Niederschrift (öffentlich)
über die 2. Sitzung des Rates der Stadt
am 27.09.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Düdder (SPD)
Rm Starke (SPD)

Rm Strucker (CDU)

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt am 29.03.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2013
Einbringung

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07614-12)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07493-12)

3.3 Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06926-12)

3.4 Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund-Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07669-12)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06603-12)

3.6 Wohnungsmarktbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07662-12)

3.7 Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07340-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1.a Erstaufnahme von Flüchtlingen in Derne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07817-12)

5.1.b Flüchtlingsunterkunft Hauptschule Derne
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07842-12)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2012
- Wahl der Fachpreisrichter-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07065-12)

7. Schule

7.1 Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Spielleitplanung in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 07141-12-E1)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07457-12)

9.2 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07337-12)

9.3 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06934-12)

9.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07602-12)

9.5 Aufhebungs-/Änderungsbeschlüsse zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2010 und 2011
hier: Aufhebung des Beschlusses des Rates zur Erhebung von Gebühren für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-12)

9.6 Sachstandsbericht zur Bettensteuer (Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07753-12)

9.7 ehemaliges Gebäude Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07338-12)

9.8 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07755-12)

9.9 Beteiligungsbericht 2011/2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07754-12)

9.10 Erhöhung der städtischen Zuschüsse an die Eigenbetriebe in 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07805-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Durchführung von externen Einstellungen 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07543-12)

10.2 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07259-12)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07841-12)

11. Anfragen

11.1.1.a Andauernde Konflikte mit Asylbewerbern in der Wohnsiedlung an der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07341-12)

11.1.1.b Einsätze von Polizei und Feuerwehr an der Asylbewerber-EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07342-12)

11.1.2 Pauschale Diskriminierung von Bulgaren und Rumänen in den städtischen Nordstadt-Berichten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07343-12)

11.1.3 Konsequenzen aus der Stellungnahme des NRW-Landesdatenschutzbeauftragten zu der Weitergabe von 11.000 Unterschriften durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07344-12)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Balzer (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

9.11 Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07627-12)

erweitert.

Weiterhin wurden die Punkte

4.1 Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)



9.3 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06934-12)

von der Tagesordnung abgesetzt, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt worden sind.

In diesem Zusammenhang wies OB Sierau daraufhin, dass die von der SPD-Fraktion erbetene Stellungnahme zum TOP 4.1 mittlerweile schriftlich vorliege, so dass diese Angelegenheit damit erledigt sei.

Des Weiteren wurde die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2012 - Wahl der Fachpreisrichter-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07065-12)

von der Verwaltung zurückgezogen, so dass auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Außerdem beschloss der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

9.12 Vorgutachten zur Weiterentwicklung der DEW 21
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012 –

zu erweitern.

Dagegen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD der mit Schreiben vom 27.09.2012 vorgelegte Dringlichkeitsvorschlag der Gruppe der NPD, eine Schweigeminute für die getötete Sachbearbeiterin des JobCenters Neuss, einzulegen, abgelehnt.

Abschließend wies OB Sierau daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von

drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Nachdem Rm Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit
gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Unter Einbeziehung der zuvor vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Stadt am 29.03.2012

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 29.03.2012.



zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau zunächst darauf hingewiesen hatte, dass als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitglieder Friedrich Fuß für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr Hans-Georg Schwinn, Uhlandstr. 70, 44147 Dortmund

in den Rat der Stadt nachrücken wird, führte anschließend OB Sierau Rm Schwinn in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete ihn gleichzeitig entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Die Einbringungsreden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Weiterhin wies OB Sierau daraufhin, dass man sich in der vorangegangen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass der Ältestenrat künftig zusätzlich in einer Sonderfunktion tagen wird.

In diesen Sondersitzungen wird der Ältestenrat sich mit Themen wie Weiterentwicklung DEW21, Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung oder Wahrnehmung der Aufgaben der Grünpflege beschäftigen. Außerdem sollen in diesen Sondersitzungen die Aufgaben der bisherigen Haushaltsbegleitkommission wie z. B. Aufgabenkritik oder Organisationsentwicklungsprozesse wahrgenommen werden.

Der Haushaltsplanentwurf 2013 sowie folgende Verwaltungsvorlagen wurden daraufhin zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen:

- Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07718-12)

- Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die
Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07803-12)

- Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07773-12)

- Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07840-12)


Während der Haushaltsrede von OB Sierau übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07614-12)

Hinsichtlich der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012 gestellten Fragen zu Großdiskotheken im Plangebiet lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2012 vor:

Mit dem Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Erweiterung der Hörder Innenstadt bis an den PHOENIX See. Um das Hafenbecken herum sollen sich Gastronomien entwickeln und Außengastronomien auch außerhalb der Tageszeit (06.00 - 22.00 Uhr) geöffnet sein können.

Planungsrechtlich ist der Bereich als Sondergebiet (SO1) festgesetzt mit der Zweckbestimmung ‚Dienstleistungs-, Gastronomie-, Hotel- und Wohnstandort’. Allgemein zulässig sind u. a. Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Spielhallen, Bordellen und bordellähnlichen Betrieben sowie Wettbüros. Unter dem Begriff‚ Vergnügungsstätte’ sind grundsätzlich z. B. auch Großdiskotheken zulässig, da die Baunutzungsverordnung keine Unterscheidung beinhaltet in Diskothek, Musikkneipe oder Großdiskothek. Auf die Größe von Anlagen bezogen und die damit verbundene Emissionen/Störungen ergeben sich jedoch deutlich differenzierte Anforderungen auf der Ebene des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Bzgl. des Seestandortes ist festzustellen, dass das urban geprägte Seequartier die Hörder City bis an den PHOENIX See baulich und funktional erweitern soll. Mit Ausnahme der räumlich zugewiesenen Einzelhandelsnutzungen sind im Planbereich die im MK-Gebiet nach Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Nutzungen auch hier zulässig. Dies beinhaltet ausdrücklich auch Vergnügungsstätten, zu denen auch Diskotheken gehören. Das Seequartier soll eine funktional heterogene Nutzungsstruktur mit urbanem und lebendigem Charakter aufweisen. Dementsprechend sind um den Hafenbereich Gastronomien und Tanzlokale ausdrücklich erwünscht.

Im Bebauungsplan sind für den nächtlichen Betrieb Außengastronomieflächen festgelegt worden
und entsprechende planungsrechtliche Regelungen zur Verträglichkeit mit sensiblen (Wohn-) Nutzungen getroffen worden. Im Sinne einer gewollten Nutzungsmischung sind Gastronomien mit gelegentlichen Tanzangeboten, Musikkneipen oder auch Diskotheken etc. als ein Bestandteil dieser gewollten Nutzungsstruktur zu verstehen.

Für die Genehmigung einer Diskothek oder auch einer anderen gastronomischen Nutzung sind im Rahmen des erforderlichen Bauantrages sämtliche nutzungsbezogenen Emissionen (Schallemissionen, Stellplatzverkehre etc.) auf Ihre Verträglichkeit mit dem Umfeld zu untersuchen. Dies beinhaltet auch die bei lebensnaher Betrachtung zu berücksichtigenden Situation im unmittelbaren Umfeld des Eingangs bei temporär erhöhtem Besucherandrang. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass hierüber die betriebsbezogenen Emissionen abschließend und umfänglich geregelt werden. Dies gilt ebenso auch für die angesprochenen Großdiskotheken.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Baufelder im SO1 sind im Sinne der urbanen Stadt als Baublock entworfen und verfügen über eine entsprechend hohe städtebauliche Dichte. Die nach Stellplatzverordnung für Bauvorhaben nachzuweisenden Stellplätze sind grundsätzlich auf eigenem Grundstück nachzuweisen. Da in den Baublöcken nur geringe private Freiflächen zur Verfügung stehen, sind Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen nachzuweisen. Nach Abstimmung mit der Stadt können in geringem Umfang Stellplätze auch abgelöst oder über eine Baulast an anderen Stellen nachgewiesen werden. Großdiskotheken haben –verursacht durch die im Bauantrag auszuweisenden Flächen und die hierauf bezogene Stellplatzzahl- erhebliche Flächenbedarfe, die ohne besondere Aufwendungen im Planbereich nicht realisierbar sind.

Im Bereich des Seequartiers sind nahezu alle Baufelder veräußert sowie Bauanträge gestellt worden bzw. noch in Vorbereitung / Bearbeitung. Anhand dieser Unterlagen ist festzustellen, dass am Standort keine Großdiskotheken entwickelt werden. Aufgrund der städtebaulich vorgegebenen engen Rahmenbedingungen ist auch perspektivisch nicht damit zu rechnen, dass am Standort entsprechende Einrichtungen entwickelt werden.

Nachdem Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung begrüßt hatte, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 8 und 9 dieser Vorlage dargelegten
Stellungnahmen der Einsprecher zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
geprüft und beschließt, der Anregung der Bezirksvertretung Hörde unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage zu folgen und den Bereich zwischen der Hörder Burgstraße, des Hörder Burgplatzes, der Hörder- Bach-Allee und des Rudolf-Platte-Weges (Teil II) aus dem Planbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen.
Ferner beschließt der Rat der Stadt
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.6, 8.4/8.5 h1-h2 und 9 dieser Vorlage zu
berücksichtigen,
b) die Stellungnahme der Einsprecher unter Ziffer 8.4/8.5 g, h3 und 8.8 dieser Vorlage teilweise zu
berücksichtigen.

c) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.2, 8.3, 8.4/8.5 a-f, h4-h13, i, j, k und 8.7
dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
offengelegte Begründung vom 10.02.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.07.2012 der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung vom 10.02.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.07.2012 dem Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I - Seequartier- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103).
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07493-12)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / FNA 213–1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Lü 148n nach Süden um ca. 3.500 qm und um die externen Ausgleichsflächen in Dortmund-Persebeck/Salingen zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB
III. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 11.07.2012 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund- Mitte für den unter Ziffer 1 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148n teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).



zu TOP 3.3
Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06926-12)

Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in seiner Sitzung am 19.09.2012 beschlossen, den letzten Satz des Beschlussvorschlages der Vorlage zu streichen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße zur Kenntnis, beschließt die Tieferlegung der Husener Straße im Bestand weiterzuverfolgen und beauftragt die Verwaltung eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen. Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 05.05.1988.

zu TOP 3.4
Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund-Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07669-12)

Im Zusammenhang mit dem o. a. Tagesordnungspunkt bat Rm Münch (FBI) zum wiederholtem Male darum, den Landschaftsplan neu aufzustellen.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten geschützten Landschaftsbestandteiles „Pleckenbrink See“ im Stadtbezirk Dortmund-Brackel.

zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06603-12)

Nachdem Rm Lührs (SPD), Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) vom Grundsatz her das Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz begrüßt hatten, brachte seitens der CDU-Fraktion Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegende Angelegenheit ablehnen werde, da die Personalausstattung des Dienstleistungszentrums anders wie ursprünglich beschlossen, zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen werde.

Abschließend brachte StR Lürwer zum Ausdruck, dass das Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz eine tragende Säule des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 sei und er hoffe, dass zumindest partiell die Stellen intern besetzt werden können.




Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Abänderung des Ratsbeschlusses vom
31.03.2011 (DS-Nr.: 02984-10) Folgendes:

- Der Rat beschließt, dass die Trägerschaft des DLZE befristet auf 3 Jahre von der Verwaltung, hier: dem Umweltamt, übernommen wird.

- Der Rat beschließt die Einrichtung und umgehende Besetzung von drei auf 3 Jahre befristeten Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 als Personalausstattung für das Beratungszentrum.
Für den Fall, dass diese interne Besetzung am Ende einer Personal-Umsetzungskette Bedarfe an externen Besetzungen an anderer Stelle innerhalb der Verwaltung auslöst, beschließt der Rat, das Personalaufwandsbudget bei der Haushaltsplanaufstellung 2013 im Rahmen kalkulierter bedarfsgerechter Budgets bereitzustellen (siehe Punkt 3).
- Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung eines Vereins zur Förderung des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz unter Berücksichtigung der neuen Organisationsform des Beratungszentrums zu und nimmt zur Kenntnis, dass über den Beitritt der Stadt Dortmund zu diesem Förderverein ein gesonderter Ratsbeschluss herbeigeführt wird.

- Der Rat beauftragt die Verwaltung bis zur Beendigung der Pilotphase in 2015 eine Evaluation des DLZE vorzunehmen und ein Konzept zum weiteren Betrieb und zur Organisationsform des Beratungszentrums vorzulegen.

zu TOP 3.6
Wohnungsmarktbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07662-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Wohnungsmarktbericht 2012 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07340-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 09.05.2012 vor:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bis zum Ende der Wahlperiode ein Expertengremium mit der Bezeichnung „Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt“ einzurichten.

Ziel der Allianz ist es, zwischen den Interessen von Industrie/Wirtschaft und von Umwelt/Naturschutz zu vermitteln, um so eine breite Akzeptanz für Erweiterung und
(Neu-)Ansiedlungen von Industrieproduktionsstandorten zu erreichen. Hierbei soll im Vordergrund "Dialog statt Konfrontation" stehen.


Die Allianz soll den Rat und die Ausschüsse beraten und bei deren Einscheidungsfindung unterstützen.

Die Allianz hat 10 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Dortmund aus dem Kreis der Wirtschafts- und Umweltverbände auf deren Vorschlag hin berufen werden. Bei Bedarf kann die Allianz vom Rat im Einzelfall um weitere Mitglieder erweitert werden.

Die Mitglieder der Allianz sind ehrenamtlich tätig.
Die Allianz ernennt eine/n neutrale/n Vorsitzende/n, der/die die Tagesordnung festsetzt und die Sitzungen leitet.

Die Allianz gibt sich eine Geschäftsordnung und beschließt jährlich ein Arbeitsprogramm.

Die Allianz wird entweder auf Beschluss des Rates bzw. der Ausschüsse tätig oder wenn der Vorsitzende oder ein Mitglied der Allianz dies fordert.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, auf Wunsch der Allianz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe für fachliche Auskünfte in deren Sitzungen zu entsenden.

Die Allianz kann Ortstermine durchführen.

Die Allianz erarbeitet Stellungnahmen zu den von ihr beratenen Vorlagen. Sie beschließt ihre Stellungnahmen und Empfehlungen einstimmig. Der/die Vorsitzende hat kein Stimmrecht.

Die Allianz gibt ihre Beratungsergebnisse dem Rat und den Ausschüssen zur Kenntnis. Der/Die Vorsitzende hat das Recht, bzw. auf Beschluss des Rates oder seiner Ausschüsse die Pflicht, an dem betreffenden Tagesordnungspunkt teilzunehmen und ggfls. Auskünfte zu erteilen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Ombudsfrau für Bürgerinteressen und –initiativen mit der Geschäftsführung der Allianz zu beauftragen.

Begründung
Trotz hoher Arbeitslosigkeit in Dortmund fällt es zunehmend schwer, bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe zu erweitern und neue Unternehmen anzusiedeln. Immer wieder bricht ein Gegensatz zwischen Industrie und Umwelt auf, der die Entwicklung unserer Stadt gefährden kann. Jedoch können die politischen Ziele „Förderung der Industrie“ und „Schutz der Umwelt“ durchaus miteinander vereinbart oder zielgerecht untereinander abgewogen werden.

Bei dieser Aufgabe soll die zu gründende „Allianz für Industrie und Umwelt“ den Rat der Stadt unterstützen. Es handelt sich um ein Expertengremium, das unabhängig von politischen Vorgaben die Vereinbarkeit von Industrie und Umwelt diskutieren sowie Chancen und Risiken einzelner Gewerbe- und Industrieansiedlungen beraten soll.

Die Mitglieder sollen untereinander ihre fachlichen und interessengeleiteten Positionen austauschen. Wünschenswert wäre eine Verständigung und die Formulierung einer gemeinschaftlich getragenen Empfehlung an den Rat. Das Ergebnis der Beratungen muss aber nicht zwingend ein Konsens sein, es kann auch die begründete Feststellung sein, verschiedener Meinung zu sein.

Der Rat der Stadt Dortmund betritt mit der Berufung der „Allianz für Industrie und Umwelt“ Neuland, indem er den Versuch unternimmt, ritualisierte Verhaltensmuster von Interessengruppen bei der Erweiterung oder Neuansiedlung von Industriebetrieben aufzubrechen.

Die Rechte des Rates werden nicht eingeschränkt, stattdessen wird der Prozess der Interessenabwägung auf eine neue Grundlage gestellt.

Die Allianz soll zunächst bis zum Ende der Wahlperiode berufen werden, um vor dem Hintergrund der bis dahin gemachten Erfahrungen zu entscheiden, ob eine Fortsetzung in der nächsten Wahlperiode sinnvoll ist.

In der anschließenden Diskussion verständigte man sich darauf, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion als eingebracht zu betrachten, damit hierüber in Ruhe und intensiv in den Fraktionen und Gremien beraten werden kann.

Der o. g. Antrag der SPD-Fraktion wurde in den Rat der Stadt eingebracht und ist in einer der nächsten Ratssitzungen erneut behandelt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16:50 Uhr bis 17:30 für eine Pause unterbrochen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1.a
Erstaufnahme von Flüchtlingen in Derne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07817-12)
zu TOP 5.1.b
Flüchtlingsunterkunft Hauptschule Derne
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07842-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zu den o. g. Tagesordnungspunkten folgende Unterlagen vor:

A Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07817-12-E1)

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund erbittet von der Verwaltung einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Dependance-Standort der EAE in Dortmund-Derne unter anderem zu folgenden Fragen:

1. Warum ist bei der Einrichtung des Notquartiers für Flüchtlinge in Dortmund-Derne die Politik im Vorfeld nicht unterrichtet worden?
2. Welche verfahrens- und prozessoptimierende Maßnahmen wie die Röntgenorganisation und die Ansiedlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Standort Hacheney konnte die Verwaltung bisher umsetzen und welche weiteren Optimierungen sind angedacht?
3. Wann und wo werden die in der Dependance-Aufnahmestation in Dortmund-Derne untergebrachten Flüchtlinge medizinisch - vor allem auf TBC – untersucht?
4. Wie viele Duschen und Toiletten stehen den Flüchtlingen in der Dependance-Aufnahmestation in Dortmund-Derne zur Verfügung?
5. Welche Zusagen hat die Stadt Dortmund aktuell von der Landesregierung bezüglich der Übernahme der entstandenen Kosten, die für die Herrichtung des Dependance-Standortes der EAE in Dortmund-Derne angefallen sind?
6. Welche Zusagen hat die Stadt Dortmund aktuell von der Landesregierung bezüglich der Nutzungsdauer des Dependance-Standortes der EAE in Dortmund-Derne als Notquartier?
7. Kann die Verwaltung verbindlich zusagen, dass die Einrichtung in Derne bis spätestens 31.12.2012 wieder geschlossen wird?
8. Welche Nachnutzung für das Schulgebäude der alten Hauptschule Derne plant die Verwaltung nach Auflösung als Dependance-Standort für Flüchtlinge? Gibt es bereits Zusagen gegenüber Dritten?
9. Welche Alternative hat die Verwaltung aktuell für den Standort der EAE in Hacheney hinsichtlich einer anderen Verkehrsführung vorliegen?
10. Welche Kosten können bei einer alternativen Verkehrsführung entstehen und wer hat diese Kosten zu tragen?

B Bitte um Stellungnahme sowie Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2012
(Drucksache Nr.: 07817-12-E2)


Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung in der Ratssitzung am 27.09.12 um einen Sachstandsbericht zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Dortmund. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:

1. Wie haben sich die Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten entwickelt?
Ist mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen?
Aus welchen Herkunftsländern stammen die Flüchtlinge?

2. Wie und wann kam es in der Verwaltung zur der Entscheidung, die ehemalige Hauptschule in Derne für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zusätzlich zur EAE in Hacheney einzusetzen?

3. Wer kommt für die Einrichtung und den Betrieb der Aufnahmeeinrichtung in Derne auf?
Wie lange soll dieser Standort in Betrieb bleiben?

4. Was unternimmt die Stadt Dortmund, um Anwohner kontinuierlich zu informieren und um das Wohnumfeld vor zusätzlichen Belastungen zu schützen?
Wie stellt die Verwaltung soziale Betreuung und Sicherheit für die Flüchtlinge her?

5. Welchen Stand haben Gespräche der Verwaltung mit der Landesregierung?
Wie soll landesseitig eine Entlastung bei der Aufnahme von Flüchtlingen für die Stadt Dortmund erfolgen?

Die SPD-Ratsfraktion stellt zudem folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Stadt Dortmund eine weltoffene und tolerante Stadt ist und die Aufnahme der in Dortmund ankommenden Flüchtlinge aus humanitären Gründen gewährleistet werden muss.
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Landesregierung und die Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die soziale Betreuung und Sicherheit der Flüchtlinge, die in Dortmund ankommen, zu gewährleisten.
Zugleich sind Anwohnerinnen und Anwohner kontinuierlich zu informieren und das Wohnumfeld auf die Anreise der Flüchtlinge abzustimmen.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass er die zusätzliche Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Derne nur als Übergangslösung bis maximal zum Jahresende sieht.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiter intensiv mit der Landesregierung zu verhandeln mit dem Ziel, dass kurzfristig eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung außerhalb von Dortmund eingerichtet wird und der Übergangsstandort Derne wieder geschlossen werden kann.

3. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, zum Jahresende über die weitere Entwicklung der Aufnahme von Flüchtlingen in Dortmund zu berichten.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07817-12-E3)

Anlässlich der aktuellen Entwicklungen in Dortmund stellen wir zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Ergänzungsantrag zur Beratung und Abstimmung:

Die Save-me-Kampagne wurde von Pro Asyl initiiert und zahlreiche Städte in Deutschland haben sich dieser angeschlossen und fraktionsübergreifend durch Ratsbeschlüsse und Resolutionen gestärkt. Diesem sollte sich auch Dortmund als eine weltoffene Stadt anschließen und ein deutliches Zeichen der Solidarität mit schutzbedürftigen Flüchtlingen setzen.

„Save-me" - Dortmund sagt Ja zur Aufnahme von Flüchtlingen!

Millionen schutzbedürftige Flüchtlinge weltweit befinden sich heute in einer ausweglosen Lage. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, die - selbst meist armen und strukturell überforderten - Ersatzzufluchtländer bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht allein zu lassen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen UNHCR ist von den Vereinten Nationen beauftragt, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu finden. Eine solche Lösung ist unter anderem die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen in einem aufnahmebereiten Staat („Resettlement" oder „Neuansiedlung"). Eine ganze Reihe von Staaten betreiben seit Jahrzehnten Neuansiedlungsprogramme auf freiwilliger Basis, vor allem die USA (mit 41.300 Flüchtlingen im Jahr 2006). Auch europäische Staaten wie Schweden, Norwegen, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande stellen jährliche Aufnahmekontingente für Flüchtlinge bereit.

Vor dem Hintergrund der Situation der Flüchtlinge auf der Welt hält UNHCR eine Ausweitung der verfügbaren Neuansiedlungskapazitäten für dringend erforderlich und versucht auch Deutschland zu einem Resettlementprogramm zu bewegen und unterstützt die Aktion „Save-me". Eine Ausweitung der Neuansiedlungspolitik wird auch von den europäischen Institutionen, namentlich dem Europäischen Rat und dem Europaparlament, ausdrücklich unterstützt. In der Öffentlichkeit wurden 30.000 Neuansiedlungsplätze für Flüchtlinge in Deutschland jährlich gefordert.

Dortmund unterstützt die „Save me“-Kampagne, die bereits in weiteren deutschen Städten Zustimmung gefunden hat. Damit setzt der Rat der Stadt Dortmund ein Zeichen seiner Bereitschaft zur Flüchtlingsaufnahme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wie dies bereits seit vielen Jahren in Dortmund praktiziert wird, und bringt damit seine Solidarität mit schutzbedürftigen Flüchtlingen, die sich in einer ausweglosen Situation befinden, zum Ausdruck. Bei der Eingliederung der Menschen soll auch wie bisher die gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und anderer Initiativen fortgeführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, ein kontinuierliches Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) einzurichten, und erklärt seine Bereitschaft, im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren.

D Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07842-12-E1)

1) Der Rat stellt fest, dass Dortmund als weltoffene und tolerante Stadt für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik steht und eintritt. Menschen, die als Flüchtlinge Schutz brauchen, sind in Dortmund willkommen.
2) Der Rat stellt vor dem Hintergrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney fest, dass auch unter den neuen Bedingungen eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung und Betreuung der nach Dortmund kommenden Flüchtlinge sichergestellt sein muss.

3) Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung mit dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule Derne eine vorübergehende, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit für die Erstaufnahme gefunden und zeitnah hergerichtet hat.

4) Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung die BürgerInnen in Derne mit einem Anschreiben und einer Informationsveranstaltung schnell und umfassend über die vorübergehende Nutzung der ehemaligen Hauptschule informiert hat, um Fragen zu klären und eventuell vorhandene Bedenken auszuräumen

5) Der Rat unterstützt alle Bemühungen von Organisationen und Einzelpersonen vor Ort, die Situation der Flüchtlinge in der Zeit ihres Aufenthalts in Derne zu verbessern.

6) Der Rat stellt fest, dass die Unterbringung in Derne nur eine provisorische Maßnahme bis Ende dieses Jahres ist.

7) Der Rat erwartet, dass die Landesregierung schnellstmöglich - spätestens aber bis Ende dieses Jahres – zusätzliche zentrale Unterbringungseinrichtungen in anderen Kommunen für Flüchtlinge schafft, um die Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund zu entlasten.

Dieser Beschluss des Rates wird sowohl dem Innenministerium als auch der Bezirksregierung umgehend mitgeteilt.

E Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2012 (Drucksache Nr.: 07817-12-E4)

1. Wie haben sich die Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten entwickelt? Ist mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen? Aus welchen Herkunftsländern stammen die Flüchtlinge?

Bis August 2012 haben insgesamt 8.117 Personen die Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund- Hacheney aufgesucht und ihr Asylbegehren geäußert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 5.255 Vorsprachen. Dies bedeutet einen Zuwachs von ca. 55 %. Die Entwicklung der Zugangszahlen im Zeitreihenvergleich kann folgender Tabelle entnommen werden:



Bis August 2012 verteilten sich dabei die Zugänge in Dortmund auf die Hauptherkunftsländer
Mazedonien, Syrien, Serbien, Iran, Irak und Afghanistan.

Wie der Zeitreihenvergleich der vergangenen Jahre zeigt steigen die Flüchtlingszahlen in der zweiten Jahreshälfte an. Diese Erfahrung und die politische und humanitäre Lage in den Hauptherkunftsländern lassen weiterhin hohe Zugangszahlen vermuten. Die Entwicklung in Dortmund entspricht auch dem bundesweiten Trend. Laut Veröffentlichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im bisherigen Jahr 2012 insgesamt 20% mehr Asylerstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Die Anzahl der Folgeanträge stieg um 80%. Damit sind insgesamt 40.294 Asylanträge im bisherigen Jahr beim Bundesamt eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 32.157 Asylanträgen bedeutet dies einen Anstieg um 25,3 %.

2. Wie und wann kam es in der Verwaltung zur der Entscheidung, die ehemalige Hauptschule in Derne für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zusätzlich zur EAE in Hacheney einzusetzen?

Parallel zum bundesweit verzeichneten Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Monaten Juli und August 2012, nahmen die Zugänge in der seit April 2011 in Dortmund-Hacheney im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommenen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), ebenfalls zu.

Daher wurden kontinuierlich in Abstimmung mit dem Innenministerium und der Bezirksregierung
Maßnahmen ergriffen, die eine Beschleunigung des Verfahrens beinhalteten, um einen schnelleren Abfluss aus der Erstaufnahme zu ermöglichen. Diese Maßnahmen waren bis Ende August 2012 erfolgreich. Am 30.08.2012 wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Abflusses in der EAE Hacheney im Innenministerium vereinbart. Letztlich reichten die getroffenen Maßnahmen aber nicht aus, so dass nach einem Rekordzugang am 04.09.2012 mit über 220 Neuzugängen allein an diesem Tag erkennbar wurde, dass ohne eine zusätzliche Einrichtung die Flüchtlinge nicht sicher und menschenwürdig unterzubringen waren. Da das Land eine kurzfristige Neueinrichtung nicht bewerkstelligen konnte, sah sich die Stadt Dortmund gezwungen, selbst tätig zu werden. Am Mittwoch, dem 05.09.2012 wurde in krisenstabsähnlichen Strukturen ämter- und dezernatsübergreifend beraten und eine Liste mit in Frage kommenden Liegenschaften erstellt. Am
Folgetag wurde nach Einzelprüfungen eine Liste mit vier verbliebenen Objekten priorisiert, wobei die ehemalige Hauptschule Derne wegen ihrer Lage, dem baulichen Zustand und der Tatsache, dass akut keine Nutzungen vorhanden waren, vorrangig betrachtet wurde. Nach einem Ortstermin am 06.09.2012 wurde gegen Mittag entschieden, die Hauptschule kurzfristig, nämlich bis zum Wochenende, als Notunterkunft für maximal 300 Menschen in Ergänzung der EAE Hacheney in Betrieb zu nehmen.

3. Wer kommt für die Einrichtung und den Betrieb der Aufnahmeeinrichtung in Derne auf? Wie lange soll dieser Standort in Betrieb bleiben?

Die Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund-Derne wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Beim Standort Derne handelt es sich um eine vorübergehende Notlösung, die nur bis Ende Dezember 2012 aufrechterhalten werden soll. Die Stadt Dortmund besteht weiterhin gegenüber dem Land darauf, dass dieses sicherstellt, dass in Dortmund nicht mehr als die ursprünglich für die EAE in Hacheney vorgesehenen Plätze vorgehalten werden müssen.

4. Was unternimmt die Stadt Dortmund, um Anwohner kontinuierlich zu informieren und um das Wohnumfeld vor zusätzlichen Belastungen zu schützen? Wie stellt die Verwaltung soziale Betreuung und Sicherheit für die Flüchtlinge her?

Unmittelbar nach der Entscheidung der Verwaltung für die vorübergehende Dependance der EAE in Derne wurden neben dem Bezirksbürgermeister die Anwohnerinnen und Anwohner im direkten Umfeld über eine Postwurfsendung über die vorübergehend geänderte Nutzung des Schulgeländes nebst Gebäudetrakte informiert. Zusätzlich wurde über die Entscheidung in den örtlichen Medien berichtet.

Am 12.09.2012 hat die Stadt Dortmund die Anwohnerschaft aus der unmittelbaren Umgebung zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Stadtrat Wilhelm Steitz, die Leitung des Ordnungsamtes und der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund, der Bezirksbürgermeister, Vertreter der Betreiberfirma European Homecare sowie Vertreter der Bezirksregierung und der Polizei haben weitere Informationen zum Projekt vorgestellt und Fragen aus der Bürgerschaft beantwortet. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Verwaltung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreiberfirma vor Ort wurden vorgestellt, die für weitere Gesprächbedarfe zur Verfügung stehen.

Ab dem 20.09.2012 findet jeden Donnerstag wöchentlich eine Anwohnersprechstunde statt, in der Anregungen und Beschwerde der Anwohnerinnen und Anwohner entgegengenommen werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wurden Anregungen und Wünsche aus der Derner Bürgerschaft entgegengenommen. Diese wurden, wie die Verlegung des Eingangsbereichs der Einrichtung, Organisation der Transfers und die Errichtung eines Zauns bereits umgesetzt oder befinden sich in der Planung. Die Stadtverwaltung baut darauf, dass im Dialog mit den Derner Bürgerinnen und Bürgern Wege für ein konstruktives Miteinander gefunden werden können. Der erste runde Tisch in
Derne findet am 26.09.2012 statt. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge wird, wie bereits in der Hacheneyer Einrichtung auch in Derne, von der Verfahrensberatung der Diakonie im Auftrage des Landes geleistet. Daneben verfügen die Mitarbeiter der Betreiberfirma EHC über entsprechende, nachgewiesene Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich und verfügen über einen langjährigen Erfahrungsschatz in der Flüchtlingsarbeit. Zusätzlich wird die Anlage von einem Sicherheitsunternehmen, der Firma SKI, ganztägig bewacht.

5. Welchen Stand haben Gespräche der Verwaltung mit der Landesregierung? Wie soll landesseitig eine Entlastung bei der Aufnahme von Flüchtlingen für die Stadt Dortmund erfolgen?

In einem Gespräch im Innenministerium verdeutlichte Stadtrat Steitz gegenüber den Beteiligten, dass ein Fortbestehen des Standortes Dortmund-Derne über den vereinbarten Zeitraum bis Ende Dezember 2012 nicht in Frage kommt. Seitens des Innenministeriums wurde zugesichert, dass das Land NRW in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg intensiv nach weiteren Lösungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sucht. Die Verantwortlichen verifizieren zurzeit in Frage kommende Standorte und Immobilien zur Errichtung einer weiteren Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge. Ergebnisse dieser Prüfungen sollen bei einem gemeinsamen Termin am 04.10.2012 erörtert werden.

F Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2012 (Drucksache Nr.: 07817-12-E5)

1. Warum ist bei der Einrichtung des Notquartiers für Flüchtlinge in Dortmund-Derne die Politik im Vorfeld nicht unterrichtet worden?

Parallel zum bundesweit verzeichneten Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Monaten Juli und August 2012, nahmen die Zugänge in der seit April 2011 in Dortmund-Hacheney im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommenen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), ebenfalls zu.
Daher wurden kontinuierlich in Abstimmung mit dem Innenministerium und der Bezirksregierung
Maßnahmen ergriffen, die eine Beschleunigung des Verfahrens beinhalteten, um einen schnelleren Abfluss aus der Erstaufnahme zu ermöglichen. Diese Maßnahmen waren bis Ende August 2012 erfolgreich. Am 30.08.2012 wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Abflusses in der EAE Hacheney im Innenministerium vereinbart. Letztlich reichten die getroffenen Maßnahmen aber nicht aus, so dass nach einem Rekordzugang am 04.09.2012 mit über 220 Neuzugängen allein an diesem Tag erkennbar wurde, dass ohne eine zusätzliche Einrichtung die Flüchtlinge nicht sicher und menschenwürdig unterzubringen waren. Da das Land eine kurzfristige Neueinrichtung nicht bewerkstelligen konnte, sah sich die Stadt Dortmund gezwungen, selbst tätig zu werden.

Es wurde am Mittwoch, dem 05.09.2012 in krisenstabsähnlichen Strukturen ämter- und dezernatsübergreifend beraten und eine Liste mit in Frage kommenden Liegenschaften erstellt.
Am Folgetag wurde nach Einzelprüfungen eine Liste mit vier verbliebenen Objekten priorisiert, wobei die ehemalige Hauptschule Derne wegen ihrer Lage, dem baulichen Zustand und der Tatsache, dass akut keine Nutzungen vorhanden waren, vorrangig betrachtet wurde. Nach einem Ortstermin am 06.09.2012 wurde gegen Mittag entschieden, die Hauptschule kurzfristig, nämlich bis zum Wochenende, als Notunterkunft für maximal 300 Menschen in Ergänzung der EAE Hacheney in Betrieb zu nehmen. Aus diesem Ablauf der Geschehnisse ist erkennbar, dass eine Unterrichtung der Politik oder gar eine Abstimmung mit dieser im Vorfeld nicht möglich gewesen ist.

2. Welche verfahrens- und prozessoptimierende Maßnahmen, wie die Röntgenorganisation
und die Ansiedlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Standort Dortmund-Hacheney, konnte die Verwaltung bisher umsetzen und welche weiteren Optimierungen sind angedacht?

Zunächst muss festgestellt werden, dass das BAMF nicht bereit ist, seine Anhörungen oder seine Aktenanlage auf das Gelände der EAE in Hacheney zu verlegen. Eine grundsätzliche Bereitschaft besteht nur dahingehend, wenn die komplette Außenstelle dort untergebracht werden könnte. Hierzu ist ein Grundsatzbeschluss in Vorbereitung, der dem Rat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden wird.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wurde beauftragt zu prüfen, ob eine „Röntgen-Praxis“ auf dem Gelände der EAE untergebracht werden kann. Diese sehr komplexe Machbarkeitsstudie liegt bisher nicht vor, hierfür müssten bereits vorhandene bauliche Anlagen hergerichtet werden, die bisher aus brandschutztechnischen Gründen nicht genutzt werden können. Kurzfristig wird die Zugangskontrolle auf dem Gelände der EAE verlagert, so dass durch den Betreiber European Homecare (EHC) eine bessere Zu- und Abgangskontrolle für das Gelände erreicht wird. Weiterhin wurden gemeinsam mit EHC Abläufe verändert, um einen schnelleren Transfer der Asylsuchenden zu erreichen.

3. Wann und wo werden die in der Dependance-Aufnahmestation in Dortmund-Derne
untergebrachten Flüchtlinge medizinisch – vor allem auf Tbc – untersucht?

Die Flüchtlinge werden im Rahmen der angebotenen Kapazitäten vom Klinikzentrum Nord,
den Städtischen Kliniken Beurhausstraße, der Westfälischen Klinik GmbH (Knappschaftskrankenhaus) und zwei niedergelassenen Radiologen untersucht.

4. Wie viele Duschen und Toiletten stehen den Flüchtlingen in der Dependance-
Aufnahmestation in Dortmund-Derne zur Verfügung?

Im Haus stehen neun Damen-, 11 Herrentoiletten sowie sechs Urinale, in den aufgestellten
Containern noch eine Damen-, zwei Herrentoiletten, zwei Urinale und insgesamt 19 Duschen (ebenfalls nach Geschlechtern getrennt) zur Verfügung.

5. Welche Zusagen hat die Stadt Dortmund aktuell von der Landesregierung bzgl. der
Übernahme der entstandenen Kosten, die für die Herrichtung des Dependance-Standortes der EAE in Dortmund-Derne angefallen sind?

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Nach den entsprechenden
Vorschriften beauftragte das Land NRW die Stadt Dortmund mit der Einrichtung der EAE und steht für die Übernahme der Kosten ein. Hierzu gehört es auch, die Kosten für die Einrichtung der zusätzlichen Kapazitäten zu erstatten.

6. Welche Zusagen hat die Stadt Dortmund aktuell von der Landesregierung bzgl. der
Nutzungsdauer des Dependance-Standortes der EAE in Dortmund-Derne als Notquartier?

Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, Herr Kürzel, bestätigte in der Bürgerversammlung
in Dortmund-Derne am 12.09.2012 öffentlich, die Einrichtung in Dortmund-Derne über den 31.12.2012 hinaus nicht zu nutzen.

7. Kann die Verwaltung verbindlich zusagen, dass die Einrichtung in Dortmund-Derne
bis spätestens 31.12.2012 wieder geschlossen wird?

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse und der oben geschilderten Aussage der Bezirksregierung
Arnsberg kann zugesagt werden, dass es erklärtes Ziel aller Beteiligten ist, die Einrichtung in Dortmund-Derne bis spätestens zum 31.12.2012 zu schließen. Seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde zugesichert, dass das Land NRW in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg intensiv nach weiteren Lösungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sucht. Die Verantwortlichen verifizieren zurzeit in Frage kommende Standorte und Immobilien zur Errichtung einer weiteren zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge. Ergebnisse dieser Prüfungen sollen bei einem gemeinsamen Termin am 04.10.2012 erörtert werden.
8. Welche Nachnutzung für das Schulgebäude der alten Hauptschule Dortmund-Derne
plant die Verwaltung nach Auflösung als Dependance-Standort für Flüchtlinge?
Gibt es bereits Zusagen gegenüber Dritten?

Eine konkrete Nutzungsabsicht ist bisher nicht bekannt. Der Vertreter der Planungsverwaltung
deutete in der Bürgerversammlung an, dass es Wünsche aus dem Bereich der Vereine im
Stadtbezirk gibt, das Gebäude zukünftig als Vereins- und Kulturzentrum nutzen zu wollen.
Ein Planungsauftrag existiert bisher nicht, von daher kann es auch keine Zusagen gegenüber
Dritten geben.

9. Welche Alternative hat die Verwaltung aktuell für den Standort der EAE in Dortmund-
Hacheney hinsichtlich einer anderen Verkehrsführung vorliegen?

Die Verwaltung hat drei Varianten entwickelt, die zu einer anderen Verkehrsführung zur EAE
in Dortmund-Hacheney führen können. Diese werden in Kürze der Bezirksvertretung Dortmund-
Hörde im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Dortmund-Hörde vorgelegt (Drucksache Nr. 06449-12).

Nach Aussage der StÄ 61 und 66 ist die Errichtung einer Alternativzufahrt - unter Beachtung
der örtlichen Gegebenheiten - grundsätzlich in verschiedenen Varianten möglich:

Variante 1: Einbahnstraße als Zufahrt
Denkbar ist eine Überarbeitung und Erneuerung der vorhandenen Straßenfläche von der Bundesstraßenabfahrt Hacheney bis zur Straße Rügecke, Hausnummer 91, bei der bis hierher eine
ausreichende Breite für den Begegnungsverkehr geschaffen wird. Der Ausbau macht eine
Vergrößerung des Einfahrtsbereiches „Abfahrt Hacheney“ erforderlich. Ab Hausnummer 91
der Straße Rügecke könnte hierzu eine Weiterführung der Fahrbahn für einen Einbahnverkehr
bis zu einer neuen, zusätzlichen Zufahrt zum nordöstlichen EAE-Gelände in einer Breite von
rund 3,50 m realisiert werden.

Angrenzend an die neue Zufahrt wird die Weiterführung der Straße „Rügecke“ als Rad- und
Wanderweg in einer Breite vom 2,50 m in Asphaltbauweise vorgeschlagen. Bei dieser Lösung der geänderten Zuwegung handelt es sich um eine einspurige Einbahnstraße ohne Begegnungsverkehr. Dies hätte zur Folge, dass die Transfer- und Lieferverkehre, die Einrichtung über die neue Zufahrt nur ankommend erreichen und nur über die Ausfahrt Glückaufsegenstraße das Gelände verlassen.

Variante 2: Erschließung im Zweirichtungsverkehr
Um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen, müsste die Fahrbahnbreite auf 5,50 m (plus einem
zusätzlichen Gehweg) ausgebaut und zur Realisierung der Maßnahme eine zusätzliche
Grundstücksfläche vom benachbarten Feld (ca. 4,50 Breite und komplette Straßenlänge) erworben
werden. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass hiermit der gesamte Verkehr
über die neue Erschließung abgewickelt werden könnte. Aufgrund der Nähe zur B54 bedarf es
allerdings Sicherungsmaßnahmen (Zäune) um das Begehen der Schnellstraße durch Personen
zu verhindern.

Variante 3: Einbahnstraße mit Lichtzeichenanlage
Um bei der schmaleren Variante 1 auch eine temporäre Ausfahrt (z.B. der Transferbusse) zu
ermöglichen und dabei die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, wäre die Veränderung
und Ergänzung der Beschilderung und Straßenmarkierung unerlässlich. Erforderlich ist dann die Installation einer manuell gesteuerten Lichtzeichenanlage. Hierzu wäre die Verlegung von Kabelrohren eine manuell gesteuerte Lichtzeichenanlage mit Kameraanlage notwendig. Die Steuerung der Anlage könnte über den Wachdienstcontainer betrieben werden. Unabhängig von den baulichen Möglichkeiten ist bei allen Varianten aufgrund der direkten Anbindung der Straße Rügecke an die Abfahrt von der B54 eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger für die Bundesstraße – in diesem Fall Straßen.NRW – sowie der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

10. Welche Kosten können bei einer alternativen Verkehrsführung entstehen und wer hat diese Kosten zu tragen?

Im Rahmen der o. g. Varianten können Kosten zwischen rund 108.000,00 € und 380.000,00 € entstehen. Ob und inwieweit sich das Land NRW und die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde an diesen Kosten beteiligen, ist zurzeit ungeklärt. Sollte ein entsprechender Baubeschluss erfolgen,
ist dieser unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.

In der Diskussion zu den o. a. Tagesordnungspunkten verdeutlichten u. a. die Ratsmitglieder Goosmann (SPD), Krause (CDU), Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), Rettstadt (FDP/Bürgerliste),
Konak (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) ihre Standpunkte bzw. die ihrer Fraktionen zu der Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen in der Derne und begrüßten dabei vom Grundsatz her das Verhalten der Verwaltung aber auch der Derner Bevölkerung in dieser Angelegenheit. Nur so sei es möglich gewesen, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.


Darüber hinaus machten die jeweiligen Sprecher zu diesen Tagesordnungspunkten das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen bzw. Gruppen hinsichtlich der vorliegenden Anträge deutlich.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke die Überweisung des o. g. Antrages der Fraktion Die Linke vom 25.09.2012 ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD den o. g. Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012.

3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD den o. g. Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2012.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2012
- Wahl der Fachpreisrichter-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07065-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

7. Schule

zu TOP 7.1
Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 5756-12-E1)

Die SPD-Fraktion bringt zu o. g. TOP folgenden Antrag in die Ratssitzung am 29.03.12 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Schulausschuss. Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen danach dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Antragsverfahren für den Einsatz von Integrationshelfern zu entbürokratisieren und an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Die betroffenen Eltern von behinderten Kindern sollen sich zukünftig nur noch an eine Stelle in der Verwaltung wenden müssen, die sie fachlich berät und das Antragsverfahren mit den zuständigen Fachbereichen zentral organisiert. Das Antragsverfahren wird somit „aus einer Hand“ sichergestellt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Begriff „Integrationshelfer/in“ irreführend und überholungsbedürftig ist, weil er Kompetenzen suggeriert, die nicht zum Aufgabenprofil der eingesetzten jungen Menschen gehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Verwaltungszusammenhängen, beim Antragsverfahren, Bescheiden und in Informationsmaterial zukünftig den Begriff „Schulbegleitern/innen“ zu verwenden, bis das Land NRW im Rahmen des Inklusionsplanes eine neue verpflichtende Bezeichnung vornimmt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass an die eingesetzten Schulbegleiter/innen, zumeist Teilnehmer/innen aus dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“, hohe charakterliche und fachliche Anforderungen gestellt werden, die aufgrund fehlender Ausbildung bzw. Lebenserfahrung häufig nur unzureichend erfüllt werden können. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit den freien Trägern, die den Einsatz der Schulbegleiter/innen organisieren, ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für die Schulbegleiter/innen zu prüfen. Damit soll die Qualität der Dienstleistungen der Schulbegleiter/innen gesteigert und so die Zufriedenheit bei den behinderten Kindern, den betroffenen Eltern, dem Lehrpersonal in den Schulen und den Begleitern/innen selbst gesteigert werden.

4. Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit der Neustrukturierung des „Schulbegleiter/innendienstes“ in Dortmund. Dabei sollen auch die neusten Entwicklungen auf Landesebene zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems aus dem Landesinklusionsplan einfließen.

Begründung:
Immer wieder kritisieren betroffene Eltern lange und undurchsichtige Antragsverfahren und einige setzen fachliche Qualifikationen der Schulbegleiter/innen voraus, die nicht ihrem Aufgabenprofil entsprechen. Vielmehr beinhaltet ihre Tätigkeit überwiegend praktische Hilfeleistungen in täglichen Alltag.
In Dortmund sind z. Zt. fast 300 Schulbegleiter/innen eingesetzt, die sich zumeist aus de Bundesfreiwilligendienst rekrutieren. Hierfür werden derzeit rund 2 Mio. € jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet – Tendenz steigend. Drei Fachbereiche in der Verwaltung, nämlich das Jugendamt, das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt sind derzeit für das Antragsverfahren je nach Schulform und Art der Behinderung, zur Bewilligung von Schulbegleitern/innen zuständig, weil unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind. Hinzu kommt die fachliche Begleitung durch die Schulaufsicht.

Im Rahmen des Dortmunder „3-Säulen-Modells“ werden Schulbegleiter/innen in Förderschulen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht einzelfallbezogen oder mittels Budgetlösungen eingesetzt. Mit der Zentralisierung und Bündelung des Antragsverfahrens erhalten die betroffenen Eltern nur noch einen kompetenten Ansprechpartner, der für sie das Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen organisiert.

Mit den freien Trägern soll zudem ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept aufgelegt werden.Die eingesetzten Schulbegleiter/innen, die meistens aus jungen Teilnehmern/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres rekrutiert werden, können aufgrund ihrer relativ kurzen Lebenserfahrung und noch nicht erfolgter Berufsausbildung unmöglich allen Anforderungen der Schulen, der behinderten Kinder oder der betroffenen Eltern gerecht werden. Hier soll ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept Abhilfe schaffen und die Qualität des Schulbegleitereinsatzes steigern.



Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die gemachten
Erfahrungen mit dem neustrukturierten Schulbegleiterdienst. Im Übrigen ist die Thematik der Schulbegleiter/innen in einen Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung der vollständigen Inklusion in NRW zu sehen. Der Inklusionsplan der Landesregierung soll Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreiben, die in den nächsten Jahren notwendig werden, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Absicht der Landesregierung ist es, das Verhältnis zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen umzukehren. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Frage von zusätzlicher Betreuung durch begleitendes und helfendes Personal. Der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen hat in Dortmund bereits eine lange Tradition. Dem Wunsch von Eltern, selbst maßgeblich über die Wahl des aus ihrer Sicht geeigneten Orts der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden, wird seit je her in starkem Maße nachgefragt und angeboten.
B Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes vom 17.04.2012

Frau Jäkel (SPD-Fraktion) enthält sich zu den Absätzen 8, 9 und 10. Bei einer Enthaltung zum gesamten Antrag beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig die folgende Empfehlung:

Beschluss:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die initiative der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 29.3.2012.
2. Wir teilen die Auffassung, dass das Verfahren entbürokratisiert werden muss und Eltern zukünftig an einer Stelle alles aus einer Hand bekommen.
3. Information und Beratung über Anspruch, Dauer der Bearbeitung - - Transparenz bei der Begründung über Bewilligung bzw. Ablehnung.

4. Einsatzort - Einsatzdauer - rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen betroffenem Kind, Eltern - Schule und IntegrationshelferIn

5. Sicherstellung von Vertretungen bei Erkrankung der IntegrationshelferInnen.
6. Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen muss die individuelle Förderung des behinderten Schülers - Schülerin stehen.
7. Ebenfalls begrüßen wir die Aufforderung, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den freien Trägern ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept prüfen soll.
8. In vielen Fällen wird es ausreichend sein, dass eine Schulbegleiterin - ein Schulbegleiter zur Seite steht und somit zum erfolgreichen Schulbesuch beiträgt.
9. Sichergestellt werden muss aber in jedem Einzelfall, dass weiterhin die behinderten SchülerInnen, die eine besondere Unterstützung während des Schulbesuchs benötigen, diese auch weiterhin durch sonderpädagogisch qualifizierte Integrationskräfte erhalten.
10. Auch wenn die SchulbegleiterInnen besonders auf ihren Einsatz vorbereitet werden, ist von ihnen diese sonderpädagogische Unterstützung nicht leistbar.
11. Die Neustrukturierung des Antragsverfahrens und die Arbeit der neuen Anlaufstelle werden durch die Verwaltung, die freien Träger sowie das Behindertenpolitische Netzwerk und Elternvertreter/innen begleitet.



C Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.05.2012

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (mit Ausnahme des Punktes 9) zu beschließen.

D Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 09.05.2012

Frau Pieper begründete den Antrag der SPD-Fraktion.
Gleichzeitig schlug sie vor, der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in folgender Form zu folgen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt, die Wünsche des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Neukonzeption des Schulbegleitdienstes zu beachten und nach Möglichkeit aufzugreifen.

Frau Bonekamp ging auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und regte an, dass StA 40 eine Koordination/Lotsenfunktion für die Eltern übernimmt und die Anträge an die entsprechenden Fachämter weiterleitet.
Im Laufe der Entwicklung könne dann sicherlich überlegt werden, ob eine Bearbeitung „aus einer Hand“ sinnig ist. Das würde in diesem Fall auch personelle und finanzielle Ressourcen erfordern.


Den Vorschlägen von Frau Pieper und Frau Bonekamp wurde nicht widersprochen.

Unter Berücksichtigung der o. a. Vorschläge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Nachdem Rm Dr. Tautorat (Die Linke) zum Ausdruck gebracht hatte, dass es für ihre Fraktion bedauerlich sei, dass der Punkt 9 der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 17.04.2012 nicht vollem Umfang übernommen werden soll, brachten anschließend Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Weyer (SPD) sowie Rm Barrenbrügge (CDU) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen für eine Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie seien.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 09.05.2012.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Spielleitplanung in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 07141-12-E1)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 09.05.2012 vor:

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„... der Rat hat am 14.02.2008 die Grundlagen für eine Spielleitplanung als eigenständiges Instrument zur kinder- und familienfreundlichen Gestaltung der Stadt Dortmund beschlossen und damit das Ziel verbunden, eine kinder- und familienfreundliche Stadtgestaltung sowie einen neuen Akzent in der Familienförderung in Dortmund zu verwirklichen.



Für die Umsetzung der Spielleitplanung sind nachfolgende Kriterien festgelegt worden:

- ganzheitliche Betrachtung der Stadt als „bespielbarer Raum“
- differenzierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen
- vielfältige Vernetzung von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft
- Nachhaltigkeit im Sinne von verbindlich, umsetzungsorientiert und dauerhaft

Dortmund hat damit als eine der ersten deutschen Großstädte das Instrument der Spielleitplanung verbindlich eingeführt.

Die Planung und Stadtgestaltung in Dortmund soll sich gemäß Ratsbeschluss aus 2008 an folgenden Leitlinien orientieren:

- Die Spielleitplanung als kommunale Daueraufgabe auf Ebene der Stadtbezirke.

- Kinder- und Familienfreundlichkeit als Querschnittsaufgabe bei allen
Maßnahmen zur Gestaltung der Stadt.

- Es gilt ein „Verschlechterungsverbot“. Bei Überplanung von Freiflächen mit hohem Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltswert müssen gleichwertige Ersatzflächen bereitgestellt werden.

- Die bisher praktizierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei konkreten Einzelmaßnahmen soll weiterentwickelt werden, so dass bereits bei Grundlagenplanungen (z.B. Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte oder Projekte wie die „Umgestaltung der Kampstraße“) Mitwirkungsangebote geschaffen werden.

Der Rat hatte 2008 beschlossen, zunächst in 3 Stadtbezirken (In-West, Lütgendortmund und Brackel) die Spielleitplanung modellhaft zu erproben.

In Brackel ist der personell und finanziell (dort durch Sponsoren mitfinanzierte) sehr aufwändige Prozess der Bestandsaufnahme abgeschlossen und der Spielleitplan mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen vorgelegt worden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich dafür, die Spielleitplanung weiter umzusetzen und in den 2 anderen Modell-Stadtbezirken (In-West und Lütgendortmund) mit dem ganzheitlichen Konzept fortzufahren. Dafür müssen die personellen und finanziellen Grundvoraussetzungen geklärt und geregelt sein.

Beschlussempfehlung an den Rat:

1. Das Ziel, eine kinder- und familienfreundliche Spielleitplanung für die gesamte Stadt zu erreichen, wird weiterverfolgt und schrittweise umgesetzt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Grundvoraussetzungen sollen bis zu den HH-Beratungen 2013 geklärt und geregelt sein.
2. Zunächst werden die Spielleitpläne für die (ausgewählten) Pilotstadtbezirke In-West und Lügendortmund vervollständigt und der Umsetzungsprozess wird nach dem Modell in Brackel begonnen.

3. Die Stadt Dortmund verpflichtet sich selbst und andere (Neu)Bauträger im Rahmen von Bauvorhaben einen Anteil von 5 % der Investitionssummen für Beteiligungen und Maßnahmen im Rahmen der bespielbaren Stadt aufzuwenden.

4. Sind Ausgleichsflächen bei Bauvorhaben vorgesehen, sollen diese im Sinne der bespielbaren Stadt kinder- und familiengerecht hergerichtet werden.

5. Schulhöfe und Schulaußengelände sollen fester Bestandteil der gesamtstädtischen Spielleitplanung sein. Sie müssen entsprechend der Aufenthaltsqualität für schulische Zwecke aber auch für einen offenen Spielbetrieb konzeptionell überarbeitet und nachgerüstet werden.

6. Vorhandene und neue Spielplätze sind in das Konzept einer stadtweiten Spielleitplanung einzubeziehen. Dazu gehören neben einer regelmäßigen Wartung/Unterhaltung der Anlagen ebenso Überlegungen, Flächen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, z.B. zu Generationenparks. Die Wohnungsgesellschaften sind einzubeziehen und am Konzept zu beteiligen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (8 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Nachdem Rm Sohn (SPD) den Antrag seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt nochmals erläutert hatte, erklärte für die CDU-Fraktion Rm Barrenbrügge, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde, da dieser zwar interessante Aspekte beinhalte, dies aber allein schon aus finanziellen Gründen derzeit nicht realisierbar erscheinen.

Auch Rm Dr. Reinbold erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass seine Fraktion lediglich den Punkten 2 und 6 des vorgenannten Antrages zustimmen könne und die restlichen Punkte ablehnen werde, da auch nach Ansicht der Fraktion FDP/Bürgerliste diese Dinge bei realistischer Betrachtung nicht umsetzbar seien.

In der weiteren Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte man sich letztendlich darauf, den Punkt 3 des vorgenannten Antrages wie folgt zu ändern:

Die Stadt Dortmund verpflichtet sich selbst und andere (Neu)Bauträger im Rahmen von Bauvorhaben einen Anteil (Orientierungswert 2 %) der Investitionssummen für Beteiligungen und Maßnahmen im Rahmen der bespielbaren Stadt aufzuwenden.

Unter Einbeziehung des o. a. modifizierten Punktes 3 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste (außer Punkt 2 und 6) folgenden Beschluss:

1. Das Ziel, eine kinder- und familienfreundliche Spielleitplanung für die gesamte Stadt zu erreichen, wird weiterverfolgt und schrittweise umgesetzt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Grundvoraussetzungen sollen bis zu den HH-Beratungen 2013 geklärt und geregelt sein.
2. Zunächst werden die Spielleitpläne für die (ausgewählten) Pilotstadtbezirke In-West und Lügendortmund vervollständigt und der Umsetzungsprozess wird nach dem Modell in Brackel begonnen.

3. Die Stadt Dortmund verpflichtet sich selbst und andere (Neu)Bauträger im Rahmen von Bauvorhaben einen Anteil (Orientierungswert 2 %) der Investitionssummen für Beteiligungen und Maßnahmen im Rahmen der bespielbaren Stadt aufzuwenden.

4. Sind Ausgleichsflächen bei Bauvorhaben vorgesehen, sollen diese im Sinne der bespielbaren Stadt kinder- und familiengerecht hergerichtet werden.

5. Schulhöfe und Schulaußengelände sollen fester Bestandteil der gesamtstädtischen Spielleitplanung sein. Sie müssen entsprechend der Aufenthaltsqualität für schulische Zwecke aber auch für einen offenen Spielbetrieb konzeptionell überarbeitet und nachgerüstet werden.

6. Vorhandene und neue Spielplätze sind in das Konzept einer stadtweiten Spielleitplanung einzubeziehen. Dazu gehören neben einer regelmäßigen Wartung/Unterhaltung der Anlagen ebenso Überlegungen, Flächen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, z.B. zu Generationenparks. Die Wohnungsgesellschaften sind einzubeziehen und am Konzept zu beteiligen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07457-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Auszug aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 07457-12-E1):

1. Der AUSWI begrüßt die Absicht eines Sanierungs- und eines Ergänzungsneubaus für das
Fritz-Henßler-Berufskolleg durch die städtische Immobilienwirtschaft.

2. Der AUSWI bittet die Kämmerei, auskömmliche Budgets für die Bewirtschaftung und die Instandhaltung des sanierten Fritz-Henßler-Berufskollegs in Absprache mit der städtischen Immobilienwirtschaft in die Haushaltspläne der kommenden Jahre einzupflegen.
3. Der AUSWI bittet die Verwaltung den Zeithorizont darzustellen, in dem das Fritz-Henßler-Berufskolleg beim Sondervermögen „Grundstücksvermögens- und Verwaltungsfonds“ verbleiben soll.

Begründung
Derzeit gibt es in der Stadtverwaltung noch keine auskömmlichen Instandhaltungsbudgets für die öffentlichen Gebäude. Dies führt zu der Notwendigkeit, vermehrt Großsanierungen oder Neubauten durchzuführen. DIE LINKE wünscht sich hier ein Umdenken und eine schrittweise Anpassung der Instandhaltung an den tatsächlichen Bedarf, um die millionenschweren Folgekosten durch Gebäudeschäden aufgrund zu gering ausgefallener Instandhaltungen abzubauen. Die Sanierung des Fritz-Hensler-Berufskollegs ist ein guter Anlass in eine solche auskömmliche Gebäudebewirtschaftungsform einzusteigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage sowie dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 07457-12-E1) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie in die nächste Ratsitzung der Stadt Dortmund durchlaufen.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet darum, dass diese Vorlage zusätzlich dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegt werden soll.

B Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2012 (Drucksache Nr.: 07457-12-E2)

Interimslösungen für die Sanierung im Brügmannzentrum

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird frühestens Ende Oktober eine Entscheidung über das Bieterstreitverfahren um den Neubau von 2 Berufskollegs am Dortmunder U treffen; der Ausgang ist völlig offen.

Die laufende Auseinandersetzung hat zur Folge, dass mit den beabsichtigten Neubauten am U nicht begonnen werden kann und deshalb auch alle weiteren Sanierungsmaßnahmen im Brügmanzentrum stocken, weil im bisherigen Plan das Gebäude des Robert-Schuman-Berufskolleg in der Skellstraße als Ausweichquartier vorgesehen ist.


Um weitere Zeitverzögerungen bei der Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs zu verhindern, wird die Verwaltung aufgefordert, Alternativen zu dem in der Verwaltungsvorlage 07457-12 beschriebenen Interimsquartier (Gebäude Robert-Schuman) zu suchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel muss es sein, schnellstens mit den Baumaßnahmen im Brügmannzentrum zu beginnen.

Die Vorlage wird mit dieser Ergänzung beschlossen.

C Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 25.09.2012

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Frau Grollmann, Frau Blotenberg und Frau Weyer:

Aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung der Belange von Schüler/innen, Lehrer/innen, nicht lehrendem Personal und Besucher/innen mit Behinderungen bereits in der denkmalschutzrechtlichen Abwägung einer Sanierung und Erweiterung soll die bestehende Beschlusslage, das Fritz-Henßler-Berufskolleg am Standort abzureißen und neu zu bauen, aufrechterhalten und weiter verfolgt werden.

D Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07457-12-E3)

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verwaltungsvorlage mit folgender Maßgabe zu:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, andere Lösungen für ein Interimsquartier zu finden, damit die Baumaßnahmen (Sanierung und Ergänzungsneubau) am Fritz-Henßler-Berufskolleg schnellstens beginnen können. Dabei ist insbesondere auch an eine abschnittsweise Sanierung im Bestand und an eine Containerlösung als Ausweichquartier zu denken.

2. Über das Ergebnis der Prüfung und eine entsprechende Beschlussfassung über den möglichen Standort einer Containerlösung als Ausweichquartier wird in der Sitzung des Rates am 15.11.2012 abschließend beraten.

In der nachfolgenden Diskussion verdeutlichten die Ratsmitglieder Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Schnittker (SPD), Neumann (CDU), Kowalewski (Die Linke) und Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nochmals die Notwendigkeit hinsichtlich einer möglichst schnellen Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs, was auch durch die vorgelegten Anträge zum Ausdruck gebracht wurde.

Da für die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Finanzierung dieses Projektes über das Sondervermögen nicht in Frage kommt, beantragte darüber hinaus Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) mündlich, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

2. bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2012 ist ein Konzept zu alternativen Finanzierung aus dem städtischen Haushalt unter Berücksichtigung der Prioritätenliste oder eines PPP-Modells sowie möglicher Refinanzierungsalternativen vorzulegen.

Nachdem anschließend StD Stüdemann dem Rat der Stadt nochmals verdeutlicht hatte, dass eine andere Finanzierung als die aus dem Sondervermögen nicht möglich sei, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei drei Stimmenthaltungen mit 35 Stimmen gegen 34 Stimmen den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke ab.
2. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD beschließt der Rat der Stadt einstimmig den o. g. Antrag der SPD-Fraktion.
3. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD beschließt der Rat der Stadt einstimmig den o. g. Antrag der CDU-Fraktion.
4. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. g. mündlich gestellten Antrag von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ab.
5. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Anträge einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die in der Vorlage dargestellten Varianten zur Kenntnis und beschließt die Sanierung und den Ergänzungsneubau FH BK in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 08.11.2007 (DS-Nr. 09667-07) hinsichtlich der Sanierung des Gebäudes XII am Standort Brügmann-Zentrum. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt

1. die Städtische Immobilienwirtschaft auf der Basis der vorgelegten Machbarkeitsstudie des Büro GUS mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Sanierung und des Ergänzungsneubaus (Gebäude XII – ohne Bauberufe -) und

2. das Amt für Liegenschaften-Immobilienentwicklung, den Einlagebeschluss für das
Fritz-Henßler-Berufskolleg (FH BK) (Gebäude XII – ohne Bauberufe -) in das Sondervermögen „Grundstücksvermögens- und Verwaltungsfonds“ (SV GVVF) herbeizuführen.

zu TOP 9.2
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07337-12)

OB Sierau wies nochmals daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt hatte, dass die vorliegende Angelegenheit als eingebracht gilt, und es weiter Ziel sei, eine Entscheidung hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2012 herbeizuführen.

zu TOP 9.3
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06934-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07602-12)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 142.022,49 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 2.528.516,96 €.

zu TOP 9.5
Aufhebungs-/Änderungsbeschlüsse zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2010 und 2011
hier: Aufhebung des Beschlusses des Rates zur Erhebung von Gebühren für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-12)

In der Diskussion zu der o. a. Angelegenheit schlug OB Sierau vor, dass die Verwaltung nochmals dezidiert die Optionen für eine eventuelle Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) prüft und darlegt, und dabei auch die Frage nach einem möglichen Betreiber überprüft.

Der Rat der Stadt schloss sich dem o. a. Verfahrensvorschlag von OB Sierau an, so dass die weitere Behandlung der Verwaltungsvorlage zunächst zurückgestellt wurde.

zu TOP 9.6
Sachstandsbericht zur Bettensteuer (Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07753-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, auf die Besteuerung beruflich bedingter Übernachtungen zu verzichten.

zu TOP 9.7
ehemaliges Gebäude Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07338-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Stellungnahmewunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.09.2012 (Drucksache Nr.: 07338-12-E1) vor:
Am 16.12.2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, das ehemalige Museum am Ostwall inkl. Grundstück schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern.
Zum Teil seit einem Jahr liegen der Verwaltung unterschiedliche Nutzungskonzepte vor. Eines davon ist dem Vernehmen nach die Nutzung als Baukunst-Archiv inkl. eines Gründungszentrums für Architekten, Ingenieure und Designebüros sowie ein Baukunstbuchladen, Büros und ein Café. Diese Planung sieht vor, dass die Stadt Eigentümerin des Grundstücks bleibt. Dies steht in Widerspruch zu dem 2010 gefassten Ratsbeschluss, der insoweit geändert werden müsste.

Bis heute ist nicht erkennbar, wie der Standort des ehemaligen Museums am Ostwall künftig genutzt wird.



Die Verwaltung wird daher um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

1. Für welche Sitzung des Rates ist eine Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung vorgesehen, die sämtliche Handlungsalternativen zur künftigen Nutzung des Standortes abschließend beinhaltet?

2. Welche Gründe für das Baukunstarchiv überwiegen aus Sicht der Verwaltung womöglich gegenüber den Vorteilen einer gewinnbringenden Grundstücksveräußerung?

3. Inwieweit sind die Planungen für eine mögliche Standortnutzung als Baukunstarchiv ausschlaggebend dafür, dass der Ratsbeschluss aus 2010 noch nicht durch Alternativangebote umgesetzt worden ist?
4. Gab es Ausschreibungs-/Bewerbungsfristen innerhalb derer Angebote zur künftigen Standortnutzung erfolgen mussten und wie korrespondieren die Überlegungen für das Baukunst-Archiv damit?

Nachdem Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) den o. a. Stellungnahmewunsch seiner Fraktion nochmals kurz erläutert hatte, brachte anschließend StD Stüdemann in seiner Stellungnahme hinsichtlich des weiteren Umgang mit der Liegenschaft des ehemaligen Museums am Ostwall zum Ausdruck, dass die Verwaltung auf der Grundlage des Ratbeschlusses vom 16.12.2010 die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und hierüber regelmäßig im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichtet habe.
Auf der Grundlage eines am 27.06.2011 gestarteten Interessenbekundungsverfahrens gebe es nach entsprechender Bewertung ein interessantes Kaufangebot und ein Mietangebot, bei dem vom Land NRW beträchtliche Investitionsmittel in Aussicht gestellt wurden, was durchaus im finanziellem Interesse der Stadt Dortmund wäre.

Letztendlich sei es beabsichtigt, dem Rat der Stadt für die Sitzung am 15.11.2012 eine entsprechende Verwaltungsvorlage vorzulegen.

In diesem Zusammenhang bat Rm Reppin (CDU) darum, künftig zumindest informell über aktuelle Entwicklungen zu unterrichtet werden.

zu TOP 9.8
Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07755-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

zu TOP 9.9
Beteiligungsbericht 2011/2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07754-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2011/2012 zur Kenntnis und
überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften.

zu TOP 9.10
Erhöhung der städtischen Zuschüsse an die Eigenbetriebe in 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07805-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Auswirkungen der tariflich bedingten Personalmehraufwendungen, der Mehrkosten im Energiebereich sowie Mietmehrkosten bei den
nachstehenden Eigenbetrieben zur Kenntnis.

Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen bei den Eigenbetrieben in Höhe der bekannten Tarifsteigerungen (bis zu 2.635.571 Euro), Energiekostensteigerungen (25.049 Euro) und Mietmehrkosten (134.000 Euro) unter Berücksichtigung erwirtschafteter Einsparungen in den entsprechenden Wirtschaftsplänen 2012. Er ermächtigt den Stadtkämmerer diese zuschusserhöhend zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung werden Mehrerträge bei den Konzessionsabgaben sowie Minderaufwendungen bei der Umlage an den LWL genutzt (siehe Begründung – Seite 3).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt ferner dem Austausch der für die beschlossenen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen zur Deckung verwendeten Positionen in Höhe von insgesamt 733.721,58 Euro zu (Dr.-Nr.: 07542-12; Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 02.08.2012). Die in Anspruch genommenen Minderaufwendungen bei Amt 1D und EB 41 werden, wie in der Begründung (Seite 2) dargestellt, durch Mehrerträge bei der Konzessionsabgabe ersetzt.

zu TOP 9.11
Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07627-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 zur
Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116
Abs. 6 GO NRW weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO NRW beizufügende Beteiligungsbericht 2011/2012 wird mit einer separaten Vorlage vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2011 vorgelegt hat
(§ 116 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW).

zu TOP 9.12
Vorgutachten zur Weiterentwicklung der DEW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07925-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012 vor:

Der Rat beauftragt die energiewirtschaftlich erfahrenen Unternehmen Becker/Büttner/Held (München) und BET (Aachen) mit der Wertermittlung der DEW 21 vor dem Hintergrund des Ende 2014 auslaufenden Gesellschaftsvertrages. Dabei sollen die Gutachter unter Berücksichtigung der Entwicklungen am Energiemarkt sowohl den Sachzeitwert des Sachanlagevermögens als auch den derzeitigen Ertragswert des Unternehmens ermitteln.

Unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle soll eine juristische Prüfung der Rechtssicherheit der jeweiligen Wertermittlungsverfahren erfolgen und die damit verbundenen Handlungsspielräume bewertet werden.

Der o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012 wurde eingebracht und soll wie bereits zu Beginn der Sitzung dargestellt in der Sondersitzung des Ältestenrates weiter behandelt werden.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Durchführung von externen Einstellungen 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07543-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus der Sitzung des Beauftragten des Landes NRW mit dem Oberbürgermeister vom 02.08.2012 vor:

Die Tagesordnungspunkte 10.4 und 10.5 wurden zusammen behandelt. Weiterhin wies Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) daraufhin, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung nur in Teilen zustimmen könne.

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasste für den Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss:

1. Der Beauftragte des Landes NRW erteilt dem Personal- und Organisationsamt für den Rat der Stadt den Auftrag, die in der Stellungnahme auf Seite 5 und 6 für die Stadtämter 21 (Stadtkasse und Steueramt), 33 (Bürgerdienste) und 37 (Feuerwehr und Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie) genannten Bedarfe zum 31. Oktober 2012 durch externe Einstellungen zu decken.

2. Der Beauftragte des Landes NRW genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für den
Rat der Stadt die mit den externen Einstellungen im aktuellen Hausjahr verbundenen überplanmäßigen Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen.

3. Im Übrigen wird die Verwaltungsvorlage bis nach der Wiederholungswahl des Rates der Stadt zurückgestellt.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass seine Fraktion die geplanten externen Einstellungen ablehnen werde, da man nach wie vor der Auffassung sei, dass man im Personalbereich sparen müsse, und in diesem Zusammenhang auch über die Notwendigkeit der Wahrnehmung von Aufgaben nachdenken sollte.

Auch Rm Weintz (CDU) machte deutlich, dass seine Fraktion die vorliegenden Einstellungen ablehnen werde, da nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht alle Möglichkeiten von Personaleinsparungen ausgeschöpft worden seien. Hinzu komme, dass man immer noch nicht darüber nachgedacht habe, ob eine Reduzierung der freiwilligen Aufgaben möglich sei.

Nachdem Rm Berndsen (SPD), Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) die Zustimmung ihrer Fraktionen signalisiert hatten, kündigte abschließend OB Sierau an, dass die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Neuorientierung der Verwaltung vorlegen werde.

Auf der Grundlage der bereits gefassten Beschlüsse des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt am 02.08.2012 beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste die zurückgestellten Bestandteile der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 07543-12).

zu TOP 10.2
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07259-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem anliegenden Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2013 zu.










zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07841-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07841-12) vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet darum, folgende Umbesetzung in Gremien mit sofortiger Wirkung vorzunehmen:

Friedrich Fuß scheidet als Ratsmitglied aus der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN aus.

Als neues Ratsmitglied rückt Hans-Georg Schwinn in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und in den Ausschuss für Personal und Organisation nach.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den zuvor genannten Umbesetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2012.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1.a
Andauernde Konflikte mit Asylbewerbern in der Wohnsiedlung an der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07341-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07341-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.1.b
Einsätze von Polizei und Feuerwehr an der Asylbewerber-EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07342-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07342-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Pauschale Diskriminierung von Bulgaren und Rumänen in den städtischen Nordstadt-Berichten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07343-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07343-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Konsequenzen aus der Stellungnahme des NRW-Landesdatenschutzbeauftragten zu der Weitergabe von 11.000 Unterschriften durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07344-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07344-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:30 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister



Ullrich Sierau Peter Balzer
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung




Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer

Anlagen:
(See attached file: Haushaltsrede OB Sierau.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede J Stüdemann.pdf)