Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft


am 10.08.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:00 - 12:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Dr. Eiteneyer, Vorsitzender
SPD:
Herr RM Berndsen
Frau RM Falkenstein-Vogler
Herr RM J. Fischer
Herr RM Harnisch
Frau RM Dr. Hetmeier
Frau RM Lührs
Herr RM Ollech
Frau RM Poschmann
Herr RM Schilff
Frau RM Weyer
CDU:
Frau RM Bitter
Herr RM Neumann i. V. für Herrn RM Follert
Herr RM Monegel
Herr RM Knieling
Herr RM Reppin
Herr sB Scmusz
Bündnis 90/Die Grünen:
Frau RM Blotenberg
FDP/Bürgerliste:
Herr RM Becker
2. Beratende Mitglieder:
---
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr Klüh – Büro 7/Dez.
Frau Schulz – 65/BL
Herr Onnebrink – 65/ZD
4. Gäste:
Herr Schepers, BDO Westfalen-Revision



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft,
am 10.08.2006, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft am 04.05.2006

2. Angelegenheiten des Betriebsausschusses

2.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05866-06)

2.2 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft für das I.Halbjahr 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05865-06)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Dr. Eiteneyer - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für die Städtische Immobilienwirtschaft fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

SB Scmusz.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung ist in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft am 04.05.2006

Einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten des Betriebsausschusses

zu TOP 2.1
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05866-06)

Mittels Power Point erläutert Herr Schepers im wesentlichen die Positionen der Jahresrechnung sowie die Abweichungen zum Vorjahr (Anlage 1 der Niederschrift).

Die Sprecher von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen danken für die beachtlichen Anstrengungen und Leistungen der Betriebsleitung, insbesondere vor dem Hintergrund des immer noch währenden Umstrukturierungsprozesses vom klassischen Hochbauamt hin zu einem technisch wie kaufmännisch gut aufgestellten Eigenbetrieb.

Frau Poschmann zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass der Eigenbetrieb mittlerweile bei marktüblichen Preisen durchaus mithalten könne. Auf ihre Nachfrage, bezüglich der Marktanalyse für das Betriebsrestaurant, erklärt Frau Schulz, dass diese zwischenzeitlich vorliege und zunächst dem Verwaltungsvorstand zugehe. Selbstverständlich werde sich dieser Ausschuss in seiner nächsten Sitzung ausführlich damit befassen.
Was die Ergebnisverbesserung beträfe, würde, so Herr StD Fehlemann, der Eigenbetrieb im nächsten Jahr die sogenannten „Sowieso-Leistungen“, die einige Organisationseinheiten der Stadt dem Eigenbetrieb abverlangten, bepreisen . Als Beispiel dafür nennt Herr StD Fehlemann die Fußballweltmeisterschaft. Hier habe der Eigenbetrieb bei ungefähr 12 Ausschreibungen die damit verbundene Bewertung und Abwicklung kostenlos erbracht. Die Summe solcher Aufwendungen würden bei entsprechender Bepreisung natürlich auch zum Bilanzgewinn beitragen. Ähnlich sehe es, so Herr StD Fehlemann weiter, auch bei den Pflichtaufgaben aus, die der Eigenbetrieb für andere Stadtämter erbringe. So könne eine baufachliche Prüfung bei Fördermaßnahmen künftig nicht mehr ohne Rechnungsstellung erbracht werden.

Auf Nachfrage von Herrn Monegel zu den Themen „Unbezahlte Dienstleistungen“ und „Personalwirtschaftliche Aspekte“ erklärt Frau Schulz, dass in der Tat ein Großteil der Beschäftigten im Eigenbetrieb 51 Jahre und älter sei. Davon betroffen seien auffälligerweise der Reinigungsbereich und der technische Bereich.
Die personalwirtschaftliche Ausrichtung des Eigenbetriebes werde durch die Einbindung in das gesamtstädtische Entscheidungsgefüge erschwert. Die Betriebsleitung könne bei bestimmten Stellen durchaus den Wirtschaftlichkeitsnachweis erbringen, dass eine externe Einstellung von Fachkräften vorteilhaft sei. Aufgrund der Gesamtgemengelage personalwirtschaftlicher Entscheidungen bei der Stadt Dortmund sei es aber nach wie vor äußerst schwierig Ausnahmegenehmigungen vom Einstellungsstop zu bekommen. Der technische Bereich sei mit einem Grossteil der insgesamt 44 freien Planstellen besonders davon betroffen. Hier könne man sich nur selten auf dem internen Markt der Stadtverwaltung bedienen.

In diesem Jahr, so Herr Onnebrink, seien schon Kosten in Höhe von 165.000 Euro für kostenlos erbrachte Dienstleistungen aufgelaufen. Als Beispiele nannte er Maßnahmen im Bereich der Fußballweltmeisterschaft und Overheadkosten, die bei Projekten mit Landesförderung
(z.B. URBAN II) nicht gefördert würden.

Zur Nachfrage von Herrn Reppin, bezüglich der überplanmäßigen Beschäftigung von 91 Kräften, erklärt Frau Schulz, dass dies keinesfalls im Widerspruch zu den offenen Stellen stünde. Zum einen handele es sich dabei um Personen die tatsächlich tätig seien, aber eben nicht Planstellen zugeordnet werden könnten. Davon gebe es derzeit 12 Beschäftigte, durchweg Kolleginnen, die aus Elternzeitbeurlaubungen zurück kämen und natürlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hätten. Der weitaus größere Teil überplanmäßig beschäftigter Personen sei aber tatsächlich nicht im Dienst eingebunden und verursache auch keine Kosten. Es handele sich hierbei um inaktive Personen, die aus formalen Gründen weiter in der Stellenbewirtschaftung geführt werden müssten. Dazu zählten Bedienstete in Altersteilzeit, Personen, die unter die 58er-Regelung fallen, beurlaubte und in Elternzeit befindliche Kolleginnen und Kollegen.

Die Höhe der Krankheitsquote, so Frau Schulz, sei im wesentlichen dem Bereich der Reinigungskräfte zuzuordnen. In anderen Bereichen sei die Quote mit 4 bis 6 Prozent durchaus tolerabel.

Auf Nachfrage von Frau Blotenberg erklärt Frau Schulz, dass der Eigenbetrieb eine große Zahl von Ausbildungsplätzen anbiete. Dazu gehörten Verwaltungskräfte, kaufmännisches und technisches Personal und die breite Palette der Berufe im handwerklichen Dienst.
Im Namen des Betriebsausschusses dankt Herr Dr. Eiteneyer der Betriebsleitung für das vorgelegte Jahresergebnis und die damit verbundenen erbrachten Leistungen. Ausdrücklich bittet er, allen Beschäftigten des Eigenbetriebes im Namen des Betriebsausschusses Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit auszusprechen.


Einstimmig fasst der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft gemäß § 7 der Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Städtischen Immobilienwirtschaft wird entlastet.


Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft dem Rat der Stadt gemäß § 6 der Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Jahresabschluss der Städtischen Immobilienwirtschaft zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 22.956.924,98 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe
von 7.302,30 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.302,30 EUR wird zur teilweisen Tilgung des
Verlustvortrages verwendet.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 2.2
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft für das I.Halbjahr 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05865-06)

Der Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft nimmt – ohne Aussprache - den Bericht zur Kenntnis.



Dr. Eiteneyer Scmusz Heinke
Vorsitzender Sachkundiger Bürger Schriftführer


Anlage:
(See attached file: Präsentation Städtische Immobilienwirtschaft.pdf)