Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 12.05.2022
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Rudolf
Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser

b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 12.05.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24182-22)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23767-22)

3.2 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23673-22)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 3.4) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21-E8)

3.4 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 3.6) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21)
3.5 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

3.6 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

3.7 Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)

3.8 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

3.9 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

3.10 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

3.11 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)

3.12 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

3.13 Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)

3.14 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

3.15 Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23827-22)

4.2 Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

5.2 Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23661-22)

6.2 Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)

6.3 Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)

6.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

7. Schule

7.1 Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24123-22)

7.2 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)
8.2 Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23807-22)

9.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23844-22)

9.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23836-22)

9.4 Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)

9.5 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22890-21)

9.6 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24354-22)

9.7 Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24449-22)

9.8 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23852-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 9.12) vor.

9.9 Jahresabschlussentwurf 2021 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23826-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 23568-22)

10.2 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)

10.3 Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24222-22)

10.4 Neuregelung der Auszahlungen der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24600-22)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Rudolf (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

9.10 Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24668-22)

10.5 Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24376-22)

Weiter schlägt OB Westphal vor, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

3.5 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

7.2 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

10.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Darüber hinaus macht Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) den Vorschlag, die Vorlage

3.4 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

abzusetzen.

Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24182-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt Dortmund beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23767-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23673-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23020-21-E8) vor:
„… die Radverkehrsstrategie ist ein Bestandteil des Teilkonzepts „Radverkehr und Verkehrssicherheit“ aus dem Masterplan Mobilität 2030. Dieses wurde gemeinsam mit den anderen Teilkonzepten „Fußverkehr und Barrierefreiheit“ und „Ruhender Verkehr und Öffentlicher
Raum“ erarbeitet und vom Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 begleitet. Mit der Strategie
werden die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs bis 2030 festgelegt. Aufgrund der hohen Bedeutung des Radverkehrs für die Verkehrswende wurde als erstes die Radverkehrsstrategie mit dem Radzielnetz in die politische Beratung eingebracht. Die weiteren Teilkonzepte folgen im Laufe des Jahres.

Wesentliches Element der Radverkehrsstrategie ist ein hierarchisiertes Zielnetz für den Radverkehr. Dieses Netz soll sichere, komfortable und zusammenhängende Radverkehrsverbindungen innerhalb des Stadtgebietes bieten und auch die angrenzenden Nachbarkommunen erschließen. Das künftige Netz besteht aus verschiedenen Hierarchieebenen, die den unterschiedlichen Anforderungen von Alltags- und Freizeitradfahrer*innen geschuldet sind und dabei die spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Ausbauzustand berücksichtigen. Es
besteht aus neun Velorouten, dem Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie dem Alltags- und Freizeitnetz.

Neben dem Zielnetz Radverkehr beinhaltet die Radverkehrsstrategie klare Zielaussagen auf
gesamtstädtischer Ebene zur Förderung des Radverkehrs als ein Baustein der Verkehrswende.
Dabei wird der Radverkehr als ein System verstanden, bestehend aus Infrastruktur, Service
und Kommunikationsarbeit. Weitere Ziele sind attraktive Wege und Verbindungen, sichere
und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Verknüpfungspunkte mit anderen Verkehrsmitteln und ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt. Mit diesem Zusammenspiel
soll die Verdoppelung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen von 10 % (2019) auf
20 % (2030) für die Gesamtstadt erreicht werden.

Die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz lagen den Bezirksvertretungen vor. Darüber hinaus liegen ein Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS-Nr. 23050-E6) sowie der Fraktion Die Partei (DS-Nr. 23050-E7) zur Strategie und zum Radzielnetz vor.

Im Folgenden informieren wir Sie komprimiert über die Beratungsergebnisse bzw. die Empfehlungen.

Sitzung
Beschluss
Aufträge/Anmerkungen
Stellungnahme der Verwaltung
BV Aplerbeck
vom 22.03.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Wichtig bei der Realisierung der Strategie ist es, die bestehenden Radwege hinsichtlich Verbesserungs- und Sanierungsbedarf zu beachten. Das Umsetzungsziel bis 2030 soll unbedingt eingehalten werden und soll für alle
Priorisierungsstufen gelten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Brackel
vom 03.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die BV Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die in der Sitzung am 03.03. 2022 eingebrachten Punkte zu berücksichtigen.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Eving
vom 09.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Kurzfristige Ertüchtigung von Radwegen/Radwegemarkierungen an sechs Stellen im Stadtbezirk.
Die Anmerkungen werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Hörde
vom 15.03.2022
Die BV Hörde lehnt die Vorlage ab.
Es wird zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC verwiesen, zum anderen werden sich die Fraktionen treffen um abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten. Die Vorschläge werden anschließend der Verwaltung und den politischen Gremien zugänglich gemacht.
Die Verwaltung nimmt die Ent-scheidung der BV zur Kenntnis.
BV Hombruch
vom 01.02.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Konkrete Streckenführungen sollen im Detail auch mit dem Beirat Nahmobilität und der BV erarbeitet werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Huckarde
vom 16.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute Mengede/Huckarde gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Nord
vom 26.01.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute sowie im Haupt- und Nebenroutenverlauf gewünscht.
Sichere und bedarfsgerechte, fahr-radfreundliche Ampelschaltungen werden für erforderlich gehalten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Ost
vom 15.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Überbrückung des Westfalenparks durch einen Höhenradweg wird abgelehnt. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-West
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzungen
Beachtung der Stellungnahmen der Radfahrverbände gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Lütgendortmund
vom 08.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund soll überdachte werden. Bei der Führung der Radrouten sind die Beschlüsse der BV zu beachten, die BV soll beteiligt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Mengede
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Routenplanung soll nur in Abstimmung mit der BV und dem ADFC erfolgen. Darüber hinaus sollen die Mindestmaße von Radwegebreiten überprüft, die Verkehrssicherheit erhöht sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Scharnhorst
vom 01.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Radverkehrsinitiativen und die örtliche Politik sollen bei der Detailfestlegung der Routenver-läufe einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Verbesserung im bestehenden Netz, die Einbezieh-ung der weiterführenden Schulen und der angrenzenden Stadtbe-zirke und Kommunen zu beachten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Än-
derungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
-
Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke +

1.Die in der Radverkehrsstrategie des Master
plan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien
dürfen nicht hinter den bereits beschlosse
nen zurückhängen. Insbesondere sollte die
in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr:
15619-19) beschlossene 2,30 m Regelbreite
weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten.
Bessere Standards älterer Dokumente blei
ben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2.Eine ausreichende Beleuchtung wird als
Standard für alle Radwege festgelegt.



3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.


5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.


6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.


8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.
Zu 1. Der Standard gilt weiterhin für alle Hauptrouten. Dieser hohe Standard macht die Realisierung nicht einfach. Für nicht so stark befahrene Nebenrouten gilt daher der sog. ERA-Standard. Da die ERA aktuell in Neubearbeitung ist, ist zu erwarten, dass der Standard sich in Zukunft weiter erhöht.



Zu 2. Eine Beleuchtung aller Velo- und Hauptrouten ist das Ziel, ist aber ist im Einzelfall unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Natur- und Artenschutz) zu prüfen

Zu 3. Hierzu gibt es aktuell keine personellen Kapazitäten. Daher findet eine Priorisierung auf die Velorouten statt. Da die Personalstellen für die Planung der Velorouten noch nicht besetzt sind, kann frühestens im nächsten Jahr eine Konkretisierung vorgelegt werden.

Zu 4. Das ist zu begrüßen. Für die Velorouten und den RS1 werden die Personalbedarfe ermittelt und im Laufe des Jahres als Bestandteil des Verkehrswendebüros dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS-Nr. 23545-22).

Zu 5. Der Aufwand für Mobilitätsbefragungen ist enorm hoch. Zudem gibt es immer wieder methodische Brüche zwischen den Befragungen, die Fragen und falsche Interpretationen aufwerfen. Anstelle von Befragungen soll das Netz an Dauerzählstellen im Radverkehr ausgeweitet werden. Ein Tonus von 5 Jahren für die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten soll aber beibehalten werden.

Zu 6. Jede Änderung braucht in einer dicht bebauten und verkehrlich stark belasteten Stadt planerischen Vorlauf. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen Verbesserungen, aber an allen Hauptrouten (entlang von Hauptverkehrsstraßen) ist das aktuell nicht realistisch.


Zu 7. So ähnlich ist dies auch bereits in der Radverkehrsstrategie formuliert. Velorouten als Fahrradstraßen sollen daher eine Breite von 4,60 m haben. Dafür müssen auch ggf. Stellplätze entfallen. Es bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.

Zu 8. Die Anregungen aus den Stadtbezirken werden mit diesen und den Verbänden im Rahmen der Konkretisierung der Velorouten vertieft. Im Rahmen der Möglichkeiten findet auch eine Einbindung des Beirates statt.

Beim Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei handelt es sich um die Stellungnahme einiger Fahrradverbände zur Radverkehrsstrategie. Diese Stellungnahme sieht
eine vollständige Neubearbeitung der Radverkehrsstrategie vor und ist daher abzulehnen. Bereits
am 23.02.2022 hat sich der Beirat Nahmobilität mit dieser Stellungnahme beschäftigt
und den Antrag dazu mehrheitlich abgelehnt.

Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, die vorgelegte Radstrategie und das Radzielnetz
grundsätzlich zu beschließen. Es ist vorgesehen, die oben aufgeführten Beratungsergebnisse
und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Radzielnetz zu prüfen und in die Überarbeitung
einfließen zu lassen. Dazu werden von Seiten der Verwaltung sowohl die Bezirksvertretungen
als auch die Verbände im Laufe des Jahres 2022 eingebunden.“
Außerdem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vor:

„Hierzu liegt vor
Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23050-21-E8)

Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022. :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (DS-Nr.: 23050
21-E6): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom
16.03.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022


Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Weiter liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirates vom 25.03.2022:

Der Seniorenbeirat bittet darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Strategie zügig umgesetzt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat der Stadt einstimmig, dem Rat der Stadt den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23050-21-E9):

...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.

8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.

9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider
Verkehrsträger zu erarbeiten.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23050-21-E10):

...die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21):

Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. Begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21- E8):
- siehe oben -

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Weber deklariert auch hierzu aufgrund der beiden aktuell vorliegenden Anträgen weiteren
Beratungsbedarf.

Die Verwaltung hat signalisiert die entsprechenden Informationen/Bewertungen bereits zur AMIG-Sitzung zu erteilen, damit dort eine entsprechende Beratung und Empfehlung erfolgen kann.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Abgelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs zu den aktuell vorliegenden Anträgen ohne Empfehlung weiter.“

AMIG 03.05.2022:

Herr Meißner informiert den Ausschuss über die im AKUSW erbetene Bewertung der Verwaltung zu den beiden aktuell vorgelegten Anträgen (CDU-Fraktion und Fraktion B‘90/Die Grünen) wie folgt:

Bewertung zum Antrag der CDU-Fraktion (23050-21-E10):

Herr Meißner teilt hierzu mit, dass die Verwaltung diesem insgesamt folgen könne.

Bewertungen zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (23050-21-E9):
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

Stellungnahme der Verwaltung: Das ist zu begrüßen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits in der vorherigen Stellungnahme angekündigt, ist die unter Einbeziehung der Protokollnotizen und Eingaben der Bezirksvertretungen in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Forderung den Ausbaubedarf auch für alle Haupt- und Nebenrouten zu ermitteln, kann nicht nachgekommen werden. Bereits bei den Velorouten handelt es sich um 83 km, die in einer ersten Stufe auf den erforderlichen Anpassungs- und Umbaubedarf geprüft werden müssen. Das gesamte Netz der Haupt- und Nebenrouten umfasst ## km. Wenn das Ziel ist, schnell in eine Umsetzung zu kommen, sollte von dieser Forderung der Bestandsaufnahme Abstand genommen werden. Nach der Feststellung des Aufbaubedarfs für die Velorouten können für diese klare Realisierungsziele in Abhängigkeit des Personalbestands gemacht werden. Die Einrichtung von Dauerzählstellen im Radverkehr ist geplant. An dem 5-Jahres Rhythmus der Mobilitätsbefragungen soll festgehalten werden.

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Vorschlag sollte in einen Prüfauftrag umgewandelt werden. Vor einer Realisierung sollte der Aufwand hierfür abgeschätzt werden.

5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Definition von weiteren Velorouten sollte zunächst zurückgestellt werden. Auch hier ist zunächst die Prüfung des Anpassungsbedarfs bei den zunächst definierten Velorouten abzuwarten.

6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.

8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.


Stellungnahme der Verwaltung zu 6-8: Eine Forderung, dass grds. Protected Bikelanes auf Hauptrouten und der Breitenstandard für Hauptrouten auch auf Nebenrouten angewendet werden soll, schränkt die Realisierungs­möglichkeiten unnötig ein. In vielen Fällen wird die räumliche Situation diese maximalen Standards nicht möglich machen und dann dazu führen, dass gar keine Radverkehrsanlagen oder ggf. untermaßige Gehwege entstehen können. Es sind beim Straßenentwurf immer alle Nutzungen zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Mindeststandards sind durch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vorgegeben. Aktuell findet auch eine Novellierung dieser Richtlinie statt.

Auch standardmäßig geschützte Kreuzungen zu fordern, schränkt die Möglichkeiten unnötig ein. Gerade geschützte Kreuzungen haben einen höheren Flächenbedarf. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, welche planerische Lösung möglich und sinnvoll ist.


9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können

Stellungnahme der Verwaltung: Eine grundsätzliche Prüfung aller mehrspurigen Straßen ist abzulehnen. Anlassbezogen wird bei allen erforderlichen Umbauten bei mehrstreifigen Straßen, die auch Radhauptrouten sein sollen, die Rücknahme einer Fahrspur geprüft.


- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetzes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider Verkehrsträger zu erarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Überprüfung des gesamten Radzielnetzes auf potenzielle Konfliktstellen erfordert einen immensen Planungsaufwand und ist daher abzulehnen. Bei der Prüfung der Velorouten wird dies an allen Querungen mit Hauptverkehrsstraßen erfolgen.

- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.

Stellungnahme der Verwaltung: Frau Uehlendahl verdeutlicht, dass die Verwaltung dem folgen könne. Sie weise aber daraufhin, dass dann andere Maßnahmen aus dem JAP hinten anstehen müssten.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Erarbeitung der Velorouten ist es auch erforderlich ein Beschilderungskonzept für diese zu erarbeiten. Ebenso bedarf es einer grundsätzlichen Erneuerung der bestehenden Beschilderung. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wäre ins Jahresarbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes aufzunehmen.
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung zu den o. a. Anträgen sowie zur Vorlage wie folgt:

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):

Herr Rm Dudde zieht im Rahmen der Diskussion die Punkte 3., 5. bis 9. zurück. Und erklärt sich damit einverstanden, dass Punkt 4 als Prüfauftrag gewertet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL und Die FRAKTION/ Die PARTEI) den Punkten 1., 2. und 10. zu folgen. Des Weiteren wird Punkt 4. des Antrages mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag empfohlen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion Punkt 3 dieses Antrages ablehnen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/ Die PARTEI) diesem Antrag zu folgen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) diesem Antrag als Prüfauftrag zu folgen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag Die FRAKTION/Die PARTEI (DS-Nr.: 23050-21-E7):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+) ab.
Vorlage (DS-Nr.: 23050-21):

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung zu den o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung. Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):

1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Prüfauftrag:

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.


Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):

Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.
Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Insgesamt als Prüfauftrag:

1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.

4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.

5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, - 2 - um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.

6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.

8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23020-21-E8) und der genannten Empfehlung des AMIG vom 03.05.2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
„Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21- E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)

...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)

Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)

Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)

Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)

Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil

8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil

Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:


Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)

Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.

Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-E5):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).
Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten

geändert.

AKUSW, 27.04.2022:


Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

Stellungnahme der Verwaltung:


1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.


Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4) und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar" sein müssen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen diese abgelöst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrrad-
abstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten
geändert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung. Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.


Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.6
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vorliegen:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.04.2022:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: „Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 26.04.2022:

„Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022 (siehe oben)

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.

Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan
habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.

Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.

Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.

Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.

Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.
Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.

AMIG 03.05.2022:

Herr Rm Frank führt an, dass sich seine Fraktion dem ablehnenden Abstimmungsverhalten, wie bereits im AKUSW erfolgt, anschließen werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.7
Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Bericht Grüner Wall/Grüne - City Durchgrünungsplanung: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.10
Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.11
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)

Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.04.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… Beratung

Dr. Brunsing (Fraktion B90/die Grünen) lehnt die Vorlage ab und verweist auf eine falsche Straßenbezeichnung (Emil-Kaijewski-Str). Diese Straße gibt es nicht; tatsächlich handelt es sich um die „Emil-Kijewski-Straße“ (Straßenschlüssel 77368).

Beschluss

A.
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 04432-16 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Bergfeld – Hom 242 (Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) von 600.000,00 Euro auf 1.550.000,00 Euro.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.12
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.13
Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.14
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Bericht zum Projekt SuPraStadt zur Kenntnis.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23827-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.2
Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)

Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 05.05.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, da ein Teil des Preisgeldes für die Schaffung eines Innovationsraumes in der Innenstadt gedacht sei, welcher Leerstand angemietet werde. Mit einer Antwort im nichtöffentlichen Teil sei sie einverstanden.

Frau Märtin (1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO) erläutert, dass die Frage der Behandlung und der Umgang mit dem Preisgeld an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden sie, die eine Verwendung des Preisgeldes durch die Allianz von Akteuren als folgerichtig erklärt habe. Weiterhin handele es sich bei dem nachgefragten Innovationsraum um eine Innenstadtlage mit Schaufenster. Zurzeit stünden 2 bis 3 Projekte zur Auswahl.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Ideen gäbe, die außerhalb der Innenstadt stattfinden würden und ob die Wirtschaftsförderung es in geeigneter Weise in die reguläre Kommunikation aufnehmen werde.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg bis zur Ratssitzung.

Frau Märtin sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet um eine kurze Information an die Fraktionen, sobald klar sei, wo die Teilsumme in der Innenstadt konkret hingehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Konzept zur Verwendung des Preisgelds aus dem Wettbewerb „iCapital – European Capital of Innovation 2021“ zu Kenntnis.“
Zudem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24407-22-E1) vor:
„… dem Wunsch der CDU Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.05.2022 zur Übersendung der rechtlichen Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg in der Angelegenheit „Verwendung des iCapital Preisgelds“ kommt die Verwaltung gerne nach.

Die Stadt Dortmund ist als „Innovationshauptstadt Europas“ mit dem iCapital Award 2021 ausgezeichnet worden; die Auszeichnung ist verbunden mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000.000 €. Diese Mittel sollen im Sinne des Wettbewerbs zur Förderung von Innovation genutzt werden. Das Konzept zur Verwendung des Preisgeldes ist in enger Kooperation mit den an der Bewerbung maßgeblich beteiligten Partnereinrichtungen erstellt worden (insb. TU Dortmund, FH Dortmund, Wirtschaftsförderung, IHK, HWK, TZDO). Darüber hinaus wurden bereits in der Bewerbung Angaben zur Verwendung gemacht, so dass diese entsprechend einzusetzen sind. Um Transparenz bei der Verwendung des Preisgeldes zu erzielen, ist dem Ausschuss und dem Rat der Stadt Dortmund eine entsprechende Zusammenfassung der geplanten Aktivitäten vorgelegt worden. Der Erhalt eines Preisgeldes in dieser Form stellt für die Stadt Dortmund einen Sonderfall dar; daher ist das Vorgehen vorab mit der Kommunalaufsicht / Bezirksregierung Arnsberg so abgestimmt worden. Diese kam zusammengefasst zu der Einschätzung, dass eine Informationsvorlage an den Rat erfolgen solle, die zugleich auch als ausreichend angesehen werden könne.

Die ausführliche Begründung der Bezirksregierung hängt dieser Stellungnahme an.

Anlage: E-Mail der Kommmunalaufsicht / Bezirksregierung Arnsberg

Von: "Böllhoff, Friedrich" <friedrich.boellhoff@bra.nrw.de>
Datum: 14. April 2022 um 16:45:09 MESZ
An: arturo.delavega@stadtdo.de
Kopie: "Ebbers, Stefanie" <stefanie.ebbers@bra.nrw.de>, "Sachau, Heike" <Heike.Sachau@bra.nrw.de>
Betreff: AW: EU Preisgeld

Sehr geehrter Herr de la Vega,

zunächst einmal freut es mich, dass die Stadt Dortmund den Preis gewonnen hat. Aus der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Dortmund vom 24.11.2021 lässt sich entnehmen, dass die Projektbeiträge für den Wettbewerb aus dem Dortmunder Innovationsnetzwerk kamen, dazu gehören städtische und bürgerschaftliche Initiativen ebenso wie die Dortmunder Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft. Die Bewerbung wurde von städtischer Seite aus koordiniert und kommuniziert.

Bewerbung und Wettbewerbsbeitrag beruhten somit auf einer Allianz von Akteuren aus engagierter Zivilgesellschaft, innovativer Wirtschaft, der Stadtverwaltung und städtischen Betrieben. Der Bewerbung liegt kein Beschluss des Rates zugrunde. Auch die Verwendung des Preisgeldes ist folgerichtig durch die Allianz erarbeitet worden, auch mit Blick auf eine gemeinsame Umsetzung.

Die Stadt Dortmund kann also gar nicht für sich reklamieren, „allein“ über die Verwendung des Preisgeldes zu entscheiden.

Bei der Beurteilung der Frage, ob wegen der Verwendung des Preisgeldes eine Information an den Rat ausreichend ist, oder ein Ratsbeschluss gefasst werden muss, ist § 41 Gemeindeordnung NRW (GO) zu beachten.

Gem. § 41 Abs. 3 GO gelten Geschäfte der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Oberbürgermeister übertragen, soweit nicht die Entscheidung für bestimmte Geschäfte vorbehalten ist. Dies ist hier nach meiner Kenntnis gerade nicht der Fall.

Im Kommentar von Held et al. zu § 41 GO heißt es:
„Von der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 41 Abs. 1 GO enthält § 41 Abs. 3 GO eine Ausnahme, indem er bestimmt, dass Geschäfte der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Hauptverwaltungsbeamten übertragen gelten, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis solcher Geschäfte oder für einen Einzelfall ausdrücklich die Entscheidung vorbehält. Trifft der Rat keine abweichende Entscheidung für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall, so ist der Hauptverwaltungsbeamte kraft dieser gesetzlichen Fiktion der Übertragung allein zuständig.
Während bei einer Zuständigkeitsverteilung prinzipiell eine Einmischung des unzuständigen Organs in die Tätigkeiten des zuständigen Organs ausgeschlossen ist, ist diese Regelung in der Gemeindeordnung nicht geeignet, die Beschäftigung des Rates mit Angelegenheiten laufender Verwaltung zu unterbinden, soweit derartige Beschäftigungen sich als „Vorüberlegungen zu eventuell zu beschließenden künftigen Vorbehalten“ deklarieren lassen. Die Norm erweist sich daher in der Praxis als nicht geeignet, genügende Klarheit und Abgrenzungen in der Aufgabenkompetenz zu erbringen.“

Eine abschließende Einschätzung ist mir aufgrund der vorliegenden Informationen nicht möglich. Bei dem Haushaltsvolumen der Stadt Dortmund liegt – je nach zugrundeliegendem Sachverhalt – vermutlich die Verausgabung von erheblich größeren Beträgen als 1 Mio. € noch im Geschäftsbereich der laufenden Verwaltung. Aus § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich aber, dass der Rat auch bei erheblich niedrigeren Beträgen bestimmte Entscheidungsvorbehalte haben kann. Der Betrag, um den es hier geht, stellt dabei aber nur eines aus einer Anzahl weiterer Beurteilungskriterien dar.

Bei dem Projekt handelt es sich nicht um ein rein städtisches Projekt, bei dem sämtliche Entscheidungen und zu erledigenden Arbeiten den Organen der Stadt Dortmund obliegen. Das gesamte Projekt ist eher eine „Open Social Innovation“, in der typischerweise Regeln aus der Selbstorganisation bzw. Kooperation entstehen oder sich nach dem Konsensprinzip selbst gegeben werden. Insoweit sollte eine Informationsvorlage an den Rat erfolgen, die zugleich auch als ausreichend angesehen werden kann. Sofern er dies für erforderlich hält, kann der Rat die Entscheidung über die Verwendung des Preisgeldes gem. § 41 Abs. 3 GO an sich ziehen, wobei allerdings auch er auf den Konsens mit den anderen Projektteilnehmern angewiesen ist und den Zweck des Preises berücksichtigen muss.

Die konkrete Entscheidung über die vorliegende Fragestellung ist aber meines Erachtens unter Beachtung der obigen Aspekte durch die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu treffen. Ich hoffe, dass ich mit den vorstehenden Ausführungen zur Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Frage beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
F. Böllhoff
---
Friedrich Böllhoff
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 31 Kommunalaufsicht, Katasterwesen
Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg
E-Mail: friedrich.boellhoff@bra.nrw.de
Telefon: 02931/82-2823
Telefax: 02931/82-4034“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt das Konzept zur Verwendung des Preisgelds aus dem Wettbewerb „iCapital – European Capital of Innovation 2021“ sowie die Empfehlung des AFBL und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24407-22-E1) zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23661-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.3
Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 05.05.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 26.04.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):

Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.

Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:

1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.

Wir bitten um konkrete Darstellung,

· welche Herausforderungen dies waren,
· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.

· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.

· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.


2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:
Wir bitten hier um Darstellung,
· um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,

· warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.


3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.

Wir bitten um Darstellung,

· warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,

· um welche Substanz es sich handelt.


4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,

· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,

· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen
und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o. g. TOP beantwortet.

zu Frage 1:
Die Herausforderungen bestehen insbesondere im Alter und der Bausubstanz der beiden Gebäude Sportheim und Tennisheim. Diese sind in ihrer Nutzung vollständig genehmigt, aber vor Eigentumsübergang an die Stadt Dortmund teilweise erweitert, geändert oder umgebaut worden, ohne dass die Baupläne angepasst wurden. So stellte sich im Bauablauf mehrfach heraus, dass sich Gegebenheiten vor Ort anders darstellten, als die Unterlagen vermuten ließen. Zudem waren beide Gebäude bis vor dem Umbau in voller Nutzung und mit Einbauten ausgestattet. Durch diverse übliche punktuelle Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die Schwachpunkte nicht vollumfänglich ermittelt werden, da die Bauart der Gebäude keine Gleichmäßigkeit aufweist. So kamen Schwachstellen erst im Rahmen der Abriss- und Rohbauarbeiten zum Vorschein.

Die Abbrucharbeiten waren dadurch deutlich umfangreicher als zunächst vermutet. Beispielsweise war das Dach des Tennisheims, trotz umfangreicher Prüfungen im Vorfeld, abgängig, da die Gebäudekubatur statisch bedenkliche Risse aufwies. Dies wurde erst nach Abbau aller Fassadenteile sichtbar. Zudem muss die komplette Sohle des Tennisheims erneuert werden, da die Bestandssohle extrem unterschiedlich stark ausgebildet war (zwischen 5-20 cm). Erste übliche Probebohrungen erweckten den Anschein, dass eine bauplangerechte Sohle vorhanden ist. Weitergehende Untersuchungen, im Rahmen des Abbruchs, stellten jedoch das Gegenteil fest. Dies führte dazu, dass nicht tragende Wände im Erdgeschoss des Tennisheims entfernt werden mussten, da diese keine Fundamentierung aufwiesen. Dies wurde erst ersichtlich, als die Sohle entfernt war. Die bis vor diesem Zeitpunkt erhaltenswerten Boden- und Wandbeläge waren damit auch abgängig und konnten nicht wie ursprünglich geplant erhalten werden.

Durch die umfangreicheren Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten ergeben sich weitergehende Erfordernisse im Aufbau sowie Auswirkungen auf die Folgegewerke. So sind das Dach und der Dachstuhl des Tennisheims neu aufzubauen, da aufgrund der statisch relevanten Risse im Mauerwerk eine Verstärkung des Gebäudekubus durch einen zusätzlichen Rähm (Betonkranz um Außenmauern) zu erfolgen hatte.


Die erforderliche Sohlensanierung im Tennisheim zieht die Erneuerung der Bodenbeläge nach sich. Die notwendige Entfernung der nicht tragenden Wände erfordert zusätzlichen Trockenbau, der zu verputzen und zu streichen oder zu fliesen ist.
zu Frage 2:
Bei den zusätzlichen Gewerken handelt es sich um die Sohlensanierung, Abdichtungs-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Zudem sind Auftragserweiterungen in den Gewerken Abbruch-/Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten erforderlich.

Die Erfordernisse haben sich während der Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten ergeben.

Die Notwendigkeit wurde durch das Architektur- und Fachplanungsbüros (z. B. Statik, Bauphysik) und entsprechende Gutachten (z. B. Schadstoff-, Bodengutachten) festgestellt.



zu Frage 3:
Warum die Substanz der Gebäude erst final während der Phase des Abbruchs definiert werden konnte, ist zu den Fragen 1 und 2 bereits beantwortet worden.

Bei der Substanz handelt es sich insbesondere um die Sohle und das Dach des Tennisheims sowie die Wände des Sportheims und des Tennisheims.



zu Frage 4:
Die Folgemaßnahmen sowie zusätzlichen Arbeiten wurden bereits zu den Fragen 1 und 2 erläutert.

Das von der Stadt Dortmund beauftrage Architekturbüro hat die Mehrbedarfe nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Kenntnisstand erarbeitet. Diese wurden städtischerseits geprüft und erschienen plausibel. Das Architektenbüro schließt durch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie sowie dadurch entstehenden Materialengpässen eine hundertprozentige Kosten- und Terminsicherheit aus.



Die Herausforderungen der baulichen Substanz erscheinen nun kalkulierbar und sollten nicht mehr zu maßgeblichen Kostensteigerungen führen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

· Welche Alternativen hat die Verwaltung bei der Frage Tennisheim entwickelt?
· Ist der vorhandene Verein in Regress genommen worden?
· Wie sieht die prozentuale Verteilung (Tennisheim und allgemeine Baukostensteigerung) der 1,7 Mio Euro aus und woraus ergibt sie sich?

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Zudem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat eine Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung am 10.05.2022 vor:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 26.04.22 vor:
- siehe Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 05.05.2022 -

Weiterhin liegt dem Seniorenbeirat folgende Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23872-22-E1) vor:

- siehe Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 05.05.2022 -



Unter zur Kenntnisnahme der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Stellungnahme der Verwaltung bittet der Seniorenbeirat darum, den bereits in 2021 fertiggestellten, aber immer noch abgesperrten Parkbereich mit Mehrgenerationen-Bewegungsangeboten sowie die Wege im Brügmanns Hölzchen und die Spiel- und Bewegungsangebote im Osten des Hoeschparks zeitnah für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gerade angesichts des schönen Wetters warten – nicht nur die älteren – Besucherinnen und Besucher auf die Öffnung.“

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 23872-22-E3) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat zusätzlich vor:

„… wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen aus dem AFBL vom 05.05.2022 zum oben genannten TOP beantwortet.

zu Frage 1:

Der Sanierung der Gebäude „Sportheim“ und „Tennisheim“ im Hoeschpark ist ein vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenes Wettbewerbsverfahren vorausgegangen. Dieses beinhaltete auch Aspekte des Denkmalschutzes zum Erhalt der Gebäudestruktur. Im Verlauf der Sanierungen wurden Vergabeverfahren durchgeführt und entsprechende Aufträge erteilt.

Ein Abriss oder Teilabriss konnte nicht in Erwägung gezogen werden, da erst durch die Abbruch- und Rohbauarbeiten, deutlich nach Baubeginn, die desolate Substanz offensichtlich wurde. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kostenerhöhung waren bereits Verbindlichkeiten i. H. v. 5.695.006 € beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Umkehr vom Bestandserhalt zum Neubau unwirtschaftlich gewesen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei Nichterreichung des Zuwendungszwecks gegebenenfalls Fördermittel bis zu 4.497.000 € zurückgefordert werden können.

Somit ist zum Zeitpunkt des 2. Kostenerhöhungsbeschlusses die Weiterführung der Sanierungen alternativlos.

Zu Frage 2:

Der Tennisverein ist nicht der Eigentümer des Gebäudes, sondern nur Nutzer. Daher kommt ein Regressverfahren gegen den Tennisverein nicht in Betracht.

Die Stadt Dortmund hat den Hoeschpark vor circa 15 Jahren von der damaligen Hoesch AG, inklusive der sich im Hoeschpark befindlichen Gebäude, erworben.

zu Frage 3:

Die prozentuale Verteilung der Kostenerhöhung von 1.700.000 € inklusive der Begründung ist der Anlage 1 dieses Schreibens zu entnehmen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit den Empfehlungen des AFBL und des Seniorenbeirates sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 23872-22-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24123-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 8.2
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 11.05.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/ Die Grünen, (Drucksache Nr.: 23541-22-E5)
aus der Sitzung vom 30.03.2022 vor, der zusammen mit der Vorlage behandelt wird:

…die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert.


Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
- den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
- den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
- noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich…..

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung des Schulausschuss vom 04.05.2022 vor:

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 30.03.2022
vor:
(Antrag siehe oben)

Frau Gövert begründete kurz den o. g. gemeinsamen Antrag, der dem Schulausschuss kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.
Die Vorlage enthalte einige Punkte, die auch im Antrag angeführt sind. Es sei allerdings eine Ratskommission nach § 36 der Geschäftsordnung des Rates gewünscht. Der Vorsitz sollte beim Vorsitz des AKJF liegen, die Verwaltung solle eine Geschäftsordnung für die Kinderkommission vorlegen.
Die Besetzungsvorschläge seien in Ordnung. Die Federführung solle allerdings nicht im Fachbereich 1 liegen. Die Kompetenz liege im Dezernat 4, also sei die Ansiedlung der Kinderkommission hier gefordert.
Frau Gövert bittet um Befürwortung des schriftlichen Antrages mit den mündlich geforderten Änderungen (fett), um dann auch der Vorlage zuzustimmen.

Herr Barrenbrügge erklärte, die Antragstellenden Fraktionen gäben die Zielrichtung vor. Die Fachlichkeit sei im Dezernat bzw. AKJF gegeben. Der Antrag und die Vorlage sollten fusioniert werden, der AKJF die Federführung übernehmen.

Herr Spieß monierte die kurzfristige Einstellung des Antrages für den Schulausschuss. So sei eine Befassung und Abstimmung nicht möglich. Lt. einer Stellungnahme der Verwaltung für den AKJF am 30.03.2022 wurde mitgeteilt, warum die Kinderkommission nicht nach § 36 eingesetzt wurde. Darauf werde im Antrag nicht eingegangen. Unter Punkt 2 des Antrages sei die Kommission mehr als der Vorschlag des Oberbürgermeisters in der Vorlage.
Seine Fraktion sehe keinen Sinn in den Forderungen unter Punkt 1 und Punkt 2 des Antrages. Der AKJF habe den Antrag in der letzten Sitzung auch ohne Abstimmung in die nächste Sitzung geschoben.

Frau Gövert stimmte zu, dass der Antrag sehr kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde. Im AKJF habe aber die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt, den Antrag ohne Diskussion in die nächste Sitzung zu schieben. Da jetzt die Verwaltungsvorlage auf der Tagesordnung sei, habe die Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen den Antrag dazu genommen, um beides gemeinsam zu besprechen und abzustimmen.

Frau Dr. Goll betonte den Hinweis in der Vorlage, dass Vertretungen aus dem AKJF und dem Schulausschuss benannt werden sollen.

Frau Schneckenburger präzisierte, dass die Vorlage durch den Antrag geändert sei und abgestimmt werden müsse.

Nach Diskussion über Abstimmungsmodalitäten und Zuständigkeiten erklärte Frau Schneckenburger kurz, dass der Oberbürgermeister bestimmen könne, welche Form die Kommission habe. Nach § 36 GO des Rates kann der Rat eine Kommission einsetzen, dann liege die Verantwortung und Zuständigkeit allerdings beim Rat der Stadt.

Herr Spieß erklärte, dass genau das in der Stellungnahme der Verwaltung deutlich gemacht worden ist. Der Oberbürgermeister wolle keine Kommission nach § 36, sondern eine Kommission eigener Art mit besonderer fachlicher Beratung des OB.

Frau Schneckenburger erklärte, es sei eine Alternativ-Abstimmung für die Vorlage oder für den Antrag.

Frau Dr. Goll bestätigte eine gewisse Gegensätzlichkeit in der Vorlage und dem Antrag. Der Ausschuss sei der Meinung, dass die Dinge, die in Vorlage und Antrag nicht gegensätzlich sind, übernommen werden. Das, was im Antrag geändert wird, sollte in die Vorlage übernommen werden. Dadurch ändere sich die VL in einigen Bereichen.

Frau Gövert fasste die Änderungswünsche zusammen:
- Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates nach § 36 der GO des
Rates.
- Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
- Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (B’90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+) und 7 Nein (SPD, AFD), folgenden geänderten Beschluss (fett) zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung
Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus
den in der Begründung genannten Personen zusammen.
b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.
c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

AKJF 11.05.2022:
Herr Barrenbrügge (CDU) erinnerte an die Diskussion im Schulausschuss die zu den Änderungen des Beschlusses geführt haben und appellierte an die Mitglieder, dem Beschluss des Schulausschuss zu folgen, da damit die wichtigen Punkte des Antrages berücksichtigt seien.

Frau Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte dem zu und warb ebenfalls dafür, der Empfehlung des Schulausschusses zu folgen, da es wichtig sei, wer die Führung habe, damit die Kinderkommission auf sichere Beine gestellt sei.

Frau Heidler (FB 1) erklärte, dass die Änderungen organisatorischer Art seien und der Fachbereich 1 damit keine Probleme habe.

Herr De Marco (SPD) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem geänderten Beschluss.

Frau Göbel (JAEB) würde es begrüßen, wenn auch ein Vertreter des JAEB in der Kommission vertreten wäre.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies darauf hin, dass es schwierig sei, die Diskussion des Schulausschusses nachzuvollziehen, die als Tischvorlage vorliegt. Sie erklärte, dass es dem Verband der Wohlfahrtsverbände wichtig sei, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF, wie im Antrag vorgesehen, in der Kommission vertreten seien.

Frau Gövert berichtete, dass das nicht beschlossen wurde und in der Vorlage nicht explizit ausgeführt sei. Deshalb sollte man das als weiteren Punkt mit abstimmen lassen.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF auch die der Fraktionen sei und bat darum, es eindeutiger zu formulieren.

Die Vorsitzende fasste nach weiterer Diskussion den Beschlussvorschlag zusammen: Die Punkte a. bis d. bleiben wie in der Empfehlung des Schulausschusses. Die Empfehlung wird ergänzt um den Punkt e. Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB) und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung
Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus
den in der Begründung genannten Personen zusammen.

b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.

c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.

d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

e) Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB)
und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AKJF ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23807-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus seiner Sitzung am 05.05.2022 vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) fragt nach, was bei Nr. 27, unter der Stabsstelle „Science Park“ zu verstehen sei.

Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt eine schriftliche Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das . Quartal des Haushaltsjahres bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von .
2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 18.11.2021 genehmigten Deckung bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Stadterneuerung in Höhe von 166.946,00 € und die Anpassung einzelner Bedarfs- und Deckungspositionen der Ratsbeschlüsse vom 23.09.2021 und 18.11.2021 in den Bereichen Grünflächenamt und städt. Immobilienwirtschaft in Höhe von 2.950.000,00 €.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23844-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23836-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.4
Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2022 (Drucksache Nr.: 24193-22-E2) vor:
„… die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Die Beschäftigten der DORTMUNDtourismus GmbH werden in einer neu zu bildenden Organisationseinheit „Stadtmarketing“ im FB 3 weiterhin Tourismusförderung für die Stadt betreiben.
Die bisherigen Aufgaben bleiben im Kern bestehen, werden aber geschärft und mit der neuen Ausrichtung eines ganzheitlichen Stadtmarketings vereint.

Frage 2:
Ziel ist insgesamt, Dortmund als Marke zu stärken. Mittlerweile wird im Marketing nicht mehr in verschiedenen Disziplinen wie Tourismusförderung oder Standortmarketing gedacht, sondern werden die Gewerke zu einer Einheit zusammengeführt.
Zudem ist zu erwähnen, dass sich die Arbeit der Tourismusmarketingorganisationen in Deutschland, so auch der DORTMUNDtourismus GmbH, mittlerweile immer mehr auf Tourismusmarketing und -management sowie den Schwerpunkt der Kommunikation relevanter Inhalte fokussiert. In den vergangenen Jahren konnten so reichweitenstarke Kanäle aufgebaut werden, die heute einen maßgeblichen Beitrag zur Außendarstellung und Image-Bildung der Stadt beitragen. In diesem Sinne arbeiten die Mitarbeitenden der DORTMUNDtourismus GmbH bereits jetzt an der Profilierung des Standortes und der Marke Dortmunds und werden dies – entsprechend ihrer vorherigen Tätigkeit – auch weiterhin tun.

Frage 3:

Bei einem ganzheitlichen Stadtmarketing kann nicht mehr in Marketing für „innerhalb“ und „außerhalb“ unterschieden werden. Um einen starke Marke zu bilden, müssen die transportieren Inhalte authentisch sein. Alle müssen die gleiche Geschichte erzählen, die gleichen Inhalte transportieren.
Der Fokus der neuen 10 Personalstellen wird daher zwar weiterhin auf ein „außerhalb“, nämlich auf den Tourismus, abzielen, kann aber nicht ohne einen Blick auf das „innerhalb“ agieren.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2022 (Drucksache Nr.: 24193-22-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.5
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22890-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.6
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24354-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.7
Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24449-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.8
Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23852-22)

Folgende Vorschlagsliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23855-22-E2) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Vorliegende Wahlvorschläge

Vorschlag SPD-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Bm Norbert Schilff (SPD) Rm Carla Neumann-Lieven(SPD)
2 Rm Olaf Schlienkamp (SPD) Rm Hendrik Berndsen (SPD)

Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Ingrid Reuter (B‘90/Die Grünen) Bm’in Barbara Brunsing (B‘90/Die Grünen)
2 Rm Ulrich Langhorst (B‘90/Die Grünen) Rm Martina Stackelbeck (B‘90/Die Grünen)

Vorschlag CDU-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Sascha Mader (CDU) Bm’in Ute Mais (CDU)
2 Rm Udo Reppin (CDU) Rm Dirk Hartleif (CDU)

Vorschlag Fraktion Die Linke+
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke+) sB Uwe Martinschledde (Die Linke+)

Vorschlag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
sBin Kathrin Stock (Die Partei) sBin Claudia Schneiders - FDP/Bürgerliste“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Vorschlagsliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23855-22-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.9
Jahresabschlussentwurf 2021 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23826-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 16.446.025,20 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 93.967.411,16 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 22.552.462,97 Euro und Übertragung für noch nicht verwendete investive sowie nicht ergebniswirksame Mittel in Höhe von 648.512,11 Euro bzw. 381.324,18 Euro

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 108.500.000,00 Euro.
Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW
(KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2022 im Haushaltsplan 2022 der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.10
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24668-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) vor:
„… der Städtetag NRW hat den kreisfreien Städten angeraten zu prüfen, ob gegen die Festsetzungsbescheide zur Landschaftsumlage 2022 Rechtsmittel im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage eingereicht werden sollten, um den Eintritt der Bestandskraft
zu verhindern.

Mit der o. g. Vorlage wird dem Rat der Stadt Dortmund vorgeschlagen, eine solche Klage zu

beschließen.

Mit E-Mail vom 06.05.2022 teilt der LWL mit, diese verwaltungsgerichtlichen Klagen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie die daraus resultierenden Kosten vermeiden zu wollen.

Nach Rücksprache mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW beabsichtigt der LWL daher, seinen Mitgliedern gemäß § 38 Abs. 1 VwVfG zuzusichern, die Festsetzung zur Landschaftsumlage 2022 erneut vorzunehmen, sofern die angekündigte Verfassungsbeschwerde Erfolg hat und das Land NRW die Umlagegrundlagen für das GFG 2022 unter Berücksichtigung der Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs neu festsetzt.

Die Zusicherung hätte zur Folge, dass der Verzicht auf eine verwaltungsgerichtliche Klage nicht als konkludenter Rechtsmittelverzicht gewertet wird und sowohl die Interessen des LWL als auch die der Mitglieder gewahrt werden. Insbesondere könnten mögliche Korrekturen der Festsetzungsbescheide zur Landschaftsumlage 2022 bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und Neufestsetzung der Umlagegrundlagen 2022 schneller erfolgen und weitere Prozesskosten bei allen Beteiligten vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, den Beschlussvorschlag der o. g. Vorlage wie folgt
zu ergänzen:

"Die Klage wird nur erhoben, sofern der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die angekündigte Zusicherung einer Neufestsetzung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 nicht oder mit nicht zureichendem Inhalt abgibt."

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit dem Schreiben der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 10.2
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.3
Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24222-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.4
Neuregelung der Auszahlungen der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24600-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.5
Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24376-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung wird um 13:05 Uhr von OB Westphal beendet.







Westphal Rm Rudolf Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer