Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 30.04.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD) i.V. für Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20

Detlef Niederquell –StA 23
Andreas Hibbeln – 51/FBL

Bettina Pesch – 42/GfD
Daniel Buess – 42/GfD

Ute Spreen – 52/4
Martin Krieg – 66/3
Michaela Bonan – 1/GB III
Kerstin Furkert – 64/2
Juliana Krumteich – 5/Dez
Manfred Kruse – 33/1
Holger Wiedemann – 50/4
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Gabriele Watermann – 40/Schule
Frau Dr. Gisela Framke – 41/MKK

4. Gäste:


./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 30.04.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 Information zur geplanten Berichtsfolge zum Haushalt
mündlicher Bericht

2.2 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

2.3 3. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00672-15)

2.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: Soziale Transferleistungen
(Drucksache Nr.: 14257-14-E16)

Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion an die Verwaltung vom 04.02.2015

2.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "freiwillige Leistungen"; Positionen im Dezernat 5
(Drucksache Nr. 14257-14-E-19)

Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion an die Verwaltung vom 04.02.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E33)

2.6 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "freiwillige Leistungen"; Position Erstellung und Pflege des 3-D Stadtmodells
(Drucksache Nr: 14257-14-E20)

Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion an die Verwaltung vom 04.02.2015

2.7 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: Einkaufsvolumen / Beschaffung im Amt 19
(Drucksache Nr. 14257-14-E21)

Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion an die Verwaltung vom 04.02.2015

2.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "frewillige Leistungen"; Position "Durchführung von Heilpraktikerprüfungen"
(Drucksache Nr.: 14257-14-E23)

Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion an die Verwaltung vom 04.02.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E36)

2.9 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00514-15-E1)



3. Beteiligungen

3.1 Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)

3.2 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)

3.3 Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)

3.4 Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)

3.5 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)

3.6 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)

3.7 Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)

3.8 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00865-15)


3.9 DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)

3.10 Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)

3.11 In-House-Vergabe des Verkehrsauftrags an die DSW21
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01153-15)

3.12 Rückzahlunen / Rückstellungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00776-15-E2)

3.13 Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00737-15-E3)



4. Liegenschaften

4.1 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

4.2 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

4.3 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

4.4 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00743-15)



5. Sondervermögen

5.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)
6. Sonstiges

6.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

6.2 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00890-15)

6.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00844-15)

6.4 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

6.5 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2014 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00877-15)

6.6 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Mader benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01020-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.10 behandelt.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat gebeten, folgenden Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

HSP Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01207-15)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01207-15-E1)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.

Die Verwaltung zieht folgende, unter TOP 3.6 eingeordnete Vorlage zurück:

Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.03.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.03.2015 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Information zur geplanten Berichtsfolge zum Haushalt

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) infomiert den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt:

Am 07.05.2015 wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 dem Rat zur Kenntnis gegeben. Das Haushaltsjahr 2014 konnte insgesamt besser abgeschlossen werden, als unterjährig erwartet und sogar besser als geplant. Das positive Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl nach der Gemeindehaushaltsverordnung verschiedene ungeplante Risiken für den städtischen Haushalt, die in 2015 oder Folgejahren eintreten könnten, bereits als Rückstellungsbildungen in 2014 zu berücksichtigen waren. Derzeit laufen die Arbeiten zur ersten Prognose des Jahresergebnisses 2015. Das Ergebnis dieser ersten Prognosen wird den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Mitte Mai schriftlich übermittelt. Eine umfassende Berichterstattung in Form der bewährten Managementberichte erfolgt wieder ab der Sitzung am 18.06.15.

zu TOP 2.2
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 127,76 Euro pro Tag.

2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 98,37 EUR pro Tag.

zu TOP 2.3
3.Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00672-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 31.12.2014 zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: Soziale Transferleistungen
(Drucksache Nr.: 14257-14-E16)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E31)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Stellungnahme
zu folgender Frage:
Im Haushaltsplanentwurf sind erhebliche Aufwendungen für soziale Transferleistungen
enthalten.
Wie eine Anfrage ergab, betrug der jährliche Zuwachs im Bereich der sozialen Transferleistungen
in den vergangenen Abrechnungszeiträumen ca. 65.000.000,00 € p.a.
In dem vorliegenden Planungsentwurf für die Jahre 2015 bis 2018 wurde nun jedoch ein
weit geringerer Zuwachs eingerechnet, was angesichts unumkehrbar steigender Kosten
kaum plausibel erscheint. Allein in Folge der durch weitere Zuwanderung geringqualifizierter
Nettotransferempfänger entstehenden Lasten ist die Annahme einer Trendwende nicht
glaubhaft darstellbar. Vielmehr muss von einem weiteren, wahrscheinlich sogar progressiven
Anstieg ausgegangen werden.

Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Frage:
Welche Planzahlen werden im Vergleich zu den Ist-Werten der vergangenen Jahre im einzelnen
veranschlagt und wie begründet die Verwaltung eine dramatisch verbesserte Prognose?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften foglende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
die Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland im Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften beantworte ich wie folgt:

Für das Sozialamt und das Jobcenter sind im Haushaltsplan 2015 insgesamt 430 Mio. € Transferaufwendungen veranschlagt. Der Nachtrag für Mehraufwendungen im Bereich der Versorgung von Flüchtlingen i. H. v. 13 Mio. € ist entsprechend eingerechnet.

Das Haushaltsjahr 2014 schloss mit 403 Mio. € Transferaufwendungen ab. Im Vergleich zu diesem Rechnungsergebnis stehen im Haushaltsjahr 2015 insofern 27 Mio. € mehr an Transferaufwendungen zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "freiwillige Leistungen"; Positionen im Dezernat 5
(Drucksache Nr. 14257-14-E-19)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E33)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Beantwortung
folgender Fragen:

In der vom Stadtkämmerer vorgelegten Übersicht über die freiwilligen Leistungen, die die
Stadt Dortmund gewährt, und die Gegenstand der Übersendung des Haushaltsplanentwurfs
war, sind zwei Positionen im Dezernat 5 mit „Zuwendungen bzw. Zuschüsse“ beschrieben.
Es handelt sich um die Fachbereich 50 und 52. Im FB 50 sind „Zuwendungen
an Verbände und Organisationen“ mit einem Zuschussbedarf von 1.802.844 € ausgewiesen.
Für den Fachbereich 52 den handelt es sich um einen Betrag von 747.929 € für
„Sonstige Zuschüsse an Vereine und Organisationen ohne Landesmittel“.
Um feststellen zu können, ob und inwieweit hier Einsparungen möglich sind, bedarf es
einer Spezifizierung der Zuwendungen und Zuschüsse. Um die Beantwortung folgender
Fragen wird gebeten:

1. Welche Vereine, Verbände und sonstige Organisationen erhalten Zuwendungen
oder Zuschüsse (ohne Landesmittel) in welcher Höhe? Bei der Beantwortung der
Frage kann auf das Jahr 2014 abgestellt werden

2. Welche der unter Ziffer 1 bedachten Vereine, Verbände und sonstige Organisationen
sind gemeinnützig? Findet eine Überprüfung statt

3. Wird die Mittelverwendung durch die so bedachten Vereine, Verbände und sonstige
Organisationen überprüft? Falls ja, wie findet die Überprüfung statt?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland vom 05.02.2015 nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1:
Bei den vom Fachbereich 52 verantworteten „Sonstigen Zuschüssen an Vereine und Organisationen
ohne Landesmittel“ handelt es sich um Zuschüsse an 160 Vereine, Organisationen
und Gesellschaften, die im Rahmen der vom Rat am 15.07. 2004 beschlossenen „Richtlinien
für die Sportförderung der Stadt Dortmund“(DS.-Nr. 06640-04) im Jahr 2013 ausgezahlt
wurden. Zur Liste der Zuschussempfänger wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Bei den vom Fachbereich 50 verwalteten Fördermitteln handelt es sich um Zuwendungen an
soziale Organisationen zur Erfüllung von im gesamtstädtischen Interesse liegenden sozialen
Aufgaben. Die Zuwendungsempfänger im Jahre 2015 ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten
Liste. Zum Verhütungsmittelfonds ist ergänzend anzumerken, dass die zur Verfügung
stehenden Gelder nicht bei den drei genannten Organisationen verbleiben, sondern an
bedürftige Dortmunder Frauen vergeben werden.

Zu 2:
Die Sportförderrichtlinien definieren unter Punkt 3 bestimmte Fördervoraussetzungen. Die
Gemeinnützigkeit ist dabei ein wesentliches Kriterium, das zur Inanspruchnahme der Sportfördermittel
zwingend vorliegen muss. Die Antragsteller müssen daher den entsprechenden
„Freistellungsbescheid“ der Finanzbehörden vorlege, der die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Die vom Fachbereich 50 betreuten Zuwendungsempfänger sind allesamt gemeinnützige Organisationen,
die im Bereich der Seniorenbüros mit der Stadt Dortmund kooperierende Dortmunder
Seniorenheim gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit – wie im Bereich der Sportförderung pflichtig vorgesehen
– findet nicht statt, ist aber auch mit Blick auf die Empfängerlandschaft entbehrlich.

Zu 3:
Grundsätzlich können im Bereich Sport Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit, für
Übungsleiter, für Fahrtkosten zu Sportveranstaltungen, für die Förderung vereinseigener Anlagen
und Gerätebeschaffungen, für Sportstättennutzungen und für die Veranstaltung von
Großveranstaltungen gewährt werden.
Abhängig von der Art der Fördermaßnahme sind die Zuschussempfänger verpflichtet, geeignete
Verwendungsnachweise in Form von Teilnahmelisten, Rechnungen u. ä. bei den Sportund
Freizeitbetrieben vorzulegen, die dann entsprechend geprüft werden.
Die Überprüfung der Mittelverwendung der vom Fachbereich 50 verwalteten Zuwendungen
ist sehr heterogen und in durchaus unterschiedlicher Tiefe ausgestaltet. Es gibt sowohl dezidierte
Verwendungsnachweisprüfungen als auch Plausibilitätsprüfungen anhand der regelmäßig
zu erstellenden Jahresberichte. Kassenprüfungen finden nicht statt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "freiwillige Leistungen"; Position Erstellung und Pflege des 3-D Stadtmodells
(Drucksache Nr: 14257-14-E20)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E34)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Beantwortung
folgender Fragen:
In der vom Stadtkämmerer vorgelegten Übersicht über die freiwilligen Leistungen, die die
Stadt Dortmund gewährt, und die Gegenstand der Übersendung des Haushaltsplanentwurfs
war, findet sich unter den freiwilligen Leistungen des Stadtamtes 62 die Position Erstellung
u. Pflege des 3-D Stadtmodells. Insgesamt ist dort ein Zuschussbedarf von
282.585 € dargestellt, weitestgehend für Personalausgaben (4 zugeordnete vollzeitverrechnete
Stellen). Um den Haushaltsbedarf für die kommenden Jahre abschätzen zu können,
wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie weit ist die Erstellung des Modells gediehen? Wie lange dauert der Aufbau
noch oder ist er bereits abgeschlossen?

2. Warum sind/waren 4 Vollzeitstellen erforderlich, um die Arbeiten auszuführen?

3. Wann ist mit einer Verringerung (nur noch Pflege des Modells) zu rechnen? Welche
Personaleinsparung ließe sich dadurch ggf. realisieren?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den gestellten Fragen vom 04.02.2015 der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) zur
DS-Nr.: 14257-14-E20 - Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2015 - nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie weit ist die Erstellung des Modells gediehen? Wie lange dauert der Aufbau noch
oder ist er bereits abgeschlossen?

Der Verwaltungsvorstand hat am 09.11.2004 das Vermessungs- und Katasteramt mit dem
Aufbau des 3D-Stadtmodells beauftragt. Das virtuelle Stadtmodell beinhaltet neben den
ca. 210.000 amtlich nachgewiesenen Gebäuden ein digitales Geländemodell sowie die
entsprechenden Luftbilder.
Die Gebäude werden in 3D-Modellen in folgenden Detaillierungsstufen (LOD = Level of
Detail) abgeleitet:

 LOD 1 = Blockmodell
Diese Detaillierungsstufe wurde aus dem amtlichen Gebäudenachweis abgeleitet
und liegt flächendeckend vor.
 LOD 2 = Blockmodell mit modellierten Dachformen
Diese Detaillierungsstufe wurde automatisiert aus einem digitalen Höhenmodell
abgeleitet und liegt flächendeckend vor. Auf Grund der automatisierten Ableitung
wurden Dachformen teilweise nur unzureichend gebildet und es sind noch
erhebliche Nacharbeiten erforderlich.
 LOD 3 = Blockmodell, Dachformen und fotorealistische Texturen für die
Fassaden

Diese Detaillierungsstufe wurde automatisiert aus Schrägluftbildern abgeleitet und
liegt in Kürze flächendeckend vor. Auch hier sind auf Grund der automatisierten
Ableitung noch projektbezogene Nacharbeiten erforderlich.
Unabhängig von den Nacharbeiten sind alle Komponenten regelmäßig zu aktualisieren.
Mit der Fortführung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des 3D-Stadtmodells für das
gesamte Stadtgebiet sowie für die Bereitstellung der Daten im Intra- und Internet sind 1-2
Beschäftigte betraut.

Im Hinblick auf die Qualität, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten ist diese Aufgabe
als Daueraufgabe anzusehen.

2. Warum sind/waren 4 Vollzeitstellen erforderlich, um die Arbeiten auszuführen?

Auf Grund zunehmender Anforderungen aus der Verwaltung, insbesondere aus den
Bereichen der Planungs-, Hochbau- und Tiefbauverwaltung sowie der
Wirtschaftsförderung, wurden die unter Punkt 1 beschriebenen Daten projektbezogen
weiterentwickelt. Dazu wurden je nach Anforderung z. B. geplante Gebäudevarianten
integriert, Straßenmobiliar und Bepflanzungen dargestellt oder Innenraumbegehungen
realisiert.
Hier eine kleine Auswahl von Projekten, die in den letzten Jahren realisiert wurden:

 Umbau Boulevard Kampstraße
 Umbau und Bebauung Petrikirchhof
 Geplante Bebauung Phoenix See
 Einschwenkung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße und 6-streifiger Ausbau der
A40 inkl. Varianten zu Lärmschutzmaßnahmen
 Umbau der Faßstraße
 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof
 Vermarktung des Baugebietes Rahmer Wald
u.v.m.

Die Visualisierung komplexer Zusammenhänge bietet sowohl den Spezialisten als auch
den fachfremden Beteiligten wertvolle Entscheidungshilfen. Dem Nutzer wird es dadurch
möglich, sich interaktiv in den Straßen zu bewegen und die Stadt aus verschiedenen
Perspektiven beispielsweise aus der Sicht eines Fußgängers oder eines Flugzeugpiloten zu
erleben. Aussehen und Wirkung geplanter Gebäude im Zusammenhang mit bereits
vorhandener Bebauung sind realitätsnah und plastischer als in zweidimensionalen Plänen
dargestellt.

Ein individuell gesteuerter virtueller Rundgang durch die computergenerierte Stadt kann
zudem Vor- und Nachteile von Planungsvarianten verdeutlichen und unterstützt die
Entscheidungsfindung in den meist umfangreichen Abstimmungsprozessen wesentlich.
3D-Stadtmodelle eignen sich daher auch besonders gut, die Bewohner einer Stadt im
Rahmen von Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung an der städtebaulichen Entwicklung
teilhaben zu lassen. Auch können Planungsmängel frühzeitig erkannt und somit reduziert
werden, wodurch ein erhebliches Einsparpotential generiert wird.
Mit der Visualisierung und Präsentation von Planungsvarianten sind 2-3 Beschäftigte
betraut. Diese Dienstleistung wird insbesondere von den Fachbereichen 60, 61, 65, 66 und
8/WF beauftragt. Insofern hat StA 62 keinen Einfluss auf das Auftragsvolumen.
Tendenziell kann jedoch ein gestiegenes Auftragsvolumen beobachtet werden, im Übrigen
bei hoher Kundenzufriedenheit.

Die Daten des 3D-Stadtmodells werden auf Antrag auch Externen z.B. zur Integration
dortiger Planungen zur Verfügung gestellt.

3. Wann ist mit einer Verringerung (nur noch Pflege des Modells) zu rechnen? Welche
Personaleinsparung ließe sich dadurch ggf. realisieren?

Wie unter den Punkten 1. und 2. bereits erläutert, handelt es sich bei der Aufgabe nicht
mehr ausschließlich um den Aufbau und die Pflege des 3D-Stadtmodells. Vielmehr steht
inzwischen die Veredlung dieser Daten für projektbezogene Visualisierungen mit sehr
hohem Detaillierungsgrad im Vordergrund. Insofern wird die Möglichkeit einer
Personaleinsparung in diesem Bereich nicht gesehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: Einkaufsvolumen / Beschaffung im Amt 19
(Drucksache Nr. 14257-14-E21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E35)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Beantwortung
folgender Fragen:

1. Wie groß ist das Einkaufsvolumen (insgesamt und nach Waren- bzw. Leistungsgruppen)
2. Ist die Beschaffung im Amt 19 (Beschaffungszentrum) komplett gebündelt oder wird
darüber hinaus noch dezentral eingekauft (wenn ja: wo und mit welchen Budgets)?
3. Gibt es Initiativen zu einem interkommunalen Einkaufsverbund im Ruhrgebiet?
4. Werden im Bereich Einkauf Synergien mit kommunalen Unternehmen genutzt?
5. Existiert ein Beschaffungscontrolling? Wenn ja: Mit welchen Kennzahlen wird gearbeitet?
6. In welchem Umfang werden Instrumente zur Markt-, Lieferanten- oder Kostenanalyse
eingesetzt?
7. Existiert ein Benchmarking? Wenn ja: bis auf welche Ebene wird verglichen (kommunal,
regional, landes- oder bundesweit?
8. Existiert ein zentrales Vertragsmanagement (von Anbahnung, Entwurf, Prüfung,
Abschluss, Erfüllungskontrolle bis Archivierung)?

Begründung:
Beim Übergang von einer mengenorientierten Bestellabwicklung zu einem strategisch
ausgerichteten Einkauf sind in der Regel erhebliche Einsparpotentiale umsetzbar, die noch
im Haushalt 2015 wirksam werden könnten. Da die Beschaffung im Konsolidierungsentwurf
zum Haushalt 2015 eine nur untergeordnete Rolle spielt, ist die Beantwortung der
Fragen notwendig, um eine Bewertung und einen Sparvorschlag erarbeiten und unterbreiten
zu können.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
nachdem die o.g. Anfrage inzwischen dem zuständigen Fachbereich zugeleitet wurde,
beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Das Einkaufsvolumen (Waren und Dienstleistungen sowie Bauleistungen) hatte in 2014
einen Gesamtauftragswert von ca. 154 Mio. €. Davon entfielen 84,4 Mio. € (54 %) auf
Bauvergaben nach VOB; 61,0 Mio. € (40%) auf Vergaben von Liefer- bzw.
Dienstleistungsaufträgen nach VOL und 8,7 Mio. € (6%) auf die Vergabe freiberuflicher
Leistungen nach VOF (bzw. VOF-analog unterhalb des EU-Schwellenwertes).

2. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) führt grundsätzlich alle
Vergabeverfahren nach VOB, VOL und VOF durch. Die Fachbereiche (Stadtämter und
Eigenbetriebe) dürfen in eigener Zuständigkeit freihändige Vergaben nur bis zu einem
geschätzten Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von 5.000 € durchführen, haben dabei
aber im Sinne einheitlicher Geschäftsprozesse die Regelungen der gesamtstädtischen
Geschäftsanweisung „Vergabe- und Beschaffungsordnung“ zu beachten.
Dienstleistungen freiberuflicher Natur, deren Schätzwerte unter dem Schwellenwert zur
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens nach VOF liegen (aktuell
207.000 € ohne Mehrwertsteuer) dürfen ebenfalls von den Fachbereichen in eigener
Zuständigkeit beauftragt werden.

Im Interesse effizienter verwaltungsinterner Geschäftsprozesse und zur Optimierung der
Einkaufskonditionen hat StA 19 zahlreiche Rahmenverträge entwickelt, in denen früher
über die Verwaltung verteilte Einzelbeschaffungen nun gebündelt und zusammengeführt
worden sind. Viele dieser Rahmenverträge sind in das elektronische Bestell- und
Katalogsystem integriert und ermöglichen den Fachbereichen eine Bestellung „per
Knopfdruck“.

Selbstverständlich besteht für diese Fälle, in denen ein Rahmenvertrag über die
benötigten Waren/Dienstleistungen existiert, bei entsprechendem Bedarf eine
Abnahmeverpflichtung der Fachbereiche auch im Wertebereich unter 5.000 €.
Die dezentralen Beschaffungsvolumina 2014 verteilen sich nach den eingereichten
dezentralen Vergabestatistiken wie folgt:

Dezernat 1 - 1,6 Mio. €
Dezernat 2 - 7,9 Mio. €
Dezernat 3 - 1,9 Mio. €
Dezernat 5 - 1,1 Mio. €
Dezernat 6 - 3,0 Mio. €
Dezernat 7 - 0,1 Mio. € (ohne StA 51)
Summe 15,6 Mio. €

3. Die Stadt Dortmund ist Initiator und Mitglied eines interkommunalen
Einkaufskonsortiums, dem auch die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Hagen
angehören. Durch die gemeinsame Bedarfsbündelung werden wirtschaftliche Vorteile
realisiert und durch gemeinsame Ausschreibungen Prozesskosten eingespart. Beispiele:
Digitale Kopier/Multifunktionsgeräte, Amtliche Nachweise, Stempelplaketten,
Kopierpapier, Toiletten-/Handtuchpapier.

4. Sofern vergaberechtlich die Inhousefähigkeit vorliegt, werden Tochterunternehmen nach
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt beauftragt.
Liegen die Voraussetzungen der Inhousefähigkeit nicht vor, darf nach Vergaberecht nicht
zwischen kommunalen und anderen Unternehmen unterschieden werden. Bei
freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen werden nicht inhousefähige
Tochterunternehmen gleichwohl als Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

5. Es existiert bei StA 19 ein Einkaufscontrolling. Folgende Kennzahlen werden
quartalsweise erhoben:

- Anzahl und Volumen von Vergabeverfahren nach Vergabeart,
- Bearbeitungsdauer von Beschaffungsvorgängen,
- Anzahl und Volumen pro Fachbereich,
- Anzahl und Volumen pro Lieferant,
- Anzahl und Volumen pro Waren-/Leistungsgruppe,
- Aufhebungsquote von Vergabeverfahren,
- Regionale Verteilung nach Sitz des Auftragnehmers
- Katalogabrufe/Freitextbestellungen.

6. Markt-, Lieferanten- und Kostenanalysen sind dem Vergabeprozess immanent. Durch
die Verpflichtung zur Vergabe im Wettbewerb erlangt der Einkauf kontinuierliche
Marktkenntnis, die in Bieterdatenbanken eingepflegt und genutzt wird.
Bei allen Vergabeverfahren ist eine Lieferantenbeurteilung durch die zwingende
Eignungsprüfung bereits durch die Vergabeordnungen vorgegeben. Das
Nichtdiskriminierungsgebot erlaubt allerdings bei öffentlichen Ausschreibungen und
offenen Verfahren nur die Bewertung eines Bieters entweder als geeignet oder als nicht
geeignet anhand transparent vorgegebener Mindestanforderungen.

Ein Bewertungsmodell mit „weichen“ Faktoren (z.B. eine deutlich größere Anzahl von
Referenzprojekten als mindestens gefordert) ist dagegen nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Hier setzt das Vergaberecht der Lieferantenanalyse somit Grenzen.
Im Laufe des jeweiligen Vergabevorgangs werden Angebote auf plausible Kalkulation
und bei Dienstleistungen auf die zu erwartende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im
Tariftreuebereich geprüft. Auch die Analyse von Abweichungen zur Kostenschätzung ist
Bestandteil der Bewertung.


7. Die Stadt Dortmund ist über StA 19 im „Beirat für Beschaffungswesen und
Auftragsvergabe“ des Deutschen Städtetags vertreten.

Ein Benchmarking mit anderen dort vertretenen öffentlichen Auftraggebern wird
projektbezogen verabredet, zur Zeit beispielsweise bei der Beschaffung von Büromöbeln.

8. Für Rahmenverträge über gesamtstädtischen Bedarf erfolgt das Vertragsmanagement im
StA 19. Verträge, die nur für einen bzw. wenige Fachbereiche abgeschlossen wurden,
werden von dort bewirtschaftet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015;
hier: "freiwillige Leistungen"; Position "Durchführung von Heilpraktikerprüfungen"
(Drucksache Nr.: 14257-14-E23)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E36)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Stellungnahme
zu folgender Frage:

In der Aufstellung des Stadtkämmerers über freiwillige Leistungen findet sich beim Stadtamt
53 eine Position: „Durchführung von Heilpraktikerprüfungen“. Der Gesamtaufwand
beträgt 167.500,00 €. Dem stehen Erträge in Höhe von 142.400,00 € entgegen, so dass
sich ein zuschussbedarf i.H.v. 23.350,00 € ergibt.

Hieraus ergeben sich für den zu beschließenden Haushalt folgende Fragen:
Warum werden die Heilpraktikerprüfungen überhaupt seitens der Stadt Dortmund durchgeführt?
Warum werden die durchgeführten Prüfungen nicht kostendeckend mit Gebühren belegt?

Bei kostendeckender Gebührenerhebung könnte ein Betrag von 23.500,00 € eingespart
werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland vom 04.02.2015 nehme ich wie folgt
Stellung:

1. Die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ist für die Stadt Dortmund grundsätzlich eine
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung in Bezug auf Dortmunder Bürgerinnen
und Bürger. Die Stadt Dortmund führt daneben aber auch die Heilpraktikerkenntnisüberprüfungen ür die übrigen Städte im Regierungsbezirk Arnsberg durch. Insofern andelt es sich um eine freiwillige Leistung. Diese Aufgaben hat die Stadt Dortmund
bereits im Jahr 1995 auf Wunsch der damaligen Gesundheitsministerin des Landes
Nordrhein-Westfalen und nach entsprechender Beschlussfassung des Rates der Stadt
Dortmund übernommen. Grundsätzlich ist diese zentrale Durchführung, auch für die
Stadt Dortmund, wirtschaftlicher, als wenn jede Kommune nur in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich Prüfungen durchführen würde. So übernimmt aktuell zum
Beispiel die Stadt Düsseldorf die Durchführung von Kenntnisüberprüfungen in Bezug
auf die neu hinzugekommene beschränkte Heilpraktikererlaubnis im Bereich der
Physiotherapie.

2. Die Gebühren, die für die Kenntnisüberprüfung erhoben werden, sind feststehende
Tarife der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NW.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00514-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung am 19.03.2015 kam es beim TOP 2.5 „Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat“ (Drucksache Nr.: 00514-15) zu verschiedenen Nachfragen.

Grundsätzlich sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW der Stadtkämmerer. Dem AFBL und dem Rat werden diese im Anschluss zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans durch die Verwaltung kann sich die Notwendigkeit eines Mehrbedarfs bei den im Haushaltsplan unter den einzelnen Haushaltspositionen enthaltenen Ermächtigungen ergeben, weil die Entwicklung der Haushaltswirtschaft innerhalb des Haushaltsjahres anders verläuft als vorgesehen. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass zwischen Haushaltsplanaufstellungsprozess und endgültiger Bewirtschaftung bis zu eineinhalb Jahre vergehen können. Eine Änderung des Haushaltsplans im Laufe des Haushaltsjahres ist grundsätzlich nur durch eine Nachtragssatzung möglich (vgl. § 81 GO). Dies würde jedoch zu einer erheblichen Verzögerung in der Haushaltsbewirtschaftung führen. Mit dem Verfahren gemäß § 83 GO wurde daher eine haushaltsrechtliche Möglichkeit geschaffen, auf die tatsächlichen Erfordernisse im Rahmen der Bewirtschaftung flexibel reagieren zu können. Dabei finden die allgemeinen Grundsätze der Haushaltswirtschaft nach § 75 GO, insbesondere die Grundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“, Berücksichtigung.

Zu den in der o.g. Sitzung gestellten Nachfragen nehme ich darüber hinaus wie folgt Stellung:

zu Position 9:
Die zur Deckung der Mehraufwendungen für Lernförderungen herangezogenen Mittel waren zweckbestimmt zur Verwendung für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Mittel werden lediglich im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt. Insofern wurden an dieser Stelle für eben diesen Zweck der Bildung und Teilhabe die entsprechend bestimmten Mittel verwendet.

zu Position 25:
Bei den geplanten Ansätzen unter den Finanzstellen 40_0030109004 „Schulsanierung“ und 40_00301000005 „Gestaltung und Anpassung von Pausenflächen“ handelt es sich um Sammelpositionen. Das Schulverwaltungsamt bildet Sammelansätze, um flexibel auf nicht detailliert planbare Notwendigkeiten im Schulbetrieb reagieren zu können. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu nutzerspezifischen Investitionen (Zäune, Spielgeräte) auf den Schulhöfen. Aus diesem Grunde wurde in 2013 eine entsprechende Finanzstelle gebildet. Die für die enthaltenen Einzelmaßnahmen erforderlichen Auszahlungen wurden bei der Planung so genau wie möglich ermittelt und entsprechend im Haushalt eingestellt. Im Rahmen der Bewirtschaftung kann es zu Verschiebungen kommen. Es wurden weniger Mittel benötigt als ursprünglich geplant.
Die in 2015 für die "Gestaltung und Anpassung von Pausenflächen" bereitstehenden Mittel sind nach aktueller Einschätzung ausreichend, um anstehende Bedarfe zu finanzieren.

Investive Maßnahmen im Allgemeinen, besonders zu den Postitionen 62 und 64:

Bei Genehmigungen von über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen mit dem Hinweis, dass die Mittel der deckenden Investitionsfinanzstelle neu eingeplant sind, erfolgt tatsächlich aufgrund deutlicher zeitlicher Verschiebungen eine erneute Planung der Mittel in den folgenden Haushaltsjahren, z.B. auch bei der Deckung der Positionen 62 und 64:

Die Maßnahme „Berghofer Straße“ befindet sich seit Oktober 2014 in der baulichen Umsetzung. Geplant war ein früherer Baubeginn. Als jedoch klar wurde, dass der Baubeginn aufgrund von Verzögerungen (haushaltsrechtlicher Art - Ausschreibung erst nach Genehmigung des Haushaltes und verwaltungstechnischer Art - lange Ausschreibungs-zeiträume) nicht eher erfolgen konnte und die eingeplanten Mittel nicht in voller Höhe abfließen würden, wurden die hier eingeplanten Mittel zur Finanzierung anderer Maßnahmen verwendet. Die Maßnahme „Berghofer Straße“ wurde für die Planung 2015-2018 neu veranschlagt. So wurden zusätzliche 370.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016 eingeplant. Zudem wurden 333.266,12 Euro an Ermächtigungen aus 2014 in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Die Maßnahme ist damit weiterhin vollständig durchfinanziert und wird weiter durchgeführt.

Bei Genehmigungen von über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen mit dem Hinweis, dass sich die Maßnahmen verzögern und keine Neueinstellung der Mittel erfolgt, kann es verschiedene Gründe geben. Zum Einen wurde die Verzögerung so spät erkannt, dass eine Umplanung nicht mehr möglich war, so dass über- oder außerplanmäßige Verlagerungen notwendig wurden. Zum Anderen bestehen ggf. Anschlussfinanzierungen (bei mehrjährigen Maßnahmen), die eine Anpassung der Planung im Folgejahr nicht erforderlich machen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 2.10
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01020-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie in der aufgeführten Tabelle die Steigerung von 11,6 auf 12,7 Mio. Euro zustande käme.

Herr Mehlgarten (Stadtkämmerei) gibt an, dass das eine Mitteilung sei, die die Kämmerei vom Land erhalten habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zu den möglichen Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, ob der Förderantrag, der bis zum 24.04. gestellt werden sollte, bereits eingereicht sei. Weiterhin fragt er nach, ob die positiven Signale vom LWL, die unter 7.3 der Vorlage beschrieben seien, noch fortbestünden.

Frau Dr. Framke (stellv. Museumsdirektorin) gibt an, dass der Antrag gestellt worden sei und es bislang positive Zeichen gäbe. Mit der Maßnahme werde erst begonnen, wenn der Bescheid vorliege.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, ob das Museum nicht in die Stadt- und Landesbibliothek integriert werden könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass das theoretisch denkbar sei, aber dort sei definitiv kein Kochen möglich. Insgesamt habe man lange und ausführlich darüber nachgedacht, wo das Museum am kostengünstigsten und in einem guten Zusammenhang untergebracht und genutzt werden könne.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) ergänzt, dass beide Institutionen nach sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten arbeiten würden und deshalb sei der Vorschlag nicht sehr zielführend.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Deutsche Kochbuchmuseum Dortmund in Räumen der Volkshochschule Dortmund (VHS) an der Hansastraße mit neuer Konzeption wiedereinzurichten.

Um eine kontinuierliche wissenschaftliche und museumspädagogische Betreuung des Museums als Ausstellungs-, Medien- und Informationszentrum zu gewährleisten, wird eine Stelle in Teilzeit (50 %) mit der Entgeltgruppe E 12 stellenplanneutral eingerichtet.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Gleichzeitig ist der förderungsunschädliche vorzeitige Beginn der Maßnahme zu beantragen. Mit der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn dieser Bescheid vorliegt.
Die Gesamtkosten für Einrichtung und Investition betragen 536.500,- Euro. Fördermittel von Seiten des LWL sind in einer Größenordnung von 136.500,- Euro zu erwarten.

zu TOP 3.2
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)
TOP 3.2 bis 3.4 werden zusammen behandelt:

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt eine ausführliche Darstellung der Sachlage zu den Vorlagen unter TOP 3.2, 3.3 und 3.4 und verweist dabei auf die Handouts, die allen Ausschussmitgliedern vorliegen (Anlage 1). Er bittet um sachgerechte Behandlung der Themen und um positive Begleitung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/DieGrünen) gibt an, dass das Thema Werkstadtumbau ein Thema sei, dem ihre Fraktion sich nicht verschließen werde. Zu diesem aktuell aufgerufenen Punkt halte ihre Fraktion den Ausbau des Sanitärbereiches aufgrund des teuren Werkstadtumbaus für zweitrangig und schlägt vor, die Maßnahme für ein Jahr zurück zu stellen und deshalb heute abzulehnen. Den Vorlagen unter TOP 3.3 und 3.4 werde ihre Fraktion zustimmen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass es, auch finanziell Sinn mache, alles zusammen zu behandeln, da die Zinsen momentan sehr gering seien und eine Kreditaufnahme für den Werkstadtumbau sowieso vorgesehen sei. Zudem sei die Sanierung vorgeschrieben und müsse erledigt werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Der Finanzausschuss habe darauf zu achten, dass auch nach außen noch vermittelbar sei, wo welche Mittel ausgegeben werden. Deshalb werde auch seine Fraktion über den Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nachdenken.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Darstellung. Seine Fraktion werde dem Werkstadtumbau zustimmen, die Sanierung des Sanitärbereichs halte er für sehr hoch veranschlagt. Die Notwendigkeit der Sanierung dagegen, sei allerdings dringend gegeben. Deshalb werde seine Fraktion auch hier zustimmen. Die Errichtung der Aufzugsanlage in der Tiefgarage halte er perspektivisch für sinnvoll und auch hier gäbe er deshalb seine Zustimmung.
Weiterhin fragt er nach, ob es bezüglich des Werkstadtumbaus bereits eine Lösung für den Theaterstandort gäbe, wie lange das Theater geschlossen bleiben solle, was es letztendlich koste und über welchen Zeitraum man spreche.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass selbstverständlich der Rat entscheiden müsse, wie mit dem Theater umgegangen werde. Er weist darauf hin, dass es gewisse Rechtslagen gäbe, an denen man nicht vorbeikomme, genauso wie die Fürsorgepflicht gegenüber den insgesamt über 200 Mitarbeiter/innen, die in diesem Bereich arbeiten und die Verpflichtung bezüglich des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechts. Die Vorlage sei lediglich ein Verfahrensvorschlag.

Bei dem baulichen Eingriff habe sich erst relativ spät herausgestellt, dass das große Haus nicht die ganze Zeit geöffnet gehalten werden könne, aufgrund der Lärmbelästigung seien weder Proben, noch ein durchgehendes Spielen möglich. Die Bautätigkeit setze ab März ein. Die Ideallösung sei, bereits jetzt einen Proben- und Aufführungsraum zu finden, der dann 11 bis 12 Monate zur Verfügung stehen könnte. Zurzeit würden Objekte abgegangen, auch mit Sicht auf Brandschutz, da eine komplette Umrüstung nicht in Frage komme. Bis zur Ratssitzung werde eine Antwort vorliegen. Die Ertragseinbußen werden von der Größe der Ersatzspielstätte abhängen. Man rechne mit evtl. einem Drittel. Das bedeute, dass sich das Risiko irgendwo zwischen 200 T und 400 T Euro bewege.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) führt die Einzelpositionen der Kosten für die Umsetzung auf und gibt an, dass es sich dabei um ein schlankes Modell handele und auch nicht günstiger gefahren werden könne.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion den Punkten 3.2 und 3.3 zustimmen werde. Zum Werkstadtumbau habe seine Fraktion noch Beratungsbedarf und bittet um Durchlauf zum Rat. Er fragt nach, inwieweit durch ein stringentes Baucontrolling weitere Sprünge bei der Umsetzung vermieden werden könnten. Ebenso regt er an, die Vorlagen in Zukunft so zu gestalten, dass die Gesamtauswirkungen für den städtischen Haushalt dargestellt seien.

Frau Pesch gibt an, dass die Kontrolle über die Baukosten durch das beauftragte Planungs- und Steuerungsbüro gegeben sei, ebenso wie durch das Architekturbüro, die beide mit eigener Systematik des Kostencontrollings hoch erfahren seien. Sie sei sicher, das auf diese Weise im Griff zu haben. Weiterhin sei das Theater bezüglich der Brandschutzmaßnahmen überaus kundig. Auch in der Materialbeschaffenheit werde man Rücksicht nehmen. Man unterliege also einem ständigen Controlling von drei Seiten. Bei den Ausschreibungen werde man das Deckelprinzip einführen. Auch in den Ermittlungen sei man sehr gründlich vorgegangen und habe alle erkennbaren Eventualitäten kalkuliert.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bezieht sich auf das Konzept zur mittelfristigen Investitionsplanung (Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit), in dem die künftigen Maßnahmen aufgelistet seien, u. a. der Umbau des Orchesterprobenraumes. Er fragt nach, ob es dann noch einen extra Orchesterprobenraum im eigenen Hause gäbe.

Herr Stüdemann stellt richtig, dass es sich bei der Einweihung um Probebühnen gehandelt habe und nicht um einen Orchesterprobenraum. Der Orchesterprobenraum solle im Haus weiter existieren. Die Vorgaben dafür seien neu definiert worden, was es nicht einfacher mache.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion auch den Wunsch habe, TOP 3.2 und 3.4 in den Rat durchlaufen zu lassen, da in beiden Fälle noch Beratungsbedarf bestehe. Er gibt noch den Hinweis, dass die Färbeküche, die auf den Handouts abgebildet sei, durchaus zeitgemäß und üblich in der Branche sei. Insgesamt nehme er wahr, dass viele Beratungsbüros beauftragt würden und man insbesondere im Theater mit profunder Baukenntnis unterwegs sei und er sich frage, wieso es keine Möglichkeit gäbe, das miteinander intern zu bearbeiten.

Herr Stüdemann gibt an, dass die Immobilienwirtschaft zurzeit an 28 Objekten für Flüchtlinge arbeite.
Da würde die komplexe Maßnahme des Theaters die Kapazitäten sprengen. Deshalb kümmere sich das Theater auch um das Baugeschehen. Auch Frau Pesch sei damals u. a. ausgewählt worden, weil sie in der Vergangenheit bereits einen Theaterkomplex bei laufendem Betrieb umgebaut habe. Das sei das Klügste für den Moment.

Frau Pesch ergänzt, dass es auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Vergabeamt gäbe, das ebenfalls unter der fachlichen Begleitung eines Projektsteuerungsbüros arbeite. Den Brandschutz in den Foyers habe das Theater unter Einhaltung aller Kosten und Zeitvorgaben gemacht und während des laufenden Betriebes. Die Fachspezifika seien vorhanden, ebenso wie die Begleitung durch fachliche geprüfte Büros und auch der Beweis der Kosteneinhaltung könne geführt werden. Außerdem weist sie darauf hin, dass das Liegenlassen der Maßnahme teuer sei.

Herr Kowalewski gibt an, dass seine Fraktion sich dem Appell von Frau Pesch anschließe und seine Fraktion bereits heute entscheidungsfähig sei. Sie stimme dem Punkt 3.2, 3.3 und 3.4 zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.3
Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)
TOP 3.2 bis 3.4 werden zusammen behandelt:

Wortmeldungen siehe TOP 3.2

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund eine
Aufzugsanlage in folgender Variante errichtet wird:

Glasaufzug (als Durchlader) auf dem Theatervorplatz, an die Hansastraße angrenzend,
Treppenraum 3 (s. Anlage 1, Lageplan „Platz der Alten Synagoge“)

zu TOP 3.4
Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14318-14-E3)

TOP 3.2 bis 3.4 werden zusammen behandelt:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, bis zur
Ratssitzung am 07.05.2015 die seinerzeit in der Sitzung des AFBL am 17.11.2011 vom
Kämmerer zurückgezogene Vorlage Drucksachen-Nr. 04904-11 „Gesamtkonzept zur
mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund“ fortzuschreiben und diese mit einem
Finanzierungs- und Zeitstrahl bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2018 zu
versehen.
Neben den bisher nunmehr bekannt gewordenen 10,7 Mio. Euro für den Werkstattumbau und
den ungefähr veranschlagten 17 Mio. Euro für die „Junge Bühne Westfalen“ sollen dabei
weitere Investitionsvorhaben bis 2018 aufgelistet werden, deren finanzielles Volumen die
Grenze von 300.000 Euro überschreiten.
Konkret soll die Verwaltung dabei auch Stellung beziehen, ob an eine Wiedereröffnung der
Dachterrasse des großen Hauses oberhalb des Foyers gedacht wird oder beispielsweise auch
an Dach- und Deckensanierungsmaßnahmen im Opernhaus.
Die Auflistung soll die geplanten Investitions-/Sanierungsmaßnahmen dabei priorisieren nach:

a) unabweisbar notwendig
b) mittelfristig erforderlich
c) wünschenswert zur Attraktivitätssteigerung

Sollte eine solche Fortschreibung bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 aus Sicht der
Theaterverwaltung nicht möglich sein, so erfolgt die Beschlussfassung über das
Werkstattkonzept erst dann, wenn diese Auflistung komplett vorliegt.
Aus Sicht der Politik ist es nämlich nicht nur wünschenswert, sondern aufgrund der
finanziellen Lage der Stadt Dortmund geradezu erforderlich, eine „Gesamtschau“ über den
Sanierungs- und Investitionsbedarf des Mitte der 1960er Jahre eröffneten Hauses zu erhalten,
damit dieser in Abwägung mit anderen dringend anstehenden Infrastrukturinvestitionen
sorgsam und an nachvollziehbaren Kriterien orientiert bewertet und gewichtet werden kann.
Abschließend möge die Verwaltung erläutern, warum trotz „langfristiger und sorgfältiger
Überprüfung diverser Ersatzspielstätten“ kein Ausweichquartier für das Schauspiel gefunden
werden konnte und warum insbesondere das ehemalige Museum am Ostwall nicht als
temporäre Alternativlösung in Frage kam.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015, spätestens aber für die Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umsetzung des Bauvorhabens „Werkstattumbau“
mit Investitionsvolumen in Höhe von 10,7 Mio. Euro und die weitere Beauftragung der letzten
Planungsphasen; die Richtlinien des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden
hierbei beachtet.

- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Auslagerung
der Werkstattbereiche und Büros

- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den verkürzten Spielplan des Schauspiels, bedingt durch
den Ausfall einer Ausweichspielstätte, zur Kenntnis

- Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des
Bauvorhabens ein Darlehen über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, aufgeteilt auf
die Kalenderjahre 2016/2017 schätzungsweise mit 4,5 Mio. Euro (2016) und schätzungsweise
2,5 Mio. Euro (2017)

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitions- als auch
Betriebskostenzuschusses des Theaters zur Finanzierung des notwendigen Kapitaldienstes
(Zins- und Tilgungsleistungen) aus dem Darlehen

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die konsumtiven Belastungen durch die zusätzlichen
Kosten für die Auslagerungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro, die dem Theater Dortmund
Zuschuss erhöhend zur Verfügung gestellt werden.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strukturelle Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2018 um 59.000 Euro aufgrund der
erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 28.04.15 darum gebeten, die Fragen der o. g. Stellungnahme der CDU-Fraktion bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.15 zu beantworten:

Baucontrolling und Erläuterungen zur Kostensteigerung

1. Allgemein

Mit den Methoden des Baucontrollings, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Projektsteuerung und Planern (Planung und Bauüberwachung) angewendet werden, sollen Risiken vermieden und Krisen gesteuert werden. In den verschiedenen Projektphasen, wie Planung, Vergabe und Bauausführung, kommen teilweise unterschiedliche Instrumentarien zur Anwendung. Wichtig sind jedoch immer eine vorausschauende Betrachtung und vorsorglich zu entwickelnde „Notfall“-Maßnahmen, die im Falle einer Planabweichung angewendet werden.

2. Kostenkontrolle



2.1 Maßnahmen während der Planung

· Abstimmen der Ausführungs- und Detailplanung, sowie der Leistungsbeschreibungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Prüf- und Kontrollinstanz ist dabei der Projektsteuerer.

· Durch „Auspreisung“ der Leistungsverzeichnisse vor LV-Versand werden die voraussichtlichen Vergabesummen ermittelt und mit den Budgetkosten verglichen. Bei Überschreitung werden Kostensteuerungsmaßnahmen, wie Entfall von Leistungen und/oder Standardreduzierungen, durchgeführt.

2.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm vom Projektsteuerer

· Vor Vergabe der Bauleistungen werden insgesamt 50% der Baumaßnahme ausgeschrieben um bei Kostenüberschreitungen entsprechend reagieren zu können.

· Prüfung der Deckungsbestätigung der zu vergebenden Aufträge und erforderlichenfalls Kostensteuerungsmaßnahmen durchführen.

2.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm.

· Konsequentes Änderungs- und Nachtragsmanagement zur Vermeidung zusätzlicher Kosten.



3. Termincontrolling

3.1 Maßnahmen während der Planung

· Die Ausführungszeiten werden mit ausreichend Pufferzeit versehen um eine termingerechte Fertigstellung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen realisieren zu können.

· Wichtige Termine für Baustelle und Betrieb werden als Meilensteine definiert und festgeschrieben.

3.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Vermeidung von störanfälligen Schnittstellen durch die Zusammenstellung verschiedener Gewerke in ein Vergabepaket.

· Bei den Vergaben wird insbesondere das Kriterium der Zuverlässigkeit der Firmen berücksichtigt. Dies kann durch eine strenge Prüfung von Referenzen oder durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren erfolgen.

· Festschreiben der wichtigen Ausführungstermine (Fertigstellungstermine und Meilensteine) in den Bauverträgen.

3.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Konsequentes Anwenden der zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungselemente:

- Fortlaufende Terminkontrolle des Baufortschritts durch Bauüberwachung und Projektsteuerung;

- Bauverzüge werden unverzüglich gerügt und vom Bauunternehmer Abhilfe gefordert.

· Bei unvorhergesehenen Bauablaufstörungen, z.B. Insolvenz einer Baufirma oder vorher nicht erkennbare Baugrundverhältnissen, werden umgehend mit den Beteiligten neue Terminpläne (Plan B) erarbeitet, z. B. Konzentration der Bauleistungen auf die Nutzungsbereiche, die für den Spielbetrieb absolut unverzichtbar sind.

·

4. Kostensteigerung

4.1 Gründe für Kostensteigerung

Mit der Machbarkeitsstudie vom 30.09.2013 wurden Gesamtkosten in der Höhe von brutto 7,41 Mio € ermittelt. Als Grundlage lagen damals Flächenforderungen seitens der verschiedenen Abteilungen des Theaters vor.

In Workshops, die gemeinsam mit Bauherrn, Nutzern, Architekten und Fachplanern durchgeführt wurden, wurden die Bedarfe detailliert ermittelt und zusammengestellt. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der für die Machbarkeitsstudie geforderten Flächenbedarfe deutlich zu gering angegeben wurde. So war die für das Lager geforderte Fläche von 525 m² nicht als Gesamtfläche, sondern als Netto-Stellfläche gemeint und die noch erforderlichen Flächen für Wirtschafts- und Rettungswege sollen zusätzlich geschaffen werden. Weitere Mehrkosten resultierten aus bis dahin unbekannten Forderungen aus dem Brandschutz. Ferner kam hinzu, dass mit der Novellierung der HOAI in 2013 die Honorarkosten für die Planer um 12 bis 15% anstiegen, was in der Machbarkeitsstudie noch unberücksichtigt war.

Die auf dieser Grundlage ermittelten Kosten zeigten eine große Kostensteigerung gegenüber der Machbarkeitsstudie. Daraufhin wurden Einsparrunden durchgeführt, mit denen erhebliche Einsparungen und Reduzierungen in allen Bereichen erreicht wurden. Allerdings konnten die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie ohne substantielle Einschnitte, z. B. Entfall eines kompletten Umbaubereichs, nicht erreicht werden.

Eine Auslagerung des Schauspiels für eine komplette Spielzeit wurde auch aus Kostengründen verworfen. Der daraufhin erarbeitete Kompromiss (Auszug Schauspiel von März/April bis Oktober) erfordert eine komprimierte Bauzeit des Lagers. Die daraus entstehenden Mehrkosten stehen den deutlich höheren und nunmehr eingesparten Auslagerungskosten gegenüber.

Die Projektstörungen/-änderungen führen außerdem zu einer Erhöhung der Nebenkosten.

4.1 Mehrkostenpositionen

Die folgenden Positionen weisen die Mehrkosten der Ratsvorlage im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Planungskonzepte und der Verwobenheit der Einzelmaßnahmen nicht immer eindeutig zugeordnet werden können. Es ist auch nicht möglich eine Einzelposition zu streichen und damit den benannten Betrag als Einsparung zu realisieren. Vielmehr würde dies eine Umplanung nach sich ziehen, aus der Mehrkosten an anderer Stelle entstünden.

· Erhöhter Flächenbedarf des Lagers Schauspiel (auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 490.000,00 EUR

· Sicherstellung von Flucht- und Rettungswege Schneidereien (auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 60.000,00 EUR

· Nachträglich erkannte Mängel an technischen Anlagen 50.000,00 EUR

· Lastenaufzug aufgrund 2-Geschossigkeit des Lagers 165.000,00 EUR

· Lastenaufzug im Fundus als Ersatz für Seilzug 55.000,00 EUR

· Zusätzliche Tore, Türen und Hubbühnen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe/-sicherheit 170.000,00 EUR

· Erweiterung ENS/Inspi-Anlage 80.000,00 EUR

· Erhöhung der Entsorgungskosten aufgrund Schadstoffbelastungen auch im Bereich der Baumaßnahmen 40.000,00 EUR

· Ertüchtigung der Fluchttreppenhäuser mit Druckluft und Türen (Forderung Brandschutz) 45.000,00 EUR

· Zusätzliche Brandschutztüren (Forderung Brandschutz) 85.600,00 EUR

· Brunnengründung (entsprechend Bodengutachten) 50.000,00 EUR

· Zusatzmaßnahmen aus geändertem Bauablauf (verkürzte Bauzeit für Lager Schauspiel) 100.000,00 EUR

· Schallabsorbierende Decke 7.500,00 EUR

· Zusätzliche Maßnahmen Haustechnik, wie Sprinklerung und Brandmelder in Büros (Forderung Brandschutz) 112.000,00 EUR

· Sprinklerung der Büros (Forderung Brandschutzgutachten) 54.000,00 EUR

· Späneabsaugung (Altgerät nicht weiter zu verwenden) 95.000,00 EUR

Insgesamt 1.659.100,00 EUR


27% Nebenkosten 447.957,00 EUR
Zusätzliche Nebenkosten wegen Projektstörungen/-änderungen 240.000,00 EUR

Insgesamt netto 2.347.057,00 EUR


19% MwSt. 445.940,83 EUR
Zzgl. Erstausstattung brutto 500.000,00 EUR

Insgesamt brutto 3.292.997,83 EUR


gerundet 3.293.000,00 EUR

5. Erfüllung von rechtlichen Anforderungen

Die Werkstattbereiche erfüllen teilweise nicht die heutzutage geltenden rechtlichen Anforderungen an Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einige der zur damaligen Bauzeit 1966 geltenden Regeln und Vorschriften sind mittlerweile überholt. Es bestehen zahlreiche Mängel insbesondere beim Brandschutz, die naturgemäß im Laufe eines Nutzungszeitraums von ca. 50 Jahren entstehen. Wegen der großen Raumnot werden dann noch Flure und Treppen, die eigentlich nur als Fluchtwege dienen, auch als Abstellfläche gebraucht. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden werden diese Zustände derzeit noch unter der Bedingung, dass die Missstände in absehbarer Zeit abgestellt werden, geduldet.

Nach den Baumaßnahmen werden dann nunmehr auch in den Werkstattbereichen die aktuellen Anforderungen der Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Versammlungsstättenverordnung voll erfüllt. Für die Planung wurden außerdem zugrunde gelegt:
- das Brandschutzkonzept des Brandschutzgutachters Franke,
- die Arbeitsstättenrichtlinien,
- die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (für Neubau und Fassade),
- sowie alle sonstigen anzuwendenden Regeln und Richtlinien.




Wortmeldungen siehe TOP 3.2


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 3.5
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, inwieweit die Teilnahme am Programm nach dem Bildungs- und Teilhaberecht förderungsfähig sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet zu beantworten, wie hoch der Preis nur für das Catering sei, da sich die Summe des Entgeltes aus verschiedenen Positionen zusammensetze.

Frau Spreen (Sport- und Freizeitbetriebe) sagt zu, dies zu prüfen und die Antworten bis zum Rat vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.6
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

zu TOP 3.7
Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wo der Vorteil einer Gründung in Eigenregie läge.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) verweist auf die Vorlage, Seite 1, wo drei Vorteile aufgeführt seien und gibt eine kurze Erläuterung. Kurzfristiges Handeln und Flexibilität seien unabdingbar.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch er gedacht habe, dass das nicht unbedingt über die Stadt laufen müsse, auch wenn er die verschiednen Begründungen teilweise nachvollziehen könne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach was die Begründung mit der Gemeinnützigkeit der Stiftung zu tun habe. Das halte er für ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Herr Schulte gibt an, dass die Gemeinnützigkeit des Unternehmens insgesamt gefährdet sei, wenn Verluste gemacht würden, was nicht von vornherein auszuschließen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass auch veranstaltungsführende Einheiten die Herangehensweise hätten, einen Geschäftsbereich, über dessen Erfolg man noch nicht Bescheid weiß, zu separieren und das Haftungsrisiko zu begrenzen.

Herr Langhorst fragt nach, ob es dann nicht noch mehr Sinn mache, es über einen „Dritten“ laufen zu lassen und merkt an, dass die Art und Weise der Führung der Gastronomie vielleicht wirtschaftlich maßgeblich sei, stellt aber in Frage, ob das von städtischer Seite her das Maß der Dinge sein sollte.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass bei einer Betreibung durch die Stadt auch das entsprechende „Know How„ gegeben sein sollte. Ebenso habe man starke Einflussmöglichkeiten auf die Preisgestaltung. Er fragt nach, ob es ernsthafte Überlegungen gegeben habe, es an einen externen Betreiber zu vergeben.

Herr Reppin fragt nach, ob das Deutsche Fußballmuseum als Museum beim Finanzamt anerkannt sei. Das sei steuerlich u. a. auch für die Bauphase von großer Bedeutung und sei nach seiner Kenntnis bis heute nicht geschehen.

Herr Schulte gibt an, dass die GmbH anerkannt worden sei, mit dem Zweck der GmbH, Bau und Betrieb eines Museums. Ob das Museum selber auch noch anerkannt worden sei, könne er nicht beantworten, er sagt zu, das bis zur Ratssitzung nachzuliefern.
Er erläutert, dass dadurch, dass die GmbH ausgegliedert sei, die Sicherheit im Hinblick auf den Schutz der Gemeinnützigkeit größer sei, da keine Subventionierung von der Mutter GmbH auf die Tochter GmbH zugelassen werden müsse. Das sei leichter als bei einer integrierten Lösung im Hause selber und der entscheidende Unterschied. Grundsätzlich gingen beide Wege.

Herr Rettstadt hält fest, dass die bestimmten Interessenslagen in dieser Runde Zuspruch finden und auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er hoffe, dass im weiteren Verfahren Dortmunder Betriebe, die dem erwarteten Standard entsprechen, auch beteiligt würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Gründung der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH.

zu TOP 3.8
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00865-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass im Ergebnis immer etwas fehle, das ausgeglichen werden müsse. Er halte es für sinnvoll, das in den nächsten Haushaltsberatungen direkt auszugleichen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) merkt an, dass das Zuschussverfahren umgestellt worden sei und was in dieser Vorlage als nicht ausgeglichener Betrag erscheine, sei der AfA-Betrag, der nicht noch einmal zur Verfügung gestellt werden könne. Das seien nicht zahlungswirksame Aufwendungen. Die Aufteilung könne man vorab nicht wissen.

Frau Spreen (52/GL), bestätigt die Ausführungen von Herrn Schulte und gibt an, dass bereits mit dem Wirtschaftsplan 2015 eine begehrte Zuschusserhöhung erfolgt sei. Sie gehe davon aus, dass das Budget auskömmlich sei.

Herr Rettstadt merkt an, dass 70 000 Euro im Rahmen einer Insolvenz eines Geschäftspartners erwähnt worden seien. Er bittet um Konkretisierung im nichtöffentlichen Teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:


1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 181.595.637,97 € und einem Jahresverlust von 4.399.305,70 € sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 4.399.305,70 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.059.064,40 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 340.241,30 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.9
DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Umstrukturierung in dieser Form zustimmen werde. Ihr sei wichtig, dass das nicht gleichbedeutend mit einer nachträglichen Absegnung der grundsätzlichen Beteiligungsverhältnisse bei DEW21 sei. Durch die Anpassung der Gesellschafterverträge von DONETZ und DEW21 seien wesentliche Forderungen erfüllt, die die Mehrheit dieses Rates in Bezug auf Mitbestimmungsfragen gehabt habe, was ihre Fraktion immer unterstützt habe. Unter dieser Einschränkung stimme ihre Fraktion dieser Vorlage zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Ohne die Zustimmung gäbe es ein großes Loch bei der DSW21.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass die Neustrukturierung notwendig gewesen sei und deshalb stimme seine Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beschlussfassung des DEW21-Aufsichtsrates vom 10.03.2015 zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Ausgliederung des Netzbetriebes auf die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ) zu.

Die jeweils zuständigen Gesellschaftsorgane werden ermächtigt, die im Rahmen der Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge (insb. die Gesellschafts-verträge DEW21 und DONETZ) zu unterzeichnen.

zu TOP 3.10
Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion Punkt 1. zustimmen, Punkt 2. dagegen ablehnen werde. Er erläutert seine Entscheidung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Änderung der gemeinderechtlichen Vorschriften zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten und das von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung der Gesetzesänderung zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung grundsätzlich zu, für die bereits bestehenden paritätisch besetzten fakultativen Aufsichtsräte (insbesondere der Klinikum Dortmund gGmbH sowie der Städt. Seniorenheime gGmbH) Ausnahmegenehmigungen zur Fortführung dieser Praxis gem. § 108 b GO NRW vorzubereiten.

zu TOP 3.11
In-House-Vergabe des Verkehrsauftrags an die DSW21
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01153-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01153-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der In-House-Vergabe des Verkehrsauftrags an die DSW21?

- Warum wird die In-House-Vergabe einer europäischen Ausschreibung vorgezogen?


Darüber hinaus bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um einen Bericht der Verwaltung und der DSW21 zu den bereits bestehenden Gutachten zur Sachlage, sowie der Erläuterung welche weiteren Informationen in anstehenden Gutachten eingeholt werden sollen und warum.
- Welche Gefahren sieht die DSW21 bei einer europäischen Ausschreibung?

- Welche Auswirkungen hätte es auf die DSW21, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligt?

- Welche Folgen hätte es für die DSW21, wenn sie bei der Ausschreibung nicht erfolgreich wäre?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der im Betreff genannten Anfrage nehme ich Stellung. Ich weise jedoch auf den
vorläufigen Charakter der Ausführungen hin, da es sich bei der Vorbereitung der ÖPNV Betrauung um einen laufenden, noch nicht abgeschlossenen Prozess, handelt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund vom 15.12.2005 und
13.03.2008 ist DSW21 mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf Dortmunder
Stadtgebiet betraut. Die Betrauung läuft bis Ende 2018.

Bereits im Jahr 2002 hat der Rat der Stadt erklärt, an der Partnerschaft mit DSW21 als
Erbringer der Verkehrsleistungen in Dortmund festhalten zu wollen. Als vorrangige Ziele
wurden der Ausbau und die Optimierung eines attraktiven Nahverkehrs, sichere Arbeitsplätze,
Ausbildung über Bedarf, Arbeitsplätze für Frauen, Bedeutung für die Infrastruktur der Stadt,
hohe Investitionen bzw. Kooperationen für und mit örtlichem Handwerk, Industrie und
Handel angesehen.

Im Zusammenhang mit der konkretisierenden Betrauung im Jahr 2008 hat der Rat diese
Erklärung bekräftigt und DSW21 aufgefordert, weiterhin qualitativ hochwertige,
leistungsfähige und preiswürdige Verkehrsleistungen zu erbringen. Die Bemühungen von
DSW21 um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wurden begrüßt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass auch künftig an der langjährigen und bewährten
Partnerschaft mit DSW21 festgehalten werden soll und bereitet auf dieser Grundlage eine
Anschlussregelung vor.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Direktvergabe der Verkehrsleistungen auf der
Grundlage der VO (EG) Nr. 1370/2007 werden derzeit mit der Unterstützung externer Berater
durchleuchtet. Ziel einer solchen Direktvergabe ist es unter anderem, den steuerlichen
Querverbund bei DSW21 zu sichern.
Ein Beschlussvorschlag zur Direktvergabe wird dem Rat der Stadt unterbreitet, sobald die
Untersuchungen und Abstimmungen zu einem vorschlagsreifen Ergebnis geführt haben.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Antwort, die er für nicht ganz treffgenau halte, da die letzten drei Fragen nicht beantwortet seien. Er bittet zur nächsten Sitzung um eine aktualisierte Antwort.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass er guter Dinge sei und davon ausgehe, dass es so bearbeitet werde, dass der Nahverkehr weiter an der DSW21 angehaftet bleibe und auch sonst keine Risiken importiert würden. Das sei eine gängige Übung, die andere Städte bereits bewältigt hätten. Dortmund werde sich vergleichbar bewegen und zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Im Moment sei man mitten im Prozess und es werde angestrebt, dass Ergebnis zeitnah, beispielsweise zur Vorbesprechung im Ältestenrat vorzulegen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion es kritisch sehe, inwieweit man hier eine juristisch hochkomplexe Materie ausbreite oder ob man das nicht besser im nichtöffentlichen Teil anspreche.

Herr Rettstadt gibt an, dass er Verständnis für die Position habe und auch dafür, dass man im Prozess sei. Er ist aber der Meinung, dass auch die Bevölkerung ein Anrecht habe, etwas zu erfahren. Er sei im Thema, da er im Aufsichtsrat sei, aber hier ginge es ihm um die Transparenz. Er bittet Herrn Monegel, den Vorstandsvorsitzenden zur nächsten Sitzung einzuladen, mit der Bitte um Berichterstattung an diesen Ausschuss über das Verfahren.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass es im Moment um den Rahmen gehe, in dem in diesem Entwicklungsstadium zu diskutieren sei und auch um die Zeit, in der eine solch hochkomplexe Frage zeit- und sachgerecht und orientiert bearbeitet werden könne. Das werde gleich noch mal zu besprechen sein, ob eine Einladung von Herrn Pehlke oder Herrn Jung für die nächste Sitzung zu befürworten sei. Er denke, dass der Erkenntnisgewinn noch nicht so weit sei, wie von Herrn Rettstadt erwartet.

Herr Stüdemann erläutert, dass seine Ausführungen etwas missverständlich wahrgenommen worden seien. Er habe gesagt, dass es die Chance gäbe, Alternativen im Sonderältestenrat vorzubesprechen. Danach setze der ganz normale Beratungsgang im Ausschuss, bis zur Beschlussfassung im Rat ein. Wahrscheinlich nach der Sommerpause.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass man ein Thema auch zerreden könne und damit Unsicherheit auflaufen lassen könne. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Verwaltung alle erforderlichen Gremien zeitnah informieren, einbinden und die erforderlichen Beratungsprozesse anstoßen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass gerade bei diesem komplexen Thema noch keine klare Gefechtslage sichtbar sei und er deshalb eine öffentliche Diskussion für sehr schwierig halte. Die unterschiedlichen Vorstellungen gingen durchaus auseinander und er sei der Meinung, dass man das erst einmal abwarten solle. Das könne man auch nicht unter dem Wort Transparenz transportieren, da noch nichts vorhanden sei. Den Zeitpunkt halte er für verfrüht.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass das Verfahren aus der Sicht seiner Fraktion im Grunde Dortmunds kommunales „TTPP“ sei. Seiner Meinung nach werde viel unter der Decke gehalten und er halte auch eine Besprechung in Nichtöffentlichkeit für ratsam.


zu TOP 3.12
Rückzahlunen / Rückstellungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00776-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung als Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 19.03.15 vor:
in Abstimmung mit DEW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Das beschriebene Insolvenzverfahren betrifft die gesamte Branche und ist nicht lokal begrenzt.
Aus Dortmunder Sicht ist weder DEW21 direkt noch DSW21 betroffen. Betroffen ist hingegen
die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ, 100 %ige Tochter von DEW21).
Hinsichtlich der Klärung von etwaigen Rückzahlungsansprüchen bereits geleisteter Netzentgelte
befindet sich die DONETZ aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter der Teldafax
Holding AG.

Zu Frage 2)
Für den Sachverhalt wurden von der DONETZ entsprechende Rückstellungen gebildet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00737-15-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung als Antwort auf die Bitte um Stellungnahme/Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 19.03.15 vor (lag ebenfalls dem Rat am 26.03.15 vor):

in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März
wurde die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführer/Vorstände thematisiert. Ich nehme
dies zum Anlass und darf Ihnen folgende Informationen zukommen lassen.

1. Die Verpflichtung zur Offenlegung der Bezüge von Geschäftsführern/Vorständen hat der
Landesgesetzgeber über eine Verpflichtung der Gemeinde in ihrer Rolle als Gesellschafter
geregelt. Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung (GO) muss durch
Gesellschaftsvertrag oder Satzung gewährleistet sein, dass die gewährten Gesamtbezüge im
Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB) im Anhang zum Jahresabschluss
individualisiert angegeben werden.

2. Bei bestehenden Gesellschaften, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar
oder mittelbar alleine oder zusammen oder zusammen mit dem Land mit mehr als 50 vom
Hundert beteiligt sind trifft die Gemeinden und Gemeindeverbände eine Hinwirkungspflicht
zur Anpassung an die Vorgaben des § 108 Absatzes 1 Satz 1 Nr. 9 (§ 108 Abs. 2) GO.

3. Zur Umsetzung dieser Vorgabe des Landesgesetzgebers hat meine Beteiligungsverwaltung
in Zusammenarbeit mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften die betroffenen
Gesellschaftsverträge angepasst. Für die wichtigsten Beteiligungsgesellschaften werden
nunmehr die Bezüge der Organe (Geschäftsführung/Vorstand, Aufsichtsrat) im Anhang zum
Jahresabschluss ausgewiesen (vgl. Anlage Liste Transparenz der Vergütung).

4. Bei einer Reihe von Gesellschaften mit (direkter oder indirekter) Beteiligung anderer
Kommunen oder des Landes muss eine Abstimmung mit allen beteiligten Mitgesellschaftern
durchgeführt werden. Das ist ein zeitaufwendiger Prozess, so waren bspw. bei der rku.it
GmbH rd. 16 Stadtwerke bzw. Versorgungsbetriebe und deren kommunale Anteilseigner
einzubeziehen.

5. Bei einzelnen Gesellschaften wurde die Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages gemäß
§ 108 Abs. 1 und Abs. 2 GO verbunden mit weiteren sachlich erforderlichen Änderungen. So
wurde bei DEW21 der Gesellschaftsvertrag im Zuge der Neuordnung der Geschäftsanteile
Ullrich Sierau (DSW21 - RWE) und der Neufassung des Konsortialvertrages erst im Herbst 2014 neu gefasst. Daher wird bei DEW21 die Veröffentlichung auch erst im Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2014 erfolgen. Ähnliches gilt - aus jeweils fallbezogenen Gründen - für einige
weitere Nachzügler, bei denen erstmals mit dem neuen Jahresabschluss 2014 die
Veröffentlichung erfolgen wird (z.B. Flughafen Dortmund GmbH).

6. Bei einer Reihe weiterer Gesellschaften wird die Offenlegung der Bezüge ab dem
Jahresabschluss für 2014 erfolgen, auch wenn das noch nicht in den Gesellschaftsverträgen
umgesetzt worden ist, so etwa bei EDG-Tochtergesellschaften. Zum Teil müssen die
Gesellschaftsverträge hier noch insgesamt gemeinde- und gesellschaftsrechtlich überarbeitet
werden, zum Teil bedarf es noch einer Abstimmung mit Mitgesellschaftern (z.B. bei SBB
Dortmund GmbH).

7. Bei einer Reihe von Gesellschaften, insbesondere Enkel- und kleinere Gesellschaften,
erhält die Geschäftsführung keine Bezüge von der Gesellschaft, so dass auch keine Bezüge
auszuweisen sind (z.B. DE Infrastruktur GmbH, Projektgesellschaft Gneisenau GmbH,
Stadthaus Dortmund Projektgesellschaft GmbH). Hier wurde auf die Anpassung des
Gesellschaftsvertrages zunächst verzichtet; die Anpassung soll vorgenommen werden, sobald
aus anderen Gründen der Gesellschaftsvertrag ohnehin zu ändern ist.

8. Bei einer Reihe von für Dortmund bedeutsamen Gesellschaften hat die Stadt weder eine
Hinwirkungspflicht, noch die rechtliche Handhabe, die Vorgaben des § 108 Abs. 1 Nr. 9 und
Abs. 2 GO NRW umzusetzen. Insbesondere gelten die genannten Vorgaben des § 108 nur für
Beteiligungen der Gemeinde mit mehr als 50% der Anteile (inkl. weiterer Gemeinden und des
Landes). So fallen beispielsweise die DFB Stiftung Deutsches Fußballmuseum GmbH, die
Dortmunder Eisenbahn GmbH und die Container Terminal Dortmund GmbH nicht unter die
Regelung.

9. Die Veröffentlichung der Bezüge erfolgt gemäß Gemeindeordnung und analog zu § 285
Nr. 9 HGB im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft. Diese Daten aus dem Anhang
des Jahresabschlusses werden anschließend gemäß dem PCG-Kodex der Stadt Dortmund im
Beteiligungsbericht der Stadt aufgeführt. Der Ausweis der Daten im Beteiligungsbericht setzt
insbesondere zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Verstöße voraus, dass diese personenbezogenen Daten bereits in allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht worden sind, etwa im Anhang zum Jahresabschluss bzw. im Geschäftsbericht.

10. Meine Beteiligungsverwaltung hat sich für die Darstellung der Bezüge der Geschäftsführer/
Vorstände im Beteiligungsbericht auf die wesentlichen Unterscheidungspunkte
konzentriert: feste Vergütung/ variable Vergütung/ sonstigeVergütung/ Gesamtvergütung.
Mit der derzeitigen und im anstehenden Jahresabschluss für 2014 erreichten Offenlegung der
Bezüge von Geschäftsführern/Vorständen hat die Stadt Dortmund bereits ein beachtliches
Maß an Transparenz erreicht. Es steht dem Rat der Stadt Dortmund frei, über eine künftig
geänderte Darstellung im Beteiligungsbericht zu beraten und zu entscheiden. Hierzu möchte
ich den Mitgliedern des Rates allerdings empfehlen, zunächst die Darstellung im kommenden
Beteiligungsbericht abzuwarten und dann in der Sache erneut zu beraten.
Herr Schulte (Stadtkämmerei) geht auf die Nachfragen zur Stellungnahme, einschließlich der Tabelle, ein und antwortet abschließend.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der Baukostenobergrenze in Höhe von 1.850.000 € die weitere Sanierungsplanung der Max-Wittmann-Förderschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.957.005 € (Planungsbeschluss).
Bereits im Jahr 2014 sind Kosten in Höhe von 59.167,50 € auf die bestehende Anlage im Bau (12000115) gebucht worden.

Die Auszahlungen für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40E00301060101, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014:
59.167,50 €
Haushaltsjahr 2015:
93.095,10 €
Haushaltsjahr 2016:
137.272,10 €
Haushaltsjahr 2017:
1.560.465,30 €
Gesamt
1.850.000,00 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 1.790.832,50 € stehen im Budget des Amtes 40 unter der vorgenannten Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2015 werden Mittel in Höhe von 93.095,10 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 107.005 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2014 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 14.097,88 € berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 27.786,30 €.

Die Mittel für die Mehraufwendungen ab 2018 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) aus den vorhandenen Immobilienansätzen bereitzustellen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI) sowie der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis der Genehmigungsplanung.

zu TOP 4.2
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, einen Wettbewerb für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 255.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 39.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 21.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 150.000,00 Euro

Die Auszahlungen in den Jahren 2015 und 2016 erfolgen für den Wettbewerb, die Auszahlungen in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen für Honorar und Bauausführung.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.424,00 Euro

zu TOP 4.3
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht ihre Empfehlung zur Verwaltungsvorlage
„Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund“ verknüpft mit der Bitte
aus, die in der Anlage 6.2 verzeichnete „ Heimatstube „ im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls mit einem barrierefreien Zugang auszustatten.

Dies ist besonders wichtig, weil die vorhandene steile Treppe für die überwiegend im
Seniorenalter befindlichen Besucher der Heimatstube, diese nicht mehr aus eigener Kraft
erreichen bzw. verlassen können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

- die in der Anlage 6.2 verzeichnete „ Heimatstube wird im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet.
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800:
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.

zu TOP 4.4
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00743-15)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig um Prüfung, ob an der
Kreuzung Adelenstraße/Meinbergstraße ein Kreisverkehr angelegt werden kann. Ferner sind
im Plan die Bushaltestellen nicht berücksichtigt.

Außerdem bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Prüfung der Gesamtkosten und ob
die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft nicht stärker an den Kosten beteiligt werden kann.
Nach Meinung der Bezirksvertretung wurde ein Großteil der Schäden durch die Baufahrzeuge
verursacht.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften daher einstimmig, den Beschluss zum Ausbau der
Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
1.600.000,00 Euro zurückzustellen und die Bürger vorab in einer
Informationsveranstaltung über die Maßnahme und die KAG-Kosten zu informieren.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion der Bitte der Bezirksvertretung Aplerbeck zu folgen und die Vorlage in die nächste Sitzung schieben möchte.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich an der KAG-Verteilung nichts ändern werde, die Informationsveranstaltung könne auch nach der Beschlussfassung erfolgen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt den Äußerungen von Herrn Mader zu.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Ausschuss der Bitte der Bezirksvertretung Aplerbeck folgen solle, wenn es zeitlich kein Problem sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass in der Vorlage stehe, dass ein Baubeschluss im April erforderlich sei. Er fragt nach der Möglichkeit einer Begründung der fachlichen Notwendigkeit. Die Argumentation aus der BV Aplerbeck könne er nachvollziehen, auch wenn die Informationsveranstaltung nichts an der Entscheidung ändere.

Herr Krieg (StA 66) erläutert, dass es richtig sei, dass die Frage der KAG-Beitragserhebung von der Beschlussfassung unabhängig sei. Die Anregung aus Aplerbeck ist über die Dortmunder Stadtwerke herangetragen worden und es habe eine Verständigung über die Lage der Bushaltestelle gegeben. Ein Kreisverkehr sei an der Stelle nicht von Vorteil, da, wenn überhaupt, nur ein vollüberfahrbarer Minikreisel machbar sei.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) verweist auf den sehr schlechten Straßenzustand. Deshalb halte er die Maßnahme für dringend notwendig und sie sollte nicht über den Winter gehen. Er könne nicht erkennen, warum der Beschluss geschoben werden sollte.

Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) plädiert ebenfalls dafür, dem Wunsch, die Vorlage zu schieben, nachzukommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.5
HSP Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01207-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01207-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
im Zuge der Dringlichkeit bitten wir um die Aufnahme des o.g. TOP in die Tagesordnung der Sitzung am 30.04.2015. Die Dringlichkeit ergibt sich, da das Gelände des HSP-Standortes auf einschlägigen Immobilienportalen im Internet, sowie auf der Internetseite der ThyssenKrupp Real Estate GmbH angeboten wurde und nunmehr nicht mehr wird.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Verwaltung bekannt ob das Grundstück verkauft wurde? Falls ja, ist der Käufer bekannt?

2. Gab es im "Konzern Stadt" Überlegungen das Grundstück zu erwerben? Falls ja, wie ist der aktuelle Stand?

3. Welches Entwicklungspotential für die Fläche sieht die Verwaltung, bei Erhalt des Produktionsstandortes von HSP?

Begründung:

Aufgrund der Größe der Fläche mit rund 456 Tsd qm und dem Erhalt der dort vorhanden Arbeitsplätzen, sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze ist ein frühe Beschäftigung der politischen Gremien der Stadt mit dieser Thematik geboten.

Sollte die Beantwortung einzelner Fragen eine Behandlung im nicht-öffentlichen Teil notwendig machen, sind wir hiermit einverstanden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf der Grundlage einer Abfrage im „Konzern Stadt“, insbesondere DSW21 und Dortmunder Hafen AG, sind mir für den Bereich der städtischen Beteiligungen keine Überlegungen bekannt, das Grundstück zu erwerben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) äußert, dass das Thema auf der Tagesordnung sei, weil die Situation eingetreten war, dass das Gelände im Internet angeboten wurde. Er bedankt sich für die Antwort der Verwaltung.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00836-15-E1)
vor:

„Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im AWBEWF bittet die Verwaltung zum o. g. Tagesordnungspunkt um die
schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften am 30. April 2015.

- Lässt die Eigenkapitaldeckung des SVTZ den Ausgleich eines etwaig nicht getilgten
Verlustvortrags nach 5 Jahren durch Abbuchungen von den Rücklagen zu?
- In welcher Höhe wird es zu einem Ausgleich aus Haushaltsmitteln kommen (worstcase
Szenario)?
- Kann der Ausgleich aus Haushaltsmitteln ausgeschlossen werden?
- Wieso konnte die DGW zur Nutzung des Grundstücks nur eine Laufzeit von 5 Jahren
für die Pilotanlage akzeptieren?
- Gibt es bereits Übernahmeerklärungen/-verpflichtungen der Pilotunternehmen zur
Übernahme der Pilotanlage nach 5 Jahren?
- Was ist in diesem Zusammenhang mit „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen“
gemeint?
- Wie viele konkrete Interessenbekundungen von nicht bereits bestehenden
Unternehmen und von wem liegen für das Projekt vor?
Wie verteilt sich die erhoffte Auslastung von anfangs 60 % auf die bereits bestehenden
Unternehmen und die neuen Interessenten, d. h. wie viele bestehende Unternehmen
sollen übergesiedelt werden und wie viele starten neu?
- Aus welchem Grund sollen bestehende Unternehmen von dem TZDO in den Clean
Port übergesiedelt werden?
- Warum erhalten bereits bestehende Unternehmen die avisierten Mietvergünstigungen?
- Werden auch Reinräume nachgefragt/benötigt?
- Welche Industriearbeitsplätze können und sollen „geschaffen“ werden?
- Warum gibt es keine Fördermittel?“

Darüber hinaus gab es noch folgende Fragen von sB Stammnitz (Fraktion Die Linke &
Piraten):

- Die Eigentumsverhältnisse sind unklar. Warum wird zunächst ein Erbbaurechtsvertrag
über 5 Jahre von den Deutschen Gasrusswerken mit dem Ankermieter geschlossen und
die Anlage anschließend verkauft?

- In welchem Verhältnis steht dies zum Erbbaurechtsvertrag der Hafen AG?
- Um welchen Ankermieter handelt es sich?

sB Englender stellte voran, das es sehr zu begrüßen sei, ein neues Cluster für Dortmund zu
unterstützen. Gleichwohl sei es von Interessen, wie genau die drei genannten Handlungsfelder
aus dem großen Bereich der Clean Technology ermittelt wurden und ob dafür ein externes
Gutachten einbezogen wurde. Darüber hinaus könnte man sich auch vorstellen, sofern
möglich, beide Bauabschnitte gemeinsam zu realisieren.

Die Anlage wird auf dem Werksgelände der DGW errichtet. Hier besteht die Möglichkeit
einer kurzfristigern Verfügbarkeit, um eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Projektes zu
erreichen. Dieses Gelände ist von der Hafen AG im Auftrag der Stadt an das Unternehmen
(DGW) verpachtet und die DGW haben sich bereit erklärt, in einer Art Unterverpachtung den
entsprechenden Grundstücksabschnitt dem Ankermieter zur Verfügung stellen, damit die
Anlage errichtet werden kann. Mit Ablauf des Mietvertrages erwirbt der Ankermieter die
Anlage, damit im Zuge einer Erweiterung diese Anlage mit in die Produktion integriert
werden kann.

Für das derzeit nicht genutzte Grundstück muss zunächst eine Infrastruktur geschaffen
werden, was eine zeitliche Verzögerung bedeutet. Die Deutschen Gasrusswerke sind darüber
hinaus in Verhandlungen getreten, den am 31.12.2018 auslaufenden Erbbaurechtsvertrag um
weitere 20 Jahre verlängern zu wollen.

Der Energieüberschuss, den die Deutschen Gasrusswerke erzeugen, wird das neue
Unternehmen nutzen, um ihr Produkt zu produzieren (nähere Erläuterungen dazu im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung). Dies beinhaltet auch einen positiven Effekt für die
Deutschen Gasrusswerke, die so ihre Umweltbilanz verbessern werden.
Herr Westphal erläuterte, dass die Entscheidung zur Errichtung des CleanPort nicht durch
eine wissenschaftliche Untersuchung entstanden sei, sondern im Zuge einer
Marktbeobachtung Unternehmen identifiziert wurden, die sich in diesem Tätigkeitsfeld
bewegen und wir dieses Potential als ausreichend erachten, um einen "Clean Port" auf dieser
Basis zu entwickeln.

Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Beantwortung der Fragen insgesamt zur
nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vorgelegt wird.

Die Frage zum Ankermieter wird von Herrn Nehm im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
beantwortet.
Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung auf die Frage der CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung des „CleanPort“ und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt rd. 19.0 Mio. EUR und erfolgt in zwei Ausbaustufen.

2. Der Rat der Stadt beauftragt das Sondervermögen TZ, die Finanzierung der Investition in Höhe von rd. 19,0 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.




3. Das Sondervermögen TZ wird ermächtigt,
a) für eine Pilotanlage eine rd. 1.500 qm große auf dem Gelände der „Deutschen Gasrußwerke GmbH & Co KG“, Weidenstr. 70, 44147 Dortmund, befindliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Dortmund, Flur 51, Nr. 602 teilw. einen Pachtvertrag mit der „Deutschen Gasrußwerke GmbH & Co KG“ abzuschließen.
b) für die zweite Ausbaustufe und Investitionsphase über eine rd. 20.000 qm große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Nr. 774; 524; 523; 571; 570; 673 und 531 einen Erbbaurechtsrechtsvertrag mit der „Deutschen Gasrußwerke GmbH & Co KG“ abzuschließen.
c) das Sondervermögen TZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik notwendigen Verträge mit der Technologiezentrum Management GmbH abzuschließen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 24.03.15 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und
Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden.
Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die
Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den
Haushaltsplänen zu veranschlagen.
In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:
Ökonomie:
o Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
o Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
o Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der
Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von
guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,
Ökologie:
o Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend
barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet
werden
und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.
Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In
diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor, die der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 22.04.15 vor:
Frau Bonan informiert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über das Projekt „Nordwärts“.
Ihre mündlichen Ausführungen wird sie in Form einer Präsentation zur Niederschrift
einreichen.
Nach längerer Diskussion äußert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihren Unmut darüber,
dass die Vorlage durch die häufige Nutzung von Fremdwörtern schwer lesbar ist. Darüber
hinaus wird bemängelt, dass mit verschiedenen Begrifflichkeiten in der Verwaltungsvorlage
gearbeitet wird und diese somit in Teilen nicht nachvollziehbar ist.
Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht auf Bitten der Fraktion Die Linke & Piraten für
fünf Minuten die Sitzung.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Auszug aus der noch nicht
genehmigten Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen
Sitzung vom 24.03.2015 zur Kenntnis.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellen den Antrag, die Vorlage in die nächste Sitzung zu
verschieben, da noch Beratungsbedarf besteht und sie einen partizipativen Prozess wünschen.
Der mündliche Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 4 Ja-Stimmen (Die Linke &
Piraten) und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der nachfolgende mündliche Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 12 Ja-Stimmen (SPDFraktion,
CDU-Fraktion, Herr Urbanek und Herr Borchard, 5 Gegenstimmen (Fraktion Die
Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer)
mehrheitlich beschlossen:

Der Beschlussvorschlag wird um den Schwerpunkt „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“
erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den mündlichen Antrag, dass Jugendparlamente
eingerichtet und beteiligt werden.

Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Urbanek) und 4 Enthaltungen (CDUFraktion
und Herr Borchard) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit
den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion (unterstrichen) und Herrn Urbanek
gegen die Stimme des Herrn Borchard bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten
und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung zuzüglich des CDU-Antrages:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld
„Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.

Im Nachgang zur Abstimmung werden folgende Anmerkungen zu Protokoll gegeben:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Projekt Nordwärts. Allerdings lehnen
wir die Aufnahme des Themas Sicherheit als zusätzliche Säule ab. Nachhaltige Sicherheit
kann nur durch eine Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lage erzielt werden und
nicht durch verstärkte Überwachung und Kontrolle.“

Fraktion Die Linken & Piraten:
Die Linken und Piraten sind nicht grundsätzlich gegen die Empfehlung. Sehr wohl aber gegen
die Art und Weise, wie die Empfehlung durchgesetzt werden soll. Gerne hätten wir einen von
allen getragenen Start von Nordwärts in einem partizipativen Prozess erwartet.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 23.04.15 vor, die zusätzlich noch folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 17.04.15 beinhaltet.

Zudem liegt dem Ausschuss nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die
Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) vor:

„…. im Bereich Arbeitsstruktur wird auf Seite 20 die Projektlenkung für das Projekt
„Nordwärts“ beschrieben. Das Schaubild stellt eine durchaus sinnvolle Projektorganisation
dar. Diese findet sich allerdings in der textlichen Ausführung nicht wieder, was die Position
des Rates der Stadt Dortmund in diesem Projekt angeht.
Wie schlagen daher die nachstehende textliche Änderung vor:

Alt:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die
Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenkung begleitet und steuert den
Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und
Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis
verantwortlich“.

Neu:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters
die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie
einzelne Maßnahmenschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die
Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die
Projektlenkung verantwortlich“.“
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung vom 21.04.15 vor:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (eine Enthaltung- AfD) – auf Vorschlag der
SPD-Fraktion, Bövinghausen mit in das Projekt „Nordwärts“ aufzunehmen, des weiteren
empfahl die BV LüDo dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.15 vor:
Der Bezirksvertretung Brackel liegen Auszüge aus den noch nicht genehmigten
Niederschriften folgender Gremien vor, die zur Kenntnis genommen werden:

Behindertenpolitisches Netzwerk, Sitzungsdatum 24.03.2015
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, Sitzungsdatum 21.04.2015
Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, Sitzungsdatum 22.04.2015

Auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters stimmt die Bezirksvertretung nachfolgendem
Antrag mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei)
gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zu:

„Die BV Brackel hat den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom
22.04.2015 (mit Bezug auf einen Beschluss vom 28.09.2011) zur Kenntnis genommen und ist
ihrerseits bestürzt darüber, dass der Beirat ein als wertvoll eingeschätztes Feuchtbiotop über
die Gesundheit der Anwohner des Hellwegs in den Ortskernen von Wickede und Asseln stellt.
Auch die Bezirksvertretung Brackel bemüht sich um Schutz und Erhalt von Lebensräumen,
doch stellt sie bei einer Abwägung die Bedeutung der Lebensqualität der Menschen am
Hellweg deutlich über die Gründe, die der Beirat anführt. Auch wir freuen uns, dass es
nördlich von Wickede und Asseln so still ist – ein bisschen von dieser Stille wünschen wir
uns aber auch für die Bewohner des Hellweges.

Aus diesem Grund begrüßt die Bezirksvertretung Brackel, dass nun endlich eine
durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt
auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen den Weiterbau
der L663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den
Nachbarkommunen weiterzutreiben.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD
und CDU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) bei einer
Stimmenthaltung (Herr Knöpker, Piratenpartei), unter Berücksichtigung des obigen
Antrages nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 29.04.15 vor (beinhaltet alle bisher erfolgten, abweichenden Empfehlungen):
Hierzu liegt vor:

Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk ( BPNW) vom 24.03.2015:

..wonach hier eine einstimmige Empfehlung der Vorlage mit folgender Ergänzung erfolgte:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
o Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
o Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
o Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
o Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden

und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Empfehlung: ABVG vom 21.04.2015:

… wonach dieser die Vorlage einstimmig unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung des
BPNW empfiehlt.

Empfehlung: BulB vom 22.04.2015:

..wonach dieser auf seinen Beschluss vom 28.9.2011 verweist und die Gefahr sieht, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten.

Empfehlung: BV Innenst.- Nord vom 23.04.2015:

… wonach diese die Vorlage mehrheitlich, mit folgender Ergänzung empfiehlt:

„ Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.“

Empfehlung: APO vom 23.04.2015:

..wonach dieser die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-15-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen lässt.

Empfehlung der BV Brackel vom 23.04.2015:

…wonach diese die Vorlage mehrheitlich, unter Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages empfiehlt.

„Die BV Brackel hat den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 22.04.2015 (mit Bezug auf einen Beschluss vom 28.09.2011) zur Kenntnis genommen und ist ihrerseits bestürzt darüber, dass der Beirat ein als wertvoll eingeschätztes Feuchtbiotop über die Gesundheit der Anwohner des Hellwegs in den Ortskernen von Wickede und Asseln stellt.

Auch die Bezirksvertretung Brackel bemüht sich um Schutz und Erhalt von Lebensräumen, doch stellt sie bei einer Abwägung die Bedeutung der Lebensqualität der Menschen am Hellweg deutlich über die Gründe, die der Beirat anführt. Auch wir freuen uns, dass es nördlich von Wickede und Asseln so still ist – ein bisschen von dieser Stille wünschen wir uns aber auch für die Bewohner des Hellweges.

Aus diesem Grund begrüßt die Bezirksvertretung Brackel, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen den Weiterbau der L663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben. „

Empfehlung der BV Lütgendortmund vom 21.04.2015:

…wonach diese die Vorlage einstimmig, mit der Ergänzung empfiehlt, dass Bövinghausen mit in das Projekt „Nordwärts“ aufgenommen werden soll.

Empfehlung der BV Innenstadt-Ost vom 28.04.2015:

wonach diese die Vorlage einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung des BPNW empfiehlt.

Empfehlung der BV Hombruch vom 28.04.2015:

….wonach diese die Vorlage einstimmig, mit der Anmerkung empfiehlt, dass parallel dazu
bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen, für die vom
Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke, nicht vernachlässigt werden sollten.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, DS-Nr.: 14748-14-E4:

„zur Vorlage 14748-14 Projekt „Nordwärts“ beantragen wir die Vorlage auf Seite 11 im Bereich
Verkehr durch den nachstehenden bearbeiteten Text zu ersetzen:

Verkehr
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den
Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt. Die Optimierung bestehender
und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege,
etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende,
betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben.
Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte
zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt.
Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen
unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur
CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen
Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl
von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung
an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen

Begründung
Begründung: Die Verwaltungsvorlage enthielt Projekte, die sich nicht in der Zuständigkeit
des Rates oder der Stadtverwaltung befinden, sondern der Landesplanung unterliegen
und sich außerdem nicht im definierten Projektgebiet befinden würden. Da diese Projekte
in der Bevölkerung in hohem Maße kontrovers diskutiert werden, ist es für das Gelingen
des Projektes „Nordwärts“ nicht zielführend den Projektstart unweigerlich mit der Debatte
um etwaige Landesplanungen zu belasten. Gleichzeitig fehlte die ganzheitliche Betrachtung
der Verkehrsentwicklung insbesondere in der beabsichtigten Weiterentwicklung im
Bereich Logistik.“

AUSW, 29.04.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt für seine Fraktion noch einen Antrag für die Ratssitzung an.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, wenn eine große Säule für „Sicherheit und Ordnung“ gewährleistet sei.

Herr Düdder weist darauf hin, dass es sich bei dem Projekt um Effizienzprogramme quer durch die Stadt handele.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass eine Reduzierung auf Ordnung und Sicherheit dem Programm nicht gerecht werde. Es ginge um die Entwicklung der Stadtbezirke, die eher nördlich lägen und die Potentiale hätten, die noch auszuschöpfen seien.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf habe. Er weist darauf hin, dass das Thema nicht nur die Nordstadt betreffe, sondern es sich um ein viel größeres Ereignis handele.

Herr Garbe stellt richtig, dass er von einer Säule „Sicherheit und Ordnung“ gesprochen habe und es keinesfalls auf eine Säule reduziert habe. Auch er sieht viele andere Bezirke betroffen, die viele ähnliche Probleme hätten, um die es sich handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen lässt die Vorlage einschließlich aller Empfehlungen, ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 6.2
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00890-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 29.04.15 vor:
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann erläutert auf Nachfrage von Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann, dass im Rahmen der Städtebauförderung keine Förderung für die Erweiterung des Reitweges in Westerfilde gegeben sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass die ökologischen Gebiete und Naturschutzgebiete erhalten bleiben sollen, wie z. B. der Mastbruch und Rahmer Wald in Westerfilde. Hier dürfe keine extensive Nutzung für Freizeitgestaltung erfolgen.

Somit ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit den o. g. Anmerkungen, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes zu beschließen:

1. Das Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh gemäß § 171e BauGB als Soziale Stadt Gebiet festzulegen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

2. Die Fortsetzung des niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde/Bodelschwingh mit einem maximalen Aufwand in Höhe von 15.000 € im HJ 2015.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW):
3. Das Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh gemäß § 171e BauGB als Soziale Stadt Gebiet festzulegen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
4. Die Fortsetzung des niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde/Bodelschwingh mit einem maximalen Aufwand in Höhe von 15.000 € im HJ 2015.
zu TOP 6.3
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00844-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW):

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort ein Freiraumkonzept für die Großsiedlungsbestände im Quartier Westerfilde/Bodelschwingh zu erarbeiten und dieses auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse mit vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von 410.000,- € sukzessiv umzusetzen.

zu TOP 6.4
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.




zu TOP 6.5
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2014 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00877-15)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Vorlage nicht auch die Bezirksvertretungen erreichen müsse.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage die Bezirksvertretungen in Einzellieferungen erhalte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.






Monegel Mader Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: doc00723820150728090324.pdf)