Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 12.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 12:00 - 13:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
sB Michael Schröer (SPD) i. V. für Rm Norbert Schilff (SPD)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
StR Norbert Dahmen
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Martin Pütz – 20/3
Ralf Rüddenclau – 20/1
Alexandra Cordes – 20/3-1
Philip Cordes – 20/3-1
Gerd Mehlgarten – 20/Stab
Volker Sänger – 20/1-3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1
Markus Kollmann – Stab/Kommunalwirtschaft
Frank Hörmann – 10/T1
Benjamin Kuhlmeier – 10
Ulrike Jäger – 14/AL
Dominique Mönninger – 37/1
Norbert Sack – 40/2-1
Daniel Binder – 51/4-5
André Knoche – 52/1 GBL
Klaus Vennefrohne – 60/5-2
Raimund Stüssel – 61/4-5
Inge Ziegenfuß – 63/1
Julia Meininghaus – 64/Stab
Andrea Jacoby – 66/1-2
Thomas Schmerbeck – 66/3-1
Susanne Linnebach – 67/AL
Dr. Christian Falk – 70/FBL

3. Mitglieder ohne Stimmrecht

Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)

4. Gäste:
./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 12.11.2021, Beginn 12:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.09.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- nicht besetzt -

3. Finanzen

3.1 4. Managementbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20934-21-E3)


3.2 Starkregenereignisse
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22224-21)

3.3 Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22222-21-E1)

3.4 Verlängerung der Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21)

3.5 Verlängerung der Gebührenfreiheit der Aussengastronomie
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21)

3.6 Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

3.7 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

3.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22550-21)

3.9 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22683-21)

3.10 Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22410-21)

3.11 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22315-21)

3.12 Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)

3.13 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)



3.14 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)

3.15 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

3.16 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

3.17 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22661-21)

3.18 Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22384-21)

4. Personal und Organisation

4.1 Honorarkräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22807-21)

4.2 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021

4.3 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

4.4 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)

4.5 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

4.6 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22451-21)

5.2 Masterplan Sport - Bäderkonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22808-21)

5.3 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22636-21)

5.4 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21614-21)

5.5 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21-E7)

5.6 Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)

5.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)

6. Kommunalwirtschaft

6.1 Grünpflege
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22219-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22219-21-E1)

6.2 Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021


6.3 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19863-21-E8)

6.4 Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22396-21)

6.5 Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21290-21)

6.6 Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)

6.7 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

6.8 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22401-21)

7. Liegenschaften

7.1 Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -Drucksachen-Nummer 20947-21-
hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22439-21)

7.2 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)

7.3 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)




7.4 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)

7.5 Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021

7.6 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021

7.7 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

7.8 Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch, Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20937-21)

8. Sonstiges

8.1 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)

8.2 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

8.3 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

8.4 Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gurowietz benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE+ zieht den folgenden TOP 5.1 für diese Sitzung zurück und bittet die Angelegenheit in die nächste Sitzung am 02.12.21 zu schieben:

Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22451-21)

Weiterhin bittet die Geschäftsführung, den folgenden TOP unter 3.19 nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen.

Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu -> Protokollnotiz des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.09.2021

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.09.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- nicht besetzt –








3. Finanzen

zu TOP 3.1
4. Managementbericht 2021
(Drucksache Nr.: 20934-21-E3)

Frau Cordes (Stadtkämmerei) erläutert die Eckpunkte zum 4. Managementbericht 2021 (Anlage 1).

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet auf die im Anschluss gestellten Fragen.


zu TOP 3.2
Starkregenereignisse
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22224-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu den Schäden an städtischen Gebäuden und Liegenschaften durch die Starkregenereignisse im Juli dieses Jahres.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch beziffert die Verwaltung den Gesamtschaden an und in den städtischen Liegenschaften – sowohl bezüglich der Gebäude als auch des Inventars?
Welche Einrichtungen sind besonders betroffen?

2. Das Land gewährt den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Kommunen finanzielle Unterstützung u.a. für die Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen und Ausrüstungen. Auf der vom Land geführten Liste der betroffenen Kommunen ist Dortmund nicht genannt. Kann die Stadt dennoch auf Unterstützung bei der Regulierung der Schäden seitens des Landes rechnen? Wenn ja, in welchem Rahmen?

3. Existiert eine Risikomatrix für städtische Immobilien und ihre Standorte? Wenn nein, ist die Erstellung einer solchen Risikomatrix insbesondere mit Hinblick auf Unwetterereignisse geplant?
4. Welche Möglichkeiten bieten sich den Kommunen zur Versicherung der stadteigenen Gebäude gegen Elementarschäden? In welcher Weise sind die städtischen Liegenschaften in Dortmund abgesichert?

Begründung:
Ggf. mündlich


Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur ersten Sitzung im neuen Jahr zu.









zu TOP 3.3
Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22222-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:



Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.4
Verlängerung der Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Begründung:
Die Hotellerie war während der Corona-Lockdowns besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen betroffen. Erst seit Juni 2021 sind private Übernachtungen wieder möglich. Angesichts bestehender Unsicherheiten und Einschränkungen bleibt der Umsatz allerdings noch deutlich hinter dem Vorkrisen-Niveau zurück.
Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Aufholens der wirtschaftlichen Schäden in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.
Weitere Ausführungen mündlich.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) begründet für 3.4 und 3.5 gemeinsam, dass die beschlossene Befristung bis Jahresende 2021 gelte und seine Fraktion die Aussetzung mit Blick auf die Stärkung der Unternehmen, auch vor dem Hintergrund des Interesses unserer Stadt an einer lebensfähigen Gastronomie und Hotellerie, um ein Jahr verlängern möchte.
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages sei er damit einverstanden, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es ein ordinäres Haushaltsthema sei und bittet, das Thema in die Haushaltssitzung zu schieben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Thema sehr aufgeschlossen sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) schließt sich dem an. Er bittet die Verwaltung aufzuzeigen, was die Anträge (3.4 und 3.59) auf den Haushalt bezogen, bedeuten.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich den Vorrednern an. Er fragt nach, wie es in anderen Städten gehandhabt werde.

Herr Neuhaus (Fachbereichsleiter Stadtkasse) gibt an, dass Leipzig und Dortmund die einzigen Städte gewesen seien, die ausgesetzt hätten. Leipzig habe seit dem 01.07.21 die Aussetzung wieder aufgehoben. Wenn Dortmund die Aussetzung auf das Jahr 2022 ausdehnen würde, wäre Dortmund die einzige Stadt in Deutschland, die so verfahren würde.
Auf eine privat veranlasste Übernachtung kämen 7,5 % Steuersatz. Die Motive der Gäste richten sich nicht danach, Städte auszusuchen, die keine Beherbergungsabgabe erheben. Um die Vorlaufzeiten einhalten zu können, bittet er in der nächsten Sitzung um eine klare Entscheidung. In Bezug auf die Bürokratie sei aus Sicht der Verwaltung kein größerer Mehraufwand gegeben, da die steuerliche Anmeldung nur vierteljährlich erfolgt und die Buchungssysteme flexibel auf die Erhebung von Beherbergungsabgabe einstellbar sind.
Er sagt eine schriftliche Zusammenstellung zur nächsten Sitzung zu.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet auch, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen zu besprechen. Er erinnert, dass eine Beherbergungsabgabe, die nicht erfolge, ein Corona generierter Schaden sei, der an anderer Stelle evtl. als Einnahmeausfall eingepreist werden könne.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o. g. Antrag in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.5
Verlängerung der Gebührenfreiheit der Aussengastronomie
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Begründung:Die Gastronomie war besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat 2020/2021 dramatische Verluste hinnehmen müssen. Um es den Betrieben zu erleichtern, wirtschaftliche Verluste wieder auszugleichen, sollte die Stadt auch noch im nächsten Jahr auf die Sondernutzungsgebühren verzichten und so die Kostenbelastung verringern.
Weitere Ausführungen mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o. g. Antrag in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.6
Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die noch nicht umgesetzten Beschlüsse automatisch in die Planung für das Jahr 2022 übernommen würden oder neu gestellt werden müssten.

Herr Pütz (Stadtkämmerei, Abt-Leiter Haushaltssteuerung) bestätigt, dass die der Verwaltung aufgetragenen Aufträge strukturell mit finanziellen Mitteln hinterlegt worden seien und bei Verzögerungen werde die Fachverwaltung weiterhin an der Umsetzung arbeiten und auch die Mittel stünden weiterhin zur Verfügung.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass lt. Ratsbeschluss ab 2020 jeweils 200 T Euro für die „Beleuchtungsmodernisierung zur Reduzierung von Angsträumen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr. 58) zur Verfügung gestellt wurden. Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe es unter der Drucksachen Nr.: 21518-21, 68 Möglichkeiten gegeben, die die Bezirke angemeldet hätten, mit der Aussage der Fachverwaltung, dass dafür kein Geld zur Verfügung stehe. Er bittet um eine Antwort bis zur Ratssitzung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet die Verwaltung ebenfalls um einen Sachstandsbericht zu den Wasserstellen in den Parkanlagen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr: 102)

Weiterhin fragt er nach dem aktuellen Vertragsstatus der Sportwelt GmbH.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass sowohl das Beiratsmodell von der Sportwelt GmbH scheinbar akzeptiert werde und eine veränderte Geschäftsführung installiert werden solle. Auch eine Gesellschafterversammlung solle es wieder geben. Danach werde es wieder einen Verhandlungspartner geben, der von allen Gesellschaftern mandatiert sei. Es sei ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten. Sobald das Ergebnis vorliege, werde es dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur lfd. Nr. 102 und zur lfd. Nr. 58 bis zur Ratssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. §83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.

zu TOP 3.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22550-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 2.964.000 Euro.

zu TOP 3.9
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22683-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 494.726,90 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 201.000,00 €.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und 24.06.2021 genehmigten Deckungen bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Schulen in Höhe von 422.933,00 € und im Bereich Tiefbau in Höhe von 1.495.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022.

zu TOP 3.10
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22410-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2020.

zu TOP 3.11
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22315-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 98.004.535,34 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
zu TOP 3.12
Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (Die AfD-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.13
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)

zu TOP 3.14
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine kurze Erläuterung der Veränderungen, die nicht unerheblich seien.

Herr Mönninger (Abtl. Amt für Feuerwehr) erläutert, dass es im Bereich des NEF leider den Umstand eines Formelfehlers bei der Gebührenkalkulation 2019 gegeben habe, der nicht aufgefallen sei. Deshalb gab es erst eine enorme Steigerung und jetzt entsprechend eine enorme Vergünstigung. Die Gebühren gleichten sich wieder aus.
Die Preissteigerungen beim RTW gingen auf die Notfallsanitäter Ausbildungen und die erweiterten Mehrbedarfe bei den Hilfsorganisationen zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.15
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung von Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beauftragt die Verwaltung, das Projekt weiter zu qualifizieren und zur Projektfortführung notwendige planerische und gutachterliche Leistungen zu beauftragen (siehe Punkt 1.3 der Vorlage), um zu gegebener Zeit den erforderlichen Ratsbeschluss zur Realisierung des Projektes herbeiführen zu lassen,
2. beschließt die Beauftragung der Leistungen Projektsteuerung und juristische Beratung für das Projekt,
3. beauftragt die Verwaltung, die Struktur der Projektträgerschaft weiter zu untersuchen und dem Rat der Stadt im ersten Halbjahr 2022 ein Konzept hierfür vorzulegen,
4. beschließt den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 und §141 Abs. 1 in Verbindung mit §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Hauptbahnhof – Umfeld Nord“, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes und/oder Entwicklungsbereiches zu gewinnen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan vom 20.09.2021 dargestellt,
5. beschließt die Veranschlagung des Budgets im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 146.704 € in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in der städtischen Ergebnisrechnung und mit Gesamtauszahlungen i.H.v. 1.675.979 € in den Haushaltsjahren 2022 (801.907 €) und 2023 (874.072 €) in der städtischen Finanzrechnung.

zu TOP 3.16
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu dem Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Umstellung auf SAP S/4HANA unter nachfolgenden Prämissen, welche auf Empfehlungen aus einer Roadmap der Firma best practice consulting AG (bpc) beruhen, erfolgen soll:

• Bei der Umstellung ist ein Greenfield-Ansatz zu verfolgen, so dass ein oder mehrere SAP-Systeme neu aufzubauen sind. Sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus den bisherigen SAP-Systemen werden selektiv übernommen.
• Bei der Umstellung sind Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann.
• Eine Integration des Immobilienmanagements in den städtischen Haushalt wird untersucht und umgesetzt, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Umstellung sind Chancen zur Optimierung zu nutzen, wobei die Erfüllung pflichtiger Anforderungen Vorrang hat.
• Die Umstellung auf SAP S/4HANA ist spätestens vor dem Auslaufen der Wartungs- und Supportzusagen der Firma SAP (derzeit bis 2027) vorzunehmen.

zu TOP 3.17
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22661-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um nähere Informationen in der nichtöffentlichen Sitzung (siehe TOP 3.5 nichtöffentlich)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2021 aus Niederschlagungen und Erlassen von Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

zu TOP 3.18
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22384-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum es bereits erste Preisanpassungen gäbe, wenn die Gebührensatzung erst ab dem 01.01.2022 in Kraft trete. Auch Steuerbescheide seien stark erhöht. Er bittet um eine Erklärung.

Herr Rüddenclau (Städtkämmerei) gibt an, dass es ein verwaltungsweites Projekt sei und immer nur anlassbezogen vorgenommen würde. Manche Sachverhalte wirkten z. B. erst zwei Jahre später. Zu den Steuerbescheiden verweist er auf Herrn Neuhaus (Fachbereichsleitung Stadtkasse und Steueramt)

Herr Neuhaus erläutert, dass bei den bisherigen Gebühren fälschlicherweise ein Bestandteil der gebührenumlagefähigen Kosten nicht berücksichtigt worden sei. In diesem Jahr sei das mit aufgenommen worden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet Herrn Neuhaus das zu klassifizieren.

Herr Neuhaus erklärt, dass die Kalkulation je Vorgang erfolgt. Zu Grunde gelegt werden die Personal- und Sachkosten des mittleren Dienstes in der Eingruppierung E8, welches rund 1 Euro pro Minute beträgt. Für die Erfassung einer Gebührenforderung und für die Anlage des Stammsatzes rechne man 3 bis 4 Minuten. Dies ergibt neben der allgemeinen Preissteigerung den nunmehr kalkulierten Gebührensatz.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.19
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu-> Protokollnotiz des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der
Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint. Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:

Siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau
barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2
Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet
eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch
ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie
Zugänge dringend benötigen.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen
Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo
erhöhen.

Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen
verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät
1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als
bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu
erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021 :

Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt erneut die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute die folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:

Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
s.o

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):
s. o.

Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):

Frau Brückel (CDU-Fraktion) hält die Liste der Bushaltestellen für unvollständig. Eine
Haltestelle in Deusen fehle in der Aufstellung. Darüber hinaus kritisiert sie die mutmaßliche
Dauer des barrierefreien Ausbaus.

Herr Keller (SPD-Fraktion) vermisst Aussagen über die von der Bezirksvertretung geforderte
grundlegende Sanierung des Huckarder Bushofes.
Der Bezirksbürgermeister schlägt vor, einen Referenten der zuständigen Fachverwaltung zur
nächsten Sitzung einzuladen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde stellt die Behandlung der Vorlage zurück und bittet um
Einladung eines Referenten zur Thematik.

Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):

Herr Müller (Bündnis ‘90/die Grünen) monierte, dass eine Umsetzung des Projektes, bei
Beibehaltung des jetzigen Tempos 40 Jahre daure und forderte hier ein höheres Tempo bei der
Umsetzung durchzusetzen. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass die Haltestellen der
Stadtteilzentren ebenfalls eine höhere Priorität erhalten. Es mache keinen Sinn, wenn
mobilitätseingeschhränkte Personen zwar barrierefrei einsteigen können, aber in den
Stadtteilzentren dann nicht aussteigen können.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mit dieser Anmerkung
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig, in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und damit mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.







4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Honorarkräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22807-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22807-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine schnellstmögliche schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen in Vorbereitung auf die anstehenden Haushaltsberatungen, idealerweise bis zur Sitzung am 12.11.21:

1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe gibt es ähnliche Vertragssituationen bei den Festangestellten und den Honorarkräften wie in der Musikschule?

2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung für andere Bereiche in der Verwaltung, wenn die Honorarkräfte der Musikschule in eine Festanstellung überführt werden, bzw. dort eine sich an Tarifbezahlung orientierende Vergütung eingeführt wird?

3. In welchen weiteren Bereichen der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben werden jeweils wie viele Honorarkräfte eingesetzt? Wie hoch ist der Anteil der Honorarkräfte an der Gesamtleistung der Jahreswochenstunden in den jeweiligen Bereichen?
Wir bitten um eine entsprechende Auflistung.

4. Wie viele dieser Honorarkräfte kämen grundsätzlich für eine tarifgebundene Festanstellung in Frage? Welche finanziellen Auswirkungen wären zu erwarten?

5. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob und von wie vielen der betroffenen Honorarkräfte eine Beschäftigung in Form einer Festanstellung erwünscht ist? Wie hoch ist der Anteil der offensichtlich nebenberuflich Honorarkräften, z.B. Studierende, Bezieher*innen von Altersrenten, anderweitig sozialversicherungspflichtig Angestellte?

Begründung:
In der letzten Sitzung des AKSF kam eine Diskussion zur Vergütung von Honorarkräften in der Musikschule auf. Grundsätzlich hat die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung von Tarifstrukturen und der existenzsichernden, tarifgebundenen Beschäftigung der Mitarbeiter*innen. Dies ist im Bereich der Musikschule nicht immer der Fall. Doch Honorarkräfte werden auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, z.B. bei den Kulturbetrieben, etwa in den Museen und an der Volkshochschule, oder auch im Jugendbereich eingesetzt. Grundsätzlich ist in all den Bereichen eine freiberufliche Tätigkeit - auch außerhalb der Stadtverwaltung - nicht unüblich. Daher ist von Interesse, wie viele der Honorarkräfte überhaupt an einer Festanstellung interessiert sind. Um für die Haushaltberatung ein umfassendes Bild zu bekommen, sollten die finanziellen Auswirkungen bekannt sein, wenn das Angebot für eine Festanstellung allen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben eingesetzten Honorarkräften, die davon Gebrauch machen könnten, gemacht wird.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60
Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie
für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet
werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu
gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb
- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der
Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann
fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine
wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle
im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die
auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll.
Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren
aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine
maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse
ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht
genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im
Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit
dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle,
im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche
Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle
geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei
außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur
Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung
und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle
angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken,
dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte.
Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon
feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung
externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern
bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch
nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die
Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine
Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht
abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.
Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze,
bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber
bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde
jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem
Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge,
Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der
60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die
Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt
angesiedelt sei.

Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal
mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will,
müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person
in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in
Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch,
da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung
grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion
besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von
Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte.
Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der
Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden
Gremien durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:

siehe oben!

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende
Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten
Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der
Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen,
möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss
für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die
Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen,
die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben
bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden
Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der
Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder
die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte
durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb
unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen
ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen.
Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat
durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden
Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich
anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien
bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:

Siehe oben!
Siehe oben!

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:

,,. die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.

Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.

Begründung
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische Mitarbeiterinnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem ,,Betriebskindergarten" unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABiDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 Mitarbeiterinnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.

Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.

Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren."

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende aktualisierte Überweisung des
Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:
Siehe oben!

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-
/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich
einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung
von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind,
sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im
Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung
gestellt.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die
Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur
Verfügung gestellt.

Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der
letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten
Sitzung ersetzt) aktuell seien.

Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in
Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am
schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten
seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu
nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene
Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten
Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung
stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das
gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich
in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des
Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden.
Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke,
feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des
Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses
gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den
Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den
Start gehe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die
dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut,
wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht
gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden
könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern
erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.

Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die
Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.

Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den
Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht
würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig
Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in
die Planungen mit einzubeziehen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das
Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert,
dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg
zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben
verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei.
Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den
bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im
Wohnquartier der Kinder habe.

Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der
Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt
gebe.

Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten
einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei.
Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an
Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen
beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung
wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.

Herr Kassem appellierte noch einmal, aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung
nachzudenken.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er
missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren
Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion
B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine
„jährliche Evaluation stattfinde“.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDUFraktion
gelten würde.

Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen
lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen
würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei
Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung,
dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.

Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen
Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden
Änderungen (fett):

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung
der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf
ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der
aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens
eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe
des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz)
geprüft und wenn möglich eingerichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen
Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit
folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen
Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres
2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die
Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche
Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen
Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt heute sowohl die Überweisung aus dem Rat der Stadt, als auch die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der Sitzung vom 27.09.21 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus dem AKJF (fett), einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich
einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung
von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind,
sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im
Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung
gestellt.

Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die
Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur
Verfügung gestellt.

Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung
der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf
ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der
aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens
eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe
des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz)
geprüft und wenn möglich eingerichtet.

zu TOP 4.3
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, folgenden, unter 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu
fassen:

3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung
von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine
Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.

Daher lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden
verbliebenen Beschluss, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen:

1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1.Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2.Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität
anzustreben.


2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1.Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung
mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.

3. Klimabeirat
3.1.Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff
beschriebenen Form

3.2.Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von
Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft
gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung
(APOD) vom 04.11.2021:

Siehe oben!
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):

...wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.

1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen.

2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.

Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert.
Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.

2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2):

...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 :

1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.

2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.

3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.

4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.

5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.

6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.

7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.

8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).

9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.

10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.

Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E3):

...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

AKUSW, 10.11.2021:

Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).

Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: ) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIELINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Herr Mader (CDU) plädiert für die Empfehlung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet die Vorlage zu schieben.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem an, bittet aber um Empfehlung des 3. Beschlusspunktes und weist darauf hin, dass auch der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und die Bezirksvertretungen, auch im Hinblick auf die Starkregenereignisse, mit einbezogen werden könnten.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit komplett schieben möchte.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sich intensiv mit dem Thema befasst habe und bittet, in der Version des AKUSW zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion (siehe oben, Drucksache Nr.:22397-21-E2), in seine nächste Sitzung zu vertagen.

Unter Einbeziehung des o.g. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E3 (fett), empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

3. Klimabeirat
3.3 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.4 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)




zu TOP 4.4
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung appelliert an die Verwaltung, dass
wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung und empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 4.5
Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Und schließt sich dem Votum des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) an.

Herr Gorowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage den APOD sehr kurzfristig erreicht habe. Hinsichtlich der grundsätzlichen strategischen Bedeutung der Maßnahme, verbunden mit der Langfristigkeit der Einsatzdauer, würde auch seine Fraktion gerne in die nächste Sitzung schieben.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an. Den Inhalt müsse man sich noch genauer ansehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet bis zur nächsten Sitzung um die Präsentation, die auch für den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vorgesehen ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.6
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die einmalige Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze für den Einstellungsjahrgang 2022
sowie
2. die Berücksichtigung der unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für die Jahre 2022ff.

5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

zu TOP 5.1
Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22451-21)

Die Fraktion DIE LINKE+ zieht den Tagesordnungspunkt zurück und bittet um Aufnahme des Punktes in der nächsten Sitzung.

zu TOP 5.2
Masterplan Sport - Bäderkonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22808-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den folgenden Fragen bis zur Sitzung am 12. November 2021:

1. Mit welchen Planungsbüros steht die Verwaltung bereits in Kontakt für die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem Bestand?
2. Für wann wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie erwartet?
3. Aus welchen Mitteln wurde die Konzept- und Machbarkeitsstudie des Architekten- und Ingenieurbüros KRIEGER für den Neubau eines Familienbads im Fredenbaumpark finanziert, die in einer Infoveranstaltung im schon Juni vorgestellt wurde?
Wie hoch waren die Kosten?
4. Auf welchen Beschluss der Ausschüsse oder des Rates ist die Beauftragung dieser Konzept- und Machbarkeitsstudie zurückzuführen? Gibt es weitere solcher Konzept- und Machbarkeitsstudien? Wenn ja, für welche Stadtbezirke und welche Bäder? Die Verwaltung wird gebeten, diese allesamt vorzulegen.
5. Wie bewertet die Verwaltung das operative Ergebnis in der genannten Konzept- und Machbarkeitsstudie von KRIEGER im Falle eines neuen Bads im Vergleich zum operativen Ergebnis von Stockheide und Nordbad?
6. Wie sähen der jährliche Betriebskostenzuschuss sowie das operative Ergebnis für den von KRIEGER vorgeschlagenen Neubau aus, wenn sich die Eintrittspreise an denen der bestehenden Bäder orientierten? (Tageskarte Erw. 4 €, ermäßigt 2,50 € und Familien 9 €).
7. Wie stellen sich der jährliche Betriebskostenzuschuss sowie das operative Ergebnis für den von KRIEGER vorgeschlagenen Neubau vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien bei den Gästezahlen dar (50 % /75 % der angenommenen Besucher*innen)?
8. Wie sähen der jährliche Betriebskostenzuschuss und das operative Ergebnis aus, wenn man die Punkte 6 und 7 zusammen betrachtet?
9. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für den Fall eines Neubaus auf die Besucher*innenzahlen, den jährlichen Betriebskostenzuschuss und das operative Ergebnis der bestehenden Frei- und Hallenbäder, inkl. neuem Westbad, durch Sogkräfte des neuen Bades?
10. Welche Orte beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen der in der Beschlussvorlage genannten Machbarkeitsstudie im Bezirk Innenstadt-Nord für die Variante 1 (Schließung Nordbad und Stockheide, Neubau an anderer Stelle) in Betracht zu ziehen?
11. Welche Gesamtkosten für den Bau bzw. die Sanierung der Bäder berücksichtigt der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2022? In welcher Höhe und für welche Bäder?
Begründung:
Am 28.06.2021 veranstaltete die Stadt eine öffentliche Informationsveranstaltung für Ratsleute, in deren Nachgang die beigefügten Konzept- und Machbarkeitsstudien auch per Mail an die Teilnehmer*innen versandt wurden. Leider finden sich viele der dort erwähnten wichtigen Informationen nicht im Bäderleitplan wieder. Die schon vorliegende Machbarkeitsstudie nennt bereits mehrere Orte in der Nordstadt für einen Neubau, liefert konkrete Prognosen zu Besucher*innenzahlen, Aufwand, Betriebskosten, Personalkosten, Tariferlösstruktur, Struktur weiterer Erlöse wie Gastronomie, Verrechnungen zum Schul- und Vereinsschwimmen, Ergebnis des operativen Geschäfts und des jährlichen Zuschussbedarfs, Kapitalkosten etc. kurzum: Ein Neubau ist bereits auf den letzten Cent durchgerechnet. Eine ernstzunehmende Annahme ist, dass - neben den deutlichen höheren Baukosten für den Neubau (47,5 Mio. Euro) gegenüber den Sanierungskosten für die Nordstadt-Bäder (17,3 Mio. Euro) - zudem das Mehr an Besucher*innen des Neubaus den anderen Bädern fehlt und das Plus des neuen Bads somit ein Minus für die anderen Bäder ist (Sogkräfte).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP 5.2 zusammen mit dem TOP 5.5 zu diskutieren.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Vorlage unter TOP 5.5 bis zum Rat
ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und die Beantwortung der o. g. Bitte um Stellungnahme bis zur nächsten Ratssitzung vorzulegen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Dr. Neumann an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der o. g. Bitte um Stellungnahme bis zur nächsten Ratssitzung und lässt die gesamte unter TOP 5.5 genannte Angelegenheit ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 5.3
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22636-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21614-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2022 ersetzt.

zu TOP 5.5
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21619-21-E11)
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FraktionBündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der
Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am
23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses
für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3
Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:
(einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)

Hierzu liegt vor -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021

siehe oben!

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.

Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)

die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.

Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.

AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zu überweisen.


In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen

Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:

1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:

1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.

2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.

Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.

3. Ergänzung

Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.

Begründung

Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.

Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.

Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):

es wird wie folgt Stellung genommen:

Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung
nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit
Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das
gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.

Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da
dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese
Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem
positiven Ratsentscheid erfolgen.

Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden
Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4
Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des
Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad
alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich
auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen)
hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.

Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der
momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der
verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu
interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig.
Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits
geschädigten Konstruktion.“

Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen
Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen
damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in
Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.

Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben,
sobald sie vorliegen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

 Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021: siehe oben!

 Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
siehe oben!

 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
siehe oben!

Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

 Fraktion B‘90/Die Grünen:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“

 SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):

„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“

Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept
integriert wird.

Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.

Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.

Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.

Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.

Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.

Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.

Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.

Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

siehe oben!

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:

siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:

Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.

Siehe oben!

Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.
Das BPN möge daher beschließen:
Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.
1. Beschlussvorlage
Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:
Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:
• Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang
• Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts
• Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs
• Zugang ins Wasser
Begründung:
Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.

Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.

Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:
Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:

- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom
05.10.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor  Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!
AKUSW, 10.11.2021:

In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP 5.2 zusammen mit dem TOP 5.5 zu diskutieren.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Vorlage unter TOP 5.5 bis zum Rat
ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und die Beantwortung der o. g. Bitte um Stellungnahme bis zur nächsten Ratssitzung vorzulegen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Dr. Neumann an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der o. g. Bitte um Stellungnahme bis zur nächsten Ratssitzung und lässt die gesamte unter TOP 5.5 genannte Angelegenheit ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 5.6
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachträglich zur Kenntnis

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

B. Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2022 ff der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 21651-21). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2025.

3. legt für 2022 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 157.152.490 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 141.415.054 €

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 48.703.231 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 48.703.231 €

4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2022 auf 15.737.436 € fest.

5. beschließt für 2022 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 15.737.436 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2022 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 8.463.991 € wieder zugeführt werden.

6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2022 in Höhe von 14.658.887 € fest.

7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 34.910.785 € fest.

zu TOP 5.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Jahresabschluss 2020 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 224.108.878,51 € und einem Jahresgewinn von 25.577.672,63 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.

2. Aus dem Jahresüberschuss von 25.577.672,63 wird der Betrag von 25.297.172,63 Euro der Gewinnrücklage/Kapitalrücklage zugeführt und der verbleibende Betrag in Höhe von 280.500,00 Euro an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschluss 2021 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Grünpflege
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22219-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22219-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:










Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021

Dem Ausschuss für Finanzen liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 23.09.2021 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2020/2021 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2020/2021 zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19863-21-E8)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21-E2)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 22777-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 22755-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19863-21-E9)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16.09.21 entschieden, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestens
um 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr
über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr
relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die
Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht
bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden
kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile
entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung
zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der
geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.

Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden
sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage,
Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis
möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung
Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es
müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von
Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert
ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate
Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt,
wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu
scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle
das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher
müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung
des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen
Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien
mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte
Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der
Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3
und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums
lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starken
Gefälles baulich nicht möglich.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die
Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU)
dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss nicht zu fassen:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor  Bitte um Stellungnahme vom 30.08.21 (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 19863-21-E1):

….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?

Hierzu liegt vor  Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr.19863-21):

Siehe oben!

Hierzu liegt vor  Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.

2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von
Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.

3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über
die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete
Wegeverbindung entschieden.

4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen.
Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.
Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4
an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und
insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und
Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden
müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.

AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung über Eissportzentrum zu den
Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).

Herr Wilde kündigt an, dass die Frage nach den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), der Stimme von Herrn Höfer (FDP), bei
Enthaltung der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der Stimme von Frau Selzer
(Die Linke) gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) und der Stimme von der Partei
„Die Partei“ dem Rat der Stadt Dortmund, den in der Vorlage vorgeschlagenen Beschluss ohne die Punkte 3und 6 zu fassen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

07.09.2021:
Hierzu liegt vor  Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor  Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor  Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte
Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

AFBL 16.09.21:

Herr Mader (CDU-Fraktion) regt an, die Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen zu lassen, seine Fraktion sei im Rat beschlussfähig.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es gestern im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch weitere Fragen zur Haftung und zum Wegerecht gegeben hätte. Ebenso zum Pachtverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Da gab es die Bitte, die Informationen bis zum Rat nachzuliefern. In diesem Fall dann nichtöffentlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass auch seine Fraktion diskutiert hätte, ob es sich um Betriebsgelände handele oder nicht. Auch er bittet um Aufklärung, was angemietet sei. Im gestrigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sei zugesagt worden, dass heute jemand anwesend sei, der zu diesem Thema sprechfähig sei.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, diese Antwort und die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schieben und dort die Empfehlung auszusprechen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:

„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden
muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich
größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2
besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch
überschreiten.
Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten
Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde
infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet
daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten
Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
•a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
•b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
•c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend
war oder nicht.

Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von
Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des
Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht
ausschließt.

Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer
Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.
§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden
sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.

Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber
ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den
Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.

Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten
haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen,
befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den
Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die
vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu
beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn.191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der
Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“

Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema
„Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu
stellen.
Beschlussvorschlag

1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die
Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.

2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß undRadwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.

2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.

2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich
festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und
Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.

2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig
anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-
/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.

Begründung erfolgt mündlich:“

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab, da fraktionsübergreifend insbesondere zur Haftung / Verkehrssicherungspflicht Beratungsbedarf besteht.
Aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in den Fachausschüssen erfolgt eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Eine abschließende rechtliche Würdigung soll für die Beratung in den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E8) vom 28.10.21 vor:

in der vorgennannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage einen Vermerk des
Rechtsamtes zur deliktischen Haftung.

Rechtlicher Vermerk:
Ergänzende Information zur Drucksache Nr.: 19863-21
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen

Im Nachgang zur Stellungnahme der Verwaltung vom 16.09.2021 zu etwaigen
Haftungsfragen zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags sind noch Fragen aufgetreten, die
nachfolgend beantwortet werden.

Die Beschlussvorlage sieht in Ziffer 1 vor, „dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3
und 4 grundsätzlich offen bleibt.“ Dieser Grundsatz erhält in Ziffer 3 des Beschlussvorschlags
eine Einschränkung dahingehend, „dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich
größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach
aktuellem Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.“

Hintergrund dieses Teils des Beschlussvorschlags ist, dass der Verbindungsweg zwischen den
Hallen 3 und 4 bislang eine beliebte Verbindungsachse zwischen der westlichen Innenstadt
und der Strobelallee sowie darüber hinaus der Bolmke darstellt und gemäß eines zwischen der
Stadt Dortmund und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe (kurz: Westfalenhallen)
geschlossenen Pachtvertrages für den Fuß- und Radverkehr uneingeschränkt offen stehen soll.

Dieser Form der Nutzung steht jedoch entgegen, dass der Weg Teil des Betriebsgeländes der
Westfalenhallen und dementsprechend nicht als öffentliche Wegefläche gewidmet ist. Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt dementsprechend den Westfalenhallen.

Zudem bildet der Verbindungsweg eine zentrale Achse des Betriebsgeländes über die
wesentliche Teile der Lieferverkehre für den Messe- und Veranstaltungsbetrieb abgewickelt
werden. Dies bedingt gleichermaßen temporär erhebliche Liefer- und Rangierverkehre mit
LKW wie auch mit Gabelstaplern.
Eine von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene arbeitssicherheitstechnische
Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass an den Belieferungstagen auch mit einer hohen
Intensität an Sicherungspersonal und technischen Einrichtungen die durch den Liefer- und
Rangierverkehr verursachten Gefahrenstellen nicht auszuschließen sind, so dass der
Verbindungsweg an diesen Tagen für den öffentlichen Verkehr zu schließen ist. Nach dem
momentanen Stand der Veranstaltungsplanung treffe dies auf ca. 30 Tage im Jahr zu.

Ziffer 3 des Beschlussvorschlags ist so formuliert, dass diese keine feste Anzahl von Tagen
vorgibt, an denen der Verbindungsweg aus betrieblichen Gründen geschlossen werden soll,
sondern die tatsächlichen Schließungstage ausschließlich von der tatsächlichen betrieblichen
Notwendigkeit abhängig gemacht werden. Dies ist im vergangenen Jahr an deutlich weniger
als 30 Tagen der Fall gewesen und kann bei einer Wiederaufnahme des originären Messe- und
Veranstaltungsgeschäfts auch an mehr als 30 Tagen im Jahr der Fall sein
.
Nachfolgend wird auf mögliche Fallgestaltungen eingegangen, aus denen sich etwaige
Haftungsfragen ergeben könnten.

1. Mögliche Haftung bei Schadensereignissen infolge von Liefer- und Rangierarbeiten

Soweit der Verbindungsweg bei Liefer- und Rangierarbeiten für die Allgemeinheit
geschlossen wird, ist die Unternehmensführung grundsätzlich ihrer Verkehrssicherungspflicht
gegenüber Fußgängern und Radfahrern nachgekommen.

a. Haftung der Geschäftsführung der Westfalenhallen
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der
Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden
(§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG). Hierzu zählt ihre Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf
dem Betriebsgelände befinden, vor Schäden zu bewahren. Wird ein Fußgänger oder
Radfahrer, der sich während Liefer- oder Rangierarbeiten auf dem offen gehaltenen
Verbindungsweg aufhält, beispielsweise durch einen Unfall mit einem LKW oder
Gabelstapler verletzt, besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Geschädigten
und dem Schädiger.

Darüber hinaus kann aber auch eine Haftung der Geschäftsführung bestehen.
Die von einer GmbH zum Schutz von Rechtsgütern zu beachtenden Pflichten gelten auch für
ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen
Aufgaben (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 - VI ZR 355/88). Eine Garantenstellung bedeutet hier,
dass diejenige Person, die eine Gefahrenquelle eröffnet auch dafür Sorge zu tragen hat, dass
kein Dritter durch die Gefahrenquelle geschädigt wird (vgl. BeckOK BGB, 59. Edition, Stand
1.08.2021, § 823 Rn. 103). Eine solche Garantenstellung der Geschäftsführung ergibt sich
insbesondere aus Gefahrenquellen, die die GmbH selbst eröffnet hat und zum Aufgabenfeld
des Geschäftsführers gehören (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 – VI ZR 335/88, in NJW
1990, 976).

In der vorliegenden Konstellation hat die Geschäftsführung den Lieferverkehr auf diesem
Weg eröffnet, obwohl ihr bekannt war, dass sie den Weg der Öffentlichkeit zur Verfügung
stellen muss. Somit hat die Geschäftsführung der GmbH die haftungsbegründende
Gefahrenquelle geschaffen. Die Pflicht ergibt sich aus der Öffnung des Weges (vgl. Palandt,
80. Auflage, § 823 Rn. 210). Geschützte Personen sind im Grunde diejenigen, zu deren
Gunsten der Verkehr eröffnet ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise
rechnen muss (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation
besteht die Pflicht gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl.
Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230), das heißt, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern
usw. aber auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn.
230) und auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U
133/17), die den Weg benutzen.

Ausgeschlossen hingegen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich
unzulässiger Weise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013).
Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten
Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95,
672).

Insoweit würde auch bei einer Abwägung unter Berücksichtigung eines umsichtig handelnden
Menschen eine Schranken- oder Ampelanlage den Anforderungen an die Sicherstellung der
Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht werden.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann zu einer Haftung der
Geschäftsführung führen, wenn die Verletzung kausal für den eingetretenen Schaden
ist.

Dabei ist dann danach zu differenzieren, wie sich der Schadensfall im Detail ereignet hat.
Grundsätzlich besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Schädiger und dem
Geschädigten. Wenn sich der Schaden aber nur deswegen ereignete, weil die Vorgaben der
Geschäftsführung zur Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend waren, kann eine Haftung
der Geschäftsführung bestehen. Je nach den Umständen kann sich dann aber auch noch eine
Mitverantwortlichkeit des Geschädigten ergeben. Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der
Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem verständigen Menschen obliegt,
um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW- RR 2015, 475). Derjenige,
der sich bewusst und ohne Not in eine Gefahr begibt, verletzt in hohem Maße die
erforderliche Sorgfalt (vgl. BGH, NJW 1985, 482). Das ist der Fall, wenn er bspw. den
öffentlichen Weg verlässt und die Bereiche betritt, die ausschließlich dem Lieferverkehr
dienen. So gilt z.B eine besondere Vorsicht bei dem Betreten von unbekannten Geländen (vgl.
Vers 64, 781). Auch muss ein Fußgänger auf den Weg achten und Gefahrenquellen, wenn sie
erkennbar sind, ausweichen oder bspw. ein Radfahrer seinen Fahrstil anpassen, wenn er eine
glitschige, mit vermoderten Laub bedeckte Straße befährt (vgl. NJW-RR 2018, 923). Beim
Benutzen eines Weges, der sich in dem Bereich von Liefer- und Rangierverkehren befindet,
auf den hingewiesen wird, dürfte sich eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei den Nutzern ergeben,
vor allem, wenn ersichtlich ist, dass dort gerade Lade- und Lieferverkehr o.ä. stattfindet.
Wenn der Unfall aber kausal aus einer fehlerhaften Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
der Geschäftsführung resultiert, kann zusätzlich eine Haftung der Geschäftsführung
vorliegen. Der Umfang der Haftung hängt dann von den konkreten Umständen ab (vgl. NJWRR
15, 1509).

b. Haftung des Aufsichtsrates
Für den Aufsichtsrat könnte bei einem Schadensfall infolge von Liefer- und Rangierarbeiten
ebenfalls ein Haftungsrisiko bestehen. Kardinalpflicht des Aufsichtsrates ist die Bestellung
eines leistungsfähigen Vorstandes und dessen laufende Überwachung.
In dem vorliegenden Fall obliegt dem Aufsichtsrat gemäß § 12 II des Gesellschaftsvertrages
die Überwachung der Geschäftsführung. Diese Pflicht ergibt sich auch aus § 111 AktG, der
über § 52 GmbHG auch bei einer GmbH Anwendung findet (vgl. auch § 12 III des
Gesellschaftsvertrages). Eine Haftung des Aufsichtsrates gegenüber außenstehenden Dritten
dürfte aber nur selten in Betracht kommen, weil der Aufsichtsrat grundsätzlich nicht im
Außenverhältnis für die Gesellschaft agiert (vgl. Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 5.
Auflage, 2019, § 116 Rn. 84).
Allerdings kann sich eine Haftung auch ohne aktive Mitwirkung ergeben (vgl.
Wellhöfer/Peltzer/Müller, Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, 1.
Auflage, 2008, § 20 Rn. 179).

Dies wäre im konkreten Fall denkbar, wenn ein Schadensereignis aufgrund eines
Organisations- oder Überwachungsfehler der Geschäftsführung eintritt, und dieses
Fehlverhalten der Geschäftsführung bezüglich der Wahrung der Verkehrssicherungspflichten
im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Weg seitens des Aufsichtsrates nicht
beanstandet oder geduldet würde. Eine Haftung könnte sich somit ergeben, wenn der Weg
seitens der Geschäftsführung nicht zumindest an den notwendigen Tagen geschlossen würde.
Wenn die Geschäftsführung aber die Schließungen an den notwendigen Tagen, an denen
ein erhöhtes Risiko vorliegt, anordnet, ist eine Haftung des Aufsichtsrates bzgl. dieser
Thematik ausgeschlossen.

In dem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Beschluss des OLG Braunschweig
hinweisen, wonach Aufsichtsratsmitglieder darüber hinaus auch eine Garantenstellung i. S.
d. § 13 StGB inne haben (vgl. OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2012 – Ws. 44/12, Ws. 45/12).
Garant ist, wem aufgrund der Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen
Sicherungspflichten gegenüber jedermann obliegen (vgl. BGH in NJW 2003, 525).
Eine solche Verantwortlichkeit ergibt sich u.a. aus der Verkehrssicherungspflicht.
Erlangt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflicht Kenntnis von rechtswidrigen
Handlungen, besteht eine Garantenpflicht, zumindest faktisch auf die Geschäftsführung
einzuwirken, um den Pflichtverstoß zu verhindern. Kommt das Aufsichtsratsmitglied dieser
Pflicht nicht nach, kann es sich auch strafbar machen, wenn eine Straftat zugelassen wird
(ohne eigene aktive Handlung).
Eine Haftung wäre vorliegend aber ausgeschlossen, wenn der Weg, wie vorgeschlagen,
an den notwendigen Tagen geschlossen wird.

c. Haftung des Rates
Ratsmitglieder machen sich bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
haftbar (vgl. § 43 Abs. 4 a GO NRW).
Würde der Rat der Vorlage in Ziffer 3 nicht folgen würde, kann sich eine Haftung der
Ratsmitglieder ergeben, wenn die Schließung des Durchgangs auch während der Liefer- und
Rangierverkehre während des Messebetriebs nicht beschlossen wird und hierdurch ein
Schadensereignis eintritt. Dies würde auch dann gelten, wenn der Beschluss durch den
Hauptverwaltungsbeamten beanstandet würde, aber vor einer erneuten Befassung Schäden
eintreten.

Im vorliegenden Fall ist den Ratsmitgliedern durch die Vorlage bekannt, dass ein Gutachten
vorliegt, das feststellt, dass der Weg an den notwendigen Tagen (oder einer darüber
hinausgehenden Anzahl an Tagen) zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu schließen ist.
Eine Haftbarkeit des Rates bestünde nicht, wenn dieser dem Beschlussvorschlag in Ziffer 3
der Drucksache 19863- 21 folgt und beschließt, dass der Weg an den notwendigen Tagen zu
schließen ist oder sogar über den Beschlussvorschlag hinausgeht. Denn die Ratsmitglieder
können sich auf die Verwaltungsvorlagen verlassen und sind nicht verpflichtet, diese
anzuzweifeln (vgl. Müller, Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV GO, in
NVwZ 2017, 1829).

2 a. Verletzung von Winterdienstpflichten der Westfalenhallen
Bei einer Verletzung der Winterdienstpflichten könnte sich eine Haftung der Westfalenhallen
ergeben. Laut § 9 des Pachtvertrages und § 20 I b des Erbbaurechtsvertrages obliegt die
Verkehrssicherungspflicht den Westfalenhallen. Diese Pflicht umfasst auch die
Winterdienstpflicht. Bei Gebäuden und Grundstücken erstreckt sich die Pflicht auf den
zugelassenen Verkehr.

Auch hier sind die geschützten Personen diejenigen, zu deren Gunsten der Verkehr eröffnet
ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (vgl. Palandt, 80.
Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation besteht somit auch diese Pflicht
gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl. Palandt, 80.
Auflage, § 823, Rn. 230); das bedeutet, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern usw. aber
auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230) und
auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U 133/17), die
den Weg benutzen.

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich
unzulässigerweise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013,
1362). Das heißt, dass bspw. Personen, die den zulässigen Bereich des Weges verlassen und
zu Schaden kommen, nicht mehr unter den Schutzkreis der Winterdienstpflicht fallen.
Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten
Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95,
672). Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, was in den Umständen
des Einzelfalls zur Sicherung des Verkehrs erforderlich und dem Pflichtigen unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zumutbar ist (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823
Rn. 211). Gehflächen sind erfasst, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr
stattfindet. Auf Bürgersteigen ist in der Regel ein schnee- und eisfreier Streifen, auf dem zwei
Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeikommen, freizuhalten (vgl. BGH, NJW 2003, 3622).
Somit kann sich bei einem Unfall, der aus der Verletzung der Winterdienstpflicht resultiert,
eine Haftung der Geschäftsführung ergeben, da die Wahrung der Verkehrssicherung Aufgabe
der GmbH ist.

Auch hier ist ein mögliches Mitverschulen der Geschädigten gemäß § 254 BGB zu
berücksichtigen. Ein Fußgänger muss sich ein Mitverschulden bspw. anrechnen lassen, wenn
er einen erkennbar glatten Weg ohne zwingenden Grund benutzt; insbesondere wenn die
Benutzung eine anderen Weges möglich und zumutbar war (vgl. OLG Celle, NJW-RR 89,
1419). Jemand, der einen eisglatten Weg 7 Tage rügelos nutzt, trifft bei einem späteren Unfall
ein überwiegendes Mitverschulden (vgl. NJW-RR 89, 735). Auch die Nichtbeachtung eines
Warnschildes begründet eine Mithaftung (NJW-RR 86,1404).

Zudem könnte der Aufsichtsrat in einem solchen Fall haften, wenn es zu Schäden kommt, die
auf einem massiven (Organisations)-Fehler der GmbH beruhen, welcher dem Aufsichtsrat
bekannt ist und dieser nichts dagegen untergenommen hat. In allen Fällen hängt die Haftung
aber vom jeweiligen Einzelfall ab, insbesondere davon, wie der konkrete Schadensablauf war
(vgl. Palandt, 80.Auflage, § 254 Rn. 27).
Solange die Westfalenhallen der Erfüllung ihrer Verkehrssicherheitspflicht
einschließlich der Winterdienstpflicht regelmäßig nachkommen, besteht kein
Haftungsrisiko.

2 b. Verletzung durch einen ausfahrenden PKW
Grundsätzlich besteht auch hier primär ein Haftungsverhältnis zwischen der geschädigten
Person und dem ausfahrenden PKW je nach Verursachungsbeitrag. Dort kommt es dann auf
den konkreten Ablauf des Unfallgeschehens an. Grundsätzlich müssen alle
Schadensbeteiligten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten. „Tun“ sie das nicht,
obliegt ihnen die Verantwortung für das Unfallgeschehen.

Auch hier könnte sich aber im Einzelfall eine (anteilige) Haftung der Geschäftsführung
ergeben, wenn bspw. bezüglich der Verkehrsführung auf dem Gelände ein Fehler besteht, der
kausal zu dem Unfall geführt hat (bspw. eine unzureichende Beschilderung).

3. Anpassung des Pachtvertrages
Die Westfalenhallen GmbH ist nach § 1 des zwischen der Stadt Dortmund und ihr
bestehenden Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4
als Fuß- und Radwegeverbindung offen zu halten. Gleichzeitig obliegt der Westfalenhallen
GmbH nach § 9 des Vertrages die Verkehrssicherungspflicht.

Soweit der Rat entsprechend der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Vorlage 19863-21
beschließt, dass diese den Verbindungsweg (zumindest) an den notwendigen Tagen schließen
darf, empfiehlt es sich, den bisherigen Pachtvertrag hiermit korrespondierend anzupassen.
Diese Vertragsanpassung ist gleichwohl nicht zwingend.

Durch die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist die Geschäftsführung der
Westfalenhallen GmbH bereits verpflichtet, den Weg immer dann (temporär) geschlossen zu
halten, wenn sie anderweitig diese bereits gesetzliche Pflicht nicht einhalten könnte.
Insoweit muss der Grundsatz „pacta sunt servanda“ in dieser Konstellation zurücktreten.
Unabhängig davon erscheint die Vertragsanpassung aus deklaratorischen Gründen sinnvoll.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor (Die Angelegenheit ist irrtümlich nichtöffentlich behandelt worden):

Hierzu liegt vor  Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 23.09.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor  Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E1)….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor  Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 26.10.2021:
Unter Hinweis auf die Protokollierung unter TOP 3.21 ( Drucksache Nr.: 22755-21) im öffentliche Teil der heutigen Sitzung leitet der AMIG die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung dauerhaft offen zu halten. Die Schließung des Weges vom 24.10.21 ist sofort aufzuheben.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung auf die Westfalenhallen GmbH einzuwirken, so dass der Weg unverzüglich geöffnet wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH (Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Schließung des Weges zu verhindern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Rat der Stadt Dortmund den Pachtvertrag zwischen der Westfalenhallen GmbH und Stadt Dortmund, der die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung regelt, nicht zu verändern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Einsicht des nichtöffentlichen Gutachtens, so dass der Wunsch der Westfalenhallen GmbH überprüfbar und nachvollziehbar gemacht wird. Die Einsichtnahme kann in einer nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West erfolgen.
Dieser Antrag wurde bereits im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 durch den Bezirksbürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern der Bezirksvertretung beschlossen.

Frau Cramer (Bündnis90/Die Grünen) bemerkt zum Thema folgendes:

„Enttäuschend ist, dass in der Gesamtsituation nicht mal ansatzweise versucht wurde, alternative Lösungsvorschläge umzusetzen. Zwischen Laissez-faire und der kompletten Schließung des Weges liegen viele Eskalationsstufen, die hier einfach übersprungen werden. Warum kann ein einzelner Mensch, der die Absperrung durchschreiten will, mit 7 Sicherheitskräften gestoppt werden, aber nicht versucht werden, durch Kommunikation einzelne Spaziergänger*innen zu bitten, wegen des Rangierens eines LKW kurzfristig zu warten, oder den Umweg zu nehmen? Es ist aber nicht nur die inhaltliche Problematik, die schon skandalös genug ist. Es entsteht ein nicht unerheblicher Schaden, wenn Entscheidungen weder transparent im Vorfeld kommuniziert werden, noch in Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung stattfinden. Es geht nicht um einen politischen Beschluss, bei dem man mal auf der Gewinner- und mal auf der Verliererseite steht. Das muss man im demokratischen Prozess respektieren und aushalten. Wenn aber ein gewinnorientiertes Unternehmen einfach Fakten schafft, indem es vertraglich vereinbarte Vorgaben missachtet und dann sogar Mitglieder des Verwaltungsvorstandes dieses Verfahren gutheißen, dann frage ich mich, welches Demokratie- und Rechtsverständnis dem zugrunde liegt. Wenn ich als Bürgerin der Stadt Dortmund einfach mache, was ich will und mich dabei weder an Regeln noch an Verträge oder an Gesetze halte, muss ich die Konsequenzen tragen. Welche Konsequenzen trägt die Westfalenhallen Unternehmensgruppe? Des Weiteren möchte ich nochmal um die Veröffentlichung des DEKRA-Gutachtens bitten. Ein Rechtsgutachten ist nicht gleich geltendes Recht. Um in eine juristische Debatte eingehen zu können, müssen wir jedoch den Inhalt des Gutachtens kennen. Der Bezirksbürgermeister möge prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte für uns als Gremium möglich sind.“

Herr Tigges von der CDU Fraktion merkt an, dass ihm die Formulierung in dem vorgelegten Antrag zu weit ginge. Es müssen zunächst geeignete und konzeptionelle Lösungen gefunden werden, die unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht und der damit verbundenen Haftungsfrage, die Interessen aller Beteiligten abbilden. Solange kein Konzept vorliegt, unterstützt er nicht die Forderung nach der „ohne Einschränkung dauerhaften Öffnung“ des Weges.

Frau Bernert-Leushacke ( Fraktion Die Linke) schlägt in diesem Zusammenhang einen Zusatz zum Wortlaut des Antrages vor, der ergänzt„ unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.

Frau Eberle, von der Fraktion Die Linke bemerkt, dass es unmöglich anmutet, dass einfach Fakten geschaffen werden und man sich auf ein Gutachten beruft, was nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Man müsse sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, da anscheinend hier lediglich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, und nicht die Interessen von Bürger*innen.

Rm Herr Bonde meldet sich zu Wort und erklärt, dass der Rat die Entscheidung in seiner letzten Sitzung geschoben hat, da noch keine Rechtssicherheit besteht, was den Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und die darin enthaltenen Regelung über die Schließung des Weges betrifft.

Herr Stoltze von der SPD Fraktion appelliert an eine klare politische Willensbekundung. Man solle sich nicht auf eine rechtliche Diskussion einlassen, die Westfalenhallen GmbH soll eine Lösung vorschlagen. Im Übrigen haben sie im Rahmenverkehrsplan versprochen dass die Erschließung demnächst anders erfolgen soll, und eine Sperrung des Weges nicht mehr notwendig macht.

Auf die Anmerkung von Herrn Dr. Link, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob es überhaupt eine Unfallstatistik für diesen Bereich gibt, und ob dort jemals ein Vorfall stattgefunden hat, antwortet EPHK Großmann, von der Polizei Dortmund folgendes:

Aus der Erinnerung heraus, ohne vorherige Auswertung, sei ihm kein Unfall polizeilich bekannt. Allerderdings erfasst das Straßenverkehrs- und Unfallstatistikgesetz lediglich Unfälle die sich im fließenden Verkehr ereignet haben. Sollte sich also an der Stelle beim Be– und Entladen ein Unfall ergeben haben, würde das nicht in einer Statistik erfasst werden.
Der Bezirksbürgermeister stellt den og. Antrag mit dem Zusatz „unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“ zur Abstimmung.

Die Passage des Antrages lautet demnach nun vollständig:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung, unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht, dauerhaft offen zu halten.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung (AfD) die nachträgliche Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:

Hierzu liegt vor  Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21)

…..wir bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die
betreffende Wegeverbindung für die Woche vom 24. bis 29. Oktober 2021 für den öffentlichen Fuß und Radverkehr gesperrt wurde, obwohl dazu ein Ratsbeschluss nicht erfolgt ist.

Wir bitten um einen aktuellen Sachstand und die mündliche Beantwortung folgender Fragen:

- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
- Wer hat die Sperrung veranlasst?
- Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
- Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
- Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und
abgestimmt werden?

AMIG, 26.10.2021:
Herr Stadtrat Dahmen beantwortet mündlich die o.a. Fragen wie folgt:

1.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist nach § 1 des mit der Stadt bestehenden
Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 offen zu halten.
Zugleich ist ihr nach § 9 dieses Vertrages die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände übertragen.
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH trifft hierbei die Pflicht nach § 43 GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden. Hierzu zählt auch die Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände aufhalten, vor Schäden zu bewahren. Aus dieser Verantwortung erwächst auch die Pflicht, bei der Durchführung von Anliefer- und Logistikverkehren die notwendige Sorge dafür zu tragen, dass Dritte, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die den Weg grundsätzlich nutzen dürfen, auch bei diesen Verkehren nicht zu Schaden kommen. Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.

2.) Wer hat die Sperrung veranlasst?
Die Sperrung wurde von der Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe aufgrund ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht veranlasst.
3.) Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
Auch ohne einen Ratsbeschluss ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe verkehrssicherungspflichtig. Ein Untätigbleiben wäre zugleich eine Verletzung der auf diese übertragenen Verkehrssicherungspflicht.

4.) Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
Die aktuelle Sperrung der Stichstraße wurde seit dem 20.10.2021 mittels Ausschilderung auf dem Gelände für die Zeit vom 25.10. – 29.10.2021 und am 21.10.2021 auch für den 24.10.2021
angekündigt. Darüber hinaus ist gestern über die Öffnung zum DFB-Pokalspiel über die folgenden Kanäle informiert worden:

• Pressemitteilung an die RN
• Pressegespräch mit Radio 91.2 sowie Versand der Pressemitteilung
• Onlinestellung der Pressemitteilung auf der Website der Westfalenhallen
• Facebook, Instagram und LinkedIn

5.) Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?

Weiter kündigt er an, dass die gewünschte ergänzende rechtliche Stellungnahme den Folgegremien umgehend zugeleitet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur eigentlichen Vorlage, Drucksache Nr.: 22755-21 sowie allen dem AMIG heute irrtümlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3.2 vorliegenden Vorgänge einigt man sich darauf, diese heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E9) vom 02.11.21 vor:

Anfrage der Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
vom 30.08.2021, DS-Nr. 19863-21-E1

zu o.g. Nachfrage teilte mir Frau Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH, am 02.11.2021 Folgendes mit:

Zu 1)
„Laut aktuellem Stand ist eine Sperrung für die nachfolgend genannten Messen geplant:
Veranstaltungen für 2021:
- DKM
- Intermodellbau
- Signal Iduna Cup
- German Comic Con: Winter Edition
Veranstaltungen für 2022:
- BOE International
- Jagd und Hund / Fisch und Angel
- Pumps & Vales / Recycling / Solids
- Motorräder
- Creativa
- Maintenance
- Intermodellbau
- German Comic Con: Spring Edition
- Empack / Logistics
- Hund & Katz
- WM
- InterTabac / InterSupply
- Hund & Pferd
- DKM
- Signal Iduna Cup
Auch diese Auflistung ist bitte nach wie vor nicht als final zu verstehen. Wir müssen uns hier
Änderungen und Anpassungen vorbehalten. Das Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist
mitunter sehr schnelllebig. Es kann somit zu Änderungen der Sperrtage z.B. aufgrund von
Neuveranstaltungen, Veranstaltungsabsagen oder sonstigen externen Einflüssen kommen.
Jegliche Sperrungen werden aber frühzeitig kommuniziert und der Öffentlichkeit mitgeteilt.“

Zu 2)
„Wie erfolgt die Komunikation?

Über temporäre Sperrungen der Verbindungsstraße zwischen den Dortmunder Messehallen 3
und 4 wird frühzeitig über folgende Kanäle informiert:

- Startseite und im Newsbereich auf der Website der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe (westfalenhallen.de: Messe Dortmund, Kongress,
Westfalenhalle)

- Bei Messe-Veranstaltungen zusätzlich auf der jeweiligen Messe-Website (z.B.
intermodellbau.de)
- Auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmensgruppe (Facebook, LinkedIn,
Instagram)
- Auf den Social-Media-Kanälen der jeweiligen Messeformate oder der Westfalenhalle
- Kurze Pressemitteilung/Ankündigung vorab an die Lokalpresse
- Zusatzinfo in der Newsletter-Kommunikation der jeweiligen Veranstaltungsformate
(hier informierte die Westfalenhalle schon erfolgreich in der Vergangenheit über
Anreisehinweise bei Terminüberschneidungen mit BVB-Spielen)
- Beginn der Kommunikationsmaßnahmen: ca. eine Woche vor Beginn der Sperrung“

Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21) lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor-:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Rechtlicher Vermerk) ( Drucksache Nr.: 19863-21- E8) (siehe Anlage zur Niederschrift):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 22755-21):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlungen aus dem AMIG vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) IN West vom 26.10.2021:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 19863-21- E9):
Siehe oben!

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:19863-21-E10):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss der untenstehenden Zusatz- und Ergänzungsanträge:

1. Sofern die Kompromisslösung für die temporären Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen der Wegverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 an bis zu 30 Tagen beschlossen wird, bitten wir um eine Evaluation der Auswirkungen dieses Beschlusses, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, nach 2 Jahren ab Beginn der Umsetzung.

2. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH wird aufgefordert, die Planungen zur Weiterentwicklung des Messegeländes, hier insbesondere die Logistikplanung, zu überarbeiten, damit eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung ermöglicht werden kann.

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21- E11):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.



Begründung:
Bei der Entscheidung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Durchwegung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 spielt das Gefährdungsgutachten der DEKRA eine entscheidende Rolle. Dennoch liegt den Ratsmitgliedern bisher nur eine von den Westfalenhallen erstellte Zusammenfassung dieses Gutachtens vor. Als Teil der Entscheidungsgrundlage und zur umfassenden Bewertung der Sachlage muss den Ratsmitgliedern Aufgabenstellung an die DEKRA und die daraus resultierende Bewertungsgrundlage jedoch in Gänze bekannt sein.

Das Anliegen der Geschäftsführung der Westfalenhallen, die Verkehrssicherheit für Radfahrenden und Fußgänger*innen zu gewährleisten und sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat rechtlich bei Haftungsfragen abzusichern, ist nachvollziehbar und geboten. Dennoch müssen aufgrund der Bedeutung des Weges für die Öffentlichkeit und die bestehende vertragliche Verpflichtung zur Offenhaltung des Weges Alternativen zur (temporären) Sperrung im Rat diskutiert werden können. Solche Alternativen sollten vorher rechtssicher geprüft werden, um eine dem Verkehrsrisiko und bestehenden Ansprüchen an die Wegeverbindung angemessene Entscheidung zu treffen.

AKUSW, 10.11.2021:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag
(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) enthalten werde, da man
rechtliche Bedenken dazu habe, die gewünschten Informationen öffentlich zu machen.

Herr Witte (Rechtsamt) informiert den Ausschuss diesbezüglich über die rechtlichen Möglichkeiten der Veröffentlichung.

Unter Vorbehalt der rechtlichen Möglichkeiten fasst der Ausschuss zum o. Zusatz-
/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

...der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.

Ansonsten leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit zum Rat durchlaufen lassen möchte.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) erklärt, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) darum gebeten hatte, das Dekra-Gutachten noch bis zum Rat vorzulegen. Da warte man immer noch auf das Verhalten der Westfalenhallen.

Herr Dahmen (Stadtrat, Dezernat für Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr) erläutert, dass der Wunsch an die Westfalenhallen weitergegeben worden sei. Der Gutachter müsse die Einwilligung erteilen, das Gutachten zu veröffentlichen. Diese Einwilligung werde von den Westfalenhallen eingeholt. Bisher gäbe es kein Ergebnis.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) ergänzt, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nicht nur dieser Wunsch geäußert worden sei, sondern auch diskutiert worden sei, ob das rechtlich überhaupt möglich sei. Das Rechtsamt sei vertreten gewesen und es gäbe deutliche Hinweise, dass man rechtliche Bedenken haben könne. Es handele sich um ein streng vertrauliches, betriebsinternes Gutachten. Bis zum Rat werde es sicherlich eine Aussage der Westfalenhallen geben.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, aus welchem Grund die Verwaltung zuerst eine legere Stellungnahme und dann eine zweite, detaillierte Stellungnahme des Rechtsamtes vorgelegt habe, die auch im Hinblick auf die Haftungsfrage der Ratsmitglieder eine andere Ausführung habe, als in der ersten Stellungnahme.

Herr Dahmen erklärt, dass die erste Stellungnahme sehr allgemein, kommunalverfassungsrechtlich, gefasst worden sei. Die zweite sei eine deutliche Konkretisierung, da im Nachhinein, nachdem das kommunalverfassungsrechtliche Thema allgemein beantwortet gewesen sei, weitere Fragen sowohl vom Aufsichtsrat, als auch aus der Politik aufgetreten seien,ebenso der Gesamtkomplex, wer haftet wie, in welcher Folge. In der Konsequenz sei ein Vermerk erstellt worden, der sämtliche Aspekte vollumfänglich abgedeckt habe. Das sei deutlich über das kommunalverfassungsrechtliche Geschehen hinausgegangen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 6.4
Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22396-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren 24,9 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie den in der anliegenden Übersicht dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der DOREG Dortmunder Recycling GmbH zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung. Die Zustimmungen erfolgen vorbehaltlich der beanstandungsfreien Bestätigung der Anzeige des Erwerbs bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 115 Abs.1 GO NRW.





zu TOP 6.5
Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21290-21)

Herr Repppin (CDU-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion), Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Herr Rüther (SPD-Fraktion), Frau Alexandrowiz (SPD-Fraktion), Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) erklären, dass Sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien.
Sie nehmen weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW in voller Höhe der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

zu TOP 6.6
Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsstraße "Südspange" (vgl. Drucksache Nr. 22438-21), den Bau der Südspange Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.540.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 - Südspange Hörde - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 83.967,25 Euro
Haushaltsjahr 2021: 345.000,00 Euro Haushaltsjahr 2022: 2.250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.861.032,75 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 24.570,30 Euro.

Die Maßnahme steht unter dem Genehmigungsvorbehalt eines verlängerten Durchführungszeitraumes über das Jahr 2021 hinaus.





zu TOP 6.7
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) bittet, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dem Wunsch von Herrn Dr. Neumann an.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich dem ebenfalls an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 6.8
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22401-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- nimmt zur Kenntnis, dass von dem Corona-Sonderzuschuss des Jahres 2020 der Betrag von 180.884,18 € nicht verbraucht wurde und stimmt der Übertragung in das Jahr 2021 zu.
- beschließt, dass der Revierpark Wischlingen GmbH aufgrund des durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehrbedarfs im Jahr 2021 ein Sonderzuschuss i.H.v. 313.300 € gewährt wird.
- genehmigt überplanmäßige Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.H.v. 313.300 €.


7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -Drucksachen-Nummer 20947-21-
hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22439-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur bereits praktizierten und des Weiteren geplanten Vorgehensweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren zur Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erneuerung der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 15.229,80 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 854.770,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 39.716,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 854.770,20 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 7.3
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (die AfD-Fraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt den vorgezogenen Bau der Pfeilerachse 20 und Gründung in Widerlagerachse 10 sowie den Rückbau des alten Widerlagers als Vorsorgemaßnahme für den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.400.000 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19.270.000 Euro (inklusive der Kosten für die Vorsorgemaßnahme).

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 127.622,79 Euro
Haushaltsjahr 2021 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 2.592.377,21 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 128.131,43 Euro.

zu TOP 7.4
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen in Höhe von 115.886.000 Euro. Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014154 - Kommunale Schiene NRW – Erneuerungsinvestition Stadtbahn - (Finanzposition 780 820) mit folgenden seitens DSW21 prognostizierten Jahresauszahlungen:

Haushaltsjahr 2022: 24.483.000 Euro
Haushaltsjahr 2023: 32.065.000 Euro
Haushaltsjahr 2024: 17.777.000 Euro
Haushaltsjahr 2025: 8.643.000 Euro
Haushaltsjahr 2026: 3.997.000 Euro
Haushaltsjahr 2027: 5.817.000 Euro
Haushaltsjahr 2028: 4.090.000 Euro
Haushaltsjahr 2029: 10.580.000 Euro
Haushaltsjahr 2030: 8.434.000 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anpassung/Ausweitung des Budgets für den Stadtbahnbau im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die DSW21 zu beauftragen, als Generaldienstleister die Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen durchzuführen und die dafür nötigen Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Bereitstellung der erforderlichen investiven Finanzmittel anstatt durch die Aufnahme herkömmlicher Kredite für Investitionen auch durch die Begebung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente erfolgen kann.

zu TOP 7.5
Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 27.10.2021 vor:

Die Fraktionen Bundnis90/Die Grünen und SPD sehen Mängel in der Planung den Fahrradverkehr betreffend. Durch den Ausbau von 3 auf 5 Spuren hat man nicht den Eindruck, dass hier eine Eventmeile für Bürger*innen geschaffen wird. Fahrrad- und Fußgängerverkehr sollte hier vorrangig bedacht werden.
Die Fraktion Die Linke sieht das ebenso und formuliert hier die Vermutung, dass lediglich Autofahrern nach einem Fußballspiel die Wartezeit auf freie Abfahrt verkürzt werden soll. Das ist weder im Interesse des Klimaschutzes noch entspricht das dem Charakter einer Eventmeile.
Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt mehrheitlich mit 13 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD Linke) gegen 3 Ja Stimmen (CDU Fraktion) dem Rat zur nachfolgenden Beschlussvorlage keine Empfehlung auszusprechen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6), der SPD-Fraktion (5), Frau Selzer (die Linke),
Herrn Höfer (FDP) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4),
die Empfehlung nicht auszusprechen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des ersten Abschnittes der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile von der Wittekindstraße bis zum Kreuzungspunkt Im Rabenloh / Strobelallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.662.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 515.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.858.800,00 Euro Haushaltsjahr 2023 2.858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 1.429.400,00 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 245.942,67 Euro.

zu TOP 7.6
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung am 26.10.2021 vor:

AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 10.11.2021:

In Kenntnis der Empfehlung des AMIG empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.

4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.



zu TOP 7.7
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll
geben:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine
Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im
Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt
Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial
geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die
Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og.
Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und
beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der
Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S.
6 bis 9).
Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten
Sachstandsbericht vorlegen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit
den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die
Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die
Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021:
Ergänzung:

Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43
Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance,
städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder
Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem
deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der
Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können
qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den
Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache
Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als
dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden.“

Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders
angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel
an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen
Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem
Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit
weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.

Beschluss:
Siehe oben!

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue
nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden?
(Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen
Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der
Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1
und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die
Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere
müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen
flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte
Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur
(welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die
Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben
werden? Warum nicht grundsätzlich alle?

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2
Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem
Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, das Kommunale
Wohnkonzept Dortmund 2021 zu beschließen und die Verwaltung mit der sukzessiven
Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda zu
beauftragen. (siehe S. 6 bis 9).

Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.

4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.

5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:

„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“

Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.

Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.

Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.

Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.

Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

AKUSW, 10.11.2021:

Herr Faller informiert den Ausschuss mündlich zur Vorlage (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 21690-21-E2) und die vorliegenden Empfehlungen ohne Beratung in seine nächste Sitzung.

zu TOP 7.8
Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch, Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20937-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch in der Innenstadt-Nord mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 400.000,00 €.


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund:

1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften erfolgen. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 (derzeitiges Ende der Anwendbarkeit Arbeitgeberrichtlinie VKA) wird neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 09.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) gewährt.

4. Bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes erhalten die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) weiterhin.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Erhöhung der Fachkräftezulage für Ärzt*innen der Team- bzw. Bereichsleitungsebene.
Ärztliche Teamleitungen erhalten künftig die Fachkräftezulage i.H.v. 750,00 Euro; ärztliche Bereichsleitungen wird die Fachkräftezulage künftig i.H.v. 1000,00 Euro gewährt.

6. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.

7. Die Zahlung der Zulagen erfolgt mindestens solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist (derzeit 31.12.2022) oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.

8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die weitergehende Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie VKA über den 31.12.2022 hinaus, sofern in der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2021 eine Verlängerung der Richtlinie beschlossen wird. Der Verlängerungszeitraum wird ausgeschöpft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2025.

9. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zulagengewährung für Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Entgeltgruppe 15 TVöD i.H.v. 300,00 Euro ab dem 01.03.2021 wird von diesem Beschluss nicht erfasst.

zu TOP 8.2
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen des FB 40 zur Förderung im Rahmen des innovativen Schulprojektes „Starke Bildung in Dortmund“ im Schuljahr 2021/2022 zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 8.4
Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.




Dr. Suck Gurowietz Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: 4. Managementbericht 2021.pdf)