Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 06.06.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Petro Möckel (SPD) i. V. für Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen) i. V. für Dr. Jürgen Brunsing
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Olaf Radtke
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

-


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Krause – FB 1
Frank Krueger – 2/Dez
Simone Linneweber – StA 11
Rainer Hampel – StA 14
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Detlef Woltering – 41/BGL
Martin Lizan – 42
Ute Spreen – 52/GL
Jürgen Skaliks - 57
Dr. Christian Falk – StA 66
Sigrid Müller – StA 68
Uta Bertram – StA 68
Horst Nehm – SVTZ
Manfred Orel – WF

4. Gäste:

Andreas Beyer, audalis


Herr von der Kluse, Wirtschaftsprüfer



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 06.06.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.04.2013

1.5 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09927-13-E1)


2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht zum Haushalt 2013
(Drucksache Nr. 10060-13)

mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Managementbericht Personal, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09862-13)

2.3 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09731-13)

2.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

2.6 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09787-13)

2.7 Beamtenbesoldung – Auswirkungen des Ratsbeschlusses vom 02.05.2013
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-13)


3. Beteiligungen

3.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09517-13)

3.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09585-13)

3.3 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09466-13)

3.4 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 09878-13)

3.5 Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

3.6 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)

3.7 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)

3.8 Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09860-13)

4. Liegenschaften

4.1 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)

4.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

4.3 Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)

4.4 Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)


5. Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09704-13)

5.2 Bericht für das Jahr 2012 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09770-13)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09879-13)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.04.2013

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) bittet, unter TOP 3.1 eine Ablehnung anstelle einer Zustimmung zu dokumentieren. Seine Fraktion sei gegen die Vorlage gewesen und habe deshalb diese Vorlage abgelehnt. Das sei auch im Wortbeitrag deutlich geworden.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.04.2013 genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09927-13-E1)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bestellt einstimmig Frau Beate Skodzik als stellvertretende Schriftführerin.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht zum Haushalt 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10060-13)

Herr Stüdemann präsentiert und erläutert den 1. Managementbericht zum Haushalt 2013 und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach dem Risiko Klinikum und der abweichenden Rückstellung.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt zu, das zu prüfen und Herrn Reppin eine Rückmeldung zu geben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, das Thema „RWE- Aktien/Risikobewertung“ noch einmal im nichtöffentlichen Teil zu besprechen.

Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden und nimmt den 1. Managementbericht zum Haushalt 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Managementbericht Personal, Stichtag 30.04.2013
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09862-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Managementbericht Personal mit Stand vom 30.04.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, inwieweit alles im Zeitplan sei, da ja bereits im Herbst ein umfangreiches Werk mit Kennzahlen vorliegen solle.

Herr Krueger (2/Dez-StadtCon) gibt an, dass es in der Tat noch sehr umfangreiche Abklärungsprozesse zu führen gäbe. Man sei in sehr intensiven Gesprächen mit der Statistikstelle. Von ca. 80 übrig gebliebenen Kennzahlen habe man inzwischen ungefähr die Hälfte mit konkreten Werten gefüllt. Lediglich für 10 % der Kennzahlen stehe noch eine endgültige Abklärung offen. Er sei zuversichtlich, dass das Kennzahlenthema Ende Juni abgeschlossen sei.

Frau Reuter fragt nach, wann man als Bürger der Stadt Dortmund damit rechnen müsse gefragt zu werden und ob es da bereits eine Terminierung gäbe.

Herr Krüger gibt an, dass im Moment der Fragenkatalog in Zusammenarbeit mit der Statistikstelle bei dosys erarbeitet werde. Es sei geplant, die Befragung noch in diesem Jahr, wahrscheinlich Oktober/November, durchzuführen. Die Finanzmittel seien durch den Kämmerer bereit gestellt worden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass es sich um eine kostenseitige Belastung von ca. 10 T€ handele.

Frau Starke (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es Erkenntnisse gäbe, dass andere Städte von den Kennzahlen her in eine ähnliche Richtung gingen und somit Vergleiche mit anderen Städten möglich wären.

Herr Stüdemann gibt an, dass derzeit eine Vergleichbarkeit nicht gegeben sei. Man könne im Moment nur ähnliche Kennzahlen im kommunalen Vergleich dazusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09731-13)

Frau Spreen (Sport- und Freizeitbetriebe, Geschäftsbereichsleitung Zentraler Dienst) antwortet auf die Fragen von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) und Herrn Kowalewski (Fraktion Die Linke) und sagt zu, in Zukunft auch auf die bisherigen Preise einzugehen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht den Vorschlag, über einen automatischen Rhythmus bei der Preiserhöhung, z. B. alle 2 Jahre, nachzudenken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 250.000,00 € sowie

Mehrauszahlungen in Höhe von 475.938,16 €.


zu TOP 2.6
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09787-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie die Tendenz insgesamt für 2012, bezogen auf die Verbindlichkeiten, sei und wie es für die Folgejahre, auch im politischen Umfeld, gesehen würde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass das ein anderes Thema sei und er sagt zu, die Verschuldungstendenz dem Ausschuss vorzulegen. In der mittelfristigen Planung der Haushaltssatzung sei das nachzulesen. Das werde dem Protokoll angefügt. (Anlage 1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Gesamtabschluss 2011.


zu TOP 2.7
Beamtenbesoldung – Auswirkungen des Ratsbeschlusses vom 02.05.2013
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10036-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
angesichts des aktuellen Ratsbeschlusses, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, das erzielte Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und in voller Höhe auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW und damit auch auf die Kommunen zu übertragen, bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Mit welchem zahlungswirksamen Aufwand für 2013/2014 wäre bei Umsetzung des Ratsbeschlusses im Bereich Personalkosten zu rechnen?

2. Welche Aufwendungen würden dann für notwendige Rückstellungen für Pensionslasten und Versorgungsaufwendungen anfallen?

3. Wie sollen die entsprechenden Aufwendungen finanziert werden?
Begründung:

Im Haushaltsplan für 2013 wurden Tariferhöhungen für Beamte aller Besoldungsgruppen und Pensionsrückstellungen von jeweils 1,5 Prozent angesetzt. Mit der Umsetzung des im Mai 2013 im Rat gefassten Beschlusses kämen auf Dortmund zusätzliche Kosten zu.

Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung zum Stand 01.04.13 hätte die Übernahme der gestaffelten Besoldungserhöhung den Bereich der Zuführungsaufwendungen zur Pensionsrückstellung im Haushaltsjahr 2013 weniger als die im Haushalt eingeplante Besoldungsanpassung von 1,5 % für alle Besoldungsgruppen belastet, da der Anteil der Beamt(inn)en sowie Versorgungsempfänger/-innen in den Besoldungsgruppen ab A 11 höher ist, als in den Besoldungsgruppen bis A 10 (s. DS Nr. 09505-13-E1). Dementsprechend wäre bei einer Umsetzung des Tarifabschlusses ohne Staffelung von einer deutlich höheren Belastung auszugehen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantworte ich wie folgt:

1. Mit welchem zahlungswirksamen Aufwand für 2013/2014 wäre bei Umsetzung des Ratsbeschlusses im Bereich Personalkosten zu rechnen?
Die volle Übertragung des Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Besoldung der Beamten würde im Haushaltsjahr 2013 einen Mehraufwand gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von rund 1 Mio. € verursachen. Der Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 gegenüber dem Planwert, der im Haushaltsplan 2013 ff. für das Haushaltsjahr 2014 vorgesehen ist (329,8 Mio. €) beträgt rund 2,3 Mio. €.
2. Welche Aufwendungen würden dann für notwendige Rückstellungen für Pensionslasten und Versorgungsaufwendungen anfallen?
Im Bereich der Pensionsrückstellungen ist bei einer vollumfänglichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung mit Mehraufwendungen in Höhe von rund. 11 Mio. € im Haushaltsjahr 2013 sowie rund 15 Mio. € im Haushaltsjahr 2014 zu rechnen. Auf Grund von Veränderungen im Personalbestand kann sich dieses Ergebnis noch verändern.
3. Wie sollen die entsprechenden Aufwendungen finanziert werden?

Die zusätzlichen Aufwendungen, die im Falle der vollständigen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Beamten anfallen, sind mit der Haushaltsplanung für 2013 und der Finanzplanung für 2014 nicht abgedeckt und müssten für das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich bereitgestellt werden. Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2013 im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen kann durch Personalmanagementtätigkeiten aufgefangen werden.


Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) weist darauf hin, dass mit Beantwortung der letzten Frage genau das auftauche, was seine Fraktion mit dem Antrag im Rat habe verhindern wollen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09517-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) hat eine Nachfrage zur Anlage 4, Seite 6 und 7 und bittet um Erklärung.

Herr Woltering (Kulturbetriebe) gibt an, dass der Stellenplan der Kulturbetriebe durch das Personalamt erstellt werde. Im Jahresabschluss gäbe es keine Stichtagsbetrachtung, Beschäftigte, die nur 4 oder 5 Monate beschäftigt seien, würden auch nur anteilig berechnet. Es handele sich um eine durchschnittliche Beschäftigung, vollzeitberechnet.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, dass schriftlich aufzuklären.
Ebenso sagt er zu, eine Darstellung des Personalbestandes des U-Turms dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen (Anlage 2). Er erläutert kurz den aktuellen Sachstand.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde und begründet kurz die Entscheidung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum zu erklären, warum Stellenhinterlegung und entsprechende Finanzierung für Personalkosten nicht stimmig seien und macht den Vorschlag, dass wenn es sich um verschiedene Rechenmethoden zwischen Eigenbetrieb und Personalamt handele, diese zu synchronisieren.

Herr Woltering gibt an, dass jede Stelle bei den Kulturbetrieben, egal ob planmäßig oder überplanmäßig, immer mit Personalkosten gedeckt sei. Die 421 Stellen resultierten daraus, dass bei den Kulturbetrieben ein hoher Anteil von befristet und projektbezogen beschäftigten Kräften arbeite. Der städtische Standard besage, dass überplanmäßiges Personal im Stellenplan nicht ausgewiesen werden dürfe. Im Wirtschaftsplan werde immer auf die Berechnungsbasis hingewiesen.

Herr Stüdemann merkt an, dass der Stellenplan nicht über temporäre Beschäftigungsverhältnisse Auskunft geben solle, sondern über die Personen, mit Funktionen und Aufgabenbereichen, die dauerhaft mit einer Stelle besetzt seien. Das sei hier nicht anders, als in anderen Städten. Man könne lediglich anders dokumentieren. Weiterhin geht er noch auf die Besonderheit der Honorarkräfte für das Projekt „Jeki“ ein.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) bringt noch einmal zum Ausdruck, dass seine Fraktion sich enthalten werde.

Herr Böhm (CDU-Fraktion) bittet noch einmal um Bestätigung, dass es sich bei dem Jahresmittelwert um einen anderen Wert handele, als beim Stichtag am 30.06.12. Außerdem fragt er, ob die Honorarkräfte unter den Personalkosten oder den Fremdleistungen enthalten seien.

Herr Woltering erklärt, dass Honorarkosten bei den Kulturbetrieben als Materialaufwand ausgewiesen würden, als eingekaufte Dienstleistung und überplanmäßiges Personal, das zeitlich befristet beschäftigt sei, werde im Personalaufwand ausgewiesen. Das Stammpersonal sei in den Personalkosten und im Stellenplan ausgewiesen.

Herr Reppin gibt an, dass aus dieser Vorlage nicht ersichtlich sei, dass von Honorarkräften die Rede gewesen sei.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsführung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2012,
abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 71.552 und einem Jahresgewinn in Höhe von 30.537,44 €, und der Lagebericht 2012 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 30.537,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09585-13)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis B90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion davon ausgehe, dass das was ausgewiesen sei, nicht reiche und deshalb werde ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet um Aufklärung, ob es sich bei den eingekauften Dienstleistungen von drei zusätzlichen Kräften um eine Kompensierung unter Vollkostengesichtspunkten handele.

Herr Lizan (Theater Dortmund) merkt an, dass beim Transportwesen alle Kosten berücksichtigt seien.
Es sei außerdem nicht damit zu rechnen, dass der ausgewiesene Zuschuss nicht ausreichend sei. Die Position der Instandhaltung über 200 T € sei etwas wackelig, dass sei aber das Risiko, dass bei einem Wirtschaftsvolumen von fast 40 Mio. € im Rahmen der Haushaltskonsolidierung getragen werde. Alle anderen Positionen seien Einmaleffekte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die kostenlose Gestellung der
Dortmunder Philharmoniker für je ein Konzert beim Schubertchor Dortmund e.V. (Sommer 2014) sowie beim Dortmunder Musikverein e.V. (Sommer 2014).

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013/14 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2013/14 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 32.109.348 €
Euro (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2013/14 in Höhe von 2.122.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2013/14 (nachrichtlich, da bereits am 15.12.2011 vom Rat beschlossen; Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 3.3
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09466-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 279.557,01 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 279.557,01 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.


zu TOP 3.4
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09878-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Die Ausschüttung habe die Stadt Dortmund dringend nötig und er sehe die DEW21 ganz eindeutig in der Pflicht. Weiterhin kündigt er für die Ratssitzung einen Änderungsantrag an.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) stellt die Frage, ob er sich in der Funktion als Aufsichtsratsmitglied der Dortmunder Stadtwerke AG an der Abstimmung dieser Vorlage beteiligen dürfe.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die betroffenen Personen in der Funktion als Ratsmitglied beraten und entscheiden können. Als Aufsichtsrat handele es sich um eine andere, eigenständige Rolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist auf die Rechtsauskunft, die im Zusammenhang von Befangenheit beim Oberbürgermeister, allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sei. Diese habe ausgeführt, dass abgesehen von der Sparkasse und wenn keine Aufsichtsratsvorsitzfunktion bestehe, die Ratsmitglieder beratungs- und abstimmungsbefugt seien.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion die „Bauchschmerzen“ von Herrn Rettstadt teile, aber trotzdem der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, ob man dieses oder nächstes Jahr wieder mit diesen finanziellen Auswirkungen rechnen müsse und eine mögliche Gewinnausschüttung der DSW gar nicht mehr im Haushalt eingeplant werden dürfe.

Herr Stüdemann erklärt, dass es erst 2009 erstmals gelungen sei, signifikante Ausschüttungen der DSW in den Haushalt zu bringen. Je nach dem, wie das ein oder andere Ereignis sich abbilde, werde die DSW21 in der Lage sein, einen Beitrag zum Haushalt in der Form von Ausschüttung beizutragen. Er sei eher skeptisch, dass es sich dabei auf Dauer um große Beträge handele.

Herr Rettstadt merkt an, dass es schwierig sei, so eine Diskussion zu führen, ohne ins Detail zu gehen. Er entscheide im Sinne der Stadt. Die Ausführung von Herrn Stüdemann laufe darauf hinaus, dass es langfristig keine relevante Ausschüttung für den städtischen Haushalt mehr geben werde.

Herr Schwinn zitiert die Aussage von Herrn Stüdemann gegenüber den Medien, „Die Situation in Dortmund sei gegenüber anderen Städten besser, weil es starke Unternehmen gäbe, die den Haushalt entlasten würden“ und merkt an, dass diese Vorlage nun doch etwas anderes aussage.

Herr Stüdemann gibt an, dass es natürlich anders sei, als z. B. in Essen. Hier trage sich das Messegeschäft selbst und erwirtschafte seine eigenen Investitionen. In Essen diskutiere man z. Zt. über 130 bis 145 Mio. € Investitionsvolumen, dass städtischerseits getragen werden solle und 13,5 Mio. € jährliche! Zuwendung an die Messe Essen. Die Stadtwerke seien hier ganz anders aufgestellt mit einem ganz anderen Unternehmensportfolio. Die DSW21 habe außerdem für die Stadt große Projekte wie Stadtkrone Ost, Phoenix-See oder anderes in Bewegung gesetzt. In anderen kommunalen Stadtwerkeunternehmen gäbe es keine vergleichbaren Leistungen. Das sei ein qualitativer, signifikanter Unterschied.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass es natürlich möglich sei, die Ausschüttung zu erhöhen, man bräuchte nur den öffentlichen Nahverkehr zurückfahren. Es müsse gut überlegt sein, was gewollt sei.

Frau Starke (SPD-Fraktion) merkt an, dass man sehr sorgfältig abwägen müsse, ob man wirklich Geld für den Haushalt haben wolle, oder wolle man bestimmte Aufgaben, auch durch die Stadttöchter, erledigt haben. Wenn man einen anderen Weg wolle, müsse auch überlegt werden, welche Aufgaben an uns zurückgingen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fände es erstaunlich, welche Diskussion hier jetzt stattfinde. In den letzten Jahren habe es Ausschüttungen gegeben und die Aufgaben seien trotzdem von den Stadttöchtern erfüllt worden. DSW als Gesamtkonzern erziele Gewinne und die Stadt habe das Recht, unterstützt zu werden. Es gehe nicht um das eine oder andere 100 %.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt für das Jahr 2013 der Wiedereinlage der Gewinnausschüttung von DSW21 in Höhe von 5,6 Mio. € in die Kapitalrücklage des Unternehmens zu.

Der Rat der Stadt genehmigt die für die Wiedereinlage benötigten investiven außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gem. § 83 GO NRW.


zu TOP 3.5
Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) gibt an, dass in der Vorlage stünde, dass eine haushaltsneutrale Finanzierung dieser Stelle sicher gestellt sei. Er fragt nach, ob der Zuschuss vom LWL über 2,4 Mio. € festgeschrieben sei und wie lange. Weiterhin fragt er nach, ob bei der Stellenbesetzung auch die Altersvorsorgekosten beinhaltet seien.

Herr Skaliks (FABIDO) erklärt, dass es nicht festgeschrieben sei, sondern von der Anzahl der 140 Kinder abhänge. Man könne das nicht genau planen, die Tendenz sei steigend. Er gehe davon aus, dass diese Stelle durchgehend finanziert sei. Das seien pro Kind so 1600 €. Man könne das als Sachmittel oder Personalmittel verwenden. Man habe die Möglichkeit, die Kosten für diese Stelle von den Betreuungsstellen und den Sachmitteln abzugrenzen. Das sei auf Dauer möglich, so lange es einen LWL-Zuschuss gäbe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) geht auf die Rechnung von Seite 3 der Vorlage ein. Er fragt nach, wenn in Zukunft die Zahl der Integrationskinder steigen werde und die Sachmittel reduziert würden, wie das gestemmt werden könne.

Herr Skaliks erläutert, dass wenn die Zahl der Kinder steige, auch der Zuschuss steige.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass FABIDO eine Stelle im Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ als Fachreferat „Integration/ Inklusion“ für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder einrichtet.



zu TOP 3.6
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) hat eine Nachfrage zur Bilanz 31.12.12. Auf der einen Seite werde die Bilanz durch einen Ratsbeschluss um 2 Mio. € gebessert, auf der anderen Seite werde dann ein Jahresfehlbetrag von gut einer ½ Mio. € ausgewiesen, der dann gegen Rücklagen und Gewinnvortrag gerechnet werde. Da blieben dann für das Jahr 2013 noch 11261,90 € an Rücklagen übrig. Er fragt nach, ob es beabsichtigt sei, das Stammkapital durch die Verluste, die jetzt aufgefahren werden zu reduzieren oder ob es neue Lösungen gäbe.

Frau Müller (Betriebsleitung Friedhöfe) antwortet hinsichtlich der höheren Fehlbeträge, dass im letzten Jahr die durch den Tarifabschluss erhöhten Personalaufwendungen nicht erstattet worden seien. Es sei mit einem minderen Prozentanteil eingepreist worden. Das habe man in diesem Jahr für den Wirtschaftsplan korrigiert. In den Budgetgesprächen habe man zum Ausdruck gebracht, dass eine Nachsteuerung nötig sei, weil der Anteil für den Grünwert eigentlich höher ausfallen müsste. Damit würde der Fehlbetrag dann geringer ausfallen. Eine unterjährige sparsame Bewirtschaftung werde auch weiterhin der Fall sein. Man werde immer mehr in die Beratungsfunktion gegenüber den Angehörigen einsteigen, weiter weg von der Anonymität und der preiswerten Grabart, auch um eine bessere Erlössituation darstellen zu können.

Herr von der Kluse (Wirtschaftsprüfer) gibt an, dass die Pensionsrückstellungen gebildet würden und dies auch den Vorgaben des Berufsstandes entspreche. Hintergrund sei der, dass die Bilanzierung im Betrieb unterbleiben könne, wo eine angemessene Umlage dieser Versorgungsverpflichtung in den Eigenbetrieb erfolge. Man finde im Personalaufwand eine entsprechende Belastung der Einrichtung mit den entsprechenden Versorgungsbezügen, dass heißt die Pensionsrückstellung werde zwar bei der Stadt gebildet, aber der Eigenbetrieb hat die Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung und bezahlt diese an die Stadt, so dass die Belastungen hier entsprechend dargestellt seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2012, abschließend mit einer Bilanzsumme von 68.808.111,40 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 560.794,54 EUR, sowie der Lagebericht 2012 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 560.794,54 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.7
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09762-13-E1)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion, was die Gründung eines Eigenbetriebes angehe, zustimmen werde. Der Zusatzantrag seiner Fraktion befasse sich mit dem Phoenix-See, der seiner Meinung nach nicht unbedingt in dem neuen Eigenbetrieb Stadtentwäserung angesiedelt sein müsse, sondern auch unter den Sport- und Freizeitbetrieben laufen könne und dort besser untergebracht sei.

Frau Starke (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) hat folgende Verständnisfrage:
Die Stadt nehme im Moment 32 Mio. € Abwassergebühren ein und habe um die 22 Mio. € Abschreibung im Kanalsystem, reinvestiere aber nur zwischen 9 und 14 Mio. €.

Ist die Differenz im Haushalt zur allgemeinen Deckung verwendet worden oder hat es Rückstellungen gegeben?


Herr Schulte (Stadtkämmerei) antwortet, dass es sich so verhalte, dass in den letzten Jahren weniger investiert worden sei, als an Abschreibungen über die Gebühren eingenommen worden sei. Darum wolle man das Investitionsvolumen deutlich erhöhen, das sei ein wesentlicher Grund der Gründung des Eigenbetriebes. Es gäbe einen Rückstau im investiven Bereich, der aufgearbeitet werden müsse. Die Mittel, die rechnerisch übrig geblieben seien, seien nach dem Gesamtdeckungsprinzip in den normalen Haushalt geflossen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es im Rahmen des Emschersystems auch noch einige Verpflichtungen gäbe, die Investitionsmittel binden würden. Im Rahmen der Emscherrenaturierung seien Anpassungskanäle gebastelt worden, die zum Teil ins städtische Eigentum überführt werden müssten und auch noch einmal Geld kosten werden. Man sei nicht aufs Jahr genau verpflichtet, in Höhe der Abschreibungssätze zu reinvestieren, sondern in einem mittleren Zeitraum.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorlage zur Gründung eines Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ wird mit der Maßgabe gefolgt, dass der Betrieb und die Unterhaltung des Phoenix-Sees nicht wie vorgeschlagen, dem Aufgabenbereich dieses Eigenbetriebes sondern den Sport- und Freizeitbetrieben zugeordnet werden.

Begründung

Die Unterhaltung des Phoenix-Sees ist kein originärer und zwingend notwendiger Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigung. Ziel des Eigenbetriebs ist zudem, mit einer schlanken und effizienten Organisation die steigenden Anforderungen an die Abwasserbeseitigung bestmöglich zu erfüllen. Daher ist es sinnvoll, die Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf die untrennbar mit der Abwasserbeseitigung verbundenen Sachverhalte zu beschränken und den Phoenix-See den Sport- und Freizeitbetrieben zuzuordnen.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.8
Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09860-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09860-13-E1)

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Böhm (CDU-Fraktion), Frau Starke (SPD-Fraktion) und Herr Langhorst (Fraktion Bünndnis 90/Die Grünen) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfasung der Vorlage teil.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste werde seine Fraktion nicht folgen.

Herr Rettstadt (Frakton FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion und wirbt für Zustimmung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet aufgrund von Beratungsbedarf um Durchlauf der Vorlage zum Rat.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) schließt sich der Meinung von Herrn Pisula an.

Herr Bartsch (CDU-Faktion) bittet für die Beratung zu berücksichtigen, dass die Sparkasse auch ständig für z. B. Sport- und Kulturförderung in Anspruch genommen werde, was zusätzlich zur Abführung an die Stadtkasse gezahlt würde. Wenn das zu sehr beansprucht werde, führe das wieder dazu, dass die Mittel zurückgeführt würden und der Haushalt damit wieder belastet werde.

Herr Rettstadt gibt an, dass der Antrag explizit so sei, da die Höhe des Gewinns aus einer besonderen Situation heraus entstanden sei und die Sparkasse deshalb auch in der Lage sei, mehr auszuschütten.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgeriste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den Jahresüberschuss 2012 i.H.v. 12,78 Mio. € zu empfehlen, die geplante Abführung von 5 Mio. € auf 10 Mio. € zu erhöhen.

Begründung

Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt erscheint es erforderlich und hinsichtlich der damit verbundenen Reduzierung der Sicherheitsrücklage bei der Sparkasse derzeit auch ausreichend vertretbar, die vorgesehene Ausschüttung der Sparkasse von 5 Mio. € auf 10 Mio. € an die Stadt Dortmund zu erhöhen.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.9
Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09879-13)

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) fragt nach, ob man die Aktien wieder rausziehen könne, wenn die Gutachter zum Schluss kämen, dass die RWE Aktien hilfreich sein könnten und heute die Vorlage empfohlen werde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass es nicht vorgesehen sei, dass bei den vom Rat beschlossenen Alternativen zur Fallgestaltung eine Einlage von RWE-Aktien geprüft würde. Die Fragen bezögen sich dort auf Gelsenwasser, Steag und Stadtwerke Schwerte. Über die RWE-Aktien bei DSW würde nicht beraten, das sei nicht Prüfgegenstand der Gutachter gewesen und er nehme an, dass es auch nicht im Sonderältestenrat zum eigenen Thema werde. Wenn man diese Aktien rausziehen wollte, sei das schwierig, da sie über mehrere Stufen (KEB, RWEB und RWE-Holding) eingelegt seien, um auf Gewerbesteuerebene und Körperschaftssteuerebene Steuervorteile zu erzielen und um die Streubesitzdividendenbesteuerung zu vermeiden. Der Nachteil, der für die Stadt Dortmund/DSW aus der Steuerbesitzbesteuerung entstehen würde, läge bei etwas über 7 Mio. € pro Jahr Steueraufwand, der vermieden werden sollte.

Herr Schwinn (Bründnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob diese Zusammenfassung der Beteiligungen noch andere als steuerrechtliche Gründe habe.


Herr Schulte verneint diese Frage.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es ausschließlich darum gehe, einen Weg zu finden, diese Veränderung in der Körperschaftssteuergesetzgebung aufzufangen. Die anderen Gesellschafter hätten, soweit er informiert sei, dieser Maßnahme bereits zugestimmt.

Herr Kowalewski bittet noch einmal seine Frage zu Beginn der Sitzung noch zu beantworten und fragt, ob die Gutachten bekannt seien.

Herr Schulte merkt an, dass ihm die Gutachteraufträge bekannt seien, ein Austausch stattgefunden habe und weiterhin stattfinden werde. Es gäbe auch einen direkten Austausch zwischen den Gutachtern und der DEW, den Gutachtern und der DSW und den Gutachtern mit der Stadtkämmerei. Der Gutachtenauftrag sei vom Rat beschlossen worden. Es gäbe drei Varianten, auf welche Weise man eine neue Gestaltung herbeiführen könne. Die Variante 3c sei die Variante, gesellschaftsrechtliche Einlagen vorzunehmen und das habe sich auf die Frage bezogen, ob man Gelsenwasseranteile oder Anteile der Steag, oder der Stadtwerke Schwerte in DEW einlegen solle, um so die Beteiligung von RWE an DEW zu verwässern. Das sei der Auftrag und daran arbeiteten die Gutachter. Ein Auftrag, die mögliche Einlage von DEW-Aktien zu prüfen, sei nach seiner Kenntnis im Auftrag nicht enthalten und habe der Rat auch nicht beschlossen. Es sei aus steuerlichen Gründen ein sehr komplex konstruiertes Gebilde. Wenn man das aufbrechen wolle, müsse man sich mit den anderen Mitgesellschaftern verständigen und es würden erhebliche steuerliche Nachteile für alle Beteiligten entstehen. Da sei abzuwägen.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage auf jeden Fall zustimmen werde, da es sich um eine rein technische Frage handele.

Herr Kowalewski fragt nach, ob irgendetwas „anbrennen“ würde, wenn man den Beschluss nach dem 20.06.13 fasse.

Herr Schulte gibt an, dass es Fristen gäbe, die eingehalten werden müssten. Der LWL und der Hochsauerlandkreis über die WLV hätten das bereits beschlossen und warteten bereits auf die Zustimmung der Stadt Dortmund. Das Risiko wachse, dass dann doch Steuern, auch Körperschaftssteuern, gezahlt werden müssten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Bericht über die Änderung der Steuergesetzgebung zur Streubesitzdividenden-besteuerung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat genehmigt die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der bisherigen steuerlichen Situation der RWE-Beteiligung. Dies umfasst folgende Maßnahmen:


Kündigung der von DSW, der KEB Holding AG und der RW Holding AG mit der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossenen Wertpapier-darlehensverträge aus wichtigem Grund. Anschließend Einbringung der aus der Kündigung erhaltenen RWE-Aktien von DSW in die Kapitalrücklage der KEB Holding AG.

Einbringung der von DSW und aus der Kündigung von Wertpapierleihverträgen erhaltenen RWE-Aktien von der KEB Holding AG in die RW Energie-Beteiligungs-gesellschaft mbH & Co. KG. Gleiches gilt für die RW Holding AG. Änderung der Kommanditanteile bei der RWEB GmbH & Co KG.

Verschmelzung der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf eine GmbH zum Stichtag 15.04.2013.


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat von DSW und in den Gremien der RWE-Beteiligungsgesellschaften sowie der Oberbürgermeister werden beauftragt bzw. ermächtigt, alle für die Umsetzung notwendigen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben und Verträge zu unterzeichnen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2013
(Drucksache Nr.: 09453-13)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.13 vor:
Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage kurz und bat um Berücksichtigung folgender Anregungen:

- Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks bei Bauvorlagen
- Barrierefreiheit sollte gesondert hervorgehoben werden.
- Barrierefreier Parkraum
- Berücksichtigung von Inklusion bei Neubauten
- Umsetzung der „Erklärung von Barcelona; Die Stadt und die Behinderten“
- DIN-Normen zur Inklusion.

Die Frage von Herrn Spieß nach der Erklärung von „Aktivierbaren Eigenleistungen“ beantwortete Herr Ravagni damit, dass es sich um eigene Planungskosten handle.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der o. g . Anregungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund:

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:


Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen
der Baukosten und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780.500:

Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €


Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag 400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.

2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000,- €.

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:


Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €


3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.

4. €beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).

5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Anregungen des Schulausschusses nur als Anregungen für die Zukunft zu sehen seien und nicht als Änderung/Ergänzung des Beschlusses.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Anregungen des Schulausschusses aus der Sitzung vom 29.05.13 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund:

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:


Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen
der Baukosten und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780.500:

Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €


Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag 400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.

2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000,- €.

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:


Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €


3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.

4. € beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).

5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.


zu TOP 4.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 09531-13)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.13 vor:
RM Pisula signalisiert für seine Fraktion Zustimmung der Vorlage mit Ausnahme der in der Anlage 3 aufgeführten Maßnahme zum Big-Tipi.

Mit dieser Einschränkung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht (Stichtag 01.03.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen
aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4.837.480,- Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den
Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur
Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Anmerkungen von Herrn Pisula aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.13 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht (Stichtag 01.03.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4.837.480,- Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, wie hoch die Differenz der Investition sei, wenn es sich nicht um ein Passivhaus handeln würde.

Herr Nickisch (Fachbereichsleiter Liegenschaften) sagt eine Antwort zu (Anlage 3).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des notwendigen Raumbedarfs als Passivhaus (Anbau) im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 895.540,00 €.

Die Kostenschätzung setzt sich aus Baukosten von 875.124,00 € und Möblierungskosten von 20.416,00 € zusammen.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 Kosten i.H.v. 11.232,45 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.
.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsstelle 40O00301014051, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 81.358,00 €
Haushaltsjahr 2014: 284.874,00 €
Haushaltsjahr 2015 481.080,00 €

Gesamt: 847.312,00 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 48.228,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 aktivierbare Eigenleistungen i.H.v. 38.443,12 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für den notwendigen Abbruch der Pausen-WC-Anlagen. Die Kostenschätzung der Planungs- und Abbruchkosten beläuft sich auf 37.000,00 €.

Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 37.000,00 €
3. die Beauftragung der Städtischen Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Entwurfsplanung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.



zu TOP 4.4
Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion insgesamt Probleme mit den hohen Kosten habe, die die Feuerwehr verursache. In diesem Falle gehe es auch noch um den Freiflächenverbrauch, das sei ein weiterer Grund, nicht zu empfehlen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage explizit zustimmen werde, das sei wichtig, da es einen dringenden Sanierungsbedarf gäbe.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bemerkt, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlichtliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden diese Vorlage bereits diskutiert habe. Von Seiten der SPD-Fraktion habe man mit Freude empfohlen, da die freiwillige Feuerwehr sehr gute Arbeit leiste und die Sanierungsfälle dringend notwendig seien. Eine Freiflächenverbrauchsgeschichte brauche daraus nicht konstruiert werden. Beide Ersatzneubauflächen seien lange in der Verwaltung abgeklopft worden und man habe sich auf Standorte verständigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.952.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Asseln, LZ 24, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.902.000 € und Möblierungskosten von 50.000
€ enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.630.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217004001, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 890.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €

Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217000215, Finanzposition 780400:

Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 272.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind die in den Jahren 2012 und 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten aktivierten Eigenleistungen i. H. v. 1.640,10 € sowie 1.307,76 € berücksichtigt.


Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Die Investition für den Neubau des Löschzuges Asseln bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 60.914,93 Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.950.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen, LZ 13, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.900.000 € und Möblierungskosten von 50.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.640.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217004004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 900.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €

Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217000214, Finanzposition 780400:

Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 260.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Die Investition für den Neubau des Löschzuges Berghofen bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des


FB 65 in Höhe von 64.787,40 €. Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 37 sichergestellt.

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Dies ist notwendig, um die Fertigstellung in 2015 sicherzustellen.

4. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09704-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SV-TZ) wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2012 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -690.960,77 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2012 in Höhe von -690.960,77 Euro wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 5.2
Bericht für das Jahr 2012 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09770-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2012 und den ersten Quartalsbericht 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.





Monegel
Langhorst
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1:
(See attached file: Entwicklung Kreditverbindlichkeiten.pdf)

Anlage 2:
(See attached file: AFBL 06.06.13 - Antwort zu 3.1 als Anlage 2.pdf)

Anlage 3:
(See attached file: Antwort zu TOP 2.6, Sitzung 06.06.13.pdf)