Niederschrift

über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 18.11.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:05 - 13:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD
Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke
CDU
Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen

Rm Krüger


Rm Reuter

FDP/Bürgerliste

Rm Rettstadt


Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer (DVU)


Rm Thieme (NPD)

c) Verwaltung
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 18.11.2010, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.09.2010

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01782-10)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2010

3.2 Zwischenbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-10)

3.3 Kanalerneuerung Berghofer Straße - 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-10)

3.4 Ausbau Sölder Waldstraße - Nachträglicher Beschluss des Rates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01160-10)

3.5 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße 3. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15021-09)

3.6 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02269-10)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02278-10)

3.8 Flughafen Dortmund:
- Verlängerung der Start- und Landebahn und
- Änderung der Betriebszeitengenehmigung nach § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02432-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Umwandlung der Zweigbibliothek Dortmund–Dorstfeld des Geschäftsbereichs Bibliotheken der Kulturbetriebe Dortmund in ein „Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-10)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2010

7.2 "Pakt für den Sport in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02067-10)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Städtische Jugendfreizeitstätte Dortmund Dorstfeld Adalbertstraße 85; Übertragung der Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit dieser Einrichtung an den CVJM Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-10)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Gewinnverwendung 2009 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02068-10)

10.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02255-10)

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-10)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-10)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02268-10)

10.6 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02234-10)

10.7 Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-10)

10.8 GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02252-10)

10.9 Erneuerung des Dachgeschosses der Steinhammer Grundschule im Zuge der Realisierung der Ganztagsbetreuung im Primärbereich (OGS) - hier: Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02126-10)

10.10 Anteilserwerb / Einlage der DOGEWO Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (DOGEWO21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02353-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Änderung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02583-10)

11.3 - unbesetzt -

11.4 - unbesetzt -

11.5 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02281-10)

11.6 Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02320-10)

11.7 Benennung von Delegierten für die 5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02434-10)

12. Anfragen
- unbesetzt -



Herr OB Sierau eröffnete um 13:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates und leitete sie.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Reppin benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutrifft.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurde vorgeschlagen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:

2.1 Solidaritätsfonds, Mittelvergabe 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02476-10)

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) machte den Vorschlag, im Hauptausschuss und Ältestenrat die Punkte, die im Rat behandelt werden, durchlaufen zu lassen, ohne dass eine Beschlussempfehlung erfolgt. Nur die Punkte sollen beraten und beschlossen werden, bei denen im Hauptausschuss und Ältestenrat ein Beschluss gefasst wird.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.09.2010

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.09.2010.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Solidaritätsfonds, Mittelvergabe 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02476-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Aus dem Solidaritätsfonds werden 6.930,- € an das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don übergeben.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01782-10)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2010


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.11.2010 vor:


„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den nachfolgenden Beschluss zu fassen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel.

Beschluss
Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der Hiddingstraße von Hellingstraße bis Brackeler Hellweg und Ausbau der Hellingstraße von Haus Nr.16 bis Hiddingstraße in Dortmund-Brackel auf der Grundlage des Lageplanes vom 17.11.2009.

Zusatz: Eine angemessene Anzahl an Baumscheiben ist zu installieren.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
Zwischenbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.3
Kanalerneuerung Berghofer Straße - 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Ausbau Sölder Waldstraße - Nachträglicher Beschluss des Rates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01160-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab keine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt und leitete die Vorlage weiter an den Rat.

zu TOP 3.5
Kanalbau Sanierung Brackeler Straße 3. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15021-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.6
Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02269-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02278-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.8
Flughafen Dortmund:
- Verlängerung der Start- und Landebahn und
- Änderung der Betriebszeitengenehmigung nach § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02432-10)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde vom 03.11.2010, Empfehlung: BV Brackel vom 04.11.2010, Empfehlung: BV Innenstadt-Ost vom 09.11.2010, zwei Empfehlungen: BV Aplerbeck vom 09.11.2010, Empfehlung: BV Scharnhorst vom 09.11.2010, Empfehlung: BV Hombruch vom 09.11.2010, Empfehlung: BV Eving vom 10.11.2010, Empfehlung: BV Innenstadt Nord vom 10.11.2010, Empfehlung: BV Mengede vom 10.11.2010, Empfehlung: BV Hörde vom 16.11.2010, Empfehlung: BV Innenstadt-West vom 17.11.2010


Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 03.11.2010
„Herr Bernstein (CDU-Fraktion) verweist auf Informationen über eine bevorstehende Einigung von SPD- und CDU-Ratsfraktion über eine Änderung der Betriebszeitengenehmigung. Aus diesem Grund halte er eine Beschlussfassung in der Bezirksvertretung nicht für erforderlich.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) lehnt die Vorlage für ihre Fraktion ab. Die Gründe seien der hohe Zuschussbedarf auf Grund des bisherigen Defizits und der Kosten der geplanten Start- und Landebahnverlängerung. Eine Ausweitung der Betriebszeiten sei wegen der negativen Auswirkungen der Emissionen nicht zumutbar. Ursprünglich sei dieser Flughafen als reiner Geschäftsflughafen geplant gewesen und im Laufe der Jahre immer mehr zu einem Flughafen für Billigflieger entwickelt worden, der wegen der hohen Flughafendichte in NRW an dieser Stelle keine Berechtigung habe.

Herr Hendler (SPD-Fraktion) verweist auf die Notwendigkeit eines Flughafens um gegenüber anderen Standorten konkurrenzfähig zu bleiben. Auch bei einer Schließung des Flughafens seien die Kosten der bisherigen Investitionen zu tragen. Aus wirtschaftlicher Sicht sei es daher vorteilhafter, wenn der Flughafen hierzu durch seinen Betrieb einen Beitrag leiste. Von einer Entscheidung für die in der Vorlage angegebenen Betriebszeiten erwarte er Anreize für Betriebe, weiter in Dortmund zu investieren und sich hier anzusiedeln.

Der Bezirksbürgermeister erläutert die zur Abstimmung vorliegenden einzelnen Beschlussvorschläge.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde fasst folgende Einzelbeschlüsse:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt mehrheitlich mit 9 Stimmen (SPD-Fraktion und FDP) bei 5 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DUW 2009 Fraktion und DVU) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion)

dem Rat der Stadt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zuzustimmen. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.

2.1 Verlängerung der Betriebszeiten
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt mehrheitlich mit 9 Stimmen (SPD-Fraktion und FDP) bei 5 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DUW 2009 Fraktion und DVU) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) die Beschlussalternative 2.1. a):

a) Beschlussalternative der Verwaltung
Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.


Beschlussalternative 2.1. b) ist damit abgelehnt.

2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt mehrheitlich mit 9 Stimmen (SPD-Fraktion und
FDP) bei 4 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DUW 2009 Fraktion)
und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und DVU)

dem Rat der Stadt, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.

3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt mehrheitlich mit 9 Stimmen (SPD-Fraktion und FDP) bei 5 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DUW 2009 Fraktion und DVU) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion)

dem Rat der Stadt, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.
Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126)


Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund“
b) Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.2010
„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktionen SPD, B’90/die Grünen, Herrn Fischer (Die Linke) mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen (Herren Suck und Risthaus, CDU-Fraktion) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, keine Verlängerung der Flugzeiten und keine Erweiterung der Start- und Landebahn am Dortmund Airport 21 zu beschließen.

Begründung:

· Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es den Dortmunder Bürger/innen nicht mehr zu vermitteln, dass es in jedem Bereich der städtischen Leistungen Einsparungen gibt, während es bei der Flughafen GmbH trotz nachhaltig großer Defizite keine Einsparungen gibt, sondern im Gegenteil wiederholt eine große Investition getätigt werden soll.
Dabei macht es weder für die Bürger noch für die reale Schuldenlast der Stadt einen Unterschied, ob die Ausbaukosten direkt über den städtischen Haushalt oder über irgendwelche Töchter finanziert werden.

· Die prognostizierten positiven wirtschaftlichen Effekte eines Flughafen-Ausbaus beruhen auf veralteten Zahlen, die einer aktuellen Überprüfung in keinster Weise standhalten würden. Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Krise der Billigfluglinien, die Flugsteuer, die zukünftige Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel und eine mögliche Kerosinsteuer wurden nicht berücksichtigt.

· Die negativen wirtschaftlichen Effekte eines Flughafen-Ausbaus im Bezug auf die Vermarktung der Grundstücke am Phoenixsee und die Reduzierung der Werte von Bestandsimmobilien wurden nicht berücksichtigt.

· Bisher jede Ausbaustufe des Flughafens wurde mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Flughafens begründet und durch den Ausbau jeweils Besserung prognostiziert. Das Defizit des Flughafens ist allerdings mit jeder Ausbaustufe größer geworden und die Rahmenbedingungen unwirtschaftlicher.

· Aktuelle Gutachten, insbesondere zu den großen wirtschaftlichen Risiken bei der Ausrichtung von Flughäfen auf Billigfluglinien (Studie Altenburg), wurden in Dortmund nicht in die Diskussion mit einbezogen.

· Rechtssicherheit bezüglich eines Ratsbeschlusses zur Verlängerung der Betriebszeiten in Hinblick auf die aktuelle Politik der Landesregierung ist nicht gegeben.


Der Flughafen liegt inmitten dichter Wohnbebauung. Der Lärm belastet daher direkt die Anwohner mehrerer Dortmunder Stadtbezirke und der Nachbarstädte Unna und Holzwickede. Über die gesundheitlich schädlichen Auswirkungen von Fluglärm gibt es inzwischen eine Reihe von wissenschaftlich anerkannten Studien.“
c) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 09.11.2010
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt den Antrag (Keine Verlängerung der Flugzeiten, keine Erweiterung der Start- und Landebahn TOP 11.8.2) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (6) und Herrn Budde (FDP), bei Enthaltung von Herrn Krämer (Die Linke) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3) mehrheitlich ab.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt den Punkt 1 der Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), Herrn Raschinski (CDU), Herrn Budde (FDP) und Herrn Krämer (Die Linke) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) ab.

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt den Punkt 2.1 a) der Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), Herrn Budde (FDP) und Herrn Krämer (Die Linke) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (6) ab.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten
Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt den Punkt 2.1 b) der Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3) und Herrn Krämer (Die Linke) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6) und Herrn Budde (FDP) ab.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

Damit ist gesamte Vorlage abgelehnt.“
d) zwei Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.11.2010
„1. Empfehlung:
Die Bezirksvertretung spricht sich gegen jegliche Veränderung der Verlängerung der Start- und Landebahn sowie der Betriebszeiten aus. Sie wünscht, dass der vorhandene Status Quo beibehalten wird und lehnt die Vorlage bei einer Enthaltung ab.

Ein erläuternder Antrag zur ablehnenden Haltung der Bezirksvertretung Aplerbeck zu den geplanten Änderungen wurde unter TOP 6.3 beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Stimmen bei 1 Enthaltung, den folgenden, geplanten Veränderungen nicht zuzustimmen:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten

a) Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.
2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.

3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.

Rechtsgrundlage

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126).


Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833).

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund.

2. Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt, den von der SPD-Fraktion zur Sitzung gestellten Antrag als gemeinsamen Antrag aller in der Bezirksvertretung Aplerbeck vertretenen Fraktionen zu betrachten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Stimmen bei 1 Enthaltung, keine Verlängerung der Flugzeiten und keine Erweiterung der Start- und Landebahn am Dortmunder Airport 21 zu beschließen.


Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es den Dortmunder BürgerInnen nicht mehr
zu vermitteln, dass es in jedem Bereich der städtischen Leistungen Einsparungen gibt,
während es bei der Flughafen GmbH trotz nachhaltig großer Defizite keine Einsparungen
gibt, sondern im Gegenteil wiederholt eine große Investition getätigt werden soll.
Dabei macht es weder für die Bürger noch für die reale Schuldenlast der Stadt einen
Unterschied, ob die Ausbaukosten direkt über den städtischen Haushalt oder über
irgendwelche Töchter finanziert werden.

Die prognostizierten positiven wirtschaftlichen Effekte eines Flughafen-Ausbaus beruhen
auf veralteten Zahlen, die einer aktuellen Überprüfung in keinster Weise stand halten
würden. Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Krise der Billigfluglinien, die Flugsteuer, die zukünftige Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel und eine mögliche
Kerosinsteuer wurden nicht berücksichtigt.

Die negativen wirtschaftlichen Effekte eines Flughafen-Ausbaus im Bezug auf die
Vermarktung der Grundstücke am Phoenixsee und die Reduzierung der Werte von
Bestandsimmobilien wurden nicht berücksichtigt.

Bisher jede Ausbaustufe des Flughafens wurde mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage

des Flughafens begründet und durch den Ausbau jeweils Besserung prognostiziert. Das
Defizit des Flughafens ist allerdings mit jeder Ausbaustufe größer geworden und die
Rahmenbedingungen unwirtschaftlicher.

Aktuelle Gutachten, insbesondere zu den großen wirtschaftlichen Risiken bei der
Ausrichtung von Flughäfen auf Billigfluglinien (Studie Altenburg), wurden in Dortmund
nicht in die Diskussion mit einbezogen.

Rechtssicherheit bezüglich eines Ratsbeschlusses zur Verlängerung der Betriebszeiten in
Hinblick auf die aktuelle Politik der Landesregierung ist nicht gegeben.

Der Flughafen liegt inmitten dichter Wohnbebauung. Der Lärm belastet daher direkt die
Anwohner mehrerer Dortmunder Stadtbezirke und der Nachbarstädte Unna und
Holzwickede. Über die gesundheitlich schädlichen Auswirkungen von Fluglärm gibt es
inzwischen eine Reihe von wissenschaftlich anerkannten Studien.“

e) Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 09.11.2010
„Herr Offermann regt an, die Vorlage unberaten durchlaufen zu lassen. Herr Frebel und Herr Gerber möchten sich allerdings schon eine Meinung bilden.
Frau Gottwald beantragt eine kurze Beratungsunterbrechung.

Die FDP-Fraktion regt an, der Variante 2.1 b - dem Vorschlag des Aufsichtsrates - zu folgen.

Bündnis 90/Die Grünen lehnen eine Verlängerung der Start- und Landebahn als auch eine Ausweitung der Betriebszeiten gänzlich ab, dieser Meinung schließt sich auch Herr Storkebaum an.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, der Verlängerung der Start- und Landebahn nicht zuzustimmen. jedoch dem Vorschlag der Verwaltung - Variante 2.1 a - hinsichtlich der Ausweitung der Betriebszeiten folge zu leisten.

Dieser Vorschlag wird mit Mehrheit, bei den Gegenstimmen der FDP-Fraktion,
Bündnis 90 /Die Grünen und Herrn Storkebaum - zugestimmt.

Eine Abstimmung über die anderen Vorschläge erübrigt sich hierdurch.
f) Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.11.2010
„Herr Bezirksbürgermeister Semmler leitet ins Thema ein. In der ausführlichen Diskussion, in der die unterschiedlichen bekannten Positionen der Parteien zu der Thematik ausgetauscht werden, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden als Tischvorlage vorliegenden Antrag. Er wird mit 13 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen (3 x Bündnis90/Die Grünen, 1 x Die Linke.) und 1 Enthaltung (CDU) abgelehnt:

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN fordert die Bezirksvertretung auf, eine Empfehlung des Beschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn und eine Verlängerung der Betriebszeiten in allen Varianten abzulehnen.

Begründung:
Unabhängig von den finanziellen Auswirkungen für die Stadt und ihre Töchter halten wir eine weitere Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner in der Einflugschneise des Dortmunder Flughafens nicht für hinnehmbar.



Beschluss
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass die BV-Hombruch dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen möge, folgenden Änderungsbeschluss zu fassen. Er wird der Geschäftsführung der BV-Hombruch schriftlich ausgehändigt. Der Antrag wird von der CDU-Fraktion unterstützt. Die BV-Hombruch beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen (3 x Bündnis90/Die Grünen, 1 x Die Linke.) und einer Enthaltung (CDU) den Änderungsbeschluss zur Vorlage der Verwaltung.

Änderungsbeschluss
Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt sieht für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zur Zeit keinen Entscheidungsbedarf.

2. Verlängerung der Betriebszeiten
Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:
- allgemeine Betriebszeit von 6:00 bis 22:30 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und

Starts) bis 23:00 Uhr
- Für in Dortmund stationierte oder über Nacht in Dortmund verbleibende Fluggeräte gilt eine allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (nur Landungen) bis 23:30 Uhr.


3. Aufträge an die Geschäftsführung
3.1 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass fünf Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf die heutigen Betriebszeiten und die Verspätungsregelung ist dann grundsätzlich möglich.
3.2 Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.“
g) Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 10.11.2010
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.

2.1 Verlängerung der Betriebszeiten
b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH
Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:
- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.
3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.

Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126).

Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833).
Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund.“
h) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.11.2010

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnen mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke ab:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund keine Erweiterung der Betriebszeiten und keinen Ausbau der Landebahn am Dortmund Airport 21 vorzunehmen.

Begründung:
Jede Ausbaustufe des Flughafens wurde mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage begründet und durch den Ausbau jeweils Besserung prognostiziert. Das Defizit des Flughafens ist allerdings mit jeder Ausbaustufe größer geworden und die Rahmenbedingungen unwirtschaftlicher – inzwischen weist der Flughafen ein Defizit von knapp 30 Mio. aus. Gleichzeitig werden den Bezirksvertretungen die Haushaltsmittel mit dem Argument der Finanzknappheit um rund die Hälfte gekürzt. Auch der Bestand des Freibades Stockheide wird immer wieder über das Finanzierungsargument gefährdet. Angesichts der Bedenkenlosigkeit mit der Gelder für den Flughafen bereit gestellt werden ist dies den Menschen nicht vermittelbar.
Angesichts dieser Haushaltsproblematik ist es den Menschen in der Nordstadt erst recht nicht mehr zu vermitteln, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Ausbau der Kitaplätze in der Nordstadt nur schleppend voran kommt, vielen Kita-Kindern nur noch Billigessen vom Caterer zugebilligt wird, viele Projekte der „Sozialen Stadt“ in der Nordstadt aufgrund einer Unterfinanzierung nicht realisiert werden, während es bei der Flughafenfrage trotz irrsinniger Defizite keinerlei Einsparungen gibt, sondern im Gegenteil erneut große Summen bereitgestellt werden sollen. Der Flughafen gibt auf seiner Homepage selbst an, dass die Betriebszeitenverlängerung der Ausbaustufe 2010 alleine 6 Millionen Euro Investitionskosten verschlingen würde. Das Gutachten des Flughafenbauers Faulenbach da Costa errechnet eine Steigerung der Betriebskosten von rund 1,5 – 2 Millionen Euro, da die zusätzlichen Personal-und Energiekosten durch die wenigen zu erwartenden Nachtflüge ab 22:00 Uhr nicht zu erwirtschaften sind.“

Beschluss:
Bezüglich des Punktes 2.1 „Verlängerung der Betriebszeiten“ auf Seite 2 der Vorlage besteht Einvernehmen bei der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, sich dem anstehenden Votum des Rates der Stadt Dortmund anzuschließen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn

Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten

a) Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.
3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.
Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126)


Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund“

i) Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.11.2010

„Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten
a) Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH
Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.
2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.

3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.

Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126)
Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund“

j) Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 16.11.2010
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:

1. Verlängerung der Start- und Landebahn
Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten

a) Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.
2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.

3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.

Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126)
Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt“

k) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.11.2010
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt die nachfolgende Beschlussfassung an den Rat der Stadt mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen durchlaufen:

„Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen. Den geplanten Veränderungen wird wie folgt zugestimmt:
1. Verlängerung der Start- und Landebahn

Der Rat der Stadt stimmt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zu. Nach Abschluss des Verfahrens (voraussichtlich 2015/16) soll anhand der Kosten, der dann bestehenden Luftverkehrssituation und der zu erwartenden Betriebsergebnisse über die tatsächliche Umsetzung entschieden werden.
2.1 Verlängerung der Betriebszeiten

a) Beschlussalternative der Verwaltung

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr,
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr

- Für in Dortmund stationierte Fluggeräte gilt die allgemeine Betriebszeit von
6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.

b) Beschlussalternative des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:

- Allgemeine Betriebszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr
Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:30 Uhr.
2.2 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der Mehrkosten für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf
die heutigen Betriebszeiten ist dann grundsätzlich möglich.

3. Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.
Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.2007
(BGBl. I.S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.08.2010 (BGBl. I. S. 1126)


Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18.08.1997 (BGBl. S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch den Artikel 10 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I.S. 2833)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und gab sie zusammen mit der Verwaltungsvorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Umwandlung der Zweigbibliothek Dortmund–Dorstfeld des Geschäftsbereichs Bibliotheken der Kulturbetriebe Dortmund in ein „Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.10.2010 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

zu TOP 6.2
Umwandlung der Zweigbibliothek Dortmund–Dorstfeld des Geschäftsbereichs Bibliotheken der Kulturbetriebe Dortmund in ein „Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-10)

Die CDU-Fraktion bekräftigt nochmals den Willen der Bezirksvertretung Innenstadt-West, dass die Ausleihbibliothek für Kinder und Jugendliche erhalten bleiben muss.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genannten Zusatz folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwandlung der Zweigbibliothek Dortmund-Dorstfeld des Geschäftsbereichs Bibliotheken der Kulturbetriebe Dortmund in ein Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur.“

Herr Wittmann (Bündnis 90/Die Grünen) stellt für deine Fraktion den Antrag, dem Rat zu empfehlen, dass in den Beschluss der Passus aufgenommen werden soll, dass die Ausleihbibliothek für Kinder und Jugendliche erhalten bleiben soll.

Herr Eigenbrod (CDU) und Frau Thiel (SPD) schließen sich dem Antrag an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwandlung der Zweigbibliothek Dortmund-Dorstfeld des Geschäftsbereichs Bibliotheken der Kulturbetriebe Dortmund in ein Zentrum für Kinder- und Jugendliteratur. Dabei soll die Ausleihbibliothek für Kinder und Jugendliche erhalten bleiben.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
"Pakt für den Sport in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02067-10)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


8. Schule
- unbesetzt -


9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Städtische Jugendfreizeitstätte Dortmund Dorstfeld Adalbertstraße 85; Übertragung der Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit dieser Einrichtung an den CVJM Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-10)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 27.10.2010 vor:

„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Verkaufserlöse für Gebäude und Grundstück der bisherigen Jugendfreizeitstätte Dorstfeld, Adalbertstr. 85 sollen nicht ins allgemeine Grundvermögen fließen, sondern vielmehr für die Jugendarbeit im Jugendamt bereit gestellt werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Beschlusses empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Ausschussempfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Gewinnverwendung 2009 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02068-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02255-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage zusammen mit der Ausschussempfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, ohne eine Empfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02268-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 300.960,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 317.788,58 €.

zu TOP 10.6
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02234-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.7
Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage - ohne eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt auszusprechen - durchlaufen.

zu TOP 10.8
GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02252-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.9
Erneuerung des Dachgeschosses der Steinhammer Grundschule im Zuge der Realisierung der Ganztagsbetreuung im Primärbereich (OGS) - hier: Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02126-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.10
Anteilserwerb / Einlage der DOGEWO Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (DOGEWO21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02353-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
- unbesetzt -

zu TOP 11.2
Änderung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02583-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.

zu TOP 11.3
- unbesetzt -

zu TOP 11.4

- unbesetzt -

zu TOP 11.5
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02281-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 11.6
Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02320-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 11.7
Benennung von Delegierten für die 5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02434-10)
Namensliste (Drucksache Nr.: 02434-10-E2)


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Namensliste (Drucksache Nr.: 02434-10-E2) vor:

1. Rm Volkan T. Baran (SPD)

2. Rm Barbara Menzebach (CDU)

3. Rm Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage zusammen mit der Namensliste ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:10 Uhr durch Herrn OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Udo Reppin
Ratsmitglied






Beate Skodzik
Schriftführerin