Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 14.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 12:00 - 12:04 Uhr

Nicht anwesend: OB Sierau
Rm Weyer
Rm Monegel
Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Sauer CDU


SPD


Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff

CDU

Rm Krause


Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR’in Jägers

StR’in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR´in Zoerner

Herr Güssgen
Frau Skodzik

Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.11.2017

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09445-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09208-17)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09037-17)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09591-17)

3.5 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

3.7 Stadterneuerung:
Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09337-17)

3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

3.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09581-17)

3.10 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08511-17)

3.11 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08965-17)

3.12 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08839-17)

3.13 Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09003-17)

4.2 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09114-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09443-17)
5.2 Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-17)

5.3 Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08465-17)

5.4 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

6.2 Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

6.3 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

6.4 Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

6.5 Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)

7.2 Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

7.4 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)
7.5 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

7.6 Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09514-17)

8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09207-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.0 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
hierzu -> Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)

9.0.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 mit Anlagen
(Drucksache Nr.: 08646-17-E7)

9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09268-17)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.2 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09220-17)

9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

9.4 Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)
9.5 Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)

9.6 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

9.7 Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09448-17)

9.8 Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09454-17)

9.9 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)

9.10 DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09497-17)

9.11 Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-17)

9.12 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

9.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

10.2 Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09566-17)

10.3 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)
11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch Bm`in Jörder als stellvertretende Vorsitzende eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Krause (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm´in Jörder wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates hin und schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um nachfolgende Angelegenheit zu erweitern:

10.4 Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09748-17)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die vorgenannte Erweiterung der Tagesordnung.


Ferner wies sie darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage
9.12 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

zurückgezogen habe.


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.11.2017

Die Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.11.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1


Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09445-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09208-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09037-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09591-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:
hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 09.10.2017:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 28.11.2017.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass auch der Rat der Stadt Dortmund die Befassung mit der Vorlage entsprechend vertagt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 07.11.2017:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

„Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie "Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:

Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt. Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.



hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 28.11.2017:

Hierzu liegt vor->Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.11.2017:

Herr Meißner vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gibt noch anhand einer Power-Point-Präsentation ergänzende Informationen.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) weist zu den Bewohnerparkausweisen in Bezug auf die Kosten auf den sozialen Aspekt hin. Ferner weist er auf die 2,43 Planstellen hin, die er für nicht ausreichend hält, um eine hinreichende Parkraumüberwachung zu gewährleisten. Weiterhin sieht er durch die Priorisierung einen Verdrängungseffekt. Auch das nördliche Bahnhofsumfeld kann sich durch die Bahnhofsumgestaltung noch deutlich verändern. Daher hält er die Verwaltungsvorlage für nicht überzeugend.

Herr Urbanek (AfD) sieht die Notwendigkeit in der City eine solche Maßnahme zu ergreifen, jedoch sieht er es für den Cityrandbereich anders. Er führt den Aspekt an, dass es sich in Bezug auf den gewerblichen Bereich auf den Standort niederschlägt. Ein anderer Aspekt ist für ihn der Bezug auf die soziale Interaktion. Jeder sollte über seine Mobilität selbst entscheiden und darüber hinaus sollte der soziale Aspekt schon bedacht werden. Daher wird er die Verwaltungsvorlage ablehnen, da sie mehr Risiken als Chancen aufweist.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (3) und Herrn Urbanek (AfD) dem beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.




ABVG, 28.11.2017:

Herr Rm Mader beantragt für seine Fraktion, bezüglich der zeitlichen Abfolgen:

den Bereich „Westerbleichstraße/ Hauptbahnhof“ in der 4. Realisierungsstufe und den Bereich „Kreuzviertel“ in die 2. Stufe zu verlagern.

Man verspreche sich hiervon eine relative Zeitgleichheit und somit die Verhinderung von Verdrängungseffekten.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitplanung folgen werde, da es Sinn mache von „Innen“ (vom Stadtkern) nach „Außen“ zu gehen. Insofern werde man der Empfehlung der Bezirksvertetung Innenstadt Ost nicht folgen, da man da auch sehe, dass in der Erstellung des Konzeptes weitere Bürgerinformationsangebote gemacht bzw. die Konzeptionen dort auch nochmal aktualisiert werden müssten.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017 folgen wolle, die „Hainallee“ und die „Markgrafen straße“ vorzuziehen, weil die Vorarbeiten dort zum Teil bereits erfolgt seien und man zudem den Druck im Hinblick auf die Versprechungen, die dort wiederholt von einem Gewerbetreibenden vorgestellt aber noch nicht umgesetzt wurden, erhöhen wolle. Das werde natürlich nur funktionieren, wenn die Verwaltung einen weiteren Mitarbeiter akquiriere.
Ansonsten folge man dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, da man auch die Verdrängungen sehe, wenn man irgendeinen Teil herausnehme, welcher im Innenstadtbereich liege. Von daher befürworte man, dass das „Kreuzviertel“ etwas warten müsse.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Pisula, bestätigt Frau Rm Neumann-Lieven, dass sie folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag erhebe:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock
(fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke &
Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke &
Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5)
und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den
folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:

Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder


Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der
Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1
(höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der
Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt.
Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage
Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.“

Herr Rm Urbanek führt für seine Fraktion an, dass man die Vorlage nicht befürworte. Man halte zwar für den unmittelbaren Citybereich eine Parkraumbewirtschaftung für sehr sinnvoll, für den Cityrandbereich jedoch nicht. Hier sehe man mehr Risiken und Nebenwirkungen als positiven Nutzen. Vor allem für Gewerbetreibende und Freiberufler wolle man hier eine Lanze brechen, da diese die Hauptleidtragenden wären.
Herr Rm Dudde möchte zum o.a. Vorschlag aus der Bezirksvertretung Innenstad Ost wissen, für wie realistisch, die von der SPD-Fraktion eingeforderte zusätzliche Personalbeschaffung gehalten werde. Wenn diese für realistisch gehalten werde, würde man durchaus auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstad Ost unterstützen.
Herr Meißner informiert darüber, dass eine Aufnahme der Bereiche „Markgrafenstraße“ und „Hainallee“ in die 1. Stufe aufgrund der beschränkten Kapazitäten zunächst einmal bedeuten würde, dass der Zeitraum für die Realisierung nicht 3 sondern 4 Jahre betragen würde. Mit mehr Personal, welches er aus Sicht des Planungsamtes allerdings nicht verbindlich zusagen könne, wäre natürlich eine Beschleunigung möglich.
Zum Beschluss aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost führt er ergänzend an, dass hier, entgegen der dortigen Ausführungen noch nicht alle Beschlüsse in der Begründung vorlagen. Da die damalige Erhebung und Konzepterstellung bereits einige Jahre zurückliege, sei es hier zunächst erforderlich, ein aktuelles Konzept zu erstellen und zu beschließen.
Herr Rm Berndsen verdeutlicht nochmal, dass sämtliche Bürgerinfomationsveranstaltungen in diesem Stadtteil bereits stattgefunden hätten und seine Fraktion den Bürgerinnen und Bürgern der Bezirksvertretung Innenstadt Ost den dortigen, bereits seit vielen Jahren bestehenden und mehrfach diskutierten, unbefriedigenden Zustand nicht weiter zumuten wolle. Daher werde man heute der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost folgen.
Herr Rm Dudde bestätigt die Aussage zu den Bürgerveranstaltungen, hält dem jedoch entgegen, dass einige Fragen der Bürgerschaft und auch der Politik noch nicht beantwortet und zunächst abzuarbeiten seien. Insofern teile man die Einschätzung der Verwaltung zur zeitlichen Abfolge der Umsetzbarkeit.

Hiernach wird wie folgt getrennt abgestimmt:

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich dieser Empfehlung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion B’90/ Die Grünen) an.

Zum o.a. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.

Zur Vorlage der Verwaltung in der entsprechend geänderten Fassung (einschließlich des Vorschlags aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost) :


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08092-17-E5)

„….die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 folgenden Antrag, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt, und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Untersuchungsbereich „Kreuzviertel“ wird nicht Bestandteil der 3. Realisierungsstufe, sondern Bestandteil der 2. Realisierungsstufe.


Begründung

Das ohnehin schon jetzt unter extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn man in der 2. Realisierungsstufe in der südlichen Innenstadt lediglich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen einrichten würde. Massive Verdrängungswettbewerbe Richtung Westen wären somit programmiert.“



AUSW, 06.12. 2017:

Man einigt sich auf folgende getrennte Abstimmung:

Zum o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 08092-17-E5):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung (Fraktion AfD) ab.

Zur Vorlage in der durch den o. a. ABVG-Beschluss geänderten Fassung:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 20.09.2017:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.
Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791)
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.

Hierzu Empfehlung der BezirksvertretungHombruch vom 07.11.2017:

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt den stellvertretenden Amtsleiter des Umweltamtes, Herrn Höing und bittet ihn, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes zu erläutern.


Herr Höing erläutert ausführlich die Ausgangssituation und das Verfahren (s. Vorlage). Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage durch den Rat werde die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund eingeleitet. Mit der Auslegung der Pläne sei Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Jede/Jeder könne dann im Auslegungszeitraum dazu Stellung nehmen, Anregungen geben oder/und Bedenken und Kritik äußern.
Er beantwortet außerdem die Fragen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans aus der Einwohnerfragestunde und geht speziell auf die Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten ein. Diese sei schwer mit dem Instrument des Landschaftsplanes in den Griff zu bekommen (s. Anlage 9 der Vorlage: „Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen und Naturschutzgebieten“).
In der ausführlichen Diskussion informiert Herr Semmler, dass der Vorsitzende des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde, Herr Dr. Otterbein, die Bezirksvertretungen gebeten habe, den Beschluss des Beirates zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes in die Beratungen des Gremiums einfließen zu lassen. Der Beirat habe die Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfs in die Sitzung am 28.11.2017 geschoben.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am 05.12.2017 zu schieben. Sie bittet ferner den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltungsvorlage ebenfalls bis nach erfolgter Sitzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde am 28.11.2017 zu schieben.
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
28.11.2017:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt mit zwei Gegenstimmen wie folgt:



Der Beirat nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Landschaftsplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die unten aufgeführten Wünsche des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde bei seiner Beschlussfassung zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Dortmund die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund mit seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen.

Der Beirat erkennt an, dass einzelne Anregungen des ehrenamtlichen Naturschutzes zum Vorentwurf aufgegriffen wurden (u.a. Arrondierungen der Naturschutzgebiete „Im Siesack“, „Großholthauser Mark“, „Fürstenbergholz“, „Wannebachtal“ und „Sanderoth“). Positiv ist auch zu bewerten, dass ein grundsätzliches Jagdverbot im Umfeld offener Wasserflächen ausgesprochen wird.
Leider sind viele seiner Anregungen, insbesondere bezüglich der Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete, der ökologischen Maßnahmen in der Feldflur und im Wald sowie zur Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten nicht aufgenommen worden. Vollständig berücksichtigt wurden nur 25 Prozent der Anregungen, 15 Prozent nur teilweise, während
60 % der Vorschläge komplett abgewiesen wurden. Auch die vom Beirat erbetene Bilanzierung der Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen wurde leider nicht erstellt.

Der Beirat bedauert, dass seine Anregungen zur Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete (z.B. im Dortmunder Nordosten) mit der Begründung abgelehnt werden. dass es sich bei diesen Verbundkorridoren um nicht naturschutzwürdige Ackerflächen handele. Selbst wenn dies so wäre (Gegenbeispiel: NSG „Auf dem Brink“, das 2004 nach Norden auf Ackerflächen zur Schaffung einer Pufferzone erweitert wurde), könnten entsprechende Entwicklungsziele formuliert werden. Bereits in seinem Beschluss zum Flächennutzungsplan und der Änderung der Landschaftspläne 2003/2004 hatte er einen „Biotopvernetzungsplan“ angeregt.

Unverständlich ist es aus der Sicht des Beirates, dass sein Vorschlag zur Unterschutzstellung ökologisch wertvoller Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemaliger Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) als NSG ablehnt wird, weil „technische Bauwerke .. nicht als NSG ausgewiesen werden sollen“ z.B. P-88-01). Dabei gibt es etliche Beispiele in NRW, dass technische Bauwerke als NSG ausgewiesen wurden (Steinhorster Becken im Kreis Paderborn, Rietberger Fischteiche im Kreis Gütersloh etc.).

Insgesamt hält es der Beirat für dringend erforderlich, dass der Landschaftsplan Maßnahmen zur Stützung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen - wie noch im Landschaftsplan Nord - vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Feldvögel wären Maßnahmen in der Feldflur (u.a. über den sog. „Vertragsnaturschutz“) besonders wichtig. Selbst der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wundert sich hierüber: „Über die Anlage von Rainen, Säumen und Blühstreifen wurde anscheinend bisher nicht nachgedacht.“ (P-01-20). Maßnahmen sind hier selbstverständlich nur gemeinsam mit den Landwirten zu realisieren.

Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.

In die Entwicklungsziele sollte auch das Ziel aufgenommen werden, größere unzerschnittene Räume z.B. durch die Einziehung oder Sperrung wenig befahrener Wege in der Feldflur zu schaffen. Diese Maßnahmen können zwar nicht im Landschaftsplan festgesetzt, aber später durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen umgesetzt werden.

Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen im Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiet Buddenacker) sollten analog zur Fläche südlich Königsheide (Groppenbruch) als Landschafts- oder Naturschutzgebiet – ggf. temporär - dargestellt werden. Der FNP wäre parallel zum Landschaftsplan anzupassen.
Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) sind mindestens in die Entwicklungsziele zu übernehmen und sollten später in das Forsteinrichtungswerk (Forstbetriebspläne) übernommen werden. Bei den Wald-Naturschutzgebieten ist ein allgemeiner Hinweis einzufügen, dass die gebietsspezifischen Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen haben. Die von der Forstverwaltung eingebrachten Änderungswünsche zum Vorentwurf (z.B. bezüglich des Einbringens von nicht-heimischen Gehölzen und einer erhöhten Holzeinschlagsmenge) sind nicht akzeptabel. Generell sind im Wald-NSG nur heimische Gehölze zu verwenden. Bei der Einschlagmenge könnte unter Umständen innerhalb von 10 Jahren ein kompletter Bestand von 6 ha Größe gefällt werden. Dies würde dem Ziel des Naturschutzes im Wald widersprechen.

In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in NSGs künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der Lage in den alten 14 Naturschutzgebieten bedeuten, in denen der Beirat 2003 per Zusatzbeschluss des Rates den Erhalt des Status Quo erreicht hatte. Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die starke Reduzierung von Pflegemaßnahmen im neuen Landschaftsplan. Insbesondere Feldhecken und Kopfweiden bedürfen eines regelmäßigen Rückschnitts. In Hochwasserrückhaltebecken wie dem neuen an der Stadtgrenze Mengede/Ickern können nur durch die Erhaltung der Offenlandstruktur die Brutplätze des Kiebitz erhalten werden. Kleingewässer verlanden, wenn sie nicht alle paar Jahre entschlammt werden.

Nicht akzeptabel ist auch der Sicht des Beirates die Absicht der Verwaltung, bei privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich auf Befreiungen von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans zu verzichten, wenn sich ein Bauvorhaben in die Landschaft einfügt und dem besonderen Schutzzweck nicht entgegensteht. Dies hätte auch zur Folge, dass der Beirat nicht mehr gehört werden müsste. Gerade die Beteiligung des Beiratsvorsitzenden hat der Verwaltung im Sinne des Naturschutzes häufig gute Hinweise gegeben.

Die Aussage im Abwägungsband, dass im Landschaftsplan keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt seien (G-09-07) ist falsch. So sind mindestens 20 der im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen im Rahmen der Bauleitplanung oder Baugenehmigungsverfahren als A+E-Maßnahmen angelegt worden. So handelt es sich bei der Streuobstwiese östlich der Ostenbergstaße in Barop (St-49) um eine Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan InW 123 „Verlängerung Strobelallee, Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick“.

Ergänzend wird vom Beirat darum gebeten, dass die Verwaltung im weiteren Bearbeitungsverfahren auf den Beirat und auf die Naturschutzverbände zugeht, um einzelne Themen intern zu besprechen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:

Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt den nachfolgenden von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglieder Bürgerliste und Die Linke in der Sitzung vorgelegten Antrag einstimmig:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt

- Die Fläche des eingestellten Bebauungsplanes Ap 191 – Herrenstraße – soll wieder in den Landschaftsplan aufgenommen werden und dem Landschaftsschutzgebiet L39 zugeschlagen werden.

- Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet einen 50 Meter breiten Übergangsstreifen zwischen Aplerbecker Wald und der Feldflur zur Erweiterung des Naturschutzgebietes Aplerbecker Wald aufzunehmen.


- Im Einmündungsbereich der Schwerter Straße in die Vellinghauser Straße soll auf der Südseite ein 20 Meter breiter Gehölzstreifen mit Rigole gegen das Oberflächenwasser aus dem Feld angelegt und festgesetzt werden.
- Im Landschaftsschutzgebiet Schürener Feld muss sichergestellt werden, dass sowohl die Ost-West-Wege als auch die Nord-Süd-Wege befestigt werden können (für Fußgänger und Radfahrer).


Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (SPD-Mitglied) eine einheitliche Lösung für die Anleinpflicht in Naturschutzgebieten.




Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit o. g. Ergänzungen, dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.11.2017:

Die Fraktion B‘90/Die Grünen stellen zur o. g. Vorlage mündlich nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 17 Ja-Stimmen (7 Mitglieder der SPD-Fraktion, Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Wesnigk, SPD-Fraktion) zustimmt:

„Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.“

Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt

I.Nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.


II. Beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 05.12.2017:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ und auf den Beschluss zu TOP 11.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der BV-Sitzung vom 07.11.2017 wird hingewiesen.

Der Beschluss zu TOP 2.1 zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus deren noch nicht genehmigter Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2017 liegt als Tischvorlage aus.

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, folgenden Antrag, den sie anschließend der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch aushändigt.





Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum.

2. Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden.


Sie bittet die Mitglieder des Gremiums, dem Rat zu empfehlen, diesen Antrag als Ergänzung zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ zu beschließen.

In der Diskussion wird deutlich, dass der Antrag nicht auf uneingeschränkte Zustimmung bei den Mitgliedern der BV-Hombruch stößt. Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt deshalb wegen Beratungsbedarfs eine Unterbrechung der Sitzung vor. Diesem Vorschlag wird entsprochen. Herr Semmler unterbricht um 16:10 Uhr die Sitzung.

Nach Eröffnung der Sitzung um 16:15 Uhr lässt Herr Bezirksbürgermeister Semmler die beiden Punkte des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln abstimmen:

· Beschluss zu Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags:

„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.



Punkt 1 des Antrags wird mit 10 Ja-Stimmen (6 x CDU, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Herr Schröter) und 7 Nein-Stimmen (6 x SPD, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) beschlossen.
· Beschluss zu Punkt 2 des oben aufgeführten Antrags

„Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden“.

Punkt 2 des Antrags wird mit 2 Ja-Stimmen (2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 13 Nein-Stimmen (6 x CDU, 6 x SPD, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 2 Ent-haltungen (1 x CDU, 1 x parteilos - Herr Schröter) abgelehnt.

Beschluss:

Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 und den Auszug zu TOP 2.1 zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus deren noch nicht genehmigter Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Ergänzung der Vorlage:


Mit 10 Ja-Stimmen (6 x CDU, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Herr Schröter) und 7 Nein-Stimmen (6 x SPD, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) empfiehlt die BV-Hombruch dem Rat der Stadt Dortmund weiter, Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen:

Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 05.12.2017:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Scharnhorst mehrheitlich – bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – für folgenden Zusätzen aus: (siehe hierzu TOP 5.1.1
– Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)

1. Die Naturschutzgebiete sollen möglichst in Verbundsystemen festgeschrieben
werden.

2. Die Bezirksvertretung versteht den Landschaftsplan in der Hauptsache als
Formulierung von Entwicklungszielen und versucht, im Rahmen ihrer Mittel und
Möglichkeiten diese Ziele zu fördern.

Begründung:
Sehr begrüßenswert ist die neue Festsetzung des Naturschutzgebietes Erlensundern. Aus diesem Grund halten wir die Schaffung von Verbundsystemen für besonders wichtig, da eine
Vernetzung erst die volle Kraft der Biotope anstelle einer Isolierung aktivieren kann - wie
durch Wanderungen in der Fauna. Wir sehen darüber hinaus besonders die Bezirksvertretung
in der Verpflichtung, die Naturschutzgebiete nach Festschreibung durch den
Landschaftsplan in ihren Möglichkeiten zu schützen und zu fördern.

Die CDU-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, das eine Erhöhung der NSG-Flächen auf 6 % aus sehr gut erachtet wird und ein Verbundsystem bzw. Verkettung der NSG-Flächen städtebaulich eher hinderlich sei.

Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08518-17-E4):
„…in der bisherigen Beratung der o.g. Vorlage hat es vermehrt Verständnisfragen zur
Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten und zu den personellen und finanziellen
Auswirkungen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes gegeben.

Daher folgende Klarstellung:

Mit Bezug auf die Anleinpflicht von Hunden beabsichtigt die Verwaltung, eine einheitliche


Regelung für alle Naturschutzgebiete im Stadtgebiet vorzunehmen. Zum besseren Verständnis
dieser Zielsetzung ist im Band I des Entwurfes zum Landschaftsplan die Erläuterung zu
Verbot Nr. 21 wie folgt zu ergänzen: Die Ordnungsbehördliche Verordnung findet ebenfalls
keine Anwendung in Naturschutzgebieten. Hier dürfen Hunde auf den Wegen ohne Leine frei
laufen.
Die in der Vorlage getroffenen Aussagen zu den personellen und finanziellen Auswirkungen
betreffen ausschließlich das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Aufwendungen, die aus der Umsetzung des Planes nach Satzungsbeschluss resultieren, sind
nicht Gegenstand dieses Verfahrensschrittes. Entsprechende Angaben werden im weiteren
Verfahren ermittelt und den Gremien zur Beschlussfassung über die Satzung vorgelegt.“


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08518-17-E1) (alte Drucksache Nr.: 00934-15-E2): ) -wurde erneut vorgelegt, da dieser Antrag bisher nur als eingebracht galt aber noch kein Beschluss hierzu gefasst wurde-

„….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:

Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach –Buchholz aufgeteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere, was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung
In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denkund machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag.
Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen. Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen

Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.
Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert. Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08518-17-E6):

…in Ergänzung zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum.

2. Ökologisch wertvolle Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemalige Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) werden im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet ausgewiesen und unter entsprechenden Schutz gestellt.

3. Zentrale Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen für Naturschutzgebiete (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

4. Die Verwaltung prüft, welche Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan zugunsten der Landschaft zurückgenommen werden können. Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen (z.B. Fläche Buddenacker) werden als Landschafts- oder Naturschutzgebiet – ggf. temporär - dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist parallel zum Landschaftsplan anzupassen.

5. Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) werden zunächst in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans und später in die Forstbetriebspläne übernommen.

6. Für die 90 im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen wird ein Pflegekonzept unter Einbeziehung der Gehölzpflege erstellt. Die entsprechenden Pflegemaßnahmen werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

7. Pflegemaßnahmen mit regelmäßigen Rückschnitten für Feldhecken und Kopfweiden, sowie die Entschlammung von Kleingewässern und die Erhaltung von Offenlandstrukturen werden im Landschaftsplan weiterhin festgeschrieben.

8. Bei Bauvorhaben im Außenbereich werden die Ge- und Verbote des Landschaftsplans (auch bei privilegierten Vorhaben) grundsätzlich eingehalten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist grundsätzlich anzuhören.

9. Für die Umsetzungsmaßnahmen im neuen Landschaftsplan wird ein Realisierungszeitraum festgelegt.

10. Die Verwaltung legt eine Bilanzierung der realisierten Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd vor. Die Evaluierung der Maßnahmen im neu aufgestellten Landschaftsplan und eine entsprechende Berichterstattung im Fachausschuss sollen kontinuierlich erfolgen.




AUSW, 06.12.2017:

Man ist sich darin einig, alle heute hierzu vorliegenden Empfehlungen und Anträge als eingebracht zu betrachten, damit die Verwaltung diese im weiteren Verfahren mit bewerten kann.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann wird weiter festgehalten, dass eine Beschlussfassung zu den heute vorliegenden Anträgen noch mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss erfolgen kann.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.



II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Stadterneuerung:
Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09337-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


AUSW, 06.12.2017:

Frau Rm Neumann Lieven bezieht sich auf folgende Passage zum Thema „Förderbereich“ (siehe Seite 6, 2.2. der Vorlage):

Bei der Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit kann in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau von Schulgebäuden gefördert werden, sofern der Neubau die räumlichen Kapazitäten des Bestandsgebäudes nicht wesentlich übersteigt.

Da man bei Neuplanungen die jeweils aktuellsten Richtlinien zugrunde legen müsse, welche durchaus dazu führen könnten, dass man dann mehr Platz benötige, empfindet Frau Rm Neumann –Lieven diese Aussage in der Vorlage als etwas „eng“ gegriffen und befürchtet, dass man somit keine Fördergelder bekommen werde. Hierzu bittet sie die Verwaltung um entsprechende Aufklärung.

Da zur heutigen Sitzung keine mündliche Stellungnahme hierzu erfolgen kann, wird die Verwaltung darum gebeten, diese in geeigneter Art und Weise bis zur Ratssitzung nachzuholen.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.



AFBL am 07.12.2017 – Fortführung der 27. Sitzung vom 30.11.2017:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist auf die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hin und bittet die die offene Frage, wenn möglich, zu beantworten.

Herr Spitzer (FB 65/1) erklärt, dass der Gesetzgeber den Begriff der Förderfähigkeit so eng gefasst habe, da die Intention des Gesetzes die Sanierung der Schulinfrastruktur sei. Die Intention sei nicht vordergründig die Ausweitung der Schulinfrastruktur durch die Schaffung von Neubauten über den bisherigen Bestand hinaus. Das Landesausführungsgesetz liege hierzu derzeit noch nicht vor. Nach Einschätzung der städtischen Immobilienwirtschaft gehe man davon aus, dass der Gesetzgeber Neubauten auch fördern werde, soweit sich die Anzahl der Züge nicht erhöhe. Dies würde beispielsweise heißen, wenn man eine dreizügige Schule abreiße und dafür eine dreizügige Schule neu baue, so wäre dies förderfähig. Der Gesetzgeber sehe ebenfalls Erweiterungsbauten wie Offene Ganztagsschulen und Mensen vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sowie die mündliche Antwort der Verwaltung zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt



a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der endgültigen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 70.177.461 € über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) Kapitel 2 zu finanzieren.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2017 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Maßnahmenveränderungen und Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
Nachrückerprojekte können sich aus der Maßnahme SK Kreuzstraße, Standortentwicklung (lfd. Nr. 59 der Projektliste) ergeben. Im Rahmen dieser Maßnahme werden im Zuge einer Projektentwicklung alle bekannten Bedarfe (u.a. Anforderungen G8/G9, Grundsanierung/Neubau der Kreuz GS + Johannes-Wulff-SOS, Aula LeibnizGYM, Parkplatzsituation Sporthallen) geprüft. Anschließend werden realisierbare Maßnahmenpakete gebildet. Diese Maßnahme ist nicht in den Gesamtkosten des Förderprogrammes berücksichtigt. Die Finanzierung i. H. v. 8.000.000 € wird zunächst über den städtischen Haushalt erfolgen.

b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2017 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 569.209,- Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 102.283 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75.

d) nimmt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 in Höhe von 7 Mio. € aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis. Auf die Vorlage DS.Nr.:09188-17 wird verwiesen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.



Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:

· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden


· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09581-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08511-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08965-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08839-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vor:

Herr Rm Mader machte im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend. Zudem sind im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün noch Fragen zu beantworten. Zu diesem Thema käme noch ein Haushaltsbegleitantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkte kritisch an, dass weniger verbaut, als im Rahmen von Gebühren eingenommen würde. Er schlug vor, die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.

Der Rat der Stadt überwies die Vorlage zurück an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Gemäß Anlage 6 der Vorlage (Stellenübersicht 2018) sind im Eigenbetrieb Stadtentwässerung derzeit eine Stelle der Entgeltgruppe E12 sowie drei Stellen der Entgeltgruppe E11 unbesetzt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die E12 Stelle sowie eine E11 Stelle, die nicht im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen steht, mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen.

Im Zuge der Berichterstattung über den CDU-Haushaltsbegleitantrag

„5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung


Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden. Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität, das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden.“

die spätestens bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018 erfolgen soll, wird darüber entschieden, ob der Sperrvermerk durch einen entsprechenden Ratsbeschluss wieder aufgehoben werden soll.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird dazu aufgefordert, die eventuelle Notwendigkeit der Stellenbesetzung nachvollziehbar darzustellen.

Begründung

Zu den Aufgaben der Planer im Eigenbetrieb Stadtentwässerung gehört neben der Planerstellung auch die Bauüberwachung und Abnahme für Baumaßnahmen. Im Jahr 2018 soll das Investitionsvolumen um ca. 33 % reduziert werden. Hintergründe sind Probleme um die Bereitstellung eines "2. Rettungsweges" bei Baumaßnahmen. Damit werden Zeitansätze für die Bauüberwachung und Abnahme nicht benötigt. Auch im Folgejahr ist keine Steigerung der Bautätigkeit vorgesehen, sondern lediglich das Bauvolumen des Jahres 2017. Vor diesem Hintergrund erscheint ein maßvoller Verzicht auf lediglich zwei Planstellen angebracht, ohne die Handlungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu gefährden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion zum sehr weitreichenden Antrag der CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor den Wirtschaftsplan heute zu empfehlen und den Antrag zur Beratung der CDU-Fraktion an den Betriebsausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet den Verfahrensvorschlag der Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN. Er fordert die Betriebsleitung der Stadtentwässerung auf, die drei genannten Stellen erst zu besetzen, wenn der CDU-Antrag im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün abgestimmt worden sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) geht auf die Ausführung von Herrn Düdder ein und weist darauf hin, dass wenn der Wirtschaftsplan im Rat nächste Woche beschlossen werde, die Stadtentwässerung im Rahmen dieses Wirtschaftsplanes handeln und somit auch die darin aufgeführten Stellen besetzen könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stellt fest, dass während der bevorstehenden haushaltslosen Zeit nicht im großen Stil das umgesetzt werden könne, was in diesem Wirtschaftsplan angesetzt sei. Der Wirtschaftsplan stehe, wie alle anderen Wirtschaftspläne auch, unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Er schlägt vor, den Wirtschaftsplan heute zu empfehlen und den Antrag der CDU Fraktion unter den Vorbehalt stellen, dass die Stellen erst besetzt werden können, wenn der Fachausschuss darüber befunden habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem aufgezeigten Verfahrensvorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden sei. Dies werde der Intention des Antrages seiner Fraktion gerecht.

Es wird festgehalten, dass so verfahren werden, wie soeben von Herrn Stüdemann erläutert.



Herr Düdder bittet die Betriebsleitung der Stadtentwässerung um Stellungnahme.

Herr Niggemann (70/BL) erklärt, dass der Wirtschaftsplan den Status zum 30.06.2017 aufzeige. Die im CDU-Antrag aufgeführte Stelle E12 sei zum 01.10.2017 bereits besetzt worden. Die drei Stellen E11 seien derzeit noch nicht besetzt. Eine davon solle im 1. Quartal 2018 besetzt werden. Über diese drei E11 Stellen könne man im zuständigen Fachausschuss sprechen, wie im vorrangegangenen Diskussionsverlauf besprochen.

Herr Mader stellt fest, dass somit eine veraltete Vorlage vorliege. Es hätte darauf hinweisen müssen, dass Stellen mit Stichtag zu 30.06.2017 zwischenzeitlich zur Beförderung genutzt wurden.
Herr Niggemann gibt an, dass der Stellenplan die Stellen für 2017 und 2018 zum Stichtag 30.06.2017 ausweise. Für das Jahr 2017 seien 13 Stellen mit E12 zu besetzen. Zum Stichtag 30.06.2017 seien 12 Stellen E12 besetzt und eine war ausgeschrieben. Diese Stelle ist zwischenzeitlich besetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN, unter den o.g. Einschränkungen folgenden Beschluss zu fassen:



1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die
Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen
von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit
der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund"
(Drucksache-Nr.: 07902-17).

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 07902-17). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,



3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021,

4. legt für 2018 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.699.652,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 133.285.199,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 40.008.754,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 40.008.754,- Euro

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2018 auf 17.414.453,- Euro fest,

6. beschließt für 2018 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.414.453,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2018 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 5.060.957,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 0,- Euro fest,

8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 21.260.050,- Euro fest.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09003-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09114-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09443-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.2
Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.3
Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08465-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor:
Frau Löhken-Mehring gibt an, dass die neue Honorar- und Entgeltordnung nachvollziehbar sei. Sie kritisiert allerdings, dass das Kursentgelt für den Kurs „neue Medien/Internetkurs“ (Entgeltordnung Punkt 2.2) i. H. v. 40,- Euro im Vergleich zu den anderen Kursen zu hoch sei. Gerade den älteren Menschen müsse man bei diesem Thema entgegenkommen, da hier ein großer Nachholbedarf vorhanden sei.

Der Seniorenbeirat stimmt dieser Einschätzung zu und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich der Seniorenarbeit der Stadt Dortmund und bittet darum, die älteren Einwohner in Bezug auf den Kurs „neue Medien/Internetkurse“ finanziell zu entlasten, weil hier ein großer Nachholbedarf vorhanden ist.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Seniorenbeirates ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.4
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.17 vor:

Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig zu, folgende Ergänzung aufzunehmen:

„Der Standort der ehemaligen Elsa-Brändström-Grundschule soll weiterhin als Grundschulstandort genutzt werden, nicht als Interimsstandort für das Westfalenkolleg.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.4
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:
Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) bittet um den Zusatz zur Empfehlung, dass ab sofort weitere Standorte gesucht werden, an denen noch Grundschulen errichtet werden können, da noch vier bis fünf Schulzüge benötigt werden.

Frau Jülich (SPD-Fraktion) unterstützt den Zusatz der Fraktion Die Linke & Piraten.

Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bemängelt das Prozedere der Verwaltungsvorlage. Die Aussagen zur Bedarfslage sind nicht nachvollziehbar. In der Sitzung des Schulausschusses vom 22.11.2017 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass bis Mitte 2018 ein Konzept für die Innenstadt vorgelegt wird, in dem es um die Belange von Grundschulen geht. Er geht davon aus, dass hier auch die Fragestellungen zum Neubau von Grundschulen und ausreichender Kapazitäten im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beantwortet werden.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) teilt mit, dass der Empfehlung nicht entsprochen wird, da es keinen Grund gibt die Ansicht zum bereits gefassten Beschluss vom 22.03.2017 zu ändern und sich die Argumente zur Änderung der Beschlusslage aus seiner Sicht nicht erschließen. Auch aus seiner Sicht ist das Prozedere nicht zufriedenstellend verlaufen.

Herr de Boer informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass das Grundstück Stahlwerkstraße/ Dürener Straße zur Gebietskulisse des Projektes Nordwärts gehört. Aus seiner Sicht könnte an dieser Stelle in der Weiterentwicklung des Gebietes perspektivisch eine Grundschule eingeplant werden.

Herr Urbanek (AfD) merkt an, dass ein vierzügiger Neubau notwendig ist und es keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung gibt, die gegen einen solchen Neubau spricht.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) gibt zu Protokoll:

„Die CDU-Fraktion ist nicht gegen den Zusatz und auch nicht gegen die Schule als solches.“

Dieser Protokollanmerkung schließen sich die Herren Urbanek/AfD und Borchardt/Die Rechte an.




Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) unter Berücksichtigung des nachfolgenden Zusatzes (unterstrichen) folgenden Beschluss zu fassen:

- Die Verwaltung verfolgt mit Nachdruck die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten.
Es wird Bezug auf die Verwaltungsvorlage „Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ (Drucksache-Nr.: 06548-16) genommen.


- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilrücknahme seines Beschlusses zur
DS-Nr.: 06548-16 vom 06.04.2017, dass der Neubau der Lessing-Grundschule so gestaltet wird, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zu Verfügung stehen. Gleichzeitig fasst der Rat der Stadt Dortmund den Beschluss, den Neubau der Lessing-Grundschule für einen dreizügigen Betrieb auszurichten. Die in der o.g. Sitzung zur DS-Nr.: 06548-16 weiteren getroffenen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.5
Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.6
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, die in der Anlage für das Jahr 2020 vorgesehene Maßnahme für die Berghofer Grundschule (G255) auf das Jahr 2019 vorzuziehen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 29.11.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung um Aufnahme des Leibniz-Gymnasiums in das Programm 2018 – Renovierung des Klassenraumes 016 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:



Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund

a) nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Starterpakets 2017 zur Kenntnis,
b) beschließt die Erweiterung des Rahmenkonzeptes um den Förderschwerpunkt „Innenausstattung“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mio. Euro,
c) beschließt die Gesamtprojektliste „Gute Schule 2020“ (Anlage 2) einschließlich der berücksichtigten Meldungen aus den Bezirksvertretungen und Schulen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung,
d) beschließt zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“,
e) beschließt für die Teilpakete „Sanitäranlagen“ und „Fachraumprogramm“ die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer,
f) beschließt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Kapitel II in Höhe von rd. 7 Mio. Euro aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben.

3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

4) Aufnahme des Leibniz-Gymnasiums in das Programm 2018 mit der Maßnahme Renovierung des Klassenraumes 016



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.11.2017:

Verschiedene Mitglieder der SPD-Fraktion stellten dar, die Vorlage wegen des fehlenden Kunstrasenprogramms im Stadtteil Nette und der fehlenden Informationen bezüglich der sanierungsfähigen Tartanbahn am Sportplatz Dörwerstraße in Nette, nicht zu empfehlen. Es stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, wo die lt. Vorlage vorgesehene neue Turnhalle der Albert-Schweitzer-Realschule errichtet werden soll. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bezüglich des Offenen Ganztags an der Regenbogen-Grundschule Räume fehlen würden. Aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde geltend gemacht, dass man den „alten“ Vorschlag der BV, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Jonathanstraße dem Komplex der Regenbogen-Grundschule zuzuschlagen, in der Vorlage nicht wiederfinde.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch machte deutlich, die in der Vorlage enthaltene Liste, trage bei weitem nicht den Beschlüssen der Bezirksvertretung Mengede Rechnung.

Aus vorstehenden Gründen einigte sich die Bezirksvertretung Mengede darauf, eine komplette Liste des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ab 2018 einzufordern und für die nächste Sitzung am 07.02.2018 eine/n BerichterstatterIn einzuladen. Somit ergeht folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl - dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – unter Berücksichtigung der oben stehenden Anmerkungen - dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.


AUSW, 06.12.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.



Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde bemängelt, dass der Informationsfluss nicht ausreichend und unbefriedigend sei. Eine Berichterstattung seitens der Verwaltung zu den angemeldeten Bedarfen oder über die Prioritäten der Maßnahmenliste seien wünschenswert. Zusätzlich wird ein gemeinsamer Ergänzungsantrag, Drucksache Nr.: 09188-17-E1, der Fraktionen SPD und CDU einstimmig wie folgt beschlossen:
Die o.g. Fraktion bittet die Verwaltung, die Maßnahmenliste im Rahmen Gute Schule 2020 um die Erneuerung der Container, sowie die Erweiterung des Raumangebotes und Toilettenanlagen innerhalb der Container bei der Widey Grundschule zu ergänzen. Ebenso soll bei der Grafen GS die Schulhofsanierung sowie die Erweiterung des Raumangebotes für Betreuungsmöglichkeiten ergänzt werden. Gleichzeitig bitten wir erneut um die Information über die Wünsche und Anregungen der jeweiligen Schulen im Stbz. und deren Umsetzungsmöglichkeiten. Begründung erfolgt mündlich.

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt einstimmig mit den Anmerkungen und dem Ergänzungsantrag dem Rat der Stadt
a) den Sachstand zur Umsetzung des Starterpakets 2017 zur Kenntnis zu nehmen,
b) Die Erweiterung des Rahmenkonzeptes um den Förderschwerpunkt „Innenausstattung“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mio. Euro zu beschließen,
c) die Gesamtprojektliste „Gute Schule 2020“ (Anlage 2) einschließlich der berücksichtigten Meldungen aus den Bezirksvertretungen und Schulen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung zu beschließen,
d) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu beschließen,
e) für die Teilpakete „Sanitäranlagen“ und „Fachraumprogramm“ die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer zu beschließen,
f) die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Kapitel II in Höhe von rd. 7 Mio. Euro aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ zu beschließen.
1.) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.
Änderungen werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben.
2.) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

Ebenfalls lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2017 vor4:

Herr Lieven (SPD-Fraktion) bemängelte, dass in dem Maßnahmenkatalog das Spielgerät für die Friedens-Gundschule (Do-Marten) nicht mit aufgeführt wurde, obwohl die Aufnahme in das Programm „Gute Schule 2020“ zugesichert wurde (DS-Nr. 07475-17-E1). Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – unter der Voraussetzung dass die Kosten des Spielgerätes für die Friedens-Grundschule noch in die Vorlage aufgenommen wird – , folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1.) Der Rat der Stadt Dortmund

a) nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Starterpakets 2017 zur Kenntnis,
b) beschließt die Erweiterung des Rahmenkonzeptes um den Förderschwerpunkt
„Innenausstattung“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mio. Euro,
c) beschließt die Gesamtprojektliste „Gute Schule 2020“ (Anlage 2) einschließlich der berücksichtigten Meldungen aus den Bezirksvertretungen und Schulen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung,
d) beschließt zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“,
e) beschließt für die Teilpakete „Sanitäranlagen“ und „Fachraumprogramm“ die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer,
f) beschließt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Kapitel II in Höhe von rd. 7 Mio. Euro aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“.
2.) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben.
3.) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Bezirksvertretungen Huckarde und Lütgendortmund ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09514-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09207-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.0
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 folgende Vorlagen vor:

- Vorlage (Drucksache Nr.: 08581-17-E1) vom 28.11.2017
- Vorlage (Drucksache Nr.: 08581-17-E18) vom 11.12.2017

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E3)
vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen ( + 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt. Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E4) vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Mitarbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
und Fortführung der aufsuchenden Jugendarbeit im Stbez In-Ost

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der


Ratsausschüsse und des Rates um die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für den
Bereich der kommunalen Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost, die organisatorisch zur
Ergänzung der personellen Besetzung des Jugendtreffs Winkelriedweg dringend benötigt
wird. Zum weiteren Aufgabenbereich zählt die Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit
im Stadtbezirk

Begründung:

Angesichts der hohen Geburtenzahlen im Stbez In-Ost und der derzeitigen Erschließung neuer Baugebiete (in den kommenden Jahren entstehen -Stand heute- ca. 1600 neue Wohneinheiten im Stadtbezirk Innenstadt-Ost) bleibt der Betrieb der einzigen kommunalen stationären Einrichtung (Jugendtreff Winkelriedweg) für die Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost unerlässlich.
Im Gespräch mit der Leitung des Jugendamtes im Sommer diesen Jahres wurde seitens des
Jugendamtes erklärt, dass im dortigen Stellplan bereits ein freier Stellenanteil von ca. 0,5
Vollzeitstelle für die Jugendarbeit im Stadtbezirk zu Verfügung steht.
Es besteht zwischen Jugendamt und Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Konsens darüber, dass
weiterhin die aufsuchende Jugendarbeit die geeignete und bedarfsgerechte Form der Jugendarbeit im gesamten Stadtbezirk Innenstadt-Ost darstellt. Bislang hat die BV In-Ost hierfür seit Jahren 10.000 € aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Angesichts der weiter ansteigenden Zahl von Jugendlichen im Stadtbezirk durch Zuzug und Besiedlung weiterer Neubaugebiete ist die hauptamtliche Wahrnehmung dieser Aufgabe zur nachhaltigen Ausrichtung kommunaler Jugendarbeit unbedingt geboten.
Die zusätzliche Vollzeitstelle soll die zuverlässige Öffnung des Jugendtreff Winkelriedweg
einerseits sicherstellen und andererseits von dort aus bedarfsgerecht aufsuchende Jugendarbeit steuern
Laut Stellplan des Jugendamtes könnte hierfür ein freier Stellenanteil von ca. 0,5 Stellen
bereitgestellt werden. Der restliche Stellenanteil in Höhe von 0,5 Stellenanteil müsste von der
Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beigesteuert werden.
Grundsätzlich besteht seitens der BV In-Ost auch weiterhin die Bereitschaft aufsuchende
Jugendarbeit zu unterstützen, indem in geringerem Umfang wie bisher freiberufliche
Unterstützungskräfte (Studierende ab 3. Semester Sozialarbeit ) der hauptamtlichen Kraft
teilweise durch die BV In-Ost finanziert werden könnten.
Fazit: Erweiterung des Stellenplanes des Jugendamtes im Stadtbezirk In-Ost
um 0,5 Stellenanteil ab Haushalt 2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Herrn Urbanek (AfD) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sanierung der Toilettenanlage auf dem Nordmarkt zu beschließen und dafür im Haushaltsjahr 2018 Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, noch vor Beschluss über den Haushalt 2018 eine Kostenkalkulation vorzulegen.

Begründung:
Am Nordmarkt befindet sich die derzeit einzige öffentliche Toilette im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Erst in merklicher Entfernung befinden sich weitere Toiletten im Dietrich-Keuning-Haus, diese stehen aber wegen der täglichen/wöchentlichen und alljährlichen Schließungszeiten des Hauses nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Die Toilettenanlage am Nordmarkt befindet sich in einem so unwürdigen Zustand, dass von einer realen Möglichkeit, dort die Notdurft zu verrichten, nicht mehr gesprochen werden kann. Eine Reinigung ist aufgrund des überalterten und heruntergekommenen Zustandes kaum möglich; auch eine erfolgte Reinigung kann den abstoßenden Eindruck kaum mildern (vgl. Bilder in der Anlage). Gleichwohl ist eine Toilettenanlage an dieser Stelle unentbehrlich: Es findet zwei Mal wöchentlich Markt statt, die Händler sind einschließlich Auf- und Abbau mindestens 6 Stunden vor Ort; von einer Notwendigkeit, eine Toilette aufzusuchen ist auszugehen. Den örtlichen Gastronomen ist es nicht ohne weiteres zuzumuten, ihre Toiletten den Markhändlern und –besuchern zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Problematik einer verstärkten Verschmutzung des Öffentlichen Raumes durch menschliche Hinterlassenschaften ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass sich im Stadtbezirk eine in der letzten Zeit gestiegene Zahl von Menschen ohne festen Wohnsitz aufhält, die bei einem faktischen Fehlen jeglicher hygienischer Möglichkeiten den Öffentlichen Raum benutzt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schließt sich einstimmig dem nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah erfolgen kann.
Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen (+ 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit binden. Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt. Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt- Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), CDU-Fraktion (3), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (2) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/ AfD) unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten und Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost) wie folgt zu beschließen:
Den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis nehmen und diesen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen überweisen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vertreter FBI) – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Pläne in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass seitens der Verwaltung sichergestellt wird, dass Beschlüsse in einem angemessenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretung zu gewährleisten.

Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 29.11.2017 vor:
Die CDU Fraktion kritisiert deutlich, dass die begrüßenswerte Zurverfügungstellung eines Budgets für die Bezirksvertretungen aber auch die Verantwortung der Verwaltung mit sich führt, diesbezügliche Beschlüsse – insbesondere im Tief- und Hochbaubereich – zeitnah auszuführen. Sinnvolle Maßnahmen der Bezirksvertretung werden seit Jahren nicht oder spät umgesetzt. Die CDU-Fraktion fordert, dass wenn entsprechende Mittel bereitgestellt werden, auch notwendige Strukturen geschaffen werden, diese Beschlüsse in adäquater Zeit auszuführen. Es kann nicht sein, dass Beschlüsse nicht ausgeführt werden, weil die Verwaltung ihrerseits „schlecht formulierte Beschlüsse“ kritisiert, und dann nicht umsetzen kann, weil Personal fehlt. Die Bezirksvertretungen verschwenden ihre Zeit mit Beschlussfassungen, solange das Baudezernat nicht die notwendigen Strukturen schafft, die Beschlüsse der Bezirksvertretung auch umzusetzen. Die CDU fordert analog zur Gesamtfraktion der CDU eine Stelle bei der Verwaltung, die die Ausführung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit höchster Priorität nachhält. Zudem soll vorhandenes Personal priorisiert eingesetzt werden.
Die SPD-Fraktion/Fraktion B90/Die Grünen folgen diesen Ausführungen dahingehend, dass die schleppende oder ausbleibende Ausführung von Beschlüssen zu kritisieren ist. Sie verweist aber auf den Umstand, dass die Verwaltung schlichtweg kein Personal findet, da der Markt leergefegt ist und aufgrund von Sparbeschlüssen, die seitens der CDU gefordert wurden, diese Sparpolitik dazu führt, das wegen fehlendem Personal nun Beschlüsse schleppend ausgeführt werden. Die Verwaltung muss zwingend mehr Personal einstellen, um ihre Aufgaben zu erledigen. Zudem wird angemerkt, dass die Mehrzahl der Beschlüsse ausgeführt wird – aufgrund fehlender Kapazitäten bei Baufirmen findet die Verwaltung keine ausführenden Firmen, Beschlüsse im Baubereich auszuführen. Es sollten aber Prioritäten gesetzt werden.
Die Fraktion Die Linke fordert, dass die personellen Engpässe beim Personal schnell beseitigt werden müssen.

Zu diesen Bemerkungen zum Gesamthaushalt schließt sich die Bezirksvertretung Innenstadt-West Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und –Nord an:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich einstimmig bei 1 Enthaltung dem nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:


Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der


Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann.
Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen ( + 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit
binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Steingötter) unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost) wie folgt zu beschließen:
Den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis nehmen und diesen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen überweisen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Inhalte der vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen in den Anträgen der Fraktionen enthalten seien (vgl. hierzu SPD-Antrag Nr. 7 und 12, sowie Antrag Nr. 3 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zudem folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 14.11.2017 vor:

Das BPN beschloss folgende Empfehlung:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt, dass von den geplanten Einsparungen im
Behindertenfahrdienst in Höhe von 600.000 € p.a. Abstand genommen wurde.

2. Das Behindertenpolitische Netzwerk setzt sich für eine ausreichende Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in den Prozessen wie „MP Mobilität 2030“, Beirat Nahmobilität u.a. ein und bittet dazu um Unterstützung des Rates der Stadt Dortmund.
3. Das Behindertenpolitische Netzwerks wünscht eine dem jetzigen und zukünftigen Bedarf angemessene finanzielle Ausstattung des Behindertenfahrdiensts.

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, ergänzend zum Beschlussvorschlag zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 (Drucksache-Nr. 08581-17) eine wissenschaftliche und haushaltsrechtliche Untersuchung zum aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Leistungen eines Behindertenfahrdiensts in Dortmund in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse sollen zu den Haushaltsberatungen für 2019 vorliegen.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN erhebt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 vorEs lagen folgende Empfehlungen vor:


Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017:

„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vertreter FBI) – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Pläne in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass seitens der Verwaltung sichergestellt wird, dass Beschlüsse in einem angemessenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretung zu gewährleisten.

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017:
„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten dass viele Beschlüsse liegen geblieben sind und nur 20 % umgesetzt worden seien. Sie wiesen auf den Sanierungsstau hin. Es sei auch wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt. Im Anschluss erging folgende Empfehlung:


Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen.


Es lagen folgende Anträge vor:

CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E7:
„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Dortmund besser begegnen zu können, beschließt der Ausschuss, dass ab 2018 weitere 100 Kindertagespflegeplätze, u.a. auch in Kinderstuben, trägerübergreifend eingerichtet werden.
Die im sog. „Krippengipfel“ 2011 beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege - zu 70% Kindertagesplätzen wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.

Begründung

Für Dortmund wurde vor einigen Jahren ein Bedarf von 41% bei der Kinderbetreuung festgestellt. Per Ratsbeschluss hat sich Dortmund auf eine Quote von 35% bei der U3-Betreuung festgelegt. Da Dortmunds Einwohnerzahl durch eine deutlich gestiegene Geburtenrate, ergänzt durch Zuzug aus Südosteuropa, hier wohnende Flüchtlinge, viele Studenten und weitere neu zugezogene Berufstätige nun weit über die 600.000er-Grenze gestiegen ist, muss auch die Anzahl der Betreuungsplätze weiter mitwachsen.
Da es aber stetig schwieriger wird geeignete und bezahlbare Grundstücke für neue TEKs zu finden und zu bebauen - da auch die Bauwirtschaft kaum noch nachkommt ihre Aufträge abzuarbeiten - ist es zunehmend schwieriger das Quotenziel zu erreichen. Es fehlen aktuell mehrere hundert Betreuungsplätze in Dortmund.
Allerdings kann durch das Schaffen von weiteren Kindertagespflegeplätzen (sog. Tagesmütter) kurzfristig teilweise und überbrückende Abhilfe bei der größer werdenden Versorgungslücke gebildet werden. Mit dem erweiterten Kindertagespflegeangebot können zum einen mögliche Klagen (Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz) besser abgewendet und zum anderen insbesondere auch jungen Eltern der frühere Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden.“


SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E8:
„die SPD-Fraktion stellt folgende Anträge zum Haushalt 2018 und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Personelle Ergänzung für Jugendtreff Winkelriedweg und Fortführung aufsuchende Jugendarbeit
Durch Aufstockung um eine halbe auf eine ganze Stelle für den Jugendtreff Winkelriedweg kann die aufsuchende Jugendarbeit bedarfsgerechter gesteuert und durchgeführt werden. Der Jugendtreff Winkelriedweg ist die einzige Jugendeinrichtung im Stadtbezirk.
Auch mit Blick auf die Entwicklung weiterer Wohngebiete (z.B. Güterbahnhof In-Ost) muss die Jugendarbeit Bereich gefestigt werden.

Antrag:
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.

Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund e.V.
Zur Stärkung und Qualifizierung bestehender Strukturen und der Verstetigung der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragt das Falken Bildungs- und Freizeitwerk die Finanzierung einer halben Stelle.

Antrag:
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.

Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Die personelle Ausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist gemäß Jugendhilfeplanung nicht bedarfsgerecht. Dies führt zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit wie Wartelisten der Beratungsstellen. Wichtige Aufgaben können nicht mehr hinreichend erfüllt werden. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit soll deshalb Abhilfe wie folgt geschaffen werden:

Antrag:
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede geschaffen werden könnten.

Neuer Lernort
Der Träger der Hilfeeinrichtung für Grundschulkinder im Stadtbezirk Scharnhorst beantragt, dass die städtische Förderung in Höhe von 120.000 € im Jahr analog den Verträgen mit anderen Jugendhilfeträgern ebenfalls im Rahmen eines 5-Jahres-Vertrages geregelt wird, in dem auch die übliche jährliche 1,5%ige Dynamisierung festgeschrieben wird.

Antrag:
Mit dem Neuen Lernort wird ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern abgeschlossen.

Jugendberufshilfe
Zur Integration bislang schwer erreichbarer junger Menschen in Ausbildung und Beschäftigung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Antrag:
1. Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt.
2. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.:08581-17-E9:
„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um die Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

● Maßnahmen der Jugendberufshilfe
1) Der Ausschuss stellt fest, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe gesichert und ausgebaut werden müssen.

2) Dazu werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt, um
a) die durch Unterfinanzierung bedrohten niedrigschwelligen Angebote aufrecht zu erhalten,
b) eine Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote
der Jugendberufshilfe durchzuführen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:
Der aktuelle Jugendförderplan stellt fest, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig sind insbesondere die niedrigschwelligen Maßnahmen durch eine dauerhafte Unterfinanzierung in ihrer Fortführung bedroht. Bereits im letzten Jahr wurde dazu ein Haushaltantrag der GRÜNEN Fraktion zur Sicherstellung der Maßnahmen beschlossen.
● Erziehungs- und Familienberatungsstellen
1) Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Bereich der Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Fragen des Umgangsrechts.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.


Begründung:
Die Nachfrage nach den Angeboten der Dortmunder Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist weiterhin sehr hoch und überschreitet die vorhandenen Kapazitäten bei weitem. Die Anliegen vieler Familien sind häufig sehr komplex und in vielen Fällen auch eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden. Ein zunehmender Schwerpunkt mit seit Jahren steigenden Zahlen ist die Beratung bei Trennung und Scheidung der Eltern und Unterstützung in Fragen des Umgangsrechts.“
Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (mdl.):

1. Aufstockung der Stellen im Bereich der städt. Erziehungsberatungs- stellen/Psychologischen Beratungsdienste
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt eine Personalbedarfs- berechnung in diesem Bereich und eine daraus sich ergebende Aufstockung des Personalschlüssels.

2.
Ausbau der Kinderstuben
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbau der Kinderstuben.
Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume soll mindestens eine solche Kinderstube erhalten.
Begonnen soll mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollen kontinuierlich die
Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z. B. Clarenberg in Hörde) folgen.

3. Weiterführung von vier eingruppigen Kitas
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die im Memorandumsprozess vorgeschlagene Schließung von vier eingruppigen Kitas nicht durchzuführen.
I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlungen der Bezirksvertretung Eving und Menge zur Kenntnis.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den geänderten Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08581-17-E7): (es erfolgte Einzelabstimmung)
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Dortmund besser begegnen zu können, beschließt der Ausschuss, dass ab 2018 weitere 100 180 Kindertagespflegeplätze, u.a. auch in Kinderstuben, trägerübergreifend eingerichtet werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

Die im sog. „Krippengipfel“ 2011 beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege - zu 70% Kindertagesplätzen wird kann im Bedarfsfall für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt werden.
Abstimmung: Formulierung abgelehnt (5 Ja, 5 Nein, 4 Enthaltungen)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08581-17-E8): (es erfolgte Einzelabstimmung)
a) Personelle Ergänzung für Jugendtreff Winkelriedweg und Fortführung aufsuchende Jugendarbeit
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (11 Ja, 3 Enthaltungen - CDU-Fraktion)
b) Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund e.V.
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem
Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
(9 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen)

c) Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der
freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für
besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die

durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede
geschaffen werden könnten.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 3 Nein)

d) Neuer Lernort
Mit dem Neuen Lernort wird ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern
abgeschlossen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (7 Ja, 1 Nein, 6 Enthaltungen)

e) Jugendberufshilfe
1. Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe
werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt.
2. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der

Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (13 Ja, 1 Enthaltung - Herr Ortmann)

IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08581-17-E9):
(es erfolgt
Einzelabstimmung)

a) Maßnahmen der Jugendberufshilfe


1) Der Ausschuss stellt fest, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe gesichert und
ausgebaut werden müssen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

2) Dazu werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt, um
a) die durch Unterfinanzierung bedrohten niedrigschwelligen Angebote aufrecht zu erhalten,
b) eine Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchzuführen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (13 Ja, 1 Enthaltung)
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung
und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

b) Erziehungs- und Familienberatungsstellen

1) Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Bereich der Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Fragen des Umgangsrechts.
Abstimmung: einstimmig beschlossen
(13 a, 1 Enthaltung - Fraktion Die Linke & Piraten)
2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

V. Nach kurzer Diskussion wurden die drei Anträge der Fraktion Die Linke & Piraten von Frau Dr. Tautorat zurückgezogen und sollen in modifizierter Form für den Rat der Stadt Dortmund gestellt werden.

Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. - IV. empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen - CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 - 2021 zu beschließen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zu folgen.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 7-11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)


1. Stärkung des Schiedsamtes
Die Erhöhung der Aufwandspauschale auf 80,00 Euro und die Anhebung der Sprechzimmervergütung auf 15,00 Euro pro Fall ab Januar 2018 wird beschlossen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Anpassung und Reduzierung der Wahlbezirke zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Insbesondere in Schiedsbezirken mit geringen Fallzahlen oder in längerfristig vakanten Bezirken sollte eine mögliche Anpassung geprüft werden.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Saubere Stadt
Die Verwaltung wird aufgefordert den Kontrolldruck zu verstärken, den vorhandenen Buß- und Verwarngeldkatalog konsequent umzusetzen und hierzu die erforderlichen personellen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu soll die Verwaltung ein Konzept erstellen aus dem auch personelle Bedarfe in der Verwaltung hervorgehen. Die weitere fachliche Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

3. Gasthaus
Der Rat beschließt, für die Förderung des nicht medizinischen Bereiches des Gasthauses
finanzielle Mittel von bis zu zusätzlich 100.000 jährlich bereit zu stellen. Die genauen Modalitäten dieser Förderung sollen von der Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausgearbeitet werden und ab 2019 in eben diesen Rahmenvertrag eingebettet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

4. Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, in der ämterübergreifend die zeitnahe Umsetzung der Bezirksvertretungsmaßnahmen nachgehalten und überwacht wird. Weiterhin sollen die Rahmenverträge für standardisierte Maßnahmen ausgeweitet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

5. Förderung der freien Kulturarbeit
Der Rat erwartet, dass im ersten Quartal 2018 ein zeitgemäßes Förderkonzept für die freie Kulturarbeit erstellt und vorgelegt wird.
Der Rat beschließt, die Mittel zur Förderung der freien Kulturarbeit mit Vorlage des neuen Förderkonzeptes um 250.000 € jährlich zu erhöhen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Freigabe der Mittel erst dann erfolge, wenn das Förderkonzept dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und durch ihn genehmigt wurde. Unter der Bedingung dieses Sperrvermerks werde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet festzuhalten, dass die Beschlüsse des Rat zu diesem Thema weiterhin Bestand haben (vgl. CDU-Antrag Nr. 9).


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 7 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


6. Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat begrüßt die Initiative, in Dortmund eine Akademie für Digitalität und Theater zu errichten. Die Ideengeber und die Verwaltung werden beauftragt, erforderliche Rahmenbedingungen zu klären und das Konzept entscheidungsreif weiter zu entwickeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

7. Jugendtreff Winkelriedweg
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

8. Falken Freizeit- und Bildungswerk
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

9. Jugendberufshilfe
Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

10. Neuer Lernort
Der Träger der Hilfeeinrichtung für Grundschulkinder im Stadtbezirk Scharnhorst beantragt, dass die städtische Förderung in Höhe von 120.000 € im Jahr analog den Verträgen mit anderen Jugendhilfeträgern ebenfalls im Rahmen eines 5-Jahres-Vertrages geregelt wird, in dem auch die übliche jährliche 1,5%ige Dynamisierung festgeschrieben wird. Deshalb beschließt der Rat, dass mit dem Neuen Lernort ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern abgeschlossen wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017




11. Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede geschaffen werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017, sowie den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

12. Geschäftsführungen der drei Innenstadt Bezirksvertretungen
Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Personalausstattung der Geschäftsführungen der drei Innenstadt-Bezirksvertretungen zu überprüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass 0,5 Stellen erforderlich sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Stelle kurzfristig einzurichten und zu besetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

14. Frauenhaus
Der Rat beschließt, den Empfangsdienst des Frauenhauses Dortmund zur Sicherheit der Bewohnerinnen und ihrer Kinder fortzuführen und die Finanzierung sicherzustellen. Hierfür sind in den Haushalten 2018 ff. 40.000€ bereit zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

15. Schulsozialarbeit
Der Rat fordert die neue Landesregierung auf, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der nach dem BuT angestellten Schulsozialarbeiter(innen) endlich dauerhaft bereit zu stellen, damit die nunmehr seit über 6 Jahren befristeten Stellen endlich in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 12 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

16. Investitionsprogramme für die Bildungsinfrastruktur
Der Schul- und Bildungsbereich nimmt einen breiten Raum bei der Umsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme ein. Damit alle Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen tatsächlich „abgearbeitet“ werden können, muss das fachliche Know-How im Schulverwaltungsamt und den anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung angepasst und bedarfsgerecht personell aufgestockt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
17. Verbesserte Baustellenkoordination
Zur Koordination der Baustellen verschiedener Straßenbaulastträger und verschiedener Ver- und Entsorger im öffentlichen Straßenraum ist insbesondere zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen eine städtische Gesamtkoordination für die Einrichtung von Baustellen erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.03.2018 eine Baustellenkoordination im Tiefbauamt aufzubauen und hier die entsprechende technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen sowie eine Kooperationsvereinbarung zur effektiveren Baustellenkoordination mit den kommunalen Unternehmen und dem Landesbetrieb StraßenNRW zu schließen. Um Baumaßnahmen transparent zu gestalten und eine bessere Akzeptanz zu bewirken, wird die Verwaltung aufgefordert, betroffene Anlieger nicht nur über die vorhandene Internetpräsenz der Stadt Dortmund zu informieren, sondern zusätzlich bei Großbaustellen möglichst frühzeitig schriftlich, beispielsweise durch Hauswurfsendungen, über mögliche Beeinträchtigungen zu benachrichtigen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, künftig eine bewohnerorientierte Organisation der Baustellen mit zusätzlichen Baustelleninformationen vor Ort durchzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

18. Zweiter Rettungsweg
Das Themenfeld „Sicherstellung des zweiten Rettungsweges“ gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Dortmund wird die Problematik sehr praxisorientiert mit Hilfe von sog. Fallkonferenzen unter interdisziplinärer Beteiligung verschiedener Fachbereiche angegangen. Der Rat unterstützt die Bemühungen der Verwaltung, eine generelle Lösung auf Ebene des Städtetages zu erzielen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die von den Fachbereichen geltend gemachten Personalbedarfe zu untersuchen. Der Rat der Stadt ist über das Ergebnis der Personalbedarfsbemessung zu unterrichten. Zudem bittet der Rat der Stadt um eine Stellungnahme der Verwaltung, aus welchem Grund die Investitionsplanung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung im Wirtschaftsplan 2018 um rund 10 Mio. € nach unten korrigiert wurde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 3 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

19. Flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen aufzuzeigen und ein stadtbezirksübergreifendes Konzept für die Umsetzung und öffentlichkeitswirksame Vermarktung zu entwickeln.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 3-5 zu diesem Thema mit abgearbeitet werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.


20. Kostenersparnisse bei Druckerzeugnissen
Beim Versand von Informationsbroschüren werden Ratsmitglieder häufig in ihren verschiedenen Funktionen (Fraktionsvorsitz, Ausschussvorsitz, Ratsmitglied) angeschrieben. Kosten für diese Mehrfachsendungen sind vermeidbar. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Adressdatenbanken dahingehend zu überarbeiten, dass Mehrfachsendungen nicht mehr erfolgen. Darüber hinaus sollten Druckstandards für den Alltagsgebrauch gesenkt werden. Farbdrucke und Hochglanzbroschüren sind aus Kostengründen nur noch in Ausnahmefällen anzufertigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


1. Durchleitung der Integrationspauschale des Bundes
Der Rat erkennt an, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes finanziell ordentlich ausgestattet wurde. Die Landesregierung bleibt jedoch aufgefordert, die im Wahlkampf zugesicherte 100%ige Durchleitung der Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen auch zeitnah zu realisieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Erhöhung des jährlichen Einsparvolumens im Rahmen des Memorandumprozesses
von 15 auf 20 Millionen Euro
Die Zielvorgabe des Maßnahmevolumens „Memorandum“ wird vom Haushaltsjahr 2018 an von 15 Millionen Euro/a auf 20 Millionen Euro/a erhöht. Hierbei sind die nachhaltigen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu verstärken. Dies soll zur weiteren Entschuldung des städtischen Haushaltes und dem damit verbundenen kurzfristigen Haushaltsausgleich spätestens ab dem Jahr 2020 beitragen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet festzuhalten, dass diese Maßnahmen in der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 identifiziert werden und die nachhaltigen Maßnahmen unterjährig verwirklicht werden. Eine kostenstellescharfe Berechnung bis zur Verabschiedung des Haushaltes im Rat sei nicht möglich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, zu.

3. Lösung der Problematik „zweiter Rettungsweg“ bei Baumaßnahmen
Das zukünftige Vorhalten eines zweiten Rettungswegs für die Feuerwehr darf nicht dazu führen, dass es dauerhaft zu verminderten Investitionen im Bereich Hochbau, Tiefbau und Stadtentwässerung kommt. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die in den drei genannten Fachbereichen zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch tatsächlich zeitnah zu verausgaben. Dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 ein ausführliches Konzept vorzulegen, wie mit der Problematik des zweiten Rettungsweges unter der Prämisse zukünftig umgegangen werden soll.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 18 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

4. Effektives Baustellenmanagement
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Baustellenmanagement zwischen Tiefbauamt, Stadtentwässerung, städtischen Töchtern wie beispielweise DEW21/DONETZ sowie externen dritten Bauherren (Landesbetrieb Straßenbau) deutlich zu optimieren. Verkehrssituationen wie in der jüngsten Vergangenheit (z. B. B54, Schüruferstraße, Hagener Straße) sind für die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds, für Pendlerinnen und Pendler, aber auch für die betroffenen Geschäftsleute nicht hinnehmbar. Daher erwartet der Rat, dass Baumaßnahmen zukünftig besser aufeinander abgestimmt werden. Ein Konzept dazu, das insbesondere auch verbesserte Kommunikationsstrategien aufzeigt, ist dem Fachausschuss bis zum Ende des 2. Quartals 2018 vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 17 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden. Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität, das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden. Die weitere fachliche Befassung erfolgt im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

6. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der BV-Mittel
Der Rat stellt fest, dass das mit den Haushaltsberatungen im Dezember 2016 beschlossene
Konzept zur zeitnahen Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen nicht - wie vom Rat beschlossen - bis zum zweiten Quartal 2017 vorgelegen hat. Er erwartet nunmehr, dass dieses Konzept spätestens bis zum zweiten Quartal 2018 endgültig vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Verwaltung weiterhin aufgefordert, den Bezirken quartalsweise eine Übersicht vorzulegen, welche Beschlüsse aus Sicht der Verwaltung dauerhaft nicht umgesetzt werden können und daher von den jeweiligen Bezirksvertretungen zurückgenommen werden sollten, um die zur Verfügung gestellten Mittel für andere Projekte verausgaben zu können. Es werden aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen getroffen mit dem Ziel, Bezirksvertretungsmaßnahmen zu priorisieren und damit auch zu optimieren. Hierzu wird eine ämterübergreifende stellenplanneutrale Task Force zur Umsetzung der Maßnahmen der Bezirksvertretungen eingerichtet. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat kurzfristig einen Vorschlag, wie die Projektleitungsverantwortung organisiert werden soll.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

7. Evaluierung der Förderrichtlinien der freien Kulturszene
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund grundlegend zu überarbeiten und die Förderung ab dem Jahr 2019 neu zu sortieren. Die Gesamtsumme der Förderung soll beibehalten werden, wobei zukünftig vermehrt der Aspekt einer „Anschubfinanzierung“ für Projekte der freien Kulturarbeit in den Vordergrund gerückt werden soll, die sich dann perspektivisch von selbst finanzieren oder aber einen deutlich geringeren Zuschuss erhalten. Im Rahmen dieses neuen Konzeptes hat der Beschluss des Rates zum Festival „Ruhrhochdeutsch“ bis auf weiteres Bestand.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 5 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

8. Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass Dortmund Standort der „Akademie für
Digitalität und Theater“ wird. Er zeigt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass
sich die Stadt Dortmund auch finanziell im Rahmen einer Anschubfinanzierung in
Höhe bis zu max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Theater zu finanzieren sind, am Gründungsprozess beteiligt. Im Ausschuss für Kultur,
Sport und Freizeit ist spätestens in der Aprilsitzung des Jahres 2018 ein verfeinertes
Konzept hierzu vorzulegen, das neben dem Standort auch den einmaligen
Investitionsbedarf sowie einen möglichen jährlichen Zuschussbedarf aufzeigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9. Standortsuche Chorakademie
Der Rat der Stadt ist erfreut darüber, dass sich die Chorakademie zur größten Singschule Europas entwickelt hat. In 30 Chören singen mittlerweile 1.000 Mitglieder, die insgesamt an über 150 Veranstaltungen beteiligt sind. Räumlich ist die Chorakademie durch ihren großartigen Erfolg jedoch mittlerweile an ihre Grenzen gestoßen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Suche nach weiteren Proberäumlichkeiten die Chorakademie aktiv zu unterstützen und gegebenenfalls auch städtische finanzielle Mittel in Höhe von max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren sind, bereitzustellen. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im zweiten Quartal 2018 hinsichtlich der Standortsuche und der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund Bericht erstattet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

10. Finanzielle Ausstattung des Ordnungsamtes
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes im Ordnungsamt (Ordnungspartner, Service- und Präsenzdienste, Verkehrsüberwachung) in letzter Zeit vermehrt verbaler, teilweise sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. Um diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beratungsangeboten (z. B. Supervision) zukünftig besser betreuen zu können, werden dem Ordnungsamt hierfür zweckgebunden einmalig 30.000 € zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

1) Wohnraumförderung
Das aktuelle, mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes endet in diesem Jahr. Gleichzeitig laufen die Entflechtungsmittel des Bundes 2019 aus. Davon ist u.a. der Wohnungsbau betroffen. Zwischen 40 und 50% aller Haushalte in NRW sind die Zielgruppe eines geförderten Wohnungsbaus. Die Nachfrage, insbesondere nach kleinen, altersgerechten/barrierefreien und preisgünstigen Mietwohnungen steigt kontinuierlich. Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum wird auch in Dortmund zu einer der zentralen Gerechtigkeitsfragen.
Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die schnelle Umsetzung eines neuen mehrjährigen Wohnraumförderprogramms zu sorgen und den sozialen Wohnungsbau dauerhaft und zweckgebunden auch nach 2019 fortzuführen. Dabei soll die Finanzierungsgrundlage der sozialen Wohnraumförderung den gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung bei der Ausrichtung der Wohnungspolitik zu schaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.


8) Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Für die Sicherung der Maßnahmen der Jugendberufshilfe werden insgesamt
220.000 Euro 208.000 Euro und einmalig 7.500 Euro (vgl. Beträge SPD-Antrag Nr. 9) zur Verfügung gestellt. Damit sollen die durch Unterfinanzierung bedrohten
niedrigschwelligen Angebote aufrechterhalten sowie eine Planungskonferenz
zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchgeführt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen
Beschäftigung und Qualifizierung von jungen „entkoppelten“ Menschen planungsreif
zu entwickeln und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der SPD-Fraktion Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9) Frauenhaus
Das Dortmunder Frauenhaus verfügt über 30 Plätze, die ständig belegt sind. 2016 mussten 320 Anfragen von Frauen in Not mangels Platz abgelehnt werden. Momentan erhält das Frauenhaus jährlich 147.000 Euro vom Land sowie 210.000 Euro von der Stadt. Es steht in Verhandlungen mit dem Land, um die viereinhalb vollzeitverrechneten Stellen aufzustocken. Akut gefährdet ist die Besetzung der Pforte zumindest bis 23 Uhr und an den Wochenenden. Dafür werden im Haushalt 2018 zusätzlich 40.000 Euro zur Verfügung erstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

10) Erziehungsberatungsstellen
Die Nachfrage nach den Angeboten der Dortmunder Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist weiterhin sehr hoch und überschreitet die vorhandenen Kapazitäten bei Weitem. Die Anliegen vieler Familien sind häufig sehr komplex und oft eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden. Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den seit Jahren steigenden Bedarf bei der Beratung bei Trennung und Scheidung der Eltern sowie der Unterstützung in Fragen des Umgangsrechts. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)


12) Schulsozialarbeit
In Dortmund sind die 81 Schulsozialarbeiterstellen des BuT für das erste Halbjahr 2018 allein über kommunale Mittel abgesichert worden. Anschließend hatte die alte Landesregierung angekündigt, die Teilfinanzierung bis Ende 2018 sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund können die für die erste Hälfte 2018 eingeplanten kommunalen Mittel zur Gegenfinanzierung des kompletten Jahres genutzt werden.
Die neue Landesregierung hat inzwischen angekündigt, die Teilfinanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit des BuT über 2018 hinaus bis 2021 mit jährlich 47,7 Millionen Euro fortzusetzen. Spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 kann es aber keine befristete Weiterbeschäftigung der an Dortmunder Schulen tätigen 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mehr geben. Nach mehreren Verlängerungen der Arbeitsverträge seit 2011 und großem Einsatz aller Träger schließen sich arbeitsrechtlich die bisher praktizierten Zwischenlösungen aus. Für die aktuell Beschäftigten bedeutet dies Unsicherheit über ihre weitere Beschäftigungsperspektive. Dies führt dazu, dass erfahrene Fachkräfte sich gezwungen sehen, sich beruflich anders zu orientieren. Diese Verunsicherung wirkt sich spürbar auch auf Schulen, Eltern und Kinder aus, die den Verlust von Fachlichkeit, Erfahrung und gewachsenen Beziehungen fürchten.
Der Rat spricht sich daher dafür aus, die Weiterfinanzierung seines bisherigen Anteils ab dem Schuljahr 2018/19 durch Aufnahme des kommunalen Finanzanteils in die mittelfristige Finanzplanung sicherzustellen.
Er Der Rat gibt damit das Signal an das Land NRW, dass die Stadt in der Schulsozialarbeit eine Daueraufgabe sieht, und an die bisher befristet Beschäftigten und ihre Träger, dass das Arbeitsfeld und die entsprechenden Stellen dauerhaft gesichert werden. Der Rat verbindet dies mit der Aufforderung an Bund und Land, die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen und bedarfsgerecht auszufinanzieren.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 15 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)


20) Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Der Rat stellt fest, dass der Beschluss zum Haushalt 2017 hinsichtlich der Umsetzung der in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen der Bezirksvertretungen nicht realisiert worden ist.
Die Verwaltung organisiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre 2018 bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 1. Quartals 2018 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Die Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses und der entsprechenden Bezirksvertretungen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
1.Sicherheit im Frauenhaus
Die Sicherheit im Frauenhaus vor Übergriffen wird derzeit in den Abendstunden und am Wochenende durch externes Personal (studentische Hilfskräfte) sichergestellt. Die Finanzierung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit enthält eine Unterdeckung von 40.000 Euro. Diese Summe ist in den Haushaltsplan zu integrieren.

Begründung:
Das Frauenhaus kann seine Schutzfunktion für Frauen, die Opfer gewalttätiger Männer
geworden sind, nur dann erfüllen, wenn die Frauen und ihre Kinder auch tatsächlich
sicher sind. Dies bezieht sich auch auf die Abendstunden und das Wochenende.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

2.Beratungsstelle für Frauen
Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, die Finanzierungssicherung der Gewaltprävention in der Frauenberatungsstelle Dortmund zum Haushaltsjahr 2019 zu gewährleisten.

Begründung:
Die Finanzierung der derzeit angebotenen Leistung ist nur bis einschließlich 2018 gesichert. Für die Planungssicherheit von Einrichtung und Personal ist es nötig, möglichst frühzeitig eine Zusage für die Aufrechterhaltung des Angebots zu machen. Benötigt werden jährlich 31.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
3.Toilettenanlage am Nordmarkt
Der Rat beschließt die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt unter Berücksichtigung
der Barrierefreiheit.

Begründung:
Die Toilettenanlage am Nordmarkt ist in einem erbarmungswürdigen Zustand. In Absprache
mit dem Betreiber der Anlage ist eine Sanierung angezeigt. Der Nordmarkt ist in den letzten Jahren in Bezug auf seine Aufenthaltsqualität aufgewertet worden. Die Toiletten wurden dabei bisher nicht einbezogen. Haushaltsmittel sind in 2018 bereitzustellen. (Deckungsvorschlag: Deutliche Mehr-Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die auch auf Antrag der Linken angehoben wurde)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
4.Zusätzliche Toilettenanlage für die Nordstadt
Der Rat beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Toilettenanlage in der Nordstadt. Entsprechende Planungsmittel sind für 2018 in den Haushalt einzustellen. Mittel für die Ausführung der Planung und den Betrieb sollen in die Haushalte 2019ff. eingepreist werden. Hinsichtlich des geeigneten Standortes mit dem größten Bedarf und der Realisierbarkeit sind die Standorte U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße, Ostermärsch und Blücherpark durch die Verwaltung zu prüfen. (Deckung durch ergebnisneutrale Umschichtung in den Fachämtern)

Begründung:
In der Nordstadt herrscht ein Toilettennotstand. Dieser Zustand ist insofern nicht mehr tragbar, dass öffentliche Wege und Einrichtungen wie z.B. die Außengelände von Kitas oder Schulhöfe durch menschliche Exkremente bereits stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine tägliche Reinigung durch das pädagogische Personal ist nicht zumutbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
5.Waschcontainer
Im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen wurden städtischerseits für die Containersiedlungen
auch sanitäre Container mit der Möglichkeit sich zu duschen und sich zu waschen angeschafft. Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine Bereitstellung eines solchen Containers für Menschen ohne Obdach an einem geeigneten Standort zu prüfen.
Begründung:
Die Zahl der obdachlosen Menschen in Dortmund aufgrund der EUBinnenwanderung hat deutlich zugenommen. Auch Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sind häufig in die Obdachlosigkeit abgerutscht. Vielfach haben solche Menschen derzeit aufgrund rechtlicher Restriktionen keinen Zugang zu den herkömmlichen Einrichtungen. Aber auch viele deutsche Obdachlose werden durch die üblichen Hilfsangebote nicht immer erreicht. Eine niederschwellige Möglichkeit der Körperhygiene kann als Angebot an einem geeigneten Standort für eine Entlastung der Menschen in ihrer schwierigen Lebenssituation sorgen. Einnahmen aus dem Wiederverkauf des Containers würden somit entfallen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
6.Verwaltungskraft Gasthaus e.V.
Der Rat beschließt, dem Gast-Haus e.V. einen auskömmlichen Zuschuss zu gewähren, um eine Stelle für eine Verwaltungskraft zu finanzieren.

Begründung:
Das Gast-Haus ist die am häufigsten genutzte Anlaufstelle für Menschen ohne eigene
Wohnung und/oder Obdach. Bisher bestreitet der Verein seine Arbeit aus Eigenmitteln. Jedoch ist der bürokratische Aufwand in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da gesetzliche Auflagen dies verlangen. Dieser Aufwand ist durch ehrenamtliche Arbeit nicht mehr zu leisten, so dass dringend eine Verwaltungskraft im Gast-Haus tätig werden muss.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde, wenn die Kosten für die Stelle nicht additiv zu den soeben im SPD-Antrag Nr. 3 beschlossenen 100.000€ in den Haushalt eingestellt werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter der angegebenen Einschränkung der CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

10.Aufstockung der Stellen im Bereich der Erziehungsberatungsstellen/ Psychologische Beratungsdienste (städtische und freie Träger)
Der Rat beschließt eine Personalbedarfsberechnung in diesem Bereich und eine daraus sich ergebende Aufstockung des Personalschlüssels.

Begründung:
Die Anzahl der Beratungen ist um fast tausend Fälle in den letzten zehn Jahren zurückgegangen.
Grund hierfür sind laut Jahresbericht 2016 der Erziehungsberatungsstellen (Drs. Nr.:08877-17) Personalengpässe in den Teams der Beratungsstellen, wobei bereits im letzten Jahr auf diese Kapazitätsgrenzen hingewiesen wurde. Die angespannte Situation hält trotz der verringerten Zahl der Beratungsfälle weiterhin an. Dies zeigt sich z.B. darin, dass sich die Wartezeiten auf einen Termin nicht verkürzt haben. Da die Anliegen der Familien häufig sehr komplex und in vielen Fällen auch eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden sind, führt dies teilweise wieder zu längeren Wartezeiten als es den Bedürfnissen der Ratsuchenden angemessen ist. Zudem können, trotz hoher Nachfrage, Präventivangebote nicht ausgeweitet werden. Eine personelle Anpassung ist daher notwendig, um den Hilfebedarfen von Eltern, Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)



11.Ausbau der Kinderstuben
Der Rat beschließt den Ausbau der Kinderstuben. Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume soll mindestens eine solche Kinderstube erhalten. Begonnen soll mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollen kontinuierlich die Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z.B. Clarenberg in Hörde) folgen.

Begründung:
Die Dortmunder Kinderstuben sind als bundesweit herausragendes Projekt mit dem Preis „Soziale Stadt 2016" geehrt worden. Kinderstuben sind ein Bildungsangebot für ein- bis dreijährige Kinder mit Zuwanderergeschichte und deren Familien. Sie sind gleichzeitig ein Ort der Begegnung und der persönlichen Beratung für die Eltern. Alle Beteiligten arbeiten so gemeinsam an den guten Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder von Anfang an.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP-Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
3.Soziales
Die Situation der Frauenübernachtungsstelle muss schnellstmöglich geklärt werden, um
Verbesserungen für die betroffenen Personen zu ermöglichen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
2) Festlegung von Anteilen geförderten Wohnungsbaus bei Neubauten (Quotierungsregelung)
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen insgesamt mindestens 35 Prozent der neu geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment realisiert werden – mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau.
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Festlegung und Anwendung einer gedeckelten
Nettokaltmiete für den preisgedämpften Mietwohnungsneubau und weiterer Vorgaben
wie Zielgruppen und Bindungsfristen.
Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht
im zuständigen Fachausschuss.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4) Quartiersschutz
Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5) Ausbildung Bauaufsicht
Im Bereich der Bauaufsicht werden dauerhaft drei Anwärter*innen für die Bauoberinspektorenlaufbahn eingestellt, um eine zügige Bearbeitung von Baugesuchen zu ermöglichen. Die Kosten für die Stellen werden teilweise durch die erhöhten Gebühreneinnahmen kompensiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

6) Wohnungslosenhilfe
Die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen steigt auch in Dortmund massiv an. Auch die Berichterstattung der Akteure der Wohnungslosenhilfe im Fachausschuss hat diese Entwicklung bestätigt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Hilfesuchenden immer jünger werden, die Zahl der wohnungslosen Frauen deutlich steigt sowie die Anzahl von Hilfesuchenden mit Migrationshintergrund immer größer wird. Eine besondere Gruppe sind dabei EU-Zuwander*innen, die die rechtlichen Voraussetzungen für einen Hilfebedarf und entsprechende Leistungen nicht erfüllen und zunehmend von Verelendung bedroht sind. Die Verwaltung arbeitet zurzeit gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe an der Überarbeitung des bisherigen Dortmunder Konzepts zur Verhinderung drohender und der Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit. Bis zum Abschluss und zur Umsetzung des neuen Konzeptes wird es noch dauern. Gleichzeitig ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Das betrifft insbesondere eine Erweiterung der Tagesaufenthaltsmöglichkeiten, einen Ausbau der Beratung sowie ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte. Entsprechende Anträge des Gasthauses und der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose liegen vor. Ein Nothilfeprogramm muss mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe schnellstmöglich und unbürokratisch ausgearbeitet und umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden Im Haushalt 2018 zusätzlich 500.000 Euro für den Bereich der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen:
- 150.000 Euro für das Gasthaus
- 75.000 Euro für die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose
- 275.000 Euro für ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte.
Das Gasthaus wird darüber hinaus ab 2019 in die Regelförderung der Rahmenverträge mit den Wohlfahrtsverbänden aufgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

7) Behindertenfahrdienst
Es hat sich gezeigt, dass beim Behindertenfahrdienst eine Kürzung von 600.000 Euro nicht ohne Qualitätseinbußen machbar ist. Auch aus Sicht des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es stattdessen notwendig zu untersuchen, wie ein zukunftsfähiger Behindertenfahrdient aussehen kann, der den steigenden Bedürfnissen nach Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht wird und gleichzeitig finanzierbar bleibt. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

11) Drogenhilfe
In den letzten Wochen hat es eine intensive Diskussion um die zukünftige Drogenhilfe
in Dortmund gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass es – auch akuten –
Veränderungsbedarf, aber keine einfachen Lösungen gibt. Der vorhandene Drogenkonsumraum stößt bereits seit längerer Zeit massiv an seine Kapazitätsgrenzen, Wartezeiten und auch Konsum im Umfeld sind schon jetzt zu bestimmten Zeiten
die Folge. Hier ist unabhängig von weiteren konzeptionellen Überlegungen eine
schnellstmögliche Entlastung notwendig und machbar. Gleichzeitig hat die drogenpolitische
Rundreise des Sozialausschusses gezeigt, dass es zum Teil unterschiedliche
Einschätzungen der Situation insbesondere in der Nordstadt und der zusätzlich
notwendigen Maßnahmen gibt.
Als Sofortmaßnahme werden vor diesem Hintergrund im Drogenkonsumraum die
Plätze zum inhalativen Konsum von aktuell 10 auf 13 bis 15 Plätze aufgestockt. Für
dafür benötigtes zusätzliches Personal werden 60.000 Euro jährlich bereitgestellt.
Die zusätzlichen Plätze sind umgehend bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Angesichts der unterschiedlichen, teils divergierenden Bedürfnisse und Bedarfe gibt
das zuständige Dezernatsbüro unter Beteiligung der Dortmunder Akteure der Drogenhilfe eine differenzierte Analyse der Ausgangssituation und ein Gesamtkonzept in Auftrag. Hierfür werden 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

13) Schiedsleute
Schiedsleute übernehmen eine wichtige Aufgabe, um Konflikte zu schlichten, so
dass es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. In Dortmund gibt
es 48 Schiedsleute-Bezirke, im Oktober waren davon sechs unbesetzt. Momentan
bekommen die Schiedsleute eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro monatlich
sowie eine sog. Amtsraumentschädigung (meist der eigene Wohnraum) von
7,50 Euro pro Verfahren. Beide Sätze sind seit vielen Jahren nicht angehoben worden.
Auch die Verwaltung hält eine Anpassung für angemessen.
Vor diesem Hintergrund wird die Aufwandspauschale auf 80 Euro monatlich sowie
die Amtsraumpauschale auf 20 Euro pro Verfahren erhöht. Das führt zu Mehrkosten
von ca. 20.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

14) Radverkehrsförderung
Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 2,00 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für folgende Projekte eingesetzt:

a) Um das Radwegekonzept umzusetzen und die notwendige Einbindung des
Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die
Planungskapazitäten im Fachbereich 66, Projektplanung, und Fachbereich 61
durch eine personelle Verstärkung zeitnah erweitert. Dafür wird ein Budget
von 500.000 Euro bereitgestellt. Um kurzfristig Personallücken zu überbrücken,
werden Planungsleistungen auch extern vergeben.

b) In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden 1.000 neue
Fahrradabstellplätze eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der
Verwaltung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretungen erhalten einmalig ein zusätzliches
Budget von je 20.000 Euro für die kleinteilige Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur. Dabei soll unter anderem
die Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen geprüft werden.

c) Der Bereich Radverkehr wird über eine eigene Kostenstelle im Haushaltsplan
abgebildet. Jährlich wird wieder ein Bericht zur Fortentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur
erstellt und dem Rat vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

15) Ruhender Verkehr
a) Im Sinne des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt weiter gesenkt und der Umstieg auf alternative Verkehrsmittel gefördert werden. Um diesen Ansatz zu stärken, werden die Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent erhöht. Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.
b) Park & Ride und Bike & Ride stellen einen wesentlichen Baustein im Gesamtmobilitätskonzept der Stadt Dortmund dar. Die Vermeidung von Autofahrten in die City trägt zur Reduzierung der Luftbelastung in der Innenstadt bei. Ziel des 2006 aufgelegten städtischen Park & Ride- und Bike & Ride-Konzepts war es, die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr zu entlasten und gleichzeitig vorhandene Kapazitäten im öffentlichen Personennahverkehr besser zu nutzen.
Das Konzept wird weitergeführt und ausgebaut. Für die dafür benötigten Investitionen werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen (siehe 15 a) bereitgestellt.
c) Neben einer zielgerichteten Stadt- und Verkehrsplanung trägt die Verkehrsüberwachung dazu bei, dass Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen können. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs geschieht vor allem auch zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen. Geh- und Radwege, Überwege an Kreuzungen oder Zebrastreifen werden zunehmend zugeparkt. Um im Sinne der Nahmobilität zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen, werden für die Parkraumüberwachung zusätzlich sechs Planstellen geschaffen. Dafür sind 300.000 Euro im Haushalt einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

16) Mobilstationen
Mobilstationen sind nicht nur Verknüpfungspunkte des ÖPNV mit mehreren Busund/ oder Bahnlinien, sondern auch mit Einrichtungen wie Carsharing, Bikesharing, mit Taxiständen und/oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. –fahrräder sowie P+R- bzw. B+R-Anlagen. Das Land fördert die Einrichtung solcher Mobilstationen finanziell. Der VRR entwickelt ein einheitliches Design und strebt ein einheitliches Buchungs- und Zahlungssystem für alle angebotenen Mobilitätsformen an.
Dortmund nimmt am Pilotprojekt des VRR zur Einrichtung von Mobilstationen teil. Die möglichen Standorte werden in Absprache mit dem VRR und unter Berücksichtigung der Angebotsmöglichkeiten ausgewählt. Für die bei der Verwaltung angesiedelte Koordinierung und Steuerung des Pilotprojektes sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

17) Wirkungsorientierter Haushalt
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des „Umweltverbunds“ am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2018: 53,5%, 2019: 54%, 2020: 54,5%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und in den Fachausschüssen vorzustellen, um den Planwert zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

18) Artenschutz
Die Zahl der Fluginsekten und der Feldvögel ist in Deutschland erheblich zurückgegangen. Als eine Ursache für das Massensterben gelten Stickstoffverbindungen aus Landwirtschaft und Verkehr, der zunehmende Gebrauch von Pestiziden sowie der Rückgang von extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt aufgefordert, mit den Akteuren der Landschaftspflege (Naturschutzverbände, Naturschutzbeirat, Untere und Höhere Landschaftsbehörde, Landwirtschaftskammer, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband und Biologische Station Dortmund-Unna) die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Hintergrund ist die Selbstverpflichtung der Stadt als Mitglied des Städtebündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, den Verlust wichtiger Lebensformen und Lebensräumen aufzuhalten. Eine wichtige Aufgabe ist hierbei die Einbindung der Landwirtschaft beim Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt. Das Programm entsteht parallel zur Landschaftsplanung und soll diese durch Maß- nahmen ergänzen, die keiner räumlichen Plankulisse bedürfen und i.d.R. nicht durch die Festsetzungen des Landschaftsplans abgedeckt sind.
Dafür werden für 2018 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

19) Regenerative Energie
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mithilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%). Um die Planwerte zu erreichen und sukzessive zu erhöhen, werden ergänzend zu möglichen Investorenmodellen entsprechende Mittel für städtische Eigeninvestitionen zur Errichtung von PV-Anlagen aus dem Budget des entsprechenden Fachbereichs zur Verfügung gestellt, um die noch vorhandenen Potentiale auszuschöpfen (s. Drucksache Nr. 06226-16-E1).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
7.Digitales Dortmund: Ein 3D-Drucker für den Unterricht an jeder weiterführenden
Schule
Der Rat beschließt, dass ab dem Jahr 2019 jeder weiterführenden Schule (inklusive Förderschulen der Sekundarstufe 1) mindestens ein 3D-Drucker zu Unterrichtszwecken mit Begleitmaterial entsprechend der Handreichung der QUA des Landesinstituts für Schule NRW zur Verfügung gestellt wird und dass das pädagogische Fachpersonal entsprechend geschult wird.

Begründung:
Für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Dortmund ist eine gute Schulausbildung der jungen Menschen unverzichtbar. Die digitale Revolution – gerne auch als Industrie 4.0 bezeichnet - hat mehrere Schlüsseltechnologien, von denen der 3D-Druck eine wichtige ist. Daher ist es von großer Bedeutung, wenn die Kinder nicht erst im Berufsleben, sondern bereits in der Schule erste Kontakte zu dieser Technologie knüpfen. Dortmund verfügt derzeit über 14 Gymnasien, 9 Gesamtschulen, 13 Realschulen, 8 Hauptschulen und eine Sekundarschule. Bei 45 Schulen ist der finanzielle Aufwand überschaubar. Auch den Berufsschulen und Förderschulen sollte dieses Hilfsmittel angeboten werden. Gute 3D-Drucker sind inzwischen für rund 1000 Euro für Privatkunden erhältlich. Bei größeren Mengen sind entsprechende Rabattierungen zu erwarten und zu erreichen. Didaktische Anwendungsgebiete sind neben Kunst, Informatik und Technikunterricht auch weitaus fächerübergreifendere wie beispielsweise: Mathematik – Verläufe von Graphen im dreidimensionalen Koordinatensystem Biologie – Statische und dynamische Lehrmodelle in Zoologie und Botanik
Chemie – Räumliche Struktur von Molekülen Physik – Mehrdimensionale Bewegungen, Astrophysik
Geographie – Dreidimensionale Modelle Sport – Dreidimensionale Bewegungsmodelle


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
9.Übernahme von AGH-Kräften in das Tiefbauamt
Die in der Vorlage 07333-17 zu beauftragenden Projekte des Tiefbauamtes werden durchgeführt. Den in den Projekten beschäftigten externen Mitarbeitern aus dem Bereich der Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden Perspektiven für eine Übernahme in den Bereich Stadtgrün des Tiefbauamtes eröffnet. Dies ist im Organisationsverfahren im Bereich Grünpflege zu berücksichtigen.

Begründung:
AGH-Stellen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn mit ihnen eine konkrete Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbunden ist. Ihre Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und dürfen nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass Menschen, die ohne eine ordentliche Bezahlung unter Sanktionsandrohung zur Arbeit angehalten werden, sich in ihrer Menschenwürde reduziert fühlen. Zudem sorgen nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung AGHs durch den sogenannten Einsperreffekt für eine längere Verweildauer im SGB II-Bezug als ohne Arbeitseinsatz in einer AGH. Daher ist aus unserer Sicht erforderlich, dass mit dem AGH-Einsatz eine konkrete Übernahme in eine reguläre Beschäftigung in signifikanter Größenordnung verbunden ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
12.Weiterführung von vier eingruppigen Kitas
Der Rat beschließt, die im Memorandumsprozess vorgeschlagene Schließung von vier eingruppigen Kitas nicht durchzuführen.


Begründung:
Die Betreuungsquote in der Kita Betreuung liegt in Dortmund bei nur 93,40 Prozent (Stand 2016; Quelle Wirkungsorientierter Haushalt), bei den U3-Plätzen bei 31,10 Prozent (selbe Quelle).
Angesichts der noch nicht erreichten Zielgröße von ursprünglich 100 (Planwert 2016) bzw. 35,20 Prozent (Planwert 2018) sowie des weiter steigenden Bedarfs ist die Schließung von gut funktionierenden Einrichtungen kontraproduktiv und kontraindiziert und daher nicht durchzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
14.Prüfung der Einsetzbarkeit freier Software und offener Standards in der Stadtverwaltung
Der Rat beschließt die Prüfung der Einsetzbarkeit freier Software und offener Standards
in der Stadtverwaltung. Die Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein und der den zuständigen Gremien vorzulegende Ergebnisbericht soll Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen enthalten. Die Beteiligung von Fachabteilungen, der Personalvertretung und der Öffentlichkeit ist sicherzustellen. Eine Abstimmung mit dem CIO (Chief Information Officer, m/w) wird für einen möglichst frühen Zeitpunkt nach dessen Aufnahme seiner Tätigkeit empfohlen. Ebenso empfohlen wird die Einarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse in den Entwicklungsprozess des Masterplans Digitales Dortmund.

Begründung:
Die Einleitung zumindest einer Prüfung der Einsetzbarkeit von freier Software in der Stadtverwaltung ist längst überfällig. Die grundsätzlichen Vorteile freier Software und offener Standards sind bekannt, hier nur einige wesentliche:

- geringere Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern und bessere Zusammenarbeit
von unterschiedlichen Software-Bestandteilen
- gesteigerte Daten- und Betriebssicherheit und lückenloses Erfüllen von Datenschutz-Kriterien durch detaillierte Nachvollziehbarkeit der Prozesse
- leichtere und schnellere Anpassbarkeit an von außen vorgegebene rechtliche und selbst herausgearbeitete organisatorische Vorgaben
- lizenzrechtlich nicht zu untersagender Erfahrungsaustausch und dadurch stark verbesserte
Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen
- mehr Wettbewerb auch bei der Ausschreibung von Support-Dienstleistungen und Hardware durch fehlende Herstellerbindung.
Besonders sinnvoll wäre es natürlich gewesen, dem CIO bereits zum Amtsantritt eine Analyse der Einsetzbarkeit freier Software zur Einbeziehung in seine strategische Planung mitzugeben. Aber der Wechsel der Zuständigkeit zu einer Person mit großem IT-Verständnis und viel Erfahrung auf diesem Gebiet sollte es ermöglichen, den zeitlichen Verzug in weiten Teilen wieder aufzufangen. Die beim Stadtamt 10 für die Umsetzung dieses Prüfauftrages zu leistende Arbeit ist im Rahmen des Aufwandes der allgemeinen strategischen Planung abzubilden und sollte keine erheblichen Kosten verursachen. Im Falles anderslautenden Auskünfte des zuständigen Dezernates wären die Kosten dementsprechend anzupassen. Die Fachgespräche und Zuarbeiten der übrigen Verfahrensbeteiligten sollten im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund abzubilden sein und das Hinzuziehen zu bezahlender externer Gutachter scheint zu diesem Zeitpunkt entbehrlich, zumal fachkundige ehrenamtliche Unterstützung zur Verfügung steht, zum Beispiel seitens der Bürgerinitiative DO-FOSS.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
17.Straßenbegleitende Bebauung Asselner Straße
Die Verwaltung wird gebeten, eine straßenbegleitende Bebauung an der Asselner Straße zwischen der Kleingartenanlage „An der Asselburg“ und dem Abzweig Buschwiese zu entwickeln. Dabei ist ein signifikanter Anteil an geförderten Wohnungen vorzusehen. Die Finanzierung ist über das städtische Sondervermögen vorzunehmen. Bauherr soll die städtische Stadtentwicklungsgesellschaft sein. Die anschließende Bewirtschaftung der Wohnungen soll vertraglich mit der DOGEWO abgestimmt werden.
Begründung:
In Dortmund kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum kaum noch gedeckt werden. Daher ist es sinnvoll, Wohnraum zu entwickeln, ohne in den Freiraum einzugreifen. Dazu kann neben dem Mittel der Innenverdichtung auch die Entwicklung von straßenbegleitender Bebauung hilfreich sein, für die dann auch die Erschließung ohne großen Aufwand und ohne eine weitere größere Straßenentwicklung planbar ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
1.Haushaltskonsolidierung
Der Kommunale Haushalt der Stadt Dortmund wird mit dem Ziel beschlossen, das noch in der Haushaltsaufstellung vorhandene Defizit von 48 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2018 durch eine dynamische Haushaltsbewirtschaftung im Laufe des Jahres 2018 in einen ausgeglichen Haushalt zu überführen. Die negative Abweichung darf insgesamt maximal 1% vom Gesamthaushalt betragen (24 Millionen Euro). Die dafür notwendigen Einsparungen in den Ressourcen der einzelnen Fachbereiche werden durch die Kämmerei im Einzelnen auf ihre Machbarkeit überprüft und mit den Fachbereichen abgesprochen.
Dabei sind im Besonderen die in den Vorjahren internen Deckungspositionen für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben mit einzubeziehen. Der Memorandumprozess wird in dieses Vorgehen integriert und ist ein wichtiger Bestandteil für langfristige Veränderungen, neben der dynamischen unterjährigen Haushaltsführung. Optional kann auch ein System von Kennzahlen und Kennziffern installiert werden, das die Investitionen und Kassenkredite, die allgemeinen Rücklagen, die Einnahmen-/Ausgaben insgesamt und das Budget der einzelnen Fachbereiche enthält.

Folgende weitere Maßnahmen sollen helfen, den Haushalt auszugleichen:

• Investitionen müssen auf ihre Dringlichkeit untersucht werden und auch im Hinblick auf


beantragte oder zu beantragende Fördergelder gestreckt werden, um Raum für dringend
notwendige Maßnahmen zu schaffen.
• Die Senkung der Kassenkredite muss vorangetrieben werden, um die städtischen Finanzen
langfristig zu entlasten.
• Die vorangebrachte Optimierung des Kreditmanagements muss weitergeführt und intensiviert werden.
• Die Beendigung der kostenintensiven Altersteilzeitregelungen ist ein wichtiger Baustein
in der Kostenreduktion der Verwaltung. Unter Berücksichtigung der tariflichen Vereinbarungen
muss dieser Prozess vorangetrieben werden.
• Die Möglichkeit der Frühverrentung bei dauerhaft erkrankten Mitarbeitern der Stadt muss
intensiv genutzt werden. Die dadurch bis 10-12 Millionen gesparten Euro können den
Haushalt substanziell entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
2.Soziales
Die Öffnungszeiten des KICK müssen erweitert und die Zielgruppe neu definiert werden,
um so der Situation des steigenden öffentlichen Drogenkonsums zu begegnen und zugleich
den Menschen entsprechende Hilfe zuteilwerden zu lassen. Dazu stellt die Verwaltung
zusätzlich 200.000 Euro ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.


4.Arbeitsmarktförderung
Eine Intensivierung der kommunalen Arbeitsmarktförderung ist notwendig, um die festgefahrenen Entwicklungen in diesem Bereich aufzulösen. Es müssen aufgrund der bisherigen Misserfolge neue Mittel und Wege gefunden werden, um den Menschen den Weg zur Eigenständigkeit zu ebnen und dadurch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und somit die
KDU`s (Kosten der Unterkunft) dauerhaft zu senken.
Durch die Intensivierung der Arbeitsmarktförderung und die Optimierung der Arbeitsmarktinstrumente werden die KDU`s um 2000 Einheiten gesenkt und Kosten in Höhe von ca. 8 Millionen Euro eingespart werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
7.Bildung und Innovation
Die Umsetzung der Breitbandinitiative in Schulen muss schneller erfolgen, als der Medienentwicklungsplan dies vorsieht. Die zusätzliche Einstellung von einer Millionen Euro soll diesen Prozess unterstützen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
8.Bildung und Innovation
Auch die Wirtschaftsförderung muss ihre Bemühungen im Bereich der Breitbandförderung
und Entwicklung intensivieren, damit Dortmund auch weiterhin ein starker und zukunftssicherer Wirtschaftsstandort bleibt. Dieser wichtige Prozess muss geplant und koordiniert werden. Aus diesem Grund wird das Budget der Wirtschaftsförderung um 200.000 Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
9.Bildung und Innovation
Die kommunalen Töchter werden aufgefordert, sich am Ausbau des städtischen
Infrastrukturnetzes verstärkt zu beteiligen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit und
Nutzung von Synergieeffekten zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.


11.Städtische Infrastruktur
Die Übertragung der Grünpflege an die EDG soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die Überführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtamts 66 zur EDG soll dabei
unter gleichen tariflichen Bedingungen und einem lebenslangen Rückkehrrecht erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.

12.Städtische Infrastruktur
Die Arbeit der Mülldetektive soll intensiviert und Reinigungsintervalle in kritischen Zonen
erhöht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
13.Kultur
Die Förderung der freien Kulturszene soll einer Prüfung unterzogen werden, um festzustellen,
ob Optimierungspotential der Förderung vorhanden ist. Eine wie in der Öffentlichkeit geforderte Verdopplung der Fördersumme ist jedoch nicht vertretbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
14.Kultur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für einen Einstieg in die Akademie für Digitalität
und Theater aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro in den Haushalt ein

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.
15.Kultur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für eine zusätzliche Förderung der Chorakademie
aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro zusätzlich in den Haushalt ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.

16.Kultur
Die Fraktion unterstützt die Anhebung der Gehälter der Dortmunder Schauspieler und
Schauspielerinnen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)

Beschlussvorschlag 1
Im StA3 (Dortmund-Redaktion und Online-Kommunikation) werden keine 2,5 Planstellen
geschaffen, sondern 10 Prozent der bestehenden Stellen abgebaut.

Begründung
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG dient dem subsidiären Staatsaufbau und einer bürgernahen, öffentlichen Daseinsvorsorge. Inzwischen wird die Selbstverwaltungsgarantie immer stärker zur Machtvertiefung missbraucht. Die Stellenausweitung im Bereich der „Dortmund-Redaktion“ wird nicht mehr der kommunalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gerecht und pervertiert zur herrschaftsnahen „Hofberichterstattung“ der Verwaltungsoberen. Schon die Planstellenbeschreibung, die das Ziel einer „überregionalen Berichterstattung“ skizziert, bricht offen die rechtlichen Grenzen der Selbstverwaltungsgarantie, die lediglich „Aufgaben, die in der Gemeinde wurzeln“ legitimiert. Die Stadtverwaltung ist dafür da, effiziente Dienstleistungen für die Bürger der Stadt zu erbringen. Sie darf natürlich auch über die originär von ihr selbst entwickelten und getragenen Veranstaltungen, Vorhaben, Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte in angemessenem Maß berichten und diese von ihr selbst geschaffenen Vorgänge auch öffentlichkeitswirksam bewerben. Dabei dürfte allerdings jedermann bewusst sein, dass hier im Wesentlichen ausschließlich positiv und nicht kritisch über die eigenen Projekte oder Lagen insgesamt in der Stadt berichtet wird. Die Stadtverwaltung ist allerdings nicht dazu da, mit immer mehr Angestellten Nachrichten und Unterhaltungsstoff allgemeiner Art über Dortmund im Sinne einer umfassenden medialen Lokalberichterstattung zu liefern. Das allerdings passiert in zunehmendem Maß über die Dortmund-Redaktion und die Online-Kommunikation (Dortmund.de) insgesamt. Kritisch ist das nicht nur mit Blick auf die „stadtsubjektive“ Darstellung über die Vorgänge in unserer Stadt, sondern auch mit Blick auf die professionellen privatwirtschaftlichen Medien, zu denen sich die Stadtverwaltung immer mehr in ein Konkurrenzverhältnis bewegt. Letztlich wird dabei natürlich von der Verwaltung mit öffentlichen Geldern der Bürger privatrechtlichen Medien Konkurrenz gemacht. Hier ergänzt die mediale Großmannssucht der Stadtverwaltung das mit 8,1 Mrd. Euro finanzierte „GEZ“-System der regierungsfreundlichen öffentlich-rechtlichen (Meinungs-)Sendeanstalten auf unerträgliche Art und Weise.
Gegen eine uferlose lokale Berichterstattung gibt es in einigen deutschen Kommunen inzwischen einen rechtlichen Widerstand privater Medien, die die Konkurrenz mit öffentlichen Geldern zu fürchten haben. So liegt inzwischen auch eine Klageschrift des Medienhauses Lensing gegen die Informationsplattform „Dortmund.de“ der Stadtverwaltung vor. Das Medienhaus Lensing ist mit den „Ruhr Nachrichten“, aber auch mit diversen anderen Printmedien und elektronischen Oberflächen „Medien-Monopolist“ in Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Beschlussvorschlag 2
Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihrer Versorgungsansprüche, während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten. So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund, namentlich die Dezernentin Jägers weigert, die rund 1.400 ausreisepflichtigen Zuwanderer in Dortmund abzuschieben, kann die AfD- Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“ sekundieren. Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer ernsthafte Integrationsbemühungen leisten will, muss der Bildung von Gegengesellschaften durch Abschiebungen begegnen.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:

1. Integrationslotsen (2 PS)

2. Koordinator der „Freiwilligenagentur für Flüchtlingsehrenamtliche“ (1 PS)

3. Aktionsraumbeauftragter (0,5 PS)

Ferner nimmt die AfD- Fraktion auch die Ausweitung der „Chief Information Officer“- Planstelle überrascht zur Kenntnis. Sollte die Stelle zunächst lediglich einen „Leiter der Informationstechnik“ beinhalten, scheint es sich nun um ein ganzes Team von Leitern zu handeln, die die städtische Informationstechnik koordinieren sollen. Einen Bedarf oder Zugewinn für die Stadt erkennt die AfD Fraktion hier ebenfalls nicht.

Daher beantragt die AfD- Fraktion die Begrenzung des Personaleinsatzes im Bereich
des „CIO“ auf 1 PS statt 2,5 PS
Dem Stab des Dezernenten für Finanzen, Liegenschaften, Personal- und Organisation und Kultur der Stadt Dortmund soll nun ein „Team Effiziensgewinn“ an die Seite gestellt werden, welches Konzepte zur Haushaltskonsolidierung entwickeln soll. Auch in dieser Stelle erkennt die AfD- Fraktionen keinen Effiziensgewinn für die Stadt Dortmund und sieht in ihr eine verklausulierte Aufblähung des Dezernats. Es kann vermutet werden, dass dieses „Team“ den städtischen Haushalt wohl eher belastet, denn entlastet.
Deshalb beantragt die AfD- Fraktion die Streichung der Planstelle: „Team Effizienzgewinn“ (3 PS)
In seinem direkten Umfeld scheint der Oberbürgermeister ein System aus ideologischen Patronage- und Versorgungsstellen geschaffen zu haben. Das „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ stellt sich als „bunte“ Propaganda- Abteilung einer heuchlerischen Vielfaltsideologie dar. Während sich das Wort „Scheiß Jude“ auf Dortmunder Schulhöfen bei jungen Muslimen zu etablieren scheint und Transsexuelle auf dem Wall fast Opfer einer Steinigung durch afghanische „Flüchtlinge“ wurden, geriert man sich im Dezernat 1 betont „weltoffen und tolerant“, verschweigt aber importierte Intoleranz und verhöhnt damit die Opfer des blutigen Multi-Kulturalismus. Unter dem Deckmantel der wehrhaften Demokratie wird in der „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ zunehmend gegen die rechtsdemokratische AfD agitiert anstatt sich dem Gedeihen des Linksextremismus, in dessen gewalttätigen Fokus zunehmend Polizistinnen und Polizisten geraten, verstärkt zu widmen. Unter Verletzung der politischen Neutralitätspflicht von Stadtverwaltung und Hauptverwaltungsbeamten werden Steuergelder zur ideologischen Machtvertiefung genutzt und sich die „Stadt zur Beute“ gemacht.

Daher fordert die AfD- Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:

- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie


- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen
- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.


Beschlussvorschlag 3
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2018 um 3% zu reduzieren. Die Kürzungen im Planungsansatz betreffen jedes Dezernat, jedes Amt, jeden Fachbereich in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen. Anhand dieser Schlüsselgröße sind die direkten oder indirekten Konsolidierungsbeiträge auf die Fachbereiche umzulegen.


Begründung:
Das Jahr 2017 zeigt, dass die Stadt Dortmund selbst in Zeiten mit guten fiskalischen Rahmenbedingungen nicht in der Lage ist, einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Auch in 2018 soll durch eine weiterhin defizitäre Planung der kommunale Substanzverlust fortgeschrieben werden. Der andauernde Verzehr städtischen Vermögens wird die Handlungsspielräume der Verantwortlichen sukzessiv weiter einengen und somit langfristig die Leistungsunfähigkeit der Kommune und folgerichtig das Vertrauen der Bürger in die Organe des Gemeinwesens erschöpfen.
Die offensichtlich fehlende Nachhaltigkeit im Bereich der Ökonomie kontrastiert in geradezu groteskem Ausmaß mit den erfolgreichen und mittlerweile zum Teil sogar übertriebenen Anstrengungen zur Nachhaltigkeit in der Ökologie. Alle Resolutionen, Memoranden, Wunschbekundungen und sonstigen Lippenbekenntnisse haben nicht die erhoffte Trendwende gebracht. Zu stark sind die Beharrungskräfte innerhalb der Administration sowie die Verfilzung zwischen Politik und Verwaltung. Den Spitzen fehlen der Mut und die Kraft, ebenso unangenehme, wie auch notwendige Entscheidungen durchzusetzen. Zwar befürwortet nahezu jeder Bereichsverantwortliche Einsparungen - jedoch nicht in seiner eigenen Domäne. Das Problem ist auch bei Sanierungsfällen in der Privatwirtschaft hinlänglich bekannt. Statt sich auf zermürbende, wenig zielführende und endlose Verhandlungen mit den Kostenstellenverantwortlichen einzulassen, ist das Prinzip der einheitlichen Kürzung über alle Bereiche die oft einzige praktikable Möglichkeit, große Organisationseinheiten finanziell zu sanieren. Die AfD-Fraktion bekräftigt noch einmal die Notwendigkeit, den Haushalt aus den roten Zahlen zu führen, um in wirtschaftlich schwachen Zeiten eine schwarze Null schreiben zu können oder bei guter Konjunktur, Teile des immensen Schuldenbergs allmählich abbauen zu können. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln beschränkt sich nicht allein auf eine intakte Ökologie, eine nachhaltige Ökonomie ist ebenso unabdingbar.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

13. Brücken und verwahrloste Flächen
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich hinsichtlich Brücken und verwahrloster Grundstücke, die nicht im städtischen Eigentum stehen (meistens Eigentümer Bahn), an die Eigentümer zu wenden und eine Verschönerung bzw. Vermarktung zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

3) Verkauf städtischer Grundstücke
Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing- Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für
Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet. Für durchschnittlich10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen wird zudem die Vergabe an Baugemeinschaften zum Festpreis vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
8.Einrichtung einer neuen Grundschule in der Innenstadt Nord
Der Rat beschließt die Einrichtung einer neuen inklusiven Grundschule in der Innenstadt- Nord / Unterbezirk Borsigplatz.
Begründung:
Der anlassbezogene Bericht zur Schulentwicklungsplanung mit Bezug auf den Ratsbeschluss
vom 06.04.2017 stellt die Schülerzahlentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt Nord vor. Demnach besteht ein Bedarf an einer weiteren Grundschule.
Diese zusätzliche Schule sollte inklusiv geführt werden, um dem Sozialraum gerecht zu werden, d.h. sowohl Raumbedarfe als auch die personelle Ausstattung sowie Klassengrößen sollen sich orientieren an den Anforderungen zur inklusiven Beschulung (siehe Modell Primusschulen in NRW).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.
13.Erhöhung der Ausbildungsquote
Der Rat beschließt die bedarfsgerechte Erhöhung der Ausbildungsquote um mindestens 1 Prozent zum neuen Ausbildungsjahr 2019.
Begründung:
Bereits aktuell kommt es zu Problemen bei notwendigen Stellenbesetzungen bedingt durch die Altersfluktuation und den Aufgabenzuwachs in der Verwaltung sowie mangelnde Bewerber auf dem Arbeitsmarkt. So ist aktuell eine größere Anzahl an Stellen unbesetzt. Um eine funktionsfähige Verwaltung aufrechterhalten zu können, stellt sich die eigene Ausbildung als geeignetes Instrument dar, den Bedarf an Nachwuchskräften sicherzustellen. Auf die Analyse des Personalrates zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 vom 12.10.2017 wird verwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation.
15.Mobilitätsstation Stadthaus S
Der Rat beschließt die Konzeption und Einrichtung einer Mobilitätsstation für den intermodalen
Nahverkehr im Umfeld des ÖPNV-Umschlagspunktes Dortmund Stadthaus.

Begründung:
Im Zuge der Entwicklung des Radschnellweges Ruhr, der Entwicklung der neuen Wohnstandorte Kronprinzenviertel und Platz von Rostow am Don kommt dem Verkehrsknotenpunkt um den S-Bahn-Haltepunkt Stadthaus eine noch weiter gesteigerte Bedeutung zu als schon bisher. Bereits jetzt kreuzen sich die die Nord/Süd-Achse befahrenden Stadtbahnen U41, U45, U47 und U49 sowie die die Ost/West-Achse bedienende S-Bahn-Linie S4. Gleichzeitig bedeuten die genannten Baumaßnahmen eine gute Gelegenheit, den Bereich verkehrstechnisch ganzheitlich zu planen und in ein umweltfreundliches Verkehrskonzept einzupassen, dass Anliegern, Pendlern, Umsteigern und Besuchern unabhängig von der Wahl ihres Fortbewegungsmittels gleichermaßen gerecht wird.
Dieser Anspruch wird sich im Masterplan Mobilität wiederfinden und wird durch den Beschluss des Rates zur „emmissionsfreien Innenstadt“ unterstrichen. Mobilitätsstationen kombinieren Einrichtungen zur Vernetzung von und den Umstieg zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Neben den bereits vorhandenen Einrichtungen wie den Haltepunkten von S- und Stadtbahn, den Fußwegen zwischen dem Platz von Rostow am Don und dem Stadewäldchen, der von der Saarlandstraße zugänglichen Tiefgarage und den Parkplätzen rund um das Südbad sowie der geplanten Zu-/abfahrt des Radschnellwegs Ruhr zählen dazu:

eine Radstation mit Reparaturservice und Leihfahrrädern
ein Automat mit Flickzeug/Ersatzreifen für außerhalb der Öffnungszeiten der Radstation
überdachte und weitestgehend vor Vandalismus geschützte Abstellplätze für Fahrräder mit
Ladestationen für E-Bikes/Pedelecs
Abstellplätze für CarSharing-Fahrzeuge mit Ladestationen für Elektroautos/Plug-in-Hybride
Die damit verbundenen Investitionen halten sich in für einen solchen Knotenpunkt auch deshalb in engen Grenzen, weil für die genannten noch fehlenden Einrichtungen teilweise Partner gewonnen werden könnten, die den Betrieb der Einrichtungen langfristig sicherstellen. Für das Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen sind zunächst mindestens die Planungskosten. Ob auch bereits Baukosten entstehen, hängt von der Geschwindigkeit der Planung und den genannten weiteren Bauprojekten im unmittelbaren Umfeld ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

16.Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten
Am Beispiel Hohenbuschei ist gut zu sehen, dass die Planung von Einrichtungen für Kinder nicht immer den Bedarf deckt. Der Rat fasst daher folgende Beschlüsse:
Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
Im Falle Hohenbuschei wird die Verwaltung beauftrag, durch einen Neubau dem Mangel an Kitaplätzen Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel aus dem allg. Haushalt sind dafür bereitzustellen. Dazu soll geprüft werden, ob der BVB bereit ist, ein Grundstück in der Pufferzone gegen Schaulustige am Trainingsgelände für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den einen Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)

5.Bildung und Innovation
Der Ausbau der Kita-Plätze muss zügig vorangetrieben werden, um der Mangelsituation
in der Stadt zu begegnen. Die Stadt soll hierbei alle Möglichkeiten der Kooperation mit
anderen Akteuren nutzen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien wichtig, sondern
darüber hinaus auch ein erheblicher Standortfaktor für die Stadt Dortmund. Die Stadtverwaltung beauftragt eine interne fachübergreifende Arbeitsgruppe, zusätzliche, kurzfristige und pragmatische Lösungen für einen schnellen Ausbau der Kindertagesstätten zu entwickeln. Dabei sollen auch die Möglichkeiten von Grundstücks- oder Gebäudeankäufen zurschnellen Realisierung geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
6.Bildung und Innovation
Die Stadt soll Planungen für digitale Laborschulen in Kooperation mit dem Land vorantreiben.
Lernen an Dortmunds Schulen soll zukünftig den Herausforderungen der Zukunft noch besser begegnen können. Die Laborschulen für die verschiedenen Schulformen sollen dabei als Blaupause für zukünftige Schulplanung dienen. Dies bedeutet einen allumfassenden Ansatz von Schulinfrastruktur über Lehrerfortbildungen und pädagogische Ansätze.
Für die Planung und Konzeption werden zunächst 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss zeitnah ein Konzept zur Umsetzung vor. Dabei sollte zusätzlich Landesmittel und Bundesmittel aus bestehenden Programmen
akquiriert werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.

10.Städtische Infrastruktur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert eine halbe Millionen Euro für ein Programm der beschleunigten Aufwertung von Spielplätzen und Grünanlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Folgenden Antrag sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


11. Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen
in Dortmund besser begegnen zu können, werden ab 2018 weitere 100 Kindertagespflegeplätze trägerübergreifend eingerichtet. Die im sog. „Krippengipfel“ 2011
beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege- zu 70% Kindertagesstättenplätzen
wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.

Die CDU-Fraktion zieht den oben genannten Antrag aufgrund des Abstimmungsverhaltens zur modifizierten Ausgestaltung des Antrages (180 Kindertagespflegeplätze) in der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zurück.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:


Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
o die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1)
o die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5)
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memo­randum (Anlage 7) zur Kenntnis. Des Weiteren nimmt er die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Kenntnis (vgl. Anlage 6).


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den o. g. Ergänzungsvorlagen (Drucksache Nr.: 08581-17-E1 und 08581-17-E18) sowie der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.0.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrat lagen hierzu folgende Schreiben der Verwaltung vor:

- Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017 (Drucksache Nr.: 08646-17-E1):

„Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
hier: Redaktionelle Änderung zur Drucksache Nr. 08646-17

… im Jahr 2018 werden im Jobcenter 2,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Stellen eingespart.
Da die Personalzuweisung an das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur nicht zur Kernverwaltung der Stadt Dortmund gehört, hätten diese beiden Einsparungen nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen, jedoch nicht in die Berechnung der Stelleneinsparungen(Seite 6, Absatz I und Seite 7, Absatz 2) einfließen dürfen. Der korrigierte Planstellenbestand im Jahr 2018 beläuft sich somit auf 6.413,87 vzv. Planstellen statt der angegebenen 6.411,87 vzv. Planstellen (Seite 2, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 1).

Ich bitte diese Änderung zur Kenntnis zu nehmen.“

- hierzu lag folgende Anlage bei:
„Drucksache Nr.: 08646-17

Begründung
Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 umfasst unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Veränderungen 6.4]3,87 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen. Im Vorjahr belief sich dic Anzahl auf 6.30 1,19 vzv. Planstellen.

Darüber hinaus werden im Jobcenter gemäß Trägerbeschluss vom 04;05.2017 im Jahr 2018 insgesamt 429 vzv. Planstellen ausgewiesen. Dies entspricht einem städtischen Anteil in Höhe von 43 % des gesamten Planstellenbestands des Jobcenters. Außerdem werden 15 vzv.
Planstellen für Soziale Arbeit, 2 vzv. Planstellen für soziale Vergünstigungen und 2 Planstellen für Integrationslotsen vorgehalten.

Im Laufe des Jahres 2017 führten Gesetzesänderungen, politische Entscheidungen sowie Ergebnisse von durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zu den nachfolgend aufgeführten Stellenausweitungen.

Veränderungen des Planstellenbestands 2017 – 2018

Neue Planstellen Planstellen (vzv.)

- Bildung des Teams "Effizienzgewinn" im Dezernatsbüro 2 + 3,00
- Aktionsraumbeauftragter im Dezernatsbüro 5 + 0,50
- Einrichtung eines Personal- und Organisationsdezernats + 6,00
- Koordinierungsstelle "Nordwärts" StA 1 + 2,00
- Freiwilligen Agentur, StA 1 + 1,00
- ChiefInformation Officer, StA 1 + 2,50
- Ratsinformationssystem und Gremieninfonnationssystem, StA 1 + 1,00
- Dortmund-Redaktion, StA 3 + 2,50
- Online-Kommunikation, StA 3 + 1,00
- SAP Anwendungsbereitstellung, StA 10 +1,00

2. Veränderung des Planstellenbestandes 2017 – 2018

Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 (Kernverwaltung ohne Eigenbetriebe) umfasst 6.413,87 vzv. Planstellen. Der Planstellenbestand wird laufend einer weitergehenden Überprüfung unterzogen um eine Bereinigung und damit eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.

Mit der Stellenplanvorlage 2018 werden insgesamt 214,06 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 101 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 1 12,68 vzv. Planstellen vorgenommen wird.

Im Jahr 2017 fanden ebenfalls unterjährige Verschiebungen zwischen den Dezernaten bzw. Fachbereichen statt. Hierdurch ergeben sich aus Sicht der jeweiligen Fachbereiche Stellenab- bzw.
-zugänge. Beispielsweise wurden Stellen im Rahmen der Zentralisierung des städtischen
Fuhrparks aus den Fachbereichen 65 und 66 zum Vergabe- und Beschaffungszentrum verlagert.
Auswirkungen auf die Anzahl des Planstellenbestands der Kernverwaltung ergeben sich hierdurch allerdings nur, wenn Planstellen aus der Kernverwaltung zu bzw. von Eigenbetrieben verlagert werden, wie beispielsweise mit der Verlagerung des TechnischenBetriebes im Westfalenpark vom Stadtamt 65 zum Eigenbetrieb 52. Hierdurch verringert sich der Planstellenbestand der Kernverwaltung in 2018 um 5 vzv. Planstellen.

Im Jahr 2018 erfolgen aufgrund von gesetzlichen Regelungen, politischen Entscheidungen sowie zur Sicherstellung .der Aufgabenwahrnehmung notwendige Stellenneuschaffungen.Kategorisiert man die Neuschaffungen thematisch lässt sich folgendes feststellen.

- Insgesamt 26,36% der Neuschaffungen entfallen auf den Bereich Sicherheit und Ordnung. Innerhalb des Ordnungsamtes sind insbesondere die Ordnungspartnerschaften und die Verkehrsüberwachung, sowie aufgrund der Flüchtlingsthematik der vergangenen Jahre weiterhin der Bereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betroffen.

- 20,08% der neuen Planstellen werden im Jugendamt eingerichtet. Vor allem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die Weiterentwicklung des Familien-Projektes haben zu den dargestellten Stellenausweitungen geführt.

- Rund 13,55% der neu einzurichtenden Stellen sind für die Abwicklung von Förderprogrammen erforderlich. Hierunter fallen Landesprogramme wie "Gute Schule 2020" (StA 10, 19, 23 und 40), das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (StA 65) und die Infrastrukturoffensive (StA 66).

- Die verbleibenden 40,0 I % der Stellenneuschaffungen verteilen sich relativ gleichmäßig auf viele verschiedene Bereiche der Verwaltung, sodass neben den bereits angesprochenen Punkten keine Aufgaben oder Themenkreise besonders hervorstechen.

Im Folgenden werden die Stellenneuschaffungen tabellarisch dargestellt.

Für das Jahr 2017 können auch Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 101,38 vzv. Planstellen realisiert werden. Diese Stellen sind folglich nicht mehr im Stellenbestand des Jahres 2018 enthalten.

Der Großteil der Einsparungen stammt aus der Auflösung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Ordnungsamt. Aufgrund der Schließung der ZAB zum 31.12.2017 werden die dort vorhandenen Planstellen bis auf eine Ausnahme komplett eingespart.

Im Jugendamt konnten aufgrund der gesunkenen Fallzahlen insgesamt 14,50 vzv. Planstellen im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge eingespart werden.

Aufgrund der Reorganisation des Technischen Betriebes im Westfalenpark konnten in der Immobilienwirtschaft 5,00 vzv. Planstellen eingespart werden. Dafür werden im Gegenzug 5,00 vzv. Stellen mit dem nächsten Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund geschaffen.

Außerdem war an 0,85 vzv. Planstelle ein KW-Vermerk hinterlegt. Hier konnte die mit Einrichtung bzw. zwischenzeitlich erklärte Einsparungsabsicht im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden.

Eingesparte Planstellen: Planstelle n (vzv.)
- Verlagerung in Eigenbetriebe, Dezernat 7: StA 65 -5,00
- Wegfall von Aufgaben, Dezernat 3: StA 32 -81,03
- Veränderuug der Fallzahlen, Dezernat 4: StA 51 -14,50
- durch Fluktuation freigewordene Stellen, Dezernat 5: 5/Dez - 0,50
Dezernat 7: StA 66
-0,35
-101,38
Aufstellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018

1. Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 GO NW - in Verbindung mit § l Abs. 2 Nr. 2 GemHVO eine vorgeschriebene Anlage zum Haushaltsplan und nach § 74 Abs. 2 GO NW verbindlich einzuhalten. Der bisherige Stellenplan ist dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 beigefügt. Die Steuerungsfunktion des Stellenplanes besteht u.a. darin, Art und Umfang des "Arbeitsmarktes Stadtverwaltung" festzulegen. Nach § 8 GemHVO sind "wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres zu erläutern".“

- Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 08646-17-E7):

„… anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2018 die Stellungnahme des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren sowie die erfolgte Beantwortung zur Verfügung.

Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren übersende ich Ihnen die Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie viele der neu zu schaffenden Planstellen für externe Ausschreibungen und wie viele für interne Besetzungen vorgesehen sind.

- als Anlagen lag diesem Schreiben eine Verfügung des Personalrates mit Schreiben an das
Personalamt – 11/1-1 – vom 12.10.2017 bei:

„Der PR hat den Stellenplan 2018 in seiner Sitzung am 12.10.2017 zur Kenntnis genommen
.

Wir begrüßen die Erhöhung der Planstellen um 110 Planstellen, mochten jedoch zu dem
Stellenplan die nachfolgende Stellungnahme abgeben
.

Obwohl der Personalbestand in kommenden Jahr um circa 110 Planstellen erhöht wird, müssen wir feststellen, dass noch eine Vielzahl von Vakanzen vorhanden ist und einige Bereiche hohe Arbeitsbelastungen haben.

Bereits mit der Erstellung des Stellenplans 2018 hatten wir erwartet, dass die bereits bekannten bzw. absehbaren Stellenmehrbedarfe in den Fachbereichen 30 (erhöhte Fallzahlen) und 33 (Organisationsänderung) berücksichtigt wurden.

Im Zusammenhang mit der Kalkulation der künftigen Personalbedarfe weisen wir auf den demographischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Personalbestand der Stadtverwaltung hin. Hier muss erstes Ziel sein, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, auch um einen geordneten Wissenstransfer sicherzustellen.

Hierzu eignet sich in erster Linie die Ausbildung eigenen Personals
. Neben einer bedarfsgerechten
Erhöhung der Auszubildendenzahlen sind auch Anreize für Praxisanleiter und ausbildende Fachbereiche zu geben, um eine ordentliche Ausbildung zu ermöglichen.

Im Rahmen der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren mussten wir häufig feststellen, dass geeignete Fachkräfte intern und auch extern nicht zur Verfügung stehen und daher die Besetzungsverfahren erfolglos beendet wurden. Um diesen Fachkräftemangel abzumildern
, empfiehlt der Personalrat, die Forderung bzw. Weiterbildung eigener Kräfte zu verstärken.

Soweit neue Aufgaben in der Stadtverwaltung entstehen bzw. dieser übertragen werden, ist direkt der benötigte Personalbedarf festzustellen und geeignete Kräfte einzusetzen bzw. einzustellen.

Um in besonderen Bereichen, wie zum Beispiel dem arbeitsmedizinischen Dienst, geeignetes Personal einzustellen, empfehlen wir den sachgerechten, begrenzten Abschluss von AT-Verträgen.

2
. Den Vorgang erhalt der Kollege Grehl
3
. Z Vg.

Fromme
Vorsitzende“


- weitere Anlage ist ein Schreiben der Verwaltung an Herrn Schilff, Vorsitzender des Ausschusses für Personal und Organisation, (Drucksache Nr.: 08646-17-E6) als Stellungnahme zur Zuschrift des Personalrates:

„(…) unter Hinweis auf die Zuschrift des Personalrats teile ich Ihnen ergänzend folgende Informationen mit:

Die Stellenplanvorlage enthält ausschließlich mit dem Personal- und Organisationsamt abgestimmte Stellenmehrbedarfe. Von den Fachbereichen angekündigte Personalbedarfe
, die bis zum Redaktionsschluss der Stellenplanvorlage noch nicht mit entsprechenden Daten belegt wurden, können für die Vorlage nicht berücksichtigt werden. Sollten Bedarfe im weiteren Verlauf anerkannt und durch Organisationsverfügung verfügt werden, bleibt die Deckung dieser Bedarfe durch eine überplanmäßige Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 hiervon unberührt.

Die Einflüsse des demografischen Wandels und die d
amit einhergehenden Herausforderungen werden durch das Personal- und Organisationsamt in der Personalplanung berücksichtigt.
Hierzu verweise ich auf die, durch die Fachbereiche
zu erstellenden Personal- und Organisationskonzepte, für die die entsprechenden Fluktuationsdaten aufbereitet werden und in die Ausbildungsbedarfsplanung einfließen. Konkrete Zahlen zur gesamtstädtischen Fluktuationsprognose finden Sie auf den Seiten 26 + 27 des Personal- und Organisationsberichtes 2017. Grundsätzlich ist angestrebt den Großteil der absehbaren Personalbedarfe im Rahmen der Ausbildungsplanung aufzufangen. Dazu wurden in der Vergangenheit auch zusätzliche Ausbildungs- und Studienangebote wie beispielsweise der Duale Studiengang Bachelor of Arts - Facility Management kombiniert mit der Ausbildung zur/zum Immobilienkauffrau/-mann mit aufgenommen. Gleichwohl lässt sich festhalten, dass für ungelernte Kräfte, Akademiker oder nicht absehbare Personalbedarfe eine Personalgewinnung teilweise im Rahmen einer externen Ausschreibung durchgeführt werden muss.

Die Gewinnung und Honorierung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern im Verwaltungsbereich wird konzeptionell bereits durch Stadtamt 11 bearbeitet, um die bestehenden Anreize für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu erweitern.

Das Thema Personalqualifizierung und -weiterbildung hat für das Personal- und Organisationsamt eine hohe Priorität und wird laufend den Bedürfnissen angepasst. Bei neuen Aufgaben sowie der Ausweitung bestehender Aufgaben wird in der Regel eine Personalbedarfsbemessung durch die Fachbereiche in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt durchgeführt
, sodass Personalbedarfe zeitnah gedeckt werden können.

Bezüglich der Ausweitung der AT Verträge nehme ich Bezug auf den Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.06.2016 (DS-Nr. 040
76-16 TOP 3.1,3), in dem im Wesentlichen festgehalten wurde, dass AT-Verträge die Ausnahme bleiben sollen und der Abschluss ausschließlich auf die Leitungsfunktionen in den Fachbereichen beschränkt wird.“

- als Anlage lag zudem ein Schreiben der Verwaltung an Herrn Schilff, Vorsitzender des Ausschusses für Personal und Organisation, (Drucksache Nr.: 08646-17-E5) vor :

„(…)zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste teile ich Ihnen
im Vorfeld mit, dass es aufgrund der
Dynamik der Besetzungsprozesse nahe
zu unmöglich ist, im Vorgriff auf die Stellenbesetzungen zu prognostizieren, ob diese intern oder extern erfolgen können.

Da ich keinen Einfluss auf das Bewerbungsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadt Dortmund habe, kann ich Ihnen aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mitteilen
, welche Planstellen voraussichtlich intern bzw. extern besetzt werden können.

Insofern handelt es sieh bei den dargelegten Zahlen um eine Stichtagsbetrachtung mit Prognosewerten.
Nach heutigem Kenntnisstand wäre davon auszugehen, dass von den 214,06 vzv. neu eingerichteten Planstellen 127
,90 vzv. extern besetzt und 86,16 vzv. intern besetzt werden können.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Schreiben ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.1
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09268-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09220-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:

„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“


Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für
Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist,
sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft
(FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird,
soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der der Empfehlung des Schulausschusses unter folgender Erweiterung:

„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer
Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen
und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für
Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist,
sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft
(FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird,
soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt der der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften unter folgender Erweiterung:

„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer
Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen
und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für
Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist,
sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft
(FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird,
soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09448-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09454-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09497-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 9.13
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09566-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 10.4
Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09748-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:04 Uhr durch Bm`in Jörder geschlossen.


Die Bürgermeisterin




Birgit Jörder

Christiane Krause
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer