Niederschrift

über die 43. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 01.04.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:05 Uhr




Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hovermann
Rm Michenbach
CDU
CDU
CDU

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler

Als Gast war anwesend:
Herr Güclü – Vorsitzender des Ausländerbeirates zu TOP 11.2







Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01.04.2004


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen-


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05486-04)

3.2 -unbesetzt-

3.3 Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05546-04)

3.4 Ausbau der Hohen Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05544-04)




3.5 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier:
I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05512-04)

3.6 Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05509-04)

3.7 Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05547-04)

3.8 Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05267-03)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05534-04)

3.10 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05663-04)

3.11 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05581-04)

3.12 Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.05.03 - 31.12.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-04)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05589-04)

6.2 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05676-04)

6.3 Hartz IV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-04)

6.4 Zukunft der Seniorenheime gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05894-04)


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2004 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05647-04)


8. Schule

8.1 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund;
hier: Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05366-03)

8.2 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund
hier: Akquisition von Gebäuden zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05548-04)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05613-04)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05612-04)

10.3 Eigenkapitalverstärkung Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05723-04)

10.4 - Ergebnis der Jahresrechnung 2003 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2003 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05695-04)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05518-04)



11.2 Ausländerbeirat
-Antrag gem. § 126 GONW-

11.3 Demonstrationskultur in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05895-04)


12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch

12.1.1 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Dortmunder Ratsmitglieder um 50%
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05881-04)

12.1.2 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Dortmunder Bezirksvertreter um 96
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05882-04)

12.1.3 Schäden durch freilaufende Hunde in Dortmunder Waldgebieten
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05883-04)


12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Ausschussbesetzungsverfahren - nach d`Hondt oder Hare-Niemeyer?
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05890-04)

12.2.2 Bestrebungen des Dortmunder City-Ringes
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05889-04)

12.2.3 Kinderspielplatzgerätevernichtung
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05891-04)

12.2.4 Masterplan für den Einzelhandel
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05892-04)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Middendorf (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

8.3 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahmen im Altgebäude
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05694-04

erweitert.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass die CDU-Fraktion ihre mit Schreiben vom 24.03.2004 bzw. 25.03.2004 vorgelegten Dringlichkeitsanträge zu den Themen

- Zukunft der Dortmunder Bahnhöfe
- Ausbau der Bundesstraße 1

zurückgezogen habe.

Des weiteren machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, das Rm Münch mit Schreiben vom 26.03.2004 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Beschluss des Rates gegen den geplanten Kahlschlag in der Grünanlage Haus Rodenberg

zu erweitern.

In diesem Zusammenhang schlug OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt vor, sich nicht mit dieser Angelegenheit zu befassen, da dies Aufgabe der Bezirksvertretung Aplerbeck sei.

Anschließend begründete Rm Münch den vorgenannten Dringlichkeitsantrag wie folgt:

Mein lieber Herr Oberbürgermeister, zunächst lassen Sie mich feststellen: Ich möchte Sie bitten künftig die Ratssitzung pünktlich um 15.00 Uhr zu beginnen. Der Rat war bereits beschlussfähig zu diesem Zeitpunkt. Wenn die Sozis länger brauchen um bestimmte Sachverhalte zu verstehen, ist es deren Problem, aber darunter möchte ich nicht leiden und hier 20 Minuten bei diesem schönen Wetter länger zu sitzen. Wie Sie wissen, gehöre ich der Partei Rechtsstaatlicher Offensive an, die sich für die Wiederherstellung einer westlichen Wertegesellschaft einsetzt. Das dies wirklich notwendig ist, beweist Ihr unpünktlicher Sitzungsbeginn, denn zu westlichen Werten gehört eben auch die Pünktlichkeit.

Jetzt zur Begründung der Dringlichkeit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Der gute Herr Oberbürgermeister hat ja bereits die Gegenrede gehalten. Die Grünanlage Haus Rodenberg ist mit Landesmitteln finanziert worden und es nicht einzusehen, dass hier diese Grünanlage jetzt durch ein falsches Pflegeverständnis oder Sichtverständnis von uneinsichtigen Bezirksvertretern zerstört wird und deshalb bitte ich, dass wir uns heute mit diesen Tagesordnungspunkt hier im Rat der Stadt Dortmund befassen.


Der Rat der Stadt lehnt darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01.04.2004

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bat Rm Krüger, die Niederschrift unter Punkt

3.2 Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstraße 1 in Dortmund-Mengede

dahingehend zu ändern, dass seine Fraktion die oben angeführte Angelegenheit mit Hinweis auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt habe.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderung wurde die Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates der Stadt am 04.03.2004 vom Rat der Stadt einstimmig gebilligt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
(Drucksache Nr.: 05486-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I a. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6 zu folgen und den Änderungsentwurf zu modifizieren

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023)

I b. hat die im Rahmen des nach § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten eingeschränkten Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, diesen aus den unter Punkt 7.1 genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die Anordnung einer Umlegung;

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 BauGB

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 für den unter Punkt 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.07.2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 23.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB


zu TOP 3.2

- unbesetzt -


zu TOP 3.3
Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
(Drucksache Nr.: 05546-04)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Kröger-Brenner deutlich, dass ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt sowie die anderen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 stehenden Baumaßnahmen ablehnen werde, da diese letztendlich im wesentlichen dazu dienen, die Erreichbarkeit des Westfalenstadions mit Kraftfahrzeugen zu stärken und zu fördern.

Nach Auffassung ihrer Fraktion wäre es ökologischer, die hierfür vorgesehenen Mittel, nicht unerheblich seien, für die Verbesserung des ÖPNV zu verwenden.

Anschließend gab für die DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
das war wieder ein typisch scheinheiliges Argument der sog. Grünen. Weniger Abgasbelastung durch fließenden Verkehr kommt nicht nur den Autofahrern zu gute, sondern natürlich vor allen Dingen den Radfahrern und auch den Fußgängern.

Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Harnisch zum Ausdruck, dass es erfreulich sei, bedingt durch die Fußballweltmeisterschaft 2006 die große Chance erhalten zu haben, die ohnehin nötigen Investitionen, die nun zur Beschlussfassung vorliegen, in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig eröffne sich seiner Meinung nach hierdurch die Möglichkeit, den Gästen aus aller Welt, die im Jahr 2006 nach Dortmund kommen werden, die Stadt angemessen zu präsentieren.


Auch Rm Jostes (CDU) sprach sich anschließend für eine Beschlussfassung der im Zusammenhang mit der Fußball WM 2006 stehenden Verwaltungsvorlagen aus. Rm Jostes (CDU) zeigte sich dabei davon überzeugt, dass das gesamte Umfeld des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion auf Dauer von diesen Investitionen profitieren werde.


Anschließend gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
dass die sog. Grünen auf einmal gegen Geh- und Radwege oder Radwegebrücken sind, sollte die Dortmunder Wähler doch aufhorchen lassen und ich hoffe, dass die Presse das auch entsprechend deutlich macht, dass die Grünen-Vertreterin sich gegen Radwege und Gehwegbrücken wendet. Oder ist das ein Aprilscherz der Grünen?


Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystraße und B 54 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 8.000.000,-- €.

Die Finanzierungen sind wie folgt vorgesehen:

Finanzposition: 6300 9511 0835 (Ardeystraße) 6300 9511 0866 (B 54)

Gesamtkosten: 4.300.000,-- € 3.700.000,-- €
Finanziert bis Ende 2003 36.322,-- € 93.040,-- €
Ausgaben 2004 500.000,-- € 500.000,-- €
Ausgaben 2005 3.000.000,-- € 2.800.000,-- €
Ausgaben 2006 263.678,-- € 306.960,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.


zu TOP 3.4
Ausbau der Hohen Straße
(Drucksache Nr.: 05544-04)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Reuter die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des geplanten Ausbaus der Hohen Straße.

Nach Auffassung ihrer Fraktion werde durch diese sehr kostenintensive Maßnahme die Lebensqualität der dort lebenden Menschen und auch der Nutzer nicht verbessert. Anstelle des Ausbaus der Hohen Straße mit einem Eigenanteil der Stadt Dortmund von knapp 1 Mio. Euro hätte man ihrer Auffassung nach wesentlich sinnvollere Projekte finanzieren können.

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Follert zum Ausdruck, dass seine Fraktion den zur Beschlussfassung anliegenden Ausbau der Hohen Straße ausdrücklich begrüße, da hierdurch eine langjährige Forderung seiner Fraktion endlich realisiert werde. Erfreulich dabei sei für ihn, dass die SPD-Fraktion nun endlich einsichtig geworden sei und nun dem vierspurigen Ausbau mittragen werde.

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geäußerte Kritik sei für ihn nicht nachvollziehbar, da bei den Ausbauplänen die Interessen der Fußgänger und auch der Radfahrer im außerordentlichen Maße berücksichtigt worden seien.

Für die DVU gab Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, kein Ausbau – längere und mehr Stauungen, das ist grüne Politik, das ist grüne Politik für mehr Lebensqualität! Doch wohl nicht. Ich hoffe, die Presse bringt das.


Weiterhin erklärte Rm Harnisch für die SPD-Fraktion, dass die derzeitige Situation an der Hohen Straße für alle Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend sei. Um so erfreulicher sei es für ihn von daher, dass durch den geplanten Ausbau der Hohen Straße die Möglichkeit eröffnet werde, Verhältnisse zu schaffen, die den Interessen aller Nutzer letztendlich gerecht werde.


Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:


Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Umbau der Hohen Straße vom Südwall bis zum Neuen Graben und von der Mittelstraße bis zur Markgrafenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.700.000,-- €.


Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0204 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 100.000,-- €
Ausgaben 2005 3.200.000,-- €
Ausgaben 2006 1.200.000,-- €
Ausgaben 2007 200.000,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 05512-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Lassen Sie mich als einsamer Rufer in der Wüste diesen Punkt noch einmal zu Protokoll geben. Wiederum wird mit der Brechtener Heide ein großer ökologisch wertvoller Freiraumbereich zerstört. Der Freiraumverlust in Dortmund geht weiter voran. Da helfen wohl auch keine schönen Statistiken, die grünen Industriegebiete, Industriebrachen, die lange Zeit als grau im FNP eingezeichnet waren, jetzt wieder als grün zu bezeichnen. Das beißt die Maus keinen Faden ab. Die politische Intention, durch den Verkauf von Grundstücken das sog. leere Stadtsäckel zu sanieren, führt uns in Dortmund in eine ökologische und finanzielle Sackgasse. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir lieber städtische Beteiligungen und städtische Aktienpakete verkaufen würden, dann müssten wir nicht ökologisch wertvolle Bereiche als Bauland verkaufen. Das sollte nachdenklich machen, denn dieser Freiraum ist dann unwiederbringlich für Dortmund verloren. Dadurch verliert Dortmund auch ein Stück ökologische Wohnqualität und wird weiter unattraktiver für Neubürger.

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt den Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.10.2003 offen gelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 138 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - als Satzung

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)


zu TOP 3.6
Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
(Drucksache Nr.: 05509-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den vorliegenden Entwurf der "Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges" als Satzung.

II. beschließt, die am 08.09.1967 in Kraft getretene "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen auf dem Westen- und Ostenhellweg" aufzuheben.

III. beauftragt die Verwaltung, die betroffenen Eigentümer und Mieter mittels einer Veröffentlichung über Inhalte und Auswirkungen der Satzung zu informieren.

Rechtsgrundlage:

§ 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW, S. 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.7
Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
(Drucksache Nr.: 05547-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat die Realisierung der baulichen Maßnahmen im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion mit einem Kostenaufwand in Höhe von 14.135.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0919 wie folgt vorgesehen:





Finanziert bis Ende 2003 3.875.476,-- € (einschl. beantragte Haushaltreste)
Ausgaben 2004 2.000.000,-- €
Ausgaben 2005 6.600.000,-- €
Ausgaben 2006 1.500.000,-- €
Ausgaben 2007 159.524,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.


zu TOP 3.8
Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 05267-03)

Hinsichtlich der von Rm Prüsse (SDP) im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Frage, ob man nicht im Norden bereits mit der genannten Maßnahme beginnen könne, erklärte Stadtdirektor Fehlemann, dass dies derzeit von der Verwaltung geprüft werde. Abhängig sei dies letztendlich von der endgültigen Genehmigung des Zuschussgebers.

Die Verwaltung wird hierüber im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen berichten.

Der Rat fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Für die Straßenbaumaßnahme "Verlegte Lindenhorster Straße" (Fürst-Hardenberg-Allee) beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 20.399.709,-- € die Durchführung des zweiten Bauabschnitts - von der Kolberger Straße bis zur Holthauser Straße - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 15.652.275,-- €. Zusammen mit den bis Ende 2003 finanzierten Kosten von 4.747.434,-- € für den ersten Bauabschnitt ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 20.399.709,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 4.747.434,-- €
Ausgaben 2004 5.000.100,-- €
Ausgaben 2005 3.985.000,-- €
Ausgaben 2006 3.200.000,-- €
Ausgaben 2007 3.467.175,-- €

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung, insbesondere in 2007, erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegen.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05534-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 13.10.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.02.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter Ziffer 14 dargestellten textlichen Ergänzung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.











zu TOP 3.10
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05663-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.11
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 05581-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen


zu TOP 3.12
Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.05.03 - 31.12.03
(Drucksache Nr.: 05687-04)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger deutlich, dass man auch künftig die Aufstellung über die verspäteten Flüge am Dortmunder Flughafen sorgfältig betrachten werde. Weiterhin erklärte sie, dass ihrer Auffassung nach die Anzahl der verspäteten Flüge deutlich zugenommen habe, seitdem die Flughafen Dortmund GmbH für die Genehmigung derartiger Flüge zuständig sei.

Abschließend brachte Rm Unger zum Ausdruck, dass ihre Fraktion auch weiterhin wachsam darauf achten werde, dass es in Zukunft keine Verlängerung der Betriebszeiten geben werde.





Anschließend machten Rm Harnisch (SPD) sowie Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass die Anzahl der verspäteten Flüge gemessen am Gesamtflugaufkommen durchaus angemessen und vertretbar sei, zumal es sich hierbei größtenteils um nicht beeinflussbare Gründe handele. Im übrigen sehe man keinen Diskussionsbedarf hinsichtlich der im Rat der Stadt im Dezember 2001 beschlossenen Betriebszeiten und Verfahrensregelungen.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Aber mein lieber Herr Hengstenberg,
Sie müssen doch nicht gleich zuschnappen, wenn die Grünen Ihnen einen Knochen hinwerfen. Abgesehen davon liebe ich es ja, wenn Sie von sich in der dritten Person sprechen. Aber nun zu Protokoll: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte heute nicht über Gründe diskutieren, warum die Flieger zu spät kommen. Immerhin sind es mehr als 10 Flüge monatlich, die zu spät kommen. Dem einen oder anderen hier mag das wenig erscheinen. Aber hinter jedem zu spät gekommenen Flug steht eine gestörte Nachtruhe der Menschen, die dort wohnen. Bei meinen Informationsständen für die Offensive D in Aplerbeck bin ich immer wieder erschrocken, wie tief dort geflogen wird, wie groß der Lärm ist – und dies schon tagsüber. Und deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir alles daran setzen, es soweit wie möglich es zu vermeiden, dass es zu diesen verspäteten Ankünften auf dem Dortmunder Flughafen kommt. Und Herr Hengstenberg, Sie sehen wohl derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Ausweitung der Betriebszeiten aber Sie lassen ja schon durchaus erahnen, wenn man wieder an ihr Türchen klopft, dann wird man mit Sicherheit auch wieder mit Ihnen reden können und deshalb haben die Bürger auch ganz klipp und klar ein Recht darauf heute zu wissen, ist jetzt das Ende der Fahnenstange bei der Aufweichung der Salamitaktik des Dortmunder Flughafens erreicht oder nicht. Mein lieber Herr Hengstenberg, Sie sind da heute mal wieder eine Antwort schuldig geblieben.


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -






6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Diekneite, dass es keine Übertreibung sei, wenn man feststelle, dass sich das Familien-Projekt Dortmund und die Umsetzung der „Offenen Ganztagsschule“ zu einer Erfolgsstory entwickelt habe. Erfreulich sei für ihn auch, dass die Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Regiestelle und der Immobilienwirtschaft offensichtlich hervorragend verlaufe.

Ergänzend fügte Rm Dr. Kuhlmann (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass man gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Schulausschuss Initiativen entwickelt habe, um neben der Quantität vor allem die Qualität der Kinderbetreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen zu sichern.

Weiterhin gab für die DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, zu Protokoll: Einstimmig im Schulausschuss mag vielleicht sein, aber mahnende Worte hat die Deutsche Volksunion dort sowohl erhoben, als auch zu Protokoll gegeben. Dieses sogenannte Familienprojekt müsste eigentlich Anti-Familienprojekt heißen. Insbesondere durch diese “Offene Ganztagsschule“ wird die Familie durch Betreuung, sprich Verwahrung der Kinder in ihren Bestand vielmehr gefährdet, als in ihrem Bestand gefördert und unterstützt. Ist eigentlich schon mal untersucht worden, ob die Anmeldungen zur „Offenen Ganztagsschule“ vor allem durch sog. Alleinerziehende erfolgt? Das hätte das Ergebnis, statt Kinder selbst zu erziehen werden diese abgeliefert, verwahrt und fremderzogen. Diese Personen, sog. Alleinerziehender die müssen arbeiten, anstatt sich um ihre Familie zu kümmern. Die unverantwortliche Politik, die hier betrieben wird, zerstört die Familie. Unverantwortlich und unverständlich finde ich in diesem Zusammenhang auch, die Politik der CDU, die, wie in vielen anderen Punkten, dem Zeitgeist nicht widersetzt, sondern diesem hinterherläuft. Ganz im Gegenteil versucht sie häufig, die linken Initiatoren dieser verfehlten Familienpolitik zu übertreffen.


Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er stolz darauf sei in der Familienpolitik in Dortmund so viel Erfolg zu haben. Er werde auch künftig sich dafür einsetzen, dass die Menschen in der Stadt Dortmund das Angebot bekommen, was sie letztendlich nachfragen.


Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Knieling deutlich, dass das Familien-Projekt Dortmund sicherlich ein Vorzeigeprojekt sei, es aber nun darauf ankommen, dies qualitativ mit Leben zu füllen.

Nachdem sich auch Rm Münch positiv zum Familienprojekt geäußert hatte, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass das Familien-Projekt Dortmund sich landesweit betrachtet zu einem Vorzeigeprojekt entwickelt habe und er sich auch sicher sei, dass dieses sich positiv weiterentwickeln werde.

Ein wesentlicher Punkt hierbei sei es für ihn, dass die Entwicklung der einzelnen Ganztagsgrundschulen im wesentlichen von den Schulen selbst getragen werde und die Stadt Dortmund dabei als verlässlicher Partner zur Seite stehe.

Außerdem erklärte OB Dr. Langemeyer bezug nehmend auf eine Frage von Rm Stanko (DVU), dass er Wert darauf lege, dass keine Erhebung gemacht werde, aus welchen Gründen oder welcher Motivation Kinder an der „Offenen Ganztagsgrundschule“ angemeldet werden, da man letztendlich in einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat lebe, was auch gut so sei.


Auf der Grundlage der Empfehlungen des Schulausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat der Stadt darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgende Beschlüsse:

1. Antrag der SPD-Fraktion

Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung aufzufordern, zur Festlegung weiterer Standorte für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ab dem Schuljahr 2005/2006 eine Prioritätenliste zu erstellen. Dabei sind die gewünschten Ziele umzusetzen, nach denen

- eine gleichmäßige Versorgung der Stadtbezirke erreicht werden soll,
- der Betreuungsbedarf vor Ort angemessen berücksichtigt wird,
- ein integriertes Betreuungskonzept verwirklicht wird und
- auf vorhandenen Kooperationsstrukturen aufgebaut werden soll.

Das bisher in der Startphase 2003/2004 und auch zum kommenden Schuljahr notwendigerweise angewandte Kriterium der „vorhandenen räumlichen Situation“ soll für die weitere Auswahl der Standorte nicht mehr in dem bisherigen Maße ausschlaggebend sein.

Vielmehr sollen mit den Investitionsmitteln des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ auch Um- und Erweiterungsbauten an bislang räumlich nicht so komfortabel ausgestatteten Schulen möglich gemacht werden.

Eine Prioritätenliste kann dazu dienen, den antragstellenden Schulen und interessierten Eltern die bislang nicht berücksichtigt werden konnten, Planungssicherheit zu bieten.


2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Um neben der Quantität vor allem die Qualität der Kinderbetreuung in den offenen Ganztagsgrundschulen zu sichern, hat der Rat der Stadt Dortmund im März 2002 mehrheitlich einen gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Qualifizierung des Familienprojekts beschlossen.

1. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Verwaltung auf, die bisherigen Erfahrungen durch eine Befragung der einzelnen bereits bestehenden offenen Ganztagsgrundschulen in Dortmund zu erheben und im Mai den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat vorzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen für die einzelnen Schulen aufgeschlüsselt zu beantworten:

· Wie groß ist der Umfang der Betreuung pro Tag und wie ist die Betreuung in den Ferien geregelt?
· Wie ist die Versorgung der Kinder mit Mittagessen geregelt (warmes Essen? Zubereitung vor Ort oder Catering?) und wie hoch sind für die Eltern die zusätzlichen Kosten?
· Wie ist die Personalsituation im Bereich offene Ganztagsgrundschule? Welches (Fach-)Personal ist bei der Betreuung eingesetzt? Wie viele Lehrkräfte sind nach 14 Uhr in der jeweiligen Schule beschäftigt?
· Welches pädagogische Konzept verfolgen die einzelnen Schulen?
· Welche Angebote bestehen im Bereich Förderung/Hausaufgaben/Nachhilfe und welches Personal bietet dies an?
· Welche Angebote gibt es jeweils im Freizeitbereich?
· Wie sieht der „Stundenplan“ der Nachmittagsbetreuung an den einzelnen Schulen aus?
· Wie ist die Einbeziehung/Beteiligung der Eltern geregelt?
· Welche Probleme sind ggf. bei der Realisierung baulicher Maßnahmen einerseits und inhaltlicher Planungen andererseits aufgetreten?

2. Der Rat fordert die Verwaltung außerdem auf, das Verfahren für die übrigen Dortmunder Grundschulen, die sich als offene Ganztagsgrundschulen bewerben wollen, transparenter als bisher zu gestalten.

· Die Verwaltung wird deshalb die bisherigen Erfahrungen bei den Bewerbungen von Dortmunder Schulen zur Umgestaltung in offene Ganztagsgrundschulen als Leitfaden den Primarstufen zur Verfügung stellen.
· Der Fachbereich 5 wird beauftragt, mit den Leitungen derjenigen Grund- und Sonderschulen zeitnah einen gemeinsamen Koordinierungstermin zu verabreden, die bei den ersten beiden Runden mit ihren Anträgen nicht berücksichtigt werden konnten. Bei diesem Termin sind die Entscheidungsgründe für die Vorschlagsliste zum Schuljahr 2004/2005 darzulegen und mit den abgelehnten Schulen die Optionen für eine Aufnahme im nächsten Bewerbungszyklus abzuklären.
· Um bei notwendigen Baumaßnahmen fachgerechte Unterstützung sicherzustellen, entsendet die Immobilienwirtschaft eine/n sachkundige/n MitarbeiterIn, der/die die antragstellenden Schulen fachlich berät. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Immobilienwirtschaft die Antragsverfahren im Sinne konstruktiver Lösungsansätze kontinuierlich begleitet.
· Die Gründe für eine Nichtberücksichtigung bei der zukünftigen Bewerbungsrunde werden den antragstellenden Schulen unmittelbar schriftlich mitgeteilt.
· Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch aller TeilnehmerInnen am Programm der offenen Ganztagsgrundschule sicherzustellen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich mit den vorgeschlagenen Standorten zur
"Offenen Ganztagsschule" ab dem Schuljahr 2004/2005 einverstanden und beschließt

· die Antragstellung für 11 Schulstandorte bei der Bezirksregierung Arnsberg
· die Bereitstellung der kommunalen Mittel für die bewilligten Standorte.



zu TOP 6.2
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Frebel zum Ausdruck, dass seine Fraktion selbstverständlich die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund begrüße. Diese Angelegenheit sei jedoch nach Auffassung seiner Fraktion mit gewissen Haken versehen. Beispielhaft hierfür nannte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) anschließend, die nach Auffassung seiner Fraktion nicht ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen sowie die seiner Einschätzung nach unklare Finanzierung dieser Angelegenheit.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Frebel gab anschließend OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

Also Herr Frebel, an dieser Stelle auch eine ganz klare Aussage. Ich habe das Familienprojekt auf den Weg gebracht in vollem Bewusstsein, dass wir erhebliche kommunale Beiträge dort leisten müssen und uns nicht darauf verlassen können, dass Bund und Land uns die entsprechende Finanzierung bringen. Und wenn ich mir anschaue, was wir im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen machen, dann kann man in der Tat mit Stolz und mit Recht sagen, wir haben hier was ganz ordentliches auf die Beine gestellt. Aber wenn man Betreuungsangebote für junge Menschen anbietet, dann muss man die komplette Betreuungskette gesichert für die Familien organisieren und dazu gehört für mich auch der Einstieg in die Betreuung von 1 bis 6, was wir mit dieser Vorlage machen.

Der Haushalt, den wir gegenwärtig fahren im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung lässt es im Augenblick nicht zu, dass wir zusätzliche Beträge in Form von zusätzlichen Haushaltsstellen einrichten. Wir können aber im Bereich der Bewirtschaftung das eine oder andere umsteuern, weil wir natürlich auch an der einen oder anderen Stelle Einsparungen haben durch Fallzahlveränderungen. Dann werden wir in unserer regelmäßigen Haushaltsplanung diese Dinge einbauen müssen, denn, meine Damen und Herren, nicht zuletzt durch die Aufgabe des KJHG und das neue SGB II sind wir auch rechtlich gefordert hier an dieser Stelle ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen. Was der kommunale Anteil dabei ist, ist nicht nur die Aufgabe das zu erfüllen, sondern auch eine notwendige Qualität zu bringen.

Anschließend begrüßte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse ausdrücklich die Initiative der Verwaltung hinsichtlich der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund und brachte dabei zum Ausdruck, dass der trotz sicherlich schwierigen Rahmenbedingungen es gelungen sei, einen weiteren Baustein im Rahmen des Familienprojektes zu verwirklichen.


Auf Seiten der CDU-Fraktion nahm Rm Hengestenberg zu der oben angeführten Angelegenheit Stellung und brachte dabei zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion für eine Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund sei. Hierbei sei es jedoch für die CDU-Fraktion wichtig, dass die Betreuung auf einem qualitativ ausgewogenen Niveau erfolge, was man bisher vermisse.

Weiterhin ging Rm Hengstenberg (CDU) in seinen Ausführungen auf die Thematik der Förderung der Maßnahmen des Familien-Projektes ein und brachte dabei die Befürchtung zum Ausdruck, dass man dauerhaft eine derart überproportional hohe Förderung im Vergleich zu den Umlandgemeinden dauerhaft nicht erhalten könne.

Von daher sollte man seiner Meinung nach aus eigener Kraft heraus Strukturen entwickeln, die nicht nur quantitativ, sowie im Moment, sondern auch qualitativ den Ansprüchen gerecht werde.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Hengstenberg (CDU) erklärte OB Dr. Langemeyer, dass auch er lieber eine Stadtpolitik aufbauen würde, die auf Dauer nicht abhängig von Fördertöpfen sei. Dies wäre sicherlich einfacher gewesen – so OB Dr. Langemeyer weiter -, wenn die CDU die Gemeindefinanzreform nicht blockiert hätte.

Insofern sei es seiner Meinung nach durchaus legitim, dass man jede Fördermöglichkeit nutze, um in Dortmund gerade im Rahmen des Familien-Projektes eine ganze Menge auf den Weg zu bringen.

Für ihn bedeute es Geld für Kinder zur Verfügung zu stellen, eine Investition in die Zukunft der jungen Menschen und damit auch für die gesamte Stadt. Deswegen sei er auch davon überzeugt, dass das, was man diesbezüglich tue, auch das Richtige sei.

Im weiteren Verlauf der Diskussion gab u. a. Rm Stanko (DVU) zu Protokoll, dass man die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde.

Abschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Hengstenberg, jetzt lassen Sie die Katze ja wirklich aus dem Sack. Ich denke wir haben es alle vernommen, wenn die CDU demnächst dran ist, dann wird Dortmund zurechtgestutzt. Ich weigere mich von Ihnen oder irgendeiner CDU hier in Dortmund zurechtgestutzt zu werden und ich hoffe, dass die Wähler sich anders entscheiden werden. Sie wissen es gibt mit mir und der Offensive D eine Alternative. Das ist die Partei Rechtsstaatliche Offensive. Meine Damen und Herren, auch wenn dies nicht die Vorlage ist, die wir hier eigentlich zu beschließen haben, denke ich, sollten wir langsam wieder auf den Boden, auf den Dortmunder festen Boden, zurückkommen. Denn, so lustig das ja sein mag, schon ein bisschen Wahlkampfgeplänkel zu machen, habe ich doch wirklich keine Lust mir jetzt die nächsten Monate bis zum 26. September immer wieder von Herrn Prüsse anhören zu müssen, die böse CDU mit ihrem bösen blauen Flugblatt. Herr Prüsse, das ist nun mal in der Welt, akzeptieren Sie das aber ich muss auch ganz ehrlich sagen, wenn jetzt in jeder Ratssitzung auch wieder auf die Rot-Grüne Landes- und Bundesregierung geschimpft wird, meine Damen und Herren, wir sollten uns auf die Dortmunder Probleme beschränken. Auf die Vorlagen und wenn Sie zu Hause nicht so viel reden dürfen, denke ich, dann machen Sie besser eine Therapie aber machen Sie das nicht im Rat der Stadt Dortmund. Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, Herr Hengstenberg, am 26. September sind Sie wieder so klein mit Hut.


Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.50 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.


zu TOP 6.3
Hartz IV
(Drucksache Nr.: 05893-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.04.2004

Hartz IV


1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die mit der Verabschiedung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und der damit verbundenen Neuordnung der kommunalen Zuständigkeit im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Aussicht gestellte Entlastung der Kommunen in Frage steht. Vielmehr zeichnet sich eine Belastung mit einem zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierbaren Defizit von 80-110 Mio. Euro ab.


2. Der Rat hält dieses durch die Haltung der CDU im Vermittlungsausschuss erzeugte Ergebnis für nicht hinnehmbar und erwartet die Einhaltung der zugesagten Entlastung. In einem ersten Schritt fordert der Rat die Bundesregierung auf, die Belastung der Kommunen in verschiedenen Szenarien darzustellen und die Berechnungen vergleichbar zu machen. Die Verwaltung wir aufgefordert, die Dortmunder Berechnungsmodelle aus Hartz IV gegenüber Bund, Land und Städtetag offen zu legen

3. Falls im Saldo die Entlastung für alle Kommunen erreicht wird, die NRW-Kommunen jedoch nicht entsprechend entlastet werden, spricht sich der Rat für einen besonderen Ausgleich aus. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich in diesem Sinne für die Entlastung der Kommunen einzusetzen.

4. Der Rat erwartet, dass die Rahmenbedingung für das Optionsmodell so gestaltet werden, dass für die Kommunen eine verbindliche Kalkulationsgrundlage gegeben ist und eine wirkliche Wahlmöglichkeit besteht. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, auf entsprechende Nachbesserungen zu drängen und lässt die Entscheidung über die Wahrnehmung des Optionsmodells zum jetzigen Zeitpunkt offen.

5. Der Rat setzt sich dafür ein, dass unabhängig von der Art und Weise, wie eine Kompensation des finanziellen Defizits aus Hartz IV erfolgt, die zukünftigen LeistungsempfängerInnen die ihnen zustehenden Leistungen aus einer Hand erhalten.
6. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bei der Umsetzung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen einheitlich zu regeln, um sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht eine angemessene Berücksichtigung städtischer Leistungen zu erreichen. Vorrangiges Ziel muss es sein, dass die zukünftige Aufgabenwahrnehmung ohne Reibungsverluste und zu Gunsten der Klientel erfolgt. Dazu gehört vorrangig,
- dass die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Konsens geschieht
- dass die Leitungsstruktur der Arbeitsgemeinschaft den Anteil der städtischen
Aufgabenwahrnehmung berücksichtigt,
- der Personaltransfer gegen Kostenerstattung erfolgt
- und dezentrale Strukturen vorgehalten werden.
Unabhängig von diesen notwendigen Regelungen wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen der Sozialverwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund auf der Grundlage freiwilliger Kooperation zu entsprechenden Vereinbarungen zu gelangen.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2004

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass durch die Verabschiedung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) und die damit verbundene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe grundsätzlich eine geeignete Grundlage geschaffen worden ist, um langzeitarbeitslose Menschen durch Fallmanagement und passgenaue Hilfen zielgenau in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Der kommunalfreundliche Ansatz der Bundesregierung, die Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Arbeitslosigkeit beim Bund anzusiedeln, ist durch die Verhandlungen mit dem Bundesrat an der CDU-Haltung im Vermittlungsausschuss gescheitert. Die Kommunen sind im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften weiter zuständig für :
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Kinderbetreuungsleistungen
- Schuldner- und Suchtberatung
- Psychosoziale Betreuung
- Abgeltung von die Regelleistung übersteigenden weiteren Ansprüchen der Leistungsempfänger

Die vom CDU dominierten Bundesrat mehrheitlich verfolgte Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit bringt den Kommunen nachweislich erhebliche Mehrbelastungen und hat im Falle der Stadt Dortmund zur Ablehnung des HSK 2003/2004 durch die Bezirksregierung geführt. Es ist dringend erforderlich, dass die Kommunen die zugesagte finanzielle Entlastung erhalten und dass die Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik umgehend geschaffen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die zukunftsorientierten Kooperationsverhandlungen der Sozialverwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund.
Die Stadt Dortmund hat langjährige Erfahrungen im Rahmen einer konstruktiven und effektiven Zusammenarbeit zwischen der Sozialverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund auf der Grundlage von freiwilligen Kooperationsverträgen.
Die Stadt Dortmund ist in den Verhandlungen mit der Bundesagentur hervorragend aufgestellt und berücksichtigt für die zu bildende Arbeitsgemeinschaft folgende
Eckpunkte :
- Die Qualität der Vereinbarungen zum Jobcenter 24 ist Mindeststandard
- Konsensentscheidung bei der Beurteilung zur Erwerbsfähigkeit
- Hilfen aus einer Hand
- Die städtische Interessenwahrnehmung muss sich in der Leitungsstruktur der Arbeitsgemeinschaft widerspiegeln
- Bürgerfreundliche Aufgabenwahrnehmung durch Dezentralisierung
- Angebot kommunales know-how bei Verselbständigungshilfen
- Personaltransfer gegen Kostenerstattung
- Gemeinsame EDV-Strategie


3. Der Rat der Stadt Dortmund geht davon aus, dass die Wahrnehmung des Optionsmodells in Dortmund finanzpolitisch und verwaltungsorganisatorisch abzulehnen ist.
Die Einrichtung von weiteren Maßnahmeplätzen durch kommunale Beschäftigungsprogramm in Kombination mit Bundesprogrammen (AFL und Jump plus) wird durch den Rat ausdrücklich begrüßt.

Die Verwaltung wird aufgefordert,

- zu einer Verifizierung der Dortmunder Berechnungsmodelle aus Hartz IV gegenüber Bund, Land und Städtetag beizutragen
- die Verhandlungen mit der Bundesagentur und die organisatorischen Vorbereitungen auf kommunaler Seite zielgerichtet fortzuführen
- die organisatorischen Auswirkungen aus Hartz IV auf die Organisationsstruktur der Sozialverwaltung und insbesondere auf die dezentralen Sozialhilfedienste zu untersuchen
- entsprechende Übergangsszenarien zu entwickeln

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Giese (SPD) die von ihren Fraktionen vorgelegten Resolutionsentwürfe in ihren Eckpunkten kurz erläutert hatten, brachte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der SPD-Fraktion vorgelegten Anträge ablehnen werde, da beide Anträge seiner Auffassung nach von der falschen Annahme ausgehen, dass die Situation in der man sich nun befinde, durch das Verhalten der CDU im Vermittlungsausschuss verursacht worden sei.

Vielmehr schließe man sich in dieser Frage der Position des deutschen Städtetages an, wobei man sich sicher sei, dass dieser geeignete Schritte einleiten werde.

Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle doch etwas ausführlicher antworten, weil Genauigkeit auch hilft, die Sachlage politisch korrekt zu beurteilen. Ich kann Ihnen gelegentlich empfehlen, Herr Hengstenberg, Sie bereiten sich ja gut vor auf die Sitzungen, doch mal genauer in die Papiere des Städtetages rein zu schauen, um über Abläufe, über Entscheidungen und Zusammenhänge besser informiert zu werden.



Ich komme zunächst mal auf das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, dass wenn es Gesetz geworden wäre, eine Entlastung für die Stadt Dortmund gebracht hätte. Was hier statt dessen passiert, im Vermittlungsausschuss haben die CDU-CSU geführten Länder blockiert, an der Spitze Herr Koch aus Hessen mit dem Ziel, im Fahrwasser des Landkreistages dafür zu sorgen, dass eine Kommunalisierung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zustande kommt. Und das Kompromissergebnis in der Tat sieht eine Teil-Kommunalisierung des Problems vor.

Das Zahlenwerk, das in der Nacht im Dezember zugrundegelegen hat für die Entscheidung war fehlerhaft. Das wissen inzwischen alle Beteiligten. Und weil es alle Beteiligten wissen, hat der sog. Arbeitskreis Quantifizierung, der als Begleiter der Eichel-Kommission seine Arbeit aufgenommen hat, seine Arbeit fortgesetzt und zumindest für NRW sind die Zahlen inzwischen erhoben und insofern, Frau Schneckenburger, ist es gar nicht notwendig an der Stelle noch zu rechnen, denn die Rechnung liegt vor. Aber es liegen noch nicht alle Rechnungen bundesweit vor. Es fehlen noch eine ganze Reihe von Bundesländern und davon ist auszugehen, es gibt die Zusage der Bundesregierung, das gestützt auf diese Berechnungen in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren nachgesteuert wird. Sowohl der Bundeskanzler, wie der Fraktionsvorsitzende der SPD, wie die Fraktionsführung von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag haben klar erkennen lassen und da zähle ich auch den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück hinzu, sie alle haben erkennen lassen, wichtiges Element der Entscheidung im Vermittlungsausschuss war ein Entlastungseffekt von 2,5 Mrd. zugunsten der Kommunen. Und was auch immer in den nächsten Wochen bei dem Gesetzgebungsverfahren herauskommt, deren politische Meinung ist, 2,5 Mrd. müssen bei den Kommunen landen.

Jetzt haben Sie eben gerade so locker gesagt, hätte die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Vermittlungsverfahren nicht eingelöst, nämlich ein Optionsmodell auf den Weg zu bringen, genau das Gegenteil ist der Fall. Am Freitag wird im Bundestag das Optionsmodell beschlossen. Nur Herr Koch, als Wortführer der CDU/CSU hat schon erklärt, dass in der Sitzung am 15. Mai, wenn das gleiche Thema im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen wird, wird es CDU/CSU ablehnen. Nun gut, wenn sie das Optionsgesetz ablehnen werden, ja da kann ich nur sagen, dann ist die Schularbeit erledigt. Und dann wird das zustande kommen, was die Bundesregierung ursprünglich gewollt hat, nämlich Hartz in seiner Reinfassung und das halte ich auch ehrlich gesagt für richtig.

Wo aber nachgesteuert werden muss – und da sind wir mitten drin – ist bei den finanziellen Folgen. Nun, Herr Hengstenberg, Sie haben eben zurecht gesagt, eine Arbeitsverwaltung, auch eine neu aufgestellte, kann nur Arbeitsplätze vermitteln wenn Arbeitsplätze da sind. Da will ich Ihnen rund um recht geben. Aber eine schlechte Arbeitsvermittlung wird dafür sorgen, dass freiwerdende Stellen nicht zügig besetzt werden und das wiederum wird die Wirtschaft belasten. Denn einer der Faktoren die in der Analyse der Bundesagentur eine Rolle gespielt hat war der Faktor Zeit. Und schnelles Handeln spart ja eine ganze Menge Geld und spart vor allem bei den betroffenen Menschen eine ganze Menge, zumindest dort wo auch korrekt und konkret in Arbeit vermittelt werden kann.

Mit großer Aufmerksamkeit nehme ich wahr wie in den letzten paar Jahren sich die Arbeitgeberseite zum Thema Arbeitsplätze verhält. Erst haben wir das große Lamento gehört, ja erst dann wenn die Unternehmenssteuer vernünftig herunter gesetzt wird, ja dann werden wir Arbeitsplätze schaffen. Was ist passiert? Der Körperschaftssteuersatz ist von 40 %-Punkten auf 25 %-Punkte heruntergesetzt worden. Ergebnis auf dem Arbeitsmarkt null. Die nächste Aussage war. Die Arbeitgeberverbände haben sich hingestellt und gesagt, ja wenn es endlich bei den Lohnnebenkosten heruntergeht, dann sind wir in der Lage Arbeitsplätze zu schaffen. Ergebnis gleich null. Denn die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen mit dem Bundestag, die Lohnnebenkosten zu begrenzen. Und wenn wir jetzt gerade im Moment Agenda 2010 auch heftig diskutieren in seinen Auswirkungen, dann wird immer vergessen, dass das Ziel dieser Maßnahmen die Ermöglichung von Arbeitsplätzen gewesen ist. Die Begrenzung der Gesundheitskosten dient doch nur dazu, die Krankenkassenbeiträge niedrig zu halten. Und damit die Arbeitsplatzkosten herunterzudrehen. Und auch die Begrenzung des Rentenanstiegs hat auch etwas damit zu tun, dass die Rentenbeiträge nicht ins uferlose steigen dürfen.

Also, meine Damen und Herren, ich bin sehr gespannt, wie jetzt die Debatte um das Recht auf Ausbildung ausgeht. Die Ausbildungsabgabe ist auch aus meiner Sicht kein wirkliches gutes Instrument. Und mir wäre es lieber das eigentliche Thema würde auf die Tagesordnung gesetzt werden. Nämlich das Thema ob wir es schaffen in unserer Gesellschaft dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen von der Schule direkt in eine berufliche Ausbildung kommen. Alleine in Dortmund haben wir gegenwärtig 1.500 Jugendliche die eine Warteschleife drehen. Ein unhaltbarer Zustand. Und wir können diese Warteschleife nur vermeiden, wenn die Kapazitäten für die Berufsausbildung nachhaltig verändert und verbessert werden. Ich bin dankbar dafür, dass auf der nordrhein-westfälischen Basis der Versuch gemacht wird, dieses im Konsenswege zu lösen. Und ich hoffe sehr, dass Schartau und Steinbrück an der Stelle Erfolg haben und wir für NRW in einer Konsenskultur diese Aufgabe lösen können. Das hätte nebenbei gesagt für einen der nächsten Tagesordnungspunkte eine erhebliche Entlastung, denn diese 1.500 Jugendlichen, meine Damen und Herren, sie belasten gegenwärtig unsere Berufskollegs. Sie belasten dort Kapazitäten, die wir kommunal finanzieren und sie erzeugen auch ein rechtlich abgesicherten Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, einen Kostenaufwand, den man sich noch mal in seiner Effizienz und Effektivität noch mal genau anschauen muss.

Also, meine Damen und Herren, es ist in der Tat richtig, die zentrale Thematik, die wir zu bearbeiten haben, ist die Arbeitsplatzthematik. Aber daneben müssen wir auch dafür sorgen, dass das Job-Center ein Erfolg wird. Und das Job-Center wird ab 01. Januar des kommenden Jahres kommen, denn Hartz IV oder SGB II ist Gesetz. Uns fehlen noch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, uns fehlt noch auf der Ebene der Bundesagentur für Arbeit die eine oder andere Ausführungsbestimmung. Und an dieser Stelle ein Wort in Ihre Richtung, Frau Schneckenburger, Sie laufen den Ereignissen hinterher und Sie erzeugen auch durch einen Punkt, dass Sie mich auffordern wollen als Rat, ich sollte mich im Sinne dieser Entlastung irgendwo einsetzen. Sie erzeugen ein Bild, das neben der Sache liegt. Sie wissen ganz genau, dass ich längst unterwegs bin in einer Vielzahl von Berliner Runden und auch anderen Runden mich um das Thema zu kümmern. Ich brauche nicht den Auftrag dieses Rates um tätig zu werden. Ich habe das Mandat als Oberbürgermeister und zwar von den Wählerinnen und Wählern dieser Stadt direkt. Ich brauche hier keine Belehrungen und keine Extraanweisung des Rates, sondern ich kann selber mich auf den Weg machen und meinen Job tun. Und dann können ja die Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Wahl beurteilen, ob das dann ordentliche Arbeit war oder nicht. Und ich will das ganz gerne konkretisieren, denn gestern hatte ich die schöne Freude als gegenwärtig stellv. Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Städtetages die entsprechende Sitzung des Städtetages zu leiten. Darüber ist auch in Köln gestern eine Pressemitteilung herausgegangen. Und da finden Sie alles zitiert, was man zum aktuellen Zeitpunkt als Forderung der kommunalen Familie in Richtung Berlin formulieren muss. Ich kann das nun mal vorlesen. Zitat: Aktuelle Berechnungen zu den Auswirkungen zu Hartz IV in NRW bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Städte, sagte der stellv. Vorsitzende des Verbandes, Dortmunds Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer. Weiteres Zitat: Um die Chancen der Langzeitarbeitslosen zu verbessern muss die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gelingen. Auf die Städte in NRW kommt jedoch eine Belastung von mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr zu. Deshalb müssen Bund und Länder die Finanzierung von Hartz IV zwingend ändern, erklärte Langemeyer. Der Städtetag forderte die Belastung der Kommunen mit den vollen Unterkunftskosten für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung drastisch zu reduzieren. Dazu müssen u. a. die zu Lasten der Kommunen verabschiedete Wohngeldreform zurückgenommen werden, durch die Bund und Länder in Milliardenhöhe entlastet werden. Der stellv. Städtetagsvorsitzende erinnerte daran, dass es einvernehmliches Ziel gewesen sei, die Städte nachhaltig zu entlasten und auch wieder wörtliches Zitat: Den Städten ist eine Entlastung in Milliardenhöhe durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe versprochen worden, betone Langemeyer. Tatsächlich drohen uns neue Kosten in astronomischer Höhe. Dabei kann es auf keinen Fall bleiben. Und so geht in dem Text weiter, das können Sie alles nachlesen wenn Sie Lust haben. Ich will damit einfach nur deutlich machen. Die Gespräche, die Sie wünschen, sind längst gesprochen. Die Verhandlungen, die Sie einfordern, sind längst geführt.

Was im Moment auf den Weg gebracht wird und da hat Herr Hengstenberg auch den richtigen Hinweis gegeben. Ein Brief unterzeichnet von Frau Roth und von Herrn Schmalstieg – Frau Roth für die CDU-Seite und von Herrn Schmalstieg für die SPD-Seite – an den Bundeskanzler ist genau gestern auf den Weg gebracht worden und untermauert noch mal das, was in Spitzengesprächen der kommunalen Spitzenverbände in Berlin auch miteinander mündlich ausgetauscht worden ist. Nun, ich habe eben gesagt, das Optionsmodell geht jetzt auf seine Reise. Genauso wird auf die Reise gehen, eine Gesetzesinitiative der beiden Bundestagsfraktionen, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in einem separaten Gesetzesvorgang dafür zu sorgen, dass die versprochenen Entlastungseffekte bei den Kommunen eintreffen. Dazu liegt jetzt noch kein Entwurf auf den Tisch aber es gibt eine ganze Reihe von Varianten über die hinter den Kulissen intensiv gesprochen und verhandelt wird. Es macht jetzt eigentlich keinen Sinn, dass wir uns hier von der Dortmunder Seite an dieser Stelle des Verfahrens jetzt noch mal mit einklinken denn ich sage noch mal auf der Expertenebene sind die Gespräche längst angelaufen. Es liegen deshalb noch keine Vorschläge auf dem Tisch, weil die Arbeitsgruppe Quantifizierung ihre Arbeit noch nicht erledigt hat. Erst wenn diese sozusagen auch neutral ihre Beträge eingestellt hat, dann kann man beurteilen wie ein entsprechender Gesetzesvorschlag dann aussehen wird.

Zunächst mal für die Auswirkungen in Dortmund. Ich gehe davon aus, dass das Optionsmodell wahrscheinlich keine Mehrheit finden wird, weil in einer wichtigen Frage CDU/CSU auf der einen Seite und Bündnis 90 / Die Grünen und SPD auf der andere Seite auseinanderliegen. Die CDU/CSU möchte gerne eine Grundgesetzänderung mit der Möglichkeit, dass der Bund direkt in die Kommunen durchgreift und auch durchfinanziert. Und es liegt voll auf der Linie des Landkreistages, denn die Landkreise haben die große Sorge, dass sie bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Kompetenzen verlieren und damit auch ihre Aufgabenstellung gefährdet sehen und sie versuchen deshalb, und dass ist in der kommunalen Familie im Grunde Verrat an den kommunalen Gedanken gewertet worden, sie versuchen auf ihre Kosten und unsere Lasten einen Vorschlag durchzusetzen, der auch Dortmund belasten würde. Dafür tritt die CDU/CSU ein. Der Bund hat angeboten, bei der Ausgestaltung in Form der Organleihe und dahinter steckt der vernünftige Gedanke, dass es nicht sein kann, dass in Teilen der Bundesrepublik Deutschland nach anderen Kriterien vermittelt wird und bearbeitet wird als in anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland. Wenn man eine einheitliche Lebenswirklichkeit in unserem Lande haben will, dann muss man auch akzeptieren, dass der Bund die Regelungskompetenz hat, um Dinge bundesweit auch in den Griff zu nehmen. Und wenn dann beispielsweise die Landkreise die Aufgabe übernehmen im Optionsmodell für den Bund eine Aufgabe zu erledigen, dann muss es auch möglich sein, dass der Bund diese Dinge steuert. Und deswegen die rechtliche Ausgestaltung in dem Vorschlag der Bundregierung als Organleihe. Das ist ein bewährtes Instrument, kann eingesetzt werden und ich kann eigentlich in der Blockade, die jetzt auch wieder bei diesem Vorschlag entstanden ist, nur eines erkennen. Vieles in Berlin läuft im Moment nach dem Spielchen, lasst mal die von der Regierungskoalition vorturnen, wir werden dann hinterher im Bundesrat schon zeigen, an welcher Stelle die Stolpersteine liegen und wo gestolpert wird. Damit man hinterher sagen kann, ja die Bundesregierung bekommt es ja nicht gebacken. Ich glaube, dieses politisches Spiel ist durchschaubar und entlarvt sich selber.

Aber noch mal wieder zu den Auswirkungen für Dortmund zurück. Wir wissen heute nicht, welche finanziellen Konsequenzen in Euro und Cent tatsächlich auf Dortmund fallen werden, weil wir noch nicht am Ende des Gesetzgebungsvorgangs sind. Wir werden aber die Gewissheit haben zu dem Zeitpunkt wo wir den Haushalt des kommenden Jahres aufstellen. Dann werden wir das alles wissen. Bis dahin hat der Gesetzgeber seine Arbeit getan und ich bin sicher, dass wir dann genauer beurteilen können, was da auf uns zukommt.

Also, meine Damen und Herren, Quintessenz – ein schwieriges Thema steht auf der gemeinsamen Agenda der kommunalen Familie auf der einen Seite und der Bundespolitik auf der anderen Seite. Es ist in den nächsten Wochen und in den nächsten Tagen noch eine ganze Menge zu arbeiten. Und es sind eine ganze Menge Leute unterwegs. Sie sollten den Leuten, die die Arbeit machen, die sich die Tage, die Nächte um die Ohren schlagen, dankbar sein und sollten mit Belehrungen eigentlich sich zurückhalten. Ich habe schon mal in der Zeitung gelesen, Frau Schneckenburger, dass die Grünen der Meinung sind ich hätte mich bei Hartz IV nicht genug gekümmert. Das ist eben der Geist, den ich erkenne aus solchen Äußerungen auf die ich allergisch reagiere, denn ich sage noch mal, wenn ich es streng nehme, was meine Kollegen im gleichen Amt in Gelsenkirchen, in Essen, in Düsseldorf so tun und anstellen, da sehe ich eine riesen Diskrepanz. Die sind wunderbar vorne mit dabei, wenn es darum geht ein Interview zu geben. Aber in Berlin bei den Verhandlungen habe ich die nie gesehen.

Anschließend brachte Rm Keller (Linkes Bündnis) zum Ausdruck, dass sie dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag zustimmen könne.

Weiterhin stellte Rm Keller (Linkes Bündnis) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt ruft alle Dortmunderinnen auf, sich an den Protestaktionen gegen weiteren Sozialkahlschlag am Samstag zu beteiligen. Nehmen Sie gemeinsam mit ihren gewählten Ratsvertreterinnen, Kirchen, Gewerkschaften, dem Sozialforum an der Großdemonstration in Köln teil, um eine finanzielle Stärkung der Kommunen einzufordern.


Weiterhin erklärte Rm Münch, dass es nicht Aufgabe des Rates der Stadt seien könne, sich andauernd mit landes- bzw. bundespolitischen Themen zu beschäftigen, zumal OB Dr. Langemeyer ohnehin die Interessen der Stadt Dortmund in den entsprechenden Gremien wahrnehme.

Von daher stellte Rm Münch den Antrag auf Schluss der Debatte.

Bm’in Wendzinski stellte anschließend fest, dass Rm Münch nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt keinen Antrag auf Schluss der Debatte stellen könne, da er sich selbst an dieser beteiligt habe.

Die weitere Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Stratenwerth (FDP) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der DVU beschlossen wurde, beendet.

Der außerdem von Rm Münch gestellte Antrag auf Nichtbefassung wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) den oben angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.04.2004 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den oben angeführten Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2004 ab.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 6.4


Zukunft der Seniorenheime gGmbH
(Drucksache Nr.: 05894-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der Zukunft der städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 23.03.2004

Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die Zukunft der Städtischen SeniorInnenheime von den konzeptionellen Überlegungen zur Konsolidierung der städtischen Klinikum gGmbH abzukoppeln.

Der Rat hält es für die weitere erfolgreiche Arbeit der SeniorInnenheime für notwendig, dass die Städtischen SeniorInnenheime gGmbH auch in Zukunft gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Klinikum Dortmund ihre Aufgaben erfüllen.

Das angestrebte Ziel der Nutzung von Synergien in den verschiedenen Geschäftsbereichen wie Personal, Ausbildung, Service und Logistik der Klinikum gGmbH wird im Rahmen eines verbindlichen Kooperationsvertrages geregelt.

Der Rat fordert die Gesellschafterversammlung auf, entsprechend zu verfahren.


b) Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2004

Hinsichtlich des oben angeführten Antrages der CDU-Fraktion vom 24.03.2004 fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlüsse:

1. Die städtischen Seniorenheime gGmbH leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Gebiet der Seniorenwirtschaft und bieten älteren Menschen ein Heim, denen ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist. Diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe wird durch die Geschäftsleitung der Seniorenheime gGmbH sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbildlich umgesetzt. Zur weiteren Aufgabenwahr-nehmung bleiben die Seniorenheime gGmbH ein im gesellschaftsrechtlichen Sinne eigenständiges Unternehmen. Bestrebungen, die eine wie auch immer geartete Fusion oder Verschmelzung zum Ziel haben, sind nicht zielführend und sollen daher nicht weitergeführt werden.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.


2. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Dortmund empfehlen der Geschäftsführung sowie den Organen der Gesellschaft, Überlegungen anzustellen, inwieweit die bisher gepachteten sechs Seniorenheime einschließlich der zugehörigen Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

3. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund wird beauftragt, rechtlich prüfen zu lassen, inwieweit die zu erwartenden Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke sowie der aufstehenden Gebäude an die Seniorenheime gGmbH zur teilweisen Deckung des zu erwartenden Defizits der Klinikum Dortmund gGmbH herangezogen werden können.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.


Auf der Grundlage der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses erläuterten Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Hengstenberg (CDU) sowie Rm Prüsse (SPD) nochmals kurz die Positionen ihrer Fraktionen hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit.

Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion stimmt der Rat darauf hin einstimmig der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2004 zu.



7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2004 - Festlegung der Kunstsparte
(Drucksache Nr.: 05647-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2004 soll für förderungswürdige Leistungen auf dem Gebiet

Foto, Film/Video

vergeben werden.


8. Schule

zu TOP 8.1
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund;
hier: Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05366-03)

Auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer verständigte sich der Rat der Stadt zunächst darauf, in die Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt 8.1 auch die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 8.2 mit einzubeziehen.

Für die SPD-Fraktion erläuterte Rm Diekneite zunächst die Bedeutung der Gründung eines Berufskollegs für die Bildungsgänge aus den Bereichen der Informations-, Telekommunikations- und Medientechnologie, also eines IT- und Medien-Berufskollegs. Hierbei machte er deutlich, welche positiven Auswirkungen dieses neue Berufskolleg für den IT- und Medienstandort und damit für den Wirtschaftsstandort Dortmund haben werde.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Diekneite (SPD) kritisch mit der zögerlichen Haltung der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander, die seiner Meinung nach schon zu Irritationen in der Branche und bei den Berufskollegs geführt habe.

Außerdem machte Rm Diekneite (SPD) nochmals deutlich, dass im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg die Entscheidung nicht auf die Sitzung des Rates der Stadt im Mai verschoben werden könne, sowie dies offensichtlich von der CDU-Fraktion angestrebt werde.

Auch Rm Reuter begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ausdrücklich die Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs.

Weiterhin brachte Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum Ausdruck, dass es für ihre Fraktion enorm wichtig sei, dass man darüber hinaus die Sanierung des Brügmann-Blocks, sowie man dies im Schulausschuss beantragt habe und die auch enorm wichtig sei, weiter im Auge behalten sollte.

Auf Seiten der CDU-Fraktion wies Rm Knieling darauf hin, dass hinsichtlich der Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs noch eine Reihe von Fragen offen seien. Man habe von daher in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2004 die Verwaltung gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.

Da die Beantwortung der entsprechenden Fragen erst in der nächsten Sitzung des Schulausschusses erfolgen werde, beantragte für die CDU-Fraktion Rm Knieling die Tagesordnungspunkte 8.1 und 8.2 auf die Sitzung des Rates der Stadt am 13.05.2004 zu vertagen.

Der Rat der Stadt lehnte darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU den oben angeführten Vertagungsantrag von Rm Knieling (CDU) ab.
Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit lagen dem Rat der Stadt folgende Anträge vor, die im Schulausschuss eingebracht worden waren:


a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.03.2004

Der Rat beschließt die folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 05366-03 (Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs):
Angesichts der beengten Raumsituation sowohl im Brügmannblock als auch der notwendigen Sanierung des Robert-Schuman-Kollegs an der Sckellstraße ist die Standortfrage für das neu zu gründende IT-Medien-Berufskolleg anders als in der Vorlage dargestellt ergebnisoffen zu prüfen. Hierbei sind auch eine Realisierung auf dem ehemaligen Phoenix-Gelände und die Option zur Einwerbung von Landesmitteln einzubeziehen.

Weil die Immobilienwirtschaft das Robert-Schuman-Kolleg nun doch für sanierungsfähig hält, steht das Grundstück nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten darzustellen, inwieweit und in welcher Höhe die Einlage des Grundstücks ins Sondervermögen in Zukunft den Etat der Stadt Dortmund, insbesondere für die Schulsanierung belasten wird.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 24.03.2004

Die SPD-Fraktion beantragt, o.g. Vorlage auf Seite 7 zu verändern:
Der III. Meilenstein erhält folgende Fassung:


III. Meilenstein: - dauerhafte Unterbringung aller IT-Medien-Bildungsgänge in einem Gebäude zum Schuljahr 2008/09



Bei Stimmenthaltung der FDP fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden oben angeführten Anträge mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

a) die Gründung eines Berufskollegs für Bildungsgänge aus dem Bereich der Informations-, Telekommunikations- und Medientechnologie -Arbeitstitel: IT- und Medien-Berufskolleg- am Standort "Brügmannblock" (Gründungsbeschluss);

b) den Auftrag an die Verwaltung, die Voraussetzungen für einen Errichtungsbeschluss nach § 8 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) herbeizuführen.

zu TOP 8.1
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund
hier: Akquisition von Gebäuden zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05548-04)

zu TOP 8.2
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund
hier: Akquisition von Gebäuden zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05548-04)

Zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.03.2004, der im Schulausschuss eingebracht worden war, vor:

Der Rat beschließt die folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 05548-04 (Akquisition von Gebäuden):
Da der Raummangel im Bereich des Brügmannblocks unabhängig von der vorgesehenen Gründung eines neuen Berufskollegs besteht, ist es notwendig, diesen Bedarf bei der Größe der anzumietenden Gebäude bzw. Gebäudeteile zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, im Zuge der Schulsanierung und der Beratungen für den kommenden Haushalt baldmöglichst Planungen und Konzepte für die Sanierung der Gebäude im Brügmannblock vorzulegen.


Unter Einbeziehung des oben angeführten Antrages fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der FDP mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Akquisition zusätzlicher Gebäude oder Gebäudeteile zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs durch die Städtische Immobilienwirtschaft und die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Anmietung für das Jahr 2005.










zu TOP 8.3
Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahmen im Altgebäude
(Drucksache Nr.: 05694-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Umbaumaßnahme:
Umbau im Bestand des Altgebäudes im Rahmen der Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund, mit Gesamtkosten von 670.000 €.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten des Haushaltsjahres 2003 über die Haushaltstelle 2200 9411 0145 - Umbau und Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Umbaumaßnahme beauftragt.



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05613-04)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von

- den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 11.642,42 Euro,
- den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 11.642,42 Euro.




zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05612-04)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 15.232.163,33 Euro.


zu TOP 10.3
Eigenkapitalverstärkung Westfalenhallen Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 05723-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Stadt Dortmund als alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen Dortmund GmbH nimmt eine Eigenkapitalverstärkung von insgesamt 4,2 Mio. € vor. Die Auszahlung erfolgt in 2004 und 2005 jeweils i.H.v. 2,1 Mio. €.

2. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Gesellschaft werden angewiesen, die Kapitalzuführung durchzuführen.


zu TOP 10.4
- Ergebnis der Jahresrechnung 2003 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2003 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt
(Drucksache Nr.: 05695-04)

Nachdem OB Dr. Langemeyer auf die Empfehlung des Schulausschusses vom 24.03.2004 und die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung, wonach die für die Bezirksvertretungen gebildeten Haushaltsausgabereste freigegeben werden, hingewiesen hatte, fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der kameralen Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2003 Kenntnis. Über die Entlastung gemäß § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung 2003 vorgelegt hat.

Ferner nimmt der Rat der Stadt Dormund Kenntnis von dem Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2003 in Höhe von insgesamt 72.487.608,16 € sowie die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 2.000,00 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2003 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008
(Drucksache Nr.: 05518-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode vom 01.01.2005 - 31.12.2008 für den Amtsgerichtsbezirk Dortmund wird zugestimmt.


zu TOP 11.2
Ausländerbeirat
-Antrag gem. § 126 GONW-

Der Vorsitzende des Ausländerbeirates, Herr Güclü, erläuterte den vom Ausländerbeirat am 02.03.2004 gestellten Antrag gem. § 126 GO NRW wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich, zu Ihnen zum Antrag des Ausländerbeirats zur „Beantragung von Änderungen zur Wahl des Ausländerbeirats gemäß § 126 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“ sprechen zu können.

Der Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“ des Ausländerbeirats hat sich in mehreren Sitzungen mit den von der LAGA, das ist die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in NRW, angeregten Änderungen zum jetzigen Verfahren der Ausländerbeiratsarbeit befasst. Hierzu fand auch eine gemeinsam von der Landeszentrale für politische Bildung, der LAGA und dem Ministerium für Wirtschaft und Soziales des Landes NRW am 09.02.2004 hier im Rathaus durchgeführte Veranstaltung statt.

Der bei dieser Veranstaltung anwesende Vertreter des Innenministeriums des Landes NRW, Herr Winkel, hat dabei eine schnelle und in ihren Inhalten weitestgehend mögliche Prüfung von entsprechenden Anträgen der Städte und Gemeinden gemäß der Öffnungs- bzw. Experimentierklausel des § 126 der GO zu Veränderungen des § 27 GO in Aussicht gestellt. Erforderlich für einen solchen Antrag beim Ministerium, ist eine Einigung zwischen Ausländerbeirat und Rat auf einen einvernehmlich getragenen Antrag.

Nach den Ausführungen des Vertreters des Innenministeriums soll die Regelung des § 126 GO im Gegensatz zu früher, als ein Antrag des Rates der Stadt Dortmund auf Bildung eines Ausschusses für Zuwanderung und Integration noch abschlägig beschieden wurde, weitestgehend ausgelegt werden. Deshalb gehen wir davon aus, dass die vom Ausländerbeirat vorgeschlagenen Punkte für einen entsprechenden Antrag an den Innenminister rechtlich zulässig und genehmigungsfähig sind.

Wie in unserem Antrag erläutert, verspricht der Ausländerbeirat bei einem Stimmrecht der bisher nur beratend mitwirkenden Ratsmitglieder ein besseres Zusammenarbeiten mit den politisch Verantwortlichen. Sie haben dann mehr als bisher die Möglichkeit an Entscheidungen des Ausländerbeirats mitzuwirken, indem sie die Meinung der Fraktionen des Rates vertreten und an der Meinungsbildung aktiv teilnehmen. Umgekehrt könnten auch Anregungen aus dem Ausländerbeirat in den Fraktionen und den Gremien des Rates dann auch besser vertreten werden und dort Gehör finden. Dieser Vorschlag zur besseren Einbindung der in unserer Stadt politisch relevanten Kräfte entspricht auch den Handlungsempfehlungen des Innenministeriums und einem zwischen der LAGA und dem Ministerium erarbeiteten Musterantrag. Der Ausländerbeirat hält diese bessere politische Einbindung für eine Optimierung und allgemeine Akzeptanz seiner zukünftigen Arbeit für sehr wichtig. Und auch mir persönlich ist dieses ein sehr großes Anliegen.

Mit seinem zweiten Vorschlag möchte der Ausländerbeirat allerdings ein alleiniges Überstimmen der direkt gewählten Mitglieder des Ausländerbeirats durch die vom Rat gewählten Mitglieder mit einer sinngemäßen Anwendung der Vorschriften der Gemeindeordnung zu sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ausschließen, auch wenn dieses in der Praxis wahrscheinlich nie eintreten wird.

Unser Vorschlag, die Briefwahl zu ermöglichen, entspricht ebenfalls den Handlungsempfehlungen und dem Musterantrag. Nach Auskunft der LAGA möchten hiervon auch die meisten Gemeinden Gebrauch machen; die Stadt Köln hat sich sogar entschieden, die Ausländerbeiratswahl nur als Briefwahl durchzuführen. Hierdurch verspricht sich der Ausländerbeirat eine höhere Wahlbeteiligung, die in der Vergangenheit immer mehr zurückgegangen ist und zu Recht entsprechend kritisiert wurde. Nicht umsonst haben die LAGA und der Vertreter des Innenministeriums während der erwähnten Veranstaltung hier im Rathaus insbesondere auf die Einräumung der Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen. Gerade älteren Ausländerinnen und Ausländern wird hiermit auch eine bessere Teilnahme an der Wahl ermöglicht. Kostengründe sollten hier keine Rolle spielen; politische Partizipation von möglichst vielen zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohnern sollte ein wichtiges Ziel der Kommunalpolitik sein und bleiben.

Da nach Informationen des Ausländerbeirats eine Gewährung von Aufwandsentschädigung an seine Mitglieder nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, muss der Rat entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine solche gewähren will oder ob es bei der bisherigen Zahlung von erhöhten Sitzungsgeldern bleiben soll.

Darüber hinaus hat sich der Ausländerbeirat noch mit folgenden Vorschlägen eingehend befasst:
Im Gegensatz zum Musterantrag der LAGA, dem viele Gemeinden auch in dieser Hinsicht gefolgt sind, hat sich der Ausländerbeirat der Stadt Dortmund nicht für ein aktives Wahlrecht von Eingebürgerten ausgesprochen, da dieses zu einem für uns nicht hinnehmbaren Unterschied im Wahlrecht der Deutschen, und das sind die Eingebürgerten ja dann auch, führen würde. Außerdem wäre dieser Status der Einbürgerung bei einem Umzug von der neuen Wohngemeinde nicht mehr, oder nur sehr schwer nachprüfbar. Eine in einigen Gemeinde diskutierte und beantragte 10-Jahres-Frist, d. h. ein Wahlrecht in den ersten 10 Jahren nach der Einbürgerung wurde aus den gleichen Gründen ebenfalls abgelehnt.

Auch für die im Musterantrag der LAGA und in den Handlungsempfehlungen des Innenministeriums angebotene „persönliche Vertreterregelung“ hat sich weder im Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“ noch im Ausländerbeirat selbst eine Mehrheit gefunden. Hiermit sollte nach Vorbild der Mitglieder der Verbände im Kinder- und Jugendausschuss einem vor der Wahl zum Ausländerbeirat und in Wahlunterlagen jeweils benannten persönlichen Vertreter bzw. benannten persönlichen Vertreterin eines direkt gewählten Mitglieds des Ausländerbeirats die Möglichkeit eingeräumt werden, für dieses Mitglied bei dessen Verhinderung an den Sitzungen teilzunehmen. Das gewählte Mitglied müsste aus dem Ausländerbeirat dabei aber nicht ausscheiden. Die gewählten Mitglieder des Rates können dieses nicht, da es dort keine gesetzliche Grundlage in der Gemeindeordnung gibt, die eine persönliche Vertretung zulassen würde. Wollen also Ratsmitglieder nicht mehr an Sitzungen teilnehmen, müssten sie aus dem Gremium ausscheiden. Die Vertreterregelung gilt zwar für die vom Rat in die Ausschüsse des Rates entsandten Ratsmitglieder auch, nicht aber eben für den Rat als direkt gewähltem Gremium selbst und sollte daher auch nicht für die direkt gewählten Mitglieder des Ausländerbeirats gelten.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie zumindest teilweise, unserem Antrags zustimmen würden und dann auch gemeinsam mit dem Ausländerbeirat den erforderlichen Antrag nach § 126 der Gemeindeordnung an den Innenminister unseres Landes stellen würden. Die für uns wichtigsten Punkte sind natürlich die Ziffern 1 und 3. Immerhin wurde schon in 54 Gemeinden ein solcher Antrag des Ausländerbeirats an den Rat und in mehr als 30 Fällen dieser Antrag vom Rat an das Innenministerium weitergeleitet und die beantragten Änderungen bereits in 3 Fällen, nämlich in Hagen, Herne und Lüdenscheid vom Innenministerium genehmigt.

Lassen Sie mich abschließend hierzu sagen, dass, ähnlich wie bei den Parteien und anderen Institutionen, nur derjenige etwas verändern kann, der auch den Mut hat, Experimente zu wagen. Hat das Innenministerium vor 5 Jahren nur die beiden Modelle in Duisburg und Solingen zugelassen und die von Herne, Bielefeld und unseres hier in Dortmund nicht, so sind die Verantwortlichen in Düsseldorf jetzt doch zu der Erkenntnis gekommen, dass für eine Optimierung des § 27 der Gemeindeordnung in der Zukunft eine breitere Erprobungsbasis notwendig ist. Und deshalb wollen wir daran mitwirken. Wir alle versprechen uns in der Zukunft von den dann vorliegenden Ergebnissen aus den einzelnen Gemeinden bei einer eventuellen Neufassung des § 27 eine bessere Arbeit von Ausländerbeiräten, Migrations- oder Integrationsräten oder wie immer diese Gremien dann heißen werden. Auch hier sollte das Wort Willy Brandts gelten: Mehr Demokratie wagen. Und hierzu sollten wir und hoffentlich auch Sie beitragen, denn Dortmund war vor 5 Jahren Vorreiter und hat die heutige Diskussion durch seine progressiven Änderungsvorschläge von damals mit ausgelöst. Es sollte daher heute nicht Schlusslicht sein. Nehmen wir die vom Innenminister ermöglichten Chancen daher jetzt wahr. Daher nochmals meine Bitte, unterstützen Sie uns dabei.


Für die SPD-Fraktion erklärte anschließend Rm Giese, dass seine Partei seit längerer Zeit bemüht sei, eine echte Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern an den gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen. Alle diese Bemühungen seien jedoch bisher an rechtlichen Rahmenbedingungen gescheitert.

Hinsichtlich des nun vorliegenden Antrages des Ausländerbeirates sehe seine Fraktion keine wesentliche Veränderung über die Bestimmung des § 27 GO NRW, in dem die Grundsätze für die Bildung von Ausländerbeiräten geregelt seien, hinaus an.

Außerdem setzte sich Rm Giese (SPD) mit den einzelnen Forderungen des Ausländerbeirates auseinander und stellte dabei fest, dass diese zu keiner tatsächlichen Verbesserung der Arbeit des Ausländerbeirates führen würden. Von daher werde die SPD-Fraktion nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen den Antrag des Ausländerbeirates ablehnen.

Weiterhin brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass er den vorliegenden Antrag des Ausländerbeirates für wenig geeignet halte, die Situation des Ausländerbeirates wesentlich zu verbessern und werde deshalb diesen auch ablehnen.

Wie bereits seine Vorredner machte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Antrages des Ausländerbeirates deutlich.

Vielmehr sollte man nach Auffassung seiner Fraktion die gute und integrative Arbeit des Ausländerbeirates, die dieser in den vergangenen Jahren geleistet habe, verstärkt unterstützen.

Auch Rm Schneckenburger sprach sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus größtenteils gegen den Antrag des Ausländerbeirates aus, da dieser ihrer Auffassung nach nicht geeignet sei, den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund zu stärken.

Abschließend gab Rm Schneckenburger zu Protokoll, dass ihre Fraktion der Forderung des Ausländerbeirates nach einer Briefwahl, sowie dies auch bei anderen Wahlen praktiziert werde, zustimmen könne.

Abschließend erklärte Rm Stanko, dass auch die DVU den Antrag des Ausländerbeirates ablehnen werde.

Bei Stimmenthaltung von Rm Dr. Kuhlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Keller (Linkes Bündnis) lehnt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Antrag des Ausländerbeirates ab:

„Auf Anregung des Ausländerbeirates beantragt der Rat der Stadt Dortmund gem. § 126 GO NW, bei den im Herbst 2004 anstehenden Wahlen der kommunalen Migrantenvertretungen beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen:

1. Der Ausländerbeirat besteht aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern, die nach den Bestimmungen des § 27 GO NW für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber/in gewählt werden und aus 9 vom Rat aus seiner Mitte gewählten stimmberechtigten Mitgliedern.
Die vom Rat der Stadt zu wählenden Mitglieder sollen entsprechend des erzielten Ergebnisses der einzelnen Fraktionen bei den Kommunalwahlen gewählt werden.
Darüber hinaus können Mitglieder mit beratender Stimme, z. B. Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände, an den Sitzungen des Ausländerbeirats teilnehmen. Das Nähere wird in einer zu erlassenden Geschäftsordnung des Ausländerbeirats geregelt.
2. Bei den Abstimmungen im Ausländerbeirat dürfen die vom Rat gewählten Mitglieder die direkt gewählten Mitglieder des Ausländerbeirats nicht überstimmen (sinngemäße Regelung gem. § 58 Abs. 3 GO NW).
3. Abweichend von § 27 Abs. 11 GO NW wird die Möglichkeit zur Briefwahl gegeben.

4. Den Mitgliedern des Ausländerbeirats wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.“


zu TOP 11.3
Demonstrationskultur in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05895-04)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Unger den von Ihrer Fraktion vorgelegten Antrag, der sich nochmals mit dem Vorgehen der Polizei anlässlich der im Jahre 2000 stattgefundenen Demonstration auseinandersetzt.

Sie brachte dabei zum Ausdruck, dass dieser Antrag u. a. dazu dienen solle, Jugendlichen Mut zu machen, sich auch künftig an Demonstrationen zu beteiligen, weil sie keine Angst davor haben müssen, willkürlich und falsch behandelt zu werden.

Anschließend stellte Rm Münch einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte und gab dabei folgende Begründung zu Protokoll:

a) Es ist nicht Aufgabe des Rates durch eine Resolution der Dortmunder Polizei Nachhilfeunterricht zu erteilen.
b) Ich lehne es ab, die Grünen darin zu unterstützen, dass sie dieses Gremium für ihren Wahlkampf missbrauchen.


Der Rat stimmte darauf hin dem Antrag von Rm Münch auf Schluss der Debatte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der DVU sowie des Linken Bündnisses zu.

Weiterhin lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 30.03.04 ab:

Der Rat nimmt die Rechtssprechung im Fall der umstrittenen Polizeimaßnahmen im Jahr 2000, die das Vorgehen der Polizei bei der Einkesselung von Demonstranten als rechtswidrig festgestellt hat, zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat erwartet in der Konsequenz, dass die Polizeibehörde ihre damaligen Entscheidungen als fehlerhaft anerkennt und die Opfer der Polizeikessel öffentlich rehabilitiert.
Der Vorwurf der Gewaltbereitschaft ist zurückzunehmen. Belastende personenbezogene Daten sollen gelöscht werden.

Der Rat erwartet von der Polizeiführung eine klare Zusage, zukünftig auf Einkesselungsstrategien in vergleichbaren Fällen zu verzichten und anderweitig erprobte Einsatzkonzepte zu verfolgen, die vorwiegend auf Information und Kommunikation bauen.



12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Kosteneinsparung durch Reduzierung der Dortmunder Ratsmitglieder um 50%
(Drucksache Nr.: 05881-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Da, Herr Oberbürgermeister, Sie mitteilen, dass durch Reduzierung der Dortmunder Ratsmitglieder um 50 % jährlich 500.000 € eingespart werden können, warum empfehlen sie dem Rat als oberster Chef der Verwaltung nicht so einen Beschluss zu fassen und bereiten eine entsprechende Verwaltungsvorlage vor?


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:
Über meine Motive bin ich Ihnen keine Rechenschaft schuldig!

zu TOP 12.1.2
Kosteneinsparung durch Reduzierung der Dortmunder Bezirksvertreter um 96
(Drucksache Nr.: 05882-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, da Ihnen die finanzielle Situation der Stadt Dortmund bekannt ist und Sie wissen, dass durch Reduzierung der Bezirksvertreter um 96 Personen 500.000 € jährlich eingespart werden können, warum empfehlen Sie nicht in einer Beschlussvorlage dem Rat, so eine Reduzierung zu beschließen.


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf wie bei TOP 12.1.1.


zu TOP 12.1.3
Schäden durch freilaufende Hunde in Dortmunder Waldgebieten
(Drucksache Nr.: 05883-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



12.2 Anfragen der DVU

zu TOP 12.2.1
Ausschussbesetzungsverfahren - nach d`Hondt oder Hare-Niemeyer?
(Drucksache Nr.: 05890-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.2.2
Bestrebungen des Dortmunder City-Ringes
(Drucksache Nr.: 05889-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.3
Kinderspielplatzgerätevernichtung
(Drucksache Nr.: 05891-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.2.4
Masterplan für den Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05892-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Middendorf
Ratsmitglied



Feuler
Schriftführer