Niederschrift

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt


am 18.02.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:10 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Frommeyer (CDU)
Rm Hengstenberg (CDU)

Rm Becker (FDP/Bürgerliste)
Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Sierau

StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 29.10.2009 und 12.11.2009


Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 26.11.2009


1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Besetzung der Funktion als Stadtkämmerer/in und Beigeordnete/r für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00308-10)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00023-10)

3.2 Fortschreibung Solar-Dächerpool
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00026-10)

3.3 PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00327-10)

3.4 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00338-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16147-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -
6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1.a Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00022-10)

6.1.b Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00336-10)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Umsetzung von partnerschaftlichen Projekten und inhaltliche Rahmenbedingungen einer
Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15935-09)

7.2 Loveparade 2010
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2010
(Drucksache Nr.: 00238-10)

7.3 Prüfberichte des RPA zur Sonderprüfung Theater Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00329-10)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Loh-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00140-10)

8.2 Sachstandsbericht zur Prüfung schulorganisatorischer Maßnahmen; hier: Wichlinghofer-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00139-10)

8.3 Sachstandsbericht zur Prüfung schulorganisatorischer Maßnahmen; hier: Grafen-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00049-10)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00326-10)







10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Kommunale Aktionärsvereinigung
RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH (KAV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00214-10)

10.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00011-10)

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00010-10)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00009-10)

10.5 Umsetzungsstand des Maßnahmenkataloges Verwaltungsumbau 2010
Stellungnahme der Verwaltung

10.6 Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00025-10)

10.7 Besetzung RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00314-10)

10.8 Besetzung der kaufmännischen Geschäftsführung bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00328-10)

10.9 Grimmelsiepen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00335-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenbezeichnungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00284-10)

11.2 Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00024-10)

11.3.a Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00315-10)

11.3.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00330-10)

12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch (FBI)

12.1.1 Einladungspraxis bei städtischen Veranstaltungen im Rathaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00219-10)

12.1.2 Rathaus und Bezirksverwaltungsstellen als "Schutzburg für Kinder"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00269-10)

12.1.3 Repräsentative Zuständigkeit des Planungsdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00324-10)

12.2 Anfragen von Rm Branghofer (DVU)

12.2.1 Unbegleitete, ausländische Minderjährige in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 00339-10)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte:

7.4 Bereitsstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen am Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00379-10)

11.4 Landtagswahl 2010; Bildung des Kreiswahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00354-10)

erweitert.

Weiterhin machte Bm´in Jörder darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Vorschlag zu dem Punkt

3.3 PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00327-10)

zurückgezogen habe, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Hinsichtlich der Behandlung des Tagesordnungspunktes

2.1 Besetzung der Funktion als Stadtkämmerer/in und Beigeordnete/r für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00308-10)

lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Geschäftsordnungsanträge vor:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2010
(Drucksache Nr.: 00318-10-E4)

Der Rat beschließt, die endgültige Besetzung der Funktion als Stadtkämmer/in und Beigeordnete/r für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr solange auszusetzen, bis die Neuwahl des Oberbürgermeisters erfolgt ist und über die Neuorganisation der Dezernate entschieden worden ist.
b) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.02.2010 (Drucksache Nr.: 00425-10)
Der Rat der Stadt beschließt, die Beschlussfassung über die Besetzung des Amtes als Stadtkämmerer bis nach der Wiederholungswahl für das Amt des Oberbürgermeisters zu vertagen.
c) Antrag von Rm Münch (FBI) vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00443-10)
Da die abberufene Kämmerin die Stadt Dortmund bis 2014 ohne Gegenleistung 300.000 Euro kostet, beauftragt der Rat den Stadtdirektor, ihr eine erneute Kandidatur anzuraten, so dass die heute vorgesehene Wahl des Kämmerers auf den 25. März verschoben wird. Sollte die Kämmerin ihre ggf. erneute Wahl nicht annehmen, käme dies einer Arbeitsverweigerung gleich, so dass die Stadt ihr keine weiteren Bezüge zahlen müsste und ca. 300.000 Euro einsparen würde.
d) Mündlich von Rm Stammnitz (Die Linke) gestellter Antrag, die Wahl des Kämmerers zu vertagen, da seine Fraktion noch dringenden Beratungsbedarf habe.

Nachdem die jeweiligen Antragssteller ihre Anträge kurz begründet hatten, lehnte der Rat der Stadt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion die o. a. Geschäftsordnungsanträge ab.




Außerdem machte Bm´in Jörder darauf aufmerksam, dass die Verwaltung die Verwaltungsvorlage zu dem Tagesordnungspunkt

11.1 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenbezeichnungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00284-10)

zurückgezogen habe.

Nachdem Bm´in Jörder darauf hingewiesen hatte, dass diese Angelegenheit trotzdem auf der Tagesordnung verbleiben solle, da eine Fraktion bereits im Vorfeld angekündigt habe, dass sie diesbezüglich einen Antrag stellen werde, machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann darauf aufmerksam, dass ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage zu ihrem Antrag erheben werde.

Der von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gestellte Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt

6.1 Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00022-10)

nach vorne zu ziehen und vor dem Tagesordnungspunkt 3.1 zu behandeln, wurde mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates darauf, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:

2.2.a Fragen zum Wahlwiederholungsvorgang in Dortmund
- Schreiben der SPD-Fraktion vom 10.02.2010 -

2.2.b Wahlplakatierung
- Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.02.2010 -


9.1 Schulsozialarbeit
- Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.02.2010 -
- Schreiben von Rm Münch vom 18.02.2010 -

Außerdem wies Bm´in Jörder daraufhin, dass man sich mehrheitlich im Ältestenrat darauf verständigt habe, aufgrund des Umfangs der Tagesordnung die Redezeit auf drei Minuten zu beschränken.

Weiterhin wurde darum gebeten, Geschäftsordnungsanträge, die darauf abzielen, Tagesordnungspunkte zu vertagen, zu Beginn eines Tagesordnungspunktes zu stellen.

Abschließend wurde der von Rm Münch (FBI) mündlich gestellte Antrag, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Äußerung des Ausschussvorsitzenden in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu erweitern, mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) abgelehnt.


Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 29.10.2009 und 12.11.2009
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.11.2009

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 29.10.2009 und 12.11.2009.

Hinsichtlich der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 26.11.2009 bat Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) darum, diese Niederschrift hinsichtlich folgender Punkte zu ändern:

1. Seite 9: Ergänzung des 6. Absatzes um den Satz

... Entlastet würde der vormalige Oberbürgermeister insoweit, dass die Ratsmehrheit ihn in den vergangenen Jahren bei allen Leuchtturmprojekten begleitet habe.

2. Seite 9: Ergänzung (unterstrichen) des 8. Absatzes

...., gegen den Willen der Gewerkschaft ver.di sicherlich sinnvolle Maßnahmen
beim Sparen in der Verwaltung umzusetzen.

3. Seite 33: Änderung (unterstrichen) des Punktes 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 24.11.2009

...., der für die Gewerbesteuer statt auf 475 auf
nur 465 v. A.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion die ersten beiden Änderungswünsche von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) ab.

b) Der Rat der Stadt stimmt dem dritten Änderungswunsch von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) einstimmig zu.

c) Unter Einbeziehung der o. a. Beschlüsse genehmigt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 26.11.2009.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem Bm´in Jörder daraufhin gewiesen hatte, dass

Frau Svenja Noltemeyer, Chemnitzer Str. 10, 44139 Dortmund

als Nachfolgerin des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Friedrich Roesner für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt Dortmund nachgerückt ist, wurde Rm Noltemeyer von Bm´in Jörder in ihr Amt als Ratsmitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.







2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Besetzung der Funktion als Stadtkämmerer/in und Beigeordnete/r für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00308-10)

Bm´in Jörder machte zunächst darauf aufmerksam, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 09.02.2010 zur Wahl des Stadtkämmerers und Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr Herrn StR Jörg Stüdemann vorgeschlagen habe.

Darüber hinaus habe Rm Münch (FBI) mit Schreiben vom 16.02.2010 Frau Dr. Christiane Uhtemann zur Wahl des neuen Kämmerers vorgeschlagen.

Außerdem wies Bm´in Jörder daraufhin, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.02.2010 hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgenden Antrag vorgelegt habe:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt zur Neuwahl des Stadtkämmerers und Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann vor.

Mit Ablauf des Kulturhauptstadtjahres Ruhr 2010 werden die in Personalunion wahrgenommenen Aufgabenbereiche der Dezernate 2 und 4 getrennt.

Der Rat der Stadt Dortmund behält sich ausdrücklich vor, die weiteren Dezernatsstrukturen nach der Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters im Einvernehmen mit dem neuen Oberbürgermeister neu zu ordnen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte zunächst Rm Stammnitz (Die Linke) zum Ausdruck, dass seine Fraktion sich an der Abstimmung hierüber nicht beteiligen werde, da für seine Fraktion die Vorbereitungszeit hierfür, so wie er dies bei der Feststellung der Tagesordnung bereits erläutert habe, zu kurz gewesen sei.

Anschließend erläuterte Rm Münch (FBI) den vom ihm vorgelegten Vorschlag, Frau Dr. Christiane Uthemann zur neuen Kämmerin zu wählen. Seiner Auffassung nach habe das „Beckmann-Gutachten“ zur Wahlwiederholung deutlich gemacht, dass Frau Dr. Uthemann seiner Meinung nach zu Unrecht vom Rat der Stadt als Stadtkämmerin abberufen worden sei, was letztendlich der Stadt Dortmund sehr viel Geld koste.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger nochmals zum Ausdruck, dass seine Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt keine Wahl vornehmen wolle. Für seine Fraktion sei es zunächst erforderlich, nach der Wahl des künftigen Oberbürgermeisters Klarheit über den zukünftigen Zuschnitt der Dezernate zu bekommen.

Weiterhin mache für ihn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag deutlich, dass selbst die
CDU-Fraktion nicht so richtig wisse, was sie eigentlich wolle.


Auch Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte wie bereits bei der Feststellung der Tagesordnung nochmals deutlich, dass es für ihre Fraktion keinen Grund gebe zum jetzigen Zeitpunkt die vorliegende Personalentscheidung zu treffen. Von daher werde sich die Fraktion FDP/Bürgerliste bei der nachfolgenden Entscheidung enthalten, um letztendlich hierdurch auch zu bekunden, dass es nichts mit der Person des Jörg Stüdemann zu tun habe.



Seitens der CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Monegel, dass seine Fraktion nach intensiver Diskussion überzeugt sei, dass eine Entscheidung über die Position des Stadtkämmerers zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen müsse, zumal StR Stüdemann während seiner kommissarischen Amtsführung deutlich gemacht habe, dass er genau der richtige Bewerber für diese Position sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Monegel (CDU) außerdem den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag. Ein wesentlicher Punkt dabei sei, dass mit Ablauf des Kulturhauptstadtjahres Ruhr 2010 die Aufgabenbereiche der Dezernate 2 und 4 getrennt werden, damit sich StR Stüdemann voll und ganz auf seine künftigen Aufgaben als Stadtkämmerer konzentrieren könne.

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Prüsse zum Ausdruck, dass für ihn die geäußerten Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt die beabsichtigte Wahl durchzuführen, nicht nachvollziehbar seien, zumal es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war, die als erstes StR Stüdemann für diese Aufgabe öffentlich ins Gespräch gebracht habe. Im übrigen vertrete die SPD-Fraktion die Auffassung, dass StR Stüdemann auf der Grundlage seiner kommissarischen Tätigkeit als Stadtkämmerer bewiesen habe, dass er der richtige Mann für diese Position sei, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Zustimmen könne die SPD-Fraktion auch dem diesbezüglich von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 17.02.2010 fasst der Rat der Stadt bei Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke und Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt zur Neuwahl des Stadtkämmerers und Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr Herrn Stadtrat
Jörg Stüdemann vor.
Mit Ablauf des Kulturhauptstadtjahres Ruhr 2010 werden die in Personalunion wahrgenommenen Aufgabenbereiche der Dezernate 2 und 4 getrennt.
Der Rat der Stadt Dortmund behält sich ausdrücklich vor, die weiteren Dezernatsstrukturen nach der Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters im Einvernehmen mit dem neuen Oberbürgermeister neu zu ordnen.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den Antrag vom
Rm Münch (FBI) Frau Dr. Christiane Uthemann zur neuen Kämmerin zu wählen, ab.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt bei Nichtbeteilung der Fraktion Die Linke sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die ausgeschriebene Stelle eines Stadtkämmerers und Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Liegenschaften sowie Berufsfeuerwehr mit Herrn Jörg Stüdemann zu besetzen.

Gem. § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) wird Herr Jörg Stüdemann zum Stadtkämmerer bestellt.


Anschließend nahm StK Stüdemann die Wahl zum Beigeordneten an und bedankte sich gleichzeitig für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

zu TOP 2.2.a
Fragen zur Wahlwiederholung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00376-10)

Hinsichtlich der von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 10.02.2010 gestellten Fragen zur Wahlwiederholung in Dortmund (Drucksache Nr.: 00376-10) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00376-10-E1) vor:

Zu 1:
Mit Bescheid vom 11.12.2009 ist dem Oberbürgermeister, den Mitgliedern des Rates der
Stadt Dortmund und den Mitgliedern der Bezirksvertretungen mitgeteilt worden, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 10.12.2009 durch drei einzelne Beschlüsse die Wahlen insgesamt für ungültig erklärt hat.
Warum ist den einzelnen Betroffenen zwar eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt worden,
jedoch kein einziger Hinweis darauf, welche Konsequenzen dieser Bescheid für das persönliche Mandat und die entsprechenden Gremien hat?
Vielmehr haben alle Betroffenen bisher lediglich aus der Presse entnommen, dass mit der Rechtskraft des Beschlusses sie ihre durch die Wahl erworbenen Rechte verlieren würden.

Gemäß § 65 Satz 1 Nr. 1 KWO ist dem vom Verlust seines Sitzes betroffenen Vertreter der Beschluss der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG zuzustellen.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist gemäß § 58 Abs. 1 VwGO erforderlich, um die einmonatige Klagefrist in Gang zu setzen. Darüber hinausgehende Hinweise an den Zustellungsadressaten sind gesetzlich nicht geboten und auch nicht notwendig, da sich die Rechtsfolgen des Beschlusses aus dem Gesetz ergeben.

Aus Sicht der Verwaltung ist es auch zweckmäßiger, die Mandatsträger dann über ihr Ausscheiden aus der Vertretung zu unterrichten, wenn der Ratsbeschluss über die Wahlwiederholung bezüglich des jeweiligen Gremiums tatsächlich Bestandskraft erlangt hat. Dieses Verfahren ist von der Verwaltung bereits im Fall der BV Brackel praktiziert worden, nachdem die einzige Klage eines dortigen BV-Mitgliedes am 05.02.2010 zurückgenommen wurde. Der Wahlleiter hat unverzüglich am 09.02.2010 eine entsprechende Mitteilung an die betroffenen BV-Mitglieder versandt und diese über ihr Ausscheiden aus der Vertretung informiert.

Zu 2:
Warum hat die Verwaltung durch ihren Rechtsdezernenten dem Rat und den Bezirksvertretungen nicht offiziell mitgeteilt, dass es diverse Klagen gegen den Ratsbeschluss a) die Ratswahl und b) die Wahlen der Bezirksvertretungen zu wiederholen, gibt und welche Auswirkungen (z.B. aufschiebende Wirkung bis zu einer richterlichen Entscheidung) damit verbunden sind?

Eine Unterrichtung des Rates über die anhängigen Klagen gegen die Wiederholung der Ratsund der BV-Wahlen ist am 14.01.2010 erfolgt. Der Stellungnahme des Oberbürgermeisters (in seiner Verantwortung nach §§ 55 Abs. 1, 62 Abs. 4 GO NRW) zum Verfahrensstand bei der Wiederholungswahl (Drucksache Nr. 00020-10-E3) war eine entsprechende Liste als Anlage beigefügt.

Über die rechtlichen Auswirkungen der Klagen gegen den Beschluss zur Wahlwiederholung wurde der Rat ebenfalls informiert. Mit Schreiben vom 09.12.2009 (Drucksache Nr. 16329-09-E5) unterrichteten der Wahlleiter und der Rechtsdezernent in Beantwortung eines Fragenkataloges die Ratsmitglieder über die wesentlichen Rechtsfragen. Das Schreiben lag den Mitgliedern des Rates zur Ratssitzung am 10.12.2009 vor. Zudem ist eine Vorabversion des Schreibens den Fraktionen bereits am 09.12.2009 durch den Rechtsdezernenten per E-Mail übermittelt worden.




Zu 3:
Ist es richtig, dass weiterhin Rat und Bezirksvertretungen fröhlich vor sich hin tagen und Beschlüsse fassen, ohne dass die Mandatsträger(innen) aus Rat und BV´en offiziell in Kenntnis gesetzt worden sind, dass sie augenscheinlich weiterhin im Amt sind und auf welcher Grundlage dies rechtens ist?

In dem vorgenannten Schreiben des Wahlleiters und des Rechtsdezernenten vom 09.12.2009
(Drucksache Nr. 16329-09-E5) wurde den Mitgliedern des Rates in der Antwort zu Frage 4 ausdrücklich erläutert, dass infolge der gesetzlichen Regelung des § 40 Abs. 3 KWahlG bis zur Unanfechtbarkeit des Beschlusses zur Wahlwiederholung bzw. bis zur Rechtskraft einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung die Rechtswirksamkeit der Gremientätigkeit nicht berührt wird.

Sofern aus dem Bereich einzelner Bezirksvertretungen Fragen zu diesem Thema an die Verwaltung herangetragen wurden, hat die Verwaltung diese schriftlich (an die SPD-Fraktion in der BV Innenstadt-West und an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Brackel) bzw. durch einen Berichterstatter des Rechtsamtes in einer BV-Sitzung (BV Scharnhorst – unter Bezugnahme auf eine Anfrage der dortigen FDP-Fraktion –) beantwortet.

Zu 4:
Geht der Rechtsdezernent davon aus, dass durch die Presseberichterstattung in den Medien eine ordnungsgemäße Informationspolitik seitens der Verwaltung entbehrlich wurde? Oder warum wurden die Betroffenen nicht zeitnah von der Verwaltung umfassend informiert?

Aus Sicht der Verwaltung ist eine sachangemessene Information der Betroffenen erfolgt (vgl. die vorstehenden Antworten zu den Fragen 2 und 3).

Zu 5 und 6:
Die Klagen aus den Bezirksvertretungen richten sich gegen einen Ratsbeschluss. Geht
der Rechtsdezernent davon aus, dass deshalb die Klage aus einer einzigen Bezirksvertretung ausreicht und so in allen anderen Bezirksvertretungen die aufschiebende Wirkung eingetreten ist?
Oder ist es nicht vielmehr so, dass mit Rücknahme der einzigen Klage aus der Bezirksvertretung Brackel nun lediglich in den anderen 11 Bezirksvertretungen die aufschiebende Wirkung gilt und in Brackel eine Wiederholungswahl angeordnet werden muss?

Nach Auffassung der Verwaltung ist durch die Klagerücknahme eines BV-Mitgliedes aus Brackel die Bestandskraft des Ratbeschlusses zur Wahlwiederholung nur bezüglich der BV Brackel eingetreten. Für die Bezirksvertretungen der übrigen Stadtbezirke entfalten die insoweit noch anhängigen Klagen aufschiebende Wirkung, so dass zunächst nur die Wahl zur BV Brackel zu wiederholen ist. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde hat diese Rechtsauffassung bestätigt.

Frage 7 fehlt in dem Antrag

Zu 8:
Seit wann oder ab wann sind die Mitglieder der Bezirksvertretung Brackel nicht mehr im Amt und mit welchen Konsequenzen ist das verbunden?

Das Mandat der Mitglieder der BV Brackel endete am 05.02.2010, da an diesem Tag die Klagerücknahme beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einging und das Gericht das Verfahren mit Beschluss vom gleichen Tage eingestellt hat.

Dies ist mit der Konsequenz verbunden, dass die BV Brackel seitdem rechtlich nicht mehr existiert. Dieser Zustand wird andauern, bis die bei der Wiederholungswahl gewählten Kandidaten gegenüber dem Wahlleiter die Annahme der Wahl erklären. Im übrigen wird insoweit auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 9:
Wann soll die Wiederholungswahl in Brackel stattfinden?

Der Termin für eine Wiederholungswahl zur Bezirksvertretung Brackel wird von der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt. Gemäß §§ 42 Abs. 4, 46 a Abs. 1 KWahlG müssen Wiederholungswahlen baldmöglich stattfinden, spätestens innerhalb von vier Monaten nachdem der Beschluss der Vertretung unanfechtbar geworden oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig bestätigt worden ist. Eine Festlegung auf einen bestimmten Termin für die Wiederholung der BV-Wahl in Brackel ist seitens der Bezirksregierung bislang nicht erfolgt.

Zu 10:
Wer soll/wird die Geschäfte bis zu diesem Termin dort übernehmen?

Wenn ein kommunales Organ vorübergehend nicht vorhanden ist, kann das Innenministerium NRW gemäß § 124 GO NRW einen Beauftragten bestellen, der dann (gleichsam „vertretungsweise“) die Funktionen des fehlenden Organs innerhalb der Gemeinde ausübt. Von dieser Möglichkeit kann das Innenministerium auch im Fall der BV Brackel nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen.
Die BV Brackel hat in ihrer Sitzung am 14.01.2010 beschlossen, für den Fall der Bestellung eines Beauftragten beim Innenministerium anzuregen, dass der bisherige Bezirksbürgermeister zum Beauftragten bestellt wird und ihm die übrigen ehemaligen Mitglieder der BV Brackel als Beratungsgremium zur Seite gestellt werden. Diese Anregung hat der Wahlleiter im Zuge der Unterrichtung über die Auflösung der BV Brackel an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet. Ob das Innenministerium dieser Anregung bei der etwaigen Bestellung eines Beauftragten nachkommen wird, bleibt abzuwarten. Ergänzend ist anzumerken, dass die allgemeine Frage der Bestellung eines Beauftragten gemäß § 124 GO NRW auch Gegenstand der Wahlprüfungsausschusssitzung am 09.12.2009 sowie der Ratssitzung am 10.12.2009 war.


Zu 11:
Warum schweigt die Verwaltung und informiert die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen nicht über aktuelle Entwicklungen und den derzeitigen rechtlichen Stand?

Sofern bisher ein Informationsbedarf bestand, wurden die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen von der Verwaltung anlassbezogen über aktuelle Entwicklungen und den aktuellen rechtlichen Stand unterrichtet. Insoweit wird auf die vorstehenden Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Im übrigen bleibt zu den aktuellen Entwicklungen und dem derzeitigen rechtlichen Stand lediglich folgendes festzuhalten:
Da der Beschluss des Rates über die Wiederholung der Wahl zum Oberbürgermeister bestandskräftig geworden ist, wird eine Wiederholungswahl stattfinden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Wahltermin den 09.05.2010 vorgeschlagen, der Wahlleiter hat der Bezirksregierung gegenüber erklärt, dass die Stadt Dortmund gegen diesen Termin keine Einwände habe. Eine endgültige Festsetzung des Termines steht noch aus, gleiches gilt für die ebenfalls anstehende Wiederholungswahl der BV Brackel.

Nachdem in der Debatte über den o. a. Tagesordnungspunkt nochmals kritisch über das Thema Wahlwiederholung und deren rechtlichen Auswirkungen kontrovers diskutiert wurde, nahm zunächst seitens der Verwaltung StD Pogadl zu einigen Fragen Stellung.

Hierbei machte er dabei aufmerksam, dass die Bezirksregierung Arnsberg vor wenigen Minuten mitgeteilt habe, dass die Wahl des Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretung Brackel zusammen mit der Landtagswahl am 09. Mai 2010 stattfinden werde.

Weiterhin führte StR Steitz hinsichtlich der von Rm Radtke (SPD) gestellten Nachfragen aus, dass die Klage eines Bürgers, der offensichtlich nicht klagebefugt sei, immer noch nicht entschieden wurde, was aber in Kürze geschehen solle.

Aufgrund eines rechtlichen Hinweises sei seine rechtliche Meinung, die auch von der Bezirksregierung Arnsberg mitgetragen werde, bestätigt worden, dass bei derart offensichtlicher Unbegründetheit, keine aufschiebende Wirkung bestehe. Ansonsten wäre auch seiner Meinung nach nicht jetzt schon der Termin der Wiederholungswahlen festgelegt worden.

Außerdem bestätigte StR Steitz nochmals die mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Innenministerium abgestimmte Auffassung, dass die Wahlen der 12 Bezirksvertretungen einzeln zu betrachten seien.

Abschließend erklärte StR Steitz hinsichtlich der Nachfrage von Rm Barrenbrügge (CDU) bezogen auf die Auflösung der Bezirksvertretung Brackel, dass die Bezirksregierung Arnsberg einen Beauftragten bestellen werde, der die Rechte der Bezirksvertretung bis zur Wiederholungswahl der Bezirksvertretung Brackel am 09. Mai 2010 wahrnehmen werde.
Die Frage, ob dies auch der bisherige Bezirksbürgermeister Czierpka, so wie dies die Bezirksvertretung Brackel beschlossen habe, seien könne, sei ebenfalls noch nicht von der Bezirksregierung Arnsberg beantwortet worden.

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde letztendlich durch einen von Rm Kowalewski (Die Linke) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) beschlossen wurde, beendet.

zu TOP 2.2.b
Wahlplakatierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00422-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgender Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 17.02.2010 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt (in Ausübung seines Rückholrechtes nach § 41 Abs. 3 GO NRW):

1. Mit der Aufstellung von Wahlwerbeträgern für die Landtagswahl und die Wiederholungswahlen zu den Kommunalwahlen am 09.05.2010 darf erst sechs Wochen vor dem Wahltermin, also am 27. März begonnen werden.

2. Die gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund zu erteilenden Erlaubnisse zur Aufstellung von Plakatwerbeträgern auf öffentlichen Wegeflächen im Stadtgebiet Dortmund anlässlich der Landtags- und Wiederholungswahlen zu den Kommunalwahlen 2009 werden auf folgende Flächen beschränkt:
a. Großflächenplakate (sog. „Wesselmänner“) dürfen ausschließlich auf dem Mittelstreifen entlang der Bundestrasse B1 zwischen Wittekindstraße im Westen und B236 im Osten aufgestellt werden.
b. Das Aufstellen der übrigen Wahlplakate mit Ausnahme der „Wesselmänner“ wird in den einzelnen Stadtbezirken auf folgende Straßenzüge begrenzt:

Aplerbeck:
Ø Wittbräucker Straße von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Aplerbecker Marktplatz
Ø Köln-Berliner-Straße von Marsbruchstraße bis Stadtbezirksgrenze bis Emschertalstraße
Ø Berghofer Straße von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Wittbräucker Straße
Ø Schüruferstraße von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Aplerbecker Marktplatz
Ø Sölder Straße von Emschertalstraße über Vellinghauser Straße und Lichtendorfer Straße bis Kreuzung Intückenweg

Brackel:
Ø Dollersweg von Stadtgrenze Unna über Wickeder Hellweg, Asselner Hellweg, Brackeler Hellweg und Wambeler Hellweg bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Ost
Ø Wickeder Straße von Wickeder Hellweg bis Heimbachort
Ø Aplerbecker Straße von Stadtbezirksgrenze Aplerbeck über Asselner Straße bis Stadtbezirksgrenze Scharnhorst
Ø Leni-Rommel-Straße von Stadtbezirksgrenze Aplerbeck über Flughafenstraße bis Stadtbezirksgrenze Scharnhorst
Ø Hannöversche Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Ost bis Am Westheck

Eving:
Ø Evinger Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Nord bis Kreisel Brambauerstraße
Ø Derner Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Nord bis Stadtbezirksgrenze Scharnhorst
Ø Kemminghauser Straße von Derner Straße bis Evinger Straße

Hörde:
Ø Wilhelm-van-Vlothen-Straße über Fassstrasse, Am Stift, Benninhofer Straße bis Wittbräuckerstraße
Ø An der Goymark und Zillestraße von Stadtbezirksgrenze Aplerbeck bis Stadtbezirksgrenze Hombruch
Ø Nordkirchenstraße von Stadtbezirksgrenze Hombruch bis Wellinghofer Straße
Ø Wittbräucker Straße von Stadtbezirksgrenze Aplerbeck bis Stadtgrenze Herdecke
Ø Hermannstraße von Stadtbezirksgrenze Aplerbeck über Hörder Bahnhofstraße und Hochofenstraße bis Entenpoth

Hombruch:
Ø Am Rombergpark von Stadtbezirksgrenze Hörde über Stockumer Straße bis Kreuzung Universitätsstraße
Ø Zillestraße von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Stockumer Straße
Ø Hagener Straße von Stadtgrenze Herdecke über Ardeystraße bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Ost
Ø Am Beilstück von Stockumer Straße über Krückenweg bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West
Ø Menglinghauser Straße von Stadtgrenze Witten bis Baroper Bahnhofstraße
Ø Löttringhäuser Straße von Am Hombruchsfeld bis Kruckeler Straße
Ø Olpketalstraße von Hagener Straße bis Kirchhörder Straße

Huckarde:
Ø Huckarder Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West über Hülshof und Emscherallee bis Stadtbezirksgrenze Mengede
Ø Rahmer Straße von Huckarder Straße über Kirchlinder Straße und Bockenfelder Straße bis Stadtbezirksgrenze Lütgendortmund
Ø Urbanusstraße von Rahmer Straße über Varziner Straße bis Buschstraße
Ø Deusener Straße von Ellinghauser Straße bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Nord

Innenstadt-Nord:
Ø Bornstraße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Ost bis Stadtbezirksgrenze Eving
Ø Leopoldstraße von Kreuzung Steinstraße über Münsterstraße bis Stadtbezirksgrenze Eving
Ø Sunderweg von Kreuzung Treibstraße bis Mallinkrodtstraße
Ø Mallinckrodtstraße von Stadtbezirksgrenze Huckarde über Borsigstraße, Borsigplatz und Brackeler Straße bis Stadtbezirksgrenze Brackel

Innenstadt-Ost:
Ø Ardeystraße ab Stadtbezirksgrenze Hombruch über Hohe Straße bis außenseitige Bebauung Wallring
Ø Ruhrallee von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West
Ø Märkische Straße von Stadtbezirksgrenze Hörde bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West
Ø Hamburger Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West über Kaiserstraße und Körner Hellweg bis Stadtbezirksgrenze Brackel
Ø Vosskuhle von B1 über Im Defdahl, Von-der-Goltz-Straße, Klönnestraße und Im Spähenfelde bis Stadtbezirksgrenze Innenstadt-Nord
Ø Heiliger Weg von Märkischer Straße bis Hamburger Straße

Innenstadt-West:
Ø Ardeystraße ab Stadtbezirksgrenze Hombruch über Hohe Straße bis außenseitige Bebauung Wallring
Ø Wittekindstraße von Stadtbezirksgrenze Hombruch bis Lindemannstraße
Ø Lindemannstraße von Kreuzung Wittekindstraße über Möllerstraße bis Rheinische Straße
Ø Rheinische Straße von außenseitiger Bebauung Wallring bis Wittener Straße
Ø Wittener Straße von Planetenfeldstraße über Arminiusstraße bis Höfkerstraße
Ø Heiliger Weg von Löwenstraße bis Hamburger Straße

Lütgendortmund:
Ø Provinzialstraße von Bövinghauser Straße bis Stadtgrenze Bochum
Ø Bövinghauser Straße von Provinzialstraße über Bockenfelder Straße bis Stadtbezirksgrenze Huckarde
Ø Steinsweg von Stadtbezirksgrenze Hombruch über Borussiastraße und Lütgendortmunder Hellweg bis Stadtgrenze Bochum
Ø Lütgendortmunder Straße von Lütgendortmunder Hellweg über Limbecker Straße bis Provinzialstraße
Ø Martener Straße von Stadtbezirksgrenze Innenstadt-West über Westermannstraße bis Kreuzung Limbecker Straße
Ø Steinhammer Straße von Martener Straße über Schulte-Heuthaus-Straße bis zurück zur Martener Straße

Mengede:
Ø Bodelschwingher Straße von Emscherallee bis Schlossstrasse
Ø Im Odemsloh von Bodelschwingher Straße über Biehlestraße bis Mosselde
Ø Königshalt von Stadtgrenze Castrop-Rauxel über Burgring, Waltroper Straße und Königsheide bis Emscherallee
Ø Haberlandstraße von Bodelschwingher Straße bis Käthe-Kokllwitz-Straße
Ø Ellinghauser Straße von Emscherallee über Mengeder Schulstraße und Schaphustraße bis Waltroper Straße

Scharnhorst:
Ø Derner Straße von Stadtbezirksgrenze Eving bis „Derner Drehscheibe“
Ø Altenderner Straße von „Derner Drehscheibe“ bis Stadtgrenze Lünen
Ø Im Karrenberg von Derner Straße über Rüschebrinkstraße bis Stadtbezirksgrenze Brackel
Ø Flughafenstraße von Stadtbezirksgrenze Brackel bis Kreuzung Hostedder Straße
Ø Droote von Flughafenstraße bis Am Werzenkamp
Ø Kurler Straße von Langerohstraße bis Rehkamp
Ø Schafstallstraße von Friedrichshagen über Steinhoffstraße bis Niederadener Straße

Für die Bürgerliste erklärte Rm Dr. Reinbold, dass man dem o. a. Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde, da man in einigen Zusammenkünften der Parteien einhelliger Meinung gewesen sei, die Wahlplakatierung zu reduzieren. Den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion sehe man als einen guten Schritt in die richtige Richtung an.
Anschließend begründete Rm Eigenbrod (CDU) den vorliegenden Antrag seiner Fraktion vom 17.02.2010, der letztendlich dazu dienen solle, den Willen der Parteien, der in den gemeinsamen Gesprächen der Parteien deutlich geworden sei, zu konkretisieren.

Weiterhin begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, die Bereiche, in denen Wahlplakatierung möglich sei, zu begrenzen.

Dagegen brachte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion enthalten werde, da eine Beratung dieses Antrages aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich gewesen sei.

Seitens der FDP erklärte Rm Dingerdissen, dass die Vertreter der FDP zwar viel Verständnis für das Anliegen der CDU-Fraktion haben, man aber letztendlich der liberalen Überzeugung sei, dass eine Freiheit, wo plakatiert werden dürfe, erhalten bleiben müsse.

Des weiteren erklärte Rm Münch (FBI), dass der Antrag der CDU-Fraktion in die richtige Richtung gehe. Er halte es jedoch für fragwürdig, ob die Stadt Dortmund es festlegen könne, ab wann mit der Plakatierung für die Landtagswahlen begonnen werden dürfe. Dies sei seiner Meinung nach Sache des Landesgesetzgebers.

Außerdem machte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski deutlich, dass es sich bei den in dem Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Straßen, um Straßen handele, die stark motorisiert seien. Dies erwecke seiner Meinung nach den Eindruck, als ob man den Wahlkampf bewusst nur auf die Gruppe der Autofahrer reduzieren wolle. Obwohl die Fraktion Die Linke auch für eine Reduzierung der Plakatierung sei, werde man aus den vorgenannten Gründen den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen.

Nachdem StR Steitz zum Ausdruck gebracht hatte, dass er den vorliegenden Antrag begrüße und die Verwaltung dafür sorgen werde, dass die entsprechenden Festsetzungen auch eingehalten werden, erklärte Rm Branghofer (DVU), dass er strickt gegen diesen Antrag sei, da seine Partei die Freiheit haben wolle, einen angemessenen Wahlkampf zu führen. Da die Plakatierung für kleinere Parteien die einzigste Möglichkeit sei, sich in der Öffentlichkeit darzustellen, werde sich auch seine Partei diesbezüglich nicht reglementieren lassen.

Der Rat der Stadt beschliesst daraufhin bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der FDP sowie gegen die Stimme von
Rm Branghofer (DVU) den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.02.2010.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
(Drucksache Nr.: 00023-10)

Zu der o. a. Angelegenheit lagen dem Rat der Stadt folgende Unterlagen vor:
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2010 (Drucksache Nr.: 00023-10-E5):

1. Der Rat stellt fest, dass sich die ursprünglichen Investitionskosten in Höhe von 51,7 Millionen auf
bisher insgesamt 66,7 Millionen Euro erhöht haben.

2. Der Rat stellt weiter fest, dass sich die Betriebskosten von geplanten 3,7 Millionen Euro auf 4,36
Millionen Euro und unter Einbeziehung aller weiteren Kostenfaktoren (Gründungsdirektor,
Zuschuss Museum am Ostwall) auf 5,4 Millionen Euro erhöhen.

3. Vor dem Hintergrund dieser Kostensteigerung erwartet der Rat eine realistische Darstellung des
zukünftigen Betriebkostenzuschusses unter Berücksichtigung aller möglichen Einnahmen.
4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Deckungsvorschläge für den
Betriebskostenzuschuss zu konkretisieren. Welche Auswirkungen haben die geplanten
Mittelumschichtungen innerhalb des Haushaltes der Kulturbetriebe bzw. durch welche Maßnahmen
soll die Erhöhung des Zuschusses an die Kulturbetriebe aus dem allgemeinen Haushalt finanziert
werden?
5. Der Rat stellt fest, dass das Eröffnungsszenario nicht den ursprünglichen Planungen und den
entsprechenden Publikationen in regionalen und überregionalen Programmankündigungen für die
Kulturhauptstadt 2010 entspricht.

6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die BesucherInnen während der Local Hero-Woche mutmaßlich
lediglich eine Teilbegehung des Gebäudes vornehmen können, ohne dass bereits Ausstellungen
oder Inszenierungen im U-Turm zu sehen sind.
7. Der Rat fordert die Verwaltung auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere im
Hinblick auf die BesucherInnen der Local-hero-Woche umfassend über die Verzögerungen bei der
Fertigstellung informiert und mit allen Beteiligten die entsprechenden Programmänderungen
kommuniziert werden.
8. Der Rat bittet die Verwaltung, für alle Gäste der Kulturhauptstadt 2010 einen „Plan B“ zu
erarbeiten, der es ermöglicht, dass sich die „Kulturbaustelle“ so weit wie möglich attraktiv
präsentiert (z.B. Illumination, mobile Spielstätten außerhalb des Gebäudes, Gastronomie, Filme,
etc.).

9. Der Rat schlägt weiterhin vor, für BesucherInnen des U-Turms insbesondere in der Local Hero-
Woche einen Shuttleservice zu ausgelagerten Ausstellungen und Veranstaltungen sowie anderen
dortmundspezifischen „Highlights“ im Sinne der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 vorzusehen.

10. Der Rat hält fest, dass er angemessen an Aufbau und Profilierung des U-Turms zum
„Europäischen Zentrum für Kunst und Kreativität“ beteiligt sein will. Im laut
Grundsatzvereinbarung neu einzurichtenden Zentrumsrat sind deshalb zusätzlich je ein/e
VertreterIn der im Rat vertretenen Fraktionen als feste Mitglieder aufzunehmen.


2. Antrag und Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom (Drucksache Nr.00023-10-E6):

1. Der Rat stellt fest, dass der ursprünglichen Planung zum Dortmunder U eine zunächst
ausschließliche Nutzung als Ersatzstandort für das Museum am Ostwall zugrunde lag. Diesem
Nutzungskonzept folgten die Berechnungen für Ausbau, Ausstattung und laufenden
Betriebsaufwand.

Mit der Überarbeitung des Konzepts für den Förderantrag an das Land NRW erfolgte
eine erhebliche Erweiterung der Komplexität des Vorhabens sowie eine wesentliche
Erweiterung der Nutzerstruktur in einem „Europäischen Zentrum für Kunst und
Kreativität“. Die finanziellen Eckpunkte für den laufenden Betriebsaufwand wurden
jedoch in dem ursprünglichen Rahmen beibehalten.

Dieser Umstand bildet den Kern der gegenwärtigen Finanzierungsproblematik.
Dauerhafte Förderzugänge bzw. Drittmittel für den laufenden Betrieb und die neuen
Nutzungsoptionen wurden zwar in Aussicht genommen. Sie konnten jedoch bislang
noch nicht realisiert werden.



2. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung bis zur Eröffnung des Dortmunder U dem Rat ein Konzept
zu zusätzlichen Finanzierungen vorlegt.

Der Rat stellt fest, dass Inbetriebnahme und dauerhaft auskömmliche Finanzierung

einer neuen Einrichtung, die das Volumen des Dortmunder Konzerthauses übertrifft,
nicht ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittel erreichbar ist. In Anbetracht des
Volumens des Finanzierungsbedarfes werden die avisierten Umschichtungen innerhalb
des Kulturetats den bereits bestehenden und in der Mittelfristplanung der
Kulturbetriebe bereits verankerten Konsolidierungsdruck nochmals erhöhen. Dies
wird zu spürbaren Einschnitten bei den Dortmunder Kulturbetrieben, somit bei vorhandenen Kulturangeboten und Kultureinrichtungen Dortmunds führen.

Insoweit stellt die aktuell anstehende Beschlussfassung zum Dortmunder U eine
kulturpolitisch wegweisende Entscheidung dar, deren Tragweite und Konsequenzen
für andere Kultureinrichtungen der Stadt erheblich sein werden, jedoch gegenüber
Politik und Öffentlichkeit bislang noch nicht hinreichend konkretisiert wurden.
3. Der Rat stellt fest, dass die in den Planungen vorgestellte Finanzierung / Realisierung der
Personal- und Betriebsmittelausstattung im Dortmunder U noch mit erheblichen Risiken behaftet
ist, vornehmlich in Bezug auf folgende Aspekte:

- Nicht ausreichende Personalausstattung der fachtechnischen Dienste mit Blick auf geplante
Projekte und Ausstellungen

- Belastbarkeit der Finanzierung des zusätzlichen Mindestpersonalbedarfs über die zu gründende
Personalagentur

- Nicht hinreichende Finanzierung des sogenannten kulturfachlichen Bereichs / Angebots ab 2011
(nach der durch öffentliche Förderung und Drittmittel abgesicherten Aktivitäten im Rahmen der
„Kulturhauptstadt 2010“)

- „Finanzierungsmodell“ Umschichtungen / Streichungen im Angebots- und Leistungsspektrum der
Kulturbetriebe nach Entfall öffentlicher Förderungen und Drittmittel

- Unzureichende Eigenmittelausstattung des Museums am Ostwall im „U“ gefährdet die
Einwerbung von Drittmitteln zur Realisierung bedeutender Ausstellungsvorhaben

- Finanzierungskonzept Objektbewachung in Kooperation mit der ARGE aufgrund deren eigener
Konsolidierungserfordernis evtl. nicht belastbar mit der


Folge ggf. notwendiger, weiter kostentreibender Verpflichtung externer Wachdienste

- Nur noch teilweise realisierbares Nutzungskonzept ab 2011, da ursprünglich vorgesehener
Endausbau sowie kulturfachliche Ausstattung der Etagen 2 und 3 (Kulturelle Bildung,
Medienkunst) bei aktuellem Finanzierungskonzept ausgeklammert bleiben müssen.

4. Der Rat stellt fest, dass die in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschriebenen
Konsolidierungsbeiträge der Kulturbetriebe von aktuell 1,0 Mio €, 2011 auf 1,2 Mio € und bis zum
Jahre 2012 und 2013 bereits zum jetzigen Stand auf jährlich 1,4 bzw. 1,6 Mio € steigen werden. Mit
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 ist absehbar, dass weitere
Konsolidierungsanstrengungen im Bereich der Kulturbetriebe erforderlich sein werden, ohne dass
die hier ab 2010 vorgesehenen „Umschichtungen“ zur Finanzierung des Sachmittelbedarfs im
kulturfachlichen Bereich des „U“ bereits einen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen
ordnungsgemäßen Betrieb des Dortmunder U gewährleisten können.

Öffentliche Förderungen zur dauerhaften Sicherung des allgemeinen Betriebs- und
Sachaufwands des Dortmunder U sind nach jetzigem Erkenntnisstand nicht absehbar
oder auch nur seriös kalkulierbar.



5. Vor dem Hintergrund der dargestellten Bewertung des Sachstands erwartet der Rat
von der Verwaltung eine realistische und nach aktuellem Erkenntnisstand konkretisierte
Darstellung des künftig erwartbaren (und zu erwirtschaftenden) Betriebskostenzuschusses
und dessen Auswirkung auf die Wirtschaftspläne der Kulturbetriebe im Horizont der Mittelfristplanung.
Insbesondere ist darzustellen, inwieweit die Anpassung des Betriebskostenzuschusses
aus Finanzierungsmitteln des allgemeinen Haushaltes erfolgt bzw. ggf. eine Gegenfinanzierung dargestellt werden kann.
6. Weiterhin bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen (ggf. in nichtöffentlicher
Sitzung):
a) Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen der Dortmunder Kulturbetriebe sowie der übrigen
Nutzer des Dortmunder U um die Erschließung weiterer Förderungszugänge ? Ist in diesem
Zusammenhang die Eröffnung von Förderzugängen zur (zumindest teilweisen) Abdeckung
laufenden Betriebs- und Personalaufwands vorstellbar?

b) Ist ggf. seitens der Verwaltung beabsichtigt, mit Blick auf die Trägerschaft des Ruhr-Museums
Essen Verhandlungen mit dem Land NRW sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
aufzunehmen mit dem Ziel, ein vergleichbares Trägermodell für das Dortmunder U zu erstellen?


c) Ist bereits erwogen worden, im Rahmen solcher Verhandlungen ggf. auch eine Beteiligung
städtischer Tochtergesellschaften an einem derartigen Trägermodell oder auch einer dauerhaften
Mitfinanzierung des Betriebsaufwands zu prüfen? Für den Programmbereich der kulturellen
Bildung war ein solches Engagement bereits einmal avisiert worden.

d) Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeiten einer intensivierten Kooperation mit Sponsoren /
kunst- und kulturfördernden Unternehmen der Privatwirtschaft im Interesse einer dauerhaft
tragfähigen Finanzierung (ggf. einzelner Etagen) des Dortmunder U? Sind diesbezüglich bereits
Initiativen unternommen worden?

e) Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, in Anbetracht eines derzeit absehbaren
bautechnisch bedingten Dauerprovisoriums sowie beschränkter Mittel für die kulturfachlichen
Aufgaben des Dortmunder U alternativ zur aktuellen Planung ggf. die Programm-Aktivitäten
zunächst auf die Museums und Wechselausstellungs-Etagen zu konzentrieren mit dem Ziel,
deren auskömmlichen Betrieb sicherzustellen, eine wirtschaftlich abgesicherte Nutzung für einen
Teilbereich des U zu gewährleisten und die übrigen Etagen – je nach Verfügbarkeit der Mittel für
Investitionen und kulturfachlichen Betrieb – sukzessive auszustatten und in Betrieb zu nehmen.
Würden einer solchen Alternativlösung ggf. fördertechnische (Land NRW) oder sonstige
vertragliche Bindungen (Kooperationspartner) hindernd entgegenstehen?
f) Sieht die Verwaltung konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen
anderer Städte des Ruhrgebietes zum Zwecke der Kosteneinsparung und/oder der
Erlössteigerung?

3. Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00023-10-E7):
In ihrem Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion einleitend einige Fakten vor, die in ihrem Aussagegehalt korrekturbedürftig sind. Die ursprünglich geplanten Investitionssummen für den U-Turm beliefen sich auf 46, 5 Mio. € für die Errichtung des Zentrums für Kunst und Kreativität, auf 6 Mio. € für die Dach- und Fachsanierung des U-Turms und auf 3 Mio. € Ausrüstungsinvestitionen für die Einbauten der Museumsfunktionen (Stellsysteme, Regalsysteme, Mobiliar, Beleuchtungssysteme, Beamer, Sicherheitstechnik, Einrichtung der Restaurierungswerkstatt, Einrichtung des Kunstdepots im Untergeschoss). Wenn nun sämtliche Positionen addiert werden, was der Sache nach aber nicht zulässig ist, da unterschiedliche Sachverhalte berührt sind, ergibt sich eine Summe von 55,5 Mio. €. In der Zwischenzeit sind die Herstellungskosten bei der Dach- und Fachsanierung auf wenigstens 10 Mio. € angewachsen wegen der beträchtlichen Beschädigungen der Kathedrale und der unzureichenden Baustatik in den Obergeschossen. Die Kosten des Förderprojektes rangieren derzeit bei 48,5 Mio. €, und für die Ausrüstungsinvestitionen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage zum heutigen Tag noch mal 1,5 Mio. € erbeten, so dass sich summarisch eine Kostenerhöhung um 7,5 Mio. € über alles errechnet. Dass die Betriebskosten von ursprünglich geplanten 2,6 Mio. € aus dem Jahre 2006 auf nunmehr annähernd 6 Mio. € für die gesamte Betreibungssituation gestiegen sind, hängt zum einen mit deutlich höheren jährlichen Mietkosten für das Objekt zusammen, (hier werden annähernd 1,8 Mio. € erforderlich) und mit einer höheren Funktionskomplexität der einzelnen Angebote und Etagen.

Außerdem darf auf einen Kostenanstieg zwischen 2006 und 2010 hingewiesen werden. Die Mietkosten werden fällig, weil die ursprünglich geplante Absicht, den U-Turm nach Fertigstellung aus dem Sondervermögen in den städtischen Haushalt hineinzukaufen, aufgrund der allgemeinen dramatischen Haushaltslage der Stadt Dortmund nicht mehr weiterverfolgt wird. Der Vermögenstransfer kann also nicht weiter betrieben werden, stattdessen wird das Projekt für die Betreibung dauerhaft beim Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltung angemietet.

Nun zu den Beschlusspunkten im Einzelnen:

Zu 1.
Die grundsätzliche Feststellung ist zutreffend, dass sich die Komplexität des Vorhabens verglichen mit einem reinen Kunstmuseum für das „Europäische Zentrum für Kunst und Kreativität“ deutlich erhöht hat. Daraus erwächst aber nicht eine grundsätzliche Finanzierungsproblematik. Dauerhafte Förderungen konnten für die Agentur der Kreativwirtschaft in der Region eingeworben werden. Das von Prof. Gorny und Bernd Fesel gestartete Projekt ECCE (European Centre for Creative Economy) beschäftigt derzeit bereits 20 Personen, der digitale Fernsehsender 2010 lab ist an den Start gegangen, und die im September 2010 durchzuführende Branchenmesse Creative wird zwischen ECCE und der Westfalenhalle Dortmund gGmbH vorbereitet. Von Prof. Gorny konnten für ECCE mit Standort Dortmund beträchtliche Fördermittel eingeworben werden, weitere Förderprogramme für die Kreativökonomie wurden von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers bei der Eröffnung der Kulturhauptstadt in Aussicht gestellt. Projektbezogene Unterstützungen erhält der U-Turm für sein Programm schon jetzt bei den Ausstellungen „ISEA“, „Die Bewegung der Bilder“ mit dem Centre Georges Pompidou sowie für diverse Projekte zu den Jugendkulturen in Europa. Summiert man diese Förderungen, lässt sich feststellen, dass über 1,5 Mio. € für Programme des U-Turms im Kulturhauptstadtjahr eingeworben werden konnten. Ferner hat die RWE Westfalen Weser-Ems AG für den Kinoausbau im Foyer des U-Turms ein Sponsoring von 400 T € zur Verfügung gestellt, die Reinoldigilde und das Land Nordrhein-Westfalen beteiligen sich fördernd an den Infrastrukturen für die Wissenschaft- und Hochschuletage. Verhandlungen zur weiteren Unterstützung der Etage für die kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter dauern an.

Zu 2:
Die hier unterstellten und behaupteten schwierigen strukturverändernden Eingriffe in das
Dortmunder Kulturleben werden im Einzelnen dem dafür zuständigen Betriebsausschuss für Kultur Sport und Freizeit zu erörtern sein. Richtig ist, dass durch den Haushaltskonsolidierungsdruck, der spürbar sich auswirkt auf die Betriebnahme des U-Turms und die interne Ressourcenumverteilung innerhalb des Dezernates für Kultur, Sport und Freizeit durchaus strukturelle Veränderungen im Dortmunder Kulturleben ausgelöst werden. Das betrifft insbesondere die mit dem Wirtschaftplan für die Kulturbetriebe Dortmund bereits aufgezeigten institutionellen Veränderungen in einzelnen Kultureinrichtungen und stark auch das Theater Dortmund, dessen Produktions- und Premierentätigkeit reduziert werden muss und dessen Personal in den künstlerischen und technischen Teams sich tendenziell etwas reduziert.




Zu 3:

Grundsätzlich lassen sich Risiken bei der Neubetriebsaufnahme für den U-Turm nicht in Abrede stellen, zumal sowohl das Zusammenspiel der Partner im Haus als auch die Profilierung einzelner Funktionen noch unerprobt sind. Zu den genannten Risiken im Einzelnen:

- die Personalausstattung der Fachtechnischen Dienste und der Bewachung wird über die städtische Personalagentur betrieben, ca. 10 Bewachungskräfte und wenigstens 8 Personen für den fachtechnischen und pädagogischen Bereich sowie für Verwaltungsaufgaben sollen dem U-Turm zugeordnet werden.

Die zu vermittelnden Personen bringen ihr Budget mit der Stelle aus Reorganisationsmaßnahmen innerhalb der städtischen Verwaltung mit und sollen ab Mai 2010 schrittweise dem Projekt U-Turm zugeleitet werden.

- Alle Ausführungen zur nicht ausreichenden Finanzierung kulturfachlicher Aufgaben gehen in der Kritik von einer optimalen Finanzausstattung für kulturpädagogische und kulturfachliche Aufgaben aus. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage der Stadt Dortmund müssen wir ohne Budgetausweitungen auf ein notwendiges Maß der Finanzausstattung achten, um den Betrieb in den einzelnen Etagen aufnehmen zu können. Auch die Eigenmittelausstattung des Museums Ostwall im U-Turm für Ausstellungen ist nicht gering, sondern wie aus der beigefügten Tabelle ablesbar auf ungefähr den dreifachen Wert des heutigen Niveaus angehoben worden.

Die Einwerbung von Drittmitteln zur Realisierung von Ausstellungsprojekten wird zum Pflichtgeschäft einer Museumsleitung und gelingt erfahrungsgemäß gerade in Dortmund sehr ansehnlich. Insbesondere durch die Mitwirkung der städtischen Beteiligungsgesellschaften und der Sparkasse sowie wegen der Unterstützung durch die Landesregierung und die Kunststiftung NRW war es möglich Ausstellungsbudgets für das Museum Am Ostwall und das Museum Kunst- und Kulturgeschichte von 500 bis 800 T € p.a. zu rekrutieren.


Auch der Medienkunstverein hArtware hat zurückliegend jeweils Ausstellungsvorhaben in einem Volumen von 300 bis 500 T € p.a. seit dem Jahre 2006 realisiert, die zum überwiegenden Anteil drittmittelfinanziert waren. Sowohl das Museum als auch der Medienkunstverein haben unter den Bedingungen des Uturms deutlich bessere Einwerbungschancen, die selbstverständlich mit höheren Herstellungskosten für die Ausstellungsprojekte korrerspondieren.

- Richtig ist, dass das derzeitige Ausbaukonzept für die Etagen 2 und 3 noch weitere einzuwerbende Finanzierungen kennt. Insbesondere für Ausstattungsinvestitionen werden noch weitere Finanzmittel eingeworben. Da der Ausbau dieser Bereiche erst im Jahr 2011 wegen der im Jahr 2010 entfalteten Ausstellungstätigkeit erfolgen kann, geht das Dezernat für Kultur, Sport und Freizeit davon aus, dass die Mitteleinwerbung fristgerecht erreicht werden kann.

Zu 4:
Sämtliche Ausführungen zu einem weiteren Spar- und Konsolidierungsdruck im städtischen Haushalt sind letztlich zutreffend. Dass weitere Kürzungen und Sparmaßnahmen neben allen Bereichen der Stadtverwaltung auch den Kulturbereich tangieren werden, lässt sich vermuten. Allerdings nehmen sich die eskalierenden Wirkungen des U-Turms auf Finanzengpässe innerhalb der Kulturbetriebe relativ bescheiden aus, verglichen mit den Folgen und den Auswirkungen der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Die Stadt Dortmund hat seit dem Ende 2008 allein bei der Gewerbesteuer bis zur Prognose für das Jahr 2010 wahrscheinlich Einbußen von über 110 Mio. € zu tragen, zusätzlich bricht die Einkommenssteuer (Gemeindeanteil) in einer Größenordnung von abermals 48 Mio. ein, während auf der anderen Seite die Sozialausgaben für die Dezernate 5 und 7 in den letzten 12 Monaten über 60 Mio. € Verteuerungen aufweisen. In Anbetracht solcher Entwicklung ist die Frage, ob sich 230 T € Budgetanteil innerhalb der Kulturbetriebe zu Gunsten des U-Turms umschichten lassen, wirklich von marginaler Bedeutung. Konkret hat das Kulturdezernat für diese Frage ja einen Vorschlag unterbreitet, der auf eine Neuausrichtung und Neuprofilierung der Internationalen Kulturtage hinausläuft. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird zu seiner Sitzung am 09.03.10 ein entsprechender Vorschlag dazu unterbreitet werden. Ob eine öffentlich Förderung zu dauerhaften Sicherung des allgemeinen Betriebs- und Sachaufwandes für den U-Turm eingeworben werden kann, ist nach heutigem Verhandlungsstand angesichts der schwierigen finanziellen Lage auch der übrigen öffentlichen Hände noch nicht beantwortbar.

Zu 5:
Mit der beigefügten Tabelle zu Finanzierungsbedarfen und Finanzierungen für den Betrieb des
U-Turms sind eine Reihe von eingeforderten Darstellungen bereits erbracht, eine weitere Präzisierung kann gerne bis zum Mai 2010 ausgearbeitet vorgelegt werden.

Zu 6:
Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet:

a) Das Kulturdezernat bemüht sich auf allen Ebenen weitere Förderzugänge für den U-Turm aufzuschließen, zurückliegend ist es gelungen, die Finanzierung für die Baumaßnahmen als auch für einen Großteil der Ausstattungen einzuwerben (immerhin gut 34 Mio. €). Möglicherweise empfiehlt es sich, für die Zukunft eine Stiftung U-Turm ins Leben zu rufen, um externen Partnern den Förderzugang zu dem komplexen Institut zu erleichtern. Erste Gespräche deuten an, dass solche
Ideen positiv aufgegriffen werden könnten.

b) Verhandlungen zu Landesregierung und LWL sind bereits aufgenommen worden, angesichts der allgemeinen Finanzdramatik ist aber im Moment nicht absehbar, ob eine gemeinsame Trägerschaft für die Einrichtung überhaupt vorstellbar ist. Denn der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits vor 1 ½ Jahren zum Ausdruck gebracht, dass ein dauerhaftes förderndes Engagement der Landesregierung für den U-Turm in Form einer gemeinsamen Trägerschaft
ausgeschlossen sein soll.

c) Die Mitwirkung städtischer Tochtergesellschaften ist in der Tat erwogen worden.

d) Die Verwaltung beurteilt diese Möglichkeiten positiv und erwägt eben aus dem selben Umstand heraus, ob perspektivisch der Aufbau einer Stiftung U-Turm Europäisches Zentrum für Kunst- und Kreativität der richtige Ansatz ist, um private und privatwirtschaftliche Unterstützungen in das Vorhaben einzubeziehen. Eine entsprechende politische Beratung zu diesem Zusammenhang kann für den Spätsommer 2010 heute schon angekündigt werden.

e) Die Einschränkung der Funktion und Programmbeiträge des U-Turms auf lediglich Museumsbetrieb und Kulturelle Bildung im abgespeckten Maßstab hätte weitreichende negative Folgen. Immerhin erklären sich 26,1 % der eingeworbenen Landes- und EU-Förderung für die Errichtung des Europäischen Zentrums für Kunst- und Kreativität über die entfalteten Wissenschafts- und Forschungsaktivitäten, wenigstens 10 % über den Bereich kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter und abermals wenigstens 10 % für den Beitrag des U-Turms mit Umgebung für die Beförderung der Kreativökonomie in Dortmund und der Region. Die Förderarchitektur ist dem Rat zur Beschlussfassung im März 2008 gemeinsam mit dem Konzept zum U-Turm vorgelegt und vom Rat gut geheißen worden. Erst auf Basis dieses Ratsbeschlusses erfolgte die Fördermittelbeantragung und schließlich im November 2008 auch die Fördermittelbewilligung. Wenn jetzt in der Profilierung des U-Turms oder seiner Betriebsaufnahme von den förderbegründenden Programmierungen Abstand genommen werden sollte, werden Fördermittel in beträchtlicher Höhe zurückgefordert werden, wahrscheinlich annähernd 50 % des eingeworbenen Fördermittelansatzes von gut 34 Mio. €. Demnach ist die Betreibung des U-Turms im bekannten und politisch verhandelten Profil nicht auflösbar.

f) Der U-Turm als Europäisches Zentrum für Kunst und Kreativität hat seine Funktion aufzunehmen für die Metropole Ruhr, er ist ein Projekt der Region und arbeitet für die Region. Auch diese Tatsache begründet wiederum die Förderung.
Insofern ist es nur folgerichtig, wenn das Europäische Zentrum für Kreativökonomie (ECCE), das die Kreativquartiere der Metropole Ruhr betreut oder den digitalen Kulturhauptstadtsender Lab 2010 installiert und eine nordrhein-westfälische Kreativwirtschaftsmesse aus der Taufe hebt, seine Station neben dem U-Turm nimmt. Auch sind die Auftritte der Technischen Universität und der Fachhochschule Dortmund mit ihren Angeboten auf die Region ausgerichtet, gleiches gilt für das perspektivische Engagement des ars electronica centers. Ob sich aus diesen ufgabenwahrnehmungen wiederum Finanzierungsströme für die Betriebsführung generieren lassen, wird die Zukunft bringen.

Mit der Realisierung des U-Turms als Europäischen Zentrums für Kunst und Kreativität beschreitet die Stadt Dortmund Neuland. Die meisten der gemachten Zukunftsprojektionen zeitigen bereits positive Effekte in der Gegenwart. Längst ist die Rheinische Straße umverlegt worden, es konnten Fördermittel in Höhe von 18 Mio. € für die Stadtentwicklung des Quartiers Rheinische Straße eingeworben werden. Die schon realisierte und die avisierte Bautätigkeit der Privatwirtschaft am
und um den U-Turm herum wird ein Volumen von ungefähr 150 Mio. € abbilden, die Investorenausschreibung für die nördliche Fläche hinter dem U-Turm ist reformuliert und erstreckt sich abermals auf ein immendes Investitionsvolumen.

Die Ansiedlung des Kreativwirtschaftsclusters mit der Agentur ECCE als Projekt der Ruhr.2010 GmbH ist umgesetzt worden, und derzeit arbeiten 20 Menschen zum Themen in unserer Stadt. Absehbar wird sich der kreativwirtschaftliche Arbeitsschwerpunkt ausdehnen und weitere Einwerbungen von Mitteln und Arbeitsplätzen sind prognostizierbar. Der Imageeffekt des Europäischen Zentrums für Kunst und Kreativität innerhalb der Kampagne zur Kulturhauptstadt Ruhr.2010 ist gewaltig, kaum eine Publikation und eine Werbemaßnahme für die Kulturhauptstadt verzichtet auf das Bild und die Beschreibung des U-Turms. Bis zur Expo Shanghai sind die Botschaften des U-Turms bereits vernehmbar und quer durch Europa wird touristisch mit dem Label geworben.

Man kann sagen, dass der U-Turm als Europäisches Zentrum für Kunst und Kreativität eine Erfolgsgeschichte ist und bleiben wird. Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, den Weg bis zur Eröffnung der Institution im Mai und vollends dann im Oktober mit Energie und Engagement weiter zu beschreiten.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachten für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter und Rm Märkel zum Ausdruck, dass ihrer Fraktion es bei den kritischen Bemerkungen, die man im Vorfeld zum U-Turm gemacht habe, nicht darum gehe, diesen schlecht zu reden, sondern es letztendlich darum gehe, dass die Erwartungen, die man an dieses Projekt habe, letztendlich auch umgesetzt werden.

Ihre Fraktion befürchte, dass die Mehrkosten beim U-Turm zu Lasten anderer Kulturprojekte gehen könnte, was nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht seien sollte.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärten Rm Kaeder sowie Rm Dr. Littmann, dass sich die Kostenentwicklung des U-Turmes nun so vollziehe, wie es die Fraktion FDP/Bürgerliste seit Jahren voraus gesagt habe.

Die derzeit von der Verwaltung prognostizierten Mehrkosten von ca. 7,5 Millionen Euro allein für den investiven Bereich und die deutliche Erhöhung der Betriebskosten seien nicht überraschend. Man habe ihrer Auffassung nach noch nicht einmal ein Experte sein müssen, um festzustellen, wie marode die Bausubstanz des U-Turmes sei. Insofern sei die Aussage der Verwaltung, dies sei alles nicht vorhersehbar gewesen, um so überraschender. Von daher werde man auch die vorliegenden Anträge ablehnen.

Seitens der CDU-Fraktion machte Rm Monegel deutlich, dass seine Fraktion mit Ausnahme des Punktes 9 dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2010 zustimmen könne.

Weiterhin erläuterte Rm Monegel (CDU) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag und brachte dabei zum Ausdruck, dass dieser Antrag mit dazu beitragen solle, dass der U-Turm aufgrund knapper Mittel nicht zu einem Dauerprovisorium werde.

Außerdem regte Rm Monegel (CDU) an , dass man über die kulturpolitischen Fragen dieses Projektes in Ruhe im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit reden sollte.

Abschließend betonte nochmals Rm Monegel (CDU), dass eine Stadt wie Dortmund davon lebe, dass in der Stadt etwas passiere. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die ganzen Finanzmittel des kulturellen Bereiches in den U-Turm fließen und in den anderen kulturellen Bereichen passiere nichts mehr.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte StK Stüdemann bezugnehmend auf die vorangegangenen Wortmeldungen zum Ausdruck, dass die Verwaltung stets bemüht gewesen sei, die politischen Gremien möglichst zeitnah über Veränderungen am U-Turm zu informieren.

In diesem Zusammenhang habe man auch in der Sitzung des Rates der Stadt am 28.09.2006 verdeutlicht, dass ein Teil der Kosten durch den kulturellen Bereich selbst zu finanzieren sei.

Hinsichtlich des Punktes 8 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte StK Stüdemann, dass man diesen Punkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschliessen sollte. Gleichzeitig machte er aber auch deutlich, dass die Beteiligten für den Fall der Fälle einen „Plan B“ bereit halten.

Weiterhin äußerte sich StK Stüdemann in diesem Zusammenhang ablehnend zu dem Punkt 9 des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Abschließend wies StK Stüdemann ausdrücklich den Eindruck zurück, dass mit dem U-Turm die gesamte Kulturförderung einen Flurschaden erleiden würde. Angesichts des Gesamtvolumens der Kulturförderung handelt es sich seiner Auffassung nach um zumutbare Belastungen der einzelnen kulturelle Bereiche, die für den U-Turm geleistet werden müssen.

Seitens der SPD-Fraktion erklärten Rm Prüsse und Rm Thiel, nachdem man zu ein wenig mehr Besonderheit in dieser Angelegenheit aufgefordert und dabei verdeutlicht hatte, dass die SPD-Fraktion trotz gewisser Schwierigkeiten zu diesem Projekt stehe und das ihre Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme des Punktes 10 ablehnen werde. Ablehnen werde man auch den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, da dieser ihrer Auffassung nach weitgehend erledigt sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2010

a) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Münch (FBI) die Punkte 1 bis 8 des o. a. Antrages ab.

b) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU),
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Punkt 9 des o. a. Antrages ab.

c) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU),
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Punkt 10 des o. a. Antrages.


2. Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2010

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der CDU-Fraktion ab.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 3.2
Fortschreibung Solar-Dächerpool
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste in folgender abgeänderter Form:


1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu
erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein
zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool
einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle
Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können.
Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von
Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung
von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein
entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

4. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.

Bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erklärte für die CDU-Fraktion Rm Pisula, dass seine Fraktion die o. a. Angelegenheit ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass dies in die Beratungen des Haushaltes 2010 gehöre.

Nachdem Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Lührs (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Fortschreibung des Solar-Dächer-Pool, so wie dies vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.02.2010 empfohlen wurde, kurz erläutert hatten, erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kaeder, dass seine Fraktion diese Angelegenheit ablehnen werde, da dies letztendlich zu Lasten der Stromkunden in Dortmund gehe.



Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.02.2010 fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu
erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein
zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool
einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle
Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können.
Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von
Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung
von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein
entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

4. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.

zu TOP 3.3
PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00327-10)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.4
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00338-10)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte mit Schreiben vom 15.02.2010 (Drucksache Nr.: 00338-10-E1) gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Was veranlasst die Verwaltung - trotz erwarteter finanzieller Nachteile für die Stadt - bislang keinen entsprechenden Beschluss herbeizuführen? Wann ist eine Beschlussfassung vorgesehen?

2. Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich für die Stadt durch den bislang ausstehenden Ergänzungsbeschluss?

Hierzu nahm StK Stüdemann wie folgt Stellung:

Die neue Beschlussvorlage muss zwischen den beteiligten Fachbereichen 14, 23, 37, 52 und 65 abgestimmt werden. Eine gemeinsame Fassung der Vorlage wird bis zum Ende der Woche (19.02.10) angestrebt.

Die Beschlussvorlage und die Beantwortung der mittlerweile drei Anfragen der FDP/Bürgerliste zu dem Thema sind für die Ratssitzung am 25.03.2010 vorgesehen.

Der Ratsbeschluss vom 14.01.2010 zu der Vorlage und der 1. Anfrage der FDP/Bürgerliste lautet:

"Es wird gewünscht, dass die Verwaltungsvorlage und der zuvor genannte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 erst durch die beteiligten Ausschüsse beraten werden und diese eine Empfehlung an den Rat der Stadt vor Beschlussfassung abgeben. Sofern der Beratungsgang es zu lässt, wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.02.2010 über die Verwaltungsvorlage entscheiden."

Um alle beteiligten Gremien in der Beratungsfolge zu erreichen, werden Verwaltungsvorlage und Beantwortung der Anfrage(n) der FDP/Bürgerliste für die März-Sitzung des Rates vorbereitet.

Die Feuerwehr bemüht sich durch vorübergehende organisatorische Umplanung die geschätzten Kosten von 10.000 € / mtl. für die weitere Unterhaltung der alten FW 4 zu reduzieren. Der tatsächliche Umfang der Mehraufwendungen ist derzeit noch nicht bezifferbar.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16147-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1.a
Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
(Drucksache Nr.: 00022-10)

Hinsichtlich der Thematik „Sozialticket“ lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor, die vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wie folgt empfohlen wurden:

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E3) abzulehnen:.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der
DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass
1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unterkunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.





2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E4) abzulehnen:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit begrüßt grundsätzlich die Absicht der VRR-Verbandsversammlung, möglichst zum 01.08.2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.
Der Fachausschuss erwartet von der Landesregierung eine entsprechende Kostenbeteiligung, damit den Kommunen bzw. den städtischen Verkehrsunternehmen möglichst keine Kosten entstehen.
Der Fachausschuss lehnt Einschränkungen für andere Fahrgastgruppen bzw. für die Beschäftigten von städtischen Verkehrsbetrieben zu Gunsten des Sozialtickets ab.

3. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00022-10-E8) zu beschließen:
1) Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit begrüßt die Absicht der VRR Verbandsversammlung, zum 1. August 2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.

2) Der Ausschuss begrüßt, dass die geplanten Preise und Konditionen des VRR Tickets für die Anspruchsberechtigten erheblich günstiger sind, als diejenigen des zum 1. Februar geltenden sog. neuen Sozialtickets in Dortmund.

3) Vor dem Hintergrund der im VRR geplanten Ausweitung der Anspruchsberechtigten um diejenigen Personen, deren Einkünfte aus Erwerbsarbeit bis zu 10 % höher liegen als die vergleichbaren Leistungen von SGB II-EmpfängerInnen einschl. KdU, fordert der Ausschuss die Sozialverwaltung sowie die ARGE auf, sich konstruktiv in eine Prüfung der Nutzerberechtigung einzubringen.
Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Prüfverfahren zu entwickeln und dieses dem Sozialausschuss vorzustellen.
4) Der Ausschuss fordert alle kommunalen Mitglieder der VRRVerbandsversammlung, die einzelnen Verkehrsunternehmen im VRR und insbesondere die DSW 21 auf, die Pläne zur Einführung eines verbundweiten Sozialtickets konstruktiv zu unterstützen.

5) Der Ausschuss unterstützt die Initiativen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Bereitstellung entsprechender Landesgelder für eine NRW-weite Einführung des Sozialtickets.

4. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00022-10-E8) zu abzulehnen:
6) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die Forderung des DGB umzusetzen, bis zur Umsetzung der VRR-Pläne in Dortmund zu einer Sozialticket-Interimslösung zu kommen, die tragbar und damit besser ist als das zum 1. Februar geltende sog. neue Sozialticket in Dortmund.

5. Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00248-10-E1) wurde auf Wunsch des Antragstellers ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:
1. Die Verwaltung wird im Dialog mit den Stadtwerken (DSW21) beauftragt, schnellstmöglich zusätzlich zu dem derzeit gültigen Sozialticket ein `Sozialticket II` auf Basis des regulären Abo-Tickets 1000 (Preisstufe A2: 50,48 €) unter Einbeziehung des derzeitigen Großkundenrabatts von 16% einzuführen.
2. Der berechtigte Personenkreis umfasst neben Berechtigten des Dortmund-Passes auch Geringverdiener im Sinne einer Wohngeldberechtigung.

3. Der Rat der Stadt appelliert an die Verbandsversammlung des VRR, die Pläne zur verbundweiten Einführung eines Sozialtickets nicht weiterzuverfolgen.

Die Stellungnahmen der Verwaltung - Drucksache-Nr.: 00022-10-E2 und Drucksache-Nr.: 00022-10-E5 werden zur Kenntnis genommen.

In der Diskussion zu den o. a. Tagesordnungspunkten verdeutlichten die jeweiligen Sprecher nochmals ihre Standpunkte hinsichtlich der zuvor genannten Thematik.

Für die SPD-Fraktion brachte bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Rm Taranczewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion die diesbezüglichen Absichten des VRR selbstverständlich begrüßte, obwohl man sicherlich hinsichtlich der Umsetzung dieser Pläne und deren Auswirkungen noch recht skeptisch sei.

Ablehnen dagegen müsse man die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der
Fraktion Die Linke geäußerte Forderung hinsichtlich einer Übergangslösung zum Sozialticket.


Auf Seiten der Fraktion Die Linke forderte zunächst Rm Stammnitz den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Rm Taranczewski (SPD), auf, sich öffentlich für die seiner Ansicht nach verbale Entgleisung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, dass
Die Linken in Dortmund „Nazi-Methoden“ anwenden, zu entschuldigen.


Außerdem brachte Rm Stammnitz (Die Linke) zum Ausdruck, dass das vom Rat der Stadt am 26.11.2009 von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion beschlossene Sozialticket nicht mehr sozial sei. Von daher forderte er nochmals dazu auf, bis zur Umsetzung der VRR-Pläne eine Zwischenlösung zu schaffen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Krüger, dass das seinerzeit von der SPD-Fraktion und seiner Fraktion initiierte Sozialticket sehr erfolgreich gewesen sei. Von daher sei für seine Fraktion das Umdenken der SPD-Fraktion nach wie vor bedauerlich.

Umso begrüßenswerter sei es von daher, dass diesbezüglich eine Anschlusslösung durch den VRR geschaffen werde. Da dies jedoch eine gewisse Zeit dauern werde, fordere seine Fraktion, so wie man dies auch beantragt habe, diesbezüglich eine Interimlösung zu schaffen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Rettstadt deutlich, dass eigentlich jedem Ratsmitglied klar sein müsse, dass das Sozialticket, das immense Kosten in den vergangenen zwei Jahren verursacht habe, nicht mehr bezahlbar sei, zumal nach Ansicht seiner Fraktion es aufgrund der prekären Haushaltssituation dringendere Probleme in der Stadt Dortmund gebe.

Die einzigste Möglichkeit die man sehe sei, so wie man dies auch beantragt habe, die Einführung eines Sozialtickets II, das zeitlich unbegrenzt sei und ca. 42 € kosten würde.

Da eine VRR-Lösung auch von den jeweiligen Kommunen finanziert werden müsse, halte dies die Fraktion FDP/Bürgerliste auch nicht für sinnvoll.

Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst, die Änderung des bestehenden Sozialtickets zum 01.03.2010 mit einer zeitlichen unbegrenzten Gültigkeit.

Weiterhin bekräftigte im Verlauf der weiteren Diskussion für die CDU-Fraktion Rm Pisula nochmals, dass seine Fraktion nach wie vor zu dem Beschluss des Rates der Stadt vom 26.11.2009, durch den die Bedingungen des Sozialtickets aufgrund der angespannten Haushaltssituation verändert wurden, stehe.
Von daher sehe die CDU-Fraktion auch nicht die Notwendigkeit, bis zur Schaffung einer diesbezüglich verbundweiten Regelung durch den VRR eine Übergangsregelung zu beschliessen.

Nach weiterer zum Teil recht emotional und kontrovers geführter Diskussion, in der es auch um die Abläufe in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ging, brachte vor der Abstimmung Rm Taranczewski (SPD) hinsichtlich der vorgenannten Vorkommnisse in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in einer persönlichen Erklärung zum Ausdruck, dass er keinen Grund sehe, sich für sein angesprochenes Verhalten als Vorsitzender dieses Ausschusses zu entschuldigen.

Er stellte dabei fest, dass er in der besagten Sitzung nicht von Nazis, sondern von Neonazis gesprochen habe, weil es bei den Neonazis teilweise üblich sei, dass Bilder mit Namen und Anschriften im Internet veröffentlicht werden. Vergleichbar sei für ihn die Situation in der besagten Sitzung gewesen.

Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass der politische Gegner in einer Sitzung diffamiert werde. Dies werde er auch künftig als Vorsitzender eines Ausschusses im Rahmen der Möglichkeiten der Geschäftsordnung unterbinden.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie
Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss (Drucksache Nr.: 00022-10-E8):

1) Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der VRR Verbandsversammlung, zum 1. August 2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.

2) Der Rat der Stadt begrüßt, dass die geplanten Preise und Konditionen des VRR Tickets für die Anspruchsberechtigten erheblich günstiger sind, als diejenigen des zum 1. Februar geltenden sog. neuen Sozialtickets in Dortmund.

3) Vor dem Hintergrund der im VRR geplanten Ausweitung der Anspruchsberechtigten um diejenigen Personen, deren Einkünfte aus Erwerbsarbeit bis zu 10 % höher liegen als die vergleichbaren Leistungen von SGB II-EmpfängerInnen einschl. KdU, fordert der Ausschuss die Sozialverwaltung sowie die ARGE auf, sich konstruktiv in eine Prüfung der Nutzerberechtigung einzubringen.
Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Prüfverfahren zu entwickeln und dieses dem Sozialausschuss vorzustellen.
4) Der Rat der Stadt fordert alle kommunalen Mitglieder der VRR-Verbandsversammlung, die einzelnen Verkehrsunternehmen im VRR und insbesondere die DSW 21 auf, die Pläne zur Einführung eines verbundweiten Sozialtickets konstruktiv zu unterstützen.

5) Der Rat der Stadt unterstützt die Initiativen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Bereitstellung entsprechender Landesgelder für eine NRW-weite Einführung des Sozialtickets.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00248-10-E1) ab:
1. Die Verwaltung wird im Dialog mit den Stadtwerken (DSW21) beauftragt, schnellstmöglich zusätzlich zu dem derzeit gültigen Sozialticket ein `Sozialticket II` auf Basis des regulären Abo-Tickets 1000 (Preisstufe A2: 50,48 €) unter Einbeziehung des derzeitigen Großkundenrabatts von 16% einzuführen.
2. Der berechtigte Personenkreis umfasst neben Berechtigten des Dortmund-Passes auch Geringverdiener im Sinne einer Wohngeldberechtigung.

3. Der Rat der Stadt appelliert an die Verbandsversammlung des VRR, die Pläne zur verbundweiten Einführung eines Sozialtickets nicht weiterzuverfolgen.


3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag ab.

4. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00023-10-E8) ab:
6) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die Forderung des DGB umzusetzen, bis zur Umsetzung der VRR-Pläne in Dortmund zu einer Sozialticket-Interimslösung zu kommen, die tragbar und damit besser ist als das zum 1. Februar geltende sog. neue Sozialticket in Dortmund.

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Umsetzung von partnerschaftlichen Projekten und inhaltliche Rahmenbedingungen einer Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15935-09)

Für die Fraktion Die Linke erläuterte Rm Konak die zur Zeit ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Umsetzung von partnerschaftlichen Projekten und inhaltlichen Rahmenbedingungen einer Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon.

Nach Auffassung ihrer Fraktion sollte man lieber in Dortmund für Integration sorgen, in dem beispielsweise städtische Projekte initiiert werden, die den Migranten echte Perspektiven bieten.

Dagegen begrüßten für die SPD-Fraktion die Ratsmitglieder Baran, Thiel und Taranczewski die beabsichtigte Projektpartnerschaft mit der türkischen Stadt Trabzon, da man der Überzeugung sei, dass diese Partnerschaft eine integrationspolitische Signalwirkung haben werde, die Stadt Trabzon hierfür die richtige Partnerstadt sei und das Interesse der Menschen hieran in beiden Städten sehr groß sei.

Dagegen erläuterten für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Reinbold bzw. für die CDU-Fraktion Bm Sauer die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt. Nach Auffassung ihrer Fraktionen wäre es zielführender, wenn die Partnerschaft mit der Stadt Beyoglu/Istanbul über das Jahr 2010 fortgesetzt würde.

Ergänzend fügte Bm Sauer (CDU) hinzu, dass die Stadt Dortmund auch aus finanziellen Gründen sich zwei Partnerschaften nicht leisten könne und hinzu komme für ihn, dass in der Stadt Beyoglu/Istanbul Integration gelebt werde.

Nachdem im weiteren Verlauf der Diskussion StK Stüdemann und StR Steitz aus Sicht der Verwaltung nochmals dargelegt hatten, wieso man sich für eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Trabzon ausgesprochen habe, brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass auch ihre Fraktion sich eindeutig für die beabsichtigte Projektpartnerschaft mit der Stadt Trabzon ausspreche. Dafür sei es nur wichtig, dass die Partnerschaft auch gelebt werde, indem Projekte, die letztendlich die Integration fördern, in den verschiedensten Bereichen vorangetrieben werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung von partnerschaftlichen Projekten und die inhaltlichen Rahmenbedingungen auf der Grundlage der beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Trabzon
(Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einladung einer Delegation aus Trabzon im Rahmen der RUHR.2010.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Projektvorschläge zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Trabzon zur Kenntnis (Anlage 2).

zu TOP 7.2
Loveparade 2010
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2010
(Drucksache Nr.: 00238-10)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:






































Hinsichtlich der o. g. Stellungnahme der Verwaltung merkte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, dass hierin keine Aussagen hinsichtlich der Höhe der Sachschäden enthalten seien.

Hierzu erklärte StR Sierau, dass etwaige Sachschäden vom Veranstalter beglichen wurden und dieser keine Angaben diesbezüglich gegenüber der Stadt gemacht habe.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.01.2010 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Überlegungen, die Loveparade 2010 in Dortmund stattfinden zu lassen, nicht weiterzuverfolgen.

zu TOP 7.3
Prüfberichte des RPA zur Sonderprüfung Theater Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00329-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2010 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Fraktionen des Rates jeweils ein Exemplar der bisher vorliegenden vollständigen Teilberichte des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Stadttheaters zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 7.4
Bereitsstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen am Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00379-10)

Nachdem StK Stüdemann die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläutert und dabei deutlich gemacht hatte, dass eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich sei, damit der letzte Bauabschnitt der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Foyers in der spielfreien Zeit abgeschlossen werden könne, da ansonsten die Schließung des Theaters mit entsprechenden Einnahmenverlusten drohe, bat
Rm Monegel (CDU) darum, künftig derartige Vorlagen so zeitgerecht zu erstellen, damit diese auch im Fachausschuss beraten werden können.


Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. S. 34 N) des Maßnahmen- und Verfahrenkatalogs zur Haushaltssicherung die Übertragung nicht genutzter Ermächtigungen für Auszahlungen 2009 in Höhe von 3,7 Mio. Euro zugunsten des Haushaltsjahres 2010.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Loh-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00140-10)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 17.02.2010 vor:

Der Verwaltung wird empfohlen, im Rahmen der geplanten Standortschließung der Loh-Grundschule einen `Runden Tisch` einzurichten, der aus Vertretern der Schulkonferenz der Loh-Grundschule, Vertretern der Benninghofer-Grundschule sowie Vertretern der Schulverwaltung besteht.

Der Runde Tisch soll in regelmäßigen Abständen tagen, um die während der Übergangsphase auftretenden offenen Fragen, einvernehmlich zu lösen.

Der Schulausschuss ist regelmäßig zu informieren.



Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule
„Loh-Grundschule“, Benninghofer Straße 256, zum Ende des Schuljahres 2011/12 (31.07.2012) nach
§ 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG).


zu TOP 8.2
Sachstandsbericht zur Prüfung schulorganisatorischer Maßnahmen; hier: Wichlinghofer-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00139-10)

Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Sachstandsbericht zur Prüfung schulorganisatorischer Maßnahmen; hier: Grafen-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00049-10)

Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00326-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

1. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 10.02.2010:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fordert die Verwaltung auf, die im Haushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen vorrangig in die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken. Der AKJF erwartet, dass dabei insbesondere die geplanten und im Grundsatz vom Rat bereits beschlossenen fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt finanziert und unverzüglich realisiert werden. Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, die für die Einrichtung der geplanten Betriebs- und Stadtteil-Kita Humboldtstraße notwendige Immobilie zu erwerben.

1. Verzögerungen beim geplanten Neubau der 5 Tageseinrichtungen in der Nordstadt nicht hinnehmbar sind, weil Kinder dieser Einzugsbereiche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besitzen;

2. alle Wege ausgeschöpft werden müssen, den Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde
zu einer Genehmigung der erforderlichen Finanzmittel zu bewegen;

3. die erforderlichen fehlenden Baubeschlüsse mit einen verlässlichen Zeit- und Umsetzungsplan schnellstens zu erwirken.


2. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.02.2010 (Drucksache Nr.: 00326-10-E1):
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zur baldigen Umsetzung des KITA-Anspruchs in der Nordstadt alle Möglichkeiten einer alternativen Finanzierung für den Bau der Tageseinrichtungen zu prüfen, damit schnellstmöglich der Rechtsanspruch für Kinder auf einen Kindergartenplatz gewährleistet werden kann und die Kosten in den Haushaltsberatungen 2010 ff berücksichtigt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob diese in Modulbauweise errichtet werden können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine alternative Nutzung bzw. eine Mehrfachnutzung der Tageseinrichtungen zu erarbeiten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Betreibermodelle zu prüfen. Hier sind insbesondere Gespräche mit Freien Trägern aufzunehmen, um zu eruieren, ob diese noch freie Kapazitäten in bereits vorhandenen Einrichtungen haben bzw. inwieweit diese Interesse an einer Übernahme einer Trägerschaft haben.

3. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 17.02.2010:

Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, zu beschließen, dass die im Haushalt noch bereit stehenden Mitteln für Investitionen vorrangig für die geplanten (und im Grundsatz vom Rat bereits beschlossenen) fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt verwendet werden. Mit der Realisierung der geplanten Baumaßnahmen soll unverzüglich begonnen werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord weist ausdrücklich auf den Rechtsanspruch auf einen
Kita-Platz hin.

4. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00326-10-E2):
1) Der Rat hält die bisherigen unterstützenden und fördernden Maßnahmen im Bildungsbereich für weiterhin dringend notwendig. Das betrifft insbesondere die Maßnahmen und Stellen der Schulsozialarbeit.
2) Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Haushalt noch zur Verfügung stehende Mittel vorrangig in die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken, um den Erhalt der genannten Maßnahmen sicherzustellen.
3) Der Rat fordert den Regierungspräsidenten auf, bei einer Bewertung der Haushaltssituation der Stadt zu berücksichtigen, dass unterstützende und fördernde Maßnahmen im Bildungsbereich perspektivisch dazu beitragen, Jugendhilfekosten oder andere städtische Sozialleistungen zu reduzieren.

5. Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00433-10):

Die CDU erbittet daher von der Verwaltung einen Sachstandsbericht u. a. zu folgenden Fragen:
1. Warum ist der Schulausschuss in der Sitzung vom 17.02.2010 nicht über diese geplanten Sparmaßnahmen in der Schulsozialarbeit unterrichtet worden?
2. Wie stellt sich die Verwaltung zukünftig die Schulsozialarbeit mit ihren gesamten Aufgabenfeldern in den Dortmunder Schulen vor?





6. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00434-10):

Der Rat der Stadt Dortmund ist sich seiner großen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen als die Zukunft dieser Stadt bewusst und lehnt angesichts der aktuellen schwierigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Kürzung bei deren Betreuung in Schulen, Jugendfreizeitstätten und dem Jugendhilfedienst ab. Vernachlässigte Kinder und Jugendliche sind die Probleme von morgen und sollten durch eine fachkundige Betreuung präventiv für eine selbstgestaltete Zukunft vorbereitet werden.

Nachdem StK Stüdemann dem Rat der Stadt verdeutlicht hatte, dass die Verwaltung auf einem guten Wege sei, die in den o. a. Anträgen und Empfehlungen enthaltenen Problemlagen konstruktiv und kreativ zu lösen, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, diese zunächst an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie an den Schulausschuss zu überweisen.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Kommunale Aktionärsvereinigung RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH (KAV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00214-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der KAV an die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Münster, zu. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.

zu TOP 10.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00011-10)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2008. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 57.401.169,71 € durch die Ausgleichsrücklage zu decken.

zu TOP 10.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00010-10)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch den Jahresüberschuss 2008 um 261.422,05 € vermindert wird.

zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00009-10)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 14.590,62 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 10.5
Umsetzungsstand des Maßnahmenkataloges Verwaltungsumbau 2010

Hinsichtlich des Umsetzungsstandes des Maßnahmenkataloges Verwaltungsumbau 2010 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 00021-10-E6) vor:

Zur fortlaufenden Kontrolle des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zum Verwaltungsumbau 2010 wurde der beigefügte Controllingbericht (Anlage 1) entwickelt.

Die Fachbereiche, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich sind, pflegen die dem Controllingbericht zu Grunde liegende Datenbank regelmäßig. Aus dem beiliegenden Controllingbericht sind insbesondere der Maßnahmenstatus

- abgeschlossen,
- in Bearbeitung,
- noch nicht begonnen

und der jeweilige Bearbeitungsstand

- Maßnahme im Plan
- Maßnahme erst nach geplantem Wirkungsbeginn umsetzbar
- Maßnahmenziel nicht vollständig erreichbar
- Maßnahme wird nicht umgesetzt (entgegen des Ratsbeschlusses)

erkennbar.

Die Statusbegründung , der den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag (Drucksache Nr.: 00021-10-E6) gibt eine kurze individuelle Erläuterung zum jeweiligen Bearbeitungsstand.

Hinsichtlich der o. a. Stellungnahme bat für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger um weitere Erläuterungen zu folgenden Punkten:

Nr. 21001-U Revision der V2020 Teilprojekte – IT
Laut Statusbegründung werden 73 Prozent der städtischen PC-Systeme durch dosys. betreut. Dieser Prozentsatz erscheint uns verhältnismäßig gering. Aus welchem Grund werden die übrigen 27 Prozent nicht durch dosys. betreut?

Nr. 11107-U Einstellungsstopp
In Einzelfällen kann durch Entscheidung des Kämmerers vom Einstellungsstopp abgewichen werden. Wie oft und mit welchen Begründungen wurden bisher schon Ausnahmegenehmigungen vom Kämmerer erteilt?


Nr. 41101-U Reduzierung Sachkosten StA 11 / Ausbildung
Auf Wunsch von Herrn Sierau – und entgegen dem Ratsbeschluss, der nur noch einen Einführungstag vorsieht – wird eine kostengünstigere Fortführung der Einführungswoche für Azubis geprüft. Liegt zu dieser Prüfung bereits ein Ergebnis vor? Im Zweifelsfall drängt die Fraktion FDP/Bürgerliste auf eine Einhaltung des Ratsbeschlusses.

Nr. 52001 Ausschüttungen kommunaler Unternehmen an die Stadt
Laut Statusbegründung kann keine Ausweitung der bestehenden Ausschüttungen realisiert werden. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Mitteilung der Begründungen seitens der kommunalen Unternehmen und fordert die Verwaltung ggf. auf, diese Maßnahme erneut zu forcieren.

Nr. 22002-U Reorganisation StA 20 – Integration Stadtcontrolling
Liegt die bei Veröffentlichung des Umsetzungsstandes ausstehende Entscheidung des Kämmerers inzwischen vor?

Nr. 19203-U Standardisierung Dezernatsbüros
Was verbirgt sich hinter der Formulierung, dass die Maßnahme „mittlerweile durch die ‚Verwaltungswirklichkeit‘ überholt“ sei?

Nr. 39202 Reduzierung Fachliteratur
Die Statusbegründung lässt die Interpretation zu, dass eine vollständige Umsetzung der Maßnahme unwahrscheinlich ist. Da es sich hierbei um eine Maßnahme mit vergleichsweise geringem Aufwand handelt, mahnt die Fraktion FDP/Bürgerliste zu einer konsequenten Umsetzung.

Nr. 24201-H Zuschussreduzierung aufgrund regionaler Theaterkooperationen
Die Statusbegründung drückt aus, dass es sich bei dieser Maßnahme um einen „Schuss in den Ofen“ handelt. Wie kommt es, dass in dieser Maßnahme von der Verwaltung zunächst Sparpotenzial vermutet, bei näherer Betrachtung aber Mehraufwand erkannt wurde?

Nr. 45002-U Übergabe des Sozialtickets an VRR
Ist es noch legitim, diese einzelne Maßnahme im Katalog zu führen, wo doch eine erneute Belastung der Stadt durch die Verbandsumlage absehbar ist, wenn das Sozialticket über den VRR realisiert wird? Gibt es bereits Zahlen darüber, in welcher Größenordnung sich diese erneute Belastung der Stadt bewegen wird?

Der Rat der Stadt verständigte sich anschließend darauf, dass die Beantwortung der o. a. Fragen schriftlich erfolgt.

Weiterhin verdeutlichte StK Stüdemann, dass der vorgelegte Bericht hinsichtlich des Umsetzungsstandes des Maßnahmenkataloges Verwaltungsumbau 2010 der Erstbericht dieser Art sei.

Die Verwaltung werde künftig dafür sorgen, dass Politik sich zeitnah und auch umfassend hierüber durch die zu Verfügungstellung entsprechender Datenbanken und Berichte, informieren könne. Letztendlich gehe es ihm darum, dass der Verwaltungsumbau in einem transparenten Prozess erfolge.











zu TOP 10.6
Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
(Drucksache Nr.: 00025-10)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 11.02.2010 folgende Anträge abgelehnt:

a) Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09):

Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jegliche Ausweitung der Betriebszeiten in den Nachtflugbetrieb des Dortmunder Flughafens aus.

b) Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16298-09):

Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jeglichen Ausbau der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens aus.

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16297-09-E2):

1. Der Rat der Stadt fordert die Geschäftsführung der Dortmund Airport 21 GmbH über eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auf, alternative Geschäftsmodelle zur Akquirierung von Low-cost-airlines zu entwickeln. Dabei sollen die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) beibehalten werden.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals die Anträge ihrer Fraktionen zum o. a. Tagesordnungspunkt erläutert hatten, entwickelte sich zum wiederholtem Male eine Art Grundsatzdiskussion zu der Thematik „Entwicklung des Flughafens Dortmund“, in der die bekannten Standpunkte zu dieser Thematik nochmals kurz erläutert wurden.

Der Rat der Stadt stimmte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen der Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (Ablehnung der Anträge) zu.


zu TOP 10.7
Besetzung RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00314-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes hatte die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.02.2010 darum gebeten, dass die Verwaltung zu folgenden Sachverhalt Stellung nehmen möge (Drucksache Nr.: 00314-10-E2):

1. Welche Auffassung vertritt die Verwaltung hinsichtlich des Aufsichtsratsmandates des ehemaligen Oberbürgermeisters? Nimmt Dr. Langemeyer sein Mandat als von der Hauptversammlung gewählter ausgewiesener „Energieexperte“ wahr oder als vom größten kommunalen Anteilseigner entsandter Vertreter?

2. Ist ein kontinuierlicher und umfassender Informationsaustausch zwischen dem ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Langemeyer und der Stadtverwaltung gewährleistet mit dem Ziel sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen des größten kommunalen Anteileigners der RWE AG hinreichend vertreten werden? Gibt es – bestenfalls sogar schriftlich fixierte und terminierte - regelmäßige Informationsgespräche zwischen Dr. Langemeyer und der Stadtverwaltung, die nach jeder Sitzung des Aufsichtsrates der RWE AG stattfinden?


3. Hat die Verwaltung mit dem ehemaligen Oberbürgermeister zwischenzeitlich Gespräche geführt mit dem Ziel, dass Dr. Langemeyer sein Mandat aufgrund fehlender Legitimation niederlegt? Welches Ergebnis hatten ggf. diese Gespräche?

4. Als Oberbürgermeister durfte Dr. Langemeyer lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 6000 Euro von seiner Vergütung im Aufsichtsrat der RWE AG einbehalten. Der Großteil musste an den städtischen Haushalt abgeführt werden. Der ehemalige OB der Stadt Essen hat wie sein Dortmunder ehemaliger Amtskollege ebenfalls sein Aufsichtsmandat behalten, mit der Stadt Essen jedoch vereinbart, auch weiterhin bis auf die gesetzlich ihm zustehenden 6000 Euro sämtliche Aufsichtsratsvergütungen an die Stadt Essen abzuführen. Welche Vereinbarungen gibt es diesbezüglich zwischen dem ehemaligen Oberbürgermeister und der Stadt Dortmund nicht zuletzt im Hinblick auf einen erwartbaren namhaften Beitrag zu dem schwierigen Bemühungen der Haushaltskonsolidierung?

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2010 (Drucksache Nr.: 00314-10-E3) vor:

Herr Dr. Gerhard Langemeyer wird aufgefordert von seinem Mandat als Aufsichtsrat der RWE zurückzutreten. Der Rat stellt fest, dass Dr. Gerhard Langemeyer als Vertreter der Stadt Dortmund aufgrund des umfänglichen Aktienpakets im Besitz der Stadt und den Dortmunder Stadtwerken in den Aufsichtsrat von RWE gewählt wurde. Eine Fortführung dieser Tätigkeit ist ausdrücklich nicht im Sinne der demokratischen Vertretung dieser Stadt.

Die Hauptversammlung von RWE am 22. April 2010 wird aufgefordert Herrn Dr. Gerhard Langemeyer als Aufsichtsrat von RWE abzuberufen, sofern Herr Dr. Langemeyer der Rücktrittsforderung des Rates der Stadt Dortmund nicht bis zum 20. April nachgekommen ist. Die Stadt Dortmund als Aktionär von RWE soll die Abberufung auf der Hauptversammlung beantragen.

Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass im Rat der Stadt ein gewisse Sympathie hinsichtlich des Antrages der Fraktion Die Linke besteht.

Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass ein derartiger Antrag zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn mache, da man zunächst die Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters am 09.05.2010 abwarten sollte.

Rm Kowalewski (Die Linke) zog daraufhin den o. a. Antrag seiner Fraktion zurück und kündigte gleichzeitig an, dass man diesen erneut für die Sitzung des Rates der Stadt am 27.05.2010 stellen werde.

Hinsichtlich der von der CDU-Fraktion erbetenen Stellungnahme, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, dass diese schriftlich erfolgen solle.

zu TOP 10.8
Besetzung der kaufmännischen Geschäftsführung bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00328-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 00328-10-E2) der Verwaltung vor, die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 16.02.2010 (Drucksache Nr.: 00328-10-E1) begehrt wurde:

Aus welchen Gründen ist die Auflösung des Vertrages mit dem jetzigen kaufmännischen
Geschäftsführer der EDG erfolgt und welche finanziellen Belastungen sind damit für die
EDG verbunden ?

Der derzeitige kaufmännische Geschäftsführer und die Vertreter der Gesellschafter der Entsorgung Dortmund GmbH haben entsprechend den Regelungen des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers frühzeitig Gespräche über eine mögliche Vertragsverlängerung aufgenommen. Die künftigen Perspektiven und Strategien für die Entwicklung der Gesellschaft waren wesentliche Inhalte dieser Gespräche. Einvernehmlich kamen der derzeitige Geschäftsführer und die Vertreter der Gesellschafter zu der Bewertung, dass nachhaltig veränderte Marktbedingungen eine grundlegende organisatorische und strategische Neuausrichtung der Gesellschaft erfordern. Einig waren sich die Vertreter der Gesellschafter und der kaufmännische Geschäftsführer in dem Punkt, dass diese Entwicklung weit über die nächste Vertragslaufzeit des derzeitigen kaufmännischen Geschäftsführers hinaus wirken würde. Deshalb waren sich die Gesellschafter und der kaufmännische Geschäftsführer einig, den Vertrag über die laufende Bestellperiode hinaus nicht zu verlängern.

Der derzeitige kaufmännische Geschäftsführer äußerte von sich aus den Wunsch – so wie in diesen Fällen üblich – innerhalb seines bestehenden Vertrages freigestellt zu werden, um die für die das Wohl der Gesellschaft erforderliche Entwicklung von Personen mit einer längeren Zukunftsperspektive gestalten zu lassen. Die aus dem Vertragsverhältnis über die bis März 2011 vereinbarte Geschäftsführerbestellung resultierenden Ansprüche werden von EDG erfüllt.

Ist es zutreffend, dass bei der EDG beabsichtigt ist, neben den zwei Geschäftsführern zusätzlich noch einen Arbeitsdirektor zu berufen ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll die Bestellung des Arbeitsdirektors erfolgen ?

Die wesentliche Voraussetzung der Zustimmung des Personalrates und der damaligen Gewerkschaft ÖTV zur Gründung der Entsorgung Dortmund GmbH war die Installation eines Arbeitsdirektors. Diese Forderung wurde entsprechend in § 10 Abs. 1 des Konsortialvertrages der EDG manifestiert. Nach dieser Regelung hat die Gesellschaft zwei oder mehr Geschäftsführer. Einem dieser Geschäftsführer werden die Aufgaben eines Arbeitsdirektors übertragen. Die Aufsichtsratsgremien der EDG haben 2009 die Geschäftsführung aufgefordert, Vorschläge zur Weiterentwicklung der EDG-Aufbauorganisation zu entwickeln und hierbei auch die Installation eines „Geschäftsbereichsleiters Personal und Soziales“ zu prüfen. Die Geschäftsführung hat dieser Vorgabe folgend einen Vorschlag unterbreitet. Ein Beschlussvorschlag zur Bestellung eines Arbeitsdirektors liegt gegenwärtig nicht vor.

Inwieweit ist es zutreffend, dass sämtliche zusätzlichen Kostenbelastungen durch die Veränderung in der Geschäftsführung bei der EDG in die Gebührenkalkulation für die Müllentsorgung der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger einberechnet werden ?

Für den Gebührenzahler entstehen im Rahmen der Gebührenkalkulation keine zusätzlichen
Kostenbelastungen, da eine Berücksichtigung der Gehaltsansprüche des bisherigen kaufmännischen Geschäftsführers preisrechtlich nicht zulässig ist.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2010 (Drucksache Nr.: 00328-10-E1) vor:

1. Der Rat missbilligt, dass die Neubesetzung der Stelle des kaufmännischen Geschäftsführers der EDG ohne öffentliche Ausschreibung vorgenommen wird.

2. Der Rat stellt fest, dass mit diesem Verfahren weder gewährleistet wird, dass der /die qualifizierteste Bewerber/in eine Führungsposition in einer städtischen Gesellschaft besetzt, noch dass dem Landesgleichstellungsgesetz genüge getan wird.

3. Der Rat sieht in der Art und Weise der Stellenbesetzung eine Beschädigung des Ansehens der Stadt Dortmund und seiner Gesellschaften und erwartet, dass zukünftig jede Besetzung von Führungspositionen in städtischen Gesellschaften über eine öffentliche Ausschreibung oder ein vergleichbar transparentes Verfahren erfolgt.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit unter Einbeziehung der städtischen Gesellschaften ein Ehrenkodex im Sinne einer Selbstverpflichtung erarbeitet werden kann, der neben der obligatorischen Ausschreibung eine Karenzzeit für den Wechsel von PolitikerInnen in Führungspositionen bei öffentlichen Unternehmen, Körperschaften und Stiftungen vorsieht.
In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt setzte sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger kritisch mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander. Wie problematisch es für die CDU-Fraktion selbst sei, diese Angelegenheit nach innen und nach außen darzustellen, mache für ihn die Stellungnahme des OB-Kandidaten Pohlmann in dieser Angelegenheit deutlich.

Weiterhin brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass es für ihn ungeheuerlich sei, dass gerade der ehemalige Vorsitzende der CDU-Fraktion, der sich immer wieder im Rat der Stadt an angeblichen Pöstchenschiebereien anderer Parteien ergötzt habe, nun der ersten diesbezüglichen Versuchung erliege. Und das dies alles von der SPD-Fraktion mitgetragen werde, sei für ihn eine Zeichen dafür, dass dies ein Teil weiterer Vereinbarungen sei.

Der von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegte Antrag solle letztendlich dazu beitragen, dass derartige Vorgänge künftig nicht mehr vorkommen.

Für die CDU-Fraktion machte anschließend Rm Monegel deutlich, dass seine Partei nach wie vor dafür sei, so wie man dies bereits im Jahr 2000 beantragt habe, dass wichtige Positionen in der Verwaltungsspitze, als auch in städtischen Gesellschaften vom Grundsatz her ausgeschrieben werden.

In seinen weiteren Ausführungen setzte sich Rm Monegel (CDU) kritisch mit dem Verhalten und dem vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinander. Schließlich sei es diese Fraktion gewesen, die in den Jahren, in denen sie zusammen mit der SPD-Fraktion das Geschehen im Rat der Stadt dominiert hat und wichtige Personalentscheidungen, wie z. B. die Besetzung von Dezernentenstellen, mitbestimmt habe. Diese Stellen wurden zwar ausgeschrieben, waren aber in der Realität parteiinterne Suchverfahren im Lager der Grünen, da man dies mit der SPD-Fraktion so vereinbart habe.

Abschließend erläuterte Rm Monegel (CDU) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere der Punkt 4 dieses Antrages sei für seine Fraktion nicht tragbar, da dies einen Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem u. a. die freie Wahl des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitgebers geschützt werde, darstelle.

Auch Rm Münch (FBI) zeigte sich in seinen Ausführungen sehr verwundert über das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Angelegenheit. Schließlich sei es gerade diese Fraktion gewesen, die in den Zeiten, in denen sie den Rat der Stadt noch mitgestalten konnten, entsprechende Personalwünsche umgesetzt habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass für ihre Fraktion die Besetzung der Kaufmännischen Geschäftsführung bei der Entsorgung Dortmund GmbH mit dem ehemaligen Vorsitzenden der CDU-Fraktion mehr als Geschmäkle habe.

Weiterhin setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinander und machte dabei deutlich, dass die in diesem Antrag enthaltenen Aussagen aufgrund des Verhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen Jahren unglaubwürdig seien. Von daher werde man auch diesen Antrag ablehnen.

Vielmehr sollte man sich ihrer Auffassung nach einmal zum Beispiel im dafür zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften unterhalten, wie man derartige Fälle wie den vorliegenden künftig vermeiden könne.

Abschließend erinnerte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) daran, dass auf Initiative der SPD-Fraktion der Rat der Stadt beschlossen habe, dass auch die Vergütungen von kommunalen Geschäftsführern offengelegt und dazu eine Vertragsklausel bei Neuverträgen eingeführt werden müsse. Ob dies im vorliegenden Fall geschehen sei, sei für sie zweifelhaft.

Für die SPD-Fraktion legte Rm Prüsse nochmals die Abläufe hinsichtlich der Besetzung der Stelle des Kaufmännischen Geschäftsführers der Entsorgung Dortmund GmbH dar. Da der bisherige Kaufmännische Geschäftsführer, so wie dies aus der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung auch hervorgehe, um die Auflösung seines Vertrages gebeten habe, sei diese Stelle vakant geworden.

Insofern sei es u. a. seine Aufgabe als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Entsorgung Dortmund GmbH gewesen, dafür Sorge zu tragen, dass für diese Position ein geeigneter Nachfolger gefunden werde. Das nun dies der ehemalige Vorsitzende der CDU-Fraktion sei, den er aufgrund seiner fachlichen Voraussetzungen hierfür durchaus für geeignet halte, sei für ihn nicht verwerflich. Insofern forderte er bezugnehmend auf die vorangegangene Diskussion dazu auf, die Leute nicht zu verunglimpfen.

Abschießend wies Rm Prüsse (SPD) daraufhin, dass man den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da die Verwaltung ohnehin dabei sei, entsprechende Regelungen diesbezüglich zu erarbeiten.

Nachdem in der weiteren Diskussion nochmals die jeweiligen Standpunkte vertieft wurden, erklärte abschließend StK Stüdemann, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Städtetages voraussichtlich im Mai/Juni 2010 dem Rat der Stadt diesbezüglich ein umfassendes Regelwerk zur Diskussion vorlegen werde.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2010 ab.

zu TOP 10.9
Grimmelsiepen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00335-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 16.02.2010 (Drucksache Nr.: 00335-10-E1) um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen gebeten:

1. Wann erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags über die Fläche im Bereich des Bebauungsplans Hö 116 – Am Grimmelsiepen.

2. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?



Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag von Rm Branghofer (DVU) vom 17.02.2010 (Drucksache Nr.: 00335-10-E4) vor:

1. Der Rat der Stadt beschließt, sämtliche Aktivitäten der Verwaltung, die zum Bau der Großmoschee in Dortmund - Hörde führen, unverzüglich einstellen zu lassen und sämtliche vorhergehende Ratsbeschlüsse, die den Bau der Großmoschee „Am Grimmelsiepen“ befürworten, aufzuheben.

Das Grundstück „Am Grimmelsiepen“ ist einer sozialverträglichen Nutzung zu zuführen.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine detaillierte Kostenliste für die städtische Fläche „Am Grimmelsiepen“ zu erstellen, die den Zeitraum 2003 bis 2009 umfasst, um den finanziellen Schaden für die Stadt Dortmund zu ermitteln, der aufgrund der Verzögerung beim Verkauf der städtischen Fläche „Am Grimmelsiepen“ eingetreten ist.

Weiterhin stellte in der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die komplette Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden kann.
Nachdem Rm Branghofer (DVU) seinen o. a. Antrag kurz erläutert und dabei deutlich gemacht hatte, dass seine Partei den Bau einer Großmoschee ablehne, brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass man auf der Grundlage der Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der von seiner Fraktion gestellten Fragen sehen müsse, wie man mit dieser Angelegenheit weiter verfahre.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) den o. a. Antrag von Rm Branghofer (DVU) vom 17.02.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch.

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegte Bitte um Stellungnahme soll schriftlich beantwortet werden.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenbezeichnungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00284-10)

Bm´in Jörder wies zunächst daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, dass der
o. a. Punkt, obwohl StD Pogadl die Verwaltungsvorlage zurückgezogen habe, auf der Tagesordnung verbleiben solle.


Anschließend beantragte Rm Pisula (CDU) mündlich, dass der Rat der Stadt beschliessen möge, Herrn Adolf Miksch die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen.

Weiterhin stellte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann den Antrag, dass der Rat der Stadt über die gesamte Verwaltungsvorlage, also Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altoberbürgermeister“ an Herrn Dr. Gerhard Langemeyer und Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ an Herrn Adolf Miksch abstimmen solle.

Des Weiteren wies Rm Münch (FBI) daraufhin, dass er folgenden Antrag zum o. a. Tagesordnungspunkt gestellt habe:

Die Richtlinien werden analog des Ehrentitels „Ehrenbürger“ wie folgt geändert:

1. Ausscheidende (Ober)Bürgermeister erhalten automatisch die Bezeichnung „Alt(Ober)Bürgermeister“.
2. Der Rat kann einem ausgeschiedenen (Ober)Bürgermeister den Ehrentitel „Ehren(Ober)Bürgermeister“ verleihen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Reuter, dass ihre Fraktion die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altoberbürgermeister“ an Herrn Dr. Langemeyer ablehnen werde.

Man erkenne zwar an, welche Verdienste sich Herr Dr. Langemeyer in seiner 10jährigen Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Dortmund erworben habe, doch seien ihrer Auffassung nach die Ereignisse mit dem Verschweigen der tatsächlichen Haushaltssituation zum Zeitpunkt der Kommunalwahl im letzten Jahr so gravierend gewesen, dass man Herrn Dr. Langemeyer die besagte Ehrenbezeichnung nicht verleihen wolle.

Anschließend wies wie bereits im Ältestenrat StD Pogadl daraufhin, dass Herr Dr. Langemeyer selbst darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Ehrenbezeichnung „Altoberbürgermeister“ eigentlich für Oberbürgermeister verliehen wurde, die ehrenamtlich tätig waren, so wie das bisher der Fall gewesen sei. Von daher habe er auch selbst auf diese Bezeichnung verzichtet. Deshalb mache es für ihn auch keinen Sinn, hierüber, so wie dies von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) beantragt wurde, abzustimmen.

Aufgrund der Aussage von StD Pogadl, dass Herr Dr. Langemeyer auf die Ehrenbezeichnung
Altoberbürgermeister verzichtet habe, sollte man es auch nach Auffassung von Rm Taranczewski (SPD) dabei bewenden lassen. Insofern kritisierte Rm Taranczewski (SPD) das Verhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste in dieser Angelegenheit.


Nachdem in der weiteren zum Teil emotional geführten Diskussion, in der Bm´in Jörder dazu aufforderte, diese Angelegenheit sachlicher zu betrachten und dabei darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Herr Dr. Langemeyer als ausgeschiedener Oberbürgermeister bereits die Bezeichnung
„Oberbürgermeister a. D.“ führe, wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 21:30 Uhr bis 21:35 Uhr auf Antrag von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Beratungspause unterbrochen.


Anschließend brachten Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Pisula (CDU) zum Ausdruck, dass sich ihre Fraktionen bei der Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht beteiligen und dem Antrag der CDU-Fraktion, Herrn Adolf Miksch die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen, zustimmen werden.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Antrag von Rm Münch (FBI) vom 04.02.2010 ab:

Die Richtlinien werden analog des Ehrentitels „Ehrenbürger“ wie folgt geändert:

1. Ausscheidende (Ober)Bürgermeister erhalten automatisch die Bezeichnung
„Alt(Ober)Bürgermeister“.
2. Der Rat kann einem ausgeschiedenen (Ober)Bürgermeister den Ehrentitel
„Ehren(Ober)Bürgermeister“ verleihen.

2. Bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion und einiger weiterer Ratsmitglieder sowie Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mündlich gestellten Antrag ab:
Der Rat der Stadt beschliesst, die Ehrenbezeichnung „Altoberbürgermeister“ an Herrn Dr. Gerhard Langemeyer zu verleihen.
3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschliesst der Rat der Stadt einstimmig folgenden mündlich von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Pisula (CDU) gestellten Antrag:

Der Rat der Stadt beschliesst, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ an Herrn Adolf Miksch zu verleihen.








zu TOP 11.2
Situation in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 00024-10)

Wie bereits in den vorangegangenen Beratungen der Fachausschüsse legten nochmals die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen hinsichtlich der o. a. Angelegenheit dar.

Für die SPD-Fraktion brachten dabei Rm Dr. Hetmeier und Rm Goosmann zum Ausdruck, dass die
SPD-Fraktion mit den anderen Fraktionen ordnungspolitisch nicht weit auseinander liege. Dagegen sozial- und gesundheitspolitisch sehr.


Nach Auffassung ihrer Fraktion hielte man es für sinnvoller und zielführender, wenn man erst das Gesamtkonzept für die Dortmunder Nordstadt, dass in Kürze fertig gestellt sein werde, beraten würde, bevor man Einzelentscheidungen wie im vorliegenden Fall treffe.

Auch Rm Münch (FBI) vertrat diese Auffassung. Der diesbezüglich von ihm gestellte Geschäftsordnungsantrag, die vorliegende Angelegenheit zu vertagen, wurde jedoch mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Weiterhin machte Rm Dr. Tautorat (Die Linke) deutlich, dass auch ihre Fraktion es für besser hielte, wenn man erst dann Beschlüsse fassen würde, wenn das Gesamtkonzept für die Dortmunder Nordstadt vorliege.

Im übrigen habe ihre Fraktion mit Schreiben vom 18.02.2010 noch eine Reihe von Fragen gestellt, deren Beantwortung für ihre Fraktion wichtig sei, um die Gesamtsituation beurteilen zu können.

Des Weiteren erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold, dass seine Fraktion wie andere Fraktionen auch einen sogenannten Saufraum in das derzeit erstellte Gesamtkonzept für die Dortmunder Nordstadt integriert haben wolle. Hierdurch wolle man letztendlich erreichen, dass die alkoholkranken Menschen von der Straße wegkommen und hier eine Möglichkeit erhalten, nicht mehr in der Öffentlichkeit zu trinken. Insofern halte seine Fraktion eine diesbezügliche Beschlussfassung zum jetzigem Zeitpunkt für richtig.

Dagegen werde man die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion und auch der Fraktion Die Linke ablehnen, da diese seiner Meinung nach nicht geeignet seien, die Probleme am Dortmunder Nordmarkt zu lösen.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte bezugnehmend auf die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.02.2010 und der dort vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung Rm Krause, dass es nur begrenzt Regelungsmöglichkeiten und auch Sanktionierungsmöglichkeiten gebe, um die Alkoholproblematik in den Griff zu bekommen.

Von daher sollte man ihrer Auffassung nach, so wie dies ihre Fraktion beantragt habe, modellhaft für zwei Jahre den Versuch unternehmen, entsprechend dem Modell, dass erfolgreich in der Stadt Kiel praktiziert werde, einen entsprechenden Treffpunkt einzurichten.

Ablehnen dagegen werde die CDU-Fraktion den vorliegenden Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke, die ihrer Auffassung nach zu kurz greifen.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) gestellten Geschäftsordnungsantrag, der mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie den Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen wurde, beendet.




Auf der Grundlage der von den Fachausschüssen vorgelegten Empfehlungen fasste der Rat der Stadt anschließend folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke folgende Beschlüsse:

a) Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00024-10-E1)
Die mannigfaltigen Probleme der Dortmunder Nordstadt sind nach wie vor nicht dauerhaft gelöst. Positive Ansätze, wie zum Beispiel das Zurückdrängen der Straßenprostitution entlang der Bornstraße durch ein absolutes Halteverbot sowie das Sperren der Parkbuchten, müssen konsequent weiterverfolgt werden. Dazu ist es auch notwendig, den Ratsbeschluss vom 26.11.2009 zur Aufstockung der Ordnungspartnerschaften schnellstmöglich umzusetzen. Nur ein ausgewogenes Verhältnis von repressiven Maßnahmen einerseits und flankierenden zielführenden Hilfsangeboten andererseits ist dazu geeignet, die Situation in der Nordstadt kurzfristig, aber auch dauerhaft zu verbessern.

In Ergänzung der gefassten Beschlüsse beschließt der Rat daher wie folgt:
Dortmund hat kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Die handelnden Akteure der Verwaltung bleiben aufgefordert, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dortmund“ konsequent anzuwenden und umzusetzen. Dies gilt in erster Linie für alle Teilbereiche, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nordstadt in besonderem Maße leidet oder gefährdet ist.
Zu nennen sind hier der exzessive Konsum von Alkohol, der öffentliche Handel mit Drogen, die Ausfransung der Straßenprostitution in Wohngebiete sowie die massive Ansammlung von EU-Bürgern aus dem vornehmlich osteuropäischen Raum im öffentlichen Straßenraum, speziell an der Mallinckrodtstraße (sog. „Arbeiterstrich“).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt weiterhin, modellhaft für zunächst zwei Jahre eine kommunal finanzierte niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für die bisher öffentliche Alkoholiker-Szene nach Kieler Vorbild (sog. „Saufraum“) einzurichten. Das Angebot der Einrichtung soll nicht nur den Personenkreis „von der Straße“ holen, der bisher teilweise exzessiv Alkohol auch vor Schulen, Spielplätzen und Kindergärten konsumiert hat, sondern auch Unterstützung bei der Schuldner- und Obdachlosenberatung sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche geben. Nach Abschluss des Modellvorhabens berichtet die Verwaltung dem Rat über die gemachten Erfahrungen sowie über die mögliche Fortführung des Projektes.

b) Zusatz-Eränzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 00024-10-E5)

Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Haushaltsfreigabe) einen
Treffpunkt am Nordmarkt als Anlauf- und Aufenthaltsstelle für Alkoholkranke nach
Kieler Vorbild einzurichten. Der Verzehr von mitgebrachtem Alkohol ist erlaubt und wird ergänzt durch den Verkauf nichtalkoholischer Getränke auf einem sozialverträglichen Niveau. Durch Schaffung einer Hausordnung ist den Vorschriften des Gaststätten und Jugendschutzgesetztes Genüge zu tun.

Als Standort sind Räumlichkeiten im Bereich der Mallinckrodtstraße zu bevorzugen;
mindestens sollte er in Gehweite zum Nordmarkt liegen. Im Rahmen der Standortauswahl ist eine Nachbarschaftsbeteiligung zu einem frühen Zeitpunkt herbeizuführen, in der Anregungen der Betroffenen weitest möglich berücksichtigt werden. Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre zu begrenzen, mit der Option der Verlängerung.

Die Öffnungszeiten sind den üblichen Treffpunktzeiten der Alkoholkranken anzupassen.
Durch die Ordnungspartnerschaften und den Service- und Präsenzdienst ist das Umfeld der Einrichtung verstärkt zu bestreifen. Hierbei ist insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der „ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" vor und nach den Öffnungszeiten zu richten.

Die Verwaltung berichtet vor Ablauf des zweijährigen Mietvertrages dem Rat über die
gemachten Erfahrungen. Im Rahmen dieses Erfahrungsberichtes sind – soweit
möglich – Vergleichswerte vor und nach Einführung des Treffpunktes heranzuziehen.

Der Rat behält sich ausdrücklich vor, einen privaten Sicherheitsdienst oder ähnliche
Einsatzkräfte je nach Lageentwicklung auch innerhalb der Einrichtung einzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Mietvertrag sind in den Haushaltsplan 2010 einzustellen. Es ist zu
prüfen, inwieweit Ziel-II-Gelder zur Kofinanzierung herangezogen werden können.
Hierbei käme ausdrücklich auch die Umwidmung bestehender Projekte in Betracht.
Weitere Mittel sind dem laufenden Etat der Sozialverwaltung und des Ordnungsamtes zu entnehmen.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2010 (Drucksache Nr.: 14938-09-E5) ab:
1. Der Rat der Stadt lehnt die pauschale Einrichtung eines „Saufraumes“ nach Kieler Vorbild in der Nordstadt ab. „Betreutes Trinken“ in einem gesonderten Raum in der Nordstadt löst nicht die verschiedenen Problemlagen der alkoholkranken bzw. drogenabhängigen Menschen. Vielmehr sind die vorhandenen Hilfesysteme in der Nordstadt weiter zu optimieren bzw. zu vernetzen und den oftmals nicht obdachlosen Menschen tagesstrukturierende Maßnahmen anzubieten. Der Rat erwartet aber auch ein verstärktes repressives Vorgehen des Ordnungsamtes und der Polizei gegen den wilden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt und insbesondere die Kinder und Jugendlichen dort sind vor den negativen Auswirkungen des wilden Alkoholkonsums zu schützen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Nordmarkt kurzfristig zum Spielplatz umzuwidmen (mit Ausnahme des Rasthauses FINK und der dazugehörenden Außenfläche), um die Eingriffmöglichkeiten der Ordnungsbehörden zu erleichtern.
2. Der Rat der Stadt sieht den wilden Alkoholkonsum an vielen Stellen in der Stadt mit großer Sorge, insofern besteht nicht nur Handlungsbedarf für die Nordstadt.
Ein „Saufraum“ nach Kieler Vorbild würde weder in der Nordstadt noch in einem anderen Stadtteil unter den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Geschäftsleuten, den Schulen und Kindergärten und den Hauseigentümern eine Akzeptanz finden.
Insbesondere in der Nordstadt würde eine solche Einrichtung zu einer weiteren Stigmatisierung des gesamten Stadtbezirkes beitragen. Der Rat der Stadt nimmt die Ängste und Befürchtungen der Menschen in der Nordstadt vor einem „Saufraum“ sehr ernst und lehnt eine weitere Einrichtung für benachteiligte Personengruppen in der Nordstadt deshalb konsequent ab.
3. Das vorhandene Hilfesystem wird durch das Gesundheitsamt und den Wohlfahrtsverbänden im Wesentlichen über Fördermittel und zuwendungsfinanzierte Haushaltsmittel getragen. Der Rat der Stadt kann nicht erkennen, dass in der aktuellen haushaltslosen Zeit zusätzliche Mittel für die Einrichtung eines „Saufraumes“ zur Verfügung stehen. Es zeichnet sich auch nicht ab, dass ein freier Träger oder Wohlfahrtsverband bereit ist, eine solche zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.
4. Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Verwaltung, im März ein integriertes Konzept zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt vorzulegen.
Dieses Konzept soll Grundlage für das weitere Vorgehen sein. Der Rat der Stadt geht davon aus, dass den zuständigen Gremien auch kurzfristig neue Gestaltungspläne für den Nordmarkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

3. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgende Anträge von Rm Branghofer (DVU) vom 17.02.2010 ab:
a) Drucksache Nr.: 00024-10-E6

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktualisierte Fassung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dortmund zu erarbeiten und dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2. Insbesondere ist ein Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke oder der Einnahme anderer berauschender Mittel auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Skate- und Pausenhofflächen sowie auf den angrenzenden für die Benutzung dieser Einrichtung unabdingbar notwendigen Verkehrsflächen und im Bereich von einem Radius von 10 Metern um die jeweilige Einrichtung sowie im Bereich der für die Benutzung von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern, ärztlichen und sonstigen für die öffentlichen Daseinsvorsorge eingerichteten Versorgungseinrichtungen unabdingbar notwendigen Verkehrsflächen und im Bereich von einem Radius von 10 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung außerhalb gastronomischer Außenanlagen sowie besonders aufgeführte Bereiche der Innenstadt sowie der Stadtbezirke aufzunehmen.
b) Drucksache Nr.: 00024-10-E7
1. Um der illegalen Prostitution in der Nordstadt Herr zu werden, wird die Verwaltung
beauftragt, der Bezirksregierung Arnsberg vorzuschlagen, eine novellierte Fassung
der Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes im
Bereich der Stadt Dortmund vom 17.12.1974, geändert durch Rechtsverordnung
vom 17.10.1985, zu erlassen.
2. Durch geeignete Maßnahmen - Ordnungspartnerschaften, Stadtpolizei o.ä. - ist sicherzustellen, dass die unerträglichen Zustände in diesem Bezirk dauerhaft beendet
werden und Verstöße durch Polizei und Ordnungsbehörde entweder als Ordnungswidrigkeit oder bei beharrlichen Zuwiderhandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden als Straftat verfolgt werden.

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.02.2010 (Drucksache Nr.: 00024-10-E8) ab:
1) Der Einsatz von erwerbslosen Menschen im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobber),o.ä. im sogenannten Trinkraum soll unterbleiben.
2) Einem Trinkraum kann erst zugestimmt werden, wenn die Verwaltung die o.g. Fragen hinreichend geklärt hat.
3) Der Rat der Stadt Dortmund erklärt seinen festen Willen, den suchtkranken Menschen in der Nordstadt zu helfen. Dazu ist ein umfassendes sozialbetreuerisches Konzept zur Suchtprävention zu entwickeln - Vertreibung löst keine Probleme.

Der anschließend von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellte Antrag die Sitzung des Rates der Stadt trotz Erreichens der Grenze von 22:00 Uhr fortzusetzen, wurde einstimmig beschlossen.


zu TOP 11.3.a
Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00315-10)

Auf der Grundlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2010 (Drucksache Nr.: 00315-10) sowie 17.02.2010 00315-10-E1) beschliesst der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen:

a) Friedrich Roesner scheidet als Ratsmitglied aus dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus.
Für Friedrich Roesner rückt Svenja Noltemeyer, Chemnitzer Straße 10, 44139 Dortmund in den benannten Ausschüssen nach.

b) Friedrich Roesner scheidet aus dem Aufsichtsrat der Konzerthaus GmbH sowie aus dem Beirat der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbh aus.
In beiden Gremien rückt RM Svenja Noltemeyer, Chemnitzer Straße 10, 44139 Dortmund nach.

zu TOP 11.3.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00330-10)

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Die Linke vom 16.02.2010 (Drucksache Nr.: 00330-10-E1) beschliesst der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzung im Ausschuss für Personal und Organisation:

Anstelle von Cüneyt Karadas wird Dr. Petra Tautorat Mitglied im Ausschuss.

Anstelle von Dr. Petra Tautorat wird Nursen Konak stellv. Mitglied im Ausschuss.

zu TOP 11.4
Landtagswahl 2010; Bildung des Kreiswahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00354-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt folgende Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen für den Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl am 09.05.2010.

Partei
Beisitzer/-in
Stellvertreter/-in
SPD-Fraktion
Rm Radtke
Rm Goosmann
SPD-Fraktion
Frau Becker-Lettow
Rm Matzanke
CDU-Fraktion
Herrn Jostes
Rm Neumann
CDU-Fraktion
BVM Kopkow
Rm Bartsch
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Frebel
Frau Schwingeler
Fraktion FDP/Bürgerliste
SB Kanus
Rm Kaeder

12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch (FBI)

zu TOP 12.1.1
Einladungspraxis bei städtischen Veranstaltungen im Rathaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00219-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00219-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Rathaus und Bezirksverwaltungsstellen als "Schutzburg für Kinder"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00269-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00269-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Repräsentative Zuständigkeit des Planungsdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00324-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00324-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen von Rm Branghofer (DVU)

zu TOP 12.2.1
Unbegleitete, ausländische Minderjährige in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 00339-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00339-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.









Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:10 Uhr von Bm´in Jörder beendet.






Der Oberbürgermeister
in Vertretung








Birgit Jörder Benjamin Beckmann
Bürgermeisterin Ratsmitglied





Uwe Feuler
Schriftführer