Niederschrift

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 06.12.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. für Herrn sB Hedtke (CDU)
Frau RM Bitter (CDU) i. V. für Herrn sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Herr RM Borris (SPD) i. V. für Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD) i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Krämer-Knorr (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Radtke (SPD) i. V. für Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StD Fehlemann – 7/Dez.


Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Limberg – 65/BL
Frau Stein – 65/4 EM
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Morher – 6/MTC
Herr Stüssel – 6/MTC
Herr Kollmann – StA 20
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:
Herr Niermann – Entsorgung Dortmund GmbH zu TOP 12.1
Herr Haarmann – Entsorgung Dortmund GmbH zu TOP 12.1


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.12.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West - vom 30.03.2006 -; II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; III. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 31.10.2006; VI. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung und Änderung des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 15.09.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06952-06)

3.2 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Feststellungsbeschluss mit aktualisierter, modifizierter Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Satzungsbeschluss; IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten, modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06869-06)

3.3 Bauleitplanung; 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - VEP Einzelhandelsstandort Husen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I.Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 06.04.2006; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06922-06)

3.4 Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.11.2006 versandt und in der Sitzung vertagt.

Hierzu lagen bereits vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006
(Drucksache Nr.: 04449-06-E1)

3.5 Bebauungsplan Ap 190 -Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Vorschlag einer neuen Trassenführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07067-06)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 144 und Br 202 - Steinbrinkstraße)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06921-06)

3.7 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06541-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.11.2006 versandt und in der Sitzung vertagt.

Hierzu lagen vor:
- Vorlage der Drucksache Nr. 06541-06 der BV Mengede „1. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159-Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen“
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2006 (Drucksache Nr.: 07022-06)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt
(Drucksache Nr.: 06541-06-E2)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Reduzierung des Änderungsbereiches, Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07111-06)

3.9 Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07005-06)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06924-06)

3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 204 - Am Mühlenberg -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07134-06)

3.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen PHOENIX West
hier: Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage auf dem Gelände PHOENIX West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie ergänzender Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06485-06)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.13 Soziale Stadt NRW
Nordstadt
Beratungszentrum Osterlandwehr, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06825-06)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.14 Arbeitsgruppe Stadtumbau West - Rheinische Straße/Dortmunder U
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07211-06)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Energiesanierungsprogramm
- Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 07240-06)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Planfeststellungsverfahren zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und Dortmund-Mengede/Castrop-Rauxel-Ickern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06986-06)

10.2 Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07058-06)

10.3 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06860-06)

10.4 Biologische Station
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07209-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

11.1 Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Garten der Generationen" in Do-Wickede.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06966-06)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2006 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05915-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.11.2006 versandt und in der Sitzung vertagt.

Hierzu lag vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2006

12.2 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
Ausführungsbeschluss zur Umgestaltung des EKS Wäldchens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06770-06)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

12.3 3do - Abschätzung der Kosten und Folgekosten
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07213-06)

13. Anfragen

13.1 Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 2.3: Wasserloser Waldteich im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06939-06)
- Die Anfrage wurde zur Sitzung am 15.11.2006 versandt.

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 06939-06-E1)

13.2 Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 5: Artenschutz beim Bau des IKEA Güterverkehrszentrum (GVZ) in Ellinghausen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07157-06)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 07157-06-E1)

13.3 Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 6: Biotopmanagement für die letzte Ringelnatter Population in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07159-06)

13.4 Gefährdung durch einen Pfahl auf dem Radtouristikweg von der Hugo-Heimsath-Straße zu den Universität Sporthallen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07161-06)

13.5 Kooperation der Stadt Dortmund mit der Biologischen Station des Kreises Unna oder des Östlichen Ruhrgebietes
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07190-06)
Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 06.12.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Zupfer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg erklärt, die Verwaltung habe signalisiert, dass die Vorlage Soziale Stadt NRW, Nordstadt, Beratungszentrum Osterlandwehr, Dortmunder Tafel e.V. (Drucksache Nr.: 06825-06) zu TOP 3.13 zurückgezogen wird.

Außerdem liegen zwei Vorschläge zur Tagesordnung mit Stellungnahme des Herrn RM Münch vor, die am 04.12.2006 eingegangen sind. Er bittet darum, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung zu erweitern um:
- Stand der Erweiterung der Naturschutzgebiete in Dortmund: Hier: NSG Kirchderner Wald, NSG Fürstenbergholz, NSG Bittermark, Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch (Drucksache Nr. 07313-06) und
- Abholzung der historischen Birkenallee Hellerstraße / Am Ossenbrink, Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch (Drucksache Nr. 07312-06).

Herr RM Münch begründet mündlich die Dringlichkeit zu beiden Vorschlägen zur Tagesordnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig in beiden Fällen die Dringlichkeit ab.

Frau RM Reuter meldet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf zur Vorlage unter TOP 3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-, hier: Reduzierung des Änderungsbereiches, Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss (Drucksache Nr.: 07111-06) an und bittet darum, die Vorlage zu 12.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2006 für die Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 05915-06) an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss folgt diesen Vorschlägen.

Herr RM Hengstenberg merkt an, die Vorlage zu TOP 12.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2006 für die Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 05915-06)
vorziehen zu wollen, da Herr Niermann und Herr Haarmann von der EDG sowie Herr Kollmann von der Stadtkämmerei zur Beantwortung von Fragen anwesend sind.

Der Ausschuss stimmt zu, dass TOP 12.1 direkt im Anschluss an die Regularien behandelt wird.

Abschließend weist Herr RM Hengstenberg darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) entsprechend der Absprache im Ausschuss vorgezogen und vor TOP 3 behandelt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird die Tagesordnung genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2006

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2006 wird einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt –

TOP 12.1 wird vorgezogen:

zu TOP 12.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2006 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05915-06)
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 31.10.2006

Frau RM Reuter hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum gebeten, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Auf die Frage des Herrn RM Tönnes nach den Investitions- und den laufenden Betriebskosten für das Zwischenlager erläutert Herr Niermann, dass sich die Deponie im Sondervermögen befindet. Die Kosten werden im Sondervermögen gesammelt, die Abschreibung des Zwischenlagers fließt in die Betriebskosten. Der Investitionsaufwand für das Zwischenlager ist abhängig von den Genehmigungsauflagen der Bezirksregierung. Anschließend werden Verhandlungen über den Preis geführt. Vorstellbar ist ein Grundpreis für das Vorhalten des Lagers, der an das Sondervermögen zu zahlen sein wird. Die zweite Alternative sieht einen Preis bei Inanspruchnahme des Lagers vor. Die Tendenz geht derzeitig zu einem Grundpreis, der dem Sondervermögen und somit dem Gebührenzahler zu Gute käme.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.


Die Angelegenheiten des Umweltdezernates (TOP 10 und 11) werden vorgezogen.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Planfeststellungsverfahren zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und Dortmund-Mengede/Castrop-Rauxel-Ickern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06986-06)

Herr RM Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:
“Bei künftigen Planfeststellungsverfahren möge die Verwaltung, bevor sie eine Stellungnahme für die Stadt Dortmund abgibt, in nichtöffentlicher Sitzung den zuständigen Fachausschuss und die betroffene Bezirksvertretung informieren.“

Herr Dr. Grote weist auf die vielfache Beratung der Politik im Zusammenhang mit dem Emscherumbau in Dortmund hin. Die Fachbereiche geben ihre Stellungnahme im Rahmen der Geschäftsverteilung ab.

Für Herrn StR Steitz handelt es sich bei dieser Stellungnahme um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine andere Behörde führt das Verfahren durch und die Maßnahmen wurden mehrfach dem AUSW vorgestellt.

Der AUSW lehnt einstimmig den Antrag des Herrn RM Münch ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren ‚Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und Dortmund–Mengede/Castrop-Rauxel-Ickern’ zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07058-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbandes das neue Mitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. sowie dessen Vertreter in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 10.3
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06860-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB.


zu TOP 10.4
Biologische Station
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07209-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Bitte um Stellungnahme (Drucksache-Nr. 07209-06-E1)

Herr RM Münch verweist auf seine Anfrage, die zur gleichen Thematik unter TOP 13.5 auf der Tagesordnung steht. Bereits vor längerer Zeit sei eine Diskussion erfolgt, ob in Dortmund eine eigene Biologische Station entstehen solle. Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Dortmunder Stadtbiotoptypen besser zu Herne und Bochum passen.
Er stellt folgenden Appell als mündlichen Antrag:
“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen appelliert an die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund, sich nachhaltig für eine Erhöhung der Fördermittel für eine Biologische Station einzusetzen, bei der die Stadt Dortmund dann auch eintreten dann.“

Herr RM Hengstenberg erklärt, dass dieser Antrag nicht im AUSW zur Abstimmung zu stellen sei. Eine Resolution habe in der Regel den Charakter der Beauftragung des Oberbürgermeisters, der auf anderer Ebene tätig werden sollte.

Herrn RM Pisula ist sich bewusst, dass die Förderkulisse im Landtag noch diskutiert werde. Diese Diskussion bleibe abzuwarten. Er fordert die Verwaltung dazu auf, die Politik zu informieren, wenn sich neue Entwicklungen abzeichnen, so dass die Politik sich an diesem Prozess beteiligen kann.

Die Gründe für eine Zuordnung Dortmunds zur Biologischen Station Unna ist nach Angaben des Herrn StR Steitz seinem Schreiben zu entnehmen, das allen vorliege. In der Biologischen Station Herne liege der Schwerpunkt in der Umweltpädagogik. In diesem Bereich hat Dortmund eigene Einrichtungen, z. B. im Westfalenpark und im Rombergpark. Eine Zusammenarbeit wird auf fachlicher Ebene mit der Biologischen Station Unna angestrebt. Die Landespolitik bleibt abzuwarten. Ggf. könnte die Stadt Dortmund vorab in eine Projektpartnerschaft einsteigen.

Herr RM Tönnes begrüßt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Weg, eine Kooperation mit der Biologischen Station Unna zu suchen. Herrn RM Pisula erklärt er, dass es manchmal besser sei, Gespräche vorab zu führen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Er ruft dazu auf, die vorhandenen Strukturen zu nutzen, um eine Kooperation mit Unna entstehen zu lassen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und die ergänzende mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 11.1
Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Garten der Generationen" in Do-Wickede.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06966-06)
- Machbarkeitsstudie zum freiraumplanerischen Umgang mit den demographischen Veränderungsprozessen

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage dem AUSW nicht für einen Beschluss, sondern zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Herr Blume erklärt, dass vom Regiebetrieb Stadtgrün vor zwei Jahren ein Wettbewerb unter dem Thema „Garten der Generationen“ durchgeführt wurde. Inzwischen wurde in Lütgendortmund ein Park der Generationen angelegt. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Masterplans Stadtgrün war erkennbar, dass in Wickede ein zusätzlicher Bedarf an Grünanlagen besteht. Über die Machbarkeitsstudie wurde u. a. mit intensiven Bürgerkontakten über verschiedene Aktionen vor Ort die Fläche an der Ebbinghausstraße untersucht. Das Nebeneinander von ehemals ländlichen und inzwischen städtisch gewordenen Strukturen sollen in dem Park deutlich werden. Ziel war die Anpassung und Verbesserung eines vorhandenen städtischen Freiraumes mit hoher Attraktivität für verschiedene Generationen. Gleichzeitig sollte die Qualität des Wohnstandortes verbessert werden.

Es bestanden Planungen, auf der Fläche ein Seniorenwohnheim unterzubringen. Herr Blume stellt mit Hilfe von Folien dar, dass die Verdichtung der umliegenden Flächen sehr groß ist, so dass die Fläche als multifunktional nutzbare Grün- und Parkanlage gesichert werden sollte.
Im Norden des Parks wird ein Mehrgenerationenhaus als Treffpunkt verschiedenster Organisationen vor Ort sowie für Angebote im Freiraum entstehen. Die Parkanlage wird über einen Betreiber betrieben werden. Herr Blume hofft, dass sich Sponsoren an diesem Projekt beteiligen werden.

Auf Nachfrage der Frau Schmidt gibt Herr Blume an, dass im ganzen Park Barrierefreiheit erzielt werden soll.

Herr RM Pisula stellt im Namen der CDU-Fraktion dar, dass dem demographischen Wandel besser gedient wäre, wenn die Fläche für seniorengerechtes Wohnen genutzt werden könnte. Diese Idee würde zudem der Stadt eine Einnahme verschaffen. Daher lehnt die CDU-Fraktionen die Schaffung des Parks ab.

Frau RM Pohlmann-Rohr spricht sich für die Errichtung des Mehrgenerationenhauses aus.

Auf die Frage der Frau RM Pohlmann-Rohr nach bereits bewilligten Fördergeldern antwortet Herr Blume, dass ihm bisher kein Ergebnis vorliege. Es werden auch Anträge an andere Fördergeber, auch Stiftungen, gestellt werden.

Herr RM Harnisch hebt hervor, dass Defizite in den Stadtbezirken, z. B. durch Parkflächen, behoben werden. Es sollte auch in den alten Parks überprüft werden, ob eine Beleuchtung möglich ist.

Für Herrn Prof. Dr. Finke ist der Garten der Generationen, auch für alte Menschen, die in der Bewegung eingeschränkt sind, eine gute Idee. Die Konzeption sollte weiterverfolgt werden, um auch Familien in Dortmund zu halten. Flächen für solche Parks oder Gärten benötigen eine Mindestgröße. Es sollte keine Teilfläche bebaut werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Machbarkeitsstudie „Garten der Generationen“ in Do-Wickede zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde
- hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West - vom 30.03.2006 -; II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -;
III. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 31.10.2006; VI. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung und Änderung des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 15.09.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06952-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 – Kirchlinde West – vom 30.03.2006 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213 – 1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 121 – Ortskern Kirchlinde – geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 und 6.2 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.3 und 6.4 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

IV. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 121 – Ortskern Kirchlinde – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 30.03.2006 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 12 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 121 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 31.10.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



VI. beschließt, der zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund geschlossenen Ergänzung und Änderung des Durchführungsvertrages – Teil B – vom 15.09.2006 (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Feststellungsbeschluss mit aktualisierter, modifizierter Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Satzungsbeschluss; IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten, modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06869-06)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltungen des Herrn RM Gerber und des Herrn RM Thieme, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bodelschwingher Straße – und des Bebauungsplanes Mg 157 – Bodelschwingher Straße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 19.1, 20.1, 20.4 und 20.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen, den unter Punkt 20.2 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 20.3 und 20.5 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bodelschwingher Straße – mit aktualisierter/modifizierter Begründung vom 25.10.2006 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt die Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt den Bebauungsplan Mg 157 – Bodelschwingher Straße – für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111) mit dem durch Beschluss des Rates vom 16.02.2006 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 21 genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 157 – Bodelschwingher Straße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 25.10.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4, § 9 Abs. 8 i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - VEP Einzelhandelsstandort Husen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I.Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 06.04.2006; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06922-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einzelhandelsstandort Husen vorgebrachten Anregungen – geprüft und beschließt, der Anregung (Punkt10) nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

II. beschließt die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - VEP Einzelhandelsstandort Husen -
für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 12 und 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - VEP Einzelhandelsstandort Husen -
die Begründung vom 06.04.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. beschließt, den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund geschlossenen Durchführungsvertrag – Teil B – vom 31.10.2006 (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.10.2006
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hörde vom 24.10.2006
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 31.10.2006
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 31.10.2006
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 31.10.2006
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 31.10.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr. 04449-06-E1)
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.11.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 06.12.2006 (Drucksache Nr. 04449-06-E3)

Herr RM Münch stellt fest, dass die Bahnhöfe in Hombruch und Mengede keinen schönen Anblick bieten. Er ist der Meinung, dass zunächst die Deutsche Bahn AG tätig werden müsste. Wenn diese nichts tut, müsste seines Erachtens die Stadt mit den entsprechenden finanziellen Mitteln etwas tun.
Den Mengeder Bahnhof hebt er mit seinem Zugang durch den Tunnel als negatives Beispiel hervor. Ggf. sei die Installation von Überwachungskameras hilfreich.

Herr RM Tönnes erklärt, dass nicht die Stadt die Bahnhöfe sanieren könne, und verweist auf das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 06.12.2006, in dem der VRR genannt wird. Dem VRR obliege es, Instrumente zum Sanktionieren der DB AG, zu entwickeln. Es werden nur die Fahr- und Trassenpreise erhöht, aber die Liegenschaften der Deutschen Bahn werden nicht modernisiert und unterhalten.

Frau Schmidt gibt als Vertreterin des Aktionskreises „Der behinderte Mensch in Dortmund“ an, dass sich das behindertenpolitische Netzwerk am 12.12.20006 noch mit dieser Vorlage befassen werde. Die Prioritätensetzung, die aus der Vorlage deutlich wird, wird von ihr begrüßt. Das behindertenpolitische Netzwerk sollte frühestmöglich an der Planung beteiligt werden.

Herr Schröder verstärkt die Forderung nach der Barrierefreiheit in den Dortmunder Bahnhöfen, die er für selbstverständlich hält. Er fordert, dass der Seniorenbeirat bei der Beratung dieser Thematik einbezogen wird.

Herr StR Sierau stellt heraus, dass die Vorlage für alle potentiellen und tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer der DB-Anlagen gemacht wurde. In der Vorlage sind die Punkte zusammengefasst, die mit der DB AG im Sinne der Kundschaft und der Mobilität zu besprechen sind. Innerhalb des VRR gibt es eine hohe Unzufriedenheit, wie die DB AG Qualität am Markt platziert. Es gibt vielfältige Gestaltungsmängel und Mängel bei der Umsetzung der Barrierefreiheit, Kooperationen mit der DB sind kaum möglich. Eine Grundlage für eine Zusammenarbeit zu finden, ist nicht möglich, da bahnseitig immer neue Daten zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorlage soll Zusammenhänge darstellen und es sollen Anregungen für den Diskurs mit der Bahn entstehen. Der DB ist bekannt, dass die Vorlage diskutiert wird. Auf dieser Grundlage soll ein anschließendes systematisches Durcharbeiten der Punkte erfolgen. Es sei nicht geplant, kommunales Geld der DB AG für die Bahnhöfe zur Verfügung zu stellen. Es könne nur eine sinnvolle Kooperation zwischen der lokalen Ebene, den regionalen Verbünden und der DB geben. Herr StR Sierau ist der Meinung, dass noch ein intensiver Diskurs auf allen Ebenen bis hin zum Modernisierungsprogramm erfolgen wird. Hier werde kommunale Durchsetzungsfähigkeit zu organisieren sein. Der Hinweis darauf, dass die Städte die Finanzierung mit übernehme, sei kontraproduktiv und schwäche die Verhandlungsposition der Städte.

Für Herrn RM Pisula ist zunächst die DB AG in der Pflicht. Er schlägt für die CDU-Fraktion vor, die Anregungen der Bezirksvertretungen, soweit sie keine Ablehnung der Vorlage vorsehen, zum Antrag zu erheben und in die Beratungen einzubeziehen.

Herr Wilde weist darauf hin, dass das Thema des barrierefreien Zugangs sich in der Vorlage findet, u. a. unter Punkt 3.3 mit der Überschrift „Mobilitätsgerechtigkeit“. Das Ziel, behindertengerechte Zugänge für die Haltestellen einzufordern, wird durch die Stadt Dortmund verfolgt. Bei der Bewertung der einzelnen Stationen ist ein Kriterium die barrierefrei Zuwegung/Ausstattung.

Herr RM Harnisch hält es im Namen der SPD-Fraktion für sinnvoll, die Empfehlungen der Bezirksvertretungen als Anregungen mitzutragen.

Herr RM Pisula erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.

Auf die Frage des Herrn RM Münch, ob die Unterführung in Mengede im Eigentum der Stadt Dortmund ist, erläutert Herr StR Sierau, dass es Schnittstellen gebe. Teile seien im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes. Hierzu werde es in Kürze Gespräche mit der DB AG geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, dass die Anregungen der Bezirksvertretungen, soweit sie keine Ablehnung der Vorlage vorsehen, in die weitere Beratung einfließen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat mit diesem Zusatz einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegte Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Rangfolge der dringlichsten und wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Dortmunder Bahnhöfen aufzustellen.


zu TOP 3.5
Bebauungsplan Ap 190 -Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Vorschlag einer neuen Trassenführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07067-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2006

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens Ap 190
-Gewerbepark Stadtkrone Ost- die Trasse der geplanten verlegten Marsbruchstraße parallel zur B 1 (zukünftigen A 40) weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 144 und Br 202 - Steinbrinkstraße)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06921-06)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 29.11.2006






Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 – Sportflächen am Fränkischen Friedhof zu erweitern. Der erweiterte Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14tägiger Planaushang) unter Ziffer 10 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Br 218 – Sportflächen am Fränkischen Friedhof für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 19.10.2006 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung), gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 144 und Br 202 - Steinbrinkstraße.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 12 BauGB.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 – Wickeder Feld) mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06541-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2006 (Drucksache Nr. 07022-06)
- Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch vom 15.11.2006
(Drucksache Nr. 06541-E2)

Herr Wilde erklärt, dass die Bezirksvertretung Eving die Vorlage inzwischen zur Beratung erhalten habe, die Beratung erfolge am 13.12.2006. Im weiteren Verfahren wird die Bezirksvertretung Eving beteiligt werden.

Herr RM Münch hat den Eindruck, dass die ökologische Seite im Bereich des GVZ Ellinghausen kippen könnte. Maßgeblich stand dort bisher der Schutz der Kreuzkröte im Vordergrund, die Verwaltung habe eine Umsiedlung der Population in den nördlichen Bereich vornehmen wollen. Nach Meinung des Herrn RM Münch halten die angelegten Laichgewässer nicht lange genug das Wasser, da keine Folie eingebracht wurde. Hier sei eine ökologische Nachbesserung erforderlich. Große Bereiche der IKEA-Fläche werden nicht kurzfristig von IKEA genutzt werden, so dass dort die Kreuzkröten bleiben könnten. Herr RM Münch hält es für gefährlich, wenn der Absperrzaun, der für Baumaßnahmen dort aufgestellt ist, bis nach dem 01.04.2007 erhalten bleibt. Er meint, dass ein Kröten-Controlling notwendig ist.

Herr RM Hengstenberg gibt Herrn RM Münch den Hinweis, dass gemäß § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen eine Stellungnahme „.. auf Verlangen mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder (beim Ausschuss: der Ausschussmitglieder) oder einer Fraktion...“ abzugeben ist. Als einzelnes Ratsmitglied habe Herr RM Münch nicht das Recht, eine Stellungnahme zu verlangen. Die Stellungnahme durch die Verwaltung werde daher nicht erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU

I. den Bebauungsplan Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (1. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023.

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (1. Änderung Bebauungsplans Mg 159
–GVZ Dortmund-Ellinghausen-) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 S. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Reduzierung des Änderungsbereiches, Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07111-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2006

Frau RM Reuter bittet wegen Beratungsbedarfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der TO – darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des AUSW zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 24.01.2007 beraten.

zu TOP 3.9
Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07005-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2006

Frau Schmidt bittet darum, bei der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes auch an die Barrierefreiheit zu denken.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 5).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06924-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2006
- Zusatz-/Ergänzungsantrag des Herrn RM Münch vom 06.12.2006 (Drucksache Nr. 06924-06-E1)

Herr RM Münch bittet darum, den Bebauungsplan auch dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde zur Beratung zuzuleiten. Anschließend begründet er seinen Antrag.

Frau RM Reuter beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die folgende Anregung und den Prüfauftrag der Bezirksvertretung Hombruch in das weitere Verfahren aufzunehmen:
„Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung mit folgender Anmerkung zu folgen:

Das Stadtplanungsamt soll gebeten werden,
im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
zu prüfen, ob eine Straßenrandbebauung eine verträglichere Alternative für dieses Gebiet sein könnte.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Antrag des Herrn RM Münch ab:
„Der AUSW beauftragt die Verwaltung, nur eine Straßenrandbebauung mit Schließung von Baulücken an den Straßen Zickenbrink und Düwelsiepen zu entwickeln, den Siepenbereich um den Bachlauf über den gesetzlichen Mindestabstand nicht zu bebauen, als Ausgleichsmaßnahme u.a. den Pappelbstand zu entfernen, den verlaubten Bachlauf und das vorhandene Amphibienlaichgewässer zu optimieren.“

Beschluss:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die folgende Anregung und den Prüfauftrag der Bezirksvertretung Hombruch zu übernehmen:
„Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung mit folgender Anmerkung zu folgen:

Das Stadtplanungsamt soll gebeten werden,
im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
zu prüfen, ob eine Straßenrandbebauung eine verträglichere Alternative für dieses Gebiet sein könnte.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU unter Berücksichtigung der Anregung und des Prüfauftrages der Bezirksvertretung Hombruch folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 291 - Düwelsiepen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 204 - Am Mühlenberg -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07134-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU

I. den Bebauungsplan InW 204 - Am Mühlenberg - in dem unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
zu TOP 3.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen PHOENIX West
hier: Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage auf dem Gelände PHOENIX West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie ergänzender Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06485-06)

Herr RM Münch regt an, die Planstraße D, die durch den Grünkeil geht, für die amphibischen und terrestrischen Bewohner ökologisch durchgängig zu machen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.13
Soziale Stadt NRW
Nordstadt
Beratungszentrum Osterlandwehr, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06825-06)
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 29.11.2006

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Verwaltung zurückgezogen worden.

zu TOP 3.14
Arbeitsgruppe Stadtumbau West - Rheinische Straße/Dortmunder U
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07211-06)

Herr StR Sierau verweist auf zwei Vorlagen, die am 30.11.2006 im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurden. Um darüber beschließen zu können, war eine Stellungnahme verlangt worden. Diese Bitte um Stellungnahme wurde bereits zum 30.11.2006 beantwortet.

Herr RM Pisula erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Stellungnahme, die zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2006 vorlag, zunächst ausreiche.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus




zu TOP 6.1
Energiesanierungsprogramm
- Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 07240-06)

Frau Stein stellt die Bewertungssystematik der Städtischen Immobilienwirtschaft vor, die im Rahmen des Energiesanierungsprogramms erarbeitet wurde. Hierzu wird auf die Anlage 1 zur Niederschrift, die in der Sitzung gezeigte Präsentation, verwiesen.
Es sollten einfache Bewertungskriterien mit entsprechenden Schwellwerten ausgewählt werden, die die weitere Auswahl von Energiesanierungsobjekten transparent macht. Ca. 1.440 Gebäude werden von der Städtischen Immobilienwirtschaft in der Gebäudebewirtschaftung betreut, davon sind 174 Schulgebäude, die ca. 60 % des gesamten Wärmeverbrauchs aller Gebäude benötigen. Bei der ersten Filterung fallen die Schulen heraus. Der Schwerpunkt der Bewertungssystematik ist die Wärmekennzahl (siehe Blatt 3 der Anlage 1).
An drei Beispielen wird dargestellt, wie die Auswahl von Objekten zur Energiesanierung durchgeführt wird.

Herr RM Gerber stellt zur Wirtschaftlichkeitsberechnung die Fragen, inwieweit eine Verbarwertung vorgenommen wird und zu welchem Barwertzinssatz dies erfolge.

Herr Limberg geht von einem Zinssatz von 7 – 7,5 % aus.

Frau RM Reuter wünscht sich mehr Schnelligkeit bei der tatsächlichen Durchführung der Energiesanierungsmaßnahmen. Ihr Eindruck sei, dass die Realisierung eher schleppend passiere und dass nach Priorisierung der Gebäude kein Gebäude mehr übrig bleibe. Z. B. liege das Beispiel 1 – Schule an der Froschlake – knapp unterhalb der Grenze von 40.000 Euro Wärmekosten. So können ihres Erachtens nicht das Ziel einer umfassenden Energieeinsparung und Maßnahmen zum Klimaschutz erreicht werden. Die Politik wird sich weiter mit der Thematik beschäftigen müssen, um zu klären, ob das von der Mehrheit im Rat angestrebte Ergebnis damit erreicht werden kann. Insgesamt müsse es zu einer Energieeinsparung kommen.

Herr Limberg stellt dar, dass der Ansatz der Städtischen Immobilienwirtschaft gesamtwirtschaftlich sei. Eine Auswahl bei den Objekten sei erforderlich, um eine Amortisation der durchgeführten Maßnahmen zu erreichen. Die vorgestellten Filter zur Objektauswahl könnten auch anders gesetzt werden. Wärmekennzahlen liegen von allen Objekten vor, aus den Abweichungen zu den Wärmekennzahlen sollen die Potenziale aufgezeigt werden. Die Auswahl über die vorgestellten Bewertungskriterien sei erst der Anfang.
Dass der Eindruck entsteht, dass Energiesparmaßnahmen nicht zügig realisiert werden, versteht Herr Limberg nicht. Inzwischen wurde die 50. Energiesparmaßnahme realisiert. Mit 43 Maßnahmen und einem Betrag von fünf Mio. Euro wurde gestartet. Nach intensiver Planung wurden weitere Mittel frei gemacht und es konnten weitere zehn Maßnahmen bereits vorgeschlagen werden. Innerhalb des Budgets liegend können nun 61 Maßnahmen ausgeführt werden. Ca. 5,4 Mio. Euro werden Ende 2006 kassenwirksam abgerechnet sein.
Energiesparmaßnahmen sind nach Meinung des Herrn Limberg nicht nur mit dem Betrag von 5 Mio. Euro zu verbinden. Die Immobilienwirtschaft beschäftigt sich auch z. B. mit dem Flächensparen, was sich finanziell niederschlägt, z. B das Berufsschulprojekt Brügmann-Block. Hier geht es um vermiedene Kosten bei der Investition und bei den Bewirtschaftungskosten, außerdem wird weniger CO2 ausgestoßen.

Herr RM Berndsen bittet darum, die Überprüfungen hinsichtlich der Energiesanierungen weiter zu verbessern und eine flexible Handhabung vorzusehen.

Herr RM Pisula hält das Vorgehen der Verwaltung in Bezug auf die Energiesanierungsmaßnahmen im Hinblick auf Gesamtwirtschaft und –ökologie für richtig. Ziel im ökologischen Sinne müsse sein, mit geringsten Mitteln einen möglichst großen Erfolg zu erzielen.

Für Frau RM Pohlmann-Rohr ist an den genannten Zahlen erkennbar, dass Energiesanierungsmaßnahmen notwendig waren und sind. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe insgesamt mehr Maßnahmen erwartet. Ggf. lohnt sich eine Maßnahme auch unterhalb der gesetzten Grenze, wenn das Verhältnis der Investition zur Einsparung besser sei. Evtl. ist man auch bei kleineren Maßnahmen schneller. Die Schnelligkeit der Umsetzbarkeit sollte auch ein Bewertungskriterium für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zum Energiesanierungsprogramm zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt –

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2006 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05915-06)
- Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 31.10.2006

Der Tagesordnungspunkt 12.1 ist zu Beginn der Sitzung im Anschluss an die Regularien und TOP 2 behandelt worden.

zu TOP 12.2
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
Ausführungsbeschluss zur Umgestaltung des EKS Wäldchens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06770-06)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2006

Laut Herrn RM Hengstenberg hat die Verwaltung inzwischen mitgeteilt, dass die Bezirksregierung Arnsberg dem Antrag auf Kostenerhöhung zugestimmt habe. Der Vorbehalt im Beschlussvorschlag sei damit aufgehoben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage, das EKS Wäldchen im Rahmen des Modellprojektes „Neuer Umgang mit Regenwasser“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 481.111 € umzugestalten, zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
3do - Abschätzung der Kosten und Folgekosten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07213-06)
- Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann und des Herrn StR Sierau vom 30.11.2006 (Drucksache Nr. 07213-06-E1)

Herr RM Pisula schlägt vor, die Bitte um Stellungnahme weiter in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 2.3: Wasserloser Waldteich im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06939-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz vom 08.11.2006 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 06939-06-E1)

Herr RM Münch stellt mündlich folgende Nachfrage:
“Wird die Verwaltung versuchen, diesen Teich so zu optimieren, dass wir wieder ein schönes Amphibienlaichgewässer im Naturschutzgebiet bekommen, das nicht durch Hunde gefährdet wird?“

Herr Dr. Grote beantwortet die Frage im Zusammenhang mit den Hunden mit Ja.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Steitz vom 08.11.2006 zur Beantwortung der Anfrage und die mündliche Antwort auf die Nachfrage des Herrn RM Münch zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 5: Artenschutz beim Bau des IKEA Güterverkehrszentrum (GVZ) in Ellinghausen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07157-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 07157-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Beantwortung der Anfrage das Schreiben des Herrn StR Steitz zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Aktuelle Probleme des Dortmunder Naturschutzes Folge 6: Biotopmanagement für die letzte Ringelnatter Population in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07159-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 07159-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.4
Gefährdung durch einen Pfahl auf dem Radtouristikweg von der Hugo-Heimsath-Straße zu den Universität Sporthallen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07161-06)
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 27.11.2006 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 07161-06-E1)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 27.11.2006 zur Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.5
Kooperation der Stadt Dortmund mit der Biologischen Station des Kreises Unna oder des Östlichen Ruhrgebietes
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 07190-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 07190-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage durch das Schreiben des Herrn StR Steitz zur Kenntnis.



H e n g s t e n b e r g
Z u p f e r
S k o d z i k
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlage:

(See attached file: Präsentation Bewertungskriterien neu.pdf)