Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Schulausschusses


am 06.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Ulrich Langhorst (B‘90/Die Grünen) i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)


Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Tim Schiebold (FB 23)
Daniela Lüllmann (FB 23)
Jörg Drescher (FB 23)
Christian Ravagni (FB 23)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)


6. Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Gernot Willeke (FB40)
Margit Dreischer
Anja Kästner
Peter Rieger
Holger Nolte
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
















Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Schulausschusses,
am 06.02.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12956-18)

2.2 Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

2.3 Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12979-18)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

3.2 Sportstützpunkt am Phoenixsee
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12825-18-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
5.2 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

5.3 Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13022-18)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulentwicklung Nordstadt
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13333-19)

6.2 Wiedergabe von Äusserungen aus dem Schulausschuss in anderen Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13334-19)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden, Frau Altundal-Köse – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Hoffmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018

Herr Barrenbrügge bat darum, dem Schulausschuss zu TOP 3.2 „Neuausrichtung der Inklusion…“ eine aktualisierte Liste der teilnehmenden Schulen zur Verfügung zu stellen (wird der Niederschrift beigefügt).

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12956-18)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
(Drucksache Nr.: 12956-18)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019 vor:

„Auf Antrag der Fraktionen der SPD/B90 – Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung
Innenstadt-West einstimmig die Aufhebung des Beschlusses zur Bewilligung von 30.000€
konsumtiv mit der gleichzeitigen Bewilligung von 29.500€ investiv (dieser Betrag aus dem
Haushalt 2019 war noch nicht mit Maßnahmen belegt).

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des
Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung
zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines
kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.“


Herr Drolshagen bat um Informationen zu:
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der Bauordnung NRW
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der UN Behindertenrechtskonvention
- Wurde geprüft, ob die Höhe der Kosten für die barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses für körperlich- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen für die Stadt Dortmund zumutbar ist?

Herr Gönen erklärte, dass es sich um ein über 100 Jahre altes Gebäude handele. Er könne aktuell nichts zur Barrierefreiheit der Maßnahme sagen und bat um schriftliche Übermittlung der Fragen.

Frau Dr. Goll empfahl, die Antwort auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Verfügung zu stellen, der die Vorlage letztendlich zu beschließen habe.

Der Schulausschuss schloss sich dem Vorschlag von Frau Dr. Goll an.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfahl dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.


zu TOP 2.2
Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

Dem Schulausschuss lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

­­ Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12727-18-E1:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt das vorliegende Konzept zur Sanierung und Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
2. Ziel muss es sein, alle sich bietenden Beschleunigungspotenziale zu nutzen, um das Konzept schnellstmöglich vor dem momentan vorgesehenen Abschluss 2036 umzusetzen. Der Schulausschuss sichert dafür der Verwaltung sämtliche Unterstützung zu.
3. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten auch durch Ausweichquartiere außerhalb des Stadtbezirks vorstellbar sind, die durch die Einrichtung von Bustransfers genutzt werden könnten.

4. Um eine enge Begleitung des Prozesses durch den Schulausschuss zu gewährleisten, wird die Verwaltung aufgefordert, den Ausschuss regelmäßig und zeitnah über die Umsetzung des Konzepts und eventuelle Veränderungen im Ablauf zu informieren.“


SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12727-1-E2:

„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der Schulausschuss begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.
Der Schulausschuss stellt fest, dass innerhalb der aufgezeigten Maßnahmepakete der neue Grundschulstandort für die Lessingschule nicht enthalten ist, obwohl diese Maßnahme bereits sehr lange geplant wird und die Umsetzung mit höchster Priorität behandelt werden sollte.
Darüber hinaus ist der Schulausschuss der Auffassung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.
Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.
So ist u.a. für den letzten in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:

- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.


- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur


Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der
Grundschulkinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen wiederfindet

Deshalb ist es zwingend erforderlich, Beschleunigungspotenziale durch weitere Ausweichquartiere zu erschließen und solche zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf dem Bestandsgelände selbst zu schaffen.“




Außerdem lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zu TOP 6.1
Schulentwicklung Nordstadt
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13333-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13333-19-E1)

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Auskunft, warum die Mitglieder des Schulausschusses nicht eingeladen waren, als die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie alle Schulleiterinnen und Schulleiter dieses Stadtbezirks ausführlich über die Schulentwicklung (aktueller Sachstand und Planungsvorhaben) in der Innenstadt-Nord informiert wurde.

Ebenso befremdlich ist die Tatsache, dass die Presse eher über den Planungsstand informiert wurde als der Fachausschuss. Bevor dies als „fait accompli“ in der Presse verkündet wurde, wäre ein respektvollerer Umgang mit den Fachpolitikerinnen gewesen, ihnen die Möglichkeit zu gewähren, diese Pläne im Ausschuss zu diskutieren.

Wir bitten die Verwaltung darum, Ihrer Pflicht nachzukommen und auch den zuständigen Fachausschuss schnellstmöglich und vor allem auch persönlich auf den gleichen Sachstand zu bringen.“


Herr Schiebold und Frau Lüllmann vom FB Liegenschaften stellten die Vorlage anhand einer Präsentation detailliert vor.
Herr Schiebold erklärte, dass es sich um eine langfristige Konzeptionierung handele. Der Standort Burgholzstr. sei ein eigener Potentialstandort, es fehle allerdings ein zweiter. Dann würde sich die Zeitschiene auch verlagern können auf das Jahr 2031. Es gebe eine Rahmenplanung für den Standort Stahlwerkstr., dieser stehe leider noch nicht zur Verfügung. Es werden die Machbarkeiten der Einzel-Standortbetrachtungen laufend geprüft, Bedarfe werden immer wieder aktualisiert betrachtet.

Frau Landgraf begrüßte das Maßnahmenpaket, wenn auch der Zeitraum bis 2036 lang erscheine. Sie erläuterte kurz den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion und ergänzte den Antrag um den Punkt, dass die Verwaltung nach 5 Jahren prüfen solle, ob die Grundannahme des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmt. Das Ergebnis werde dem Ausschuss dann zur Verfügung gestellt. Wünschenswert sei ebenfalls eine kontinuierliche Berichterstattung zum Sachstand.

Herr Drolshagen dankte für die Vorlage, bat aber auch in diesem Fall um Berücksichtigung der Barrierefreiheit und der Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention.

Herr Schiebold wies darauf hin, dass dieses bereits bei den Vorplanungen berücksichtigt werde.

Frau Dr. Goll dankte ebenfalls für die Vorlage und bat darum, folgende Anregungen bzw. Nachfragen ins Protokoll aufzunehmen:
- Die Zügigkeiten sollten nicht nur für den benannten Planungsbereich sondern auch zeitgleich stadtweit angepasst werden, damit die Gesamtheit der Zügigkeiten in der Stadt zusammen passen.
- Es seien nicht alle Schulen im Dortmunder Norden berücksichtigt, so fehle ihrer Meinung nach die Hauptschule am Hafen. Die Lessing-Grundschule wurde bereits im Antrag der SPD-Fraktion als fehlend genannt.
- Wie setzt sich die Nutzwertanalyse zusammen? Ein Kriterium sei „Mehrbedarf aufgrund zukunftsfähiger pädagogischer Konzepte“ – es stelle sich die Frage, was damit gemeint sei. Gibt es dafür tatsächlich ein Raumprogramm, bestimmte Vorgaben oder eine bestimmte Rechengröße?
- Es fehle eine Erläuterung zum Rechenverfahren. Ohne eine Legende sei es schwierig nachzuvollziehen.
- Ihre Fraktion halte eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Planung für wünschenswert.
- Als Ausschreibekriterium für ein Planungsbüro sei Erfahrung im Schulbau von Vorteil.
- Die Bauplanung als Interimsschule für die Nutzung durch Grundschule und Realschule erfordere ein flexibles Nutzungskonzept mit z. B. mobilen Wänden.

Frau Raddatz-Nowack bezog sich auf den Punkt der Zügigkeit und kündigte für die nächste Sitzung eine Vorlage zu den tatsächlichen Anmeldezahlen in den Grundschulen an. Es ergebe sich ggfs. eine Anpassung der Zügigkeit an der einen oder anderen Stelle. Es gebe keine Vorgabe, stadtweit die gleiche Zügigkeit zu haben. In der Vorlage werden schulstandortscharf die Anmeldesituation und die Zügigkeit dargestellt. Anpassungen werde es auch an anderen Schulstandorten geben.

Frau Schneckenburger führte aus, dass für die Primarstufe eine Regelung besteht, die die Höchstzahl der Eingangsklassen in der Stadt regelt. Daraus erfolge die Personalbestellung der Bezirksregierung. Darüber hinaus gebe es einen Ratsbeschluss, der die Zügigkeit der Schulen festlegt.

Frau Dr. Goll wies auf die Vorlage (Seite 2 Absatz 2) hin: „Der Rat beauftragt die Schulverwaltung, die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.“ Sie habe daraus geschlossen, dass es sich um die alte Ratsvorlage handele, die zu aktualisieren sei. Es sei die Frage, ob das nicht sinnvollerweise stadtweit gemacht werden solle.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass eine Abstimmung bei der Einrichtung der Eingangsklassen mit der Schulaufsicht erfolge und alle formalrechtlichen Bedingungen eingehalten werden.

Herr Schiebold ging auf die Frage nach der Lessing-Grundschule ein. Diese befindet sich aktuell schon in der Planung, dann folge der kombinierte Planungs- und Ausführungsbeschluss. Aus diesem Grund ist die Lessing-Grundschule nicht mehr in dem vorliegenden Konzept.
Die Hauptschule am Hafen habe keine Bedarfe gemeldet.
Die Nutzwertanalyse lese sich einfacher, wenn man sich an den „Ampelfarben“ zur Wirtschaftlichkeit orientiert, die in der Aufstellung benutzt werden. Er nehme aber den Hinweis auf, zukünftig eine Legende in die Aufstellung aufzunehmen.

Herr Schiffers bat darum, die anderen Stadtbezirke bei der Planung nicht zu vergessen und möglichst einen Klassenrichtwert von 23 Schülern als Planungsgrundlage zu berücksichtigen.

Frau Schneckenburger erklärte zu dem vom Stadtelternrat an die Mitglieder des Schulausschusses verschickten Schreiben folgendes:
- Nichtanmeldung von investivem Bedarf:
Für das Haushaltsjahr seien konsumtive Bedarfe angemeldet worden. Container seien keine Investition, da sie angemietete mobile Raumeinheiten sind und als konsumtiver Bedarf gelten.
- Berichte zu den unterschiedlichen Planungen und Vorhaben der Verwaltung werden dem Schulausschuss vorgelegt.
- Im Frühjahr 2019 werde es eine Vorlage zur Schulentwicklungsplanung geben.
Eine Planung über einen Zeitraum von 10 Jahren könne nicht fix sein, sondern sei auch abhängig von veränderlichen Faktoren wie Zu- und Wegzügen und der demografischen Entwicklung. Bei der Betrachtung aller Stadtbezirke wurde festgestellt, dass sich in einem Stadtbezirk, in diesem Fall Innenstadt-Nord, die Lage besonders drängend darstellt. Dort werde dann mit der Planung begonnen, man weiß aber auch, dass sich in anderen Bezirken die Voraussetzungen ebenfalls verändern. Dort sei dann jedoch die bauliche Voraussetzung anders, es seien noch Ressourcen vorhanden, auf die man zurückgreifen kann.
Diese Vorlage stelle den Beginn der Planungen für den Bereich Innenstadt-Nord dar und werde weiter geführt.

Herr Spieß äußerte die Befürchtung, dass die Zeitplanung zu lang sei. Er äußerte Unterstützung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen, der in gewisser Weise eine Art Controlling fordere. Der Antrag seiner Fraktion habe die Lessing-Grundschule zum Thema gehabt, Herr Schiebold habe den Sachstand dazu genannt. Das Helmholtz-Gymnasium solle im Anschluss an die Sanierungen den Gebäudeteil 2 der Gertrud-Bäumer-RS dauerhaft nutzen. Durch OGS und G9 werden die Schülerzahlen weiter steigen. Nach Meinung seiner Fraktion trete der Mehrbedarf jedoch früher als 2026 ein. Wie werde damit umgegangen?

Frau Raddatz-Nowack erklärte, die Frage könne noch nicht abschließend beantwortet werden. Am Montag habe ein Gespräch bei der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums unter Beteiligung der Fachbereiche Schule, Liegenschaften und Immobilienwirtschaft stattgefunden, da bekannt sei, dass ab 2023/24 entsprechende Flächenbedarfe gedeckt werden müssen. Das Ergebnis des Ortstermins werde für die nächste Sitzung schriftlich zur Verfügung gestellt. Hinweis der Verwaltung: „Am 04.02.2019 nahmen Vertreter der Schule des Helmholtz-Gymnasiums, des FB 23 sowie des FB 40 an einem gemeinsamen Gesprächstermin teil, um die Sachlage der notwendigen Schulraumbedarfe, insbesondere mit Blick auf zeitliche Notwendigkeit bis spätestens 2026, zu skizzieren. Die an dem Termin teilgenommenen Fachbereiche sicherten der Schulleitung entsprechende Hilfestellung und Unterstützung zu. Man verständigte sich einvernehmlich auf einen weiteren Gesprächstermin zur Präsentation möglicher lösungsorientierten Vorgehensweisen. Dieser Folgetermin wurde für den 18.03.2019 festgelegt. Die entsprechenden Ergebnisse bleiben zunächst abzuwarten.“

Herr Dingerdissen zeigte Zustimmung zum SPD-Antrag und den bisherigen Wortmeldungen.
Bezugnehmend auf den Antrag von B‘90/Die Grünen bat er um genauere Informationen zu der genannten 5-Jahresfrist. Der Ausschuss müsse reagieren können, wenn die Prognostik in Bezug auf die Zielsetzung nicht mehr richtig sei.

Frau Altundal-Köse erklärte dazu, dass die Fraktion B‘90/Die Grünen ihren Antrag um folgenden Punkt 5 ergänzen möchte: „Die Verwaltung wird aufgefordert, nach 5 Jahren zu überprüfen, ob die Grundannahmen des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.“

Herr Langhorst führte dazu aus, dass sich der Ausschuss über die nächsten Jahre mit dem Thema auseinandersetzen werde, aber nach fünf Jahren solle der Gesamtprozess noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden, durchaus mit Hilfe eines externen Gutachters. Wenn möglich, solle doch ein zweiter Interimsstandort eingerichtet werden, um dadurch den Zeitplan von 2036 auf vielleicht 2031 oder sogar 2029 zu senken.
Herr Schiebold erklärte, dass die Standorte gemeinsam mit der Schulverwaltung und den Schulleitungen immer wieder geprüft und die Bedarfe aktualisiert werden. Zwischenstände sollen dem Ausschuss präsentiert werden.
Weitere verfügbare Standorte sind rar. Aus diesem Grund sei es nicht einfach, den Zeitstrahl zu verkürzen.

Frau Konak signalisierte Zustimmung zur Vorlage und den Anträgen. Sie fragte nach, warum nicht auch Vertreterinnen und Vertreter des Schulausschusses zur Vorstellung des ausgearbeiteten Gutachtens eingeladen wurden. Ihre Frage beziehe sich auf TOP 6.1 Schulentwicklung Nordstadt, Drucksache Nr. 13333-19-E1.

Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass zu Beginn des Jahres 2018 ein Auftakt-Workshop unter Beteiligung der assmann-gruppe, der Verwaltung und der Schulleitungen sowie des Bezirksbürgermeisters stattgefunden habe. Im November 2018 gab es einen Auswertungstermin, zu dem auf Vorschlag der Verwaltung die Fraktionssprecher der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord eingeladen wurden. Die Fraktionen haben die Einladung teilweise angenommen. Ziel sei gewesen, die Beteiligten auf einen Kenntnisstand zu bringen.
Die daraus erstellte Vorlage sei dem Schulausschuss im üblichen Verfahren nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes zugeleitet worden. Im Anschluss an Verwaltungsvorstands-Sitzungen findet üblicherweise eine Pressekonferenz statt, in der die Vorlagen von größerer Bedeutung der Presseöffentlichkeit vorgestellt werden. Die Presse-Erklärungen werden den Fraktionen ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

Herr Gönen äußerte sich noch zur Frage von Frau Dr. Goll nach den Auswahlkriterien der Planer. Bei sämtlichen Maßnahmen des Konzeptes werde ein VgV-Verfahren vorgeschaltet, eine Rechtsverordnung zur Vergabe von öffentlichen Planungsmitteln. Es werden Referenzobjekte abgefragt, so dass die Verwaltung im Schulbau erfahrene Planer abfragen kann.

Frau Dr. Goll stimmte den vorliegenden Anträgen zu. Man dürfe sich aber nicht nur auf die Nordstadt konzentrieren, sondern solle auch den Rest der Stadt nicht vergessen. Zur Nachfrage von Frau Konak (TOP 6.1) mahnte sie ebenfalls die Teilnahme von Schulausschussvertretungen an.

Herr Drolshagen stimmte ebenfalls der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Prozess zu.
Er äußerte die Befürchtung, dass sich der schlechte Zustand von Schulen und die lange Zeitschiene für Baumaßnahmen auch auf die Nutzerinnen und Nutzer auswirke. Für das Gemeinsame Lernen könne man das ebenfalls kritisch sehen. Und bleibe dem Schulausschuss ein politischer Spielraum, in dem der Ausschuss agieren könne, oder bleibe nur die Möglichkeit zu reagieren?

Frau Schneckenburger erklärte, dass es nicht nur in Dortmund aufgelaufenen Investitionsbedarf in den Schulen gebe. Die Stadt Dortmund habe große Anstrengungen im Schulbau unternommen, um zu sanieren und neu zu bauen. Politisch sollte dafür gesorgt werden, dass Förderprogramme für Schulen nicht in unregelmäßigen und nicht planbaren Abständen verabschiedet werden, wie KIF und Gute Schule 2020.

Herr Langhorst äußerte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Schiffers bat die Beteiligung der Eltern zu berücksichtigen.
I. Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der FraktionB‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12727-18-E1) mit folgender Ergänzung einstimmig zu:
Die Verwaltung wird aufgefordert, nach 5 Jahren zu überprüfen, ob die Grundannahmen des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

II. Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12727-18-E2) einstimmig mit einer Enthaltung (AfD) zu.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Dies beinhaltet:

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:
1.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der fünfzügigen Gertrud-Bäumer-Realschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der dreizügigen Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm, mit anschließendem Abbruch des alten Schulgebäudes und Errichtung einer zusätzlichen Sporthalleneinheit
1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule.
2. In der späteren Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassungen der individuellen Bedarfe der Standorte
3. Die Prüfung und Hebung von Beschleunigungspotenzialen durch Flächenpotenziale im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt ermächtigt zur schnelleren Realisierung der Baumaßnahmen auch Externe mit der Realisierung zu beauftragen. Im Maßnahmenpaket 1 soll eine Beauftragung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) zur Realisierung der Neubauten an der Burgholzstraße (Standorte 1.1. und 1.2) erfolgen.

Der Rat beauftragt die Schulverwaltung die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.







zu TOP 2.3
Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12979-18)

Die Vorsitzende äußerte ihr Befremden darüber, dass die Vorlage dem Fachausschuss nach dem Ratsbeschluss zu Kenntnis gegeben wurde. Die Sitzung des Schulausschusses fand am 28.11.2018 vor der AFBL-Sitzung am 29.11.2018 statt, somit hätte eine Empfehlung des Schulausschusses gegeben werden können. Sie forderte die Verwaltung auf, künftig auf die Termine der beteiligten Fachausschüsse im Gremiengang zu achten.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass das Helene-Lange-Gymnasium Raumbedarfe gemeldet habe. Ihm sei bekannt, dass es eine FABIDO-Kita im Keller der Schule gebe, die dort ausziehen wird. Es wäre eine Option, die Räumlichkeiten anstelle von weiteren Containern für die Schule zu nutzen.

Herr Gönen sagte zu, die Anregung aufzunehmen.

Herr Liskatin wies darauf hin, dass sich die Kita im Keller der Schubert-Grundschule befinde, also nicht im Gebäude des Helene-Lange-Gymnasiums.


Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

Herr Strack bat um Stellungnahme zu folgenden Themen:
- Logineo
- Nutzung eigener Hardware („Bring vour own device“)
- E-Learning
- Zeitplanung (gibt es einen Rückstand)

Frau Schneckenburger führte aus, dass es sich um einen Zwischenbericht handle. Der Schulträger habe einen begrenzten Aufgabenbereich im Gesamtzusammenhang Digitale Bildung. Die Stadt Dortmund sei zuständig für die digitale Ausstattung der Schulen – Ausstattung mit digitalen Endgeräten, die infrastrukturelle Anbindung an Breitbandanschlüsse für die WLan-Ausstattung, den technischen Support (2nd, 3rd Level) etc.
Der Masterplan betrachte das Zusammenwirken der technischen Seite mit pädagogisch-didaktischen Konzepten. Das erfolge in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung. Unterrichtskonzepte müssen sich mit der Technik wandeln. Diese Unterrichtsentwicklungs-prozesse liegen aber nicht im Aufgabenbereich der Kommune.
Logineo sei eine Plattform des Landes. Im Steuerkreis zu dem Thema werde darüber gesprochen, es gab technische- und Datenschutzfragen, die geklärt werden mussten und noch müssen. Geplant sei, Logineo Anfang 2019 nach und nach an den Start zu bringen.
Für das Thema E-Learning gelte ebenfalls, dass es keine Angelegenheit des Schulträgers sei.
Dieser könne nur die technischen Voraussetzungen schaffen. Die Kostenfragen müssen allerdings mit dem Land NRW verhandelt werden. Z. Zt. sei es möglich, durch das Programm Gute Schule 2020 digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Förderprogramm solle den Breitbandanschluss von Schulen sichern. Es sind noch viele Fragen offen im Hinblick auf die weitere Arbeit, die mit dem Land geklärt werden müssen.
Die Stand Dortmund sei nicht im Rückstand, sondern landesweit gesehen sehr weit vorne.
Für die Nutzung eigener Geräte müssen die gleichen Voraussetzungen gelten, die technische Plattform müsse so gestaltet sein, dass das eigene Gerät auch anwendbar ist.
Parallel zum Steuerkreis Digitale Bildung sei begleitend noch ein Kuratorium gebildet worden. Frau Schneckenburger zeigte Irritation über das Schreiben der Stadteltern Dortmund zu dem Thema, da Frau Staar auch Mitglied des Kuratoriums und somit beteiligt sei.
Frau Schneckenburger merkte noch an, dass der Prozess der digitalen Bildung fortlaufend sei und immer wieder unter aktuellen Gesichtspunkten betrachtet werden müsse.

Frau Staar erklärte, die Stadteltern hätten in der Vorlage keine Erwähnung gefunden, somit sei das Gefühl entstanden, diese seien nicht mehr am Prozess beteiligt. Aus dieser Irritation heraus sei das Schreiben entstanden.

Herr Depenbrock kündigte den Abschlussbericht für das Jahresende an. Er führte ebenfalls aus, dass der Masterplan im Wesentlichen nicht die verpflichtenden Schulträgeraufgaben sieht. Diese seien über die Medienentwicklungsplanung abgedeckt. Hierbei handle es sich um das Soll, das der Schulträger zu erledigen habe. Dabei sei man auf einem guten Weg. Der Masterplan ziele auf die Umsetzung der Aufgaben ab. Dazu zählen die o. g. Punkte, die Stück für Stück eingearbeitet werden.

Frau Löffler äußerte Zustimmung zu der Vorlage. Alle anstehenden Fragen sollten zuerst einmal im Kuratorium diskutiert werden.

Der Schulausschuss nahm den Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sportstützpunkt am Phoenixsee
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12825-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion wurde dem Schulausschuss am 28.11.2018 mit Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Planungs- und Sachstand des Projektes „Sportstützpunkt am Phoenixsee“ vorgelegt.

Nach Prüfung des Sachverhaltes ist festzustellen, dass eine Beantwortung der darüber hinaus formulierten Fragen (zu Punkt 1, 2 und 3) zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Projektstandes nicht durch den Fachbereich Schule erfolgen kann.

Die Anfrage wurde daher zunächst in der vorliegenden Zuständigkeit an das Amt für Liegenschaften und Immobilienentwicklung weitergereicht, mit Bitte um Informationen zum aktuellen bzw. avisierten Planungsstand des Projektes.“


Frau Dr. Goll regte an, die angekündigte Stellungnahme direkt an den Ausschuss für Kultur. Sport und Freizeit als zuständiges Gremium für den Schulsport zu geben (Stellungnahme der Verwaltung wird der Niederschrift beigefügt).


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019 vor:

„… Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge
Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in
öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste
werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich
nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch
gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird
kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten
Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von
Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.

Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen
Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung
der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird
abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von
Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras
daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne,
lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht
berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren
können.

Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie
Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die
abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt
ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die
Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein
Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für
den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt
sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan
aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan
als Ganzes ist gut

Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten
Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen: …“


Herr Langhorst schlug vor, die Vorlage ohne Empfehlung in den zuständigen Fachausschuss weiterzuleiten.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und leitete die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 5.2
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Schulausschuss nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13022-18)

Frau Albrecht-Winterhoff fragte nach, ob in den Familienbüros weiteres Personal vorgesehen sei, wenn diese demnächst die Netzwerkadministration übernehmen sollen.

Frau Schneckenburger antwortete darauf, dass diese Personalbedarfsbemessung dem Fachbereich 51 obliege. Es gebe bisher keine Nachfrage dazu.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018 zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulentwicklung Nordstadt
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13333-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13333-19-E1)

Die Fragestellung wurde unter TOP 2.2 beantwortet.


zu TOP 6.2
Wiedergabe von Äusserungen aus dem Schulausschuss in anderen Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13334-19)

Herr Dingerdissen und Frau Dr. Goll gaben beide eine persönliche Erklärung ab, betreffend „TOP 3.2 Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018“ in der Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018 und den Bericht des beratenden Mitglieds Markus Drolshagen darüber in einer Klausurtagung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 20.01.2019.

Beide Ratsmitglieder fühlten sich durch die Berichterstattung von Herrn Drolshagen diffamiert und verletzt. In einer Demokratie solle es einen respektvollen Umgang miteinander und Akzeptanz unterschiedlicher Meinungen geben. Im politischen Leben bedeute das auch, Mehrheitsentscheidungen anzunehmen. Sie äußerten den Wunsch, dass sich so etwas nicht wiederhole.



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 16.40 Uhr.






A l t u n d a l – K ö s e H o f f m a n n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: TOP_3.2_Stellungnahme_Dez 5.pdf) (See attached file: Niederschrift_28.11.2018_zu TOP 3.2_aktualisierte_Aufstellung.pdf)