Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 19.09.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung wie nachstehend festgehalten abgehandelt. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 c wurden aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 8 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 5. Sitzung vom 20.06.2000 und dem Kurzprotokoll der Beiratsexkursion vom 22.08.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Ökologische Umgestaltung des Körnebaches

Herr Stratemeier erläuterte dem Beirat die Planungen des Lippeverbandes.
Herr Quittek begrüßte grundsätzlich die geplanten Maßnahmen. Er stellte die Frage nach der Folgeplanung, z. B. am Kirchderner Graben.
Frau Semrau vom Lippeverband gab an, dass entsprechende Planungen in Arbeit seien, die Maßnahmen jedoch zeitversetzt realisiert würden.
Herr Büscher begrüßte die vorgestellten Planungen ebenfalls. Er regte an, dass Anpflanzungen sehr zurückhaltend vorgenommen werden sollten, um die vorhandenen Trockenrasengesellschaften zu erhalten.
Frau Semrau teilte mit, dass solche zurückhaltenden Anpflanzungen in den Planungen vorgesehen seien. Die Anpflanzungen beschränkten sich weitestgehend auf Initial- und/oder Ausgleichspflanzungen für die vorzunehmenden Eingriffe in Natur und Landschaft.
Herr Dr. Gelmroth bat darum, die Pflanzlisten zu überprüfen, da sie s. E. Arten enthielten, die aus ökologischer Sicht dort nicht hingehörten (z. B. die Zitterpappel). Darüber hinaus regte er an, der natürlichen Entwicklung bei der Pflanzung Vorrang einzuräumen.
Er kritisierte, dass im Bereich der Flughafenstraße die Spundwände nicht entfernt würden, obwohl dies von der sogenannten "Blauen Richtlinie" gefordert würde.
Frau Semrau sagte zu, dass die Pflanzlisten überprüft würden. Leider gäbe es an einigen Stellen Engpässe, die eine Entspundung nicht zuließen. Diese Ausnahmefälle stünden auch im Einklang mit der Richtlinie. Im übrigen sehe die Planung überall dort, wo es möglich sei, Sukzessionsflächen vor.
Herr Kaleck forderte einen Pflegeplan, da sich s. E. ansonsten (Erlen-)Monokulturen durchsetzen würden.
Herr Neugebauer erkundigte sich ebenfalls nach den zukünftig vorgesehenen Pflegemaßnahmen. Es dürfe dabei nach seiner Auffassung keinesfalls die bisherige Vorgehensweise, beispielsweise bei der Mahd der Ufer, fortgesetzt werden.
Herr Neuhoff bat darum, den Bachlauf so zu gestalten, dass er für das Publikum unzugänglich bliebe.
Herr Quittek meinte dazu, dass dies nicht möglich und auch nicht sinnvoll sei. Er plädierte dafür, die Wirtschaftswege entlang des Bachlaufs einseitig für die Öffentlichkeit freizugeben.
Er stellte dann die Frage, ob nicht der Wirtschaftsweg an der Flughafenstraße beseitigt werden könne, da seines Wissens dort keine Versorgungsleitung lägen.
Frau Sankowski vom Planungsamt würde es begrüßen, wenn die Wirtschaftswege durchgängig für das Publikum zugänglich wären. Vor allem sollte dies nach Auffassung des Planungsamtes im Bereich des Bebauungsplanes "Kühlkamp" der Fall sein, da dies eine erhebliche Steigerung des Wohnwertes bewirken würde.
Frau Semrau teilte mit, dass ein Pflegeplan erstellt wird. Die Gehölze und Sukzessionsflächen sollen danach in Abständen von 5-7 Jahren geschnitten bzw. gemäht werden.
Hinsichtlich der Wirtschaftswege sähen die Planungen des Lippeverbandes vor, diese einseitig durchgängig für die Öffentlichkeit zu erschließen.
Der Wirtschaftsweg an der Flughafenstraße müsse erhalten bleiben, da er für die Pflege und Unterhaltung der dort vorhandenen Spundwände benötigt würde.
Herr Neugebauer bat darum, die Pflegemaßnahmen aus Gründen des Vogelschutzes möglichst nicht in der Zeit von April bis Mitte August durchzuführen.
Herr Büscher regte an, die aus dem Bachlauf zu entfernenden Steine auf den neuerworbenen Flächen auszubringen, um dort Trockenbiotope entstehen zu lassen.
Frau Semrau versprach, diese Anregung an die zuständigen Stellen weiterzugeben.
Abschließend dankte Herr Quittek dem Lippeverband für das Regenrückenhaltebecken an der Flughafenstraße. Dies sei ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Planung und Realisierung eines solchen Projektes. Er regte jedoch dringend an, die dortigen Zäune regelmäßig zu kontrollieren, um den grassierende Vandalismus einzudämmen.


Zu TOP 5: Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dortmund (Vorlage)

Herr Höing erläuterte dem Beirat die Vorlage. Er gab an, dass ein wesentlicher Grund für die Neufassung nach wie vor der personelle Engpass im Umweltamt ist.
Bei der Neufassung seien jedoch die Anregungen des Beirates (Beibehalten des Stammumfangs von 80cm und Verwendung von Ausgleichszahlungen) aus der Januar-Sitzung berücksichtigt worden. Die Anregung, die Nadelhölzer weiterhin unter Schutz zu stellen, sei nicht aufgenommen worden, weil sonst keinerlei Einspareffekt erreicht würde.
Herr Quittek wies daraufhin, dass er mit der Streichung der Nadelgehölze einverstanden sei.
Herr Dr. Gelmroth verwies auf die Verpflichtung der Stadt Dortmund, die sich aus der Agenda 21 und dem Klimaschutzbündnis ergeben. Fielen die Nadelbäume nun ungeschützt “der Axt zum Opfer”, würden wichtige Lebensraum- und Klimafunktionen gestört. Seiner Meinung nach müssten, wenn die genannten Bündnisse ernst genommen würden, die personellen Einsparungen an andere Stelle vorgenommen werden, um für den Baumschutz entsprechende Kapazitäten zu erhalten bzw. neue zu schaffen.
Herr Neugebauer stimmte der Satzung vom Grundsatz her zu. Er warnte jedoch davor, Rechtsnormen mit personellen Engpässen zu verquicken.
Herr Gährken stimmte der vorgestellten Satzung ebenfalls zu und stellte aufgrund der vorgelegten Fallzahlen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Arbeitsaufwand zu der Funktion und dem Nutzen der Nadelhölzer.
Auch Herr Kaleck begrüßte die neue Satzung, da er die Streichung der Nadelhölzer als unproblematisch ansähe.
Herr Neuhoff bat darum, die Eiben weiter unter Schutz zu stellen.
Herr Büscher unterstützte diese Forderung. Er begründete diese damit, dass das Wachstum der Eiben sehr langsam sei und diese Bäume, wenn sie achtzig Zentimeter Stammumfang erreichten, sehr alt seien und damit quasi Naturdenkmalcharakter hätten.
Herr Höing stimmte den Ausführungen von Herrn Büscher zu. Er wies jedoch daraufhin, dass seit 1996 0,38% (= 28 Fälle) der gesamten Fällanträge für Eibe gestellt worden sei und daher die Gefahren für den Eiben(-alt-)bestand vernachlässigt werden könnten. Hinsichtlich des Arbeitsaufwandes sei jedoch zu sagen, dass dieser sich wiederum erheblich erhöhen würde, da viele Bürgerinnen und Bürger eine Eibe nicht direkt erkennen würden und sie mit Fichten, Tannen oder Lärchen verwechselten.

Der Beirat stimmte der neuen Baumschutzsatzung mit 6 zu 2 Stimmen, unter der Voraussetzung, dass die Eiben wieder unter Schutz gestellt werden, zu.


Zu TOP 6: Nachbesprechung Beiratsexkursion 2000 am 22.08.2000

Herr Dr. Marks erläuterte, dass die Vorschläge des Beirates, die im Protokoll niedergelegt seien, auch realisiert würden.
Herr Quittek regte an , im Naturschutzgebiet "Mastbruch" ein Schild aufzustellen, dass über das Fütterungsverbot von Enten dort informiert.
Herr Koslowski forderte für diesen Bereich verstärkte Kontrollen und persönliche Ansprache der "Fütterer" durch Mitarbeiter des Umweltamtes.

Zu TOP 7: FFH-Richtlinie, Meldung von FFH-Gebieten

Herr Höing erläuterte dem Beirat den Standpunkt der Verwaltung zur FFH-Richtlinie. Er wies daraufhin, daß nicht nur die Stadt Dortmund sondern auch alle anderen Ruhrgebietsstädte keine FFH-Gebiete ausweisen würden. Auch die LÖBF sähe derzeit keine Möglichkeit, dass Dortmund in die Gebietskulisse aufgenommen würde.
Hinsichtlich der von Herrn Neugebauer aufgeworfenen Frage nach eventuellen Fördermitteln der EU, die der Stadt entgehen würden, sagte Herr Höing, dass für Naturschutzmaßnahmen genügend Mittel zur Verfügung stünden und deshalb derzeit kein weiterer Bedarf bestünde.
Herr Dr. Gelmroth berichtete von einer Besprechung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Auf dieser Besprechung sei zur Sprache gekommen, dass erst durch die Durchführungsverordnung des Landes bestimmte Größen für potenzielle FFH-Gebiete eingeführt worden seien. Darüber hinaus sollten die Habitate möglichst homogen sein. Die in der Durchführungsverordnung genannten Fristen seien so knapp bemessen gewesen, dass Einwendungen nicht mehr fristgerecht eingereicht und damit nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Mittlerweile ist die Meldefrist abgelaufen.
Herr Neugebauer führte aus, dass die FFH-Richtlinie im Zusammenhang mit der EG-Vogelschutzrichtlinie gesehen werden müsse. Schon auf Grund dieser Richtlinie sei es begründbar, auch in Dortmund europäische Schutzgebiete auszuweisen. Die Vogelschutzrichtlinie enthielte die Verpflichtung, besondere Gebiete für in Anhang I der Richtlinie genannte Arten auszuweisen.
In Dortmund kämen nach seinen Ermittlungen folgende Anhang I Arten vor: Kormoran, Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweide, Wanderfalke, Wachtelkönig, Schwarzkopfmöwe, Trauerseeschwalbe, Uhu, Eisvogel, Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Blaukehlchen und Neuntöter.
Er nannte es “einen Skandal”, dass die Durchführungsverordnung es quasi unmöglich mache, besonders schutzwürdige Biotope im Ruhrgebiet in die Gebietskulisse aufzunehmen. Die Durchführungsverordnung mit der Einschränkung auf eine Mindestflächengröße sei willkürlich und so nicht von der EU vorgegeben. Es falle darüber hinaus auf, dass für das gesamte Ruhrgebiet kein FFH-Gebiet von der LÖBF gemeldet worden sei, obwohl es, wie die Schattenliste der Naturschutzverbände belegt hätte, geeignete Gebiete gäbe und das Konzept "NATURA 2000" ein flächiges Netz von Schutzgebieten vorsieht. Offensichtlich hätten sich hier einmal mehr wirtschaftliche Interessen gegenüber dem Naturschutz durchgesetzt.
Herr Quittek kritisierte, dass die Stadt Dortmund (hier die untere Landschaftsbehörde) keine Gebiete (auch nicht die im Landesentwicklungsplan festgesetzten großflächigen Naturschutzgebiete wie "Im Siesack", Hallerey, "Dellwiger Bachtal") gemeldet habe. Auf die LÖBF könne man sich wegen ihrer kritischen Haltung zur Naturschutzgebietsausweisung im Ruhrgebiet nicht verlassen. Auch wenn es nach einer Prüfung durch die EU nicht zu FFH-Gebieten kommen sollte, wären Meldungen der Stadt Dortmund ein wichtiges öffentliches Signal von Verwaltung und Politik für den Stellenwert des Naturschutzes in Dortmund (auch als Standortfaktor) gewesen.
Herr Höing wies daraufhin, dass die Stadt die Durchführungsverordnung so lange zu beachten habe, wie ihre Rechtswidrigkeit nicht durch die Gerichte festgestellt worden sei.

Der Beirat vertrat einstimmig die Auffassung, dass in Dortmund FFH-würdige Gebiete vorhanden sind.


Zu TOP 8: Berichte: a) Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße b) Reitwegeplanung im Ölbachtal hier: Erteilen einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Mitte
zu a)
Herr Dr. Marks erläuterte anhand eines Planes die Maßnahmen, die im Zuge der Schließung der Aplerbecker Waldstraße vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere die Entsiegelung des gesperrten Straßenabschnitts, die Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen, ein Amphibienleitsystem, eine Reitwegerunde sowie das Pflanzen von Obstbäumen und Gehölzen.
Herr Büscher wandte sich gegen eine zu dichte Bepflanzung an den Teichrändern. Er regte an, dort eine Röhrichtzone anzulegen.
Herr Dr. Marks erwiderte, dass es sich um einen Feuerlöschteich handele, der in erster Linie als Amphibienlaichgewässer wertvoll sei, weniger wegen seiner Pflanzenwelt. Die Bepflanzung solle nicht am Teichufer erfolgen, sondern den geplanten Reitweg vom Teich trennen.
Herr Kaleck stellte die Forderung nach einem Wendehammer an der Aplerbecker Waldstraße, um zu verhindern, dass Autofahrer in die gesperrten Bereich hineinfahren.
Herr Dr. Marks sagte eine entsprechende Prüfung zu.
Herr Quittek monierte, dass ausgerechnet auf Flächen, die mit Mitteln des Landschaftsschutzes erworben würden, ein Reitweg angelegt werden soll. Er regte an, die Reitwegeplanung hier zurückzustellen, bis dem Beirat ein städtisches Reitwegegesamtkonzept, inklusive angrenzender Gemeinden, vorgestellt worden sei.
Herr Höing teilte mit, dass ein solches Gesamtkonzept nicht existiere und auch nicht geplant sei. Allerdings sei vorgesehen, an den Brennpunkten und im Umfeld von Reiterhöfen nach und nach ein Reitwegenetz aufzubauen.
Herr Quittek modifizierte seine Anregung daraufhin dahingehend, dass dann die existierenden Planungen insgesamt vorgestellt werden sollten. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.
Herr Kaleck kritisierte, dass der Reitweg zu nahe beim Teich vorbeiführe. Dies wurde von der Verwaltung als unschädlich angesehen, da das gesamte Umfeld amphibiengerecht gestaltet wird.

Der Beirat stimmte den Planungen, mit Ausnahme des Reitweges, einstimmig zu.

zu b)
Herr Dr. Marks erläuterte den neuen Sachstand zur Reitwegeplanung im Ölbachtal. Die “große Runde” wird nunmehr ganz aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen; das Schutzgebiet soll lediglich an einer Stelle auf einer bereits vorhandenen Wegetrasse sowie Brücke gequert werden, um den Anschluss an den Bochumer Reitweg herzustellen. Für die erforderliche Befreiung beantragte er die Zustimmung des Beirates gemäß § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz.
Herr Neugebauer stimmte der Reitwegeplanung zu. Es solle jedoch durch natürliche Barrieren, wie Baumstämme u.ä., verhindert werden, dass Reiter in nordöstlicher bzw. südwestlicher Richtung Zugang zum Naturschutzgebiet erhalten.
Dies sagte die Verwaltung zu.
Herr Quittek lehnte den geplanten Reitweg im Naturschutzgebiet unter Hinweis auf den zum Thema "Reiten in Naturschutzgebieten" gefassten Beschluss des Beirates ab. Darüber hinaus hätte die Verwaltung dem Beirat zugesagt, dass die Planung des Reitweges dem Beirat zusammen mit der Bochumer Planung vorgestellt würde.
Herr Dr. Marks teilte dazu mit, dass aus Bochum zu diesem Thema trotz mehrfacher Nachfrage und einer gemeinsamen Ortsbegehung kein Meinungsbild zu erhalten gewesen sei. Außerdem diene die Querung lediglich dem Netzschluss zu einem de facto vorhandenem Reitweg und sei ökologisch völlig unbedenklich. Grundsätzlich würde das Reiten im NSG nicht freigegeben; vielmehr träte eine Besserung ein, da das Reiten längs durch das nördliche Schutzgebiet nunmehr unterbunden werden könne. Zwar sei das Reiten dort illegal, jedoch kaum zu verhindern, solange es keine Reitwege in dem Gebiet gäbe.
Der Beirat stimmte der beabsichtigten Befreiung, unter der Bedingung, dass die von Herrn Neugebauer geforderten Sperren errichtet werden, mit 5 zu 2 Stimmen zu.

TOP 9 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung (Vorlage)

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde eine intensivere Beschäftigung mit Thema auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

TOP 10 Sachstandsbericht: "Tiergehege Wideybachtal"

Herr Dr. Marks informierte den Beirat darüber, dass die Bezirksregierung den Widerspruch des Beirates zu der geplanten Befreiung zurückgewiesen und die untere Landschaftsbehörde das Tiergehege nunmehr unter Auflagen genehmigt habe.

TOP 11 Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Zu diesem Punkt gab es keine Meldungen.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:45 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 19.09.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung wie nachstehend festgehalten abgehandelt. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 c wurden aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 8 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 5. Sitzung vom 20.06.2000 und dem Kurzprotokoll der Beiratsexkursion vom 22.08.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Ökologische Umgestaltung des Körnebaches

Herr Stratemeier erläuterte dem Beirat die Planungen des Lippeverbandes.
Herr Quittek begrüßte grundsätzlich die geplanten Maßnahmen. Er stellte die Frage nach der Folgeplanung, z. B. am Kirchderner Graben.
Frau Semrau vom Lippeverband gab an, dass entsprechende Planungen in Arbeit seien, die Maßnahmen jedoch zeitversetzt realisiert würden.
Herr Büscher begrüßte die vorgestellten Planungen ebenfalls. Er regte an, dass Anpflanzungen sehr zurückhaltend vorgenommen werden sollten, um die vorhandenen Trockenrasengesellschaften zu erhalten.
Frau Semrau teilte mit, dass solche zurückhaltenden Anpflanzungen in den Planungen vorgesehen seien. Die Anpflanzungen beschränkten sich weitestgehend auf Initial- und/oder Ausgleichspflanzungen für die vorzunehmenden Eingriffe in Natur und Landschaft.
Herr Dr. Gelmroth bat darum, die Pflanzlisten zu überprüfen, da sie s. E. Arten enthielten, die aus ökologischer Sicht dort nicht hingehörten (z. B. die Zitterpappel). Darüber hinaus regte er an, der natürlichen Entwicklung bei der Pflanzung Vorrang einzuräumen.
Er kritisierte, dass im Bereich der Flughafenstraße die Spundwände nicht entfernt würden, obwohl dies von der sogenannten "Blauen Richtlinie" gefordert würde.
Frau Semrau sagte zu, dass die Pflanzlisten überprüft würden. Leider gäbe es an einigen Stellen Engpässe, die eine Entspundung nicht zuließen. Diese Ausnahmefälle stünden auch im Einklang mit der Richtlinie. Im übrigen sehe die Planung überall dort, wo es möglich sei, Sukzessionsflächen vor.
Herr Kaleck forderte einen Pflegeplan, da sich s. E. ansonsten (Erlen-)Monokulturen durchsetzen würden.
Herr Neugebauer erkundigte sich ebenfalls nach den zukünftig vorgesehenen Pflegemaßnahmen. Es dürfe dabei nach seiner Auffassung keinesfalls die bisherige Vorgehensweise, beispielsweise bei der Mahd der Ufer, fortgesetzt werden.
Herr Neuhoff bat darum, den Bachlauf so zu gestalten, dass er für das Publikum unzugänglich bliebe.
Herr Quittek meinte dazu, dass dies nicht möglich und auch nicht sinnvoll sei. Er plädierte dafür, die Wirtschaftswege entlang des Bachlaufs einseitig für die Öffentlichkeit freizugeben.
Er stellte dann die Frage, ob nicht der Wirtschaftsweg an der Flughafenstraße beseitigt werden könne, da seines Wissens dort keine Versorgungsleitung lägen.
Frau Sankowski vom Planungsamt würde es begrüßen, wenn die Wirtschaftswege durchgängig für das Publikum zugänglich wären. Vor allem sollte dies nach Auffassung des Planungsamtes im Bereich des Bebauungsplanes "Kühlkamp" der Fall sein, da dies eine erhebliche Steigerung des Wohnwertes bewirken würde.
Frau Semrau teilte mit, dass ein Pflegeplan erstellt wird. Die Gehölze und Sukzessionsflächen sollen danach in Abständen von 5-7 Jahren geschnitten bzw. gemäht werden.
Hinsichtlich der Wirtschaftswege sähen die Planungen des Lippeverbandes vor, diese einseitig durchgängig für die Öffentlichkeit zu erschließen.
Der Wirtschaftsweg an der Flughafenstraße müsse erhalten bleiben, da er für die Pflege und Unterhaltung der dort vorhandenen Spundwände benötigt würde.
Herr Neugebauer bat darum, die Pflegemaßnahmen aus Gründen des Vogelschutzes möglichst nicht in der Zeit von April bis Mitte August durchzuführen.
Herr Büscher regte an, die aus dem Bachlauf zu entfernenden Steine auf den neuerworbenen Flächen auszubringen, um dort Trockenbiotope entstehen zu lassen.
Frau Semrau versprach, diese Anregung an die zuständigen Stellen weiterzugeben.
Abschließend dankte Herr Quittek dem Lippeverband für das Regenrückenhaltebecken an der Flughafenstraße. Dies sei ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Planung und Realisierung eines solchen Projektes. Er regte jedoch dringend an, die dortigen Zäune regelmäßig zu kontrollieren, um den grassierende Vandalismus einzudämmen.


Zu TOP 5: Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dortmund (Vorlage)

Herr Höing erläuterte dem Beirat die Vorlage. Er gab an, dass ein wesentlicher Grund für die Neufassung nach wie vor der personelle Engpass im Umweltamt ist.
Bei der Neufassung seien jedoch die Anregungen des Beirates (Beibehalten des Stammumfangs von 80cm und Verwendung von Ausgleichszahlungen) aus der Januar-Sitzung berücksichtigt worden. Die Anregung, die Nadelhölzer weiterhin unter Schutz zu stellen, sei nicht aufgenommen worden, weil sonst keinerlei Einspareffekt erreicht würde.
Herr Quittek wies daraufhin, dass er mit der Streichung der Nadelgehölze einverstanden sei.
Herr Dr. Gelmroth verwies auf die Verpflichtung der Stadt Dortmund, die sich aus der Agenda 21 und dem Klimaschutzbündnis ergeben. Fielen die Nadelbäume nun ungeschützt “der Axt zum Opfer”, würden wichtige Lebensraum- und Klimafunktionen gestört. Seiner Meinung nach müssten, wenn die genannten Bündnisse ernst genommen würden, die personellen Einsparungen an andere Stelle vorgenommen werden, um für den Baumschutz entsprechende Kapazitäten zu erhalten bzw. neue zu schaffen.
Herr Neugebauer stimmte der Satzung vom Grundsatz her zu. Er warnte jedoch davor, Rechtsnormen mit personellen Engpässen zu verquicken.
Herr Gährken stimmte der vorgestellten Satzung ebenfalls zu und stellte aufgrund der vorgelegten Fallzahlen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Arbeitsaufwand zu der Funktion und dem Nutzen der Nadelhölzer.
Auch Herr Kaleck begrüßte die neue Satzung, da er die Streichung der Nadelhölzer als unproblematisch ansähe.
Herr Neuhoff bat darum, die Eiben weiter unter Schutz zu stellen.
Herr Büscher unterstützte diese Forderung. Er begründete diese damit, dass das Wachstum der Eiben sehr langsam sei und diese Bäume, wenn sie achtzig Zentimeter Stammumfang erreichten, sehr alt seien und damit quasi Naturdenkmalcharakter hätten.
Herr Höing stimmte den Ausführungen von Herrn Büscher zu. Er wies jedoch daraufhin, dass seit 1996 0,38% (= 28 Fälle) der gesamten Fällanträge für Eibe gestellt worden sei und daher die Gefahren für den Eiben(-alt-)bestand vernachlässigt werden könnten. Hinsichtlich des Arbeitsaufwandes sei jedoch zu sagen, dass dieser sich wiederum erheblich erhöhen würde, da viele Bürgerinnen und Bürger eine Eibe nicht direkt erkennen würden und sie mit Fichten, Tannen oder Lärchen verwechselten.

Der Beirat stimmte der neuen Baumschutzsatzung mit 6 zu 2 Stimmen, unter der Voraussetzung, dass die Eiben wieder unter Schutz gestellt werden, zu.


Zu TOP 6: Nachbesprechung Beiratsexkursion 2000 am 22.08.2000

Herr Dr. Marks erläuterte, dass die Vorschläge des Beirates, die im Protokoll niedergelegt seien, auch realisiert würden.
Herr Quittek regte an , im Naturschutzgebiet "Mastbruch" ein Schild aufzustellen, dass über das Fütterungsverbot von Enten dort informiert.
Herr Koslowski forderte für diesen Bereich verstärkte Kontrollen und persönliche Ansprache der "Fütterer" durch Mitarbeiter des Umweltamtes.

Zu TOP 7: FFH-Richtlinie, Meldung von FFH-Gebieten

Herr Höing erläuterte dem Beirat den Standpunkt der Verwaltung zur FFH-Richtlinie. Er wies daraufhin, daß nicht nur die Stadt Dortmund sondern auch alle anderen Ruhrgebietsstädte keine FFH-Gebiete ausweisen würden. Auch die LÖBF sähe derzeit keine Möglichkeit, dass Dortmund in die Gebietskulisse aufgenommen würde.
Hinsichtlich der von Herrn Neugebauer aufgeworfenen Frage nach eventuellen Fördermitteln der EU, die der Stadt entgehen würden, sagte Herr Höing, dass für Naturschutzmaßnahmen genügend Mittel zur Verfügung stünden und deshalb derzeit kein weiterer Bedarf bestünde.
Herr Dr. Gelmroth berichtete von einer Besprechung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Auf dieser Besprechung sei zur Sprache gekommen, dass erst durch die Durchführungsverordnung des Landes bestimmte Größen für potenzielle FFH-Gebiete eingeführt worden seien. Darüber hinaus sollten die Habitate möglichst homogen sein. Die in der Durchführungsverordnung genannten Fristen seien so knapp bemessen gewesen, dass Einwendungen nicht mehr fristgerecht eingereicht und damit nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Mittlerweile ist die Meldefrist abgelaufen.
Herr Neugebauer führte aus, dass die FFH-Richtlinie im Zusammenhang mit der EG-Vogelschutzrichtlinie gesehen werden müsse. Schon auf Grund dieser Richtlinie sei es begründbar, auch in Dortmund europäische Schutzgebiete auszuweisen. Die Vogelschutzrichtlinie enthielte die Verpflichtung, besondere Gebiete für in Anhang I der Richtlinie genannte Arten auszuweisen.
In Dortmund kämen nach seinen Ermittlungen folgende Anhang I Arten vor: Kormoran, Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweide, Wanderfalke, Wachtelkönig, Schwarzkopfmöwe, Trauerseeschwalbe, Uhu, Eisvogel, Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Blaukehlchen und Neuntöter.
Er nannte es “einen Skandal”, dass die Durchführungsverordnung es quasi unmöglich mache, besonders schutzwürdige Biotope im Ruhrgebiet in die Gebietskulisse aufzunehmen. Die Durchführungsverordnung mit der Einschränkung auf eine Mindestflächengröße sei willkürlich und so nicht von der EU vorgegeben. Es falle darüber hinaus auf, dass für das gesamte Ruhrgebiet kein FFH-Gebiet von der LÖBF gemeldet worden sei, obwohl es, wie die Schattenliste der Naturschutzverbände belegt hätte, geeignete Gebiete gäbe und das Konzept "NATURA 2000" ein flächiges Netz von Schutzgebieten vorsieht. Offensichtlich hätten sich hier einmal mehr wirtschaftliche Interessen gegenüber dem Naturschutz durchgesetzt.
Herr Quittek kritisierte, dass die Stadt Dortmund (hier die untere Landschaftsbehörde) keine Gebiete (auch nicht die im Landesentwicklungsplan festgesetzten großflächigen Naturschutzgebiete wie "Im Siesack", Hallerey, "Dellwiger Bachtal") gemeldet habe. Auf die LÖBF könne man sich wegen ihrer kritischen Haltung zur Naturschutzgebietsausweisung im Ruhrgebiet nicht verlassen. Auch wenn es nach einer Prüfung durch die EU nicht zu FFH-Gebieten kommen sollte, wären Meldungen der Stadt Dortmund ein wichtiges öffentliches Signal von Verwaltung und Politik für den Stellenwert des Naturschutzes in Dortmund (auch als Standortfaktor) gewesen.
Herr Höing wies daraufhin, dass die Stadt die Durchführungsverordnung so lange zu beachten habe, wie ihre Rechtswidrigkeit nicht durch die Gerichte festgestellt worden sei.

Der Beirat vertrat einstimmig die Auffassung, dass in Dortmund FFH-würdige Gebiete vorhanden sind.


Zu TOP 8: Berichte: a) Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße b) Reitwegeplanung im Ölbachtal hier: Erteilen einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Mitte
zu a)
Herr Dr. Marks erläuterte anhand eines Planes die Maßnahmen, die im Zuge der Schließung der Aplerbecker Waldstraße vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere die Entsiegelung des gesperrten Straßenabschnitts, die Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen, ein Amphibienleitsystem, eine Reitwegerunde sowie das Pflanzen von Obstbäumen und Gehölzen.
Herr Büscher wandte sich gegen eine zu dichte Bepflanzung an den Teichrändern. Er regte an, dort eine Röhrichtzone anzulegen.
Herr Dr. Marks erwiderte, dass es sich um einen Feuerlöschteich handele, der in erster Linie als Amphibienlaichgewässer wertvoll sei, weniger wegen seiner Pflanzenwelt. Die Bepflanzung solle nicht am Teichufer erfolgen, sondern den geplanten Reitweg vom Teich trennen.
Herr Kaleck stellte die Forderung nach einem Wendehammer an der Aplerbecker Waldstraße, um zu verhindern, dass Autofahrer in die gesperrten Bereich hineinfahren.
Herr Dr. Marks sagte eine entsprechende Prüfung zu.
Herr Quittek monierte, dass ausgerechnet auf Flächen, die mit Mitteln des Landschaftsschutzes erworben würden, ein Reitweg angelegt werden soll. Er regte an, die Reitwegeplanung hier zurückzustellen, bis dem Beirat ein städtisches Reitwegegesamtkonzept, inklusive angrenzender Gemeinden, vorgestellt worden sei.
Herr Höing teilte mit, dass ein solches Gesamtkonzept nicht existiere und auch nicht geplant sei. Allerdings sei vorgesehen, an den Brennpunkten und im Umfeld von Reiterhöfen nach und nach ein Reitwegenetz aufzubauen.
Herr Quittek modifizierte seine Anregung daraufhin dahingehend, dass dann die existierenden Planungen insgesamt vorgestellt werden sollten. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.
Herr Kaleck kritisierte, dass der Reitweg zu nahe beim Teich vorbeiführe. Dies wurde von der Verwaltung als unschädlich angesehen, da das gesamte Umfeld amphibiengerecht gestaltet wird.

Der Beirat stimmte den Planungen, mit Ausnahme des Reitweges, einstimmig zu.

zu b)
Herr Dr. Marks erläuterte den neuen Sachstand zur Reitwegeplanung im Ölbachtal. Die “große Runde” wird nunmehr ganz aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen; das Schutzgebiet soll lediglich an einer Stelle auf einer bereits vorhandenen Wegetrasse sowie Brücke gequert werden, um den Anschluss an den Bochumer Reitweg herzustellen. Für die erforderliche Befreiung beantragte er die Zustimmung des Beirates gemäß § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz.
Herr Neugebauer stimmte der Reitwegeplanung zu. Es solle jedoch durch natürliche Barrieren, wie Baumstämme u.ä., verhindert werden, dass Reiter in nordöstlicher bzw. südwestlicher Richtung Zugang zum Naturschutzgebiet erhalten.
Dies sagte die Verwaltung zu.
Herr Quittek lehnte den geplanten Reitweg im Naturschutzgebiet unter Hinweis auf den zum Thema "Reiten in Naturschutzgebieten" gefassten Beschluss des Beirates ab. Darüber hinaus hätte die Verwaltung dem Beirat zugesagt, dass die Planung des Reitweges dem Beirat zusammen mit der Bochumer Planung vorgestellt würde.
Herr Dr. Marks teilte dazu mit, dass aus Bochum zu diesem Thema trotz mehrfacher Nachfrage und einer gemeinsamen Ortsbegehung kein Meinungsbild zu erhalten gewesen sei. Außerdem diene die Querung lediglich dem Netzschluss zu einem de facto vorhandenem Reitweg und sei ökologisch völlig unbedenklich. Grundsätzlich würde das Reiten im NSG nicht freigegeben; vielmehr träte eine Besserung ein, da das Reiten längs durch das nördliche Schutzgebiet nunmehr unterbunden werden könne. Zwar sei das Reiten dort illegal, jedoch kaum zu verhindern, solange es keine Reitwege in dem Gebiet gäbe.
Der Beirat stimmte der beabsichtigten Befreiung, unter der Bedingung, dass die von Herrn Neugebauer geforderten Sperren errichtet werden, mit 5 zu 2 Stimmen zu.

TOP 9 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung (Vorlage)

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde eine intensivere Beschäftigung mit Thema auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

TOP 10 Sachstandsbericht: "Tiergehege Wideybachtal"

Herr Dr. Marks informierte den Beirat darüber, dass die Bezirksregierung den Widerspruch des Beirates zu der geplanten Befreiung zurückgewiesen und die untere Landschaftsbehörde das Tiergehege nunmehr unter Auflagen genehmigt habe.

TOP 11 Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Zu diesem Punkt gab es keine Meldungen.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:45 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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(See attached file: Niederschrift über die 6. Sitzung am 19.09.00.doc)