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Niederschrift

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.09.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Frau sB Bitter (CDU)i. V. für Herrn sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)i. V. für Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Borris (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Böhm – 64/ stv. AL
Herr Keune – 66/AL
Herr Blume – 67/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Limberg - 65/BL
Frau Hoffmann – 65/2
Herr Funke – 65/4-EM
Herr Jücker – 65/4
Frau Skodzik – StA 01
Frau Fichtenau – StA 01
4. Gäste:
Frau Rummeld – Dortmunder Stadtwerke AG zu TOP 8.1



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.09.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.05.2005

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.06.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 -verlegte Lindenhorster Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01902-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02321-05)

3.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02411-05)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02817-05)
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

3.5 Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01551-05)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
vom 27.08.1997;
II. Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 11.12.2002 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985;
III. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung
des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-;
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
V. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des
Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02034-05)
Die Vorlage und die Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde lagen bereits zur Sitzung am 15.06.2005 vor.

Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2005
(Drucksache Nr.: 02034-05)

Hierzu liegt zusätzlich vor:
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 14.07.2005
(Drucksache Nr.: 02034-05-E1)

- Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2005
(Drucksache Nr.: 02034-05)

3.7 Städtenetz Soziale Stadt NRW - Netzwerkbeitritt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02830-05)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02872-05)

3.9 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02901-05)

3.10 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschluss, III. Zustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB (ökologische Kompensation)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02342-05)

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße -; hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02846-05)

3.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02935-05)

3.13 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
"EKS Wäldchen", Grundsatzbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02832-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Eintragung des "Botanischen Gartens Rombergpark" in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02336-05)

4.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. und 2. Quartal 2005 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02780-05)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)
Anlage: Wohnungsmarktbericht 2005

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Sachstand Schulhöfe "Schadstoffbelastung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02936-05)

6.2 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-05)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01825-05)

7.2 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Brunhildstraße" im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02639-05)

7.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende ( Wendeplatz vor Hoesch-Eingang ), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße ( Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße )
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02711-05)

7.4 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02798-05)

7.5 Umgestaltung der Provinzialstraße (B 235) von der Stadtgrenze Castrop-Rauxel bis zur Stadtgrenze Bochum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02797-05)

7.6 Kanalerneuerung Provinzialstraße 1. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-05)

7.7 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Köln-Berliner-Straße" im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02820-05)

7.8 Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-05)

7.9 Bedienungspflicht der Parkscheinautomaten in der City (innerhalb des Wallringes)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02610-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03033-05)

8.2 Sicherheit von Dortmunder Straßenbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 02983-05)

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-05)

9.2 2. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02866-05)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Planfeststellungsverfahren "Olpkebach - Gewässerumgestaltung von km 0,00 bis km 0,25 und Hochwasserretention von km 0,48 bis km 0,80"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02788-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

11.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001
Aufhebung der Beschlüsse der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02270-05)

11.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002
Aufhebung des Beschlusse der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02271-05)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)
Die Vorlage wurde am 15.05.2005 im AUSW beschlossen.

Hierzu liegt zusätzlich vor:
- Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2005
(Drucksache Nr.: 02044-05)

- Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2005
(Drucksache Nr.: 02044-05)


12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02791-05)

13. Anfragen

13.1 Artenschutzproblematik bei der Sanierung des Thyssen-Krupp-Geländes der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02851-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02851-05-E1)

13.2 Artenschutzproblematik auf den Deponien der EDG
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02853-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02853-05-E1)

13.3 Artenschutzproblematik Gewerbepark Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02854-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02854-05-E1)

13.4 Schutzwürdigkeit eines NSG Kruckeler Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02855-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02855-05-E1)
Folgende Unterlagen sind zur Information beigefügt:

- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 18.08.2005
Anlage: Broschüre zum Tag des offenen Denkmals am 11.09.2005, hier: Eröffnungsveranstaltung
(Drucksache Nr.: 03067-05)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass die Anwesenheitsliste um die Spalte Fahrtkosten ergänzt ist. Diese ist anzukreuzen, wenn Fahrtkosten entstanden sind.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Horitzky benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit darum, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern:
- Bauleitplanung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Be- bauungsplanes Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202), hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel – Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauG) – Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Empfehlung (Drucksache-Nr. 02971-05) als TOP 3.14,
- Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329 DO-Kirchderne (Drucksache-Nr. 02750-05) als TOP 6.3,
- Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18 (Drucksache-Nr. 03152-05) als TOP 6.4 und
- Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328 Do-Scharnhorst (Drucksache-Nr. 03034-05) als TOP 6.5.

Auf die entsprechenden Schreiben zur Dringlichkeit wird hingewiesen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist mit der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlagen einverstanden.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 9.1Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"’ (Drucksache Nr.: 02247-05) und 9.2 ‚2. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund’ (Drucksache Nr.: 02866-05) vorzuziehen und vor TOP 3 zu behandeln.

Der AUSW folgt diesem Vorschlag.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.05.2005

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.05.2005 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.06.2005

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.06.2005.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

Die Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 werden vorgezogen.

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004, abschließend mit einer Bilanzsumme von 25.734.009,08 EUR und einem Jahresverlust von 570.824,03 EUR, und der Lagebericht 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2004 i. H. v. 570.824,03 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag gedeckt.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

zu TOP 9.2
2. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02866-05)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund zur Kenntnis.




3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 -verlegte Lindenhorster Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01902-05)

Herr RM Berndsen bittet darum, bei späteren Reparaturen der Straße erneut Splittmastix Asphalt zu nehmen, um die Minderung des Verkehrslärms zu erhalten.

Herr Keune sieht die Stadt in der Pflicht, die lärmschützende Wirkung der Deckschicht zu gewährleisten, da diese Maßnahme im Bebauungsplan festgesetzt wird. Bei dieser Straße handelt es sich nach seinen Angaben um eine Landesstraße, die sich in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen befindet. Herr Keune erklärt, die zugesagten Wirkungen des Asphaltes einzuhalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.11.2004 offengelegenem Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 die modifizierte Begründung vom 23.06.2005 beizufügen

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02321-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:





Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei-Süd – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 09.03.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 die Begründung vom 20.01.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02411-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 07.03.2005 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz beizufügen.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2. und in Verbindung mit
§ 10 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02817-05)


Herr RM Carl meldet im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste Beratungsbedarf an und bittet darum, den Beschluss der Bezirksvertretung zunächst abzuwarten und die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat.

zu TOP 3.5
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01551-05)

Frau RM Poschmann bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 27.08.1997;
II. Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985;
III. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-;
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
V. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02034-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 08.06.2005 (wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 14.07.2005 (Drucksache-Nr. 02034-05-E1) (wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 16.06.2005 (wurde nachversandt)

Herr RM Harnisch schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, dem Vorgehen entsprechend dem Schreiben des Herrn StR Sierau vom 14.07.2005 zum Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zu folgen.

Herr RM Follert stimmt für die CDU-Fraktion diesem Vorgehen zu und befürwortet die Möglichkeit der Individualität der Baukörper.

Herr RM H. Fischer hebt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Meinung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hervor, da die ökologische Bedeutung der ehemaligen Stadtgärtnerei wichtig sei und erhalten bleiben sollte. Seine Fraktion stimmt daher der Vorlage nicht zu.

Herr RM Münch spricht sich dafür aus, den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zu übernehmen und erhebt den Beschluss zum Antrag, hierbei bittet er um Einzelabstimmung über die verschiedenen Punkte. Der Wortlaut ist dem vorgelegten Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel zu entnehmen.
Herr StR Sierau stellt dar, dass es nur im Rahmen seines Schreibens vom 14.07.05 möglich sei, der Bezirksvertretung Brackel zu folgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit der Stimmen den Antrag des Herrn RM Münch ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Beachtung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 14.07.2005 (Drucksache-Nr. 02034-05-E1) folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplanverfahren zur Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) weitergeführt wird;
II. beschließt, den Beschluss über die Änderung Nr. 140 des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzuheben;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004;
III. beschließt, den Beschluss vom 11.12.2002 zur Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- hinsichtlich des Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr, wie unter Punkt 4 der Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und 4 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
IV. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei;
V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei für den unter Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 18.04.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs.1 und 4 BauGB vom 27.08.97 in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und § 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.7
Städtenetz Soziale Stadt NRW - Netzwerkbeitritt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02830-05)
Herr RM Follert lehnt für die CDU-Fraktion einen Netzwerkbeitritt ab, da die Kapazitäten anderweitig eingesetzt werden sollten.

Frau Schmidt hofft bei einem Beitritt auf Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen, es müsse aber keine Sonderprogramme geben.

Herr RM Harnisch hält es für erforderlich, regionale und interkommunale Projekte anzustoßen und fortzuführen und befürwortet den Beitritt.

Herr RM Carl spricht sich für den Beitritt aus, da hier auch de Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf eine Verbesserung der Lebensbedingungen erfahren sollen. Ggf. kann der Beitritt für diese Stadtteile hilfreich sein.

Herr StR Sierau hat bisher einen Netzwerkbeitritt für Dortmund nicht für notwendig gehalten. Inzwischen sei die Bitte aus dem Städtebauministerium an die Stadt Dortmund herangetragen worden, aufgrund der Dortmunder Erfahrungen dem Netz beizutreten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt, dem Städtenetz Soziale Stadt NRW beizutreten. Das Beiratsmandat wird durch den Planungsdezernenten der Stadt Dortmund besetzt.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02872-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 15.04.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierten Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB von 1997 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB von 2004 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.




zu TOP 3.9
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02901-05)

Herr RM Münch geht auf den Vorschlag des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde ein, der als Ausgleichsmaßnahme die Anlage eines Feuchtbiotopes im Lohbachtal gefordert hat. Dieser Anregung sei der AUSW auch gefolgt. Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass dieser Vorschlag in der Vorlage nicht wieder zu finden sei.

Herr StR Sierau sagt kurzfristig eine Beantwortung der Nachfrage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungs-planes Ap 160 -Selzerstraße- um das Flurstück 921, Flur 10 in der Gemarkung Berghofen zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs.2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- geprüft und beschließt,
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 und 16.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.02.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 16.1 und 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160
-Selzerstraße- einschließlich der unter Punkt 19 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.10
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschluss, III. Zustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB (ökologische Kompensation)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02342-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg – und der Begründung vom 24.05.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zu dem durch den Eingriff in Natur und Landschaft ausgelösten Kompensationsbedarf in Form von Flächen und Maßnahmen entsprechend der Ausführungen unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße -; hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02846-05)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2005 (Drucksache-Nr. 02846-05-E1)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit, dass bei diesem Bebauungsplan regenerative Energien vorgesehen werden sollten, um das Gebiet attraktiver für bestimmte Interessenten zu machen. Die Verwaltung wird mit diesem Antrag gebeten, praktikable Vorschläge zu unterbreiten und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Dem Vorschlag des Herrn RM Hengstenberg, an dieser Stelle der Sitzung statt unter TOP 12.1 „EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/ Bergmannstraße), hier: Baubeschluss“ (Drucksache Nr.: 02044-05) das Thema „regenerative Energien“ grundsätzlich zu diskutieren, wird nicht gefolgt.

Herr RM Follert lehnt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag der SPD/Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung ab, dass die Festsetzungen nicht in diesem Verfahren getroffen werden sollten. Sollten Investoren Interesse am Einsatz regenerativer Energien haben, sollen diese die Möglichkeit haben, darüber selbst zu entscheiden. Ein Vorschreiben im Bebauungsplan hält er nicht für erforderlich.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass nichts vorgeschrieben werden soll, sondern die Verwaltung gebeten werde, für den Einsatz regenerativer Energien bzw. der Kraftwärmekopplung Vorschläge zu unterbreiten. Er hält die Fläche für prädestiniert für die Nutzung regenerativer Energien. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich sollte darüber nachgedacht werden.

Herr RM Carl erklärt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste bereit sei, den Antrag mitzutragen, wenn Investoren den Einsatz auf freiwilliger Basis regeln können.

Herr RM Münch sieht in diesem Antrag ein positives Zeichen für den Klimaschutz.

Herr RM Follert stellt klar, dass die CDU-Fraktion dem Ansinnen der SPD-Fraktion folgen könnte. Seiner Meinung nach lasse die Darstellung des Antrages durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eher die Vermutung zu, dass der Einsatz regenerativer Energien vorgeschrieben werden soll. Unter der Voraussetzung, dass der Einsatz freiwillig erfolgen kann und zunächst die Verwaltung diesbezüglich einen Prüfauftrag erhält, könne er dem Antrag zustimmen.

Herr RM Hengstenberg verweist auf die Diskussion zum Grundsatzantrag zu diesem Thema in der Sitzung des AUSW am 27.04.2005 und bittet den Antragsteller um Klarstellung, um Irritationen auszuschließen.

Herr StR Sierau gibt an, dass die Verwaltung aufgrund des Prüfauftrages in diesem Antrag nun eine konkrete Fläche hinsichtlich des Einsatzes regenerativer Energien und der Kraftwärmekopplung betrachten werde. Eine andere Interpretation des Antrages sieht er nicht. Für diesen Bereich werde derzeitig eine Qualifizierung der Planung vorgenommen, so dass sich der Bebauungsplan in dem Stadium, in dem die Öffentlichkeitsbeteiligung herbeigeführt werde, befindet.
Herr StR Sierau wertet den vorliegenden Antrag als Hinweis auf eine Schwerpunktsetzung während eines Planverfahrens im Rahmen der gebotenen Abwägung in einem Bebauungsplanverfahren.

Herr RM Hengstenberg bittet bei den nächsten Wortmeldungen um eine Konkretisierung, worüber zu beschließen sei. Er macht darauf aufmerksam, dass das Wort „vorzusehen“ im Antrag keine Alternativen zulasse.

Frau RM Reuter ist erstaunt darüber, dass über Formulierungen eines Antrages gesprochen wird. Sie ist der Meinung, den Wortbeiträgen der Frau RM Kröger-Brenner und des Herrn RM Harnisch zu den Anträgen sei nichts hinzuzufügen.

Herr RM Hengstenberg gibt den Hinweis, dass Anträge so gestellt sein sollten, dass es der Verwaltung und der Politik nicht möglich ist, sich den Sinn des Antrages auszusuchen.

Herr RM Harnisch stellt fest, der Antrag sage der Verwaltung in diesem Bebauungsplanverfahren, dass die Politik die regenerativen Energien und die Kraftwärmekopplung berücksichtigt sehen will. Nach einer Prüfung erwartet die Politik von der Verwaltung eine Darstellung der Möglichkeiten und Vorschläge zu den einzelnen Verfahren.

Für Herrn RM Münch ist der Antrag eindeutig, die Politik gibt den Wunsch nach dem Einsatz regenerativer Energien bekannt und die Verwaltung mache hierzu Vorschläge.

Herr RM Follert fordert die Antrag stellenden Fraktionen dazu auf, sich zunächst über die Formulierungen zu einigen. Er sieht Unterschiede in der Interpretation des Antrages durch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau RM Zupfer stellt heraus, dass der Antrag sich daran orientiere, was im AUSW als Grundsatz zur Energiepolitik am 27.04.2005 beschlossen wurde. Bei künftigen Baugebieten ist der Einsatz regenerativer Energien zu prüfen und die Verwaltung habe Vorschläge zu unterbreiten, was in den jeweiligen Bereichen möglich sei. Die Politik entscheidet darüber. Bei diesem Antrag handle es sich um einen Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge zu machen, was in diesem Baugebiet möglich ist.

Frau RM Reuter bezeichnet den heute vorgelegten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem Festlegungen für ein bestimmtes Baugebiet getroffen werden sollen, als eindeutig formuliert, der keiner Interpretation bedarf. Sie geht davon aus, dass die CDU-Fraktion kein Interesse an dieser Energiepolitik habe.

Herr sB Tigges ist der Ansicht, dass die Formulierungen im Antrag missverständlich sind und sieht Interpretationsmöglichkeiten.

Vor der Abstimmung erklärt Herr RM Hengstenberg, dass eine Regelung ein verbindliches Verfahren sei. Es werde heute die Festlegung in diesem Baugebiet in einer Regelung in einem verbindlichen Verfahren beschlossen. Aufgrund dieser verbindlichen Festlegung sind durch die Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten.

Nach der Abstimmung stellt Herr StR Sierau fest, dass die von Herrn RM Hengstenberg vorgenommene Interpretation für die Verwaltung nicht bindend sei, sondern seine vorherige Darstellung gelte.

Auf Bitte des Herrn RM Hengstenberg gibt Herr StR Sierau an, dass sich aus der Interpretation des Antrages durch Herrn RM Hengstenberg eine gewisse Verbindlichkeit ableite. Da es sich um ein Bauleitplanverfahren handelt, sei klar, dass hier nur Festsetzungen für einen Bebauungsplan im Rahmen dessen, was eine Abwägung im Ergebnis ergibt, vorgeschlagen werden können.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Hengstenberg, ob sich die Verwaltung oder der Dezernent die Beschlüsse passend zurechtlege, verweist Herr StR Sierau darauf, dass die, die den Antrag mehrheitlich beschlossen haben, der Meinung sind, der Antrag sei klar dargestellt.
Herr StR Sierau hat den Eindruck, dass Herr RM Hengstenberg dem mehrheitlich beschlossenen Antrag eine andere Interpretation gebe als er für die Verwaltung entgegen nehmen könne. Die Art und Hinweise der Interpretation des Herrn RM Hengstenberg lasse von vornherein eine Festsetzung im Hinblick auf Fragestellungen zu, die evtl. zu einem Abwägungsdefizit führen können. Der beschlossene Antrag müsse von ihm im Rahmen des Aufstellungsverfahrens so interpretiert werden, dass kein Abwägungsdefizit erfolgt.

Für Herrn RM Hengstenberg ist damit klar, dass es sich bei dem beschlossenen Antrag um einen Prüfauftrag handelt.

Für Frau RM Reuter gehört es nicht zu den Aufgaben des Ausschussvorsitzenden, Interpretationen vorzunehmen oder Beschlüsse zu interpretieren. Es liege ein schriftlicher Antrag vor, der mehrheitlich beschlossen wurde. Sie fordert Herrn RM Hengstenberg dazu auf, nicht die Meinungsäußerungen der Ausschussmitglieder unzulässig zu interpretieren und gibt zur Niederschrift, dass sie im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Vorgehensweise ausdrücklich rügt.

Herr RM Hengstenberg sieht sich verpflichtet, für ein klares Abstimmungsverhalten und eine klare Abstimmungssituation zu sorgen. Seine Aufgabe als Ausschussvorsitzender sei es, den Ausschuss zu leiten, eine demokratische Meinungsbildung herbeizuführen und ein Abstimmungsverhalten protokollieren zu lassen. Das inhaltliche Begehren in Anträgen zu kommentieren stehe ihm nicht zu.

Herr RM Follert bestätigt, dass es zu einer anschließenden Interpretation von Anträgen nicht kommen dürfe. Nach den Äußerungen der gemeinsamen Antragsteller sei der Eindruck entstanden, dass keine Einigkeit vorlag.

Frau RM Dr. Hetmeier gibt zur Niederschrift, dass sie Herrn RM Hengstenberg bitte, Interpretationen nach der Abstimmung zu unterlassen und Anträge der Fraktionen nicht als „Papierchen“ zu bezeichnen.

Herrn RM Harnisch ist unverständlich, wie der Antrag als missverständlich angesehen werden könne.

Herr StR Sierau stellt abschließend fest, dass Herr RM Hengstenberg nach der Abstimmung noch einmal einen Kommentar abgegeben habe, der ihm selbst geraten erscheinen ließ, als Verwaltung dazu Stellung zu nehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 auf der Grundlage des geänderten Baugesetzbuches die Nutzung regenerativer Energien (z. B. Sonne, Erdwärme, nachwachsende Rohstoffe) bzw. die Kraftwärmekopplung für Nahwärmeversorgung für das zukünftige Wohngebiet vorzusehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Regelung Vorschläge zu unterbreiten, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Dabei sollen Modellansätze berücksichtigt werden, die in Solarsiedlungen und ökologisch geplanten Wohngebieten bereits erfolgreich zur Anwendung gekommen sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt Öffentlichkeitsarbeit für die geplante Siedlung vorzusehen.

Unter Berücksichtigung dieses Antrages beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

1. den Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


2. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02935-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 219 - Kieferstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung
Nr. 2).

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219
- Kieferstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 26.07.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.13
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
"EKS Wäldchen", Grundsatzbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02832-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.14

Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)


hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel – Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02971-05)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 31.08.2005
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2005 (Drucksache-Nr. 02971-05-E1)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2005 (Drucksache-Nr. 02971-05-E2)

Herr RM Follert begrüßt die Ansiedlung des Autozentrums als Aufwertung an dieser Stelle und begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Er sieht in der entstehenden Torsituation ein Ungleichgewicht, das korrigiert werden muss. Der Vorhabenträger solle bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen.

Frau RM Reuter macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzliche Zustimmung zu diesem Vorhaben deutlich und geht anschließend auf den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. Sie schlägt vor, den gemeinsamen Antrag und den Antrag der CDU-Fraktion nach Zustimmung in das weitere Verfahren zu geben.

Herr RM Harnisch vermisst eine Beziehung zwischen dem Vorhaben und dem ADAC-Gebäude, außerdem sollte eine Beziehung zur dort vorhandenen, gut aussehenden Stadtbahn-Haltestelle entstehen. Das Bebauungsplanverfahren solle nicht verzögert werden, aber die Gestaltung müsse über den städtebaulichen Vertrag nachgebessert werden.

Herr StR Sierau spricht die am 01.09.2005 von der Bezirksvertretung Brackel durchgeführte Informationsveranstaltung zu diesem Vorhaben an, in der von der Bezirksvertretung signalisiert wurde, das planerische Verfahren sei fortzuführen, aber an der qualitativen Ausgestaltung seien noch Änderungen erforderlich.
Die Nutzung der Flachdachflächen als Abstellflächen für Gebrauchtfahrzeuge ist in der aktuellen Planung nicht mehr vorgesehen. Zur Gebäudehöhe erklärt Herr StR Sierau, dass bei gleicher Gebäudehöhe, wie beim ADAC-Gebäude, eine Verschattungsproblematik für die nördlich angrenzenden Anlieger entsteht. Dies ist u. a. in der Informationsveranstaltung in Brackel von den Anwohnern herausgestellt worden. Eine Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Belange dürfe nicht erfolgen. Die Nutzer sind aufgrund der Nutzungsüberlegungen zum gleichen Ergebnis hinsichtlich der Höhe gekommen.
Dem Investor wurde verdeutlicht, dass jenseits der Kubatur eine vernünftige Qualität erwartet werde, z. B. bezieht sich das auch auf die Werbesteelen, die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages geregelt werden können. Dort können auch Fassaden- und Farbgestaltung geregelt werden. Herr StR Sierau weist aber darauf hin, dass die Firmen ein Corporate Design haben.
Wenn die Anträge beschlossen werden, besteht für die Verwaltung laut Herrn StR Sierau die Möglichkeit, gegenüber dem Vorhabenträger aufzutreten und auch gegenüber dem Nutzer durchzusetzen, dass diese evtl. in Teilen von ihrem Corporate Design abweichen.

Zum Lärmschutzwall verweist Herr StR Sierau auf die Darstellung in der Vorlage. Eine weitere Konkretisierung kann im weiteren Verfahren erfolgen.
Der Ansiedlung eines Motorradhandels kann an dieser Stelle nicht zugestimmt werden.

Auf Nachfrage des Herrn RM Harnisch gibt Herr RM Follert zur Kubatur an, dass es nicht zu einer Verschattung der Grundstücke im Bereich der Rütlistraße kommen dürfe. Der nördliche Teil der geplanten Gebäude könnte niedriger ausfallen. Konkretere Aussagen können von der CDU-Fraktion erst gemacht werden, wenn die Gestaltung vorgestellt wird. Er gibt ein Beispiel dafür an, dass Firmen auch bereit sind, ggf. von ihrem Corporate Design abzuweichen.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die beiden Anträge sich nicht widersprechen. Sie werden zusammen als ein Antrag zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie dem CDU-Antrag, die folgenden Wortlaut haben, zu:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Punkten I-VII der Beschlussvorlage im Grundsatz zu. Der Punkt VII wird durch folgenden Zusatz ergänzt:
In dem zwischen Investoren und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, die gestalterische Qualität in Bezug auf die Fassaden und die Farbgestaltung zu optimieren.
2. Der Ausschuss erwartet darüber hinaus, dass der Lärmschutzwall an der Rütlistraße unter Berücksichtigung der Verschattungsproblematik und ökologischer Gesichtspunkte (Begrünung) gestaltet wird.
3. Der Ausschuss stellt fest, dass es Optimierungsbedarfe hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Autohäuser gibt. Verbesserungspotenziale sieht der Ausschuss insbesondere bei:
Ø der Gebäudehöhe und der Kubatur insbesondere auch im Vergleich zum gegenüberliegenden Gebäude des ADAC
Ø der Nutzung der Flachdachflächen als Abstellflächen für Gebrauchtfahrzeuge
Ø der Gestaltung der geplanten Werbesteele auf der Grünfläche zwischen dem Autozentrum und dem Abzweig B1:

Unter Berücksichtigung dieser Anträge fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost – zu erweitern. Der erweiterte Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Einwohnerversammlung) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost unter Ziffer 15 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.



Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)i. V. m. den §§ 7 und 41 (GO NRW).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 16.08.2005 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 16.08.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, zwei Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum 8/3 – Grün- und Sportflächen) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen den Investoren und der Stadt abzuschließenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Eintragung des "Botanischen Gartens Rombergpark" in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02336-05)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 06.09.2005

Herr RM Münch sieht in der Eintragung in die Denkmalliste die Möglichkeit, den Rombergpark deutlicher in das Bewusstsein der Dortmunderinnen und Dortmunder zu bringen. Zu den Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch merkt er an, dass die Fläche des Moores nicht als Denkmal ausgewiesen werden sollte.
Die Grünflächen, die das Hotel Rombergpark umgeben, sind offenbar in letzter Zeit so umgestaltet worden, dass sie nicht denkmalschutzwürdig sind. Das alte Kutscherhaus werde von der Verwaltung überprüft.

Herr Hofmeister bestätigt, dass das Moor im nordwestlichen Bereich erst in den 80er Jahren angelegt wurde und daher nicht Bestandteil eines Denkmals sein könne. Das auch von der Bezirksvertretung Hombruch vorgeschlagene Kutscherhaus liegt innerhalb des Denkmalbereichs, aber durch Veränderungen im Inneren des Gebäudes hat es offenbar nicht den Denkmalwert, wie das Hotel Rombergpark. Herr Hofmeister sagt hier eine konkrete Überprüfung zu.
Die Grünflächen um das Hotel wurden mit dem Hotelbau und danach so stark verändert, dass sie mit in die Fläche einbezogen wurden, aber sie in ihrer Gestaltung nicht Bestandteil des Denkmals werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der „Botanische Garten Rombergpark“, dessen Denkmalwert festgestellt wurde, in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen wird.

zu TOP 4.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. und 2. Quartal 2005 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02780-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)

Frau RM Pohlmann-Rohr stellt anhand des Berichtes fest, dass ausreichend Bauland mit stabilen Preisen noch über Jahre vorhanden sein werde. Ein Trend zurück in die Städte mit guten, neuen Quartieren ist auch in Dortmund zu erkennen. Für wichtig für die Zukunft hält sie die Konzentration auf den Bestand und die Kooperationsverträge mit wohnortnahen Dienstleistungen. Sie erkennt Brandherde, z. B. in der Privatisierung der Wohnungen und der Verkürzung des Kündigungsschutzes, und hofft hier auf die Aufmerksamkeit des Wohnungsamtes.

Für Frau RM Horitzky ist bei einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt die Konzentration auf den Bestand erforderlich, z. B. sind Wohnungen für Ältere – auch bezahlbare - anzubieten. Ein ausgeglichener Wohnungsmarkt erfordere Ideen, Umsetzungsbereitschaft und Flexibilität. Zur Flexibilität gehöre auch die Reduzierung des Kündigungsschutzes von acht auf drei Jahre. Bürokratische Hürden müssten abgebaut werden.

Herr RM Münch hebt als positiv insbesondere den Wanderungsgewinn gegenüber den Umlandgemeinden und die Schaffung attraktiven Wohnraumes hervor. Hier ist attraktiver Freiraum weiter zu erhalten.

Herr RM Harnisch spricht sich gegen die Reduzierung des Kündigungsschutzes aus. Die SPD-Faktion stelle Überlegungen nach den Konsequenzen an, die aus der Berichterstattung zu ziehen sind. Der Bericht zeigt Tendenzen auf. Die Sozialwohnungen werden sich verringern; es ist nach Meinung des Herrn RM Harnisch fraglich, welche Auswirkungen diese Tatsache auf die Stadtentwicklungs- und Quartierspolitik und Umfeldgestaltung hat.
Im Namen der SPD-Fraktion erklärt er, dass in Dortmund eine Wohnungsgröße von 100 – 120 qm fehle. Hier sind Möglichkeiten - unter Umständen im Bereich des hochwertigen Mietwohnungsbaus - zu schaffen. Die Arbeit des Wohnungsamtes hat sich in den letzten Jahren verändert und ist für Herrn RM Harnisch inzwischen zu einer Beratungstätigkeit mit Quartiersmanagement im Rahmen einer Querschnittsfunktion geworden. Er sieht die Konkurrenz Dortmunds zu den anderen Städten.

Herr Neuhaus stellt die Bemühungen der Verwaltung dar, mit den Wohnungsunternehmen zu Kooperationsvereinbarungen zu kommen. Auch denken die Wohnungsunternehmen inzwischen mit den Kommunen über Stadtentwicklungsprozesse in Wohnquartieren nach. Seit ca. zwei Jahren ist die Verwaltung dabei, an Standorten, wo mehrere Wohnungsunternehmen zu finden sind, gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen zu Chancen und Möglichkeiten der Aufwertung des Wohnquartiers zu kommen.

Auf die Frage der Frau RM Pohlmann-Rohr nach den derzeitigen Verhandlungen in Scharnhorst gibt Herr Neuhaus an, dass inzwischen die großen Unternehmen bereit sind, gemeinsam zu einer Kooperationsvereinbarung zu kommen. Herr Neuhaus erwartet daraus für Scharnhorst-Ost einen Gewinn an Wohnqualität. Erste Ergebnisse liegen nach Befragung der Weg- und Hinzugezogenen bereits vor, die noch interpretiert werden müssen. Es zeigt sich, dass das Image des Stadtteils schlimmer ist als dies die Menschen im Stadtteil empfinden. Die Stärken des Stadtteiles sollen in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen besonders nach außen verdeutlicht werden. Erfreulich ist, dass in diesem großen Siedlungsbereich ein sehr geringer struktureller Leerstand besteht. Der aktuelle Leerstand liegt hier unter 2 %.

Herr Neuhaus sagt zu, den Gremien entsprechende Daten und eine Darstellung der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Wohnungsunternehmen vorzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Sachstand Schulhöfe "Schadstoffbelastung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02936-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht Schulhöfe „Schadstoffbelastung“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-05)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage an den Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft durchlaufen zu lassen.
Frau Schmidt bittet bei den geplanten Maßnahmen, die Barrierefreiheit voranzutreiben, z. B. auch Beschilderungen für behinderte Menschen vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an die weiteren Gremien weiter.

zu TOP 6.3
Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41
in 44329 Do-Kirchderne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02750-05)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 30.08.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau des westlichen Verwaltungstraktes einschl. Betreuungsräume für die „offene Ganztagsschule“ an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329 Do-Kirchderne mit Gesamtkosten von 1.520.250 € (Grundsatz- und Baubeschluss).
Im Zuge der Erstellung des Neubaues sind die baulichen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage zu schaffen.

2. Die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gem. § 82 GO NW bei der Fipo 2100 9411 0300 - Neubau Verwaltung Kirchderner-GS i. H. v. 300.000 € zu Lasten des Jahres 2005.
Deckung: siehe Begründung unter finanzielle Auswirkungen.

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubau-maßnahme beauftragt.

zu TOP 6.4
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03152-05)
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 06.09.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule Dortmund-Wickede, Dollersweg 18, in
44319 Dortmund, mit Gesamtkosten von 1,36 Mio. € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW für den Abbruch der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 190.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 8800 9402 0001 – Abbrüche.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließ gemäß § 83 Abs. 2 GO NW für den Neubau der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 1.095.000 € und bei der Finanzposition 2150 9351 0167 – Einrichtungskosten TH HS Wickede in Höhe von 30.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 9130 3101 0000 – Rücklagenentnahme.

zu TOP 6.5
Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328 Do-Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03034-05)
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 30.08.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15, in 44328 Do-Scharnhorst, mit Gesamtkosten von 490.000 € (Grundsatz- und Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01825-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt.

zu TOP 7.2
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Brunhildstraße" im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02639-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage „Brunhildstraße“ von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund Wickede

zu TOP 7.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende ( Wendeplatz vor Hoesch-Eingang ), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße ( Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße )
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02711-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende ( Wendeplatz vor Hoesch-Eingang ), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße ( Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße )

zu TOP 7.4
Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02798-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Kanalbaumaßnahme Sanierung Brackeler Straße eine Kostenerhöhung um 3.410.478,-- Euro von 1.789.522,-- Euro auf 5.200.000,-- Euro.

zu TOP 7.5
Umgestaltung der Provinzialstraße (B 235) von der Stadtgrenze Castrop-Rauxel bis zur Stadtgrenze Bochum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02797-05)

Herr RM Carl stimmt der Vorlage im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht zu, weil seines Erachtens hinter der Umgestaltung ein Rückbau der Provinzialstraße steckt.

Herr RM Neumann stellt dar, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bövinghausen über die Maßnahme nicht erfreut sind.
Auch er hält die Umgestaltung für einen Rückbau der Straße. Er gibt an, dass auf der Strecke von 1,1 km elf Seitenstraßen auf die Provinzialstraße führen und 69 Einfahrten auf Parkplätze, davon neun von Großparkplätzen, zu finden sind. Wer in Bövinghausen Richtung Lütgendortmund wolle, müsse zunächst weit in die nördliche Richtung fahren, um an einer Ampel in die Gegenrichtung wechseln zu können. Auch fahren auf einer Fahrspur Busse mit mehreren Linien und z. B. die Müllabfuhr.

Frau RM Schnittker stellt beispielhaft dar, dass derzeitig an bestimmten Stellen durch das Beparken der rechten Fahrspur bereits eine Einspurigkeit hervorgerufen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und die CDU-Fraktion dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung der Provinzialstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.750.000,-- Euro.

zu TOP 7.6
Kanalerneuerung Provinzialstraße 1. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung Provinzialstraße im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 5.000.000,-- Euro mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- Euro.

zu TOP 7.7
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Köln-Berliner-Straße" im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02820-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/ gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße in Dortmund-Aplerbeck.

zu TOP 7.8
Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-05)

Herr RM Pisula weist darauf hin, dass die Straße „Friedrich-Henkel-Weg“ heiße.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig unter Beachtung des Hinweises des Herrn RM Pisula dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Weg mit Gesamtkosten in Hohe von 45.000,-- Euro. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, die Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße zu entwerfen, eine genaue Kostenermittlung vorzunehmen und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen.

zu TOP 7.9
Bedienungspflicht der Parkscheinautomaten in der City (innerhalb des Wallringes)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02610-05)
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 06.09.2005 (Drucksache-Nr. 02610-05-E1)

Herr RM Carl begründet folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste:
“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, in einem einjährigen Modellversuch die Parkscheinautomaten innerhalb des Wallringes und im Bereich der Einzelhandelsstandorte Saarlandstraße und Kaiserstraße mit der sogenannten „Brötchentaste“ auszustatten, um in diesem Bereich das gebührenfreie Kurzparken bis zu 30 Minuten zu ermöglichen.
Nach Ablauf des Modellversuchs ist dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht vorzulegen, in dem insbesondere auf die Resonanz des örtlichen Einzelhandels und der Kunden sowie auf den Anteil des gebührenfreien Kurzparkens am Gesamtparkvolumen eingegangen wird.“

Herr StD Fehlemann stellt dar, dass mit geringen Kosten im Minutentakt eingestellte Automaten in der Zeit ab 9.00 Uhr genutzt werden können, um ggf. auch nach 9.00 Uhr noch Brötchen zu kaufen. Eine Vergleichbarkeit mit Hamburg sieht er aufgrund des Dortmunder Parkplatzangebotes mit den Parkhäusern und den Wegebeziehungen nicht. Aus Sicht der Verwaltung sei der Antrag abzulehnen.

Herr RM Follert hält eine Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten in der Zeit von 7.00 – 9.00 Uhr nicht für sinnvoll und sieht in der Bedienungspflicht der Automaten ab 9.00 Uhr eine Erleichterung für die berufstätigen Anwohnerinnen und Anwohner, die zwischen 7.00 und 9.00 Uhr auf dem Weg zur Arbeit ihren Parkplatz verlassen.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Bedienungspflicht der Parkscheinautomaten in der City künftig für den Zeitraum werktags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgelegt wird.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03033-05)

Frau Schmidt vertraut auf die Verwaltung und die Dortmunder Stadtwerke, denen bekannt sei, ob der Publikumsverkehr den Aufzug erfordere oder nicht. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufzug erforderlich werden, sollte dieser nachgerüstet werden können.

Herr RM Follert sieht die Folgekosten als Argument dafür, der Vorlage zu folgen. Er stellt im Namen der CDU-Fraktion den mündlichen Antrag, dass zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Teilstücks der späteren Kampstraße der Aufzug fertiggestellt und in Betrieb ist. Dann sei nicht mehr zumutbar, die vielen Spuren des Wallringes zu überqueren, um den dortigen Aufzug zu benutzen. Auch müsse das Teilstück der Kampstraße belebt werden, wenn es fertig sei.

Herr RM Harnisch stellt für die SPD-Fraktion dar, dass der Aufzug dann in Betrieb gehen müsse, wenn die Kampstraße fertig ist.

Nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand gibt Herr StR Sierau an, dass der Abschnitt Westentorallee als erster Bauabschnitt vorangebracht werde. Ggf. könne sich aber an der zeitlichen Abfolge der Bauabschnitte noch etwas verändern.

Herr RM Hengstenberg fasst zusammen, dass offenbar von der CDU- und auch der SPD-Fraktion die Kostenersparnis und die Inbetriebnahme des Aufzuges, wenn die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer ansteigen werden, gesehen werde.

Herr StD Fehlemann schlägt die Einrichtung des östlichen Aufzuges, wenn die Kampstraße fertiggestellt ist, vor.

Frau Rummeld spricht nochmals die Folgekosten an. Durch ein Verschieben des Zeitpunktes des Aufzugbaus bleibe das Problem der Folgekosten bestehen. Beim Bau des Aufzuges zu einem späteren Zeitpunkt möchten die Dortmunder Stadtwerke die Möglichkeit haben, die Notwendigkeit überprüfen zu dürfen, ob der Bedarf für den Aufzug tatsächlich da sei und auch nachgewiesen werden könne.

Herr Hengstenberg macht den Vorschlag, den Bau des Aufzuges zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße zu sehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt unter der Voraussetzung, den Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße in Betrieb zu nehmen, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, die Einrichtung des östlichen Aufzuges am Bahnhof Westentor zunächst zurückzustellen und von der weiteren zahlenmäßigen Entwicklung der Nutzer, die von Osten her die Haltestelle betreten, abhängig zu machen.

zu TOP 8.2
Sicherheit von Dortmunder Straßenbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 02983-05)

Herr RM Hengstenberg macht den Vorschlag, die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Rat zu überweisen. Der AUSW sei mit dem Stadtbahnbau und nicht mit der Sicherheit der Dortmunder Straßenbahnen befasst.
Herr RM Hengstenberg verweist darauf, dass die Dortmunder Stadtwerke AG in einem Termin an der Zentralwerkstatt interessierten Ausschussmitgliedern vor kurzem ermöglicht hatte, sich die Sicherheit der Straßenbahnen anzuschauen und mit den Verantwortlichen zu sprechen.
Herr RM Carl ist mit einer Überweisung an den Rat einverstanden.

Herr RM Münch beantragt mündlich, die Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Dieser Antrag wird einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig den Beschluss, folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr. 02983-05) an den Rat zu überweisen:
„Wir bitten um Berichterstattung eines technischen Experten der Dortmunder Stadtwerke über den Sicherheitsstandard der Dortmunder Straßenbahnen. Dabei soll auch Stellung genommen werden zum Zustand und der Störungsanfälligkeit der von der Stadt Bonn übernommenen Wagen.“

TOP 9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund – ist zu Beginn der Sitzung mit
den Tagesordnungspunkten 9.1 und 9.2 vor TOP 3 behandelt worden.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Planfeststellungsverfahren "Olpkebach - Gewässerumgestaltung von km 0,00 bis km 0,25 und Hochwasserretention von km 0,48 bis km 0,80"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02788-05)

Herr RM Münch beantragt mündlich, die Vorlage in die Sitzung des AUSW am 26.10.2005 zu vertagen. Seines Erachtens ist für eine Beratung ein großer, farbiger Plan erforderlich, dem die geplanten Maßnahmen entnommen werden können.

Herr Dr. Grote erläutert, dass der der Vorlage beigefügte Plan und die ausführliche Beschreibung des Planfeststellungsbeschlusses hinreichend ermöglichen, sich ein Bild zu machen.

Herr Prof. Dr. Finke bittet um Auskunft darüber, seit wann es Hochwässer am Heiduferweg gebe und ob ein Verschulden der Anlieger für die Hochwässer zu erkennen sei. Natürliche Ursachen könne er sich nicht vorstellen; er wirft die Frage auf, ob hier von den Anliegern eine Art Kostenbeitrag erhoben werden könne.

Herr Dr. Grote gibt an, dass die Bebauung am Heiduferweg ca. aus den achtziger Jahren stamme. Heute sei eine solche Bebauung weder wünschenswert noch rechtlich möglich. Zum Verschulden könne er nichts sagen. Es sei aber erforderlich, die Verhältnisse an dieser Stelle zu regeln, um bei Hochwässern auch Regressforderungen an die Stadt zu verhindern.

Herr Keune ergänzt, dass von der Häufigkeit der Hochwässer ausgegangen werde. Es wird gesetzlich ein höherer Sicherheitsanspruch als früher gesehen. Herr Keune stellt klar, dass es im Rahmen des Kommunalabgabengesetztes und der städtischen Satzung nicht die Möglichkeiten gibt, auf die Gewässeranlieger so zuzugehen, wie auf die Straßenanlieger. Auch habe nicht nur der Anlieger einen Vorteil, sondern die Allgemeinheit insgesamt auch. Bei einem Gewässer sei fraglich, wer bei Ausführung der Maßnahme einen Vorteil hat. Gesetzlich können nur Gewässerunterhaltungsmaßnahmen umgelegt werden. Davon wurde bisher in Dortmund Abstand genommen, weil eine Umlegung rechtlich sehr kompliziert sei.

Auf Nachfrage des Herrn RM Follert erklärt Herr Dr. Grote, dass die Namen der privat betroffenen Einwender aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt sind.

Der mündlich gestellte Antrag auf Vertagung der Vorlage wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die Umgestaltung des Olpkebaches auf 250 m Länge sowie die Anlage eines Hochwasserretentionsraumes entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 11.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001
Aufhebung der Beschlüsse der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02270-05)

Auf die Frage des Herrn RM Harnisch, wie es mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weitergehen werde, stellt Herr Blume heraus, dass gemeinsam mit den Dortmunder Diensten in den letzen Jahren über 150 Grünanlagen und Kinderspielplätze umgestaltet und aufgewertet wurden. Aufgrund der Veränderung der Förderlandschaft haben die Dortmunder Dienste die Betriebshöfe und das Betreuungspersonal entlassen, so dass auf der Basis die Projekte nicht weitergeführt werden können. Mit der ARGE sind Gespräche zu führen, ob es Möglichkeiten zur Entwicklung ähnlicher Projekte gibt.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltsituation der Stadt Dortmund käme alternativ eine Aufstockung des Investitionshaushaltes für eine klassische Umsetzung nicht in Frage.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 31.01.2002 auf.

zu TOP 11.2
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002
Aufhebung des Beschlusse der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02271-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 11.07.2002 auf.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)
- Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der Sitzung am 30.06.2005
- Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2005

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass der AUSW die Vorlage bereits am 15.06.2005 einstimmig bei Enthaltung der DVU beschlossen habe. Der Rat hat am 30.06.2005 die Vorlage zur inhaltlichen Diskussion des Themas der regenerativen Energien an den AUSW überwiesen.

Frau RM Pohlmann-Rohr verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 23.06.2005, mit dem die Verwaltung gebeten wurde zu prüfen, ob die Dachflächen für Photovoltaik in Frage kommen. Die Beschlussfassung im Rat sollte am 30.06.2005 nicht verhindert werden, aber für Frau RM Pohlmann-Rohr ist es nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung zum Ergebnis gekommen ist, dass die Dächer nicht geeignet sind. Sie fordert, die Dachflächen in den Dächerpool aufzunehmen.

Anhand eines Luftfotos verdeutlicht Herr StD Fehlemann, dass das Gebäude sich zwar eigne, aber im Sommer verschatten die Bäume die Dachflächen Richtung Süden, Osten und Westen. Er hält eine Photovoltaikanlage auf diesem Dach für unwirtschaftlich und das ganze Jahr über für nicht nutzbar.

Herr RM J. Fischer gibt den Hinweis auf einen Ratsbeschluss, nach dem jedes öffentliche Gebäude bei einem Neubau hinsichtlich Photovoltaik zu prüfen ist. Das bedeutet, auch bei diesem Neubau hat eine Prüfung zu erfolgen.

In der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.06.2005 wird laut Herrn StD Fehlemann erklärt, dass die Wärmeerzeugung für den Jugendtreff Stollenpark vertraglich mit der DEW geregelt ist. Das Hauptargument gegen Photovoltaik ist der Standort des Gebäudes inmitten von hohen Bäumen. Auch werde der Mittelteil des Gebäudes von oben belichtet, so dass kaum mehr Fläche für Photovoltaik vorhanden sei. Herr StD Fehlemann bezweifelt die Wirksamkeit einer Anlage auf diesem Dach.

Herr StD Fehlemann gibt zur Niederschrift, dass der Jugendtreff Stollenpark kein Standort für eine Photovoltaikanlage ist, da er verschattet wird.

Herr RM Follert stellt gemäß Geschäftsordnung einen Antrag auf Schluss der Debatte.

Der Antrag auf Schluss der Debatte wird mehrheitlich von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Frau RM Dr. Hetmeier schlägt einen Ortstermin vor, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Ein Stutzen und Fällen der Bäume sei nicht geplant.

Herr RM Fischer bittet um die Beantwortung der Frage, ob es stimme, dass alle Dortmunder Gebäude entsprechend eines Vertrages zwischen Stadt Dortmund und DEW verbindlich nur so beheizt werden, wie die DEW es möchte.



Herr StR Sierau nimmt Bezug auf das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und den Rat und zitiert, dass „...eine Photovoltaikanlage ... nicht vorgesehen ...“ sei. Die technischen Voraussetzungen zur nachträglichen Installation einer Photovoltaikanlage liegen nach diesem Schreiben zwar vor, allerdings komme die Realisierung aufgrund der derzeitigen Grundstückssituation (Nord-Süd-Ausrichtung, Gebäudehöhe, Nachbarschaftsbebauung, Baumbestand und anderes mehr) nicht in Betracht.
Herr StR Sierau stellt heraus, dass die Verwaltung nach Bewertung der Sachverhalte zu keinem anderen Ergebnis kommen könne, als dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Jugendtreffs nicht gebaut werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02791-05)

Frau RM Horitzky lehnt im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage ab, da diese Maßnahme dem Dortmunder Norden nicht wesentlich weiterhelfen wird.

Frau RM Dr. Hetmeier stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Sowohl von der Politik vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern wird die derzeitige Situation für unhaltbar gehalten. Zur Verminderung der Belastung sei die dargestellte Maßnahme richtig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Unterbrechung der Burgholzstraße im Kreuzungsbereich mit der Haydnstraße und die Herstellung eines kleinen Platzbereiches sowie die Begrünung mit Herstellung von Baumscheiben in der Haydnstraße, Burgholzstraße und Schubertstraße mit einem Aufwand in Höhe von 38.000,00 Euro und investiven Auszahlungen in Höhe von 212.000,00 Euro.


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Artenschutzproblematik bei der Sanierung des Thyssen-Krupp-Geländes der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02851-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 02851-05-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlich vorliegende Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 13.2
Artenschutzproblematik auf den Deponien der EDG
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02853-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 02853-05-E1)

Herr RM Münch fragt nach, warum die Umweltverwaltung nicht gemeinsam mit EDG und der Bezirksregierung Maßnahmen ergreift, um der Kreuzkröte auf den Deponien neue Lebensmöglichkeiten zu schaffen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden nach seinen Angaben nicht von der Kreuzkröte angenommen.

Laut Herrn Dr. Grote könne die Tatsache, dass sich die Kreuzkröte in den Ausgleichsräumen nicht aufhalte, ein lange zurückliegender Mangel oder Fehler bei der Planfeststellung für die Deponie Dortmund-Nordost sein. Es kann auch sein, dass die natürliche Entwicklung darüber hinweg gegangen sei. Planfeststellungsbehörde sei die Bezirksregierung in Arnsberg.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Artenschutzproblematik Gewerbepark Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02854-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 02854-05-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.4
Schutzwürdigkeit eines NSG Kruckeler Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02855-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 02851-05-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlich vorliegende Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


H e n g s t e n b e r g
H o r i t z k y
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)