Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 26.06.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
Rm Carsten Giebel (SPD-Fraktion) i. V. für Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Rm Uwe Wallrabe (CDU) i. V. für Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Erwin Bartsch (CDU)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)


sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

---


4. Beschäftigtenvertreter:

Lothar Angel, 42


Natascha Sievert, 42

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Isabel Pfarre – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Edwin Jacobs – 41/Dortmunder U
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Dr. Roderich Grimm –41/VHS
Levent Arslan – 41/DKH
Tobias Ehinger – 42/TL
Daniel Buess – 42/GfD
Lukas Haroska – 42/VD
Bernd Kruse – 52/GL
André Knoche - 52/1
Annette Kulozik - 52/3
Ute Spreen – 52/4

6. Gäste:

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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 26.06.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.04.2018


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

2.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10787-18)


2.2 Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 10600-18)

2.3 Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11160-18)

2.4 Bewerbung um Teilnahme am Kunstrasenprogramm der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11283-18)

2.5 Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11124-18)

2.6 e-Sports
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11362-18)

2.7 Restaurierung des Bergbau-Göpel im Westfalenpark
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11344-18)

2.8 Bierbrunnen und Bierkutscher-Denkmal im Westfalenpark in schlechtem Zustand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11345-18)


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Perspektiven der Kulturbetriebe 2018/2019
Mündlicher Bericht.

3.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11108-18)

3.3 Modernisierung Ausleihverfahren in der Stadt- und Landesbibliothek
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11172-18)


4. Angelegenheiten des Theaters

4.1 Freikartenordnung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07912-17)

4.2 2. Quartalsbericht Theater Dortmund 17/18
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10578-18)



4.3 Mitgliedschaften des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10340-18)

4.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11156-18)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Gesellschaft der Freunde und Förderer Orchesterzentrum|NRW e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11045-18)

5.2 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Grondziewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.










zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.9 zu behandeln.
Perspektiven der städtischen Kulturförderung für die freie Kulturszene in Dortmund - Vergabe zusätzlicher Fördermittel im Jahr 2018 und für die Jahre 2019 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11310-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.4 zu behandeln.
Erster Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11411-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.5 zu behandeln.
Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund" ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11433-18)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.6 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.04.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.04.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 2.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für
das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10787-18)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass in jedem Jahr ein verbleibender Verlust auftritt, in diesem Jahr seien es 2,2 Mio. €. Die Verwaltung solle darüber nachdenken, den Haushalt von vornherein mit einem höheren Betrag zu planen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 175.789.905,77 € und einem Jahresverlust von 7.767.626,14 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 7.767.626,14 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.502.935,23 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.264.690,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 2.2
Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 10600-18)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion beantragt, o.g. Punkt für die nächste Tagesordnung vorzusehen und stellt folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob zeitnah in den Räumlichkeiten des Regenbogenhauses im Westfalenpark schallschutzmindernde Maßnahmen vorgenommen werden können.“
Begründung:
Das Regenbogenhaus im Westfalenpark stellt mit seinem vielfältigen Angebot und den schönen kindgerechten Außenanlagen einen großen Anziehungspunkt für Familien dar. Besonders in den Sommermonaten wird es zahlreich frequentiert und sehr gut angenommen.
Bei schlechtem Wetter allerdings halten sich viele Kinder, Eltern und Betreuer(innen) in den Räumlichkeiten des Hauses auf, die darüber hinaus für Besprechungen oder kreative Angebote genutzt werden können. In diesen Situationen ist festzustellen, dass bei vielen Menschen im Raum ein sehr hoher Geräuschpegel entsteht, der zu Konzentrationsschwächen führt oder einfach nur ausdauernd störend ist.
Entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie sie auch Standard in Kindertageseinrichtungen sind, sollten vorgenommen werden, damit die Situation nachhaltig verbessert werden kann….

Herr Barrenbrügge erklärte, dass dies eigentlich nicht der zuständige Ausschuss sei und man den Beschluss an den AKSF weiterleiten würde.

Frau Heidkamp erklärte, dass ihr bewusst sei, dass der AKJF nicht zuständig ist. Man mit dem Antrag jedoch die Verwaltung bitten möchte, den Schallschutz im Regenbogenhaus zu überprüfen und festzustellen, welche Maßnahmen möglich sind um die Kinder und Angestellten zu schützen, da der Lärmpegel in der Einrichtung sehr hoch sei. Sie sehe das als Prüfauftrag an die Verwaltung und wäre auch mit einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Frau Dr. Tautorat bezweifelte, dass Schallschutzmaßnahmen Standard in Kindertagesstätten seien.

Herr Barrenbrügge bat in dem Kontext auch um ergänzende Information wie viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich dort täglich aufhalten und ob es Unterschiede zwischen Sommer und Winter gäbe. Er bittet dies in den Prüfauftrag an die Verwaltung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Prüfauftrag der SPD-Fraktion, mit der Ergänzung von Herrn Barrenbrügge, an die Verwaltung an den zuständigen Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, mit der Bitte um Rückmeldung des Prüfungsergebnisses auch an den AKJF, zu überweisen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion diesem Prüfantrag zustimmen werde. Sie bittet die Verwaltung jedoch vorab um einen kurzen Sachstandsbericht.

Frau Kulozik (52/3 GBL) teilt mit, dass mit der Städtischen Immobilienwirtschaft besprochen werden solle, wie eine Umsetzung erfolge und welche Förderprogramme möglicherweise genutzt werden könnten. Für die Einrichtung des Regenbogenhauses sei in der Vergangenheit eine kostengünstige Lösung gesucht worden. Die Aufenthaltsqualität für die Gäste und die Mitarbeiter vor Ort solle nun aber durch die künftigen Maßnahmen verbessert werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich einstimmig dem Prüfauftrag des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie an und bittet um Rückmeldung des Prüfergebnisses auch an den AKJF.


zu TOP 2.3
Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11160-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Bewerbung um Teilnahme am Kunstrasenprogramm der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11283-18)

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass die Vorlage von seiner Fraktion mitgetragen würde. Der Verein habe sich an die Sport- und Freizeitbetriebe gewandt, da Probleme mit den bestehenden Gebäuden bestünden, die zum Teil auch saniert worden seien. Weiterhin bestünde ein großes Interesse an einem Kunstrasenplatz. Es sei den Mitgliedern des Vereins Hoffnung gemacht worden durch die Aufgabe der Sportanlage an der Schützenstraße. Die Erlöse sollten verwendet werden, um einen städtischen Kunstrasenplatz zu erstellen. Hierzu sei es nicht gekommen wegen der Planungen am Mendesportplatz. Er bitte die Verwaltung um einen kurzen Sachstandsbericht.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Verwaltung sehr sorgfältig recherchiert habe und heute eine Entscheidung zu treffen sei. Berücksichtigen müsse man, dass es sich um einen Verein mit zurückgehenden Mitgliedern und wechselndem Führungspersonal handele. Festzuhalten sei, dass ein Kunstrasenplatz erhalten, gewartet und gepflegt werden müsse. Dies sei aus seiner Sicht nicht absehbar. Weiterhin habe die Verwaltung einen Flächenplan für Kunstrasenprogramme erarbeitet habe. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Giebel (SPD-Fraktion) führt aus, dass aus seiner Sicht der Sport an anderer Stelle möglich sei. Auf dem aktuellen Platz müsse investiert werden. Seine Fraktion werde der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass mit dem Verein viele Jahre lang sehr intensiv gesprochen worden sei. Die bisherigen Planungen seien von einem Ersatz der Sportfläche Schützenstraße am Rolandplatz/Lindenhorster Straße ausgegangen. Dass die dortigen anderweiten Nutzungen bis jetzt nicht realisiert wurden und sich dadurch Verzögerungen ergeben hätten, war für die Verwaltung u. a. Anlass darüber nachzudenken, wo ein Kunstrasenplatz gebaut werden solle. Die Entscheidung sei in der Sitzung des Ausschusses im Dezember 2017 getroffen worden. Die Verwaltung habe den Arbeitsauftrag erhalten, sich mit der Entwicklung der Mendesportanlage zu beschäftigen, wo zwei Kunstrasenplätze entstehen sollen. Dem Verein sei dies mitgeteilt worden.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich die Verwaltung an ihre Absprachen halte. Kleinere Vereine könnten in dieser Form nicht berücksichtigt werden. Trotzdem würden Politik und Verwaltung sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Eine alternative Spielstätte befinde sich mit dem Mendesportplatz „um die Ecke“, der aufgewertet werde. Ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und den Antrag des Vereins „Türkspor Dortmund 2000 e. V.“ dem Rat nicht zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 2.5
Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11124-18)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie das vorgestellte Konzept für überzeugend halte. Aus ihrer Sicht würden die Umweltverbände jedoch erst jetzt und nicht von Anfang an einbezogen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt die Frage, weshalb im 2. Absatz (personelle Auswirkungen) die Formulierung „…ist möglicherweise eine stärkere Einbindung/Beteiligung der Verwaltung notwendig“ gewählt wurde.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er wolle aber an dieser Stelle deutlich machen, dass erhebliche Belastungen in Höhe von ca. 3 Mio. € als Eigenanteil auf die Stadt Dortmund zukommen würden, viel „Kosmetik“ im Konzept enthalten sei und die eigentliche Problematik der Revierparks nicht getroffen würde.

Herr Kruse (52/GF) teilt mit, dass die Umweltverbände im Vorfeld eingeladen waren, aber nicht erschienen seien. Ihre erstmalige Teilnahme sei in der Bürgerversammlung erfolgt. Hinsichtlich der möglicherweise stärkeren Einbindung der Verwaltung führt er aus, dass bei einer Bewilligung des Fördergebers unter Umständen die Unterstützung der Planungsverwaltung hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens notwendig sei. Da dies jedoch heute noch nicht feststehe und Fördermittel lediglich in Aussicht gestellt worden seien, sei diese Aussage zu treffen gewesen. Die Anträge auf Genehmigung von Fördermitteln würden jetzt erst gestellt. Hinsichtlich des von Herrn Pohlmann angesprochenen Eigenanteils teilt Herr Kruse mit, dass der RVR plane, den Eigenanteil selbst zu schultern. Dann könnte die Förderung in voller Höhe für den Revierpark generiert werden. Es handele sich um einen naturreinen Umbau der Parklandschaft, was an der chronischen Unterfinanzierung und den tatsächlichen Problemen des Revierparks nichts ändere.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Umsetzungskonzept zur Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft und Heimat – Revierparks 2020“ zur Kenntnis und befürwortet die Weiterqualifizierung der Planung und Erarbeitung konkreter Förderanträge in Bezug auf den Revierpark Wischlingen.

zu TOP 2.6
e-Sports
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11362-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11362-18-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.06.2018 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit, hat sich die Verwaltung bisher mit dem Thema „e-sports“ auseinandergesetzt?
2. Gibt es für Vereine/Initiativen, die im Bereich „e-Sports“ tätig sind, Möglichkeiten Fördergelder zu beantragen? Wenn nein, warum ist dies bisher nicht der Fall?
3. Gibt es Möglichkeiten Vereine/Initiativen mit dem Angebot von Räumlichkeiten zu unterstützen oder ist in diesem Bereich etwas seitens der Verwaltung geplant?

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion die Anfrage aus der Studentenschaft der Technischen Universität Dortmund heraus erhalten habe. Es handele sich um keine anerkannte Sportart, sie werde aber inzwischen in der Bundesrepublik bereits vereinsmäßig betrieben. Weiterhin soll es bereits eine Liga geben. Seine Fraktion wolle nun wissen, welche Aktivitäten es kommunal bezogen in Dortmund gebe.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) schlägt vor, den Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.09.2018 zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle einen Bericht zu diesem Thema zu geben.

zu TOP 2.7
Restaurierung des Bergbau-Göpel im Westfalenpark
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11344-18)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vom 11.06.2018 vor:
Die Verwaltung möge mitteilen,
1. Warum wurde der Göpel nicht regelmäßig gewartet und gepflegt, sodass er jetzt in einem nicht mehr betretungsfähigen Zustand ist?
2. Ist sichergestellt, dass noch in diesem bergbaugeschichtlich bedeutenden Jahr 2018 die Restaurierung erfolgen wird?
3. Können für die Restaurierung angesichts dieses bergbaugeschichtlich bedeutenden Jahres 2018 noch Fördermittel erhalten werden?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.







zu TOP 2.8
Bierbrunnen und Bierkutscher-Denkmal im Westfalenpark in schlechtem Zustand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11345-18)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vom 11.06.2018 vor:
Die Verwaltung möge mitteilen,
1. Warum ist kein Wasser in den Bassins dieser beiden Anlagen?
2. Wann wird die verschmutzte Hinweistafel am Bierbrunnen gesäubert?
3. Warum ist kein erläuterndes Schild am Bierkutscher-Denkmal angebracht und wann geschieht dies?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.9
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 11278-18)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung vom 19.06.2018 vor:
ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man die Inhalte der Vorlage für sinnvoll halte. Darüber hinaus würde seine Fraktion aber gerne die Einrichtung eines Grünflächenamtes prüfen lassen, da immer noch der Bereich der Pflege des Grüns auf den restlichen Flächen ungeklärt sei.

Der Vorsitzende Herr Pisula teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Flächen handele, welche nicht als Straßenbegleitgrün eingestuft werden.

Herr Rm Berndsen teilt hierzu mit, dass man diesem Prüfauftrag zustimmen könne, ist aber der Meinung, dass hierfür der FB 52 nicht zuständig sei, sondern ein anderer Fachbereich, welcher dieser Prüfung vornehmen müsse.

Danach formuliert der Vorsitzende Herr Pisula den Prüfauftrag wie folgt:

„Das Dezernat 8 (für Personal und Organisation) wird darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist.“

Diesem Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.


Mit dieser Ergänzung nimmt der der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage zur Kenntnis.



-18-

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Prüfauftrag von Herrn Mader zur Kenntnis.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, das aus ihrer Sicht noch Informationen zu einem Zeitplan fehlten. Desweiteren werde der Prozess mit den Dezernenten sowie externen Akteuren angestoßen. Der Begriff der externen Akteure sei für sie eine unklare Begrifflichkeit. Die Politik sei aus ihrer Sicht nicht eingebunden. Sie halte es für wichtig, dass die Politik über die Eckpunkte informiert werde, um diese bewerten zu können.

Frau Mais (CDU-Fraktion) führt aus, dass sie es für gut halte, dass die Verwaltung zu diesem Thema so frühzeitig Informationen darüber gebe, dass sie tätig werde und schaue, ob die bisher getroffenen Entscheidungen noch Sinn machten oder ob an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen notwendig seien.

Herr Kruse (52/GF) teilt mit, dass es sich um eine ergebnisoffene Prüfung handele. Der Prozess werde vor der Sommerpause gestartet. Akteure seien die entsprechenden Dezernate/Fachbereiche sowie die externen Akteure, die im Prüfauftrag genannt seien. Die Einbindung der politischen Vertreter sei in der Vorlage nicht benannt aber zukünftig geplant.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes vom 12.06.18 zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.
1. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung unter Einbeziehung der folgenden Einzelpunkte durchzuführen:

1.1 Betriebsführung der stadtbedeutsamen Parks aus einer Hand (Sport- und
Freizeitbetriebe);
1.2 Neuausrichtung bzw. Abstimmung der Aufgaben der Sport- und Freizeitbetriebe
(SFB), der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (OSP) und der Revierpark Wischlingen gGmbH (RPW);
1.3 Neubetrachtung und Bewertung der Dortmunder Bäderlandschaft und Prüfung der
Effizienz der aktuellen Betreiberstruktur mit vier verschiedenen Akteuren (SFB,
Sportwelt Dortmund gGmbH, Schwimmvereine, RPW);
1.4 Mögliche Betriebs- bzw. Rechtsformen für die organisatorische Zusammenführung der unter

1.1 bis 1.3 genannten Aufgaben.

2. Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, der Sportdezernentin, des Infrastrukturdezernenten, der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.

3. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, mit der Sportwelt Dortmund gGmbH Gespräche über den zum 31.12.2018 auslaufenden Betriebsführungsvertrag in der Weise aufzunehmen, dass Vertragsveränderungen nach Abschluss der Organisationsuntersuchung möglich sind.


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
Perspektiven der Kulturbetriebe 2018/2019

Herr Dr. Mühlhofer erläutert die Perspektiven der Kulturbetriebe 2018/2019 anhand einer Powerpoint-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird.

zu TOP 3.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11108-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebsatzung der Kulturbetriebe Dortmund einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme von 71.910.401,36 € einem Jahresverlust von 1.795.107,22 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.795.107,22 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.3
Modernisierung Ausleihverfahren in der Stadt- und Landesbibliothek
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11172-18)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11172-18-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 28.05.2018 vor:
Die SPD-Fraktion beantragt, den o.g. Punkt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vorzusehen.
Mit der sog. RFID-Technik (Radio-Frequenz-Identifikationstechnik) wird bei der Stadt- und Landesbibliothek ein neues Ausleihsystem eingeführt. In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir die Verwaltung bitten:
1. Welche Vorteile für den Ausleihbetrieb können mit diesem elektronischen System verbunden sein?
2. Welche Erfahrungen zeichnen sich mit der derzeit laufenden Selbstausleihe ab? Wie lange befindet sich das Verfahren bereits im produktiven Betrieb?
3. Wann ist geplant, die RFID-Verfahren nicht nur auf die Selbstausleihe, sondern darüber hinaus auch auf eine Selbstrückgabe zu erweitern?
4. Ab wann soll das System mit allen seinen Funktionalitäten zukünftig dauerhaft eingesetzt sein?
5. Können durch Einsatz des elektronischen Ausleihsystems Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden der Bibliothek erzielt werden, in dem beispielweise die Öffnungszeiten (am Montag oder täglich länger) ausgedehnt werden?
6. Welche anderen Serviceerweiterungen sich möglich und in Kombination mit einer Umstellung des Systems umsetzbar?





Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.06.2018 vor:
Zu den im Antrag zur Tagesordnung gestellten Fragen zur Einführung eines neuen Ausleihverfahrens (Verbuchung mittels Radio-Frequenz- Identifikation (RFID)) in der Stadt- und Landesbibliothek nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Welche Vorteile für den Ausleihbetrieb können mit diesem elektronischen System verbunden sein?

Durch die Einführung der RFID-Verbuchung werden wesentliche Routinetätigkeiten bei der Ausleih- und Rückgabeverbuchung durch die Kundinnen und Kunden der Bibliothek in Selbstbedienung erledigt. Obwohl eine Reihe von Tätigkeiten wie z.B. die Kontrolle auf Vollständigkeit und Beschädigung der Medien bei der Rückgabe weiterhin durch Personal der Bibliothek erledigt werden muss, ergibt sich aufgrund der räumlichen und zeitlichen Variabilität eine höhere Flexibilität beim Personaleinsatz. Das bedeutet, dass während der Öffnungszeiten weniger Personal vorgehalten werden muss.

Für die Kundinnen und Kunden bestehen die Vorteile in einer höheren Geschwindigkeit bei Ausleihe und Rückgabe, sowie einer, falls gewünscht, vollständigen Anonymität bei Ausleihe und Rückgabe.
2. Welche Erfahrungen zeichnen sich mit der derzeit laufenden Selbstausleihe ab? Wie lange befindet sich das Verfahren bereits im produktiven Betrieb?

In der Zentralbibliothek begann der produktive Testbetrieb der Selbstausleihgeräte am 15.08.2017. Nach einer mehrwöchigen Testphase ging dieser nahtlos in den Echtbetrieb über. Am dem 27.03.2017 starteten die Stadtteilbibliotheken in Aplerbeck, Brackel, Hörde und Hombruch mit der Ausleihe und Rückgabe in Selbstbedienung. Aufgrund der Erfahrungen in der Zentralbibliothek konnte hier auf einen Testbetrieb verzichtet werden.

Nach anfänglichen hohen Personalaufwand, insbesondere durch eine intensive Betreuung der Kundinnen und Kunden in der Umstellungsphase zeichnen sich mittlerweile in der Zentralbibliothek die erwarteten Effekte bei der Flexibilität des Personaleinsatzes ab. Da in den Stadtteilbibliotheken der Einsatz der Geräte noch nicht so lange erfolgt können hier noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.

Mit dem Personalrat wurde vereinbart nach Abschluss der Gesamtmaßnahme eine Personalbemessung durchzuführen, die dann eine Grundlage für den künftigen Personaleinsatz sein wird.
3. Wann ist geplant, die RFID-Verfahren nicht nur auf die Selbstausleihe, sondern darüber hinaus auch auf eine Selbstrückgabe zu erweitern?

Während in den Stadtteilbibliotheken die Rückgabe in Selbstverbuchung bereits realisiert wurde, ist hierfür in der Zentralbibliothek der Einbau einer Automatisierten Rücknahmeanlage erforderlich. Hierfür wird zurzeit eine Vorplanung erstellt, die Grundlage für einen bis November zu stellenden Landesmittelantrag sein wird.

Im Rahmen des in 2019 durchzuführenden Landesprojektes wird dann nach einem Ausschreibungsverfahren der Einbau der automatisierten Rückgabeanlage in der Zentralbibliothek erfolgen. Bis spätestens Ende 2019 ist mit einem produktiven Betrieb dieser Anlage zu rechnen.
4. Ab wann soll das System mit allen seinen Funktionalitäten zukünftig dauerhaft eingesetzt sein?

Nach derzeitigem Planungsstand gehen wir davon aus, dass das System Anfang 2020 vollständig einsatzbereit sein wird.
5. Können durch Einsatz des elektronischen Ausleihsystems Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden der Bibliothek erzielt werden, in dem beispielweise die Öffnungszeiten (am Montag oder täglich länger) ausgedehnt werden?

Nach derzeitigem Stand gehen wir vorbehaltlich der noch durchzuführenden Personalbemessung davon aus, dass durch den Einsatz der RFID-Technik vor allem in der Zentralbibliothek mit einem geringeren Personalbedarf pro Öffnungsstunde zu rechnen ist. Sollte sich die Stadt Dortmund als Kostenträger dafür entscheiden die dadurch ggf. freiwerdenden Ressourcen im Geschäftsbereich Bibliotheken zu belassen, könnten diese für eine Ausweitung des Serviceangebotes z.B. in Form von verlängerten Öffnungszeiten oder einer Montagsöffnung genutzt werden. Aufgrund der durchgehend guten Nutzung der Zentralbibliothek würde der Geschäftsbereich Bibliotheken dieses begrüßen und gerne zu gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Vorlage erarbeiten.
6. Welche anderen Serviceerweiterungen sich möglich und in Kombination mit einer Umstellung des Systems umsetzbar?

Der Einsatz der RFID-Technik ermöglicht weitere Serviceleistungen, die im derzeitigen Projekt noch nicht berücksichtigt sind. So ergibt für die Zentralbibliothek die Möglichkeit der Einrichtung einer Außenrückgabe mit der Möglichkeit an 7 Tagen 24h Medien zurückzugeben. Für die Stadtteilbibliotheken sind je nach lokalen Möglichkeiten Rückgabekästen mit Verbuchungsfunktion vorstellbar.

Bei zusätzlicher Einführung von RFID-Benutzerausweisen sind auch Zugangssysteme für eine Nutzung außerhalb von Öffnungszeiten oder Selbstabholschränke z.B. für Fernleihen bestellte Medien oder technische Geräte realisierbar.

Da die Entwicklung in diesem Bereich rasch voranschreitet ist derzeit nicht absehbar, welche weiteren Entwicklungen es geben wird. Durch eine weitreichende Standardisierung im Bereich der RFID-Verbuchung in Bibliotheken, ist die Stadt- und Landesbibliothek durch die eingeführte Technik aber in jedem Fall zukunftsfähig aufgestellt.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die umfassende Beantwortung. Sie bittet darum, am bestehenden Personalbestand nicht zu rütteln.

Herr Dr. Borbach-Jaene (41/BI) führt aus, dass es sich um ein neues Ausleihverfahren handele, das inzwischen auf vier Stadtteilbibliotheken ausgeweitet werden konnte. Die ersten Erfahrungen sehen so aus, dass es Möglichkeiten gebe, das Personal effizienter einzusetzen. Es sei beabsichtigt, im kommenden Jahr eine automatisierte Rückgabe für die Zentralbibliothek zu installieren, was Veränderungen der Arbeitsabläufe nach sich ziehen werde. Wenn die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sei, könne erst festgestellt werden, wie hoch der Effektivitätsgewinn tatsächlich sei. Daraus könne beim Verbleib der personellen Ressourcen abgeleitet werden, ob es möglicherweise Erweiterungen der Öffnungszeiten oder weitere Serviceangebote geben werde. Das hänge auch davon ab, ob die personellen Ressourcen behalten werden können oder ob die Rationalisierungsgewinne aus der neuen Technikeinführung sich negativ hierauf auswirken würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 3.4
Perspektiven der städtischen Kulturförderung für die freie Kulturszene in Dortmund - Vergabe zusätzlicher Fördermittel im Jahr 2018 und für die Jahre 2019 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11310-18)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass ein Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Dortmund mit der Aufforderung, dem Ausschuss Grundprinzipien zur Verteilung von Fördermitteln für die freie Kulturszene sowie einen Verfahrensvorschlag zur Vergabe der aufgestockten Fördermittel vorzulegen sei, Grundlage für diese Vorlage gewesen sei. Hiermit sollten auch Akzentsetzungen erfolgen. Er hoffe, dass nun ein verlässliches Muster für die Zukunft geschaffen worden sei. Für das Jahr 2019 sind auf Seite 8 der Vorlage in einer Liste Vorschläge für die Kulturförderung gemacht worden, die noch mit Förderanträgen untersetzt werden müssten.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass sie der Vorlage nicht in allen Teilen zustimmen könne. Sie schlage vor, nur über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2018 zu beschließen sowie die Anreicherung um ein Stadtschreiber-Programm (Seite 7 der Vorlage) außen vor zu lassen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion der Meinung von Frau Jörder anschließe.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) schließt sich ebenfalls für seine Fraktion der Auffassung von Frau Jörder an.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) führt aus, dass sie den Weg zu diesem Muster der Verteilung sehr positiv sehe. Sie spreche sich für die vorgeschlagene Verteilung der Fördermittel für das Jahr 2018 aus. Aus ihrer Sicht müsse sich der Ausschuss heute noch nicht festlegen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sowie Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließen sich der Auffassung von Frau Jörder an.

Herr Stüdemann führt aus, dass er nachvollziehen könne, wenn der Ausschuss über die Liste mit Förderungsvorschlägen für das Jahr 2019 noch nicht beraten und beschließen wolle. Bei den Grundprinzipien handele sich aus seiner Sicht allerdings um ein Muster, an dem man sich zukünftig orientieren wolle. Es sei wichtig, dass der Beschlussvorschlag beschlossen werde. Die Liste mit der Verteilung der Fördermittel für das Jahr 2019 sei nicht bindend. Die Verteilung der Fördermittel ab 2019 werde auf Grundlage von Förderanträgen aus der freien Kulturszene dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Frau Brunsing stellt die Frage, wann eine weitere Kulturkonferenz aus Sicht der Verwaltung stattfinden solle.

Herr Stüdemann teilt mit, dass die Kulturkonferenz im IV. Quartal 2018 durchgeführt werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion die vorgelegte Verteilung für die zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2018 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Fördermittel für die freie Kulturszene Dortmunds in Höhe von 250.000 € (DS-Nr.: 08581-17).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt weiter den Prinzipien für die Einrichtung einer erweiterten Kulturförderung ab dem Jahr 2019 zu, die strategisch ausgerichtet für Dortmund wichtige kulturelle Formate (Cluster) und Netzwerkbildungen unterstützt und spartenbezogene Aktionsfonds für die freie Szene einrichtet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, ab dem Jahr 2019 eine jährlich wiederkehrende Kulturkonferenz zu etablieren, in der die freie Kulturszene Dortmunds, die städtische Kulturpolitik und die Verwaltung die aktuelle Lage der freien Kulturszene und die Fördersituation gemeinsam beleuchten. Zur Vorbereitung ist ein Jahresbericht in konzentrierter Form von der Verwaltung vorzulegen, der mit Einrichtungen, Akteurinnen und Akteuren der freien Kulturszene abgestimmt ist.

zu TOP 3.5
Erster Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11411-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den ersten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund"
ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11433-18)

Herr Stüdemann teilt mit, dass die Anregung zur Einrichtung des Literaturstipendiums in Dortmund von der Einrichtung PEN gekommen sei. Ähnliche Projekte gebe es in vielen Städten in Deutschland. Die Resonanz hierauf sei jeweils positiv gewesen. Vor diesem Hintergrund sei die Beschlussvorlage gefertigt worden.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er die Vorlage nicht grundsätzlich ablehne, jedoch noch ein Verständnisproblem habe, wie lange wer von diesem Stipendium betroffen sei und wie lange derjenige daran arbeiten könne.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie die Beschlussvorlage nicht so ablehnend sehe, wie die anderen Fraktionen. Sie könne den Vorschlag aber nur als einen Versuch ansehen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist auf die dauerhaften Kosten hin und teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls ablehnen werde.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sie der Einrichtung des Literaturstipendiums zwar positiv gegenüber stehe, sie aber heute keine Mehrheit für die Beschussvorlage sehe.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN) schlägt vor, heute keine Empfehlung an den Rat zu geben sondern zu einem späteren Zeitpunkt einen solchen Beschluss zu fassen. Er weist auf die Ruhrgebietsschreiber und einen Bezug des Stadtbeschreibers zu Dortmund hin.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der SPD-Fraktion sowie 3 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss nicht zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ab dem Jahr 2019 ein jährliches Literaturstipendium unter dem Titel „Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund“ für jeweils sechs Monate (Mai - Oktober) einzurichten. Zum Stipendium gehört eine möblierte Wohnung und ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 1.800 Euro. Das Kulturbüro wird beauftragt, die entsprechenden Statuten für die KandidatInnenauswahl und den Vorschlag zur Zusammensetzung der Auswahljury bis zum Herbst 2018 dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Das Literaturhaus.Dortmund übernimmt gemeinsam mit dem Kulturbüro die Betreuung des Stipendiums. Die Volkshochschule und die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund werden verpflichtet, das Stipendium in den eigenen Programmen zu berücksichtigen.


4. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 4.1
Freikartenordnung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07912-17)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass unter Pkt. 3.2.2 aufgeführt sei, dass die Vertreter/innen des Rechtsträgers Anspruch auf jeweils zwei Dienstplätze zur Premiere haben und für diese nach vorheriger Anmeldung eine Dienst- und eine Ehrenkarte erhalten. Er stellt die Frage, ob dies so gewollt sei.

Herr Ehinger (42/GfD) teilt mit, dass sich diese Aussage auf die sog. VIP-Liste beziehe, es handele sich um eine Einladung, die aktiv vom Theater Dortmund nur zur Premiere ausgesprochen werde. Ansonsten sei geregelt, dass auch Karten an Personen vergeben werden können, die öffentliche Ämter haben. Die Liste, die eine Trennung von Premiere und Folgevorstellung regele, sei eine Forderung des RPA.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er das Konzept für hervorragend halte. Wenn er kurz vor der Vorstellung die Karten abhole, sei aber zu sehen, dass eine Vielzahl von Karten noch nicht abgeholt worden sei. In anderen Städten werde es wohl so gehandhabt, dass Karten bei Nichtinanspruchnahme in Rechnung gestellt werden. Er regt an, dass beim Theater Dortmund bei Nichtinanspruchnahme von Ehrenkarten eine Absage durch die Besucher erfolgen sollte und diese Karten dann noch in den Verkauf gehen könnten.

Herr Ehinger teilt mit, dass es die gängige Praxis sei, Karten nicht zuzuschicken. Von allen eingeladenen Gästen kommen ca. 1 – 5 % nicht zur Vorstellung. Eine Inrechnungstellung sei in Dortmund bisher nicht erfolgt. Dies würde aus seiner Sicht mehr Ärger als finanziellen Erlös bringen. Es sei zu überlegen, Besuchern, die sich nicht entschuldigen und nicht erscheinen, in einem persönlichen Anschreiben auf diese „Disziplinlosigkeit“ freundlich hinzuweisen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde. Er halte den Begriff „VIP-Liste“ für nicht gut und er sehe sich selbst auch nicht als VIP. Er möchte wissen, wie die Handhabung sei, wenn Ehrenkarten nicht in Anspruch genommen werden. Wenn man angeschrieben werde, solle man ja ankreuzen, wenn man die Karten nicht nehmen wolle oder könne, weil sie ansonsten verfallen würden.

Herr Ehinger weist darauf hin, dass nur bestellte Karten ausgedruckt werden. Es erfolge eine Einladung, die Karten müssten rechtzeitig schriftlich mit Unterschrift bestellt werden, danach erfolge erst der Ausdruck der Karten. Nur in diesem Fall werden die Karten vorgehalten. Die sog. „VIP-Liste“ könnte natürlich auch als Ehrengästeliste bezeichnet werden. Es bestehe ein betriebswirtschaftliches Interesse daran, dass Multiplikatoren und Entscheidungsträger das Theater Dortmund besuchen.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, ob sich die Praxis nach den Vorgaben des RPA geändert habe.

Herr Ehinger teilt mit, dass das RPA darauf hingewiesen habe, dass die Ziele nicht klar definiert gewesen seien, dies sei nunmehr im Detail geschehen. Im Grundsatz handelt es sich um den Personenkreis, der auch vorher schon berechtigt gewesen sei.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist drauf hin, dass unter 3.4.5 das soziale Engagement angesprochen werde. Die Formulierung des 2. Satzes sei wohl nicht ganz vollständig.

Herr Ehinger stellt klar, dass mit dem Satz gemeint sei, dass aus Gründen des sozialen Engagements auch Ehrenkarten vergeben werden können. Das beziehe sich beispielsweise auf Aktionen, die zur Weihnachtszeit durchgeführt würden oder bei offenen Kapazitäten. Hintergrund sei es, allen gesellschaftlichen Schichten die Teilhabe am Kulturbetrieb zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Freikartenordnung des Theater Dortmund.

zu TOP 4.2
2. Quartalsbericht Theater Dortmund 17/18
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10578-18)

Der Betriebsausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Mitgliedschaften des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10340-18)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihm nicht klar sei, weshalb eine Mitgliedschaft im Marketing Club Dortmund und nicht im Cityring oder beim Anwaltsverein bestehe. Aus seiner Sicht gebe es eigentlich keinen Bedarf an Subventionierung bei den genannten Organisationen.

Herr Ehinger (42/GfD) teilt mit, dass es sich bei der Auswahl um bestehende Mitgliedschaften handele, die es seit vielen Jahren gebe und nicht um neue. Es sollte aufgezeigt werden, welche Mitgliedschaften bestehen. Die Mitgliedschaft im Marketing Club Dortmund sei vor ca. 12 Jahren entstanden, als das Theater Dortmund eine Marketingabteilung aufgebaut habe. Es werden über die Mitgliedschaft in Organisationen Firmen erreicht, die sonst nicht erreicht werden könnten. Ansonsten bestünden natürlich auch Mitgliedschaften in vielen Berufsverbänden der verschiedenen Sparten oder Professionen.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) regt an, dass das Theater Dortmund zukünftig noch einmal darüber im Kollegenkreis nachdenkt, welche Mitgliedschaften sinnvoll seien und welche möglicherweise nicht.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft des Theater Dortmund in nachfolgenden Organisationen:
- DORTMUNDtourismus e.V.
- RuhrBühnen
- Opera Europa
- Marketing Club Dortmund
- Bundesdeutsche Ballett und Tanztheaterdirektoren Konferenz
- Westfälischer Industrieklub
- Netzwerk Junge Ohren e.V.





zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11156-18)

Auszug aus der noch nicht genehmigten 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.06.2018__________________________________________________________________________

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er unter TOP 4.4 der Niederschrift der kostenlosen Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Kammerchors der TU Dortmund sowie des Philharmonischen Chor des Musikvereins Dortmund zugestimmt habe. Er habe sich lediglich bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018/19 enthalten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Kammerchor der TU Dortmund (Januar 2019) sowie des Philharmonischen Chor des Musikvereins Dortmund (April 2019).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2018/19 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2018/19 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
40.291.832 € (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2018/19 mit einem Volumen von 4.460.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2018/19 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Gesellschaft der Freunde und Förderer Orchesterzentrum|NRW e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11045-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Gesellschaft der Freunde und Förderer Orchesterzentrum|NRW e.V.

zu TOP 5.2
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.




Jörder Grondziewski Helfer
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: AKSF-Präsentation 2018.pdf)