Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 06.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhof (SPD)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Peter Bohnhof (AfD)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Emmanouil Daskalakis
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen) bis 16:05 Uhr
Rm Barbara Brunsing (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier ab 16:05 Uhr
sB Andreas Koller (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner (5/Dez)


Jörg Dannenberg (JobCenter)
Holger Keßling (StA 53)
Johannes Roeren (5/Dez)
Manfred Stankewitz (5/Dez)
Jörg Süshardt (StA 50)
Sylvia Schadt (StA 50)
Corinna Hoffmann (StA 50)
Heinz Peter Heidelberg (StA 50)
Stefan Siebert (StA 53)
Bernadette Weinberg (StA 23)



5. Gäste:

-


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 06.09.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.0 Bestellung einer Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05100-16)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 05.07.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunal unterzubringende Flüchtling
mündlicher Bericht

2.2 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

2.3 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05251-16)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Projekt "Quartierskümmerer"
Präsentation

4.2 Traglufthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05098-16-E1)

4.3 Personalsituation im Sozialamt und deren Auswirkungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05097-16-E1)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge - Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 05096-16-E1)
5.1.1 Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen
(Drucksache Nr.: 05094-16-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung beantwortet beide Punkte!

5.2 Reform der Pflegeausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03740-16-E2)

5.3 Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

- nicht besetzt -


7. Anträge / Anfragen

7.1 Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05323-16)

7.2 Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05431-16)

7.3 Zuweisung Flüchtlinge/Asylbewerber in 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05430-16)

7.4 Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05432-16)

7.5 Dorstfeld Süd Gutachten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05439-16)



Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Langhorst (B'90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung einer Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05100-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig, Frau Galbierz zur Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nach § 52 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Stephan (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2016

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2016 wird genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016 wird genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 05.07.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 05.07.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Kommunal unterzubringende Flüchtling

Frau Zoerner (Stadträtin) informiert mündlich über den aktuellen Sachstand und die derzeitigen Zahlen. Seit Beginn der Sommerferien würden nur noch vereinzelt Flüchtlinge im Rahmen von Familienzusammenführungen zugewiesen. Die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge sei stark gesunken. Im August seien nur noch 5.400 Flüchtlinge nach NRW gekommen. Umgerechnet auf Dortmund seien das etwa 40 Menschen pro Woche. Dieser Rückgang habe auch damit zu tun, dass die Bezirksregierung wieder angefangen habe, an alle Gebietskörperschaften in NRW zuzuweisen.
Bis zum Ende des Jahres 2016 habe das Land 272 Flüchtlinge für Dortmund gutgeschrieben. Dies erfolgte aufgrund der Vereinbarung, dass die Städte, die besondere Aufgaben übernommen haben, eine Anzahl von Flüchtlingen gutgeschrieben bekämen. In Dortmund sei dies durch die Drehscheibe begründet gewesen. Sie bemängelt, dass es nach wie vor keine valide gemeinsame Einschätzung der Lage zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gäbe.
In Bezug auf das weitere Vorgehen teilt Frau Zoerner mit, dass auf jeden Fall noch weitere Kapazitäten benötigt würden. Zum einen laufe die genannte Gutschrift zum Jahresende aus, so dass Anfang 2017 wieder 272 Flüchtlinge hinzukämen und zum anderen werde die Erstaufnahmeeinrichtung an beiden Standorten abgebaut, so dass die 1755 Flüchtlinge, die schon vollständig gutgeschrieben worden sind, sukzessive Dortmund zugewiesen würden. Die Lage werde daher sehr genau beobachtet, um bei Veränderungen schnell reagieren zu können. In den kommenden Monaten sei traditionell eher von steigenden Flüchtlingszahlen auszugehen.
Abschließend geht Frau Zoerner auf die seit dem 06.08.2016 in Kraft getretene Wohnsitzauflage ein, wonach Flüchtlinge in dem Bundesland verbleiben müssen, in dem sie nach dem 01.01.2016 die Anerkennung bekommen haben.

Auf Nachfrage von Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN), wie bei Flüchtlingen verfahren werde, die zu ihren Familien nach Dortmund gekommen seien und nun einen Bescheid erhalten hätten, Dortmund wieder verlassen zu müssen, antwortet Herr Süshardt (Leiter Sozialamt), dass derzeit das Jobcenter daran arbeite, einen Flyer zu erstellen, im dem Unterstützer wie Flüchtlinge gleichermaßen Informationen über die Aufenthaltsregelungen erhielten. Er erläutert dazu die derzeitigen Regelungen.

Frau Klausmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erwähnt, dass ihre Fraktion sich der Kritik zum aktuellen Verfahren anschließen könne. Das neue Integrationsgesetz habe mitunter katastrophale Folgen. Gerade, wenn es um Kinder ginge, die bereits mit dem Kindergarten oder der Schule angefangen hätten und Integration bereits begonnen habe. Sie wünsche sich, dass bei solchen Fällen mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werde, sofern es die Rechtslage zuließe.


zu TOP 2.2
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die in der Begründung dargestellten langfristigen Mietverträge zur Kenntnis. Der Fachbereich Liegenschaften hat hiermit die Pflicht zur Anzeige der genannten Verträge gem. § 24 Abs. 1 Satz 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfüllt.


zu TOP 2.3
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05251-16)

Frau Albrecht-Winterhoff (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage wohlwollend zur Kenntnis nehme. Es sei wichtig, die Hebammenbetreuung auch in der Wohnung weiterzuführen. Viele Frauen würden die Sprechstunden in Anspruch nehmen, allerdings sei die Weiterbetreuung anschließend in der Wohnung problematisch. Sie fragt daher nach, ob es möglich sei, diese Frauen denen in der gesetzlichen Versicherung gleichzustellen und auch hier eine vierwöchige Nachsorge sicherzustellen. Sie merkt weiterhin an, dass die Beratung z. B. in der Mergelteichstraße sehr gut ankäme.

Herr Keßling (Gesundheitsamt) erklärt, dass eine Gleichstellung allein aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Hebammen nicht möglich sei. Im Sommer 2017 werde man mit dem abschließenden Evaluationsbericht noch mal schauen, wie dann die Situation sei und überlegen, ob ein solches Angebot durch das Gesundheitsamt möglich wäre.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass sie gelesen habe, dass genau diese Lücke der Betreuung in den Wohnungen von der Caritas geschlossen werde und fragt nach, ob es möglich sei, dieses Projekt hier im Ausschuss vorzustellen.

Frau Albrecht-Winterhoff regt an, den Frauen in den Flüchtlingsheimen noch mal einen Hinweis zu geben, dass sie das Beratungsangebot auch noch in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht mehr in den Einrichtungen wohnen.

Herr Keßling antwortet darauf, dass dieses Angebot erfolge. Es seien unterschiedliche Gründe, warum das von den Frauen nicht angenommen werde. Manche würden auch einfach aus dem geschützten Raum der Wohnung nicht mehr zurück in die Unterkünfte gehen wollen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) schlägt vor, dieses Problem in dem Pilotprojekt „Lokal Willkommen - Integrationsnetzwerk“, das jetzt zum 01.10.2016 in Brackel und Aplerbeck starte, zu thematisieren, so dass direkt vor Ort nach Lösungen gesucht werden könne.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) geht noch mal auf den Beitrag von Frau Grollmann ein und teilt mit, dass dieses Problem auch in ihrer Fraktion besprochen wurde und Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) bereits gebeten worden sei, dieses Projekt noch in diesem Jahr hier im Ausschuss vorstellen zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Zwischenbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften für Familien mit Kindern bis zum 1. Lebensjahr zur Kenntnis.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Projekt "Quartierskümmerer"

Frau Hoffmann (Sozialamt) stellt das Projekt „Quartierskümmerer“ anhand einer PowerPointPräsentation (Anlage) vor und beantwortet die Nachfragen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dankt Frau Hoffmann für die Präsentation.


zu TOP 4.2
Traglufthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05098-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1):
Aktuell sind die beiden Traglufthallen an der Stadtkrone Ost in Betrieb. Zum Stand 01.08.2016 waren in der einen Halle 81 Personen untergebracht, in der anderen Halle 102 Personen.
Zu 2):
Bei mehr als zwei Drittel der dort untergebrachten Flüchtlinge handelt es sich um Eltern (Alleinerziehende sowie Ehepaare) mit ihren minderjährigen Kindern. Aufgrund der stetigen Fluktuation ändern sich die konkreten Belegungszahlen täglich.
Zu 3):
Die Verweildauer in den Traglufthallen ist wie in allen anderen Übergangseinrichtungen unterschiedlich. Im Durchschnitt leben die Flüchtlinge drei bis sechs Monate in einer Übergangseinrichtung, bevor sie in eine eigene beziehungsweise in eine von der Stadt angemietete Wohnung ziehen können. Sofern geeignete Wohnungen aus dem städtischen Wohnraumvorhalteprogramm zur Verfügung stehen, werden Familien mit minderjährigen Kindern in Wohnungen untergebracht. Hierbei wird auch auf die Wohn- und Integrationsfähigkeit der Flüchtlinge geachtet.
2
Zu 4) sowie 4a) zusammengefasst:
Wie bereits mehrfach dargelegt, stellt die Verwaltung Überlegungen zur Strukturierung der Übergangseinrichtungen an. Die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen müssen dabei immer wieder neu bewertet werden. Hierzu gehören auch Überlegungen zu einem Ankunftszentrum. Dort sollen notwendige formelle Anforderungen durchgeführt und erste Integrationsbausteine angestoßen werden. Nach der durch diese Organisationsform auf ein Mindestmaß reduzierten Verweildauer der Flüchtlinge im Ankunftszentrum soll stufenweise die Unterbringung in baulich qualitativ besseren Übergangseinrichtungen erfolgen. Die Funktion des Ankunftszentrums könnte der Standort Stadtkrone Ost übernehmen. Dies wird zurzeit geprüft.
Darüber hinaus wird im Barcelonaweg bereits im September 2016 eine weitere Übergangseinrichtung mit einem neuen Unterbringungsformat eröffnet. Diese Einrichtung ist speziell für die Unterbringung von allein reisenden sowie alleinerziehenden Frauen mit minderjährigen Kindern konzipiert worden. Hierbei finden die besonderen Anforderungen dieses Personenkreises Berücksichtigung.
Zu 5:
In den Traglufthallen sind entsprechende Kühlaggregate eingebaut worden, die die Innentemperatur in den Hallen regulieren.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 05.07.2016 ist zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.3
Personalsituation im Sozialamt und deren Auswirkungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05097-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
50/2 - Sozialbüros
Der Personalbestand im Bereich der Sozialbüros war in den letzten Jahren relativ konstant. Vakanzen in der Sachbearbeitung konnten dank verschiedener Maßnahmen im Wesentlichen aufgefangen werden. Die überdurchschnittliche Fluktuation, die seit Ende letzten Jahres im Arbeitsbereich eingesetzt hat, war nicht absehbar. Zusätzlich zu den altersbedingten Abgängen kamen Stellenumsetzungen nach erfolgreichen Auswahlverfahren in andere Fachbereiche oder innerhalb des Sozialamtes sowie nicht planbare Abgänge durch den Wechsel in Elternzeit oder Beurlaubung hinzu.
Hinsichtlich der Fallzahlenentwicklung im Bereich der Sozialbüros unterliegen diese einer laufenden Betrachtung. Aufgrund einer mit dem Fachbereich 11 abgestimmten Aktualisierung der Fallzahlen im Rahmen einer Personalbemessung ist zuletzt Anfang des Jahres für die Sozialbüros ein zusätzlicher Bedarf im Umfang von 3,47 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen festgestellt worden.
Aktuell sind mehrere interne Auswahlverfahren ergebnislos verlaufen. Hierdurch konnten die entstandenen unbesetzten Stellen nicht wiederbesetzt werden, sodass die vorhandenen Vakanzen sowie die zusätzlichen und vom Fachbereich 11 anerkannten Mehrbedarfe nunmehr in einem Umfang von 11,3 vzv. Planstellen durch ein externes Einstellungsverfahren besetzt werden. Die Genehmigung erfolgte durch den Verwaltungsvorstand am 31.05.16. Hinzu kommen 2,0 vzv. weitere Vakanzen, die durch den Verwaltungsvorstand am 05.07.16 zur externen Besetzung freigegeben wurden und ebenfalls aus dem Verfahren besetzt werden. Der Krankenstand des eingesetzten Personals hat sich seit 2014 von 8,2% auf aktuell 12,9% erhöht. Der Prozentanteil für das laufende Jahr wird sich zwar noch relativieren, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies teilweise auch auf eine anhaltend erhöhte Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.
Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zunächst Standardsenkungen vorgegeben.
Darüber hinaus wird verstärkt Personal vertretungsweise in Sozialbüros eingesetzt, die eine besonders hohe Anzahl vakanter Stellen aufweisen bzw. durch Inanspruchnahme von Urlaub sowie Krankheit von weiteren Personalengpässen betroffen sind.
In einer von der Fachbereichsleitung initiierten Teilpersonalversammlung am 02.06.2016 wurde unter Beteiligung des Personalrates mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die derzeitige Situation erörtert. Geeignete Ideen und Maßnahmen zur Behebung der aktuellen Probleme, insbesondere im Hinblick auf den absehbar weiteren eingeschränkten Personaleinsatz in den Sommerferien wurden diskutiert und abgestimmt. Unabhängig davon bildete die Veranstaltung auch den Auftakt für eine weitergehende konstruktive Auseinandersetzung mit der Organisationsstruktur der Sozialbüros. Am 07.07.2016 fand ein erster Workshop statt, in dem gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ideenprozess startete. Unter Berücksichtigung personeller, struktureller und organisatorischer Themenschwerpunkte sollen Ideen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Aufstellung der Sozialbüros erarbeitet werden. In diesem Prozess wird auch zu klären sein, wie die politisch bereits beschlossene Maßnahme zur Zusammenlegung der Sozialbüros Innenstadt umgesetzt werden kann. Für die Einarbeitung der neuen Kräfte wird ein Schulungskonzept entwickelt. Hinsichtlich der eingesetzten IT-Ausstattung wird es Gespräche mit dem Fachbereich 10 geben, um einen ggf. bestehenden Optimierungsbedarf zu erörtern. Allerdings ist festzustellen, dass vor allem bei der Nutzung des Fachverfahrens „aKDn sozial“ eine erhöhte Fremdbestimmung gegeben ist. Die Stadt Dortmund wird im Rahmen der Anwendergemeinschaft durch das Competence Center Sozial- und Jugendwesen der Stadt Mönchengladbach betreut.

50/4-Asylbewerber/innen und Flüchtlinge
Unter Bezug auf die beiden Vorlagen „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“ (DS-Nr. 00807-15) sowie „Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht – Rückblick 2015 / Ausblick“ (DS-Nr. 03404-16) wird die Ausgangslage im Arbeitsbereich 50/4-4 Asyl deutlich. Seit Ende 2014 haben sich die Fallzahlen erheblich erhöht. Allein im Jahr 2015 ist eine Steigerung um 294% zu verzeichnen. Durch Krisenstabsentscheidungen wurden die personellen Kapazitäten in dieser Zeit angepasst. Zwischen Januar 2015 und Mai 2016 wurden rd. 50 zusätzliche Stellen bei 50/4, vornehmlich in den Bereichen der Leistungssachbearbeitung und der Sozialen Arbeit eingerichtet. Aber auch für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für Tätigkeiten zur Unterstützung der Bereichsleitung wurde neues Personal gewonnen. Dabei wurde der Umfang der Leistungssachbearbeitung mit dem Fachbereich 11 durch Personalbedarfsbemessung abgestimmt. Durch externe Einstellungen im Juni 2016 konnten 8 Vakanzen in der Leistungssachbearbeitung besetzt werden. Aufgrund zwischenzeitlicher Personalwechsel sind noch rd. 5 Stellen zu besetzen. Für die Aufgaben der Sozialen Arbeit erfolgt die Anpassung der Personalkapazitäten aktuell durch externe Einstellungen im Umfang von rd. 19 Stellen.
Der Krankenstand im Arbeitsbereich ist ähnlich wie im Bereich der Sozialbüros deutlich angestiegen und hat sich von 8,5% im Jahr 2014 auf aktuell 12,2% entwickelt. Der Prozentanteil für das laufende Jahr wird sich auch hier noch relativieren, aber es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass dies teilweise auf die erhöhte Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.
Für die extern eingestellten Kräfte ist eine zeitlich und inhaltlich umfangreiche Schulung und Einarbeitung erforderlich, da Verwaltungskenntnisse in der Regel nicht in erforderlichem Maße vorhanden sind. Hierfür wurde ein spezielles Schulungskonzept entwickelt. Aufgrund des hohen Personalzuwachses muss laufend nachgesteuert werden. Dabei werden auch alle organisatorischen und technischen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 05.07.2016 ist zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge - Zwischenbericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05096-16-E1)
zu TOP 5.1.1
Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05094-16-E1)

Die TOP´s 5.1 und 5.1.1 werden zusammen behandelt, da die Stellungnahme der Verwaltung beide Punkte beantwortet.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme vor:
zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Sondersitzung der Gesundheitskonferenz am 24.02. ist im Wesentlichen Konsens dahingehend erzielt worden, die Themen „Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen“ sowie „Verbesserung der somatischen Versorgung“ vertieft weiter zu bearbeiten.
Zum Thema „Psychosoziale Versorgung“ wurde vereinbart, durch den `Arbeitskreis Psychiatrie´ unter Moderation des Psychiatriekoordinators des Gesundheitsamtes ein Konzept zu erstellen. In Bezug auf die „Somatische Versorgung“ ist die Idee aufgegriffen worden, eine „ortsfeste“ Ambulanz einzurichten. Da hierbei auch die Entlastung des Systems der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als Ziel formuliert wurde, sollte ebenfalls geprüft werden, inwieweit die Kassenärztliche Vereinigung mit einbezogen bzw. unterstützend tätig werden kann.
Folgende Ergebnisse sind bislang zu verzeichnen:
Verbesserung der psychosozialen Versorgung
Der AK „Psychiatrie“ konnte sich erst in einer Sitzung mit dem Thema beschäftigen. Folgende Leistungserbringer wurden einbezogen: Niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte, Psychotherapeutinnen/-en, Ambulanzen und stationäre Abteilungen der Psychiatrischen Kliniken, der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes und die Psychosozialen Zentren (PSZ). Mit tragfähigen Ergebnissen ist voraussichtlich bis zum Herbst des Jahres zu rechnen.
2
Des Weiteren wurden zwei Förderanträge beim Land NRW (für Erwachsene bzw. für Kinder und Jugendliche) zur Einrichtung von Psychosozialen Zentren (PSZ) gestellt. Der Förderantrag der AWO zur Einrichtung eines PSZ für Erwachsene wurde bereits befürwortet. Gefördert werden 1,5 Stellen für eine/n Psychotherapeuten/-in und eine Stelle für eine/n Sozialarbeiter/-in. Die Einrichtung wird absehbar zum 01.09.2016 in Betrieb gehen. Der Förderantrag für das PSZ für Kinder und Jugendliche wurde in der vorgelegten Fassung noch nicht positiv beschieden. Das Jugendamt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt das bisherige Konzept überarbeiten und darauf aufbauend einen neuen Förderantrag stellen. Die Psychosozialen Zentren sollen in einem Gebäude betrieben werden. Zusätzlich finden Gespräche mit den psychiatrischen Kliniken statt. Diese haben angeboten, ambulante Sprechstunden in den Flüchtlingsunterkünften durchzuführen. Eine Umsetzung scheiterte bisher an den räumlichen Gegebenheiten in den Unterkünften. Eine mögliche Einbindung von psychotherapeutischen Praxen wird noch im AK „Psychiatrie“ diskutiert. Eszeichnet sich ab, dass das System später insgesamt durch die PSZ koordiniert werden wird.
Verbesserung der somatischen Versorgung
Nachdem die KVWL keine Unterstützung anbieten konnte und wegen der deutlich rückläufigen Zuweisungszahlen, soll nunmehr keine ortsfeste Ambulanz eingerichtet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass aus dem Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Rückmeldung kommt, dass die Probleme bei der Versorgung Erwachsener rückläufig seien. Hingegen wird aus den kinderärztlichen Praxen weiter von Problemen berichtet. Insofern wird nunmehr die Einrichtung einer mobilen Ambulanz geprüft. Der Fokus liegt dabei zurzeit insbesondere auf den sachlichen und personellen Voraussetzungen. Die anzufahrenden Einrichtungen werden ebenfalls identifiziert. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem niedergelassenen System ist beabsichtigt, kinderärztliche und hausärztliche Sprechstunden im Wechsel vor Ort anzubieten.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Bitten um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 05.07.2016 sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.



zu TOP 5.2
Reform der Pflegeausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03740-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
Das Gesundheitsamt ist nur im Rahmen der Prüfungen an der Ausbildung von Pflegekräften beteiligt. In der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist festgeschrieben, dass im Rahmen der staatlichen Abschlussprüfung durch das Gesundheitsamt sowohl der Prüfungsausschuss berufen sowie der Vorsitz der Prüfungskommission gestellt wird. Eine weitere fachliche oder anderweitige inhaltliche Beteiligung an der Ausbildung findet nicht statt. Insofern fußt die Stellungnahme auf der Kenntnis der hiesigen Rahmenbedingungen im stationären Behandlungs- bzw. Pflegesystem unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 10.12.2015.

Zu Frage 1:
Wie bewertet die Verwaltung den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeausbildung?
Einleitend sollen wesentliche Neuerungen des Gesetzesentwurfes im Vergleich zur aktuellen Ausbildungsordnung kurz dargestellt werden:

 Der Gesetzgeber beabsichtigt, ein ganz neues Berufsbild in der Pflege einzuführen. Daher ist eine umfassende Reform der Ausbildungsinhalte und –struktur erforderlich. Die Inhalte sollen in einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung konkret festgelegt werden. Dazu gibt es bisher keine Veröffentlichungen, also kann zur inhaltlichen/konzeptionellen Neuorientierung keine Aussage gemacht werden.
 Zukünftig entfällt eine Trennung zwischen der Ausbildung „Altenpflege“ und der herkömmlichen „Krankenpflege“. Es soll dann nur noch einen Abschluss geben, der eine Berufserlaubnis für alle Bereiche der Pflege darstellt.
 Inhaltlich soll die Ausbildung so gestaltet werden, dass der Abschluss einen anerkannten Berufsabschluss innerhalb der EU darstellt, ohne dass es einer erneuten Prüfung oder Feststellung der Gleichwertigkeit in einem anderen EU-Staat bedarf.
 Die Trennung der Ausbildungsgänge Krankenpflege- und Kinderkrankenpflege entfällt.
 Alle Auszubildenden werden in weiten Teilen sowohl in Theorie als auch Praxis gemeinsam ausgebildet. Die praktische Ausbildung wird in 4 Abschnitte unterteilt, die den Auszubildenden mehr Wahlmöglichkeiten einräumen als bisher. 2 Pflichtbereiche müssen von allen abgeleistet werden (stationäre sowie ambulante Akut- und Langzeitpflege, pädiatrische Versorgung und psychiatrische Versorgung). Ergänzt werden diese beiden Bereiche durch 2 Vertiefungsbereiche, die weitgehend wählbar sind. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 2.500 Stunden, von denen z.B. bis zu 1.400 in der Pädiatrie durchführbar sind. Die Befürchtung einer unzureichenden Spezialisierungsmöglichkeit im Bereich Pädiatrie ist daher eher unbegründet.
 Teile der praktischen Ausbildung werden zukünftig in Einrichtungen außerhalb der eigentlichen Ausbildungseinrichtung (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim) abgeleistet werden.
 Es sollen neue und damit auch höhere Anforderungen an die Qualifizierung der „Ausbilderinnen und Ausbilder“ auch während der praktischen Ausbildung gestellt werden. Das bedeutet, dass das Pflegepersonal, das zukünftig z.B. auf einer Station Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler betreut, eine pädagogische Qualifizierung erwerben muss und diese regelmäßig (jährliche Fortbildungspflicht von 24 Std.!) aktualisieren muss.
 Auch die Prüfungsdurchführung wird verändert. Es fehlen aber auch dazu Konkretisierungen.
 Die Finanzierung wird neu geregelt. Der Ausbildungsträger trägt die Kosten der Ausbildung. Wenn weitere Einrichtungen beteiligt sind, muss eine Kostenaufteilung selbst ausgehandelt werden. Eine teilweise Refinanzierung (ca. 50% der Kosten) wird es aus dem Ausbildungsfonds geben. Für die Auszubildenden wäre die Ausbildung zukünftig kostenfrei.
 Ergänzt wird eine hochschulische Ausbildung in der Pflege. Dies soll kein Studium sein, das einer Pflegeausbildung nachgeschaltet ist, sondern wird eine eigenständige berufliche Qualifikation darstellen. Umfang und Inhalte dieser hochschulischen Ausbildung müssen noch konkret festgelegt werden. Auch die Frage, für welche Aufgaben das Studium qualifiziert, ist unzureichend dargelegt.

Eine abschließende Bewertung des Entwurfes zum Gesetz zur Reform der Pflegeberufe ist derzeit nicht möglich. Einige Problembereiche seien hier angesprochen.

Es soll ein ganz neues Berufsbild entstehen, die Konkretisierung von Ausbildungsinhalten oder auch die Form der zukünftigen Prüfungsdurchführung sind bisher nicht bekannt, wären aber für die Beurteilung des Gesetzes entscheidend. Dies gilt entsprechend für die vorgesehene akademische Ausbildung. Auch kann noch nicht beurteilt werden, ob die Qualität der Ausbildung gehalten oder verbessert wird oder ob mit einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität zu rechnen sein wird. Ob das neue Berufsbild zu einer besseren horizontalen Durchlässigkeit im Arbeitsmarkt führt, kann ebenfalls nicht beurteilt werden, solange die konkreten Ausbildungsinhalte unbekannt sind.
Möglicherweise wird es zusätzliche Belastungen für das Gesundheitsamt geben, wenn die Aufgabe des Prüfungsvorsitzes (bisher nur zuständig für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe) hier angesiedelt wird. Derzeit ist die Bezirksregierung in NRW für die Ausbildung in der Altenpflege zuständig. Dem Entwurf ist dazu keine Regelung zu entnehmen.
Das neue Berufsbild wird bereits im Rahmen der Ausbildung und Prüfungen deutlich komplexere Anforderungen an die Auszubildenden stellen. Zudem wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass lebenslanges Lernen Bestandteil des zukünftigen Pflegeberufes sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese erhöhten Anforderungen auf die Zahl der zukünftigen Bewerberinnen und Bewerber auswirken wird.
Vom Deutschen Städtetag wurde kritisch angemerkt, dass es keine wissenschaftliche Evaluation des aktuellen und erst vor 10 Jahren neu gefassten Pflegeberufsgesetzes gegeben hat. Der vorgelegte Gesetzesentwurf scheint auf Erfahrungen aus Modellvorhaben zu basieren, die an ausgewählten Pflegeschulen stattgefunden haben. Auch zu den Ergebnissen dieser Modellvorhaben sind hier keine wissenschaftlichen Bewertungen bekannt. Aus Sicht des Gesundheitsamtes ist es äußerst bedauerlich, dass der Gesetzgeber vor der sicher wichtigen Reform der Pflegeberufsausbildung nicht die Möglichkeit genutzt hat, bundesweit die Erfahrungen mit der aktuellen Ausbildungsverordnung systematisch auszuwerten und zur Grundlage der Reform zu machen.
Des Weiteren wurde deutlich auf verschiedene Probleme in der Altenpflege hingewiesen. So wird die Gefahr gesehen, dass sich die Personalsituation in der Altenpflege durch das neue Gesetz eher negativ entwickeln könnte. Bisher sei Deutschland das einzige Land mit einer eigenen Ausbildung in der Altenpflege. Es sei fraglich, ob sich zukünftige Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildung noch für die Altenpflege entscheiden werden Auch ist fraglich, ob es den Ausbildungsgang Altenpflegehelfer/-in zukünftig noch geben wird. Dies war bisher eine Möglichkeit, Menschen mit einem niedrigen schulischen Bildungsabschluss beruflich zu qualifizieren.
Die strukturellen Veränderungen werden gravierende Auswirkungen für die Einrichtungen, die die praktische Ausbildung durchführen, haben. Die Dauer von Ausbildungsabschnitten verkürzt sich zum Teil deutlich. Sind die Auszubildenden gut eingearbeitet, verlassen sie den Bereich bereits wieder. Die Auszubildenden müssen auch außerhalb der Einrichtung des Trägers eingesetzt werden. Die Organisation dafür obliegt aber dem Träger der Ausbildung.
Die AusbilderInnen (PraxisanleiterInnen) müssen eine pädagogische Zusatzqualifikation erwerben und sich jährlich fortbilden. Diese Veränderungen werden die Ausbildungseinrichtungen vor große, nicht zuletzt finanzielle, Herausforderungen stellen.

Zu Frage 2:
Welche Auswirkungen durch die Reform sieht die Verwaltung auf kommunale Unternehmen wie das Klinikum und die Seniorenheime, sowohl hinsichtlich der veränderten Ausbildung als auch der späteren Beschäftigung von Pflegekräften?

Teilweise wird diese Frage durch die Ausführungen zu Frage 1 beantwortet. Aus Sicht der Kliniken und Pflegeheime steht zudem eine Frage im Fokus, die sich auf die ausdrücklich generalistisch angelegte Ausbildung bezieht. Werden die zukünftigen AbsolventInnen tatsächlich hinreichend gut ausgebildet sein? Es wird die Befürchtung geäußert, dass nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vom Arbeitgeber eine umfassende Einarbeitung zu leisten sein wird. Solange die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht vorliegt, bleibt auch dieser Punkt spekulativ.
Insgesamt darf aber bereits aufgrund der wesentlichen Punkte, die dem Gesetzesentwurf entnommen werden können, gesagt werden, dass sowohl Kliniken als auch Pflegeeinrichtungen vor erheblichen Veränderungen stehen. Personell und finanziell werden neue Belastungen nicht vermeidbar sein, damit den geplanten Änderungen entsprochen werden kann.
Aussagen zu zukünftigen Effekten auf die Nachfrage nach den Ausbildungsplätzen, die Auswirkungen auf die Nachfrage bzw. die Verteilung der Pflegekräfte (ambulante Pflege, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) oder sonstige Effekte auf den Arbeitsmarkt wären derzeit ebenfalls rein spekulativ. Im Blick bleiben sollte die Situation der Ausbildung „Altenpflegehilfe“. Wenn diese wegfällt, hätte das für geringer qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber am Arbeitsmarkt eine erhebliche Bedeutung.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 23.02.2016 ist zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 5.3
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das in Kooperation mit dem Gesundheitsamt erarbeitete Konzept der AWO zur Einrichtung eines Psychosozialen Zentrums in Dortmund zur Kenntnis und beschließt die Kofinanzierung durch die Stadt Dortmund.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- nicht besetzt -


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05323-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

zur Kofinanzierung von Flüchtlings- und Integrationsprojekten gibt es verschiedene Ansätze auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese Ansätze beziehen sich auf verschieden Themen, z. B. Integration in den Arbeitsmarkt und unterschiedliche Empfänger von Fördermitteln, die von privaten Organisationen und Vereinen bis hin zu kommunalen Institutionen reichen.

Zu folgenden Programmen bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung nachstehender Fragen:
· Förderprogramm „KommAn-NRW“
13,4 Millionen € für Ankommenstreffpunkte
· Sonderprogramm NRW „Hilfen in Städten für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen
72 Millionen € für Investive und Investitionsbegleitende Maßnahmen
· Early Intervention NRW+
1,7 Millionen aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds (ESF) für Basissprachkunde in Modellregionen

Fragen
1. An welchen Programmen hat sich die Stadt Dortmund mit welchem Erfolg beteiligt bzw. hat sich nicht beteiligt und warum?

2. Welche Einzelprojekte der Stadt Dortmund oder weiterer Akteure werden mit welchen Summen gefördert?
3. Sind der Verwaltung weitere Programme zu dieser Thematik bekannt und hat sich die Stadt Dortmund auch daran beteiligt?
Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.2
Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05431-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05431-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung zu prüfen, ob für Menschen im Sozialleistungsbezug, die ihren Wohnsitz nicht in Dortmund haben, Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen analog zum Dortmund-Pass gewährt werden können.

Begründung:

Die Dortmunder Politik und Verwaltung bezeichnet Dortmund gerne als „weltoffene Stadt“. Diese „Weltoffenheit“ macht allerdings zum Teil direkt an der Stadtgrenze wieder Halt, wenn es um ermäßigte Tarife in städtischen Einrichtungen wie Hallenbädern, Bibliotheken, Zoo, Theater u. a. geht. Die dort angebotenen Ermäßigungen gelten nur für Dortmunder*innen, die Sozialleistungen erhalten (DS-Nr. 02901-15-E2), nicht für Menschen aus anderen Städten. Diese Handhabe ist jedoch nicht allgemein üblich, wie ein Blick in andere Städte im Umkreis beweist.

So gibt es z. B. in Bochum und Duisburg einen Bochum- bzw. Duisburg-Pass, jedoch sind in der Regel auch Menschen im Sozialleistungsbezug aus anderen Städten nach Vorlage eines Nachweises genauso berechtigt, Ermäßigungen zu erhalten wie die Inhaber*innen des Bochum- bzw. Duisburg-Passes. Dies wird auch in Essen praktiziert, das von der Größe her vergleichbar ist mit Dortmund. Auch dort gelten Ermäßigungen für alle bedürftigen Menschen.
Von daher ist es an der Zeit, dass auch Dortmund nach dem Vorbild der anderen Städte ein Ermäßigungskonzept entwickelt, welches allen Menschen im Sozialleistungsbezug Teilhabe ermöglicht. Damit würde die Stadt Dortmund ihrem Ruf als Ruhrmetropole gerecht werden.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion und schildert einige Beispiele aus anderen Städten. Sie wünsche sich, dass ein Konzept entwickelt werde, das auch Leistungsempfängern, die nicht aus Dortmund kommen, diese Ermäßigungen zugänglich macht.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass er eine einheitliche Regelung in der gesamten Region mit allen Ruhrgebietsstädten für illusorisch halte. Jede Kommune entscheide selbst, ob und welche Vergünstigungen für die Einwohnerinnen und Einwohner eingeräumt werden. Hier sei der Rat zuständig.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihre Fraktion den Prüfauftrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ablehnen werde.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Prüfauftrag zustimmen werde. Sie halte es für möglich, für bestimmte Zielgruppen eine Ermäßigung vorzunehmen. Der Personenkreis erweitere sich um die Menschen, die von außen zu uns kämen. Außerdem verursache eine Ermäßigung keine weiteren Kosten für die Stadt, sondern es würden weitere Einnahmen generiert.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) gibt an, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass auch ihre Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde.

Herr Langhorst (stellv. Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass hier nicht die Verwaltung zu prüfen habe, sondern der Rat beschließen müsse, dass nicht Dortmunderinnen und Dortmunder die Angebote in Dortmund ermäßigt nutzen können. Die Frage von Prüfung stünde hier nicht wirklich im Raum. Der Antrag sei damit obsolet.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch er eine Prüfung nicht für erforderlich halte.

Frau Altundal-Köse regt an, dem Rat eine Empfehlung auszusprechen.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass in diesem Fall der Rat entscheiden müsse, ob eine solche Ermäßigung in Dortmund gewünscht sei.

Herr Langhorst schlägt vor, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber abstimmen zu lassen, eine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund zu formulieren.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt dies mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


zu TOP 7.3
Zuweisung Flüchtlinge/Asylbewerber in 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05430-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05430-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
in einem Zeitungsartikel der RN vom 07.07.2016 wird Frau Sozialdezernentin Zörner u.a. dahingehend zitiert, dass die Stadt Dortmund in den ersten 6 Monaten 2.587 Flüchtlinge zugewiesen bekommen habe. 1755 Flüchtlinge müsse die Stadt Dortmund rein rechnerisch zusätzlich aufbringen, wenn sie ab Mitte nächsten Jahres keine EAE mehr biete.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses Jahr noch eine Anrechnung der EAE-Plätze vorgenommen werden muss, was im Übrigen auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Betrachtet man jedoch die Zahl der Zugewiesenen mit 2.587, so scheint diese Anzahl deutlich über dem zu liegen, was die Stadt Dortmund aufnehmen muss.

Rechnet man den Dortmund Anteil (3,07% der Landeszuweisung) sowie den Landesanteil (21,21010% der Bundeszuweisung) hoch, ergäbe sich eine bundesweite Flüchtlingsaufnahme von rund 400.000 Flüchtlingen.

Nach den vorliegenden Zahlen des BAMF gab es im Zeitraum 01-05/2016 lediglich 309.785 Asylantragsteller. Für die ersten 5 Monate ergäben sich für Dortmund daher ca. 2.017 zugewiesene Flüchtlinge. Da die Zahlen rückläufig sind, dürften es für 6 Monate unter 2.400 Flüchtlinge sein.

Abzuziehen sind jedoch noch 50% von 1755 Anzurechnenden wegen des Betriebs der EAE, mithin 878.

Mithin verbleiben knapp mehr als 1500 zuzuweisende Flüchtlinge.

Die Verwaltung wird daher um umfassende Aufklärung und Darstellung der konkreten und richtigen Zahlen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände gebeten.

Welche Zuweisungszahlen sind faktisch und rechnerisch richtig?

Was unternimmt die Verwaltung, um falsche erhöhte Zuweisungszahlen zu verhindern?

Falls die Verwaltung es bislang unterlassen hat, gegen unrichtige Zuweisungen vorzugehen, warum hat sie dies getan?

In einem weiteren Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 30.08.2016 wird über das neue Bundesintegrationsgesetz berichtet, dass es allen Kommunen ermöglicht, die Wohnsitzauflage umzusetzen, mithin anerkannte Flüchtlinge in die damalige Aufnahmekommune zurückzuschicken. Weiter heißt es, Dortmund wende das Gesetz nur für all jene Flüchtlinge an, die nach dem 06. August 2016 zugezogen seien. Die Daten über Erstwohnsitze von früheren Zuzüglern würden noch fehlen.

Bereits am nächsten Tag wird Frau Sozialdezernentin Zörner in der RN zitiert:

„Eine pauschale Rückführung wird es bei uns nicht geben.“

In dem Bericht heißt es weiter, dass es sich um 1942 Personen handele.

Die Verwaltung wird hier um einen ausführlichen Sachstandsbericht gebeten und insbesondere um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Welche Mehrkosten werden der Stadt Dortmund entstehen, wenn trotz bestehender rechtlicher Möglichkeit die Stadt Dortmund freiwillig darauf verzichtet, anerkannte Flüchtlinge zurückzuschicken?

Hierbei sind neben den reinen Kosten für Hartz IV, Wohngeld, Kindergeld und ähnliche Leistungen die Integrationskosten ebenfalls auszuweisen.


Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.4
Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05432-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05432-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

In einem Online-Artikel des Nachrichtenmagazins Focus

http://www.focus.de/immobilien/mieten/hohe-schaeden-schleuser-banden-betreiben-in-gelsenkirchen-sozialbetrug-in-grossem-stil_id_5799635.html

wird über Sozialbetrug in großem Stil durch EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien in Gelsenkirchen berichtet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Artikel verwiesen. Danach beziehen Tausende von diesen Hartz IV und haben Scheinjobs. Der Oberbürgermeister Frank Baranowski spricht explizit von „Sozialbetrug“ und „organisierter Kriminalität“.

Sind in der Stadt Dortmund, in der bekanntlich ebenfalls tausende EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien leben, bereits Fälle bekanntgeworden, in denen in der im Artikel geschilderten Art und Weise oder in ähnlicher Form Sozialleistungen erschlichen wurden?

Falls ja, bitten wir um Mitteilung, um wie viele Fälle es sich handelt.

Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung ggf. im Zusammenwirken mit der Polizei, um derartigem Missbrauch vorzubeugen bzw. derartige Straftaten aufzudecken?

Im Zusammenhang mit dem Zuzug der EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien stellen sich noch weitere Fragen:

Über 8000 Bulgaren und Rumänen wohnen inzwischen in Dortmund überwiegend in der Nordstadt. Dazu gibt es eine umfangreiche Ratsvorlage (DS-Nr. 04402-16), die die Thematik um diese problematische Zuwanderungsgruppe, die sich zumeist auf der Basis der EU-Zuwanderungsrichtlinie in Dortmund angesiedelt hat, breit dokumentiert. Was in dieser Dokumentation fehlt, sind die Kosten, die der Stadt durch diese Bevölkerungsgruppe entstehen.

Welche Gesamtkosten sind der Stadt 2015 für diese Bevölkerungsgruppen entstanden?

In welchen Bereichen und in welcher Höhe jeweils fielen die Kosten an?

Wie hoch waren die unbezahlten Rechnungen des Klinikums für diesen Personenkreis 2015?

Wie viele bulgarische und rumänische Kinder besuchten 2015 die Förderklassen (sogenannte „Willkommensklassen“)?

Wie hoch waren die Fehlzeiten der Kinder dieses Personenkreises in diesen Klassen? Ergibt sich hier eine besondere Problematik im Vergleich zu anderen Volksgruppen?

Wie wurde bzw. wird ggf. der Schulbesuch durchgesetzt?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.5
Dorstfeld Süd Gutachten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05439-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05439-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Themenfeld Dorstfeld-Süd/Gesundheitsbelastungen, vor allen Dingen im Hinblick darauf, welche Erkenntnisse und Entwicklungen es in den letzten Wochen gegeben hat.

Herr Keßling (Gesundheitsamt) gibt an, dass dieses Thema Schwerpunktmäßig auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diskutiert werde. Dort werde es bereits in der nächsten Sitzung eine ausführliche Stellungnahme von Herrn Stadtrat Wilde geben. Im Rahmen dieser Stellungnahme sei auch vorgesehen, regelmäßig im AUSW zu berichten. Diese Stellungnahme könnte auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung gestellt werden.

Herr Langhorst (stellv. Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass der Antragsteller heute leider nicht da ist. Die Geschäftsstelle der Fraktion FDP/Bürgerliste signalisiert hierzu aber Zustimmung.

Die Beantwortung erfolgt daher in Form der Stellungnahme für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der nächsten Sitzung.






Langhorst
Stephan
Galbierz
Stellv. Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(See attached file: Folien Sozialausschuss-Ausschuss QK 2016 Hoffmann.pdf)