N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 21.06.2006
Katharinenstr. 12, 44122 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:30 - 20:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Dietrich Büscher (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU))
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände (NABU))
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
3. Verwaltung
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
4. Gäste
Detlef Münch (Ratsmitglied)




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 14. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 21.06.2006, Beginn 17:30 Uhr,
Katharinenstr. 12, 44122 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05283-06)


2.2 Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne; 2. Quartalsbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05446-06)


3. Berichte

Es sind keine Berichtswünsche eingegangen.

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kaleck benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde aus aktuellen Anlass um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:


- TOP 3.1 Beseitigung einer Weißdornhecke am Flautweg

- TOP 3.2 Nutzungsänderung zur tierärztlichen Praxis, Niederhofer Holz 30 (ehemalige Polizeireiterstaffel)

- TOP 3.3 Naturschutzgebiet Bolmke:
- Asphaltierung des Bolmker Weges
- Illegal errichteter Mountainbike-Parcours
- Waldpflegeplan für das NSG Bolmke

- TOP 3.4 Errichtung eines Schweinemastbetriebes mit Stall, Lagerhalle und Fahrsilos
- Zwischenbericht-

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05283-06)

Herr Quittek verwies auf die Vorlage und auf die in den Sitzungen am 30.11.2005 und 17.05.2006, gefassten Beschlüsse des Beirates.

Weiterhin informierte Herr Quittek den Beirat darüber, dass das Planungsamt die Anregungen zum Thema Vogelschlag berücksichtigen werde und auch die Aufkleber zur Verhinderung dessen von außen angebracht werden.

Kritisiert wurde, insbesondere von Herrn Dr. Gelmroth, dass die Anregung des Beirates zur Wahl der Ersatzbäume in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde.


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist nochmals auf seine Beschlüsse vom 30.11.2005 und 17.05.2006 in denen der Beirat insbesondere anregte,

- als Ersatzbäume standortgerechte, heimische Bäume zu wählen (kein Bergahorn, Platane, etc.),
- zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, mit dem Eigentümer vertraglich passive und aktive Wärmenutzung festzusetzen.


zu TOP 2.2
Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne; 2. Quartalsbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05446-06)

Herr Dr. Marks stellte den 2. Quartalsbericht anhand der Vorlage vor.

Leider liegen derzeit noch keine Informationen vor, inwieweit das Land Fördermittel für die Landschaftsplanmaßnahmen des Jahres 2006 bereitstellt. Auch stehen für die jährlich wiederkehrenden Maßnahmen des Amphibienschutzes nur die Eigenmittel des Umweltamtes zur Verfügung.

Hinsichtlich der Ausschilderung der Naturschutzgebiete werden die Standorte der neuen Schilder zwischen der unteren Landschaftsbehörde und Herrn Quittek abgestimmt.


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage der unteren Landschaftsbehörde einstimmig zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Beseitigung einer Weißdornhecke am Flautweg

Herr Dr. Marks stellte anhand von Fotos die Situation auf der städtischen Obstbaumwiese (Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Scha 128 „Flautweg-Nord“) dar. Die Weißdornhecke wurde bis auf den Erdboden abgeschnitten, was einer Beseitigung gleichkommt. Weiterhin wurden Aufschüttungen getätigt und ein Bauwagen abgestellt.

Herr Dr. Marks kündigte ordnungsrechtliche Schritte gegen den Verursacher an, verbunden mit der Forderung nach einer Wiederherstellung des alten Zustandes.

Der Beirat unterstützt die vorgesehenen Maßnahmen der Verwaltung.


zu TOP 3.2
Nutzungsänderung zur tierärztlichen Praxis, Niederhofer Holz 30 (ehemalige Polizeireiterstaffel)

Herr Dr. Marks stellte die Situation anhand von Karte und Luftbild dar. Die Option zum ökologischen Umbau des auf dem Grundstück verrohrten Bachlaufs sei gewährleistet, es hätten sich jedoch Bauabsichten ergeben, die in den ursprünglichen Antragsunterlagen noch nicht enthalten gewesen seien. So seien jetzt zusätzliche Parkplätze, eine Abstellfläche für Hänger und ein Longierzirkel vorgesehen.

Bei Beirat bekräftigte seine Meinung, dem Vorhaben nur dann zustimmen zu können, wenn die Nutzungsänderungen ausschließlich im Bestand erfolgen.

Die Verwaltung erklärte, dass ein Gespräch mit dem Antragsteller erforderlich sei, um die noch offenen Fragen zu klären. Danach wird der Beirat erneut beteiligt.


zu TOP 3.3
Naturschutzgebiet Bolmke:
- Asphaltierung des Bolmker Weges
- Illegal errichteter Mountainbike-Parcours
- Waldpflegeplan für das NSG Bolmke

Auf Grund der heutigen Exkursion wurden die o.g. Themen in der Beiratssitzung diskutiert.

Besondere Kritik wurde an der Maßnahme Asphaltierung des Bolmker Weges durch das Tiefbauamt geübt. Hier wurde ein bereits vorhandener, jedoch schon teilweise aufgebrochener Weg neu asphaltiert und etwas verbreitert. Gründe hierfür waren u.a. die Verkehrsicherungspflicht. Auch wurde eine Kostenanalyse durchgeführt, wobei die durchgeführte Maßnahme die kostengünstigste war (s. Anlage).

Herr Quittek kritisierte mit Nachdruck, dass eine Abstimmung mit dem Beirat und dem Umweltamt hierzu nicht stattgefunden hat. Dieses ist in solchen Fällen, in denen Baumaßnahmen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden, dringend erforderlich. Hier läge ein Verstoß gegen das Landschaftsgesetz und gegen die Bestimmungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd vor. Unter Absprachen hätte der Beirat und das Umweltamt einer solchen massiven Maßnahme nicht zugestimmt, da es dem Zielkonzept zur Entwicklung des Naturschutzgebietes Bolmke entgegensteht.

Herr Zühlke folgerte, dass zukünftige Maßnahmen mit dem Beirat und dem Umweltamt zwingend abgestimmt werden müssen.

Weiterhin wurde die im östlichen Teil des NSG Bolmke illegal erschaffene Mountainbike-Strecke thematisiert. Die Strecke ist ca. 200 m lang und ca. 100 m breit, und man findet hier Abgrabungen bis 1,50 m Tiefe, steile Hügel, Kurven etc.. Die Strecke ist der Forstverwaltung grundsätzlich bekannt, allerdings konnte bis jetzt kein Verantwortlicher ermittelt werden. Angedachte Gespräche zwischen der BV Hombruch, den Jugendlichen und der Verwaltung haben bis dato noch nicht stattgefunden.


Beschluss:

Asphaltierung des Bolmker Weges

Der Beirat verurteilt die Asphaltierung des Bolmker Weges, da diese Maßnahme nicht mit den Zielen des Naturschutzes und auch der Naherholung zu vereinbaren ist.

Der Beirat fordert, dass solche Maßnahmen rechtzeitig sowohl mit der unteren Landschaftsbehörde als auch mit dem Beirat abgestimmt werden.

Diese neue Asphaltierung des Weges widerspricht dem Grundkonzept der Entsiegelung der Wege im Naturschutzgebiet Bolmke.

Der Beirat fordert einstimmig den Rückbau des Weges, da hier eindeutig ein Verstoß gegen das Landschaftsgesetz NRW sowie gegen den Landschaftsplan Dortmund-Süd vorliegt.
Illegal errichteter Mountainbike-Parcour

Der Beirat bittet die Verwaltung einstimmig, dass die Erdhügel und die Gräben rückgebaut werden und dass mit den verantwortlichen Jugendlichen ein Gespräch geführt wird. Die Verursacher sollten – auch aus pädaogischen Gründen – an dem Rückbau beteiligt werden. Sofern diese keine Einsicht zeigen, sollen ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Waldpflegeplan für das NSG Bolmke

Der Beirat bittet die Verwaltung einstimmig, in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde zügig einen Waldpflegeplan für das Naturschutzgebiet „Bolmke“ aufzustellen. In diesem Plan sollen die Belange des Naturschutzes und der Erholung aufgezeigt und Lösungsstrategien entwickelt werden. Hierbei ist insbesondere das Wegenetz einer Überprüfung zu unterziehen; Trampelpfade sind zu schließen und die zugelassenen Wege zu kennzeichnen. Bezüglich der Hundeproblematik ist zu überlegen, inwieweit durch die Anlage von Hundebadestellen an den Parkplätzen eine Entlastung für die Gewässer im NSG erfolgen kann. Die Teiche im NSG sind durch Bewuchs abzuschirmen. Das Wasser der Teiche darf keinesfalls abgelassen werden (wie vom Revierförster zum Zweck der Entnahme von abgängigen Bäumen erwogen).

zu TOP 3.4
Errichtung eines Schweinemastbetriebes mit Stall, Lagerhalle und Fahrsilos - Zwischenbericht

Herr Höing führte in die Thematik ein; er legte dar, dass der vorgesehene Standort der einzig mögliche sei, da wegen der Schweinepestgefahr ein Abstand von 1000 m zum nächsten Mastbetrieb einzuhalten sei und außerdem ein entsprechender Abstand zu Wohnsiedlungen eingehalten werden müsse.

Der vom Antragsteller vorgelegte landschaftspflegerische Begleitplan sieht eine Eingrünung des gesamten Hofgeländes vor, außerdem die ökologische Aufwertung zweier externer Ausgleichsflächen. Auf diese Weise würde eine erhebliche Überkompensation des Eingriffs erreicht.

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, dem Vorhaben zu entsprechen und eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes zu erteilen.

In der nachfolgenden Diskussion schälten sich zwei Positionen heraus. Position 1 – vertreten durch Herrn Quittek – steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Der Eingriff in Natur und Landschaft sei in diesem wertvollen Landschaftsraum – einem der größten im Stadtgebiet - nicht vertretbar. Der Landwirt müsse seinen jetzigen Standort zudem nur aufgeben, weil die Stadt die Flächen gekündigt und dort eine andere bauliche Entwicklung (ggf. Wohnen) zulassen wolle. Der Eingriff sei somit vermeidbar, wenn die Stadt ihre Kündigung zurücknehmen und der Landwirt an seinem jetzigen Standort verbleiben könne. Herr Quittek stellte deshalb den Antrag, dass der Beirat der Absicht der Verwaltung, für das Vorhaben eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes zu erteilen, widerspricht.

Position 2 wurde von den Herren Hülsmann-Trapphoff und Freudenberger vertreten. Die Stadt habe das Recht, über ihre eigenen Flächen anderweitig zu verfügen. Dies könne nicht auf dem Rücken des Landwirtes ausgetragen werden. Der jetzt vorgesehen Standort sei der einzig mögliche. An seinem derzeitigen Standort habe der Landwirt wegen der Siedlungsnähe ohnehin keine Entwicklungsmöglichkeit und ein Schweinemastbetrieb sei dort nicht denkbar. Herr Freudenberger stellte den Antrag, dass der Beirat auf einen Widerspruch verzichtet.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Antrag Herr Quittek: 10 ja, 4 nein, keine Enthaltung. Der Antrag wurde damit angenommen.
Antrag Herr Freudenberger: 4 ja, 10 nein, keine Enthaltung. Der Antrag wurde damit abgelehnt.



Beschluss:

Der Beirat widerspricht der Absicht der Verwaltung, für das Vorhaben eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes zu erteilen. Das Vorhaben greift in einen der größten, bislang weitgehend unbebauten Freiraumbereiche im Stadtgebiet ein, der sich u.a. vom Naturschutzgebiet Kurler Busch bis zur A 2 erstreckt. Der Beirat befürchtet in der Folge weitere bauliche Eingriffe in diesen Landschaftsraum. Der Eingriff ist vermeidbar, wenn die Stadt Dortmund dem Landwirt am bisherigen Standort seinen Betrieb erhält.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Illegale Müllablagerungen im Bereich Salingen
Herr Thieheuer fragt nach den Maßnahmen der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit den erheblichen Müllansammlungen eines "Einsiedlers" im Bereich Salingen. Herr Dr. Marks berichtet über den Sachstand; neben dem Umweltamt sind auch andere Ämter (Sozialamt) beteiligt.

Landschaftspflegemaßnahmen im Bereich Westerfilde/Bodelschwingh
Herr Budde bemängelt den Pflegezustand diverser Landschaftsbestandteile (Feldhecken, Bachdurchlässe etc.), wodurch seine landwirtschaftliche Bewirtschaftung erschwert ist. Herr Dr. Marks bittet Herrn Budde, die Objekte in einem vom Umweltamt bereitzustellenden Lageplan darzustellen und sichert eine anschließende Begutachtung zu..





Kaleck Quittek Scheffel-Heidrich
Beiratsmitglied Vorsitzender Geschäftsführung