Niederschrift

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt


am 27.05.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:00 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Taranczewski (SPD)
Rm Frommeyer (CDU)
Rm Hoffmann (CDU)
Rm Köse (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler



Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2010

Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2010



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters

2.2 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/ Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00446-10)

3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00747-10)

3.4 Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00824-10)

3.5 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00793-10)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00807-10)

3.7 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00570-10)


3.8 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

3.9 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00852-10)

3.10 Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

3.11 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15083-09)

3.12 Benennung des Platzes am U - hier: Verlegung des Platzes von Buffalo
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 16314-09-E14)

3.13 Erhalt der Anbidung der Universitätsstraße durch Verzicht des Rückbaus der provisorischen Baustraße
(siehe Beschluss zu TOP 11.1 der 32. Sitzung vom 04.03.2008)
-Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2010-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2010
(Drucksache Nr.: 09946-07-E4)

3.14 Wahl einer/s Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01072-10)

3.15 Mittelabfluss Konjunkturpaket II
Hier: Prüfung weiterer Maßnahmen aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01175-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16406-09)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00816-10)

4.3 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00647-10)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
- Festlegung der Kunstsparte für 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00960-10)

7.2 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis -
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00961-10)

7.3 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00470-10)

7.4 Gründung der "DortmunderSportStiftung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00720-10)

7.5 Planungssicherheit für Dortmunder Sportvereine
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00879-10)

8. Schule

8.1 Schulbusse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01180-10)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00763-10)





10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00827-10)

10.2 Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen der Stadt Dortmund im April / Mai 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01028-10)

10.3 Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des
Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01049-10)

10.4 DEW21 - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft für grünen Strom
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01098-10)

10.5 DEW21 - hier: Gründung von Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie, insbesondere aus Windkraft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01101-10)

10.6 DEW21 - hier: Gründung einer neuen Tochtergesellschaft für den Vertrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01103-10)

10.7 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsratsvorsitz der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01141-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl vom 07.02.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00847-10)

11.2 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00835-10)

11.3 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00849-10)

11.4 Wahl der vom Integrationsrat benannten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00318-10)
11.5 Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2010

(Drucksache Nr.: 00756-10)

11.6 Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01146-10)

11.7 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01167-10)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

12.1.1 Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Uni-Südtangente
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00665-10)

12.1.2 Autofreies Spielen an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01035-10)

12.1.3 Fahrlässige Gefährdung von Kindern an der JFS Hombruch durch Mitarbeiter des Jugendamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01037-10)

12.1.4 Dauer der Wahlperiode bei einer Wiederholungswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01044-10)

12.1.5 Unkenntnis der Dortmunder Schüler über die Schulpsychologische Beratungsstelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01048-10)

12.1.6 Briefbogen Dezernenten und Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01052-10)

12.1.7 Was kostet ein Rats- und Bezirksvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01077-10)

12.1.8 Weiterzahlung des OB-Gehalts trotz OB-Rücktritt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01081-10)

12.1.9 Baumschutz bei der Umgestaltung des Hörder Bahnhofs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01184-10)


12.1.10 FFH-Biotopzerstörung beim Bau der Kanalbrücke Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01185-10)

12.1.11 Auswirkungen des Ergebnisses der OB-Wiederholungswahl auf das Verwaltungsgerichtsverfahren zur Wiederholung der Ratswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01189-10)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und auch zunächst geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Berndsen (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

11.8 Einstellung von Nachwuchskräften 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01179-10)

11.9 Teilnahme des Leiters des Instituts für Feuerwehr und Rettungstechnologie an einer Neonazi-Demonstration
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2010
(Drucksache Nr.: 01109-10)

erweitert.










Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt auf Empfehlung des Ältestenrates darauf, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.3 Schadstoff-Belastungen im Bereich des Dortmunder Hafens
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01342-10)

PCB-Belastung in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01334-10)

PCB-Belastung im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01344-10)

Schadstoff-Belastungen im Bereich des Dortmunder Hafens
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01342-10-E1)

9.2 Gehaltskürzungen bei städtischen Erzieherinnen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01341-10)

zu erweitern.

Dagegen lehnte der Rat der Stadt den von Rm Münch (FBI) mit Schreiben vom 26.05.2010 geäußerten Wunsch, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

Wiederholung der Wahlen 2009 von Rat und Bezirksvertretungen

zu erweitern, mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt, wie bereits im Hauptausschuss und Ältestenrat darauf, den Punkt

10.3 Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01049-10)

von der Tagesordnung abzusetzen, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gibt.

Abschließend bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, die Tagesordnungspunkte

3.1 Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)

und




3.8 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

wegen ihrer sachlichen Nähe zusammen zu behandeln.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2010

Entsprechend dem Wunsch von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), wird auf Seite 47 im zweiten Absatz der o. a. Niederschrift das Wort „verurteilte“ durch das Wort „kritisierte“ ersetzt.

Unter Einbeziehung der o. a. Änderung wurde die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 18.02.2010 einstimmig genehmigt.

Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2010

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2010.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters

Bm´in Jörder stellte zunächst fest, dass die am 09. Mai 2010 stattgefundene Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters, in der Oberbürgermeister Sierau gewählt wurde, in der Sitzung des Wahlausschusses am 17. Mai 2010 für rechtmäßig erklärt wurde, und das Herr Sierau die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Dortmund angenommen habe.

Von daher war es Bm´in Jörder möglich, Herrn Sierau gem. § 65 Abs. 3 GO NRW in sein Amt einzuführen und ihn nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes NRW zu vereidigen.

Anschließend überreichte Bm´in Jörder Herrn Oberbürgermeister Sierau als äußeres Zeichen seines Amtes die Amtskette des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund.

Anlässlich seiner Amtseinführung führte anschließend OB Sierau folgendes aus:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jörder,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Dortmund,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
meine Damen und Herren,

Da bin ich wieder: knapp 7 Monate nach der ersten Vereidigung stehe ich wieder als frischgewählter Oberbürgermeister samt Amtskette vor Ihnen. Die Bungee-Zeit ist vorbei für die Stadt, aber vor allem für mich. Dortmund hat ein Stück Demokratiegeschichte geschrieben.

Ich bedanke mich bei meiner Familie, insbesondere bei meiner Frau, meinen Freunden und der Bürgerschaft für die breite Solidarität und Unterstützung in den letzten wahrlich nicht leichten Monaten.

Mein Dank gilt an dieser Stelle besonders Frau Bürgermeisterin Jörder und Herrn Stadtdirektor Pogadl, die die Stadt hervorragend repräsentiert und gesteuert haben. Eine Form von Doppelspitze, an die man sich fast schon wieder gewöhnen könnte. Aber die Gemeindeordnung will es anders: Es soll nur ein Stadtoberhaupt geben.

Jetzt herrscht Klarheit über das Amt des Oberbürgermeisters.

Mein Bestreben war und ist es, Dinge politisch zu klären und deshalb habe ich im Dezember 2009 gesagt: „Die Zukunft der Stadt gehört in die Hände der Bürgerschaft.“ Wir brauchten ein klares Votum der Dortmunderinnen und Dortmunder, wie es weiter gehen soll. Denn das Amt des Oberbürgermeisters muss vom Vertrauen und der Unterstützung der Menschen getragen werden.

Deshalb: „Doppelt gewählt hält besser“ war richtig – und Sie können sicher sein – diese OB-Wahl gilt die nächsten sechs Jahre!

Da wurde ja (schon wieder!) das eine oder andere Gerücht in die Welt gesetzt, was meine persönliche Zukunft betrifft. Seien Sie sicher: Ich lasse mich nicht wegloben. Meine Leidenschaft ist Dortmund. Deshalb habe ich mich zur Wahl gestellt und 18 Monate Wahlkampf gemacht. Und selbstverständlich werde ich dieses Amt zum Wohl unserer Stadt so ausüben, dass die Menschen sagen können: Wir sind OB!

In den vergangenen vier Monaten haben wir im Rahmen des Wahlkampfes leidenschaftlich miteinander gestritten. Diese Zeit ist vorbei. Wir brauchen jetzt Ruhe für unsere Arbeit. Mit Blick auf die letzten Monate hoffe ich, dass einige sich jetzt ihre politischen Giftzähne richten oder ziehen lassen und dann sachlich und frisch ans Werk gehen.

Vor wenigen Wochen, am 15. April, feierte der frühere Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, seinen 90. Geburtstag. Unvergessen ist sein denkwürdiges Gespräch mit Redakteuren der „Zeit“ aus dem Jahre 1992, in dem er sich sehr kritisch mit dem Zustand der Demokratie und der Rolle der politischen Parteien auseinander setzte.

Die Parteien würden, so von Weizsäcker, Probleme instrumentalisieren, um sich gegenseitig zu bekämpfen, statt die Probleme zu lösen. Im Vordergrund stehe der eigene Machterhalt. Und die Parteien kämen ihrer inhaltlichen und konzeptionellen Führungsrolle nicht nach. Ihnen ginge es um ein Leben auf Kosten der Zukunft, nur um sich die Gegenwart zu erleichtern – sich also auch vor schwierigen, weitreichenden Entscheidungen zu drücken.

Lassen wir das als Warnung und Mahnung auch für unser Handeln stehen und wirken, meine Damen und Herren!

Die Haushaltskrise eignet sich nicht für liebgewordene Rituale und politische Spielchen. Wir stehen in der Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir einen guten Job machen.

Dialog, Transparenz und Bürgergesellschaft sind bei mir Programm. Ich stehe für einen politischen Kulturwandel, den ich konsequent verwirklichen will. Mir ist klar, dass dieses Denken auch noch Teile der Verwaltung durchdringen muss. Aber: Auch Sie, meine Damen und Herren, haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den städtischen Mitarbeitern, etwa bei Personalentscheidungen.

Ein Umsteuern des Verwaltungshandelns ist möglich, meine Damen und Herren, wie es z.B. bei der städtischen Immobilienwirtschaft praktiziert wurde: Weg vom Südbadchaos hin zum Lob für die Umsetzung des Konjunkturpakets II von Handwerkskammer und Bauwirtschaft.

Jetzt geht es an die Arbeit. Ich wünsche mir eine neue Sachlichkeit, bei der die Probleme der Stadt im Mittelpunkt stehen.


Meine Damen und Herren,

vor uns liegen schwere Zeiten und für die nächsten Jahre steht die Konsolidierung des städtischen Haushalts an erster Stelle. Die Krise der Kommunalfinanzen hat ein Ausmaß angenommen, dass in der Nachkriegsgeschichte einmalig ist.

Wenn wir die Entwicklung der öffentlichen Finanzen betrachten, gab es zunächst einen Rettungsschirm für die Banken, dann ging es um die Unterstützung der Wirtschaft, u.a. durch die Konjunkturpakete, und jetzt geht es gar um die Unterstützung ganzer Nationalstaaten, wie Griechenland, Portugal oder Spanien. Um all dies zu stemmen, werden riesige Summen bewegt.

Einen Rettungsschirm für die Kommunen hat bisher leider noch niemand aufgespannt. Dafür müssen wir gemeinsam eintreten. Die kommunale Ebene ist der Ernstfall der Demokratie (Johannes Rau). Wenn wir hier Schiffbruch erleiden, dann leidet das gesamte Gemeinwesen.

Harte Einschnitte lassen sich nicht umgehen. An erster Stelle steht der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit Dortmunds. Wir müssen verhindern, in die Mühlen der Haushaltssicherung zu geraten.

Deshalb werden an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates, in den nächsten Wochen große Anforderungen gestellt. Es muss uns gemeinsam gelingen, die im Haushaltsentwurf vorhandene Deckungslücke soweit zu mindern, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist. Gelingt das nicht, dann verlieren wir große Teile der kommunalen Selbstverwaltung an die Bezirksregierung. Das darf nicht passieren.

Dabei haben wir heute gute Voraussetzungen, um solche Entscheidungen zu treffen. Der Haushalt ist transparent. Alle Zahlen liegen auf dem Tisch. Mit den Vorschlägen der Verwaltung zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen und dem ersten Managementbericht sind gute Grundlagen für Beschlüsse geschaffen worden.

Zudem – von anderen Oberbürgermeistern oder Kämmerern aus der Metropole Ruhr höre ich häufig: Eure Probleme in Dortmund würden wir gerne haben! Damit will ich nichts verniedlichen. Doch wir haben im Unterschied zu anderen immerhin noch Handlungsspielräume, die wir nutzen können.

Die fünf Bürgerforen zum Haushalt im Rathaus haben gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger können die gegenwärtige Finanzkrise nachvollziehen und erwarten vom Rat der Stadt Dortmund, die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu wahren.

Stellen wir uns gemeinsam dieser Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger werden uns daran messen, welchen Beitrag wir zur Verbesserung des Haushalts leisten. An allgemeinem Lamento und politischen Spielchen besteht kein Interesse.

Für mich steht fest: Ich werde mit den Fraktionen im Rat konstruktiv zusammenarbeiten, die den festen Willen haben, unsere Haushaltssituation zu verbessern und unsere Eigenständigkeit zu wahren. Ob dabei alle mitziehen, darauf bin ich sehr gespannt.

Meine Damen und Herren,

so schwierig die Situation ist – es besteht kein Anlass, in Depression zu verfallen.

Dortmund ist eine Stadt voller Dynamik. Sie ist Star im Strukturwandel. Sie hat eine tolle Hochschullandschaft. Wir sind Finanzstandort. Wir sind eine Technologiestadt. Wir sind eine Sportstadt. Wir haben eine vielbeachtete Kulturszene. Man schaut auf die Stadt, etwa zur U-Eröffnung morgen, bei der Realisierung des Phoenixprojektes und mit Vorfreude auf den Bau des DFB-Museums.

Wir müssen unsere guten Strukturen erhalten und weiterentwickeln und wir werden auch neue Schwerpunkte für die Zukunft setzen.

Für mich sind dabei die folgenden sechs Punkte maßgeblich:
1. Arbeit und Beschäftigung sichern und schaffen, aber nicht um jeden Preis, wie das Beispiel Envio lehrt.
2. die wirtschaftliche Entwicklung Dortmunds fördern ohne bei der Infrastrukturdiskussion (siehe Flughafen) über das Ziel hinaus zu schießen.
3. der Jugend einen guten Start ins Leben sichern.
4. Bildung und Schule qualifizieren (Bildungskommission einrichten)
5. die soziale Balance in der Stadt halten (z.B. Nordstadt) und
6. Zivilgesellschaft und Bürgerengagement fördern (Charta der Vielfalt).

Das sind die Steine, auf denen Dortmunds Zukunft ruht.

Vergangene Woche konnten wir das 25jährige Jubiläum des Technologiezentrums feiern. Das beste Technologiezentrum Deutschlands. Mit der Gründung des Technologiezentrums wurde die Phase des Strukturwandels in unserer Stadt eingeleitet.

Im Strukturwandel können wir auf herausragende Erfolge zurückblicken. Ob bei der Wirtschaftsentwicklung, der Technologie- und Branchenorientierung, der städtebaulichen Entwicklung – Dortmund ist eine aufstrebende Stadt, eine Stadt mit großem Entwicklungspotential.

Zukünftig wird das Thema (Energie-) Effizienz weiter in den Mittelpunkt rücken – Maschinenbau (wie es das Beispiel Wilo zeigt), bei den regenerativen Energien, bei der Entwicklung neuer Produktionstechnologien, bei der Elektromobilität oder auch in vielen Forschungsbereichen der Technischen Universität. Effizienz im Umweltschutz, bei Technologien und Produktion ist ein Zukunftsthema, das wir in Dortmund weiterentwickeln werden.

Unsere Stadt wird sich in der Krise behaupten und in den nächsten Jahren einen deutlichen Schritt nach vorn machen. Unsere Stadt hat Potential und kann in vielerlei Hinsicht auf dem Treppchen stehen. Damit steigern wir unsere Attraktivität und haben im Wettbewerb der (europäischen) Städte hoffentlich die Nase vorn. Die Anerkennung und Erfolge, z.B. im Städtenetzwerk Eurocities, sollten uns bestärken.

Nur wenn wir europaweit wahrgenommen werden, entscheiden sich Fachleute, Wissenschaftler und Investoren für unsere Stadt. Aus diesem Grunde möchte ich Dortmund zu einem Star unter den Städten machen.

Meine Damen und Herren,

der Zivilgesellschaft und dem Bürgerengagement will ich im Rathaus eine neue Heimat geben.

Deshalb werden die Themen Integration, Freiwilligenagentur, Agendabüro, soziale Stadt, die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie (gegen Nazis) sowie die Behindertenbeauftragte zukünftig bei mir angebunden sein. Neu hinzu kommen ein Jugendforum, eine Ombudsfrau bzw. ein Ombudsmann für Bürgerinitiativen sowie eine Koordinierungsstelle für Schwule, Lesben und Transidente. Zudem wird es künftig einen Tag er Offenen Tür für alle Dortmunderinnen und Dortmunder im Rathaus geben.

Der nordamerikanische Stadtsoziologe Richard Florida hat einmal empirisch beschrieben, was die Städte der Zukunft ausmacht. Es sind neue Technologien, Kreativwirtschaft und eine offene Gesellschaft. Dortmund erfüllt all diese Voraussetzungen. Darauf will ich die Zukunft der Stadt aufbauen. Bilden wir eine Allianz für Dortmund!

Zivilgesellschaft und Bürgerengagement gehören dazu. Diese Charakterzüge möchte ich weiter ausprägen.

Meine Damen und Herren,

Sie sehen, auf uns wartet viel Arbeit. Nehmen wir in den nächsten Wochen mit Schwung die erste Hürde und bringen unseren Haushalt auf den Weg.

Auf gute Zusammenarbeit!
Jetzt geht’s rund!
Glück Auf!


Anschließend übernahm OB Sierau die Leitung der Sitzung.

zu TOP 2.2
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:
Þ Statusbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss 2010“
Þ Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
(Drucksache Nr.: 01191-10)

Þ Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
(Drucksache Nr.: 01263-10)

Þ Plafonierung der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Drucksache Nr.: 01281-10)

Þ Aktualisierung im Rahmen des Rückstellungsmanagements
(Drucksache Nr.: 01262-10)

Þ Neuausrichtung der städtischen Hallenbäder
(Drucksache Nr.: 01283-10

Þ Zukunftsabkommen Dortmund
(Drucksache Nr.: 01260-10)

Þ Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 01315-10)
Þ Begrenzung der investiven Kreditaufnahme auf 40 Mio. Euro jährlich ab 2011
(Drucksache Nr.: 01288-10)

Þ Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
(Drucksache Nr.: 01316-10)

Bei der Einbringung der Maßnahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010 brachte StK Stüdemann zum Ausdruck, dass es letztendlich auch mittelfristig darum gehe, den städtischen Haushalt so auszutarieren, dass man über die schärfsten Formen der Haushaltssicherungsverfahren hinweg komme. Dies bedeute im Klartext, dass man den bei der Haushaltseinbringung angestoßenen Haushaltskonsolidierungsprozess konsequent fortsetzen müsse.

Erfreulich hierbei sei für ihn, dass die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen signalisiert haben, diesen Weg positiv mit zu begleiten, obwohl dies sicherlich nicht immer einfach sein werde.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte StK Stüdemann dem Rat der Stadt den vorgelegten Statusbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss 2010“ und machte dabei deutlich, dass ein wesentlicher Beitrag hierzu von den ertragsreichen städtischen Töchtern wie DSW 21, EDG und Sparkasse erbracht werden müsse. In welcher Form dies geschehen werde, werde sich in den in Kürze anstehenden Gesprächen zeigen.

Des Weiteren brachte StK Stüdemann u. a. hinsichtlich der vorgeschlagenen Anhebung der Realsteuersätze ab dem Jahre 2012 zum Ausdruck, dass dies nur erforderlich sein werde, wenn es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge der zugesagten Neufassung der Gemeindefinanzierung kommen werde.

Abschließend bot StK Stüdemann, nachdem er sich ausdrücklich bei der Kämmerei für die bisher geleistete Arbeit bedankt hatte, den Fraktionen und auch den Ausschüssen an, bei den weiteren Diskussionen beratend zur Seite zu stehen.

In der nachfolgenden Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger seine Unzufriedenheit zum Ausdruck, dass das bei der Haushaltseinbringung am 25.03.2010 verabredete Verfahren hinsichtlich der Haushaltsbegleitbeschlüsse von der Verwaltung nicht eingehalten worden sei.

Zwar werden einige der entsprechenden Beschlüsse heute eingebracht, andererseits fehlen aber noch viele der betreffenden Vorlagen. Ohne eine entsprechende Gesamtschau sei es für seine Fraktion fast unmöglich, sich vernünftig auf die Haushaltsberatung vorzubereiten, um letztendlich im Rat der Stadt am 08.07.2010 eine Beschlussfassung herbeizuführen.

Seitens der SPD-Fraktion machte Rm Starke deutlich, dass ihre Fraktion alle Vorschläge hinsichtlich der Haushaltsbegleitbeschlüsse unvoreingenommen und gewissenhaft prüfen werde.

Des Weiteren bat Rm Starke (SPD) die Verwaltung, rechtzeitig der Politik Signale zu geben, falls wesentliche Bausteine der Haushaltskonsolidierung, wie beispielsweise das Zukunftsabkommen mit den kommunalen Unternehmen, drohen, nicht so, wie man dies geplant habe, zustande zukommen. Letztendlich gehe es darum, die politische Entscheidungsfähigkeit in Dortmund zu erhalten.

Wie bereits Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte für die CDU-Fraktion Rm Reppin die Herangehensweise der Verwaltung hinsichtlich der politischen Behandlung der Haushaltsbegleitbeschlüsse. Er könne sich derzeit nicht vorstellen, dass seine Fraktion ohne eine adäquate Vorbereitung dieser Dinge in der Fraktion diesbezüglich entsprechende Entscheidungen treffen werde.

Von daher forderte auch Rm Reppin (CDU) die Verwaltung auf, die noch fehlenden Beschlussvorlagen hinsichtlich der Haushaltsbegleitbeschlüsse möglichst umgehend zur Beratung vorzulegen.

Abschließend brachte Rm Reppin (CDU) hinsichtlich des Zukunftsabkommens mit den kommunalen Unternehmen zum Ausdruck, dass man seiner Auffassung nach sehr sensibel mit dieser Thematik umgehen müsse, da es nicht zu einem Substanzverzehr in diesen Gesellschaften kommen dürfe. Von daher halte auch er eine zeitnahe Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik für erforderlich. Seiner Ansicht nach werde es schon schwer genug werden, eine Beschlussfassung zum Haushalt 2010 am 08.07.2010 hinzubekommen.

Anschließend erklärte Rm Münch (FBI), dass er es als sehr positiv empfinde, dass seine jahrelangen Bemühungen, die Bezirksvertretungen und den Rat der Stadt zu verkleinern, zumindest schon mal bei der Verwaltung Gehör gefunden habe. Er sei jetzt schon gespannt darauf, wie die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen auf die entsprechenden Vorschläge reagieren werden. Letztendlich müssten alle daran interessiert sein, nicht in die Haushaltssicherung zu kommen.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass für ihn die nun vorliegenden Haushaltsbegleitbeschlüsse deutlich machen, wie dramatisch es um die städtischen Finanzen bestellt sei. Schuld seien seiner Meinung nach die strukturellen Probleme des städtischen Haushalts sowie die hohen Belastungen im Sozialbereich und bei den Personalkosten.

Weiterhin kündigte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) an, dass seine Fraktion dem Rat der Stadt Vorschläge hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung unterbreiten werde, um letztendlich einen konstruktiven Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

Des Weiteren erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz, dass auch er, wie seine Vorredner, die Sorge habe, dass aufgrund des immensen Zeitdruckes eine geordnete und fundierte Haushaltsberatung nicht möglich sein werde.

Für ihn mache der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2010 und die dazugehörigen Haushaltsbegleitmaßnahmen deutlich, dass aufgrund der Sparzwänge kaum noch Möglichkeiten bestehen, um die Kommune als Gemeinwesen lebensfähig zu halten.

Von daher werde seine Fraktion den vorliegenden Haushalt durchforsten, um festzustellen, in welchen Bereichen Mittel umgeschichtet werden können, um letztendlich die Stadt Dortmund als Lebensort für die Menschen funktionsfähig zu erhalten.

Anschließend ermunterte StK Stüdemann den Rat der Stadt, etwas optimistischer in dieser schwierigen Lage zu werden, da man seiner Ansicht nach auf der Grundlage der Beschlussfassungen zum Nachtragshaushalt 2009 auf einen guten Weg sei, die bekannten Probleme nach und nach besser in den Griff zu bekommen. Letztendlich werde die Verwaltung alles daran setzen, um das Ziel, die Haushaltssicherung zu vermeiden, zu erreichen.

Nachdem StK Stüdemann noch auf einige Anmerkungen und Fragen seiner Vorredner eingegangen war, und dabei verdeutlicht hatte, dass die gewünschte Haushaltskonsolidierung ohne die Beteiligung der städtischen Töchter nicht erreicht werden könne, bat er abschließend um Verständnis, dass noch nicht alle Haushaltsbegleitbeschlüsse vorgelegt werden konnten.

Die vorgelegten Unterlagen wurden eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien weitergeleitet. Die Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2010 geplant.











zu TOP 2.3
Schadstoff-Belastungen im Bereich des Dortmunder Hafens
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01342-10)
trag CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 01343-10)
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01344-10)
Antrag Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 01342-10-E1)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgende Unterlagen vor:

a) Schreiben der SPD-Fraktion vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 01342-10):

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen umfassenden Bericht über die Vorgeschichte, Ursachen, Konsequenzen und Maßnahmen im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Umweltverschmutzungen durch die Firma Envio abzugeben.

b) Schreiben der CDU-Fraktion vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 01343-10):
Die Verwaltung wird um einen ausführlichen Bericht hinsichtlich der jüngsten vollständigen Betriebsstilllegung der Firma ENVIO im Dortmunder Hafen gebeten.

Eingegangen werden soll dabei insbesondere auf neueste Erkenntnisse, die sich im Zeitraum zwischen der Berichterstattung der Bezirksregierung Arnsberg im AUSWI am 12.05.2010 und dem Tag der Ratssitzung am 27.05.2010 ergeben haben.

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2010
(Drucksache Nr.: 01344-10):

1. Der Rat/Ausschuss fordert die zuständigen Behörden auf zu recherchieren, welche Emissionen von der unsachgemäßen Behandlung PCB-belasteter Transformatoren bei Envio in den letzten Jahren mutmaßlich ausgegangen sind. Außerdem sind alle Firmen und Standorte zu ermitteln, die Schrott von der Firma Envio zur Weiterverarbeitung bezogen haben, und auf eine Belastung mit PCB zu kontrollieren. Sofern es sich um Firmen auf Dortmunder Stadtgebiet handelt, sind der AUSWI und der Rat umgehend zu informieren.
2. Auf der Basis der ermittelten Fakten ist sicherzustellen, dass alle verursachenden Quellen für die Belastung mit PCB, Dioxinen und Furanen beseitigt sind. Durch kontinuierliche Messungen und Bodenproben ist dies nachzuweisen.
3. Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, schnellstmöglich ein Sanierungskonzept für die kontaminierten Böden, insbesondere der betroffenen Kleingärten, zu entwickeln, das die Firma Envio sofort umsetzt. Die Verwaltung soll darlegen, inwieweit notfalls die Sanierung im Wege der Ersatzvornahme sicherzustellen ist und die Firma Envio dafür in Regress genommen werden kann.
4. Das Gesundheitsamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass auch alle MitarbeiterInnen und Angehörigen der Zeitarbeitsfirmen, die im Lauf der letzten 24 Monate bei Envio beschäftigt waren, ausfindig gemacht sowie über die PCB-Belastungen informiert werden und ihnen eine kostenlose Gesundheitsuntersuchung angeboten wird. Das Gesundheitsamt fordert die Zeitarbeitsfirmen auf, die Kontaktdaten der betroffenen Zeit- und LeiharbeiterInnen lückenlos zu übergeben.
5. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche Regressforderungen der MitarbeiterInnen und Zeit- und LeiharbeiterInnen gegenüber Envio geltend gemacht werden können.
6. Außerdem wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche Regressforderungen die KleingärtnerInnen gegenüber Envio bezüglich der Belastung ihrer Böden geltend machen können.
7. Angesichts der Vorgänge um Envio, bei denen sich ein erhebliches Ausmaß an Lücken bei der Kontrolle gezeigt hat, bittet der Rat/Ausschuss die zuständigen Behörden um eine Darstellung, welche Konsequenzen sie ziehen, um in Zukunft sicherzustellen, dass sich solche Gefährdungen durch unzureichende Kontrollen nicht wiederholen.

Außerdem bitten Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Am 06.05.2009 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein Sachstandbericht zu den PCB-Belastungen im östlichen Umfeld des Hafengebietes vorgelegt. Zum Stand der Verursacherermittlung heißt es u.a.: „Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg und die Untere Immissionsschutzbehörde der Kooperative Dortmund/Bochum/Hagen führen gründliche Vor-Ort-Kontrollen der in Frage kommenden schrott- und metallverarbeitenden Betriebe durch.“
Zählte die Firma Envio zu den kontrollierten Betrieben? Wenn ja, in welcher Weise wurde Envio überprüft?
2. Wurde inzwischen nachvollzogen, zu welchen Firmen Envio Schrott geliefert hat?
Wurde kontrolliert, ob auf den Lieferlisten richtige Angaben hinsichtlich der Frage gemacht wurden, ob die von Envio angelieferten Teile PCB-frei sind?
3. Am 26.11.2009 hat die Fraktion „Die Linke“ u.a. gefragt, ob es die Verwaltung für denkbar hält, dass die Envio AG als zusätzlicher Verursacher der PCB-Belastung in Frage kommt. Die Antwort lautete folgendermaßen: „Der Frage ob und in welchem Umfang dieser Anlagenbetrieb möglicherweise einer der Verursacher der PCB-Belastungen ist, geht die BR Arnsberg zusammen mit dem LANUV bereits nach. Mit einer Stellungnahme auch zu diesem Aspekt der Gesamtproblematik ist Anfang 2010 zu rechnen.“
In welcher Art und Weise ist die Bezirksregierung der Frage nachgegangen?
4. Am 18.01.2010 habe die GRÜNEN aufgrund von Hinweisen über eine möglicherweise nicht sachgerechte Behandlung von PCB-haltigen Transformatoren eine Anfrage gestellt, die sich in den Punkten 6, 7 und 8 dezidiert auf die Firma Envio bezieht. Hier wurde von der Bezirksregierung unter anderem geantwortet, dass die Maßnahmen der Firma Envio zum Schutz der Nachbarschaft deutlich über den Stand der Technik hinausgingen.
Wie ist die Bezirksregierung zu dieser Aussage gekommen?
5. Von der Bezirksregierung wurde weiter ausgeführt, dass die Reinigung der Transformatoren in einem geschlossenen System erfolgt. Envio hat öffentlich behauptet, es gäbe darüber hinaus ein Unterdrucksystem, um zu verhindern, dass belastete Stäube nach außen dringen. Der Vertreter der Bezirksregierung hat dagegen in der AUSWI-Sitzung am 12.05.2010 ausgeführt, es gäbe kein Unterdrucksystem.
Welche Auflagen wurden dem Unternehmen gemacht, um eine zu hohe Staubbelastung im Inneren und ein Entweichen von Stäuben nach außen zu verhindern?
6. Nach Angaben der Bezirksregierung ergaben sich aus den aktuellen LANUV-Werten keine konkreten Hinweise auf einen Verursacher zwischen Schäfer- und Drehbrückenstraße. Mittlerweile geht die Bezirksregierung davon aus, dass in Envio der Verursacher gefunden worden ist.
Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
7. Am 27.01.2010 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass bis Anfang März jene Firmen festgestellt sein sollen, die konkret als Verursacher der Belastung in Frage kommen können. Auf deren Betriebsgelände sollten auch direkt Staubproben genommen werden.
Ist dies bei Envio erfolgt und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis? Wurden lediglich die Filter beprobt oder Wischproben entnommen? Wurde auch das Abwasser auf PCB kontrolliert, und wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?
8. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Vakuumdestillation genehmigt?
9. In der Sitzung des AUSWI am 03.02.2010 wurden die zuständigen Behörden aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit ein Emittent in unzulässiger Weise gehandelt hat und ggf. schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.
Inwieweit ist die Bezirksregierung dieser Aufforderung nachgekommen?
10. Interne Envio-Protokolle belegen Leckagen, Per-Verluste, eine Verrohrung in einer sehr schlechten Verfassung und einen defekten Staubansauger.
Wie ist zu erklären, dass bei regelmäßigen Kontrollen und der Erteilung von Genehmigungen sowie Auflagen keiner dieser zahlreichen Missstände aufgefallen ist?
11. Welche Erklärung gibt es für das Vorhandensein von Dioxinen auf dem Betriebsgelände, die bei PCB-Verbrennungsprozessen über 600 Grad Celsius freigesetzt werden? Wurden vom LANUV im Umfeld des Hafens auch Dioxinmessungen durchgeführt?
12. Wer begleitet aus fachmedizinischer Sicht die Untersuchungen durch das Gesundheitsamt, d. h. wer betreut die Laboranalyse und berät die MitarbeiterInnen über mögliche gesundheitliche Folgeschäden aufgrund der analysierten PCB-Werte im Blut?

13. Ist es geplant, weitere Blutuntersuchungen als Verlaufskontrolle (Halbwertzeit der
PCB) als Beweisdokumentation vorzunehmen


d) Schreiben der Fraktion Die Linke vom 27.05.2010 (Drucksache Nr.: 01342-10-E1):

Am 14. Dezember 2009 wurde die Envio AG im Dortmunder Hafen mit dem Siegel „Ökoprofit Dortmund“ ausgezeichnet. Die diesbzgl. Urkunde weist unter anderem folgende preiswürdigen Punkte aus:

Die von der Stadt Dortmund ausgezeichneten Betriebe
- haben sich umfassend mit den Anforderungen an den betrieblichen Umweltschutz befasst und dafür Verantwortliche benannt.
- haben gemeinsam mit professionellen Beratern im Betrieb eine Bestandsaufnahme durchgeführt (Energie- und Rohstoffverbrauch, Schadstoffemissionen, Abfälle, Gefahrstoffe).
- wurden von einer unabhängigen Prüfungskommission geprüft.
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen und bittet die Verwaltung Stellung zu nehmen:
1) Welchen Inhalt hatte der Bericht der unabhängigen Prüfungskommission in Bezug auf die Entsorgung von PCB-haltigen Transformatoren durch die Envio AG ?
2) Wie war die Prüfkommission personell zusammen gesetzt ?
3) Ist mit der Zertifizierung zum „Dortmunder Ökoprofit-Betrieb“ durch die Wirtschaftsförderung Dortmund auch eine finanzielle Zuwendung verbunden ?

Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.10.2009 zum PCB-Skandal wurde Anfang November 2009 von der Stadtverwaltung geantwortet (DS-Nr.: 16075-09), dass die Bezirksregierung in Arnsberg und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Envio AG bereits als Verursacher der Giftemissionen im Fokus hat und Untersuchungen stattfinden. Eine Bekanntgabe erster Untersuchungsergebnisse war für Anfang 2010 angekündigt worden.

4) Warum sind die bekannt gewordenen Kontaminationen angesichts der oben aufgeführten Vergabekriterien nicht bei der Zertifizierung berücksichtigt worden ?
5) Zu welchem Zeitpunkt ist der Wirtschaftsförderung bekannt geworden, dass sich die Fa. Envio AG in der engeren Auswahl bei der Suche nach einem Verursacher der PCB, Furan und Dioxin-Freisetzungen im Hafenumfeld befand ?
6) Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die im Dezember 2009 erfolgte Zertifizierung rückgängig zu machen ?

Seitens der Verwaltung nahmen StD Pogadl als Gesundheitsdezernent, StR Steitz als Umweltdezernent sowie Herr Mager als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund zu den o. a. Fragen mündlich Stellung.

Weiterhin wies OB Sierau daraufhin, dass die Verwaltung bemüht sei, möglichst zeitnah einen schriftlichen Gesamtsachstandsbericht zu dem Themenkomplex vorzulegen.

In seinen Ausführungen brachte StD Pogadl zum Ausdruck, dass das Gesundheitsamt alles daran setze, um die Vorkommnisse im Zusammenhang mit den erhöhten PCB-Werten auf dem Gelände der Firma Envio im Dortmunder Hafen Gebiet aufzuklären, und die diesbezüglichen Maßnahmen zu ergreifen.

Der Verwaltungsvorstand habe von daher am 25.05.2010 unter Federführung des Gesundheitsamtes eine Arbeitsgruppe PCB eingerichtet, die die diesbezüglich notwendigen Schritte derzeit einleite. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Gesundheitsvorsorge der betroffenen Menschen. Nachdem Vorliegen der entsprechenden Untersuchungsergebnisse werde man dies konkretisieren können.

Weiterhin erklärte StR Steitz bezugnehmend auf die Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, dass sich das Umweltamt der Stadt Dortmund und die zuständigen Stellen des Landes NRW schon seit Jahren mit der PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafens beschäftige.

Aufgrund der festgestellten erhöhten PCB-Werte im Umfeld des Dortmunder Hafens seien in den letzten Monaten die diesbezüglichen Untersuchungen verstärkt worden, um letztendlich die Verursacher hierfür festzustellen.

Dies führte aufgrund der deutlichen und kaum vorstellbaren Überschreitung der Messwerte. schließlich zu der bekannten Schließung der Firma Envio.

Wenn die Ergebnisse aller Untersuchungen vorliegen, werde man hierüber in einer Bürgerversammlung informieren.

Außerdem brachte Herr Mager hinsichtlich der von der Fraktion Die Linke gestellten Fragen zum Ausdruck, dass die Zertifizierung der Firma Envio zu einem „Öko-Profit-Betrieb“ keinen Bezug zu dem vorliegenden Sachverhalt habe, da die Entsorgung von beispielsweise PCB-haltigen Transformatoren nicht Bestandteil der Zertifizierung gewesen sei.

Von daher werde es auch seiner Auffassung nach schwierig sein, die im September 2009 erfolgte Zertifizierung rückgängig zu machen.

In der nachfolgenden zum Teil recht emotional geführten Diskussion wurde deutlich, wie besorgt der Rat der Stadt hinsichtlich der festgestellten Schadstoff-Belastungen bei der Firma Envio AG und deren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung im Bereich des Dortmunder Hafens ist.
ERGÄNZUNG: Des Weiteren sagte OB Sierau zu, dieses Thema nochmals im Verwaltungsvorstand zu erörtern.

Die Diskussion machte aber auch deutlich, das es Ziel des politischen Handels sein müsse, die möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und auch für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Außerdem bestand auch Einigkeit dahingehend, dass die diesbezüglichen Verursacher zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Letztendlich wurde der o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01344-10) zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)
zu TOP 3.8
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum Tagesordnungspunkt 3.1 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Wegen der offenen Fragen und laufenden Verhandlungen wurde in Ziffer 1 der o.g. Vorlage
eine ergänzende Tischvorlage angekündigt:

Das mehrfach verschobene Spitzengespräch von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper und dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG Dr. Rüdiger Grube hat nunmehr am 31. März 2010 in
Düsseldorf stattgefunden.

Der Bund hat in diesem Gespräch zugesagt, entgegen früherer Absichten den RRX möglichst
abschnittsweise zu bauen, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
Der Bund hat die Finanzierung der Planungskosten sichergestellt und drängt nun seinerseits
die Geschäftsbereiche der DB AG, die Planungsarbeiten mit Hochdruck voranzutreiben. Um
die Abläufe zu beschleunigen, werden die Planfeststellungsverfahren abschnittsweise durchgeführt.

Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, Anfang 2011 mit den Planfeststellungsverfahren für den Teilabschnitt Köln-Leverkusen zu beginnen. Danach folgen die Strecken Dortmund-Bochum und Bochum-Essen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Dortmunder Hauptbahnhofs sei bei optimalem Verlauf der Planungen nach einer Äußerung der DB AG gegenüber dem Land NRW für Juni 2012 vorgesehen. 2013 könnten erste Baumaßnahmen beginnen. Im Rahmen des Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofs wird der Bund 48 Millionen Euro zur Anbindung des RRX zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben Bund und Land ein
Maßnahmenpaket mit einem Gesamtvolumen von rund 680 Millionen Euro vereinbart, mit
dem die verkehrliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen verbessert werden soll. Einer der
zahlreichen Schwerpunkte ist der Ausbau und die Modernisierung des Hauptbahnhofs in
Dortmund.

Was im Einzelnen im Dortmunder Hbf entwickelt werden soll unterliegt jetzt den Verhandlungen der direkt Betroffenen, vor allem der DB AG und den Fördergebern in Bund und Land. Die Stadt Dortmund steht mit den Geschäftsbereichen DB Netz AG und DB Station&Service sowie dem planenden Büro, der DB ProjektBau im Kontakt, um die bisherigen oder alternative Planungen weiterhin frühzeitig aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Dies soll u.a. durch Vermittlung bei schwierigen Interessenslagen zwischen den projektberührten Stellen und Partnern erfolgen.

Damit wird das Ziel verfolgt und die Erwartung verbunden, letztlich abgewogene, finanzierbare, zeitlich vorteilhafte sowie für alle Projektbeteiligten tragbare Lösungen zu finden und alle Teilplanungen zu einer stimmigen Gesamtplanung zum Nutzen der Stadt zusammenzuführen.

Außerdem lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Empfehlung vom 03.03.2010

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00192-10) liegt vor:

„Im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, in welchem Umfang die Planungen für den RRX als Nachfolger des Metrorapidprojektes den kompletten Umbau des Hauptbahnhofs verzögern können und welche Informationen ihr von der Bahn AG vorliegen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzulegen, welche Schritte sie unternehmen wird, um den Drück auf die Bahn AG zu erhöhen, dass eine Grundsanierung des Dortmunder Hauptbahnhofes zügig vorgenommen wird.“

Des Weiteren liegt folgende Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 16.02.2010 vor (Drucksache Nr. 00223-10):

„Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Rat den folgenden Beschluss zu empfehlen:

Der Rat der Stadt Dortmund wünscht einen zeitnahen Umbau der Verkehrsstation am Dortmunder Hauptbahnhof. Die Stadt Dortmund setzt sich für die Einhaltung von Förderzusagen und die Sicherstellung der Finanzierung bei Bund und Land ein.

Der Umbau der Verkehrsstation soll von den Planungen zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) abgekoppelt werden. Auf Basis einer verbindlichen Aussage dazu, welcher Abschnitt des Hauptbahnhofs von den Planungen für den RRX betroffen sein wird, soll der Umbau des anderen Teils der Verkehrsstation beginnen, sobald die Finanzierung sichergestellt ist.

Ziel ist es, den Dortmunder Hauptbahnhof im Interesse der Kund/innen und als Visitenkarte der Stadt schnellstmöglich in allen seinen Teilen barrierefrei zu gestalten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beschließen.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage schriftlich zur nächsten Ausschusssitzung am 14.04.2010 beantwortet. Die Befassung des Rates mit der Vorlage ist für die Sitzung am 27.05.2010 vorgesehen.

Empfehlung vom 12.05.2010

Es lagen vor:
- Vorlage Rhein Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund (Drucksache Nr. 00148-10)
- Vorlage Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof – Sachstandsbericht – (Drucksache Nr. 00696-10)
- Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 00696-10-E1)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.05.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E3)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes (Drucksache Nr. 00192-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00192-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorgelegten Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Zusatz/-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion werden zurückgezogen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen:

„Folgende mündliche Vereinbarungen der Stadt Dortmund mit der DSW21 liegen vor:
- die geplante Baustufe 1 wird mit dem Ziel eines schnellst möglichen Baubeginns der Stadtbahnanlage vorangetrieben
- der stadtbahnseitige Anschluss an eine nördliche Verknüpfung der DB AG wird vorbereitet

- die Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstrecke erfolgt z. Zt. nicht

- für zukünftig mögliche Stadtbahngleiserweiterungen sind entsprechende Trassen und Öffnungen baulich frei zu halten

- die Klärung der Fördermöglichkeiten beim Land wird stadtseitig fortgeführt

- die Bahnhofsinnenarchitektur wird unter Einbeziehung eines wettbewerblichen Verfahrens ohne gestalterische Vorfestlegungen entwickelt.

Dem Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, entsprechend weiter zu verfahren.“

Zum Tagesordnungspunkt 3.8 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.04.2010 vor:

Die Berichtsvorlage zum Stadtbahnvorhaben am Dortmunder Hauptbahnhof stellt das Ergebnis der Planung durch die Verwaltung auf Grundlage der bisherigen Ratsbeschlüsse dar. Die Abstimmung des weiteren Vorgehens mit DSW21 konnte zu einigen Punkten noch nicht vollständig abgeschlossen werden, daher sind weitere Gespräche terminiert, die sich im wesentlichen auf nachfolgend erläuterte Themen beziehen.

Gleiserweiterungen
Während über das Ziel der Realisierung der ersten Baustufe (Bahnsteigerweiterung) Einvernehmen besteht, lehnen DSW21 jegliche Gleiserweiterungen ab, da noch betriebliche Kapazitätsreserven gesehen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist – auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von Fördermöglichkeiten durch den Bund – zunächst eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit der hier betroffenen, am stärksten belasteten Strecke im Dortmunder Netz bei zukünftig verändertem Verkehrsgeschehen unabdingbar (Punkt 3.1.3 der Vorlage). Von DSW21 Ende 2009 durchgeführte Verkehrszählungen konnten dies nicht hinreichend beantworten.

Für den Fall, dass zukünftig tatsächlich infrastrukturseitige Kapazitätsengpässe entstehen,
wäre die jetzige Sicherung eines Zugang zur Bundesförderung für entsprechende Investitionen unabdingbar. Diese grundsätzliche, ergebnisoffene Klärung unter Mitwirkung
DSW21 ist noch abzustimmen.
Galerie Verteilerebene
Die bergmännische Erweiterung des Bahnhofsbauwerkes schafft neben der Verbreiterung der
Bahnsteige auch seitlichen Raumzugewinn auf der Verteilerebene. Dies entspricht den Zielen
der Planung aus dem Ratsbeschluss vom 15.07.2004. Dieser Raum wird zum einen nach dem
Brandschutzkonzept zur Aufnahme von Rauchvolumen im Brandfall genutzt, wodurch auf
eine maschinelle Entrauchungsanlage verzichtet werden kann. Zum anderen entsteht hierdurch die Möglichkeit, in den neuen „Seitenschiffen“ des Bahnhofes eine gewisse Transparenz zwischen Bahnsteig- und Verteilerebene zu schaffen (Anlagen 1.5.1 – 1.5.5 der Vorlage).

DSW21 lehnen eine Öffnung der Bahnsteige zur Verteilerebene in Form einer Galerie ab (Sicherheitsgründe im Veranstaltungsverkehr und in den Tagesrandzeiten, hohe Vandalismusanfälligkeit, hoher Instandsetzungsaufwand, hoher Betriebsaufwand für Sicherungsmaßnahmen). Zu dieser Thematik werden auch von dem geplanten Architekturwettbewerb für den Bahnhofsausbau Lösungsvorschläge erwartet, sodass erst nach der weiteren Detaillierung und Abstimmung der Ausbauplanung mit DSW21, der Feuerwehr, u. a. qualifiziert entschieden werden kann.

Die generelle Beteiligung bei diesem Vorhaben durch DSW21 wird – ebenso wie mit anderen
Fachämtern und externen Stellen – in der beim Stadtbahnbau bewährten Weise analog zum
Planungsprozess fortgeführt.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, entsprechend der o. g. Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.03.2010 und 12.05.2010.

Außerdem nimmt der Rat der Stadt die Sachstandsberichte in den Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.8 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00446-10)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum
o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da nach Auffassung seiner Fraktion dieser Bebauungsplan keine städtebauliche Verbesserung ermögliche und hierdurch die Probleme des Masterplans Einzelhandel deutlich werden.


Dagegen brachten Rm Harnisch (SPD) und Pisula (CDU) zum Ausdruck, dass man die Vorgehensweise der Verwaltung im vorliegenden Fall für konsequent und nachvollziehbar halte.

Von daher werde man auch der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen, da diese letztendlich der von einer großen Mehrheit gewünschten Stärkung der Zentren diene.

Unter Einbeziehung einer redaktionellen Änderung unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von
Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in dessen Sitzung am 02.12.2009 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 11 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- geprüft und beschließt, diese Stellungnahmen nicht zu berück-sichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.10.2009 entsprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.02.2010 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00747-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 27.04.2010:

Die SPD-Fraktion merkt an, bei anstehenden Baumaßnahmen den Bauverkehr nicht über die Rüschebrinkstraße/Im Karrenberg fließen zu lassen.

Die FDP-Fraktion moniert, dass der Baumbestand an der Rüschebrinkstraße durch das Forstamt Schwerte gefällt wurde, ohne dass die Stadt Dortmund und die Eigentümergesellschaft darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Die FDP-Fraktion bittet den Rat der Stadt Dortmund dafür Sorge zu tragen, dass eine nichtregionale Institution nicht ohne weitere Information Bäume fällen kann. Herr Schreurs gibt hierzu den Hinweis, dass er informiert war, dass die Bäume aufgrund von Verkehrsgefährdungen entfernt werden mussten.

Die FDP-Fraktion merkt weiterhin an, dass sie der Vorlage im Grundsatz zustimmen wird - mit der Ausnahme des Anlageteil (Seite 55) in dem die Kostenträger nicht festgelegt sind. Aufgrund dessen können sie hier keine generelle Zustimmung erteilen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - mit der im letzten Absatz gemachten Einschränkung - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

b) Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren
Landschaftsbehörde vom 05.05.2010:


Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Beirat kritisiert, dass der Bebauungsplan ohne Einbindung in das in Aufstellung befindliche Gesamtkonzept für das Westfalenhüttengelände, das eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans erfordert, betrieben wird. Der Beirat befürchtet, dass nach Art einer „Salamitaktik“ Vorfestlegungen für die spätere Gesamtplanung getroffen werden.

Gerade die artenschutzrechtlichen Belange (z.B. für den Flussregenpfeifer) sind nur im größeren räumlichen Kontext fachgerecht zu behandeln.

Besonders kritisch sieht der Beirat die geplante verlegte Rüschebrinkstraße; sie greift in einen ökologisch wertvollen Bereich mit dem Hauptvorkommen der Kreuzkröte ein. Die geplanten Grünflächen („Grüner Ring“) sind zu klein und zu schmal und werden mit zu vielen Nutzungsansprüchen belegt, u.a. als Regenrückhalteraum, Wald sowie für Freizeitaktivitäten. Konflikte sind vorprogrammiert. Insbesondere freilaufende Hunde würden einen erheblichen Störfaktor für die wildlebende Tier- und Pflanzenwelt darstellen.

Der Bereich der ehemaligen Sinteranlage ist ein wichtiger Rückzugsraum für seltene und planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten (Kreuzkröte, Flussregenpfeifer etc.). Die Kreuzkröte kommt auf der kompletten Sukzessionsfläche im östlichen Bereich der Westfalenhütte im Dreieck zwischen den beiden Bahnlinien und der Rüschebrinkstraße vor und nutzt dort fast alle Pfützen als Laichgewässer.

Zusätzlich zur erfolgten bzw. geplanten Anlage von Ersatzgewässern schlägt der Beirat zum Schutz und zur Stabilisierung der Kreuzkrötenpopulation eine Vernetzung des Bereichs der ehemaligen Sinteranlage mit dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kirchderner Wald“ und den südlich angrenzenden früheren Schlammteichen vor. Hierzu ist eine mindestens 10-20 Meter breite Grünverbindung als Durchlass unterhalb der Bahnstrecke Dortmund-Münster anzulegen. Ebenfalls sollte eine Vernetzung unterhalb der verlegten Rüschebrinkstraße zum östlich gelegenen Waldbereich geschaffen werden.

Die geplanten Maßnahmen für den Flussregenpfeifer (Schaffung von Ersatzlebensräumen auf der Halde Ellinghausen) reichen aus der Sicht des Beirates nicht aus. Auf dem Westfalenhüttengelände und der nördlich anschließenden ehemaligen Deponie sowie auf den Flachdächern von Fabrik- und Logistikhallen sollten günstige Habitatstrukturen (z.B. durch das Aufbringen von Kies) für diese geschützte Vogelart geschaffen werden.

Der Beirat lehnt die Vernichtung von Wald im nordwestlichen Bereich des B-Planes InN 222 für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) ab. Es sollte ein anderer Standort für das RRB gefunden werden unter Schonung des Waldes. Das RRB ist artenschutzgerecht anzulegen.

c) Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2010 (Drucksache-Nr. 00747-10-E1):

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 die Vorlage DS-Nr. 00747-10 „Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - ...“ einstimmig zur Kenntnis genommen“... Er hat jedoch mehrere Kritikpunkte formuliert und beschlossen. Zu diesen Kritikpunkten wird wie folgt Stellung genommen:

Einbindung in das Gesamtkonzept für das Westfalenhüttengelände

Zum Einstieg in die Umweltprüfung für die das gesamte Westfalenhüttenareal umfassende 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Bebauungspläne InN 219 - 226 wurde in einem Scoping-Termin am 04.06.2009 mit den Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, schwerpunktmäßig über die Umweltprüfung für die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung sowie die Festlegung des Untersuchungsumfangs, der Untersuchungsmethode und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung gesprochen.

Zum Zeitpunkt des Scoping-Termins war davon ausgegangen worden, dass die Umweltprüfung auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird, um dann auf Bebauungsplanebene konkretisiert zu werden (sog. Abschichtung). Da jedoch der Bebauungsplan InN 222 als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist, konnte das Bebauungsplanverfahren vom Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren abgekoppelt werden. Der Betrachtungsraum der Umweltprüfung wurde daher auf den Bebauungsplanbereich und die im Norden und Osten angrenzenden Bereiche bezogen. Insbesondere die Belange des Artenschutzes haben die Abgrenzung des Betrachtungsraumes wesentlich mit beeinflusst.

Im Zuge der weiteren Planverfahren InN 219, 221 - 226 wird auch parallel die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes weiter betrieben. Damit werden auch der Vorentwurf des Umweltberichts, der den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegen hat, und die artenschutzrechtlichen Prüfungen fortgeschrieben. Somit wird der größere räumliche Kontext der artenschutzrechtlichen Belange bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.

Artenschutz für Kreuzkröte und Flussregenpfeifer

Die Reaktivierung der Industriebrache der ehemaligen Sinterfläche, wie sie durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erreicht werden soll, ist anders zu bewerten als die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Freiraum. Die Wiedernutzung einer Industriebrache hat im Gegensatz zu einer möglichen „Freiraum-Variante“ auch Umwelt entlastende Wirkungen, die bei der Wertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen zum Tragen kommen. Selbstverständlich ist für die Reaktivierung der ehemaligen Industrieflächen eine Erschließung erforderlich. Bereits der Flächennutzungsplan 2004 hat die Voraussetzungen für Reaktivierung
und Erschließung geschaffen.

Die für die Beanspruchung dieser Flächen erforderlichen Ersatzlebensräume für Flussregenpfeifer und Kreuzkröte werden außerhalb des Bebauungsplan-Gebietes geschaffen; die Grünflächen im „Grünen Ring“ stellen ein zusätzliches Angebot dar. Bei der Anlage der für die Regenrückhaltung vorgesehenen Mulden wird auf eine amphibiengerechte Gestaltung geachtet. Gemäß Aussage des Gutachters stellt der nördliche Bahndamm keine Barriere für die Wanderung der Kreuzkröte zu den Lebensräumen auf der Deponie Westfalenhütte bzw. Kirchderner Wäldchen dar. Von daher ist die gesonderte Anlage einer Unterführung der Bahnlinie entbehrlich und unverhältnismäßig.

Die Artenschutzmaßnahmen für den Flussregenpfeifer wurden zwischen Gutachter und Unterer Landschaftsbehörde abgestimmt. Ein Habitatsangebot auf den Kuppen der Deponie Westfalenhütte erwies sich aus technischen, für die Funktionsfähigkeit des Deponiekörpers erforderlichen Gründen leider nicht durchführbar: Für den Betrieb der Deponie ist eine bewachsene und durchwurzelte Bodenschicht erforderlich. Es verbietet sich eine Ausgestaltung mit Kiesflächen, die wiederum als Habitat für den Flussregenpfeifer erforderlich wäre.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Dächer der Logistikhallen eine ausreichende Statik aufweisen, um z.B. Photovoltaikanlagen aufnehmen zu können. Sofern diese Dachflächen nicht damit belegt sind, kann auf freiwilliger Basis Kies aufgebracht werden, um für den Flussregenpfeifer zusätzliche Habitatstrukturen zu schaffen.

Waldvernichtung im nordöstlichen Planbereich

Im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes wird kein Regenrückhaltebecken angelegt.
Die geplanten RRB befinden sich im Norden und Nordosten. Um die im Norden des Planbereich festgesetzten RRB amphibien- und landschaftsgerecht gestalten zu können, ist vorgesehen, sie nur als flache Mulden mit geringer Einstautiefe von 30 cm herzustellen.

Zur Aufnahme des insgesamt erforderlichen Volumens der Retention wird nördlich der verlängerten Friedrich-Hölscher-Straße ein tiefer gelegener Bereich mit einem weiteren Retentionsbecken besetzt. Das Regenrückhaltebecken kann ggf. im Rahmen der Ausbauplanung in der Fläche minimiert werden. Maßgeblich hierfür sind eine evtl. erhöhte Einleitungswassermenge sowie eine geänderte Aufteilung der anfallenden Niederschlagswässer auf die Vorfluter. Nach Möglichkeit soll auf diesen nicht in Anspruch zu nehmenden Randflächen der vorhandene Gehölzbestand erhalten bleiben, um eine landschaftsgerechte Einbindung des RRB und eine Fortführung der den Geltungsbereich umrahmenden Gehölzkulisse zu ermöglichen und auch die übrigen Funktionen des Naturhaushalts dort zu erhalten.

Aufgrund der geringen ökologischen Wertigkeit des hier vorhandenen Waldbestandes in seiner zukünftigen Insellage zwischen Straßen und Bahnlinie ist die notwendige Beanspruchung als nicht so gravierend einzuschätzen.

d) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2010
(Drucksache Nr.: 00747-10-E4):

1. Der Rat hält es für unabdingbar, dass bei der Aufteilung der Fläche in verschiedene Bebauungspläne die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung und der Entwicklung eines übergreifenden Energiekonzeptes berücksichtigt werden.
2. Der Rat hält eine Vernetzung des Bereichs der ehemaligen Sinteranlage mit dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kirchderner Wald“ und den südlich angrenzenden früheren Schlammteichen für erforderlich und fordert die Verwaltung zu entsprechenden Planungen auf.
3. Der Rat beschließt, die Möglichkeiten einer Vernetzung unter der verlegten Rüschebrinkstraße hindurch zum östlich gelegenen Waldbereich zu prüfen und dem Fachausschuss entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

e) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 00747-10-E2):
Der Rat beschließt, über die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der ThyssenKrupp AG (Punkt IV des Beschlussvorschlags) erst zu entscheiden, wenn die Kostenaufteilung zwischen den Parteien feststeht.

In der Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass der vorgelegte Antrag ihrer Fraktion letztendlich dazu dienen solle, den Naturschutz und die Grünverbindungen auf diesem Gelände noch weiter zu stärken.

Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Pisula, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage begrüße. Ablehnen dagegen werde man die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass seine Fraktion vom Grundsatz her die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Ausnahme des Punktes IV begrüße. Von daher habe man auch beantragt, über diesen Punkt erst dann zu entscheiden, wenn die Kostenaufteilung zwischen den Parteien feststehe.

Falls der Rat der Stadt diesen Antrag ablehnen werde, werde man auch nicht der Verwaltungsvorlage zustimmen. Ablehnen werde man auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da dieser zwar recht nett, aber für nicht vorrangig erachtet werde.

Des Weiteren erklärte Rm Harnisch (SPD) bezugnehmend auf die Stellungsnahme der Verwaltung zu den Kritikpunkten des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, dass sich seine Fraktion inhaltlich dieser Stellungnahme anschließe und von daher den vorliegenden Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.


Weiterhin stellte in diesem Zusammenhang Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, den nordöstlichen Freiraumrest nicht als öffentliche Grünfläche, sondern als Fläche für natürliche Entwicklung auszuweisen.

Außerdem erklärte Rm Kowalewski (Die Linke), dass seine Fraktion mit Ausnahme des Punktes V der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da nach Ansicht seiner Fraktion dieser Punkt eine Art Umgehung von § 15 Bundesnaturschutzgesetz sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlichen Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.05.2010 ab.

4. Unter Einbeziehung der Anmerkungen von Rm Kowalewski (Die Linke) – Ablehnung des Punktes V – fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - vom 19.06.2008 aufzuheben,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den am 19.06.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 222 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes InN 222 und seiner Begründung vom 19.03.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

IV. ermächtigt die Verwaltung, mit der ThyssenKruppAG als Grundstückseigentümerin auf der Basis der in Pkt. 19 dieser Vorlage genannten Punkte einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen,

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW


V. ermächtigt die Verwaltung, für das Vorhaben eine Baugenehmigung während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes InN 222 vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.4
Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00824-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2010 (Drucksache Nr.: 00824-10-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des "Regionalen Masterplan A 40/B 1" sowie das "Gestaltungshandbuch A40/B1 Grundregeln" zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich das Bemühen aller Anliegerstädte zu gemeinsamen Leitbildern und Handlungsempfehlungen entlang dieser stadtbildprägenden Verkehrsachse zu gelangen.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Planungen für Dortmund teilweise im Widerspruch zu dem geltenden Regionalplan und Projekte teilweise im Widerspruch zu geltenden Beschlüssen des Rates der Stadt Dortmund (z. B. bei den Planungen für die Fläche "Am Buddenacker") stehen.

Sowohl in dem Masterplan wie auch in dem Gestaltungshandbuch fehlen zu sämtlichen Projekten die entsprechenden Darstellungen zu den rechtskräftigen Ausweisungen im Regionalplan, Flächennutzungsplan sowie zu ergänzenden Beschlusslagen im Rat der Stadt Dortmund.

Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Bedenken und Widersprüchen bei der Umsetzung des Regionalen Masterplans und des Gestaltungshandbuches in geeigneter Weise und unter Beteiligung der politischen Gremien Rechnung zu tragen.

Bei der Begründung des o. a. Antrages brachte Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass man dem vorliegenden regionalen Masterplan A40/B1 durchaus begrüße, man es aber, so wie man dies auch beantragt habe, für erforderlich halte, gewisse Klarstellungen zu treffen, um die Widersprüche zwischen Regionalplanung und Kommunalplanung in geeigneter Weise zu lösen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Regionalplan A40/B1 ablehnen werde, da hierin die Untertunnelung der B1 nicht berücksichtigt werde. Man könne seiner Meinung nach den Eindruck gewinnen, dass dieses besonders für die Menschen in der östlichen Innenstadt so wichtige Projekt schon aufgegeben worden sei.

Für die CDU-Fraktion erklärte bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien Rm Pisula, dass mit der vorliegenden Beschlussfassung vorab keine Vorabfestlegungen hinsichtlich anderer hierin enthaltener oder nicht enthaltener Planungen getroffen werden. Von daher werde man logischer Weise auch den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.


Seitens der SPD-Fraktion machte Rm Harnisch deutlich, dass man dem vorliegendem Masterplan als Konzeptpapier, an dem noch viel zu tun sei, verstehe, von daher werde man auch der Vorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegendem Masterplan A40/B1 nur zustimmen könne, wenn auch dem diesbezüglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt werde.

Abschließend erläuterte nochmals OB Sierau die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt und machte dabei deutlich, dass weder in Dortmund, noch anderswo Ratsbeschlüsse hierdurch aufgehoben werden. Von daher beinhalte für ihn der regionale Masterplan A40/B1 z. B. keine verbindlichen Vorgaben für die Regelungen des Bebauungsplanes „Buddenacker“.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den „Regionalen Masterplan A40|B1“ sowie das „Gestalthandbuch A40|B1 Grundregeln“ und stimmt dem weiteren Vorgehen zu den beiden Planwerken zu. Er beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Leitlinien durchzuführen.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00793-10)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum
o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man gegen die hierin enthaltene Sortimentsliste, so wie man dies bereits des öfteren dargelegt habe, sei.


Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

den Entwurf des B-Planes In N 229 –südlich Brackeler Straße – und die Begründung vom 10.03.2010 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 für den unter Punkt dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße – um ein Jahr bis zum 09.06.2011 zu verlängern.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).






zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00807-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2001 zum Bebauungsplan In O 219
- Rheinlanddamm/ Westfalendamm - für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 – östlich Schnettkerbrücke – wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen geringfügig zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. hat die vor und im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In W 218 (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) sowie im Nachgang im Rahmen eingeschränkter Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.4, 11.7, 11.8 und 11.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 11.1, 11.2, 11.3, 11.5, 11.6 und 11.10 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt den Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, dem Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 07.04.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.7
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00570-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) sowie Rm Branghofer (DVU) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße.

zu TOP 3.8
Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit TOP 3.1 behandelt.

zu TOP 3.9
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00852-10)

Die Verwaltungsvorlage sowie die zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträge wurden zunächst zur Vorberatung an die Fachausschüsse überwiesen.

zu TOP 3.10
Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister, bzw. seinem Stellvertreter und einem Mitglied des Rates getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die unten genannten Maßnahmen durchzuführen.

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Verkehrsgerechter Umbau der Hövelstraße inklusive Herstellung aller Nebenanlagen und Einmündung in den Straßenzug Hoher Wall,
· Verkehrsgerechter Umbau des Knotenpunktes Hövelstraße / Silberstraße / Kolpingstraße / Eisenmarkt als Kreisverkehr,
· Verkehrsgerechter Umbau der Einmündung der Straße Grafenhof in den Straßenzug Hoher Wall,
· Umbau der Straßenzüge Silberstraße zwischen Potgasse und Kreisverkehrsplatz Hövelstraße, Potgasse und Martinstraße, einschließlich Minikreisverkehrsplatz Martinstraße,
· Anpassung der LSA-Steuerung an Hövelstraße / Ecke Hiltropwall sowie Integration neuer LSA an Knotenpunkt Grafenhof / Hoher Wall und mögliche spätere Anpassung neuer Knotenpunkte,
· Einbeziehung der Stellplätze des Parkhauses in das Parkleitsystem der Stadt Dortmund.
Die Maßnahmen werden durchgeführt im Zuge der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.770.000,00 Euro.
Die Finanzierung ist im städtebaulichen Vertrag in voller Höhe durch die Firma ECE sichergestellt

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15083-09)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes wurde zum wiederholtem male kontrovers über die in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Maßnahmen hinsichtlich des Einzelhandelstandortes Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße diskutiert.

Hierbei machten nochmals Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie die Ratsmitglieder Branghofer (DVU) und Münch (FBI) ihre ablehnende Haltung hinsichtlich des o. a. Projektes deutlich.

Als wesentliche Gründe hierfür wurden u. a. die Aufgabe der Grünfläche, auf dessen Grundstück der Vollversorger errichtet werden solle, sowie die unmittelbare Nähe zu der dort befindlichen Grundschule und deren negativen Auswirkungen angeführt.

Dagegen erklärten Rm Pisula (CDU) und Rm Harnisch (SPD), dass ihre Fraktionen dem vorliegendem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 216 zustimmen werde, da man letztendlich der Auffassung sei, dass das vorliegende Projekt die einzigste Möglichkeit sei, um die wohnortnahe Versorgung der Dorstfelder Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Berndsen (SPD) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) und Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7.2.1 und 7.2.4 zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 7.2.2, 7.2.3, 7.2.5 und 7.2.21 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt. 7.2.6 - 7.2.20, 7.2.22 und 7.2.23 nicht zu folgen
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1)

II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 216- (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes InW 210) für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 und i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 216 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 15.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - zu.

Rechtsgrundlage: § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, die Auswirkungen der Fertigstellung der L 609n (NS IX) und ihrer Anbindung an die B 1/A 40 auf die Verkehrslärmimissionen im Ortskern Unterdorstfelds im Jahr 2012 zu evaluieren. Falls nach Inbetriebnahme der L 609 n (NS IX) im Ortsteilzentrum Dorstfeld keine signifikante Verkehrslärmminderung gegenüber dem heutigen Stand erkennbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster-Programm) zu reagieren.


zu TOP 3.12
Benennung des Platzes am U - hier: Verlegung des Platzes von Buffalo
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 16314-09-E14)

Entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 05.05.2010 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) sowie Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verlegung des Platzes von Buffalo zu. Der neue Platz von Buffalo soll der neu entstandene deltaförmige Platz am westlichen Ende der Kampstraße östlich vor dem Wallring sein.

zu TOP 3.13
Erhalt der Anbidung der Universitätsstraße durch Verzicht des Rückbaus der provisorischen Baustraße
(siehe Beschluss zu TOP 11.1 der 32. Sitzung vom 04.03.2008)
-Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2010-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2010
(Drucksache Nr.: 09946-07-E4)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.03.2010:

1. Der Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung werden gebeten, den Ratsbeschluss zur Vorlage „Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp/Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Str.“, Drucksachen-Nummer 09946-07, dergestalt zu ändern, dass die Universitätsstraße zur Straße „Am Gardenkamp“ durch die derzeitig provisorische Baustraße dauerhaft angebunden wird. (s. Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zu TOP 3.3 der 32. Sitzung vom 24.04.08).

2. Die Fahrspuren der Universitätsstraße sollen durch Fahrbahnmarkierungen von vier auf zwei Fahrspuren reduziert werden.

3. Die eventuell entsiegelten oder freiwerdenden Flächen sollen soweit wie möglich ökologisch aufgeforstet werden.

b) Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2010 (Drucksache Nr.: 09946-07-E5):

Dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch nach Anbindung der Universitätsstraße an den
verlängerten Vogelpothsweg kann wie folgt nachgekommen werden.

1. Die Universitätsstraße kann baulich an den verlängerten Vogelpothsweg / Am Gardenkamp
angebunden werden. Allerdings ist der zunächst von der Verwaltung in der Vorlage zum Baubeschluss 2008 vorgeschlagene Erhalt der Baustraße heute nicht ohne zusätzlichen baulichen und finanziellen Aufwand möglich. Da der Rat den Anschluss abgelehnt hatte, wurde auch nur ein notdürftiges Provisorium hergestellt. Die jetzige Baustraße ist lediglich eine den Baufirmen genügende Schotteranschüttung, die für den dauerhaften Verkehr noch entsprechend baulich hergerichtet werden müsste.

Wenn die formalen Voraussetzungen geschaffen sind, ist eine bauliche Anpassung
technisch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

2. Der rechtsgültige Bebauungsplan Hom 240 „Vogelpothsweg“ setzt für die heutige
Universitätsstraße teilweise „Grünfläche – öffentliche Parkanlage“ und teilweise „Fläche
für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“.
Eine dauerhafte Anbindung der Universitätsstraße an den verlängerten Vogelpothsweg
/Am Gardenkamp würde demnach den Festsetzungen des Bebauungsplans Hom 240 widersprechen. Zunächst ist daher ein Änderungsverfahren erforderlich.

3. Die Bebauungspläne Hom 240 und Hom 245 „Am Gardenkamp“ setzen das 1985 vom
Rat beschlossene Konzept Bereichsplanung Uni-Umland um. Dieses sieht den Rückbau
der Universitätsstraße und die landschaftsplanerische Umgestaltung vor. Für die
Umsetzung der Bereichsplanung Uni-Umland sind Fördermittel aus verschiedenen
Dezernaten der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt und ausgezahlt worden. Alle
Fördermittel (z.B. für den „Landschaftspark Rahmkebachtal“ oder den Permakultur2
park) sind an die Realisierung der Bereichsplanung Uni-Umland und den Rückbau der
Universitätsstraße gekoppelt. Um eine förderunschädliche Anbindung der Universitätsstraße
an den Vogelpothsweg zu realisieren, ist darüber zunächst mit der Bezirksregierung/
dem Land zu verhandeln.

Die Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg/dem Land werden mit dem Ziel geführt,
eine Anbindung förderunschädlich durchzuführen. In diesem Zusammenhang sollen auf
Grundlage einer erneuten Verkehrsuntersuchung nach Fertigstellung der wesentlichen Netzelemente (Vogelpothsweg/Am Gardenkamp, sechsstreifiger Ausbau B1 bis Wittekindstraße, Anschluss NS IX an B1) die weiteren für eine Anbindung erforderlichen Verfahrensschritte eingeleitet werden (z.B. B-Plan Änderung, Ausgleichsmaßnahmen).
Mit der Anbindung erfolgt dann auch eine Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung zwischen Hauert und Vogelpothsweg/ Am Gardenkamp durch „Rückbau“ der südlichen Fahrspuren. Der dann nicht mehr genutzte Teil soll ökologisch gestaltet werden.

c) Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
vom 12.05.2010:


Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien besteht Einstimmigkeit darüber, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.03.2010 nicht zum Antrag zu erheben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt ein Planverfahren einzuleiten, um zu gegebener Zeit über die Anbindung der Universitätsstraße an die Straße Am Gardenkamp im Sinne der Bezirksvertretung Hombruch zu entscheiden.

Wie bereits in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wurde nochmals kontrovers über die o. a. Angelegenheit diskutiert.

Hierbei machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit deutlich. Als Hauptgrund hierfür führte er die seiner Ansicht nach wahrscheinliche Fördermittelrückzahlung bzw. die zu erwartenden Baukosten für die neue Straße, was aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation nicht vertretbar wäre, an.

Weiterhin stellte bezugnehmend auf die Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 12.05.2010 Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie sich eine Anbindung der Universitätsstraße an die Straße Am Gardenkamp finanziell und verkehrlich für die Stadt auswirken wird.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Kaeder zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zustimmen werde, da man es für durchaus sinnvoll erachte, wenn in einem ersten Schritt die Kosten für diese Maßnahme ermittelt werden.

Außerdem erklärte bezugnehmend auf den von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag
Rm Harnisch (SPD), dass nach Einschätzung seiner Fraktion dieser Antrag überflüssig sei, da alle hierin aufgeworfenen Fragen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens geprüft werden.

Nach weiterer Diskussion, in der Rm Kowalewski (Die Linke) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit zum Ausdruck gebracht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Bei einigen Stimmenthaltungen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) die o. a. Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 12.05.2010.

zu TOP 3.14
Wahl einer/s Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01072-10)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) und Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes das

Ratsmitglied Thomas Tölch (SPD)

zu benennen.

Damit war der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Vorschlag, Rm Tönnes
(Bündnis 90/Die Grünen) als Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu wählen, abgelehnt.







zu TOP 3.15
Mittelabfluss Konjunkturpaket II
Hier: Prüfung weiterer Maßnahmen aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01175-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 11.05.010 vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet – möglichst schon in der o. g. Ratssitzung – um

a) eine Stellungnahme zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II wie folgt:
1. Wie sieht der Stand der Umsetzung aller beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II in Dortmund aus?

2. Können voraussichtlich alle beschlossenen kommunalen Mittel innerhalb der vorgegebenen Fristen verbraucht werden oder ist mit „freien Kapazitäten“ zu rechnen?

3. Besteht für die Stadt Dortmund die Möglichkeit, vom Land Gelder, die von anderen Kommunen nicht rechtzeitig beantragt oder abgerufen worden sind, nachträglich zusätzlich zu beanspruchen?

4. Wenn ja, könnte der dazu notwendige kommunale Anteil unter Umständen dann
durch andere Träger von Einrichtungen (z.B. Sportvereine, Verbände usw.) übernommen werden?
b) Falls die Möglichkeit besteht, aus den zuvor beschriebenen Situationen heraus, weitere Fördertöpfe für Dortmund zu eröffnen, sollte schnellstens gehandelt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, das Fördervolumen aus KP II zu erhöhen und Alternativen für eine kommunale
Ko-Finanzierung aufzuzeigen.


OB Sierau wies daraufhin, dass es beabsichtigt sei, für die Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2010 einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu der o. a. Thematik vorzulegen, indem auch auf die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen eingegangen werde.

Außerdem erinnerte in diesem Zusammenhang Rm Reppin (CDU) an die Maßnahme Immanuel-Kant-Gymnasium, die zu Lasten der Maßnahmen der freien Träger aus dem Maßnahmenkatalog des Konjunkturpaketes II gestrichen worden sei.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16406-09)

Hinsichtlich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 19.03.2010 im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung gestellten Fragen (Drucksache Nr.: 16406-09-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2010 (Drucksache Nr.: 16406-09-E2) vor:




1. Vollständige Darlegung der ökologischen Auswirkungen der Errichtung eines
interkommunalen Gewerbegebietes auf der vorgesehenen Fläche. Dabei sollten
sowohl die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Klimafunktion
der Fläche berücksichtigt werden.

Die Umweltberichterstattung erfolgt gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches im Rahmen der notwendigen Planverfahren.

2. Darstellung des rechtlichen Risikos für das Gesamtprojekt unter Berücksichtigung
der fehlenden Umweltprüfung nach dem europäischen Umweltrecht bei dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans sowie dem Urteil des OVG zum
E.on - Kraftwerk in Datteln.

Die Bezirksregierung Münster prüft als zuständige Behörde, ob eine strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich ist. Das Ergebnis war, dass keine SUP notwendig ist. Dieser Auffassung hat sich die Landesregierung angeschlossen.

3. Darstellung der Gesamtkosten der einzelnen Planungs-, Entwicklungs-, und Bauphasen bis zur vollständigen Realisierung des Projektes differenziert nach den Gesamtkosten für die newPark – Projektgesellschaft sowie die auf die Beteiligung anfallenden Kosten entsprechend dem Anteil der Stadt an der Projektgesellschaft.

In der Vorlage Seite 5, Kapitel 5 „Finanzierung“ wird auf die Kosten für die Planungs- und

Erschließungsphase verwiesen:

In der Planungsphase 2009-2011 entstehen rd. 3,3 Mio. € Aufwendungen (ohne MWSt.).
Das Land NRW hat im Dezember 2008 bereits Fördermittel in Höhe von 2,9 Mio. € bewilligt.
428.350 € werden durch die Gesellschafter aufgebracht.

Die gesamten Aufwendungen für die Erschließungsphase (ohne MWSt.) werden sich voraussichtlich auf 95,8 Mio. € belaufen. Davon entfallen auf Grunderwerb, Finanzierungskosten und Projektleitung 32,5 Mio. € und auf die Erschließung der beiden Bauabschnitte 63,3 Mio. €.

Die Kostenanteile in der Planungsphase sind in der Vorlage unter „finanzielle Auswirkungen“ beschrieben:

Stammkapital: 100.000 €
Stadt Dortmund mit 15 % 15.000 €
Kapitalrücklage im Verhältnis 1 : 3,3 Stammkapital
Stadt Dortmund mit 15 % 49.500 €
Verluste am Stammkapital bis zu max. 30 % der gesamten Einzahlung.
Stadt Dortmund maximale Zahlung von 19.350 €
Insgesamt können sich die Kosten für die Stadt Dortmund in der Planungsphase bis zu
83.850 € belaufen.

Gemäß der Präambel zum Gesellschaftsvertrag betreffen die Regelungen zur Stammkapitalausstattung, zur Kapitalrücklage und zur Abdeckung von Verlusten am Stammkapitel lediglich die Planungsphase. Diese werden vor Beginn der Erschließungsphase angepasst und erfordern eine erneute Beschlussfassung der Räte der Gesellschafter.

4. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das gesamte Projekt, die detailliert
anhand einer Erfolgsrechnung eine dauerhafte Beteiligung des Eigenbetriebs
Wirtschaftsförderung Dortmund bzw. des städtischen Haushalts an der newPark-
Projektgesellschaft aussagekräftig dargestellt.


In der Vorlage Seite 5, Kapitel 5 „Finanzierung“ wird auf die Kosten für die Planungs- und
Erschließungsphase verwiesen:

Den Aufwendungen stehen prognostizierte Einnahmen in Höhe von 98,5 Mio. € gegenüber, so
dass sich am Ende der Projektlaufzeit ein Überschuss von 2,6 Mio. € ergibt. Die Einnahmen
setzen sich aus den Verkaufserlösen und Erstattungen (u.a. für die Entwässerung) in Höhe von 86,5 Mio. € sowie aus Fördermitteln und Eigenanteilen der Gesellschaft von 12,0 Mio. €
zusammen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Tönnes zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da die hierdurch bedingten finanziellen Risiken zu hoch seien. Im übrigen sei für seine Fraktion auch nicht der Bedarf für die hier zu schaffenden Flächen erkennbar.


Weiterhin erklärte Rm Stammnitz (Die Linke), dass seine Fraktion bei der ablehnenden Haltung hinsichtlich des vorliegenden Projektes bleibe. Seiner Ansicht nach seien keine Vorteile für die Stadt Dortmund diesbezüglich erkennbar. Hinzu komme, dass dieses Projekt völlig überdimensioniert sei.

Dagegen brachte für die SPD-Fraktion Rm Matzanke zum Ausdruck, dass nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch die Interessensverbände wie IHK oder DGB dieses Projekt ausdrücklich begrüßen und man sich langfristig gesehen von diesem Projekt neue Arbeitsplätze erhoffe.

Auch Rm Waßmann (CDU) begrüßte die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt, da hierdurch letztendlich eine langjährige Forderung seiner Fraktion nach interkommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werde.

Nachdem Rm Münch (FBI) zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Verwaltungsvorlage allein schon aus ökologischen Gründen ablehnen werde, machte Herr Mager abschließend nochmals die Vorteile des interkommunalen Gewerbegebietes newPark in Datteln deutlich. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass in diesem Bereich Arbeitsplätze geschaffen werden, die sonst nirgendwo in dieser Region hingeholt werden könnten.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der 15 % - Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund vertreten wird. Seine Stellvertretung wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund wahrgenommen.

Die Stadt Dortmund wird entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.11.2009 in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt. Der Leiter der Beteiligungsverwaltung ist sein 1. Stellvertreter, der zuständige Beteiligungsreferent sein 2. Stellvertreter.








zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00816-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Änderung des Beschlussvorschlages vor:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009 wird mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € wird anteilig mit 363.880,27 € an den
städtischen Haushalt abgeführt.
3. 80.000,00 € werden der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zur
Gegenfinanzierung der notwendigen Erneuerung der City-Beschilderung durch
DORTMUNDtourismus zugeführt.
4. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.

Weiterhin lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.05.2010
(aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen)


Die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € sind zum Erhalt des Arbeitslosenzentrums Dortmund zu verwenden.

Der Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung und die Sozialverwaltung werden aufgefordert, die auslaufende Förderung der ARGE zu übernehmen und einen Weiterbetrieb des Arbeitslosenzentrums zunächst für die nächsten zwei Jahre sicherzustellen.

Auf Erneuerung der vorgeschlagenen City-Beschilderung wird verzichtet.

b) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 00816-10-E3):

Der Rat beschließt, den gesamten Jahresgewinn der Wirtschaftsförderung Dortmund in Höhe von 443.880,27 € an den städtischen Haushalt abzuführen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte sich der Rat der Stadt letztendlich darauf, eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes der Wirtschaftsförderung Dortmund im Sinne des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.05.2010, und damit wie in der ursprünglichen Verwaltungsvorlage vom 20.04.2010, herbeizuführen.

Dies bedeutet, dass der Jahresgewinn von 443.880,27 € komplett in den städtischen Haushalt abgeführt wird. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag gilt als eingebracht. Die Beschlussfassung hierüber soll im Zuge der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2010 erfolgen.

Außerdem verdeutlichte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz, dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man nach wie vor der Auffassung sei, dass die strategische Ausrichtung der Wirtschaftsförderung Dortmund falsch sei. Vielmehr fordere seine Fraktion nach wie vor die engere Verknüpfung der Beschäftigungsförderung mit der Wirtschaftsförderung.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt sieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als eingebracht an. Die Beschlussfassung soll im Zuge der Haushaltsberatung in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2010 erfolgen.

2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.05.2010.

3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 20.04.2010 und unter Berücksichtigung des zuvor genannten Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.

zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00647-10)

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Stammnitz, dass man es in der momentanen Haushaltssituation für besonders erforderlich halte, dass das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ kostendeckend arbeite. Da dies nicht der Fall ist, werde man den vorliegenden Jahresabschluss 2009 ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust in Höhe von –2.282.726,54 EUR festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von –2.282.726,54 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -










7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
- Festlegung der Kunstsparte für 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00960-10)

Nachdem Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sein Bedauern zum Ausdruck gebracht hatte, dass es aufgrund des angewandten Verteilungsschlüssel seine Fraktion leider nicht möglich sei, einen Sachpreisrichter für die vorliegende Jury vorzuschlagen, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Ratsmitgliedern Branghofer (DVU) und Thieme (NPD) entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 18.05.2010 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Dauer seiner Wahlzeit die Ratsmitglieder

Frau Birgit Jörder

Frau Brigitte Thiel

Herrn Dr. Jürgen Eigenbrod

Herrn Mathias Wittmann

als Sachpreisrichter in die Jury des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler.

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2010 soll für förderungswürdige Leistungen auf dem Gebiet

Bildende Kunst

vergeben werden.

zu TOP 7.2
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis -
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00961-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) und Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 18.05.2010 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Dauer seiner Wahlzeit die Ratsmitglieder

Frau Birgit Jörder

Frau Brigitte Thiel

Herrn Manfred Sauer und

Frau Ulrike Märkel

als Sachpreisrichter in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.

zu TOP 7.3
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00470-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der FDP vom 26.05.2010 vor:

Der Rat beschließt, die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Naturkundemuseum auf die vordringlichsten Mängel (z.B. Brandschutz) zu beschränken, deren Beseitigung für eine ausreichende Betriebssicherheit erforderlich ist.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP) den o. a. Antrag der FDP kurz erläutert hatte, machten in der anschließenden Diskussion die Ratsmitglieder Dr. Reinbold (Bürgerliste), Thiel (SPD), Dr. Eigenbrod (CDU), Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Kowalewski (Die Linke) und für die Verwaltung
StK Stüdemann deutlich, dass nur eine ganzheitliche Sanierung, so wie diese in der vorliegenden Verwaltungsvorlage dargelegt ist, sinnvoll sei.


Vor der Abstimmung zog Rm Rettstadt (FDP) den o. a. Antrag der FDP vom 26.05.2010 zurück, da dieser offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die energetische und baulische Sanierung des Museums für Naturkunde sowie die Modernisierung der Dauerausstellung.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Gleichzeitig ist der förderungsunschädliche vorzeitige Beginn zu beantragen. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn dieser Bescheid vorliegt.

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 1,75 Mio. Euro zu tätigen. Durch die Darlehensaufnahme wird der Wirtschaftsplan für die Jahre 2011 ff. nicht überschritten.

zu TOP 7.4
Gründung der "DortmunderSportStiftung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00720-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o.a. Tagesordnungspunktes folgendes Schreiben von OB Sierau vom 21.05.2010 vor:

„.... der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 25. 03. 2010 unter dem TOP 7.2 - Pakt für den Sport für Dortmund (DS-Nr.: 00384-10) - auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. 03. 2010 (DS-Nr.: 00384-10-E3) u.a. folgende Ergänzungs-/Änderungsvorschläge mehrheitlich beschlossen:
“7. Der Rat spricht sich dafür aus, die Aufgaben einer Sportstiftung dahingehend zu definieren, dass neben leistungssportlichen Anforderungen auch Projekte berücksichtigt und unterstützt werden, die der Förderung des Kinder-, Jugend- und Seniorinnensports sowie der Sportmedizin dienen.
8. Im zweiten Absatz zur Gründung einer Sportstiftung in der Passage „Stellung des Leistungssport“ (S. 7) wird folgende Änderung vorgenommen: „Der StadtSportBund übernimmt die Initiative zur Gründung einer Sportstiftung. Dabei wird sie von der Stadt Dortmund unterstützt. Der Betrieb und die Verwaltung obliegen dem StadtSportBund.“
Diese beiden Ergänzungs-/Änderungsvorschläge stehen allerdings im Widerspruch zur Vorlage „Gründung der DortmunderSportStiftung“ bzw. zum Satzungsentwurf für diese Stiftung. Die Verwaltung bittet daher darum, den Beschluss vom 25. 03. 2010 - diesen Teil betreffend - aufzuheben und sich dem in der Vorlage bzw. im Satzungsentwurf unterbreiteten Vorschlag anzuschließen.
Begründung:
Die unter Ziffer 7 beschlossene Aufgabenerweiterung entspricht nicht der einer Sportstiftung generell innewohnenden Intention. Vielmehr stehen die im § 2 Abs. 2 dargestellten Stiftungszwecke eindeutig im Vordergrund. Durch die gewählte Formulierung „insbesondere“ wird im übrigen klargestellt, dass neben den aufgeführten vorrangigen Stiftungszwecken durchaus auch andere in Frage kommen können.
Zu der unter Ziffer 8 beschlossenen Aufgabenzuweisung an den StadtSportBund Dortmund e.V. ist festzustellen, dass es sich, unabhängig davon, ob der StadtSportBund Dortmund e.V. kapazitätsmäßig zur vollständigen Aufgabenwahrnehmung überhaupt in der Lage wäre, aus Gründen der Praktikabilität und Zweckmäßigkeit anbietet, den Schwerpunkt der Aufgabenerledigung bei der Stadt Dortmund anzusiedeln. Insoweit wurde in Abstimmung mit der Stadtkämmerei der in der Vorlage enthaltene Vorschlag zur Aufgabenzuordnung entwickelt.
In einem weiteren Abstimmungsprozess mit dem StadtSportBund Dortmund e.V. wird außerdem festgelegt werden, welcher Teil von dort wahrgenommen werden kann. Sämtliche Zuständigkeiten sollen anschließend in einer Organisationsverfügung festgeschrieben werden.

Des Weiteren bittet die Verwaltung darum, folgende Ergänzungen zum vorliegenden
Satzungsentwurf zu beschließen:

a) Zu § 2 Abs. 3 im Anschluss an den dritten Spiegelstrich:
- Hilfsmittel zur Sportausübung für Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B.
prothetische Hilfsmittel)
b) Zu § 7
- Die aufgeführten Funktionen sind in der endgültigen Satzungsfassung auch in der weiblichen Form auszuweisen.“

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt in der Diskussion zu dem o.a. Tagesordnungspunkt darauf, dass die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, z.B. durch ihre sportpolitischen Sprecher/innen, im Kuratorium vertreten sein sollen.

Unter Einbeziehung der o.a. Anmerkungen und der Aussagen des Schreibens von OB Sierau vom 21.05.2010 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der „DortmunderSportStiftung“
als selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW). Grundlage des Stiftungshandelns bildet der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf.

zu TOP 7.5
Planungssicherheit für Dortmunder Sportvereine
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00879-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.04.2010 vor:


Die Sportförderung in Dortmund soll auch in Zeiten knapper Kassen den Sportvereinen eine verlässliche finanzielle Basis und die nötige Planungssicherheit bieten.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Stadtsportbund in Verhandlungen zu treten, die bisherige jährliche Vergabepraxis der Fördermittel zukünftig in 5-Jahresverträgen zu regeln. Dort soll auch der bereits vom Rat beschlossene Verzicht von Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen festgelegt werden.

Nachdem Rm Balzer (SPD) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing, dass seine Fraktion so wie man dies bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dargelegt habe, diesen Antrag ablehnen werde, da man nach wie vor der Auffassung sei, dass dieser den Festlegungen des § 82 GO NRW widerspreche.

Weiterhin brachte StK Stüdemann zum Ausdruck, dass der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sinnvoll und auch geeignet sei, den Dortmunder Sportvereinen, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das Sportstättenangebot in der gewohnten Form aufrechtzuerhalten, Planungssicherheit zu geben.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2010.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulbusse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01180-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.05.2010 (Drucksache Nr.: 01180-10-E2)

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Die Einrichtung einer Schulbusverbindung zwischen der Langermann-Förderschule und dem Stadtbezirk Hombruch.

2. Den Erhalt der bestehenden Schulbusverbindungen von Dorstfeld zur Langermannschule.

3. Das Schulverwaltungsamt ist gehalten, an allen Förderschulen im Stadtgebiet die Bedarfe für Schulbuslinien im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulleitungen, Schulpflegschaften und der Stadtelternschaft zu prüfen.


Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass sich auch der Verwaltungsvorstand bereits mit dieser Angelegenheit befasst und dabei festgestellt habe, dass es sich hierbei um eine Fortsetzungsmaßnahme handele, und man sich derzeit bemühe, eine entsprechende Finanzierung zu organisieren, erläuterte Rm Kosan-Yüzer (Die Linke) den o. a. Antrag ihrer Fraktion und machte dabei deutlich, wie wichtig und bedeutsam es sei, hier eine entsprechende Lösung zu finden.

Nachdem die anschließende Diskussion verdeutlicht hatte, dass vom Grundsatz her die Fortschreibung dieser Maßnahme politisch begrüßt würde, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, zunächst die diesbezüglichen Bemühungen der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2010 abzuwarten. Der von der Fraktion Die Linke vorgelegte Antrag galt von daher als eingebracht.

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00763-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternrates e. V. als beratendes Mitglied:

Beratendes Mitglied: Anke Bohlander

Persönliche Vertretung: Andrea Schlaack-Lindau

zu TOP 9.2
Gehaltskürzungen bei städtischen Erzieherinnen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01341-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.05.2010 vor:

Unabhängig von der Tatsache, dass die jüngste Kürzung der Gehälter der 109 städtischen Erzieherinnen, die sich im Mai und Juni 2009 an den Streiks für einen Gesundheitstarif beteiligt hatten, der allgemeinen Rechtsprechung entspricht, erwartet die CDU-Fraktion im Wege der Dringlichkeit eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung, ob diese Gehaltskürzungen im Zuge eines regelhaften und ordentlichen Verfahrens für die betroffenen Mitarbeiterinnen nicht transparenter, nachvollziehbarer und vor allem Dingen planbarer hätten ausgestaltet werden können.

Folgende Fragen ergeben sich aus der Berichterstattung in den Medien:

1. Ist die Darstellung der Gewerkschaft VERDI richtig, dass die Bezüge „ohne Vorwarnung“ gekürzt worden sind?

2. Warum wurden in 90% der Fällen die Gehaltskürzung bereits im letzten Jahr vorgenommen, im Falle von weiteren 109 Mitarbeiterinnen aber erst letzten Monat?

3. Ist es richtig, dass die Verwaltung noch nicht einmal die sog. Pfändungsfreigrenzen bei der Kürzung der Gehälter berücksichtigt hat?

4. Trifft die Aussage der Gewerkschaft VERDI zu, dass das Zugeständnis der Verwaltung, zunächst einbehaltene Gehälter vorläufig erst einmal zurückzuzahlen, willkürlich erfolgt und keinen festen Regelungen unterliegt?

5. Liegen in der Verwaltung zur Behandlung von Fällen dieser Art geordnete Kommunikationswege vor, die eine teilweise Einbehaltung von Gehältern im Zuge von Streikbeteiligungen frühzeitig ankündigen, diese nachvollziehbar und vor allem transparent darstellen und auf mögliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiterinnen hinweisen?

Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die o. a. Angelegenheit mit einer schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.07.2010 behandelt werden soll.









10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00827-10)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das
1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 7.500,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €.


zu TOP 10.2
Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen der Stadt Dortmund im April / Mai 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01028-10)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des
Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01049-10)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 10.4
DEW21 - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft für grünen Strom
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01098-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) sowie Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung einer Grünstromgesellschaft zur Vermarktung der eigenerzeugten regenerativen Energien (Arbeitstitel: „EnergiePlus GmbH“ – im Folgenden: EP) durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.

zu TOP 10.5
DEW21 - hier: Gründung von Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie, insbesondere aus Windkraft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01101-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) sowie Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung, dem Erwerb von und der Beteiligung an Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.
Insbesondere stimmt der Rat der Stadt den folgenden Gründungen bzw. Beteiligungen durch DEW21 zu:
- „DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH“ (Arbeitstitel – im Folgenden: WBG)
- „DEW21 Verwaltungsgesellschaft mbH“ (Arbeitstitel – im Folgenden: VG )
- Betriebsgesellschaft „Windkraft Alsleben 1 GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel – im
Folgenden: WPA)

- Betriebsgesellschaft „Windkraft Netzbetrieb GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel – im
Folgenden: WPN)

- „Betriebsgesellschaft Windpark Waltrop“ (Arbeitstitel – im Folgenden: WPW)

zu TOP 10.6
DEW21 - hier: Gründung einer neuen Tochtergesellschaft für den Vertrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01103-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) sowie Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung einer „Neuen Vertriebsgesellschaft“ (Arbeitstitel – im Folgenden: NVG) insbesondere zur Vermarktung von Strom und Erdgas durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.7
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsratsvorsitz der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01141-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Ratsmitglieder Branghofer (DVU) und Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den Oberbürgermeister als Vertretung des Trägers im Verwaltungsrat und als Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu wählen.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 11.1
Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl vom 07.02.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00847-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Wahl des Integrationsrates vom 07.02.2010 wird für gültig erklärt.









zu TOP 11.2
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00835-10)

Auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

Die Dorstfelder Gewerbetreibenden sind auf die Termine und ihre Beteiligungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von
Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie einiger Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Dortmunder Hansemarkt“, „Weihnachtsmarkt“ und einem „Verkaufsoffenen Sonntag“ im neuen Jahr auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 11.3
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00849-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Rm´s Branghofer (DVU), Münch (FBI) und Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter/innen in der Gruppe öffentlicher Körperschaften
des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund folgende Personen benannt werden:

Ordentliches Mitglied: Herr Udo Mager
Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund


Stellvertretendes Mitglied: Herr Stadtdirektor Pogadl

und

Ordentliches Mitglied: Rm Matzanke (SPD)

Stellvertretendes Mitglied: Rm Middendorf (CDU)

Durch die oben durchgeführte Abstimmung hatte sich der Vorschlag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rm Köse als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund zu benennen, erledigt.







zu TOP 11.4
Wahl der vom Integrationsrat benannten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00318-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt die vom Integrationsrat in seiner Sitzung am 04.05.2010 benannten Mitglieder als sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für die folgenden Ausschüsse:

Ausschuss
ordentliches Mitglied
(Liste)
Stellvertreterin/Stellvertreter
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Önder Alkan
(Dialog in Dortmund)
Sükriye Dal
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Schulausschuss
Yusuf Güclü
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Yunus Celik
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Alexey Novikov (Internationale SPD-Liste)
Hakime Göleli
(Internationale SPD-Liste)
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Sadi Ucuran
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Cemal Atasoy
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Hakime Göleli
(Internationale SPD-Liste)
Alexey Novikov (Internationale SPD-Liste)
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Giorgio Pardo
(Wir sind Dortmunder)
Dmitrij Reusenmann
(Einzelbewerber)
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
Ebubekir Gürbüz
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Ömer-Faruk Yüksel
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Seniorenbeirat
Dmitrij Reusenmann
(Einzelbewerber)
Giorgio Pardo
(Wir sind Dortmunder)
Behindertenpolitisches Netzwerk


Ausschuss für Personal und Organisation
Adem Sönmez
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Emre Gülec
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Betriebsausschuss FABIDO
Fatma Karaca-Tekdemir
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)
Sükriye Dal
(Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände)










zu TOP 11.5
Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2010
(Drucksache Nr.: 00756-10)

Hinsichtlich des o.a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.04.2010 vor:

zu TOP 2.3
Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2010
(Drucksache Nr.: 00756-10)

zu TOP 2.4
Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2010
(Drucksache Nr.: 16329-09-E10)

zu TOP 2.5
Rechtsanwaltskosten für ehemaligen Oberbürgermeister
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00761-10)

Hinsichtlich der Behandlung der Tagesordnungspunkte 2.3, 2.4 und 2.5 liegen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Unterlagen vor:

1. Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.03.2010-
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00756-10-E1) vom 08.04.2010 zu der

Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00756-10)

1) Wie hoch sind die bisher von der Stadt übernommenen Kosten für Gutachten und
Rechtsbeistand im Rechtsstreit zwischen Ex-OB Dr. Langemeyer und dem
Regierungspräsidenten?

Die Rechnungen für die anwaltliche Vertretung aus den beiden Verfahren im Jahr 2008 betrugen insgesamt 42.518,13 €.
Hiervon wurden von der Versicherung des Klinikums Dortmund 21.536,28 € übernommen.
Die vom Regierungspräsidenten lt. Kostenfestsetzungsbeschluss zu erstattenden Kosten an die
Stadt Dortmund betrugen 489,45 €.
Der städt. Anteil für die anwaltliche Vertretung betrug somit 20.492,40 €
Kosten für Gutachten sind nicht entstanden.

2) Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Zahlungen erfolgt?

Dem Oberbürgermeister obliegen gem. § 41 Abs. 3 GO die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Auf dieser Grundlage war der Oberbürgermeister berechtigt, die externe Beratung zu
beauftragen.

3) Gibt es in der allgemeinen Dienstanweisung Regeln für die Beauftragung externer
Anwälte? Wenn ja: Wie lauten diese Regeln?

Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) regelt unter Ziffer 3.5.9 lediglich die sachliche Zuständigkeit des Rechtsamtes. Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsanweisung für Rechts-, Bußgeld- und Versicherungsangelegenheiten vom 26.10.2005 geregelt. Im Zusammenhang mit der Beauftragung externer Anwälte sind Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 4, Satz 9 der Geschäftsanweisung maßgeblich. Ziffer 1 ("Grundsatz"), Satz 1 der Geschäftsanweisung regelt, dass bei allen schwierigen und grundsätzlichen Rechtsfragen das Rechtsamt zu hören ist. Ziffer 4 ("Prozessführung"), Satz 9 der Dienstanweisung regelt, dass vor Beauftragung von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten das Rechtsamt zu hören ist."

4) Sind diese Regeln bei der damaligen Beauftragung eingehalten worden?

Siehe Antwort zu Frage 2.

5) Aus welchem Budget sind die Anwalts- und Gutachterkosten bezahlt worden?

Die Zahlungen für die anwaltliche Vertretung erfolgten aus dem Budget des StA 11 – Allgemeine Personalwirtschaft – auf Entscheidung von Frau StK’in Dr. Uthemann.
Gutachterkosten sind nicht entstanden.

6) Gab es zur Übernahme der Kosten Beschlüsse des Verwaltungsvorstands oder anderer
Gremien?

Siehe Antwort zu Frage 2.

7) Hält die Verwaltung die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten für angemessen?

Die von der Rechtsanwaltskanzlei in Rechnung gestellten Stundensätze entsprechen üblichen
vertraglichen Standards.

8) Offensichtlich gab es im September 2009 eine weitere Beauftragung derselben
Anwaltskanzlei. Was war der genaue Gegenstand dieser Beauftragung?

Hierzu wurde der Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer um Antwort gebeten. Zitat aus
seiner Antwort vom 29.03.2010:
...„ Aufgabe war es zu prüfen, ob angesichts der öffentlichen Äußerungen von Herrn Diegel
aus dem Urteil von 2008 sich Konsequenzen ergäben. Die Kanzlei wurde von mir beauftragt,
beim Verwaltungsgericht gegen Herrn Diegel ein Verfahren mit dem Ziel einer einstweiligen
Anordnung einzuleiten, um damit sozusagen mittelbar auch eine Gerichtsentscheidung zum
Thema Wahlanfechtung zu erreichen. Der Auftrag schloss Beratungsleistungen zu allen Fragen mit den zu erwartenden Anfechtungen gegen das Ergebnis der Kommunalwahl ein.
Im Fortgang der umfangreichen rechtlichen Prüfung und der zu erwartenden Risiken habe ich
dann entschieden, den ursprünglich angestrebten Rechtsweg nicht weiter zu verfolgen. Es
konnte nicht sichergestellt werden, in überschaubarer Frist ein Urteil zu erhalten.“ ...

9) Wer hat diesen Auftrag erteilt?

Siehe vorstehende Ausführungen.

10) Sind dabei die Regeln der allgemeinen Dienstanweisung eingehalten worden?

Siehe Antwort zu Frage 2.

11) Welche Zusagen zur Übernahme der Kosten für Rechtsbeistand und Gutachten sind
von der Verwaltung gegenüber dem Ex-OB bzw. der beauftragten Anwaltskanzlei
gemacht worden? Wer hat eventuelle Zusagen gemacht?

Nach Schreiben von Herrn StR Sierau vom 02.03.2010 an die beauftragte Anwaltskanzlei
bezüglich der Erörterung vom 02.10.2009 wurde „ ... seinerzeit in Aussicht gestellt, eine Kostenübernahme oder –beteiligung der Stadt Dortmund durch das Rechtsamt prüfen zu lassen.“
Die Kanzlei wurde mit Schreiben vom 01.04.2010 um Übersendung der Handakte zur Einsicht gebeten, um diese Prüfung durchführen zu können.
12) Welche noch offenen Zahlungsforderungen seitens der Anwaltskanzlei gibt es
gegenüber der Stadt?

Die offene Kostenrechnung für Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl
2009 beträgt 21.099,52 €.

13) Wie gedenkt die Verwaltung mit diesen Zahlungsaufforderungen umzugehen?

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Beauftragung der Anwaltskanzlei durch
den Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer im Interesse der Stadt erfolgte und die Kostenforderung somit dem Grunde nach zu Recht besteht. Die endgültige Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Kanzlei wurde, wie zur Frage 11 ausgeführt, um Übersendung der Handakte zur Einsicht gebeten.

2. Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.16329-09-E11) vom 07.04.2010
zu der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.16329-09-E10) vom
22.03.2010 sowie die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.16329-09-
E12) vom 19.04.2010


Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 (Drucksache Nr. 16329-09-E10)
Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zu beiden Gebührenforderungen sowie um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

a) Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung, dass die Kosten als `dienstliche
Angelegenheit` aus städtischen Mitteln beglichen werden müssen/dürfen? Welche
Übernahmemöglichkeiten – z.B. durch den Gemeindeversicherungsverband (ähnlich einer
Directors and Officers Versicherung) bestehen, diese Kosten anderweitig zu decken?

Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer hat sich im Jahr 2008 anwaltlich vertreten lassen,
weil der Regierungspräsident Diegel bei der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Prüfantrag
wegen Verdachts einer Straftat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts
2008/2009 gestellt hatte. Die im Weiteren getätigten Äußerungen des Regierungspräsidenten
richteten sich ebenfalls gegen die Stadt Dortmund – vertreten durch den Oberbürgermeister -.
Die Rechnungen aus den Verfahren im Jahre 2008 betrugen insgesamt 42.518,13 €.
Von der Versicherung des Klinikums Dortmund wurden 21.536,28 € übernommen. Die vom
Regierungspräsidenten lt. Kostenfestsetzungsbeschluss erstatteten Kosten an die Stadt Dortmund betrugen 489,45 €.

b) Aus welchem Grund sah die Verwaltung eine Beteiligung des Rates oder des
Verwaltungsvorstands als nicht erforderlich an?

Dem Oberbürgermeister obliegen gem. § 41 Abs. 3 GO die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Auf dieser Grundlage war der Oberbürgermeister berechtigt, die externe Beratung zu
beauftragen.

c) Wie setzt sich die Höhe der Gebührenforderungen zusammen? Um Darlegung
(Streitgegenstand, Streitwert, Gebührensätze, etc.) der zugrunde liegenden Positionen
wird gebeten.

Die Forderungen aus dem Jahr 2008 bezogen sich auf strafrechtliche sowie verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen mit der Bezirksregierung Arnsberg . Die Stundensätze der Anwaltskanzlei lagen bei 200,- bzw. 300,- €. Hinzu kommen die üblichen Dienstleistungen wie Fotokopien, Telefonate, Porto etc. sowie Umsatzsteuer.
Die Rechnung aus dem Jahr 2010 bezieht sich auf „Rechtsberatung im Zusammenhang mit
der Kommunalwahl“. Es handelt sich um die gleiche Kanzlei wie im Jahr 2008. Die Gebührensätze und sonstigen Auslagen sind daher deckungsgleich. Die Gesamtforderung beträgt 21.099,52 €.

Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.04.2010 (Drucksache Nr.16329-09-E12)
Die Verwaltung wird gebeten, ihre Stellungnahme um alle Argumente, weshalb Regress-forderungen ausgeschlossen seien, nachzubessern. Dabei ist auf die
gegenüber der Kommunalaufsicht am 1.4.2010 erfolgte Begründung vollinhaltlich
abzustellen und zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

a) Sind bei der Prüfung durch das Personalamt sämtliche haushaltsrelevanten
Tatsachen berücksichtigt worden, wie z.B.
- Gremienbeschlüsse (bspw. aus der Ratssitzung vom 25.6.2009)
- Gesprächsunterlagen zur Haushaltsentwicklung vom 5.6.2009 (neuer
Fehlbetrag von 158,5 Mio. €) und vom 11.8.2009 (Bewirtschaftungsmaßnahmen
ausreichend; keine Nachtragssatzung)?
b) Wurde das von allen Fraktionen im Rat der Stadt in Auftrag gegebene
Gutachten von Prof. Dr. Beckmann ebenfalls zur Grundlage der Prüfung
durch das Personalamt gemacht?
c) Wann wurde das Innenministerium in den Prüfvorgang eingeschaltet?
d) Wie beurteilt das Rechnungsprüfungsamt das Ergebnis der Prüfung durch
das Personalamt, insbesondere auf Grundlage der involvierten Stadtämter
und der zugrundegelegten Tatsachendarstellung?
e) Wie bewertet die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung das Ergebnis
der Prüfung? Wir bitten um Einholung einer Stellungnahme.


3. Antwortschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 00761-10-E2) vom 21.04.2010
unter Beifügung des Schreibens von Dr. Langemeyer vom 29.03.2010 und StR Steitz
vom 30.03.2010 zu der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00761-
10-E1) vom 08.04.2010


Die Verwaltung antwortet am 8. April 2010 (Drucksachen-Nr.00756-10 E1)
u.a. mit Hinweis auf ein Schreiben von Langemeyer vom 29. März 2010., allerdings
wurde dieses Schreiben nur auszugsweise und fragmenthaft wiedergegeben.
Daher bitten wir die Verwaltung um Vorlage des kompletten Schreibens
vom 29. März 2010.

Die o.g. Schreiben sind der Niederschrift beigefügt.

Der Vorsitzende, Rm Böhm (CDU) ruft die Tagesordnungspunkte 2.3, 2.4 und 2.5 aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidungen gemeinsam auf. Er stellt fest, dass den Mitgliedern des Ausschusses dazu zahlreiche Unterlagen vorliegen.

Rm Frank (CDU) bezieht sich auf die Stellungnahme von StD Pogadl und fragt nach dem Abschluss von Versicherungen, der Einbeziehung des Rechtsamtes und der Entscheidungs-befugnis des Oberbürgermeisters.

Auch Rm Beckmann (Bündnis 90 / Die Grünen) möchte wissen, ob Herr Dr. Langemeyer als oberster Repräsentant der Stadt gehandelt habe oder als Privatmann. Darüber hinaus fragt er nach dem Verbleib der Handakte.

StD Pogadl verneint die Frage nach Abschluss einer Rechtschutz- bzw. Haftpflichtversicherung. Zur Frage der Entscheidungsbefugnis des ehemaligen Oberbürgermeisters bzw. zur Einbeziehung des Rechtsamtes gibt StD Pogadl folgende Information: Dem Oberbürgermeister obliege die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. In dieser Eigenschaft habe er die Entscheidung getroffen, sich hochqualifizierten Rechtsbeistands zu bedienen. Dabei sei es immer um die Wirkungen der Kommunalwahl und die daraus abzuleitenden rechtlichen Folgen gegangen. Die Kostennoten scheinen vom Arbeitsaufwand her angemessen gewesen zu sein, was aber erst nach Erhalt der Handakte endgültig zu beurteilen sei.
StR Sierau habe vor Übernahme der Kosten um Prüfung durch das Rechtsamt gebeten.

Rm Radtke (SPD) teilt mit, dass er Einsicht in die Akten genommen und dabei keinerlei Anzeichen dafür gefunden habe, dass die Anwaltskosten nicht im Zusammenhang mit der Wahlüberprüfung angefallen seien. Des Weiteren fragt er, ob es üblich sei, Handakten anzufordern.

Rm Dr. Eigenbrod (CDU) bittet darum zu präzisieren, welche Dienstanweisungen für einen Oberbürgermeister gelten.
Herr Witte, Rechtsamt (StA 30), nimmt Stellung zu den vorgenannten Fragen. Er bestätigt, dass eine Herausgabe von Handakten seitens der Rechtsanwälte unüblich sei. In diesem Zusammenhang betont er, dass er momentan keine Zweifel daran habe, dass die Konsultierung der Anwälte dienstlich bedingt gewesen sei.
Der Oberbürgermeister sei an Recht und Gesetz gebunden und habe sich intern mit der AGA und der Geschäftsanweisung Richtlinien gegeben, von denen er jedoch im Einzelfall nach eigenem Ermessen abweichen könne.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) stellt die Frage, ob Herr Dr. Langemeyer dienst-, arbeits- oder zivilrechtliche Konsequenzen befürchtet haben könnte. Daraus könne man eine private Veranlassung für die Beiziehung eines Rechtsbeistandes herleiten.

Rm Radtke (SPD) greift die Aussage von Herrn Witte, Rechtsamt (StA 30) auf, dass die Anforderung von Handakten nicht üblich sei. Da die SPD-Fraktion jedoch nichts zu verbergen habe, könne gleichwohl so verfahren werden.

Nach Einschätzung von Rm Dr.Littmann (FDP/Bürgerliste) seien bei der Beauftragung der Rechtsanwälte durch den ehemaligen Oberbürgermeister im weitesten Sinne Angelegenheiten von Rat und Stadtverwaltung betroffen gewesen. Gleichwohl bleibe die Frage nach einem möglichen Regress.

Rm Starke (SPD) betont, dass sie nach Sichtung der vorgelegten Unterlagen in der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Herrn Dr. Langemeyer nur den Anhaltspunkt für den Schutz seiner Funktion als Oberbürgermeister sehen könne.

Auf Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) weist StD Pogadl darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der zweiten Anfrage zu TOP 2.4 noch keine schriftliche Antwort vorliegen könne. Er sei aber bereit, mündliche Antworten zu Protokoll zu geben.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt sich mit einer mündlichen Beantwortung der Anfrage einverstanden.

Zu Frage 1: StD Pogadl bestätigt, dass alle Gremienbeschlüsse berücksichtigt worden seien, wie z. B. die Protokolle der öffentlichen und nichtöffentlichen Ratssitzung vom 25.06.2009.
Zu Frage 2: Es wurde sowohl das Beckmann-Gutachten als auch das Bethge-Gutachten in die Prüfung mit einbezogen.
Zu Frage 3: Das Innenministerium wurde am 22.02. in einem 8-seitigen Brief mit einbezogen.
Zu Frage 5: Bis jetzt sei noch keine Bewertung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eingegangen.

Zu Frage 4 äußert sich Frau Seybusch, Rechnungsprüfungsamt (StA 14).
Grundlage für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamts sei die Rechnungsprüfungsordnung.
Sie stellt klar, dass zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes die Durchführung von Prüfungen, die Feststellung der Ergebnisse und die Berichterstattung im Ausschuss gehören.
Die vorliegende Angelegenheit sei von StA 14 nicht geprüft worden.
Für die Klärung von Rechtsfragen sei nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung das Rechtsamt zuständig.

Rm Dr. Littmann äußert sich kritisch zu den Antworten von StD Pogadl.
Punkt 1: Bei der Anfrage vom Personalamt an die Kämmerei seien nur die Beschlüsse und Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt worden. Ratssitzungen seien komplett außen vor gelassen worden.
Punkt 2: Das Personalamt habe in seiner Antwort mehrfach Mehrausgaben und Mehraufwendungen verwechselt.
Punkt 3: Zum Thema Gesprächsunterlagen zur Haushaltsentwicklung habe sich StD Pogadl weder geäußert noch seien sie berücksichtigt worden.
Punkt 4: Rm Dr. Littmann zitiert aus dem Schreiben an die Kommunalaufsicht, dass „die Gutachten Bethge und Beckmann bei der Beurteilung außer Acht gelassen worden seien.“
Punkt 5: Das Innenministerium sei erst am 23. Februar in den Prüfungsvorgang eingeschaltet worden, obwohl der Antwortentwurf bereits am 6. Januar abgezeichnet worden sei.
Die Summe aller Punkte hätte die Fraktion FDP/Bürgerliste zu der Erkenntnis gebracht, dass die Prüfung einseitig und der Zeitverzug beabsichtigt gewesen sei.

StD Pogadl stellt klar, dass das Schreiben vom 22.02. am 23.02. auf seine Anweisung mit diesem Inhalt versandt worden sei. Er zitiert eine Stelle aus dem Schreiben an das Innenministerium, in der darauf verwiesen wird, dass beide Gutachten berücksichtigt worden seien.

Rm Starke (SPD) äußert ihren Unmut über den Vorwurf der FDP/Bürgerliste, es sei einseitig geprüft worden.

Rm Radtke (SPD) schließt sich seiner Vorrednerin an und stimmt zu, den Vorgang noch einmal vom Innenministerium prüfen zu lassen, um den Vorwurf einer einseitigen Prüfung auszuräumen.

Auf Anfrage von Rm Frank (CDU) erläutert Frau Müller, stellv. Leiterin des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 01), die Zusammensetzung der 2008 von der Versicherung des Klinikums erstatteten Kosten.

Rm Dr. Littmann (FDP) stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine Bewertung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung zur Prüfung und zum Ergebnis möglicher Regressforderungen gegen Herrn Dr. Langemeyer und Frau Dr. Uthemann einzuholen.
2. eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen. Die Federführung liegt - ggf. unter Einbeziehung anderer Ämter - beim Rechtsamt. Bei der Prüfung sind nunmehr sämtliche seit Mai 2009 bekannten, dafür haushaltsrelevanten Fakten (z. B. Gremienberatungen, Gesprächsunterlagen der Verwaltung) und das Gutachten von Prof. Beckmann zu berücksichtigen.

StD Pogadl sagt zu, dass bei Beschluss von Punkt 1 dieser wortwörtlich an die Bezirksregierung weitergegeben werde.
Zu Punkt 2 weist er darauf hin, dass es innerhalb der Verwaltung klare Zuständigkeitsregelungen für disziplinarrechtliche Verfahren gebe. Hieran könne auch ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses nichts ändern.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) greift den Einwand von StD Pogadl auf und schlägt vor, Punkt 2 wie folgt zu ergänzen: „Der Ausschuss empfiehlt dem Rat eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen“.

Rm Dr. Tautorat (Die Linken) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) stellt Punkt 1 des Antrags wie folgt zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine Bewertung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung und dem Innenministerium des Landes NRW zur Prüfung und zum Ergebnis möglicher Regressforderungen gegen Herrn Dr. Langemeyer und Frau Dr. Uthemann einzuholen.

Der vorgenannte Antrag wird von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen.

Rm Radtke (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem zweiten Teil des Antrags zustimme, aber zu Protokoll erkläre, dass dem Personalamt bei der Prüfung bereits alle Unterlagen vorgelegen hätten.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) verliest den Punkt 2 mit dem Protokollzusatz:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, diese Prüfung durch das Rechtsamt ggf. unter Einbeziehung anderer Ämter durchzuführen. Bei der Prüfung sind nunmehr sämtliche seit Mai 2009 bekannten dafür haushaltsrelevanten Fakten, z. B. Gremienberatungen, Gesprächs-unterlagen der Verwaltung etc. und das Gutachten von Professor Beckmann, zu berücksichtigen.

Der vorgenannte Antrag wird von den Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen.

Bezug nehmend auf die ausführlichen Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss fragte Rm Reuter (Bündnis90/Die Grünen) nach, ob mittlerweile die Handakten der beauftragten
Handakten der beauftragten Anwaltskanzlei verfügbar seien.

Hinsichtlich der o.a. Nachfrage erklärte StD Pogadl, dass die Anwaltskanzlei entsprechend angeschrieben worden sei, aber bis jetzt noch keine Handakten zur Verfügung gestellt worden seinen. In diesem Zusammenhang wies StD Pogadl darauf hin, dass eine Bezahlung der Anwaltskanzlei erst dann erfolgen werde, wenn die Handakten zur Verfügung gestellt wurden.

Weiterhin wies StD Pogadl hinsichtlich des Punktes 1 der o.a. Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses StD Pogadl daraufhin, dass bei der Bezirksregierung ohnehin noch ein Prüfverfahren anhängig sei und man mit diesem Beschluss einen Vorgang dupliziere.

Abschließend empfahl StD Pogadl bezug nehmend auf Punkt 2 der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.04.2010, dass es seiner Ansicht nach sachgerechter wäre, wenn nicht das Rechtsamt, sondern das Rechnungsprüfungsamt eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchführen würde.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

zu TOP 11.6
Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01146-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft den Oberbürgermeister, Frau Mechthild Greive und Herrn Josef Reding als Repräsentanten der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.



zu TOP 11.7
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01167-10)

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.05.2010 beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) einstimmig folgende Umbesetzung:

Herr Uwe Lagoda verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien als sachkundiger Bürger.

Für ihn wird Herr Prof. Wolfgang Richter als sachkundiger Bürger Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

zu TOP 11.8
Einstellung von Nachwuchskräften 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01179-10)

Nachdem sich Rm Dr. Tautorat (Die Linke), Rm Berndsen (SPD) und Rm Weintz (CDU) dafür ausgesprochen hatten, möglichst 100 Auszubildende für das Jahr 2010 einzustellen, erklärte
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man es nicht für sinnvoll erachte, in dieser Angelegenheit in einem möglichen Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Arnsberg zu geraten.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass sich auch der Verwaltungsvorstand dafür ausgesprochen habe, im Jahre 2010 die möglichen 100 Ausbildungsplätze voll auszuschöpfen. Weiterhin müsse es Ziel sein, diese Anzahl in den kommenden Jahren auf mindestens 120 Ausbildungsplätze zu steigern.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von bis zu 100 Nachwuchskräften für das Jahr 2010.

zu TOP 11.9
Teilnahme des Leiters des Instituts für Feuerwehr und Rettungstechnologie an einer Neonazi-Demonstration
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2010
(Drucksache Nr.: 01109-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 01109-10-E2) vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 die
Verwaltung um zusätzliche Stellungnahme gebeten. Die gestellten Fragen werden wie folgt
beantwortet:

Frage 3:
In welchen Arbeitskreisen, Lagezentren, Forschungsprojekten oder anderen Gremien, die sich
mit den Fragen von Terrorismusbekämpfung, Gefahrenabwehr, Einsatzplanung und -strategie
bei Nazi-Aufmärschen und Veranstaltungen befassen, war Herr Schäfer vertreten?

Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der Projekte des IFR werden keine Vorgänge in Bezug auf reale Einsatzszenarien/
Veranstaltungen bearbeitet.

Das Projekt LAGE, an dem das IFR mitarbeitet, zielt darauf, den Informationsfluss zwischen
Führungsstäben zu optimieren. Bisher sind dazu Erhebungen der Ist-Abläufe und
Meldungsinhalte erfolgt, die Herrn Schäfer aus seiner vorherigen Tätigkeit bekannt sein
sollten. An den Gesprächen zur Erhebung des Ist-Zustandes waren neben den zuständigen
Industrie- und Forschungspartnern z. B. die Polizei, das THW, die Bundespolizei und
Vertreter der DB AG beteiligt.

Frage 4:
Welchen Einfluss hatte Herr Schäfer hinsichtlich der Einsatzplanung und -strategie bei Nazi-
Aufmärschen?

Antwort der Verwaltung:
Herr Schäfer hatte keinen Einfluss.

Frage 5:
Welche Kenntnisse hat die Verwaltung darüber, ob in der Vergangenheit geheime
Informationen aus den genannten Gremien nach außen gedrungen sind?

Antwort der Verwaltung:
Der Verwaltung liegen dazu keine Kenntnisse vor.

Frage 7:
Die Feuerwehr schreibt auf ihrer Homepage zur Teilnahme von Herrn Schäfer an o.g.
Demonstration unter anderem: „Selten kommt es durch Feuerwehrangehörige zu radikalen
oder rassistischen Äußerungen oder zur Zustimmung einschlägiger Thesen.“ Welche Kenntnis
hat die Verwaltung über die von der Feuerwehr angeführten „seltenen“, aber anscheinend
vorkommenden radikalen oder rassistischen Äußerungen?
Bei Kenntnis: Welche Konsequenzen hat die Verwaltung gezogen?
Bei Nichtkenntnis: Wie gedenkt die Verwaltung, die Stellungnahme der Feuerwehr aufzuklären?

Antwort der Verwaltung:
Diese Textpassage ist dem "Feuerwehrmagazin" entlehnt (Quellenangabe wird auf der
Berufsfeuerwehr-Homepage verdeutlicht) und sollte lediglich einen Beitrag zur Beschreibung
der Gesamtsituation in Deutschland leisten. Insoweit wird hier eine allgemeine und keine
dortmundspezifische Aussage getroffen. Konkrete Fälle oder Tendenzen innerhalb der
Berufsfeuerwehr/Freiwilligen Feuerwehr Dortmund sind nicht bekannt. Insoweit sind derzeit
keine Konsequenzen zu ziehen bzw. konkrete Maßnahmen zu veranlassen.

Frage 8:
Sind der Verwaltung in der Vergangenheit rechtsradikale oder rassistische Äußerungen
anderer MitarbeiterInnen bekannt geworden? Wenn ja: Wie hat die Verwaltung darauf
reagiert?

Antwort der Verwaltung:
Rechtsradikale oder rassistische Äußerungen anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
der Verwaltung nicht bekannt.

Frage 9 und 10:
Welche Fortbildungsveranstaltungen wurden in den letzten Jahren und werden aktuell
innerhalb der Verwaltung durchgeführt, die sich mit der Thematik des Rechtsradikalismus
befassen? Wie viele MitarbeiterInnen haben eventuelle Fortbildungen in Anspruch
genommen?


Antwort der Verwaltung:
Die Personalentwicklung der Stadt Dortmund führt gemeinsam mit dem Westfälisch-
Märkischen- Studieninstitut zu der Thematik die Seminare „Umgang mit ausländischen
Mitbürgerinnen/Mitbürgern“, „Interkulturelle Kommunikationskompetenz“ und „ Der
Unterschied als Chance - Umgang mit Minderheiten“ durch. Herr Anders-Hoepgen von der
Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, steht in der letztgenannten
Qualifizierung u.a. auch als Ansprechpartner für die Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer zur Verfügung. Zudem organisiert die Personalentwicklung fachbereichsbezogene
Qualifizierungsmaßnahmen je nach aktuellem Bedarf innerhalb der Fachbereiche (z.B. für das Familienbüro, 41 /StLB, StA 51, EB 65).

Seit 2003 haben an dem Seminar „Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern“
62 Beschäftigte, an der Fortbildung „Interkulturelle Kommunikationskompetenz“ 178
Beschäftigte und an der Qualifizierung „Der Unterschied als Chance – Umgang mit
Minderheiten“ seit 2008 37 Beschäftigte der Stadt Dortmund teilgenommen.

Aufgrund der Haushaltssperre konnten weitere Beschäftigte, die sich zu den o.g.
Fortbildungen angemeldet haben, noch nicht berücksichtigt werden. Auf der Warteliste zu
„Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern“ stehen zur Zeit 25 Beschäftigte.
18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warten auf ihre Teilnahme an „Interkulturelle
Kommunikationskompetenz“ und 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warten auf die
Durchführung der Qualifizierung „Der Unterschied als Chance“.

Im Ausbildungsbereich war dem Thema „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ im Jahr 2009
ein Tag der Einführungsveranstaltung der Nachwuchskräfte des Einstellungsjahrganges 2009
gewidmet. Dieser Tag wurde durch Mitarbeiter der „Koordinierungsstelle für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des
Rates und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Respektbüros des Jugendamtes gestaltet. 110
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diese Veranstaltung besucht. In Kombination wurde
auch eine Informationsveranstaltung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter der
Stadtverwaltung Dortmund am 19.08.2009 in Zusammenarbeit mit Herrn Anders-Hoepgen
von der "Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie", Mitarbeitern des
Respektbüros des Jugendamtes und dem Bildungsreferenten Herrn Tacke durchgeführt. Hier
nahmen 25 Personen teil.

Ziel der Veranstaltungen war es, Jugendliche und damit städtische Nachwuchskräfte, aber
auch die sie betreuenden Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für das Problem von
Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus zu sensibilisieren.

Frage 11:
Der Rat hat im September 2008 den Beitritt der Stadt Dortmund zur Charta der Vielfalt sowie
die Erstellung eines Konzepts zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung beschlossen. In
der Charta der Vielfalt verpflichtet sich die Stadt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von
Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Mit dem Konzept zur Interkulturellen Öffnung der
Verwaltung sollen unter anderen durch den Erwerb und die Vertiefung von
Mitarbeiterkompetenzen interkulturelle Aspekte berücksichtigt werden, damit Hemmnisse und
Schranken für Menschen mit Migrationshintergrund abgebaut werden. Wie werden Inhalt und
Sinn der Charta der Vielfalt sowie des Konzepts der interkulturellen Öffnung verwaltungsintern vermittelt und umgesetzt?

Antwort der Verwaltung:
Die Koordination der Umsetzung des Konzeptes der interkulturellen Öffnung und der Charta
der Vielfalt übernimmt das Integrationsbüro (3 Dez).

Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste:
Sind die in der Presse erwähnten Tatbestände wahrheitsgemäß? Welche Personalkosten falle
an, wenn Herr Schäfer bis zu seiner Pensionsgrenze weiterhin von den Dienstgeschäften
entbunden wird?

Antwort der Verwaltung:
Die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Presseberichten obliegt nicht der Verwaltung. Im Falle eines bis zur Pensionsgrenze (30.06.2015) andauernden Dienstleistungsverbotes würden auf der Grundlage der Besoldung als Ltd. Städt. Branddirektor monatlich 5899,05 € gezahlt (insgesamt ca. 359.850 ,- €).

Hinsichtlich der Stellungnahme zu Frage 3 bat Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), darzulegen, in welchen Gremien Herr Schäfer aufgrund seiner früheren Tätigkeit vertreten gewesen sei.

Bezugnehmend auf die Berichterstattung in der Westfälischen Rundschau bat Rm Becker (FDP/Bürgerliste) darum, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

- Wann wurde Herr Schäfer von seinen Dienstgeschäften enthoben?
- Wann wurde Herrn Schäfer untersagt, die Diensträume zu betreten und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
- Hat das unentschuldigte Fernbleiben bei den von der Verwaltung erbetenen Gesprächstermin disziplinarrechtliche Folgen?

Nachdem OB Sierau grundsätzlich vorgeschlagen hatte, darüber nachzudenken, Fragestellungen, die sensible Personalangelegenheiten beinhalte können, nichtöffentlich zu behandeln, beantragte Rm Münch (FBI) die weitere Behandlung dieser Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmte diesem Geschäftsordnungsantrag von Rm Münch (FBI) einvernehmlich zu.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

Im Zusammenhang mit den nachfolgenden Anfragen bat Rm Münch (FBI) darum, seine Anfragen künftig vollständig zu beantworten, um so der Verwaltung hinsichtlich etwaiger Nachfragen Arbeit zu ersparen.

OB Sierau sagte zu, diesem Wunsch möglichst nachzukommen.

zu TOP 12.1.1
Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Uni-Südtangente
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00665-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00665-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Autofreies Spielen an der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01035-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01035-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.1.3
Fahrlässige Gefährdung von Kindern an der JFS Hombruch durch Mitarbeiter des Jugendamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01037-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01037-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Dauer der Wahlperiode bei einer Wiederholungswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01044-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01044-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Unkenntnis der Dortmunder Schüler über die Schulpsychologische Beratungsstelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01048-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01048-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Briefbogen Dezernenten und Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01052-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01052-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
Was kostet ein Rats- und Bezirksvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01077-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01077-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.8
Weiterzahlung des OB-Gehalts trotz OB-Rücktritt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01081-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01081-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.9
Baumschutz bei der Umgestaltung des Hörder Bahnhofs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01184-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01184-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.10
FFH-Biotopzerstörung beim Bau der Kanalbrücke Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01185-10)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

zu TOP 12.1.11
Auswirkungen des Ergebnisses der OB-Wiederholungswahl auf das Verwaltungsgerichtsverfahren zur Wiederholung der Ratswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01189-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 01189-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Bevor die öffentliche Sitzung um 22:00 Uhr von OB Sierau beendet wurde, stellte OB Sierau fest, dass Einvernehmen im Rat der Stadt besteht, die Sitzung des Rates der Stadt anschließend mit dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt fortzuführen.



Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau Hendrik Berndsen
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer