entwurf der Eröffnungsbilanz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07999-07)

10.3 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2006 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2006 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-07)

10.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08024-07)

10.5 Satzungen zur Änderung der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre ab 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08231-07)

13.1.1 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 31.12.2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08120-07)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Der Punkt

2.1.6 Schadenersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr.: 08096-07)

wurde aufgrund seines vertraulich zu behandelnden Inhaltes in den nichtöffentlichen Sitzungsteil überwiesen.








Der Punkt

3.6 Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

wurde wegen noch bestehenden Beratungsbedarfs auf die Mai-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2007

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat darum, die Niederschrift auf Seite 11 im achten und neunten Absatz folgendermaßen zu ändern:

Anschließend zitierte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wörtlich aus dem Brief des Innenministeriums vom 10.01.2007 an den Oberbürgermeister, vertreten durch den Stadtdirektor:

Nach dem Bericht der Bezirksregierung Arnsberg hat Herr Regierungspräsident Diegel Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer bereits am 20.03.2006 in einem persönlichen Gespräch seine Bedenken hinsichtlich der Einstellung von Beschäftigten auf Trainee-Basis während der vorläufigen Haushaltsführung hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt standen die an die Betroffenen erteilten Zusagen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA). Dieser stimmte den Einstellungen sodann am 23.03.2006 zu. Für mich ist es daher nicht nachvollziehbar, wieso der Oberbürgermeister den HFA nicht vor dessen Entscheidungsfindung über die bestehenden kommunalaufsichtlichen Bedenken informiert hat. In dieser Situation wäre es angezeigt gewesen, zunächst eine Klärung der Bedenken mit der Kommunalaufsicht herbei zu führen, bevor die Stadt eine Entscheidung über die Einstellung trifft. In der mir geschilderten Art und Weise ist der Verfahrensablauf nicht verständlich und ich halte es für erforderlich, in Zukunft in derartigen Streitfragen auf einen konstruktiven Umgang zwischen Stadt und Kommunalaufsicht zu achten.

Mit dieser Änderung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2007.

Außerdem wies Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass er zum Sachstandsbericht des Dortmunder Systemhauses in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Nachfrage gestellt habe.

OB Dr. Langemeyer antwortete, dass die gewünschte Information heute an die Fraktionen gegangen sei.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Baufortschritt Phoenix-See
-mündlicher Bericht-

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag als Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Bitte um Stellungnahme der
CDU-Fraktion vom 28.02.2007 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um einen kurzen Bericht hinsichtlich der Folgen des Baustillstandes am Phoenix-See. Dabei soll darauf eingegangen werden, ob der geplante Zeitkorridor, hier insbesondere das „Fluten“ des Sees, wie geplant eingehalten werden kann, da nach Informationen der CDU-Fraktion die Förderkulisse an ein „Flutungsdatum“ 01.01.2009 gebunden ist.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der heutigen Berichterstattung in den Medien, die in der Vergangenheit bezweifelte Zuständigkeit des Fachausschusses aus der Tatsache, dass das letztendliche finanzielle Gesamtrisiko eben nicht bei der Projektgesellschaft Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH und deren „Mutter“ DSW21 AG, sondern bei der Stadt Dortmund liegt.

Der Vorstandsvorsitzende der DSW 21, Herr Pehlke, gab einen umfassenden Sachstandsbericht zum Projekt „Phoenix-See“. Die im Rahmen seines Vortrages gezeigten Schaubilder sowie eine Presseinformation wurden den Ausschussmitgliedern ausgehändigt und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Pehlke stellte als Fazit seiner Ausführungen fest, dass aufgrund der soeben dargestellten Projektverzögerungen die bergbauliche Sicherung nunmehr im April 2009 abgeschlossen werde. Der Seeaushub, der ursprünglich im Januar 2009 fertig werden sollte, verschiebe sich bis Mai 2010. Die Seeflutung solle im Januar 2011 beendet sein.

Mit diesen Verschiebungen sei das Risiko verbunden, Fördermittel in einer Höhe von rund 10,1 Millionen Euro zu verlieren. Die Mittel seien an einen bestimmtes Fertigstellungsdatum gekoppelt, das aber – wie vorgetragen – nicht mehr zu halten sei. Mit den Zuschussgebern werde jetzt über die Verlängerung der Förderzeiträume verhandelt.

Weitere Verzögerungen könnten nicht ausgeschlossen werden, da man nicht wisse, was noch alles auf der Baustelle gefunden werde. Außerdem könne zum Beispiel ein Bieter bis vor das Oberverwaltungsgericht gehen, wodurch ebenfalls Zeitverluste entstehen würden.



Rm Hengstenberg (CDU) erklärte, es sollte gemeinsames Interesse sein, dass das Projekt zeitnah zu einem vollen Erfolg für die Stadt führe und sich auch wirtschaftlich positiv entwickele.

Darüber hinaus bat er um eine Einschätzung hinsichtlich der zeitlichen Verzögerungen der Maßnahme auf das Fördervolumen.

Herr Pehlke erläuterte, von den bewilligten Fördergeldern von rund 15 Millionen Euro seien jetzt 10 Millionen Euro in Frage gestellt. Es gebe Interpretationsmöglichkeiten bezogen auf den Zeitpunkt, an dem die Förderung ablaufe. Man hoffe angesichts der Bedeutung des Projektes für Dortmund und Nordrhein-Westfalen, dass man bei den zuständigen Ministerien auf Verständnis stoßen werde.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte die Bitte, nähere Auskünfte zu den Gründen für die zeitlichen Verzögerungen und zur Höhe des bisher verausgabten Betrages bzw. der bislang erteilten Aufträge zu erhalten. Außerdem sei dem Vortrag zu entnehmen gewesen, dass die Bodenbeschaffenheit nicht so sei, wie man es erwartet habe, so dass sich die Frage nach daraus resultierenden möglichen Risiken stelle.

Herr Pehlke hob hervor, dass maßgeblich für die Verzögerungen zum einen die Vergabeverfahren seien und zum anderen die Gründe in der bergbaulichen Sicherung lägen. Ursprünglich sei von einer Verdachtsfläche von 300.000 qm ausgegangen worden. Jetzt handele es sich um eine Fläche von 570.000 qm.

Das Volumen des nächsten sehr umfangreichen Bauloses gebe Aufschluss darüber, wie die Kostensituation aussehe. Nähere Details könne er nicht nennen, da er damit den Preis vorprägen würde.

Die Bodenuntersuchungen auf Phoenix seien sorgfältig durchgeführt worden. Gleichwohl könnten Überraschungen nicht ausgeschlossen werden, zumal in Dortmund erdoberflächennaher Bergbau stattgefunden habe, der wenig abgesichert und nicht kartiert worden sei.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) stellte fest, dass das Projekt ursprünglich von 2003 bis 2006 geplant gewesen sei. Jetzt werde die Fertigstellung bis 2011 dauern. Dadurch entstünden Probleme bei der Förderung. Aber auch die Vermarktung des Geländes verzögere sich, so dass mit Einnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet werden könne. Zudem stiegen dadurch die Finanzierungskosten, insbesondere auch durch das höhere Zinsniveau.

Vor diesem Hintergrund bitte sie um eine Einschätzung des Gesamtergebnisses aus heutiger Sicht und eine Antwort auf die Frage, ob der Zeitpunkt überschritten sei, an dem man das Projekt noch in andere Bahnen leiten könnte.

Herr Pehlke machte deutlich, dass die Erschließung der Flächen unabhängig von der Flutung des Sees zu sehen sei, so dass die Verzögerung wahrscheinlich geringer ausfallen würde. Man wolle zu einem Zeitpunkt an den Markt gehen, der immer noch als gut bezeichnet werden könne. Die attraktive Wohnlage mache es sicherlich leicht, den Standort zu vermarkten.

Bei den Finanzierungskosten habe man seiner Zeit nicht den aktuellen Kapitalmarktzins zu Grunde gelegt, sondern einen Aufschlag eingerechnet, der noch nicht aufgebraucht sei.

Er beurteile das Vorhaben als äußerst erfolgversprechend und gehe davon aus, dass am Ende ein Gewinn herauskomme. Deshalb empfehle er, an dem Projekt festzuhalten.

Rm Radtke (SPD) erklärte, seine Fraktion sehe Phoenix auf einem guten Weg. Bei der Sanierung eines alten Geländes müsse man immer mit Erschwernissen rechnen. Außerdem könnten angesichts der Entwicklung im Vergaberecht Überraschungen vor der Vergabekammer nie ausgeschlossen werden.

An Herr Pehlke richtete er die Frage, wieviele europaweite Ausschreibungen es bisher gegeben habe und wie häufig Verfahren vor den Vergabekammern stattgefunden hätten. Außerdem bat er darum, die Zahl der Bieter zu nennen, die ihren Antrag vor der Vergabekammer zurück gezogen hätten, so dass die Stadtwerke die Kosten tragen mussten.

Herr Pehlke antwortete, dass man mit der weitaus größten Zahl der Vergaben bisher vor der Vergabekammer gewesen sei. Die Verfahren wurden jeweils dadurch gewonnen, dass der Antragsteller zurückgezogen habe. Jetzt sei zum ersten Mal von der Vergabekammer anders entschieden worden. Man spare dadurch zwar eine Summe in sechsstelligen Bereich, habe allerdings Vorbehalte gegen die Qualität des Auftragnehmers. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, werde man die Entscheidung der Vergabekammer allerdings umsetzen.

Zum Fördermittelrisiko sagte Herr Mager, er sei zuversichtlich, dass die Gespräche mit den Zuschussgebern erfolgreich sein würden.

Rm Prüsse (SPD) erläuterte, dass die Verzögerungen beim Phoenix-See-Projekt insbesondere auf die Vergabevorschriften zurückzuführen seien, die das Verfahren zeitlich nicht kalkulierbar machten.

Mit dem Phoenix-See werde ein Stadtteil erheblich aufgewertet. Alle Fraktionen im Rat sollten das Vorhaben positiv begleiten, unabhängig davon, dass die Fertigstellung zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.

Eine Umsteuerung lehne seine Fraktion ab.











zu TOP 2.1.2
Sachstandsbericht zum Hauptbahnhof -3do-
-mündlicher Bericht-
(Drucksache Nr.: 08091-07)

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2007 vor:

Die SPD-Fraktion und Bündnis90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:

1. Der Rat stellt fest, dass laut Aussage der Bahn AG die Vertragsverhandlungen zwischen der Bahn AG und der Fa. Sonae trotz der beachtlichen Vorleistungen durch die Stadt Dortmund (städtebaulicher Vertrag) und der Bereitstellung von Zuschüssen durch die Fördergeber Land und Bund nicht zu einem Ergebnis geführt haben.
2. Der Rat erwartet von den beteiligten Partnern, dass ihre Vertreter die politischen Mandatsträger umfänglich über die Gründe für die gescheiterten Verhandlungen informieren.
3. Der Rat sieht nunmehr die Bahn AG sowie die öffentlichen Fördermittelgeber in der Pflicht, den Umbau des Bahnhofs zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und funktionalen Verkehrsknotenpunkt zu gewährleisten.
4. Dabei soll das Ziel sein, die definierten Qualitätsstandards des Bahnhofsumbaus in Bezug auf die verkehrlichen Belange, die Anbindung der City an die Nordstadt sowie das Bahnhofsumfeld zu erhalten und den Zeitverzug so gering wie möglich zu halten.
5. Der Rat fordert die Bahn AG auf, umgehend planerische Alternativen für die Entwicklung und den Umbau des Bahnhofs aufzuzeigen, sowie den Kostenrahmen einschließlich der Umsetzung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen darzulegen.
6. Der Rat bzw. der Fachausschuss ist zeitnah über den jeweiligen Stand der Planungen sowie der Beratungen mit den öffentlichen Zuschussgeber zu informieren.




Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 13.03.2007 vor:

Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007 bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, zu folgendem Sachverhalt ausführlich und schriftlich Stellung zu nehmen:

Das endgültige Scheitern des Bahnhofsprojekts „3do“ wirft viele Fragen auf, auf die Sie im Rahmen Ihrer geplanten mündlichen Berichterstattung im Haupt- und Finanzausschuss eingehen und die Sie den Mitgliedern des Ausschusses vorab auch schriftlich beantworten sollen. Im einzelnen will die CDU-Fraktion wissen:

1. Wie hoch beläuft sich die Summe der Personal- und der Sachkosten, die in der gesamten Laufzeit des Bahnhofsprojektes allein in der städtischen Arbeitsgruppe 6/MTC angefallen sind?

2. Welche Kosten sind darüber hinaus für das Projekt „Bahnhofsüberbauung“ in den verschiedenen Fachämtern (61, 66, 69 etc.) im Verlauf der gesamten 10 Jahre Laufzeit entstanden?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, dass Teile der bisherigen SONAE-Planungen, insbesondere diejenigen, die den originären Umbau der Bahnstation betreffen, für ein neues Bauvorhaben übernommen werden können?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, dass die zugesagten 130 Mio. Euro Fördergelder (75 Mio. Euro vom Bund, 55 Mio. Euro vom Land) weiterhin für den Umbau der Bahnstation sowie der Stadtbahnhaltestelle zur Verfügung stehen?

5. Nach dem Willen der CDU-Fraktion hatten verbesserte Umsteigebeziehungen zwischen Fernbahn- und Stadtbahngleisen immer höchste Priorität. Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, den vom Rat der Stadt beschlossenen und mit Fördermitteln abgesicherten Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ inklusive der verbesserten Wegeführung und des zweiten Zugangs im Norden zeitnah, möglichst noch im Jahr 2008, beginnen zu können?

6. In welchem Zeitkorridor und unter welchen Rahmenbedingungen schätzt die Verwaltung die Realisierung der Bahnhofsvorplatzgestaltung im Norden und Süden des Bahnhofs ein, die im Rahmen des Neubaus der Verkehrsstation als begleitend erforderliche Maßnahme definiert wurde?

7. Eröffnen sich aus Sicht der Verwaltung nunmehr neue Möglichkeiten, den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Dortmund-Hamm voranzutreiben?

8. Welche Optionen ergeben sich, die desolate städtebauliche Gesamtsituation rund um die Brücke „Burgtor“, die das Eingangstor zur Dortmunder Nordstadt ist, zeitnah und unabhängig vom Bahnhofsprojekt zu beseitigen?

9. Abschließend – hält die Verwaltung weiter an ihrem Vorhaben fest, den Umbau des Hauptbahnhofs an die Errichtung eines Multithemen-Centers zu knüpfen oder hat aus Sicht der Verwaltung der Bau eines neuen Hauptbahnhofs absoluten Vorrang?

OB Dr. Langemeyer ging zunächst in einer kurzen Rückschau auf die verschiedenen Planungen für die Bahnhofsüberbauung bis zum 3do-Projekt ein. Er machte deutlich, dass die Zuständigkeit für den Bahnhof bei der Bahn AG liege. Es handele sich nicht um ein städtisches Projekt. Wenn sich die Bahn AG entschließe, gemeinsam mit einem privaten Partner einen Bahnhofsumbau auf den Weg zu bringen, sei das zu begrüßen. Verfahrensrechtlich zuständig sei aber nicht die kommunale Baugenehmigungsbehörde, sondern das staatliche Eisenbahnbundesamt. Die Stadt Dortmund habe den Prozess begleitet und die notwendigen kommunalen Entscheidungen getroffen. Für das, was im Bahnhof geschehe, seien die Bahn AG als Eigentümer und ihre Partner verantwortlich. Dazu gehörten auch das Land und der Bund.

Bis zum 28.02.2007 seien das Planfeststellungsverfahren, der Grundsatzvertrag zwischen der Bahn AG und Sonae, die kommunalen Bebauungspläne, der städtebauliche Vertrag, die Förderzusagen von Bund und Land sowie andere Detailfragen geklärt gewesen.

Der portugiesische Investor Sonae habe im vergangenen Jahr von einer Vertragsunterzeichnung allerdings abgesehen, weil er erst das Ergebnis der Ausschreibung abwarten wollte. Die Angebote hätten deutlich über der Kalkulation des Investors gelegen.

In einem Gespräch mit allen Beteiligten am 20.02.2007 beim Verkehrsminister des Landes NRW sei der Versuch unternommen worden, die Finanzierungslücke von 65 Millionen Euro zu schließen. Dabei hätten der Bund, das Land und auch Sonae ihre Bereitschaft signalisiert, bis Ende Februar den Betrag auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund habe man erwarten können, dass bis zum 28.02.2007 bei einem weiteren Gespräch in Berlin die Probleme geklärt würden. Dort habe die Finanzierungsfrage allerdings keine Rolle gespielt. Seitens der Bahn AG sei die Frage gestellt worden, ob die Bereitschaft bei Sonae bestünde, den Vertrag jetzt zu unterzeichnen. Der Vertreter des portugiesischen Investors habe auf eine Schwierigkeit hingewiesen, nämlich das Risiko im laufenden Betrieb der Bahn während der Baustellenzeit, das noch geklärt werden müsste. Das Ergebnis des Gespräches sei bekannt: Noch am gleichen Tage habe die Bahn eine Presseerklärung herausgegeben, wonach der Vertrag mit dem Investor nicht zustande gekommen sei. Diese Pressemitteilung habe der Stadtdirektor direkt nach Dortmund an die Pressestelle gefaxt, damit unter anderem die Politik kurzfristig entsprechend informiert werden konnte.

Gegenwärtig bestehe allerdings für die Stadt Dortmund noch das Problem, dass der städtebauliche Vertrag mit Sonae weiterhin Bestand habe. Man sei daraus erst entlassen, wenn einvernehmlich erklärt werde, dass er keine Substanz mehr habe.

In einer kurzfristig anberaumten Besprechung mit dem Landesverkehrsminister bestand Einvernehmen, dass die schnelle Bahnhofsrealisierung in Dortmund Priorität haben müsse.


Unter Hinweis auf den Punkt 3 der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion erklärte
OB Dr. Langemeyer, ob Teile der bisherigen Sonae-Planungen für ein neues Bauvorhaben übernommen werden könnten, sei heute nicht zu beantworten. Hier spielten Fragen des Urheberrechtes und des Investorenschutzes eine wesentliche Rolle. Entsprechende Prüfungen seien eingeleitet worden. Ob die Bahn AG von dem gültigen Planstellungsverfahren ausgehend diese Planungen für eigene Zwecke verwenden könne, sei rechtlich endgültig nicht klar.

Wenn es eine Möglichkeit gebe, die planfestgestellte Planung zu realisieren, entstünden dadurch erhebliche finanzielle und zeitliche Vorteile, weil die bestehenden Grundlagen und Förderzusagen weiter gelten würden. Allerdings müsste dann die Bahn AG eine solche Station finanzieren mit Fördermitteln des Bundes und des Landes. Die bisherigen 4 Millionen Eigenanteil reichten jedoch nicht aus, das bisherige Planungskonzept zu realisieren. Deshalb sei klar, dass ein neuer Vorschlag der Bahn wieder einen privaten Refinanzierungsanteil beinhalten müsse. Für den Fall, dass die Bahn AG etwas Neues wolle, begännen die Planungen ganz von vorne.

Wenn ein privater Investor beabsichtige, in Dortmund 520 Millionen Euro zu investieren, müsse angesichts der wirtschaftlichen Situation seitens der Stadt geprüft werden, ob dieses Investment realisierbar sei. Andersfalls hätte man fahrlässlich eine große Chance beispielsweise auch für die regionalen Unternehmen verstreichen lassen. Deshalb sei es die Aufgabe der Stadt gewesen, das Projekt vielfältig zu unterstützen.

Er hoffe, dass entgegen der Erklärungen der Bahn AG jetzt nicht bei Null wieder begonnen werden müsse, sondern die investierte Arbeit für künftige, veränderte Projekte genutzt werden könne, damit möglichst schnell in Dortmund ein sanierter Hauptbahnhof entstehe.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion habe seine Informationspolitik kritisiert. Die Auskünfte, die er dem Rat gegeben habe, basierten auf Informationen von der Bahn AG oder Sonae oder eigenen Eindrücken. Schließlich liege die Projektleitung nicht bei der Stadt Dortmund.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

Rm Hengstenberg (CDU) erinnerte daran, dass seine Fraktion sowie die Fraktion FDP/Bürgerliste in der letzten Ratssitzung bereits festgestellt hätten, dass die Kommunikationsbereitschaft des Oberbürgermeisters gegenüber dem Rat nicht ausreiche. In Sachen „Bahnhof“ hätte der Oberbürgermeister seines Erachtens zumindest die Fraktionsvorsitzenden über das Scheitern des Projektes zeitnah informieren müssen. Dies sei nicht geschehen. Stattdessen habe man aus der Zeitung bzw. einer Pressemitteilung der Bahn AG von der Entwicklung erfahren.

Darüber hinaus berichtete Rm Hengstenberg (CDU) über ein Gespräch mit dem Landesverkehrsminister NRW unmittelbar nach dem Scheitern des 3do-Projektes, in dem er die Erwartungshaltung geäußert habe, dass der Bund und das Land zu ihren gegebenen Zusagen stehen, wissend, dass diese nicht an das Einkaufszentrum gebunden waren. Das habe auch der Minister mehrfach deutlich gemacht.

Die Signale, die er in diesem Gespräch erhalten habe, machten Hoffnung, dass das Land die besondere Bedeutung des Dortmunder Hauptbahnhofes sehe und zu seiner Verantwortung stehe.

Dortmund brauche einen neuen Hauptbahnhof, den es mit der CDU-Fraktion auch sehr schnell geben werde. Ein Einkaufszentrum lehne seine Fraktion aber ab.

OB Dr. Langemeyer erläuterte, dass die Fördermittel nicht im Zusammenhang mit der Handelsfläche zu sehen seien. Sie stünden nur für Veränderungen in der Bahnstation zur Verfügung und könnten nur von der Bahn für Zwecke der Bahnstation beantragt werden. Er habe lediglich daraufhin gewiesen, dass die Bahn AG daran interessiert sei, ihren Eigenanteil von einem privaten Investor ersetzt zu bekommen.

Zur Informationspolitik sagte er, dass das Unterrichtungsrecht beim kompletten Rat liege. Deshalb stehe das Thema „Bahnhof“ auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, dass die Kritik an der Informationspolitik des Oberbürgermeisters durch die CDU auch von ihrer Fraktion geteilt werde.

Außerdem stelle sie fest, dass dem Vortrag des Oberbürgermeisters zu entnehmen sei, dass er davon ausgehe, dass die Bahn AG einen privaten Investor gewinnen wolle und dadurch auch größere Einzelhandelsflächen entstehen würden.

Für den Bahnhof alter Art seien Haushaltsmittel eingestellt worden. Sie bitte um Auskunft, was damit geschehen werde.

Darüber hinaus seien nach dem Scheitern des Bahnhofsprojektes verschiedene Reaktionen in der Öffentlichkeit festzustellen gewesen, unter anderem eine Rücktrittsforderung an den Oberbürgermeister. Derartige Äußerungen müssten in einer Demokratie erlaubt sein. Es könne nicht hingenommen werden, dass der Vorsitzende der SPD-Fraktion öffentlich solche Meinungen abqualifiziere.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte aus, dass der Oberbürgermeister eine zutreffende Sachverhaltsdarstellung gegeben habe. Verantwortliche Akteure seien die Bahn AG und Sonae gewesen. Die Stadt habe im zurückliegenden Verfahren ihre Hausaufgaben gemacht.

Seine Fraktion habe zum 3do-Projekt eine distanzierte Haltung. Allerdings sei für die Grünen auch klar gewesen, dass ein Ausstieg aus dem städtebaulichen Vertrag, insbesondere im Hinblick auf die dann zu erwartenden Regressforderungen, nicht in Betracht kommen würde.

Ziel müsse es sein, die Bahn AG zu veranlassen, dass ein neuer Bahnhof erstellt werde. Die Realisierung eines solchen Vorhabens beanspruche sicherlich acht bis neun Jahre.

Rm Prüsse (SPD) wies die Kritik an der Informationspolitik des Oberbürgermeisters zurück. Die Pressemitteilung der Bahn AG, die alle Fraktionen erhalten hätten, habe die wesentlichen Fakten beinhaltet.

Selbstverständlich habe jeder das Recht, jemanden zum Rücktritt aufzufordern. Er habe die Forderung desjenigen, der sich in dieser Richtung öffentlich geäußert habe, allerdings für überzogen gehalten.

Abschließend kündigte Rm Prüsse (SPD) eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Thematik in der nächsten Ratssitzung an.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 13.03.2007 soll in der Mai-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.3007 wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 2.1.3
Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07768-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt, für drei Jahre mit einem jeweiligen Aufwand i.H.v. 9.906,75 € dem Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ beizutreten. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren vorzubereiten und zum Abschluss zu bringen.

zu TOP 2.1.4
5 Mio € Energiesparprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07827-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen und eine Vereinfachung des Beauftragungssystems für energiewirksame Kleinmaßnahmen.




zu TOP 2.1.5
Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeiter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08097-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 vor:

Die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung einer Betreuung für Kinder von städtischen Mitarbeiter(innen) unter Prüfung folgender Maßgaben:

1. Zur Umsetzung beauftragt der HFA die Verwaltung zu eruieren, wie hoch der Bedarf bei den städtischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern für eine Kinderbetreuung ist.

2. Sobald der Größenbedarf ermittelt ist, wird die Verwaltung beauftragt, dementsprechend geeignete Räumlichkeiten zu suchen, die für eine Kinderbetreuung von Kindern städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignet sind. Dabei sollten vorhandene Raumpotentiale, wie beispielsweise der Kinder-Citytreff, mit einbezogen werden. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass sich die Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus bzw. Rathaus befinden.

3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erstellen, wie eine Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeiter(innen) baldmöglichst umgesetzt werden kann.

Nachdem Rm Liedschulte (CDU) den Antrag ihrer Fraktion begründet hatte, führte Rm Sohn (SPD) aus, dass heute eine Einrichtung beschlossen werden solle, von der nicht klar sei, ob der entsprechende Bedarf tatsächlich bestehe. Ein großer Teil der städtischen Beschäftigten arbeite in den Stadtbezirken und nicht in der Innenstadt. Zudem sei der im Antrag genannte Kinder-City-Treff für diese Funktion nicht geeignet, weil es dort kein Außengelände gebe.

Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich den Argumenten von Rm Sohn (SPD) an. Außerdem machte sie deutlich, dass das Thema „Kinderbetreuung“ stadtweit gesehen werden müsse und nicht nur bezogen auf die städtischen Angestellten.

Es gehe offensichtlich im vorliegenden Fall um die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren. Ihres Wissens werde Bedarf für diese Altersgruppe derzeit von der Verwaltung ermittelt.

Kinder ab 3 Jahren hätten bekanntlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindertageseinrichtungsplatz, Kinder ab 6 Jahren gingen zur Schule. Viele von ihnen hätten einen Platz in der offenen Ganztagsschule oder nutzten andere Angebote.


Rm Liedschulte (CDU) wies darauf hin, dass das Klinikum Dortmund über einen Betriebskindergarten verfüge.

Im Antrag sei ausgeführt, dass der städtische Kindergarten unter Prüfung bestimmter Maßnahmen beschlossen werden solle. Somit sei klar, dass die Realisierung erst dann erfolgen werde, wenn das Ergebnis der Prüfung entsprechend ausfalle.

Zum Kinder-City-Treff sagte Rm Liedschulte (CDU), es gebe dort eine Dachterrasse, die umgebaut werden solle.

Der Antrag der CDU-Fraktion von 19.03.2007 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag; die Fraktion FDP/Bürgerliste enthielt sich der Stimme.

zu TOP 2.1.7
Fuhrpark Stadt Dortmund & städtische Unternehmungen bzgl. Umweltzone Ruhr
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2007 vor:

Die Verwaltung wird um Sachstands-Berichterstattung zu den Auswirkungen einer Umweltzone Ruhrgebiet auf den städtischen Fuhrpark unter Einbeziehung der städtischen Töchter gebeten.

Ziel der Berichterstattung ist eine Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge hinsichtlich möglicher Restriktionen für Dieselfahrzeuge mit Abgasreinigungssystemen der Klasse EURO I und II. Darüber hinaus ist auszuführen, in welchem Umfang Nachrüstmaßnahmen angegangen werden bzw. auf das Instrument der Ausnahmeregelungen gesetzt wird.

Die Beantwortung soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2007 erfolgen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08093-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.03.2007 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Kämmerin, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007 einen umfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung der verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre abzugeben.

Insbesondere soll im Bericht darauf eingegangen werden, welche Vorschläge die einzelnen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe bereits jetzt entwickelt haben, die 10% auch wirklich einsparen zu können.

StK´in Dr. Uthemann erläuterte, die haushaltswirtschaftliche Sperre sei angeordnet worden, da der Haushalt 2007 eine Lücke zwischen Aufwand und Ertrag in Höhe von rund 78 Millionen Euro aufweise. Außerdem habe der Rat die Verwaltung mit Beschluss zum Haushalt 2007 aufgefordert, die Ausgleichsrücklage mindestens bis 2010 zu erhalten.

Mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre könnten die konsumtiven Haushaltsansätze bis zu 90% in Anspruch genommen werden. Die Kämmerin habe die Möglichkeit, auf Antrag der Fachbereiche bei der Darlegung entsprechender Sachverhalte über eine Freigabe von Haushaltsmitteln über die 90% des jeweiligen Ansatzes hinaus zu entscheiden. Die Sperre betreffe nicht die investiven Aufwendungen.

Rm Reppin (CDU) stellte die Frage nach dem Effekt, den die Verwaltung durch die Haushaltssperre erwarte. Er gehe davon aus, dass der im Dezember beschlossene Haushalt nur notwendige Ausgaben beinhalte und deshalb keine Spielräume bestehen dürften, die noch Einsparungen zuließen.

StK´in Dr. Uthemann verwies auf die Fachbereiche, die aufgerufen seien, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie die Sperre einhalten könnten.

OB Dr. Langemeyer fügte an, die Haushaltssperre sei zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ausgesprochen worden, damit sie die gewünschten Effekte bringen könne. Es gebe in der Verwaltung in den einzelnen Dienststellen auch schon Überlegungen, die allerdings der Verwaltungsleitung noch nicht vorgetragen worden seien.

Rm Branghofer (DVU) hob hervor, dass der Haushalt im Dezember letzten Jahres verabschiedet worden sei und die Verwaltung darin alle Sparpotenziale einarbeiten musste. Die jetzt verfügte Haushaltssperre richte sich gegen die Kompetenz des Rates.

Nach Ansicht von Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) gehe es darum, dass sich die Verwaltung bei ihrer Ausgabenpolitik zurückhalte. Das sei ein verantwortungsvolles Verhalten und werde auch in der Privatwirtschaft praktiziert. Man werde gegen Jahresende sehen, welche Ergebnisse erzielt werden konnten.

Zu den Ausführungen von Rm Branghofer (DVU) erklärte StK´in Dr. Uthemann, dem Rat habe die Vorlage mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Kenntnis vorgelegen. Er hätte die Möglichkeit gehabt, die Sperre aufzuheben.

Rm Starke (SPD) führte aus, die Sperre müsse als Signal an die Verwaltung gesehen werden, so sparsam wie möglich zu wirtschaften. Dies sei auch eine politische Forderung, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund zu erhalten.

Der Rat habe jederzeit das Recht, die Sperre aufzuheben. Ihre Fraktion werde davon allerdings keinen Gebrauch machen.

Entsprechend äußerte sich auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen). Seine Erachtens würden die Effekte der haushaltswirtschaftlichen Sperre erst am Ende des Jahres sichtbar werden. Nach seinen Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr könne mit ein bis zwei Prozent Ersparnis gerechnet werden.

Rm Reppin (CDU) hielt den frühen Zeitpunkt der haushaltswirtschaftlichen Sperre für bemerkenswert. Früher sei eine solche Sperre erst gegen Mitte des Jahres verfügt worden. Man hätte sich vor der Verabschiedung des Haushaltes Gedanken darüber machen müssen, welche Sparpotenziale ausgeschöpft werden können.

Seine Fraktion erwarte nicht, dass deutliche Spareffekte eintreten werden. Zudem werde durch die Sperre das Problem der steigenden Kassenkredite nicht reduziert.

Die CDU habe auch nicht die Absicht, die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre zu beantragen.

Nach Meinung von Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) müsse man nicht nur vor der Verabschiedung eines Haushaltes sparsam denken, sondern auch Entwicklungen im Laufe des Jahres dafür nutzen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, eine Stadt mit einer Haushaltslage wie in Dortmund, sei gut beraten, vor und nach dem Beschluss über den Haushalt zu sparen.

Die Fragen der CDU-Fraktion halte sie für berechtigt. Es sei merkwürdig, jetzt eine Haushaltssperre zu verhängen, wenn im Dezember im Rahmen der Haushaltsberatungen von der Verwaltung erklärt wurde, dass alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft worden seien. Es stelle sich die Frage, wo noch weitere Reserven sein sollten.

zu TOP 2.2.2
Umsetzung der Beschlüsse zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes; hier: Erstellung von Prioritätenlisten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08149-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2007 vor:

Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, neben der Prioritätenliste Schulbau auch für andere investive Bereiche, z.B. Tiefbau, Energiesanierung und Maßnahmen für die Kinderbetreuung eine Prioritätenliste zu erstellen und mit den Fachplanungen abzustimmen.

Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, welches der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung einer oder mehrerer zu verzahnender Prioritätenliste ist und wann mit einer abschließenden Information des Haupt- und Finanzausschusses zu rechnen ist.

Der gewünschte Bericht soll in der Mai-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gegeben werden.

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalqualifizierung- und Vermittlung im Konzern Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08147-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2007 vor:

Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, dass zukünftig eine konzernweite Personalqualifizierung und –vermittlung stattfindet.

Die Verwaltung wird gebeten dazulegen, welche Maßnahmen bisher getätigt wurden, um ein solches Konzept zu realisieren.

Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, ob und inwieweit die Verwaltung über Datenbanken zu den Qualifizierungsprofilen des Personals in der Stadtverwaltung verfügt, die einen flexiblen und der jeweiligen Qualifikation entsprechenden Einsatz von Beschäftigten ermöglicht.

Außerdem hatte die Verwaltung eine Stellungnahme in der Sache abgegeben.

Darin hieß es unter anderem, dass alle Instrumente -Prognose, Qualifizierungsstand der Beschäftigten, Fluktuation - nicht nur zentral genutzt, sondern allen Dezernenten und Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ich werde sie in der folgenden Sitzung dem Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.2007 vorstellen.

Aus diesem Grunde soll der Punkt erneut auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses im Mai genommen werden.







zu TOP 2.3.2
Einstellung von Nachwuchskräften 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07919-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD/Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007 vor:

Zum TOP 2.3.2 „Einstellung von Nachwuchskräften 2008“ bitten die Fraktionen von SPD du Bündnis 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Die Verwaltung stellt in der nächsten Sitzung des HFA dar, in welcher Größenordnung Jugendliche mit Behinderung bei der Besetzung der Ausbildungsstellen 2007 berücksichtigt worden sind.

2) Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit den relevanten städtischen Beteiligungsunternehmen auf, um weitere signifikante, aber auch wirtschaftlich vertretbare Steigerungen der Ausbildungsplatzzahlen zu erreichen. Die von der Stadt Dortmund entsandten Aufsichtsratsmitglieder werden aufgefordert, diese Bemühungen in geeigneter Weise zu unterstützen.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einstellung von bis zu 100 Nachwuchskräften im Jahre 2008 zu.

Die „Personalaufwendungen“ werden aus dem Produkt 16_010 1801 und die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ aus dem Produkt 11_010 1703 finanziert.

Der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007 wurde einstimmig beschlossen.

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -











3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07332-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen zu den Ziffern 6.1 bis 6.4 aus den dort genannten Gründen zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 – Kühlkamp – für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.06.2005 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Ziffern 7.1 und 7.2 sowie Ziffern 8.1 bis 8.8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 – Kühlkamp – die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 12.12.2006 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW







zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg -; hier: Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07406-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Märkische Straße/ Heiliger Weg - mit Begründung vom 05.04.2006 für den unter Punkt 1.1 genannten Ände-
rungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtge-staltung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg - die modifizierte Begründung vom 02.01.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW










zu TOP 3.3
Neubau der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05813-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2007 vor:

Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.

Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),


in die Untersuchungen mit einzubeziehen.

Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.

Die Verwaltungsvorlage sowie der o.g. Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








zu TOP 3.4
Neubau der dreizügigen Grundschule Oespel / Kley mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07231-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2007 vor:

Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.

Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),


in die Untersuchungen mit einzubeziehen.

Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.

Die Verwaltungsvorlage sowie der o.g. Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






zu TOP 3.5
Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeisterstraße 12 in Dortmund-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07232-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2007 vor:

Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.

Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),


in die Untersuchungen mit einzubeziehen.

Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.


Die Verwaltungsvorlage sowie der o.g. Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






zu TOP 3.6
Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

Die Vorlage wurde auf die Mai-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

zu TOP 3.7
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Frau RM Horitzky bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch nicht zu beschließen.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Masterplan Wohnen – Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses“ zur Kenntnis.

Den vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der folgenden Wortlaut hat, wird ohne Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund stellen nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der AUSW stellt fest, dass sich aus der zunehmenden Anzahl von großen Wohnungsbeständen, die verkauft werden und teilweise als so genannte vagabundierende Immobilien mehrfach den Besitzer wechseln, politische Steuerungsbedarfe ergeben, um negative Auswirkungen auf die jeweiligen Stadtteile zu verhindern.
2. Der AUSW hält es vor dem Hintergrund einer zunehmend verunsicherten MieterInnenschaft in den betroffenen Wohnungsbeständen für notwendig, das bisherige Engagement der Wohnungsverwaltung im Rahmen der Quartiersmoderation und des Vereinbarungsmanagements fortzuführen und die Beratungskapazität mit Blick auf die Gründung alternativer Wohnformen auszuweiten.


3. Der AUSW hält die Umwandlung von Wohnungsbeständen in MieterInnengenossenschaften als Alternative zum Verkauf im Grundsatz für unterstützenswert. Analog zu erfolgreichen Prozessen in anderen Städten wird die Verwaltung gebeten, die modellhafte Entwicklung genossenschaftlichen Wohnens in Dortmund gegebenenfalls aktiv zu begleiten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Informations- und Beratungsangebot aus einer Hand mit der Bezeichnung „Unterstützung alternativer Wohnformen“ zu entwickeln und vorzuhalten. Folgende Handlungsfelder sind zu berücksichtigen:
- Beratung bei der Realisierung alternativer Wohnprojekte
- Unterstützung bei der Realisierung geförderter zukunftsweisender experimenteller
Wohnformen
- Akquise von Investoren und Fördermitteln für alternative Wohnprojekte
- Beratung bei Fragestellungen zur Gründung von MieterInnengenossenschaften
- Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Gründung von
Wohnungsgenossenschaften im Bestand
- Öffentlichkeitsarbeit.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.8
Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07770-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Erstellung der o.g. Beschlussvorlage haben sich folgende Ergänzungen und Änderungen ergeben:

· Im Rahmen des GVFG ist die Straßenumgestaltung der Rheinische Straße von der Dorstfelder Brücke bis zur Ottostraße (GVFG ÖPNV+ KS) ebenfalls beabsichtigt.
· Bezüglich der angestrebten privaten Investitionen im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße und insbesondere auf der Unionfläche haben sich ebenfalls Änderungen ergeben.

Die Angaben in der Vorlage zu den privaten Investitionen, die noch auf dem städtebaulichen Konzept von der Planungsgruppe B beruhen, müssen aufgrund aktueller Entwicklungen angepasst werden. Das städtebauliche Konzept für die Unionfläche wird derzeit weiterentwickelt. Eine Aussage zu den Bruttogeschossflächen der verschiedenen Nutzungen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Die Seiten 8 und 9 in der Anlage 2 „Integriertes Handlungskonzept Rheinische Straße“ der Beschlussvorlage sind durch die diesem Schreiben beigefügte Anlage zu ersetzen.

Rm Henstenberg (CDU) machte deutlich, dass alle Aktivitäten, die darauf abzielten, den Stadtumbau an der Rheinischen Straße zu befördern, die Unterstützung seiner Fraktion hätten, nicht jedoch Maßnahmen, die den Umbau des Dortmunder U zu einem Museum beträfen.

Da die Vorlage eine Koppelung von beiden Sachverhalten sei, lehne die CDU sie ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der
Vorschriften zum Stadtumbau West ein Stadtumbaugebiet zur Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen für das Gebiet Rheinische Straße vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das integrierte Handlungskonzept mit dem Maßnahmenkatalog zur Kenntnis und beschließt, beides der Vorbereitung eines Stadtumbaugebietes zu Grunde zu legen.
3. Der Rat beschließt die Durchführung des Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raumes für den Platz von Buffalo und Vorplatz U-Turm sowie der Rheinischen Straße mit einem Aufwand i.H.v. 150.000 € im Haushaltsjahr 2007. Unter Berücksichtigung der Förderung der Bezirksregierung Arnsberg i. H. v.
75.000 € liegt der städtische Eigenanteil bei 75.000 €.

zu TOP 3.9
Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07500-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume am Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55a in 44225 Dortmund mit Gesamtkosten von 790.000 € (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.


zu TOP 3.10
Mittelstandsfreundliches Vergabewesen
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2007
(Drucksache Nr.: 07018-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2007 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die mittelstandsfreundliche Ausrichtung des Vergabewesens unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften.
Die Anhebung der Wertgrenzen insbesondere bei den Bauleistungen hat Vorbildcharakter.
Der Rat erwartet nach Ablauf eines Jahres seit Einführung der Änderungen einen Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Auswirkungen der Neuordnung des Vergabewesens.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gütesiegels „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ die Einhaltung der vereinbarten Zahlungszeiträume der Stadt Dortmund als Auftraggeber zu überprüfen und ggfs. zu verbessern.
Dabei ist zukünftig sicherzustellen, dass nach Rechnungslegung zumindest die rechtmäßigen und unstrittigen Rechnungsbestandteile im vereinbarten / gesetzlichen Zahlungszeitraum durch die Stadt Dortmund bezahlt werden.
Seitens der Verwaltung wird hierfür ein entsprechendes Berichtswesen aufgebaut.

3. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert die Abschaffung des Tariftreuegesetzes durch die Landesregierung NW und sieht die Einhaltung von Tarifverträgen durch die Auftragnehmer als ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Angebots an.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden entlohnen, bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden sollen.
Unternehmen, die von den Vergaben durch die Stadt Dortmund profitieren, sollten ihrer Ausbildungsverpflichtung gerecht werden.
Bei der freihändigen Vergabe und im Rahmen der beschränkten Ausschreibung sind diese Kriterien für die Stadt Dortmund bindend.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Ausschreibungen neben dem Preis die Leistungsqualität bzw. die Betriebs- und Folgekosten in der Leistungsbeschreibung bzw. als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.
Die Verwaltung soll restriktiv Nach- / Subunternehmer nur in Ausnahmefällen zulassen.
Der Rat geht davon aus, dass im Konzern Stadt Dortmund Bedarfe gebündelt und unter verstärkter Fach- und Teillosvergabe gemeinsam ausgeschrieben werden.







4. Die Verwaltung wird beauftragt eine konzernweite Unternehmensdatenbank einzuführen, die
- eine konzernweite Präqualifizierung ermöglicht,
- auf schlecht leistende Unternehmen aufmerksam macht (Referenzdatenbank),
- beschränkte Ausschreibungen durch Nennung geeigneter Unternehmen unterstützt,
- entsprechende Ausschreibungen an geeignete Betriebe als gesonderten Service
weiterleitet, wenn Unternehmen ihr Anforderungsprofil hinterlegt haben
(sog. Push-Dienst)

5. Die Verwaltung wird beauftragt, überflüssige Anforderungen in den Verdingungsunterlagen zu streichen, konzernweit einheitliche Vertragsregelungen zu benutzen und auf fehleranfällige Formalien zu verzichten.
Soweit wie möglich sind bürokratische Anforderungen bei Eignungsnachweisen zu reduzieren.

6. Der Rat geht davon aus, dass in Kürze durch die Errichtung einer Beschaffungszentrale technische Vergabeverfahren weiter entwickelt, Manipulationen in Vergabeverfahren weiter bekämpft, elektronische Kontrollmechanismen der Vergabeprüfung weiter ausgebaut und Vergabeverfahren wirtschaftlicher gestaltet werden können.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass sie keinen Grund für die Einforderung des Tariftreuegesetzes sowie die Einführung einer konzernweiten Unternehmensdatenbank sehe. Die Verwaltung habe auch dargelegt, dass dies nicht notwendig sei. Sollte der Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen und die Vorlage dadurch ergänzt werden, lehne ihre Fraktion beide Papiere ab.

Rm Radtke (SPD) erläuterte, man beabsichtige die Wertgrenzen unterhalb der Schwellenwerte anzuheben und damit der einheimischen Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, vermehrt Aufträge zu erhalten. Es müsse dann aber auch dafür gesorgt werden, dass nicht immer die gleichen Firmen die Zuschläge erhielten. Um eine größere Auswahl ansässiger Unternehmen zu haben, halte man eine Unternehmensdatenbank für erforderlich. Sie diene auch zur Feststellung, welche Firmen schlechte Leistungen erbracht hätten.

Andere Kommunen verfügten ebenfalls über eine solche Datenbank.

Tariftreue bedeute auch Qualität der Arbeitsleistung. Sie diene letztendlich dazu, dass beauftragte Unternehmen ordentliche Leistungen ablieferten.

Auf eine entsprechende Frage von Rm Reppin (CDU) führte Herr Mager aus, die Verwaltung habe in ihrer Vorlage die Landesregelung komplett übernommen, bei den freihändigen Vergaben jedoch vorgeschlagen, die Wertgrenze lediglich auf 10.000 Euro zu erhöhen. Dies sei unter dem Aspekt der Korruptionsprävention geschehen. Die Mitarbeiter sollten geschützt werden. Nach einem Erfahrungsjahr könne diese Regelung überprüft werden.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2007 zu beschließen.

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2007 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und den Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Vorschlag der Verwaltung zum Mittelstandsfreundlichen Vergabewesen bei der Stadt Dortmund - auf Grundlage des Antrages der Fraktionen SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2006 (Drucksache Nr. 05607-06-E1):

a) die bestehenden Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen nach den Grundsätzen des Landes Nordrhein-Westfalen für beschränkte Ausschreibungen auf bis zu 300.000,00 € bei Maßnahmen, die zu 100 % aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden, zu erhöhen.
b) die Wertgrenze für freihändige Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen ist von 5.000 auf 10.000 € zu erhöhen.
c) umfangreiche Leistungen in Fach- und Teillosen zu vergeben.
d) die Prüfung einer verwaltungsweiten e-Vergabelösung und Einführung eines elektronischen Artikelkataloges sowie den Aufbau eines umfassenden Berichtswesens für alle städtischen Vergaben.
e) die konsequente Bündelung von Bedarfen und Abschluss von Rahmenverträgen.

und nimmt zur Kenntnis:
Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft intensiviert vor dem Hintergrund der Neuregelung die regelmäßig durchgeführten Schulungsangebote für Unternehmen.












zu TOP 3.11
Bauleitplanung;
Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07792-07)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum - abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

I. b) hat die während eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 8.2 genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt den Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und InN 205) - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestal-tung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8.6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



III. beschließt, dem Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufs-zentrum - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.12
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07804-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Köln-Berliner-Straße zwischen Ruinenstraße und Rodenbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
550.000 €.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde vorliegt.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07735-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 06.02.2006 entsprechend Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



II. den Anregungen der Tiefbauverwaltung zu folgen und den Änderungsbereich um eine Dreiecksfläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und den Grundstücken Höhenweg 18 a – 18 d, um eine Fläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und dem Grundstück Wittbräucker Straße 666, um eine Teilfläche westlich Höhenweg 15 sowie um eine Teilfläche südlich Höhenweg 2 d zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB.

III. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.14
Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07464-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2007 (Drucksache Nr. 07464-07-E1)

Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste liegt zur Sitzung vor:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich dafür aus, als Vertreter der Lenkungsgruppe für die Initiative „das ruhrtal“ neben dem Stadtdirektor den Vorsitzenden des AUSW als stimmberechtigtes Mitglied zu benennen.“

Herr RM Harnisch erklärt, dass im Rat Herr RM Schilff vorgeschlagen werden wird.

Herr RM Hengstenberg macht nach kurzer Diskussion den Vorschlag, über die Namensvorschläge im Rat am 29.03.2007 zu entscheiden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur regionalen Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der laufenden Kooperationsprozesse.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund auch zukünftig mit bis zu 66.000,- € jährlich an den verschiedenen regionalen Kooperationsprojekten finanziell beteiligt (Kosten für regionale Geschäftsstellen, Gutachten, Veranstaltungen, Publikationen u.a.m.). Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61.
Der Rat der Stadt Dortmund benennt ein Ratsmitglied sowie eine Vertretung für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Vorlage zu beschließen.

Über die Namensvorschläge soll im Rat der Stadt am 29.03.2007 entschieden werden.

zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Cafés auf dem Nordmarkt mit Kosten in Höhe von 210.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2007 210.000,00 Euro

















zu TOP 3.16
Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07829-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Antrag des Herrn RM Münch (Drucksache-Nr.: 07829-07-E1), der folgenden Wortlaut hat, liegt vor:

„Der AUSW möge folgende Empfehlung an der Rat beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt im Planbereich oder in deren Nähe die Anlage eines Spielplatzes.“
Begründung:
Der Bedarf ist durch den Wunsch von ca. 500 Anwohner nachgewiesen.
Eine soziale Kontrolle ist durch diese Anwohner gewährleistet.“

Dieser Antrag wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.

Folgender Antrag des Herrn RM Münch (Drucksache-Nr.: 07829-07-E2) wird auch einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt:

“1. Der AUSW nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der für den FNP zuständige Dezernent, diesen erneut schon wieder nach 2 ½ Jahren seit dem FNP- Satzungsbeschluß zu ändern versucht.
2. Der AUSW fordert die Verwaltung auf, erst die im FNP dargestellten Wohnbauflächen zu entwickeln, anstatt die im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete als neue Wohngebiete zu planen, für die gemäß Umweltbericht <die zu erwartenden Umweltauswirkungen ... insgesamt als erheblich einzustufen> sind.“
3. „Der AUSW nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass bereits im Umweltbericht (Zitat auf S. 27 Absatz 3 der Beschlussvorlage) eine Abwägung vorgenommen wird. Der AUSW stellt fest, dass es nicht die Aufgabe eines Umweltberichtes ist, abzuwägen, und nimmt ebenfalls mit Befremden zur Kenntnis, dass die Verwaltung dies auch noch in der Beschlussvorlage als Begründung für das Vorhaben zitiert.




Herr RM Münch erhebt mündlich folgenden Zusatzbeschluss, der in Hörde gefasst wurde, zum Antrag:

“I. Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde verzichtet nicht auf einen Spielplatz und
fordert die Verwaltung auf, einen anderen, geeigneten Alternativstandort
nachzuweisen und herzustellen.
II. Es ist sicherzustellen, dass die durch den Investor zugesagten Räumlichkeiten in einer
Größe von 200 qm für eine öffentliche / Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt
werden.“

Dieser Antrag wird bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig abgelehnt.

Herr RM Münch stellt anschließend mündlich den Antrag, dem folgenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu folgen:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt nochmals seinen, in der Sitzung vom 16.08.06 und 18.10.06, gefassten Beschluss.

Der Beirat lehnt eine Ausweitung der im Flächennutzungsplan beschlossenen Wohnbebauung nach Südosten in den Freiraum entschieden ab. Hier befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Bachtäler der nördlichen Ardey-Abdachung“. Gemäß Umweltbericht zum Bebauungsplan ist das Entwicklungspotenzial als hoch einzuschätzen, da hier der Freiraumentwicklung Vorrang vor der städtebaulichen Entwicklung eingeräumt wird. Die zukünftige Nutzung wird zudem eine Beeinträchtigung der Fauna durch erhöhte Störwirkungen hervorrufen. Mit dem Verlust von 8.000 qm gehölzgeprägter Flächen und ca. 10.000 qm sonstiger Freiflächen gehen Bereiche mit Bedeutung für Lokalklima und Lufthygiene im Untersuchungsraum verloren.

Die Bebauung des brachliegenden Sportplatzes ist im Flächennutzungsplan vorgesehen und wird vom Beirat mitgetragen. Gegen eine alternative Nutzung des Geländes als Einkaufszentrum bestehen keine Bedenken.

Der neue Flächennutzungsplan ist unter Abwägung aller Belange vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Freiraum würde diese Bilanz zu Lasten der Landschaft verschieben.

Im Flächennutzungsplan sind 680 ha Baufläche ausgewiesen, so dass nach Meinung des Beirates nicht nach einem Jahr erneut weitere Flächen nachgeschoben werden müssen, zumal diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegen.

In ca. 1,5 km Entfernung existiert bereits das erschlossene Baugebiet „Overgünne“, dessen Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin werden im Rahmen des Bebauungsplanes WE 115 in Dortmund-Benninghofen, an der Benninghofer Heide, also auch in unmittelbarer Nähe, weitere 36 Doppelhäuser erstellt.

Der Beirat lehnt entschieden die Ausweitung der zusätzlichen Bebauung im nordöstlichen Teil ab und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU ab.

Beschluss:
Dem Vorschlag des Herrn RM Hengstenberg, dem in Hörde gefassten, nachfolgend genannten Zusatzbeschluss, zu folgen, wird mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt:

“I. Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde verzichtet nicht auf einen Spielplatz und
fordert die Verwaltung auf, einen anderen, geeigneten Alternativstandort
nachzuweisen und herzustellen.
II. Es ist sicherzustellen, dass die durch den Investor zugesagten Räumlichkeiten in einer
Größe von 200 qm für eine öffentliche / Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt
werden.“

Unter Berücksichtigung dieses Zusatzes empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimme der DVU dem Rat,
wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – zu erweitern. Der geänderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes –Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße – und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – geprüft und beschließt

a) den Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen sowie die Anregungen unter Punkt 23.2 bis 23.5 gänzlich nicht zu berücksichtigen.




b) die Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage im Durchführungsvertrag Teil B teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 24 – 26 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen gänzlich zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung zum VEP Hö 261 als auch zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 26 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 25 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202) einschließlich den unter den Ziffern I und II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.




VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage zu beschließen. Über die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll in der folgenden Ratssitzung entschieden werden.

zu TOP 3.17
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ergänzung der Anlage zur Vorlage vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Planungsvorschlägen zur Gestaltung der Freianlagen des PHOENIX See-Projekts zu und beauftragt die Verwaltung die Bemusterung der gestaltprägenden Möblierungselemente und Materialien sicherzustellen.

zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07933-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat erhöht den Kostenrahmen für die Maßnahme "Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -"
(II. Bauabschnitt) für die Erstellung des multifunktionalen Gebäudekomplexes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen von 1.762.998,00 Euro auf 1.895.000,00 Euro.










zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18),
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08220-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:


I. den Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. den Durchführungsplan 18 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung frühzeitig zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Satzung

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Herr Garling (SPD) schlug vor, die Beschlussvorlage auf Seite 2 durch den Punkt

· Integrationsaufgaben im Stadtbezirk

und auf Seite 3 durch den Punkt

· Ein Vertreter einer der Bezirksvertretungen aus den Stadtbezirken mit signifikantem Migrantenanteil

zu ergänzen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit den Ergänzungen zu folgen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.












7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005/06 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07831-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theater Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Betriebssatzung des Theater Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 34.717.889,94 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 1.682,95 Euro, und der Lagebericht 2005/06 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.682,95 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet

zu TOP 7.3
Nationales Fußballmuseum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08177-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.














8. Schule

zu TOP 8.1
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule - Umsetzung der Prioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07775-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Ergänzung der Prioritätenliste zum Ausbau der Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2007/2008 unter der Vorraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" zur Verfügung gestellt werden.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen "Städtische Immobilienwirtschaft" und "Dortmunder Systemhaus" in den NKH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Stellungnahme des Beteiligungsforums vor:

Stellungnahme des Beteiligungsforums der Städtischen Immobilienwirtschaft
zur Vorlage „Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Städtische Immobilienwirtschaft“ und „Dortmunder Systemhaus“ in den NKH“
Drucksache Nr. 070851-07

Das Beteiligungsforum der Städtischen Immobilienwirtschaft nimmt aus der Sicht der Mitarbeiter/innen zur o. g. Vorlage wie folgt Stellung:

Es wurden durch die Stadt Dortmund Instrumente und Prozesse geschaffen, um ein modernes Immobilienmanagement hier zu installieren.

Innerhalb der letzten Jahre wurden unsere Mitarbeiter/innen durch laufende Umorganisationen in allen Bereichen verunsichert, denn bis dato konnte keine Organisation richtig beendet oder gar gelebt werden.

Viel Hoffnungen hatten die Mitarbeiter in die neue Organisationsverfügung gesetzt. Eine klare Linie innerhalb der Organisation war mit der Beschlussfassung zur Umorganisation der Städtischen Immobilienwirtschaft im Februar 2007 erstmals wieder erkennbar.
Dies hielt bis zum 06. Februar 2007.
An diesem Tag wurde im Verwaltungsvorstand die Amtsrückführung u. a. der Städtischen Immobilienwirtschaft beschlossen.
An diesem Tag standen die Mitarbeiter/innen wieder vor der Frage, ob diese gerade erst erarbeitete Organisation überhaupt eine Chance erhalten würde.

Der Beschluss zur Vorlage wird nichts an der Arbeitsmotivation der Mitarbeiter ändern, da es nicht darauf ankommt ob auf unserem Briefkopf Stadtamt oder Eigenbetrieb steht.

Es ist hier die Frage welche Konsequenzen dies hat?!

Da nunmehr die Ratsvorlage hier zur Empfehlung liegt, möchten wir vom Beteiligungsforum die Chance nutzen heute den Unmut, die Bedenken und die Fragen der Mitarbeiter/innen vorzubringen:

· Es bestehen bei den Mitarbeitern Unklarheiten hinsichtlich der Rückführung in ein Stadtamt.
Inwieweit werden hier wieder arbeitsrelevante Personalkapazitäten gebunden?
Gibt es einen Projekt- oder Zeitplan?

· Welche Auswirkungen hat die Rückführung auf die einzelnen Teilbereiche und deren Mitarbeiter?
· Was geschieht mit der Finanzbuchhaltung?
· Was geschieht mit dem Facilitymanagement (kaufmännisch und technisch) und dem Vermieter-Mieter Modell?

Hierbei wurden durch die Mitarbeiter/innen der kaufmännischen, technischen, handwerklichen und finanzbuchhalterischen Bereiche Daten aufgearbeitet, Kennzahlen und Strukturen entwickelt, welche heute die Basis für ein objektgenaues Immobiliencontrolling darstellt.

Ebenso werden hier wichtige Informationen für die einzelnen Fachbereiche und politischen Gremien geliefert.
· Was passiert mit den gewonnenen Daten und den entsprechenden technischen Systemen (z. B. SAP_RE; Energie usw.)?
Werden diese bestehen bleiben (trotz derzeitig unterschiedlichen Releaseständen), verworfen oder überführt?


· Was passiert mit den Systemen welche derzeit mit viel personellem und finanziellem Aufwand entwickelt werden z. B. CAFM (Computerunterstütztes Facilitymanagement)
· Was geschieht mit den Abteilungen für Personal und IT?

Wir vom Beteiligungsforum wissen, dass wir hier keine abschließenden Antworten erhalten können.

Wir wollen dennoch nicht, dass die derzeitige Mitarbeitersituation ungenannt bleibt.

Das Beteiligungsforum

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgendes Schreiben der Verwaltung vom 19.03.2007 vor:

Im Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen mitgeteilt, dass sie noch Beratungsbedarf habe und um Beantwortung folgender Fragen im HFA gebeten:

1. Wie stellt sich bei der beabsichtigten Reintegration der Verlustvortrag des bis dato
Eigenbetriebes dar?

2. Führen die aufgezeigten und zu erwartenden Minderaufwendungen zu einer Reduzie-
rung des Budgets des bisherigen Eigenbetriebes? Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Welche Auswirkungen hat die Reintegration auf den Stellenplan des bisherigen Eigen-
betriebes?


Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Soweit die Aktiva und Passiva der Städt. Immobilienwirtschaft ohne Bewertungsunterschiede aus der handelsrechtlichen Bilanz in den NKH übernommen werden können, erfolgt lediglich eine Verrechnung des Eigenkapitals des Eigenbetriebs mit dem Beteiligungsbuchwert im NKH. Der Beteiligungsbuchwert ist nach der Eigenkapitalspiegelmethode ermittelt worden (§ 55 Abs. 6 GemHVO). Der Verlustvortrag hat dabei das Eigenkapital des Eigenbetriebs gemindert, so dass auch der Beteiligungsbuchwert entsprechend gemindert worden ist (Ansatz der Beteiligung zum 01.01.2006 in der Eröffnungsbilanz mit 263 T€). Der Verlustvortrag hat somit bei der Reintegration der Städt. Immobilienwirtschaft in den NKH keine Ergebnisauswirkungen.

Die Übernahme des Verlustvortrages führt auch nicht zu einer finanziellen Belastung des NKH, da der Verlustvortrag nur eine Buchgröße ist, der durch andere Eigenkapitalbestandteile gedeckt ist. Zwar müssen die Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs in den NKH übernommen werden, dem stehen aber im ausreichenden Maße Vermögensgegenstände der Städt. Immobilienwirtschaft gegenüber.

Die erwartete Prozessverschlankung führt mittelfristig zu einer Reduzierung des Budgets des bisherigen Eigenbetriebs. Eine genaue Quantifizierung kann erst nach Abschluss der Reintegration und abschließender Prozessmodellierung erfolgen.

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) werden die beim Eigenbetrieb „Städt. Immobilienwirtschaft“ beschäftigten Beamten derzeit bereits im Stellenplan der Stadt geführt und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs lediglich nachrichtlich angegeben. Insoweit ergeben sich zunächst keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Die für die anderen Beschäftigten im Stellenplan der Städt. Immobilienwirtschaft ausgewiesenen Stellen werden wie in der Vorlage angegeben zunächst in den städtischen Stellenplan überführt. In der Folgezeit wird sich die Reintegration auch auf den Stellenplan auswirken. Durch die Prozessoptimierung im Rechnungswesen werden mittelfristig Stellenkürzungen im Fachbereich 65 erwartet. Eine genaue Quantifizierung kann erst nach Abschluss der Reintegration erfolgen.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2
Fortgeschriebener Entwurf der Eröffnungsbilanz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07999-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.3
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2006 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2006 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.










zu TOP 10.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08024-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.984.560,68 Euro,
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.281.488,86 Euro sowie
der Korrektur von zwei für das 3. Quartal 2006 zur Kenntnis gegebenen
Genehmigungen.

zu TOP 10.5
Satzungen zur Änderung der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre ab 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08231-07)

StK´in Dr. Uthemann erläuterte, dass die Anlage 3 der Vorlage folgende Ergänzung erhalte:

Zu Paragraph 8 a ist im Absatz 1 nach dem ersten Satz folgender abgesetzter Satz ergänzend einzufügen:

"Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet
sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag),
abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld."

Damit erhält die Anlage 3 folgende Fassung:

Anlage 3

Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund vom


Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 1 - 3 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am folgende Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.12.2005 beschlossen:

Artikel 1

Der Paragraph 8 Abs. 1 – Besteuerung von Apparaten - der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.12.2005 (Dort­munder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt vom 23.12.2005) erhält folgende Fassung:

Für die Benutzung von Apparaten nach § 1 Nr. 5 mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle/sonstigen Ortes des Veranstalters zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge (Spieleraufwand).

Die Steuer beträgt 5,5 vom Hundert des Spieleraufwands.

Artikel 2

Nach Paragraph 8 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.12.2005 (Dort­munder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt vom 23.12.2005) wird folgender Paragraph 8 a eingefügt:

Vereinfachung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

(1) Erklärt der Anmeldeverpflichtete für einzelne oder mehrere Apparate im Sinne des § 8
Absatz 1 den Spieleraufwand in der Steueranmeldung nach § 13 Abs. 4 bis 6 nicht,
gilt als Spieleraufwand nach § 8 Absatz 1 das Dreieinhalbfache des Einspielergebnisses.

Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet
sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag),
abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.

Hat der Anmeldeverpflichtete mindestens einmal den Spieleraufwand in der
Steueranmeldung nach § 13 nicht erklärt und nachfolgend in einer Steueranmeldung
nach § 13 den Spieleraufwand im Sinne des § 8 Absatz 1 erklärt, ist der Anmelde-
verpflichtete ab diesem Zeitpunkt für den gesamten zukünftigen Zeitraum der
Aufstellung des Spielgerätes in seinem Aufstellungsunternehmen verpflichtet, den
Spieleraufwand zu erklären; eine Ermittlung der Besteuerungsgrundlage nach Satz 1
ist dann dauerhaft ausgeschlossen.

(2) Für Besteuerungszeiträume, für die bereits eine Anmeldung nach § 13 erfolgt ist, kann
für einzelne oder mehrere Spielgeräte unter Angaben der Zulassungsnummer und des
Datums der erstmaligen Aufstellung bis zum 31.12.2007 schriftlich bei der Stadt be-
antragt werden, dass die Vereinfachungsregelung des Absatzes 1 angewendet wird.


Inkrafttreten

Diese Änderungsatzung tritt rückwirkend zum 01.Januar 2006 in Kraft.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
hier: Zuständigkeitsregelung für das Mitwirkungsverfahren;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die unter Ziffern 1) – 4) der Begründung dargestellte Zuständigkeitsregelung für die Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen.
2. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

zu TOP 13.1.1
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 31.12.2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08120-07)

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 31.12.2006 zur Kenntnis.






Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17:55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin



Zupfer Weber
Ratsmitglied Schriftführer

Anlagen:
(See attached file: Vortrag H Pehlke zu Projekt PHOENIX See im HFA.pdf) (See attached file: Pressemitteilung zum Vortrag Phoenix See.pdf)