Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 26.01.2023
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i.V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

in Präsenz:

StK Jörg Stüdemann


Matthias Kozka – 2/Dez-BL
Simone Hülsmann – 11/1
Markus Kollmann – 1/Dez
Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3-1
Ralf Rüddenclau – 20/stellv. FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Martin Sauer – 37/EURO2024
Sören Spoo – 3/1
Dominik Himmel – 1/Dez
Bernadette Hasenauer – 11/4
Johannes Borbach-Jaene – 41

Digital:
Hans-Günter Baumbach – 10
Dr. Frank Brandstätter – 52
Felix Brückner – 1
Alexander Burg – 52
Dr. Arne Elias – 80
Markus Halfmann – 60
Kerstin Heidler – 1
Viktoria Heubes – 10
Frank Hörmann – 10
Jürgen Hundorf – 63
Mara Kalinasch – 20
Gerald Kampert – 61
Sebastian Kieper – 1
Janine Klempt – 11
Jürgen Krause – 1
Susanne Linnebach – 67
Martin Lizan – 42
Mara Elisa Manzel – 1
Andreas Meißner – 61
Markus Mönikes – 65
Dr. Stefan Mühlhofer – 41
Horst-Günter Nehm – 80
Markus Neuhaus – 21
Mario Niggemann – 70
Stefan Prophet – 41
Dirk Reil – 52
Sven Robbert – 50
Andrea Roggenkamp
Claudia Siegeroth – 66
Hendrikje Spengler – 41
Josef Spitzer – 65
Petra Stonies – 52
Michael Tibold – 3Dez
Hendrik Topp – 11
Michaela Ullmann – 51
Martin Van Der Pütten – 1
Christian Van Rissenbeck – 10
Johannes Zejfert – 52
Lena Zils – 20

3. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)


4. Gäste

Claudia Behlau (DIE LINKE+)
Jan-Joschka Pogadl (SPD)






Fortführung der Sitzung am 02.02.2023:

Sitzungsdauer: 12:05 Uhr – 12:12 Uhr ; 12:16 Uhr – 20:10 Uhr

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i.V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Jenny Brunner (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann

Matthias Kozka – 2/Dez-BL


Mario Gacek – 1/Dez
Markus Kollmann – 1/Dez
Ralf Rüddenclau – 20/stellv. FBL
Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3-1
Mara Kalinasch – 20/3-1
Nicola Kettler – 20/3-1
Lena Zils – 20/3-1
Markus Neuhaus – 21/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Simone Hülsmann – 11/1
Bernadette Hasenauer – 11/4
Andrea Roggenkamp – 11/3-1
Jörg Thurm – 63/1-BL
Daniel Reckel – 70/1-2

3. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)





4. Gäste

Marc Dewald
Claudia Behlau (DIE LINKE+)
Jan-Joschka Pogadl (SPD)
Christian Naumann (B 90/Die Grünen)
Sabine Pezely (B 90/Die Grünen)
Ralf Binnberg (CDU)
Nadja Reigl (Die PARTEI)
Nils Solmann


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 26.01.2023, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 26939-23)

1.2 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 26940-23)

1.3 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.4 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.5 Feststellung der Tagesordnung

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

2. Haushalt

2.0 Kurzinformation zu aktuellen Entwicklungen des Jahres 2022
mündlicher Bericht
mündlicher Bericht des Stadtkämmerers

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22-E3)

2.1.1.1 Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2023
Empfehlung
Der Versand der Liste erfolgt zur Fortsetzung der Sitzung am 26.01.2023.

2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26092-22)


2.3 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

2.4 Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26411-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2022
(Drucksache Nr.: 26411-22-E1)

2.5 Bericht zur Energiemangellage
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25781-22-E2)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.

2.6 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23698-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 23698-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.7 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
und Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.8 Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 24633-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits in der Sitzung am 08.12.22 vor

2.9 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26689-22)

2.10 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
(Drucksache Nr.: 24778-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22
(Drucksache Nr.: 24778-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.11 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 04.11.22 erhalten.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25409-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.12 Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
(Drucksache Nr.: 25827-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.

2.13 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25052-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 25052-22-E2)

2.14 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 24621-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
(Drucksache Nr.: 24621-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 24621-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.15 Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.11.2022
(Drucksache Nr.: 24654-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

2.16 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26217-22)

2.17 Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26581-22)

2.18 Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26604-22)

2.19 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

2.20 Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

2.21 IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)


2.22 Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26814-23)

2.23 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

2.24 Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits in der Sitzung am 08.12.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 24713-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits in der Sitzung am 08.12.22 vor

2.25 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26717-22)

3. Finanzen

3.1 Mehrweggeschirr für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26319-22)

3.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26498-22)

3.3 Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26701-22)

3.4 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26452-22)

3.5 Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25549-22)

3.6 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26638-22)
Die Unterlagen liegen bereits vor (Sitzung 08.12.2022, TOP 3.34),
hierzu -> Beschluss des Rates vom 15.12.2022
(Drucksache Nr.: 26638-22)
Bitte beachten Sie die Protokollnotiz des Rates in der Anlage.

3.7 Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26598-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 08.12.22 vor.

4. Personal und Organisation

4.1 Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)

5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Amazonashaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26586-22)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2023
(Drucksache Nr.: 26586-22-E1)

5.2 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.

5.3 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung - Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26334-22)

6. Kommunalwirtschaft

6.1 Umgang mit Whistleblower:Innen im städtischen Konzern
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26195-22-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 04.11.22 erhalten

6.2 Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26663-22)

6.3 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26812-23)

6.4 Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

6.5 Klinikum Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26879-23)


6.6 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26941-23)

7. Liegenschaften

7.1 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.12.22 erhalten.

7.2 Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26619-22)

8. Sonstiges

8.1 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

8.2 Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

8.3 UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26783-22)

8.4 Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26784-22)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 26939-23)

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Thomas Westphal, wird Frau Gabriela Bosnjak als stellvertretende Schriftführerin für die Wahlperiode 2020 - 2025 bestellt.

zu TOP 1.2
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 26940-23)

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Thomas Westphal, wird Frau Iris Wosny als weitere stellvertretende Schriftführerin für die Wahlperiode 2020 - 2025 bestellt.

zu TOP 1.3
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Polomski-Tölle benannt.

zu TOP 1.4
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

AFBL 26.01.2023:

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.26 behandelt.
Verlängerung der priorisierten Ukraine-Personalbedarfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26719-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.27 behandelt.

Berichterstattung durch Grünflächenamt zur Toilettensituation im Westpark
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 27063-23)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.28 behandelt.


Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der gesamte unter Haushalt genannte TOP 2.1 in die Fortführung der Sitzung am 02.02.2023 geschoben.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Erweiterungen festgestellt.


AFBL 02.02.2023:

Der Vorsitzende greift seinen Vorschlag vom 26.01.2023 auf, den nichtöffentlichen Teil der Fortführung dieser Sitzung vorzuziehen und zunächst noch einmal die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte 2.1, 2.2, 2.4, 2.8 aufzurufen.
Weiterhin schlägt er vor, alle Tagesordnungspunkte, die nicht unter TOP 2.1 fallen und damit nicht in der Beratungsliste aufgeführt sind, vorgezogen zu behandeln.

Die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird unter TOP 2.1.0.1 auf die Tagesordnung genommen und im Rahmen der Beratungsliste zum Haushaltsplan 2023 beraten und zur Abstimmung gestellt.

Der Zusatz- und Ergänzungsantrag Drucksache Nr.: 26029-22-E7 der AfD-Fraktion wird unter TOP 2.1.0.2 eingeordnet. Er wird ebenfalls vorgezogen, da es sich nicht um einen Antrag sondern um eine Bitte um Stellungnahme und um die Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr.: 26029-22-E9 handelt.

Weiterhin informiert er darüber, dass die Fraktion DIE LINKE + den Antrag Nr. 10 und Nr. 15 im Haushaltsantrag Drucksachen Nr. 26029-22-E16 zurückzieht.

Folgende Tagesordnungspunkte werden in der Fortführung der öffentlichen Sitzung erneut aufgerufen:

2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)


2.4 Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26411-22)


2.15 Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)


2.25 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26717-22)


2.26 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)


2.28 Berichterstattung durch Grünflächenamt zur Toilettensituation im Westpark
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023

(Drucksache Nr.: 27063-23)


6.3 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26812-23)


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen/Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

Die Schriftführerin sagt zu, die Niederschrift zu korrigieren.

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 wird mit diesen Änderungen genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.0
Kurzinformation zu aktuellen Entwicklungen des Jahres 2022

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt eine Kurzinformation zu den aktuellen Entwicklungen des Jahres 2022.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Beschlussvorlagen sowie die Beratungsliste zum Haushaltsplan 2023 vor:

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)


2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22-E3)


2.1.1.1 Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2023
hier: Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2023
Der Versand der Liste erfolgt zur Fortsetzung der Sitzung am 26.01.2023.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Vorlagen vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss unter Einbeziehung aller weiteren bis dahin getroffenen Empfehlungen für den Rat abzugeben.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.




Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften liegt (unter TOP 2.1.0.1) folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2023 vor:


-> Drucksache Nr. 26029-22-E4, Drucksache Nr. 26029-22-E5 und Drucksache Nr. 26029-22-E10

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 26029-22-E4

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Anträge:

Beschlüsse:
1. Finanzielle Förderung des Projekts [U25] Dortmund Online-Suizidprävention
Bereitstellung von 65.000 EURO p.a. ab dem Haushalt 2023 zur Abdeckung der Personalkosten einer ganzen Stelle für das Projekt [U25] Dortmund Online-Suizidprävention“ um den immer größer werdenden Bedarf in der Beratung und der Betreuung der Peers wahrnehmen zu können.
2. Koordinierungsstelle Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturkreis
Im Haushalt 2023 werden die Mittel für die Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturkreis um eine ganze Planstelle nach S11b in Höhe von 90.733 EURO p.a. aufgestockt. Das entspricht der Eingruppierung der bisher dort allein eingesetzten Mitarbeiterin.
3. Weiterführung und Ausbau des Angebots „Zeitschenker:innen“ beim DKSB Dortmund e.V.
Zur Weiterführung und den Ausbau des Angebots „Zeitschenker:innen“ des DKSB Dortmund e.V., werden im Haushalt 2023 die Kosten für die Schaffung einer 0,5 Stelle in Höhe von 42.000 EURO übernommen, da die Fördermittel aus dem Topf „Aufholen nach Corona“ zum Jahresende 2022 ausgelaufen sind.
Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wie dieses Projekt im Fachbereich für Kinder- und Jugendförderung angegliedert werden kann.

4. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund (Zweite Reformstufe)
Um Familien und Alleinerziehende mit geringem sowie mittlerem Einkommen weitergehender zu entlasten, sollen in einem zweiten Reformschritt ̶ nachdem bereits seit dem Beitragsjahr 2022/2023 (ab August 2022) die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertages-pflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro entfallen ist ̶ die nächsten beiden Einkommensstufen (2 und 3) der aktuellen Beitragssatzung ab dem Beitragsjahr 2023/2024 (ab August 2023) komplett entfallen. Damit soll die Beitragspflicht erst mit einem Jahreseinkommen von über 42.000 Euro greifen.
Darüber hinaus soll die jährliche zweiprozentige Anpassung der Beitragssätze im Beitragsjahr 2023/2024 einmalig für die aktuellen Einkommensstufen 4 bis 10 (Jahreseinkommen über 42.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro) ausgesetzt werden.

Zur teilweisen Gegenfinanzierung sollen die aktuellen Einkommensstufen 11 bis 13 im Beitragsjahr 2023/2024 anstatt um zwei Prozent einmalig wie folgt angepasst werden:
die Einkommensstufe 11 um 7,2 Prozent,
die Einkommensstufe 12 um 12,6 Prozent und
die Einkommensstufe 13 um 16,8 Prozent…
Dazu Ergänzung zu Punkt 4. SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 26029-22-E10
…….Die Verwaltung wird gebeten zeitnah zu prüfen, ob die für die Einkommensstufen 11,12, und 13 angegebenen einmaligen prozentualen Erhöhungen mit den Zuwendungen aus dem KiBiz passen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Verwaltung um Mitteilung der rechtlich zulässigen Höchstsätze für die zu erhebenden Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 gebeten. Diese prozentualen Sätze würden dann seitens der Antragstellerin für die Einkommensstufen 11, 12 und 13 zur Grundlage des vorliegenden Antrags erhoben.

Kosten:
2023: 420.000 Euro
(Entlastung: 700.000 Euro, Gegenfinanzierung: 280.000 Euro)

2024: 1.016.000 Euro
(Entlastung: 1.694.000 Euro, Gegenfinanzierung: 678.000 Euro)

2025: 1.036.000 Euro
(Entlastung: 1.728.000 Euro, Gegenfinanzierung: 692.000 Euro)

2026: 1.056.000 Euro
(Entlastung: 1.762.000 Euro, Gegenfinanzierung: 706.000 Euro)
Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU, Drucksache Nr.: 26029-22-E5

..die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DUE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1. Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Folgende Punkte werden in der neuen Satzung berücksichtigt:
a. In die Stufe 3 der Satzung werden auch erfahrene Kindertagespflegepersonen (KTPP) mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung (beinhaltet 160 h-Qualifizierung nach DJI) und pädagogische Fachkräfte mit einer Grundqualifizierung aufgenommen.
b. Die Zahl der Urlaubstage wird bereits im Jahr 2023 von 20 auf 22 erhöht.
c. Die Stundensätze der KTPP sowie die pauschalen Sachkosten werden ab dem Jahr 2024 um jährlich 2 Prozent erhöht.
d. Perspektivisch wird in die Satzung eine zusätzliche Stufe 4 als Anreiz zur weiteren Qualifizierung und zum Verbleib im Tätigkeitsfeld aufgenommen.

Die entsprechenden Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro in 2023 sowie 2,3 Millionen Euro ab dem Jahr 2024 werden in den Haushalt eingestellt.
2. “Eulen und Lerchen” - Projekt des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung für Kinder von Mitarbeiter*innen in Pflegeberufen
Betreuungszeiten/-möglichkeiten außerhalb der institutionellen Angebote von Kita und OGS sind gerade für Beschäftigte in der Pflege mit Schicht- und Feiertagsdiensten und auch vor dem Hintergrund des Pflegenotstands von großer Bedeutung. Das Projekt des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung läuft seit Oktober 2021. Dabei kommen die Kinderbetreuer*innen des Mütterzentrums in der Frühschicht als “Lerchen”, in der Spätschicht als “Eulen” in den elterlichen Haushalt. Das Projekt ist gut angelaufen, die React-EU-Förderung läuft aber nur noch bis März 2023.
Zur Fortführung des Projekts werden dem Mütterzentrum im Jahr 2023 60.000 Euro sowie jeweils 100.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorbehaltlich einer anderweitigen Förderung zur Verfügung gestellt.
3. Unterstützung Kinderschutzbund: Fortführung des Projekts „Zeitschenker“ für Babys und Kleinkinder psychisch kranker Eltern
Für die Jüngsten unserer Gesellschaft hat der Kinderschutzbund mit Hilfe des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ das Projekt „Zeitschenker – Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern“ auf Babys und Kleinkinder ausweiten können. Von einem Fachteam geschulte ehrenamtliche Patinnen und Paten stehen dabei Kindern mit einem psychisch erkrankten Elternteil zur Seite. Sie schenken den Kindern ihre Zeit, sie kümmern sich um ihre Sorgen und Bedürfnisse und ermöglichen ihnen so unbeschwerte und unbelastete Erfahrungen. Während ein Teil des „Zeitschenker-Projekts“ in Dortmund in der Regelfinanzierung ist, laufen die Mittel für die Zeitschenker-Patenschaften für Babys und Kleinkinder zum Jahresende aus.
Dem Kinderschutzbund werden zur Unterstützung und Fortführung des Projekts „Zeitschenker – Patenschaften für Babys und Kleinkinder psychisch erkrankter Eltern“ für das Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 42.000 Euro als Zuschuss zur Verfügung gestellt.
4. Inklusiver Spielplatz Naturmuseum
Das Dortmunder Naturmuseum erfreut sich bei Familien großer Beliebtheit. Bereits zum Doppelhaushalt 2020/2021 ist ein Konzept zur Gestaltung des Außenareals des Naturmuseums angefordert worden. Das dem Museum gewidmete Areal ist im Rahmen des Museumsumbaus deutlich umgestaltet und aufgewertet worden. Gerade hier wäre ein inklusiv gestalteter Spielplatz von großem Nutzen.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit dem Museum ein Konzept für einen Spielplatz mit inklusiven Spielgeräten zu erarbeiten. Dafür werden 100.000 Euro bereitgestellt…..
Die Vorsitzende rügte die Kurzfristigkeit des CDU-Antrages, wegen der fehlenden Vorbereitungszeit.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) bat die Kurzfristigkeit zu entschuldigen, zumal es sich bei der Kindertagespflege um ein bereits im Ausschuss diskutiertes Thema handelt. Sie warb um Zustimmung für die Anträge. Bezüglich des Antrages 4 der SPD-Fraktion lobte sie den Ansatz der Gegenfinanzierung, fände es aber gut, daraus einen Prüfauftrag zu machen, um vielleicht in der Stufe bis 36.000,-- (anstelle 42.000,-- im Antrag) eine komplette Gegenfinanzierung zu erreichen. Sie würde in diesem Jahr vorziehen, nur die Stufe bis 36.000,00 umzusetzen und perspektivisch die nächste Stufe im nächsten Jahr anzugehen. Undurchsichtig findet sie, ob erst geprüft und mit den Ergebnissen abgestimmt wird oder die Abstimmung die Prüfung beinhaltet, da bittet sie um Klärung.

Die Vorsitzende schlug zum Verfahren vor, die Anträge einzeln abzustimmen und die Diskussion und Rückfragen zu den einzelnen Punkten zu stellen.

Frau Joest (FPD) erklärte sich aufgrund der fehlenden Vorbereitungszeit zu allen Anträgen zu enthalten.

Herr Barrenbrügge (CDU) sieht den gemeinsamen Antrag mit B´90/ Die Grünen zur Kindertagespflege als wichtiges Entgegenkommen für die Tagespflegepersonen, die meist übersehen werden, aber für die Erfüllung des Rechtsanspruchs wichtig seien.
Den Antrag der SPD-Fraktion zu der Elternbeitragssatzung könne, seine Fraktion nicht mittragen, da sie dem Prinzip des Sozialstaates widerspreche.

Die Vorsitzende bedankte sich für die einleitenden Worte und erklärte, dass sie wie vereinbart die Anträge einzeln aufruft und den deckungsgleichen Antrag zusammen abstimmen lässt.
I. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26029-22-E4/ E10
(Es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Finanzielle Förderung des Projekts [U25] Dortmund Online-Suizidprävention
(Text siehe oben)

Herr Oppermann (Humanistischer Verband) fragte, ob sich der Bedarf verifizieren lässt.

Herr Grohmann (SPD) erklärte, dass seine Fraktion im vergangenen Jahr Kontakt zum Projekt U25 hatte und feststellte, dass die Arbeit dort auch durch Corona, wo vieles nur online möglich war und die Stresssituation durch den Ukraine-Krieg mehr wurde. Auch gebe es ein starkes Stadt-Land-Gefälle z.B. bei der geschlechtlichen Orientierung mit entsprechenden Repressionen. Die zunehmende Zahl der ehrenamtlichen Peers, werde nur durch eine hauptamtliche Teilzeitkraft unterstützt.

Frau Kaiser (Jugendverbände) kennt das Projekt aus der Suizid-Prävention und lobte deren Arbeit. Momentan gebe es dort nur eine halbe Stelle und die Altersgruppe laut Statistik sehr betroffen sei von Suiziden. Das Modell der Peer-Beratung um mit den Jugendlichen in Kontakt zu kommen sei sehr gut und das Projekt bilde auch regelmäßig Jugendliche aus, um mit den Betroffenen zu chatten und in Kontakt zu kommen.

Abstimmung:
Einstimmig beschlossen (3 Enthaltungen CDU und FDP)

2. Koordinierungsstelle Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturkreis
(Text siehe oben)

Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet es nicht plausibel, dass die Stelle S11b mit 90.733,-- Euro dotiert sei, während für die Stelle im Antrag 1 nur 65.000,-- beschlossen wurden, bei offensichtlich gleicher Qualifikation.

Frau Joest (FDP) kann dem Antrag nicht entnehmen, warum die Stelle aufgestockt werden soll und würde sich bei der Abstimmung enthalten.

Herr Funck (FB 51) erklärte, dass die 90.733,00 Personalkosten plus Overheadkosten seien.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) bemängelte grundsätzlich zu den Anträgen, dass gleiche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Geldern finanziert würden. Sie wies darauf hin, dass auch die Verbände Overheadkosten hätten.

Herr Grohmann (SPD) erläuterte, dass die weitere Stelle geschaffen werden soll, um die seit Jahren erfolgreiche Arbeit für die Kulturgruppe, aufgrund Nachfrage, um weitere Angebote zu erweitern.

Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen (gegen CDU, bei Enthaltung FDP u. Fr. Schütte-Haermeyer Diakonie)

3. Weiterführung und Ausbau des Angebots „Zeitschenker:innen“ beim DKSB Dortmund e.V.
(Text siehe oben)

Mündlicher Änderungsantrag durch Herrn Grohmann (SPD-Fraktion) zum letzten Satz:

Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wie dieses Projekt im Fachbereich für Kinder- und Jugendförderung Jugendamt und Gesundheitsamt angegliedert werden kann.

Herr Barrenbrügge (CDU) sprach sich gegen eine Prüfung zugunsten einer breit aufgestellten Trägerlandschaft aus, da nicht alles in Dortmund kommunal verankert sein müsste. Das Projekt sei beim Kinderschutzbund etabliert und sollte dort bleiben.

Die Vorsitzende erklärte, dass geprüft werden solle, wer was fördert und nicht die Übernahme der Stelle.

Herr Funck (FB 51) ergänzte, dass es bereits eine Regelförderung im Gesundheitsamt für das Projekt gebe und dass es abrechnungstechnisch Sinn macht, die Federführung bei einem Fachbereich anzusiedeln und nicht in Kooperation.

Abstimmung:
Einstimmig beschlossen mit mündlicher Änderung s.o. (bei Enthaltung FDP)

4. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund (Zweite Reformstufe) -mit nachgereichter Ergänzung-
(Text siehe oben)

Herr Grohmann (SPD) findet es gut, dass die Bemessungsgrenze schrittweise erhöht wurde. Jedoch sollten zur Entlastung der unteren Beitragsschichten, im Sinne des Leistungsprinzips, dies „starke Schultern“ tragen.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) stimmt dem Antrag grundsätzlich zu, findet jedoch bei der Anpassung der Beitragsätze 2023/24 die Einkommensgrenze von 100.000,-- zu hoch, das müsse sie ablehnen.

Frau Joest (FDP) findet die Einkommensgrenze nicht überhöht. Wenn die Beträge in der Einkommensklasse noch erhöht würden, stelle sich für manche die Frage, ob es sich lohne zu arbeiten. Sie lehnte eine Änderung ab.


Frau Gövert (B´90/Die Grünen) stimmte Frau Dr. Taurat zu und erklärte, dass sie diesen Punkt ebenfalls nicht mittragen würde. Auch sei in dem Antrag nicht klar, wieviel bei der Stadt bleibe und da könne man schlecht einen vorbehaltlichen Beschluss fassen. Das Ansinnen ihrer Fraktion sei es, eine Stufe auszusetzen und damit eine komplette Gegenfinanzierung zu erreichen. Grundsätzlich findet sie das Prinzip der Refinanzierung gut, soweit es gesetzlich möglich sei.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) findet es als Verbandsvertreterin gut, dass es in dem Antrag um Umverteilung und nicht um Mehrverteilung gehe.

Die Vorsitzende schlug vor, den Antrag wie gewünscht in 2 Abschnitten abstimmen zu lassen.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) erklärte, dass sie dem 1. Absatz nicht zustimmen könnte, wenn die Refinanzierung nicht geklärt sei. Deshalb sehe sie es erstmal als Prüfauftrag und mit den Ergebnissen könne man beschließen. Der Antrag sehe nur vor, dass die Erhöhung rechtlich mit dem KiBiz abgestimmt sei.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Zusatzantrag zur teilweisen Gegenfinanzierung nur greife, wenn die Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass es möglich sei.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) findet es wichtig, dass das Konzept vorliegt, um damit im Frühjahr die Elternbeitragssatzung zu beschließen. Sie fragte, ob es möglich sei, das stufenweise Vorgehen als Prüfauftrag zu beschließen, um es bei der Elternbeitragssatzung final abzustimmen.

Herr Funck (FB 51) erklärte, dass wenn die Beitragssatzung im Juni beschlossen würde, sie finanzielle Auswirkungen ab dem 01.08.2023 habe. Wenn es heute keinen Beschluss für zusätzliches Budget gebe, würde der Beschluss der geänderten Satzung im Juni, einen finanziellen Verlust bedeuten.

Herr Grohmann (SPD) dankte für den Hinweis, damit man nicht in die Zwickmühle eines Nachtragshaushaltes komme. Er bat um Abstimmung, wenn man ein klares Signal für eine Entlastung setzen wolle, da sonst im August keine Gegenfinanzierung für das neue Kindergartenjahr vorliege.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) versteht es so, dass die Verwaltung prüft, ob die Erhöhungen mit den Zuwendungen aus dem KiBiz passen, mit dem Zusatzprüfauftrag der kompletten Gegenfinanzierung für die Beitragsgrenze bis 36.000,--. Die Summe wird wie im Antrag in den Haushalt eingestellt, um den abschließenden Beschluss mit der Beitragssatzung zu fassen.
Sie bat um Einzelabstimmung des 2. Absatzes des Antrages.

Die Vorsitzende ließ den Verbleib des 2. Absatzes in dem Antrag abstimmen:
Darüber hinaus soll die jährliche zweiprozentige Anpassung der Beitragssätze im Beitragsjahr 2023/2024 einmalig für die aktuellen Einkommensstufen 4 bis 10 (Jahreseinkommen über 42.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro) ausgesetzt werden.
Mit 6 Ja Stimmen/ 6 Nein Stimmen/ 1 Enthaltung ist der Absatz abgelehnt
Zeitziel für den Prüfauftrag ist die Sitzung des AKJF im März.

Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen – ohne Absatz 2 (gegen CDU, bei Enthaltung FDP)
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 26029-22-E5
(Es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Text siehe oben)

Frau Dr. Tautorat (Linke+) erklärte, dass das Anliegen von Leuchtsterne an alle Fraktionen ging, die Forderungen jedoch nicht konkretisiert wurden. Kindertagespflege sei ein wichtiger Baustein in der Tagesbetreuung und auch ihrer Fraktion sei es wichtig, die Bedingungen für Kindertagespflegepersonen zu verbessern.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) erläuterte zu dem Antrag, dass das Ansinnen sei, die Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege zu halten und den Trend der Abwanderung durch bessere Bedingungen zu unterbrechen.

Herr Grohmann (SPD) fragte, ob die Punkte einzeln abgestimmt würden, da seine Fraktion dem Punkte d. so nicht zustimmen würde, da sie anstelle der Erhöhung um 2 Prozent die Formulierung Erhöhung nach Index bevorzugen würden.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) stimmte dem nicht zu, da die Erhöhung um 2 Prozent an die Elternbeiträge angepasst wurde, zur einheitlichen Ausrichtung.

Die Punkte des Antrages wurden einzeln abgestimmt:

Abstimmung:
a) Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung FDP, SPD u. Frau Büchle (Jugendverbände))
b) Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung FDP)
c) Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung FDP)
d) Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung FDP, SPD u. Herr Karstens (Jugendverbände))

2. “Eulen und Lerchen” - Projekt des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung für Kinder von Mitarbeiter*innen in Pflegeberufen
(Text siehe oben)

Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob es möglich sei das Projekt zu fördern, da es momentan schon eine EU-Förderung habe. In der Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage ihrer Fraktion hieß es, dass das Projekt eine Aufgabe des Personaldezernates sein könnte.

Herr Schröder (FB 51) erklärte, dass das Projekt des Mütterzentrums mit der Wirtschaftsförderung sei und momentan durch EU-Mittel und Mittel vom Land NRW kofinanziert werde. Es richtet sich vorrangig an das Personal der Kliniken Dortmund und dient der Fachkräftegewinnung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Pflegebereich.
Das Projekt ist kein Programm der öffentlich, rechtlichen Kindertagespflege mit der entsprechenden Qualifikation und Kontrolle. Es ist ein Brückenangebot, das das Jugendamt im Moment nicht vorhält.

Herr Oppermann (Humanistischer Verband) kann nicht verstehen, warum ein Programm für Arbeitgeber finanziert werden soll. Es sollte den Arbeitgebern wichtig sein, für die Personalgewinnung Plätze bereitzustellen und auch zu finanzieren. Auch erschließe es sich nicht, wofür genau die Mittel geplant seien.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) erklärte, dass das Projekt für die Eltern und Kinder gedacht sei und wichtig für die Familien sei. Es gibt besonders Alleinerziehenden die Möglichkeit stressfrei zu arbeiten. Der Antrag solle den Erhalt des Projektes gewährleisten, da die EU-Förderung im März ausläuft. Perspektivisch könnte man darüber nachdenken, wo das Projekt zukünftig angesiedelt werden sollte.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) wies darauf hin, dass das Projekt momentan für zwei Kliniken laufe, angedacht sei es jedoch für Menschen im Schichtdienst. Es sei offen für alle Arbeitgeber, die aber noch gefunden werden müssen. Da sei die Frage, ob die Stadt sich als Arbeitgeberin an dem Projekt beteiligt.

Frau Schubert-Wingenfeld (Paritätischer) ergänzte, dass die beiden Krankenhäuser das Projekt in Kooperation mit dem Mütterzentrum starteten. Das Mütterzentrum sei sehr daran interessiert, dass das Projekt ausgeweitet wird. Man könne darüber diskutieren, ob es Auftrag der Arbeitgeber sei, trotzdem schafft es jetzt eine Situation, die entlastet und die absolut sinnvoll sei. Perspektivisch könnte man schauen, ob die Arbeitgeber mehr in die Verantwortung genommen werden sollten, aber im Sinne der Eltern sollte man das Projekt nicht sterben lassen.
Die Mittel sind für Aufwandsentschädigung der Kinderbetreuer*innen gedacht.

Herr Schröder (FB 51) erklärte, dass das Jugendamt für alle Projekte offen sei, die den Druck von den Familien in Dortmund nehmen. Wenn der Antrag Zustimmung findet, müsste man sich Gedanken machen, wie das Projekt mit den Betreuungsangeboten und der Betreuungslandschaft einhergeht. Daher würde er dafür plädieren, es wegen der Fachlichkeit in die Betreuung des Jugendamtes zu überführen. Der Wunsch wäre, dass das Jugendamt beauftragt wird, die koordinierende Rolle einer Konzeptentwicklung zu übernehmen. Das wäre an der Stelle wichtig und könnte an die bestehenden Strukturen im Jugendamt angekoppelt werden, ohne mehr Ressourcen zu verschwenden.

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) stimmte zu, dass
der Antrag bestehen bleibt und um die gemeinsame Konzeptentwicklung des Jugendamtes mit dem Mütterzentrum erweitert wird, um es mehr Arbeitgebern zugängig zu machen und rezufinanzieren.

Herr Grohmann (SPD) begrüßt die Erweiterung des Antrages und signalisierte Zustimmung.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) zeigte sich begeistert von der Entwicklung des Antrages, mit der Ergänzung des Jugendamtes und signalisierte ebenfalls Zustimmung.

Abstimmung
Einstimmig beschlossenmit Ergänzung s. o. (bei Enthaltung FDP)

3. Unterstützung Kinderschutzbund: Fortführung des Projekts „Zeitschenker“ für Babys und Kleinkinder psychisch kranker Eltern
(Text siehe oben)

Abstimmung:

Nicht abgestimmt, da mit Punkt 3 SPD-Antrag erledigt.

4. Inklusiver Spielplatz Naturmuseum
(Text siehe oben)

Herr Oppermann (Humanistischer Verband) wies darauf hin, dass Spielplätze sozialräumlich geplant würden, mit Beteiligung der Kinder des Umfeldes um spielen vor Ort zu organisieren. Wer das Naturmuseum besuche, müsse nur über die Straße gehen, da sei die Erlebniswelt Fredenbaum.

Frau Joest (FDP) findet die Kreuzungssituation für Kinder gefährlich und für das Naturmuseum sei der Spielplatz eine Aufwertung.

Frau Gövert (B´90/ DieGrünen) erklärte, dass es viele Aspekte für einen Spielplatz an der Stelle gebe. Zum einen reiche es in das Quartier rein und man könne auch auf dem Weg zum Fredenbaum dort vorbeigehen. Für die Besucher des Museums wäre es eine Ergänzung und ein Anziehungsmagnet für neue Besucher.

Herr Grohmann (SPD) stimmte Herrn Oppermann zu, dass der Spielplatz bezogen auf soziale Umfeld abseits liege. Es gab eine Spielraumleitplanung, in die dieses Projekt aufgenommen werden könnte. Es erschließe sich nicht, warum dieser Spielplatz vorgezogen werden sollte, obwohl andere Stadtbezirke mit bereits beschlossenen Spielplätzen auf deren Bau warten.

Frau Joest (FDP) stellte mündlich folgenden Prüfauftrag zur Ergänzung:
Wie kann die verkehrliche Situation zur Überquerung der B 54 in den Fredenbaumpark kindgemäß angepasst werden, zur Verbindung des Naturmuseums und der Erlebniswelt Fredenbaum.

Die Vorsitzende ließ den Prüfauftrag abstimmen:
Der zusätzliche Prüfauftrag wurde mehrheitlich beschlossen (gegen CDU, bei Enthaltung Linke+)

Abstimmung:
Einstimmig beschlossen mit Prüfauftrag s. o. (bei Enthaltung SPD, Fr. Büchle und Fr. Kaiser (Jugendverbände)
III. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Abstimmungsergebnisse I.-II. in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 - 2026 zu beschließen und lässt Vorlage Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Der Vorsitzende Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt die weitergeleiteten Anträge aus der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung:

è SPD-Fraktion -> Drucksache Nr.: 26029-22-E4:
1. Finanzielle Förderung des Projekts [U25] Dortmund OnlineSuizidprävention
Bereitstellung von 65.000 EURO p.a. ab dem Haushalt 2023 zur Abdeckung der
Personalkosten einer ganzen Stelle für das Projekt [U25] Dortmund Online-
Suizidprävention“ um den immer größer werdenden Bedarf in der Beratung und der Betreuung der Peers wahrnehmen zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Koordinierungsstelle Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturkreis
Im Haushalt 2023 werden die Mittel für die Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturkreis um eine ganze Planstelle nach S11b in Höhe von 90.733 EURO p.a. aufgestockt. Das entspricht der Eingruppierung der bisher dort allein eingesetzten Mitarbeiterin.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion zu.
3. Weiterführung und Ausbau des Angebots „Zeitschenker:innen“ beim DKSB Dortmund e.V.
Zur Weiterführung und den Ausbau des Angebots „Zeitschenker:innen“ des DKSB
Dortmund e.V., werden im Haushalt 2023 die Kosten für die Schaffung einer 0,5 Stelle in Höhe von 42.000 EURO übernommen, da die Fördermittel aus dem Topf „Aufholen nach Corona“ zum Jahresende 2022 ausgelaufen sind.
Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wie dieses Projekt im Fachbereich für Kinder- und Jugendförderung Jugendamt und Gesundheitsamt angegliedert werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund (Zweite Reformstufe)
Um Familien und Alleinerziehende mit geringem sowie mittlerem Einkommen weitergehender zu entlasten, sollen in einem zweiten Reformschritt ̶ nachdem bereits seit dem Beitragsjahr 2022/2023 (ab August 2022) die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertages-pflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro entfallen ist ̶ die nächsten beiden
Einkommensstufen (2 und 3) der aktuellen Beitragssatzung ab dem Beitragsjahr 2023/2024 (ab August 2023) komplett entfallen. Damit soll die Beitragspflicht erst mit einem Jahreseinkommen von über 42.000 Euro greifen.

Darüber hinaus soll die jährliche zweiprozentige Anpassung der Beitragssätze im


Beitragsjahr 2023/2024 einmalig für die aktuellen Einkommensstufen 4 bis 10 (Jahreseinkommen über 42.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro) ausgesetzt werden.

Zur teilweisen Gegenfinanzierung sollen werden die aktuellen Einkommensstufen 11 bis 13 im Beitragsjahr 2023/2024 anstatt um zwei Prozent einmalig wie folgt angepasst werden:


die Einkommensstufe 11 um 7,2 Prozent, die Einkommensstufe 12 um 12,6 Prozent und die Einkommensstufe 13 um 16,8 Prozent…

è Dazu Ergänzung zu Punkt 4. SPD-Fraktion -> Drucksache Nr.: 26029-22-E10
Die Verwaltung wird gebeten zeitnah zu prüfen, ob die für die Einkommensstufen
11,12, und 13 angegebenen einmaligen prozentualen Erhöhungen mit den
Zuwendungen aus dem KiBiz passen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Verwaltung um Mitteilung der rechtlich zulässigen Höchstsätze für die zu erhebenden Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 gebeten. Diese prozentualen Sätze würden dann seitens der Antragstellerin für die
Einkommensstufen 11, 12 und 13 zur Grundlage des vorliegenden Antrags erhoben.

Kosten:


2023: 420.000 Euro
(Entlastung: 700.000 Euro, Gegenfinanzierung: 280.000 Euro) 2024: 1.016.000 Euro
(Entlastung: 1.694.000 Euro, Gegenfinanzierung: 678.000 Euro) 2025: 1.036.000 Euro
(Entlastung: 1.728.000 Euro, Gegenfinanzierung: 692.000 Euro) 2026: 1.056.000 Euro
(Entlastung: 1.762.000 Euro, Gegenfinanzierung: 706.000 Euro)

Auf Vorschlag von Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) wird eine weitere Änderung im Antrag vorgenommen und das Wort „sollen“ durch das Wort „werden“ ersetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion zu.
è Gemeinsamer Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen und CDU-Fraktion -> (Drucksache Nr.: 26029-22-E5)

1. Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Folgende Punkte werden in der neuen Satzung berücksichtigt:
a) In die Stufe 3 der Satzung werden auch erfahrene Kindertagespflegepersonen (KTPP) mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung (beinhaltet 160 h-Qualifizierung nach DJI) und pädagogische Fachkräfte mit einer Grundqualifizierung aufgenommen.
b) Die Zahl der Urlaubstage wird bereits im Jahr 2023 von 20 auf 22 erhöht.
c) Die Stundensätze der KTPP sowie die pauschalen Sachkosten werden ab dem Jahr 2024 um jährlich 2 Prozent erhöht.
d) Perspektivisch wird in die Satzung eine zusätzliche Stufe 4 als Anreiz zur weiteren Qualifizierung und zum Verbleib im Tätigkeitsfeld aufgenommen.

Die entsprechenden Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro in 2023 sowie 2,3 Millionen Euro ab dem Jahr 2024 werden in den Haushalt eingestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

2. “Eulen und Lerchen” - Projekt des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung für Kinder von Mitarbeiter*innen in Pflegeberufen
Betreuungszeiten/-möglichkeiten außerhalb der institutionellen Angebote von Kita und OGS sind gerade für Beschäftigte in der Pflege mit Schicht- und Feiertagsdiensten und auch vor dem Hintergrund des Pflegenotstands von großer Bedeutung. Das Projekt des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung läuft seit Oktober 2021. Dabei kommen die Kinderbetreuer*innen des Mütterzentrums in der Frühschicht als “Lerchen”, in der Spätschicht als “Eulen” in den elterlichen Haushalt. Das Projekt ist gut angelaufen, die React-EU-Förderung läuft aber nur noch bis März 2023.
Zur Fortführung des Projekts werden dem Mütterzentrum im Jahr 2023 60.000 Euro sowie jeweils 100.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorbehaltlich einer anderweitigen Förderung zur Verfügung gestellt.
Erweitert "um die gemeinsame Konzeptentwicklung des Jugendamtes mit dem Mütterzentrum"

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
4. Inklusiver Spielplatz Naturmuseum
Das Dortmunder Naturmuseum erfreut sich bei Familien großer Beliebtheit. Bereits zum Doppelhaushalt 2020/2021 ist ein Konzept zur Gestaltung des Außenareals des Naturmuseums angefordert worden. Das dem Museum gewidmete Areal ist im Rahmen des Museumsumbaus deutlich umgestaltet und aufgewertet worden.
Gerade hier wäre ein inklusiv gestalteter Spielplatz von großem Nutzen.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit dem Museum ein Konzept für einen Spielplatz mit inklusiven Spielgeräten zu erarbeiten. Dafür werden 100.000 Euro bereitgestellt
Ergänzter Prüfauftrag:
Wie kann die verkehrliche Situation zur Überquerung der B 54 in den Fredenbaumpark kindgemäß angepasst werden, zur Verbindung des Naturmuseums und der Erlebniswelt Fredenbaum?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.







Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen weiterhin folgende Anträge der Fraktionen vor:


hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E14)

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E15)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E17)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E12)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E16)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E13)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E8)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E18)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einigt sich darauf, dass die in der Empfehlung des AKJF enthaltenen Anträge der SPD-Fraktion im Rahmen der Abstimmung der weiteren Haushaltsanträge nicht erneut aufgerufen werden.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


è Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion -> (Drucksache Nr: 26029-22-E14)

Präambel
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
Die Folgen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, immens gestiegene Preise für Energie und Lebensmittel, steigende Zinsen, Inflation und Rezessionsrisiko und nicht zuletzt die immer deutlicheren Folgen des Klimawandels haben aktuell große Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Viele Menschen auch in Dortmund machen sich in dieser Situation berechtigte Sorgen.

Ein städtischer Haushalt kann die Entwicklungen der letzten Jahre und die konkreten Auswirkungen nicht ausgleichen. Aber er kann mit den vorhandenen Möglichkeiten wichtige Entwicklungen für eine zukunftsfähige und klimagerechte Stadt anstoßen und das Zeichen setzen, dass gerade in Krisenzeiten niemand in Dortmund alleine gelassen wird.

Gleichzeitig ist klar:
Die Entwicklungen der letzten Jahre setzen auch den städtischen Haushalt mittelfristig erheblich unter Druck und gefährden die kommunale Handlungsfähigkeit.

Oberstes Ziel muss es deshalb sein, kommunale Eigenständigkeit und Handlungsspielräume zu erhalten für kluge und zukunftsgerichtete Investitionen in Klimaschutz, Wohnen, Mobilität und Stadtentwicklung einerseits, für soziale Gerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Kinder andererseits. An diesen Zielen ist die Haushaltswirtschaft der Stadt Dortmund auszurichten. Damit
Dortmund attraktiv und lebenswert bleibt.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, die aktuell aufgrund der Bilanzierungshilfe des Landes in einer Nebenrechnung isoliert erfasst werden, sind Schulden von morgen, die mittelfristig die Vorlage genehmigungsfreier Haushalte und die kommunale Selbstverwaltung unserer Stadt gefährden. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen nicht allein lassen. Sie müssen sich endlich auf eine konstruktive Lösung der Altschuldenproblematik verständigen und zur Vermeidung systematischer kommunaler Haushaltsschieflagen für eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen sorgen.

Es ist unerlässlich, den von Politik und Verwaltung seit inzwischen vielen Jahren gemeinsam eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft unserer Stadt fortzusetzen. Die diesbezüglichen Anstrengungen der letzten Jahre haben mit dazu beigetragen, die notwendigen Rücklagen zum Ausgleich von Haushaltsfehl-bedarfen aufzubauen. Davon zehren wir nun, sodass ein Haushalt frei von der Genehmigung und frei von Auflagen und Bedingungen der Bezirksregierung aufgestellt werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Präambel mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und der Fraktion
FDP/Bürgerliste zu.

1. Controlling-Kennziffern für das Tiefbauamt
Das Tiefbauamt wird in einem umfangreichen Prozess neu aufgestellt (u.a. DS-Nr.: 20784-21-E2). Der Prozess macht bereits Fortschritte und wird auch weiterhin konstruktiv durch die Politik begleitet. In den Haushaltsentwürfen fällt regelmäßig auf, dass die eingeplanten Summen oftmals vom tatsächlich verbauten Volumen abweichen. Aus diesem Grund sollen für das Tiefbauamt Controlling-Kennziffern, wie auch im Endbericht des Instituts für Abfall Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) zur „Organisatorischen Weiterentwicklung des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund angeregt, zwecks Sichtbarkeit des Outputs und des Vergleichs von vereinbarten Zielen mit den tatsächlich erreichten Zielen eingeführt werden(z. B. geplantes Budget, zu asphaltierende Radwege-/Straßenwege, etc.). Der entsprechende Controlling-Bericht ist dem AMIG quartalsweise halbjährlich (erstmals für das 2. Quartal 1. Halbjahr 2023) vorzulegen.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) schlägt vor, den Bericht halbjährlich vorlegen zu lassen.

Der Antragsteller ist mit dem Vorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

2. Straßenzustandskataster
Seit März 2021 sind zwei mit spezieller Technik ausgestatte Fahrzeuge des Tiefbauamtes auf den Dortmunder Straßen unterwegs, um ein genaues Bild über den Zustand der Straßen, Fuß- und Radwege zu bekommen. Diese digitalisierte Vorgehensweise ersetzt die aufwendige analoge Auswertung der Dortmunder Straßen. In der Sitzung des AMIG am 6. Dezember 2022 ist die Verwaltung um einen Sachstandsbericht gebeten worden (DS-Nr.: 26527-22-E1). Auf der Grundlage des aktuellen Sachstands soll die Verwaltung im 2. Quartal 2023 ein entsprechendes Arbeitsprogramm zur Instandsetzung vorlegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter weiter ausbauen
Eine Voraussetzung moderner Mobilität ist der weitere Ausbau einer entsprechenden ELadeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Die Stadt Dortmund macht hier bereits gute Fortschritte
und nimmt u. a. mit dem Projekt NOX-Block eine Vorreiter-Rolle beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Autos ein. E-Autos sind jedoch nur ein Teilbereich der E-Mobilität. Eine zunehmend wichtige Rolle nehmen auch E-Bikes, Pedelecs und EScooter ein. Hier gibt es zwar bereits erste Ansätze und Ideen zur Entwicklung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur, allerdings ist diese noch deutlich ausbaufähig. Die Verwaltung soll hierzu unter Prüfung möglicher Förderprogramme tätig werden und den politischen Gremien im 2. Quartal 2023 ein entsprechendes Konzept für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur nebst Kostenschätzung vorlegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

4. Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten in Dortmund
Der Radverkehr leistet als klimaschonende Mobilitätsform einen wichtigen Beitrag zur Erreichung
der Klimaschutzziele der Stadt Dortmund. Aus diesem Grund ist bereits in den vergangenen Jahren viel in den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur investiert worden. Ein ebenso wichtiger Aspekt bei der Förderung des Radverkehrs in Dortmund ist jedoch auch die Infrastruktur für den ruhenden Verkehr. So fehlen insbesondere in dicht besiedelten Quartieren vielfach sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gleichzeitig steigt gerade hier die Nachfrage nach solchen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Eine Lösung hierfür ist der Ausbau von Fahrradgaragen im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund sollen öffentliche Fahrradgaragen vor allem in den Nebenzentren unter Prüfung möglicher Förderprogramme verstärkt ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im zweiten Quartal 2023 ein Konzept für den Ausbau des Fahrradgaragenangebots vorzulegen. Im Haushalt sind für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen. Dem AMIG wird über den Umsetzungsstand quartalsweise, beginnend mit dem 2. Quartal 2023, berichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

5. Ausbau von Mobilstationen in Dortmund
Mobilstationen führen verschiedene Verkehrsangebote und Dienstleistungen an einem Ort zusammen und vereinfachen so den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere. Damit sind sie für eine zukunftsfähige und moderne Mobilität von zentraler Bedeutung. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat im Rahmen eines Gutachtens Standorte für ein verbundweites Netz von Mobilstationen 52 mögliche Standorte in Dortmund identifiziert (vgl. DS-Nr.: 20248-21). Parallel hierzu hat Dortmunder Stadtverwaltung sich auch mit der Konzeptionierung eines Mobilstationen-Netzes befasst. Die Ergebnisse der VRR Untersuchung sollten in das Konzept für Mobilstationen in Dortmund eingearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, in Abstimmung mit dem VRR und auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen den weiteren Ausbau der Mobilstationen in Dortmund voranzutreiben und dafür die im Haushaltsplan 2020/2021 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 in den Haushalt 2023 zu übertragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

6. Stärkung des ÖPNV
Der Ausbau des ÖPNV trägt entscheidend zur nötigen Verkehrswende und zu einem höheren Anteil des Umweltverbundes im Modal Split bei. Um die DSW21 bei der Umsetzung des Konzepts Mobil2030 zu unterstützen, werden die von Bund und Land angekündigten zusätzlichen Regionalisierungsmittel vorrangig zur Verbesserung des Busangebots (z.B. Planungskosten Schnellbuslinien, Ringbuslinie, Taktverdichtung) eingesetzt.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass das Stadtplanentwicklungskonzept unberührt bleiben solle.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt Herrn Kowalewski zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Anpassung der Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen
und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes
Die Dortmunder Stadtgesellschaft profitiert vom ehrenamtlichen Engagement vieler Vereine in Dortmund. Um die Vereine bei ihrem wertvollen Einsatz für die Stadt zu unterstützen und sie von Kosten zu entlasten, wird die Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes (DS-Nr. 03476-02, letztmalige Änderung durch DS-Nr. 26261-22) so angepasst, dass künftig eine 50%ige Ermäßigung für Vereine, die z. B. Kartenmaterial für Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen benötigen, vorgesehen wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

8. Sozial Ökologisches Zentrum (SÖZ)
Für die Einrichtung eines selbstverwalteten, nichtkommerziellen Zentrums in der Markus-Kirche, Gut-Heil-Straße, wird dem Sozial-ökologischen Zentrum e.V. ein jährlicher Miet- und Betriebskostenzuschuss von 125.000 Euro für 2023 ff aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Im 3. Quartal 2024 wird dem Finanzausschuss eine Übersicht über die Entwicklung des SÖZ vorgelegt. Für 2023 werden zudem 20.000 Euro als Anschubfinanzierung bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

9. Stärkung Klinikum Dortmund
Das Klinikum Dortmund ist durch die Coronapandemie und durch die Energiekrise in einer
Situation, in der Eigenanteile für Investitionen nicht mehr aus dem laufenden Geschäft erwirtschaftet
werden kann. Durch einen jährlichen Investitionskostenzuschuss von 4 Mio. Euro soll das Klinikum zunächst bis einschließlich 2025 in dem Bereich zweckgebunden unterstützt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

10. Städtische Werbeanlagen
Der Ansatz für den Ertrag durch bestehende städtische Werbeanlagen (Amt 3, Dortmund Agentur, S. 269) wird um 1 Mio. 300.000 Euro auf 3 Mio. Euro erhöht.

Nach Hinweis von Herrn Stüdemann (Stadtkämmerer) wird der Antrag von den Antragstellern angepasst.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion zu.

11. Konzept Green Bonds
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für einen Green Bond nach dem Vorbild Münsters aufzulegen. Dabei sind Kooperationen mit den städtischen Beteiligungen zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.

12. Abbau geschlechterstereotypischer Berufswahl
Für die Auflage und Umsetzung einer städtischen Kampagne gegen stereotype Berufswahl erhält die Gleichstellungsstelle 2023 ein zusätzliches Budget von 50.000 Euro. Ein entsprechendes Konzept wird dem Fachausschuss im 2. Quartal 2023 vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

13. Instandhaltung städtischer Infrastruktur
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im zweiten Quartal 2023 eine umfassende „Strategie zur Instandhaltung städtischer Infrastruktur“ vorzulegen. Auszurichten ist die Instandhaltungsstrategie an dem Ziel, jährlich mindestens so viel in die Instandhaltung zu investieren (konsumtiv und investiv), dass die dauerhafte Abnutzung der städtischen Infrastruktur kompensiert wird. Es soll wertmehrend möglichst mehr in die Instandhaltung investiert werden als auf der anderen
Seite abgeschrieben wird. Die Instandhaltung hat in der Gesamtheit der Objekte zu erfolgen. Wertaufzehrende Investitionsrückstande gilt es zu vermeiden. Die dazu notwendigen finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen sind zu schaffen und ab dem Haushaltsjahr 2023 fortlaufend zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion zu.

14. ParkAkademie
Die ParkAkademie befindet sich im Westfalenpark. Will man dort an Seminaren, Vorträgen etc. teilnehmen, sind BesucherInnen immer verpflichtet eine Eintrittskarte für den Westfalenpark zu kaufen. Dies schreckt viele Menschen ab, die ParkAkademie aufzusuchen. Die ParkAkademie - Forum für Bildung und Begegnung e.V. erhält jährlich einen Zuschuss von 30.000 Euro. Diese Mittel werden eingesetzt für den Kauf von Eintrittskarten in den Westfalenpark. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird dazu ein jährlicher Bericht vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

15. Schwimmförderung unterstützen
Nach einem Jahr Förderung des Schwimmprojekts „Anfängerschwimmen“ hat sich gezeigt,
wie hoch die Bedarfe sind. Noch immer gibt es viele Kinder, die aufgrund der coronabedingten Schließung von Schwimm- und Hallenbädern hohe Bedarfe an Schwimmkursen haben. Vor allem das „Anfängerschwimmen“ ist für Kinder aller Altersstufen eine elementare Ausbildung, die Leben retten kann.
Für die Förderung des „Anfängerschwimmens“ erhält der StadtSportBund (SSB) eine einmalige
Summe in Höhe von 200.000 Euro, um in den nächsten zwei Jahren die Bedarfe des „Anfängerschwimmens“ in Dortmund zu decken. Die nicht genutzten Gelder fließen zurück an die Stadt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

16. Marketing-Etat des Theaters
In der letzten Spielzeit wurden die Marketing-Etats etwa um 30% gekürzt. Der Ansatz für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wird wieder auf das Niveau der Vorjahre erhöht, um zielgruppenspezifische Maßnahmen zu entwickeln. Für den Wirtschaftsplan des Theaters werden hierzu 100.000 Euro an konsumtiven Mitteln bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für die Verteilung auf die einzelnen Sparten vorzuschlagen dem Ausschuss ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das Geld wird zunächst für 2023 vorgesehen. Eine Evaluierung der Maßnahmen wird dem Fachausschuss zum 4. Quartal 2023 vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

17. Junge Bühne Westfalen
Fast 20 Jahre alt ist inzwischen die Idee der Realisierung einer „Jungen Bühne Westfalen“ mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Jugendballett im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Schauspielhauses. Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Dortmund die Durchführung des Planungswettbewerbs „Neubau Junge Bühne Westfalen“ beschlossen und die Verwaltung mit der Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt (Drucksache Nr. 10433-18). Dies ist nach dem letzten „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022“ inzwischen geschehen (Drucksache Nr.25289-22).
Vor diesem Hintergrund erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Entwurfsplanung für die Junge Bühne Westfalen im 3. Quartal 2023 abgeschlossen und dem Rat im 4. Quartal 2023 ein Weiterplanungs- und Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

18. Afro Ruhr Festival
Seit 2010 findet das alljährliche AFRO Ruhr Festival statt und gehört mittlerweile zu den größten interkulturellen Events der Region. Drei Tage lang bringt es die Menschen des Ruhrgebiets mit den vielfältigen Kulturen Afrikas zusammen. Mit Musik, Tanz, Theater, Akrobatik, Basar, Workshops, Diskussionen, Lesungen, Basar und buntem Familienprogramm hat sich das Festival im Laufe der Jahre zu einer internationalen Begegnungsplattform für Menschen verschiedenster Nationalitäten entwickelt. Zur Unterstützung des Festivals werden Africa Positive e.V. jährlich zusätzlich zunächst für 2023 50.000 Euro für Sach- und Personalkosten, u.a. zur Durchführung des Afro Ruhr Festivals zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

19. Sportgutscheine für Kinder in Kitas
Pro Kindergartenjahr werden ca. 6.000 Gutscheine mit Infomaterial im Turnbeutel an die Dortmunder Kitas ausgegeben. Die Kosten für die Auszahlung des Gutscheinwerts an die Vereine sind abhängig von der Einlöse-Quote. Aus anderen Kommunen ist bekannt, dass ein solches Projekt auch ohne Corona eine Anlaufzeit von 2-3 Jahre benötigt. Dort wo dieses Projekt schon länger existiert, beträgt die Einlöse-Quote ca. 20 %. Diese Quote würde für Dortmund Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro pro Jahr bedeuten. Zur Ausweitung des bestehenden Programms werden Ddem Jugendamt Stadtsportbund werden ab dem Jahr 2023 hierfür 60.000 Euro (konsumtiv) bereitgestellt. Die Altersklasse zum Einlösen des Gutscheins wird bis zum Eintritt des 8. Lebensjahrs erhöht. Pro Kind kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Das Angebot ist mit dem bestehenden Gutscheinpaket des Stadtsportbundes zu verzahnen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin und gibt zu Protokoll, dass bereits ein Gutscheinsystem des Stadtsportbunds bestehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


20. Förderung von Mädchen in reinen Mannschaftssportarten
Der Rat beschließt, für die Förderung von Mädchen im reinen Mannschaftssport in Dortmunder
Sportvereinen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 über den Stadtsportbund konsumtive Mittel in Höhe von je 100.000 Euro in Anlehnung an die Sportförderrichtlinien zur Verfügung zu stellen. Der Eigenanteil der Vereine soll in Anlehnung an die Sportförderrichtlinien erfolgen. Die Mittel sollen für Vereine bereitgestellt werden, die Mädchen für den reinen Mannschaftssport fördern und gewinnen wollen, in denen Mädchen deutlich unterrepräsentiert sind. Insbesondere gilt dies für Sportarten wie zum Beispiel Mädchen- Fußball, -Basketball und -Eishockey. Ziel ist es, die Anzahl der Mädchen in Vereinen zu steigern.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2023 ein Konzept und eine Förderrichtlinie zur Beschlussfassung im Kulturausschuss zu erarbeiten. Nach Ablauf von drei Jahren sollen die Vereine eine Evaluation vorlegen, inwieweit sie den Anteil von Mädchen im Verein steigern konnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

21. Mehr mobile Jugendangebote
Im Jahr 2023 sollen in Ergänzung zum vorhandenen System der Sportboxen die „spiel- &
sportMOBILE“ des SSB in zwei weiteren Aktionsräumen (bislang 5) zum Einsatz kommen. Hierfür werden in 2023 und in 2024 jeweils Mittel in Höhe von 80.000 Euro für Sachbearbeitung und Material sowie zur Erarbeitung eines Konzepts zur künftigen Ansprache von Seniorinnen und Senioren bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

22. Tierschutzzentrum
Zur Sanierung des Welpenauslaufs werden dem Tierschutzzentrum über die Sport- und Freizeitbetriebe zusätzlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

23. Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb
Die Volkshochschule ist mit Sprach- und Integrationskursen der Motor kommunaler Sprachförderung für neue Menschen in Dortmund. Aber: Im Bericht zur EU-Zuwanderung hat die Verwaltung festgestellt, dass es für Zugewanderte aus Südosteuropa faktisch keinen Zugang zu bedarfsgerechten, kostenlosen Sprachkursen gibt, die mit einem Zertifikat abschließen. Betroffen sind davon insbesondere Frauen. Der Spracherwerb ist aber einer der Schlüssel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Laut Verwaltung liegen die Kosten pro Kurs von 20 Personen bei 28.600 (bei 600 Stunden) und 40.900 (bei 900 Stunden). Vor diesem Hintergrund wird zur Fortsetzung des kommunalen Handlungsprogramms Spracherwerb für das Haushaltsjahr 2023 der Zuschuss an die VHS um 200.000 Euro für Sprachkurse von Menschen, die anderweitig nicht anspruchsberechtigt sind, erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

24. Kriegerdenkmäler im öffentlichen Raum
Verteilt über das Dortmunder Stadtgebiet existieren rund 50 Kriegerdenkmäler bzw. Denkmäler mit (vor-)kaiserzeitlichem Bezug. Mit Hilfe externer Experten sollen diese erforscht und historisch-kritisch eingeordnet werden und sodann wie von der Verwaltung vorgezeichnet (Drucksache Nr. 24438-22) zu Lernorten werden, indem auf Stelen kurze Texte historisch fundiert aufklären und über einen QR-Code zu vertiefenden Inhalten auf einer eigenen Webseite führen. Zur Umsetzung von zunächst 10 Stelen wird der Etat der Kulturbetriebe um 30.000 Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

25. Aufwertung des Blücherparks: Umbau des Bolzplatzes
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Modernisierung des Bolzplatzes Blücherstraße zu einem Kunststoffrasenplatz. Im Rahmen der dafür notwendigen Planungen ist auch die aktuelle Lage des Spielfeldes zu hinterfragen und gegebenenfalls nach optimierenden Lösungen zu suchen. Nach Abschluss der Planungen ist den zuständigen politischen Gremien dem AKJF, dem AKUSW und dem AMIG spätestens im dritten Quartal 2023 ein Ausführungsbeschluss vorzulegen. Für diese und andere Maßnahmen zur Aufwertung des Blücherparks werden 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) schildert, dass der Ausführungsbeschluss dem AKJF vorgelegt werden solle.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass neben dem AKJF, auch der AKUSW und der AMIG den Ausführungsbeschluss erhalten sollten.

Die Antragsteller sind mit den Anmerkungen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

26. Ordnungsamt: Digitalisierungs- und Zukunftsprojekte
Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, die bereits erfolgten politischen Beschlüsse zur Digitalisierung der Ordnungsverwaltung sowie weiterer Digitalisierungsprozesse und Zukunftsprojekte (bspw. Scan-Fahrzeuge, Unterstützung Tierschutzbeauftragte, Umsetzung Tierschutzfonds) bspw. für den administrativen Tierschutz und digitale Parkraumüberwachung voranzutreiben. Damit dies auch zeitnah möglich ist, wird eine Stelle eingerichtet und dafür im Haushalt Mittel in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

27. Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes
Der Kommunale Ordnungsdienst wird um weitere 10 Stellen auf dann insgesamt 74 KOD-Mitarbeiter aufgestockt – zum Einsatz in der Innenstadt und in den Bezirken. Im Haushalt sind dafür die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 650.000 Euro vorzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI zu.

28. Attraktivität und Sicherheit im Stadtgarten
Zur Fortsetzung geeigneter kultureller und baulich-technischer Maßnahmen im Stadtgarten werden im Haushalt Mittel in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt. Der private Präsenzdienst - bestehend aus 2 Personen - im Stadtgarten, der dort noch bis zum 31.03.2023 installiert ist, wird darüber hinaus für ein weiteres Jahr bestellt. Der Präsenzdienst soll weiterhin in der Zeit von Montag bis Samstag von
19.00 bis 23.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15.00 bis 23.00 Uhr eingesetzt werden. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von rund 120.000 Euro jährlich sind im Haushalt zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI und zu.


29. Lebensmittelüberwachung Veterinärwesen
Das kommunale Veterinärwesen erhält zur Umsetzung des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittel sowie der Lebensmittelüberwachung zunächst 2,0 vzv.
Personalstellen zusätzlich. Dem ABÖAB und dem APOD wird bis zum 3. Quartal 2023 ein Sachstandsbericht u.a. zur Personalsituation vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zu.

30. Beratung gegen Rechts/BackUp
BackUp unterstützt Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt – sowie Angehörige, FreundInnen und ZeugInnen. Die Beratung ist für Beratungsnehmende kostenlos und kann auch anonym erfolgen. Zur Stärkung der Arbeit in Zeiten von Verschwörungsdenken,
QuerdenkerInnen etc. erhält Back-up ab dem Jahr 2023 zusätzlich Mittel in Höhe von 40.000 Euro, abzüglich eventueller zusätzlicher Landesmittel.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimme der AfD-Fraktion und zu.

31. Ehrenamtsfonds
Der Ehrenamtsfonds hat sich als wichtiger Baustein zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Dortmund erwiesen. Durch den Ehrenamtsfonds können Vereine unbürokratische Unterstützung erhalten. In den letzten Jahren wurde der Ehrenamtsfonds jeweils komplett ausgeschöpft. Um die in den Jahren der Pandemie entstandenen Lücken im Ehrenamt in den Stadtbezirken wieder zu schließen und insbesondere kleine Organisation in den Quartieren zu unterstützen, werden für 2023 zusätzlich 20.000 Euro zur Aufstockung des Ehrenamtsfonds bereitgestellt. Eine Evaluation zur Nutzung des Fonds wird dem Bürgerdiensteausschuss im 3. Quartal 2023 vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

32. Kampagne gegen sexuelle Übergriffe
Trotz der positiven Entwicklung, dass Straftaten im Stadtgebiet abnehmen, bleibt die Anzahl
gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung im öffentlichen Raum auf einem zu hohen Niveau. Als präventive Maßnahmen bietet das Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Dortmund in Kooperation mit dem hiesigen Polizeisportverein vor allem Selbstsicherheitskurse für Frauen an. Um diese Maßnahmen der Polizei von städtischer Seite zu ergänzen, bieten sich Kampagnen im öffentlichen Raum an, die Frauen stärken, sich gegen sexuelle Übergriffe zu positionieren und die Ansprache potenzieller TäterInnen weiter bekanntzumachen. Hierzu werden im Haushalt 2023 konsumtive Mittel in Höhe von 60.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

33. Eco-Toiletten im öffentlichen Raum
Im Wirkungsmonitor schneiden die öffentlichen Toiletten in Dortmund immer wieder besonders
schlecht ab. So gaben die 8.000 befragten Menschen folgende Schulnoten für die Erreichbarkeit beziehungsweise Sauberkeit der öffentlichen Toiletten: Note: 4,53 bzw. 4,33. Keine andere Kategorie wurde schlechter bewertet. Insbesondere von Personengruppen wie Frauen, Menschen mit Behinderungen, SeniorInnen und Menschen, die auf der Straße leben, gibt es Kritik. Um das Angebot öffentlicher Toiletten in der Innenstadt auszuweiten, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ein Konzept für 10 mögliche Standorte sowie den kalkulierten Betriebskosten ab dem Jahr 2024 zu erstellen und dem AKUSW, ABÖAB, BPN, ASAG, AFBL und Seniorenbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine erste Toilette soll bereits in 2023 als Pilotprojekt umgesetzt werden. Die zu planenden Toiletten sollen für die Nutzenden kostenfrei, barrierefrei und wenn möglich möglichst energieneutral sein. Dafür werden im Haushaltsjahr 2023
200.000 Euro bereitgestellt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwiefern Behörden und Amtsgebäude
der Stadt Dortmund durch bauliche Maßnahmen so verändert werden können, dass
öffentliche Toiletten in bestehenden Gebäuden mit einem Außenzugang wie am Düsseldorfer
Rathaus versehen werden.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlichen folgenden Antrag:

Im Antrag soll das Wort „kostenfrei“ mit dem Wort „kostengünstig“ ersetzt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag von Herrn Kauch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ursprünglichen Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

34. Aktionsplan LSBTIQ
Der Rat hat bereits den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen
und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen und die Erstellung wird durch die Koordinierungsstelle sowie eine externe Agentur vorangetrieben und im Jahr 2023 abgeschlossen.
Mit dem Aktionsplan soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Zur Umsetzung des Aktionsplans werden zunächst für den Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro und die Restmittel aus 2022 zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

35. Integrationsrat
Mit Beschluss des Rats, dem Integrationsrat eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen,
stieg auch der Bedarf im Fördermittelmanagement. Zur Abwicklung des Projektfördermanagements
des Integrationsrats wird dem Integrationsrat zunächst eine weitere halbe Personalstelle zur Verfügung gestellt.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:

Der Antrag ist wie folgt zu verändern:
Mit Beschluss des Rats, dem Integrationsrat eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen,
stieg auch der Bedarf im Fördermittelmanagement. Zur Abwicklung des Projektfördermanagements
des Integrationsrats wird dem Integrationsrat zunächst eine weitere halbe ganze Personalstelle zur Verfügung gestellt. Das Budget des Integrationsrates wird jährlich um 100.000 € erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag von Herrn Erstfeld mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ursprünglichen Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.




36. Verstetigung der Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass das mit dem Haushaltsplan 2022 beschlossene
Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte innerhalb Dortmunds im 2. Quartal 2023 vorgelegt wird. Von besonderer Bedeutung ist hierbei,
- dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d. h. sowohl didaktisch vorstrukturierte
als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur so eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht wird.
- dass der extrem hohe Planungsaufwand für die Lehrkräfte minimiert wird, indem die Verwaltung mit DSW21 eine unkomplizierte, unbürokratische Lösung für die Anreise vereinbart.

Die im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beschlossenen Mittel zur Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte in Höhe von 70.000 Euro werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Zusätzlich werden zur Umsetzung des Konzepts 80.000 Euro im Haushalt 2023 eingestellt. In den Jahren 2024 und 2025 werden jeweils 150.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu Protokoll, dem Antrag zuzustimmen, nicht aber der enthaltenden Mittelaufstockung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

37. Schulabsentismus
Der Kontakt- und Beratungsverbund KuBDO ist die einzige spezifische Beratungseinrichtung zum Schulabsentismus in Dortmund. Das Beratungsangebot gilt allerdings erst am dem 7. Schuljahr. Um aktuelle Lücken in der Versorgung zu schließen, ist die Schaffung einer “Fachstelle Schulabsentismus”, die für alle Jahrgangsstufen zuständig ist, notwendig. Im Haushalt sind die dafür notwendigen Mittel in Höhe von jährlich 70.000 Euro einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

38. Schulsozialarbeit
Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms sind zehn zusätzliche Stellen der Schulsozialarbeit
an Grundschulen eingerichtet worden. Die Finanzierung über das Land ist gesichert bis zum 31.7.23. Aus fachlicher Sicht ist der Erhält der Stellen auch darüber hinaus notwendig.
Ab dem Schuljahr 2024/25 soll das Bundesprogramm “Startchancen” starten mit der Ankündigung
von 4000 zusätzlichen Schulsozialarbeit-Stellen in benachteiligten Regionen und Quartieren. Darin könnten die erwähnten zehn Stellen aufgehen. Nach jetzigem Stand muss deshalb bis dahin zur Sicherstellung der Stellen eine städtische Finanzierung bis Mitte 2024 greifen. Dem Schulausschuss wird ein Konzept vorgelegt, wie die 10 weiter finanzierten Stellen an die Schulen vergeben werden.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) erläutert, dass der Antrag um folgenden Satz erweitert werden solle:
Dem Schulausschuss wird ein Konzept vorgelegt, wie die 10 weiter finanzierten Stellen an die Schulen vergeben werden.

Die Antragsteller sind mit der Ergänzung einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.





39. Förderung der digitalen Teilhabe
Zur Verbesserung der digitalen Teilhabe werden an ausgewählten Schulen in den Aktionsräumen
Soziale Stadt Familienzentren offene Angebote für interessierte Eltern geschaffen. Dafür werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird im Jahr 2024 evaluiert.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) schlägt vor, den Antrag um folgenden Satz zu erweitern:
Das Projekt wird im Jahr 2024 evaluiert.

Die Antragsteller stimmen der Ergänzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

40. Förderung des Projekts „Lernen neu denken“
Mit dem innovativen Lernprojekt “Lernen neu denken” sollen coronabedingte Lern- und Entwicklungsrückstände für SchülerInnen in Grundschulen insbesondere mit hohem Sozialindex
ausgeglichen werden. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten. Im Schuljahr 2022/23 wird das Projekt an sechs Grundschulen finanziert mit 300.000 Euro aus Mitteln der Dortmund-Stiftung.
Das Projekt bietet eine echte Verbesserung der Lehr-/Lernsituation an Grundschulen, so dass das Programm zumindest für die 16 Grundschulen, deren Sozialindex bei 6, 7, 8 oder 9 liegt, für ein weiteres Schuljahr 2023/24 gesichert werden soll. Dafür werden für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 jeweils 400.000 Euro eingestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

41. Ausweitung der spezifischen Öffnungszeiten in FABIDO-Kindertageseinrichtungen
Die Arbeitswelt wird immer agiler und der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei vielen Eltern immer größer. Entsprechend wichtig ist das Kita-Angebot auch bei der Standortwahl junger Familien. Neben dem allgemeinen Kita-Angebot spielt hierbei auch die Flexibilität der Einrichtungen eine zunehmend große Rolle. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten an weiteren Kindertagestätten im Stadtgebiet ausgeweitet und den Bedarfen entsprechend angepasst. Ein Konzept mit infrage kommenden Fabido-Einrichtungen und den finanziellen Auswirkungen wird dem Betriebsausschuss Fabido im 2. Quartal 2023 vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

42. Unterstützung der Bahnhofsmission
Die Bahnhofsmission erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

43. Finanzielle Hilfe für den Verein „Elterntreff leukämie- und tumorerkrankter Kinder e. V.“
Der Verein „Elterntreff leukämie- und tumorerkrankter Kinder e.V.“ erhält eine einmalige Finanzierung von 30.000 Euro in 2023.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

44. SLADO
Die gestiegenen Ansprüche an die Professionalisierung der Arbeit von SLADO als Dachverband von aktuell 10 Schwulen-, Lesben-, bisexuellen- und Transidentenvereinen und Initiativen in Dortmund sind durch den ehrenamtlichen Vorstand nicht mehr leistbar. Es besteht ein zeitnaher Bedarf für eine angemessene Geschäftsstelle (GeschäftsführerIn (100%), VerbandsreferentIn (50%), Verwaltungskraft (50%)), die Management- und Verwaltungsfunktionen erfüllt und die ehrenamtlichen LSBTIQStrukturen unterstützt.
Vor diesem Hintergrund werden SLADO zur Schaffung von insgesamt 2 Stellen und der nötigen Sachmittel entsprechende Gelder für 2023 bis einschließlich 2025 zur Verfügung gestellt.
Nach einem Jahr soll eine Evaluation erfolgen und dem AFBL und ASAG ein Bericht über die Arbeit der hauptamtlichen Geschäftsstelle vorgelegt werden.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) schlägt vor, dass dem Antrag folgender Satz ergänzt werden solle: Nach einem Jahr soll eine Evaluation erfolgen und dem ASAG ein Bericht über die Arbeit der hauptamtlichen Geschäftsstelle vorgelegt werden.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, auch dem AFBL einen Bericht vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung zu.

45. Erweiterte Öffnungszeiten für den Drogenkonsumraum und das Café Kick
Die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums und des Café Kick werden zur Verbesserung der Situation der drogenabhängigen Menschen, zur Umfeldentlastung und zur Stärkung der auf 72 Stunden/Woche verlängert. Aus dem städtischen Haushalt werden die für die Ausweitung der Öffnungszeiten erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 1,35 Mio. 1 Mio. Euro für das verbleibende Jahr 2023 und in den Folgejahren jeweils 1,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

46. Spritzenautomaten
Spritzenautomaten für drogengebrauchende Menschen retten Leben. Jede saubere Spritze dient dem sichereren Drogenkonsum und verhindert Infektionen. Dazu kommt: Jeder Spritzenautomat enthält auch die Möglichkeit, gebrauchte Spritzen sicher zu entsorgen, statt sie in der Öffentlichkeit liegen zu lassen und damit andere Menschen zu gefährden. Die Aidshilfe fordert deshalb ausdrücklich eine flächendeckende Versorgung mit Spritzenautomaten über das gesamte Stadtgebiet gefordert. Die Verwaltung erstellt gemeinsam mit der AIDS-Hilfe ein entsprechendes Konzept und eine Umsetzungsstrategie, die den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

47. Grenzenlose Wärme
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein Grenzenlose Wärme - Refugee
Relief Work e.v nach räumlichen Möglichkeiten der Ansiedlung eines Warenlagers
“Warehouse Dortmund” zu suchen. Das gemeinnützig betriebene Warehouse soll Sachspenden
wie Kleidung, Schuhe, Textilien, Wäsche, Haushaltsgegenstände und Retouren von privaten und gewerblichen SpenderInnen annehmen und diese kostenlos privaten und institutionellen Kunden bereitstellen, um Menschen in Dortmund und darüber hinaus zu versorgen (analog des ZESABO in Bonn).
In 2023 werden dem Verein für die Anmietung von Räumlichkeiten ein Zuschuss in
Höhe von 45.000 Euro und für 2024 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Im ersten Quartal 2024 ist den zuständigen Gremien ein Arbeits-, Raum- und Finanzierungskonzept vorzulegen. Der Verein ist aufgefordert, das Warehouse mittelfristig über Fördermitgliedschaften zu betreiben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE PARTEI war zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

48. Clearingstelle „Gestrandete UnionsbürgerInnen“
Im HH 2022 waren einmalig 60.000 Euro für das muttersprachliche Clearingverfahren für “gestrandete UnionsbürgerInnen ohne Leistungsansprüche eingestellt worden. Das Projekt Im Rahmen der von einem Trägerverbund getragenen Beratungsstelle “Willkommen Europa” ist gut angelaufen und sollte fortgesetzt werden. Dafür sind im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 70.000 Euro vorzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE PARTEI war zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

49. Clearingstelle Gesundheit
Die Finanzierung der Clearingstelle Gesundheit für EU-Zugewanderte (Träger: Soziales Zentrum) ist bis zum 31.03. durch Landesmittel gesichert. Das zuständige Ministerium hat sich aufgeschlossen gezeigt hinsichtlich einer weiteren Finanzierung, erwartet aber eine deutlich stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen ab 2023. Dafür sind im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 150.000 Euro vorzusehen. Die kommunalen Mittel werden im Fall der Finanzierung durch das Land entsprechend reduziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE PARTEI war zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

50. Fortführung des Schwammstadt-Programms
Das mit den Haushaltsberatungen 2022 beschlossene Schwammstadt-Programm wird fortgesetzt. Im Haushalt 2023 werden weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, zum 30.06.2023 einen Sachstandsbericht zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt gemäß den bisherigen Gremienbeschlüssen vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE PARTEI war zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

51. Klimafolgeanpassung gestalten
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel durch Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan integrierte Klimafolgeanpassung und dem innerstädtischen Durchgrünungskonzept zu intensivieren. Extrem trockene und heiße Sommer in den letzten Jahren erfordern zeitnahes Handeln, um Schäden auszugleichen und auf ähnliche Szenarien in kommenden Sommern vorbereitet zu sein. Folgende Maßnahmen werden im Haushalt 2023 berücksichtigt:
a) Zur Abkühlung stark frequentierter öffentlicher Räume in Hitzeinseln werden 500.000 Euro zusätzlich bereitgestellt, beispielsweise für die Einrichtung von Pocket Parks, zur Fassadenbegrünung, zur Einrichtung von Wasserzerstäubersystemen o.ä.
b) Ist die Pflanzung von Bäumen in ausreichendem Maße nicht möglich, werden alternative
Systeme zur Verschattung eingesetzt. Dies ist vor allem beim Boulevard Kampstraße und auf den Plätzen durch den Nutzungsdruck von Märkten und Großveranstaltungen der Fall. Um in den Sommermonaten die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich zu steigern, sollen in der Kombination mit Stadtmöblierung und mobilem Grün Sonnensegel auf Plätzen und Straßen in der Innenstadt eingesetzt werden. Dafür werden 500.000 Euro bereitgestellt.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, Punkt a) und Punkt b) des Antrages getrennt abzustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 51. a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 51. b) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

52. Förderprogramm Photovoltaikanlagen
Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2023 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 1.000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Somit kann das Ziel des Ausbaus regenerativer Energien auch kommunal unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der erheblichen Teuerungen durch
die derzeitigen Rahmenbedingungen, die der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit sich bringt, soll das Programm den Ausbau von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte fördern und unterstützen. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden.
Die Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerken) ist ausgeschlossen.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet, dem Antrag hinzuzufügen, dass Balkonmodule nicht inbegriffen sind.

Die Antragsteller folgen dem Vorschlag der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE+.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:

Der Antrag ist wie folgt zu verändern:
Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2023 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 1.000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 50.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 100.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Somit kann das Ziel des Ausbaus regenerativer Energien auch kommunal unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der erheblichen Teuerungen durch die derzeitigen Rahmenbedingungen, die der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit sich bringt, soll das Programm den Ausbau von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte fördern und unterstützen. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag von Herrn Erstfeld mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE PARTEI ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem vorgeschlagenen Zusatz der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

53. Förderprogramm Dachbegrünung
Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2023 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro für Privathaushalte, die beabsichtigen bzw. durch kommunale Regelung angehalten sind, Dachbegrünungen vorzunehmen. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 1.000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Somit soll das klimapolitische
Ziel der Verhinderung von Hitzeinseln in der Stadt Dortmund verfolgt werden, in dem möglichst
zahlreiche Dächer der Stadt mit Dachbegrünung versehen werden. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/ Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

54. Förderprogramm Dachgeschossausbau
Um kommunal Anreize für Privathaushalte zur Schaffung von zusätzlichen auf dem öffentlichen Wohnungsmarkt vermietbarem Wohnraum zu setzen, beschließt der Rat der Stadt ein Förderprogramm zum Dachgeschossausbau in Höhe von 1.000.000 Euro. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 12.500 Euro. Pro Haushalt wird ein Ausbau gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Vor dem Hintergrund, dass ca. 70 % der Eigentümer in Dortmund Privatleute sind, soll dieser Anreiz diesen Personenkreis animieren, Dachgeschossausbauten vorzunehmen, die nach Fertigstellung dem öffentlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden. Das Programm ist auf private Eigentümer beschränkt. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

55. Förderung energetische Sanierung
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Energieverbrauch insbesondere von Bestandsgebäuden drastisch gesenkt werden. Die Stadt Dortmund bietet schon jetzt finanzielle
Anreize für die unterschiedlichen Dortmunder AkteurInnen, um klimafreundliche Investitionen
voranzutreiben und stellt Fördermittel für klimaschutzrelevante Maßnahmen sowie für Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung bereit. Die Förderangebote sollen weiter ausgebaut werden, um die Sanierungsrate privater Gebäude weiter zu erhöhen und somit die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken. Für den Ausbau der kommunalen Förderangebote zur energetischen Sanierung sowie Modernisierung von Mietwohngebäuden werden 500.000 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt.
Die Stadt fördert damit künftig die folgenden weiteren Themengebiete:
a) Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle,
b) die effiziente Nutzung von Heizung und Lüftung (Wärmerückgewinnung)
c) den Einbau solarthermischer Anlagen.
Der maximale Förderbetrag pro Themengebiet beträgt 5.000,00 Euro. Die kommunale Förderung darf nicht förderschädlich für ebenfalls mögliche Landes- oder Bundesförderung sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

56. Fortsetzung Förderprogramm Geothermie
Die vom Rat beschlossene Förderung für die Nutzung von Geothermie wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Im Haushalt sind dafür Mittel in Höhe von 250.000 Euro vorzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

57. Erhöhte Wirtschaftlichkeit städtischer Photovoltaikanlagen
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude zur Eigenstromnutzung weiter voranzutreiben. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der städtischen Photovoltaikanlagen werden im städtischen Haushalt 500.000 Euro für den Aufbau von Speichersystemen zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

58. Energetisches Quartierskonzept
Zusammen mit geeigneten städtischen Töchtern und weiteren AkteurInnen soll entsprechend
dem Handlungsfeld Erneuerbare Energien (EE4) ein Pilotvorhaben in Kooperation mit Dortmunder Forschungseinrichtungen zur Anwendung klimafreundlicher Technologien initiiert werden. Das 2023 identifizierte Quartier sollte neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen einbeziehen. Die Kriterien zur Identifikation und die Umsetzungsidee des Bestandsquartiers werden mit der Politik abgestimmt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

59. BewohnerInnenparkzonen
Die durch Parkraummanagement erfassten Bereiche in Dortmund sollen generell ausgeweitet werden. Das gilt für den Einbezug weiterer Bereiche, wie beispielweise Stadtbezirkszentren oder Gewerbegebiete, vor allem aber für das BewohnerInnenparken. Für die Einrichtung und den Betrieb mindestens zwei weiterer BewohnerInnenparkzonen pro Jahr werden im Tiefbauamt zwei weitere Stellen eingerichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion zu.

60. Erstellung eines Konzepts für gesunde, nachhaltige Verpflegung an Schulen
Die Schulverpflegung ist leider nicht so zentral organisiert wie in den Kindergärten von FABIDO. Weil aktuell keine stadtweit abgestimmte Strategie für die Verpflegung von SchülerInnen (bei zunehmendem Ganztagsunterricht) besteht, wird die Verwaltung beauftragt, standortübergreifend bestehende Kapazitäten und Ausbaumöglichkeiten für die Verpflegung von SchülerInnen an allen öffentlichen Dortmunder Schulen zu analysieren. Diese Analyse kann die weitere Entscheidung über den Ausbau von Küchen, Logistikketten, gesunde und nachhaltige Beschaffung vorbereiten. Hierbei sind Fördermöglichkeiten über das Förderprogramm für Kantinen und Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des “Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL)” zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

61. Zwischennutzung von Leerständen
Der Einzelhandel steht schon länger vor einem tiefgreifenden Wandel, der durch die Corona-Pandemie nochmal verstärkt wurde. Gleichzeitig finden Dortmunds Kreative kaum geeignete Räume für Produktion, Präsentation und Handel. Die Stadt Dortmund legt erweitert deshalb einen Fonds ihr bestehendes Angebot für kreative Zwischennutzungen in Höhe von um 100.000 Euro für 2023 ff auf. Ziel ist es, kulturelle und kreative Zwischennutzungen von leerstehenden Einzelhandelsflächen in der Innenstadt und den Stadtteilzentren zu sehr günstigen Konditionen zu ermöglichen und dadurch Leerstandskosten zu minimieren – von der Kunstausstellung bis zum Pop-up-Store. Zur Umsetzung dienen Beispiele in anderen Städten wie Frankfurt, Hamburg, Münster oder Paris.
Die Koordinierung des übernimmt das die Stabsstelle Kreativquartiere in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadterneuerung zusammen mit und der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung ist aufgerufen, hierfür entsprechende Fördermittel zu akquirieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.

62. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die „Tool-Box“ als Steuerungsinstrument. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt die damit inzwischen eingezogene grundsätzliche „Bremse“ für weitere Stellenzuwächse auf ein jährliches Maximalmaß von in der Regel 100 neuen Planstellen, das gegebenenfalls um weitere 100 Stellen auf eine Obergrenze von maximal 200 neuen Planstellen ausgedehnt werden kann, sofern die jeweilige Haushaltssituation dies erlaubt und die zusätzlichen Stellen durch veränderte Aufgabenanforderungen gerechtfertigt sind. Der Rat erwartet die Einhaltung der Obergrenze unter den definierten Ausnahmen, wie z. B. refinanzierte Planstellen. Dazu ist bei unterjährigen Vorlagen, die die Einrichtung neuer Stellen vorsehen, der noch verbleibende „Tool-Box-Deckel“ zu benennen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.

63. Förderung Piksl Labor
Für den Erhalt der kostenfreien offenen Sprechstunde zur Gewährleistung digitaler Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen wird dem Dortmunder Piksl Labor in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 ein jährlicher Zuschuss von 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt gewährt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

64. Fortschreibung Inklusionsplan
Für die Fortschreibung des Inklusionsplans werden in 2023 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dem Plan soll zukünftig eine Orientierung an Lebensphasen (Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene) zugrunde gelegt werden. Für die Fortschreibung wird eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Einrichtungen der Behindertenhilfe, des BPN, der Politik und der Verwaltung gebildet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

65. One-Stop-Shop für Handwerk und Mittelstand
Das Deutsche Handwerk schlägt neben zahlreichen bundespolitischen Maßnahmen auch sogenannte digitale Ökosysteme vor. Ein digitales Ökosystem kann sowohl eine geschlossene als auch offene Lösung sein. Es stellt jedoch immer verschiedene Services bereit.
Mit der Idee eines One-Stop-Shops soll solch ein digitales Ökosystem für das Handwerk für eine erfolgreiche Klimawende konzipiert werden. Dringend erforderlich für die gebäudetechnischen
und Ausbauhandwerke ist eine optimale und digitale Vernetzung von Handwerk und weiteren beteiligten Personen wie Energieberatende, Genehmigungsbehörden und fördermittelgebenden Stellen im dlze, um effizient und fachübergreifend zusammenarbeiten zu können. Zur Umsetzung des Beschlusses DS 24923-22 für Zielgruppen-Konzepte “Gründung” und “Handwerk” werden konsumtive Mittel in Höhe von insgesamt 125.000Euro eingestellt. Der Rat der Stadt erwartet eine finanzielle Beteiligung des Handwerks und der IHK.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
66. DiverseCity Kongress
Aus einem Projekt für Stadtverwaltungen hat sich ein flexibles Format entwickelt, mit dem der Völklinger Kreis Unternehmen, Kommunen und Verbände bei der Entwicklung ihres ganzheitlichen Diversity Managements unterstützt. Ab dem Jahr 2023 soll der DiverseCity-Kongress in Dortmund durch die Wirtschaftsförderung Dortmund umgesetzt werden. Die nötigen Mittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr werden aus dem Budget der Wirtschaftsförderung finanziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

67. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische
Unternehmen
Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex
sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wurde deshalb durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen sowie fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz
ermöglicht und erleichtert. Um Unternehmen bei der Zertifizierung bzw. Aufstellung von Gemeinwohlbilanzen zu unterstützen, soll die Wirtschaftsförderung KMU einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro gewähren.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind die Mittel aus dem Etat der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.
Zum 3. Quartal 2023 wird ein erster Erfahrungs- und Umsetzungsbericht zur Evaluation des Projekts vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.

è Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 26029-22-E11):

1. Fortführung des Projektes zur kostenlosen Bereitstellung von Damenhygieneartikeln
in öffentlichen Gebäuden
Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt noch während der Pilotphase auszuweiten und in Dortmund an weiteren 20 exemplarischen Standorten im Stadtgebiet an weiterführenden Schulen und öffentlichen Gebäuden Automaten aufzustellen, an denen sich junge Mädchen und Frauen kostenlos mit Damenhygieneartikeln versorgen können. Zum Ende der Projektlaufzeit sollen die Erfahrungen evaluiert und vorgelegt werden. Bei positiven Erfahrungen soll das Angebot sukzessive auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

2. Finanzierung einer Stelle für eine:n Sozialarbeiter:in im Arbeitsfeld der Psychosozialen
Betreuung (PSB) für substituierte Drogengebraucher:innen bei der Drogenhilfe PUR gGmbH.
Zur erforderlichen Ausweitung der Beratungsangebote in der psychosozialen Beratung ist eine zusätzliche Planstelle erforderlich, die PUR e.V. nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

4. Erstellung einer Dachflächenpotentialanalyse der städtischen Gebäude
Für die Erstellung der Dachflächenpotentialanalyse der städtischen Gebäude gemäß dem Beschluss des AKUSW zur Drucksachennummer 25593-22 „Erstellung eines detaillierten Solarkatasters der städtischen Gebäude“ (einschl. Solarthermie) und die dafür notwendigen Prüfungen der baulichen Voraussetzungen werden 400.000 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt. Mit diesen Mitteln soll die Erstellung einer detaillierten Dachpotentialanalyse für zunächst 100 städtische Gebäude an ein kommunales Unternehmen vergeben werden. Sofern dies nicht möglich ist sollen andere externe Dienstleister herangezogen werden. Sollten nach der Erstellung der Dachpotentialanalyse für die ersten 100 städtischen Gebäude Restmittel bestehen, soll eine Dachpotentialanalyse für weitere Gebäude erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

5. Umstellung der Nahwärmeversorgung der städtischen Gebäude von Erd- auf Biogas
Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit DEW21 zu prüfen, ob die Nahwärmeversorgung der städtischen Gebäude von Erd- auf nachhaltiges Biogas umgestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist dem AKUSW und dem AFBL vorzulegen. Pro Kilowattstunde entstehen vermutlich Mehrkosten von 0,3 Cent. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. sowie dem AKUSW und dem AFBL vorzulegen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet, den zweiten Satz des ursprünglichen Antrags zu streichen.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, dass die Prüfung in Abstimmung mit DEW21 erfolgen solle.

Die Antragsteller sind mit den Vorschlägen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

6. Samstagsbestattungen
Der Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf den städtischen Friedhöfen regelmäßig an einem Samstag im Monat Bestattungen durchgeführt werden können. Im Rahmen der Prüfung sind mögliche Mehrkosten sowie eventuelle Personalbedarfe zu ermitteln. Das Ergebnis der Prüfung soll bis zum 3. Quartal 2023 vorliegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

7. Internationale Wirtschaftsförderung
Die Verwaltung wird beauftragt, die internationale Wirtschaftsförderung insbesondere mit Regionen auszubauen, in denen wir Städte- und Projektpartnerschaften unterhalten. Für die bestehenden internationalen Städtepartnerschaften sollen jeweils Schnittmengen und Synergien bei wirtschaftlichen Strukturen, Clustern und Entwicklungsperspektiven untersucht werden, um für jede Städtepartnerschaft einen strategischen Ansatzpunkt für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu definieren. Auf dieser Grundlage sollen dann Gespräche mit den Verwaltungen der Partnerstädte aufgenommen werden, um gemeinsame Kooperationsprojekte in der Wirtschaftsförderung mit konkreten Zielen und Maßnahmenplänen zu planen. Im Budget der Wirtschaftsförderung werden dafür in 2023 50.000 Euro und im Jahr 2024 werden dafür im städtischen Haushalt 50.000 Euro Im Haushalt werden dafür in 2023 und 2024 jeweils 50.000 Euro zusätzliche Mittel für Reisekosten und andere Sachmittel für diesen Prozess bereitgestellt.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Kosten für das Jahr 2023 aus dem Budget der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.

8. Digitalisierung der Abrechnungen der Feuerwehr
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungsprüfungsausschusses
an Abrechnungen im Bereich der Feuerwehr kurzfristig, spätestens bis zur Ratssitzung im September, ein Konzept zur durchgängigen Digitalisierung von Abrechnungen vorzulegen, das es der Feuerwehr ermöglicht, ohne Bürokratie für die Einsatzkräfte alle Anforderungen der Rechnungsprüfung zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ zu.

9. Nutzung von Impfbussen für Masern-Impfungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die vorhandenen Impfbusse künftig für die verpflichtenden Masern-Impfungen von Kindern eingesetzt werden können, um die bestehenden Lücken bei der Impfquote niedrigschwellig zu schließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

è Antrag SPD-Fraktion (Drucksache-Nr.: 26029-22-E15)

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
a) Der städtische Haushalt 2023 steht unter den Vorzeichen von Pandemie, Inflation und Ukrainekrieg und muss sich in Anbetracht möglicher neuer Krisen weiterhin an diesen beiden Zielen orientieren: zukunftsgerichtete Investitionen in die Daseinsvorsorge und nachhaltige Konsolidierung. Zukünftigen Generationen muss eine robuste und moderne Infrastruktur sowie eine wirtschaftlich leistungsfähige, klimaneutral aufgestellte und selbstbestimmte Stadt weitergegeben werden.
b) Pandemie, Inflation und Krieg sind große Herausforderungen für unsere Stadt. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen belaufen sich in Dortmund bis einschließlich 2026 voraussichtlich auf über 450 Millionen Euro. Daher begrüßen wir, dass die anfallenden Kosten, die mit Pandemie und Krieg zusammenhängen aus dem Kernhaushalt bilanziell isoliert werden können, sodass die Stadt immer noch in der Lage ist, zukunftsweisende und nachhaltige Investitionen zu tätigen.
c) Die sogenannten Altschulden (Liquiditätskredite) erdrücken sehr viele Kommunen in
Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Ruhrgebiet. Auch Dortmund ist davon betroffen. Der Bund ist bereit, 50% dieser Schulden zu übernehmen, wenn auch das Land die anderen 50% übernimmt. Daher ist nun die Landesregierung gefordert, dem Bund zu folgen und gemeinsam mit ihm die Altschuldenproblematik der Kommunen zu einem vernünftigen Ende zu führen. Im Zweifel muss das Land mit seinem Anteil vorangehen.
d) Schon jetzt müssen Konzepte und Strategien erarbeitet werden, wie ab 2026 die isolierten Kosten, die durch Pandemie und Ukrainekrieg entstanden sind, so abgebaut und zurückgezahlt werden können, dass die Stadt weiter finanziell handlungsfähig bleibt und weiterhin über ihren Haushalt eigenständig entscheiden kann.
e) Der gesellschaftlich notwendige und richtige Beschluss eines Rechtsanspruchs auf Kindertages- und Ganztagsbetreuung wird die Stadt in den kommenden Jahren aufgrund gestiegener Baukosten, Materialkosten und Nachhaltigkeitsvorgaben stark belasten. Die Notwendigkeit für diese Maßnahmen bleibt allerdings bestehen und der Ausbau muss schnell weitergehen. Bund und Land sind daher in der Pflicht, die Kommunen zügig finanziell besser auszustatten, wenn entsprechende Aufgaben an sie übertragen werden.
f) Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund werden derzeit von starken finanziellen
Belastungen getroffen. Ob auf dem Wohnungsmarkt, bei Energie oder Lebenshaltungskosten,
überall erleben wir Steigerungsraten von teilweise bis zu dreistelligen Prozentzahlen. Daher ist es wichtig, dass dieser Haushalt auch dafür genutzt wird, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu entlasten. Dies sollen auch die vorliegenden Haushaltsbegleitanträge, die den Haushaltsplan der Verwaltung ergänzen, erreichen.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, Punkt f) getrennt vom restlichen Antrag abstimmen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1 a) - e) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1 f) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat Antrag 87-90 bereits unter der Empfehlung des AKJF abgestimmt.


7. Verlängerung der Öffnungszeiten in der Zentralbibliothek
Für die Erweiterung der Öffnungszeiten in der Zentralbibliothek auf montags 10.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr werden ab dem Haushalt 2023 die zusätzlich anfallenden Mehrkosten bei den Betriebs- und Personalkosten in Höhe von 200.000 EURO p.a. zur Verfügung gestellt. [Kalkulation gemäß Stellungnahme der Verwaltung vom 08.03.2022 (Drucksache-Nr.
23804-22-E2)]. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine Sonntagsöffnung auf Grundlage des Bibliothekenstärkungsgesetzes ermöglicht werden kann. Die Einrichtung der in der Sitzung des Rates am 16.12.2021 beschlossenen Stadtteilbibliotheken in Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, ist hier auch weiterhin zu berücksichtigen und umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion zu.

8. Förderung des Pilotprojekts „Academy of outsiders“ im Taranta Babu
Das zweijährige Pilotprojekt „Academy of outsiders“ im Taranta Babu wird im Haushalt 2023 und im Haushalt 2024 mit Mitteln in Höhe von jeweils 49.750 EURO pro Jahr gefördert. Das Konzept des Pilotprojekts wird dem AKSF vorgelegt.

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, das Konzept zunächst im Fachausschuss vorstellen zu lassen.

Der Antragsteller ist mit dem Vorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion zu.

9. Fortführung des Feierabendmarkt auf dem Theatervorplatz
Zur erfolgreichen Fortführung des Feierabendmarktes auf dem Theatervorplatz werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 EURO für das Kulturangebot bei voraussichtlich 20 Terminen bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ zu.

10. Modernisierung der Sportanlage im Volksgarten Mengede
Rasenplätze wie in Mengede sind unverzichtbar für den Sportstandort Dortmund. Unter anderem weil die Vorhaltung von Rasenplätzen für die Teilnahme von Fußballmannschaften ab einer gewissen Spielklasse vorausgesetzt wird, aber auch weil ohne diese die Bewerbung als Turnierstandort für internationale Groß-Ereignisse nicht möglich sind. Die Verwaltung wird daher aufgefordert ein Konzept für die Modernisierung der Sportanlage Mengede mit den hier aufgeführten notwendigen Maßnahmen zu prüfen und dem AKSF im 3. Quartal 2023 vorzulegen: Erneuerungen der Naturrasenfläche mit neuer Drainage und Beregnungsanlage, der Laufbahn und der Segmente mit Kunststoff-Belag, der Hochsprung-, Weitsprung- und Kugelstoßanlage und der Umwege, Barrieren und Zaunelemente, sowie die Installation einer Flutlichtanlage. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 2.000.000 EURO im Haushalt 2023 bereitgestellt. Das Konzept ist der Bezirksvertretung Mengede vorzulegen.

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, dass dem AKSF ein Prüfauftrag vorgelegt werde.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) stellt den mündlichen Änderungsantrag, dass der Bezirksvertretung Mengede das Konzept vorzulegen ist.

Der Antragsteller stimmt dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Änderungsantrag von Herrn Kowalewski mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

11. Nordstadtliga-Queens
Ab dem Haushalt 2023 werden für die Erweiterung des Projektes „Nordstadtliga-Queens“ die notwendigen Personal- und Sachkosten in Höhe von 20.000 EURO p.a. übernommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

12. Haus Wenge
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept für das Haus Wenge zu erstellen unter dem Aspekt, welche Grundrissänderungen und Baumaßnahmen notwendig sind, um die Raum- und Nutzungskapazitäten (m² und Zahl der gleichzeitig nutzenden Personen pro Raum auf 100) zu erhöhen.
Für den Ankauf, den Betrieb und die Unterhaltung des Hauses Wenge, sowie für die weitere Planung und Investitionen werden für den Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 828.000 EURO zzgl. 10% Kaufnebenkosten bereitgestellt, die nach der Konzepterstellung freigegeben werden können. Die Bezirksvertretung Scharnhorst soll bei der Planung und Durchführung mit einbezogen werden und beteiligt sich mit 100.000 EURO.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI zu.


15. Flächendeckende Ausstattung der Sportvereine mit Defibrillatoren
Im Haushalt 2023 werden 250.000 EURO zur flächendeckenden Ausstattung (gesamtes Stadtgebiet) der Sportvereine und der Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SFB) bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren bereitgestellt. Von den Mitteln sollen auch die Wartung und die Schulung der verantwortlichen Personen im Umgang mit diesen Geräten finanziert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

21. Aufbau eines Dortmunder Bewegungsmodells zur ganzheitlichen Bewegungs-,
Sport- und Talentförderung für Kinder und Jugendliche
In den Haushalten 2023 bis 2025 wird die Übernahme der Projektkosten für den Aufbau eines Dortmunder Bewegungsmodells zur ganzheitlichen Bewegungs-, Sport- und Talentförderung für Kinder und Jugendliche in Höhe von 150.000 EURO p.a. beschlossen.
- Projektleitung: 0,5-Stelle TVÖD EG 11 (ca. 40.000,00 €)
- Wissenschaftl. Begleitung: Honorar ca. 30.000,00 €
- 2 Sportkoordinatoren an den 4 Standorten auf Minijob-Basis | 8x 8.000 EURO | ca. 64.000 EURO
- Sachmittel je Standort; 4.000 € je Standort | ca. 16.000,00 €

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

22. Unterstützung bei der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Bereich Energie durch die Stadt Dortmund evtl. in Kooperation mit der DEW21 initiiert und unterstützt werden kann. Die Bürgerenergiegenossenschaft soll den Dortmunder Bürger*innen die Möglichkeit geben, an der Energiewende zu partizipieren. Über die Bürgerenergie-genossenschaft sollen einzig Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umgesetzt werden und eine Dividende – sofern diese erwirtschaftet werden konnte - an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Die Energiegenossenschaft
soll demokratisch, unabhängig vom eingebrachten Anteil, organisiert sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


23. Verstetigung der Förderung von Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude
Der für den Haushalt 2022 beschlossene Förderfonds von 50.000 Euro zur Förderung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden wird bis zum Jahr 2025 fortgesetzt. Zudem erfolgt eine Erhöhung der jährlichen Mittel um 150.000 Euro auf 200.000 Euro. Nicht abgerufene Fördermittel können jeweils in das Folgejahr übertragen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

24. Förderfonds für Mini-Photovoltaikanlagen
Zur Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) wird für das Jahr 2023 ein Förderfonds in Höhe von 200.000 Euro jährlich eingerichtet, der an dem Dienstleistungszentrum
für Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Der Höchstbetrag pro geförderter Anlage beträgt 500 Euro Nicht abgerufene Fördermittel können jeweils in das Folgejahr übertragen werden. Die Förderung für Mini-Photovoltaikanlagen soll auch im Rahmen des Energiesparservice der Caritas beworben werden. Für Empfänger*innen von Transferleistungen sollen spezielle Förderbedingungen mit einer hohen
Förderquote erarbeitet werden. Im Rahmen der Abwickelung der Förderung ist dem/der Fördernehmer*in der Hinweis auf die Einhaltung der VDE-Richtlinien sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber zu geben. Ein Jahr nach Einrichtung des Förderfonds wird dem AKUSW und dem AFBL eine Evaluation vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

26. Städtische Immobilien an das Fernwärmenetz anschließen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anschluss von städtischen Liegenschaften, die sich innerhalb des Fernwärmenetzes befinden und noch nicht an dieses angeschlossen sind, an das Fernwärmenetz zu prüfen. Die Prüfung erfolgt, sofern absehbar ist, dass die Heiztechnik in dem entsprechenden Gebäude getauscht werden muss. Der Anschluss von städtischen Gebäuden an das Fernwärmenetzt ist in der kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

27. Förderung von Wärmepumpen
Zur Förderung von vorrangig Geothermie betriebenen Wärmepumpen bei privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 300.000 Euro jährlich eingerichtet, der an dem Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab bis zu der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Gebäude. Nicht abgerufene Fördermittel können in das Folgejahr übertragen werden. Ein Jahr nachdem das Förderprogramm angelaufen ist, erfolgt eine Evaluation, welche dem AFBL und dem AKUSW vorgelegt wird.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass die Wärmepumpen von Geothermie betrieben sein sollten.

Der Antragsteller ist mit dem Vorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

29. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien in Risikogebieten für Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen bis zum Jahr 2025 aufzulegen. Die Fördersumme beträgt in 2023 und 2024 jährlich jeweils 1.000.000 500.000 Euro. Die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss beträgt 500 Euro. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds wird eine Einkommensgrenze festgelegt, unter der Fördermittelnehmer*innen zur Fördermittelnahme berechtigt sind. Diese Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 30.000 Euro und für Verheiratete 36.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Ein unterhalb dieser Einkommensgrenze liegendes Einkommen ist nachzuweisen. Das Programm sollte so gestaltet sein, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 50.000 Euro für Ledige und bis zu 100.000 für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Ein Jahr nachdem der Förderfonds angelaufen ist, erfolgt eine Evaluation des Förderprogramms, welche dem AKUSW, dem AMIG und dem AFBL vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

30. Preisreduzierung des Sozialtickets auf 29 Euro
Zeitgleich mit der Einführung des Deutschlandtickets soll zum 01.04.2023 der Preis für das Sozialticket in Dortmund auf 29 Euro gesenkt werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem VRR und DSW21 ein rechtssicheres Verfahren zu prüfen und zu entwickeln. Hierfür werden ausreichend Mittel ab 2023 fortlaufend im Haushalt bereitgestellt.

Zum 01.07.2023 wird der Preis für das Sozialticket (Mein Ticket) in Dortmund auf 29 Euro gesenkt. Das gilt bis zu einer Regelung und Einführung eines Sozialtickets mit ähnlichem Preisniveau durch das Land NRW oder dem VRR. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem VRR und DSW21 ein rechtssicheres Verfahren zu prüfen und zu entwickeln. Hierfür werden ausreichend Mittel ab Juli 2023 fortlaufend bis Ende 2024 im Haushalt bereitgestellt.

Unklar ist aktuell, wie sich die Einführung des Deutschland-Tickets auf das gesamte Tarifgefüge auswirken wird. Das betrifft auch die weitere Nutzung und den Preis des bisherigen VRR-Sozialtickets. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat in seiner Sitzung am 08. November in Abstimmung mit dem VRR eine Übersicht über die bis dahin erkennbaren Veränderungen sowie eine erste Evaluierung und Einschätzung zum 29,- Euro-Ticket vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

31. Kostenloser Kostenfreier ÖPNV für Schüler*innen und Auszubildende
Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich beim VRR dafür einzusetzen, dass zu Beginn des Schuljahres 2023/24 Schüler*innen und Auszubildende den ÖPNV kostenlos kostenfrei nutzen können. Die Finanzierung soll über den Bund und das Land NRW erfolgen.

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass die Finanzierung auch über den Bund erfolgen solle.

Der Antragsteller ist damit einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

33. Anschaffung eines Dokumentenabholungsschrankes zur Ausgabe von eAT
durch die ABH
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst einen Dokumentenausgabeschrank im Rahmen eines Pilotprojektes zu beschaffen, in die bestehenden EDV-Systeme einzubinden und zur Abholung von eAT an einem frei zugänglichen und zentralen Standort ohne Terminverpflichtung aufzustellen.
Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen evaluiert und den zuständigen Fachausschüssen vorgestellt werden. Bei einer positiven Bilanz soll geprüft werden, ob sich das System bewährt hat und die Anzahl der Ausgabeschränke ggf. erhöht werden soll. Hierzu werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
è hierzu liegt folgender Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 26029-22-E19) vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Pilotprojekts eine entsprechende Anschaffung
für einen Dokumentenschrank zur Ausgabe eines weiteren geeigneten Dokuments
(z.B. Reisepass) im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste anzuschaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

34. Weiterentwicklung des Bereiches Forschung und Innovation bei der Feuerwehr Dortmund
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie eine Weiterentwicklung von 37/IFR zu einer Organisationseinheit „Fähigkeits- und Innovationsentwicklung“ unter Einbindung von Feuerwehr-/Anwendungssachverstand erfolgen könnte und ein Konzept zur Umsetzung erstellen. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Erhöhung der finanziellen Mittel durch Forschungsprojekte einbezogen werden. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss nach den Sommerferien 2023 vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

35. Ausbau der Kommunikationskapazitäten der Feuerwehr zur Verbesserung des Selbstschutzes der Bevölkerung und zur Gewinnung von haupt- und ehrenamtlichem
Personal
Der Rat beauftragt die Verwaltung um Prüfung, wie die Kommunikation zur Ergänzung bestehender Strukturen in der Pressestelle der Feuerwehr verbessert werden kann. Dabei sind auch die Schnittstellen und Synergieeffekte zur Dortmund-Agentur bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss nach den Sommerferien 2023 vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

37. Verstetigung der Mittel zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung
Die Mittel zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung sollen auch im Jahr 2023 mit jährlich 20.000 EURO fortgeschrieben und dann vorrangig für die Kastration von Freigängerkatzen freilebenden Katzen verwendet werden. Die finanziellen Mittel werden aus dem Tierschutzfonds finanziert.

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass die Angelegenheit aus dem Tierschutzfond finanziert werden.

Der Antragsteller ist damit einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

è Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 26029-22-E17)

2) Unterstützungsnetzwerk „Ankoppeln“
Die Pläne verschiedener bereits bestehender afrikanischer Initiativen und Vereine, die in den Bereichen Jugendhilfe und Jugendarbeit tätig sind, zur Gründung eines Unterstützungsnetzwerks für die afrikanische Diaspora in Dortmund werden begrüßt. Das neue Netzwerk soll über die Dauer von zunächst fünf Jahren die komplexen sozialen Problemlagen der afrikanischen Community in Dortmund bearbeiten, um insbesondere für Kinder und Jugendliche eine gute Perspektive zu schaffen. Aktuell leben über 21.000 Menschen afrikanischer Herkunft in Dortmund, davon haben ca. 9000 noch eine afrikanische Staatsangehörigkeit. Ein Drittel der Eingewanderten ist in einem Alter unter 18 Jahren. In den letzten Jahren hat der Zuzug junger Männer und Jugendlicher insbesondere aus Guinea, Gambia, Eritrea, Somalia und Nigeria stetig zugenommen. Daraus ergeben sich Handlungsnotwendigkeiten
für die soziale Arbeit, für die Bildungs- und Kulturpolitik in der Stadt.
Zur Unterstützung des Projektes werden 100.000 Euro in den Haushalt 2023 sowie für die darauffolgenden vier Jahre jeweils 200.000 Euro eingestellt. Die Gelder sind an die Bedingung geknüpft, dass sich das Land in mindestens derselben finanziellen Höhe am Projekt beteiligt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


4) Förderung der Freien Kulturszene
Zur Stärkung der Kulturzentren nach Corona und der aktuellen Energie-Krise, zur Erschließung neuer Zielgruppen, Bekanntmachung der Kulturzentren und zur weiteren Standortentwicklung wird der jährliche Etat für die Förderung der freien Kulturzentren in Dortmund für die Jahre 2023 und 2024 – bis zur anschließenden Neuverhandlung der institutionellen Förderung - um jeweils 540.000 Euro angehoben. Für die konkrete Verteilung der Mittel werden die Zentren und das Kulturbüro gebeten,
einen Vorschlag für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

è Antrag Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 26029-22-E16)

Nach Bankenkrise, arabischer Flüchtlingskrise, Corona-Pandemie, Klimakrise, der sozialen Krise in Deutschland mit zunehmenden Bedarfen bei Lebensmitteltafeln und Suppenküchen und aktuell der Ukraine-Krise mit erneuten Flüchtlingsunterbringungen und weltweiten wirtschaftlichen Konfrontationen, von denen die Energiekrise und die hohe Inflation nur die ersten sichtbaren Zeichen sind, ist auch das kommende Haushaltsjahr geprägt von den Auswirkungen all dieser Krisen. Während andere Bundesländer ihre Kommunen von etlichen Krisenauswirkungen entlasten, bietet NRW lediglich die Möglichkeit, die daraus resultierenden finanziellen Lasten für ein paar Jahre in Schattenhaushalten bzw. „Bilanzierungshilfen“ zu verstecken. Bezahlt werden müssen sie in NRW allerdings etwas zeitverzögert von den Kommunen.

1) Der Rat fordert daher die Landesregierung NRW auf, die Kommunen auch real von den Lasten der Corona-Krise und den Folgen des Ukraine-Krieges zu entlasten und die Bilanzierungshilfen
der Kommunen in den Haushalt des Landes NRW zu übernehmen.

Der Reformstau in Dortmund aus vergangenen Wahlperioden wird derzeit mit Hochdruck abgearbeitet. Dabei sind zum Teil großformatige Veränderungen im Verwaltungshandeln und in den Organisationsstrukturen beschlossen und zum Teil auch in die Wege geleitet worden. Beispielhaft seien hier die neu aufgestellte Stadtentwicklungsgesellschaft, das neue Wohnkonzept, das Klimakonzept, die Schaffung einer städtischen Servicegesellschaft oder auch das in der Bearbeitung befindliche ökologische Waldkonzept genannt. Gleichwohl bleiben noch viele politische Initiativen viel zu lange liegen, was sowohl Unmut auf Seiten der Politik erzeugt als auch Unverständnis in der politisch interessierten Bürgerschaft unserer Stadt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu.

2) Die Verwaltung wird daher vom Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, bei der Priorisierung
von Maßnahmen, die vom Rat beschlossenen Haushaltsanträge der Fraktionen des Rates mit höchster Priorität umzusetzen. Dass viele Anträge auch nach etlichen Jahren nicht bearbeitet wurden oder mit zum Teil kruden Begründungen eine Umsetzung von Ratsbeschlüssen abgelehnt wird, ist nicht akzeptabel. Es gilt in Dortmund das Primat der Politik.

Gleichwohl stellt sich insbesondere in Krisenzeiten die Fraktion DIE LINKE+ der Verantwortung
für Dortmund und bringt eine Reihe von Haushaltsbegleitanträgen ein, um die Situation für die Menschen in Dortmund zu verbessern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 2) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.


3. Forum Dunkelbunt e.V. - Fahrtkostenerstattung und Heizkostenzuschuss
Das Forum Dunkelbunt e.V., das zwei ambulante Hospizdienste betreibt, erhält für die Übernahme der Fahrtkosten für Ehrenamtliche 5.000 Euro für das Jahr 2023. Zudem erhält der Verein im Jahr 2023 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 2.000 Euro.
Der Antrag wird im Rahmen der Haushaltsberatungen an den Rat gestellt. Auf Hinweis des Rechtsamtes durfte der Antrag nicht in der zuständigen Bezirksvertretung gestellt werden, da es sich bei dem Verein um eine stadtweit agierende Einrichtung handelt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

5. Laptopschränke zum Aufladen und Lagern in Grundschulen
Die Verwaltung schafft für alle Grundschulen, die daran Interesse haben, die erforderliche Zahl von Laptopschränken an, in denen die Grundschüler*innen elektronische Lerngeräte wie iPads aufbewahren und aufladen können. Hierzu werden in 2023 und 2024 jeweils 30.000€ zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

8. Investitionshilfe „Taranta Babu“
Der Verein des „Taranta Babu“ erhält von der Stadt Dortmund einmalig 10.000 Euro für die Renovierung des Sanitärbereichs. Dabei ist zu achten, dass (mindestens) eine der Toiletten rollstuhltauglich aus- bzw. umgebaut wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

9. Das Depot: Kultureller Mittelpunkt und Bildungsstätte in der Nordstadt
Das Depot erhält für zwei eine Personalstellen im Jahr 2023 den Betrag von 150.000 75.000 Euro sowie ein Sachkostenbudget in Höhe von 50.000 25.000 Euro.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Mittel zu halbieren und eine Stelle einzurichten.

Der Antragsteller ist mit der Anmerkungen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

11. Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien und Herbstferien 2023 im Westfalenpark
Die Stadt Dortmund stellt jährlich 100.000 im Jahr 2023 130.000 Euro zur Verfügung, damit Kinder und Jugendliche aus Dortmund bis 18 Jahren in den Sommerferien und Herbstferien 2023 den Westfalenpark unentgeltlich besuchen können. Nach den Herbstferien wird dem AKSF und AFBL eine Evaluation vorgelegt.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, den freien Eintritt zunächst im Jahr 2023 anzubieten und anschließend dem AKSF und AFBL eine Evaluation vorzulegen.
Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, den freien Eintritt sowohl in den Sommerferien als auch in den Herbstferien anzubieten.

Der Antragsteller ist mit den Vorschlägen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

12. Ermäßigung in Schwimmbädern
In den Bädern der Sportwelt gGmbH sollen Ermäßigungen für DO-Pass-Berechtigte und für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eingeführt werden. Dazu soll eine personalisierte
digitale Jahreskarte gegen eine geringe Schutzgebühr an die Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Diese Dauerkarte berechtigt zum kostenlosen Eintritt in alle Bäder der Sportwelt gGmbH. Zur Umsetzung werden 200.000 Euro in den Haushalt 2023 ff. eingestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

16. Barrierefreies Routing in Wegeführung
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gewährleistung eines barrierefreien Routings in der Wegeführung im Jahr 2023 eine halbe Stelle zu schaffen. Die anschließende Koordination zur Datenpflege ist in den Folgejahren mit 0,2 Stellenanteilen zu gewährleisten. Synergieeffekte mit Projekten aus dem Bereich Smart City und ggf. Fördermöglichkeiten sollen zusätzlich geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

17. Arbeits- und Gesundheitsschutz für Fabido-Erzieher*innen
1) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit das Instrument einer leistungsbezogenen
Zulage für Erzieher*innen mit speziellen Qualifikationen, welche in umfassenden Weiterbildungen erworben wurden, im Bereich der FABIDO möglich ist.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Konzept für ein Gesundheitsmanagement aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastung der Erzieher*innen einzurichten dem FABIDO Betriebsausschuss und dem Rat vorzulegen, welches direkt bei FABIDO angesiedelt sein sollte. Viele der Beschäftigten erkranken an Muskel- und Skeletterkrankungen und an zu hoher psychischer Belastung. Besonders während der Corona-Pandemie war die Belastung extrem hoch. Daher sollte ein Angebot speziell für diesen Personenkreis eingerichtet werden, der sowohl Präventionsmaßnahmen wie z. B. Rückenschulungen als auch psychologische Beratung beinhaltet.
Ebenso muss eine altersgerechte ergonomische Ausstattung in allen FABIDO-Einrichtungen
für die Erzieher*innen stattfinden. Dafür ist es insbesondere notwendig, lärmdämmende Materialien und Textilien in den Räumen einzusetzen. Bei der mobiliaren Ausstattung sollten zumindest ein Wickeltisch mit Stufen als auch ein Erzieher*innenstuhl vorhanden sein. Weiterer Bedarf ist bei den Erzieher*innen abzufragen.
Mehrere Studien belegen einen signifikanten Zusammenhang zwischen Schulter-, Nacken- und Rückenbeschwerden und physischer, aber auch psychischer Fehlbelastungen. Denn psychischer Stress ruft eine permanente Muskelanspannung hervor, die nicht kompensiert werden kann. Diese Gefahr besteht bei Erzieher*innen, zumal die Arbeitsplätze in der U3-Betreuung mit ihren spezifischen Belastungen (Heben und Tragen von Kindern, Wickeln, etc.) zunehmen werden.

3) Um die Erzieher*innen zu entlasten, ist es zudem wichtig, die Kita-Sozialarbeit für verhaltensauffällige Kinder weiter auszubauen. Wir bitten alsbald um Darlegung des aktuellen
Sachstands hierzu.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, die drei Punkte einzeln abstimmen zu lassen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass zunächst ein Prüfauftrag erfolgen sollte und dieser dem FABIDO Betriebsausschuss und dem Rat vorgelegt werden solle.

Der Antragsteller ist mit den Anmerkungen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 17. 1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag 17. 2) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 17. 3) mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

18. Tarifvertrag für die DOLOG mbH
Der Rat fordert die Geschäftsführung der EDG auf, den seit 13 Jahren bestehenden tariflosen
Zustand der DOLOG (Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbh) zu beenden
und Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen.
Begründung:
In der Antwort der EDG auf die gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und
DIE LINKE+ hat die EDG auf den tariflosen Zustand bei der DOLOG hingewiesen. Im Bemühen
der Politik, der Vorbildfunktion für die Dortmunder Wirtschaft sowohl durch die
Stadt Dortmund als auch die kommunalen Betriebe Rechnung zu tragen, wird die EDG
aufgefordert, in ihrem Beteiligungsunternehmen tarifliche Verhältnisse wiederherzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

19. Assistenzhunde in der Hundesteuersatzung
Die Stadt Dortmund führt eine neue Befreiung in der Hundesteuersatzung ein: Gemäß aktueller
rechtlicher Vorgaben soll der Begriff der Assistenzhunde in der Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1a) erweitert werden.
Konkret handelt es sich um folgende Änderung:

§ 4 Abs. 1a) (aktuell)
Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;

§ 4 Abs. 1a) (neu)
Hunde, die als Assistenzhunde der Alltags-Unterstützung von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen oder geistigen Einschränkungen dienen und deren Ausbildung von zertifizierter Stelle nachgewiesen werden kann. Die Steuerbefreiung gilt auch für Assistenzhunde, welche sich derzeit noch in Ausbildung befinden. Der Nachweis der aktuell
laufenden Ausbildung durch eine zertifizierte Stelle ist halbjährlich zu erbringen.

Für die nach Satz 1 beantragte Steuerbefreiung wird auf Antrag darüber hinaus nach erfolgreich nachgewiesener Ausbildung die in Dortmund zu zahlende Hundesteuer nach § 2 Abs. 1 a) der Hundesteuersatzung erstattet. Die Ausbildungszeiten des Hundes zur Ermittlung der Höhe der Erstattung sind nachzuweisen und die Höhe der Erstattung wird auf die tatsächliche in Dortmund gezahlte Hundesteuer begrenzt.

Herr Neuhaus (Fachbereichsleiter Stadtkasse und Steueramt) bittet den letzten Satz des § 4 Abs. 1a) (neu) mit folgendem Satz zu ersetzen: Für die nach Satz 1 beantragte Steuerbefreiung wird auf Antrag darüber hinaus nach erfolgreich nachgewiesener Ausbildung die in Dortmund zu zahlende Hundesteuer nach § 2 Abs. 1 a) der Hundesteuersatzung erstattet. Die Ausbildungszeiten des Hundes zur Ermittlung der Höhe der Erstattung sind nachzuweisen und die Höhe der Erstattung wird auf die tatsächliche in Dortmund gezahlte Hundesteuer begrenzt.

Der Antragsteller ist mit der Änderung einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

è Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26029-22-E13)

5. Brandschutzbedarfsplan
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unverzüglich intern und/oder extern zu beauftragen und bis zur März-Sitzung des Rates hierzu eine Vorlage inklusive Zeitplan vorzulegen.

Haushaltswirkung: ggf. 80.000 Euro im Fall externer Beratung, in 2023 oder 2024, je nach Ausschreibung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.

6. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aktualisierung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus auch Rechtsextremismus unter Migrantinnen und Migranten, namentlich den der türkischen "Grauen Wölfe" und deren Aktivitäten in Dortmund, in den Aktionsplan aufzunehmen.
Haushaltswirkung: keine, da Aktionsplan bereits budgetiert ist.
Rm Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, dass es „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus“ heißen solle.

Der Antragsteller ist mit der Anmerkung einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.





Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


è Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 26029-22-E11):

3. Anlassbezogene Schulhof-Zusatzreinigungen
Im Haushalt 2023 wird ein jährliches Budget in Höhe von 70.000 EURO für anlassbezogene Zusatzreinigungen der großen Schulzentren und Berufskollegs bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion DIE PARTEI ab.

è Antrag SPD-Fraktion (Drucksache-Nr.: 26029-22-E15)

6. DJ & Producing in Dortmund als Kunstform etablieren und fördern
Zur DJ & Producing-Förderung in Dortmund werden unter dem Dach des „House of Pop“ der Musikschule Dortmund im Haushalt 2023 85.000 Euro bereitgestellt. Davon sollen 35.000 Euro p.a. ab 2023 für ein Nachwuchs-Förderprogramm für Club-Künstler*innen genutzt werden, um damit wichtige Workshops, Trainings oder Netzwerkveranstaltungen finanzieren zu können und einen Teil des Budgets für eine verstärkte Bekanntmachung und Bewerbung des Nachwuchsprogramms zu nutzen. Außerdem wird in Kooperation zwischen dem Verein „DJ & Producing Schule Dortmund e. V.“ und der Musikschule Dortmund die Etablierung eines für die Teilnehmenden kostenlosen Schulungsprogramms durch die Übernahme einer einmaligen Anschubfinanzierung von 50.000 EURO für die technische Erstausstattung auf den Weg gebracht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

14. Freier Eintritt Westfalenpark für Kinder und Jugendliche während der Oster-, Sommer- und Herbstferien
Ab dem Haushalt 2023 werden Mittel in Höhe von 100.000 Euro p.a. bereitgestellt, um einen dauerhaften kostenfreien Eintritt von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren (ohne Ausbildungsnachweis) und jungen Menschen bis 27 Jahren mit entsprechendem Ausbildungsnachweis (kann auch formlos sein) in den Oster-, Sommer- und Herbstferien im Westfalenpark zu ermöglichen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wohnort.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI ab.

16. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung
junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von 413.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2023 bis 2024 bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE PARTEI ab.

28. Denkmalpflegeplan
Für die Erstellung und Umsetzung des Denkmalpflegeplans (Drucksachennummer 17264-20) werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Haushalt 2023 jährlich 120.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE PARTEI bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

32. Einsatz von Auszubildenden im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit im
Kommunalen Ordnungsdienst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, alle Nachwuchskräfte aus dem Ausbildungsgang Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die im Jahr 2023 ihre Ausbildung erfolgreich beenden werden, auch im Kommunalen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes einzusetzen. Alle Auszubildenden werden dort eingesetzt, auch wenn die Zahl der Nachwuchskräfte die Anzahl der Planstellen übersteigt. Über den Einsatz der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit nach erfolgreicher Prüfung in 2024 wird die Verwaltung dem APOD und ABÖAB zu gegebener Zeit berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

è Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 26029-22-E17)

3) Stärkung der Clubkultur
Die Stadt Dortmund unterstützt künftig Brandschutz- und Lärmschutzmaßnahmen, die freie Kulturinstitutionen und Musikclubs mit lärmemittierenden Nutzungen umsetzen. Gefördert werden können sowohl baulich-technische Verbesserungen, als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die den Lärm- und Brandschutz betreffen. Einen Zuschuss beantragen können bestehende freie Kulturinstitutionen und Musikclubs,die eine regelmäßige Programmarbeit oder Nutzung nachweisen können, welche den Kriterien der künstlerischen Qualität und Professionalität
entspricht. Dafür werden ab dem Haushaltsjahr 2023 jährlich 90.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit werden entsprechende Förderrichtlinien mit Kriterien zur Anspruchsberechtigung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion ab.

5) Anpassung Haustarif Theater
Durch die Erhöhung der Mindestgage im NV-Bühne wurde das Gagengefüge am Theater Dortmund zu Lasten der erfahrenen Mitarbeitenden verschoben. Konkret haben sich die Gagen zwischen Berufseinsteiger*innen und langjährig verdienten Mitarbeiter*innen angeglichen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten eine stufenweise Anpassung des Gagengefüges am Haus vorzunehmen, um die vorher durch Mitarbeitende, Intendant*innen und Leitung des Theaters vereinbarten Gagenstruktur – auch vor dem Hintergrund der Inflation – wieder gerecht auszugestalten. Zur Deckung der Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten) wird der Betriebskostenzuschuss des Theaters ab der Spielzeit 23/24 stufenweise angepasst.
Dafür werden im Haushaltsjahr 2023 für die Spielzeit 23/24 zusätzlich 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE PARTEI ab.

è Antrag CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26029-22-E12)

1. Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende
Der Haushalt der Stadt Dortmund steht vor großen Herausforderungen: Die Folgen der Corona- Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind zu stemmen und die allgemeine Preisexplosion, insbesondere die steigenden Energiepreise, beschneiden den finanziellen Spielraum. Was für die Stadt gilt, gilt erst recht für die Bürgerinnen und Bürger und die Gewerbetreibenden unserer Stadt. Al-le Seiten sehen sich angesichts der aktuellen inflationären Preisentwicklung einer zunehmenden, in ihrem ganzen Ausmaß noch gar nicht überschaubaren finanziellen Belastung gegenüber. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibenden in Dortmund folgende Entlastungen für 2023 und 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 5 Mio. Euro:
a. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Grundsteuerhebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) um 10 Prozentpunkte auf 600% abzusenken.
b. Zur Stärkung der Dortmund Wirtschaft beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Gewerbesteuerhebesatz um 3 Prozentpunkte auf 482 % zu senken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

2. Halbjährliche Grundreinigung der Dortmunder Innenstadt durch die EDG

Die Dortmunder Innenstadt ist stark frequentiert. Zur Stärkung des Gesamtimage der City gehört auch ein sauberes Stadtbild. Die Sauberkeit lässt allerdings an vielen Stellen zu wünschen übrig. Vor diesem Hintergrund ist das von der EDG kürzlich vorgestellte neue Intensivreinigungskonzept "24/7“ für mehr Sauberkeit in der City zu begrüßen. Darüber hinaus fehlt es in der Innenstadt aber an einer regelmäßigen Grundreinigung, die den tiefsitzenden und über Jahren festgelaufenen Schmutz wie Kaugummi, organische Hinterlassenschaften, etc. entfernt. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Kosten durch eine halbjährliche intensive Reinigung der Gehwege und Plätze mit Spezialmaschinen für Wasserhochdruckreinigung in der City durch die EDG entstehen. In diesem Zusammenhang soll auch die Satzungsbindung bei Reinigungsleistungen geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

è Antrag Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 26029-22-E16)

1. Nothilfefonds Energiekrise
1) Der Rat stellt 200.000 100.000 Euro bereit, um Menschen, die im Rahmen der Energiekrise durch die Maschen der sozialen Sicherungssysteme hindurchzufallen drohen, unbürokratisch aufzufangen. Die Gelder werden über die Dortmunder Verbraucherzentrale und bestehende Nothilfefondsstrukturen (z.B. Diakonie und Caritas) vergeben.
2) Der Rat fordert Bundesregierung und Landesregierung auf, entsprechende unbürokratische
Notsicherungssysteme für die Menschen in diesem Land einzurichten, damit Kommunen nicht in Vorleistung gehen müssen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den geänderten Antrag gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE PARTEI ab.

4. Ein echter lebender Weihnachtsbaum für Dortmund
Die Stadt Dortmund lässt noch im Jahr 2023 auf dem Hansaplatz einen großen flachwurzelnden
Nadelbaum einpflanzen, der mittelfristig den „größten Weihnachtsbaum der Welt“ ersetzen soll. Sollten wegen des Unterbaus bauliche Restriktionen bestehen, wird ein alternativer Standort innerhalb der City geprüft.

Die Finanzierung soll aus dem Budget für das bisherige Metallgerüst erfolgen. Etwaige einmalige Zusatzkosten werden vom Haushalt übernommen. In der mittelfristigen Finanzplanung entfällt dann die Position für das weihnachtliche Metallgerüst. Künftig soll Dortmund unter einem lebenden Baum Weihnachten feiern können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion ab.




è Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26029-22-E13)

1. Wegfall unbesetzter Stellen
Stellen, die seit mehr als drei Jahren unbesetzt sind, werden bei der Aufstellung des Stellenplans 2024 dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Davon werden Stellen bei den Bürgerdiensten, beim Kommunalen Ordnungsdienst und bei Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen. Ausdrücklich nicht ausgenommen sind jedoch Stellen in anderen Bereichen, die noch nie besetzt worden sind. Die sogenannte "Tool-Box-Vorlage" wird entsprechend verschärft.

Haushaltswirkung: ab 2024 - bitte durch die Verwaltung im Blick auf die Nicht-Ausnahme der nie besetzten Stellen abschätzen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

2. Keine weitere Aufblähung des Stellenplans
Stellen, die im laufenden Jahr 2023 zusätzlich zum Stellenplan von der Verwaltung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, müssen künftig in der gleichen Vorlage und im gleichen finanziellen Umfang den Wegfall anderer Stellen vorsehen. Ausgenommen sind Stellen, die sich mindestens in Höhe der Personalkosten vollständig durch zusätzliche Einnahmen refinanzieren.

Haushaltswirkung: erst im Haushaltsvollzug

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

3. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2022
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Haushaltsjahr 2024 das Stellenvolumen wieder auf das des Jahres 2022 abzusenken. Der Wegfall der Stellen erfolgt im Rahmen von Fluktuation und des Ausscheidens von Beschäftigten im demografischen Wandel.

Haushaltswirkung: ab 2024 ca. 10 Millionen Euro (190,5 nicht refinanzierter Stellenaufwuchs in der Kernverwaltung in 2023, kalkuliert mit durchschnittlich 52.500 Euro)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
4. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
a) Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen wird zum 1.7.2023 abgeschafft.
b) Die Vergnügungssteuer auf die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird zum 1.7.2023 abgeschafft.
Um eine differenzierte Abstimmung zu ermöglichen beantragen wir die Abschaffung der sogenannten Sexsteuer getrennt nach
a) Prostituierten und Betrieben, die der Prostitution dienen, einerseits und
b) Betrieben, die lediglich Räume für nicht-kommerzielle sexuelle Kontakte bieten (wie z.B. Swinger-Clubs, Darkroom-Bars), andererseits.

Haushaltswirkung: bei vollständiger Abschaffung unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes netto 210.000 Euro Mindereinnahme in 2023 und 420.000 Euro ab 2024; wir bitten die Verwaltung um Quantifizierung der Haushaltswirkung, wenn nur Punkt b) beschlossen wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion DIE PARTEI ab.
è Antrag Fraktion Alternative für Deutschland (Drucksache Nr.: 26029-22-E8)

Antrag 01:
Klimaschutz-Maßnahmen in der „Mantelvorlage Klimaschutz und – folgeanpassungen“
der Rat der Stadt beschließt, alle sogenannten „Klimaschutz-Maßnahmen“, niedergelegt in der beschlossenen „Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen“, im Haushaltsplan 2023 zu streichen.

Antrag 02:
Pauschale Kürzung des Budgets der Kulturbetriebe um 5 %
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für 2023 um 5% zu reduzieren.

Antrag 04:
Ersatzlose Streichung von Einrichtungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters
und des Rates
jene im „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ befindlichen
Organisationseinheiten, die nicht einer von Gesetzes wegen parteipolitischen neutral handelnden
Verwaltung zuzurechnen sind, sondern vielmehr eine links-grün ideologisierte Agenda bedienen, sind obsolet.
Sie belasten den Dortmunder Haushalt ebenso wie die Geduld des mündigen Bürgers. Wir beantragen daher, diese Organisationseinheiten ersatzlos und umgehend zu schließen und das Personal in die Bürgerdienste einzugliedern. Hier kann dann sinnvolle Arbeit erledigt werden.
Im Einzelnen beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die ersatzlose Streichung
der folgenden Einrichtungen:
- Koordinationsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und -initiativen
- Koordinationsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Initiative Dortmunder Talent

Antrag 06:
Pauschale Kürzung des Budgets der Theaterbetriebe um 5 %
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2023 um 5% zu reduzieren.“

Antrag 07:
Pauschale Kürzung der Fraktionszuwendungen um 10 % im Haushaltsplanentwurf
2023
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2023 um 10% gekürzt werden.“

Antrag 08:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Rahmen der Bearbeitung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sind an verschiedenen
Stellen des Haushaltsplanes Anforderungen an zusätzlichen Planstellen aufgefallen, die
aus Sicht der AfD-Fraktion nicht benötigt werden.

Nachfolgend die einzelnen Anträge nach Ämtern:
I. (Büro des Oberbürgermeisters und Stadtamt 1)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernat 1
des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:
Dezernatscontrolling im Leitungsstab, 1/DEZ (1 Stelle)
Assistenzkraft im Büro des Oberbürgermeisters, 1/DEZ (1 Stelle)
Koordinierungsstelle „Istanbul-Konvention“, StA 1 (1 Stelle)
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“, StA 1 (1 Stelle)
II. (Stadtamt 21)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffung im Dezernat 2 (StA
21) zu erweitern:
Vollstreckungsaußendienst zur Optimierung von Kfz-Pfändungen, StA 21 (bislang
1 Stelle)
Die AfD-Fraktion beantragt daher, statt einer Stelle, 3 Stellen für diese Aufgabe zu
schaffen.
III. (Stadtamt 32)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32
nicht durchzuführen und zu streichen:
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr, StA 32 (12 Stellen)
Innendienst Verkehrsüberwachung, StA 32 (4 Stellen)
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, StA 32 (5 Stellen)
IV. (Stadtamt 40)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 40
nicht durchzuführen und zu streichen:
Koordinierungsstelle „Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen
aus Südosteuropa“, StA 40 (2 Stellen)
V. (Stadtamt 51)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 51
nur zu realisieren, falls eine rechtliche Notwendigkeit besteht.
Umwandlung von Honorarverhältnissen in feste Planstellen, StA 51 (10,55
Stellen)
VI. (Stadtamt 50)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50
nicht durchzuführen und zu streichen:
Lokal Willkommen, StA 50 (7 Stellen)
VII. (Stadtamt 53)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen nur zu realisieren,
soweit sie nicht mit Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona stehen.
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in 2021 und 2022, StA 53
(40,12 Stellen)
VIII. (Stadtamt 60)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 60
nicht durchzuführen und zu streichen:
Klimaziele / -neutralität 2035, StA 60 (11 Stellen)
IX. (Stadtämter 61 und 66)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen in den Stadtämtern
61 und 66 nicht durchzuführen und zu streichen:
Einrichtung eines Verkehrswendebüros, (StA 61, StA 66)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt alle o.g. Anträge der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

è Antrag Fraktion Die FRAKTION – Die PARTEI (Drucksache Nr.: 26029-22-E18)

1) Dortmund, das Tokio Westfalens
Teil 1:
Der Rat beschließt, die Theaterkreuzung (Südwall/Hiltropwall und Hansastraße/Hohe Straße) freundlicher für Fuß- und Radverkehr zu gestalten, indem es eine “Diagonalqueren”-Phase wie bei der berühmten Shibuya-Kreuzung gibt.

Die Umgestaltung soll zunächst per agiler Stadtgestaltung (auch bekannt als Tactical Urbanism)
erprobt werden. In der Anfangsphase soll per Informationszettel (auch bekannt als Flyer) und Informationslotsen (auch bekannt als Guides) der Gebrauch vermittelt und unterstützt werden (auch bekannt als Training by Example).

Teil 2:
Die Kreuzung soll fortan den Namen “Unser Omma ihre Kreuzung” führen.in



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

3) Heiße Luft
Der Rat beschließt, die Friedenssäule zu einer Windkraftanlage umzubauen, um damit die
heiße Luft, die im Rathaus produziert wird, aufzufangen und direkt nutzbar zu machen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

4) Dortmund, das Hamburg Westfalens
Der Rat beschließt, auf dem Dach des Rathauses ein Spaßbad nebst Saunalandschaft zu errichten. Die Rutschen sollen die größten, längsten und steilsten der Welt werden und nicht eine Rutsche darf für einen Superlativ im Guinnessbuch der Rekorde fehlen!
Die Rutschen sollen zudem direkt ins Büro der Fraktion Die FRAKTION und in den Ratssaal reichen, sowie zum Gebäudeausgang, falls man einmal spät dran sein sollte. Dies soll auf Wunsch auch für die anderen demokratischen Fraktionen (die allerdings natürlich alle nicht einen ganz so weiten Weg haben werden) umgesetzt werden - wir wollen ja mal nicht so sein!
Der Eintritt ist verboten, falls man Mitglied einer Partei ist, die ein Verdachtsfall für den
Verfassungsschutz ist und gratis, falls man obdachlos ist. Alle anderen dürfen die Höhe des Eintritts selbst bestimmen.
Als ökologische Aspekte soll das Bad mit der heißen Luft aus dem Rathaus beheizt werden (sofern diese nicht für die Windkraft-Friedenssäule genutzt wird).
Als Dachbegrünung soll auf dem Dach des Spaßbades ein Jungle-Camp mit einem echten Dschungel mit Dreifinger-Faultieren, Alpakas, Einhörnern, etc. nebst dauer-live-Übertragung aus dem Camp installiert werden. Alle demokratischen Ratsmitglieder, die mit alternativlos armseligen Aushilfs-Adolfs reden, müssen dort einziehen.

Kosten:
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf EUR 1,95 (in Worten: Ein Euro und fünfundneunzig
Cent). Schließlich wollen wir das Budget ja höchstmöglich überziehen und beim
Rathaus ist es ja auch egal, was man vorher geschätzt hat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

5) Wiederaufbau Lützeraths
Beschluss:
Der Rat beschließt den originalgetreuen Wiederaufbau des Dorfes Lützerath vor dem Platz
des RWE – Towers.

Kosten:
Baumaterial ca. 100.0000 €, wenn´s hoch kommt. Alternativ kann man RWE ja mit einigen
Klima-Zertifikaten das Angebot schmackhaft machen.
Gewinn: Selbst unsere pessimistischten Schätzungen gehen von einem hohen sechsstelligen
Gewinn innerhalb der ersten drei Betriebsjahre des Klimamuseums aus.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

6) Wiedereinführung des 9 € - Monatstickets
Der Rat beschließt, das letztjährlich überaus erfolgreiche 9€-Monatsticket in Dortmunder
Bussen und Bahnen wieder einzuführen, um eine größtmögliche Ausnutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu erreichen.
Kosten:
Bei der Wiedereinführung des überaus beliebten Tickets könnten jedoch Kosten entstehen. Diese könnten zumindest teilweise durch die Erhöhung der Parkkosten von Fahrzeugen ab zweieinhalb Tonnen Gesamtgewicht wieder ausgeglichen werden.
Weiterhin wäre – denkbar und logisch – eine besondere Umweltabgabe auf SUVs zum
Kostenausgleich umzusetzen.
Auszugehen ist von (seriös geschätzt) einem jährlichen Kostenaufwand/Einnahmeverlust
der DEW in Höhe von ca. 1,2 Millionen €.
Aus unseren wohlkalkulierten Berechnungen sollte sich eine Gewinnsumme durch die geplanten
Refinanzierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1,2 Millionen € generieren lassen, so dass die jährlichen Gesamtkosten der Wiedereinführung des 9-€ Monatstickets sich insgesamt kostenneutral realisieren ließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

7) Umwidmung des Deutschen Fußballmuseums in ein Internationales
Fußball-Korruptionsmuseum
Der Rat beschließt die Umwidmung des Deutschen Fußballmuseums in ein Internationales
Fußball-Korruptionsmuseum.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

8) SchülXponys
Der Rat beschließt, dass 1.000.000€ für die Anschaffung von 150 SchülXponys für Grundschulkinder,
die Übernahme der anfallenden Tierarztkosten und eine geeignete Unterbringung
der Tiere in den Ferien zur Verfügung gestellt werden

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

9) Keine weitere Bereitstellung von Toilettenpapier!
Der Rat beschließt, in Zukunft kein Toilettenpapier mehr auf öffentlichen Toiletten zur Verfügung
zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

10) Ansehnliche Obdachlose
Der Rat beschließt, dass obdachlose Menschen der Jahreszeit angemessene, ansehnliche
Kleidung zur Verfügung gestellt wird und einmal im Monat ein kostenloser Friseurbesuch
erfolgen kann.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) schlägt vor, die Angelegenheit in den ASAG zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion DIE PARTEI und der CDU-Fraktion und bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion und einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab die Angelegenheit an den ASAG zu überweisen. Eine Stimme der SPD-Fraktion und eine Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion DIE PARTEI ab.

11) Wahlbeteiligung
Der Rat beschließt, jedX aktivX WählX zu belohnen. Es könnten z.B. Wahlevents mit Getränken
und Snackbars stattfinden, die die BürgX in die Wahllokale locken. Auch eine Belohnung
in Form von Gutscheinen für Kino, Westfalenpark und Schwimmbäder unserer
Stadt für jedx aktivX WählX wäre denkbar. Vorstellbar ist auch eine Tombola („Jeder 5.
Wahlzettel ist ein Gewinn!“), die dafür erforderlichen Preisen könnten vom gebeutelten
Einzelhandel dieser Stadt gespendet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.

12) Öffentliches Urinieren
Die Stadt Dortmund verzichtet auf Bußgelder für öffentliches Urinieren, sondern stellt der pinkelnden Person als Entschädigung dafür, im Freien pinkeln zu müssen, einen Sanifair-Gutschein zur Verfügung.
Zudem bietet die Stadt Dortmund in den Verwaltungsgebäuden für BürgX ohne Penis kostenfreie
Urinellas an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE PARTEI ab.




Die folgenden Anträge wurden vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


è Antrag SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26029-22-E15)

36. Aufbau eines Pilotstandortes für vorausfliegende Rettungsdrohnen in Dortmund
Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einrichtung eines Pilotstandortes „Vorausfliegende Rettungsdrohnen“ in Dortmund in Kooperation mit dem Deutschen Rettungsrobotik-Zentrum. Ziel ist es, nach einer dreijährigen Probezeit die Technologie dauerhaft zu implementieren und zum Einsatz zu bringen. Hierzu werden folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:
Beschaffung eines technischen Systems und Integration in die Organisation und vorhandene Leittechnik: 200.000 € für 2023, 50.000 € für 2024
Integration in die Organisation und vorhandene Leittechnik sowie wissenschaftliche und technische Begleitung: 50.000 € p.a. für 2023 bis 2025
Personal für Wissenschaftliche und technische Begleitung: 170.000 € p.a. für 2023-2025

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Antrag, die Angelegenheit zunächst in den ABöOAB zu überweisen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschweren zu überweisen.

è Antrag Fraktion Die FRAKTION – Die PARTEI (Drucksache Nr.: 26029-22-E18)

2) FußgängXbeauftragtX
Beschluss:
Der Rat beschließt, eine neue Stelle in der Verwaltung zu schaffen, die sich mit den Belangen
der FußgängX unserer Stadt befasst.
Diese soll sich mit folgenden Aufgabengebieten beschäftigen:
- ASP. Für BürgX die Mängel / Sicherheitsrisiken bei Fußwegen feststellen
- Begehungen der Baustellen in Hinsicht auf Sicherheit von zu Fuß Gehenden
- Prüfung der Ampelphasen und gegebenenfalls Initiierung der Neueinstellung
- Zahlreiche Reparaturen der Fußwege und Kennzeichnung
- Enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung der Stadt
- Optimierung von Laufwegen durch und in die Stadt

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet, die Angelegenheit an den AKUSW und den AMIG zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion die Angelegenheit an den AKUSW und den AMIG zu überweisen.
Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung nicht teil.




Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen (u.a. erledigt aufgrund anderer Abstimmungen):


è Antrag SPD-Fraktion (Drucksache-Nr.: 26029-22-E15)
13. ParkAkademie – Forum für Bildung und Begegnung e.V.
Ab dem Haushalt 2023 werden Personalkosten in Höhe von 32.400 EURO p.a. für eine 0,6 Teilzeit-Stelle in der ParkAkademie als begleitende Person bewilligt und so diesen Ort der Begegnung insbesondere für Senior*innen und ältere Erwachsene weiterzuentwickeln und fortwährend offen zu halten.

17. Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsstelle für SLADO
SLADO erhält Mittel für den Aufbau einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführung, Verbandsreferent*in und Verwaltungskraft. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 Euro p.a. (2023-2025), 195.000 Euro (2026) und 200.000 Euro (2027) bereitgestellt.
18. Muttersprachliches Clearing für gestrandete Unionsbürger*innen
Das Clearingverfahren zeigt erste Erfolge und die Arbeit der Beratungsstelle soll in 2023 fortgesetzt werden. Zum Herbst 2023 ist eine Evalutation über die Arbeit der Beratungsstelle vorzulegen, damit rechtzeitig vor den kommenden Haushaltsberatungen über die Weiterführung der Beratungen für 2024 entschieden werden kann. Für 2023 werden Haushaltsmittel von 78.000 Euro bereitgestellt.

19. Ausweitung der Öffnungszeiten im Drogenkonsumraum
Zur Verbesserung der Versorgung drogenkranker Menschen und zur Stabilisierung des Umfeldes ist die Erweiterung der Öffnungszeiten erforderlich. Ziel ist die Erweiterung auf 72 Stunden in der Woche. Aufgrund der gegenwärtigen Situation des Arbeitsmarktes mit Fachkräftemangel in diesem Bereich wird die Erweiterung der Öffnungszeiten nur schrittweise erfolgen können.
Die zusätzlichen Kosten bei der Aidshilfe belaufen sich bei einer Öffnungszeit von 50 Stunden in Höhe von 516.900 €, bei 61,5 Stunden in Höhe von 967,400 € und bei 72 Stunden in Höhe von 1.355.400 €.
Bei einer sukzessiven Anpassung der Öffnungszeiten, beginnend im 2. Halbjahr 2023, ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
2023: Kosten bis 680.000 €, danach jährlich bis 1,4 Mio. €.
20. Projekt Grenzenlose Wärme, Refugee Relief Work e.V.
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Verein Gespräche zu führen und die ehrenamtlich Tätigen dabei zu unterstützen, in zentraler Lage vorübergehend Lagermöglichen für Spendenmaterial zu finden. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit Kosten für Miete von entsprechenden Räumlichkeiten übernommen werden könnten. Perspektivisch wird der Verein die Mietkosten selbständig durch Fördermitglieder finanzieren.
Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit der Verein in das Netzwerk der Wohnungslosenhilfe in Dortmund eingebunden werden könnte, um passgenaue Unterstützung zu leisten und die vorhandenen Angebote ergänzen.
Ggf. Anschubfinanzierung in 2023 in Höhe von maximal 60.000 Euro Mietkostenzuschuss zur Anmietung von Lagerflächen in zentraler Lage.
2024 und 2025 jeweils 30.000 Euro Mietkostenvorschuss bis zur vollständigen Kostenübernahme durch den Verein.

25. Verstetigung der Förderung von Geothermie
Der für den Haushalt 2022 beschlossene Förderfonds von 100.000 Euro zur Förderung der Nutzung von Geothermie wird bis zum Jahr 2025 fortgesetzt. Nicht abgerufene Fördermittel können in das Folgejahr übertragen werden.


è Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 26029-22-E17)
1) Psychosoziale Betreuung für Menschen mit Sucht- und Drogenproblemen
Zur anteiligen Finanzierung der Stellen für psychosoziale Betreuung für Menschen mit Sucht- und Drogenproblemen werden der Drogenhilfe PUR gGmbH in den Jahren 2023-25 jeweils 65.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Bereich der psychosozialen Betreuung ist anschließend als Bestandteil in die Zuwendungsverträge mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
è Antrag DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 26029-22-E16)

2. Willkommen Europa - Anlaufstelle für EU-Zuwander*innen
Die Ökumenische Anlaufstelle für EU-Zuwander*innen
- Willkommen Europa – erhält für die Clearingberatung für „gestrandete“ Unionsbürger*innen 70.000 Euro für das ganze Jahr 2023 (rückwirkend zum 1. Januar).

6. Africa Positive
Der Verein Africa Positive erhält (zusätzlich zu den vorhandenen und hinterlegten 18.500 Euro und zusätzlich zu den Sachleistungen durch das Dietrich-Keuning-Haus in Höhe von 28.000 Euro) weitere 30.000 Euro für eine Halbtagskraft pro Jahr.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt zu Protokoll, dass der Antrag nicht abgestimmt werden müsse - mit dem Hinweis, dass dieser Antrag jetzt ein Teil des Antrags von Grünen/CDU (laufende Nummer 27) geworden sei, der auch diesbezüglich geändert wurde.

7. Erweiterung der Öffnungszeiten der Stadt- und Landesbibliothek
Die Stadt Dortmund stellt ab dem Jahr 2023 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung, um die Öffnungszeiten der Stadt- und Landesbibliothek zu erweitern.


10. Feierabendmarkt auf dem Opernvorplatz / Platz der Alten Synagoge
Die Stadt Dortmund senkt die Gebühren für die Stände des Feierabendmarktes und subventioniert den Feierabendmarkt mit 30.000 Euro per anno. Diese Regelung soll ab 2023 greifen.


13. Sportgutschein erweitern - Nutzbarkeit verlängern
Die Stadtverwaltung soll in Zusammenarbeit mit dem StadtSportBund das Konzept des Sportgutscheins erweitern, um somit eine effektivere Einlöse-Quote zu erzielen. Dies soll mit folgenden Änderungen geschehen:
1. Die Altersklasse zum Einlösen des Gutscheins wird bis zum Eintritt des 8. Lebensjahres erhöht.
2. Der Sportgutschein wird zum Schuleintritt an die neuen Schüler*innen verteilt.
3. Der Sportgutschein soll regelmäßig beworben werden, um die Reichweite zu erhöhen.
Etwaige Mehrkosten sind vom Haushalt zu tragen.

14. Nordstadt Liga für Mädchen
Die Stadt Dortmund stellt für den Aufbau einer „Nordstadt Liga Mädchen“ (Fußball) ab dem Jahr 2023 jährlich 16.000 Euro für Übungsleiter*innen und 4.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung.



15. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden
Für die Unterstützung der schulischen Schwimmausbildung sollen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ab dem Sommer 2023 zwei weitere „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ ausgebildet werden.

è Antrag Fraktion Alternative für Deutschland (Drucksache Nr.: 26029-22-E8)
3. Moratorium Grundsteuer bis 2028
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Moratorium bei der Grundsteuer A und B. Zunächst bis 2028 wird die Grundsteuer nicht angehoben.
5. Streichung des Wohnungsbauprogramms bei der Tochter DSG
Streichung des Millionen Euro schweren Wohnbauprogramms der Stadt durch die Stadttochter DSG. Stattdessen Konzentration von Investitionen auf den Schulbau und den Straßenbau.




Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter 2.1 und 2.1.1 geführten Vorlagen zur Abstimmung auf:



2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)


2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22-E3)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung aller bis dahin getroffenen Empfehlungen an den Rat, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2023 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023 durch den Rat der Stadt Dortmund am 09.02.2023 vorgesehen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 sowie aus der in der Begründung erläuterten Veränderung resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamt-finanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 (Anlage 5).


zu TOP 2.1.0.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2023
TISCHVORLAGE FÜR DEN 02.02.23
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Die weitergeleiteten Anträge werden unter TOP 2.1 zur Abstimmung gestellt und sind Teil der Beratungsliste.

zu TOP 2.1.0.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26029-22-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt nachfolgende Bitte Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

„wie gefordert, erhalten Sie nachfolgend die Anfragen der AfD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2023 als Ergänzungsantrag der DS 26029-22 in einer Datei.

Anfrage 01:

Sprunghafter und drastischer Anstieg der erwarteten Gremiensitzungen in 2022/2023 ff.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen der Bearbeitung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 ist auf der Seite 223 aufgefallen, dass für das Jahr 2023 ff. die Zahl der als Output erwarteten Gremiensitzungen von 215 im Jahr 2021 (Ergebnis) über 950 im Jahr 2022 (Ansatz) auf 2.400 im Jahr 2023 ff. (Ansatz) steigen soll.

Zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 haben Sie unsere Fragen zu dem gleichen Sachverhalt wie folgt beantwortet:

1. Aus welchen Gründen steigt die Anzahl der avisierten Sitzungen politischer Gremien der
Stadt Dortmund ab dem Jahr 2022 (Ansatz 950 Sitzungen auf S. 215 des Haushaltsentwurfes)
inflationär um mehr als 250 % auf 2.400 Sitzungen ab 2023?

Im Jahr 2022 sind lediglich die politischen Sitzungen, die Verwaltungsvorstands- und die Personalratssitzungen berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 sind durch die voraussichtliche Wiedereröffnung des Rathauses zudem die städtischen Veranstaltungen aller Fachbereiche in den Sitzungsräumen im Rathaus berücksichtigt, sodass hierdurch der deutliche Anstieg der Veranstaltungen begründet ist. Die Zuordnung der Produktkennzahl ist demnach von „Anzahl politischer Sitzungen“ auf „Anzahl Veranstaltungen (im Rathaus)“ zu ändern.

2. Wie wird sich die erhöhte Anzahl der Sitzungen politischer Gremien der Stadt Dortmund auf den finanziellen Aufwand für die Bereitstellung, Durchführung und Abrechnung dieser Gremiensitzungen auswirken?

Es ist kein erhöhter finanzieller Aufwand für die Bereitstellung, Durchführung und Abrechnung der politischen Gremiensitzungen ab dem Jahr 2023 zu erwarten, da sich die Anzahl dieser Sitzungen, wie oben erläutert, nicht nennenswert verändert.

Die AfD-Fraktion bittet daher kurzfristig um die Beantwortung nachfolgender Fragen zum gleichen Sachverhalt.

1.) Warum wurde die Bezeichnung im Haushaltsplanentwurf 2023 nicht wie bereits angekündigt, geändert?

2.) Wie wurden in 2021 und 2022 die Veranstaltungen, die nicht im Rathaus durchgeführt werden konnten, durchgeführt und welche zusätzlichen Kosten entstanden der Stadt Dortmund durch diese Veranstaltungen, da die Räume im Rathaus nicht genutzt werden konnten?

3.) Da die Sanierung des Rathauses voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein wird, ergibt sich eine Situation, die so nicht im Haushaltsplanentwurf 2023 abgebildet scheint. Welche Kosteneinsparungen im Haushalt 2023 (z. B. keine Nutzung der Räume in den Westfalenhallen und dem Kongresszentrum oder Einsparungen durch die Nutzung von Räumen im Rathaus) können durch die Verzögerung nicht eingespart werden und belasten daher den Haushalt 2023 zusätzlich zu den generellen Kosten der Verzögerung?

Anfrage 02:

Beispielhafte Erklärungen einzelner Produkte im Rahmen der Haushaltsplanung 2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen der Bearbeitung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sind an verschiedenen Stellen des Haushaltsplanes Veränderungen bei den Zahlen einzelner Produkte aufgefallen, die ohne weitere Informationen nicht erklärbar sind.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen für die beispielhaft ausgewählten Änderungen vor der finalen Bearbeitung des Haushalts 2023.

1.) Im Amt 61 Stadtplanungs- und Bauordnungsamt steigt in Produkt 61_0120103 Verkehrsanalyse (S. 981) die Anzahl der Stunden der Mitarbeiter von 2021 (Ergebnis) 4.815 auf 2022 (Ansatz) 11.700 um ca. 150 % um dann im Jahr 2023 ff (Ansatz) 6.000 wieder um ca. 50 % zu sinken. Wie sind diese starken Schwankungen zu erklären?

2.) Im Amt 65 Städtische Immobilienwirtschaft steigt in Produkt 65_0013806 (S. 1069) die Zahl der Stunden der Mitarbeiter (Input) von 2021 (Ergebnis) 41.892 auf 2022 (Ansatz) 50.090 um ca. 20 % an, um dann im Jahr 2023 (Ansatz) 41.982 wieder auf das Niveau von 2021 zu sinken. Gleichzeitig sinken die Kosten (Erfolg) pro Stunde Mitarbeit von 2021 (Ergebnis) 63,11 € gegenüber dem Jahr 2022 (Ansatz) um knapp 7 % auf 58,93 € um dann im Jahr 2023 ff (Ansatz) um knapp 9 % auf 64,37 € zu steigen. Was hat im Jahr 2022 diesen starken Anstieg an Mitarbeiterstunden ausgelöst und wie sind die erheblichen Schwankungen bei den Stundensätzen zu erklären?

3.) Im Tiefbauamt Amt 66 sinken im Produkt 66_0120202 Unterhaltung von Straßen, Brücken, Tunnel und Verkehrstechnik (S. 1135) die durchschnittlichen Unterhaltungskosten pro Brücke/Jahr von 2.518 € im Jahr 2021 (Ergebnis) um knapp 60 % auf 1.000 € im Jahr 2022 ff (Ansatz), die Unterhaltungskosten je Signalanlage/Jahr von 3.151 € im Jahr 2021 (Ergebnis) um knapp 37 % auf 2.000 € im Jahr 2022 ff (Ansatz). Gleichzeitig steigen die Unterhaltungskosten je Leuchte Im Vergleich 2021 Ergebnis) zu 2022 ff (Ansatz) um knapp 160 % und die durchschnittlichen Kosten je geprüfte Brücke im Vergleich 2021 (Ergebnis) zu 2022 (Ansatz) um knapp 830 %. Wie sind diese starken Veränderungen erklärbar und warum sind die angeführten Gründe dann nicht mehr bei den Jahren 2022 ff zumindest teilweise berücksichtigt worden?“

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2023 vor:
Stellungnahme zu den Anfragen der AfD-Fraktion zum TOP „Einbringung des Haus-haltsplanentwurfes 2023“ der AFBL-Sitzung am 26.01.2023 (DS-Nr. 26029-22-E7)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion gemäß der DS-Nr. 26029-22-E7 wie folgt:

Anfrage 1
Sprunghafter und drastischer Anstieg der erwarteten Gremiensitzungen in 2022/2023 ff.
1.) Warum wurde die Bezeichnung im Haushaltsplanentwurf 2023 nicht wie bereits an-gekündigt, geändert?
Die Bezeichnung und Kennzahl werden angepasst, so dass die Zuordnung "Anzahl politi-scher Sitzungen und Veranstaltungen" im endgültigen Haushaltsplan 2023 erscheint.
2.) Wie wurden in 2021 und 2022 die Veranstaltungen, die nicht im Rathaus durchgeführt werden konnten, durchgeführt und welche zusätzlichen Kosten entstanden der Stadt Dortmund durch diese Veranstaltungen, da die Räume im Rathaus nicht genutzt wer-den konnten?
Die Veranstaltungen wurden in anderen (bevorzugt städtischen) Räumlichkeiten durchge-führt. Es sind im Einzelfall Kosten für Raummieten entstanden, die vom jeweiligen Fach-bereich als Veranstalter*in aus ihren Budgets getragen wurden.
3.) Da die Sanierung des Rathauses voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 abge-schlossen sein wird, ergibt sich eine Situation, die so nicht im Haushaltsplanentwurf 2023 abgebildet scheint. Welche Kosteneinsparungen im Haushalt 2023 (z. B. keine Nutzung der Räume in den Westfalenhallen und dem Kongresszentrum oder Einspa-rungen durch die Nutzung von Räumen im Rathaus) können durch die Verzögerung nicht eingespart werden und belasten daher den Haushalt 2023 zusätzlich zu den ge-nerellen Kosten der Verzögerung?
Der Haushaltsplanentwurf 2023 sieht die Durchführung der Gremiensitzungen in den West-falenhallen bis zum 30.04.2023 vor. Dieser Ansatz wurde auf Basis der bis dahin gültigen Zeitplanung im Sanierungsprojekt gewählt. Die aktuellen Entwicklungen sind erst nach Ab-schluss des Haushaltsplanaufstellungsprozesses bekannt geworden.
Im Rahmen der Durchführung der Gremiensitzungen entstehen voraussichtlich weitere Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten in den Westfalenhallen. Mit Beschluss des Rates vom 10.11.2022 wurde die Verlängerung des mit den Westfalenhallen bestehenden Rahmenvertrages bis zum 30.06.2023 beschlossen. Ein über diesen Zeitraum hinausgehen-der Beschluss liegt nicht vor und damit keine Grundlage für eine angepasste Budgetierung.
Aufgrund der Aufhebung der Corona-Auflagen werden, abhängig von der zur Verfügung stehenden Kapazität, vereinzelte Sitzungen auch in städtischen Räumlichkeiten durchge-führt (z. B. Personalrat).
Anfrage 2
Beispielhafte Erklärungen einzelner Produkte im Rahmen der Haushaltsplanung 2023
1.) Im Amt 61 Stadtplanungs- und Bauordnungsamt steigt in Produkt 61_0120103 Ver-kehrsanalyse (S. 981) die Anzahl der Stunden der Mitarbeiter von 2021 (Ergebnis) 4.815 auf 2022 (Ansatz) 11.700 um ca. 150 % um dann im Jahr 2023 ff (Ansatz) 6.000 wieder um ca. 50 % zu sinken. Wie sind diese starken Schwankungen zu erklären?
Die Planung für das Jahr 2022 wurde kurzfristig aufgrund der Vorlage DS-Nr. 20516-21V angepasst, die dort aufgeführten Stellenbesetzungen im Bereich der Mobilitätsplanung ha-ben sich jedoch zeitlich erheblich verzögert. Aufgrund der hohen Plan-Ist-Abweichung in 2022 wurde der Ansatz ab 2023 ff. wieder herabgesetzt.
2.) Im Amt 65 Städtische Immobilienwirtschaft steigt in Produkt 65_0013806 (S. 1069) die Zahl der Stunden der Mitarbeiter (Input) von 2021 (Ergebnis) 41.892 auf 2022 (Ansatz) 50.090 um ca. 20 % an, um dann im Jahr 2023 (Ansatz) 41.982 wieder auf das Niveau von 2021 zu sinken. Gleichzeitig sinken die Kosten (Erfolg) pro Stunde Mitarbeit von 2021 (Ergebnis) 63,11 € gegenüber dem Jahr 2022 (Ansatz) um knapp 7 % auf 58,93 € um dann im Jahr 2023 ff (Ansatz) um knapp 9 % auf 64,37 € zu steigen. Was hat im Jahr 2022 diesen starken Anstieg an Mitarbeiterstunden ausgelöst und wie sind die erheblichen Schwankungen bei den Stundensätzen zu erklären?
Für den abweichenden Planwert bei der Anzahl der Mitarbeiterstunden im Jahr 2022 sind zusätzlich eingeplante Stellen verantwortlich, die jedoch nie eingerichtet worden sind. In der Planung sind die Kosten noch angepasst worden, nicht jedoch die Stunden, so dass sich die geplanten Kosten pro Stunde reduzierten. Anhand der Ist-Werte in 2022 kann nachvollzogen werden, dass es hier zu keinen zusätzlich erfassten Stunden gekommen ist. In der Planung ab 2023 wurde auch die Anzahl der Stunden wieder angepasst.
3.) Im Tiefbauamt Amt 66 sinken im Produkt 66_0120202 Unterhaltung von Straßen, Brücken, Tunnel und Verkehrstechnik (S. 1135) die durchschnittlichen Unterhal-tungskosten pro Brücke/Jahr von 2.518 € im Jahr 2021 (Ergebnis) um knapp 60 % auf 1.000 € im Jahr 2022 ff (Ansatz), die Unterhaltungskosten je Signalanlage/Jahr von 3.151 € im Jahr 2021 (Ergebnis) um knapp 37 % auf 2.000 € im Jahr 2022 ff (An-satz). Gleichzeitig steigen die Unterhaltungskosten je Leuchte Im Vergleich 2021 Er-gebnis) zu 2022 ff (Ansatz) um knapp 160 % und die durchschnittlichen Kosten je geprüfte Brücke im Vergleich 2021 (Ergebnis) zu 2022 (Ansatz) um knapp 830 %. Wie sind diese starken Veränderungen erklärbar und warum sind die angeführten Gründe dann nicht mehr bei den Jahren 2022 ff zumindest teilweise berücksichtigt worden?
Bei den Kennzahlen des Tiefbauamtes handelt es sich um Kennzahlen, die auf Ergebnis-sen der Kosten-/Leistungsrechnung basieren. Im Jahresabschluss wird das Ergebnis des jeweiligen Jahres erst im nachfolgenden Haushaltsjahr ermittelt, so dass für die Planung 2022 die Ergebnisse aus dem Jahr 2021 und für die Planung 2023 die Ergebnisse des Jah-res 2022 nicht vorliegen und eine Anpassung der Planzahlen bei Einbringung des Haus-haltsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Vorjahres nicht erfolgen kann. Es wird geprüft, ob die Ist-Werte für das Jahr 2022 bereits jetzt ermittelt werden können und in der Folge eine Anpassung der Planwerte für das Jahr 2023 noch möglich ist.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung am 24.11.2022 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
hier: DS-Nr. 26092-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und eine Empfehlung abgeben müssen.
Lassen Sie uns eingangs zum Ausdruck bringen, dass den Personalrat die Beteiligungsvorlage erst am 21.11.2022 erreichte, so dass sich der Personalrat frühestens in seiner Sitzung am 24.11.2022 mit der Vorlage befassen wird.
Dem Personalrat ist durchaus bekannt, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushalts-genehmigung die Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat, dass die Stellenzuwächse bei der Stadtverwaltung eine Größe erreicht habe, die bedenklich sei. Dies führte dann dazu, dass sich die Dienststelle auf einen Deckel von maximal 200 Stellenneuschaffungen pro Jahr verständigte. Des Weiteren wurden Verfahrensregeln aufgestellt, nach welchen Fristen unbesetzte Planstellen „eingesammelt“ würden, um so eine Ausweitung des Stellenplanes einzuschränken.
Insgesamt empfindet es der Personalrat mehr als unglücklich, dass diese Vorgehensweise – auch mit den politischen Ratsfraktionen – abgestimmt wurde. Zielführender wäre es, transparente nachvollziehbare Kriterien für die Einrichtung von Planstellen zu erarbeiten.
Bei der Einrichtung von Planstellen oder auch befristeten Projektstellen, die refinanziert sind, sollten andere abgestimmte Maßstäbe angelegt werden. Bei fremdfinanzierten Planstellen sollte sich die Frage der Einrichtung mit dem nächsten Stellenplan gar nicht stellen. Bei befristeten Projektstellen sollten diese Überlegungen bereits bei der Beantragung der Projektmittel gestellt werden, da üblicherweise bei Projektbewilligung der*die Projektmittelgeber*in auch Regelungen hinsichtlich des künftigen Projektpersonals trifft.
Ferner sind bei gesetzlichen bzw. pflichtigen Aufgaben andere Kriterien anzulegen als bei freiwilligen Aufgaben. Beim Personalrat ist allerdings wahrnehmbar, dass bei gesetzlichen Aufgaben die Hürde für Stellenneuschaffungen oft höher ist, als bei freiwilligen Aufgaben, 2

die aufgrund des politischen Willens eingerichtet werden sollen. Hier gilt es, gemeinsam mit der Politik andere Schwerpunkte zu setzen. …“

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu außerdem folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 23.11.2022 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem oben genannten
Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Ausschusses:

1. Ist im Haushalt bereits eine personelle Verstärkung der Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten vorgesehen? Wenn Ja: Um welche Stelle handelt es sich und wann wird sie besetzt?

2. Wann wird die Stelle der Inklusionsbeauftragten wiederbesetzt? …“

Rm Waßmann (CDU) schlägt vor, die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben. Weiterhin spricht er die Bitte an die Verwaltung aus, darzustellen, wie sich die Stellenanforderungen in den letzten Jahren durch die Dezernate auf die einzelnen Fachbereiche aufgeteilt haben. Sollte es möglich sein, wünsche man sich eine Aufstellung der Jahre 2017 bis 2022.

Rm Gebel (Die Linke+) fragt nach, ob die Vorlage in den nächsten Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) oder in die Haushaltsberatungen geschoben werden soll. Weiterhin wünsche er sich eine kurze Stellungnahme der Verwaltung, warum der Personalrat so spät beteiligt wurde. Zu der Aussage, dass der Deckel bereits mit der Politik abgestimmt sei, widerspricht er. Es habe eine Erörterung stattgefunden, aber eine Entscheidung der Fraktionen habe es noch nicht gegeben.

Rm Beckmann (Bündnis90/Die Grünen) erläutert die Fragen der Grünen und fragt nach, wann diese beantwortet werden können.

Frau Hülsmann (FB 11) nimmt zu den Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Stellung und erläutert, dass bereits eine personelle Verstärkung der Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten vorgesehen sei. Hierbei handele es sich um eine EG 10 Stelle, welche im Fachbereich 1 angebunden werde. Hier fänden momentan die letzten Gespräche statt und anschließend werde die Stelle in die Ausschreibung gehen. Bezüglich der Inklusionsbeauftragten teilt sie mit, dass es sich hier um eine EG 13 Stelle handele, welche ebenfalls im Fachbereich 1 angesiedelt sei. Die ausgewählte Kollegin wird im Januar 2023 ihren Dienst bei der Stadtverwaltung beginnen.

StR Uhr verweist auf die mündliche Anfrage der CDU bezüglich des Stellenplans und schlägt vor, dass die Antwort zum Versand des APOD vorliegt, damit sie auch zur AFBL-Sitzung am Vortag bekannt ist.

sB Wagner (AfD) gibt den Hinweis, dass es sich bei den 200 Stellen um neu zu schaffende Stellen handele.

Herr Gebel weist darauf hin, dass die Antwort des Fachbereiches 11 auf die Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auch aus der Vorlage hervorgehe.

Herr Waßmann erläutert, dass sich die Anfrage auf die zusätzlichen Stellen bezieht und nicht auf den Ersatz von ausscheidenden Beschäftigten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen des Rates durchlaufen.


AFBL 26.01.2023:

Rm Kowalewksi (Fraktion DIE LINKE+) schildert, dass seine Fraktion vergangenes Jahr einen Haushaltsantrag zur Ausweitung der Auszubildendenstellen im Bereich der Schwimmbäder gestellt habe. Bei der Beschlusskontrolle sei mitgeteilt worden, dass nur eine von drei Stellen besetzt werden konnte. Er fragt, ob die zwei restlichen Stellen im Stellenplan enthalten seien.

Frau Hülsmann (stellv. Amtsleiterin) erklärt, dass mangels der Bewerbungszahlen zunächst nur eine Stelle besetzt werden konnte. Für den Sommer 2023 sei beabsichtigt, dass vier planmäßige Auszubildende eingestellt werden. Diese würden bedarfsgerecht ersetzend für die Personen eingestellt werden, die durch den Ruhestand oder sonstige Fluktuation ausscheiden. Zwei Auszubildende seien bisher eingestellt worden. Zusätzlich würden im Rahmen der assistierten Ausbildung zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe überplanmäßig eingestellt werden. Insgesamt sollen im Sommer 2023 sechs Auszubildende eingestellt werden.

Rm Mader (CDU-Fraktion) erläutert, dass es einen Antrag für den Fachbereich 1 gebe, dass für das Dezernatscontrolling und für eine Assistenzkraft im Büro des Oberbürgermeisters jeweils eine volle Stelle eingeplant werde. Im Vergleich zu anderen Dezernaten sei dies kleiner, weswegen er um eine Begründung bittet, wieso es sich um volle Stellen handelt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 02.02.2023.


AFBL 02.02.2023:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung vom 27.01.2023 vor:
zu TOP 4.1.3
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26092-22-E4)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:
„… es wird Bezug genommen auf die Anfragen der CDU Fraktion und der Fraktion Die Linke+
vom 24.11.2022 zum Tagesordnungspunkt „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023“.
Zur Anfrage der CDU Fraktion hinsichtlich der angemeldeten Stellenbedarfe in den Jahren 2017 bis 2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Beantwortung dieser Anfrage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Der Anlage sind die angemeldeten Stellenbedarfe der Jahre 2017 bis 2022 – aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und Dezernaten – zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Auswertung, weshalb weitere unterjährige Veränderungen nicht vollständig abgebildet werden können. Bei Betrachtung der jeweiligen Gesamtsumme pro Jahr lässt sich tendenziell eine Steigerung der Bedarfe erkennen. Auffällig ist, dass im Jahr 2020 eine Verminderung der an-gemeldeten Stellenbedarfe zu verzeichnen ist. Dem gegenüber steht eine deutliche Steigerung der Bedarfe für das Jahr 2021. Diese divergierenden Summen sind dadurch zu er-klären, dass es sich bei den Jahren 2020 und 2021 um einen Doppelhaushalt handelte. Somit wurden bereits im Jahr 2019 auch die Bedarfe für das Jahr 2021 angemeldet. Da sich aber zumeist auf kürzerer Sicht Stellenbedarfe in den jeweiligen Fachbereichen er-geben, jedoch aufgrund des Doppelhaushaltes eine weitere mögliche Einrichtung der Bedarfe im Jahr 2021 ausgeschlossen war, kommt es zu einer Verschiebung der gesamten Bedarfe in das Jahr 2021 und somit zu einer höheren Summe.
Bei einer grundsätzlich erkennbaren Tendenz steigender Bedarfsanmeldungen fällt das Dezernat 3 mit besonders vielen angemeldeten Stellenbedarfen auf. So entfallen rd. 30 % der gesamten Bedarfsanmeldungen der vergangen sechs Jahre auf das Dezernat 3. Mit rd. 94 % der Bedarfsanmeldungen des Dezernates 3 entfällt der überwiegende Teil auf die großen Fachbereiche 32/Ordnungsamt und 37/Feuerwehr.
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke+ hinsichtlich der späten Beteiligung des Personalrates der Stadt Dortmund nimmt das Personal- und Organisationsamt wie folgt Stellung:
Das Personal- und Organisationsamt pflegt im Hinblick auf die Abstimmung der Stellenplanvorlage sowie die erforderliche Beteiligung der Gremien eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat und den anderen Gremien. Ziel ist es daher auch immer, den Gremien ausreichend Zeit einzuräumen, um sich inhaltlich mit der Vorlage auseinanderzusetzen. Die Beteiligung der Gremien wurde dieses Jahr – analog der Vorjahre – nach der Behandlung der Stellenplanvorlage in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 08.11.2022 an-gestoßen.
Aufgrund der in diesem Jahr angepassten Terminplanung zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und Stellenplans (bedingt durch das späte Bekanntwerden der Eckpunkte aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz) war das Zeitfenster zwischen Behandlung im Verwaltungsvorstand am 08.11.2022 und im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022 mit rd. 2 Wochen außergewöhnlich klein. In den Vorjahren betrug das Zeitfenster aufgrund der früheren Behandlung im Verwaltungsvor-stand im September regelmäßig 4-6 Wochen.
Insofern bitten wir zu entschuldigen, dass die Beteiligung der Gremien in diesem Jahr (leider alternativlos) erst vergleichsweise spät erfolgte und nur wenig Zeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung ließ.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.01.2023 vor:
„ … im Kontext der Gespräche und politischen Anfragen zum Thema „Tool-Box: - Strategische Instrumente zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund“ und unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den angemeldeten Stellenbedarfen in den Jahren 2017 bis 2022 (Drucksache Nr.: 26092-22-E4) bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welcher Grundlage wurden die in der angeführten Stellungnahme der Verwaltung aufgelisteten Stellenmehrbedarfe ermittelt?
2. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass es sich bei den aufgelisteten angemeldeten Stellenbedarfen um eine stichtagsbezogene Auswertung handelt. Zu welchen Stichtagen wurden die Auswertungen für die Jahre 2017 bis 2022 jeweils erhoben?
3. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterung, inwieweit unterjährige Veränderungen, die zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht vollständig abgebildet werden konnten, die eweiligen Jahreswerte noch verändert haben?
4. Gibt es Übertragungen angemeldeter Stellenbedarfe über Jahresgrenzen hinweg? Kommt es bei den jeweiligen Jahressummen zu Kumulationen von Mehrbedarfsanmeldungen über das jeweilige Jahr hinaus?
5. Welchen Einfluss hatte die Prüfung der angemeldeten Stellenmehrbedarfe durch das Personal- und Organisationsamt auf die tatsächliche Berücksichtigung?
6. Ist es zutreffend, dass die Prüfung der angemeldeten Mehrbedarfe durch das Personal-und Organisationsamt lediglich eine „Bewertung“ der Notwendigkeit aus organisatorischer Sicht darstellt, aber nicht als „Genehmigung/Nichtgenehmigung“ zu verstehen ist, die – abgestellt auf den betrachteten Zeitraum 2017 bis 2022 - ggf. zur Streichung von angemeldeten Stellenmehrbedarfen führte?

Herr Stadtrat Uhr leitet ins Thema ein und verweist auf die Haushaltssitzung des AFBL, zu der die Fragen aus seiner Sicht bereits beantwortet sein sollten, da auch dort über den Stellenplan beraten werde. Seiner Meinung nach sei es deshalb sinnvoll, die Antworten bereits heute mündlich zu geben.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aufgrund eines politischen Antrags seit 2016 jährlich im April/Mai eine Auflistung über die vorliegenden Personalbedarfe erhalte. In einer Anlage dieser Vorlage werde in zwei Listen (A und B) unterschieden. Liste A listet alle bereits entschiedenen Personalbedarfe auf. Die Liste B listet die (mittlerweile sehr umfangreichen) Personalbedarfe auf, die sich noch in der Prüfung befinden. In der letzten Spalte der Liste B lasse sich ablesen, woher die Stellenbedarfe benannt wurden, wie z.B. den Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten (PuOEK) und ergänzenden Gesprächen zwischen den Fachbereichen und FB 11 oder politischen Anträgen (i. d. R. Haushaltsbegleitbeschlüsse, wie zum Beispiel EDA aus Ende 2021). Es würden nur Stellenbedarfe aufgelistet, die in dem Zeitraum des Redaktionsschlusses der Stellenplanvorlage (Sept. des Vorjahres) bis Redaktionsschluss der Berichtsvorlage (April des lfd. Jahres) vorliegen. Die Liste aktualisiere sich unterjährig laufend und wird nicht jahresübergreifend kumulativ geführt.
Die Bedarfe der Liste B konkretisieren sich i. d. R. unterjährig und würden durch das Personal- und Organisationsamt aus organisatorischer, z. B. im Rahmen einer Personalbemessung, und bewertungsrechtlicher Sicht geprüft sowie die Auswirkung auf das Personalaufwandsbudget kalkuliert und mit der Stadtkämmerei abgestimmt. Diese Prüfung beinhalte ausdrücklich keine „Vorabentscheidung“, da die Beschlussfassung zu Personalbedarfen ausschließlich den Gremien obliege. Dabei könne es vorkommen, dass Stellen in den PuOEKonzepten in einer anderen Menge benannt würden, als sie später in Gremienvorlagen beziffert werden, zum Beispiel Verkehrswendebüro: > 50 Stellen benannt, derzeit zunächst 11 Stellen in der aktuellen Gremienvorlage) oder gänzlich gar nicht in Gremienvorlagen münden (z.B. weil Gesetze (noch) nicht beschlossen wurden). Ebenso komme es vor, dass Personalbedarfe von den Gremien entschieden werden, die zuvor nie auf einer der Listen aufgeführt waren – weil nicht absehbar -, wie z.B. jüngst die Bedarfe zur Umsetzung der Wohngeldnovelle/StA 64. Die aktuell aufgrund der CDU-Anfrage durch das Personal- und Organisationsamt erstellte Übersicht (2022: 764 Mehrbedarfe) über die letzten 6 Jahre bündele ausschließlich die Zahlen, die jeweils im April/Mai des jeweiligen Jahres schon an den APOD berichtet wurde. Ein transparenter Vollzug, um welche Stellen es sich in welchem Fachbereich aus welchem Grund handelt, sei damit lückenlos möglich.

Rm Waßmann (CDU) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Er erläutert, dass die Fragen daraus resultieren würden, dass aus verschiedenen Dezernaten Zweifel entstanden seien, ob die Darstellung der Verwaltung tatsächlich die aktuellen Summen abbilde und den aktuellen Stand wiedergebe. Durch Frau Hülsmanns Erklärung seien die Zweifel aufgelöst worden.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) habe die formale Frage, ob man im heutigen Ausschuss lediglich die Stellungnahme der Verwaltung bespreche, da man die Beratung des Stellenplanes in die Haushaltssitzung geschoben habe.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, teilt mit, dass heute lediglich die Stellungnahme der Verwaltung besprochen werde.

Rm Gebel (Die Linke+) bittet ebenfalls darum, eine schriftliche Beantwortung bis zum AFBL zu erhalten.

Die Verwaltung sagt die Beantwortung bis zum AFBL zu.



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Beantwortung, per Empfehlung zur Beratung der Vorlage am 02.02.2023 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiter.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2023 vor:
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 (DS-Nr.: 2609-22)
Hier: Bitte der CDU-Fraktion um Erläuterung zur Einrichtung eines Dezernatscontrollings
im Dezernatsbüro sowie einer Assistenzstelle im Büro des Oberbürgermeisters

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Bitte um Erläuterung der Einrichtung o.g. Stellen nehme ich wie folgt Stellung:
a) Einrichtung des Dezernatscontrollings im Leitungsstab
Im Rahmen der organisatorischen Neuausrichtung der letzten Jahre wurden das Büro des
Oberbürgermeisters, die dazugehörigen Stabsstellen und die einzelnen Geschäftsbereiche
durch Trennung von Fachbereich 1 und Dezernatsleitung neu strukturiert. Aus diesem Grunde
mussten ebenfalls die Aufgaben Dezernats- und Amtscontrolling wieder entflochten sowie
das Dezernatscontrolling in die Stabsstelle Leitungsstab verlagert werden.
Die geschaffene Struktur ist nun identisch mit der Zuordnung aller übrigen Dezernate, in
denen ausnahmslos volle Planstellen für das Dezernatscontrolling eingerichtet sind. Die Größe eines Dezernates spielt in der Aufgabenwahrnehmung nur eine untergeordnete Rolle, da Budgetplanungen, Soll-Ist-Abweichungen, zwingende Termineinhaltungen in Abstimmungen mit der Stadtkämmerei und weiteren Akteuren eher nicht „kopfabhängig“, sondern vielmehr an der Vielzahl und Heterogenität der Aufgaben festzumachen sind.
Die Aufgabe kann vom bisher vorhandenen Personalbestand nicht zusätzlich übernommen
werden – unabhängig davon erfordert das Tätigkeitsfeld spezielle Fachkenntnisse, die im
Dezernat 1 derzeit nicht vorhanden sind. Die Sachlage macht die Einrichtung einer Planstelle
erforderlich.
b) Einrichtung einer zweiten Assistenzstelle im Büro des Oberbürgermeisters
Mit der Neuorganisation des Dezernatsbüros 1 zum Jahresende 2020 wurde zunächst im Büro des Oberbürgermeisters eine Stelle eingerichtet. Die Assistenz im Büro des Oberbürgermeisters ist dabei erste Anlaufstelle für Anfragende und Besucher*innen. Vertretungsregelungen und Aufgabenübertragungen auf die Assistenz im Leitungsstab des Oberbürgermeisters wurden eingerichtet.
Aufgrund der deutlich gestiegenen Arbeitsbelastung, insbesondere durch eine erhöhte
(Präsenz-)Termindichte, ist eine weitere Kraft als Assistenz des Oberbürgermeisters
erforderlich. Die Entwicklung nach der Corona-Pandemie sollte zunächst abgewartet werden,
um eine realistische Bewertung, wie aufwändig und dicht die Termine und die damit
verbundenen Aufgaben sein würden, vorzunehmen. Die mit dem absehbaren Ende der
Pandemie einhergehenden organisatorischen und operativen Tätigkeiten sind deutlich
angestiegen.
Aktuell sind sowohl die Assistenz des Oberbürgermeisters als auch die Assistenz des
Leitungsstabes eingebunden. Die Aufgaben der Assistenz des Leitungsstabes werden aktuell
daher nur bedingt wahrgenommen. Die Entwicklung der Aufgaben im Büro des Oberbürgermeisters seit Ende 2020 und die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen machen die Einrichtung der zweiten Planstelle erforderlich.

Rm Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 mittrage und gibt hierzu folgendes zu Protokoll:
Die CDU-Fraktion enthält sich zu den Stellen im Dezernat 1 bezüglich des Dezernatscontrollings und der Assistenzkraft.
Weiterhin trage man folgende Stellen nicht mit: die Stelle zur Weiterführung der Übertragung der Gremiensitzungen per Livescreen und die Projektstelle für das organisierte Stadtgespräch.
Weiterhin lehne man die Umwandlung von Honorarverträgen ab.


Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023.

zu TOP 2.3
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2021.

zu TOP 2.4
Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26411-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2022 vor:
im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 08.12.2022 wurde u. a. die Thematik „Einkommensgrenze als Voraussetzung für eine Förderung“ diskutiert. Insbesondere ging es um die Frage, warum auf eine solche verzichtet werden soll. Der Ausschuss bat hierzu um weitergehende Erläuterungen und vertagte die Beratung.

Die Frage der Fördermöglichkeiten und der Festsetzung einer Einkommensgrenze wurde im
Vorfeld mit der Kommunal Agentur NRW, dem Dienstleistungsunternehmen des Städte- und
Gemeindebundes NRW, aufgearbeitet mit den in der Vorlage wiedergegebenen Ergebnissen,
dass eine Förderung grundsätzlich möglich ist, von der Festlegung einer Einkommensgrenze
aber abgeraten wird.
Im Folgenden zitiere ich dazu die Stellungnahme der Kommunal Agentur NRW, die in ihrer
Stellungnahme zur Zulässigkeit einer Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen folgendes ausgeführt:

„Der Arbeitsauftrag des Stadtrates umfasst auch die Definition einer Einkommensgrenze
für die Vergabe der Mittel des Förderfonds. Zur Frage nach Einkommensgrenzen bei
(kommunalen) Förderprogrammen existieren weder Rechtsprechung, noch Literaturmeinungen, sodass hier keine rechtssichere Aussage getroffen werden kann. Vielmehr besteht ein rechtliches Risiko, dass ein Gericht im Streitfall die Rechtslage anders bewerten könnte. Nach Auffassung der Kommunal Agentur NRW begegnet die Einführung einer Einkommensgrenze Bedenken, welche sich auf die Rechtssicherheit des geplanten Programmes auswirken könnten. Grundsätzlich besteht auf Fördermittel zwar kein Rechtsanspruch, allerdings muss die Vergabe nach transparenten Kriterien, insbesondere diskriminierungsfrei (Art. 3 Abs. 1 GG) erfolgen. Eine unzulässige Diskriminierung liegt insbesondere dann vor, wenn gleiche Sachverhalte ungleich oder ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden, ohne dass das abweichende Vorgehen sachlich gerechtfertigt ist (Kischel in: BeckOK GG, Art. 3 Rn. 1).Im vorliegenden Fall bezieht sich die geplante Förderung auf die Hochwasser-/ Überflutungsertüchtigung von Grundstücken. Ziel der Förderung ist mithin die der Hochwasserschutz und hat dabei jedoch, außer den finanziellen Belastungen, auch einkommensschwacher Bürger durch die Kosten der Maßnahme, keinen sozialen Aspekt. Mit der Förderung soll vielmehr das öffentliche Interesse an einem effektiven und umfassenden Hochwasserschutz umgesetzt werden. Dieses Interesse hat zunächst einmal keinen direkten Bezug zum Einkommen der jeweiligen Grundstückseigentümer. Daher erscheint es fraglich, ob eine derartige Differenzierung vor dem Hintergrund der Anreizfunktion von Fördermitteln eine rechtlich zulässige Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung der förderberechtigten Grundstückseigentümer begründet. Andere Förderungen, welche finanzielle Grenzen ziehen beziehen sich entweder auf die Höhe der bezuschussten Ausgaben (z. B. Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen) oder sollen das öffentliche Interesse an einem sozialen Ausgleich für einkommensschwache Familien oder Personen befriedigen (insb. Wohnungsförderungsgesetz, Baukindergeld). Hinzu kommt, dass bei der beispielhaft aufgeführten Förderung zum Baukindergeld eine Vermögensbildung durch die Unterstützung des Eigentumserwerbes ausdrücklich Ziel der Förderung ist. Die vorliegende Förderung hingegen zielt, wie dargestellt, lediglich auf den Unterhalt des Eigentums durch die Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen (Sicherungsmaßnahmen) ab. Aus dem genannten Beispiel des Baukindergeldes lässt sich jedoch ersehen, dass eine Beschränkung der Förderung abhängig vom Einkommen, durchaus denkbar und umsetzbar ist. Nach Auffassung der Kommunal Agentur NRW ist von einer Einkommensgrenze jedoch
abzuraten, um hier kein unnötiges Rechtsrisiko zu schaffen und so den Verwaltungsaufwand
im Prüfungsverfahren zu minimieren.“

Diese Rechtsauffassung teilt auch das ebenso einbezogene Rechtsamt der Stadt Dortmund:
„Das Kriterium der Einkommensgrenze erscheint im Licht des Hochwasserschutzes nicht
unmittelbar sachgerecht. […] Zudem teile ich auch hier die Auffassung der Kommunalagentur,
dass die Einkommensgrenze möglich sein könnte, aber mit einem rechtlichen Risiko verbunden sein könnte.“

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Einschätzung erfolgt die Entscheidungsempfehlung ohne
Festlegung einer Einkommensgrenze.

AFBL 26.01.2023

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage in der Sitzung am 02.02.23 zu behandeln.

Rm Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass Einkommensgrenzen in dem Bereich akzeptabel seien.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass man Einkommensgrenzen überdenken solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Fortsetzung der Sitzung am 02.02.2023.


AFBL 02.02.2023

Rm Mader (CDU-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion den Antrag mittragen könne. Er bittet den Antragsteller, eine Einkommensgrenze einzupflegen.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion zu der Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen einen Haushaltsantrag gestellt habe. (Siehe Haushaltsantrag Nr. 29 der SPD-Fraktion)

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, falls Einkommensgrenzen eingezogen würden.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass die Verwaltungsvorlage aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion vom letzten Jahr bestehe. Aus diesem Grund werde der diesjährige Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung gestellt. Zu der Verwaltungsvorlage werde keine Beschlussfassung herbeigeführt.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Suck zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst keinen Beschluss über die Vorlage „Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen““ (DS Nr.: 26411-22).


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem folgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

29. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien in Risikogebieten für Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen bis zum Jahr 2025 aufzulegen. Die Fördersumme beträgt in 2023 und 2024 jährlich jeweils 1.000.000 500.000 Euro. Die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss beträgt 500 Euro. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds wird eine Einkommensgrenze festgelegt, unter der Fördermittelnehmer*innen zur Fördermittelnahme berechtigt sind. Diese Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 30.000 Euro und für Verheiratete 36.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Ein unterhalb dieser Einkommensgrenze liegendes Einkommen ist nachzuweisen. Das Programm sollte so gestaltet sein, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 50.000 Euro für Ledige und bis zu 100.000 für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Ein Jahr nachdem der Förderfonds angelaufen ist, erfolgt eine Evaluation des Förderprogramms, welche dem AKUSW, dem AMIG und dem AFBL vorgelegt wird.

zu TOP 2.5
Bericht zur Energiemangellage
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25781-22-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme zur erneuten Befassung vor:
Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben. Ferner stellt seine Fraktion folgenden mündlichen Antrag:
In der Pressestelle werden Stellenausschreibungen zufolge vier neue, auf zwei Jahre befristete Stellen im Bereich „Krisenkommunikation“ eingerichtet. Die Planstellen sind nach A12/EG11 und A11/EG10 bewertet. Auf welcher Grundlage werden die Stellen geschaffen? Warum gab es dazu keine Gremieninformation/Vorlage, z.B. im Rahmen des Berichts zur Energiemangellage?
Des Weiteren liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut Punkt 5 und Punkt 6 des Antrags (Drucksachen Nr. 25781-22-E2) der Fraktion Die Linke + zur erneuten Beratung vor:
„…5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung sowie Anlage 4 vom 12.01.2023 vor:
Bericht zur Energiemangellage
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+
DS-Nr. 25781-22-E2

Sehr geehrte Damen und Herren,

der obige Ergänzungsantrag DS-Nr. 25781-22-E2 wurde in der Ratssitzung am 15.12.2022 unter der DS-Nr. 26715-22 mit Anlage 4 beantwortet. Die entsprechende Anlage ist informationshalber beigefügt.
Anlage 4 zur Vorlage Drucksache Nr. 26715-22:
Zusatz-/ Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke (DS-Nr. 25781-22-E2)

Die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen· nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus. Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,
1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre (FB 50/5/Dez) darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren ·(Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die gewünschte Auswertung ist für die Vergangenheit nicht möglich. Dies gilt sowohl für das Jobcenter als auch das Sozialamt. Leistungsfälle, die nicht mehr im laufenden Bezug sind, müssen zeitnah im Datenbestand gelöscht werden. Eine Abfrage würde daher keine korrekten Zahlen ergeben, so dass diese Möglichkeit technisch auch nicht vorgesehen ist.

Um bei auffällig hohen Heizkosten die Ursache feststellen zu können, erfolgt eine individuelle Prüfung. Lassen sich die hohen Heizkosten erklären (Pflegebedürftige im Haushalt, Krabbelkinder etc.), so werden diese akzeptiert. Sollte sich herausstellen, dass Mängel in der Bausubstanz der Grund sind, so erfolgt ein Verweis an die Mietervereine, deren Mitgliedsbeitrag durch den Leistungsträger übernommen wird.

Die Grenzen werden jährlich im Rahmen der Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft geprüft. Die Prüfung wird durch das unabhängige Institut für Forschung & Beratung empirica ag durchgeführt. Die Leistungsbezieher*innen sind in der Wahl ihres Energieanbieters frei. Bekanntermaßen sind die Preisunterschiede zwischen den Anbieter*innen erheblich. Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, werden Heizkostenerhöhungen derzeit nicht anhand der betraglichen Erhöhung bewertet, sondern mit Blick darauf, ob der Verbrauch signifikant gestiegen ist (dann individuelle Prüfung – siehe oben).
2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter*innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.

Ein Runder Tisch wurde gebildet und hat bereits am 27.09.2022, 26.10.2022, 04.11.2022 sowie am 18.11.2022 getagt. Ein Teil der Arbeit wurde in zwei Unterarbeitsgruppen erledigt. Die dort erarbeiteten Ergebnisse wurden in der Sitzung des Runden Tisches am 18.11.2022 besprochen und in den Energiegipfel des Oberbürgermeisters am 28.11.2022 eingespeist, an dem die Ratspolitik beteiligt war.

Wesentliche Inhalte:


Energiesperrungen
Energiesperrungen müssen als letztes Mittel erhalten bleiben. Ein Aussetzen dieser Maßnahme könnte dazu führen, dass Verbraucher*innen sich nicht um Lösungen zur Begleichung der offenen Forderungen sowie Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion bemühen. Dadurch würden die offenen Forderungen gegen sie und somit ihre Schulden weiter an-steigen. Gleichwohl sollen Sperren verhindert werden, wenn die Betroffenen nachweislich aktiv geworden sind und bei Beratungsstellen um Lösungen bzw. Termine nachgesucht haben.


Schutz vor Wohnungsverlust, Kündigungsmoratorium
Alle Beteiligten sind sich einig, dass es nicht zu Wohnungsverlusten auf Grund von gestiegenen Energieabschlägen kommen soll. Betroffene sind aufgefordert, mit dem Vermieter zu kommunizieren und Lösungsmöglichkeiten (Ratenzahlungen, Transferleistungen) zu suchen. Ein Kündigungsmoratorium ist von der Wohnungswirtschaft nicht gewollt.



Härtefallfonds Strom
Steigende Stromkosten stellen insbesondere für transferleistungsbeziehende Haushalte ein Problem dar, da die hierfür in den Regelbedarfen enthaltenen Anteile gering sind. Heizkosten hingegen werden bei den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel in voller Höhe berücksichtigt. Ein Härtefallfonds wurde diskutiert und vom Runden Tisch als durchaus sinnvoll erachtet. Allerdings wäre er auf Landes- oder Bundesebene anzusiedeln. Er kann kommunal weder finanziert noch adressiert werden.

Wärmestuben
Derzeit wird dafür kein Bedarf im Kontext der Energiesituation gesehen. Die Wohlfahrtsverbände stellen einen anderen Aspekt nach vorne: In dem vorhandenen, differenzierten Angebot an Begegnungsorten für unterschiedliche Generationen und Zielgruppen soll vor allem die Begegnung der Menschen an einem warmen Ort in den Vordergrund gerückt werden – „Wärme“ versteht sich dabei auch mit Blick auf „soziale Kälte“.


Informationskampagne
Im Gesamtkontext sind Beratung und Information von essentieller Wichtigkeit. Deshalb wurde unter den Beteiligten des Runden Tisches ein Info-Flyer abgestimmt, der als niedrigschwelliger Wegweiser zu Beratung und Hilfe fungieren soll. Die graphische Umsetzung, Übersetzung und mediale Verbreitung erfolgt über die Öffentlichkeitsarbeit.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas", die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die vorzeitige Verlängerung der bestehenden Verträge mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ) um drei weitere Jahre bis zum 31.12.2027 beschlossen (vgl. DS-Nr. 25278-22). Dies beinhaltet explizit auch das Beratungsangebot zur Energiearmut als Bestandteil der Allgemeinen Verbraucherberatung.
Mit der Vertragsverlängerung übernimmt die Stadt Dortmund weiterhin 50 % der anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der VZ und verschafft ihr somit mittelfristige Planungssicherheit hinsichtlich einer Finanzierung der angebotenen Leistungen. Die andere Hälfte der Kosten wir vom Land bezuschusst.

Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energiekosten verzeichnet die VZ aktuell einen deutlichen höheren Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger.
Um diesem steigenden Beratungsbedarf noch effizienter und kundenfreundlicher begegnen zu können, hat die VZ ihre Zugangsstrukturen und –kanäle analysiert und Optimierungspotenziale abgeleitet.
So hat sich in der Praxis herausgestellt, dass Ratsuchende zunehmend telefonische und Online-Zugangswege nutzen und der persönliche Zugang deutlich an Bedeutung verloren hat.
Zur Vermeidung leerer Vorhaltezeiten am persönlichen Empfang beabsichtigt die VZ daher perspektivisch eine moderate Anpassung der persönlichen Empfangszeiten für den freien Publikumsverkehr zu Gunsten einer deutlichen Erhöhung der Kapazitäten für den telefonischen und Online-Zugang. Diese neuen Zugangsstrukturen verfolgen das Ziel einer gleichberechtigten und nachfragegerechten Beratung.
4. Mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie-und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.

Zum Themenkomplex "Wohngeld" gibt es einen Flyer, die an die ab 2023 geltenden Voraussetzungen/Beträge angepasst werden. Auch wird dieser Flyer dann mehrsprachig aufgelegt werden. Zudem gibt es ein "Erklärvideo". Ob dieses Video auch mehrsprachig erscheinen soll, ist noch zu entscheiden. Weitere Informationskampagnen werden in den betreffenden Fachbereichen derzeit erstellt.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation -wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen -zusammen hängen.

Die genannte Ombudsstelle in Wien wird aufgrund der dortigen Rechtslage von Wien Energie, vergleichbar mit der DEW21, organisiert.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die vorzeitige Verlängerung der bestehenden Verträge mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ) um drei weitere Jahre bis zum 31.12.2027 beschlossen (vgl. DS-Nr. 25278-22). Dies beinhaltet explizit auch das Beratungsangebot zur Energiearmut als Bestandteil der Allgemeinen Verbraucherberatung.

Mit der Vertragsverlängerung übernimmt die Stadt Dortmund weiterhin 50 % der anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der VZ und verschafft ihr somit mittelfristige Planungssicherheit hinsichtlich einer Finanzierung der angebotenen Leistungen. Die andere Hälfte der Kosten wird vom Land bezuschusst.

Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energiekosten verzeichnet die VZ aktuell einen deutlichen höheren Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger. Um diesem steigenden Beratungsbedarf noch effizienter und kundenfreundlicher begegnen zu können, hat die VZ ihre Zugangsstrukturen und -kanäle analysiert und Optimierungspotenziale abgeleitet. So hat sich in der Praxis herausgestellt, dass Ratsuchende zu-nehmend telefonische und Online-Zugangswege nutzen und der persönliche Zugang deutlich an Bedeutung verloren hat.

Zur Vermeidung leerer Vorhaltezeiten am persönlichen Empfang beabsichtigt die VZ daher perspektivisch eine moderate Anpassung der persönlichen Empfangszeiten für den freien Publikumsverkehr zu Gunsten einer deutlichen Erhöhung der Kapazitäten für den telefonischen und Online-Zugang. Diese neuen Zugangsstrukturen verfolgen das Ziel einer gleichberechtigten und nachfragegerechten Beratung.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II-und SGB XII-Bezieher*innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen

Die Überprüfung der Angemessenheit von Energiekosten bei Leistungsbeziehern wurde dahingehend geändert, dass bei der Prüfung nicht mehr die Kosten betrachtet werden, sondern nun der Verbrauch. Weicht dieser erheblich nach oben ab, wird eine Prüfung eingeleitet.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor:


Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)

Weiterhin liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) vor:

„… die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus.

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.
4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.


Rm Kowalewksi (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass Punkt 5 und Punkt 6 des Antrages noch abzustimmen seien.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass seine Fraktion dem Antrag nicht folgen werde.

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Anlagen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt Punkt 5 und Punkt 6 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei ab.

zu TOP 2.6
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23698-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage mit dem Zusatz, das Quartiersmanagement zu verstetigen, zu fassen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23698-22-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung des Quartiersmanagements Nordstadt
mit dem Quartiersfonds ab dem 01.01.2024 dauerhaft und unbefristet fortzusetzen. Die
jährlichen Kosten für das Quartiersmanagement in Höhe von 350.000 Euro und für den
Quartiersfonds Nordstadt in Höhe von 50.000 Euro sind entsprechend in der mittelfristigen
Finanzplanung zu berücksichtigen.

Begründung:
Das Quartiermanagement Nordstadt mit dem Quartierfonds Nordstadt leisten seit Ende
der 90er Jahre einen wichtigen Beitrag zur positiven Quartiersentwicklung in der Nordstadt.
Bislang ist die Finanzierung von Förderprogrammen abhängig und muss regelmäßig
verlängert werden. Die Fortführung des Quartiersmanagements steht immer unter dem
Risiko, dass keine Fördergelder akquiriert werden können und die Arbeit vor Ort nicht fortgeführt
werden kann. Die Nordstadt braucht aufgrund der sozialen Situation der Nordstadt
eine besondere Unterstützung. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig nachbarschaftliche
Kontakte und Aktivitäten sowie ein soziales Miteinander sind. In der Nordstadt leistet das
Quartiersmanagement einen wichtigen Beitrag, um die Menschen vor Ort zu erreichen,
Nachbarschaftsprojekte und Nordstadtveranstaltungen zu organisieren sowie Eigentümer*
innen zu beraten. Die dauerhafte Finanzierung des Quartiersmanagements und des
Quartiersfonds ab dem Haushaltsjahr 2024 soll Planungssicherheit für die verschiedenen
Akteure schaffen und die kontinuierliche Arbeit im Quartier sichern.


AKUSW, 08.06.2022:

Man einigt sich darauf, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23698-22-E1) heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Abstimmung zur Vorlage:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 12 Monate bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 350.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 50.000 €.

- Eine weitere Verlängerungsoption für das Quartiersmanagement und den Quartiersfonds Nordstadt für maximal 12 Monate für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum Start der Umsetzung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum betragen insgesamt 400.000 €.


Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 800.000 €.

Ein Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung mit einer Förderquote von 100 % liegt vor.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 800.000 Euro.


Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion damit einverstanden sei, die Angelegenheit in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o.g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23698-22-E1) in die Haushaltsberatungen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 25.01.2023 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung zum folgenden Ergänzungsantrag:

1. Vor der unbefristeten Fortsetzung ab 2024 wird im laufenden Jahr 2023 zunächst eine Evaluation der bisherigen Arbeit und Ausrichtung durchgeführt und den Gremien vorgelegt.

2. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Evaluation wird die bisherige Ausrichtung unter Beteiligung der Gremien ggf. überarbeitet und um mögliche neue Inhalte ergänzt.


Begründung:
Ggf. mündlich

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wolle und zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen wolle.

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion.

zu TOP 2.7
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wurden dazu weitere Informationen gewünscht und vereinbart, nach erfolgter Recherche über den Antrag zu beraten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liegt inzwischen vor.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Frau Brunner (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für die Antwort der Verwaltung. Ihre Fraktion stehe der Abschaffung der Vergnügungssteuer grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber in den Haushaltsberatungen darüber befinden, um dort eine Entscheidung zu treffen.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass der letzte Punkt in der Stellungnahme etwas missverständlich ausgedrückt sei. Die Aussage „Die Einnahmen aus der Steuer könnten genutzt werden, um Beratungs- und Hilfsangebote stärker kommunal zu finanzieren“, höre sich so an, als wenn man die Steuereinnahmen nehmen könne und zweckgebunden für etwas anderes einsetzen könnte. Das sei so nicht richtig. Das Geld gehe in den Haushalt und müsse dort umgeleitet werden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stellungnahme sehr klar sei. Es sei sehr unglücklich, wenn man jetzt sage, dass man noch mal einen Haushaltsdurchgang brauche, wo doch die Initiative seiner Fraktion aus den letzten Haushaltsberatungen sei. Er bittet daher darum, das Vorhaben noch mal zu überdenken. Gründe, diese Steuer beizubehalten, fielen ihm beim besten Willen nicht mehr ein.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an. Sollte es heute zu einer Abstimmung kommen, würde auch seine Fraktion zustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI, bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) über den Antrag heute nicht zu entscheiden und überweist diesen zurück in die Haushaltsberatungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 08.11.22 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2022 vor:





Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022 vor:

Siehe oben!

StR Dahmen ergänzt, die Stellungnahme sei auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in die Haushaltsberatungen überwiesen worden. Er führt aus, die Steuer habe einen ordnungspolitischen Zweck um den Aufenthalt zu klären. Alle Städte und Kreise im Umfeld würden diese Steuer ebenfalls erheben. Es gebe 114 Steuerfälle von denen 105 eine steuerliche Vereinbarung geschlossen hätten, 9 Betriebe gäben eine monatliche Erklärung ab.

sB Prof. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bewertet die Angelegenheit aus sozialmedizinischer Sicht und plädiert, den Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und der Aidshilfe folgend, für die Abschaffung der Steuer. Er werde sich aber dem Wunsch nach einer Überweisung in die Haushaltsberatungen anschließen.

Rm Goosmann (SPD) und sB Brunnert (CDU) schließen sich einer Überweisung in die Haushaltsberatungen ebenfalls an. Die CDU sei u.a. in Hinblick auf die Einnahmen für eine Beibehaltung der Vergnügungssteuer.

Rm Schlösser (Fraktion Die Fraktion-Die Partei) kritisiert, dass die Steuer auf Schwulenclubs ausgeweitet wurde, da in diesen Fällen zu Unrecht unterstellt werde, dass dort gewerblicher Sex angeboten wird. Die Steuer habe Diversität in Dortmund genommen, da einige dieser Lokale infolge der finanziellen Belastung hätten schließen müssen. Im Falle einer Beibehaltung der Steuer müsse man diese zielgerichtet einsetzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen.

Weiterhin hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Angelegenheit in seine Haushaltssitzung geschoben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o.g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) in die Haushaltsberatungen.


AFBL 26.01.2023:

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass es eine unterschiedliche Bewertung hinsichtlich der Besteuerung von Prostitution und der Besteuerung von Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen, die nicht kommerziell seien, geben könne. Dies solle getrennt abgestimmt werden.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag folgen wolle.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen wolle.

Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die fachliche Einschätzung interessant sei. Seine Fraktion wolle dem Antrag folgen.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass in dem Haushaltsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht ersichtlich sei, wie viel die jeweiligen Anträge wert seien. Er fragt, ob die Verwaltung wisse, wie viel die Anträge kosten würden. Punkt A des Haushaltsantrages 4 der Fraktion FDP/Bürgerliste wolle seine Fraktion ablehnen. Falls die Beträge angemessen seien, wolle seine Fraktion Punkt B des Haushaltsantrages 4 der Fraktion FDP/Bürgerliste folgen.

Herr Neuhaus (Fachbereichsleiter Stadtkasse und Steueramt) erläutert, dass Punkt B des Haushaltsantrages 4 der Fraktion FDP/Bürgerliste für das Jahr 2023 18.000€ und für die Folgejahre 36.000€ kosten würde. Die Angelegenheit müsse jedoch nochmal rechtlich vom Rechtsamt geprüft werden.

Herr Kauch gibt an, dass man die Angelegenheit in der Sitzung am 02.02.2023 besprechen könne, damit die Verwaltung dies bis dahin prüfen könne.

Herr Erstfeld bittet, die Angelegenheit in der Sitzung am 02.02.2023 zu behandeln. Er hoffe, dass das Rechtsamt die rechtliche Situation prüfen könne.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet Herrn Neuhaus, bis zur nächsten Woche eine Stellungnahme vom Rechtsamt zu erhalten. In der nächsten Woche werde das Thema bei den Haushaltsanträgen der Fraktion FDP/Bürgerliste behandelt. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus dem Jahr 2022 werde nicht erneut aufgerufen, stattdessen werde Haushaltsantrag 4 der Fraktion FDP/Bürgerliste aus dem Jahr 2023 behandelt.

Herr Kauch stimmt Herrn Dr. Suck zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 02.02.2023.


zu TOP 2.8
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:

„Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) wünscht den alsbaldigen Start der Stadtstrategie. Zunächst müssen Sachmittel bereitgestellt werden. Die Einrichtung einer Stelle gemäß Ziffer 3 der Vorlage hält er, als Vorgriff auf den neuen Stellenplan, für nicht notwendig. Er beantragt die Beschlussfassung ohne Ziffer 3 der Vorlage. Die Ziffer 3 soll zwecks Haushaltsberatungen in den AFBL überweisen werden.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) die Ziffer 3 der Vorlage in den AFBL:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die Einrichtung einer vollzeitverrechneten Planstelle im Stellenplan 2023ff in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD-V sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zum „Organisierten Stadtgespräch“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Durchführung des „Organisierten Stadtgesprächs“ inkl. aller benannten Teilleistungen durchzuführen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die finanziellen Mittel i.H.v. 750.000 € zur Verfügung zu stellen sowie deren Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2023. ff.

4. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung erläuterten Zuschlagskriterien zu.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, einen Sonderältestenrat für eine Jury-Sitzung in der Vergabe der unter 1. genannten Leistung einzuberufen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit in die Haushaltsberatung schieben wolle.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion beschlussfähig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der o.g. Ziffer 3 des Beschlussvorschlages in die Haushaltsberatungen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.01.2023 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Beschlussvorlage:

Die unter Punkt 3 des Beschlusses aufgeführte vollzeitverrechnete Planstelle wird als Projektstelle mit einem kw-Vermerk zunächst bis 2025 versehen.

Begründung:
In den Informationen zu den personellen Auswirkungen der Vorlage wird deutlich, dass es sich hier um eine klassische Projektstelle handelt: “Zur operativen Planung, Durchführung, Steuerung und Realisierung der Strategieentwicklung ist eine personelle Aufstockung im Geschäftsbereich II notwendig, um den Gesamtprozess nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, alle Prozessbeteiligten einzubinden, die Ergebnisse der Transformation transparent zu kommunizieren und so die Projektrealisierung über alle Phasen sicherzustellen.” Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer unbefristeten Stelle nicht nachvollziehbar.



Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion das organisierte Stadtgespräch als Projekt sehe, weswegen die Stelle befristet sein solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 24633-22-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu Ziffer 3 zu fassen:

Die unter Punkt 3 des Beschlusses aufgeführte vollzeitverrechnete Planstelle wird als Projektstelle mit einem kw-Vermerk zunächst bis 2025 versehen.

zu TOP 2.9
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26689-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt die Verwaltung zum Zeitpunkt des Programmaufrufs durch das Land Nordrhein-Westfalen einen Förderantrag zur Übernahme der Preisgelder zu stellen.
2. beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ den Heimat-Preis der Stadt Dortmund mit der jährlichen Durchführung eines Wettbewerbs auszuloben.

zu TOP 2.10
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 vor:
Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion die Vorlage grundsätzlich befürworte. Man habe jedoch noch Klärungsbedarf bezüglich der zwei einzurichtenden Stellen, da dieser Personalbedarf hoch erscheine. Sie teilt mit, dass sich ihre Fraktion hier noch weiterführende Erläuterungen wünsche und schlägt vor, die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen zu verschieben.

Rm Giebel (SPD) bezieht sich auf die letzte Ausschusssitzung, in der er bereits nachgefragt habe, wie man auf die Berechnung von zwei Stellen gekommen sei. Damals wurde geantwortet, dass sich die externe Firma bei der Berechnung auf Erfahrungswerte gestützt habe.
Er teilt mit, dass sich im Vorfeld schon darauf verständigt wurde, die Beratung zu diesem Thema in die Haushaltssitzung zu schieben, aber die Beantwortung der Fragen sei trotzdem noch wünschenswert.
Weiterhin erläutert er, dass er bezüglich des Livestreamings skeptisch sei, welche Reichweite man erzielen würde. Fraglich sei, ob die entstehenden Kosten und die teure Technik im Verhältnis dazu stehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich die Sitzungen im Livestream anschauen werden.

Herr Spoo (FB 3) bedankt sich zunächst für die gute Zusammenarbeit mit dem Ausschuss.
Er geht auf die Ratsvorlage ein und teilt mit, dass auch andere Kommunen auf ähnliche Zahlen der Aufrufe des Livestreamings gekommen seien. Er berichtet, dass sein Fachbereich dafür bereit stehe, die Liveübertragungen durchzuführen, allerdings stünde kein Personal dafür bereit.
Bedingt durch die Coronapandemie habe man Personal abgestellt, welches sich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Diese Kolleg*Innen seien jedoch mittlerweile wieder in ihren ursprünglichen Aufgabenbereichen und gehen dort ihren Tätigkeiten nach. Anschließend erläutert er den technischen Ablauf des Livestreamings. Er teilt mit, dass die immense Technik, die unter anderem auch im APOD beschlossen wurde, von Fachkräften bedient werden müsse. Somit sei man auf insgesamt zwei Stellen gekommen.

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich bei Herrn Spoo für die geleistete Arbeit. Demokratie koste Geld und die Anlage müsse fachgerecht bedient werden. Seine Fraktion sei beschlussfähig.

Rm Heymann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und die Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben möchte. Seines Wissens nach habe man einen Dienstleister eingekauft, der die Technik zur Verfügung stelle, weshalb nicht verständlich ist, warum nun zwei neue Stellen eingerichtet werden sollten.

Rm Wagner (AfD) erläutert, dass seine Fraktion beschlussfähig sei und die Vorlage befürworte.

Rm Vogeler (CDU) schließt sich Frau Stackelbeck an. Die Beratung der Vorlage solle in die Haushaltsberatungen verschoben werden. Weiterhin teilt er mit, dass er die Aufregung zu diesem Thema nicht verstehen könne. Es sei legitim, dass Politik nachfrage.
Das Argument, dass teure Medientechnik angeschafft wurde, die nun auch bedient werden müsse, sei seiner Meinung nach unsauber und setze die Politik unter Druck. Die Info über zwei neu einzurichtende Stellen hätte man sich bereits im Vorfeld gewünscht.

Herr Spoo teilt mit, dass man weiterhin auf einen Dienstleister angewiesen sei, solange man in der Westfalenhalle tage. Zukünftig sei man jedoch nicht mehr auf Dienstleister angewiesen.
Wenn der Eindruck entstanden ist, dass man die Politik unter Druck setzen wolle, möchte er dies revidieren, dies sei nicht der Fall.

Herr Stadtrat Uhr fragt nach, welche Auswirkungen eine Verschiebung in die Haushaltsberatungen habe.

Herr Spoo erläutert, dass eine Verschiebung gerade für das Personal Auswirkungen habe, da Überstunden anfallen würden.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, fragt nach, ob eine Beratung im Februar zu spät sei.

Herr Spoo teilt mit, dass seiner Meinung nach eine Beratung im Februar zu spät sei, da die Kolleg*Innen wieder in ihre alten Aufgabenbereiche müssten.

Frau Stackelbeck wünscht sich weiterhin eine detaillierte Erklärung bezüglich der zwei Stellen. Weiterhin sei noch zu klären, warum man die Stellen schnellstmöglich benötige, wenn man erst Ende nächsten Jahres wieder im Rathaus tagen könne, wo die neue Technik zum Einsatz kommt.

Herr Giebel wünscht sich noch eine deutliche Aufschlüsselung, welche Teile für das Livestreaming eingesetzt werden und welche anderen Dinge in Bezug auf die Technik inkludiert sind. Er könne nicht eindeutig feststellen, welche Punkte sich auf das Livestreaming beziehen und welche generell für die Medientechnik seien.

Herr Spoo teilt mit, dass alle Räume für das Livestreaming ausgestattet werden. Er sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.

Herr Wagner schlägt vor, dass Herr Spoo die Fragen bis zur Ratssitzung beantwortet und man dort eine Entscheidung trifft.

Herr Heymann möchte weiterhin in die Haushaltsberatungen schieben.

Herr Uhr schlägt vor, die Beratung in die nächste APOD Sitzung zu schieben und die Fragen bis dahin schriftlich beantworten zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.

AFBL Sitzung am 08.12.2022:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22 vor:
im Rahmen der Beratungen zur o. g. Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung ergab sich weiterer Erläuterungsbedarf.

Wie bereits in der Vorlage dargelegt, hat die durchführende Dortmund-Agentur in der abgeschlossenen Testphase die zusätzlichen Aufgaben mit vorhandenem Personalbestand ausgeführt. Das war u.a. möglich, da Mitarbeitende durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie von bisherigen Aufgaben entlastet werden konnten, bspw. Pflege und Weiterentwicklung des Veranstaltungskalenders sowie ruhende Fachbereichsprojekte. Durch die bereits seit Beginn des Jahres schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb, ist diese Aufgabe nicht mehr mit dem vorhandenen Personal leistbar.

Insbesondere möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die in diesem Zusammenhang entstandenen erheblichen Mehrarbeitsstunden im Fachbereich hinweisen. Dies gilt nicht nur für die im Bereich Streaming eingesetzten Mitarbeitenden, sondern auch für die weiteren Kolleg*innen, die Regelaufgaben aufgefangen haben.

Das Aufgabenspektrum im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitungbeinhaltet erhebliche Aufwände.
Im Vorfeld der Live-Streams erfolgen umfangreiche Absprachen mit FB 1/I-Gremien über
den Ablauf der Ratssitzung. Durch die Sanierung des Rathauses und die Durchführung der
Gremiensitzung in den Westfalenhallen, ergeben sich für jede Sitzung individuelle Anpassungen (u.a. Wechsel der Hallen, Umbesetzung der Pressevertreter*innen). Zudem finden die verschiedenen Wünsche der Fraktionen Berücksichtigung (u.a. Ausrichtung der Sprechpulte, Belichtung).

Zu den weiteren Vorbereitungen gehören:
 Erstellung eines Redaktionsplans
 Programmierung, Bereitstellung, Wartung des YouTube-Streamingservers
 Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebärdendolmetscher*innen als picture-in-picture
(PIP) oder als separaten Live-Stream
 Absprache mit Dienstleister*innen
 Ausschreibungen für Dienstleister*innen – auch Gebärdendolmetscher*innen -
und/oder Anmietung von Equipment
 Entwicklung, Konzeption und Weiterführung des audiovisuellen Corporate Designs
inkl. animierter Inserts/Motion Graphics
 Verantwortung für CD-konformes Streaming (Einblendungen, Dauerkennung Logo
Stadt Dortmund)
 Qualitätsmanagement für das gesamte Live-Streaming (u.a. ständige Überprüfung der
technischen Qualitäts-/Bildstandards des Streams sowie der Kommunikations-
Standards)
 Vorbesichtigung Räumlichkeiten, Festlegung Kameraperspektiven inkl. Ausleuchtung
 Vorbereitung: Ton, Planung Mitschnitte Ton für Medien, Kamerapositionen endgültig
festlegen (einzelne Personen wollen dauerhaft nicht gezeigt werden), Rechteklärung
nach DSGVO jeder einzelner Person, ggf. Kamera- und Tonanpassung nach DSGVOErklärung,
Licht, separate Sprecherpositionen mit entsprechenden Leinwänden
 Planung Regiebesprechung, u.a. Auflistung von Power Points, Videos
 Technische Vorbereitung des Streams vor Live-Gang, Stream-Server bereitstellen,
u.a. Streaming-Key erstellen, einpflegen bzw. Dienstleister bereitstellen
 Erstellen der CD-konformen Logos, inkl. Inserts (Bauchbinden) für aktuelles Live-
Streaming
 Erfassung aller Tagesordnungspunkte der Ratssitzung, die später in Echtzeit eingeblendet
werden
 Vorbereitung der Inserts anhand von geschützten Datenbanken – Erfassung der Namen
aller Ratsmitglieder, OB, Dezernent*innen, Bürgermeister*innen
 Erstellen von CD-konformen Zwischeneinblendungen mit aktuellem Datum und Tagesordnungspunkte
(Stills von Ratssaal, Ankündigung Ratssitzung, techn. Störung)
 Social Media Ankündigungen analog zum Redaktionsplan formulieren, veröffentlichen
auf den Kanälen sowie in den Stories

In den Vorbereitungen sind zwei Mitarbeitende i. d. R. zehn Arbeitstage gebunden.

Die Ratssitzung sowie die Nachbereitung lösen die folgenden Tätigkeiten aus:

 Regiebesprechung – Themenkonzeption, Durchführung
 Regie während des gesamten Live-Streamings
 Videosignal qualitativ bewerten und auf ausreichender Bandbreite überprüfen
 Redundante Streaming-Lösung bereitstellen
 Einblendung der Inserts in Echtzeit für jede*n Sprecher*in sowie TOP
 Ständiges Überprüfen und ggf. Nachsteuern der Kamerapositionen
 Community Management während der Übertragung
 Aufzeichnung des gesamten Live-Streams
 Ende des Streamings vorbereiten / Service für User*innen
 Setzen von Sprungmarken im aufgezeichneten Live-Stream zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
– vorherige Sichtung des gesamten Materials zu den einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von separaten Videos zu einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von Snippets, z.B. Einzelstatements, Vereidigung von neuen Ratsmitgliedern,
Dezernent*innen nach Absprache mit Online-Redaktion
 Einstellen der verschiedenen Videoformate mit Begleittext auf Videoplattform
 Community Management nach Übertragung sicherstellen
 Auswertung, Monitoring Analytics (auch Zugriffszahlen)
 Aufzeichnung und Archivierung
 Qualitätsanalyse
 Anpassungen
 Wartung und Bevorratung des technischen Equipments

Hier sind insgesamt nochmal zwei Mitarbeitende für fünf Arbeitstage gebunden.

Für das Jahr 2023 ist die Rückführung der Gremiensitzungen in das sanierte Rathaus vorgesehen.
Dazu hat der Rat im September 2022 den Beschluss für eine umfassende Medienausstattung
gefasst. Dieser umfasst u.a. eine moderne Ausstattung, bzw. Vorbereitung aller Säle im
1. Obergeschoß und der Bürger*innen-Halle mit Livestreaming-Technik sowie einen zentralen
Regieraum im 2. Obergeschoß.
Die durch den beauftragten Medienplaner vorgesehene technische Ausstattung für das Livestreaming soll zukünftig von den o. g. Mitarbeitenden zentral genutzt und eingesetzt werden.
Z. Zt. wird sowohl das technische Equipment als auch das bedienende Personal von einem
externen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben werden zukünftig sukzessive
von den eigenen, entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden übernommen. Dabei ist die
zeitgleiche Anwesenheit von zwei Mitarbeitenden -nicht nur an Sitzungstagen- zwingend erforderlich.
Die Abwesenheitsvertretung wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet.
Ein entscheidender Aspekt ist hierbei, dass die zukünftigen Anwender*innen bereits frühzeitig
in die Planung und Installation eingebunden sind und nach der Inbetriebnahme der neuen
Technik direkt einsatzfähig sind.
Nach vollständiger Übernahme der Aufgaben ist eine externe Beauftragung mit den daraus
resultierenden Kosten i. H. v. bis zu 23.000,- € pro Sitzung nicht mehr erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit in die Haushaltsberatung schieben wolle. Ferner stellt seine Fraktion folgenden Antrag:
Wie ist es zu erklären, dass ohne Beschluss der Vorlage bereits zwei Stellen im Bereich Online-Produktion der Dortmund Agentur für Videojournalismus/Videoproduktion ausgeschrieben worden sind?
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Erläuterungen von Herrn Spoo im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht ausreichend seien. Es sei nicht erkennbar, dass es sich um zwei dauerhafte Stellen handle. Ihre Fraktion frage sich, ob zwei Stellen dauerhaft gerechtfertigt seien.
Herr Spoo (Bereichsleitung Online-Kommunikation) schildert, dass eine intensivere Ausarbeitung erfolgen werde.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) regt an, dass die Durchsetzungschancen des Antrages erhöht würden, wenn die Ausarbeitung auch Dienstleistungen für die Fraktionen enthalte.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage und des Antrages der CDU-Fraktion in seine Haushaltssitzung.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und liegt zudem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 24.01.2023 vor:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zum genannten TOP:

Der Beschlusstext zur Vorlage wird wie folgt geändert:
“[…] und die Einrichtung von zunächst
1 (vzv) Planstelle.”

Begründung:
In der Begründung zur Vorlage wird für die erweiterten Aufgaben bezüglich der Übertragung der Ratssitzungen eine deutlich erweiterte technische Unterstützung beschrieben. In Zusammenhang mit dieser Information und insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2023 die Übertragungen der Gremiensitzungen noch unter den Gegebenheiten in der Westfalenhalle stattfinden werden, sollte zunächst nur eine weitere Planstelle eingerichtet werden. Sollte sich nach dem Umzug ins Rathaus ab 2024 zusätzlicher Bedarf ergeben, kann dies dem Rat als Anforderung für den nächsten Haushalt mitgeteilt werden.“


AFBL 26.01.2023

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion und gibt an, dass bei Sitzungen in den Westfallenhallen nicht der Bedarf für eine zweite Stelle vorhanden sei.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen wolle. Sobald die Sitzungen im Rathaus stattfinden, solle der Bedarf neu ermittelt werden.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Argumentation nachvollziehen könne und die Vorlage mit dem Grundsetting und den beiden letztaufgeführten Paketen „Erweiterte Nachbereitung“ und „Social Media Werbung“ empfehlen könne. Das Paket „Streaming am Platz“ sei in den Westfalenhallen nicht lohnenswert.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion weder den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch der Vorlage zustimmen werde. Weiterhin sei die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion noch nicht beantwortet worden.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass es gesonderte Vorlagen zu den Westfalenhallen und zum Rathaus geben solle.

Herr Spoo (Bereichsleitung Online Kommunikation) erklärt, dass zwei Personen eingestellt werden sollen, die sich vornehmlich mit dem Livestreaming und der Technik im Rathaus beschäftigen sollen. Die Stellen, die bereits ausgeschrieben worden seien, sollen sich um die Kommunikation in den sozialen Medien durch unter anderem Bewegbilder und um die Aufnahme von Grußworten kümmern.

Dr. Neumann gibt an, dass seine Fraktion dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion zustimmen wolle.

Herr Mader nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, merkt jedoch an, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion nicht ändern werde.

Herr Spoo schildert, dass sich zwei Stellen um die Kommunikation in den sozialen Medien und um die Aufnahme von Grußworten kümmern. Die zwei weiteren Stellen sollen sich um das Livestreaming kümmern.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt, ob es sich um vier oder zwei Personen handle, die die Stellen besetzen würden.

Herr Spoo antwortet, dass es sich um vier Personen handle. Zwei Personen seien bereits eingestellt worden, die sich um die Kommunikation in den sozialen Medien und um die Aufnahme von Grußworten kümmern. Zwei weitere Personen sollen für das Streaming eingestellt werden. Insgesamt handle es sich um vier Personen.

Herr Kauch schlägt vor, nur die Verlängerung der Gremienübertragung in den Westfalenhallen zu den bisherigen Konditionen zu beschließen. Die Verwaltung solle die Stellen schriftlich erläutern.

Herr Spoo erläutert die Stellen erneut. Den Fraktionen seien Gespräche angeboten worden.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) schildert, dass man sich nach dem Umzug ins Rathaus zu dem Thema neu verhalten solle.

Dr. Suck fasst zusammen, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mündliche Antrag der SPD und die geänderte, auf die Westfalenhallen begrenzte, Vorlage vorliegen.

Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Stellen für die Rathaustechnik zusätzlich in der Vorlage zu nennen.

Herr Kauch fragt, ob es sich während der Zeit in den Westfalenhallen um einen Dienstleister für die Technik handeln werde oder um die eingestellte Person.

Herr Kowalewski gibt an, dass man für die Westfalenhallen beschließen könne. Zeitnah solle jedoch eine Vorlage für das Rathaus folgen.

Herr Spoo schildert, dass er nicht sagen könne, wann die Person eingestellt werde. Er bittet darum, die Stelle zeitnah besetzen zu können, damit sich die Person mit der Rathaustechnik auseinandersetzen könne.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 24778-22-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE+, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die weitere Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming wie bereits in der laufenden Testphase durchgeführt (Drucksache Nr. 20122-21), die in der Begründung näher erläuterten Optionen und die Einrichtung von 2,0 (vzv) Planstellen. für die Zeitdauer des Verbleibs in den Westfalenhallen sowie die in der Begründung näher erläuterten Optionen, ohne das Paket „Streaming am Platz“, und die Einstellung von 1,0 (vzv) Planstelle.

zu TOP 2.11
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 07.11.2022 (Drucksache Nr.: 25409-22) vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.das Jahr 2023.

Der AFBL verschiebt die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 in seine Haushaltsberatungen.

Rm Barrenbrügge (CDU) sieht die im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) durch seine Fraktion vorgetragenen Bedenken durch die Verwaltung weitestgehend als ausgeräumt an. Daher möchte die CDU-Fraktion in der Fassung des AFBL abstimmen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für das Jahr 2023.

Die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt in den Haushaltsberatungen des AFBL.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2024 und 2025.

zu TOP 2.12
Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seiner Sitzung am 04.11.22 in seine Haushaltssitzung.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Vorlage stehe, dass es sich bei den Honorarverträgen nicht um illegale oder schlechtere Beschäftigungen handle. Herr Stüdemann habe dies in Fraktionsgesprächen anders angedeutet. Er fragt weiterhin, ob eine Honorarkraft mehr Geld kriege, als wenn sie eingestellt sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass die Verwaltung rechtskonform und nicht illegal handle. Er weist darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger und zum Teil die Finanzbehörden die Regelwerke für die Beschäftigung von Honorarkräften verschärft hätten und die Umsetzung schwieriger werde. Bei nachträglicher Prüfung könnten Auffassungsunterschiede entstehen, was dazu führen könne, dass die Stadt für anderseingeschätzte Honorararbeitskräfte zahlen müsse. Aus diesem Grund wolle man die Honorarverträge in feste Arbeitsverhältnisse umwandeln.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass dieser Teil im Personalkostenansatz drin sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den bislang abgeschlossenen Honorarverträgen zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von 69,05 zusätzlichen Planstellen bei verschiedenen städtischen Eigenbetrieben sowie dem Jugendamt (StA 51). Soweit beiderseitig gewünscht, sollen die bisherigen Kräfte auf Honorarbasis dauerhaft fest eingestellt werden.

zu TOP 2.13
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) vor:

„mit dem jetzt einzurichtenden Verkehrswendebüro soll eine interdisziplinär und fachbereichsübergreifend, agil arbeitende Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund geschaffen werden. So sollen gemeinsame Projekte des Planungs- und Tiefbauamtes organisatorisch amtsübergreifend und durchgängig betreut werden, um einen reibungslosen Prozessablauf sicherzustellen. Daneben wurde zum Haushalt 2022 ein Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ gefasst, welcher einer Umsetzung bedarf.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

1. Im Sinne der in der Vorlage genannten „Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund“ wird die vorliegende Aufgabenbeschreibung des Verkehrswendebüros um die folgende Projektaufstellung erweitert:

- Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte in einzelnen Handlungsfeldern
- Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße) - Quartiersgaragen.

2. Der im Zuge der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 gefasste Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ wird durch die Einrichtung des Verkehrswendebüros lediglich in Bezug auf den RS1 und die Velorouten umgesetzt.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und Tiefbauamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah der Politik zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:
Ziel der Einrichtung eines Verkehrswendebüros und der Task-Force-Radverkehr ist vor allem die beschleunigte Umsetzung entscheidender Projekte der Verkehrswende. Dabei gehört insbesondere die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zur vorrangigsten Zielsetzung der notwendigen Verkehrswende. Deshalb entfalten insbesondere komplexe Planungs- und Bauprojekte, bei denen emissionsarme Verkehrsträger – von Fußverkehr über Radverkehr und ÖPNV – primär berücksichtigt werden müssen (Beispiel: Umbau des Hellwegs), eine große Wirksamkeit. Doch die Verkehrswende begründet sich nicht nur im Klimaschutz. Sie bezieht auch wichtige politische Ziele zur Schaffung einer lebenswerten Stadt mit ein. Und damit geht es auch um eine bessere, effizientere Nutzung der knappen städtischen Flächen für die verschiedenen städtebaulichen Belange
, wie gesundes Wohnen, Begrünung der Innenstadt oder auch Ruhe- und Begegnungsräume (Beispiel: Umbau Saarlandstraße, Kaiserstraße). Der Aufgabenbereich des Verkehrswendebüros sollte deshalb über die bisher genannten konkreten Projekte hinaus um die benannten Aufgaben ergänzt werden.

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) zwecks Haushaltsberatung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.23 vor:
die o.g. Ratsvorlage ist inkl. des Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen zuletzt in der Sitzung des AFBL am 08.12.22 in die Haushaltsberatungen des AFBL
im Januar geschoben worden.

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es vor der Beratung einer Einordnung des politischen Antrags. Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Wunsch geäußert, dass die
Aufgabenbeschreibung für das Verkehrswendebüros um drei Themen erweitert werden soll.
a) Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte
und Bauprojekt in einzelnen Handlungsfeldern
b) Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße)
c) Quartiersgaragen

An dieser Stelle sei zunächst darauf hingewiesen, dass das Verkehrswendebüro die Aufgabe
hat, die Verkehrsprojekte mit größeren Investitionen zu beschleunigen. Es besteht aber nicht
der Anspruch alle Aufgaben der Verkehrswende in diesem Büro zu konzentrieren. Die bestehenden Strukturen sowohl im GB Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes als auch im Tiefbauamt werden weiterhin genutzt, um die anderen, ebenfalls wichtigen Aufgaben der Verkehrswende weiter zu bearbeiten.

Zu a) Unabhängig vom Verkehrswendebüro werden die gesamtstädtisch bedeutsamen (Verkehrs-) Planungsprojekte (wie bspw. Speicherstraße, Energiecampus, SmartRhino oder Hauptbahnhof Nord) auch unter dem Aspekt neuer Mobilitätsangebote und zukunftsfähiger Erschließung in den bestehenden Strukturen der Verwaltung weiter bearbeitet.

Zu b) Der Umbau wichtiger Verkehrsachsen ist Bestandteil der vier Säulen des Verkehrswendebüros. Gerade in dem Themenfeld „Stadtbahn“ geht es nicht nur um Stadtbahnverlängerungen, sondern auch um die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen inkl. des Umbaus des Straßenraums z.B. an der Hellwegachse (von Kaiserstraße/Franziskanerstraße bis Rüschebrinkstraße). Ebenso soll die Maßnahme der Wallringumgestaltung im Verkehrswendebüro bearbeitet werden, da alle Velorouten auf dem Wallring zusammenkommen.

Zu c) Der Bau von Quartiersgaragen passt dagegen nicht in die derzeitig geplante Struktur des Verkehrswendebüros, da hier eine weitere Qualifikationen von Mitarbeitenden (Immobilienwirtschaft, Hochbau) gefragt wären, die in der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie im Tiefbauamt aktuell nicht vorhanden sind. Darüber hinaus liegt ein Konzept für den weiteren Umgang mit Quartiersgaragen noch nicht vor. Es bleibt also offen, ob die Stadtverwaltung hier selbst tätig werden soll oder dies andere Akteure der Stadtgesellschaft nicht günstiger und effizienter erledigen können. Diesen Prozess gilt es zunächst abzuwarten.

Darüber hinaus wird in dem Antrag angeregt, dass die Verwaltung „die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah
der Politik zum Beschluss“ vorlegen solle.

Unabhängig von dieser Anregung wird zugesagt, dass es auch über die Maßnahmen im Verkehrswendebüro zum RS1 und zu den Velorouten weitere Maßnahmen zur Förderung des
Radverkehrs in Dortmund geben wird. Hierzu gehören bspw.
 die fahrradfreundliche Umgestaltung des Heiligen Wegs sowie der Treibstraße – Grüne
Str. – Heiligegartenstraße – Jägerstraße
 die Schaffung von Radverkehrsanlagen bei anstehenden Deckensanierungen und baulichen Umgestaltungen von Hauptverkehrsstraßen
 die Ausdehnung der Fahrradfrüherkennung an den Lichtsignalanlagen
 weitere Grünpfeile für Radfahrende an Lichtsignalanlagen
 die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Umfeld der IGA2027
Diese Maßnahmen werden mit dem bestehenden Personal umgesetzt. Für das Verkehrswendebüro wird dagegen zusätzlich Personal benötigt, um diese Großprojekte leisten zu können. Gerade das Personal dort, soll vom „Alltagsgeschäft“ befreit werden, und sich nicht um „alles“ kümmern müssen, sondern ausschließlich um die Planung der Investitionsvorhaben in den Handlungsfeldern Stadtbahn, H-Bahn, Velorouten und RS1. Ohne das zusätzliche Personal – auch über den jetzt zu beschließenden Personalbedarf hinaus (s. Beschlussvorschlag unter Nr. 5 bzw. Abbildung Nr. 5 der VO 25052-22) - können die o.g. Maßnahmen des Verkehrswendebüros wie z.B. die Wallringumgestaltung nicht weiterverfolgt werden.

Es wird daher empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Ratsvorlage zu folgen.


Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Antrag ihrer Fraktion aufrecht bleibe.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 25052-22-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des beschlossenen Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (siehe oben) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuschaffung und die sofortige Besetzung von 4 Planstellen im Fachbereich 61 sowie von 7 Planstellen im Fachbereich 66 (= insgesamt Neuschaffung von 11 Planstellen) inkl. der verbundenen Personalaufwendungen und Personalsachaufwendungen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Besetzung der Planstellen mit Hilfe einer Personalagentur im Haushalt 2023 einmalig 150.000 EUR im FB16 zu berücksichtigen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Sachaufwendungen für zu erstellende Verkehrsgutachten und weitere Planungsleistungen im FB 61 ab dem Haushaltsjahr 2023 um 100.000 EUR jährlich zu erhöhen. Darüber hinaus werden die Sachaufwendungen des FB61 im Haushalt 2023 einmalig um 4.020 EUR erhöht, um Kosten für Seminare zum agilen Arbeiten durchzuführen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass in einem zweiten Schritt mögliche weitere Personalbedarfe entstehen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.

zu TOP 2.14
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit zunächst in die Haushaltsberatungen weiter.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 19.10.2022 vor:

zu TOP 5.2
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit zunächst in die Haushaltsberatungen weiter.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung der Vorlage ebenfalls in die Haushaltsberatungen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Rates vom 10.11.22 vor:
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Sitzung AFBL 08.12.2022:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.


AFBL 26.01.2023:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
1. Die Weiterführung der Aufgaben der Koordinierungsstelle Heimat
2. Die dauerhafte Bereitstellung von 0,5 vzv Planstelle in dem Bereich 67/1 im Amt für Stadterneuerung –FB 67- mit dem Stellenplan 2023.

zu TOP 2.15
Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 15.11.22 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in die Haushaltsberatungen.


Sitzung AFBL 08.12.22:

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.


AFBL 26.01.23

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass seine Fraktion die Vorlage zurück an den AKSF überweisen wolle. Im Falle einer Abstimmung werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage in der Fortsetzung der Sitzung am 02.02.23 zu behandeln.

Rm Kauch (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wolle.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wolle.

Herr Pütz (Abteilungsleitung Haushaltssteuerung) merkt an, dass die 300.000€ aus der Vorlage noch nicht im Haushaltsplan hinterlegt seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die Vorlage in der kommenden Sitzung besprochen werden solle.

Herr Kauch gibt an, dass die Vorlage abgestimmt werden solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Fortsetzung seiner Sitzung am 02.02.2023.


AFBL 02.02.23

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Angelegenheit nicht in den Haushalt aufnehmen wolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass der Haushaltsbegleitbeschluss abgearbeitet worden sei. Wenn man dem Beschluss nicht folgen wolle, solle die Vorlage abgelehnt werden. Anschließend könne im AKSF etwas Neues diskutiert werden.

Frau Reuter gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage heute ablehnen könne, wenn das Thema in Zukunft aufgegriffen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI ab.

zu TOP 2.16
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26217-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortschreibung der Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen (siehe Drucksache-Nr. 22319-21). Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert; eine Aufstockung der Förderung auf 60 % wurde in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014154 - Kommunale Schiene NRW Erneuerungsinvestition Stadtbahn - (Finanzposition 780 820) mit folgenden seitens DSW21 für die Jahre 2023 bis 2027 prognostizierten Jahresauszahlungen:
(bis Haushaltsjahr 2022 (Stand 06.10.2022): 3.711.240,00 Euro)
Haushaltsjahr 2023: 20.969.360,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 15.574.520,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 19.249.160,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 3.795.420,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 3.733.200,00 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die entsprechende Anpassung des Budgets für den Stadtbahnbau im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung die DSW21, als Generaldienstleister für die Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen beauftragt. Der Vertrag regelt sowohl Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Schiene“, als auch weitere Erneuerungsmaßnahmen, die in Zukunft außerhalb des Förderprogramms erforderlich werden.

Soweit Erneuerungsmaßnahmen außerhalb des Förderprogramms erforderlich werden erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung für die Einzelmaßnahme bzw. das jeweilige Maßnahmenpaket.

zu TOP 2.17
Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26581-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Einrichtung von drei Planstellen für die Bereiche „Vereinsberatung“, „Ehrenamtsförderung“ und „Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt“ beim StadtSportBund Dortmund e. V.. Der Zuschussvertrag zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem StadtSportBund Dortmund e.V. ist entsprechend anzupassen.

zu TOP 2.18
Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26604-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 17.01.2023 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um eine namentliche Aufstellung der in der Begründung der Vorlage angeführten 67 Außensportanlagen. Wir bitten, die Unterscheidung der benannten 29 vereinsgebundenen- ,10 städtisch gepflegten- sowie der 26 Plätze, für welche Platzwartentschädigungen gezahlt werden, kenntlich zu machen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Er bittet die Verwaltung, die Stellungnahme bis zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften anzufertigen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu zudem folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2023 vor:

nachfolgend erhalten Sie die namentliche Aufstellung der in der Vorlage DS-Nr. 26604-22
aufgeführten Außensportanlagen. Diese unterscheidet zwischen den verpachteten Anlagen,
Anlagen, für die eine Platzwartentschädigung an die Vereine gezahlt wird, und Anlagen, die durch städtische Mitarbeiter*innen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gepflegt werden.









Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Stellungnahe der Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Platzwartentschädigungen an Vereine ab 2023 mit einem Finanzvolumen von 130.000 € jährlich.

zu TOP 2.19
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung aus der BV-Aplerbeck vom 24.01.2023 vor:
zu TOP 11.2
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Die Bezirksvertretung Aplerbeck vertagt die Beratung der nachfolgenden Vorlage bis zur nächsten Sitzung im März und bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Auf Seite 2 der Anlage ist unter 565 die AWO/TT-Verein, Syburger Str. 75, dem Stadtbezirk Aplerbeck zugeordnet. Nach Meinung der Bezirksvertretung gehört diese Einrichtung jedoch zum Stadtbezirk Hörde.
- Auf Seite 2 der Anlage ist unter 545 der Löschzug 27 der Feuerwehr Lichtendorf, Römerstr. 47, aufgeführt. Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft,
für welche Zwecke die angegebenen Mittel in Höhe von 133.012,00 € verwendet werden sollen. Diese Information ist insofern wichtig, da für den Löschzug 27 in den nächsten Jahren eine neue Feuerwehrwache gebaut werden soll.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Starterpaket konsumtiver Hochbaumaßnahmen 2023 gem. der Anlage 1 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 11.142.722,69 Euro.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird für das Starterpaket der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur verkehrssicher zu stärken. Das Maßnahmenpaket beinhaltet ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Der Rat wird im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt und beschließt in diesem Zusammenhang jeweils die Folgepakete 2023 ff und ggfls. entstehende Mehrbedarfe.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, dass die Vorlage zunächst im AMIG beraten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung.

zu TOP 2.20
Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) schildert, dass seine Fraktion Punkt 1 des Beschlusses empfehlen wolle, Punkt 2 und 3 jedoch ablehne.

Rm Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass man die illegale Müllentsorgung nicht schützen solle.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, wer die Höhe der Bußgelder festlegt.

Herr Halfmann (Bereichsleiter untere Abfallwirtschaftsbehörde) erklärt, dass die Kommunen einen eigenen Gebührenrahmen festlegen können.

Herr Kauch fragt, ob man die Kosten für den Ermittlungsdienst mit den Bußgeldern gegenfinanzieren könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass eine komplette Gegenfinanzierung nicht möglich sei. Die Gebühren seien bereits erhöht worden. Man könne den Bußgeldkatalog nach den Haushaltsberatungen einbringen und die Höhe der Bußgelder zu diskutieren.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet, den Bußgeldkatalog im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden diskutieren solle.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass man die illegale Müllentsorgung ahnden solle. Für ein erfolgreiches Projekt sollten Patrouillen eingestellt werden. Seine Fraktion wolle die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt das Konzept zur Fortführung des Projektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Kenntnis und beschließt die Entfristung und Fortsetzung des Projektes. Er beschließt den Wegfall der „künftig-wegfallend“-Vermerke für die Planstellen Orga.-Nrn. 32 01 0040 080, 32 01 0040 090, 32 01 0040 100 und 32 01 0040 110.
2. Der Rat beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungen der Personal- und Sachaufwendungen zum endgültigen Haushaltsplan 2023.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept zur Fortführung des EDA-Projektes dargelegten Optimierungsmöglichkeiten. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils im 4. Quartal eines Jahres, beginnend im Jahr 2024, einen Sachstandsbericht zum EDA-Projekt vorzulegen.
Die Fraktion LINKE+ stimmt Punkt 1 des Beschlusses zu, lehnt jedoch Punkt 2 und 3 ab.

zu TOP 2.21
IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023.

zu TOP 2.22
Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26814-23)

Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.23
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.

zu TOP 2.24
Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Rm Vogeler beantragt für die CDU-Fraktion die Überweisung in die Haushaltsberatungen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) empfiehlt, die Entscheidung über eine Stelle ausnahmsweise nicht in die Haushaltsberatungen zu verschieben sondern vorzuziehen, da die Einrichtung dieser Stelle der Stadt Dortmund möglicherweise mehr Einnahmen erbringt als Kosten für die Stelle entstehen.

Rm Neumann-Lieven signalisiert für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage, damit Einnahmen akquiriert werden können und nicht die Gefahr besteht, dass Fördermittel verloren gehen.

Der Rat überweist die Vorlage mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) in die Haushaltsberatungen.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 1 vollzeitverrechneten Planstelle im Amt für Stadterneuerung –FB 67-. Die Planstelle kann im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 besetzt werden.

zu TOP 2.25
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26717-22)

AFBL 02.02.23

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Hotellerie in Dortmund unter der Abgabe leiden würden.

Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage in der Fortsetzung der Sitzung am 02.02.23 zu beraten.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) erläutert, dass die Hotellerie unter der Abgabe seiner Meinung nach nicht leiden würde. Seine Fraktion wolle die Vorlage empfehlen.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass der Hotel- und Übernachtungsmarkt wachse, woran man erkenne, dass Dortmund als Messestandort attraktiv sei. Er habe bisher nicht mitbekommen, dass die Beherbergungsabgabe ein wettbewerbsverzerrender Nachteil sei. Tagungen in Dortmund seien im Vergleich zu anderen Städten kostengünstig.

Herr Kauch schildert, dass jede Stadt die Wahl habe, ob auf berufliche Übernachtungen Steuern erhoben werden.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass die Vorlage in der Fortsetzung der Sitzung am 02.02.23 erneut aufgerufen werde.





AFBL 02.02.23

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund. (Beherbergungsabgabensatzung).

zu TOP 2.26
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)

AFBL 26.01.23

Rm Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage im Rat zu behandeln.

Herr Pütz (Abteilungsleitung Haushaltssteuerung) weist darauf hin, dass diese Vorlage für Veränderungen im Gesamtergebnisplan sorgen würde. Er bittet, die Vorlage in der Fortsetzung der Sitzung am 02.02.23 zu behandeln.

Herr Reppin ist damit einverstanden.


AFBL 02.02.23

Rm Mader (CDU-Fraktion) gibt für seine Fraktion an, dass man sei sich bei der Empfehlung des Beschlusstextes nicht ganz einig gewesen sei und habe daher mit dem Baudezernenten Kontakt aufgenommen. Er bittet daher darum, eine Ziffer 4 im Beschlusstext einzufügen: „Nach Auskunft der Verwaltung war vorgesehen, dass das Szenario 6 entsprechend durchgeführt werde.“ Dies hätte den Sinn, dass die Preissteigerung nicht so immens ausfallen würde und dies sei wohl auch Sinn und Zweck der Verwaltungsvorlage. Die CDU-Fraktion würde die Mehrkosten mittragen.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass dies seines Wissens nach im letzten AMIG so vom Baudezernenten vorgestellt werden sollte. Er greift den Vorschlag von Herrn Mader auf, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen, wenn man dies nun nicht klären könne.

Stadtkämmerer Stüdemann erläutert, dass die Vorlage nicht unerheblich haushaltsrelevant sei und bittet daher um Abstimmung. Gegen die Kostenerhöhung habe niemand argumentiert, vielmehr ginge es um die Herangehensweise. Er schlägt daher vor, den Kostenerhöhungsbeschluss mitzutragen und protokollarisch festzuhalten, dass der Baudezernent den Verfahrensvorschlag 6 empfiehlt.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) gibt die Ablehnung seiner Fraktion zur Vorlage bekannt.

Rm Mader gibt an den Kostenerhöhungsbeschluss heute mittragen zu können. Man behalte sich aber vor, dass man notfalls im Rat einen mündlichen Antrag stelle, da man das Szenario für wichtig erachte.

Dr. Suck schlägt daher vor, die Vorlage - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Stadtkämmerers - mit den Punkten 1 - 3 zu empfehlen. Die Verwaltung wird den Baudezernenten bitten, zu dem Szenario 6 möglicherweise eine Ergänzung um einen Punkt 4 bis zur Ratssitzung auf den Zettel zu schreiben.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstand zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen zur Kenntnis,

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für den Neubau von bisher 18.523.800 Euro um 8.724.552 Euro auf 27.248.352 Euro,

3. beschließt die Berücksichtigung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Erhöhung der investiven Mittelbedarfe 2023 – 2026 zur Aktualisierung im Rahmen des endgültigen Haushalts 2023 ff.

zu TOP 2.27
Verlängerung der priorisierten Ukraine-Personalbedarfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26719-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlängerung der aus den 74 priorisierten Personalbedarfen erfolgten und durch die betroffenen Fachbereiche nicht ausgesetzten 40 Personaleinsätze zur Bewältigung des Ukrainekonfliktes um ein Jahr,
2. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf zwei Jahre befristeten, Projekteinsätzen in der Bürger*innen- und Medienarbeit sowie der Krisenkommunikation der FBe 3 und 1/Dez,
3. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf drei Jahre befristeten Projekteinsätzen, um die Vorbereitungen auf eine Energiemangellage seitens Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz zu stärken sowie die unmittelbar unbefristete Besetzung zwei dieser Einsätze bei Kompensation durch freie budgetierte Planstellen innerhalb des FB 37.

zu TOP 2.28
Berichterstattung durch Grünflächenamt zur Toilettensituation im Westpark
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 27063-23)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus der BV-In-West vom 25.01.2023 vor:
zu TOP 3.1
Berichterstattung durch Grünflächenamt zur Toilettensituation im Westpark
Berichterstattung (33)
(Drucksache Nr.: 27063-23)

Auf Einladung erschien Herr Hundorf vom Grünflächenamt der Stadt Dortmund und erteilte folgende Auskünfte bezüglich der Toilettensituation im Westpark:

Im sehr belebten Westpark gäbe es derzeit keine ausreichenden Toiletten Möglichkeiten. Die bisherige Lösung, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West einen Toilettenwagen für 6 Monate finanziert, ist aufgrund des Todes des Betreibers in dieser Form nicht mehr möglich. Das Grünflächenamt sei allerdings auch der Meinung, dass bis zum Saisonbeginn im April eine Lösung gefunden werden muss.
Der jetzt noch dort vorhandene Toilettenwagen wird in den nächsten Tagen vom Grünflächenamt abtransportiert und bis zur endgültigen Erbschaftsklärung auf einem städtischen Gelände abgestellt.
Herr Hundorf berichtet, dass es nicht viele Alternativen zur Klärung der Toilettensituation gibt und sich daher die Installation eines Toilettenwagens bewährt hat. Alternativ möglich wären Container oder Dixie-Klos, wobei Letzteres sicherlich nur eine Notlösung sein kann, da es keine Möglichkeit zum Händewaschen gäbe. Aufstellbare Waschanlagen seien witterungsbedingt keine Lösung.
Der Hochbunker vor Ort, unter Leitung der Kulturbetriebe, dürfe nicht genutzt werden, da dort im Depot auch Kunstwerke gelagert werden. Diese Möglichkeit sei ausgeschlossen.
Nach Diskussionen in der Bezirksvertretung Innenstadt-West kam man zu der Ansicht, dass auf Dauer nur eine feste Toilettenanlage, ähnlich wir im Fredenbaum Park eine Lösung darstellen kann.
Als Interimslösung beauftragt die Bezirksvertretung Innenstadt-West das Grünflächenamt ab April einen Container/Toilettenwagen im Westpark aufzustellen.
Herr Hundorf wird bis Ende Februar Möglichkeiten in Erfahrung bringen und der Bezirksvertretung Innenstadt-West hier von berichten.
Parallel hierzu möchte die Bezirksvertretung Innenstadt-West den Rat bitten, Gelder für den Bau einer festen Toilettenanlage zur Verfügung zu stellen, damit eine zukunftsträchtige Lösung gefunden werden kann.

Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entsprechende Gelder für die Installation einer Toilettenanlage im Westpark mit einzustellen, damit es keine Interimslösung mehr geben muss.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig den o.g. Antrag.


AFBL 26.01.2023:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung zur Kenntnis.


AFBL 02.02.2023:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung erneut zur Kenntnis.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
Mehrweggeschirr für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26319-22)

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) lobt die Verwaltung für die Vorlage und gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass das Thema den Rat bereits seit 35 Jahren beschäftige.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Workshopreihe „Mehrwegsystem für Dortmund“ zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschaftsförderung mit der Einführung eines Unterstützungsprogramms zur beschleunigten Einführung von Mehrwegbechern und -behältern in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Wirtschaftsförderung mit der Umsetzung einer Marketingkampagne zur Bewerbung des Unterstützungsprogramms und zur Sensibilisierung der betroffenen Unternehmen für die Mehrwegangebotspflicht.
3. Der Rat der Stadt Dortmund gibt die im Haushaltsbegleitbeschluss 2022 mit der Bezeichnung „Einführung eines Dortmunder Mehrwegbechers-to-go“ mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel in Höhe von 150.000 € frei.

zu TOP 3.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26498-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 52.363, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.447 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der durch die Abschreibungen und Verringerung der Urlaubsrückstellungen entstehende Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.896.456,64 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der verbleibende durch coronabedingte Mehrwendungen entstandene Verlust in Höhe von 550.957,29 € wurde im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz isoliert und wird ebenfalls durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, so dass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.3
Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26701-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu folgende Empfehlung aus der BV-In-Ost vom 24.01.2023 vor:
zu TOP 11.1
Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26701-22)

Der Vertreter des Seniorenbeirates teilt mit, dass der DRK Kreisverband Dortmund e.V. aufgrund seiner Nachfrage zu den genannten Begegnungsstätten auf Seite 5 der Vorlage (DRK-Begegnungsstätte, Arndstr. 23) folgendes mitgeteilt hat:

„Die Begegnungsstätte in der Arndtstraße wird nicht mit kommunalen Fördermitteln gefördert und für dieses Jahr wurde auch keine Förderung beantragt.

Allerdings habe ich im letzten Jahr die Arndtstraße als Begegnungsstätte bei der Stadt gemeldet, da wir in diesem Jahr die Räumlichkeiten wieder mit Leben befüllen wollen. Ich habe diesbezüglich in der nächsten Woche ein Gespräch mit dem DRK Ortsverein 2 e. V., um das weitere Vorgehen zu besprechen. (Dem OV 2 gehört das Gebäude). Da aber derzeit keine Aktivitäten in der Begegnungsstätte stattfinden, haben wir auch keine Fördermittel beantragt. Wir sind natürlich bemüht in der Begegnungsstätte schnellstmöglich wieder Angebote zu für Senior*innen zu schaffen.“

Daher fragt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, warum die DRK-Begegnungsstätte in der Arndstr. 23 in die Aufstellung der zu fördernden Einrichtungen aufgenommen wurde.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Frau Katscher (Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten für die Jahre 2023 und 2024.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten für die Jahre 2023 und 2024.

zu TOP 3.4
Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26452-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund“ um 2.310.154 €.

zu TOP 3.5
Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25549-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung des bestehenden Investitionsvorhabens Bewässerungsanlagen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark.

zu TOP 3.6
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26638-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.:26638-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den „Inflationsausgleich“ so zu gestalten, dass die in diesem Rahmen gewährte einmalige Erhöhung der Förderung bei der Auszahlung späterer städtischer Zuschüsse angerechnet wird, wenn in der Zwischenzeit Finanzhilfen aus Entlastungspaketen von Bund und Land wirksam geworden sind oder beantragt werden können.

Die Verwaltung legt den politischen Gremien zum 30.03.2022 und 30.06.2022 einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur „Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022“ vor.

Begründung


Erfolgt ggf. mündlich.“

….
Laut Rm Mader kann sich die CDU-Fraktion im Interesse der Vereine den vom Kämmerer im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beschriebenen Weg vorstellen. Seine Fraktion habe ergänzend einen Antrag vorgelegt, der redaktionell noch folgendermaßen geändert werden soll, dass die Ziffer 3 als Bitte um Stellungnahme behandelt werden soll. Zum Antrag der FDP/Bürgerliste hat Rm Mader eine Verständnisfrage zur pauschalen Erhöhung der Förderungen.


Rm Mader (CDU) kann nach der Erläuterung den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nachvollziehen und zustimmen. Zu den Ziffern 1 und 2 des eigenen Antrags ergänzt das Rm, dies solle nur die Darstellung von StD Stüdemann im AFBL wiederspiegeln. Zu Ziffer 3 formuliert Rm Mader eine Änderung des ursprünglich vorgelegten Textes mit der Bitte um Stellungnahme (siehe unten).


StD Stüdemann appelliert, in der Systematik des Haushaltsjahres 2022 zu bleiben. Dieses Verfahren berücksichtige nur den Jahresabschluss 2022, um nicht in Erklärungsnot gegenüber der Bezirksregierung zu kommen. Andere Städte nutzen andere, nicht vergleichbare Systeme. Diese Abfrage bei 396 Kommunen in NRW sei sehr aufwändig und StD Stüdemann empfiehlt, ggf. die Sammelbemühungen des Städtetags zu nutzen.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt, ob die Stadt die Vereinsunterstützung leistet, was die Zustimmung seiner Fraktion habe. Oder aber, wenn in 2023 Land und Bund entsprechende, 2022 betreffende Entscheidungen fällen, eine Verrechnung erfolge? Damit könne die Kommune sich in der Gesamtschau der Jahre 2022 und 2023 schadlos beim Einsatz finanzielle Mittel zu halten.


Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion wird in folgende Bitte um Stellungnahme geändert.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des AFBL am 26. Januar 2022 um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

· Auf welchem Weg lässt sich die Nachrangigkeit des städtischen „Inflationsausgleichs“ gegenüber entsprechenden Bundes- und Landesmitteln gewährleisten?


· Wie müsste der beabsichtigte „Inflationsausgleich“ ausgestaltet werden, damit die in diesem Rahmen gewährte einmalige Erhöhung der Förderung bei der Auszahlung späterer städtischer Zuschüsse angerechnet wird, wenn in der Zwischenzeit Finanzhilfen aus Entlastungspaketen von Bund und Land wirksam geworden sind oder beantragt werden können?
· Wie gehen andere Städte diesbezüglich vor?


AFBL 26.01.2023:

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Verwaltung noch nicht aussagefähig sei, da noch keine Ausführungsbestimmungen für den „Energiefonds Kultur“ vorliegen. Freie Träger im Kulturbereich könnten 80% ihrer Mehrbelastung refinanziert bekommen. Städte und Gemeinden mit öffentlich getragenen Einrichtungen könnten bis zu 50% ihrer Mehrbelastung refinanziert bekommen. Mit den Trägern werde es eine Konferenz geben, damit eine Doppelförderung vermieden werde, da zunächst Bundes- und Landesmittel gegriffen werden sollten. Sobald es weitere Informationen gebe, folge eine schriftliche Stellungnahme.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) fragt, ob die Mittel von Bund um Land an die freien Träger für die Stadt einen durchlaufenden Posten darstellen, da kaum eigene Mittel verausgabt werden müssten.

Herr Stüdemann erklärt, dass eine klare Antwort folgen werde, sobald die Ausführungsbestimmungen mit dem zeitlichen Korridor vorliegen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Antwort von Herrn Stüdemann im Protokoll zunächst ausreichend sei, ein Sachstandsbericht jedoch folgen solle.

Herr Stüdemann sichert eine Stellungnahme der Verwaltung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.7
Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26598-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„…im 4. Managementbericht (Drucksache Nr. 24494-22-E3) wird auf Seite 9 ausgeführt, dass sich infolge des Rechtskreiswechsels bei der Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch für den städtischen Haushalt eine Verschlechterung der Refinanzierungslage ergibt.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um einen aktuellen Sachstandsbericht, in dem die finanziellen Auswirkungen des Übergangs der ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die Zuständigkeit des SGB ausführlich dargestellt werden.
Insbesondere erbitten wir eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wie groß ist aktuell die Zahl der in Dortmund lebenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge mit Leistungsbezug?
- Wie unterscheidet sich die Flüchtlingskostenerstattung an die Kommunen im Anwendungsbereich des FlüAG von der Erstattung kommunaler Aufwendungen für ukrainische Flüchtlinge im Anwendungsbereich des SGB?
- Welche Kosten bleiben je nach Rechtskreis im städtischen Haushalt „hängen“? …“

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.23 vor:
die oben genannten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1

Bis zum Jahresende 2022 wurden seit Beginn des Krieges insgesamt 7.251 Menschen in 4.090 Familienverbänden von der Stadt Dortmund versorgt. 1.963 Menschen in 1.147 Familienverbänden sind in diesem Zeitraum aus dem Leistungsbezug aufgrund von Ausreisen oder Abmeldungen ausgeschieden. Folglich befinden sich aktuell 5.288 Menschen in 2.943 Familienverbänden im Leistungsbezug. Ab dem 01.06.2022 wurde diese Menschen in die ab dann zuständigen Rechtskreise überführt. Im Einzelnen sind dies:

Asylbewerberleistungsgesetz: 19 Menschen / 7 Familienverbände
Zweites Sozialgesetzbuch: 4.569 Menschen / 2.328 Familienverbände
Zwölftes Sozialgesetzbuch, 3. Kapitel: 139 Menschen / 120 Familienverbände
Zwölftes Sozialgesetzbuch, 4. Kapitel: 561 Menschen / 488 Familienverbände

Frage 2

Anwendungsbereich Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG):
Nach dem FlüAG erfolgt eine landesseitige Erstattungspauschale für Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei soll die Pauschale alle Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge (vollkostenbasiert, das heißt somit beispielsweise auch Verwaltungskosten, Personal- und Sachkosten) decken. Grundsätzlich wird im FlüAG nach zwei Erstattungspauschalen unterschieden:

1. Monatliche Erstattungspauschale:
Die monatliche Erstattungspauschale liegt für kreisfreie Städte bei 1.125 Euro pro erstattungsfähigem Flüchtling und Monat. Die monatliche Erstattungspauschale gilt gemäß § 2 Abs. 1 FlüAG für ausländische Personen, die um Asyl nachgesucht haben oder einen Asylantrag gestellt haben und endet gem. § 4 Abs. 5 FlüAG in dem Monat, in dem sie als asylberechtigt anerkannt wurden oder mit Ablauf des Monats, in dem die vollziehbare Ausreisepflicht eintritt.

2. Einmalpauschale:
Für ausländische Personen, deren vollziehbare Ausreisepflicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem 31.12.2020 festgestellt wurde (sogenannte Geduldete), gewährt das Land den Städten und Kommunen pro Person eine Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro. Die Einmalpauschale deckt die Flüchtlingskosten für die Stadt Dortmund für rund elf Monate. Diese Regelung galt bis zum 31.05.2022 auch für die Flüchtlinge in Folge des Krieges in der Ukraine.
Seit dem 01.06.2022 haben die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II und SGB XII) anstelle des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Erstattung der Kosten unterscheidet sich nach den Rechtsgrundlagen innerhalb der einzelnen Sozialgesetzbücher.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden durch das Jobcenter Dortmund im Rahmen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) betreut. Die hier anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden nach SGB II von der Stadt Dortmund getragen und zu 51,4% durch Bundeserstattung refinanziert.

Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) erhalten Leistungsberechtige im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, hierfür trägt der Bund die Kosten. In Sonderfällen, die keine Ansprüche nach dem 4. Kapitel SGB XII oder dem SGB II haben, werden Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII gewährt, welche nicht vom Bund erstattet werden.


Frage 3

FlüAG:
Die Kosten je Flüchtling und Monat liegen laut Vollkostenrechnung 2021 bei rund 1.125 Euro. Damit wären annähernd rund 100% der gesamten Unterbringungs- und Versorgungskosten für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, refinanziert.

SGB:
Wie oben beschrieben, liegt die Finanzierung der Kosten der Unterkunft der SGB II-Leistungsbeziehenden in NRW insgesamt bei rund 51,4%. Damit sind durchschnittlich 118,73 Euro pro Monat und Flüchtling nicht refinanziert. Im SGB II ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass lediglich ein Teil der Transferaufwendungen refinanziert wird, weitere Kosten wie die Verwaltungskosten tragen die Kommunen selbst.

Haushaltsstand:
Dem 4. Managementbericht 2022 sind unter „0.2 Ukraine-Konflikt – Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ (Seiten 8 und 9) die ungeplanten Aufwendungen und Refinanzierungen zu entnehmen.

Den ungeplanten Aufwendungen von 32,9 Mio. Euro stehen, ohne einmalige Ukraine-Bundesmittel (13,2 Mio. Euro), Refinanzierungsmittel von 24,3 Mio. Euro gegenüber. Dies führt zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts von 8,6 Mio. Euro.

Für den SGB II-Bereich ergeben sich 6,4 Mio. Euro Aufwendungen zu 3,3 Mio. Euro Refinanzierung. Hier ergibt sich für 7 Monate in 2022, ein Mehraufwand von 3,1 Mio. Euro.

Wie unter Frage 2 dargestellt, ist die Refinanzierung durch den Rechtskreiswechsel vom AsylbLG mit Erstattung nach FlüAG zum SGB II mit Bundesbeteiligung an den SGB II KdU eine finanzielle Belastung für den kommunalen Haushalt.


Den auf NRW entfallenden Anteil der Ukraine-Bundesmittel von 2 Mrd. Euro in Höhe von 430 Mio. Euro hat die Landesregierung vollständig zur Weiterleitung an die Kommunen vorgesehen. Dies wurde in zwei von drei Tranchen bereits vollzogen. Hieraus hat die Stadt Dortmund 13,2 Mio. Euro erhalten, für die letzte Tranche werden weitere 4,5 Mio. Euro erwartet.

Neben den ungeplanten Aufwendungen durch Herrichtung und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, können die im städtischen Haushalt entstehenden Mehrbelastungen aus dem Rechtskreiswechsel damit für 2022 kompensiert werden. Der Verwendungszeitraum wurde allerdings auf die Jahre 2022 und 2023 festgelegt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den ersten Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“ zur Kenntnis.

5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

zu TOP 5.1
Amazonashaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26586-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung vom 08.12.2022 vor:

einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund war zu entnehmen, dass das Amazonashaus im Dortmunder Zoo zum Jahresende geschlossen und abgerissen werden soll. Im Nachgang
wurde auch der AKSF mündlich in Kenntnis gesetzt.

Im Jahr 2016 hat der Rat das „Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023“ beschlossen (DS 05429-16). Dabei wurde als Grundmaxime des Konzeptes postuliert, dass der Südamerikaschwerpunkt des Zoos zu erhalten sei. Das Amazonashaus stellt mit dem Regenwald einen der herausragenden Lebensräume Südamerikas dar und ist damit ein wesentlicher Baustein des Südamerika-Schwerpunktes des Dortmunder Zoos.

Bis 2023 ist laut dem „Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023“ vor diesem Hintergrund ein Neubau des Amazonashauses geplant, um die Attraktivität des Zoos auch für die Zukunft zu sichern. Dazu wurden im insgesamt 31 Mio. Euro starken Investitionspaket 3 Mio. Euro alleine für den Ersatzneubau des Amazonashauses veranschlagt. Der Neubau des Amazonashauses stellte im Konzept damit die größte Investitionsmaßnahme des Zoos nach dem Neubau der Robbenanlage (5 Mio Euro) dar.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für unsere Fraktion die nachstehenden Fragen:

1) Welche Finanzmittel sind in der kurz- und mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt und in den Wirtschaftsplänen der Kulturbetriebe zur weiteren Umsetzung des „Zukunftskonzepts Zoo Dortmund 2023“ vorgesehen?
2) Für wann ist der im Zukunftskonzept vorgesehene Neubau des Amazonashauses geplant?
Auf welcher Fläche ist der Neubau vorgesehen?
3) Sind in den bisherigen Bauplanungen energetische Fragestellungen berücksichtigt worden, um künftig die Betriebskosten zu reduzieren? Wenn ja, wie soll künftig die Energieversorgung
gestaltet werden?
4) Löst der Abriss des Amazonashauses auch personelle Konsequenzen, z.B. im Bereich der Tierpfleger*innen, aus?
5) Wie hoch sind die Einsparungen durch die Schließung, beispielsweise durch Energie-,
Material-, Personal-, oder Tierhaltungskosten?

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2023 vor:
die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage 1
Von den 2016 beschlossenen 31 Mio € des ursprünglichen Konzeptes sind mittlerweile rund
13 Mio € verbaut. Die restlichen Mittel sind in der MIP für 2023ff veranschlagt und werden
für die laufenden Projekte benötigt, dabei sind für den Bau des neuen Tropenhauses insgesamt 5,5 Mio € berücksichtigt, 4 Mio für das neue Gebäude zuzüglich 1,5 Mio € für die
Umgestaltung des großen Teiches.
Für weitere Projekte, z.B. den Bau eines Giraffenbullenstalls, beschloss der Rat am 23.06.22
einen zusätzlichen Zuschuss an die SFB von 1 Mio € (DS-Nr. 24471-22).


Frage 2
Die Planungen für das Tropenhaus wurden zugunsten der beiden anderen Großprojekte
Robbenanlage und Südamerikawiese (5 Gebäude) zurückgestellt. Ursprünglich bestand die
Hoffnung, das Amazonashaus bis zum Neubau weiter betreiben zu können. Die
Tierbestandskonzeption des Hauses wurde Ende 2022 abgeschlossen.

Als Fläche für den Neubau ist der größte Teil des jetzigen Großen Teiches vorgesehen. Dieser (künstliche) Teich ist abgängig und kann künftig ohnehin nicht mehr mit Wassergeflügel besetzt werden (Verbot des Flugunfähigmachens). Ein Bodengutachten zur Standsicherheit eines Tropenhausbaus wurde bereits eingeholt.

Ein Architekturbüro wurde aktuell mit der Vorstudie zur Machbarkeit und groben
Kostenschätzung eines neuen Hauses beauftragt. Anhand dieser ersten Vorentwürfe und
Studien soll im zweiten Halbjahr 2023 ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden.

Frage 3
Grundsätzlich war im Zukunftskonzept die Versorgung mit einem Nahwärmenetz geplant.
Die Planungen dazu haben sich aufgrund zahlreicher Beteiligter – Berufsförderungswerk,
Johanniterklinik usw.- soweit verzögert, dass in den fertiggestellten Anlagen vorübergehend
auf Gas-/ Stromheizungen zurückgegriffen werden musste. Alle im Bau befindlichen Anlagen
wurden direkt zu Beginn der Energiekrise einer Prüfung zur alternativen Energieversorgung
unterzogen. Die Gebäude der Südamerikawiese werden jetzt mit einer Pelletheizung versorgt,
in die Robbenanlage wird eine Luft-Wärmepumpe eingebaut, für die bei der Bezirksregierung eine Förderung über 2/Dez Stabsstelle beantragt ist. Für das Tropenhaus liegen noch keine Planungen vor.

Frage 4
Im Amazonashaus haben "Fachtierpflegende" ihre Arbeit verrichtet. Ein Teil der Tiere des
Hauses verbleibt im Zoo, dazu sind und werden bestehende Anlagen erweitert oder umgebaut. Diese Tiere brauchen weiterhin die Pflege und Fürsorge ihrer Pfleger*innen und verbleiben im Revier Süd. Es ist intern vereinbart, bei künftigen Ausfällen in anderen Revieren vorrangig Unterstützung durch das Revier Südamerika zu leisten.
Im gärtnerischen Bereich trägt der temporäre Wegfall des Hauses zur Entspannung der
personellen Situation bei. Seit geraumer Zeit bestehen sichtbare Pflegerückstände im Park
durch den Wegfall der Hilfskräfte, die durch die vorhandenen Gärtner*innen nicht kompensiert werden können.

Frage 5
Gegenüber den Verbrauchswerten aus 2019 (letztes Jahr der Publikumsöffnung) können rd.
175.000 KWH Strom und 420.000 KWH Gas eingespart werden, was einer monetären
Einsparung von rd. 150.000 € entspricht. Im ersten Jahr sind von dieser Summe einmalig
70.000 bis 90.000 € für die angesprochenen Umbaumaßnahmen zur Tierunterbringung
abzuziehen.

Durch Ersatztierhaltungen (neue Terrarien in anderen Tierhäusern wie z.B. Regenwaldhaus,
Löwenhaus) und neu hinzukommende Tierhaltungen (anspruchsvolle Haltung von
Wirbellosen im Rahmen des EEP) kommt es bei Material-, Personal- und Tierhaltungskosten
zu keinen oder nur minimalen Einsparungen.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet, die Stellungnahme an den AKSF zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender Bericht der Verwaltung vom 09.11.2022 vor:
zur Vorlage „Sachstand Sporthalle Unionviertel“ (DS-Nr. 24675-22 ) wurden im Rahmen der
oben genannten Anträge Fragestellungen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworte:

PKW-Stellplätze:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen
Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.

Im Rahmen der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde die Stellplatzsatzung zugrunde
gelegt und bereits aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks und der guten Anbindung
an den ÖPNV um 30 Prozent gemindert.
Ein Großteil der Stellplätze, die bereits jetzt auf der Baufläche öffentlich-rechtlich mittels Baulasten für die umliegenden Gebäude gesichert sind, müssen in die Maßnahme integriert werden. Hierbei handelt es sich um 193 Stellplätze für die allein schon nahezu eine Tiefgaragenebene benötigt wird.

Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Zuge des aktuellen Bebauungsplanverfahrens ist grundsätzlich möglich, hiervon wird aber seitens der Verwaltung aus funktionalen Gründen abgeraten. Die Änderung des Schlüssels für die Besucherparkplätze auf 1 je 13 Besucher
(Stellplatzsatzung 1 je 10 Besucher) hätte zur Folge, dass für die Sporthalle nur 198 weitere PKW-Stellplätze (unter Berücksichtigung der Minderungsmöglichkeiten) benötigt würden. Es könnten zwar einzelne Stellplätze eingespart werden, aber aufgrund der verbleibenden Anzahl von fast 400 Stellplätzen wird weiterhin eine zweigeschossige Tiefgarage erforderlich. Darüber hinaus ist der Parkdruck im Projektumfeld bereits jetzt sehr hoch, dem könnte mit dem Bau der zusätzlichen Stellplätze entgegengewirkt werden.

Eine Verlagerung der Baulasten auf umliegende Grundstücke wurde ebenfalls im Rahmen der
stattgefundenen Projektentwicklung geprüft. Da der Nachweis in einer Entfernung von 300 Metern zum begünstigten Bauvorhaben liegen muss, stehen im Umfeld entsprechende alternative Flächen nicht zur Verfügung.

Eine Überschneidung mit den erforderlichen PKW Stellplätzen der Berufskollegs scheidet darüber hinaus aufgrund der Nutzungszeiten der Kollegs aus. Auch im Abendbereich findet Schulunterricht statt, von daher kann die Doppelnutzung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem ist die Stadt nicht Eigentümer der Berufskollegs. Hierbei handelt es sich um einen institutionellen Eigentümer.

Die Verwaltung sieht daher zur Erhaltung der Funktionalität, die Notwendigkeit an den 450
PKW-Stellplätzen festzuhalten und rät von weiteren Minderungen ab.

Barrierefreiheit
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich
Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen etc. vor?

Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die vorzusehenden Sportarten definiert. Dabei
wurde u.a. die Ausrichtung einer EM/WM im Para-Badminton als Bedarf formuliert. Die Dimensionierung und barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche erfolgt auf dieser Grundlage.
Auch die Lagerung der Alltagsrollstühle im Veranstaltungsfall wird in den Nebenräumen berücksichtigt.
Eine dauerhafte Lagerung von Sportrollstühlen in den Geräteräumen ist nicht vorgesehen, da die Sportrollstühle im Veranstaltungsfall mitgebracht werden.

2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen werden kann?
Das Wettbewerbsgrundstück berücksichtigt selbstverständlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Die Problematik des Gefälles im Umfeld, insbesondere entlang der Unionstraße, wurde bereits
beim Tiefbauamt platziert. Dort erfolgt im Rahmen der zukünftigen Jahresarbeitsplanung
eine Prüfung inwiefern Anpassungen erfolgen können.

3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der
Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?

Die Bedarfe „Hören und Sehen“ werden weitestgehend berücksichtigt. Eine detaillierte Ausgestaltung
erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen. Im Vorfeld wurden bereits die Anforderungen
besprochen und sollen nun im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Planung integriert werden.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass ihre Fraktion die Stellungnahme zur Kenntnis nehme, auch wenn ihre Fraktion mit der Beantwortung nicht zufrieden sei.

Rm Waßmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Stellungnahme nicht ausreichend sei, da nicht klar sei, wie die Parkplatzmöglichkeiten im oberirdischen Bereich geprüft worden seien. Eine weitere Stellungnahme sei gewünscht.

Herr Niederquell (Bereichsleitung Liegenschaften) gibt an, dass die Verwaltung gegenwärtig einen Planungsbeschluss vorbereite. Es sei geplant, dass die Planungsbeschlussvorlage den Ausschuss im März erreiche.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass der Abprüfvorgang benannt werden könne.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schildert, dass die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 zur Kenntnis genommen werde. Weiterhin werde die Vorlage der Verwaltung erwartet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 erneut zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung - Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26334-22)

Rm Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass die Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache nicht notwendig sei, da diese bereits angemessen sei. Seine Fraktion wolle die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Modernisierung der Dauerausstellung durch die Kulturbetriebe Dortmund fortzuführen. In diesem Zusammenhang werden die Kulturbetriebe Dortmund ermächtigt, die Planungen für die bauliche Erweiterung bis zur Leistungsphase 4 voranzutreiben. Zum Ende der Leistungsphase 3 sowie einer weiteren Fördermittelakquise ist ein Ausführungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme Steinwache einzuholen.


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Umgang mit Whistleblower:Innen im städtischen Konzern
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26195-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2023 vor:
Umgang mit Whistleblower:Innen im städtischen Konzern Drucksache Nr.: 26195-22-E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:
Gemäß der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 (EU-HinSch-RL) und des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen und zeitnah in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E) sind hinweisgebende Personen umfassend zu schützen. Hat eine hinweisgebende Person im beruflichen Kontext über eine interne oder externe Meldestelle eine Meldung abgegeben oder berechtigterweise eine Offenlegung vorgenommen und bestand zu diesem Zeitpunkt hinreichender Grund zu der Annahme, dass die von ihr gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen und die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen bzw. die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei, sind gegen sie gerichtete und aufgrund der Meldung erfolgte Repressalien verboten.
Die kommunalen Unternehmen/ Teilkonzerne haben sich, wie die Stadtverwaltung auch, an
Recht und Gesetz zu halten und beachten dementsprechend die Rechtsgrundlagen zum Hinweisgeberschutz.
Zu 2:
Die Stadtverwaltung beschäftigt sich bereits seit Mitte 2022 mit dem Thema Hinweisgeberschutz und der EU-HinSch-RL und dem HinSchG-E.
Mit Verwaltungsbeschluss vom 25.10.2022 Drucksache-Nr. 26130-22V wurde die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe unter Federführung der Compliance-Beauftragten beschlossen, welche sich mit dem Thema Hinweisgeberschutz befassen soll. Sie wurde beauftragt ein Konzept zur Einrichtung einer internen Meldestelle unter Beachtung der EU-HinSch-RL und des HinSchG-E zu erarbeiten und vorzulegen.
Diesbezügliche Workshops haben bereits stattgefunden. Das Konzept befindet sich in der
Erarbeitung und soll noch im ersten Quartal 2023 dem Verwaltungsvorstand vorgelegt werden.
Um den aktuellen Stand zur Umsetzung der EU-HinSch-RL und des HinSchG-E bei den
kommunalen Unternehmen zu ermitteln, wurde eine entsprechende Abfrage durchgeführt. 13
von 14 betroffenen Unternehmen/Teilkonzernen haben eine entsprechende Erklärung abgebeben. 11 der 13 Unternehmen/Teilkonzernen beschäftigten sich bereits mit den rechtlichen Vorschriften zum Hinweisgeberschutz.
Zu 3:
Zur Stadtverwaltung:
- Die interne Meldestelle soll spätestens mit Inkrafttreten des HinSchG implementiert werden.
- Im Rahmen der Einrichtung einer internen Meldestelle wird auch das Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen verschriftlicht und umgesetzt.
- Ein Hinweis auf die Wahlfreiheit zwischen externer und interner Meldung sowie Informationen über externe Meldestellen werden ebenfalls entsprechend platziert.
Zu den kommunalen Unternehmen/Teilkonzernen:
- 8 von 13 betroffenen Unternehmen/Teilkonzernen haben bereits zu diesem Zeitpunkt geschützte interne Meldekanäle eingerichtet, über die Hinweise abgegeben werden können.
Weitere Unternehmen/Teilkonzerne beabsichtigen die Einrichtung der internen Meldekanäle
mit Inkrafttreten des HinSchG.
- Maßnahmen zum Schutz vor Repressalien wurden bei 4 Unternehmen/Teilkonzernen bereits
definiert und ergriffen. Weitere Unternehmen/Teilkonzerne beabsichtigen dies mit
Inkrafttreten des HinSchG.
- Informationen, die über die Wahlfreiheit zwischen interner oder externer Meldung aufklären,
wurden bisher nicht erteilt. Eine Umsetzung ist mit Inkrafttreten des HinSchG beabsichtigt.
Zu 4:
Mit Inkrafttreten des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes beabsichtigen die von der EUHinSch- RL bzw. dem HinSchG betroffenen Unternehmen/Teilkonzerne die erforderlichen
Maßnahmen umzusetzen.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Er fragt, wieso die kommunalen Unternehmen nicht aufgeführt worden seien. Weiterhin fragt er, welches Unternehmen nicht geantwortet habe.

Frau Manzel (Beauftragte für Compliance) gibt an, dass sie zunächst mit den Unternehmen Rücksprache halten wolle, bevor sie diese benennt. Das Konzerthaus Dortmund habe aufgrund von personellen Mängeln nicht auf die Anfrage geantwortet.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass die zweite Frage ausreichend beantwortet worden sei. Die erste Frage solle schriftlich im Nachgang beantwortet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26663-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu. Die Zustimmung umfasst die Umfirmierung der heutigen MVA Hamm Betreiber Holding GmbH in „INNOWA GmbH“, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft sowie die anschließende Übertragung von 50% der Gesellschaftsanteile der INNOWA GmbH von der EDG H auf die DEW21.

2. Der Rat der Stadt stimmt der Bestellung von Herrn Matthias Kienitz (EDG) und Herrn Dr. Jens Kanacher (DEW21) zu Geschäftsführern der INNOWA GmbH zu.




zu TOP 6.3
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26812-23)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu eine Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2023 vor:
„DS-Nr. 26812-23 „EDG Holding und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung
der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom
15.12.2022“ zur Ratssitzung am 09.02.2023
hier: Information über Änderungswünsche von DSW21 zu den Gesellschaftsverträgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Stadt hat am 15.12.2022 (DS-Nr. 26008-22-E2) beschlossen, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH aufzufordern, veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten mit dem Ziel der Anpassung der Aufsichtsräte zu Gremien mit 18 Mitgliedern, von denen 9 Plätze den Gesellschaftern (6 Plätze für die StadtDortmund, 3 Plätze für DSW21) und 9 Plätze den Arbeitnehmer*innen zustehen. Hinsichtlich der Verteilung der Plätze auf der Gesellschafterseite sollte die Beteiligungsverwaltung Einvernehmen mit dem Gesellschafter DSW21 herstellen. Die gemäß des Beschlusses überarbeiteten Gesellschaftsverträge liegen dem Rat, wie gewünscht, zur Beschlussfassung am 09.02.2023 vor.
Im Zuge der Herstellung des Einvernehmens hat DSW21 nunmehr am 24.01.2023 einen Änderungswunsch hinsichtlich der Verteilung der Aufsichtsratsplätze auf der Gesellschafterseite geäußert.
Nach Auffassung von DSW21 ist die Verteilung der Mandate zwischen der Stadt Dortmund
und DSW21 im Wesentlichen frei vereinbar. Aus ihrer Sicht spiegelt eine Verteilung der Aufsichtsratssitze im Verhältnis 5:4 zugunsten der Stadt Dortmund (statt 6:3 wie vom Rat beschlossen) die Gesellschaftsanteile realistisch wider.
DSW21 ist jedoch bereit, dem Beschluss des Rates entgegenzukommen. Dazu bieten sie an,
einen der DSW21-Aufsichtsratssitze bis auf Weiteres leihweise der Stadt zur Verfügung zu
stellen. DSW21 würde bei ihren Vorschlägen zur Besetzung des vierten Mandates den
Wunsch des Rates berücksichtigen.
Hierzu hat DSW21 Formulierungsvorschläge zur Änderung der betroffenen Paragraphen 8 in
den Synopsen der Gesellschaftsverträge von EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung
Dortmund GmbH vorgelegt, die in der Anlage(*) beigefügt sind.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beratung der Änderungswünsche von DSW21 zu den zur
Beschlussfassung vorgelegten Gesellschaftsverträgen.“

(*Die Anlage zur Stellungnahme befindet sich in der Anlage 1 zur Niederschrift.)


AFBL 26.01.2023:

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es innerhalb ihrer Fraktion Beratungsbedarf gebe.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt sich, was sich der Rat vom Vorstand der DSW21 noch alles anhören müsse. Über die kurzfristige Stellungnahme müsse man mit dem Vorstand der DSW21 ins Gespräch kommen.

Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass die Situation schwierig sei. Er fragt, wieso die Gesellschafterversammlung anstelle des Rates bestimmte Entschlüsse fassen dürfe.

Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass die Ratsvorlage nicht korrekt sei, da sie den Ratsbeschluss nicht aufgreife. Seine Fraktion erwarte bis zum 02.02.2023 eine neue Vorlage.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) betont, dass seine Fraktion über die kurzfristige Stellungnahme überrascht gewesen sei. Die Tatsache, dass neue Plätze gefordert werden, sei bislang nicht bekannt gewesen. Seine Fraktion bittet, die Angelegenheit am 02.02.2023 zu behandeln.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erläutert, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender weder informiert noch beteiligt gewesen sei.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass die Situation zu erwarten gewesen sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Vorlage nicht beschlussfähig sei, da sie nicht berücksichtige, dass der Rat über die Anzahl der Plätze entscheide. Bis zum 02.02.2023 solle eine neue Vorlage angefertigt werden.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass er den Antragstext so verstanden habe, dass der Rat abstimme und die Abstimmung des Rates eine Gesellschafteranweisung sei.

Herr Kollmann (Leiter der Stabsstelle Kommunalwirtschaft) erläutert, dass bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags beauftragt worden sei, den Willen des Rates, im Sinne des geltenden Rechts, zu berücksichtigen. Die Gesellschaftsverträge würden erneut an den Ersteller der Verträge gesendet werden. Die Klausel, dass die Gesellschafterversammlung anstelle des Rates bestimmte Entschlüsse fassen dürfe, könne auch wieder entfernt werden.

Rm Reppin (CDU-Fraktion) fragt, ob keine Prüfung darüber bestehe, ob der Dienstleister richtig handle.

Herr Dr. Suck fasst zusammen, dass der Ausschuss erwarte, dass am 02.02.2023 eine neue Vorlage vorliege. Er fragt, ob der Vorstandsvorsitzende der DSW21 zur fortsetzenden Sitzung am 02.02.2023 erscheinen solle.

Herr Mader erklärt, dass dies nicht notwendig sei.

Herr Dr. Suck weist darauf hin, dass es unterschiedliche Interpretationen über die Frage, was die Holding GmbH mit Blick auf die AG bezüglich Anweisungen dürfe, gebe.

Herr Mader merkt an, dass er erwarte, dass Herr Stüdemann den Aufsichtsratsvorsitzenden der DSW21 über die Diskussion informiere.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Vorlage ab und bittet die Verwaltung um Erstellung einer neuen überarbeiteten Vorlage zur Fortführung seiner Sitzung am 02.02.2023.


AFBL 02.02.2023:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu eine weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2023 vor:
„DS-Nr. 26812-23-E2 „EDG Holding und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung
der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom
15.12.2022“ zur Sitzung des AFBL am 02.02.2023 und zur Ratssitzung am 09.02.2023
hier: Wunsch des AFBL aus der Sitzung vom 26.01.2023 nach Änderung der Gesellschaftsvertragsentwürfe bis zur Sitzung am 02.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am
26.01.2023 zur o.g. Vorlage angemerkt, dass die vorgelegten Änderungen der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH seiner Auffassung nach nicht gemäß des Wortlautes des Ratsbeschlusses vom 15.12.2022 erfolgt sind. Der Ausschuss hat darum gebeten, diese Anpassungen bis zur Sitzung des AFBL am 02.02.2023 nachzuholen.
Da die Änderungen der Gesellschaftsverträge von der von EDG mandatierten Anwaltskanzlei
Wolter Hoppenberg aus Hamm erarbeitet wurden, ist der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Marc Dewald erneut mit der Umsetzung des Wunsches des AFBL beauftragt worden.
Mit Schreiben vom 27.01.2023 kommt Herr RA Dewald nach Prüfung jedoch weiterhin zu
dem Ergebnis, dass der Wunsch des Ausschusses nach Direktwahl der von der Stadt Dortmund zu stellenden Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt rechtlich nicht möglich ist und durch die Gesellschafterversammlung erfolgen muss.
Durch die bislang vorgeschlagene Neuformulierung der Gesellschaftsverträge ist im Ergebnis
jedoch sichergestellt, dass die im Ratsbeschluss vom 15.12.2022 vorgesehene Entscheidungsbefugnis des Rates über die Besetzung der städtischen Aufsichtsratsmandate bei der EDG unter Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben effektiv erreicht wird.

Ich bitte daher um Beachtung des beigefügten Schreibens von Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vom 27.01.2023 (*)“

(*Die Anlage zur Stellungnahme befindet sich in der Anlage 2 zur Niederschrift.)

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Sie empfiehlt, die ganze Angelegenheit noch einmal in den März zu schieben, um den komplexen Sachverhalt und die kurzfristige Stellungnahme noch einmal genauer betrachten zu können.

Rm Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Ausschuss die Vorlage – nach der Rechtsauffassung der CDU-Fraktion – abgelehnt habe. Da man die Stellungnahme des Oberbürgermeisters erst gestern erhalten habe, könne man dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr gut folgen, um hier noch einmal eine rechtliche Bewertung vorzunehmen zu können.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bestätigt eine breite Zustimmung aus dem Plenum, die Vorlage in die März-Sitzung zu schieben.
In Richtung von Herrn Kollmann (FB 1) schlägt er vor, unter Berücksichtigung der nun vorgelegten Information und um den Konflikt aufzulösen, dass man eine regelmäßige Vorlage der Verwaltung (immer dann wenn die Aufsichtsratsmitglieder entsendet werden) bekomme, die ins Unreine gesprochen etwa lauten könnte: „Der Rat der Stadt weist den städtischen Vertreter in der Gesellschaftervertretung an, Person x in den Aufsichtsrat zu entsenden“. Damit könne man möglicherweise als goldene Brücke, über die alle gehen könnten, auf der einen Seite dem Ratsvorbehalt und auf der anderen Seite dem Gesellschaftsrecht nachzukommen.

Herr Kollmann gibt an, dass die goldene Brücke von Herrn Dr. Suck durchaus gut beschrieben worden sei. Praktisch würde dies ja auch schon so gelebt. Bei der Konkretisierung müsse man sehen, dass es dem Rat auch konkret genug ist, um einen Haken dran machen zu können.

Herr Dr. Suck bittet Herrn Kollmann die Zeit zu nutzen, um den Gedanken weiter zu spinnen und um in 4 Wochen nicht wieder am gleichen Stand der Diskussion beginnen zu müssen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 6.4
Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Planung der Barrierefreiheit in den Sporthallen gut beschrieben worden sei. Ihre Fraktion merkt an, dass man auch überprüfen solle, ob Umkleidekabinen für Transpersonen und Unisex Toiletten eingerichtet werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die beschriebene Vorgehensweise zur barrierefreien Planung und Realisierung von Sporthallen zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Klinikum Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26879-23)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung dargestellten Änderungen im Gemeinnützigkeitsparagraphen (§ 3) des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH sowie auch den korrespondierenden Änderungen in den Gesellschaftsverträgen der
E. Do gGmbH, der Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH und der ServiceDo gGmbH zu.


zu TOP 6.6
Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26941-23)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme vom 11.01.2023 der CDU-Fraktion vor:
der Regionalverband Ruhr und die Stadt Dortmund sind aktuell zu gleichen Anteilen (50%)
Gesellschafter der Revierpark Wischlingen GmbH. Der Rat der Stadt Dortmund hat sich
stets ablehnend zu den seit vielen Jahren schwelenden Bestrebungen des RVR positioniert,
alle Freizeitgesellschaften unter Beteiligung des RVR in der 2017 gegründeten Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR GmbH) zusammenzuschließen (Drucksachen
Nr: 11193-13 und 02897-15). Zuletzt war es dabei immer das Ziel der Stadt Dortmund, das bewährte Modell der Kooperation von Stadt und RVR fortzusetzen. Grundlage dafür ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015 (Drucksache Nr.:02897-15). Wie der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Ende November gestellte Anfrage der CDU-Fraktion zu entnehmen ist, konnte bis heute in dieser Sache kein Fortschritt erzielt werden (Drucksache Nr.: 26597-22-E1).

Mit Datum vom 20.12.2022 hat der Regionalverband Ruhr nunmehr auf der Grundlage
eines am 9.12.2022 gefassten Beschlusses der RVR-Verbandsversammlung (RVRDrucksache Nr.: 14/0863) zum 31.12.2023 die Kündigung seiner Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH erklärt.

Angesichts dieser aktuellen Entwicklung bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung erneut um
eine Stellungnahme, die aufzeigen soll, wie die Verwaltung sich vor dem Hintergrund der
nun ausgesprochenen Kündigung in den weiteren Verhandlungen zur zukünftigen Kooperation
von RVR und Stadt in Bezug auf den Revierpark Wischlingen positionieren wird.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2023 vor:

Beantwortung der Anfrage des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Revierpark Wischlingen GmbH, DS-Nr. 26941-23-E1

Sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Fraktion hat die Verwaltung unter dem 11.01.2023 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich durch den Regionalverband Ruhr (im Folgenden „RVR“)ausgesprochenen Kündigung der Beteiligung angefragt, wie sich die Verwaltung in den weiteren Verhandlungen zur zukünftigen Kooperation von RVR und Stadt in Bezug auf den Revierpark Wischlingen positionieren wird.

Zunächst wird Bezug genommen auf die Beantwortung der entsprechenden Anfrage zum Stand der Gespräche zwischen den Gesellschafterinnen aus Dezember 2022.

Hier wurde berichtet, dass das vom RVR präferierte Verschmelzungsmodell der Revierpark Wischlingen GmbH mit der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (im Folgenden FMR) vor dem Hintergrund beleuchtet wurde, dass hierfür nach der Gründung der FMR in 2017 inzwischen Erfahrungswerte hätten vorliegen müssen. Die im Vorfeld der Gründung prognostizierten Synergieeffekte konnten jedoch – möglicherweise auch aufgrund der in den letzten Jahren vorherrschenden Pandemiesituation – nicht verifiziert werden.

Ebenso wurde gesprochen über die seinerzeit von der Stadt Dortmund für den Fall einer Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch den RVR angedachte Alternative, einen Betriebsführungsvertrag mit der Dortmunder Sportstätten gGmbH (100 %-ige Tochter der Stadt Dortmund) abzuschließen. Diese Alternative wurde vom RVR abgelehnt.

In der Folge hatten sich die Gespräche, wie in dem am 10.12.2015 gefassten Ratsbeschluss erbeten, darauf konzentriert, das bisherige Kooperations- und Gesellschaftsmodell zwischen der Stadt Dortmund und dem RVR fortzusetzen und nach einer Kompromisslösung, insbesondere der Hebung möglicher Synergien, zu suchen.

Zur aktuellen Situation ist zunächst festzuhalten, dass die Kündigung am 23.12.2022 bei der Revierpark Wischlingen GmbH eingegangen ist. Aufgrund der Formulierung der Kündigung sowie der dem Kündigungsschreiben beigefügten Beschlussausfertigung der Verbandsversammlung des RVR vom 09.12.2022 wurde der Vorgang zunächst dem Rechtsamt zur Prüfung zugeleitet.

Darüber hinaus werden die bereits seit letztem Jahr mit der RVR-Verwaltung geführten Gespräche zu möglichen Synergien (z.B. im Bereich der Buchhaltung) und zur weiteren Zusammenarbeit der Revierpark Wischlingen GmbH mit der FMR mit dem Ziel einer Vereinbarung/eines Verwaltungsrats- und Gesellschafterbeschlusses weitergeführt. Ein erstes Gespräch hat bereits am 10.01.2023 stattgefunden. Das nächste Gespräch wurde auf den 24.01.2023 terminiert.

Parallel werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen eines Austritts des RVR aus der Gesellschaft ermittelt bzw. die bereits in den Vorjahren vorgenommenen Ermittlungen aktualisiert.

Zusammenfassend kann berichtet werden, dass ausgehend von den bislang gefassten Ratsbeschlüssen sämtliche daraus resultierende Möglichkeiten eruiert werden. Die Ergebnisse werden sodann im Rahmen eines Ratsbeschlusses dem Rat der Stadt Dortmund zur Entscheidung vorgelegt werden.

Dem Protokoll liegen zudem 2 Anlagen (Anlage 3) zur Stellungnahme bei.

Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet um regelmäßige Berichterstattung zu der Beteiligung.

Herr Kollmann (Leiter der Stabsstelle) erklärt, dass weiterhin Gespräche stattfänden. Es sei geplant weiterhin mit der FMR und dem Revierpark Wischlingen zusammenzuarbeiten.

Herr Mader schildert, dass juristisch ein Plan B bestehen solle. Man solle überlegen, was im Falle der Kündigung der RVR passieren werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die gesamte Situation ärgerlich sei, da sich die Stadt seit vielen Jahren eingebracht habe. Die Ausstiegskonditionen und die möglichen Aufforderungen der Verbandsversammlung würden rechtlich geprüft. Es solle alles daran gesetzt werden, dass der RVR in seinen Zahlverpflichtungen bleibe.

Herr Kollmann ergänzt, dass die rechtliche Prüfung dem Ausschuss vorgelegt werde.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) bittet, die rechtliche Prüfung vorab an die Fraktionen zu übersenden.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der RVR den Vertrag nicht gekündigt habe, sondern dass es sich um einen Antrag der Koalition im RVR, bestehend aus CDU und SPD, gemeinsam mit der LINKE+ handle.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass man die Mittelinstanz beseitigen solle.

Rm Kowalewksi (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass man überlegen solle, wie man Schaden abwenden könne. Es sollten ernsthafte Gespräche entstehen, da man mit einem kraftmeierischen Auftreten nicht weiterkomme.

Herr Stüdemann erläutert, zu Beginn vereinbart worden sei, dass man zunächst die Managementleistung und die Betriebswirtschaftlichkeit des RVR beobachten wolle. Dies sei jedoch nicht geglückt, da von Seiten der RVR keine Transparenz geboten worden sei. In jeder Stadt seien interkommunale Kooperationsmodelle gegeben.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stimmt den Ausführungen von Herrn Stüdemann zu. Er gibt an, dass versucht worden sei, die Situation zu entschärfen. Es sei im Interesse der SPD-Fraktion in Dortmund, die Angelegenheit sachlich zu diskutieren.

Herr Garbe schildert, dass es zu Zeiten des KVR besser lief und sachlich gearbeitet worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Anlagen zur Kenntnis.


7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3) gegen die Stimmen von CDU (1) und AfD (1) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 30.11.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages zum Tagesordnungspunkt „Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023“ (Drucksache Nr.: 25762-22):

Unter Punkt fünf (Klimaneutrale Quartiere) wird die Liste der klimaneutralen Quartiere
ergänzt um das geplante Neubaugebiet "westlich Stahlwerkstraße" (B-Plan InN 226).

Begründung:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden bereits einige Maßnahmen in
Richtung Klimaneutralität vorgegeben (u.a. Fernwärmeanschluss). Zusätzlich wurden
in den städtebaulichen Vertrag Regelungen zu Photovoltaik und
Brauchwassernutzung aufgenommen. (s. dazu Niederschrift AKUSW vom
07.09.2022, TOP 8.8, DS 23153-21-E4).
Die Charakterisierung als klimaneutrales Quartier eröffnet möglicherweise weitere
Maßnahmen zur Klimaneutralität, die ggf. gefördert werden können (z.B. eine
zentrale Batteriespeicher-Lösung, die den Strom aus mehreren PV-Anlagen
speichern und bedarfsgerecht an die Verbraucher zurückspeist). Ein klimaneutrales
Quartier würde außerdem für die Nordstadt einen erheblichen Imagegewinn
bedeuten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (SPD 5, Bündnis 90/Die Grünen 5, Die Linke/Die Partei 3), bei einer Enthaltung CDU (1) und einer Gegenstimme (AfD), den nachfolgenden Beschluss mit der sich aus dem vorgenannten Antrag ergebenden Ergänzung zu fassen:

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Die Solardachpflicht und die Vorgaben zu energieeffizienten Gebäuden beim Neubau
werden zum „Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen“
zusammengefasst, der ab 2023 bei allen Bebauungsplänen zur Anwendung kommen
soll. Der Standard gilt für alle neuen und laufenden Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes ab 2023. Der Standard wird über die Festsetzungen im
Bebauungsplan und/oder die Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen
umgesetzt.

2. Solardachpflicht
In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude
eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die
Modulfläche mindestens 40% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren
Dachformen mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Ausnahmen werden unter
bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude
innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung
festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.
3. Energieeffizienter und nachhaltiger Neubau
Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen den Standard des
Effizienzhauses 40 NH (Nachhaltigkeit) gemäß den Förderrichtlinien der
Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG - erreichen. Diese Verpflichtung wird ab
2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch
nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte
Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförder-bestimmungen – WFB – des
Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.
4. Fernwärmevorrang / Nahwärmeinseln
Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird,
werden grundsätzlich an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein
Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht
wirtschaftlich, sind dezentrale Nahwärmeinseln zur Versorgung des Neubaugebietes
aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes
Energiekonzept vorgelegt.
5. Klimaneutrale Quartiere
Die geplanten Neubauquartiere:
„westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
Pleckenbrink in Wickede,
Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney
sollen ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms
KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost
sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen
Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden
Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25762-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Alle Gebäude sind als Plus-Energie-Gebäude auszuführen. Das betrifft Strom und Wärme. Es ist den Bauträgern überlassen, ob sie dazu auf Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Quellen aus erneuerbaren Energien zurückgreifen. Ein Nutzungskonzept muss den vollständigen Betrieb über erneuerbare Energie sicherstellen.


Regenwasser soll vollständig auf dem Gelände versickern können.

Begründung:
Die Begründung der Verwaltung empfiehlt zwar „plusenergie“, der vorliegende Antrag ist allerdings nicht geeignet, dies umzusetzen. Mit diesem EA wird das Ziel konkretisiert, allerdings der Weg offener gestaltet.

Der zwingende Anschluss an Fernwärme bedeutet nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ausstoß an CO2. Bereits heute existieren gute Alternativen dazu, die in Zukunft an Zahl und Qualität zunehmen werden. Daher sollte ein Anreiz gegeben werden, moderne Technologie einzusetzen, statt ein System vorzuschreiben.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25762-22-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Vorlage:

Punkt 2.wird wie folgt geändert:

In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30 % der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.
Punkt 3 wird wie folgt geändert:

Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen mindestens den aktuellen Standard des Effizienzhauses gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG – erreichen (aktuell mindestens 40 NH).
Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförderbestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.
Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich ohne fossile Energieträger geplant und/oder an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht wirtschaftlich, Vorrangig sind dezentrale Nahwärmeinseln/kalte Netze unter Berücksichtigung von regenerativen Quellen, z.B. Geothermie, zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.
Punkt 5 wird wie folgt geändert:

Die geplanten Neubauquartiere:
- „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
- Pleckenbrink in Wickede,
- Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
- ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney

sollen energiebilanziell klimaneutral hergestellt werden. Zur Herstellung der Bauwerke sollen mindestens die Vorgaben des Landesprogramms Klimaquartier erreicht werden. ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AFBL 08.12.22:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.


AFBL 26.01.23:

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage – wie schon im gestrigen AKUSW - ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26619-22)

Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, eine schriftliche Stellungnahme zur Sanierung des undichten Daches zu verfassen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sichert eine Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Sanierung der Gebäudeautomation inklusive Erneuerung der Mess- Steuer- Regeltechnik und der Kälte- bzw. Heizungsanlage und die Umrüstung der Beleuchtungskörper auf LED-Beleuchtung im gesamten Gebäude der Stadt- und Landesbibliothek (StLB), Max-von-der-Grün-Platz 1-7. (Kostenvolumen insgesamt ca. 2.921.100 €)
2. stimmt der Beauftragung der Städt. Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der Maßnahme zu.


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 18.01.2023 vor:
zu TOP 9.3
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:

Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:
1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?
2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.
3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.
4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.
5) 2.6.1 Linksextremismus
Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 19.01.2023 vor:
zu TOP 8.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:
· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt
· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik
· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)
· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0
· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern
· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen
· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus
· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt außerdem folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 25.01.2023 vor:
zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerks vom 29.11. 2023:


Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 18.01.2022:

Siehe oben.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 19.01.2022:

Siehe oben.

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs.


AFBL am 26.01.2023

Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, darzustellen, wie eine Politikbeteiligung aussehen könne.

Herr Tibold (Masterplan Kommunale Sicherheit) schildert, dass es bereits im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zwischen den Fraktionssprechern ein Gespräch diesbezüglich gegeben habe. Die Verwaltung bereite momentan einen Vorschlag vor.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet, diesen Vorschlag bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 8.2
Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

Rm Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass man bei dem Projekt nicht vorankäme.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26783-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt der Unterzeichnung des Vertrages „Sideletter Host City Rights“ zwischen der EURO 2024 GmbH und der Stadt Dortmund als Gastgeberstadt (Host City) der UEFA EURO 2024 zuzustimmen.

zu TOP 8.4
Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26784-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Durchführung der Informationsreisen für die Wahlperiode 2020 bis 2025 (Gesamtvorschlag) inkl. der „Grundsätze für die Planung und Durchführung von Reisen der Gremien des Rates und einzelner Mandatsträger*innen“.




Dr. Jendrik Suck Ina Polomski-Tölle Gabriela Bosnjak
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1 - Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag:

(See attached file: Anlage 1 - TOP 6.3.pdf)

Anlage 2 - Stellungnahme Wolter Hoppenberg:

(See attached file: Anlage 2 - TOP 6.3.pdf)

Anlage 3 - Revierparkwischlingen:

(See attached file: Anlage 3- TOP 6.6.pdf)