Niederschrift

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.11.2000 Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:15 Uhr


Ende: 17:55 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:



Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Wulf Erdmann
Rm Jens Gierok
Rm Reinhold Giese
Rm Frank Hengstenberg
Rm Lucio Garcia i. V. für Rm Ingeborg Kräft
Rm Margret Lehmann
Rm Monika Lührs bis 16.00 Uhr
Rm Siegfried Mielicki
Rm Thomas OffeRmann
Rm Daniela Schneckenburger
Rm Dieter Schneider
Rm Ute UhRmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:


sE Habib Ben Salah
sE Rolf Scheer









3. Beratende Mitglieder:


Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann

Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner




4. Verwaltung:

Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Herr Ufer

Herr Dr. Zweihoff
Frau Dr. Ullrich
Herr Pohlmann






Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 12.09.2000

2. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

2.1 Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes
- Ratsvorlage -
Drucksache Nr.: 77-00

2.2 Bericht des Institutes für Rechtsmedizin
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 76-00



2.3 3. Landesgesundheitspreis;
Projekt "Kleine Kielstraße": Interdisziplinäre Schuleingangsuntersuchung
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 109-00


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: 1 Arbeitsbericht und kommunale Förderung für 2000/2001
- Ausschussvorlage -
Drucksache-Nr.: 129-00


3.2 Kommunales Beschäftigungsprogramm
- mündl. Bericht der Verwaltung über die Sitzung des Beirates Arbeit statt Sozialhilfe am 26.10.2000


3.3 Umsetzung des § 93 BSHG
hier: Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Dortmund zu den Verträgen und zum Verfahren2001
Stellungahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2000


3.4 Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
- Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2000


3.5 Ausstattung der Dortmunder Pflege-Einrichtungen mit Fachkräften
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.00- Stellungnahme der Verwaltung gem § 14 (1) GeschO

4. Sonstiges

4.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2000 (Sitzung des HFA am 14.09.2000) -





zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr sB Rudi Gaidosch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Vorschlag der Vorsitzenden soll die Tagesordnung um den TOP 1.5 "Ausschussfahrt" erweitert werden. Die TOP 3.3 und 3.4 sollen gemeinsam behandelt werden. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Tagesordnung in der geänderten Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 12.09.2000

Frau Unger fragt an, inwieweit die Verwaltung geprüft hat, ob der Arbeitskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund" zukünftig zu dem Arbeitskreis "Frühe Hilfen" als eigenständige Organisation geladen werden kann.

Herr Evers teilt mit, dass Herr Gusti Steiner eingeladen wurde, die Interessen des Arbeitskreises "Der Behinderte Mensch in Dortmund" zu vertreten. Sofern dies in Personalunion nicht möglich sein sollte, wird gesondert eingeladen.

Die Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 12.09.2000 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Informationsfahrt des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit

Frau Schneckenburger teilt mit, dass geplant ist, im September 2001 eine viertägige Informationsfahrt in die Bundeshauptstadt Berlin zu unternehmen.

Der Ausschuss sollte sich vor Ort über die dort entwickelten Organisationsstrukturen und Erfahrungen zum Thema "Ambulante psychiatrische Versorgung" informieren, um diese in die politische Diskussion einfließen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, darüber zu beschließen, ob auch die beratenden Mitglieder an der Ausschussfahrt teilnehmen sollen.

Beschluss
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig, dass die beratenden Mitglieder des Ausschusses an der Informationsreise teilnehmen sollen.

zu TOP 2.1
Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes

Frau Dr. Düsterhaus berichtet über den aktuellen Sachstand. So ist die Standortfrage noch ungeklärt und erfordert weitere politische Beratung.

Frau Schneckenburger teilt mit, dass nach Absprache mit Herrn StR Pogadl bis zum 16.01.2001 eine Vorlage zu dieser Thematik im Ausschuss eingebracht wird. Auch, um die vom Rat bereitgestellten Finanzmittel im Haushalt entsprechend zu binden, damit sie für weitere Planungen zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund fasst der Ausschuss mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 700.000,-- DM sind in das nächste Jahr zu übertragen.

zu TOP 2.2
Bericht des Institutes für Rechtsmedizin

Herr Dr. Zweihoff schildert die Gründung und Entwicklung des Instituts für Rechtsmedizin und gibt einen ausführlichen Überblick über die Aufgabeninhalte.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
3. Landesgesundheitspreis;
Projekt "Kleine Kielstraße": Interdisziplinäre Schuleingangsuntersuchung


Frau Dr. Düsterhaus erläutert die Schwerpunkte der Vorlage.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: 1 Arbeitsbericht und kommunale Förderung für 2000/2001


Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein und erläutert umfassend den 1. Arbeitsbericht zur Pflegeberatung in Dortmund nach dem Landespflegegesetz.

Frau Schneckenburger weist darauf hin, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt hat, Qualitätskriterien für die Pflegeberatung und Kriterien für das Berichtswesen zu entwickeln. In dieser Vorlage werden diese Bereiche bereits benannt, in denen einzelne Arbeitsschritte zu definieren sind. Insofern geht Frau Schneckenburger davon aus, dass hierzu ein weitergehender Bericht in Folge des Jahres 2001 zu diesen Themenfeldern dem Ausschuss vorgelegt wird, der dann auch konkrete Maßnahmen benennt.
Herr Pohlmann stimmt dem zu.

Frau Unger sieht den Bericht recht kritisch und würde ihn -wenn Schulnoten vergeben würden- mit einer "vier" versehen. Hierzu nannte sie einige Beispiele aus dem Arbeitsbericht, die nicht ausführlich formuliert sind.
Frau Unger fragt an, wie sich die genannte Summe für das Jahr 2000 zusammensetzt und forderte vor dem Hintergrund, dass noch einiges an Arbeit zu leisten ist, eine Veränderung des Beschlussvorschlages.

Herr Hengstenberg stimmt der Veränderung des Beschlussvorschlages zu und bedankt sich bei der Verwaltung für den ausführlichen Bericht.

Für den Aktionskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund" äußert Herr Steiner seine Unzufriedenheit über diesen 1. Arbeitsbericht. Man empfindet den Bericht eher als "dünn" und wenig substanziell. Beispielhaft wird angemerkt, dass "Behinderte" in diesem Bericht so gut wie gar nicht vorkommen und die Begrifflichkeiten häufig unzulänglich sowie teilweise unzulässig durcheinander gehen.

Herr Giese erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Veränderungsvorschlag zur Beschlussfassung mitgetragen wird und stellt weitere Fragen zum Bericht (was sind die Inhalte eines Verbundnetzwerkes, was ist eine individuelle Faxumfrage).

Frau Schobert macht deutlich, dass es sich bei diesem 1. Arbeitsbericht um ein Papier handelt, was als Grundlage den § 4 des Landespflegegesetz hat. Gleichwohl wird die Behindertenpflege in diesem Kontext immer mit diskutiert. Von daher kann sie Herrn Steiner durchaus in allen Punkten zustimmen.
Im übrigen macht Frau Schobert darauf aufmerksam, dass mit heutiger Beschlussfassung die Träger der Beratungsstellen bereits 11 Monate die Finanzmittel haben vorfinanzieren müssen; eine zusätzliche Belastung neben den anderweitig einzusetzenden Eigenmitteln.

Herr Evers teilt nicht die Meinung des Herrn Steiner, sondern ist vielmehr der Auffassung, dass die Behinderten nach dem BSHG weitergehende Rechte haben. Sofern diesbezüglich Gesprächsbedarf mit der Sozialverwaltung besteht, wird dies angeboten.

Weiter führt Herr Evers aus, dass der Beschlussvorschlag zur Finanzierung bewusst so formuliert wurde, um den Trägern auch für das Jahr 2001 eine gewisse Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben.

Herr Pohlmann gibt Erläuterungen zu den aufgeworfenen Fragen und einen Überblick über die Zusammensetzung der gesamten Finanzierungssumme. Danach teilt sich die Summe wie folgt auf:


272.000,-- DM externe Träger (9 Beratungsstellen)
70.000,-- DM Wohnraumanpassung (Kreuzviertelverein)
158.000,-- DM kommunale Pflegeberatung (Beratungsstelle,
Datenbank, Internet)


Der Restbetrag i. H. v. 320.000,-- DM ist zweckgebunden für die Arbeit der Pflegekonferenz und für die Bedarfsplanung.

Herr Rupa betont, dass die Beratung, die vor Ort geleistet wird, wesentlich besser ist, als zurzeit diskutiert wird. Im übrigen ist das in Dortmund gewählte Verbundsystem vorbildlich. Einiges ist sicherlich noch zu verbessern, aber man ist auf dem richtigen Weg.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in dieser Angelegenheit möglichst schnell eine Vorlage zu erarbeiten, um über eine Mittelverwendung frühzeitiger als in diesem Jahr entscheiden zu können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den beigefügten Arbeitsbericht der Sozialverwaltung über die Pflegeberatung in Dortmund nach dem Landespflegegesetz zur Kenntnis. Auf der Grundlage dieses Berichtes sowie des Ratsbeschlusses vom 26.06.1997 zum Aufbau eines Beratungsangebotes für Dortmund nach dem Landespflegegesetz erhalten die externen Träger der Beratungsstellen für das Haushaltsjahr 2000 eine kommunale Zuwendung i. H. v. insgesamt 272 Tsd DM zur Wahrnehmung der Beratungsaufgabe. Die Gesamtmittel für das Jahr 2001 werden vorbehaltlich weiterer Diskussionen über Strukturen und Aufgaben aller Beratungsstellen vergeben. Näheres wird durch entsprechende Zuwendungsbescheide bestimmt.

zu TOP 3.2
Kommunales Beschäftigungsprogramm
- mündl. Bericht der Verwaltung über die Sitzung des Beirates Arbeit statt Sozialhilfe am 26.10.2000


Herr Evers gibt bekannt, dass die Sozialverwaltung dem Beirat "Arbeit statt Sozialhilfe" am 26.10.2000 eine Potentialanalyse vorgelegt hat. Eine Analyse, die Informationen über die rd. 38.000 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt enthält. Die Darstellung bezieht sich auf das Alter und das Geschlecht der Hilfeempfänger sowie auf die schulische und berufliche Qualifikation. Ebenfalls werden die Vermittlungshemmnisse dargestellt, die sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Ferner wird abgestellt auf Sprachprobleme, Verschuldung, Suchtabhängigkeit und mangelnde Motivation. Erläutert wird auch die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Leistungsbezug vom Arbeitsamt.

Sowohl der Beirat als auch die Sozialverwaltung sind der Auffassung, dass diese Daten zunächst von den im Beirat vertretenen Organisationen im eigenen Bereich inhaltlich diskutiert, bewertet und analysiert werden sollten. Danach soll in einer weiteren Sitzung des Beirates der Versuch unternommen werden, die Ergebnisse insgesamt zu bewerten und zu analysieren und daraus entsprechende Folgerungen abzuleiten. Hieraus resultierend wird dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Den Ausschussmitgliedern wird eine Auflistung über die Mitglieder des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.3 und 3.4
Umsetzung des § 93 BSHG
hier: Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Dortmund zu den Verträgen und zum Verfahren 2001
Stellungahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2000

- Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2000 (Anlage 1)

Herr Evers berichtet, dass die Verhandlungen mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege zügig voranschreiten. Man hat sich darauf verständigt, bis zum 30.11.2000 einen Rahmenvertrag zu entwickeln. Ferner geht man davon aus, bis zum Frühjahr 2001 die einzelnen Arbeitsschritte abzuarbeiten und konkrete Verträge zu entwickeln. Außerdem haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die Sozialverwaltung darauf verständigt, die jetzige Übergangsregelung bis zum 31.12.2001 zu verlängern. So gibt es eine Absprache, wonach die Sozialverwaltung in der nächsten Ausschusssitzung eine Ratsvorlage einbringt, in der festgelegt ist, dass die Grundlagen der Förderung für das Jahr 2000 in das Jahr 2001 übertragen werden.

Herr Gora ist darüber erfreut, dass die Übergangsregelung auch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit behält; insbesondere vor dem Hintergrund, welche Leistungen hierfür erbracht werden. Insofern sind Zweifel angebracht, ob diese Leistungen in gleicher Qualität zukünftig mit diesem Budget erbracht werden können.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird zurückgezogen.

Beschluss
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.


zu TOP 3.5
Ausstattung der Dortmunder Pflege-Einrichtungen mit Fachkräften
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.00 - (Anlage 2)
Stellungnahme der Verwaltung gem § 14 (1) GeschO


Herr Evers teilt mit, dass das Heimgesetz keine Regelung vorsieht, wonach ein bestimmter Personalschlüssel einzuhalten ist. Im Heimgesetz wird lediglich geregelt, dass der Anteil der Pflegefachkräfte mindestens 50% des Betreuungspersonals betragen muss. Dem Gesetzgeber ist es bis heute nicht gelungen, eine Regelung hinsichtlich des Personalschlüssels in das Heimgesetz festzuschreiben; dies ist sicherlich ein Mangel. Die Diskussion um eine Qualitätsverbesserung in den Heimen ist jedoch zwischenzeitlich auf Bundesebene in Gang gekommen.
Von der Sozialverwaltung wird zurzeit in Sachen "Personal" in den einzelnen Einrichtungen ermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es allerdings nicht möglich, Daten über eine spezielle Einrichtung bekanntzugeben; lediglich globale Informationen sind möglich. Diese sind bereits im Pflegebedarfsplan 1999/2000 der Stadt Dortmund auf den Seiten 31 und 32 aufzufinden.


zu TOP 4.1
Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2000 (Sitzung des HFA am 14.09.2000)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2000

Frau Dr. Düsterhaus gibt Erläuterungen auf die im Antrag der SPD-Fraktion gestellten Fragen (Anlage 3). Im Anschluss wird über die Einrichtung und Finanzierung einer Beratungsstelle für Spielsüchtige in Dortmund eingehend diskutiert.

Beschluss:
Der Antrag (Anlage 4) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.






Schneckenburger
Gaidosch
Kruse
Vorsitzende
sachkundiger Bürger
Schriftführer


zu TOP 2.1
Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes

Frau Dr. Düsterhaus berichtet über den aktuellen Sachstand. So ist die Standortfrage noch ungeklärt und erfordert weitere politische Beratung.

Frau Schneckenburger teilt mit, dass nach Absprache mit Herrn StR Pogadl bis zum 16.01.2001 eine Vorlage zu dieser Thematik im Ausschuss eingebracht wird. Auch, um die vom Rat bereitgestellten Finanzmittel im Haushalt entsprechend zu binden, damit sie für weitere Planungen zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund fasst der Ausschuss mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 700.000,-- DM sind in das nächste Jahr zu übertragen.

zu TOP 2.2
Bericht des Institutes für Rechtsmedizin

Herr Dr. Zweihoff schildert die Gründung und Entwicklung des Instituts für Rechtsmedizin und gibt einen ausführlichen Überblick über die Aufgabeninhalte.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
3. Landesgesundheitspreis;
Projekt "Kleine Kielstraße": Interdisziplinäre Schuleingangsuntersuchung


Frau Dr. Düsterhaus erläutert die Schwerpunkte der Vorlage.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: 1 Arbeitsbericht und kommunale Förderung für 2000/2001


Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein und erläutert umfassend den 1. Arbeitsbericht zur Pflegeberatung in Dortmund nach dem Landespflegegesetz.

Frau Schneckenburger weist darauf hin, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt hat, Qualitätskriterien für die Pflegeberatung und Kriterien für das Berichtswesen zu entwickeln. In dieser Vorlage werden diese Bereiche bereits benannt, in denen einzelne Arbeitsschritte zu definieren sind. Insofern geht Frau Schneckenburger davon aus, dass hierzu ein weitergehender Bericht in Folge des Jahres 2001 zu diesen Themenfeldern dem Ausschuss vorgelegt wird, der dann auch konkrete Maßnahmen benennt.
Herr Pohlmann stimmt dem zu.

Frau Unger sieht den Bericht recht kritisch und würde ihn -wenn Schulnoten vergeben würden- mit einer "vier" versehen. Hierzu nannte sie einige Beispiele aus dem Arbeitsbericht, die nicht ausführlich formuliert sind.
Frau Unger fragt an, wie sich die genannte Summe für das Jahr 2000 zusammensetzt und forderte vor dem Hintergrund, dass noch einiges an Arbeit zu leisten ist, eine Veränderung des Beschlussvorschlages.

Herr Hengstenberg stimmt der Veränderung des Beschlussvorschlages zu und bedankt sich bei der Verwaltung für den ausführlichen Bericht.

Für den Aktionskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund" äußert Herr Steiner seine Unzufriedenheit über diesen 1. Arbeitsbericht. Man empfindet den Bericht eher als "dünn" und wenig substanziell. Beispielhaft wird angemerkt, dass "Behinderte" in diesem Bericht so gut wie gar nicht vorkommen und die Begrifflichkeiten häufig unzulänglich sowie teilweise unzulässig durcheinander gehen.

Herr Giese erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Veränderungsvorschlag zur Beschlussfassung mitgetragen wird und stellt weitere Fragen zum Bericht (was sind die Inhalte eines Verbundnetzwerkes, was ist eine individuelle Faxumfrage).

Frau Schobert macht deutlich, dass es sich bei diesem 1. Arbeitsbericht um ein Papier handelt, was als Grundlage den § 4 des Landespflegegesetz hat. Gleichwohl wird die Behindertenpflege in diesem Kontext immer mit diskutiert. Von daher kann sie Herrn Steiner durchaus in allen Punkten zustimmen.
Im übrigen macht Frau Schobert darauf aufmerksam, dass mit heutiger Beschlussfassung die Träger der Beratungsstellen bereits 11 Monate die Finanzmittel haben vorfinanzieren müssen; eine zusätzliche Belastung neben den anderweitig einzusetzenden Eigenmitteln.

Herr Evers teilt nicht die Meinung des Herrn Steiner, sondern ist vielmehr der Auffassung, dass die Behinderten nach dem BSHG weitergehende Rechte haben. Sofern diesbezüglich Gesprächsbedarf mit der Sozialverwaltung besteht, wird dies angeboten.

Weiter führt Herr Evers aus, dass der Beschlussvorschlag zur Finanzierung bewusst so formuliert wurde, um den Trägern auch für das Jahr 2001 eine gewisse Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben.

Herr Pohlmann gibt Erläuterungen zu den aufgeworfenen Fragen und einen Überblick über die Zusammensetzung der gesamten Finanzierungssumme. Danach teilt sich die Summe wie folgt auf:


272.000,-- DM externe Träger (9 Beratungsstellen)
70.000,-- DM Wohnraumanpassung (Kreuzviertelverein)
158.000,-- DM kommunale Pflegeberatung (Beratungsstelle,
Datenbank, Internet)


Der Restbetrag i. H. v. 320.000,-- DM ist zweckgebunden für die Arbeit der Pflegekonferenz und für die Bedarfsplanung.

Herr Rupa betont, dass die Beratung, die vor Ort geleistet wird, wesentlich besser ist, als zurzeit diskutiert wird. Im übrigen ist das in Dortmund gewählte Verbundsystem vorbildlich. Einiges ist sicherlich noch zu verbessern, aber man ist auf dem richtigen Weg.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in dieser Angelegenheit möglichst schnell eine Vorlage zu erarbeiten, um über eine Mittelverwendung frühzeitiger als in diesem Jahr entscheiden zu können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den beigefügten Arbeitsbericht der Sozialverwaltung über die Pflegeberatung in Dortmund nach dem Landespflegegesetz zur Kenntnis. Auf der Grundlage dieses Berichtes sowie des Ratsbeschlusses vom 26.06.1997 zum Aufbau eines Beratungsangebotes für Dortmund nach dem Landespflegegesetz erhalten die externen Träger der Beratungsstellen für das Haushaltsjahr 2000 eine kommunale Zuwendung i. H. v. insgesamt 272 Tsd DM zur Wahrnehmung der Beratungsaufgabe. Die Gesamtmittel für das Jahr 2001 werden vorbehaltlich weiterer Diskussionen über Strukturen und Aufgaben aller Beratungsstellen vergeben. Näheres wird durch entsprechende Zuwendungsbescheide bestimmt.

zu TOP 3.2
Kommunales Beschäftigungsprogramm
- mündl. Bericht der Verwaltung über die Sitzung des Beirates Arbeit statt Sozialhilfe am 26.10.2000


Herr Evers gibt bekannt, dass die Sozialverwaltung dem Beirat "Arbeit statt Sozialhilfe" am 26.10.2000 eine Potentialanalyse vorgelegt hat. Eine Analyse, die Informationen über die rd. 38.000 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt enthält. Die Darstellung bezieht sich auf das Alter und das Geschlecht der Hilfeempfänger sowie auf die schulische und berufliche Qualifikation. Ebenfalls werden die Vermittlungshemmnisse dargestellt, die sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Ferner wird abgestellt auf Sprachprobleme, Verschuldung, Suchtabhängigkeit und mangelnde Motivation. Erläutert wird auch die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Leistungsbezug vom Arbeitsamt.

Sowohl der Beirat als auch die Sozialverwaltung sind der Auffassung, dass diese Daten zunächst von den im Beirat vertretenen Organisationen im eigenen Bereich inhaltlich diskutiert, bewertet und analysiert werden sollten. Danach soll in einer weiteren Sitzung des Beirates der Versuch unternommen werden, die Ergebnisse insgesamt zu bewerten und zu analysieren und daraus entsprechende Folgerungen abzuleiten. Hieraus resultierend wird dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Den Ausschussmitgliedern wird eine Auflistung über die Mitglieder des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.3 und 3.4
Umsetzung des § 93 BSHG
hier: Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Dortmund zu den Verträgen und zum Verfahren 2001
Stellungahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2000

- Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2000 (Anlage 1)

Herr Evers berichtet, dass die Verhandlungen mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege zügig voranschreiten. Man hat sich darauf verständigt, bis zum 30.11.2000 einen Rahmenvertrag zu entwickeln. Ferner geht man davon aus, bis zum Frühjahr 2001 die einzelnen Arbeitsschritte abzuarbeiten und konkrete Verträge zu entwickeln. Außerdem haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die Sozialverwaltung darauf verständigt, die jetzige Übergangsregelung bis zum 31.12.2001 zu verlängern. So gibt es eine Absprache, wonach die Sozialverwaltung in der nächsten Ausschusssitzung eine Ratsvorlage einbringt, in der festgelegt ist, dass die Grundlagen der Förderung für das Jahr 2000 in das Jahr 2001 übertragen werden.

Herr Gora ist darüber erfreut, dass die Übergangsregelung auch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit behält; insbesondere vor dem Hintergrund, welche Leistungen hierfür erbracht werden. Insofern sind Zweifel angebracht, ob diese Leistungen in gleicher Qualität zukünftig mit diesem Budget erbracht werden können.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird zurückgezogen.

Beschluss
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.


zu TOP 3.5
Ausstattung der Dortmunder Pflege-Einrichtungen mit Fachkräften
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.00 - (Anlage 2)
Stellungnahme der Verwaltung gem § 14 (1) GeschO


Herr Evers teilt mit, dass das Heimgesetz keine Regelung vorsieht, wonach ein bestimmter Personalschlüssel einzuhalten ist. Im Heimgesetz wird lediglich geregelt, dass der Anteil der Pflegefachkräfte mindestens 50% des Betreuungspersonals betragen muss. Dem Gesetzgeber ist es bis heute nicht gelungen, eine Regelung hinsichtlich des Personalschlüssels in das Heimgesetz festzuschreiben; dies ist sicherlich ein Mangel. Die Diskussion um eine Qualitätsverbesserung in den Heimen ist jedoch zwischenzeitlich auf Bundesebene in Gang gekommen.
Von der Sozialverwaltung wird zurzeit in Sachen "Personal" in den einzelnen Einrichtungen ermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es allerdings nicht möglich, Daten über eine spezielle Einrichtung bekanntzugeben; lediglich globale Informationen sind möglich. Diese sind bereits im Pflegebedarfsplan 1999/2000 der Stadt Dortmund auf den Seiten 31 und 32 aufzufinden.


zu TOP 4.1
Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2000 (Sitzung des HFA am 14.09.2000)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2000

Frau Dr. Düsterhaus gibt Erläuterungen auf die im Antrag der SPD-Fraktion gestellten Fragen (Anlage 3). Im Anschluss wird über die Einrichtung und Finanzierung einer Beratungsstelle für Spielsüchtige in Dortmund eingehend diskutiert.

Beschluss:
Der Antrag (Anlage 4) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.






Schneckenburger
Gaidosch
Kruse
Vorsitzende
sachkundiger Bürger
Schriftführer